Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1290211.pdf
Größe
128 kB
Erstellt
20.06.17, 12:00
Aktualisiert
27.03.18, 19:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03888-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Leipzig für die Jahre 2017
bis 2021 durch die Branddirektion
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlusstext wird wie folgt neu gefasst:
1. Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2017-2021 wird als Arbeitsstand
zur Kenntnis genommen und an die Verwaltung zur Überarbeitung zurückverwiesen.
2. Die überarbeitete Endfassung der 3. Fortschreibung wird bis 30.09.2017 in den
Stadtrat eingebracht.
3. Gegenstand dieser Überarbeitung sind insbesondere folgende Sachverhalte
a) Konsequenzen aus der Wachstumsdynamik der Stadt Leipzig, die bereits bis 2021
wirksam werden
b) Festlegung der notwendigen Personalstruktur der Berufsfeuerwehr (aktuelle
Berechnung Personaleinsatzfaktor, Personaleinsatzkonzept/Funktionsstärke, daraus
resultierender Stellenbedarf sowie mittelfristige Stellenentwicklung im Einsatzdienst)
sowie der Freiwilligen Feuerwehr mit Stärke- und Funktionenkonzept
c) Einbeziehung der für den Brandschutz notwendigen Back-Office-Bereiche der
Branddirektion
d) Investitionskonzept Bau mit Entscheidungen zum Neubau Feuerwache Nord und
zum 4. BA des FTAZ/Feuerwehrzentrum
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e) Notwendigkeit eines Sirenenwarn- und Informationssystem und daraus
resultierende Schlussfolgerungen
f) Budget zur Umsetzung der Konzeption Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr
Leipzig über 2018 hinaus
g) Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehren an Werktagen mittels
Besetzung geeigneter Stellen der Stadtverwaltung, einschließlich Eigenbetriebe, durch
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig
Begründung:
Die vorliegende 3. Fortschreibung ist unvollständig. Gegenüber den bisherigen
Fortschreibungen ist ein deutlich reduzierter Inhalt zu konstatieren. Wesentliche Sachverhalte
(z.B. Personalstruktur) fehlen, das Thema „wachsende Stadt“ wird unzureichend gewürdigt.
Zu 3a)
Während der Laufzeit der 3. Fortschreibung soll ein Einsatzmonitoring stattfinden, um
anschließend Investitionsentscheidungen zu treffen und dabei Fehlinvestitionen zu verhindern
(siehe Seite 17/18).
Dies ist zu wenig, es muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass die seit Jahren
ungebrochene Wachstumsdynamik Konsequenzen bereits für den Zeitraum bis 2021 hat.
Zu 3b)
Nach der „Empfehlung des SMI zum Brandschutzbedarfsplan“ ist die Festlegung der
notwendigen Personalstruktur für die Freiwillige Feuerwehr und (mit weitergehenden
Festlegungen) für die Berufsfeuerwehr ein obligatorischer Inhalt jedes
Brandschutzbedarfsplanes.
Dass diese Festlegung in der vorliegenden Drucksache fehlt, ist ein schwerwiegender
fachlicher Mangel.
Zu 3c)
Ohne die entsprechenden Back-Office-Bereiche ist die zur Gefahrenabwehr notwendige
uneingeschränkte Verfügbarkeit von Mannschaft und Gerät nicht zu gewährleisten.
Zu 3 d)
Der ursprünglich geplante 4. Bauabschnitt des FTAZ (Feuerwehrzentrum) für die
Realbrandausbildung schließt einen Brandübungscontainer und eine
Konditionierungssporthalle ein.
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Diese Ausbildung unter realen Brandbedingungen ist für Feuerwehrleute unverzichtbar, um
wirksam Leben zu retten und dabei drohende Risiken zu erkennen sowie den Eigenschutz zu
gewährleisten.
Die Feuerwache Nord in der Matthisonstraße stellt sich aufgrund der baulichen Situation und
der Verkehrsanbindung immer mehr als suboptimaler Standort heraus. Der nordwestliche
Stadtrand von Leipzig mit seinen Gewerbegebieten können zunehmend nicht mehr
fristgerecht erreicht werden.
Weder die vorhandenen Ortsfeuerwehren noch die Werksfeuerwehr Porsche können dieses
Defizit verlässlich ausgleichen. Ein Neubau im verkehrlich optimal angeschlossenen Bereich
Linkelstraße/Travniker Straße ist unverzichtbar.
Zu 3 e)
Die Information der Bevölkerung im örtlichen Katastrophenfall ist faktisch eine gesetzliche
Pflichtaufgabe und unverzichtbar im Sinne der Krisenkommunikation sowie des
Ausfallrisikos bei Kritischer Infrastruktur.
Derzeit gibt es kein flächendeckendes Gesamtsystem. Der Brandschutzbedarfsplan muss
dieses Thema unbedingt behandeln, mit dem Ziel eines praktikablen Konzeptes auf
modernem Stand der Technik einschließlich Darstellung des erforderlichen Finanzbedarfs.
Zu 3 f)
Das Budget zur Umsetzung der Konzeption Freiwillige Feuerwehr (RB V-1423/12) ist lt.
vorliegender Drucksache bis 2018 gesichert. Es sollte aber für die gesamte Laufzeit der 3.
Fortschreibung gelten, da es sich zweifellos bewährt hat.
Zu 3 g)
Die Sicherung der werktäglichen Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehren mittels Besetzung
geeigneter städtischer Stellen durch Angehörige der F ist seit etwa 15 Jahren ein Dauerthema.
In einigen Einzelfällen konnten solche Stellenbesetzungen erreicht werden, es bedarf aber
dennoch einer grundsätzlicheren Lösung.
Ein besonderer Schwerpunkt ist aus unserer Sicht die Ortsfeuerwehr Böhlitz-Ehrenberg.
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