Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1289580.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
19.06.17, 12:00
Aktualisiert
20.08.18, 07:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-A-03933-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
AfD-Fraktion
Betreff:
Änderung der "Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schule", Beschluss DS00226/14
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
…
Änderungen zum Originalantrag (kursiv):
Folgende Namensformen sind zulässig:
Punkt a) entfällt
Punkt b) wird wie folgt geändert:
b) Integration der Schulart in den Schulnamen und ergänzende Hinzufügung der
Schulträgerschaft wird als einheitliche Namensgebungsform in der Stadt Leipzig
verwendet.
Beispiele:
Katharina-von-Bora-Oberschule
der Stadt Leipzig
Wilhelm-Hauff-Grundschule
der Stadt Leipzig
Goethe-Gymnasium
der Stadt Leipzig
Die festgelegte Namensform ist Teil des Namensantrages der Schulkonferenz.
Der Satz „Anträge auf nachträgliche Änderung der Namensform sind zulässig“
entfällt.
1/2
Sachverhalt:
Durch die Integration der Schulart in den Schulnamen und die ergänzende Hinzufügung der
Schulträgerschaft ist eine eindeutige Zuordnung des Schulnamens zur Schulart in einem
Schriftzug gegeben.
Da diese Praxis bereits für das neue Goethe-Gymnasium der Stadt Leipzig umgesetzt
wurde, ist die beantragte Änderung eine Fortsetzung einer schon aktuell erfolgten
Namensgebung.
Durch unseren Änderungsantrag wird eine Einheitlichkeit der Namensform von Schulen in
Leipzig erreicht.
Anlagen:
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