Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1289464.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
19.06.17, 12:00
Aktualisiert
25.06.17, 14:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. -03577-NF-01-ÄA-06
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
Bestätigung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung Leipzig wird beauftragt schulische Kapazitäten bereitzustellen,
die eine Auslastung von 80 - 100 % vorsehen. (statt 120 %)
2. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung bei Neu- und Anbauten mit der Planung
von für schulische und pädagogische Bedarfe neben dem Klassenraum (AUR) auch
erforderlichen Flächen (Mensa, Turnfläche, Freifläche, Förderung).
3. Die Stadtverwaltung Leipzig entwickelt bis Ende 2017 ein für alle Schulen
verbindliches Beteiligungskonzept für Eltern, Kinder ab Grundschule und
Lehrpersonal ab Phase 0 für alle Schulbauten auch bei Anbauten und Erweiterungen,
entsprechend Beschluss des Stadtrats vom 20.05.2015 „Verbindliche Beteiligung
beim Schulbau (V/A 571) Vorlage: A-00093/14“
4. Ergänzend soll in der Schulnetzplanung ein zusätzlicher temporärer Schulstandort
ausgewiesen werden welcher bei Bedarfsspitzen oder bei Umbaumaßnahmen als
Ausweichstandort für Gymnasien und Oberschulen genutzt werden kann.
5. Auf die Einrichtung weiterer gemeinsamer Schulbezirke wird verzichtet. Die
bestehenden gemeinsamen Schulbezirke werden auf ihren praktischen Wert hin
untersucht und dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sachverhalt:
zu 1.
Die Bildungsagentur hält eine allgemeine Überbelegung von Klassen um bis zu 20 % für
akzeptabel. Diese Option bedeutet die faktische Verschlechterung der räumlichen und
organisatorischen Lernbedingungen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt, die
1/2
Belegung von Klassen mit maximal 100 % einzuhalten und dafür die Kapazitäten
bereitzustellen. Begründete Ausnahmen sollen möglich sein (kurzfristiger Zuzug)
Zu 2.
Zu berücksichtigen ist, dass Schulen frei verfügbare Räume brauchen um auf besondere
schulische und pädagogische Bedarfe reagieren zu können (z. B. für den Sportunterricht, die
Speiseversorgung und bei der Integration von Kindern mit Behinderung oder psychosozialem
Förderbedarf) und für Projektarbeiten. Unsere Kinder lernen nicht in Kasernen sondern
sollen zeitgemäße, moderne Bildungsbauten vorfinden, hinter diesen Anspruch darf die
wachsende Stadt nicht zurückfallen.
zu 3.
Trotz des hohen Zeitdruckes sind die NutzerInnen von Schulgebäuden bei Schulneubauten
und Erweiterungen daran interessiert, sich konstruktiv während der Planung einzubringen.
Zugleich sind sie wichtige Ratgeber bei der Feststellung von Notwendigem und kreativen
Lösungsansätzen. Diese Zusammenarbeit und Beteiligung sollte schon 2015 ein Konzept für
einen gelingenden frühzeitigen Beteiligungsprozess ab Beginn, z. B. Planungsphase 0 bei
Neubauten, festgeschrieben werden. Für Kinder und ihre Familien, beginnend in der
Grundschule, werden mit diese Festlegung wichtige demokratische Möglichkeiten in ihrem
unmittelbaren Erfahrungsbereich gestärkt und sie können eine besondere Beziehung zu ihrer
Schule entwickeln. Hierbei sollte auf die Erfahrungswerte des Leipziger Kinderbüros e. V.
zurückgegriffen werden.
zu 4.
Da die derzeitige sprunghafte Entwicklung der Schülerzahlen in den weitergehenden
Schulen, auch bedingt durch die Änderungen beim sächsischen Schulgesetz, nicht
ausreichend überschaubar sind, ist es notwendig, umgehend einen weiteren schulischen
Standort, flexibel nutzbar als Gymnasium und/oder Oberschule, durch Flächensicherung
sowie planerisch soweit auf den Weg zu bringen, dass auf den Bedarf kurzfristig mit der
Bauausführung reagiert werden kann. Dieser Schulstandort soll auch vorübergehend der
Auslagerung von Schulen wegen Sanierung und Instandsetzung dienen können und kann
den Bauablauf bei Schulen vereinfachen, abkürzen und ggf. auch kostengünstiger gestalten.
Zu 5.
Zur Sicherung der Schulkapazität wurden in Vergangenheit gemeinsame Schulbezirke
eingerichtet, auch mit diesem Schulentwicklungsplan werden weitere vorgesehen. Mit
mehreren Jahren Erfahrung nehmen wir den Arbeitsaufwand für die Schulleiterinnen wahr
und können gleichzeitig keinen kapazitären Nutzen erkennen. Darum schlagen wir eine
Betrachtung auf Sinnhaftigkeit vor. Vorläufig sollte darum auch auf die Einrichtung weiterer
gemeinsamer Schulbezirke verzichtet werden. Eine schulbezirksfremde Beschulung ist auf
Antrag oder im Einzelfall aus kapazitären Gründen ohnedies generell möglich.
2/2