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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1267269.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
10.04.17, 12:00
Aktualisiert
22.06.17, 14:29

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03961-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Kita-Bauprogramm beschleunigen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtler Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendhilfeausschuss FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen FA Wirtschaft und Arbeit FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.06.2017 07.08.2017 09.08.2017 14.08.2017 15.08.2017 17.08.2017 2. Lesung Bestätigung 2. Lesung 2. Lesung 2. Lesung 2. Lesung 2. Lesung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☒ (Punkt 2) ☒ Alternativvorschlag (Punkt 3) ☐ Sachstandsbericht Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Begründung zu 2. Die Stadt Leipzig prüft die in Ihrem Eigentum befindlichen Immobilien mit Kindertagesstätten (Kommunaler Betreiber / Freier Träger) inwiefern vorhandene Kapazitäten ausgenutzt bzw. eine Erweiterung möglich ist. Die Stadtverwaltung Leipzig setzt auf unterschiedlichen Maßnahmen, um Plätze zu schaffen. Zum Einen erfolgt eine Prüfung auf Reaktivierung von Gebäuden oder Gebäudeteilen ehemaliger oder teilweise in Nutzung befindlicher Kinderkombinationen in den vergangenen Monaten. 15 Einrichtungen sind bereits positiv geprüft. Vier weitere Einrichtungen sind noch in Prüfung. Derzeit ist mit VI-DS-04085 der Planungsbeschluss für folgende Objekte zur Schaffung zusätzlicher Plätze in vorhandenen Einrichtungen in der RV beschlossen worden:  Objekt Tarostraße 7/9 – mögliches Erweiterungsvolumen 75 Plätze 1/2   Objekt Kändlerstraße 11 – mögliches Erweiterungsvolumen 84 Plätze Objekt Schulzeweg 11-13 – mögliches Erweiterungsvolumen 30 Plätze. Um die Reaktivierung nicht genutzter Kinderkombinationen oder nicht genutzter Gebäudestränge planerisch bis zur Leistungsphase 3 vorzubereiten, stehen im Doppelhaushalt 2017/2018 jeweils 250T EUR zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2019/2020 werden die Maßnahmen dann umgesetzt. Zum Anderen werden im Eigentum der Stadt befindliche Immobilien mit Kindertagesstätten (Kommunale Betreibung bzw. Betrieb über Freie Träger) einem Prüfungsprozess unterzogen, inwiefern eine Aufnahme weiterer Kinder entsprechend den gesetzlichen Regelungen und der gültigen Betriebserlaubnis möglich ist. 3. Alternativvorschlag: Für den Krippenbereich (U3) werden Festlegungen getroffen, um zu erreichen, dass die neu eröffneten Kindertagesstätten so schnell wie möglich, spätestens nach einem halben Jahr ihre volle Auslastung erreicht haben. Über den Stand der Auslastung wird der Stadtrat halbjährlich (sechs und zwölf Monate nach Eröffnung) informiert. Begründung: Für die Belegung einer neugebauten Kita ist es erforderlich, eine in die Zukunft gerichtete tragfähige Altersstruktur aufzubauen. Dafür ist es notwendig, Kinder jeden Alters zwischen einem und fünf Jahren aufzunehmen. Darüber hinaus müssen Kindergartenplätze über das Jahr frei sein, um den unterjährigen Wechsel aus dem Krippenbereich und einen Wechsel aus der Kindertagespflege zu gewährleisten, wenn Kinder drei Jahre alt werden. Auch für unterjährig zuziehende Kinder müssen Plätze zur Belegung vorgesehen werden. In der Regel sind bei Neueröffnung einer Kita nur wenige vier- und fünfjährige Kinder zu versorgen. Die Plätze füllen sich mit dem Heranwachsen der Kinder in der betreffenden Kita. Dieser zeitweise "Leerstand" ist für die Versorgungssituation mit Kindergartenplätzen in der Stadt und das Funktionieren der betreffenden Kita als System notwendig. Das Problem des zeitweisen „Leerstandes“ verdichtet sich zudem auch dann, wenn mehrere Kitas relativ zeitgleich und in relativer Nähe zueinander eröffnen. Weiterhin können Fachkräfteengpässe zwischen Januar und Juni eines jeden Jahres auftreten. Auch dann kann eine Kita nicht voll belegt werden, da der gesetzliche Personalschlüssel zur Eröffnung weiterer Gruppen nicht eingehalten wäre. Im Krippenbereich ist die Nachfrage außerordentlich hoch und es brauchen keine Plätze für strukturelle Besonderheiten vorgehalten werden. Insofern ist eine Belegung aller Plätze in der Regel innerhalb von sechs Monaten realistisch. 2/2