Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1232604.pdf
Größe
236 kB
Erstellt
09.12.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03587
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
1. Nachtrag zur Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im
Stadtgebiet Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt den "1. Nachtrag zur Zuschussvereinbarung zur
Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig" zwischen der Leipziger
Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH und der Stadt Leipzig gemäß dem als Anlage 1 beiliegenden
Vertragsentwurf. Damit ändert sich die Vertragslaufzeit rückwirkend zum 01.01.2017. Alle
übrigen Regelungen bleiben unberührt.
1/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
bis
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
nein
nein
x
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
ab
2017
296.568,70 €
1.100.51.1.1.06/ SK
31430000
Aufwendungen
ab
2017
346.568,70 €
1.100.51.1.1.06/ SK
43160000
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/6
Sachverhalt:
1. Veranlassung
Seit Beginn des Jahres 2015 erhält die Stadt Leipzig auf Grundlage eines zwischen dem
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) und der Stadt Leipzig
abgeschlossenen Vertrages Zuwendungen als anteilige Finanzierung der PlusBuslinien 65,
131 und 91/190 im Stadtgebiet von Leipzig. Der entsprechende „Vertrag zur Finanzierung
von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ (im Folgenden:
Zuwendungsvertrag) sieht bis Ende des Jahres 2019 eine jährliche Zuwendung i. H. v.
296.568,70 € vor.
Gemäß
der
von
der
Ratsversammlung
am
25.03.2015
beschlossenen
„Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ (im
Folgenden: Zuschussvereinbarung) zwischen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
und der Stadt Leipzig (DS-00788/14) leitet die Stadt, neben weiteren Mitteln aus dem
städtischen Haushalt i. H. v. 50 T €, die vom ZVNL erhaltenen Mittel in voller Höhe an die
LVB weiter. Zur anteiligen Finanzierung der PlusBuslinien 65, 131 und 91/190 stehen den
LVB somit insgesamt Mittel i. H. v. 346.568,70 € zur Verfügung. Da die
Zuschussvereinbarung mit den LVB zum 31.12.2016 endete, die Buslinien jedoch weiterhin
betrieben werden sollen und damit eine auskömmliche Finanzierung notwendig ist, muss die
Zuschussvereinbarung entsprechend rückwirkend zum 01.01.2017 verlängert werden. Die
Verlängerung ist dabei, analog des Vertragsendes der Vereinbarung mit dem ZVNL, bis zum
31.12.2019 in Form eines „1. Nachtrages zur Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von
PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ (siehe Anlage 1, im Folgenden: 1. Nachtrag)
vorgesehen.
Deshalb soll der § 5 der Zuschussvereinbarung, welcher die Vertragslaufzeit umfasst,
entsprechend
angepasst
werden.
Alle
übrigen
Regelungen
(Linienverläufe,
Fahrplankilometer, Zuschusshöhe etc.) bleiben unberührt.
Alle unter den Zuwendungsvertrag bzw. die Zuschussvereinbarung fallenden Linien sind
Gegenstand des am 28.10.2009 vom Leipziger Stadtrat verabschiedeten „Konzeptes zur
Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“, welches zuletzt im
Jahr 2015 durch die Ergänzung der Betrauung um die Buslinie 91 geändert wurde. Die LVB
sind somit von der Stadt Leipzig mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf den
PlusBuslinien 65, 131 und 91/190 betraut und über den 31.12.2016 hinaus Inhaber der
entsprechenden personenbeförderungsrechtlichen Liniengenehmigungen.
2. Angebot im Güterverkehrszentrum (GVZ, Linie 91/190)
Grund dafür, dass die Zuschussvereinbarung mit den LVB im Jahr 2014 zunächst nur für 2
Jahre abgeschlossen wurde, war der Probebetrieb der Buslinie 91/190, welche das GVZ im
Norden Leipzigs erschließt und zunächst testweise für 2 Jahre mit einer neuen Linienführung
betrieben wurde.
Während der Testphase konnte grundsätzlich eine verstärkte Nutzung des ÖPNV im GVZ
auf der Linie 91/190 beobachtet werden. Diese Entwicklung ist sowohl auf den dichteren
Takt (Halbstundentakt statt stündlicher Bedienung), den Absatz von Jobtickets im GVZ sowie
auf den veränderten Linienverlauf mit einer verkürzten Fahrzeit (Verknüpfung am Bahnhof
Wahren anstatt in Lützschena) zurückzuführen.
3/6
Aufgrund der dynamischen Entwicklung des GVZ, vor allem durch die Werkserweiterungen
der Porsche Leipzig GmbH, gilt es jedoch umso mehr, in den nächsten Jahren auch
weiterhin das ÖPNV-Angebot zu verbessern und die Finanzierung hierfür sicher zu stellen. In
diesem Zusammenhang wurden in den vergangenen beiden Jahren verschiedene
Untersuchungen durchgeführt:
•
•
•
•
Potenzial- und Nutzenanalyse für einen S-Bahn Haltepunkt GVZ/Porsche
betrieblich-verkehrliche Machbarkeitsstudie zur ÖPNV-Anbindung des PorscheWerkes Leipzig (Untersuchung Werksbusanschluss Porsche, Verlegung S-BahnStation Leipzig-Lützschena)
P&R-Platz Lützschena
Buswendeschleife Lützschena
Im Ergebnis der Untersuchungen ist es jedoch bislang nicht gelungen, ein klares und
abschließendes Konzept für die ÖPNV-Entwicklung im GVZ abzustimmen.
Aus diesem Grund hatte sich der Freistaat Sachsen in einem Gespräch zum Thema
Verbesserung der Anbindung des GVZ/des Flughafens Leipzig/Halle an den überregionalen
Verkehr für eine Verbesserung der Anbindung dieses Gebietes ausgesprochen und eine
entsprechende Untersuchung hinsichtlich der straßenseitigen sowie der ÖPNV-Anbindung
zugesagt.
Darüber hinaus steht die Errichtung einer Fahrradverleihstation am S-Bahn Haltepunkt
Lützschena durch die LVB in Kooperation mit nextbike kurz bevor.
Für eine Verknüpfung der Buslinie 91/190 mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
eignet sich der S-Bahn Haltepunkt Wahren aufgrund des Fahrplans des Mitteldeutschen SBahnnetzes derzeit auch weiterhin besser als der S-Bahn Haltepunkt Lützschena. Am
Bahnhof Wahren beträgt der Abstand der S-Bahnen aus und nach Halle bzw. Leipzig nur 4
Minuten statt wie am S-Bahn Haltepunkt Lützschena 10 Minuten. Damit entstehen deutlich
kürzere Umsteigezeiten.
Aufgrund dieser komplexen und nach wie vor relativ offenen Entwicklung zur Zukunft des
ÖPNV im GVZ sollen zunächst keine Veränderungen an der Linienführung auf der Buslinie
91/190 vorgenommen werden. Die Verknüpfung wird auch weiterhin am S-Bahn Haltepunkt
Wahren gewährleistet. Somit wird die zuvor genannte Testphase verlängert.
Aufgrund der sehr geringen Auslastung der Linie 91 in der Zeit zwischen 9 und 13 Uhr wird
das Angebot in dieser Zeitspanne ab dem Fahrplanwechsel am 11.12.2016 von einem
Halbstundentakt auf einen Stundentakt ausgedünnt. Das gewohnte Angebot zu den
Schichtwechselzeiten jedoch wird auch weiterhin gewährleistet und der Halbstundentakt im
übrigen Fahrplan beibehalten.
Unabhängig von der Linienführung ist aber sicher, dass der Stundentakt zwischen Wahren
und dem GVZ bzw. die Weiterführung ab Stadtgrenze als Linie 190 in der
Aufgabenträgerschaft des Landkreises Nordsachsen im Stundentakt bis Delitzsch als
PlusBus-Kriterium auch in den nächsten Jahren angeboten wird. Aus diesem Grund stehen
bis Ende 2019 im Zusammenhang mit den Zuwendungen für das PlusBusnetz für die Linie
91 analog der 2 vergangenen Jahre entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung.
3. Nachtrag zur Zuschussvereinbarung mit den LVB
Der zur Finanzierung der PlusBuslinien 65, 131 und 91/190 bestehende und bis Ende 2019
gültige Vertrag zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig bleibt auch weiterhin im
bisherigen Geltungsumfang bestehen und muss keiner Änderung unterzogen werden.
4/6
Aufgrund der auf den 31.12.2016 begrenzten Laufzeit der Zuschussvereinbarung mit den
LVB ist jedoch ein 1. Nachtrag, welcher eine entsprechende Vertragsverlängerung bis zum
31.12.2019 beinhaltet, rückwirkend zum 01.01.2017 notwendig. Hierfür muss der § 5 Absatz
1, die Vertragslaufzeit betreffend, entsprechend angepasst werden.
Regelungen, inklusive in Bezug auf die Linien 65 und 131, bleiben bestehen.
Alle
übrigen
Da die Buslinie 91 entsprechend der Standards des Nahverkehrsplanes in jedem Falle
(mindestens im Stundentakt) durch die LVB weitergefahren wird und die LVB im Besitz einer
entsprechenden Liniengenehmigung bis Ende 2026 sind, werden im Zusammenhang mit
einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem städtischen Verkehrsunternehmen
und dem Aufgabenträger keine Bedenken gesehen, die Finanzierung für 3 Jahre vertraglich
zu sichern, obgleich der Testbetrieb über Wahren lediglich um ein Jahr verlängert wird. Die
Linienführung der 91 hat darüber hinaus grundsätzlich keinerlei Auswirkungen auf die Höhe
der Finanzierung der PlusBuslinien.
Da die Abstimmungen hinsichtlich der Angebotsausgestaltung mit den LVB aufgrund der
Vielzahl an unterschiedlichen Untersuchungen (siehe Punkt 2) und der damit
einhergehenden Komplexität dieses Themas sowie die rechtliche Prüfung der erarbeiteten
Lösung einer Vertragsverlängerung erst Ende 2016 abgeschlossen werden konnten, muss
der 1. Nachtrag zur Zuschussvereinbarung rückwirkend zum 01.01.2017 beschlossen
werden.
4. Darstellung der Finanzierung im städtischen Haushalt
Bezüglich der Finanzierung sind laut Haushaltsplanentwurf 2017/2018 im PSP-Element
1.100.51.1.1.06, Sachkonto 43160000 für die Jahre 2017 und 2018 Mittel i. H. v. 346.568,70
€ eingestellt. Die Deckung i. H. v. 296.568,70 € erfolgt zum einen aus dem Sachkonto
31430000 sowie zum anderen i. H. v. 50 T € aus dem Haushalt des Verkehrs- und
Tiefbauamtes im Sachkonto 43160000. Die Mittel für 2019 können in der entsprechenden
Höhe erst mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 eingestellt werden.
5. Rechtliche Prüfung
Die zuvor beschriebene Vorgehensweise wurde, wie bereits die Zuschussvereinbarung und
die damit einhergehende Ergänzungsbetrauung aus dem Jahr 2015, durch die
Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs rechtlich beurteilt. Insbesondere wurde die Frage
untersucht, ob vor dem Abschluss des Vertrages eine vorherige Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen muss. Die Rechtsanwaltskanzlei kommt im
Ergebnis zu dem Schluss, dass für die Verlängerung der Zuschussvereinbarung keine
Vorabbekanntmachung
im
Amtsblatt
der
Europäischen
Union
erfolgen
muss.
Obwohl gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ein Jahr vor jeder
geplanten
Direktvergabe
eines
öffentlichen
Dienstleistungsauftrages
eine
Vorabbekanntmachung erforderlich ist, kann mit guten Gründen davon ausgegangen
werden, dass eine solche für die von der Zuschussvereinbarung umfassten Buslinien nicht
erforderlich ist.
Denn für die Linie 91 ist in der Vorabbekanntmachung vom 12.12.2014 bereits die Absicht,
5/6
die LVB ab dem 13.12.2015 mit der Verkehrserbringung auf dieser Linie für einen Zeitraum
von 8 Jahren zu betrauen, veröffentlicht worden. Damit ist die nunmehr angestrebte
Vertragsverlängerung von der Vorabbekanntmachung zur Linie 91 gedeckt.
Die PlusBuslinien 65 und 131 sind bereits seit dem Jahr 2009 Bestandteil der Betrauung der
LVB. An dieser Betrauung hat sich durch die Zuschussvereinbarung nichts geändert und
auch die im 1. Nachtrag enthaltene Vertragsverlängerung bringt keine Änderung der
Betrauung mit sich. Darüber hinaus stellen die Zuschussvereinbarung bzw. die
Vertragsverlängerung im 1. Nachtrag isoliert betrachtet in dem Sinne keinen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag dar. Zwar regelt die zuvor genannte EU-Verordnung, dass eine
Zuschussgewährung im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages bzw. eines
Betrauungsaktes zu erfolgen hat, jedoch hat diese Betrauung in Bezug auf die LVB bereits
im Jahr 2009 stattgefunden. Die spätere einseitige Gewährung eines Zuschusses stellt
keinen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne des EU-Rechtes dar. Diese Sicht wird in
der erwähnten Stellungnahme von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs bestätigt.
Allerdings wird in der Stellungnahme auch darauf hingewiesen, dass diese Frage in der
rechtswissenschaftlichen Literatur teilweise anders bewertet wird. Gerichtsentscheidungen
hierzu liegen, soweit ersichtlich, noch nicht vor. Damit verbleibt ein Restrisiko, dass die
Verlängerung der Zuschussvereinbarung ohne Vorabbekanntmachung von Mitbewerbern der
LVB angegriffen werden könnte. Das daraus resultierende Risiko wird allerdings als äußerst
gering eingeschätzt.
Mitbewerbern wäre zum einen der Zugang zu den Zuschüssen verwehrt, da die LVB
Inhaberin der Genehmigungen gemäß des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind,
deren Bestand Parallelverkehre darstellen und somit andere Verkehrsunternehmen auf der
gleichen Strecke ausschließen. Zum anderen wird die Laufzeit der Zuschussvereinbarung
bzw. des 1. Nachtrages dazu auf drei Jahre begrenzt. Eine Verlängerung ohne
Vorabbekanntmachung wäre demgegenüber als Notmaßnahme auf zwei Jahre zulässig,
wodurch sich ein nicht maßgeblicher Unterschied von lediglich einem Jahr ergibt.
Eine zum jetzigen Zeitpunkt vorgenommene Vorabbekanntmachung für die Buslinien 65 und
131 würde das verbleibende Restrisiko darüber hinaus nur in sehr geringem Maße
minimieren, da diese – durch die Vorgabe in Artikel 7 der VO (EG) 1370/2007, dass die
Absicht einer Direktvergabe spätestens ein Jahr vor Inkrafttreten im EU-Amtsblatt bekannt
gemacht werden muss – ohnehin verspätet ist.
Der Bestand der Betrauung ist damit nach gründlicher Abwägung durch den Verzicht auf die
Vorabbekanntmachung nicht gefährdet.
Insofern lässt es sich im Ergebnis der Prüfung gut vertreten, auf die Vorabbekanntmachung
zu verzichten und das beschriebene Vorgehen umzusetzen.
Anlage:
1. Nachtrag zur Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet
Leipzig
6/6
1. Nachtrag zur Zuschussvereinbarung
zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig
Zwischen der Stadt Leipzig,
vertreten durch den Oberbürgermeister,
dieser vertreten durch die Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau,
Frau Dorothee Dubrau
Martin-Luther-Ring 4 - 6
04109 Leipzig
und der
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführung,
Georgiring 3
04109 Leipzig
USt IdNr.: DE 141482754
wird die Verlängerung der Vertragslaufzeit mit folgendem Nachtrag zur Zuschussvereinbarung
vom 20.03./31.03.2015 unter Beibehaltung der übrigen vertraglichen Regelungen mit Wirkung
zum 01.01.2017 abgeschlossen.
§ 1 Änderung
Die Vertragslaufzeit in § 5 Abs. 1 endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2019.
§ 2 Weitergeltung
Die übrigen Regelungen des Vertrages bleiben unberührt.
Stadt Leipzig
Leipziger Verkehrsbetriebe
(LVB) GmbH
Leipzig, den ……….
Leipzig, den ……….
-----------------------------------------------------------
----------------------------------------------------
Dorothee Dubrau
Geschäftsführung
Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau
vertreten durch
Ulrich Hörning
Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung