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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1265673.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
05.04.17, 12:00
Aktualisiert
17.07.17, 08:36

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03908-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Elektromobilität stärken - Weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur in Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung 15.08.2017 23.08.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Die Stadtverwaltung erarbeitet eine stadtteilbezogene Bedarfsanalyse für Elektrofahrzeuge für das gesamte Stadtgebiet bis 2019. Begründung: Die Beschlussvorschläge des Antragstellers verdeutlichen das Interesse an der Umsetzung des Maßnahmenplans „Leipzig – Stadt für intelligente Mobilität“ mitzuwirken. Hinsichtlich der Verteilung der Ladeinfrastruktur muss die Verwaltung auf die gesetzlichen Grundlagen sowie die stadtplanerischen Rahmenbedingungen verweisen, Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren in der Verwaltung optimieren, Koordinierungsaufgaben wahrnehmen, Marketing und Kommunikation zum Thema voranbringen und Lobbyarbeit betreiben sowie mit Fördermitteln Teilprojekte realisieren. 1/4 Die Umsetzung der Beschlussvorschläge ist mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen in der Verwaltung bis Ende 2017 nicht realisierbar. In dem vom Stadtrat zur Kenntnis genommenen Maßnahmen- und Umsetzungskonzept (DS 03289) wird in mehreren Projektvorschlägen die Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen und halböffentlichen Raum thematisiert. Unter Maßnahme C.6, Bedarfsgerechter Ausbau diskriminierungsfreier Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge, ist die Erarbeitung des stadtteilbezogenen Konzeptes beschrieben. Bei der Erstellung des Konzeptes werden in einem Beteiligungsverfahren die Wirtschaft sowie lokale Akteure intensiv mit einbezogen, da diese die Infrastruktur künftig wirtschaftlich betreiben sollen und müssen. Das Verfahren zur Vergabe bzw. die Ausschreibung zur Erstellung des Konzeptes zur Ladeinfrastruktur wird derzeit im Amt für Wirtschaftsförderung vorbereitet. Da es sich um eine sehr komplexe Materie handelt, die zudem sehr emotional und sensibel in den Stadtteilen mit z. B. hohem Parkdruck intern und extern diskutiert werden muss, (Bevölkerungsentwicklung, Ziel- und Nutzergruppen, Flächenverfügbarkeit im öffentlichen bzw. halböffentlichen Raum, Privilegierung von Parkflächen usw.) ist für die Konzepterstellung ein Zeitraum bis 2019 vorgesehen. Derzeit verfügt die Stadt Leipzig über ein gut ausgebautes Netz an Ladestationen in ausreichender Anzahl, um den gegenwärtigen Bedarf zu decken. Laut Aussagen des BDEW, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., liegt Leipzig nach Anzahl der Ladepunkte auf Platz 5 unter den deutschen Städten und nach Anzahl der Einwohner pro Ladepunkt auf Platz 3. Das heutige Ladeinfrastrukturnetz und die Mobilitätsstationen wurden überwiegend in Verantwortung der Leipziger Stadtwerke und Verkehrsbetriebe aufgebaut. Darüber hinaus entstehen derzeit Initiativen die – unabhängig von den Unternehmen der Leipziger Gruppe – in Ladeinfrastruktur investieren. Das Betreiben von Infrastruktur stellt sich gegenwärtig jedoch noch nicht als auskömmliches Geschäftsmodell dar, hier sind und werden neue Ideen gefragt sein. Um weitere umwelt- und nutzerfreundliche Mobilitätsangebote in Leipzig zu etablieren, sollte der weitere Ausbau der Mobilitätsstationen mit dem Bekenntnis der Stadt Leipzig gegenüber den städtischen Unternehmen vorangebracht werden. Nichtsdestotrotz ist das Amt für Wirtschaftsförderung im engen Austausch mit Betreibern für Ladeinfrastruktur und begleitet aktiv deren weitere Entwicklung, auch bei der räumlichen Verteilung. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 3/4 4/4 x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: