Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1275135.pdf
Größe
3,7 MB
Erstellt
05.05.17, 12:00
Aktualisiert
01.08.17, 10:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04150
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Ersatzneubau der Brücke II/57 - Lützschenaer
Straße II - über die Namenlose Luppe im Zuge der Ortsverbindungsstraße K 6562
zwischen Lützschena und Böhlitz-Ehrenberg
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
OR Lützschena-Stahmeln
OR Böhlitz-Ehrenberg
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschlussfassung
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 27.06.2017:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 22 (2) Ziffer 7
in der zur Zeit gültigen Fassung)
2. Die Gesamtkosten betragen 383.000 €. Der städtische Anteil beträgt 383.000 €.
3. Die Auszahlungen sind im PSP-Element „Kommunale Brücken“ (7.0000577.700) i. H. V.
383.000 € geplant.
4. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresababschlusses 2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die
Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den
Beigeordneten für Finanzen zu gegebenem Zeitpunkt.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
2017
2017
X nein
Folgekosten Einsparungen wirksam
von
Auszahlungen
Zu Lasten anderer OE
bis
383.000 7.0000577.700
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlage:
Sachverhalt
Übersichtsplan
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1. Grundlagen
- Bauwerksentwurf mit Kostenberechnung vom Januar 2017
- Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020
(RBV-1774/13 vom 18.09.2013)
- Fortschreibung Stadtentwicklungsplan (STEP) „Verkehr und öffentlicher Raum“ DS
00523/14-DS-008 vom 25.02.2015 - Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) vom
21.01.1993
2. Veranlassung und Zielstellung
Derzeitige Situation
Die Brücke II/57 - Lützschenaer Straße II - überführt die Ortsverbindungsstraße K 6562
zwischen Lützschena und Böhlitz-Ehrenberg über die Namenlose-Luppe im
Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald und Naturschutzgebiet Luppeaue. Sie wurde
1930 errichtet.
2013 wurde eine Bauwerkshauptprüfung durchgeführt. Auf Grund des Bauwerksverschleißes
sind die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit des
Brückenbauwerkes beeinträchtigt. Eine Lastreduzierung auf 6 t wurde zwingend erforderlich.
Die Nutzung der für den Wirtschaftsverkehr (Agrargenossenschaft) äußerst wichtigen
Verbindung ist gegenwärtig nur für ausgewählte Transporteinheiten möglich.
Zielstellung
Die Ortsverbindungsstraße ist die einzige direkte Verbindung der beiden Ortsteile
Lützschena und Böhlitz-Ehrenberg. Die Maßnahme dient der Sicherung der Befahrbarkeit
dieses Abschnittes des Straßennetzes.
Auf Grund umfangreicher Planungen im Naturschutzgebiet einschließlich Entwicklung eines
Fließgewässers „Lebendige Luppe“ entsprechend dem Leitbild „Kiesgeprägter Tieflandfluss“
mit regelmäßiger Wasserführung und gezielten Wasserspiegelschwankungen ist auch eine
Vergrößerung des Querprofils des o. g. Grabens erforderlich.
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer hat einen Durchflussquerschnitt des neuen Bauwerks
von 5 m³/s gefordert. Dafür muss die Spannweite am Ersatzbauwerk gegenüber dem
Bestand erhöht werden.
2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme
Bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme und damit weiterem Schadensfortschritt am
Bauwerk müssen Maßnahmen zur weiteren Nutzungseinschränkung getroffen werden.
Kürzere Prüfzyklen zum rechtzeitigen Erkennen von Schadensveränderungen sind
notwendig. Die Ausgaben aus dem Ergebnishaushalt für jährlich notwendige Instandhaltungen werden steigen. Mit einer Sperrung des Bauwerks und damit der Straße ist zu
rechnen.
3. Beschreibung der Maßnahme - Technische Gestaltung
Die Brücke ist eine Einfeld-Plattenbrücke mit Stahlprofilergänzungen. Die Stützweite beträgt
4,55 m.
Betonausbrüche an den Walzträgern der Überbauplatten und das Fehlen der
Entwässerungseinrichtungen führen zu starken Abrostungen und damit zu Querschnittsschwächungen.
1
Die Brücke befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Lebendigen Luppe. Für den
Neubau wird vom Amt für Stadtgrün und Gewässer ein Durchflussprofil von 5 m³/s im
Hochwasserfall gefordert.
Um diese Vorgabe zu erreichen wird der Neubau der Brücke nunmehr rechtwinklig zum
Graben geführt. Der Bauwerkswinkel beträgt 100 gon. Die Stützweite der Brücke wird auf ca.
8,90 m (lichte Weite 8,00 m) vergrößert.
Der Überbau der neuen Brücke besteht aus einer Stahlbetonvollrahmenkonstruktion ohne
Lager. Dieser Rahmen wird auf 2 überschnittene Bohrpfahlwände gegründet. Damit entfällt
ein separater Kolkschutz.
Der Fahrbahnquerschnitt wird von 4,70 m auf 6,00 m vergrößert. Beidseitig schließen 0,75 m
breite Notgehbahnen an.
Im Baubereich liegt ein Mittelspannungskabel der Mitnetz Strom GmbH. Dieses wird vor
Baubeginn außerhalb des Bauwerks gedükert, dazu wird eine separate Planung erstellt.
Die Kosten werden hälftig geteilt und sind in der Kostenberechnung erfasst.
3.1 Straßenanpassung
Die Straßengradiente wird analog Bestand hergestellt.
Mit ca. 5,00 m großen Anschlussbereichen vor und hinter dem Brückenbauwerk wird
der vorhandene Straßenquerschnitt wiederhergestellt.
Die Entwässerung der Brücke erfolgt über Tropftüllen, die an den Endpunkten der
Überbauten angeordnet werden.
Der Straßenaufbau wird gemäß RSTO 12 für die Belastungsklasse 3,2 wie folgt festgelegt:
4 cm
4 cm
10 cm
15 cm
37 cm
70 cm
Asphaltdeckschicht
Asphaltbinderschicht
Asphalttragschicht
Schottertragschicht (0/45 bzw. 0/56, Ev2≥120 MN/m²)
Frostschutzschicht (0/45 bzw. 0/56)
Gesamtdicke auf Planum
Belange des Artenschutzes/Schutzgebiete
Die Brücke befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Leipziger Auwald" und unmittelbar
südöstlich des Naturschutzgebietes Luppeaue. Daneben liegen die Flächen vollständig im
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet "Leipziger Auensystem" und im Europäischen Vogelschutzgebiet
"Leipziger Auwald“. Die an den Straßenböschungen angrenzenden Auwaldbereiche stellen
grundsätzlich geschützte Biotope dar. Das gesamte Plangebiet liegt im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster.
Der Eingriff beim Bau der Brücke in die geschützten Waldflächen soll möglichst schonend
und gering ausfallen. Schutzvorkehrungen gegen mechanische Beschädigung der Bäume im
Stamm- und Wurzelbereich sind vorzusehen.
Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsflächen sind auf der vorhandenen Straße Am
Pfingstanger geplant. Dies ist möglich, da unter Vollsperrung der Straße gebaut werden soll.
Die Vollsperrung ist erforderlich, da auch die beiden anderen Brücken II/55 und II/56 im
selben Zeitraum erneuert werden sollen.
2
Die Vergrößerung der Stützweite der Brücke ist mit einem Waldflächenverlust verbunden.
Insgesamt müssen 10 Bäume im Baustellenbereich der 3 Baumaßnahmen gefällt
werden. Dieser wird durch eine 100 m² große Ersatzaufforstung als Waldrandgestaltung
ausgeglichen.
An der Brücke werden beidseitig Bermen für den Fischotter vorgesehen. Diese sind 50 cm
breit und 50 cm unterhalb der Unterkante Überbau.
Die Bermen ermöglichen eine gefahrlose Querung der Straße entlang des Fließgewässers.
Die geforderten Maßnahmen aus dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag werden
umgesetzt.
Altlasten
Die Abbruchmaterialien der Brücke und der auszuhebende Boden im Baubereich wurden auf
Altlasten untersucht und Entsorgungswege festgelegt.
Da jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei Tiefbauarbeiten lokale Bodenverunreinigungen angetroffen werden, wird eine baubegleitende Überwachung von Tief- und
Rückbauarbeiten realisiert.
Archäologie
Mit archäologischen Funden ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht zu rechnen.
Sollten während der Abbruch- und Aushubarbeiten archäologische Funde auftreten, werden
alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Kampfmittel
Eine Abfrage beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen ergab, dass für das betreffende
Gebiet keine Belastungen mit Kampfmitteln bekannt sind.
Bei Funden von Kampfmitteln oder anderen Gegenständen militärischer Herkunft werden
alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
4. Finanzierung
Grundlage ist die Kostenberechnung des Bauwerksentwurfes vom 01/2017.
Die Gesamtkosten betragen inklusive 19 % Mehrwertsteuer und notwendiger Planungsleistungen 383.000 € brutto.
Fördermittel / Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt zu 100 % aus städtischen Mitteln.
Gesamt
2017
Gesamtkosten (Euro)
Ausgabe
383.000
383.000
Stadtanteil
383.000
383.000
3
Folgekosten
Die üblichen Ausgaben für Wartung und Instandhaltung werden planmäßig im Ergebnishaushalt PSP-Element 1.100.54.2.0.01.07 eingestellt.
Die durch die Stadt zu betreuende Verkehrsfläche ändert sich nur geringfügig.
5. Grunderwerb
Grunderwerb ist nicht erforderlich.
6. Kinderfreundlichkeitsprüfung
Das Bauwerk erhält beidseitig Füllstabgeländer gem. RIZ Gel 4 mit einer Höhe von 1,00 m.
7. Barrierefreiheit
Die Straße hat keine Gehbahn. Fußgänger müssen die Fahrbahn benutzen. Es ist nur eine
geringe Längs- und Querneigung vorhanden.
8. Bauzeit und Umleitungsführung
8.1 Bauzeit
Die Bauzeit beträgt insgesamt 6 Monate.
8.2 Umleitungsführung
Eine Umleitung über die Gustav-Esche-Straße wird ausgeschildert.
Folgender Grobablauf ist geplant:
Dienstberatung OBM:
Beginn d. Ausschreibungsverfahrens:
Vergabegremium:
Zuschlagserteilung:
Baubeginn:
Bauende:
27.06.2017
11.07.2017
17.08.2017
15.09.2017
Oktober 2017
März 2018
9. Sonstiges
Eine Anliegerinformation erfolgt durch das Verkehrs- und Tiefbauamt zeitnah zu Beginn der
Baumaßnahme.
Anlagen
Übersichtsplan
4
Stadtplanausschnitt
Regelquerschnitt
815
1.00
7.50
BW 57
Ansicht Neubau
Bauherr:
Stadt Leipzig
Bauvorhaben:
Ersatzneubau der Brücke II/57 - Lützschenaer Straße II
über die Namenlose Luppe i.Z. der Ortsverbindungsstraße
K6562 zwischen Lützschena und Böhlitz - Ehrenberg