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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1259873.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
13.03.17, 12:00
Aktualisiert
05.09.17, 15:26

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03853-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Dezernat Kultur Betreff: Leipziger Förderprogramm für Kreativschaffende Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Wirtschaft und Arbeit FA Kultur Ratsversammlung 11.07.2017 09.08.2017 15.08.2017 18.08.2017 23.08.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht 1/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, siehe Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/6 3/6 Alternativvorschlag Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kreativschaffenden bei der Suche nach geeigneten Objekten bzw. Flächen zu unterstützen. Dazu wird geprüft, die Internetplattform immoSIS auszubauen. Die Kosten werden im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt. Begründung: Es gibt bestehende Fördermöglichkeiten für die Kreativschaffenden der Stadt Leipzig. Dies sind als wesentliche Instrumente die Förderungen aus dem Mittelstandsförderprogramm, die Kulturförderung sowie die KU-Förderung und die Verfügungsfonds im Rahmen der europäischen und nationalen Stadtteilentwicklungsförderung. Über die Instrumente wird in Kooperation mit dem Verein Kreatives Leipzig als Branchenvertretung regelmäßig informiert. Bewilligungsstellen sind das Amt für Wirtschaftsförderung, das Kulturamt und das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung. Generell ist zwischen der Unterstützung von Unternehmen, der Förderung eines Kulturangebots und der Unterstützung von Einrichtungen und Orten mit Bedeutung für die Soziokultur in Stadtteilen zu unterscheiden. Deswegen richten sich die Förderschwerpunkte an unterschiedliche Zielgruppen, die unterschiedliche Bedarfe haben. Dies kann im Einzelfall zu Schnittmengen führen – zum Beispiel im Bereich der Unterstützung zur Schaffung von Spielstätten für darstellende Künste und Musik wie z.B. dem Felsenkeller. Das Dezernat VII (Amt für Wirtschaftsförderung) ist für die Medien- und Kreativwirtschaft zuständig und unterstützt Kreative, die unternehmerisch tätig sind und mit ihrer schöpferischen Tätigkeit Geld verdienen. Das Mittelstandsförderprogramm mit 16 Einzelmaßnahmen und einem Jahresbudget von 620.000 € (Überblick auf www.leipzig.de/mittelstand) wird zum Beispiel aktiv von Kreativwirtschaftsunternehmen in Leipzig in Anspruch genommen und verbessert somit deren Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit. Besonders bei der Fördermaßnahme „Transfer kreativer Ideen“ profitieren die Akteure, da die Fördervoraussetzung die Zusammenarbeit mit einem Leipziger Dienstleister aus der Kreativwirtschaft ist. Auch mit der Clusterförderung unterstützt die Wirtschaftsförderung Projekte von Kreativschaffenden, dazu zählt unter anderem ein Kooperationsvertrag mit dem Verein Kreatives Leipzig. Das Dezernat IV (Kulturamt) unterstützt Kulturprojekte und Institutionen, die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft generieren. Im Jahr 2017 hat das Amt eine Kulturförderung für Leipzig in Höhe von 5,7 Millionen Euro ausgegeben. Davon profitieren mittelbar und unmittelbar auch Künstlerinnen und Künstler. 4/6 Der Ausbau der Kooperationen zwischen den Eigenbetrieben Kultur und der freien Kunst und Kultur ist ein Schwerpunkt des Kulturentwicklungsplans (KEP), hierzu wurde eine Maßnahme (KEP Maßnahmen Nr. 20) hinterlegt. Für auswärtige Künstler besteht bereits jetzt ein hoher Anreiz nach Leipzig zu kommen. Die künstlerische Szene und Vielfalt ist in Leipzig international vernetzt. Die Stadt prüft momentan, ob eine Vereinheitlichung von Standards für die Vermietung von Räumen der Eigenbetriebe Kultur an freie Träger möglich ist (KEP Maßnahmen Nr. 21). Weiterhin wird von Seiten der Stadt (Kulturamt) aktuell geprüft, ob die Möglichkeit der Zwischennutzung von angemieteten Objekten, zwecks Unterbringung Asylsuchender, für die Nutzung von Proberäumen und Atelierräumen gegeben ist. Im Fachkonzept Kultur / INSEK wird der Bedarf an kreativen Frei-Räumen besonders herausgestellt und für die Schwerpunkträume als Zielmaßnahme definiert. Das Dezernat VI (Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung) unterstützt über die KU-Förderung in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Unternehmen. Primäres Ziel ist hier die Etablierung bzw. Stabilisierung einer tragfähigen Wirtschaft in bestimmten Stadtbereichen wie dem Leipziger Osten und dem Leipziger Westen. Zur Tragfähigkeit gehört auch, dass die Unternehmen in der Lage sind, die Kosten ihrer Betriebsstätten aufzubringen, um eine dauerhafte Subventionierung durch die öffentliche Hand zu vermeiden. In anderen Bundesländern und Kommunen gibt es eigens eingerichtete Teams, die sich konzentriert mit dem Thema Kultur- und Kreativwirtschaft beschäftigen können. Diese Teams agieren beispielsweise in München oder Hamburg dezernatsübergreifend und werden auch dezernatsübergreifend finanziert. Beim Beispiel München speist sich der Etat aus dem Referat Wirtschaft und Arbeit, dem Kulturreferat und dem Kommunalreferat (bei 6,5 neu geschaffenen Stellen wurden in 2012 für zusätzliche Personal- und Sachkosten 651.060 € eingestellt). Ein erster Schritt in diese Richtung ist in Leipzig mit der Gründung einer Arbeitsgruppe aus Kulturamt, Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung (Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbau – ASW), den Kammern, dem Verein Kreatives Leipzig und weiteren Multiplikatoren/Akteuren der Kreativwirtschaft in Leipzig unternommen worden. Einmal im Quartal stehen auf Arbeitsebene ein Informationsaustausch und die Entwicklung gemeinsamer Projekte und Veranstaltungen im Fokus. Zukünftig soll auch das Liegenschaftsamt eingebunden werden. Eine erste gemeinsame Veranstaltung war die Informationsveranstaltung zum Thema „Kommunale Fördermöglichkeiten für die Kultur- und Kreativwirtschaft“ im März 2017. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (SEKo), 2009 vom Stadtrat beschlossen, formuliert außerdem bereits eine fachübergreifende Stadtteilentwicklungsstrategie für Leipzig. Teil des 5/6 Fachkonzeptes „Wirtschaft und Beschäftigung“ ist das Thema Industrie- und Gewerbeflächen. Die zu Grunde liegende Fachplanung ist der Stadtentwicklungsplan „Gewerbliche Bauflächen“ aus dem Jahr 2005. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept wird seit 2015 als INSEK fortgeschrieben und auch das Fachkonzept „Wirtschaft und Arbeit“ überarbeitet. Im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans „Gewerbliche Bauflächen“ werden die Belange der Kreativwirtschaft berücksichtigt. Zum Thema Atelierräume und Flächen für Kreativschaffende existieren bereits Bemühungen der Stadt. Im Auftrag des Kulturamtes steht der BUND BILDENDER KÜNSTLER LEIPZIG e.V. (BBKL) seit mehreren Jahren als Ansprechpartner für die Ateliersuche zur Verfügung. Er hat auf seiner Internetseite eine Übersicht mit Adressen, Preisen und Ansprechpartnern erstellt, die ständig aktualisiert wird. In diesem Zusammenhang wurde auch die institutionelle Förderung des BBKL erhöht. Um einen gesammelten Überblick über verfügbare Räume zu gewährleisten, bietet sich eine internetbasierte Lösung an. Da im Amt für Wirtschaftsförderung schon clusterbezogene Webseiten und Flächendatenbanken existieren, ist ein Aufbau auf diese sinnvoll. Der Immobilienservice Immosis soll mit einem Leerstandsmelder für Kreativschaffende erweitert werden (https://www.wirtschaftsregion-leipzig-halle.de/index.php/gewerbeflaechen.html). Dazu sind Anpassungen auf der Plattform notwendig. Ziel soll es sein eine Datenbank zur Selbsteintragung der Immobilieneigentümer (sowohl kommunale Eigentümer als auch private) zu erstellen. Die Koordinierung soll beim Amt für Wirtschaftsförderung liegen. Zu beachten ist hier allerdings die Marktkonformität gegenüber Maklern und anderen Anbietern von Immobilien. In diesem Zusammenhang soll es auch eine erweiterte Kooperation mit der IHK (die Kammer betreibt bereits einen Gewerbe-Immobilien-Service) und dem Verein Kreatives Leipzig geben. Seit März 2017 wurde zudem das Sächsische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft etabliert, das ebenfalls als ein Partner in dieses Thema eingebunden wird. 6/6