Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1290787.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
21.06.17, 12:00
Aktualisiert
21.06.17, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03787-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
LEIPZIGSTIFTUNG - Wohnungsbau aber auch sozial!
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtler
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag/Alternativvorschlag:
Der OBM wird den Vorstand der LeipzigStiftung bitten, im Rahmen des wirtschaftlich
Darstellbaren auch Fördermittel für sozialen Wohnungsbau einzusetzen. Dabei sollten
insbesondere die Gesamtfinanzierung und somit das Gesamtvorhaben nicht gefährdet
werden. Die von den Fraktionen in den Stiftungsbeirat entsandten Räte sollen im Rahmen
Ihrer Aufgaben das Vorhaben in diesem Sinne begleiten und unterstützen.
1/3
2/3
Begründung:
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, Einflussmöglichkeiten, so sie denn vorhanden sind, zu
nutzen, um die Notwendigkeiten und Möglichkeiten des Wohnungspolitischen Konzeptes
hinsichtlich bezahlbaren Wohnraumes in der wachsenden Stadt umzusetzen. Dies vor allem
vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfes an belegungs- und mietpreisgebundenem
Wohnraum. Die RL Wohnraumförderung bietet für Neubauprojekte grundsätzlich
Fördermöglichkeiten. Dabei sind Wohnungen im mittleren Preissegment realisierbar, geht
man von einem Orientierungswert für die Angebotsmiete von derzeit 10 € und einer durch
die Fördermittel möglichen Mietpreisreduzierung von 35% aus.
Die LEIPZIGSTIFTUNG verfolgt mit ihrer Satzung bereits ein großes Spektrum der
gemeinnützigen Unterstützung sozialer, kultureller und pädagogischer Zwecke. Dies vor
allem als Projektförderung.
Für alle Tätigkeiten der Stiftung, auch und insbesondere als Vorhabenträger für
Baumaßnahmen, gilt für die Stiftung in jedem Fall, dass ein Vermögensverzehr
ausgeschlossen wird. Die derzeitige Zinssituation macht generell die Arbeit von Sitftungen
schwierig, wirft doch das Stiftungskapital kaum mehr das benötigte Geld für den Betrieb und
die satzungsgemäße Arbeit ab.
Dies gilt es als Grundsatz zu beachten, ebenso die Rechtsform der LEIPZIGSTIFTUNG als
Stiftung bürgerlichen Rechts. Darin haben die Vorstandsmitglieder entsprechende
Möglichkeiten der Anregungen, ebenso wie die anderen entsendeten Mitglieder im
Stiftungsrat. Ein Weisungsrecht besteht nicht.
Es gab zum Antrag bereits erste Abstimmungsgespräche mit den Vertretern der
LEIPZGSTIFTUNG und dem Dezernat Stadtentwicklung und Bau, um die Möglichkeiten des
aktuellen Förderprogramms für den sozialen Wohnungsbau gemeinsam zu erörtern. Derzeit
prüft der Vorhabenträger seine Möglichkeiten der Umsetzung und vor allem der
wirtschaftlichen Darstellung innerhalb seines Stiftungsvermögens.
Es existiert bereits ein Aufstellungsbeschluss, an dem sich das städtebauliche Konzept des
Vorhabenträgers orientiert.
3/3