Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1296230.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
12.07.17, 12:00
Aktualisiert
14.09.17, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04564
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Würdiger Gedenkort für die Opfer des 17. Juni 1953 – nach wie vor eine "Baustelle"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Auf dem Leipziger Südfriedhof befindet sich seit 1994 ein Gedenkort für die Opfer des 17.
Juni 1953. Die Grab- und Gedenkanlage „Opfer der Gewaltherrschaft von 1945 bis 1989“, auf
der unter anderem auf kleinen Granitplatten auch die Namen der Toten des 17. Juni 1953
verzeichnet sind, ist der Gedenkort für die Opfer des Volksaufstandes und der ersten
Demokratiebewegung der DDR. Er liegt - zu der Zeit der Bestattung politisch motiviert völlig unscheinbar am äußeren Rand der Friedhofsanlage im Urnengarten Nord. Hingegen
wird an zentraler Stelle, direkt an der Hauptachse des Friedhofs, im ehemaligen
„Sozialistischen Ehrenhain“ unter anderem an SED-Funktionäre an exponierter Stelle
erinnert.
Diese lang anhaltende unbefriedigende Lösung führte im Sommer 2016 dazu, dass von den
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD sowie den Stadträten René Hobusch und
Sven Morlok im September 2016 ein Antrag auf den Weg gebracht wurde, der forderte, dass
zum Einen das Erscheinungsbild des Gedenkortes erneuert und die Grabanlage in das Leitund Wegesystem des Südfriedhofs eingebunden wird. Außerdem sollten vor der Anlage des
sozialistischen Ehrenhains durch ein künstlerisches Werk die Opfer der ersten
Demokratiebewegung der DDR gewürdigt und ihnen mit einer Informationstafel gedacht
werden. Denn sie ist Teil des Prozesses des Widerstands gegen einen diktatorischen Staat, der
1989 schließlich durch eine Friedliche Revolution sein Ende fand.
Bis heute gibt es zu diesem Antrag keinen Verwaltungsstandpunkt.
Mit einem Antrag zum Haushaltsplanentwurf 2017/18 wurde durch dieselben Einreicher
beschlossen, dass zunächst 15 T € in den Haushalt eingestellt werden, um die notwendigen
Schritte für die Erneuerung des Gedenkorts und der Einbindung in das Leit- und Wegesystem
zu installieren.
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Inzwischen fanden lediglich einige Instandsetzungsarbeiten an der Grabanlage und dem
anliegenden Weg statt. Das Efeu wurde an den Grabsteinen zurückgeschnitten, die Einfassung
der Grabanlage wurde erneuert und der große Gedenkstein gesäubert. Zudem wurde auf den
Friedhofsplänen an den Aus- und Eingängen der Gedenkort „Opfer der Gewaltherrschaft
1945-1989“ in der Abt. IX verzeichnet. Es sind bisher also eher sehr kleine Schritte, die
unternommen werden, um den bisher unbefriedigenden Zustand zu beheben.
Wir fragen daher:
1. Wann soll nun eine grundlegende Erneuerung der Grabanlage „Opfer der
Gewaltherrschaft 1945-1989“ stattfinden und die Intention des ursprünglichen Antrags
umgesetzt werden?
2. Bisher ist die Einbindung der Gedenkanlage in das Wegeleitsystem nur auf den
Eingangstafeln des Friedhofs erfolgt, wann erfolgt eine umfängliche Ausweisung auf
den öffentlichen Wegen und Eingängen. Wann kommen die beauftragten
Informations- und Schautafeln?
3. Sollte nicht bei einem Vorhaben von solch historischer, denkmalpflegerischer und
künstlerischer Dimension ein separat dafür eingesetztes zeitweiliges Begleitgremium
hinzugezogen werden?
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