Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1284512.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
31.05.17, 12:00
Aktualisiert
08.08.17, 16:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04161-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern Emil-Altner-Weg
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Ratsversammlung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
voraussichtler
Sitzungstermin
Zuständigkeit
08.08.2017
09.08.2017
Beschlussfassung
Bestätigung
2. Lesung
2. Lesung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung des Teilplan
Wohnungsbau zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes die im Ortsteil
Holzhausen am Emil-Altner-Weg gelegenen Flächen als Potenzialflächen für den
Einfamilienhausbau zu prüfen.
Sachverhalt:
Ein nahezu gleichlautender Antrag wurde der Verwaltung durch den Ortschaftsrat
Holzhausen bereits im Januar 2016 mit der Vorlage VI-A-02255 vorgelegt. Die
Ratsversammlung hat den dazu vorgelegten Verwaltungsstandpunkt am 18.05.2016 (VI-A02255-VST 01) beschlossen. Die Verwaltung hatte darin die Eignungsprüfung der Flächen
im Rahmen des Wohnbauflächenkonzeptes in Aussicht gestellt. Im Sinne der
Gleichbehandlung erfolgt eine Prüfung von Flächen im Laufe des Jahres 2017 über alle
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Leipziger Ortsteile. Die Ergebnisse der Prüfung werden in einer Vorlage zum
Wohnbauflächenkonzept 2018 in das politische Verfahren gebracht.
Die Ratsversammlung soll nun wiederum beschließen, dass in Holzhausen Neubaugebiete
geschaffen werden. Zugleich soll die Verwaltung aufgefordert werden, zu prüfen, ob für den
in der Karte markierten Bereich östlich und westlich des Emil-Altner-Wegs die Durchführung
eines Bauleitplanverfahrens zur Entwicklung des Standortes mit einer
Einfamilienhausbebauung möglich ist. Die Verwaltung erneuert bzw. aktualisiert hiermit ihren
Verwaltungsstandpunkt von 2016.
Allgemein gilt, dass gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch Bebauungspläne aufzustellen sind,
sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Hierbei
sind entsprechend § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch u.a. auch die Ergebnisse eines von der
Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer sonstigen
städtebaulichen Planung zu berücksichtigen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leipzig sind die Flächen westlich des
Emil-Altner-Wegs als Sonderbaufläche mit überwiegendem Grünanteil, Zweckbestimmung
Wochenendhausnutzung (SO Woch) dargestellt, so dass die angestrebte Entwicklung den
Flächennutzungszielen widersprechen würde und das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2
Baugesetzbuch missachtet wäre. Die östlich des Emil-Altner-Wegs gelegenen Flächen
befinden sich innerhalb des noch von der ehemals selbstständigen Gemeinde Holzhausen
aufgestellten rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E-149 „Ortskern Holzhausen –
Hauptstraße“ und dort innerhalb festgesetzter privater Grünflächen. Mit dieser Festsetzung
sollte die historische Struktur des Straßenangerdorfs Holzhausen mit Anger einschl. Kirche,
straßenbegleitenden Hofstrukturen und angrenzenden Bauerngärten dauerhaft erhalten
werden.
Der Teilplan Wohnungsbau des Stadtentwicklungsplanes Wohnungsbau und
Stadterneuerung (STEP W+S, Beschluss vom 20.04.2011, RB V-771/11) benennt Kriterien
für fachlich geeignete Wohnungsneubauflächen und legt Prioritäten für die Entwicklung von
Neubaustandorten fest.
Die angeführten Flächen wurden 2011 im Rahmen des Teilplan Wohnungsbau nicht geprüft,
da sie bereits im damaligen FNP-Entwurf überwiegend als Sonderbaufläche mit
überwiegendem Grünanteil, Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet dargestellt waren
und demzufolge nicht als zu bewertende Potentialflächen eingestuft wurden. Zu dem
Zeitpunkt gingen andere, besser geeignete Flächen (z.B. Bereich Wiesenblumenweg) in die
Prüfung ein und wurden im Ergebnis der Standortbewertung als Standorte mit
Entwicklungspriorität ausgewiesen und in der Folge auch entwickelt.
Mit dem Wohnungspolitischen Konzept (Beschluss am 28.10.2015 VI-DS-1475-NF-002)
wurden die im Teilplan Wohnungsbau benannten Eignungskriterien wie z.B. eine
gewünschte Integration in vorhandene Siedlungskörper, die Anbindung an den
schienengebundenen ÖPNV, ausreichende Nahversorgungsmöglichkeiten zunächst
bestätigt und die zu berücksichtigenden generellen Planungsprinzipien wie die Priorisierung
der Innenentwicklung vor Außenentwicklung und die Wiedernutzung ehemals bebauter
Flächen vor Neuinanspruchnahme betont.
Bei einer Prüfung nach den o.g. Kriterien würde der Standort zumindest teilweise als
geeignet eingestuft werden können.
Im Rahmen der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts wird der Teilplan
Wohnungsbau ab 2017 fortgeschrieben und neue Wohnbaustandorte bewertet werden.
Dabei muss in einem ersten Schritt geprüft werden, ob die benannten Flächen des
grundsätzlich erschlossenen und zentral gelegenen Wochenendhausgebietes sowie die
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festgesetzten Grünflächen östlich des Emil-Altner-Weges als Potentialflächen betrachtet
werden sollen. Wenn dem so ist, muss geprüft werden, ob sie den gesetzten Kriterien
entsprechen und die städtebaulichen Pläne bzw. Konzepte angepasst sowie die Flächen zu
einem dauerhaften Wohnbaustandort auf der Grundlage eines Bauleitplanverfahrens weiter
entwickelt werden sollen. In diesem Zusammenhang wäre auch zu prüfen, ob die
städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ziele des B-Planes Nr. E- 149 weiterhin
Bestand haben sollen.
Aktuell befindet sich der Bebauungsplan Nr. 403 „Wohngebiet Wiesenblumenweg“ in
Aufstellung, die öffentliche Auslegung des Planentwurfs ist abgeschlossen und der
Satzungsbeschluss wird vorbereitet (Ziel III.Quartal 2017). Mit diesem Bebauungsplan soll
Baurecht für etwa 50 Einfamilienhäuser geschaffen werden.
Zugleich existieren innerhalb der bestehenden bebauten Gebiete im Ortsteil noch erhebliche
Bauflächenpotenziale, welche schon heute durch die Bebauung bestehender Lücken oder
die Nachverdichtung größerer Grundstücke zusätzlich aktiviert werden können.
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