Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1267269.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
10.04.17, 12:00
Aktualisiert
22.06.17, 14:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03961-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Kita-Bauprogramm beschleunigen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtler
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendhilfeausschuss
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19.06.2017
07.08.2017
09.08.2017
14.08.2017
15.08.2017
17.08.2017
2. Lesung
Bestätigung
2. Lesung
2. Lesung
2. Lesung
2. Lesung
2. Lesung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒ (Punkt 2)
☒
Alternativvorschlag (Punkt 3)
☐ Sachstandsbericht
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Begründung zu 2.
Die Stadt Leipzig prüft die in Ihrem Eigentum befindlichen Immobilien mit Kindertagesstätten
(Kommunaler Betreiber / Freier Träger) inwiefern vorhandene Kapazitäten ausgenutzt bzw.
eine Erweiterung möglich ist.
Die Stadtverwaltung Leipzig setzt auf unterschiedlichen Maßnahmen, um Plätze zu schaffen.
Zum Einen erfolgt eine Prüfung auf Reaktivierung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
ehemaliger oder teilweise in Nutzung befindlicher Kinderkombinationen in den vergangenen
Monaten. 15 Einrichtungen sind bereits positiv geprüft. Vier weitere Einrichtungen sind noch
in Prüfung. Derzeit ist mit VI-DS-04085 der Planungsbeschluss für folgende Objekte zur
Schaffung zusätzlicher Plätze in vorhandenen Einrichtungen in der RV beschlossen worden:
Objekt Tarostraße 7/9 – mögliches Erweiterungsvolumen 75 Plätze
1/2
Objekt Kändlerstraße 11 – mögliches Erweiterungsvolumen 84 Plätze
Objekt Schulzeweg 11-13 – mögliches Erweiterungsvolumen 30 Plätze.
Um die Reaktivierung nicht genutzter Kinderkombinationen oder nicht genutzter
Gebäudestränge planerisch bis zur Leistungsphase 3 vorzubereiten, stehen im
Doppelhaushalt 2017/2018 jeweils 250T EUR zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2019/2020
werden die Maßnahmen dann umgesetzt.
Zum Anderen werden im Eigentum der Stadt befindliche Immobilien mit Kindertagesstätten
(Kommunale Betreibung bzw. Betrieb über Freie Träger) einem Prüfungsprozess
unterzogen, inwiefern eine Aufnahme weiterer Kinder entsprechend den gesetzlichen
Regelungen und der gültigen Betriebserlaubnis möglich ist.
3. Alternativvorschlag:
Für den Krippenbereich (U3) werden Festlegungen getroffen, um zu erreichen, dass
die neu eröffneten Kindertagesstätten so schnell wie möglich, spätestens nach einem
halben Jahr ihre volle Auslastung erreicht haben. Über den Stand der Auslastung wird
der Stadtrat halbjährlich (sechs und zwölf Monate nach Eröffnung) informiert.
Begründung:
Für die Belegung einer neugebauten Kita ist es erforderlich, eine in die Zukunft gerichtete
tragfähige Altersstruktur aufzubauen. Dafür ist es notwendig, Kinder jeden Alters zwischen
einem und fünf Jahren aufzunehmen. Darüber hinaus müssen Kindergartenplätze über das
Jahr frei sein, um den unterjährigen Wechsel aus dem Krippenbereich und einen Wechsel
aus der Kindertagespflege zu gewährleisten, wenn Kinder drei Jahre alt werden. Auch für
unterjährig zuziehende Kinder müssen Plätze zur Belegung vorgesehen werden.
In der Regel sind bei Neueröffnung einer Kita nur wenige vier- und fünfjährige Kinder zu
versorgen. Die Plätze füllen sich mit dem Heranwachsen der Kinder in der betreffenden Kita.
Dieser zeitweise "Leerstand" ist für die Versorgungssituation mit Kindergartenplätzen in der
Stadt und das Funktionieren der betreffenden Kita als System notwendig. Das Problem des
zeitweisen „Leerstandes“ verdichtet sich zudem auch dann, wenn mehrere Kitas relativ
zeitgleich und in relativer Nähe zueinander eröffnen.
Weiterhin können Fachkräfteengpässe zwischen Januar und Juni eines jeden Jahres
auftreten. Auch dann kann eine Kita nicht voll belegt werden, da der gesetzliche
Personalschlüssel zur Eröffnung weiterer Gruppen nicht eingehalten wäre.
Im Krippenbereich ist die Nachfrage außerordentlich hoch und es brauchen keine Plätze für
strukturelle Besonderheiten vorgehalten werden. Insofern ist eine Belegung aller Plätze in der
Regel innerhalb von sechs Monaten realistisch.
2/2