Daten
Kommune
Leipzig
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1290134.pdf
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264 kB
Erstellt
20.06.17, 12:00
Aktualisiert
20.06.17, 12:36
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Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-DS-04462-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in
der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 19.06.17
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
Information zur Kenntnis
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/2
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 20.06.2017
1.
Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016
wieder deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen
zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden bislang 445
Personen zugewiesen.
Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender
Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester
Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. In den zurückliegenden Monaten
wurden mehrere neue Unterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten
in Betrieb genommen. Aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen seit 2016 ist eine
Anpassung der Kapazitäten notwendig.
2.
Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Ende Mai 2017 lebten 3.407 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.375 Personen 15 bis unter 65
Jahre alt, 993 Personen unter 15 Jahren und 39 Personen über 65 Jahre alt.
Die Anzahl der unter 15-jährigen und über 65-jährigen Personen mit Fluchthintergrund
wird vom Jobcenter nur noch mit dreimonatiger Verzögerung bereitgestellt. Insgesamt gab
es im Februar 2017 7.814 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II
erhielten. Davon waren 2.350 Kinder unter 15 Jahren und 6 Personen über 65 Jahre alt.
Im April 2017 waren 5.815 erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren
gemeldet, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon sind 1.854 im
Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren.
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im
Vergleich von Februar 2016 zu Februar 2017 um 1500 Personen verringert. Die Zahl der
Leistungsberechtigten nach Sozialgesetzbuch II stieg von Februar 2016 zu Januar 2017
um 4.402 Personen an.
Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte
erhalten.
Zum 31.05.2017 wurden 254 unbegleitete, 4 begleitete minderjährige und 73 junge
volljährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut (in Summe
331 Klienten).
Weitere 173 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in
Leipzig (Stand: 09.06.2017, Anlage 1).
Seite 1 von 14
2.000
3.740
3.714
3.900
4.091
4.251
7.461
6.647
6.189
5.821
4.659
5.349
4.771
4.972
4.881
4.677
4.434
3.000
4.911
4.293
4.000
4.902
3.906
5.000
5.125
6.000
6.960
7.000
7.814
8.000
3.640
Leistungsempfänger/-innen
9.000
1.000
0
03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017
Monat
Asylbew erberleistungsgesetz
SGB II
Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 07.06.2017
2.2
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
Im Jahr 2017 wurden bis zur 25. Kalenderwoche 445 Personen der Stadt Leipzig neu
zugewiesen. Zusätzlich wurden der Stadt Leipzig im Mai 2017 vier unbegleitete minderjährige
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Ausländer zugewiesen.
4500
4.230
4000
3500
3000
2500
1.997
2000
1500
1.243
1000
500
658
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
190
261
285
2009
2010
2011
445
402
0
Quelle: Sozialamt, Stand KW 25/2017
Jahr
Seite 2 von 14
2012
2013
2014
2015
2016 KW
25/2017
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Juni
Juli
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Monat
2015
Quelle: Sozialamt, Stand 31.05.2017
2.3
2016
2017
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die bislang im Jahr 2017 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 22
verschiedenen Ländern. Sieben Personen waren staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt
die zehn häufigsten Herkunftsländer.
Irak
Herkunftsländer
(die zehn häufigsten)
Syrien
Afghanistan
Russ.Föd.
Libyen
Indien
Türkei
Georgien
Mazedonien
Libanon
0
Quelle: Sozialamt, Stand 31.05.2017
10
20
30
40
50
60
70
80
Anzahl der im Jahr 2017 neuzugewiesenen Flüchtlinge
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen minderjährigen und
volljährigen Ausländer kommen aus insgesamt 21 Ländern. 75 %, insgesamt 254
Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Die im Jahr 2017 zugewiesenen
Minderjährigen stammen aus den Herkunftsländern Guinea, Gambia, Somalia, Eritrea und
Nigeria.
Seite 3 von 14
2.5
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen?
Seit Januar 2017 können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden
in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Hierfür steht dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge nun eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik
zur Verfügung. Demnach wurden im Mai 2017 insgesamt 14.973 Personen mit Asylgesuch
registriert. Im März 2017 lag die Zahl der Asylsuchenden bei 14.976, im April 2017 bei
11.952. Ein Vergleich mit der EASY-Statistik aus dem Jahr 2016 ist nur eingeschränkt
möglich. Bei den EASY-Zahlen können Fehl- und Doppelerfassungen nicht
ausgeschlossen werden, da persönliche Daten nicht erfasst werden. Im Mai 2016 wurden
16.281 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Mai 2015 waren es
37.194 gewesen.
Die Verteilung von Asylsuchenden auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die
Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für
Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). Für 2017 ist noch keine
Neuberechnung der Quote erfolgt.
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem
jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres.
Die Quote für Leipzig lag 2016 bei 13,52%. Wegen einer gegenwärtigen bundesweiten
Umstellung der Bevölkerungsstatistiken ist es dem Statistischen Landesamt derzeit nicht
möglich, die Verteilquoten nach der Bevölkerungszahl zum 30. Juni 2016 zur Verfügung
zu stellen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes stehen die erforderlichen Daten
voraussichtlich erst im August 2017 zur Verfügung. Die Verteilquoten für das Jahr 2017
sollen danach umgehend bereitgestellt werden. Bis dahin erfolgen die Zuweisungen in die
Landkreise und Kreisfreien Städte auf der Grundlage des Schlüssels für das Jahr 2016.
Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und
15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit
großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52%) lassen sich
aus diesen Planzahlen folgende Soll-Zuweisungszahlen errechnen: 2.758 Zuweisungen
im Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018.
Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der
aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Das Sächsische
Staatsministerium des Innern führt in seiner Antwort vom 21.12.2016 auf eine
parlamentarische Anfrage aus, dass eine verlässlich Aussage über die voraussichtlichen
Zugangszahlen von Asylbewerber im Jahr 2017 in Sachsen aufgrund der vorliegenden
Informationen und Erkenntnisse nicht möglich ist. Die Landesdirektion Sachsen gibt in
ihrer landesinternen Zuweisungsplanung vom 18.05.2017 an, dass Leipzig im Zeitraum
von der 1. bis zur 27. Kalenderwoche 2017 insgesamt 508 Personen zugewiesen werden.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum
31.05.2017 betrug 37.568. Zusätzlich befinden sich 22.129 junge Volljährige in der
Zuständigkeit der Jugendhilfe.
Seit 01.05.2017 wird ein neues Verfahren zur Verteilung der unbegleiteten ausländischen
Minderjährigen angewandt.
Seite 4 von 14
Das bisherige System der bundesweiten Verteilung der umA auf die Länder auf Basis des
aktuellen Bestands (einschließlich des sog. Altbestandes bis zum 31. Oktober 2015
aufgenommener umA) hat gemäß § 42c Absatz 3 SGB VIII am 1. Mai 2017 geendet.
Für die Zeit nach dem 1. Mai 2017 haben sich die Länder durch den Umlaufbeschluss der
Jugend- und Familienministerkonferenz 02/2017 vom 27. April 2017 auf ein Verteilsystem
nach dem Königsteiner Schlüssel ohne Berücksichtigung des aktuellen umA-Bestandes,
sondern auf der Grundlage einer vom Bundesverwaltungsamt erstellten Prognose über
die zu erwartenden Einreisen geeinigt.
Für einen Zeitraum von jeweils einem Monat wird vom Bundesverwaltungsamt eine
Prognose über die Anzahl der zu erwartenden einreisenden unbegleiteten minderjährigen
Ausländer festgelegt und den Verteilstellen mitgeteilt. Für Mai 2017 wird als Prognose von
1.000 unbegleiteten ausländischen Minderjährigen ausgegangen. Für Juni und Juli 2017
werden für die Prognose die Zahlen der Vormonate zu Grunde gelegt. Ab August 2017
wird die Prognose auf der Grundlage des Durchschnitts der Zugangszahlen (einreisende
unbegleitete ausländische Minderjährige) der letzten drei Monate ermittelt.
Für Mai 2017 wurden von den Landesverteilstellen bis 26.05.17 insgesamt 791 Einreisen
nach Deutschland gemeldet, sodass sich hochgerechnet ein Zugang von ca. 900 ergeben
wird. Entsprechend setzte das Bundesverwaltungsamt die Einreiseprognose für den
Monat Juni 2017 auf 900 Einreisen fest.
Für den Monat Mai wurden der Freistaat Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, die
Hansestadt Bremen, und das Saarland als Einreiseländer benannt. Die bei den 5
Einreiseländern vorläufig in Obhut genommenen umA, bei denen kein Verteilhindernis
vorliegt, werden auf die anderen Länder verteilt, bis jene ihre prognostisch ermittelte
Aufnahmepflicht erfüllt haben.
Der Freistaat Sachsen erhält nach der neuen Berechnung gemäß Königsteiner Schlüssel
von 5,05577 % eine Soll-Zuständigkeit von 51 neuen umA für Mai 2017.
3.
Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
siebzehn Objekte mit über 60 Plätzen,
zwanzig Objekte mit bis zu 60 Plätzen,
Plätze in Pensionen,
Plätze im Übergangswohnheim,
801 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz),
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag.
Die Standorte Unterkünfte und Wohnungen sind im gesamten Stadtgebiet verteilt.
Seite 5 von 14
2000
1800
belegte Plätze
1600
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Gemeinschaftsunterkunft
(> 60 Plätze)
Quelle: Sozialamt, Stand 31.05.2017
Gemeinschaftsunterkunft
(< 60 Plätze)
Pension
Gew ährleistungsw ohnung
Wohnung mit
eigenem Mietvertrag
Wohnformen
Von den Personen, die zu Mai 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhielten (3.407), lebten im Februar 45% in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich
Pensionen und Übergangswohnheim.1 55% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb
einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 57% einen eigenen Mietvertrag und 43%
lebten in einer Gewährleistungswohnung.
In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in
Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo
fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint.
3.2
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können.
Im Mai 2017 hielten sich 37 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort maximal bis zu 12 Monate auf. 53 % der Bewohner lebten 12 bis
24 Monate und 10 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Vergleich
zu den Monaten vor Dezember 2016 ist der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate
in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist
zunächst insbesondere auf den sehr beweglichen Verlauf der Zuweisungszahlen in der
Vergangenheit zurückzuführen. So ist die Zahl der Personen, die der Stadt Leipzig
zugewiesen wurden, im vierten Quartal 2015 in kurzer Zeit erheblich angestiegen. Im
Vergleich dazu kommen seit Januar 2016 deutlich weniger Geflüchtete pro Monat nach
Leipzig. Diese Entwicklung führte dazu, dass der Anteil der Personen, die länger als 12
Monate in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, zum Ende des Jahres 2016 angestiegen
1
Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II.
Seite 6 von 14
ist.
Aufenthaltsdauer von Personen
in Gemeinschaftsunterkünften
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017 03/2017 04/2017 05/2017
mehr als 24 Monate
12 bis 24 Monate
9 bis 12 Monate
6 bis 9 Monate
bis 6 Monate
Quelle: Sozialamt, Stand 31.05.2017
3.3
Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich
Pensionen und Übernachtungswohnheimen
Zum 01.05.2017 lebten insgesamt 2.651 Personen in den genannten Unterkünften.
Während des Monats Mai 2017 wurden 49 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen
und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum
verließen 131 Personen die Unterkünfte.
2.836
2.849
2.818
2.736
2.651
2500
3.020
3.162
Anzahl Bewohner/-innen
in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen
3000
3.317
3500
Jan 2017
Feb 2017
Mrz 2017
Apr 2017
Mai 2017
2000
1500
1000
500
0
-500
Okt 2016
Nov 2016
Dez 2016
Belegung Anfang des Monats
Quelle: Sozialamt, Stand 31.05.2017
Seite 7 von 14
Einzüge
Auszüge
Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren im Mai 2017 insgesamt 60 % Leistungsempfänger/-in nach
Asylbewerberleistungsgesetz. 40 % empfingen andere Leistungen – dabei handelte es
sich beim überwiegenden Teil um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II.
Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften
Anteil Leistungsempfänger/-innen AsylbLG
Anteil sonstige Leistungsempf änger/-innen
Quelle: Sozialamt, Stand 31.05.2017
Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis Dezember 2016
aus den Unterkünften auszogen (ca. 75%), ist in eine Wohnung umgezogen.16 % der
Personen, die die Unterkünfte verließen, sind unbekannt verzogen und 6 % sind freiwillig
in ihre Heimat zurückgekehrt. Bei 3 % der Auszüge handelt es sich um Personen, die
verstorben sind bzw. von Amts wegen abgemeldet wurden.
Gründe für den Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft im Jahr 2016
(einschl. Pensionen, Übernachtungshaus)
3% 6%
16%
Umzug in eine Wohnung
außerhalb einer
Gemeinschaftsunterkunft
Unbekannt verzogen
freiw illige Rückreise
Verstorbene und von Amts
w egen abgemeldete Personen
75%
Hinweis: Auszüge aus Gemeinschaf tsunterkünf ten in
Gewährleistungswohnungen sind in den Zahlen nicht erf asst.
Quelle: Sozialamt Leipzig, Daten v om 01.01. bis 31.12.2016
Seite 8 von 14
3.4
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Mit Stand vom 31.05.2017 wurden 35 unbegleitete minderjährige Ausländer in einer
Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 210
unbegleitete minderjährige und volljährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34
und 41/34 SGB VIII. Acht junge Volljährige erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII im
eigenen Wohnraum. Neun Minderjährige und ein Volljähriger lebten in einer Gastfamilie
gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 65 unbegleitete Minderjährige in der Obhut
geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in
Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. Davon konnten bereits 40
Minderjährige mit ihren geeigneten Personen in einen eigenen Wohnraum ziehen. 25
unbegleitete Minderjährige sind mit ihren geeigneten Personen noch in einer
Gemeinschaftsunterkunft untergebracht.
30.04.2017
Stichtag
28.02.2017
31.12.2016
31.10.2016
31.08.2016
30.06.2016
30.04.2016
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Gastfamilien nach § 33 SGB VIII
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
ambulante Hilfe nach § 30, § 31, § 35a und § 41/30 SGB VIII
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.05.2017
3.5
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
Im Mai 2017 wurden 22 Hilfen nach § 42, 42a und § 34, § 41/34 SGB VIII beendet.
Davon wurden unter anderen 6 Inobhutnahmen wegen einem Wechsel in eine
Wohngruppe beendet. Außerdem konnten 7 Hilfen zur Erziehung gemäß Hilfeplan und
damit Zielerreichung erfolgreich beendet werden.
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
Seite 9 von 14
Standort
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
An den Tierkliniken 48
Kapazität
3.507
348
Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 2, Leinestraße 2b)
Braunstraße 28
62
228
Deiwitzweg 1
89
Eutritzscher Straße 17
369
Hainbuchenstraße 13
185
Karl-Heine-Straße 22b
306
Liliensteinstraße 1/1a
89
Liliensteinstraße 15a
225
Ludwig-Hupfeld-Str. 20
70
Riebeckstraße 63
174
Riesaer Straße 100
200
Torgauer Straße 290, Haus 1
254
Waldstraße 74 – 80
270
Weißdornstraße 102
336
Zschortauer Straße 44
200
Zweenfurther Str. 21
102
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
941
Auenseestraße 31 – 33
55
Bernhardstraße 21
54
Blücherstraße 47 / 47a
41
Eythstraße 17
28
Georg-Schumann-Straße 121
40
Georg-Schumann-Straße 272
60
Georg-Schumann-Straße 407
32
Georg-Schwarz-Straße 31
38
Gustav-Mahler-Straße 21
55
Hildegardstraße 46
40
Markranstädter Straße 16 – 18
53
Muldentalstraße 91 – 93
50
Naumburger Straße 39
40
Neustädter Straße 36
51
Pittlerstraße 5 und 7
36
Sommerfelder Straße 36
58
Stöckelstraße 62
60
Uhlandstraße 22
45
Wiebelstraße 9
45
Wilhelminenstraße 38
60
Summe Gemeinschaftsunterkünfte
4.448
Übergangswohnheim
19
Wiederitzscher Landstraße 8
14
Wiederitzscher Landstraße 107
5
Plätze in Pensionen
120
Summe
4.587
Seite 10 von 14
In der 25. Kalenderwoche 2017 stehen 4.587 Plätze in Betrieb in
Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen zur
Verfügung.
Weitere Unterkünfte stehen als Reservekapazität zur Verfügung:
Standort
Kapazität
Alte Messe 7, Halle 13
500
Torgauer Straße 290, Container
221
Torgauer Straße 290, Haus 2
254
Summe
975
Die Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10 (50 Plätze) wurde außer Betrieb genommen
und wird auch nicht als Reserve genutzt. Die Helenenstraße 26 (46 Plätze) wurde im Mai
außer Betrieb genommen und soll als Interim für Kindertagesstätten nachgenutzt werden.
Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung
und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Caritasverband Leipzig e. V.
Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V.
Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
European Homecare GmbH
IMMO rent GmbH gemeinsam mit Pandechaion
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen
Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Orisson AG gemeinsam mit Affinitas gemeinnützige UG
Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH
SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G
Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt:
•
•
•
•
4.2
Caritasverband Leipzig e.V.
Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Eine Einrichtung mit insgesamt 48 Plätzen steht derzeit für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung.
Standort
Interim „Kröbelstrasse“
Träger
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Summe
Kapazität
48
48
Seite 11 von 14
4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
211 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 19, 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 25 Trägern
sind derzeit belegt. Darüber hinaus werden 4 Plätze außerhalb des Stadtgebietes Leipzig
genutzt.
Träger
belegte Plätze
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
36
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
34
Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G.
20
KMV Sachsen GmbH
20
hope shelter
18
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
15
N & T Wohnen
14
Institut Lothar Kannenberg
13
Outlaw gGmbH
9
Lucky Punch Haus Sehlis
6
Diakonisches Werk Innere Mission
5
Trägerwerk Soziale Dienste
4
Vitera Institut für Gesundheit und Prävention
4
Menschenskinder gGmbH
3
Plan L e.V.
3
Generationenhof WG Luca
3
FAW
2
Reiterhof Pilger
1
INFA
1
FAIRbund e.V.
1
Jugendeinrichtung Jochen Sprenger
1
DRK
1
Caritasverband Leipzig e.V
1
außerhalb von Leipzig
Summe
2
217
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
In der folgenden Tabelle wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Zur Berichterstattung vom 16.05.2017 haben
sich bis auf die planmäßige Inbetrieb- und Außerbetriebnahme von Objekten keine
Veränderungen ergeben. Der angegebene Zeitpunkt der In- oder Außerbetriebnahme
meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den Zeitpunkt des
vollständigen Leerzugs der Einrichtung.
Für 2017 sind derzeit 344 neue Plätze geplant und für 306 Plätze soll die Nutzung
beendet werden.
Für 2018 sind 608 neue Plätze geplant und für 320 Plätze soll die Nutzung beendet
werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 548 Plätze sollen
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nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt
werden.
Das Objekt Wurzner Straße 11 (85 Plätze) wird nicht mehr zur Unterbringung von
Geflüchteten genutzt.
Monat
Zugang Abgang
Gemeinschaftsunterkünfte /
Plätze in Pensionen
Objekt
Eigentümer
06/2017
46
Könneritzstraße 58
Wohnhaus
LWB
06/2017
45
Stötteritzer Landstraße 31
Verwaltungsgebäude
kommunal
06/2017
33
Bornaische Straße 215
(Bauabschnitt 1)
ehemalige Wohnheim
SEB
306 Karl-Heine-Straße 22b
Interim Schulgebäude
kommunal
Lindenthaler Straße 63–65
ehemaliges Autohaus
privat
Neubau
LESG
07/2017
09/2017
220
2017
344
03/2018
368
Arno-Nitzsche-Straße 37
03/2018
240
Philipp-Rosenthal-Straße 59
Massivbau
(Prager Dreieck)
306
03/2018
200 Riesaer Straße 100
07/2018
12/2018
2018
608
LWB
Verwaltungsgebäude
privat
20 Plätze in Pensionen
Pension
privat
100 Plätze in Pensionen
Pension
privat
320
08/2019
348 An den Tierkliniken 48
Containerdorf
LESG
12/2019
200 Zschortauer Straße 44
Verwaltungsgebäude
privat
2019
06/2017
bis
12/2019
5.2
Veränderung zu VI-DS-04145
vom 16.05.2017
0
548
952
1.174
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Das Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt.
Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das geschlossene Interim „Am
Mühlholz“, welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung
umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in
Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen.
5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
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Für 2017 sind 20 neue Plätze in Wohngruppen geplant.
5.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Zehn Jugendliche leben in Gastfamilie. Weitere Vermittlungsprozesse laufen.
6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in
Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für
unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen, Übergangswohnheime und
Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit
einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten
Abbau von Kapazitäten kann eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht
werden. Reserveplätze wurden bei der Gesamtkapazität in 2019 nicht mit berücksichtigt.
Gebiet
Stadt Gesamt
Bevölkerung
absolut zum
31.12.2016
Anteil an
Gesamtbevölkerung
in %
Kapazität in
Betrieb
Anteil an der
Kapazität in
Betrieb in %
Kapazität in
Umsetzung
(für Betrieb)
Kapazität in
Abbau bis
2019
Gesamtkapazität in
2019
Anteil an
Gesamtkapazität in
2019 in %
579.530
100,0
4.448
100
952
927
4.473
0
Mitte
62.648
10,8
1.042
23,4
0
0
1.042
23,3
Nordost
46.452
8,0
288
6,5
0
0
288
6,4
Ost
81.998
14,1
877
19,7
0
421
931
20,8
Südost
59.147
10,2
336
7,6
285
0
621
13,9
Süd
65.507
11,3
62
1,4
401
0
463
10,4
Südwest
53.830
9,3
93
2,1
46
0
139
3,1
West
52.460
9,1
739
16,6
0
0
739
16,5
Alt-West
56.877
9,8
459
10,3
0
306
153
3,4
Nordwest
31.812
5,5
224
5,0
0
0
224
5,0
Nord
68.791
11,9
328
7,4
220
200
348
7,8
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VI-DS-04042 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 09.06.2017“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig
Kapazität
Status
Belegung zum
09.06.2017
Max-Liebermann-Straße 36
b/c
700
in Betrieb
173
Landsberger Straße 133
700
Stand-by
0
Braunstraße 3 bis 5
600
Stand-by
0
Adresse
2.000
173
voraussichtliches Nutzungsende
VI-DS-0415 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 19.06.2017“
Anlage 2
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
Monat
Bestand zum 31. des Vormonats*
Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 25.KW 2017
Zugang im Monat
Abgang im Monat
12/19
11/19
10/19
09/19
08/19
07/19
06/19
05/19
04/19
03/19
02/19
01/19
12/18
11/18
10/18
09/18
08/18
07/18
06/18
05/18
04/18
03/18
02/18
01/18
12/17
11/17
10/17
09/17
08/17
07/17
-1000
06/17
Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete
Entwicklung der Kapazität in Betrieb in Flüchtlingsunterkünften bis 2019