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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1285602.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
07.06.17, 12:00
Aktualisiert
08.08.17, 16:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04162-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern Kärrnerstraße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Ratsversammlung Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Stadtentwicklung und Bau voraussichtler Sitzungstermin Zuständigkeit 08.08.2017 09.08.2017 Beschlussfassung Bestätigung 2. Lesung 2. Lesung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung des Teilplan Wohnungsbau zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes die im Ortsteil Holzhausen zwischen Walter-Markov-Ring und KGV „Auf der Höhe“ gelegenen Flächen als Potenzialflächen für den Einfamilienhausbau zu prüfen. Sachverhalt: Ein nahezu gleichlautender Antrag wurde der Verwaltung durch den Ortschaftsrat Holzhausen bereits im Januar 2016 mit der Vorlage VI-A-02256 vorgelegt. Die Ratsversammlung hat den Verwaltungsstandpunkt am 18.05.2016 (VI-A-02256-VST 01) beschlossen. Die Verwaltung hatte darin die Eignungsprüfung der Flächen im Rahmen des Wohnbauflächenkonzeptes in Aussicht gestellt, Im Sinne der Gleichbehandlung erfolgt eine Prüfung von Flächen im Laufe des Jahres 2017 über alle Leipziger Ortsteile. Die Ergebnisse 1/3 der Prüfung werden in einer Vorlage zum Wohnbauflächenkonzept 2018 in das politische Verfahren gebracht. Die Ratsversammlung soll nun wiederum beschließen, dass in Holzhausen Neubaugebiete geschaffen werden. Zugleich soll die Verwaltung aufgefordert werden, zu prüfen, ob für Flächen südlich der Kärrnerstraße zwischen Walter-Markov-Ring und Bahnlinie die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Entwicklung des Standortes mit einer Einfamilienhausbebauung möglich ist. Die Verwaltung erneuert bzw. aktualisiert hiermit ihren Verwaltungsstandpunkt von 2016. Anmerkung: Die im Anhang des Antrags enthaltene Karte weist durch Markierung eine Fläche aus, die nicht identisch mit der beschriebenen Flächenabgrenzung (zwischen WalterMarkov-Ring und Bahnlinie) ist. Diese Fläche enthält u.a. auch die Flächen des Kleingartenvereins „Auf der Höhe“. Da eine Inanspruchnahme der Kleingartenflächen sicher nicht in der Absicht des Antragstellers liegt, beziehen sich die nachfolgenden Aussagen nur auf die Flächen zwischen dem Walter-Markov-Ring und dem Kleingartenverein. Allgemein gilt, dass gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch Bebauungspläne aufzustellen sind, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Hierbei sind entsprechend § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch u.a. auch die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer sonstigen städtebaulichen Planung zu berücksichtigen. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leipzig sind die Flächen östlich des Walter-Markov-Ring als Wohnbauflächen sowie als Sonderbaufläche mit überwiegendem Grünanteil, Zweckbestimmung Wochenendhausnutzung (SO Woch) dargestellt. Die Wohnbauflächen wurden bereits auf der Grundlage des rechtskräftigen B-Planes Nr. E-147 „Wohngebiet Kärrnerstraße“ vollständig entwickelt. Die angestrebte Entwicklung eines Neubaugebietes für den Einfamilienhausbau auf der Sonderbaufläche mit überwiegendem Grünanteil, Zweckbestimmung Wochenendhausnutzung (SO Woch) würde den Flächennutzungszielen widersprechen, so dass das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch missachtet wäre. Der Teilplan Wohnungsbau des Stadtentwicklungsplanes Wohnungsbau und Stadterneuerung (STEP W+S, Beschluss vom 20.04.2011, RB V-771/11) benennt Kriterien für fachlich geeignete Wohnungsneubauflächen und legt Prioritäten für die Entwicklung von Neubaustandorten fest. Die angeführten Flächen wurden 2011 im Rahmen des Teilplan Wohnungsbau nicht geprüft, da sie bereits im damaligen FNP-Entwurf überwiegend als Sonderbaufläche mit überwiegendem Grünanteil, Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet dargestellt waren und demzufolge nicht als zu bewertende Potentialflächen eingestuft wurden. Zu dem Zeitpunkt gingen andere, besser geeignete Flächen (z.B. Bereich Wiesenblumenweg) in die Prüfung ein und wurden im Ergebnis der Standortbewertung als Standorte mit Entwicklungspriorität ausgewiesen und in der Folge auch entwickelt. Mit dem Wohnungspolitischen Konzept (Beschluss am 28.10.2015 VI-DS-1475-NF-002) wurden die im Teilplan Wohnungsbau benannten Eignungskriterien wie z.B. eine gewünschte Integration in vorhandene Siedlungskörper, die Anbindung an den schienengebundenen ÖPNV, ausreichende Nahversorgungsmöglichkeiten zunächst bestätigt und die zu berücksichtigenden generellen Planungsprinzipien wie die Priorisierung der Innenentwicklung vor Außenentwicklung und die Wiedernutzung ehemals bebauter Flächen vor Neuinanspruchnahme betont. Bei einer Prüfung nach den o.g. Kriterien würde der Standort zumindest teilweise als geeignet eingestuft werden können. Im Rahmen der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts wird der Teilplan Wohnungsbau ab 2017 fortgeschrieben und neue Wohnbaustandorte bewertet werden. 2/3 Dabei muss in einem ersten Schritt geprüft werden, ob die benannten Flächen als Potentialflächen betrachtet werden sollen. Wenn dem so ist, muss geprüft werden, ob sie den gesetzten Kriterien entsprechen und die städtebaulichen Pläne bzw. Konzepte angepasst sowie die Flächen zu einem dauerhaften Wohnbaustandort auf der Grundlage eines Bauleitplanverfahrens weiter entwickelt werden sollen. Aktuell befindet sich der Bebauungsplan Nr. 403 „Wohngebiet Wiesenblumenweg“ in Aufstellung, die öffentliche Auslegung des Planentwurfs ist abgeschlossen und der Satzungsbeschluss wird vorbereitet (Ziel III.Quartal 2017). Mit diesem Bebauungsplan soll Baurecht für etwa 50 Einfamilienhäuser geschaffen werden. Zugleich existieren innerhalb der bestehenden bebauten Gebiete im Ortsteil noch erhebliche Bauflächenpotenziale, welche schon heute durch die Bebauung bestehender Lücken oder die Nachverdichtung größerer Grundstücke zusätzlich aktiviert werden können. 3/3