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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1275135.pdf
Größe
3,7 MB
Erstellt
05.05.17, 12:00
Aktualisiert
01.08.17, 10:24

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04150 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss: Ersatzneubau der Brücke II/57 - Lützschenaer Straße II - über die Namenlose Luppe im Zuge der Ortsverbindungsstraße K 6562 zwischen Lützschena und Böhlitz-Ehrenberg Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen OR Lützschena-Stahmeln OR Böhlitz-Ehrenberg Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschlussfassung Beschluss des Oberbürgermeisters vom 27.06.2017: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 22 (2) Ziffer 7 in der zur Zeit gültigen Fassung) 2. Die Gesamtkosten betragen 383.000 €. Der städtische Anteil beträgt 383.000 €. 3. Die Auszahlungen sind im PSP-Element „Kommunale Brücken“ (7.0000577.700) i. H. V. 383.000 € geplant. 4. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresababschlusses 2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zu gegebenem Zeitpunkt. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? 2017 2017 X nein Folgekosten Einsparungen wirksam von Auszahlungen Zu Lasten anderer OE bis 383.000 7.0000577.700 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlage Anlage: Sachverhalt Übersichtsplan 2/2 1. Grundlagen - Bauwerksentwurf mit Kostenberechnung vom Januar 2017 - Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020 (RBV-1774/13 vom 18.09.2013) - Fortschreibung Stadtentwicklungsplan (STEP) „Verkehr und öffentlicher Raum“ DS 00523/14-DS-008 vom 25.02.2015 - Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) vom 21.01.1993 2. Veranlassung und Zielstellung Derzeitige Situation Die Brücke II/57 - Lützschenaer Straße II - überführt die Ortsverbindungsstraße K 6562 zwischen Lützschena und Böhlitz-Ehrenberg über die Namenlose-Luppe im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald und Naturschutzgebiet Luppeaue. Sie wurde 1930 errichtet. 2013 wurde eine Bauwerkshauptprüfung durchgeführt. Auf Grund des Bauwerksverschleißes sind die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit des Brückenbauwerkes beeinträchtigt. Eine Lastreduzierung auf 6 t wurde zwingend erforderlich. Die Nutzung der für den Wirtschaftsverkehr (Agrargenossenschaft) äußerst wichtigen Verbindung ist gegenwärtig nur für ausgewählte Transporteinheiten möglich. Zielstellung Die Ortsverbindungsstraße ist die einzige direkte Verbindung der beiden Ortsteile Lützschena und Böhlitz-Ehrenberg. Die Maßnahme dient der Sicherung der Befahrbarkeit dieses Abschnittes des Straßennetzes. Auf Grund umfangreicher Planungen im Naturschutzgebiet einschließlich Entwicklung eines Fließgewässers „Lebendige Luppe“ entsprechend dem Leitbild „Kiesgeprägter Tieflandfluss“ mit regelmäßiger Wasserführung und gezielten Wasserspiegelschwankungen ist auch eine Vergrößerung des Querprofils des o. g. Grabens erforderlich. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer hat einen Durchflussquerschnitt des neuen Bauwerks von 5 m³/s gefordert. Dafür muss die Spannweite am Ersatzbauwerk gegenüber dem Bestand erhöht werden. 2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme Bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme und damit weiterem Schadensfortschritt am Bauwerk müssen Maßnahmen zur weiteren Nutzungseinschränkung getroffen werden. Kürzere Prüfzyklen zum rechtzeitigen Erkennen von Schadensveränderungen sind notwendig. Die Ausgaben aus dem Ergebnishaushalt für jährlich notwendige Instandhaltungen werden steigen. Mit einer Sperrung des Bauwerks und damit der Straße ist zu rechnen. 3. Beschreibung der Maßnahme - Technische Gestaltung Die Brücke ist eine Einfeld-Plattenbrücke mit Stahlprofilergänzungen. Die Stützweite beträgt 4,55 m. Betonausbrüche an den Walzträgern der Überbauplatten und das Fehlen der Entwässerungseinrichtungen führen zu starken Abrostungen und damit zu Querschnittsschwächungen. 1 Die Brücke befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Lebendigen Luppe. Für den Neubau wird vom Amt für Stadtgrün und Gewässer ein Durchflussprofil von 5 m³/s im Hochwasserfall gefordert. Um diese Vorgabe zu erreichen wird der Neubau der Brücke nunmehr rechtwinklig zum Graben geführt. Der Bauwerkswinkel beträgt 100 gon. Die Stützweite der Brücke wird auf ca. 8,90 m (lichte Weite 8,00 m) vergrößert. Der Überbau der neuen Brücke besteht aus einer Stahlbetonvollrahmenkonstruktion ohne Lager. Dieser Rahmen wird auf 2 überschnittene Bohrpfahlwände gegründet. Damit entfällt ein separater Kolkschutz. Der Fahrbahnquerschnitt wird von 4,70 m auf 6,00 m vergrößert. Beidseitig schließen 0,75 m breite Notgehbahnen an. Im Baubereich liegt ein Mittelspannungskabel der Mitnetz Strom GmbH. Dieses wird vor Baubeginn außerhalb des Bauwerks gedükert, dazu wird eine separate Planung erstellt. Die Kosten werden hälftig geteilt und sind in der Kostenberechnung erfasst. 3.1 Straßenanpassung Die Straßengradiente wird analog Bestand hergestellt. Mit ca. 5,00 m großen Anschlussbereichen vor und hinter dem Brückenbauwerk wird der vorhandene Straßenquerschnitt wiederhergestellt. Die Entwässerung der Brücke erfolgt über Tropftüllen, die an den Endpunkten der Überbauten angeordnet werden. Der Straßenaufbau wird gemäß RSTO 12 für die Belastungsklasse 3,2 wie folgt festgelegt: 4 cm 4 cm 10 cm 15 cm 37 cm 70 cm Asphaltdeckschicht Asphaltbinderschicht Asphalttragschicht Schottertragschicht (0/45 bzw. 0/56, Ev2≥120 MN/m²) Frostschutzschicht (0/45 bzw. 0/56) Gesamtdicke auf Planum Belange des Artenschutzes/Schutzgebiete Die Brücke befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Leipziger Auwald" und unmittelbar südöstlich des Naturschutzgebietes Luppeaue. Daneben liegen die Flächen vollständig im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet "Leipziger Auensystem" und im Europäischen Vogelschutzgebiet "Leipziger Auwald“. Die an den Straßenböschungen angrenzenden Auwaldbereiche stellen grundsätzlich geschützte Biotope dar. Das gesamte Plangebiet liegt im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster. Der Eingriff beim Bau der Brücke in die geschützten Waldflächen soll möglichst schonend und gering ausfallen. Schutzvorkehrungen gegen mechanische Beschädigung der Bäume im Stamm- und Wurzelbereich sind vorzusehen. Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsflächen sind auf der vorhandenen Straße Am Pfingstanger geplant. Dies ist möglich, da unter Vollsperrung der Straße gebaut werden soll. Die Vollsperrung ist erforderlich, da auch die beiden anderen Brücken II/55 und II/56 im selben Zeitraum erneuert werden sollen. 2 Die Vergrößerung der Stützweite der Brücke ist mit einem Waldflächenverlust verbunden. Insgesamt müssen 10 Bäume im Baustellenbereich der 3 Baumaßnahmen gefällt werden. Dieser wird durch eine 100 m² große Ersatzaufforstung als Waldrandgestaltung ausgeglichen. An der Brücke werden beidseitig Bermen für den Fischotter vorgesehen. Diese sind 50 cm breit und 50 cm unterhalb der Unterkante Überbau. Die Bermen ermöglichen eine gefahrlose Querung der Straße entlang des Fließgewässers. Die geforderten Maßnahmen aus dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag werden umgesetzt. Altlasten Die Abbruchmaterialien der Brücke und der auszuhebende Boden im Baubereich wurden auf Altlasten untersucht und Entsorgungswege festgelegt. Da jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei Tiefbauarbeiten lokale Bodenverunreinigungen angetroffen werden, wird eine baubegleitende Überwachung von Tief- und Rückbauarbeiten realisiert. Archäologie Mit archäologischen Funden ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht zu rechnen. Sollten während der Abbruch- und Aushubarbeiten archäologische Funde auftreten, werden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Kampfmittel Eine Abfrage beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen ergab, dass für das betreffende Gebiet keine Belastungen mit Kampfmitteln bekannt sind. Bei Funden von Kampfmitteln oder anderen Gegenständen militärischer Herkunft werden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. 4. Finanzierung Grundlage ist die Kostenberechnung des Bauwerksentwurfes vom 01/2017. Die Gesamtkosten betragen inklusive 19 % Mehrwertsteuer und notwendiger Planungsleistungen 383.000 € brutto. Fördermittel / Finanzierung Die Finanzierung erfolgt zu 100 % aus städtischen Mitteln. Gesamt 2017 Gesamtkosten (Euro) Ausgabe 383.000 383.000 Stadtanteil 383.000 383.000 3 Folgekosten Die üblichen Ausgaben für Wartung und Instandhaltung werden planmäßig im Ergebnishaushalt PSP-Element 1.100.54.2.0.01.07 eingestellt. Die durch die Stadt zu betreuende Verkehrsfläche ändert sich nur geringfügig. 5. Grunderwerb Grunderwerb ist nicht erforderlich. 6. Kinderfreundlichkeitsprüfung Das Bauwerk erhält beidseitig Füllstabgeländer gem. RIZ Gel 4 mit einer Höhe von 1,00 m. 7. Barrierefreiheit Die Straße hat keine Gehbahn. Fußgänger müssen die Fahrbahn benutzen. Es ist nur eine geringe Längs- und Querneigung vorhanden. 8. Bauzeit und Umleitungsführung 8.1 Bauzeit Die Bauzeit beträgt insgesamt 6 Monate. 8.2 Umleitungsführung Eine Umleitung über die Gustav-Esche-Straße wird ausgeschildert. Folgender Grobablauf ist geplant: Dienstberatung OBM: Beginn d. Ausschreibungsverfahrens: Vergabegremium: Zuschlagserteilung: Baubeginn: Bauende: 27.06.2017 11.07.2017 17.08.2017 15.09.2017 Oktober 2017 März 2018 9. Sonstiges Eine Anliegerinformation erfolgt durch das Verkehrs- und Tiefbauamt zeitnah zu Beginn der Baumaßnahme. Anlagen Übersichtsplan 4 Stadtplanausschnitt Regelquerschnitt 815 1.00 7.50 BW 57 Ansicht Neubau Bauherr: Stadt Leipzig Bauvorhaben: Ersatzneubau der Brücke II/57 - Lützschenaer Straße II über die Namenlose Luppe i.Z. der Ortsverbindungsstraße K6562 zwischen Lützschena und Böhlitz - Ehrenberg