Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1264193.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
29.03.17, 12:00
Aktualisiert
20.07.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03729-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Instandsetzung Sporthalle und Bestandsbau Grundschule ( OR 0047/ 17/18)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Im Rahmen der Bauunterhaltung wird die Betriebsfähigkeit der Gebäude (Schule und
Sporthalle) gesichert. In der mittelfristigen Haushaltsplanung werden Planungsmittel in den
Haushaltsjahren 2019/2020 eingeordnet.
Begründung:
Die Sanitäranlagen sowie die Heizungsinstallation in der Sporthalle wurden 1991
umgebaut. Die Überprüfung der Heizungsanlage erfolgt jährlich, die vorgeschriebene
Mindesttemperatur von 17 Grad Celsius wurde in der Sporthalle nicht unterschritten. Der
hydraulische Abgleich der Heizungsanlage erfolgt im Rahmen einer planmäßigen Wartung
2017, so dass die Betriebsfähigkeit der Heizungsanlage gesichert ist.
Die Sanitär- und Heizungsanlagen sind technisch funktionsfähig, entsprechen aber u.a.
aufgrund der vorhandenen Raumsituation nicht dem neuesten Stand der Technik. Hier sind
Planungsleistungen erforderlich, aus denen sich weitere Baumaßnahmen ergeben können
(z.B. die Trockenlegung des Gebäudes), die im Rahmen der Werterhaltung nicht
realisierbar sind.
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Bei den aufgetretenen Oberflächenveränderungen in den Umkleidebereichen der Sporthalle
und im Lehrerzimmer handelt es sich sowohl um Schimmelbildung als auch um
Putzausblühungen. Beim Auftreten von Schimmelpilz wird dieser im Rahmen der
Bauunterhaltung als Sofortmaßnahme unverzüglich beseitigt.
In den letzten Jahren wurden schrittweise verschlissene Bodenbeläge ausgetauscht. Die
angesprochenen Bodenbeläge in vier allgemeinen Unterrichtsräumen stellen keine Gefahr
dar. Allerdings ist das optische Erscheinungsbild nicht ansprechend und erste Hinweise auf
beginnenden Verschleiß sind erkennbar. Deshalb erfolgte im April 2017 bereits der
Austausch des Belags in zwei Unterrichtsräumen im Rahmen der Bauunterhaltung. Die
verbleibenden Altbeläge werden bei Bedarf ausgetauscht.
Der Bestandsbau der Grundschule entspricht nicht mehr den Forderungen der aktuellen
Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine energetische Sanierung des Bestandsgebäudes
mit einem Kostenrahmen von ca. 1,5 Mio. € ist erst nach Abschluss der Fertigstellung des
Erweiterungsbaus 2019 (siehe Vorlage VI-DS-03892, Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Grundschule Liebertwolkwitz - Am Angerteich 2, 04288 Leipzig/Erweiterungsbau) möglich.
Der Umfang der baulichen Eingriffe im Bestand (u.a. Austausch der Fenster,
Vollwärmeschutz der Fassade) erfordert eine Freilenkung von Bereichen des
Schulbetriebes. Deshalb ist zuvor die Fertigstellung des Erweiterungsbaus notwendig.
Die Planungskosten LP 1 bis LP 3 (Planungsbeschluss) betragen voraussichtlich für die
Turnhalle 25 TEUR, für das Bestandsgebäude 65 TEUR.
Bezüglich der Neueinrichtung von 6 Klassenzimmern liegen von Seiten der Schule keine
Bedarfsmeldungen zu Klassenraumausstattungen vor. Generell beträgt der Einzelwert von
Stühlen und Tischen unter 410 EUR/brutto, so dass die Anschaffung über das Schulbudget
zu tätigen ist.
Wie eine Ortsbegehung zeigte, befindet sich der Werkraum in einem guten,
gebrauchsfähigen Zustand und muss nicht ersetzt werden.
.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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4/5
Sachverhalt:
Anlagen:
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