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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1232604.pdf
Größe
236 kB
Erstellt
09.12.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:47

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03587 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: 1. Nachtrag zur Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt den "1. Nachtrag zur Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig" zwischen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH und der Stadt Leipzig gemäß dem als Anlage 1 beiliegenden Vertragsentwurf. Damit ändert sich die Vertragslaufzeit rückwirkend zum 01.01.2017. Alle übrigen Regelungen bleiben unberührt. 1/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Finanzhaushalt bis nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein x x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge ab 2017 296.568,70 € 1.100.51.1.1.06/ SK 31430000 Aufwendungen ab 2017 346.568,70 € 1.100.51.1.1.06/ SK 43160000 Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/6 Sachverhalt: 1. Veranlassung Seit Beginn des Jahres 2015 erhält die Stadt Leipzig auf Grundlage eines zwischen dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) und der Stadt Leipzig abgeschlossenen Vertrages Zuwendungen als anteilige Finanzierung der PlusBuslinien 65, 131 und 91/190 im Stadtgebiet von Leipzig. Der entsprechende „Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ (im Folgenden: Zuwendungsvertrag) sieht bis Ende des Jahres 2019 eine jährliche Zuwendung i. H. v. 296.568,70 € vor. Gemäß der von der Ratsversammlung am 25.03.2015 beschlossenen „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ (im Folgenden: Zuschussvereinbarung) zwischen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH und der Stadt Leipzig (DS-00788/14) leitet die Stadt, neben weiteren Mitteln aus dem städtischen Haushalt i. H. v. 50 T €, die vom ZVNL erhaltenen Mittel in voller Höhe an die LVB weiter. Zur anteiligen Finanzierung der PlusBuslinien 65, 131 und 91/190 stehen den LVB somit insgesamt Mittel i. H. v. 346.568,70 € zur Verfügung. Da die Zuschussvereinbarung mit den LVB zum 31.12.2016 endete, die Buslinien jedoch weiterhin betrieben werden sollen und damit eine auskömmliche Finanzierung notwendig ist, muss die Zuschussvereinbarung entsprechend rückwirkend zum 01.01.2017 verlängert werden. Die Verlängerung ist dabei, analog des Vertragsendes der Vereinbarung mit dem ZVNL, bis zum 31.12.2019 in Form eines „1. Nachtrages zur Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ (siehe Anlage 1, im Folgenden: 1. Nachtrag) vorgesehen. Deshalb soll der § 5 der Zuschussvereinbarung, welcher die Vertragslaufzeit umfasst, entsprechend angepasst werden. Alle übrigen Regelungen (Linienverläufe, Fahrplankilometer, Zuschusshöhe etc.) bleiben unberührt. Alle unter den Zuwendungsvertrag bzw. die Zuschussvereinbarung fallenden Linien sind Gegenstand des am 28.10.2009 vom Leipziger Stadtrat verabschiedeten „Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“, welches zuletzt im Jahr 2015 durch die Ergänzung der Betrauung um die Buslinie 91 geändert wurde. Die LVB sind somit von der Stadt Leipzig mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf den PlusBuslinien 65, 131 und 91/190 betraut und über den 31.12.2016 hinaus Inhaber der entsprechenden personenbeförderungsrechtlichen Liniengenehmigungen. 2. Angebot im Güterverkehrszentrum (GVZ, Linie 91/190) Grund dafür, dass die Zuschussvereinbarung mit den LVB im Jahr 2014 zunächst nur für 2 Jahre abgeschlossen wurde, war der Probebetrieb der Buslinie 91/190, welche das GVZ im Norden Leipzigs erschließt und zunächst testweise für 2 Jahre mit einer neuen Linienführung betrieben wurde. Während der Testphase konnte grundsätzlich eine verstärkte Nutzung des ÖPNV im GVZ auf der Linie 91/190 beobachtet werden. Diese Entwicklung ist sowohl auf den dichteren Takt (Halbstundentakt statt stündlicher Bedienung), den Absatz von Jobtickets im GVZ sowie auf den veränderten Linienverlauf mit einer verkürzten Fahrzeit (Verknüpfung am Bahnhof Wahren anstatt in Lützschena) zurückzuführen. 3/6 Aufgrund der dynamischen Entwicklung des GVZ, vor allem durch die Werkserweiterungen der Porsche Leipzig GmbH, gilt es jedoch umso mehr, in den nächsten Jahren auch weiterhin das ÖPNV-Angebot zu verbessern und die Finanzierung hierfür sicher zu stellen. In diesem Zusammenhang wurden in den vergangenen beiden Jahren verschiedene Untersuchungen durchgeführt: • • • • Potenzial- und Nutzenanalyse für einen S-Bahn Haltepunkt GVZ/Porsche betrieblich-verkehrliche Machbarkeitsstudie zur ÖPNV-Anbindung des PorscheWerkes Leipzig (Untersuchung Werksbusanschluss Porsche, Verlegung S-BahnStation Leipzig-Lützschena) P&R-Platz Lützschena Buswendeschleife Lützschena Im Ergebnis der Untersuchungen ist es jedoch bislang nicht gelungen, ein klares und abschließendes Konzept für die ÖPNV-Entwicklung im GVZ abzustimmen. Aus diesem Grund hatte sich der Freistaat Sachsen in einem Gespräch zum Thema Verbesserung der Anbindung des GVZ/des Flughafens Leipzig/Halle an den überregionalen Verkehr für eine Verbesserung der Anbindung dieses Gebietes ausgesprochen und eine entsprechende Untersuchung hinsichtlich der straßenseitigen sowie der ÖPNV-Anbindung zugesagt. Darüber hinaus steht die Errichtung einer Fahrradverleihstation am S-Bahn Haltepunkt Lützschena durch die LVB in Kooperation mit nextbike kurz bevor. Für eine Verknüpfung der Buslinie 91/190 mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) eignet sich der S-Bahn Haltepunkt Wahren aufgrund des Fahrplans des Mitteldeutschen SBahnnetzes derzeit auch weiterhin besser als der S-Bahn Haltepunkt Lützschena. Am Bahnhof Wahren beträgt der Abstand der S-Bahnen aus und nach Halle bzw. Leipzig nur 4 Minuten statt wie am S-Bahn Haltepunkt Lützschena 10 Minuten. Damit entstehen deutlich kürzere Umsteigezeiten. Aufgrund dieser komplexen und nach wie vor relativ offenen Entwicklung zur Zukunft des ÖPNV im GVZ sollen zunächst keine Veränderungen an der Linienführung auf der Buslinie 91/190 vorgenommen werden. Die Verknüpfung wird auch weiterhin am S-Bahn Haltepunkt Wahren gewährleistet. Somit wird die zuvor genannte Testphase verlängert. Aufgrund der sehr geringen Auslastung der Linie 91 in der Zeit zwischen 9 und 13 Uhr wird das Angebot in dieser Zeitspanne ab dem Fahrplanwechsel am 11.12.2016 von einem Halbstundentakt auf einen Stundentakt ausgedünnt. Das gewohnte Angebot zu den Schichtwechselzeiten jedoch wird auch weiterhin gewährleistet und der Halbstundentakt im übrigen Fahrplan beibehalten. Unabhängig von der Linienführung ist aber sicher, dass der Stundentakt zwischen Wahren und dem GVZ bzw. die Weiterführung ab Stadtgrenze als Linie 190 in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises Nordsachsen im Stundentakt bis Delitzsch als PlusBus-Kriterium auch in den nächsten Jahren angeboten wird. Aus diesem Grund stehen bis Ende 2019 im Zusammenhang mit den Zuwendungen für das PlusBusnetz für die Linie 91 analog der 2 vergangenen Jahre entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung. 3. Nachtrag zur Zuschussvereinbarung mit den LVB Der zur Finanzierung der PlusBuslinien 65, 131 und 91/190 bestehende und bis Ende 2019 gültige Vertrag zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig bleibt auch weiterhin im bisherigen Geltungsumfang bestehen und muss keiner Änderung unterzogen werden. 4/6 Aufgrund der auf den 31.12.2016 begrenzten Laufzeit der Zuschussvereinbarung mit den LVB ist jedoch ein 1. Nachtrag, welcher eine entsprechende Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2019 beinhaltet, rückwirkend zum 01.01.2017 notwendig. Hierfür muss der § 5 Absatz 1, die Vertragslaufzeit betreffend, entsprechend angepasst werden. Regelungen, inklusive in Bezug auf die Linien 65 und 131, bleiben bestehen. Alle übrigen Da die Buslinie 91 entsprechend der Standards des Nahverkehrsplanes in jedem Falle (mindestens im Stundentakt) durch die LVB weitergefahren wird und die LVB im Besitz einer entsprechenden Liniengenehmigung bis Ende 2026 sind, werden im Zusammenhang mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem städtischen Verkehrsunternehmen und dem Aufgabenträger keine Bedenken gesehen, die Finanzierung für 3 Jahre vertraglich zu sichern, obgleich der Testbetrieb über Wahren lediglich um ein Jahr verlängert wird. Die Linienführung der 91 hat darüber hinaus grundsätzlich keinerlei Auswirkungen auf die Höhe der Finanzierung der PlusBuslinien. Da die Abstimmungen hinsichtlich der Angebotsausgestaltung mit den LVB aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Untersuchungen (siehe Punkt 2) und der damit einhergehenden Komplexität dieses Themas sowie die rechtliche Prüfung der erarbeiteten Lösung einer Vertragsverlängerung erst Ende 2016 abgeschlossen werden konnten, muss der 1. Nachtrag zur Zuschussvereinbarung rückwirkend zum 01.01.2017 beschlossen werden. 4. Darstellung der Finanzierung im städtischen Haushalt Bezüglich der Finanzierung sind laut Haushaltsplanentwurf 2017/2018 im PSP-Element 1.100.51.1.1.06, Sachkonto 43160000 für die Jahre 2017 und 2018 Mittel i. H. v. 346.568,70 € eingestellt. Die Deckung i. H. v. 296.568,70 € erfolgt zum einen aus dem Sachkonto 31430000 sowie zum anderen i. H. v. 50 T € aus dem Haushalt des Verkehrs- und Tiefbauamtes im Sachkonto 43160000. Die Mittel für 2019 können in der entsprechenden Höhe erst mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 eingestellt werden. 5. Rechtliche Prüfung Die zuvor beschriebene Vorgehensweise wurde, wie bereits die Zuschussvereinbarung und die damit einhergehende Ergänzungsbetrauung aus dem Jahr 2015, durch die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs rechtlich beurteilt. Insbesondere wurde die Frage untersucht, ob vor dem Abschluss des Vertrages eine vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen muss. Die Rechtsanwaltskanzlei kommt im Ergebnis zu dem Schluss, dass für die Verlängerung der Zuschussvereinbarung keine Vorabbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen muss. Obwohl gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ein Jahr vor jeder geplanten Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages eine Vorabbekanntmachung erforderlich ist, kann mit guten Gründen davon ausgegangen werden, dass eine solche für die von der Zuschussvereinbarung umfassten Buslinien nicht erforderlich ist. Denn für die Linie 91 ist in der Vorabbekanntmachung vom 12.12.2014 bereits die Absicht, 5/6 die LVB ab dem 13.12.2015 mit der Verkehrserbringung auf dieser Linie für einen Zeitraum von 8 Jahren zu betrauen, veröffentlicht worden. Damit ist die nunmehr angestrebte Vertragsverlängerung von der Vorabbekanntmachung zur Linie 91 gedeckt. Die PlusBuslinien 65 und 131 sind bereits seit dem Jahr 2009 Bestandteil der Betrauung der LVB. An dieser Betrauung hat sich durch die Zuschussvereinbarung nichts geändert und auch die im 1. Nachtrag enthaltene Vertragsverlängerung bringt keine Änderung der Betrauung mit sich. Darüber hinaus stellen die Zuschussvereinbarung bzw. die Vertragsverlängerung im 1. Nachtrag isoliert betrachtet in dem Sinne keinen öffentlichen Dienstleistungsauftrag dar. Zwar regelt die zuvor genannte EU-Verordnung, dass eine Zuschussgewährung im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages bzw. eines Betrauungsaktes zu erfolgen hat, jedoch hat diese Betrauung in Bezug auf die LVB bereits im Jahr 2009 stattgefunden. Die spätere einseitige Gewährung eines Zuschusses stellt keinen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne des EU-Rechtes dar. Diese Sicht wird in der erwähnten Stellungnahme von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs bestätigt. Allerdings wird in der Stellungnahme auch darauf hingewiesen, dass diese Frage in der rechtswissenschaftlichen Literatur teilweise anders bewertet wird. Gerichtsentscheidungen hierzu liegen, soweit ersichtlich, noch nicht vor. Damit verbleibt ein Restrisiko, dass die Verlängerung der Zuschussvereinbarung ohne Vorabbekanntmachung von Mitbewerbern der LVB angegriffen werden könnte. Das daraus resultierende Risiko wird allerdings als äußerst gering eingeschätzt. Mitbewerbern wäre zum einen der Zugang zu den Zuschüssen verwehrt, da die LVB Inhaberin der Genehmigungen gemäß des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind, deren Bestand Parallelverkehre darstellen und somit andere Verkehrsunternehmen auf der gleichen Strecke ausschließen. Zum anderen wird die Laufzeit der Zuschussvereinbarung bzw. des 1. Nachtrages dazu auf drei Jahre begrenzt. Eine Verlängerung ohne Vorabbekanntmachung wäre demgegenüber als Notmaßnahme auf zwei Jahre zulässig, wodurch sich ein nicht maßgeblicher Unterschied von lediglich einem Jahr ergibt. Eine zum jetzigen Zeitpunkt vorgenommene Vorabbekanntmachung für die Buslinien 65 und 131 würde das verbleibende Restrisiko darüber hinaus nur in sehr geringem Maße minimieren, da diese – durch die Vorgabe in Artikel 7 der VO (EG) 1370/2007, dass die Absicht einer Direktvergabe spätestens ein Jahr vor Inkrafttreten im EU-Amtsblatt bekannt gemacht werden muss – ohnehin verspätet ist. Der Bestand der Betrauung ist damit nach gründlicher Abwägung durch den Verzicht auf die Vorabbekanntmachung nicht gefährdet. Insofern lässt es sich im Ergebnis der Prüfung gut vertreten, auf die Vorabbekanntmachung zu verzichten und das beschriebene Vorgehen umzusetzen. Anlage: 1. Nachtrag zur Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig 6/6 1. Nachtrag zur Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig Zwischen der Stadt Leipzig, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch die Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau, Frau Dorothee Dubrau Martin-Luther-Ring 4 - 6 04109 Leipzig und der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Georgiring 3 04109 Leipzig USt IdNr.: DE 141482754 wird die Verlängerung der Vertragslaufzeit mit folgendem Nachtrag zur Zuschussvereinbarung vom 20.03./31.03.2015 unter Beibehaltung der übrigen vertraglichen Regelungen mit Wirkung zum 01.01.2017 abgeschlossen. § 1 Änderung Die Vertragslaufzeit in § 5 Abs. 1 endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2019. § 2 Weitergeltung Die übrigen Regelungen des Vertrages bleiben unberührt. Stadt Leipzig Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Leipzig, den ………. Leipzig, den ………. ----------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------- Dorothee Dubrau Geschäftsführung Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau vertreten durch Ulrich Hörning Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung