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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1277879.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
15.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:34

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04197 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss: Ersatzneubau der Brücke IV/14 im Zuge der Raschwitzer Straße über den Lößniger Abschlaggraben Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen SBB Süd Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschlussfassung Beschluss des Oberbürgermeisters vom 11.07.2017: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 22 (2) Ziffer 7 in der zur Zeit gültigen Fassung) 2. Die Gesamtkosten betragen 343.000 €. Der städtische Anteil beträgt 343.000 €. 3. Die Auszahlungen sind im PSP-Element „Kommunale Brücken“ (7.0000577.700) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant:   2017: 2018: 43.000 € 300.000 € 4. Für das Haushaltsjahr 2018 ist folgende Verpflichtungsermächtigung vorgesehen: kassenwirksam 2018: 300.000 €. 5. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017/2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018/2019 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zu gegebenem Zeitpunkt. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? 2017 2018 X nein Folgekosten Einsparungen wirksam von Auszahlungen Zu Lasten anderer OE bis 343.000 P 7.0000577.700 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Sachverhalt Übersichtsplan 2/2 1. Grundlagen - Bauwerksentwurf mit Kostenberechnung vom Januar 2017 - Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020 (RBV-1774/13 vom 18.09.2013) - Fortschreibung Stadtentwicklungsplan (STEP) „Verkehr und öffentlicher Raum“ DS 00523/14-DS-008 vom 25.02.2015 - Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) vom 21.01.1993 2. Veranlassung und Zielstellung Derzeitige Situation Die Brücke IV/14 überführt die Raschwitzer Straße über den Lößniger Abschlaggraben auch Abfallwasser genannt. Sie wurde ca. 1925 errichtet. Die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit des Bestandsbauwerkes sind stark beeinträchtigt. Der desolate Zustand macht eine Bauwerksertüchtigung unwirtschaftlich. Aus diesem Grund ist ein Ersatzneubau dringend notwendig. Zielstellung Die Raschwitzer Straße ist eine Sackgasse und führt von der Bornaischen Straße zur B 2. Unmittelbar hinter dem Bauwerk befinden sich mehrere Sportanlagen, die so an das öffentliche Straßennetz angebunden sind. 2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme Bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme und damit weiterem Schadensfortschritt am Bauwerk müssen Maßnahmen zur Nutzungseinschränkung getroffen werden. Die Brücke ist bereits mit 12 t lastbegrenzt. Kürzere Prüfzyklen zum rechtzeitigen Erkennen von Schadensveränderungen sind notwendig. Die Ausgaben aus dem Ergebnishaushalt für jährlich notwendige Instandhaltungen werden steigen. Mit einer Sperrung des Bauwerks und damit der Straße ist zu rechnen. Unmittelbar hinter dem Bauwerk befinden sich einige öffentlich genutzte Gebäude, die dann nicht mehr erreichbar wären. 3. Beschreibung der Maßnahme - Technische Gestaltung Allgemeines Das Tragwerk besteht aus einer einfeldrigen monolithischen Stahlbetonplatte. Die lichte Weite beträgt etwa 3,50 m, die lichte Höhe ca. 1,10 m und die Brückenschiefe 100 gon. Beidseitig der Fahrbahn wurden 50 cm breite Betongesimse angeordnet. Die Widerlager und Schrägflügel bestehen aus Stampfbetonwänden. Die Brückenentwässerung erfolgt über das Längs- und Quergefälle in die unbefestigten Ränder vor und hinter dem Bauwerk. Das Bauwerk befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Leipziger Auwald" und im Europäischen Vogelschutzgebiet “Leipziger Auwald“. Aufgrund der Lage in 2 Schutzgebieten soll die Baumaßnahme so eingriffsminimierend wie möglich durchgeführt werden. 1 Überbau Die neue Brücke wird als offener rechtwinkliger Einfeldrahmen mit einer lichten Weite von 6,00 m gebaut. Der Überbau besteht aus Fertigteilen und einer Verbundplatte als Ortbetonergänzung. Gründung Um größere Eingriffe im Gewässerbereich zu vermeiden, werden nur der Überbau und Teile der Widerlager abgebrochen. Die neue Tiefgründung mittels Bohrpfählen erfolgt direkt hinter den Bestandswiderlagern. Der Außendurchmesser der Ortbetonbohrpfähle beträgt 62 cm und die Länge der Bohrpfähle ergibt sich bei geplanter Endtiefe mit 7,95 m. Während der Gründungsarbeiten ist eine offene Wasserhaltung bis zu 1,50 m in Abhängigkeit vom vorhandenen Grundwasserstand erforderlich. Abflussquerschnitt Die Brücke überführt die Raschwitzer Straße über den Lößniger Abschlaggraben, dieser ist ein Seitenarm der nach Norden fließenden Mühlpleiße. Das vorhandene Abflussprofil wird auf Grund der erhöhten Gradiente vergrößert. Eine Verrohrung des Gewässers ist nicht erforderlich, da die alten Widerlager verbleiben. Es erfolgt kein Ausbau/Befestigung des Gewässers. Querschnittsausbildung Die Fahrbahnbreite auf dem Neubau beträgt 5,00 m. Diese wird als Mischverkehrsfläche genutzt. Die Kappenbreite beträgt auf beiden Seiten 0,75 m. Ein 1,00 m hohes Füllstabgeländer auf den Kappen dient als Absturzsicherung. Brückenentwässerung Das anfallende Oberflächenwasser wird durch das Straßenlängs- und Quergefälle (Dachprofil mit 2,5 %) in die zwei neu hergestellten Straßenabläufe gefasst und von hier in den Abschlaggraben geführt. Stadtbeleuchtung Im Baubereich befindet sich eine Leitung für die Straßenbeleuchtung. Diese wird temporär über eine Leitungsbrücke über den Baugrubenbereich geführt. An den Maststandorten wird nichts geändert. Die Behelfsbrücke wird beleuchtet. Versorgungsleitungen Im Baubereich befinden sich folgende Versorgungsleitungen: Telekom Nördlich der Brücke verlaufen Erdleitungen der Telekom. Die Leitungen liegen außerhalb der Baugrube. Diese werden bauzeitlich gesichert. In der nördlichen Kappe werden zwei Leerrohre DN 50 eingebaut, die von der Telekom beigestellt werden. Netz Leipzig Gas Südlich der Brücke verläuft eine Gasleitung. Die Leitung liegt außerhalb der Baugrube. Sie ist außer Betrieb und wird im Zuge der Baumaßnahme zurückgebaut. 2 Fernwärme Nördlich der Brücke verläuft eine Fernwärmeleitung auf einer Rohrbrücke gelagert. Die Leitung wird bauzeitlich gesichert. Strom Nördlich der Brücke befinden sich 2 Niederspannungskabel. Diese werden in einer Straßenquerung DN 100 vor Herstellung der Baugrube auf die Südseite verlegt und in 2 Schutzrohren DN 100 über die Behelfsbrücke geführt und am Bestand angebunden. Für die Rückverlegung sind in der südlichen Kappe 2 Leerrohre DN 100 vorgesehen. In der nördlichen Kappe ist 1 Leerrohr DN 100 als Reserve geplant. Des Weiteren befinden sich noch 5 Mittelspannungsleitungen im Baugrubenbereich, die außer Betrieb sind. Diese Leitungen werden zurückgebaut. Leipziger Wasserwerke Trinkwasserleitung Im Baugrubenbereich befindet sich eine Trinkwasserleitung. Die Wasserwerke planen im Bereich der Raschwitzer Straße die Auswechslung der Trinkwasserleitung. Die Funktionstüchtigkeit wird während der Bauphase mit Hilfe einer Interimsleitung sichergestellt. Die Interimsleitung wird südlich der Brücke über eine temporäre Leitungsbrücke geführt. Eine Kostenteilung mit den Versorgungsunternehmen ist vorgesehen und erfolgt gemäß den entsprechenden Koordinierungsverträgen. Die Kosten sind in der Kostenberechnung erfasst. 3.1 Straßenanpassung Der grundhafte Ausbau der Raschwitzer Straße erfolgt im Baubereich auf einer Länge von ca. 30 m. Die Gradiente orientiert sich am Bestand. Der Straßenaufbau wird gemäß RStO 12 für die Belastungsklasse 1,0 (Tafel 1, Zeile 1) festgelegt: 4 cm Asphaltdeckschicht 14 cm Asphalttragschicht 47 cm Frostschutzschicht 65 cm Gesamtdicke des frostsicheren Oberbaus Belange des Artenschutzes/Schutzgebiete Die Brücke befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Leipziger Auwald" und im Europäischen Vogelschutzgebiet “Leipziger Auwald“. Der Eingriff erfolgt zwischen den zwei Rohren links und rechts der Brücke (beidseitig etwa 5 m). Als gesetzlich geschützte Biotope kommt im Betrachtungsgebiet ein höhlenreicher Einzelbaum (Schwarzerle) im südöstlichen Böschungsbereich vor. Verschnittarbeiten in der Nähe des Biotops sind besonders behutsam durchzuführen. Der Verlust eines jungen Baumes wird durch die Ersatzpflanzung dreier Schwarzerlen kompensiert. Der Fischotter kommt im gesamten Leipziger Auwald vor. Für eine gefahrlose Querung der Straße werden Bermen entlang des Gewässers hergestellt. Dazu werden die alten Widerlager ca. 50 cm unter Konstruktionsunterkante des neuen Überbaus abgebrochen. Der 3 Bereich zwischen den alten und neuen Widerlagern wird mit Magerbeton ausgefüllt. Die Oberfläche wird mit Kies aufgeraut. Die Baumaßnahme wird von einer ökologischen Baubegleitung überwacht. Die geforderten Maßnahmen aus dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag werden umgesetzt. Altlasten Die Abbruchmaterialien der Brücke und der auszuhebende Boden im Baubereich wurden auf Altlasten untersucht und Entsorgungswege festgelegt. Da jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei Tiefbauarbeiten lokale Bodenverunreinigungen angetroffen werden, wird eine baubegleitende Überwachung von Tief- und Rückbauarbeiten realisiert. Archäologie Mit archäologischen Funden ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht zu rechnen. Sollten während der Abbruch- und Aushubarbeiten archäologische Funde auftreten, werden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Kampfmittel Eine Abfrage beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen ergab, dass für das betreffende Gebiet keine Belastungen mit Kampfmitteln bekannt sind. Bei Funden von Kampfmitteln oder anderen Gegenständen militärischer Herkunft werden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. 4. Finanzierung Grundlage ist die Kostenberechnung nach der "Anweisung zur Kostenermittlung, Kostenabstimmung und Kostenprüfung sowie zur Veranschlagung und Kostenfortschreibung von Straßenbaumaßnahmen" (AKVS) vom Januar 2017. Die Gesamtkosten betragen inklusive 19 % Mehrwertsteuer und notwendiger Planungsleistungen 343.000 € brutto. Fördermittel/Finanzierung Die Finanzierung erfolgt zu 100 % aus städtischen Mitteln. Gesamt 2017 2018 Gesamtkosten (Euro) Ausgabe 343.000 43.000 300.000 Stadtanteil 343.000 43.000 300.000 VE für 2018 300.000 Folgekosten Die üblichen Ausgaben für Wartung und Instandhaltung werden planmäßig im Ergebnis- 4 haushalt PSP-Element 1.100.54.1.0.01.07 eingestellt. Die durch die Stadt zu betreuende Verkehrsfläche ändert sich nur geringfügig. 5. Grunderwerb Es fallen nur Entschädigungen für vorübergehend in Anspruch zu nehmende Flächen und Gestattungen an. Die Entschädigungen werden über die Maßnahme finanziert und sind in den Gesamtkosten enthalten. Grunderwerb ist nicht erforderlich. 6. Kinderfreundlichkeitsprüfung Das Bauwerk erhält beidseitig Füllstabgeländer gem. RIZ Gel 4 mit einer Höhe von 1,00 m. 7. Barrierefreiheit Die Straße hat keine Gehbahn. Fußgänger müssen die Fahrbahn benutzen. Es ist nur eine geringe Längs- und Querneigung vorhanden. 8. Bauzeit und Umleitungsführung 8.1 Bauzeit Die Bauzeit beträgt insgesamt 6 Monate. 8.2 Umleitungsführung Die Raschwitzer Straße ist eine Sackgasse. Die Bautechnologie sieht eine Vollsperrung vor. Für die Anlieger westlich der Brücke wird eine Zu- und Abfahrt über die B 2 ermöglicht und ausgeschildert. Südlich der vorhandenen Brücke wird eine Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer errichtet. Folgender Grobablauf ist geplant: Dienstberatung OBM: Beginn d. Ausschreibungsverfahrens: Vergabegremium: Zuschlagserteilung: Baubeginn: Bauende: 11.07.2017 14.08.2017 28.09.2017 30.10.2017 November 2017 April 2018 9. Sonstiges Eine Anliegerinformation erfolgt durch das Verkehrs- und Tiefbauamt zeitnah zu Beginn der Baumaßnahme. Anlagen Übersichtsplan 5