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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1290134.pdf
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Erstellt
20.06.17, 12:00
Aktualisiert
20.06.17, 12:36

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Neufassung Nr. VI-DS-04462-NF-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 19.06.17 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.06.2017 Information zur Kenntnis Die Information wird zur Kenntnis genommen. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/2 Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 20.06.2017 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016 wieder deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden bislang 445 Personen zugewiesen. Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. In den zurückliegenden Monaten wurden mehrere neue Unterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Betrieb genommen. Aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen seit 2016 ist eine Anpassung der Kapazitäten notwendig. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Ende Mai 2017 lebten 3.407 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.375 Personen 15 bis unter 65 Jahre alt, 993 Personen unter 15 Jahren und 39 Personen über 65 Jahre alt. Die Anzahl der unter 15-jährigen und über 65-jährigen Personen mit Fluchthintergrund wird vom Jobcenter nur noch mit dreimonatiger Verzögerung bereitgestellt. Insgesamt gab es im Februar 2017 7.814 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhielten. Davon waren 2.350 Kinder unter 15 Jahren und 6 Personen über 65 Jahre alt. Im April 2017 waren 5.815 erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren gemeldet, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon sind 1.854 im Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im Vergleich von Februar 2016 zu Februar 2017 um 1500 Personen verringert. Die Zahl der Leistungsberechtigten nach Sozialgesetzbuch II stieg von Februar 2016 zu Januar 2017 um 4.402 Personen an. Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Zum 31.05.2017 wurden 254 unbegleitete, 4 begleitete minderjährige und 73 junge volljährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut (in Summe 331 Klienten). Weitere 173 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand: 09.06.2017, Anlage 1). Seite 1 von 14 2.000 3.740 3.714 3.900 4.091 4.251 7.461 6.647 6.189 5.821 4.659 5.349 4.771 4.972 4.881 4.677 4.434 3.000 4.911 4.293 4.000 4.902 3.906 5.000 5.125 6.000 6.960 7.000 7.814 8.000 3.640 Leistungsempfänger/-innen 9.000 1.000 0 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017 Monat Asylbew erberleistungsgesetz SGB II Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 07.06.2017 2.2 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? Im Jahr 2017 wurden bis zur 25. Kalenderwoche 445 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen. Zusätzlich wurden der Stadt Leipzig im Mai 2017 vier unbegleitete minderjährige Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Ausländer zugewiesen. 4500 4.230 4000 3500 3000 2500 1.997 2000 1500 1.243 1000 500 658 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 190 261 285 2009 2010 2011 445 402 0 Quelle: Sozialamt, Stand KW 25/2017 Jahr Seite 2 von 14 2012 2013 2014 2015 2016 KW 25/2017 Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Monat 2015 Quelle: Sozialamt, Stand 31.05.2017 2.3 2016 2017 Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die bislang im Jahr 2017 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 22 verschiedenen Ländern. Sieben Personen waren staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer. Irak Herkunftsländer (die zehn häufigsten) Syrien Afghanistan Russ.Föd. Libyen Indien Türkei Georgien Mazedonien Libanon 0 Quelle: Sozialamt, Stand 31.05.2017 10 20 30 40 50 60 70 80 Anzahl der im Jahr 2017 neuzugewiesenen Flüchtlinge Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen minderjährigen und volljährigen Ausländer kommen aus insgesamt 21 Ländern. 75 %, insgesamt 254 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Die im Jahr 2017 zugewiesenen Minderjährigen stammen aus den Herkunftsländern Guinea, Gambia, Somalia, Eritrea und Nigeria. Seite 3 von 14 2.5 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen? Seit Januar 2017 können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Hierfür steht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nun eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik zur Verfügung. Demnach wurden im Mai 2017 insgesamt 14.973 Personen mit Asylgesuch registriert. Im März 2017 lag die Zahl der Asylsuchenden bei 14.976, im April 2017 bei 11.952. Ein Vergleich mit der EASY-Statistik aus dem Jahr 2016 ist nur eingeschränkt möglich. Bei den EASY-Zahlen können Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden, da persönliche Daten nicht erfasst werden. Im Mai 2016 wurden 16.281 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Mai 2015 waren es 37.194 gewesen. Die Verteilung von Asylsuchenden auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). Für 2017 ist noch keine Neuberechnung der Quote erfolgt. In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig lag 2016 bei 13,52%. Wegen einer gegenwärtigen bundesweiten Umstellung der Bevölkerungsstatistiken ist es dem Statistischen Landesamt derzeit nicht möglich, die Verteilquoten nach der Bevölkerungszahl zum 30. Juni 2016 zur Verfügung zu stellen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes stehen die erforderlichen Daten voraussichtlich erst im August 2017 zur Verfügung. Die Verteilquoten für das Jahr 2017 sollen danach umgehend bereitgestellt werden. Bis dahin erfolgen die Zuweisungen in die Landkreise und Kreisfreien Städte auf der Grundlage des Schlüssels für das Jahr 2016. Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und 15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52%) lassen sich aus diesen Planzahlen folgende Soll-Zuweisungszahlen errechnen: 2.758 Zuweisungen im Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018. Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Das Sächsische Staatsministerium des Innern führt in seiner Antwort vom 21.12.2016 auf eine parlamentarische Anfrage aus, dass eine verlässlich Aussage über die voraussichtlichen Zugangszahlen von Asylbewerber im Jahr 2017 in Sachsen aufgrund der vorliegenden Informationen und Erkenntnisse nicht möglich ist. Die Landesdirektion Sachsen gibt in ihrer landesinternen Zuweisungsplanung vom 18.05.2017 an, dass Leipzig im Zeitraum von der 1. bis zur 27. Kalenderwoche 2017 insgesamt 508 Personen zugewiesen werden. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum 31.05.2017 betrug 37.568. Zusätzlich befinden sich 22.129 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Seit 01.05.2017 wird ein neues Verfahren zur Verteilung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen angewandt. Seite 4 von 14 Das bisherige System der bundesweiten Verteilung der umA auf die Länder auf Basis des aktuellen Bestands (einschließlich des sog. Altbestandes bis zum 31. Oktober 2015 aufgenommener umA) hat gemäß § 42c Absatz 3 SGB VIII am 1. Mai 2017 geendet. Für die Zeit nach dem 1. Mai 2017 haben sich die Länder durch den Umlaufbeschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz 02/2017 vom 27. April 2017 auf ein Verteilsystem nach dem Königsteiner Schlüssel ohne Berücksichtigung des aktuellen umA-Bestandes, sondern auf der Grundlage einer vom Bundesverwaltungsamt erstellten Prognose über die zu erwartenden Einreisen geeinigt. Für einen Zeitraum von jeweils einem Monat wird vom Bundesverwaltungsamt eine Prognose über die Anzahl der zu erwartenden einreisenden unbegleiteten minderjährigen Ausländer festgelegt und den Verteilstellen mitgeteilt. Für Mai 2017 wird als Prognose von 1.000 unbegleiteten ausländischen Minderjährigen ausgegangen. Für Juni und Juli 2017 werden für die Prognose die Zahlen der Vormonate zu Grunde gelegt. Ab August 2017 wird die Prognose auf der Grundlage des Durchschnitts der Zugangszahlen (einreisende unbegleitete ausländische Minderjährige) der letzten drei Monate ermittelt. Für Mai 2017 wurden von den Landesverteilstellen bis 26.05.17 insgesamt 791 Einreisen nach Deutschland gemeldet, sodass sich hochgerechnet ein Zugang von ca. 900 ergeben wird. Entsprechend setzte das Bundesverwaltungsamt die Einreiseprognose für den Monat Juni 2017 auf 900 Einreisen fest. Für den Monat Mai wurden der Freistaat Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, die Hansestadt Bremen, und das Saarland als Einreiseländer benannt. Die bei den 5 Einreiseländern vorläufig in Obhut genommenen umA, bei denen kein Verteilhindernis vorliegt, werden auf die anderen Länder verteilt, bis jene ihre prognostisch ermittelte Aufnahmepflicht erfüllt haben. Der Freistaat Sachsen erhält nach der neuen Berechnung gemäß Königsteiner Schlüssel von 5,05577 % eine Soll-Zuständigkeit von 51 neuen umA für Mai 2017. 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • siebzehn Objekte mit über 60 Plätzen, zwanzig Objekte mit bis zu 60 Plätzen, Plätze in Pensionen, Plätze im Übergangswohnheim, 801 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz), Wohnungen mit eigenem Mietvertrag. Die Standorte Unterkünfte und Wohnungen sind im gesamten Stadtgebiet verteilt. Seite 5 von 14 2000 1800 belegte Plätze 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Gemeinschaftsunterkunft (> 60 Plätze) Quelle: Sozialamt, Stand 31.05.2017 Gemeinschaftsunterkunft (< 60 Plätze) Pension Gew ährleistungsw ohnung Wohnung mit eigenem Mietvertrag Wohnformen Von den Personen, die zu Mai 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (3.407), lebten im Februar 45% in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und Übergangswohnheim.1 55% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 57% einen eigenen Mietvertrag und 43% lebten in einer Gewährleistungswohnung. In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint. 3.2 Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. Im Mai 2017 hielten sich 37 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort maximal bis zu 12 Monate auf. 53 % der Bewohner lebten 12 bis 24 Monate und 10 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Vergleich zu den Monaten vor Dezember 2016 ist der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist zunächst insbesondere auf den sehr beweglichen Verlauf der Zuweisungszahlen in der Vergangenheit zurückzuführen. So ist die Zahl der Personen, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, im vierten Quartal 2015 in kurzer Zeit erheblich angestiegen. Im Vergleich dazu kommen seit Januar 2016 deutlich weniger Geflüchtete pro Monat nach Leipzig. Diese Entwicklung führte dazu, dass der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, zum Ende des Jahres 2016 angestiegen 1 Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II. Seite 6 von 14 ist. Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017 03/2017 04/2017 05/2017 mehr als 24 Monate 12 bis 24 Monate 9 bis 12 Monate 6 bis 9 Monate bis 6 Monate Quelle: Sozialamt, Stand 31.05.2017 3.3 Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen und Übernachtungswohnheimen Zum 01.05.2017 lebten insgesamt 2.651 Personen in den genannten Unterkünften. Während des Monats Mai 2017 wurden 49 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum verließen 131 Personen die Unterkünfte. 2.836 2.849 2.818 2.736 2.651 2500 3.020 3.162 Anzahl Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen 3000 3.317 3500 Jan 2017 Feb 2017 Mrz 2017 Apr 2017 Mai 2017 2000 1500 1000 500 0 -500 Okt 2016 Nov 2016 Dez 2016 Belegung Anfang des Monats Quelle: Sozialamt, Stand 31.05.2017 Seite 7 von 14 Einzüge Auszüge Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren im Mai 2017 insgesamt 60 % Leistungsempfänger/-in nach Asylbewerberleistungsgesetz. 40 % empfingen andere Leistungen – dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften Anteil Leistungsempfänger/-innen AsylbLG Anteil sonstige Leistungsempf änger/-innen Quelle: Sozialamt, Stand 31.05.2017 Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis Dezember 2016 aus den Unterkünften auszogen (ca. 75%), ist in eine Wohnung umgezogen.16 % der Personen, die die Unterkünfte verließen, sind unbekannt verzogen und 6 % sind freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt. Bei 3 % der Auszüge handelt es sich um Personen, die verstorben sind bzw. von Amts wegen abgemeldet wurden. Gründe für den Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft im Jahr 2016 (einschl. Pensionen, Übernachtungshaus) 3% 6% 16% Umzug in eine Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft Unbekannt verzogen freiw illige Rückreise Verstorbene und von Amts w egen abgemeldete Personen 75% Hinweis: Auszüge aus Gemeinschaf tsunterkünf ten in Gewährleistungswohnungen sind in den Zahlen nicht erf asst. Quelle: Sozialamt Leipzig, Daten v om 01.01. bis 31.12.2016 Seite 8 von 14 3.4 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer Mit Stand vom 31.05.2017 wurden 35 unbegleitete minderjährige Ausländer in einer Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 210 unbegleitete minderjährige und volljährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII. Acht junge Volljährige erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII im eigenen Wohnraum. Neun Minderjährige und ein Volljähriger lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 65 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. Davon konnten bereits 40 Minderjährige mit ihren geeigneten Personen in einen eigenen Wohnraum ziehen. 25 unbegleitete Minderjährige sind mit ihren geeigneten Personen noch in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. 30.04.2017 Stichtag 28.02.2017 31.12.2016 31.10.2016 31.08.2016 30.06.2016 30.04.2016 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Gastfamilien nach § 33 SGB VIII Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen ambulante Hilfe nach § 30, § 31, § 35a und § 41/30 SGB VIII stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.05.2017 3.5 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer Im Mai 2017 wurden 22 Hilfen nach § 42, 42a und § 34, § 41/34 SGB VIII beendet. Davon wurden unter anderen 6 Inobhutnahmen wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe beendet. Außerdem konnten 7 Hilfen zur Erziehung gemäß Hilfeplan und damit Zielerreichung erfolgreich beendet werden. 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete Seite 9 von 14 Standort Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen An den Tierkliniken 48 Kapazität 3.507 348 Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 2, Leinestraße 2b) Braunstraße 28 62 228 Deiwitzweg 1 89 Eutritzscher Straße 17 369 Hainbuchenstraße 13 185 Karl-Heine-Straße 22b 306 Liliensteinstraße 1/1a 89 Liliensteinstraße 15a 225 Ludwig-Hupfeld-Str. 20 70 Riebeckstraße 63 174 Riesaer Straße 100 200 Torgauer Straße 290, Haus 1 254 Waldstraße 74 – 80 270 Weißdornstraße 102 336 Zschortauer Straße 44 200 Zweenfurther Str. 21 102 Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze 941 Auenseestraße 31 – 33 55 Bernhardstraße 21 54 Blücherstraße 47 / 47a 41 Eythstraße 17 28 Georg-Schumann-Straße 121 40 Georg-Schumann-Straße 272 60 Georg-Schumann-Straße 407 32 Georg-Schwarz-Straße 31 38 Gustav-Mahler-Straße 21 55 Hildegardstraße 46 40 Markranstädter Straße 16 – 18 53 Muldentalstraße 91 – 93 50 Naumburger Straße 39 40 Neustädter Straße 36 51 Pittlerstraße 5 und 7 36 Sommerfelder Straße 36 58 Stöckelstraße 62 60 Uhlandstraße 22 45 Wiebelstraße 9 45 Wilhelminenstraße 38 60 Summe Gemeinschaftsunterkünfte 4.448 Übergangswohnheim 19 Wiederitzscher Landstraße 8 14 Wiederitzscher Landstraße 107 5 Plätze in Pensionen 120 Summe 4.587 Seite 10 von 14 In der 25. Kalenderwoche 2017 stehen 4.587 Plätze in Betrieb in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen zur Verfügung. Weitere Unterkünfte stehen als Reservekapazität zur Verfügung: Standort Kapazität Alte Messe 7, Halle 13 500 Torgauer Straße 290, Container 221 Torgauer Straße 290, Haus 2 254 Summe 975 Die Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10 (50 Plätze) wurde außer Betrieb genommen und wird auch nicht als Reserve genutzt. Die Helenenstraße 26 (46 Plätze) wurde im Mai außer Betrieb genommen und soll als Interim für Kindertagesstätten nachgenutzt werden. Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete: • • • • • • • • • • Caritasverband Leipzig e. V. Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V. Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. European Homecare GmbH IMMO rent GmbH gemeinsam mit Pandechaion Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Orisson AG gemeinsam mit Affinitas gemeinnützige UG Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt: • • • • 4.2 Caritasverband Leipzig e.V. Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Eine Einrichtung mit insgesamt 48 Plätzen steht derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung. Standort Interim „Kröbelstrasse“ Träger Amt für Jugend, Familie und Bildung Summe Kapazität 48 48 Seite 11 von 14 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 211 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 19, 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 25 Trägern sind derzeit belegt. Darüber hinaus werden 4 Plätze außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt. Träger belegte Plätze Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH 36 Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe 34 Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G. 20 KMV Sachsen GmbH 20 hope shelter 18 Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 15 N & T Wohnen 14 Institut Lothar Kannenberg 13 Outlaw gGmbH 9 Lucky Punch Haus Sehlis 6 Diakonisches Werk Innere Mission 5 Trägerwerk Soziale Dienste 4 Vitera Institut für Gesundheit und Prävention 4 Menschenskinder gGmbH 3 Plan L e.V. 3 Generationenhof WG Luca 3 FAW 2 Reiterhof Pilger 1 INFA 1 FAIRbund e.V. 1 Jugendeinrichtung Jochen Sprenger 1 DRK 1 Caritasverband Leipzig e.V 1 außerhalb von Leipzig Summe 2 217 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz In der folgenden Tabelle wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Zur Berichterstattung vom 16.05.2017 haben sich bis auf die planmäßige Inbetrieb- und Außerbetriebnahme von Objekten keine Veränderungen ergeben. Der angegebene Zeitpunkt der In- oder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung. Für 2017 sind derzeit 344 neue Plätze geplant und für 306 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Für 2018 sind 608 neue Plätze geplant und für 320 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 548 Plätze sollen Seite 12 von 14 nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt werden. Das Objekt Wurzner Straße 11 (85 Plätze) wird nicht mehr zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt. Monat Zugang Abgang Gemeinschaftsunterkünfte / Plätze in Pensionen Objekt Eigentümer 06/2017 46 Könneritzstraße 58 Wohnhaus LWB 06/2017 45 Stötteritzer Landstraße 31 Verwaltungsgebäude kommunal 06/2017 33 Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 1) ehemalige Wohnheim SEB 306 Karl-Heine-Straße 22b Interim Schulgebäude kommunal Lindenthaler Straße 63–65 ehemaliges Autohaus privat Neubau LESG 07/2017 09/2017 220 2017 344 03/2018 368 Arno-Nitzsche-Straße 37 03/2018 240 Philipp-Rosenthal-Straße 59 Massivbau (Prager Dreieck) 306 03/2018 200 Riesaer Straße 100 07/2018 12/2018 2018 608 LWB Verwaltungsgebäude privat 20 Plätze in Pensionen Pension privat 100 Plätze in Pensionen Pension privat 320 08/2019 348 An den Tierkliniken 48 Containerdorf LESG 12/2019 200 Zschortauer Straße 44 Verwaltungsgebäude privat 2019 06/2017 bis 12/2019 5.2 Veränderung zu VI-DS-04145 vom 16.05.2017 0 548 952 1.174 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Das Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt. Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das geschlossene Interim „Am Mühlholz“, welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen. 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Seite 13 von 14 Für 2017 sind 20 neue Plätze in Wohngruppen geplant. 5.2.3 Betreuung in Gastfamilien Zehn Jugendliche leben in Gastfamilie. Weitere Vermittlungsprozesse laufen. 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen, Übergangswohnheime und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau von Kapazitäten kann eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht werden. Reserveplätze wurden bei der Gesamtkapazität in 2019 nicht mit berücksichtigt. Gebiet Stadt Gesamt Bevölkerung absolut zum 31.12.2016 Anteil an Gesamtbevölkerung in % Kapazität in Betrieb Anteil an der Kapazität in Betrieb in % Kapazität in Umsetzung (für Betrieb) Kapazität in Abbau bis 2019 Gesamtkapazität in 2019 Anteil an Gesamtkapazität in 2019 in % 579.530 100,0 4.448 100 952 927 4.473 0 Mitte 62.648 10,8 1.042 23,4 0 0 1.042 23,3 Nordost 46.452 8,0 288 6,5 0 0 288 6,4 Ost 81.998 14,1 877 19,7 0 421 931 20,8 Südost 59.147 10,2 336 7,6 285 0 621 13,9 Süd 65.507 11,3 62 1,4 401 0 463 10,4 Südwest 53.830 9,3 93 2,1 46 0 139 3,1 West 52.460 9,1 739 16,6 0 0 739 16,5 Alt-West 56.877 9,8 459 10,3 0 306 153 3,4 Nordwest 31.812 5,5 224 5,0 0 0 224 5,0 Nord 68.791 11,9 328 7,4 220 200 348 7,8 Seite 14 von 14 VI-DS-04042 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 09.06.2017“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig Kapazität Status Belegung zum 09.06.2017 Max-Liebermann-Straße 36 b/c 700 in Betrieb 173 Landsberger Straße 133 700 Stand-by 0 Braunstraße 3 bis 5 600 Stand-by 0 Adresse 2.000 173 voraussichtliches Nutzungsende VI-DS-0415 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 19.06.2017“ Anlage 2 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 Monat Bestand zum 31. des Vormonats* Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 25.KW 2017 Zugang im Monat Abgang im Monat 12/19 11/19 10/19 09/19 08/19 07/19 06/19 05/19 04/19 03/19 02/19 01/19 12/18 11/18 10/18 09/18 08/18 07/18 06/18 05/18 04/18 03/18 02/18 01/18 12/17 11/17 10/17 09/17 08/17 07/17 -1000 06/17 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete Entwicklung der Kapazität in Betrieb in Flüchtlingsunterkünften bis 2019