Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1259873.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
13.03.17, 12:00
Aktualisiert
05.09.17, 15:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03853-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Dezernat Kultur
Betreff:
Leipziger Förderprogramm für Kreativschaffende
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Kultur
Ratsversammlung
11.07.2017
09.08.2017
15.08.2017
18.08.2017
23.08.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja, siehe Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Alternativvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kreativschaffenden bei der Suche nach
geeigneten Objekten bzw. Flächen zu unterstützen. Dazu wird geprüft, die Internetplattform
immoSIS auszubauen. Die Kosten werden im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt.
Begründung:
Es gibt bestehende Fördermöglichkeiten für die Kreativschaffenden der Stadt Leipzig. Dies
sind als wesentliche Instrumente die Förderungen aus dem Mittelstandsförderprogramm, die
Kulturförderung sowie die KU-Förderung und die Verfügungsfonds im Rahmen der
europäischen und nationalen Stadtteilentwicklungsförderung. Über die Instrumente wird in
Kooperation mit dem Verein Kreatives Leipzig als Branchenvertretung regelmäßig informiert.
Bewilligungsstellen sind das Amt für Wirtschaftsförderung, das Kulturamt und das Amt für
Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung.
Generell ist zwischen der Unterstützung von Unternehmen, der Förderung eines
Kulturangebots und der Unterstützung von Einrichtungen und Orten mit Bedeutung für die
Soziokultur in Stadtteilen zu unterscheiden. Deswegen richten sich die Förderschwerpunkte
an unterschiedliche Zielgruppen, die unterschiedliche Bedarfe haben. Dies kann im Einzelfall
zu Schnittmengen führen – zum Beispiel im Bereich der Unterstützung zur Schaffung von
Spielstätten für darstellende Künste und Musik wie z.B. dem Felsenkeller.
Das Dezernat VII (Amt für Wirtschaftsförderung) ist für die Medien- und Kreativwirtschaft
zuständig und unterstützt Kreative, die unternehmerisch tätig sind und mit ihrer
schöpferischen Tätigkeit Geld verdienen. Das Mittelstandsförderprogramm mit 16
Einzelmaßnahmen und einem Jahresbudget von 620.000 € (Überblick auf
www.leipzig.de/mittelstand) wird zum Beispiel aktiv von Kreativwirtschaftsunternehmen in
Leipzig in Anspruch genommen und verbessert somit deren Wettbewerbsfähigkeit und
Leistungsfähigkeit. Besonders bei der Fördermaßnahme „Transfer kreativer Ideen“
profitieren die Akteure, da die Fördervoraussetzung die Zusammenarbeit mit einem Leipziger
Dienstleister aus der Kreativwirtschaft ist. Auch mit der Clusterförderung unterstützt die
Wirtschaftsförderung Projekte von Kreativschaffenden, dazu zählt unter anderem ein
Kooperationsvertrag mit dem Verein Kreatives Leipzig.
Das Dezernat IV (Kulturamt) unterstützt Kulturprojekte und Institutionen, die einen Mehrwert
für die Stadtgesellschaft generieren. Im Jahr 2017 hat das Amt eine Kulturförderung für
Leipzig in Höhe von 5,7 Millionen Euro ausgegeben. Davon profitieren mittelbar und
unmittelbar auch Künstlerinnen und Künstler.
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Der Ausbau der Kooperationen zwischen den Eigenbetrieben Kultur und der freien Kunst
und Kultur ist ein Schwerpunkt des Kulturentwicklungsplans (KEP), hierzu wurde eine
Maßnahme (KEP Maßnahmen Nr. 20) hinterlegt.
Für auswärtige Künstler besteht bereits jetzt ein hoher Anreiz nach Leipzig zu kommen. Die
künstlerische Szene und Vielfalt ist in Leipzig international vernetzt.
Die Stadt prüft momentan, ob eine Vereinheitlichung von Standards für die Vermietung von
Räumen der Eigenbetriebe Kultur an freie Träger möglich ist (KEP Maßnahmen Nr. 21).
Weiterhin wird von Seiten der Stadt (Kulturamt) aktuell geprüft, ob die Möglichkeit der
Zwischennutzung von angemieteten Objekten, zwecks Unterbringung Asylsuchender, für die
Nutzung von Proberäumen und Atelierräumen gegeben ist. Im Fachkonzept Kultur / INSEK
wird der Bedarf an kreativen Frei-Räumen besonders herausgestellt und für die
Schwerpunkträume als Zielmaßnahme definiert.
Das Dezernat VI (Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung) unterstützt über die
KU-Förderung in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Unternehmen. Primäres Ziel ist
hier die Etablierung bzw. Stabilisierung einer tragfähigen Wirtschaft in bestimmten
Stadtbereichen wie dem Leipziger Osten und dem Leipziger Westen. Zur Tragfähigkeit
gehört auch, dass die Unternehmen in der Lage sind, die Kosten ihrer Betriebsstätten
aufzubringen, um eine dauerhafte Subventionierung durch die öffentliche Hand zu
vermeiden.
In anderen Bundesländern und Kommunen gibt es eigens eingerichtete Teams, die sich
konzentriert mit dem Thema Kultur- und Kreativwirtschaft beschäftigen können. Diese Teams
agieren beispielsweise in München oder Hamburg dezernatsübergreifend und werden auch
dezernatsübergreifend finanziert. Beim Beispiel München speist sich der Etat aus dem
Referat Wirtschaft und Arbeit, dem Kulturreferat und dem Kommunalreferat (bei 6,5 neu
geschaffenen Stellen wurden in 2012 für zusätzliche Personal- und Sachkosten 651.060 €
eingestellt).
Ein erster Schritt in diese Richtung ist in Leipzig mit der Gründung einer Arbeitsgruppe aus
Kulturamt, Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung (Amt für Stadterneuerung und
Wohnungsbau – ASW), den Kammern, dem Verein Kreatives Leipzig und weiteren
Multiplikatoren/Akteuren der Kreativwirtschaft in Leipzig unternommen worden. Einmal im
Quartal stehen auf Arbeitsebene ein Informationsaustausch und die Entwicklung
gemeinsamer Projekte und Veranstaltungen im Fokus. Zukünftig soll auch das
Liegenschaftsamt eingebunden werden. Eine erste gemeinsame Veranstaltung war die
Informationsveranstaltung zum Thema „Kommunale Fördermöglichkeiten für die Kultur- und
Kreativwirtschaft“ im März 2017.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (SEKo), 2009 vom Stadtrat beschlossen, formuliert
außerdem bereits eine fachübergreifende Stadtteilentwicklungsstrategie für Leipzig. Teil des
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Fachkonzeptes „Wirtschaft und Beschäftigung“ ist das Thema Industrie- und
Gewerbeflächen. Die zu Grunde liegende Fachplanung ist der Stadtentwicklungsplan
„Gewerbliche Bauflächen“ aus dem Jahr 2005.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept wird seit 2015 als INSEK fortgeschrieben und
auch das Fachkonzept „Wirtschaft und Arbeit“ überarbeitet. Im Rahmen der anstehenden
Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans „Gewerbliche Bauflächen“ werden die Belange
der Kreativwirtschaft berücksichtigt.
Zum Thema Atelierräume und Flächen für Kreativschaffende existieren bereits Bemühungen
der Stadt. Im Auftrag des Kulturamtes steht der BUND BILDENDER KÜNSTLER LEIPZIG
e.V. (BBKL) seit mehreren Jahren als Ansprechpartner für die Ateliersuche zur Verfügung. Er
hat auf seiner Internetseite eine Übersicht mit Adressen, Preisen und Ansprechpartnern
erstellt, die ständig aktualisiert wird. In diesem Zusammenhang wurde auch die institutionelle
Förderung des BBKL erhöht.
Um einen gesammelten Überblick über verfügbare Räume zu gewährleisten, bietet sich eine
internetbasierte Lösung an. Da im Amt für Wirtschaftsförderung schon clusterbezogene
Webseiten und Flächendatenbanken existieren, ist ein Aufbau auf diese sinnvoll. Der
Immobilienservice Immosis soll mit einem Leerstandsmelder für Kreativschaffende erweitert
werden (https://www.wirtschaftsregion-leipzig-halle.de/index.php/gewerbeflaechen.html).
Dazu sind Anpassungen auf der Plattform notwendig. Ziel soll es sein eine Datenbank zur
Selbsteintragung der Immobilieneigentümer (sowohl kommunale Eigentümer als auch
private) zu erstellen. Die Koordinierung soll beim Amt für Wirtschaftsförderung liegen. Zu
beachten ist hier allerdings die Marktkonformität gegenüber Maklern und anderen Anbietern
von Immobilien.
In diesem Zusammenhang soll es auch eine erweiterte Kooperation mit der IHK (die Kammer
betreibt bereits einen Gewerbe-Immobilien-Service) und dem Verein Kreatives Leipzig
geben. Seit März 2017 wurde zudem das Sächsische Zentrum für Kultur- und
Kreativwirtschaft etabliert, das ebenfalls als ein Partner in dieses Thema eingebunden wird.
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