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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1289580.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
19.06.17, 12:00
Aktualisiert
20.08.18, 07:35

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-A-03933-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von AfD-Fraktion Betreff: Änderung der "Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schule", Beschluss DS00226/14 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.06.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: … Änderungen zum Originalantrag (kursiv): Folgende Namensformen sind zulässig: Punkt a) entfällt Punkt b) wird wie folgt geändert: b) Integration der Schulart in den Schulnamen und ergänzende Hinzufügung der Schulträgerschaft wird als einheitliche Namensgebungsform in der Stadt Leipzig verwendet. Beispiele: Katharina-von-Bora-Oberschule der Stadt Leipzig Wilhelm-Hauff-Grundschule der Stadt Leipzig Goethe-Gymnasium der Stadt Leipzig Die festgelegte Namensform ist Teil des Namensantrages der Schulkonferenz. Der Satz „Anträge auf nachträgliche Änderung der Namensform sind zulässig“ entfällt. 1/2 Sachverhalt: Durch die Integration der Schulart in den Schulnamen und die ergänzende Hinzufügung der Schulträgerschaft ist eine eindeutige Zuordnung des Schulnamens zur Schulart in einem Schriftzug gegeben. Da diese Praxis bereits für das neue Goethe-Gymnasium der Stadt Leipzig umgesetzt wurde, ist die beantragte Änderung eine Fortsetzung einer schon aktuell erfolgten Namensgebung. Durch unseren Änderungsantrag wird eine Einheitlichkeit der Namensform von Schulen in Leipzig erreicht. Anlagen: 2/2