Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1265673.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
05.04.17, 12:00
Aktualisiert
17.07.17, 08:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03908-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Elektromobilität stärken - Weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur in Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
15.08.2017
23.08.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Die Stadtverwaltung erarbeitet eine stadtteilbezogene Bedarfsanalyse für Elektrofahrzeuge
für das gesamte Stadtgebiet bis 2019.
Begründung:
Die Beschlussvorschläge des Antragstellers verdeutlichen das Interesse an der Umsetzung
des Maßnahmenplans „Leipzig – Stadt für intelligente Mobilität“ mitzuwirken.
Hinsichtlich der Verteilung der Ladeinfrastruktur muss die Verwaltung auf die gesetzlichen
Grundlagen sowie die stadtplanerischen Rahmenbedingungen verweisen, Verwaltungs- und
Genehmigungsverfahren in der Verwaltung optimieren, Koordinierungsaufgaben
wahrnehmen, Marketing und Kommunikation zum Thema voranbringen und Lobbyarbeit
betreiben sowie mit Fördermitteln Teilprojekte realisieren.
1/4
Die Umsetzung der Beschlussvorschläge ist mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen
in der Verwaltung bis Ende 2017 nicht realisierbar.
In dem vom Stadtrat zur Kenntnis genommenen Maßnahmen- und Umsetzungskonzept (DS
03289) wird in mehreren Projektvorschlägen die Errichtung von Ladeinfrastruktur im
öffentlichen und halböffentlichen Raum thematisiert. Unter Maßnahme C.6, Bedarfsgerechter
Ausbau diskriminierungsfreier Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge, ist die Erarbeitung des
stadtteilbezogenen Konzeptes beschrieben.
Bei der Erstellung des Konzeptes werden in einem Beteiligungsverfahren die Wirtschaft
sowie lokale Akteure intensiv mit einbezogen, da diese die Infrastruktur künftig wirtschaftlich
betreiben sollen und müssen.
Das Verfahren zur Vergabe bzw. die Ausschreibung zur Erstellung des Konzeptes zur
Ladeinfrastruktur wird derzeit im Amt für Wirtschaftsförderung vorbereitet. Da es sich um
eine sehr komplexe Materie handelt, die zudem sehr emotional und sensibel in den
Stadtteilen mit z. B. hohem Parkdruck intern und extern diskutiert werden muss,
(Bevölkerungsentwicklung, Ziel- und Nutzergruppen, Flächenverfügbarkeit im öffentlichen
bzw. halböffentlichen Raum, Privilegierung von Parkflächen usw.) ist für die
Konzepterstellung ein Zeitraum bis 2019 vorgesehen.
Derzeit verfügt die Stadt Leipzig über ein gut ausgebautes Netz an Ladestationen in
ausreichender Anzahl, um den gegenwärtigen Bedarf zu decken.
Laut Aussagen des BDEW, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., liegt
Leipzig nach Anzahl der Ladepunkte auf Platz 5 unter den deutschen Städten und nach
Anzahl der Einwohner pro Ladepunkt auf Platz 3.
Das heutige Ladeinfrastrukturnetz und die Mobilitätsstationen wurden überwiegend in
Verantwortung der Leipziger Stadtwerke und Verkehrsbetriebe aufgebaut. Darüber hinaus
entstehen derzeit Initiativen die – unabhängig von den Unternehmen der Leipziger Gruppe –
in Ladeinfrastruktur investieren. Das Betreiben von Infrastruktur stellt sich gegenwärtig
jedoch noch nicht als auskömmliches Geschäftsmodell dar, hier sind und werden neue Ideen
gefragt sein.
Um weitere umwelt- und nutzerfreundliche Mobilitätsangebote in Leipzig zu etablieren, sollte
der weitere Ausbau der Mobilitätsstationen mit dem Bekenntnis der Stadt Leipzig gegenüber
den städtischen Unternehmen vorangebracht werden. Nichtsdestotrotz ist das Amt für
Wirtschaftsförderung im engen Austausch mit Betreibern für Ladeinfrastruktur und begleitet
aktiv deren weitere Entwicklung, auch bei der räumlichen Verteilung.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
3/4
4/4
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau: