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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1290787.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
21.06.17, 12:00
Aktualisiert
21.06.17, 12:00

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03787-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: LEIPZIGSTIFTUNG - Wohnungsbau aber auch sozial! Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtler Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.06.2017 Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag/Alternativvorschlag: Der OBM wird den Vorstand der LeipzigStiftung bitten, im Rahmen des wirtschaftlich Darstellbaren auch Fördermittel für sozialen Wohnungsbau einzusetzen. Dabei sollten insbesondere die Gesamtfinanzierung und somit das Gesamtvorhaben nicht gefährdet werden. Die von den Fraktionen in den Stiftungsbeirat entsandten Räte sollen im Rahmen Ihrer Aufgaben das Vorhaben in diesem Sinne begleiten und unterstützen. 1/3 2/3 Begründung: Grundsätzlich ist es zu begrüßen, Einflussmöglichkeiten, so sie denn vorhanden sind, zu nutzen, um die Notwendigkeiten und Möglichkeiten des Wohnungspolitischen Konzeptes hinsichtlich bezahlbaren Wohnraumes in der wachsenden Stadt umzusetzen. Dies vor allem vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfes an belegungs- und mietpreisgebundenem Wohnraum. Die RL Wohnraumförderung bietet für Neubauprojekte grundsätzlich Fördermöglichkeiten. Dabei sind Wohnungen im mittleren Preissegment realisierbar, geht man von einem Orientierungswert für die Angebotsmiete von derzeit 10 € und einer durch die Fördermittel möglichen Mietpreisreduzierung von 35% aus. Die LEIPZIGSTIFTUNG verfolgt mit ihrer Satzung bereits ein großes Spektrum der gemeinnützigen Unterstützung sozialer, kultureller und pädagogischer Zwecke. Dies vor allem als Projektförderung. Für alle Tätigkeiten der Stiftung, auch und insbesondere als Vorhabenträger für Baumaßnahmen, gilt für die Stiftung in jedem Fall, dass ein Vermögensverzehr ausgeschlossen wird. Die derzeitige Zinssituation macht generell die Arbeit von Sitftungen schwierig, wirft doch das Stiftungskapital kaum mehr das benötigte Geld für den Betrieb und die satzungsgemäße Arbeit ab. Dies gilt es als Grundsatz zu beachten, ebenso die Rechtsform der LEIPZIGSTIFTUNG als Stiftung bürgerlichen Rechts. Darin haben die Vorstandsmitglieder entsprechende Möglichkeiten der Anregungen, ebenso wie die anderen entsendeten Mitglieder im Stiftungsrat. Ein Weisungsrecht besteht nicht. Es gab zum Antrag bereits erste Abstimmungsgespräche mit den Vertretern der LEIPZGSTIFTUNG und dem Dezernat Stadtentwicklung und Bau, um die Möglichkeiten des aktuellen Förderprogramms für den sozialen Wohnungsbau gemeinsam zu erörtern. Derzeit prüft der Vorhabenträger seine Möglichkeiten der Umsetzung und vor allem der wirtschaftlichen Darstellung innerhalb seines Stiftungsvermögens. Es existiert bereits ein Aufstellungsbeschluss, an dem sich das städtebauliche Konzept des Vorhabenträgers orientiert. 3/3