Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1294250.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
03.07.17, 12:00
Aktualisiert
13.12.17, 15:43

öffnen download melden Dateigröße: 71 kB

Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04537 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Vollzug des ProstitutiertenschutzGesetzes in der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.08.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Am 1.7.2017 tritt das ProstituiertenschutzGesetz in Deutschland Kraft. Bei der Umsetzung des Gesetzes kommen neue Aufgaben auf die Bundesländer und Kommunen zu. Das sächsische Ausführungsgesetz wird bis zum 1.Juli 2017 nicht vorliegen, sondern ist für den 1. Januar 2018 angekündigt. Die Staatsregierung hat an die Kommunen appelliert, das ProstSchG auf kommunaler Ebene bereits ab dem 1. Juli 2017 zu vollziehen. Über die beabsichtigten landesrechtliehen Regelung wurden die Kommunen nach Aussage der Staatsregierung informiert. Wir fragen daher: 1. Wann und inwieweit hat die Staatsregierung hinsichtlich der anstehenden Umsetzung des „Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (ProstSchG) vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372) Kontakt mit einer Bürgermeisterin oder einem Bürgermeister aufgenommen bzw. Informationen mitgeteilt? 2. Welche Behörden werden für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte/r bzw. die Erlaubniserteilung für ein Prostitutionsgewerbe in Leipzig zuständig sein und welche für die Pflicht-Gesundheitsberatung der Prostituierten? Welche Behörde soll mit der Kontrolle der Einhaltung der Mindestanforderungen an Prostitutionsstätten betraut werden? 3. Wird für die Anmeldung und Beratung der Prostituierten zusätzliches neues Personal eingestellt und erfolgt die Finanzierung aus dem kommunalen Haushalt oder gibt es hierfür anderweitige Unterstützung vom Land)? Mit welchen jährlichen Personalkosten rechnet die Stadt Leipzig? 4. Welche Schulungs- und Informationsmaßnahmen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörden in welchem Umfang vorgesehen und wer führt diese durch? 5. Ist zur Begleitung der Umsetzung des ProtSchG die Einberufung eines „Runden Tisches Prostitution“ vorgesehen? Wenn ja wann unter der Teilnahme welcher Personengruppen? Wenn nein, warum nicht? 1/2 Anlagen: 2/2