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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1296230.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
12.07.17, 12:00
Aktualisiert
14.09.17, 17:12

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04564 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Würdiger Gedenkort für die Opfer des 17. Juni 1953 – nach wie vor eine "Baustelle" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Auf dem Leipziger Südfriedhof befindet sich seit 1994 ein Gedenkort für die Opfer des 17. Juni 1953. Die Grab- und Gedenkanlage „Opfer der Gewaltherrschaft von 1945 bis 1989“, auf der unter anderem auf kleinen Granitplatten auch die Namen der Toten des 17. Juni 1953 verzeichnet sind, ist der Gedenkort für die Opfer des Volksaufstandes und der ersten Demokratiebewegung der DDR. Er liegt - zu der Zeit der Bestattung politisch motiviert völlig unscheinbar am äußeren Rand der Friedhofsanlage im Urnengarten Nord. Hingegen wird an zentraler Stelle, direkt an der Hauptachse des Friedhofs, im ehemaligen „Sozialistischen Ehrenhain“ unter anderem an SED-Funktionäre an exponierter Stelle erinnert. Diese lang anhaltende unbefriedigende Lösung führte im Sommer 2016 dazu, dass von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD sowie den Stadträten René Hobusch und Sven Morlok im September 2016 ein Antrag auf den Weg gebracht wurde, der forderte, dass zum Einen das Erscheinungsbild des Gedenkortes erneuert und die Grabanlage in das Leitund Wegesystem des Südfriedhofs eingebunden wird. Außerdem sollten vor der Anlage des sozialistischen Ehrenhains durch ein künstlerisches Werk die Opfer der ersten Demokratiebewegung der DDR gewürdigt und ihnen mit einer Informationstafel gedacht werden. Denn sie ist Teil des Prozesses des Widerstands gegen einen diktatorischen Staat, der 1989 schließlich durch eine Friedliche Revolution sein Ende fand. Bis heute gibt es zu diesem Antrag keinen Verwaltungsstandpunkt. Mit einem Antrag zum Haushaltsplanentwurf 2017/18 wurde durch dieselben Einreicher beschlossen, dass zunächst 15 T € in den Haushalt eingestellt werden, um die notwendigen Schritte für die Erneuerung des Gedenkorts und der Einbindung in das Leit- und Wegesystem zu installieren. 1/2 Inzwischen fanden lediglich einige Instandsetzungsarbeiten an der Grabanlage und dem anliegenden Weg statt. Das Efeu wurde an den Grabsteinen zurückgeschnitten, die Einfassung der Grabanlage wurde erneuert und der große Gedenkstein gesäubert. Zudem wurde auf den Friedhofsplänen an den Aus- und Eingängen der Gedenkort „Opfer der Gewaltherrschaft 1945-1989“ in der Abt. IX verzeichnet. Es sind bisher also eher sehr kleine Schritte, die unternommen werden, um den bisher unbefriedigenden Zustand zu beheben. Wir fragen daher: 1. Wann soll nun eine grundlegende Erneuerung der Grabanlage „Opfer der Gewaltherrschaft 1945-1989“ stattfinden und die Intention des ursprünglichen Antrags umgesetzt werden? 2. Bisher ist die Einbindung der Gedenkanlage in das Wegeleitsystem nur auf den Eingangstafeln des Friedhofs erfolgt, wann erfolgt eine umfängliche Ausweisung auf den öffentlichen Wegen und Eingängen. Wann kommen die beauftragten Informations- und Schautafeln? 3. Sollte nicht bei einem Vorhaben von solch historischer, denkmalpflegerischer und künstlerischer Dimension ein separat dafür eingesetztes zeitweiliges Begleitgremium hinzugezogen werden? 2/2