Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1277879.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
15.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04197
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Ersatzneubau der Brücke IV/14 im Zuge der
Raschwitzer Straße über den Lößniger Abschlaggraben
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
SBB Süd
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschlussfassung
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 11.07.2017:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 22 (2)
Ziffer 7 in der zur Zeit gültigen Fassung)
2. Die Gesamtkosten betragen 343.000 €. Der städtische Anteil beträgt 343.000 €.
3. Die Auszahlungen sind im PSP-Element „Kommunale Brücken“ (7.0000577.700) in
den Haushaltsjahren wie folgt geplant:
2017:
2018:
43.000 €
300.000 €
4. Für das Haushaltsjahr 2018 ist folgende Verpflichtungsermächtigung vorgesehen:
kassenwirksam 2018: 300.000 €.
5. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des
Jahresabschlusses 2017/2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018/2019
übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der
Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zu gegebenem Zeitpunkt.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
2017
2018
X nein
Folgekosten Einsparungen wirksam
von
Auszahlungen
Zu Lasten anderer OE
bis
343.000 P 7.0000577.700
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Sachverhalt
Übersichtsplan
2/2
1. Grundlagen
- Bauwerksentwurf mit Kostenberechnung vom Januar 2017
- Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020
(RBV-1774/13 vom 18.09.2013)
- Fortschreibung Stadtentwicklungsplan (STEP) „Verkehr und öffentlicher Raum“ DS
00523/14-DS-008 vom 25.02.2015 - Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) vom
21.01.1993
2. Veranlassung und Zielstellung
Derzeitige Situation
Die Brücke IV/14 überführt die Raschwitzer Straße über den Lößniger Abschlaggraben auch
Abfallwasser genannt. Sie wurde ca. 1925 errichtet. Die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und
die Verkehrssicherheit des Bestandsbauwerkes sind stark beeinträchtigt. Der desolate
Zustand macht eine Bauwerksertüchtigung unwirtschaftlich. Aus diesem Grund ist ein
Ersatzneubau dringend notwendig.
Zielstellung
Die Raschwitzer Straße ist eine Sackgasse und führt von der Bornaischen Straße zur B 2.
Unmittelbar hinter dem Bauwerk befinden sich mehrere Sportanlagen, die so an das
öffentliche Straßennetz angebunden sind.
2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme
Bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme und damit weiterem Schadensfortschritt am
Bauwerk müssen Maßnahmen zur Nutzungseinschränkung getroffen werden. Die Brücke ist
bereits mit 12 t lastbegrenzt. Kürzere Prüfzyklen zum rechtzeitigen Erkennen von Schadensveränderungen sind notwendig. Die Ausgaben aus dem Ergebnishaushalt für jährlich
notwendige Instandhaltungen werden steigen. Mit einer Sperrung des Bauwerks und damit
der Straße ist zu rechnen. Unmittelbar hinter dem Bauwerk befinden sich einige öffentlich
genutzte Gebäude, die dann nicht mehr erreichbar wären.
3. Beschreibung der Maßnahme - Technische Gestaltung
Allgemeines
Das Tragwerk besteht aus einer einfeldrigen monolithischen Stahlbetonplatte. Die lichte
Weite beträgt etwa 3,50 m, die lichte Höhe ca. 1,10 m und die Brückenschiefe 100 gon.
Beidseitig der Fahrbahn wurden 50 cm breite Betongesimse angeordnet. Die Widerlager und
Schrägflügel bestehen aus Stampfbetonwänden. Die Brückenentwässerung erfolgt über das
Längs- und Quergefälle in die unbefestigten Ränder vor und hinter dem Bauwerk.
Das Bauwerk befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Leipziger Auwald" und im
Europäischen Vogelschutzgebiet “Leipziger Auwald“. Aufgrund der Lage in 2 Schutzgebieten
soll die Baumaßnahme so eingriffsminimierend wie möglich durchgeführt werden.
1
Überbau
Die neue Brücke wird als offener rechtwinkliger Einfeldrahmen mit einer lichten Weite von
6,00 m gebaut. Der Überbau besteht aus Fertigteilen und einer Verbundplatte als
Ortbetonergänzung.
Gründung
Um größere Eingriffe im Gewässerbereich zu vermeiden, werden nur der Überbau und Teile
der Widerlager abgebrochen. Die neue Tiefgründung mittels Bohrpfählen erfolgt direkt hinter
den Bestandswiderlagern. Der Außendurchmesser der Ortbetonbohrpfähle beträgt 62 cm
und die Länge der Bohrpfähle ergibt sich bei geplanter Endtiefe mit 7,95 m.
Während der Gründungsarbeiten ist eine offene Wasserhaltung bis zu 1,50 m in
Abhängigkeit vom vorhandenen Grundwasserstand erforderlich.
Abflussquerschnitt
Die Brücke überführt die Raschwitzer Straße über den Lößniger Abschlaggraben, dieser ist
ein Seitenarm der nach Norden fließenden Mühlpleiße. Das vorhandene Abflussprofil wird
auf Grund der erhöhten Gradiente vergrößert. Eine Verrohrung des Gewässers ist nicht
erforderlich, da die alten Widerlager verbleiben. Es erfolgt kein Ausbau/Befestigung des
Gewässers.
Querschnittsausbildung
Die Fahrbahnbreite auf dem Neubau beträgt 5,00 m. Diese wird als Mischverkehrsfläche
genutzt. Die Kappenbreite beträgt auf beiden Seiten 0,75 m. Ein 1,00 m hohes
Füllstabgeländer auf den Kappen dient als Absturzsicherung.
Brückenentwässerung
Das anfallende Oberflächenwasser wird durch das Straßenlängs- und Quergefälle
(Dachprofil mit 2,5 %) in die zwei neu hergestellten Straßenabläufe gefasst und von hier in
den Abschlaggraben geführt.
Stadtbeleuchtung
Im Baubereich befindet sich eine Leitung für die Straßenbeleuchtung. Diese wird temporär
über eine Leitungsbrücke über den Baugrubenbereich geführt. An den Maststandorten wird
nichts geändert. Die Behelfsbrücke wird beleuchtet.
Versorgungsleitungen
Im Baubereich befinden sich folgende Versorgungsleitungen:
Telekom
Nördlich der Brücke verlaufen Erdleitungen der Telekom. Die Leitungen liegen außerhalb der
Baugrube. Diese werden bauzeitlich gesichert. In der nördlichen Kappe werden zwei
Leerrohre DN 50 eingebaut, die von der Telekom beigestellt werden.
Netz Leipzig
Gas
Südlich der Brücke verläuft eine Gasleitung. Die Leitung liegt außerhalb der Baugrube. Sie
ist außer Betrieb und wird im Zuge der Baumaßnahme zurückgebaut.
2
Fernwärme
Nördlich der Brücke verläuft eine Fernwärmeleitung auf einer Rohrbrücke gelagert. Die
Leitung wird bauzeitlich gesichert.
Strom
Nördlich der Brücke befinden sich 2 Niederspannungskabel. Diese werden in einer
Straßenquerung DN 100 vor Herstellung der Baugrube auf die Südseite verlegt und in 2
Schutzrohren DN 100 über die Behelfsbrücke geführt und am Bestand angebunden.
Für die Rückverlegung sind in der südlichen Kappe 2 Leerrohre DN 100 vorgesehen. In der
nördlichen Kappe ist 1 Leerrohr DN 100 als Reserve geplant.
Des Weiteren befinden sich noch 5 Mittelspannungsleitungen im Baugrubenbereich, die
außer Betrieb sind. Diese Leitungen werden zurückgebaut.
Leipziger Wasserwerke
Trinkwasserleitung
Im Baugrubenbereich befindet sich eine Trinkwasserleitung. Die Wasserwerke planen im
Bereich der Raschwitzer Straße die Auswechslung der Trinkwasserleitung. Die
Funktionstüchtigkeit wird während der Bauphase mit Hilfe einer Interimsleitung sichergestellt.
Die Interimsleitung wird südlich der Brücke über eine temporäre Leitungsbrücke geführt.
Eine Kostenteilung mit den Versorgungsunternehmen ist vorgesehen und erfolgt gemäß den
entsprechenden Koordinierungsverträgen. Die Kosten sind in der Kostenberechnung erfasst.
3.1 Straßenanpassung
Der grundhafte Ausbau der Raschwitzer Straße erfolgt im Baubereich auf einer Länge von
ca. 30 m. Die Gradiente orientiert sich am Bestand.
Der Straßenaufbau wird gemäß RStO 12 für die Belastungsklasse 1,0 (Tafel 1, Zeile 1)
festgelegt:
4 cm Asphaltdeckschicht
14 cm Asphalttragschicht
47 cm Frostschutzschicht
65 cm Gesamtdicke des frostsicheren Oberbaus
Belange des Artenschutzes/Schutzgebiete
Die Brücke befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Leipziger Auwald" und im
Europäischen Vogelschutzgebiet “Leipziger Auwald“. Der Eingriff erfolgt zwischen den zwei
Rohren links und rechts der Brücke (beidseitig etwa 5 m).
Als gesetzlich geschützte Biotope kommt im Betrachtungsgebiet ein höhlenreicher
Einzelbaum (Schwarzerle) im südöstlichen Böschungsbereich vor. Verschnittarbeiten in der
Nähe des Biotops sind besonders behutsam durchzuführen.
Der Verlust eines jungen Baumes wird durch die Ersatzpflanzung dreier Schwarzerlen
kompensiert.
Der Fischotter kommt im gesamten Leipziger Auwald vor. Für eine gefahrlose Querung der
Straße werden Bermen entlang des Gewässers hergestellt. Dazu werden die alten
Widerlager ca. 50 cm unter Konstruktionsunterkante des neuen Überbaus abgebrochen. Der
3
Bereich zwischen den alten und neuen Widerlagern wird mit Magerbeton ausgefüllt. Die
Oberfläche wird mit Kies aufgeraut. Die Baumaßnahme wird von einer ökologischen
Baubegleitung überwacht. Die geforderten Maßnahmen aus dem landschaftspflegerischen
Fachbeitrag werden umgesetzt.
Altlasten
Die Abbruchmaterialien der Brücke und der auszuhebende Boden im Baubereich wurden auf
Altlasten untersucht und Entsorgungswege festgelegt.
Da jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei Tiefbauarbeiten lokale
Bodenverunreinigungen angetroffen werden, wird eine baubegleitende Überwachung von
Tief- und Rückbauarbeiten realisiert.
Archäologie
Mit archäologischen Funden ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht zu rechnen.
Sollten während der Abbruch- und Aushubarbeiten archäologische Funde auftreten, werden
alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Kampfmittel
Eine Abfrage beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen ergab, dass für das betreffende
Gebiet keine Belastungen mit Kampfmitteln bekannt sind.
Bei Funden von Kampfmitteln oder anderen Gegenständen militärischer Herkunft werden
alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
4. Finanzierung
Grundlage ist die Kostenberechnung nach der "Anweisung zur Kostenermittlung,
Kostenabstimmung und Kostenprüfung sowie zur Veranschlagung und Kostenfortschreibung
von Straßenbaumaßnahmen" (AKVS) vom Januar 2017.
Die Gesamtkosten betragen inklusive 19 % Mehrwertsteuer und notwendiger
Planungsleistungen 343.000 € brutto.
Fördermittel/Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt zu 100 % aus städtischen Mitteln.
Gesamt
2017
2018
Gesamtkosten (Euro)
Ausgabe
343.000
43.000
300.000
Stadtanteil
343.000
43.000
300.000
VE für 2018
300.000
Folgekosten
Die üblichen Ausgaben für Wartung und Instandhaltung werden planmäßig im Ergebnis-
4
haushalt PSP-Element 1.100.54.1.0.01.07 eingestellt. Die durch die Stadt zu betreuende
Verkehrsfläche ändert sich nur geringfügig.
5. Grunderwerb
Es fallen nur Entschädigungen für vorübergehend in Anspruch zu nehmende Flächen und
Gestattungen an. Die Entschädigungen werden über die Maßnahme finanziert und sind in
den Gesamtkosten enthalten. Grunderwerb ist nicht erforderlich.
6. Kinderfreundlichkeitsprüfung
Das Bauwerk erhält beidseitig Füllstabgeländer gem. RIZ Gel 4 mit einer Höhe von 1,00 m.
7. Barrierefreiheit
Die Straße hat keine Gehbahn. Fußgänger müssen die Fahrbahn benutzen. Es ist nur eine
geringe Längs- und Querneigung vorhanden.
8. Bauzeit und Umleitungsführung
8.1 Bauzeit
Die Bauzeit beträgt insgesamt 6 Monate.
8.2 Umleitungsführung
Die Raschwitzer Straße ist eine Sackgasse. Die Bautechnologie sieht eine Vollsperrung vor.
Für die Anlieger westlich der Brücke wird eine Zu- und Abfahrt über die B 2 ermöglicht und
ausgeschildert. Südlich der vorhandenen Brücke wird eine Behelfsbrücke für Fußgänger und
Radfahrer errichtet.
Folgender Grobablauf ist geplant:
Dienstberatung OBM:
Beginn d. Ausschreibungsverfahrens:
Vergabegremium:
Zuschlagserteilung:
Baubeginn:
Bauende:
11.07.2017
14.08.2017
28.09.2017
30.10.2017
November 2017
April 2018
9. Sonstiges
Eine Anliegerinformation erfolgt durch das Verkehrs- und Tiefbauamt zeitnah zu Beginn der
Baumaßnahme.
Anlagen
Übersichtsplan
5