Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1285602.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
07.06.17, 12:00
Aktualisiert
08.08.17, 16:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04162-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern Kärrnerstraße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Ratsversammlung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
voraussichtler
Sitzungstermin
Zuständigkeit
08.08.2017
09.08.2017
Beschlussfassung
Bestätigung
2. Lesung
2. Lesung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung des Teilplan
Wohnungsbau zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes die im Ortsteil
Holzhausen zwischen Walter-Markov-Ring und KGV „Auf der Höhe“ gelegenen Flächen als
Potenzialflächen für den Einfamilienhausbau zu prüfen.
Sachverhalt:
Ein nahezu gleichlautender Antrag wurde der Verwaltung durch den Ortschaftsrat
Holzhausen bereits im Januar 2016 mit der Vorlage VI-A-02256 vorgelegt. Die
Ratsversammlung hat den Verwaltungsstandpunkt am 18.05.2016 (VI-A-02256-VST 01)
beschlossen. Die Verwaltung hatte darin die Eignungsprüfung der Flächen im Rahmen des
Wohnbauflächenkonzeptes in Aussicht gestellt, Im Sinne der Gleichbehandlung erfolgt eine
Prüfung von Flächen im Laufe des Jahres 2017 über alle Leipziger Ortsteile. Die Ergebnisse
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der Prüfung werden in einer Vorlage zum Wohnbauflächenkonzept 2018 in das politische
Verfahren gebracht.
Die Ratsversammlung soll nun wiederum beschließen, dass in Holzhausen Neubaugebiete
geschaffen werden. Zugleich soll die Verwaltung aufgefordert werden, zu prüfen, ob für
Flächen südlich der Kärrnerstraße zwischen Walter-Markov-Ring und Bahnlinie die
Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Entwicklung des Standortes mit einer
Einfamilienhausbebauung möglich ist. Die Verwaltung erneuert bzw. aktualisiert hiermit ihren
Verwaltungsstandpunkt von 2016.
Anmerkung: Die im Anhang des Antrags enthaltene Karte weist durch Markierung eine
Fläche aus, die nicht identisch mit der beschriebenen Flächenabgrenzung (zwischen WalterMarkov-Ring und Bahnlinie) ist. Diese Fläche enthält u.a. auch die Flächen des
Kleingartenvereins „Auf der Höhe“. Da eine Inanspruchnahme der Kleingartenflächen sicher
nicht in der Absicht des Antragstellers liegt, beziehen sich die nachfolgenden Aussagen nur
auf die Flächen zwischen dem Walter-Markov-Ring und dem Kleingartenverein.
Allgemein gilt, dass gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch Bebauungspläne aufzustellen sind,
sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Hierbei
sind entsprechend § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch u.a. auch die Ergebnisse eines von der
Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer sonstigen
städtebaulichen Planung zu berücksichtigen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leipzig sind die Flächen östlich des
Walter-Markov-Ring als Wohnbauflächen sowie als Sonderbaufläche mit überwiegendem
Grünanteil, Zweckbestimmung Wochenendhausnutzung (SO Woch) dargestellt. Die
Wohnbauflächen wurden bereits auf der Grundlage des rechtskräftigen B-Planes Nr. E-147
„Wohngebiet Kärrnerstraße“ vollständig entwickelt. Die angestrebte Entwicklung eines
Neubaugebietes für den Einfamilienhausbau auf der Sonderbaufläche mit überwiegendem
Grünanteil, Zweckbestimmung Wochenendhausnutzung (SO Woch) würde den
Flächennutzungszielen widersprechen, so dass das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2
Baugesetzbuch missachtet wäre.
Der Teilplan Wohnungsbau des Stadtentwicklungsplanes Wohnungsbau und
Stadterneuerung (STEP W+S, Beschluss vom 20.04.2011, RB V-771/11) benennt Kriterien
für fachlich geeignete Wohnungsneubauflächen und legt Prioritäten für die Entwicklung von
Neubaustandorten fest.
Die angeführten Flächen wurden 2011 im Rahmen des Teilplan Wohnungsbau nicht geprüft,
da sie bereits im damaligen FNP-Entwurf überwiegend als Sonderbaufläche mit
überwiegendem Grünanteil, Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet dargestellt waren
und demzufolge nicht als zu bewertende Potentialflächen eingestuft wurden. Zu dem
Zeitpunkt gingen andere, besser geeignete Flächen (z.B. Bereich Wiesenblumenweg) in die
Prüfung ein und wurden im Ergebnis der Standortbewertung als Standorte mit
Entwicklungspriorität ausgewiesen und in der Folge auch entwickelt.
Mit dem Wohnungspolitischen Konzept (Beschluss am 28.10.2015 VI-DS-1475-NF-002)
wurden die im Teilplan Wohnungsbau benannten Eignungskriterien wie z.B. eine
gewünschte Integration in vorhandene Siedlungskörper, die Anbindung an den
schienengebundenen ÖPNV, ausreichende Nahversorgungsmöglichkeiten zunächst
bestätigt und die zu berücksichtigenden generellen Planungsprinzipien wie die Priorisierung
der Innenentwicklung vor Außenentwicklung und die Wiedernutzung ehemals bebauter
Flächen vor Neuinanspruchnahme betont. Bei einer Prüfung nach den o.g. Kriterien würde
der Standort zumindest teilweise als geeignet eingestuft werden können.
Im Rahmen der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts wird der Teilplan
Wohnungsbau ab 2017 fortgeschrieben und neue Wohnbaustandorte bewertet werden.
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Dabei muss in einem ersten Schritt geprüft werden, ob die benannten Flächen als
Potentialflächen betrachtet werden sollen. Wenn dem so ist, muss geprüft werden, ob sie
den gesetzten Kriterien entsprechen und die städtebaulichen Pläne bzw. Konzepte
angepasst sowie die Flächen zu einem dauerhaften Wohnbaustandort auf der Grundlage
eines Bauleitplanverfahrens weiter entwickelt werden sollen.
Aktuell befindet sich der Bebauungsplan Nr. 403 „Wohngebiet Wiesenblumenweg“ in
Aufstellung, die öffentliche Auslegung des Planentwurfs ist abgeschlossen und der
Satzungsbeschluss wird vorbereitet (Ziel III.Quartal 2017). Mit diesem Bebauungsplan soll
Baurecht für etwa 50 Einfamilienhäuser geschaffen werden.
Zugleich existieren innerhalb der bestehenden bebauten Gebiete im Ortsteil noch erhebliche
Bauflächenpotenziale, welche schon heute durch die Bebauung bestehender Lücken oder
die Nachverdichtung größerer Grundstücke zusätzlich aktiviert werden können.
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