Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1289237.pdf
Größe
18 MB
Erstellt
19.06.17, 12:00
Aktualisiert
20.06.17, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03577-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt den Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig –
Fortschreibung 2017.
2. Der Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2017 bildet die
Grundlage für die Einordnung von Schulbaumaßnahmen in den Haushalt der Stadt
Leipzig.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Anlage SEP 2017 – 02.05.2017
Anlagen:
Anlage 1 – Schüler mit Migrationshintergrund
Anlage 2 – Synopse Beteiligungsverfahren 26.04.2017
Anlage 3 – Stellungnahme Stadtelternrat vom 07.06.2017
Anlage 4 – Synopse zur Stellungnahme Stadtelternrat
2/2
Schulentwicklungsplan der
Stadt Leipzig
Fortschreibung 2017
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Übersicht
1
Rahmenbedingungen
1-8
1.1
Auftrag
1 -2
1.2
Gesetzliche Grundlagen
3-4
1.3
Kommunale Planungsgrundsätze
5- 7
1.4
Schulentwicklungsplanung im Kontext des integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes
2
Herausforderungen an die Schulentwicklungsplanung
8
9 - 14
2.1
Demografie
9 - 10
2.2
Beschulung ausländischer Kinder
10 - 12
2.3
Integration / Inklusion
12 - 14
2.4
Umsetzung der Maßnahmen
14
3
Bedarfsermittlung
15 - 16
4
Grundschulen
17 - 90
4.1
Überblick
17 - 18
4.2
Stadtbezirk Mitte
19 - 24
4.3
Stadtbezirk Nordost
25 - 29
4.4
Stadtbezirk Ost
30 - 37
4.5
Stadtbezirk Südost
38 - 46
4.6
Stadtbezirk Süd
47 - 51
4.7
Stadtbezirk Südwest
52 - 59
4.8
Stadtbezirk West
60 - 66
4.9
Stadtbezirk Alt-West
67 - 74
4.10
Stadtbezirk Nordwest
75 - 81
4.11
Stadtbezirk Nord
82 - 90
5
Oberschulen
91 - 109
5.1
Planungsraum Ost
95 - 97
5.2
Planungsraum Mitte, Süd
98 - 99
5.3
Planungsraum West
100 - 102
5.4
Planungsraum Nord
102 - 104
5.5
Fazit zum schulspezifischen Handlungsbedarf und Ableitung der
Bedarfsentwicklung in den Planungsräumen
104 - 109
6
Gymnasien
110 - 125
6.1
Planungsraum Zentrum, Süd
114 - 116
6.2
Planungsraum West, Südwest, Altwest
117 - 118
6.3
Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost
119 - 120
6.4
Planungsraum Ost
121 - 122
6.5
Fazit zum schulspezifischen Handlungsbedarf und Ableitung der
Bedarfsentwicklung in den Planungsräumen
122 - 125
7
Förderschulen
126 - 147
7.1
Schulen zur Lernförderung
128 - 131
7.2
Schulen für geistig Behinderte
131 - 135
7.3
Schule für Erziehungshilfe/ Förderzentrum
135 - 137
7.4
Klinik- und Krankenhausschule
7.5
Schulen mit oberzentraler Funktion
137 - 143
7.6
Integration / Inklusion
143 - 145
7.7
Bedarfsentwicklung und Handlungsbedarf
145 - 147
137
8
Schulen des zweiten Bildungsweges
148 - 151
9
Berufsbildende Schulen
152 - 165
10 Zusammenfassung Handlungsbedarf
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Liste der Vorklassen für Ausländer
Synopse zu den Stellungnahmen der Schulen
166 - 178
1. Rahmenbedingungen
1.1 Auftrag
Für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist es von grundlegender
Bedeutung, wie sich Planungseckwerte für den Schulraumbedarf und die Schulstandortfrage entwickelt haben und weiter entwickeln werden.
Die Formulierungen zuverlässiger Langfristprognosen über die Entwicklungen im Schulsystem unterliegen verschiedenen Faktoren, die nur unter Heranziehung verschiedener
Modellannahmen näherungsweise abzubilden sind. Vor dem Hintergrund der verfügbaren
Informationen muss mit einer gewissen Plausibilität ein Entwicklungstrend für einen Zeitraum von etwa 20 Jahren – also bis 2037 - für die Gesamtstadt, kleinräumig für einen
Zeitraum von etwa 10 Jahren, d. h. bis zum Jahre 2027, abgeleitet werden.
Die Verordnung zur Schulnetzplanung im Freistaat Sachsen sieht die Fortschreibung der
Schulnetzplanung nach einem Zeitraum von fünf Jahren vor. Ändern sich rechtliche
Grundlagen bzw. tatsächliche Gegebenheiten, so ist die vorzeitige Anpassung des
Schulnetzplans vorzunehmen.
Leipzig zählt gegenwärtig zu den am stärksten wachsenden Kommunen in Deutschland.
Der daraus resultierende Entwicklungsdruck innerhalb der Stadt, welcher sich zudem in
den einzelnen Ortsteilen unterschiedlich stark darstellt, hat Auswirkungen auf Planungen
und Fachpläne. Sie müssen häufiger mit den realen Entwicklungen abgeglichen und
präzisiert werden. Das trifft auch für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans zu.
Mit der Beschlussfassung der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2016 wurde
zugleich der Auftrag erteilt, die Schulentwicklungsplanung auf der Grundlage der neuen
Bevölkerungsvorausschätzung des Jahres 2016 zu überarbeiten und im Jahr 2017 erneut
dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Nach dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen ist die Entwicklung des Schulwesens
eine gemeinschaftliche staatliche Aufgabe von Land und Gemeinden. In die Zuständigkeit
des Landes fallen organisatorische, pädagogische und curriculare Fragen sowie die
Bereitstellung des Lehrpersonals. Die Gemeinden sind entsprechend der bildungspolitischen Vorgaben durch den Landesgesetzgeber für die räumliche und technische
Ausstattung der Schulen, den Unterhalt dieser Infrastruktur, das nichtpädagogische
Personal und den durch gesellschaftliche, politische, demografische, pädagogische oder
technische Entwicklungen entstehenden Anpassungsbedarf zuständig.
So gesehen hat die Schulentwicklungsplanung der Stadt Leipzig, als Folge dieser staatlichen Aufgabenteilung zwischen Freistaat und Gemeinden, vordringlich die Bereitstellung
eines quantitativ und qualitativ hinreichenden Raumangebotes zu sichern.
Planerische Aussagen einschließlich der Entwicklung der Jahrgangsstärken oder der
Übergangsquoten bei der Schulwahl sind über die genannten Unwägbarkeiten hinaus
stets im Zusammenhang grundsätzlich gestaltbarer Rahmensetzungen durch den
Freistaat als staatlichen Normgeber zu sehen, wie z. B. Festsetzung von Klassenmesszahlen, Gestaltung des Übergangs in die Schularten der Sekundarstufe I, Schulbaurichtlinien bzw. Förderrichtlinien mit Auflagen für Schulbaunutzung, Stundentafel oder etwa
-1-
strukturelle Änderungen im Schulsystem (Ganztagsschule, Integration bzw. Inklusion im
Regelsystem). Diese Gestaltungsoptionen des Freistaates sind zwar der kommunalen
Einflussnahme entzogen, jedoch im Bedarfsfall durch die Kommune sach- und zeitgerecht
zu gestalten.
Von grundlegender Bedeutung für die Fortschreibung des Schulnetzplanes ist die Fragestellung, wie sich die Planungseckwerte für den Schulraumbedarf weiter entwickeln
werden und wie sich die Nachfrage nach den tatsächlich bestehenden Schulangeboten,
hier in erster Linie bei den weiterführenden Schulen entwickeln wird.
Das Vorhalten von ausreichend, qualitativ angemessenem Schulraum für die Stadt Leipzig
ist eine vom Freistaat übertragene, staatliche Pflichtaufgabe. Die Stadt Leipzig ist verpflichtet, diese Aufgabe im vollen Umfang zu erfüllen. Die Schulentwicklungsplanung dient
der Erfüllung dieser Aufgabe, soll jedoch nicht allein als Aspekt der Entwicklung von
Schülerzahlen betrachtet werden, sondern die Potentiale der Halbmillionenstadt Leipzig in
ihrer regionalen Wirkung aus dem Blickwinkel „von morgen“ sehen. Sie soll u. a. auch
Antworten auf die folgenden Fragen geben:
Welche Umstrukturierungen der Schullandschaft braucht Leipzig, um als
familienfreundlicher und bildungsstarker Wohnstandort weiter wachsen zu können?
Lässt sich der Austausch zwischen Schule und Wirtschaft intensivieren, um den
Übergang von Allgemein- zur Berufsbildung passfähiger zu machen?
Wie lassen sich Veränderungen der Schullandschaft mit den jeweils vor Ort
vorhandenen Gegebenheiten inhaltlicher, baulicher oder struktureller Art
optimieren?
Wie kann man auf Wünsche der Eltern im Hinblick auf die Ausbildung ihrer Kinder
im Sinne einer vorausschauenden Planung eingehen und so die „Zukunftschancen“
von Leipzig nachhaltig verbessern?
Wie kann dem Anspruch inklusiv ausgerichteter Bildung unter den vorhandenen
Rahmenbedingungen innerhalb der Stadt Leipzig entsprochen werden? Wie kann
die Umsetzung gemeinsamen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne
Behinderung über alle Förderbedarfe hinweg realisiert werden?
-2-
1.2 Gesetzliche Grundlagen
Für die Erstellung des Schulentwicklungsplanes sind besonders folgende Grundlagen in der jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen:
Schulgesetz des Freistaates Sachsen § 23a:
Leipzig ist als kreisfreie Stadt Schul- und Planungsträger, damit sind folgende
Aufgaben und Auflagen verbunden:
Schulnetzplanung (SNP) für Stadtgebiet erstellen
Schulstandorte müssen unter zumutbaren Bedingungen erreichbar sein
freie Schulen sowie bei berufsbildenden Schulen (BBS) betriebliche Belange
berücksichtigen
Raumordnung und Landesentwicklungsplanung beachten
Mittel- und Langfristbedarf sowie Schulstandorte ausweisen
Ausführungsmaßnahmen nach Rangfolgen auflisten
Schulnetzplanung mit benachbarten Landkreisen abstimmen
Der Schulnetzplan benötigt die Genehmigung durch die oberste
Schulaufsichtsbehörde (Sächsisches Staatsministerium für Kultus SMK).
Die Schulnetzplanungsverordnung (SchulnetzVO) regelt Planungsverfahren bzw.
Anforderungen an Schulnetzpläne in Sachsen:
§1
Ziel der SNP ist es, die Ressourcen von Schulträger und Freistaat zur
Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages einsetzen
§3
SNP enthält: Schulnetzbericht/Mittel- und Langfristprognose
/Standortplan/langfristige Zielplanung /Nachweis über Herstellung des
Benehmens mit Umlandgemeinden/Freie Schulen /Schulbezirke
es ist vorzuhalten:
Klassenbildung für Bildungsgänge der letzten zwei Jahre
Prognose
Auslastung und Ausstattung der Schulgebäude
Bildungsprofile
Länge der Schulwege
bei BBS Hinweis auf regionale wirtschaftliche Entwicklung
§4
Anhörung Stadtelternrat
§5
Genehmigung SMK
§7
alle fünf Jahre SNP – bei rechtlichem oder tatsächlichem
Handlungsbedarf auch früher.
Grundsätzlich besteht das öffentliche Bedürfnis zum Einrichten von Schulen
zunächst dort, wo schulpflichtige Kinder wohnen. Das Recht auf Bildung des
Einzelnen steht im Zusammenhang mit der Pflicht des Staates auf Gewährung der
Schulbildung. Diese Schulbildung muss chancengerecht sein, was den verbindlichen
Bildungs- und Erziehungsauftrag als auch die gerechte Verteilung von Lehrkräften
und Sachmitteln beinhaltet. Dazu muss die Schülerzahl in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Schulen in freier Trägerschaft können dieses Angebot ergänzen.
Für die Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien bedeutet dies, dass eine
Mindestschülerzahl pro Jahrgang erforderlich ist, damit das entsprechende Bildungsangebot realisiert werden kann.
-3-
Gemäß Sächsischen Schulgesetzes (§ 4a) betragen die Mindestschülerzahlen für:
die Grundschule: für die erste einzurichtende Klasse je Klassenstufe 15 Schüler/innen, für jede weitere einzurichtende Klasse 14 Schüler,
die Oberschule:
für die ersten beiden einzurichtenden Klassen je Klassenstufe
20 Schüler/-innen, für jede weitere einzurichtende Klasse
19 Schüler,
die Gymnasien:
20 Schüler/-innen je Klasse.
In allen drei Schularten werden je Klasse nicht mehr als 28 Schüler/-innen
unterrichtet. Überschreitungen dieser Klassenobergrenze bedürfen der
Beschlussfassung durch die Schulkonferenz.
Oberschulen werden mindestens zweizügig und Gymnasien mindestens dreizügig
geführt. In begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich. Die Förderschulen und berufsbildenden Schulen untergliedern sich in verschiedene Schularten.
Diesbezüglich sind in den Rahmenbedingungen der jährlichen Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation, die
Mindestschülerzahlen entsprechend der jeweiligen Schulart differenziert festgelegt.
Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in
Verbindung mit § 24 Abs. 1 Satz 1 SchulG obliegt es dem Gemeinderat, einen
Beschluss über den Schulnetzplan und dessen Fortführung herbeizuführen. Die
Beschlussfassung bedarf der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde.
-4-
1.3
Kommunale Planungsgrundsätze
Die Schulentwicklungsplanung, die schwerpunktmäßig die Bereitstellung von
Gebäuden und Kapazitäten betrachtet, beachtet in ihren Planungen und im
Rahmen der gesetzlichen Grundlagen im Freistaat Sachsen, künftige
Anforderungen für eine wachsende inklusive Beschulung.
Die Schulnetzplanung sichert ein differenziertes, ausgewogenes und
leistungsfähiges Schulangebot für den Verdichtungsraum der Stadt Leipzig.
Die territoriale Schulversorgung wird für allen Bildungsgänge konzipiert und
stellt einen wesentlichen Bestandteil der sozialen Infrastruktur dar.
Die demografischen Entwicklungen in ihrer stadträumlichen Wirkung werden
umfassend berücksichtigt. Ziel ist die Schaffung mittel- bis langfristig stabiler
„demografiefester“ Schulstrukturen.
Die Aufstellung von Bauvorhaben folgt, unter Berücksichtigung der räumlichen
Voraussetzungen, des baulichen Zustandes, des Investitionsbedarfes und des
wirtschaftlichen Umgangs mit vorhandenen Ressourcen, der Prämisse einer
wirtschaftlichen Nachhaltigkeit von getätigten Investitionen.
Die Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes werden berücksichtigt.
Grundschulen sollen mindestens zweizügig und höchstens vierzügig sein.
Ausnahmen davon sollen nur in besonderen Fällen geplant werden.
Oberschulen werden zwei- und vierzügig geplant. Gymnasien werden
mindestens dreizügig ausgelegt.
Die Sicherheit und Zumutbarkeit der Schulwege ist bei Grundschulen
besonders zu beachten. Der Weg zur Grundschule sollte möglichst fußläufig
bewältigt werden können, jedoch soll die maximal erforderliche Zeit
einschließlich evtl. Fahrzeiten mit dem ÖPNV in der Regel 30 Minuten je
einfachen Weg nicht überschreiten.
Schulen in freier Trägerschaft finden mit ihrem Angebot in der Gesamtbedarfsplanung Berücksichtigung. Sie stellen neben den staatlichen Schulen
ein eigenständiges und ergänzendes Bildungsangebot dar.
Besondere Beachtung in der Planung finden Angebote mit Konzepten zur
integrativen und inklusiven Beschulung sowie Schulversuche.
Die bereitgestellten Kapazitäten für Vorklassen Ausländer (VKA/DAZ) werden
als mindestens mittelfristig notwendig angesehen. Neue Schulstandorte
werden mit der Berücksichtigung der Unterbringung VKA/DAZ geplant.
Es wird für jede Schule ein Kapazitätsrichtwert gebildet, der sich nach den
Raumanforderungen der einzelnen Gebäudenutzer richtet (Raumprogrammempfehlungen, Medienentwicklungsplan, räumliche Anforderungen an
Kindertagesstätten).
-5-
Bezogen auf den Kapazitätsrichtwert wird eine Auslastung zwischen 80% und
120% angestrebt. Es wird davon ausgegangen, dass der Bedarf an Hortgruppen mit der Klassenbildung einhergeht. Bei Horten in Grundschulen wird
in der Regel von ca. 50% der Gruppenraumfläche in gemeinsamer Nutzung
mit der Schule ausgegangen.
In allen Schulgebäuden wird eine Optimierung der Raumnutzung angestrebt.
Grundlage bilden hierfür die jährlich mit den Schulen abgestimmten Raumbelegungspläne.
Stillgelegte Schulgebäude werden vorrangig in die Schulstandortprüfung
einbezogen.
Um kurzfristige Bedarfssteigerungen an Schulplätzen abzufangen, erfolgt
neben der effektiven Auslastung der vorhandenen Schulgebäude auch eine
Kapazitätserweiterung mit Ergänzungsbauten, in Form von Raumsystemen.
Die Planung wird mit den benachbarten Kreisen abgestimmt.
Folgende weitere Planungsparameter werden dem Schulentwicklungsplan zugrunde
gelegt:
Die Orientierungswerte für die Klassenmesszahlen (durchschnittliche
Klassenstärke) werden für die Grundschule mit 22 Schüler/-innen, für die
Oberschule und das Gymnasium mit 25 angenommen.
Die vorhandenen freien Schulen werden in der Schulentwicklungsplanung
berücksichtigt und für die Langfristperspektive am Schulstandort als stabil
eingeschätzt.
Das Verhältnis der Übergänge auf die Sekundarstufe I in Oberschule /
Gymnasium wird mit 49/51 angesetzt.
Die Aufnahme auswärtiger bzw. Abgabe Leipziger Schüler/-innen hat
keinen schulraumrelevanten Einfluss (Ausnahmen bilden einige
Förderschulen und die Beruflichen Schulzentren).
Der prozentuale Anteil von Förderschulen und Förderschülern/-innen wird
konstant angenommen. Bedingt durch die steigende Bevölkerungszahl
erhöht sich damit der absolute Bedarf. Langfristig wird durch Verstärkung
der Integration/Inklusion die Reduzierung der Zahl der Förderschüler/innen in Förderschulen angestrebt.
Die Grundschulbezirke sind ein zentrales Steuerungsinstrument. Die
Flexibilisierung, in Form gemeinsamer Schulbezirke, wird immer im
konkreten Einzelfall geprüft.
-6-
1.4
Schulentwicklungsplanung im Kontext des Integrierten
Stadtentwicklungskonzepts (INSEK)
In den letzten Jahren wird in der bundesdeutschen Stadtentwicklungsdiskussion
zunehmend wahrgenommen, welche herausragende Rolle kommunale Bildungslandschaften für die Stadt- und Quartiersentwicklung spielen. Dabei geht es im Kern um vier
Dimensionen der Bildungsinfrastruktur:
•
die Standorte von Bildungseinrichtungen, insbesondere in Bezug auf eine Stadt der
kurzen Wege und die Stärkung benachteiligter Quartiere,
•
die Qualität der Bildung, insbesondere in der Frage qualifizierter Abschlüsse zur
langfristigen Absicherung des Fachkräftepotenzials,
•
die Integrationsfunktion von Bildungsstandorten und ihre Vernetzung mit dem
Stadtteil,
•
das Zusammenleben an Bildungseinrichtungen ermöglicht allen Beteiligten eine
diskriminierungsfreie Teilnahme und aktive Beteiligung (Inklusion) an ihren
Angeboten der Bildung, Kultur und Mitbestimmung.
Im Fokus der Schulentwicklungsplanung steht die Frage der Standortentwicklung. Die hier
zu treffenden Entscheidungen stehen in einem engen Zusammenhang mit der Stadtentwicklung in Leipzig insgesamt, aber auch mit der Perspektive der einzelnen Wohnquartiere. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass wesentliche Ziele der integrierten
Stadtentwicklung im Schulnetzplan Berücksichtigung finden. Grundlagen dafür liefert das
integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK).
Nach der Bilanzierungsphase 2015 arbeitet die Stadtverwaltung 2016 intensiv an der
Fortschreibung des „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Leipzig 2030“ (INSEK). Dabei
werden die zentralen Herausforderungen der wachsenden Stadt und die daraus resultierenden Handlungsschwerpunkte diskutiert. Seit Anfang 2016 werden ämterübergreifend
an den 11 Fachkonzepten, wie auch am Fachkonzept „Kommunale Bildungslandschaft“ in
Bezug auf Ziele und Maßnahmen sowie räumlichen Schwerpunktsetzungen gearbeitet.
Die Ergebnisse aus den Fachkonzepten fließen bis Ende 2016 in eine fachübergreifende
Gesamtstrategie ein. Parallel wird seit November 2015 auch die Öffentlichkeit in verschiedenen Formaten beteiligt. Im Sommer 2017 wird der Entwurf des INSEK vorgestellt und
mit allen Interessierten diskutiert, bevor dieser dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt
wird.
-8-
2. Herausforderungen an die Schulentwicklungsplanung
2.1 Demografie
Allein der demografisch bedingte Zuwachs an Kindern mit der Verdoppelung der
Geburten seit 1995 erzeugt einen erheblichen Anpassungs- und Umsteuerungsdruck
auf die Schulentwicklungsplanung in Leipzig. Eine stadträumliche Betrachtung belegt
dabei gleichzeitig Stagnation, insbesondere aber Wachstumsprozesse, auf die es
präzise und politisch wie fiskalisch angemessen zu reagieren gilt. Im innenstadtnahen Siedlungsraum sind diese Zuwächse besonders hoch und erfordern eine
sofortige Umsteuerung sowohl für Grundschulen als auch die weiterführenden
Schulen. Dazu wurde eine differenzierte Einschätzung der langfristigen Perspektive
der Schulraumbedarfe vergleichbar dem Kindertagesstättenbereich entwickelt, die
Aspekte der Stadtentwicklung als Orientierungsrahmen für die Schulnetzplanung
formuliert. Die mittelfristige Investitionsplanung für die Schulen ist auf dieser Grundlage neu justiert. Die vorliegenden Erkenntnisse sind fortlaufend im Arbeitsprozess
zu verifizieren und maßnahmenkonkret zu verfeinern.
Die Rahmenbedingungen für die Schulentwicklungsplanung der vergangenen Jahre
waren geprägt von einem dramatischen Rückgang der Kinderzahlen. Die Gesamtschülerzahl in der Stadt Leipzig ist seit dem Schuljahr 1994/95 von rund 77.000 bis
auf rund 46.500 im Schuljahr 2010/11 gesunken. Der Rückgang wirkte sich in den
einzelnen Schularten zeitlich gestaffelt aus. Obwohl der Schulentwicklungsplan 2006
bereits Bedarfsanstiege prognostizierte, wurden erst mit dem Schulentwicklungsplan
2012 erstmals wieder ein Bedarfsanstieg und die damit verbundene Kapazitätserweiterung in den Fokus gerückt. Im Plan 2017 setzt sich dieser Trend fort.
Entwicklung der Schülerzahlen in kommunalen Schulen
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
1995/96 1997/98 1999/00 2001/02 2003/04 2005/06 2007/08 2009/10 2011/12 2013/14 2015/16
Schuljahr
GS
MS/OS
GY
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
FöS
BSZ
2. BW
Leipzig 2015
Die demografische Entwicklung hatte zur Folge, dass die Schulentwicklungspläne bis
2006 vorrangig die Anpassung der Schulnetze an den Bedarf im Fokus hatten. So
wurden in der Zeit seit 1992 31 Grundschulen, 33 Mittelschulen, 14 Gymnasien, 3
Förderschulen und 2 Berufliche Schulzentren aufgehoben.
Seit 2003 sind wieder steigende Schülerzahlen in den Grundschulen zu beobachten.
Dies wirkt sich auf die Bedarfe an Plätzen in Grundschulen und Horten aus und hat
zeitlich versetzt Auswirkungen auf die Nachfrage an Plätzen in Mittelschulen und
-9-
Gymnasien. Die letzte Vorausberechnung des Amtes für Statistik und Wahlen und
die 6. regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung belegen den Trend der
anwachsenden Kinderzahlen, so dass der Schulnetzplan 2012 erstmals wieder von
Kapazitätszuwächsen geprägt war. Der Trend wurde durch die Bevölkerungsvorausberechnung 2013 und 2016 bestätigt, so dass auch der vorliegende Plan von
Bedarfsanstiegen und notwendigen Kapazitätserweiterungen ausgeht.
Kinder im Alter von 6 Jahren
8000
7000
6000
5000
EWO
a
lh
zA
n
4000
Prog. 2005
3000
Prog. 2007
2000
Prog. 2009
1000
Prog. 2013
Prog. 2016
0
2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025 2027 2029 2031 2033
Jahr
Quelle: AfJFuB, AfStuW
Sc hulentwicklungsplanung 2017
Die den Berechnungen zugrunde liegende Bevölkerungsvorausschätzung basiert auf
dem mittleren Szenario.
Der Sachverhalt, dass sich die Bedarfe in den einzelnen Stadtteilen unterschiedlich
entwickeln, verstärkt einerseits in bestimmten Stadtgebieten (z. B. zentrumsnahe
Nord-Süd-Achse) die Nachfrage und lässt sie andererseits in bestimmten Stadtgebieten stagnieren.
2.2 Beschulung von ausländischen Kindern
Durch eine Vielzahl von beruflichen Perspektiven, sowohl auf dem Bildungs- und
Forschungssektor aber auch im produzierenden Gewerbe, wird der Anreiz zur
Zuwanderung nach Leipzig geschaffen. Eben diese Möglichkeit zum Aufbau einer
neuen, besseren und sichereren Zukunft, ist für viele Bürger/-innen aus dem
Ausland der Anlass zur Verlagerung ihres Lebensmittelpunktes nach Leipzig. Dieser
Zuzug, gerade auch durch Familien mit Kindern untermauert die Notwendigkeit von
Integrationsmöglichkeiten.
Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte 2015 war verstärkt der Zuzug von Asylsuchenden zu verzeichnen, die weitere Entwicklung ist nur schwer bzw. nicht vorhersehbar und hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich verändert. Innerhalb des
Freistaates wurden Asylbewerber auch nach Leipzig verteilt. Auch Kinder und
Jugendliche, die seit Geburt bzw. schon mehrere Jahre in Leipzig leben, deren
sprachlicher Entwicklungsstand aber eine erfolgreiche Integration nicht ermöglicht,
sind durch entsprechende Förderung in Vorklassen zu berücksichtigen. Vor dem
Hintergrund der beschriebenen Herausforderungen ergeben sich Bedarfe im Hinblick
- 10 -
auf das Erlernen der deutschen Sprachen als Grundstein für eine erfolgreiche
Integration.
Gemäß §§ 26,28 des Sächsischen Schulgesetz besteht für Schüler/-innen mit
Migrationshintergrund im Freistaat die Schulpflicht. Der Aufenthaltsstatus bleibt
davon unberührt. Damit stellt die Integration der Kinder in das schulische System
eine Regelaufgabe für die Kommune dar. Da für den überwiegenden Teil der Kinder
aus dieser Bedarfsgruppe davon ausgegangen werden muss, dass Deutsch nicht
ihre gebräuchliche Alltagssprache ist, besteht die Notwendigkeit, den Kindern zuerst
die grundsätzliche Zugänglichkeit zum Unterricht über den Spracherwerb zu
ermöglichen.
Der Bildung hat für eine gelingende Integration eine sehr hohe Bedeutung. Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen sind damit wichtige Orte zur
sozialen und gesellschaftlichen Integration. Im Wesentlichen wird die Thematik der
Integration und Beschulung von Migranten mit der Verwaltungsvorschrift zum
Unterricht für ausländische Schüler/-innen an allgemeinbildenden und beruflichen
Schulen im Freistaat Sachsen vom 06.03.1992 sowie der sächsischen Konzeption
zur Integration von Migranten vom 01.08.2000 geregelt. Damit sind die Grundlagen
und Rahmenbedingungen geschaffen, die eine chancengerechte Bildung und
Erziehung ermöglichen.
Als Kernaufgaben für die schulische Arbeit und die unterstützenden Strukturen
werden folgende Aufgabenfelder benannt:
Die besondere Schullaufbahnberatung durch die Schulaufsicht als Einstieg in
eine begleitende professionelle Bildungsberatung an der Schule.
Die Einrichtung von Vorbereitungsklassen/-gruppen und die schrittweise
individuelle Integration in die Regelklassen.
Das Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache und eine systematische und
schullaufbahnbegleitende sprachliche Bildung.
Die Ausbildung und der Einsatz von ausgebildeten Betreuungslehrern, die für
den schulischen und außerschulischen Integrationsprozess verantwortlich
sind.
Der muttersprachliche Unterricht und die Anerkennung der vorhandenen
Zwei- und Mehrsprachigkeit als Bildungsressource.
Die Integration von Kindern mit einem Sprachbedarf DAZ erfolgt über einen dreistufigen Prozess, welcher sich in zwei Hauptbereiche aufteilt. Diese Teilbereiche
stellen unterschiedliche Anforderungen an die Stadt Leipzig als Schulträger.
Etappe 1 und 2 - „VKA-Klassen“
In Vorbereitung auf die schrittweise Integration in die Regelklassen erfolgt durch eine
ausschließliche Beschulung in eigenen Vorklassen für Ausländer (VKA-Klassen) die
erste Etappe. Dieser Etappe schließt sich die Teilintegration in die bestehenden
Regelschulklassen an. Dazu nehmen Schüler/-innen in einzelnen Stunden bereits
am Unterricht in den Regelschulklassen teil. Diese beiden Phasen werden
überwiegend in den Vorbereitungsklassen für Ausländer (VKA) abgehalten. Diese
Klassen werden separat in den Schulen gebildet und durch die Schulaufsichtsbehörde mit Lehrpersonal ausgestattet. Schüler/-innen der Phase 2 werden weiterhin
den VKA-Klassen zugerechnet, da der Besuch der Regelschulklassen nur in
bestimmten Stundenkontingenten erfolgt. Die Regelschulklassen müssen dafür
temporär die Kapazitäten für diese Schüler/-innen freihalten bzw. schaffen.
- 11 -
Etappe 3 – DAZ in den Regelschulklassen
Der Integrationsprozess soll in die vollumfängliche Integration in die Regelschulklassen in der Etappe 3 münden. Dabei steht die weitere Förderung der Deutschkenntnisse im Vordergrund. Die Schüler/-innen verlassen dazu die Vorklassen und
werden mit dem Förderbedarf DAZ in den Regelschulklassen beschult. Dazu sind
die Kapazitäten in den Regelschulklassen dauerhaft bereitzustellen.
Die Dauer dieser Etappen orientieren sich am individuellen Leistungsvermögen der
Schüler/-innen. Eine feste Zeitspanne für die Sprachförderung ist nicht vorgegeben.
Ziel ist die Befähigung der Schüler/-innen, ohne sprachliche Beeinträchtigung selbst
zu lernen und die Erfahrungen ihres Lebens in den gemeinsamen Lernprozess
einzubringen.
Der Stadt Leipzig kommt in der Konzeption zur Integration von Migranten eine
wichtige Aufgabe unter dem Punkt 2 - Einrichtung von Vorbereitungsklassen/gruppen und die schrittweise individuelle Integration in die Regelklassen zu. Für den
Integrationsprozess sollen dazu als gesetzliche Pflichtaufgabe von kommunaler
Seite die räumlichen und sächlichen Bedingungen und Möglichkeiten geschaffen
werden.
Diese Kapazitätsbereitstellungen, sowohl in den speziellen Vorbereitungsklassen
(VKA) aber auch den Regelklassen (DAZ – Etappe 2/3), stellt die Stadt als Träger
vor eine große Herausforderung. Der sich ergebende Bedarf addiert sich zu den
ohnehin schon steigenden Schülerzahlen durch das demografische Anwachsen.
Die Stadt Leipzig stellt dies vor die Herausforderung, Schulplätze für die Integration
in doppelter Anzahl vorzuhalten. Für die Etappe 1 und 2 ist der räumliche Bedarf in
den VKA-Klassen abzusichern. Zusätzlich besteht die Aufgabe, bereits ab der
Etappe 2 Teilintegrationsschulplätze in den Regelschulklassen zu schaffen.
Aufgrund weiterhin steigender nachrückender Platzbedarfe ist es nicht möglich,
Plätze in den VKA-Klassen nach dem Etappenübergang „abzubauen“ und Räume
für die Bereitstellung von Ressourcen in der Etappe 2/3 freizulenken.
Eine Bedarfsbestimmung über die notwendige DAZ-Angebotsentwicklung kann auf
Grund der Einflussfaktoren (Asyl/Migration) nicht genau getroffen werden. Die
Prognosen zur weiteren Entwicklung der Bedarfszahlen sind daher mit
Unsicherheiten behaftet.
Die Zuwächse durch Schüler/-innen mit Migrationshintergrund sind in der
Bevölkerungsvorausberechnung weitestgehend berücksichtigt, so dass bei den
Berechnungen für die einzelnen Schularten die Plätze für die Integration bereits
eingeflossen sind.
Da die Vorklassen Durchgangsklassen sind, wird davon ausgegangen, dass die
vorhandenen Vorklassen auch künftig ausreichend sind.
2.3 Integration/Inklusion
Zukünftig wird dem Thema Inklusion bei der Schulentwicklungsplanung und beim
Schulhausbau verstärkte Aufmerksamkeit zukommen. Am 13. Februar 2006 wurde
die Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als Übereinkommen über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen in der Generalversammlung der Vereinten
Nationen beschlossen. In Deutschland trat die UN-BRK im März 2009 in Kraft. Im
Artikel 24, Satz 1 ist festgeschrieben, dass die „Vertragsstaaten […] das Recht von
Menschen mit Behinderungen auf Bildung [anerkennen].“ Daher ist auch die Stadt
Leipzig in der Pflicht, für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeiten der
Bildungsteilhabe zu verbessern.
Die Stadt Leipzig hat sich 2012 mit der Verabschiedung der Bildungspolitischen
Leitlinien dazu bekannt, Unterschiede anzuerkennen und Vielfalt zu stärken (Leitlinie
- 12 -
2). Gelingende Bildung geht auf die individuellen Voraussetzungen von Menschen
ein und stellt deren Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Auf Grundlage eines inklusiven
Verständnisses von Bildung wird die Verschiedenheit der Leipziger Bürgerschaft als
bereichernde Vielfalt wahrgenommen. Ausgehend von bestehenden Ausgangslagen
werden Bildungsbarrieren, das heißt Ursachen, Formen und Strukturen für den
Ausschluss von Bildungsteilhabe und Diskriminierung reduziert. An der Umsetzung
dieser Ziele wird auch durch die Erarbeitung des Teilhabeplans „Vielfalt leben –
Leipzig auf dem Weg zur Inklusion“ gearbeitet. Im Kontext der Teilhabeplanung
werden Maßnahmen auch für den Bereich Bildung erarbeitet und umgesetzt.
Inklusion bringt an jeder Schule eine Erhöhung der Heterogenität der Schülerschaft
mit sich. Dies hat auf den Schulhausbau verschiedene Einflüsse. Neben
grundlegenden Aspekten der Barrierefreiheit muss beim Schulbau für die inklusive
Beschulung ein erhöhter Raumbedarf berücksichtigt werden. Dieser ergibt sich
beispielsweise aus einem erhöhten Bedarf nach Differenzierungsräumen bzw.
größeren Klassenräumen. Das Eingehen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von
Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse erfordert
eine stärkere Differenzierung des Unterrichts. Die Schüler/-innen arbeiten häufiger in
kleinen Arbeitsgruppen und im Klassenraum sind mehrere Erwachsene anwesend
[Lehrer/-in, pädagogische Unterrichtshilfe, Schulbegleiter/-in, Inklusionsassistent/-in)
anwesend. Weiterhin kann sich Flächenbedarf aus der Notwendigkeit der
Bereitstellung von Therapie- oder Ruheräumen, Zimmern für medizinische
Versorgung, Abstellflächen für Rollstühle oder andere technische Unterstützung
ergeben. Auch spezifische sanitäre Anlagen ziehen einen höheren Raumbedarf
nach sich. Die Bereitstellung solcher Räume an Bestandsschulen bringt eine
Verringerung der in der Schule zur Verfügung stehenden Kapazität im jeweiligen
Gebäude mit sich. Gleichzeitig werden bauliche Anpassungen im Hinblick auf
Barrierefreiheit notwendig sein und an jeder Schule individuelle und gegebenenfalls
kostenintensive Lösungen erfordern. Für Schulneubauten müssen die
Anforderungen inklusiver Unterrichtung ebenfalls Berücksichtigung finden.
Pädagogische Erfordernisse inklusiver Unterrichtung müssen sich im Schulbau
widerspiegeln. Insgesamt ist eine stärkere Ausrichtung des Schulbaus an
pädagogischen Erfordernissen notwendig.
In gleichem Maße wie der Schulträger gefordert ist, für Inklusion passende infrastrukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen, ist es Aufgabe der Schulaufsicht, die
notwendigen personellen Ressourcen bereitzustellen und über die Schulgesetzgebung einen Rahmen für die inklusive Unterrichtung zu schaffen. Dazu gehört
beispielsweise auch die Abgrenzung von Aufgaben der verschiedenen pädagogischen Fachkräfte untereinander sowie eine sichere Finanzierungsgrundlage. Es
bedarf einer klaren Strategie für die künftige Ausrichtung der sächsischen Schullandschaft.
Es ist unstrittig, dass die inklusive Beschulung weiter ausgebaut werden muss. Sie
ermöglicht Teilhabe, eröffnet Chancen, birgt aber auch viele Herausforderungen. Der
Weg von einer integrativen zu einer inklusiven Unterrichtung von Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf erfordert mehr als nur barrierefreie Schulgebäude. Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat sich in seiner 382. Sitzung
dazu wie folgt positioniert: „Während Integration im Bereich Schule verkürzt
dargestellt in erster Linie auf eine Anpassungsleistung von Schülern mit
Behinderungen an die bestehenden Schulstrukturen setzt, fordert Inklusion im
Wesentlichen, dass sich das Schulsystem an den Fähigkeiten und Bedürfnissen der
einzelnen Schüler orientiert. Auf den Punkt gebracht: Nicht der Mensch wird der
Institution angepasst, sondern die Institution passt sich dem Menschen an […].“
- 13 -
Die Umsetzung der UN-BRK im Bereich Schule erfordert also ein grundlegendes
Umdenken im Bezug auf das System Schule und die Grundhaltung zum Kind. Dieser
Bewusstseinswandel ist von großer Wichtigkeit. Wenn – schrittweise – eine inklusive
Beschulung in Leipzig etabliert werden kann, wird die Stadtgesellschaft davon enorm
profitieren. Gelingende Praxis inklusiver Beschulung zeigt, dass Kindern mit und
ohne sonderpädagogischen Förderbedarf davon gleichermaßen profitieren. In
Leipzig ist der Modellversuch ERINA hierfür beispielhaft.
Die Stadt Leipzig als Schulträgerin ist sich ihrer Verantwortung für die Bereitstellung
einer schulischen Infrastruktur, die inklusive Beschulung erfolgreich möglich macht,
bewusst und verschließt sich dieser Aufgabe nicht. Die derzeitige Situation der
Leipziger Schullandschaft erfordert jedoch derzeit eine klare Prioritätensetzung. Das
bedeutet, dass derzeit dem Kapazitätsausbau Vorrang gegeben wird, um den rasch
ansteigenden Schülerzahlen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wird aber auch dafür
Sorge getragen, dass der Schulhausbau stärker auf pädagogische Erfordernisse
ausgerichtet wird. Die Novelle des Sächsischen Schulgesetzes wird nach ihrem
Inkrafttreten möglicherweise einen neuen gemeinsamen Umgang von Schulträger
und Schulaufsicht beim Thema inklusive Beschulung ermöglichen. Es wird davon
ausgegangen, dass mit der bevorstehenden Schulgesetznovelle des Freistaates
Sachsen die Inklusion verstärkter vorangetrieben wird.
2.4 Umsetzung der Maßnahmen
In der Vergangenheit wurden kostenintensive Maßnahmen in der Regel mit Eigenmitteln der Stadt Leipzig und Fördermitteln realisiert. Um die bevorstehenden
Aufgaben zu lösen muss das auch in Zukunft so sein. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) hat eine Anpassung der Förderpraxis und die
Zusammenführung der verschiedenen Förderrichtlinien für investive Maßnahmen in
die schulische Infrastruktur vorgenommen. Da der demografische Anstieg der
Schülerzahlen fast ausschließlich in den kreisfreien Städten zu erkennen ist, wurde
das Förderprogramm „Kreisfreie Städte“ aufgelegt. Um auch in Zukunft die erforderlichen Kapazitätserweiterungen bewältigen zu können, muss dieses Programm auch
weiter fortgeführt werden.
Die steigenden Bedarfe und die Absicherung der Schulversorgung in der Stadt
Leipzig haben im Zusammenhang mit der Kapazitätserweiterung nicht nur Auswirkungen auf den Stellenplan, sondern auch auf die Haushaltseckwerte und die
mittelfristige Finanzplanung. Hierbei sind durch die Stadt Leipzig neben dem
Personal für die Horte und sonstiges Schulträgerpersonal auch die erforderlichen
Mittel für die notwendigen baulichen Erweiterungen und die erhöhten finanziellen
Mittel für den Betrieb der Schulanlagen bereitzustellen. Das trifft genau so für den
Betrieb der Sportanlagen der Stadt Leipzig zu. Dies ist im Rahmen der jeweiligen
Haushaltspläne zu spezifizieren. Die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen
Mittel ist in Anbetracht des Entschuldungskonzeptes (vgl. VI-A-01520) eine große
Herausforderung für die Stadt Leipzig.
Die Verwaltung wird aufbauend auf den im Schulentwicklungsplan aufgezeigten
Bedarfen das mittelfristiges Investitionsprogramm „Schulbau“ aktualisieren. Darin
sollen auch bestimmte Standards wie z.B. Musterraumprogramme aufgenommen
werden. In diesem Zusammenhang werden sowohl die finanziellen Auswirkungen
verifiziert als auch notwendige Planungsbeschlüsse gefasst. Weiterhin werden alle
alternativen Beschaffungsformen im Schulhausbau, einschließlich privaten
Engagements, geprüft.
- 14 -
3. Bedarfsermittlung
Berechnung Grundschulen
Grundlage bilden die Kinderzahlen in den jeweiligen Altersgruppen aus der
Bevölkerungsvorausberechnung 2016.
Da diese Zahlen nur ortsteilbezogen vorliegen, wurden die Schulbezirke
entsprechend berechnet. Dabei wurden die entsprechenden Anteile der
Ortsteile den Schulbezirken zugeordnet.
Da ca. 10% dieser Kinder keine Grundschule in Trägerschaft der Stadt Leipzig
besuchen (in den einzelnen Schulbezirken sehr unterschiedlich), wurden die
Zahl der Kinder entsprechend gemindert (in den einzelnen Schulbezirken sehr
unterschiedlich).
Für die so ermittelten Schülerzahlen werden dann die erforderlichen Klassen
pro Schulbezirk errechnet. Hier gibt es zwei Herangehensweisen:
Es wird die Klassenzahl für die Klassenstufe 1 berechnet und dies wird
von Jahr zu Jahr weitergeschoben.
Diese Methode setzt voraus, dass alle Klassen die einmal gebildet wurden
in der Anzahl bestehen bleiben. Das stimmt aber nur, wenn die Klassen
nicht aufgrund von Zuzügen geteilt oder wegen Abgängen
zusammengelegt werden.
Es wird für jeden Jahrgang die Zahl der Klassen ermittelt.
Das bedeutet, dass alle Klassen, bei denen sich die Zahl der Schüler/innen soweit verringert, dass eine Klassenzusammenlegung erfolgen
könnte, auch zusammengelegt werden.
Da dies nicht nur von der Zahl der Schüler/-innen abhängt, erfolgt aber
nicht in jedem Fall eine Zusammenlegung.
Beide Methoden können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Für die weitere
Planung wurde jeweils das Maximum an Klassen aus beiden Berechnungen angenommen.
Schüler/-innen ausländischer Herkunft sind in der Bevölkerungsprognose und
damit auch in berechneten Klassen bereits berücksichtigt.
Entsprechenden Vorklassen werden nicht berücksichtigt, da es sich um
Durchgangsklassen handelt. Hier wird davon ausgegangen, dass die bereits
gebildeten Klassen ausreichen.
Berechnung Oberschulen und Gymnasien
Grundlage bilden die Kinderzahlen in den jeweiligen Altersgruppen aus der
Bevölkerungsvorausberechnung 2016.
Da die Einzugsgebiete dieser Schulen erheblich größer sind als bei Grundschulen, erfolgt die Berechnung stadtweit.
Da aber auch in diesen Schularten die Versorgung möglichst wohnortnah
erfolgen soll, wurde Planungsräume gebildet, um die Verortung von
Erweiterungskapazitäten zielgerichtet vornehmen zu können.
Um die Schülerzahl zu erhalten, wurden klassenstufenweise die Quoten
bezogen auf die Einwohnerzahlen berechnet und auf die Kinderzahlen aus
der Bevölkerungsprognose angewendet.
- 15 -
Um die Klassenanzahl zu bestimmen wurden die Schülerzahlen durch die
ermittelte Klassenstärke je Klassenstufe geteilt.
Das bedeutet, dass alle Klassen, bei denen sich die Zahl der Schüler/-innen
soweit verringert, dass Klassen zusammengelegt werden können, diese auch
zusammengelegt werden. Da dies nicht nur von der Zahl der Schüler/-innen
abhängt, erfolgt nicht in jedem Fall eine Zusammenlegung.
Die Berechnung in den Planungsräumen erfolgte analog.
Dadurch, dass ab dem Schuljahr 2017/18 die Bildungsempfehlungen nicht
mehr bindend sind für die Aufnahme in einem Gymnasium, ist zu erwarten,
dass sich der Anteil der Gymnasiasten in den Eingangsklassen erhöht.
Gleichzeitig ist aber damit zu rechnen, dass auch die Zahl der Wechsel von
einem Gymnasium in eine Oberschule in den höheren Jahrgängen zunehmen
wird. Hier liegen keine Erfahrungswerte vor, so dass mit dem nächsten Plan
eine Korrektur erfolgen muss.
Berechnung Förderschulen
Grundlage bilden die Kinderzahlen in den jeweiligen Altersgruppen aus der
Bevölkerungsvorausberechnung 2016.
Es wurden nach Schularten die Quoten der Schüler/-innen ermittelt.
Die Quoten wurden, außer bei den Schulen für Lernförderung,
sozial/emotional Behinderte und geistig Behinderte bis zum Jahr 2030 um 1/3
des aktuellen Wertes abgesenkt (Integrations- und Inklusionsbemühungen).
Bei den Schulen für Lernförderung und für sozial/emotionalen Förderbedarf
wurden, ebenfalls mit Sicht auf Integrations- und Inklusionsbemühungen, die
Quoten bis zum Jahr 2030 um 1/4 bzw.1/3 abgesenkt.
Berechnung Berufliche Bildung und Zweiter Bildungsweg
Auch hier ist die Grundlage die Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für
Statistik und Wahlen von 2016. Weiterhin bildet die 6. Regionalisierte
Bevölkerungsprognose eine Grundlage.
Für die entsprechenden Altersgruppen wurden die jetzigen Quoten errechnet.
Da aber nur ca. die Hälfte der Schüler/-innen aus Leipzig kommt, wurden hier
die Quoten für die Schüler/-innen aus den benachbarten Landkreise ermittelt.
Beide Quoten wurden anteilig auf die Entwicklung der Bevölkerung in der
Stadt Leipzig und auf die Bevölkerungsentwicklung in den Landkreisen
angewendet.
Daraus ergibt sich die zu erwartende Schülerzahl.
- 16 -
4. Grundschulen
4.1 Übersicht
Im Schuljahr 2016/17 lernen 17.373 Kinder in Grundschulen in der Stadt Leipzig.
Grundschulen in der Stadt Leipzig
2016/17
Anzahl
Schulen
Schüler/Anteil
Klassen Anteil Klassen Schüler/innen
Schüler/-innen
in %
innen je
Klasse
in %
Öffentl. GS
67
17373
89,9
752
89,8
23,1
GS in fr. Trägerschaft
13
1948
10,1
85
10,2
22,9
Summe
80
19321
100
837
100
23,0
Diese sind im gesamten Stadtgebiet verteilt. In der Regel gelten die vom Stadtrat zugeordneten Schulbezirke (gilt nicht für freie Träger). Die Schulwege betragen in der
Regel weniger als 2 km. Die Zahl der Grundschüler/-innen wird in den nächsten Jahren weiterhin stark ansteigen. Das bedeutet, dass bis zum Schuljahr 2020/21 160
Klassen mehr gebildet werden müssen.
Bedarf in kommunalen Grundschulen der Stadt Leipzig
Auch die Zahl der Hortplätze muss in dieser Größenordnung erweitert werden. Das
kann teilweise durch Nutzung noch vorhandener Kapazitäten geschehen. Jedoch nicht
in allen Stadtgebieten ist diese Lösung möglich, so dass auch extensive Kapazitätserweiterungen erforderlich sind. Die Bedarfsentwicklung ist in den Stadtteilen nicht
gleichmäßig, sondern teilweise unterschiedlich. Das bedeutet, dass die Entwicklung
kleinräumig betrachtet werden muss und entsprechende Maßnahmen für eine wohnortnahe Beschulung abzuleiten sind. In den nachfolgenden Ausführungen werden die
Schulbezirke einzeln betrachtet bzw. in Zusammenhänge gebracht, wenn es die Einzugsgebiete nahelegen. Die Einteilung der folgenden Abschnitte nach Stadtbezirken
ist lediglich ein Ordnungskriterium.
- 17 -
Schwerpunktgebiete der Bedarfsentwicklung in Grundschulen
In den rot gekennzeichneten Bereichen ist ein starker Bedarfsanstieg zu erwarten.
In den nachfolgenden Abschnitten wird im Einzelnen auf die damit verbundenen Problemlagen eingegangen.
- 18 -
4.2 Stadtbezirk Mitte
Übersicht
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
Im Stadtbezirk gibt es gegenwärtig fünf Grundschulen in kommunaler Trägerschaft.
Die Lessingschule, die Schule 5 im Stadtbezirk Mitte und die Anna-Magdalena-BachSchule haben einen gemeinsamen Schulbezirk. Die Schule am Floßplatz sowie die
Pablo-Neruda-Schule haben eigene Schulbezirke. Die Schule 5 im STB Mitte ist gegenwärtig in einem Interim in der Eitingonstraße untergebracht. Mit dem Abschluss
der Neubaumaßnahme „Sportoberschule in der Goyastraße“ soll die Schule 5 im STB
Mitte aus dem Vorinterim in der Eitingonstraße in das dann zur Verfügung stehende
Gebäude in der Max-Planck-Straße ziehen. Die Zügigkeiten nach Richtkapazität betragen bei den Schulen:
Pablo-Neruda-Schule
Schule am Floßplatz
Lessingschule
Anna-Magdalena-Bach-Schule
Schule 5 im STB Mitte
4 Züge
3 Züge
3 Züge
4 Züge
3 Züge (nach Umzug 4 Züge)
- 19 -
Die Kapazitäten der Grundschulen innerhalb ihrer Schulgebäude sind weitgehend
ausgeschöpft. Kapazitätserweiterungen wurden an der Pablo-Neruda-Schule durch
die Bereitstellung eines Raumsystems seit dem SJ 2016/17 gewonnen. Weitere
Möglichkeiten der Raumbereitstellung sollen nach dem Abschluss der Sanierung des
alten Bestandsgebäudes an der Pablo-Neruda-Schule (2018) geschaffen werden. Mit
der Inbetriebnahme des vierzügigen Schulneubaus an der Jablonowskistraße/
Brüderstraße wird das Gebäude (alte Neruda-Schule) der Nutzung als Oberschule
zugeführt.
Ergänzt wird das Schulangebot im Grundschulbereich durch Schulen in freier Trägerschaft. Deren Kapazitätsrichtwerte betragen:
Freie Grundschule „Clara Schumann“
Evangelisches Schulzentrum
AHF-Grundschule
Grundschule forum thomanum
3 Züge
2 Züge
2 Züge
2 Züge
Jeder kommunalen Grundschule ist ein Hort zugeordnet, welcher in der Regel im
gleichen Gebäude untergebracht ist und von Schüler/-innen der Grundschule besucht
wird.
Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen
Grundschulen
Schule
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 … 2027/28 …2030/31
Pablo-Neruda-Schule
124
128
133
127
152
158
171
188
209
214
Schule am Floßplatz
90
93
93
85
103
107
112
119
129
132
gemeins. SB Mitte
273
267
280
253
290
292
293
302
326
335
Summe
487
488
506
465
545
557
576
609
664
681
Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen
Schule
Pablo-Neruda-Schule
Kapazität
2016/17
2017/18
2018/19
16 (20) (28)
17
19
20
2019/20 2020/21
20
22
2021/22
2022/23 2023/24 .... 2028/29 .... 2030/31
23
25
26
32
32
20
12
14
14
15
16
16
16
16
17
20
gemeins. SB Mitte
40 (44)
44
48
48
48
49
50
51
52
56
56
Gesamt
68 (84)
75
81
83
84
87
89
92
95
108
108
Schule am Floßplatz
Auslastung der Grundschulkapazitäten im Stadtbezirk Mitte
Die Auslastung der Gesamtkapazität im Stadtbezirk wurde bereits in der Vergangenheit erreicht. Darauf wurde mit der Einrichtung einer weiteren Grundschule im Bereich
Zentrum-Nordwest (Schule 5 im STB Mitte) sowie der Bildung eines gemeinsamen
Schulbezirks reagiert. Zudem soll am Standort Jablonowskistraße / Brüderstraße der
Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Sporthalle realisiert werden. Das
Vorinterim für diese neue Grundschule wird im sanierten Altgebäude der PabloNeruda-Schule gebildet werden. Da die Bedarfe jedoch bereits jetzt höher liegen als
die zur Verfügung stehenden Kapazitäten liegen, wurde ab dem Sommer 2016 ein
Raumsystem mit 8 Räumen an der Pablo-Neruda-Schule als Zwischeninterim in
Betrieb genommen. Das neue Gebäude für die Grundschule forum thomanum wurde
im März 2017 eingeweiht.
- 20 -
Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte
Pablo-Neruda-Schule (Tarostraße 6)
Mit der Inbetriebnahme des Ersatzneubaus zum Schuljahresbeginn 2013/14 wurde
die Kapazität des Schulstandortes, unter der Berücksichtigung des integrierten Raumnutzungsprogramms, auf eine 4-Zügigkeit erhöht. Die Schule ist Bestandteil des
Deutsch-Französischen-Bildungszentrums. Mit dem Beschluss der Ratsversammlung
RBV-769/11 wurde das Konzept der Schulen bestätigt - die Grundschule wurde zu
diesem Zeitpunkt noch als dreizügige Schule aufgeführt. Aufgenommen werden
gemäß §4 Schulordnung Grundschulen neben Kindern des Schulbezirks auch Kinder
mit der Zweitsprache Französisch aus dem gesamten Stadtgebiet (für die C-Klassen
des Jahrgangs).
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort überschreitet bereits heute seinen Kapazitätsrichtwert. Damit
besteht ein aktueller Handlungsbedarf, auf den bis zu einer langfristigen
Lösung mit einer mehrstufigen Kapazitätserweiterung reagiert wird. Zur
räumlichen Absicherung der entstehenden Mehrbedarfe wurde im Sommer
2016 ein Raumsystem errichtet. Mittelfristig soll der der Mehrbedarf aus dem
Grundschulbezirk im sanierten Altbau (voraussichtlich 2018) abgefangen
werden.
Mit dem Abschluss der Neubaumaßnahme Jablonowskistraße/Brüderstraße
können die zu erwartenden Bedarfe innerhalb eines gemeinsamen Schulbezirks von Pablo-Neruda-Schule und „Grundschule an der Jablonowskistraße/
Brüderstraße“ abgefangen werden.
- 21 -
Auslastung der Pablo-Neruda-Schule
Der Kapazitätssprung zeigt die Bereitstellung des Vorinterims „altes Gebäude Pablo-Neruda-Straße“
bzw. neue Grundschule „Jablonowskistraße / Brüderstraße auf.
Gemeinsamer Schulbezirk Mitte
Im gemeinsamen Schulbezirk sind die Lessingschule, die Anna-Magdalena-BachSchule sowie die Schule 5 im SB Mitte vereint. Zugleich sind diese Schulen im
gemeinsamen Stadtbezirk Mitte die Standorte für einen Zug Schüler/-innen mit
sportorientierter Ausbildung sowie dem kommunalen Angebot für die
Nachwuchsanwärter des Thomanerchores (Vor-Thomaner-Ausbildung).
Handlungsbedarf:
Die Schule 5 im STB Mitte soll im Anschluss an die Inbetriebnahme des neuen
Schulstandortes der Sportoberschule an der Goyastraße in das Gebäude in der
Max-Planck-Straße verlagert werden. Dazu wird seit dem Schuljahr 2016/17 der
bisher an der Anna-Magdalena-Bach-Schule untergebrachte sportorientierte
Zug an der Schule 5 im STB Mitte etabliert.
Die Prognose der Schülerzahlentwicklung geht davon aus, dass die
bestehende Richtkapazität im gemeinsamen Schulbezirk um bis zu zwölf
Klassen überschritten wird. Diese Bedarfe werden mit den zur Verfügung
stehenden Ressourcen nicht mehr abzufangen sein.
Die Verlagerung des sportorientierten Zuges bzw. der Thomanerklassen ist
nicht möglich, da es hier zu einer engen Verzahnung der Ausbildung mit
benachbarten Schulen und Einrichtung (Thomasschule, Sportoberschule,
Trainingsanlagen, Olympiastützpunkt) kommt.
Damit besteht, voraussichtlich ab dem Jahr 2022, der Bedarf an einer extensiven Kapazitätserweiterung innerhalb des gemeinsamen Schulbezirks. Bis
dahin kann der Bedarf, mit der Ausnutzung bestehender Raumressourcen in
den Schulgebäuden, abgesichert werden.
- 22 -
Auslastung Gemeinsamer Schulbezirk Mitte
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Schule am Floßplatz (Hohe Straße 45)
Das Gebäude wurde 1873 errichtet und ist mit einer Richtkapazität für eine 3-zügige
Grundschule ausgewiesen. An das Areal grenzt die Petri-Schule (Oberschule). Der
Schulhof wird teilweise gemeinsam genutzt.
Handlungsbedarf:
Im Maximum wird eine Überschreitung von bis zu acht Klassen prognostiziert.
Da eine bauliche Erweiterung am Standort nicht möglich ist, muss eine bedarfsspezifische Anpassung des Schulbezirks erfolgen. Eine bauliche Erweiterung
am Standort kann ausgeschlossen werden.
Da auch die angrenzen Grundschulen weitere Bedarfssteigerungen erfahren
werden, besteht voraussichtlich ab dem Jahr 2022 die Notwendigkeit einer
extensiven Kapazitätserweiterung im Einzugsbereich der Schule. Durch das
Fehlen einer eigenen Sporthalle am Standort muss eine nachhaltige Lösung
zur Sicherung von Sporthallenkapazitäten gefunden werden.
Auslastung der Schule am Floßplatz
- 23 -
Fazit und schulbezirksübergreifender Handlungsbedarf
Trotz der bereits vorgenommenen bzw. geplanten Kapazitätserweiterungen im STB
Mitte wird für die kommenden Jahre ein weiterer Mehrbedarf von bis zu 20 Klassen
prognostiziert.
Diese Bedarfe entstehen sowohl in den Bereichen Nord und West des Stadtbezirkes,
als auch im Bereich Süd und können nur durch die Neuschaffung weiterer Grundschulkapazitäten im Stadtbezirk Mitte kompensiert werden.
Für die Bereiche Ost und Südost des Stadtbezirkes kann mit der Inbetriebnahme des
Grundschulstandortes an der Jablonowskistraße / Brüderstraße der Bedarf gedeckt
werden. Dazu wird ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet.
Durch die geplante Bebauung am Bayrischen Bahhof wird es zu einem erhöhten
Bedarf kommen. Dieser muss durch zusätzliche Maßnahmen ausgeglichen werden.
Lösungsansatz:
Nutzung des Gebäudes der jetzigen Sportoberschule in der Max-Planck-Straße
als vierzügige Grundschule mit Hort (Umsetzung Ratsbeschluss RBV188/10 Erweiterung der Grundschulkapazität im Stadtbezirk Mitte). Für die Sportoberschule wird am Areal an der Goyastraße ein neues Schulgebäude mit Sporthalle errichtet.
Einrichtung eines vierzügigen Grundschulstandorts am Standort Jablonowskistraße / Brüderstraße bis zu Jahr 2020. Diese Schule bildet mit der PabloNeruda-Schule einen gemeinsamen Schulbezirk. Das Vorinterim wird bis zum
Umzug im sanierten Altgebäude der Pablo-Neruda-Schule eingerichtet. Diese
Nutzung wird voraussichtlich ab dem Jahr 2018 erfolgen. Bis dahin wird der
Mehrbedarf durch das zusätzliche Raumsystem am Standort abgesichert.
Jährliche Einschätzung der Bedarfsentwicklung und bei Notwendigkeit die
Veränderung der Schulbezirksgrenzen bzw. die Bildung eines gemeinsamen
Schulbezirks zur optimierten Bedarfsverteilung.
Schaffung eines weiteren Grundschulstandortes im westlichen/nördlichen
Bereich des Stadtbezirkes. Der Bedarf dafür ergibt sich voraussichtlich ab dem
Jahr 2022.
Schaffung eines weiteren Grundschulstandortes im südlichen Bereich. Diese
Schulstandort ist unter Berücksichtigung der Grundschulstandorte in der
Südvorstadt zu wählen und zu entwickeln. Der Bedarf aus dem STB Mitte ergibt
sich voraussichtlich ab dem Jahr 2022.
- 24 -
4.3 Stadtbezirk Nordost
Übersicht
Schulstandorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk vier Grundschulen in kommunaler
Trägerschaft der Stadt Leipzig.
Im nördlichen Teilgebiet des Stadtbezirkes befinden sich in einem gemeinsamen Schulbezirk die Schule Portitz und die 66. Schule. Die Schule Portitz (GS) liegt im ländlich
geprägten Ortsteil Plaußig-Portitz am Stadtrand von Leipzig und wird durch die Autobahn A 14 vom Stadtgebiet teilweise getrennt. Im benachbarten Ortsteil Mockau-Nord
befindet sich die 66. Schule in einem durch Mehrgeschossplattenbauten charakteri- 25 -
sierten Wohngebiet aus den 1970-er Jahren und einem Siedlungsgebiet mit Einfamilien- und Reihenhäusern.
Im südlichen Teil des Stadtbezirkes Nordost liegen im Ortsteil Schönefeld-Abtnauendorf
die Clara-Wieck-Schule und im Ortsteil Schönefeld-Ost die A.-Lindgren-Schule. Beide
Ortsteile sind überwiegend durch Mehrgeschossplattenbauten aus den 1970-er Jahren
geprägt.
Die Freie Waldorfschule erweitert ihre Kapazität auf eine Zweizügigkeit.
Entwicklung des Bedarfes der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen
Schulen
KapazitätsSchuljahr
richtwert
in
in
2016/17* 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 ... 2026/27 ... 2030/31
Zügen Klassen
Clara-Wieck-Schule
4,5
18
15
16
16
16
16
16
16
16
18
20
A.-Lindgren-Schule
3,5
14
14
16
18
19
23
23
25
26
27
31
26
27
30
30
30
33
34
34
38
38
55
59
66
66
69
72
75
76
83
89
gemeinsamer Schulbezirk:
66. Schule
3,5
14
Schule Portitz
2,5
10
gesamt
14
56
Bedarfsentwicklung der Schülerzahlen
Schule
2016/17* 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23
2023/24
...
2026/27 .... 2030/31
Clara-Wieck-Schule
355
360
353
363
372
373
387
397
437
473
A.-Lindgren-Schule
305
450
464
484
542
568
604
636
702
737
gemeinsamer SB
(66. Schule;
Schule Portitz)
622
670
729
747
781
829
867
889
964
1019
gesamt
1282
1480
1546
1594
1695
1770
1858
1922
2103
2229
Entwicklung der Gesamtklassenzahl im Stadtbezirk Nordost
- 26 -
Clara-Wieck-Schule (ehem. 21. Schule; Stöckelstr. 45)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf. Das im Jahr 1911
errichtete Schulgebäude mit Turnhalle wurde teilsaniert und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von 4,5 Zügen ausgelegt.
Handlungsbedarf:
Die Grundschule wird momentan fast vierzügig geführt. Ab dem Schuljahr
2026/27 erreicht die Schule vorausichtlich den Kapazitätsrichtwert von einer 4,5Zügigkeit mit steigender Tendenz zu einer Fünfzügigkeit.
Die Gebäudekapazität wird zukünftig vollständig ausgelastet sein. Bei steigenden
Schülerzahlen liegen die Raumreserven in der verstärkten Doppelnutzung
zwischen allgemeinen Unterrichts- und Horträumen.
Auslastung der Clara-Wieck-Schule
Astrid-Lindgren-Schule (Volksgartenstr. 16)
Dieser Schulstandort befindet sich im Ortsteil Schönefeld-Ost. Das 1975 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle wird derzeit teilsaniert
und hat einen Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen. An der Schule sind in der Klassenstufe 3 zwei LRS-Klassen angegliedert.
Handlungsbedarf:
Der Bedarf an Grundschulplätzen übersteigt ab dem Schuljahr 2017/18 den
Kapazitätsrichtwert um 1 Zug und ab dem Schuljahr 2018/19 um 1,5 Züge.
Perspektivisch ist mit einem Anstieg auf eine knappe Achtzügigkeit ab dem
Schuljahr 2029/30 zu rechnen. Der Kapazitätsrichtwert wird damit mit 4,5 Zügen
überschritten. Eine Kapazitätserweiterung wird notwendig.Eine Verlagerung der
LRS-Klassen muss mit der Schule und der Bildungsagentur abgestimmt werden,
um kurzfristig den Bedarf an Grundschulplätzen abzusichern.
- 27 -
Auslastung der Astrid-Lindgren-Schule
Gemeinsamer Schulbezirk Nordost
66. Schule (Rosenowstr. 56, 04357 Leipzig) und
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Mockau-Nord. Das 1976 in Plattenbauweise
errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist noch unsaniert und mit einem
Kapazitätsrichtwert für 3,5 Züge ausgelegt.
Schule Portitz (Göbschelwitzer Weg 1, 04349 Leipzig)
Der Schulstandort liegt im Ortsteil Plaußig-Portitz. Im Jahr 1940 ist das Schulgebäude
mit angrenzender Turnhalle errichtet und teilweise modernisiert worden. Der Kapazitätsrichtwert liegt bei einer 2,5-Zügigkeit.
Handlungsbedarf:
Im gemeinsamen Schulbezirk zwischen der 66. Schule und der Schule Portitz
(Grundschule) führt die derzeitige Bevölkerungsentwicklung zu einem stärkeren
Anstieg der Nachfrage nach Grundschulplätzen. Der Bedarf an Grundschul
plätzen wird die Richtkapazität übersteigen. Ab dem Schuljahr 2018/19 wird
deshalb eine neue Grundschule (Leipzig-Thekla, Tauchaer Str. 188) benötigt, um
bedarfsgerecht Grundschulplätze im gemeinsamen Schulbezirk anbieten zu
können.
Die zukünftige Auslastung ab dem Schuljahr 2026/27 zeigt, dass der Bedarf an
Grundschulplätzen um ca. 1,5 Zügen weiter ansteigen wird. Es ist zu prüfen, ob
am neuen Grundschulstandort Tauchaer Str. 188 die entsprechenden
Platzkapazitäten mit geschaffen werden können.
- 28 -
Auslastung gemeinsamer Schulbezirk Nordost
neue Grundschule in Thekla
(Tauchaer Str. 188)
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Es zeigt sich, dass die Bevölkerungsentwicklung in den Ortsteilen von Schönefeld
(Schönefeld-Ost und Schönefeld-Abtnaundorf) perspektivisch stark ansteigen wird, so
dass ein neuer Grundschulstandort für eine vier- bis fünfzügige Grundschule benötigt
wird. Dieser Schulstandort müsste von der Ortslage her so zentral liegen, dass er aus
beiden Ortsteilen den Grundschulbedarf abdecken kann.
Des Weiteren gibt es einen Anstieg der Bedarfsnachfrage an Grundschulplätzen im
gemeinsamen Schulbezirk Nordost. Dies führt in dem Schulbezirk zu Kapazitätsproblemen, die nicht mehr kompensiert werden können. Aus diesem Grund wird es eine
Kapazitätserweiterung in Form der Neueinrichtung einer Grundschule in Leipzig-Thekla
(Tauchaer Str. 188) geben.
Zudem wird es im Ortsteil Mockau-Nord noch eine Schulstandortverlagerung der 66.
Schule an die Schulanlage in der Komarowstr. 2 geben.
Lösungsansätze zum Handlungsbedarf
• Prüfung der zeitnahen Verlagerung der LRS-Klassen – A.-Lindgren-Schule
Schuljahr 2018/19 in Abstimmung mit der Bildungsagentur und der Schule
• Neubau einer vier- bis fünfzügigen Grundschule im Gebiet SchönefeldOst/Schönefeld-Abtnaundorf
Bedarf ab Schuljahr 2020/21
• Einrichtung eines neuen Grundschulstandortes im gemeinsamen Schulbezirk
Nordost in der Tauchaer Str. 188 in 04349 Leipzig (Thekla)
Bedarf von 2
Zügen ab Schuljahr 2018/19 und ab Schuljahr 2026/27 weiterer Bedarf von 1,5
Zügen
• Verlagerung des Schulstandortes der 66. Schule an den Schulstandort
Komarowstr. 2 in 04357 Leipzig (siehe Stadtratsbeschluss RBV-300/10 vom 24.03.2010 zur
Vorlage: “Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Leipzig-NO“)
- 29 -
4.4 Stadtbezirk Ost
Übersicht
Schulstandorte – Grundschulen
Dem Stadtbezirk Ost stehen insgesamt elf Grundschulen in kommunaler Trägerschaft
zur Verfügung.
Im nordöstlichen Teilgebiet des Stadtbezirkes befinden sich die Hans-Christian-Andersen-Schulen, die Theodor-Körner-Schule, die Brüder-Grimm-Schule sowie die 24.
Schule, die einen gemeinsamen Schulbezirk bilden.
Dagegen stoßen im Ortsteil Anger-Crottendorf die 74. Schule und die Ernst-PinkertSchule an ihre Kapazitätsgrenzen. Der Grundschulbedarf kann mittelfristig in diesem
Ortsteil nicht mehr abgedeckt werden.
In den anderen Ortsteilen des Stadtbezirkes Ost sind ausreichende Grundschulkapazitäten vorhanden.
Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen
Schulen
W.-Wander-Schule
KapazitätsSchuljahr
richtwert
in
in
2016/17* 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 ... 2026/27 ... 2030/31
Zügen Klassen
4
16
13
14
15
15
17
17
17
17
17
17
Schule am Rabet
4
16
15
16
17
17
19
19
19
19
22
23
A.-Bebel-Schule
4,5
18
12
14
15
15
18
19
20
21
24
26
Schule Mölkau
2
8
9
10
11
12
12
12
12
12
12
15
Ch.-Arnold-Schule
4
16
17
17
17
16
16
16
18
19
20
20
46
49
49
49
48
49
51
53
59
66
gemeinsamer Schulbezirk Ost:
H.-Ch.-Andersen3
12
Schule
B.-Grimm-Schule
4
16
- 30 -
Th.-Körner-Schule
4
16
24. Schule
2,5
10
gemeinsamer Schulbezirk Anger-Crottendorf:
74. Schule
3
12
E.-Pinkert-Schule
2
8
gesamt
37
148
23
24
25
25
27
28
29
31
34
38
135
144
149
149
157
160
166
172
188
205
Entwicklung des Schüleraufkommens an den Grundschulen
Schule
2016/17* 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 ... 2026/27 ... 2030/31
Wilhelm-Wander-Schule
192
209
217
212
234
243
252
264
279
297
315
Schule am Rabet
272
318
327
328
349
362
376
399
421
451
481
August-Bebel-Schule
gemeinsamer SB
227
280
303
330
404
432
456
487
509
548
576
(74. Schule /
Ernst-Pinkert-Schule)
305
556
567
570
632
660
697
739
781
837
879
1085
1210
1200
1197
1253
1283
1325
1384
1445
1567
1742
gemeinsamer SB
(H.-Ch.-Andersen-Schule /
Brüder-Grimm-Schule / Th.Körner-Schule / 24. Schule)
Schule Mölkau
203
255
268
269
263
270
271
281
297
317
340
Ch.-Arnold-Schule
387
405
411
425
433
434
445
460
477
501
517
Summe
2671
3233
3293
3331
3568
3684
3822
4014
4209
4518
4850
Entwicklung der Gesamtklassenzahl im Stadtbezirk Ost
Bedarfsentwicklung an den Schulstandorten im Stadtbezirk Ost
Wilhelm-Wander-Schule (Schulze-Delitzsch-Str. 23)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld. Das 1879 errichtete Schulgebäude ist teilsaniert und mit einem Kapazitätsrichtwert von 4 Zügen ausgewiesen. An der Schule sind drei Vorklassen für Migranten und in der Klassenstufe 3
zwei LRS-Klassen angegliedert.
- 31 -
Handlungsbedarf:
Ab Schuljahr 2020/21 steigt der Bedarf an Grundschulplätzen und wird knapp
über eine Vierzügigkeit hinaus prognostiziert.
Auslastung der Wilhelm-Wander-Schule
August-Bebel-Schule (Husemannstr. 2)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld. Das 1888 errichtete Schulgebäude ist teilsaniert und wird mit einem Kapazitätsrichtwert von 4,5 Zügen ausgewiesen. An der Schule sind zwei Vorklassen für Migranten angegliedert.
Handlungsbedarf:
Der Bedarf an Grundschulplätzen wird prognostisch ab dem Schuljahr 2020/21
auf eine 4,5-Zügigkeit ansteigen und damit den Kapazitätsrichtwert erreichen.
Gegebenenfalls müssen durch Änderung der Schulbezirksgrenze oder Bildung
eines gemeinsamen Schulbezirks mit der Wilhelm-Busch-Schule, ab dem
Schuljahr 2018/19 bis zum Schuljahr 2020/21 die noch freien Kapazitäten der
August-Bebel-Schule genutzt werden.Tendenziell steigt der Bedarf an Grundschulplätzen weiter an. Ab dem Schuljahr 2028/29 wird eine 6,5-Zügigkeit erreicht und übersteigt mit zweieinhalb Zügen den Kapazitätsrichtwert. Eine Kapazitätserweiterung wird notwendig.
Auslastung der August-Bebel-Schule
- 32 -
Schule am Rabet (Eisenbahnstr. 50)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld. Das 1987 in
Plattenbauweise errichtete Schulgebäude ist unsaniert und wird mit einem Kapazitätsrichtwert von 4 Zügen ausgewiesen. An der Schule sind drei Vorklassen für Migranten
angegliedert.
Handlungsbedarf:
Der Bedarf an Grundschulplätzen steigt und erreicht ab dem Schuljahr 2017/18
den Kapazitätsrichtwert von vier Zügen. Perspektivisch ist mit einem Anstieg
auf eine knappe Sechszügigkeit ab dem Schuljahr 2027/28 zu rechnen. Der
Kapazitätsrichtwert wird mit knapp zwei Zügen überschritten. Eine Kapazitätserweiterung wird notwendig.
Auslastung der Schule am Rabet
Gemeinsamer Schulbezirk Anger-Crottendorf
74. Schule (Friedrich-Dittes-Str. 23)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Anger-Crottendorf. Das 1981 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit Turnhalle ist teilsaniert. Der eigentliche Kapazitätsrichtwert für das Schulgebäude liegt bei 3,5 Zügen. Aufgrund der Unbenutzbarkeit
des Kellergeschosses reduziert sich jedoch die Kapazität auf eine Dreizügigkeit.
Ernst-Pinkert-Schule (Martinstr. 7)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Anger-Crottendorf. Das 1831 errichtete
Schulgebäude (Haus 1) mit Turnhalle ist teilweise saniert und wird mit einem Kapazitätsrichtwert von zwei Zügen ausgewiesen.
Handlungsbedarf:
Im gemeinsamen Schulbezirk zwischen der 74. Schule und der Ernst-PinkertSchule zeichnet sich durch die derzeitige Bevölkerungsentwicklung ein Anstieg
der Nachfrage an Grundschulplätzen ab. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird
die Richtkapazität (7 Züge) im gemeinsamen Schulbezirk ab dem Schuljahr
2022/23 übersteigen. Im Schuljahr 2030/31 wird ein Grundschulplatzbedarf von
9,5 Zügen erreicht und überschreitet damit den Kapazitätsrichtwert mit zweieinhalb Zügen. Eine Kapazitätserweiterung im Schulbezirk wird notwendig.
- 33 -
Auslastung im gemeinsamen Schulbezirk Anger-Crottendorf
Haus 2 – E.-Pinkert-Schule
Gemeinsamer Schulbezirk Ost
Hans-Christian-Andersen-Schule (Louis-Fürnberg-Str. 2)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Sellerhausen-Stünz. Das 1965 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit Turnhalle ist teilsaniert und wird mit einem Kapazitätsrichtwert von drei Zügen ausgewiesen. An der Schule ist eine Vorklasse für
Migranten angegliedert.
Brüder-Grimm-Schule (Goldsternstr. 23)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Paunsdorf. Das 1989 in Plattenbauweise
errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist noch unsaniert und mit einem
Kapazitätsrichtwert von vier Zügen ausgelegt. An der Schule wurden zwei Vorklassen
für Migranten eingerichtet.
Theodor-Körner-Schule (Schlehenweg 32)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Paunsdorf. Das 1988 in Plattenbauweise
errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist noch unsaniert und mit einem
Kapazitätsrichtwert von vier Zügen ausgelegt.
24. Schule (Döllingstr. 24)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Paunsdorf. Das 1890 errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle befindet sich in einem teilsanierten Zustand und ist
mit einem Kapazitätsrichtwert von 2,5 Zügen ausgelegt. An der Schule sind zwei LRSKlassen angegliedert.
Handlungsbedarf (gemeinsamer Schulbezirk):
Im gemeinsamen Schulbezirk stehen insgesamt 13,5 Züge für 54 Klassen zur
Verfügung. Derzeit sind ausreichende Platzkapazitäten im gemeinsamen
Schulbezirk vorhanden. Ab dem Schuljahr 2024/25 ist ein moderater Anstieg an
Grundschulplätzen zu verzeichnen und übersteigt knapp den Kapazitätsrichtwert. Mit den fortschreitenden Schuljahren erhöht sich der Bedarf an Grundschulplätzen und wird im Schuljahr 2030/31 mit 3 Zügen (12 Klassen) über dem
Kapazitätsrichtwert des gemeinsamen Schulbezirkes liegen. Eine Kapazitätserweiterung im Schulbezirk wird notwendig.
- 34 -
Auslastung im gemeinsamen Schulbezirk Ost
Christoph-Arnold-Schule (Gaswerksweg 1)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Engelsdorf. Das 1975 errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle erhielt im Februar 2011 einen neuen Anbau. Mit
dieser Kapazitätserweiterung konnte ein Kapazitätsrichtwert von vier Zügen erreicht
werden. Die Sporthallenkapazität ist für die vorhandene Zügigkeit der Grundschule zu
klein.
Handlungsbedarf:
Der Bedarf an Grundschulplätzen übersteigt bereits teilweise den Kapazitätsrichtwert der Schule von vier Zügen. Der Bedarf wird weiterhin in Richtung einer
vollen Fünfzügigkeit anwachsen. Aus diesem Grund wird ab dem Schuljahr
2017/18 die Grundschule mit einem Erweiterungsbau am Schulstandort für
eine Fünfzügigkeit ertüchtigt. Zudem erhält die Grundschule einen Neubau einer Zweifeldsporthalle. Mittelfristig wird eine weitere Grundschule in Engelsdorf
eingerichtet.
Auslastung der Christoph-Arnold-Schule
Schule Mölkau (Schulstr. 6)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Mölkau. Das 1983 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist unsaniert und mit einem Kapa- 35 -
zitätsrichtwert von zwei Zügen ausgelegt, da die Oberschule Mölkau Räume im Schulgebäude der Grundschule belegt.
Handlungsbedarf:
Der Bedarf an Grundschulplätzen steigt ab dem Schuljahr 2017/18 auf eine
Dreizügigkeit an und überschreitet den Kapazitätsrichtwert um einen Zug. Aufgrund der Raumbelegung durch die Oberschule im Grundschulgebäude, können keine Platzkapazitäten mehr angeboten werden, so dass ab Schuljahr
2017/18 zusätzliche Räume, durch beispielsweise Modulbauten, interimsmäßig
geschaffen werden müssen. Nach Auszug der Oberschule Mölkau kann das
Schulgebäude der Grundschule mit einem Kapazitätsrichtwert von einer Dreizügigkeit belegt werden.
Die zukünftige Auslastung ab dem Schuljahr 2029/30 zeigt, dass der Bedarf an
Grundschulplätzen um ca. 0, 75 Zügen weiter ansteigen wird. Es ist zu prüfen,
ob am Grundschulstandort die Platzkapazitäten auf eine 4-Zügigkeit erhöht
werden können.
Auslastung der Grundschule Mölkau
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Die steigenden Bevölkerungszahlen in Leipzig wirken sich auch auf den Stadtbezirk
Ost aus. Insbesondere im innenstadtnahen Raum ist ein starker Anstieg zu verzeichnen, so dass neue Grundschulstandorte im Grundschulbereich der August-BebelSchule (für 2, 5 Züge), Schule am Rabet (für 2 Züge), im gemeinsamer Schulbezirk
Anger-Crottendorf (für 2,5 Züge) und im gemeinsamen Schulbezirk Ost (für 3 Züge)
geschaffen werden müssen. Diese Schulstandorte müssten von der Ortslage her so
zentral liegen, dass diese Ortsteil übergreifenden den Grundschulbedarf abdecken
können.
Im Stadtrandgebiet von Leipzig (Ortsteile Mölkau und Engelsdorf) gibt es einen stetigen Anstieg der Schülerzahlen. Das Schulgebäude und die Sporthalle der ChristophArnold-Schule wird für eine Fünfzügigkeit hergerichtet.
- 36 -
Für die Grundschule Mölkau ist eine Kapazitätserweiterung ab Schuljahr 2017/18 auf
eine Dreizügigkeit notwendig und ab Schuljahr 2029/30 steigt der Bedarf auf eine
Vierzügigkeit an. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob perspektivisch das
Schulgebäude für die Vierzügigkeit einen Erweiterungsbau erhalten kann.
Lösungsansätze zum Handlungsbedarf
•
Neubau einer dreizügigen Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk Ost
Bedarf ab Schuljahr 2028/29
•
Neubau einer zwei - bis dreizügigen Grundschule im Schulbezirk der AugustBebel-Schule
Bedarf ab Schuljahr 2023/24
•
Neubau einer zweizügigen Grundschule im Schulbezirk der Schule am Rabet
Bedarf ab Schuljahr 2024/25
•
Neubau einer zwei-bis dreizügigen Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk
Anger-Crottendorf (74. Schule / Ernst-Pinkert-Schule)
Bedarf ab Schuljahr
2025/26
•
Kapazitätserweiterung auf eine Dreizügigkeit an der Schule Mölkau (GS)
ab
Schuljahr 2017/18, nach Vollendung des Anbaus für die Oberschule. Ab dem
Schuljahr 2029/30 Erweiterung am Standort um einen weiteren Zug auf gesamt
vier Züge.
•
Kapazitätserweiterung auf eine Fünfzügigkeit durch ein Erweiterungsbau an der
Christoph-Arnold-Schule und Neubau einer Zweifeldsporthalle
Bedarf ab
2017/18
•
Neubaus einer zweizügigen Grundschule in Engelsdorf
•
Kapazitätserweiterung an der Ernst-Pinkert-Schule auf eine Vierzügigkeit ab
Schuljahr 2018/19 (nach Auszug des Betreuungsangebotes des Städtischen
Eigenbetriebes Behinderteneinrichtungen aus dem Gebäude (Haus 2) des
Schulobjektes Martinstraße in das Gebäude Dittesstr. 9)
- 37 -
Bedarf ab 2026/27
4.5 Stadtbezirk Südost
Übersicht
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk Südost sieben Grundschulen in
kommunaler Trägerschaft. Die Fritz-Baumgarten-Schule und die Schule Thonberg
(Förderschule für geistig Behinderte) sowie die Wilhelm-Busch-Schule und die
125. Schule (Oberschule) nutzen gemeinsam je ein Schulhaus. Die Franz-MehringSchule kann Schülerinnen und Schüler, welche die französische Sprache erlernen
möchten, schulbezirksübergreifend aufnehmen.
- 38 -
Die Zügigkeiten nach Richtkapazität betragen bei den Schulen:
Wilhelm-Busch-Schule
Fritz-Baumgarten-Schule
Franz-Mehring-Schule
Heinrich-Mann-Schule
Schule Liebertwolkwitz
Schule Holzhausen
31. Schule
2 Züge
2 Züge
4 Züge
2 Züge
2 Züge
2 Züge
2 Züge
An der Wilhelm-Busch-Schule, der Fritz-Baumgarten-Schule und der Schule Holzhausen stehen aufgrund räumlicher Umstrukturierung je 2 allgemeine Unterrichtsräume
mehr zur Verfügung. Die Kapazitäten in den Schulhäusern sind damit weitestgehend
ausgeschöpft. Um den künftigen Grundschulbedarf sichern zu können wird die Die
Fritz-Baumgarten-Schule wird in 2018 einen Anbau erhalten, welcher die Vierzügigkeit
der Schule sichert. Vorgesehen ist auch der Auszug der Schule Thonberg im Jahr
2019. Mit den dann frei werdenden Räumen wird die Schule auf eine Fünfzügigkeit erweitert.
Jeder Schule ist ein Hort zugeordnet, welcher in der Regel im gleichen Gebäude bzw.
am Schulstandort untergebracht ist. Die Räume von Schule und Hort werden teilweise
gemeinsam genutzt.
Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen
Schule
2016/17
IST
2016/17
Plan
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
… 2027/28
…2030/31
31. Schule
47
47
48
53
59
66
71
75
75
77
77
F.-Baumgarten-Schule
59
59
68
70
58
71
74
79
84
93
95
F.-Mehring-Schule
97
97
112
116
96
107
114
121
127
143
150
H.-Mann-Schule
44
44
41
44
52
62
65
70
75
78
77
Schule Holzhausen
59
43
39
39
44
38
41
42
44
47
49
Schule Liebertwolkwitz
43
41
44
48
46
53
58
61
62
65
65
W.-Busch-Schule
61
61
70
74
63
83
84
92
99
106
106
Summe
410
392
422
444
418
480
507
540
566
609
619
- 39 -
Entwicklung der Gesamtklassenzahl an den öffentlichen Grundschulen
Schule
Kapazität
in Klassen
2016/17
IST
2016/17
Plan
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23 2023/24 .... 2027/28 ....
2030/31
31. Schule
8 (16)
8
8
8
10
12
12
12
12
12
12
12
F.-Baumgarten-Schule
8 (20)
10
10
12
12
12
12
12
12
12
16
16
F.-Mehring-Schule
16
16
16
16
17
17
17
18
18
19
21
24
12
H.-Mann-Schule
8
8
8
8
8
8
10
12
12
12
12
Schule Holzhausen
9
9
10
10
10
10
9
9
9
9
9
9
Schule Liebertwolkwitz
8
8
8
8
8
8
8
9
11
12
12
12
W.-Busch-Schule
8
8
10
14
14
14
14
14
15
16
18
18
Gesamt
65 (85)
67
70
76
79
81
82
86
89
92
100
103
Die Zahlen in Klammer sind bereits bekannte, geplante Erweiterungen.
Auslastung der Grundschulkapazität im Stadtbezirk Südost
Die Auslastung der Gesamtkapazität im Stadtbezirk ist bereits jetzt erreicht. Um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, erhält die Fritz-Baumgarten-Schule einen Anbau.
Dieser befindet sich aktuell in der Umsetzung und wird ab dem Schuljahr 2018/19 zur
Verfügung stehen. Mit dem vorgesehenen Ersatzbau für die 31. Schule, welcher in der
mittelfristigen Finanzplanung eingeordnet ist und voraussichtlich 2020 zur Verfügung
stehen wird, werden weitere Kapazitäten für zwei Züge geschaffen. Mit dem vorgesehenen Umzug der Schule Thonberg in eine neues Gebäude in der Curiestraße wird
die Fritz-Baumgarten-Schule auf fünf Züge erweitert. Mit diesen Vorhaben kann der
Gesamtbedarf bis 2021 gesichert werden.
Handlungsbedarfe an den einzelnen Schulstandorten
Wilhelm-Busch-Schule - zweizügig (Heinrichstraße 43/45)
Die Schule nutzt gemeinsam mit dem zugehörigen Hort und der 125. Schule (Oberschule) ein Schulgebäude. Durch Nutzungsveränderungen innerhalb des Schulhauses
konnten für die beiden DaZ-Klassen der Grundschule zwei allgemeine Unterrichtsräume bereitgestellt werden.
- 40 -
Handlungsbedarf:
Da im Wohnumfeld von einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen auszugehen ist, ist zu erwarten, dass die Schule den Bedarf im Schulbezirk nicht befriedigen kann. Insofern wird es erforderlich bei Bedarf horteigenen Räume für
Unterricht mit zu nutzen. Gegebenenfalls müssen durch Änderung der Schulbezirksgrenze oder Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der AugustBebel-Schule, ab dem Schuljahr 2018/19 bis zum Schuljahr 2020/21 die noch
freien Kapazitäten der August-Bebel-Schule genutzt werden. Der Ersatzbau,
vorzugsweise an einem Standort im Zentrum/Reudnitz, mit Erweiterung um
zwei Züge und Bereitstellung ab 2021ist zwingend kurzfristig erforderlich.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Wilhelm-Busch-Schule
Fritz-Baumgarten-Schule - zweizügig (Riebeckstraße 50)
Diese Schule nutzt gemeinsam mit dem zugehörigen Hort und der Schule Thonberg
(Schule für geistig Behinderte) ein Schulgebäude. Aus diesem Grund kann sie lediglich zweizügig geführt werden. Der Schulbezirk erstreckt sich bis nach Stötteritz. Ein
Umzug der Schule Thonberg in ein Gebäude an der Alten Messe (Curiestraße) ist für
2019 vorgesehen.
Handlungsbedarf:
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen im Schulbezirk der Fritz-Baumgarten
Schule als auch in den Schulbezirken der umliegenden Schulen wird die Schule mit einem Anbau auf vier Züge erweitert. Aktuell erfolgt die bauliche Umsetzung. Der Abschluss der Baumaßnahme ist für Dezember 2017 vorgesehen.
Nach Auszug der Schule Thonberg in 2019 erfolgt, unter Nutzung des jetzigen
Gebäudeteils der Förderschule eine Erweiterung der Grundschule auf fünf
Züge. Diese Kapazitätserweiterung sichert auch den Mehrbedarf für die umliegenden Schulen, wofür im Bedarfsfall Schulbezirksveränderungen vorgenommen werden. Im Zusammenhang mit der Kapazitätserweiterung ist der Neubau
einer Zweifeld-Sporthalle erforderlich. Aktuell steht nur eine Einfeld-Sporthalle,
welche nicht der DIN entspricht, zur Verfügung.
- 41 -
Auslastung der Grundschulkapazität in der Fritz-Baumgarten-Schule
Franz-Mehring-Schule - vierzügig (Gletschersteinstraße 9)
Diese Schule verfügt über eine Kapazität von vier Zügen. Aufgrund brandschutztechnischer Grenzen ist eine (auch zeitlich begrenzte) Überbelegung nicht realisierbar.
Aufgrund des starken Anstiegs des Schüleraufkommens war es erforderlich, den
Schulbezirk ab dem Schuljahr 2014/15 zur Fritz-Baumgarten-Schule hin zu verändern.
Die Franz-Mehring-Schule kann Schülerinnen und Schüler, welche die französische
Sprache erlernen möchten, schulbezirksübergreifend aufnehmen.
Handlungsbedarf:
An der Schule selbst ist kein Handlungsbedarf gegeben. Der Mehrbedarf muss
durch eine Änderung der Schulbezirksgrenze oder einem gemeinsamen Schul
bezirk mit der Fritz-Baumgarten-Schule kompensiert werden. Gegebenenfalls
erfolgt eine zeitliche begrenzte Änderung der Schulbezirksgrenze mit der
31. Schule.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Franz-Mehring-Schule
- 42 -
31. Schule - zweizügig (Franzosenallee 21)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Probstheida. Gemeinsam mit dem Hort wird ein
Containerbau als Schulhaus genutzt. Der Kapazitätsrichtwert ist mit zwei Zügen ausgewiesen, wobei jedoch insgesamt räumliche Defizite bestehen. Die städtebauliche
Entwicklung der Gebiete Probstheida und Meusdorf ist noch nicht abgeschlossen.
Hier ist ein weiterer moderater Wohnungsbau vorgesehen.
Handlungsbedarf:
Da der Containerbau erhebliche Mängel aufweist und die Schülerzahlen in den
nächsten Jahren ansteigen werden, wird die 31. Schule einen Ersatzneubau erhalten. Auf der in Nähe des jetzigen Schulstandortes befindlichen Vorbehaltsfläche wird eine vierzügige Schule mit Dreifeld-Sporthalle errichtet. Die voraussichtliche Fertigstellung ist 2020. Mit den zusätzlichen Kapazitäten kann auf die
zu erwartende Entwicklung in Meusdorf und Probstheida reagiert werden. Der
Mehrbedarf ab 2018, der bis zur Fertigstellung des neuen Schulhauses eintritt,
muss über eine Nutzung der Horträume für den vormittäglichen Unterricht oder
Änderung der Schulbezirksgrenze zwischen der 31. Schule und Franz-MehringSchule und/oder Heinrich-Mann-Schule kompensiert werden.
Auslastung der Grundschulkapazität in der 31. Schule
Heinrich-Mann-Schule - zweizügig (Schwarzenbergweg 4)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Meusdorf und hat einen Kapazitätsrichtwert von
zwei Zügen. Das Schulhaus wird gemeinsam mit dem Hort genutzt. Die Prognose
geht davon aus, dass die Schule den Bedarf im Schulbezirk nicht decken kann.
Handlungsbedarf:
Der Mehrbedarf, der durch die städtebauliche Entwicklung Meusdorfs erwartet
wird, muss durch eine Schulbezirksänderung zum Ersatzneubau der 31. Schule
hin kompensiert werden.
- 43 -
Auslastung der Grundschulkapazität in der Heinrich-Mann-Schule
Schule Holzhausen - zweizügig (Stötteritzer Landstraße 21)
Die Schule nutzt gemeinsam mit dem Hort einen Schulstandort, wobei jedem ein eigenes Haus auf dem Schulgrundstück zur Verfügung steht. Der Schulbezirk umfasst
ausschließlich ein ländliches Siedlungsgebiet am Stadtrand. Eine zusätzliche Wohnbebauung mit 50 Wohneinheiten ist vorgesehen. Die Prognose zeigt auf, dass die zu
erwartende Schülerschaft mit den vorhandenen Kapazitäten versorgt werden kann.
Die Schule führt eine DaZ-Klasse.
Handlungsbedarf:
Der Erhalt der Schule im ländlichen Randgebiet ist weiterhin erforderlich. Auch
wenn zwei separate Häuser vorhanden sind, müssen Schule und Hort die vor
handenen Räume gemeinsam nutzen. Da das Hortgebäude weiterhin benötigt
wird aber die vorhandenen Bedingungen für den Hort nicht ausreichen, ist eine
bauliche Verbesserung notwendig.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule Holzhausen
- 44 -
Schule Liebertwolkwitz - zweizügig (Am Angerteich 2)
Die Schule nutzt gemeinsam mit dem Hort und der Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz (Oberschule) einen Schulstandort, wobei jede Schule über ein eigenes Gebäude verfügt. Der Hort ist im Gebäude der Grundschule integriert. Obwohl die Zweizügigkeit gewährt werden kann, bestehen räumliche Defizite, die insbesondere den
Hort betreffen. Die Umsetzung der brandschutztechnischen Vorgaben führte zu weiteren dauerhaften Einschränkungen. Seit März 2015 steht beiden Schulen ein separater
Mensabau für die Speiseversorgung zur Verfügung. Außerhalb der Speisezeiten kann
die Mensa vom Hort nachgenutzt werden.
Handlungsbedarf:
Aktuell erfolgen die vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung eines Anbaus,
mit welchem die räumlichen Defizite ausgeglichen werden. Die Fertigstellung ist
für 2019 vorgesehen. Mit der neuen Bevölkerungsprognose zeigt sich, dass die
Schule ab 2022 voraussichtlich in eine Dreizügigkeit aufwächst. Der Mehrbedarf
kann über die Nutzung von Horträumen am Vormittag für den Unterricht kompensiert werden. Es ist zu prüfen, inwieweit Schulbezirksänderung zu anderen
Schulen möglich sind.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule Liebertwolkwitz
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Die Gesamtentwicklung im Stadtbezirk lässt erkennen, dass mit den vorhandenen und
aktuell in Umsetzung und Planung befindlichen Kapazitätserweiterungen der zu erwartende Bedarf langfristig nicht gesichert werden kann. Um das zu erwartende Defizit
ausgleichen zu können, ist der Ersatzneubau von Grundschulen erforderlich. Zuvorderst und zeitnah muss dies im zentrumsnahen Gebiet erfolgen, da hier die WilhelmBusch-Schule nicht in der Lage ist das künftige Schüleraufkommen aufnehmen zu
können. Hier ist der Bau eines neuen Schulhauses für die Wilhelm-Busch-Schule mit
einer Erweiterung auf vier Züge erforderlich. Die freien Kapazitäten im jetzigen Schulhaus der Wilhelm-Busch-Schule werden der 125. Schule (Oberschule) zugeordnet.
Für den Ausgleich des zu erwartende Platzdefizits im südlichen Gebiet des Stadtbezirkes wird zuvorderst die Erweiterung der Fritz-Baumgarten-Schule auf eine Fünfzügigkeit genutzt. Mit der Erweiterung der Fritz-Baumgarten-Schule und der 31.Schule kann
der Mehrbedarf nur bis 2021 gesichert werden. Es besteht ein weiterer Bedarf für ca.
17 Klassen. Dieses Defizit muss mit dem kurzfristigen Ersatzbau für die Wilhelm- 45 -
Busch-Schule mit Erweiterung auf vier Züge sowie einem weiterer Schulneubau, welcher ab 2026 erforderlich ist, ausgeglichen werden.
Lösungsansatz:
Prüfung der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks von Wilhelm-BuschSchule und August-Bebel-Schule - 2018/19.
Bei Bedarf Änderung der Schulbezirksgrenze zwischen der Franz-MehringSchule und der Fritz-Baumgarten-Schule.
Bei Bedarf Änderung der Schulbezirksgrenze zwischen der Franz-MehringSchule und 31. Schule.
Bei Bedarf Änderung der Schulbezirksgrenze zwischen der 31. Schule (Ersatzbau) und der Heinrich-Mann-Schule.
Bei Bedarf Nutzung von Horträumen am Vormittag für Unterricht und Prüfung
möglicher Änderung der Schulbezirksgrenze der Schule Liebertwolkwitz zu umliegenden Schulen.
Ersatzbau Vierzügig mit Sporthalle für die Wilhelm-Busch-Schule im Gebiet
Zentrum/Reudnitz, welcher ab dem Schuljahr 2022/23 zur Verfügung stehen
muss.
Errichtung eines vierzügigen Ersatzbaus für die 31. Schule mit Hort sowie Bau
einer Sporthalle. Die voraussichtliche Fertigstellung ist 2021.
Schaffung zusätzlicher Kapazitäten (Anbau) für zwei Züge mit Hort für die FritzBaumgarten-Schule, welche bereits seit dem Schuljahr 2016/17 zur Verfügung
stehen sollten. Aktuell findet die Umsetzung statt. Die tatsächliche Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2017.
Erweiterung der Fritz-Baumgarten-Schule auf fünf Züge, nach Auszug der
Schule Thonberg.
Anbau für den Hort und die Schule Liebertwolkwitz mit Fertigstellung in 2019.
Neubau einer Zweifeld-Sporthalle für die Fritz-Baumgarten-Schule - Bedarf
2018. Gegebenenfalls ist eine Flächensicherung erforderlich.
Bautechnische Verbesserung mit Erneuerung und Erweiterung der Bedingungen im Hortgebäude der Schule Holzhausen.
Bau einer weiteren vierzügigen Grundschule mit Sporthalle im zentralen Gebiet,
vorzugsweise Thonberg/Stötteritz, des Stadtbezirkes, welche ab 2026 zur Verfügung stehen muss.
- 46 -
4.5 Stadtbezirk Süd
Übersicht
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
Dem Stadtbezirk Süd stehen insgesamt fünf Grundschulen in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung.
In den Ortsteilen Südvorstadt und Connewitz fand in den letzten zehn Jahren ein
enormer Bevölkerungszuwachs statt. Hier sind durch Sanierungen alter Wohnbestände und neuer Zwischenbebauungen attraktive Wohngebiete entstanden, die sehr
- 47 -
stark von jungen Familien mit Kindern nachgefragt werden. Dieser Wachstumsprozess wirkt sich besonders auf den gemeinsamen Schulbezirk der 3. Schule und der
Schule Connewitz aus.
Hingegen in den Ortsteilen Marienbrunn, Lößnig und Dölitz-Dösen einen vergleichsweise moderater Bevölkerungsanstieg zu verzeichnen hat. Dieser führt jedoch im
Stadtgebiet Marienbrunn/ Lößnig zu einem Ansteigen der Schülerzahlen.
In der Raschwitzer Str. betreibt de DPFA-Schulen gemeinnützige GmbH eine zweizügige Grundschule.
Entwicklung der Gesamtklassenzahlen an den kommunalen Grundschulen im
Stadtbezirk Süd
Schulen
9. Schule
Marienbrunner
Schule
8. Schule
KapazitätsSchuljahr
richtwert
in
in
2016/17*2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 ... 2026/27 ... 2030/31
Zügen Klassen
3,5
14
13
13
13
13
13
13
15
17
17
21
3,5
14
13
15
16
17
18
18
18
20
22
22
2
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
43
44
44
42
44
45
47
49
54
55
77
80
81
80
83
84
88
94
101
106
gemeinsamer Schulbezirk:
3. Schule
5
0
Schule Connewitz
5
20
gesamt
19
76
Schülerzahlentwicklung im Stadtbezirk Süd
Schule
2016/17* 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 ... 2026/27 .... 2030/31
9. Schule
172
191
189
192
211
218
231
247
263
300
350
Marienbrunner
Schule
289
352
350
367
376
387
411
439
464
509
551
8. Schule
148
156
157
141
135
132
129
132
137
150
173
gemeinsamer SB
(3. Schule;
Schule Connewitz)
1027
1017
1010
1007
1086
1119
1167
1221
1267
1336
1399
gesamt
1636
1716
1706
1707
1808
1856
1938
2039
2131
2295
2473
Entwicklung der Gesamtklassenzahl im Stadtbezirk Süd
- 48 -
Bedarfsentwicklung an den Schulstandorten im Stadtbezirk Süd
9. Schule (Gersterstr. 74)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Lößnig. Das 1974 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist teilweise saniert und mit einem
Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen ausgelegt. An der Schule sind in der Klassenstufe
3 insgesamt vier LRS-Klassen mit angegliedert.
Handlungsbedarf:
Der Bedarf an Grundschulplätzen fällt derzeit noch mit vier LRS-Klassen auf eine
Dreizügigkeit aus. Ab dem Schuljahr 2017/18 ist ein gemeinsamer Schulbezirk mit
der Marienbrunner Schule geplant.
Ein moderater Anstieg an Grundschulplätzen ist ab dem Schuljahr 2022/23 zu verzeichnen und übersteigt knapp den Kapazitätsrichtwert. Mit den fortschreitenden
Schuljahren erhöht sich der Bedarf an Grundschulplätzen und wird im Schuljahr
2030/31 mit 1,75 Zügen (7 Klassen) über dem Kapazitätsrichtwert für die Schule
liegen. Eine notwendige Kapazitätserweiterung im Schulbezirk ist erkennbar und
ist im Zusammenhang mit der Marienbrunner Schule zwecks Neubau einer evtl.
drei-bis vierzügigen Grundschule im Gebiet Marienbrunn/ Lößnig zu prüfen.
Entwicklung der Gesamtklassenzahl an der 9. Schule
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Marienbrunner Schule (An der Märchenwiese 49)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Marienbrunn. Das 1961 errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist teilsaniert und hat einen Kapazitätsrichtwert von
3,5 Zügen.
Handlungsbedarf:
Der Bedarf an Grundschulplätzen steigt stetig an. Ab dem Schuljahr 2017/18
steigt der Bedarf über den Kapazitätsrichtwert der Schule und wird diesen prognostisch um bis zu zwei Züge (mit bis zu 8 Klassen) übersteigen. Somit wird
ab dem Schuljahr 2017/18 ein gemeinsamer Schulbezirk mit der 9. Schule geplant, um eine Entlastung zu schaffen.
In Betrachtung mit der Entwicklung der 9. Schule ist eine Prüfung zur Einrichtung einer drei-bis vierzügigen Grundschule für das Gebiet Marienbrunn/ Lößnig erforderlich.
- 49 -
Entwicklung der Gesamtklassenzahl an der Marienbrunner Schule
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8. Schule (Wincklerstr. 3/5)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Dölitz-Dösen. Das 1861 errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist teilsaniert. Der Kapazitätsrichtwert für die
Grundschule ist auf eine Zweizügigkeit festgelegt, da sich die Grundschule mit im
Schulgebäude der Ernst-Zinna-Schule (Förderschule) befindet.
Handlungsbedarf:
Der Bedarf an Grundschulplätzen bleibt bei einer Zweizügigkeit.
Entwicklung der Gesamtklassenzahl an der 8. Schule
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Gemeinsamer Schulbezirk Süd
3. Schule (Scharnhorststr. 24)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Südvorstadt. Der moderne fünfzügige
Schulneubau mit 3-Feldsporthalle wurde im Jahr 2014 fertiggestellt und ist seit dem
Schuljahr 2014/15 in Betrieb.
Schule Connewitz (Zwenkauer Str. 35)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Connewitz. Das 1914 errichtete Schulgebäude mit zwei Turnhallen wurde teilsaniert und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von
fünf Zügen ausgelegt.
Handlungsbedarf:
Bereits mit dem Schuljahr 2016/17 ist der Kapazitätsrichtwert von beiden Schulgebäuden im gemeinsamen Schulbezirk überschritten. Damit müssen schnellstmög- 50 -
lich neue Kapazitäten im Schulbezirk der 3. Schule und Schule Connewitz bereitgestellt werden, um der Nachfrage an Grundschulplätzen gerecht zu werden. Aus
diesem Grund wird ab dem Schuljahr 2018/19 das sanierte Schulgebäude in der
Bernhard-Göring-Str. 104 als neue drei- bis vierzügige Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk mit ans Netz gehen.
Entwicklung der Gesamtklassenzahl im gemeinsamen Schulbezirk Süd
neue Grundschule
(B.-Göhring-Str. 104)
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Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Im Stadtbezirk Süd zeichnet sich in den kommenden Jahren ein hoher Bedarf an
Grundschulplätzen ab.
Im besonderen Maße wirkt sich dies unmittelbar auf die Grundschulkapazität der 3.
Schule und der Schule Connewitz aus, so dass ab dem Schuljahr 2018/19 das ehemalige Schulgebäude (Plattenbau) der 3. Schule in der Bernhard-Göring-Straße 104
als neue eigenständige drei- bis vierzügige Grundschule weiterbetrieben wird.
Für die Ortsteile Marienbrunn und Lößnig zeichnet sich bereits ab dem Schuljahr
2017/18 ein zusätzlicher Platzbedarf an der Marienbrummer Schule aus. Hier muss
schnellstmöglich eine Kapazitätserweiterung erfolgen. In Betrachtung des gesamten
Gebietes Marienbrunn/Lößnig ist ab 2022/23 die Bereitstellung einer neuen drei-bis
vierzügigen Grundschule erforderlich.
Lösungsansätze zum Handlungsbedarf
•
•
•
Sanierung des Altbaus (Plattenbau) der 3. Schule und zukünftige Einrichtung einer neuen drei- bis vierzügigen Grundschule am Standort BernhardGöring-Str. 107, 04275 Leipzig
Fertigstellung zum Schuljahresbeginn
2018/19
Schaffung eines gemeinsamen Schulbezirks zwischen Marienbrunner Schule und 9. Schule ab dem Schuljahr 2017/18.
Ab dem Schuljahr 2022/23 muss die notwendige drei- bis vierzügieg Grundschule in Marienbrunn/Lößnig zur Verfügung stehen. Dafür ist umgehend
eine Vorbehaltsfläche im Gebiet zu sichern.
Zugleich ist zu prüfen, ob an der Marienbrunner Schule und an der 9. Schule durch Erweiterungen am Schulstandort die notwendige Kapazitätserweiterung von je zwei Zügen erfolgen kann.
- 51 -
4.7 Stadtbezirk Südwest
Übersicht
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk Südwest sechs Grundschulen in
kommunaler Trägerschaft. Die Schule am Adler (Grundschule) nutzt gemeinsam mit
dem Hort, und der Schule am Adler (Oberschule) ein Gebäude. Die Erich-ZeignerSchule, die Fanny-Hensel-Schule, die Schule am Auwald und die Schule am Adler be- 52 -
finden sich in den Ortsteilen Plagwitz sowie Schleußig und damit im zentralen Bereich
des Stadtbezirkes. Die 120. Schule und die 60. Schule befinden sich im südlichen
Raum des Stadtbezirkes und versorgen den überwiegend ländlich geprägten Teil des
Stadtbezirkes.
Die Zügigkeiten nach Richtkapazität betragen bei den Schulen:
Schule am Adler
Schule am Auwald
Erich-Zeigner-Schule
Fanny-Hensel-Schule
120. Schule
60. Schule
2 Züge
4,9 Züge
4 Züge
2 Züge
4 Züge
2,5 Züge
Die Kapazitäten der Grundschulen innerhalb ihrer Schulgebäude sind weitgehend
ausgeschöpft. Einzig die Fanny-Hensel-Schule verfügt noch über freie Räume, welche
jedoch im Zuge des Aufwachsens der Schule sehr bald ausgelastet sein werden. Die
Schule wurde 2015/16 mit zwei Zügen eingerichtet. Die Erich-Zeigner-Schule und die
Fanny-Hensel-Schule führen einen gemeinsamen Schulbezirk. Im Zuge der Brandschutzsanierung konnte die Kapazität der 120. Schule auf vier Züge erweitert werden.
Ab 2016/17 sorgt ein gemeinsamer Schulbezirk zwischen der 120. Schule und der
Schule am Adler dafür, dass die Kapazitäten beider Schulen optimal genutzt werden
können.
Ergänzt wird das Schulangebot im Grundschulbereich durch eine Schule in freier Trägerschaft. Deren Kapazitätsrichtwert beträgt:
"Leipzig International School e.V."
3 Züge
An fünf Grundschulen ist je ein Hort zugeordnet, der Räume im gleichen Gebäude
nutzt bzw. nachnutzt. Der Hort der 60. Schule befindet sich in einem separaten Gebäude.
Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen
Grundschulen
Schule
2016/17 2016/17
Plan
IST
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
… 2027/28
…2030/31
Schule am Auwald
110
110
102
99
89
89
85
84
85
90
03
Schule am Adler
120. Schule
133
133
144
141
137
158
172
178
185
195
195
60. Schule
74
74
76
71
70
66
66
67
64
73
77
Erich-Zeigner-Schule
Fanny-Hensel-Schule
150
150
160
154
135
162
163
167
172
180
183
Summe
467
467
482
465
431
475
486
496
506
538
458
Entwicklung der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen
Schule
Schule am Auwald
Schule am Adler
120. Schule
60. Schule
Erich-Zeigner-Schule
Fanny-Hensel-Schule
Gesamt
Kapazität
in Klassen
2016/17
IST
2016/17
Plan
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
19 (20)
18
18
18
17
16
16
16
15
15
16
16
24 (32)
22
22
23
24
24
24
25
26
29
32
32
10 (12)
11
11
12
12
12
12
12
12
12
12
12
24
22
22
23
24
23
24
24
24
25
28
28
77 (88)
73
73
76
77
75
76
77
77
81
88
88
Die Zahlen in Klammer sind bereits bekannte, geplante Erweiterungen.
- 53 -
2022/23 2023/24 .... 2027/28 ....
2030/31
Auslastung der Grundschulkapazität im SB Südwest
Der Bedarf an Plätzen in den Grundschulen wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Für Plagwitz und Kleinzschocher wird weiterhin von einer hohen Nachfrageentwicklung ausgegangen. Um das künftige Schüleraufkommen langfristig zu versorgen,
ist die Erweiterung der Grundschulkapazität notwendig. Da dies in den vorhandenen
Gebäuden nicht umsetzbar ist, sind der Neubau von zwei Schulgebäuden sowie die
bauliche Erweiterung der 60. Schule erforderlich. Mit einem Schulneubau in Plagwitz,
einem Ersatzbau für die Schule am Adler (mit Kapazitätserweiterung) in Kleinzschocher sowie der Kapazitätserweiterung der 60. Schule am Standort wird der Bedarf gesichert. Alle genannten Maßnahmen sind in der mittelfristigen Finanzplanung eingeordnet und befinden sich in der vorbereitenden Planphase. Die Kapazitätserweiterung ist
im Diagramm eingearbeitet und zeigt, dass der Bedarf insgesamt gesichert werden
kann.
Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte
Schule am Auwald - 4,9-zügig (Rödelstraße 6)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Schleußig. Sie nutzt das Gebäude gemeinsam
mit dem Hort, wobei dieser zwei Drittel der benötigten Räume in eigener Nutzung hat.
Der Kapazitätsrichtwert ist mit 4,9 Zügen ausgewiesen. Aufgrund der unterschiedlichen Raumgrößen und Fluchtwegsicherung im Brandfall, können nicht alle Unterrichtsräume mit 28 Schülerplätzen belegt werden. Dennoch ist die Schule in der Lage,
den Bedarf mit den vorhandenen Kapazitäten sichern zu können.
Handlungsbedarf:
Durch den Anbau einer an die Kapazität angepassten Mensa und nachfolgender Veränderungen innerhalb des Schulhauses kann ein zusätzlicher allgemeiner Unterrichtsraum geschaffen werden, so dass eine Fünfzügigkeit entsteht. In
dieser Gesamtmaßnahme ist eine Verbesserung der räumlichen Bedingungen
für die Lehrerschaft und das Erzieherkollegium mit vorgesehen.
- 54 -
Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule am Auwald
Gemeinsamer Schulbezirk Südwest I
Erich-Zeigner-Schule - vierzügig (Erich-Zeigner-Allee 24/26)
Fanny-Hensel-Schule - zweizügig (Weißenfelser Straße 13)
Beide Schulen befinden sich im Ortsteil Plagwitz und nutzen ein Gebäude mit einer
Richtkapazität von insgesamt sechs Zügen. Teile vom Ortsteil Lindenau werden mit
versorgt. Die Prognose geht weiter davon aus, dass beide Schulen den Bedarf im
Schulbezirk langfristig nicht decken können. Die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten für einen Zug ist hier erforderlich. Die Flächendefizite für den Sport werden aktuell
in der Mitnutzung der Sporthalle des deutschen Turn- und Sportbundes in der Lauchstädter Straße ausgeglichen. Dies ist jedoch nicht auf Dauer möglich. Die Bereitstellung einer zusätzlichen Sporthalle ist dringend erforderlich, kann aber nur im Zusammenhang mit einem Enteignungsverfahren in der Amalienstraße umgesetzt werden.
Handlungsbedarf:
Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Sporthalle in der Gießerstraße, welche voraussichtlich 2020 zur Verfügung stehen und einen Teil von Plagwitz mit
einem Zug versorgen wird. In 2019 wird entschieden, ob im Zuge der Einrichtung der neuen Schule in der Gießerstraße, die Schulbezirksgrenze des gemeinsamen Schulbezirks der Erich-Zeigner-Schule und Fanny-Hensel-Schule
neu festgelegt wird oder die neue Schule Gießerstraße ggf. mit einer anderen
Schule einen gemeinsamen Schulbezirk bildet. Der Erwerb und die Gestaltung
der Freifläche für die benötigte Sporthalle für die Erich-Zeigner-Schule und
Fanny-Hensel-Schule ist zwingend erforderlich.
- 55 -
Auslastung der Grundschulkapazität in der Erich-Zeigner-Schule/ Fanny-HenselSchule
Gemeinsamer Schulbezirk II
Schule am Adler - zweizügig (Antonienstraße 24)
120. Schule - vierzügig (Martin-Herrmann-Straße )
Seit dem Schuljahr 2016/17 führen beide Schulen einen gemeinsamen Schulbezirk
Die Schule am Adler befindet sich im Ortsteil Plagwitz im Kreuzungsbereich Zschochersche Straße/ Antonienstraße. Sie nutzt gemeinsam mit dem Hort und der Schule
am Adler (Oberschule) ein Gebäude. Damit die Schulen und der Hort ihren Bildungsund Erziehungsauftrag erfüllen können, müssen viele Räume mehrfach genutzt werden. Dies erschwert die innere Schulorganisation erheblich.
Die 120. Schule befindet sich im Ortsteil Großzschocher und nutzt gemeinsam mit
dem zugehörigen Hort ein Gebäude. Seit dem Schuljahr 2014/15 verfügt sie über eine
Kapazität von vier Zügen. Aufgrund der geringeren Raumhöhe und dem dadurch geringeren Luftvolumen, können nur Klassen mit 24 Schülerplätzen gebildet werden.
In der Prognose ist weiterhin ein deutliches Anwachsen der Schülerzahlen zu verzeichnen.
Handlungsbedarf:
In der Rolf-Axen-Straße wird ein Ersatzbau mit Sporthalle für die Schule am
Adler errichtet. Dabei wird die Kapazität der Schule auf vier Züge erweitert. Der
Neubau wird voraussichtlich 2020 zur Verfügung stehen. Die frei werdenden
Kapazitäten am jetzigen Standort werden der Schule am Adler (Oberschule)
zugeordnet. Der Neubau einer Zweifeld- Sporthalle für die vierzügige 120.
Schule ist erforderlich, da die einzige nächst stehende Sporthalle an der Radrennbahn für die Schülerschaft zu weit entfernt ist. Die vorhandene Einfeldhalle, welche nicht der DIN entspricht, reicht für die Unterrichtsversorgung nicht
aus. Es besteht keine Trennmöglichkeit der Halle (Trennvorhang). Diese Halle
kann dann für die dringend benötigte Fahrradausbildung (in den Wintermonaten und bei Schlechtwetter) der Grundschüler genutzt werden.
Aus verschiedenen baufachlichen Gründen ist die Sanierung der 120. Schule
nicht umsetzbar. Aus diesem Grund ist vorgesehen einen Ersatzbau einschließlich der neuen Zweifeld-Sporthalle auf dem Gelände neben der Schule
(einschließlich der Fläche der Schwimmhalle) zu errichten. Die Bereitstellung ist
für das Schuljahr 2020/21 vorgesehen.
- 56 -
Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule am Adler/ 120. Schule
!
60. Schule - zweieinhalbzügig (Seumestraße 93)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain und versorgt ein ländlich geprägtes Siedlungsgebiet am Rand des Stadtbezirkes. Aufgrund der Fluchtwegsicherung im Brandfall können drei allgemeine Unterrichtsräume nur mit max. 24
Schülerinnen und Schülern belegt werden. Da im Umfeld der Schule aktuell noch
Wohnbebauung, jedoch verstärkt als Eigenheimbesiedlung stattfindet, steigen die
Schülerzahlen noch an. Dies führt zu einer dauerhaften dreizügigen Auslastung der
Schule. Der zur Schule gehörige Hort befindet sich außerhalb der Schule in einem anderen Gebäude in ca. 500m Entfernung befindet.
Handlungsbedarf:
Am Schulstandort wird die Kapazität auf eine Dreizügigkeit erweitert sowie eine
Sporthalle errichtet. Der Hort verbleibt am jetzigen Standort. Die Kapazitätserweiterung wird voraussichtlich im Sommer 2020 zur Verfügung stehen. Nachfolgend wird der Bau einer Sporthalle vorgesehen. Es wird geprüft, ob während
der Bauphase die Bereitstellung eines zusätzlichen Raumsystem mit zwei Klassenräumen für den Unterricht umsetzbar ist. Ist das nicht möglich müssen temporär Räume des Hortes, für zwei bis drei Klassen am Vormittag, während der
Unterrichtszeit genutzt werden. Ist der Schulstandort hergerichtet, werden die
Gesamtbedingungen des Hortes erweitert und verbessert.
- 57 -
Auslastung der Grundschulkapazität in der 60. Schule
"!
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Insgesamt erfährt der Stadtbezirk durch einen verstärkten Wohnungsbau (Sanierung
und Neubau) im zentrumsnahen Gebíet als auch im Randgebiet eine erhebliche Aufwertung. Besonders ist dies in Plagwitz und Kleinzschocher zu verzeichnen. Eine moderate Modernisierung und Eigenheimbebauung sorgt auch im südlichen Teil des
Stadtbezirkes für eine steigende Nachfrage nach Schulplätzen. Die Nachfrage nach
Wohnraum für Familien mit Kindern steigt stetig. Insgesamt kann das erwartete steigende Schüleraufkommen mit den aktuell vorhandenen Kapazitäten der bestehenden
Schulen nicht dauerhaft gesichert werden. Insofern sind für die nachhaltige Sicherung
der Kapazitäten ein Schulneubau in der Gießerstraße. Diese Schule steht zugleich für
die Versorgung von Lindenau und Plagwitz zur Verfügung. Weitere Kapazitätserweiterungen erfolgen durch den Ersatzbau für die der Schule am Adler, welche am neuen
Schulstandort in der Rolf-Axen-Straße vierzügig geführt wird. Zur Sicherung des Bedarf im südlichen Gebiet des Stadtbezirkes, ist die Kapazitätserweiterung der 60.
Schule auf eine Dreizügigkeit im Zuge der Neugestaltung des Standortes erforderlich.
Mit der weiteren Wohnbebauung im südlichen Teil des Stadtbezirkes (KnautkleebergKnauthain, Hartmanns-dorf-Knautnaundorf), reicht ggf. der Standort 60. Schule für die
Grundschulversorgung nicht aus. Aus diesem Grund ist strategisch eine Flächensicherung für eine weitere Grundschule im Gebiet vorzunehmen.
Lösungsansatz:
Ersatzbau mit Sporthalle für die Schule am Adler in der Rolf-Axen-Straße. Die
voraussichtliche Fertigstellung ist in 2020. Dabei Erweiterung auf eine Vierzügigkeit.
Neubau eines vierzügigen Schulstandortes mit Sporthalle in der Gießerstraße.
Für die Versorgung des Gebietes. Insbesondere im Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule und der Fanny-Hensel-Schule, sind weitere Kapazitäten erforderlich. Zusätzlich ist die Sicherung der Versorgung in Lindenau mit zu realisieren.
Die voraussichtliche Fertigstellung ist in 2020.
- 58 -
Erweiterungsbau am Schulstandort der 60. Schule mit Erweiterung um einen
Zug. Die voraussichtliche Fertigstellung ist in 2020. Ggf. Bereitstellung eines
Raumsystems mit zwei Klassenräumen. Nachfolgend Neubau einer
Sporthalle.
Bauliche Erweiterung und Verbesserung der Bedingungen am Standort des
Hortes der 60. Schule.
Neubau einer Zweifeld-Sporthalle zur Sicherung des Sportunterrichts der ErichZeigner-Schule und der Fanny-Hensel-Schule. Der Bedarf besteht da die vorhandenen Sporthallen nicht ausreichen. Jedoch ist der Bau der neuen Sporthalle nur in Abhängigkeit vom Enteignungsverfahren zum Flurstück Amalienstraße umsetzbar.
Ersatzbau für die 120. Schule, einschließlich Neubau einer Zweifeld-Sporthalle
zum Schuljahr 2020/21.
In 2019 wird die Entscheidung getroffen, ob im Zusammenhang mit der neuen
Schule in der Gießerstraße eine Änderung der Schulbezirksgrenze des gemeinsamen Schulbezirks erfolgt oder die neue Schule Gießerstraße mit einer
anderen Schule einen gemeinsamen Schulbezirk bildet.
Nach erfolgtem Neubau der Sporthalle an der 120. Schule kann die alte Sporthalle für die dringend benötigte Fahrradausbildung (in den Wintermonaten und
bei Schlechtwetter) der Schüler und Schülerinnen der Grundschulen genutzt
werden.
Da über den Zeitraum der kommenden 10 Jahre Flächen für den Bau von ca.
550 bis 600 Wohneinheiten (mögl. Einfamilienhäuser) zur Verfügung gestellt
werden, ist eine strategische Flächensicherung für einen neuen Grundschulstandort in Knautkleeberg-Knauthain oder Hartmannsdorf-Knautnaundorf vorzusehen, Die Bereitstellung der Schule ist ggf. ab 2026 erforderlich. Die Konkretisierung erfolgt mit der nächsten Fortschreibung der Schulnetzplanung. Im
Flächennutzungsplan ist eine Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen. Inwieweit
diese räumlich der richtige Standort ist oder andere Flächen bessere Bedingungen bieten, wird gegenwärtig in der Arbeitsgruppe „Soziale Infrastruktur“ geprüft und festgelegt.
- 59 -
4.8 Stadtbezirk West
Übersicht
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
Im Stadtbezirk West bestehen acht Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Die
Entwicklung im Stadtbezirk unterlag in den vergangenen Jahren vom anhaltenden Bevölkerungsschwund bis zur städtebaulichen Aufwertung der Ortsteile einer erheblichen Veränderung. Die 78. Schule und die 100. Schule führen einen gemeinsamen
Schulbezirk. Auch die Joachim-Ringelnatz-Schule, die Friedrich-Fröbel-Schule und die
85. Schule führen ebenfalls eine gemeinsamen Schulbezirk. Die 90. Schule nutzt gemeinsam mit dem Förderzentrum für Erziehungshilfe eine Schulgebäude.
Die Zügigkeiten nach Richtkapazität betragen bei den Schulen:
90. Schule
J.-Ringelnatz-Schule
Fr.-Fröbel-Schule
1 Zug
3,5 Züge
3,5 Züge
- 60 -
85. Schule
91. Schule
Schule Miltitz
78. Schule
100. Schule
3,5 Züge
3,5 Züge
2 Züge
2 Züge
3,5 Züge
Die Kapazitäten der Grundschulen innerhalb ihrer Schulgebäude sind bzw. werden
sehr bald ausgeschöpft sein. Da in den kommenden Jahren ein schnelles Ansteigen
der Schülerzahlen zu erwarten ist, ist es erforderlich, die Schullandschaft den sich
verändernden Bedingungen anzupassen. Die Bereitstellung eines Ersatzbaus für die
78. Schule ist notwendig, da sie sich seit vielen Jahren in einem ehemaligen Kita-Gebäude befindet und den Anforderungen für eine Schule nicht gerecht wird. Zugleich
wird mit der Bereitstellung des Ersatzbaus die Kapazität erhöht.
Ergänzt wird das Schulangebot im Grundschulbereich durch zwei Schulen in freier
Trägerschaft. Deren Kapazitätsrichtwerte betragen:
Freie Schule Leipzig e.V.
Bischöfliches Maria-MontessoriSchulzentrum Leipzig
1 Zug
2 Züge
Außer der 90. Schule und der Schule Miltitz, ist den anderen Grundschulen je ein Hort
zugeordnet, der Räume im gleichen Gebäude nutzt bzw. nachnutzt. Die Schülerinnen
und Schüler der Schule Miltitz und der 90. Schule nehmen Hortangebote bei freien
Trägern wahr.
Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen
Grundschulen
2016/17
IST
2016/17
Plan
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
90. Schule
21
21
28
31
30
37
41
42
43
43
43
J.-Ringelnatz-Schule
85. Schule
Fr.-Fröbel-Schule
226
215
222
225
218
235
250
260
268
297
307
Schule
… 2027/28
…2030/31
91. Schule
79
79
85
85
84
96
99
103
108
113
113
Schule Miltitz
46
46
51
52
51
61
63
68
70
74
74
78. Schule
100. Schule
141
140
145
154
151
166
184
193
199
210
112
Summe
513
501
531
547
534
595
637
666
688
737
649
Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen
Kapazität
in Klassen
2016/17
IST
2016/17
Plan
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
4
4
4
4
5
8
8
8
8
8
8
8
42
35
39
43
43
43
44
47
48
49
52
58
91. Schule
14
12
14
16
17
16
18
18
18
18
20
22
Schule Miltitz
8
7
7
7
8
8
9
10
11
12
12
12
78. Schule
100. Schule
22 (28)
19
21
26
26
26
29
30
31
32
38
38
Gesamt
90 (96)
77
85
96
99
101
108
113
116
119
130
138
Schule
90.Schule
J.-Ringelnatz-Schule
85. Schule
Fr.-Fröbel-Schule
Die Zahlen in Klammer sind bereits bekannte, geplante Erweiterungen.
- 61 -
2022/23 2023/24 .... 2027/28 ....
2030/31
Auslastung der Grundschulkapazität im SB West
Im Ergebnis der aktuellen Bevölkerungsprognose ist ersichtlich, dass der zu erwartende Bedarf an Grundschulkapazitäten für Grünau mit den vorhandenen Schulen nicht
gesichert werden kann. Da in und am Rand von Grünau noch ausreichend Freiraum
für Wohnbebauung gegeben ist, und davon ausgegangen wird, das die bestehenden
Wohngebiete wieder stärker nachgefragt werden, wird von einer starken Bevölkerungsentwicklung ausgegangen. Dies führt dazu, dass erheblich mehr Anmeldungen
zu erwarten sind als mit der Bevölkerungsprognose von 2013 eingeschätzt wurde. Es
ist erkennbar, dass die vorhandenen Kapazitäten für den Grundschulbedarf in der Gesamtheit nur bis zum Schuljahr 2017/18 ausreichen. Die sich abzeichnende Überbelegung kann mit dem Ersatzbau für die 78. Schule und deren Kapazitätserweiterung um
einen Zug sowie in Nutzung von horteigenen Räumen als Unterrichtsräume bis spätestens 2020 kompensiert werden kann. Anschließend müssen zusätzliche Kapazitäten bereitgestellt werden. Hierzu sind Kapazitäten für insgesamt drei vierzügige
Grundschulen zu schaffen.
Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte
90. Schule - einzügig (Garskestraße 21)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Schönau. Sie nutzt das 2006 sanierte Schulhaus gemeinsam mit dem Grundschulteil einschließlich dem Betreuungsangebot des
Förderzentrums für Erziehungshilfe. Der Schule ist kein eigener Hort zugeordnet. Die
Schülerinnen und Schüler, welche einen Hort besuchen, nehmen Freizeitangebote im
Wohnumfeld wahr (u. a. Kita der Fröbel Leipzig GmbH). Die Prognose geht davon
aus, dass die Schule bereits ab 2019/20 eine Zweizügigkeit aufweisen wird.
Handlungsbedarf:
Der Mehrbedarf für eine zusätzliche Klasse kann mit den vorhandenen Räumen gesichert werden. Da dies ab dem Schuljahr 2019/20 nicht mehr möglich
ist, müssen zusätzliche Kapazitäten für vier Klassen geschaffen werden. Die
Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der 91. Schule kann dazu führen,
dass eine optimale Auslastung der Schulen erfolgt und die Klassenbildung flexibel gestaltbar ist. Dadurch kann das Problem der Überbelegung ggf. noch et-
- 62 -
was gedämmt, jedoch nicht dauerhaft gelöst werden. Zusätzlich muss die Hortkapazität beim freien Träger erweitert werden.
Auslastung der Grundschulkapazität in der 90. Schule
91. Schule - dreieinhalbzügig (Uranusstraße 1)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Nord. Die Prognose zeigt, dass der Bedarf aus dem Schulbezirk nicht befriedigt werden kann. Die Schule führt zwei DaZKlassen.
Handlungsbedarf:
Ab 2020 bis 2025 werden vier zusätzliche Klassenräume benötigt. Ab 2026 bis
2030 werden weitere sieben Klassenräume benötigt. Mit der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks der 91. Schule mit der 90.Schule kann auf die tatsächlich anfallenden Bedarfe pro Schuljahr flexibler reagiert werden. Das Problem der kurzfristig zu erwartenden Überbelegung soll mit einem Anbau gelöst
werden.
Auslastung der Grundschulkapazität in der 91. Schule
- 63 -
Gemeinsamer Schulbezirk Grünau-West
78. Schule - zweizügig (Binzer Straße 14)
100. Schule - dreieinhalbzügig (Miltitzer Allee 1)
Beide Schulen befinden sich im Ortsteil Lausen-Grünau. Das Schulhaus der
78. Schule ist eine ehemalige Kindertagesstätte und entspricht nicht den baulichen
Vorgaben, die an ein Schulhaus gestellt werden. Die vom Gesetzgeber vorgegebene
maximale Belegung von 28 Schülerplätzen pro Klasse kann nicht umgesetzt werden.
Aufgrund von brandschutztechnischen Bestimmungen ist nur die Unterrichtung von 24
Schüler/-innen pro Klasse möglich ist. Insofern ist die Kapazität auf 192 Schüler festgelegt. Um den Bedarf an Schulplätzen sichern zu können führen beide Schulen
einen gemeinsamen Schulbezirk. An der 100. Schule werden zwei DaZ-Klassen geführt.
Handlungsbedarf:
Für die 78. Schule wird ein Gebäude am Schulstandort „An der Kotsche“ dreieinhalbzügig hergerichtet. Die Fertigstellung ist für 2019 avisiert. Damit erfolgt
eine Erweiterung der Kapazität der Schule um 1,5 Züge. Ab 2023 wird im gemeinsamen Schulbezirk ein Kapazitätsbedarf für 14 zusätzliche Klassen benötigt. Dies erfordert einen dreieinhalbzügigen Schulneubau.
Auslastung der Grundschulkapazität in der 78. Schule/100. Schule
Schule Miltitz - zweizügig (Großmiltitzer Straße 4)
Der Standort der Schule liegt zwischen dem Ort Miltitz und dem Neubaugebiet an der
Großmiltitzer Straße. Der Schulbezirk erstreckt sich über Miltitz und einen Teil des
Ortsteils Grünau-Nord. Der Schule ist kein eigener Hort zugeordnet. Die Schülerinnen
und Schüler, welche einen Hort besuchen, nehmen Freizeitangebote im Wohnumfeld
wahr (u. a. Kita der Volkssolidarität Ringstraße).
Handlungsbedarf:
Gemäß der aktuellen Bevölkerungsprognose ist eine dauerhafte Erweiterung
der Schule um einen Zug, auf Zwölf Klassen zu erwarten. Ab 2020 müssen vier
zusätzliche allgemeine Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt werden. Die Erweiterung ist in Abhängigkeit vom Schulneubau an der Kotsche, hinsichtlich der
Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks oder ggf. Änderung der Schulbezirksgrenzen zu betrachten. Die Erweiterung kann auch durch einen Anbau bis
zum ggf. Bau einer neuen Schule im Gebiet erfolgen. Zusätzlich muss die Hortkapazität beim freien Träger erweitert werden.
- 64 -
Auslastung der Grundschulkapazität der Schule Miltitz
Gemeinsamer Schulbezirk Grünau-Mitte
Joachim-Ringelnatz-Schule - dreieinhalbzügig (Grünauer Allee 35)
Friedrich-Fröbel-Schule - dreieinhalbzügig (Mannheimer Straße 128c)
85. Schule - dreieinhalbzügig (Stuttgarter Allee 3)
Diese drei Schulen sichern die Grundschulversorgung im den Ortsteilen Grünau-Ost
und Grünau-Mitte. Sie führen einen gemeinsamen Schulbezirk. Die Prognose zeigt
auf, dass die zu erwartende Schülerschaft mit den vorhandenen Kapazitäten im gemeinsamen Schulbezirk langfristig nicht versorgt werden kann. Die Joachim-Ringelnatz-Schule und die 85. Schule führen je eine DaZ-Klasse. An der Friedrich-FröbelSchule werden zwei DaZ-Klassen geführt. Zuzüglich werden an der 85. Schule zwei
LRS-Klassen geführt.
Handlungsbedarf:
Ab dem Schuljahr 2022 werden aufbauend bis zum Schuljahr 2030 Kapazitäten
für 16 zusätzliche Klassen benötigt, was einen vierzügigen Schulneubau erfordert.
Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk
- 65 -
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Die Grundschulversorgung im Stadtbezirk kann ohne Schaffung zusätzlicher Kapazitäten langfristig nicht gesichert werden. Mit der positiven Bevölkerungsprognose für
das Gebiet, ist ein starker Anstieg der Schülerzahlen zu erwarten. Insofern ist im Prognosezeitraum der Neubau von Kapazitäten für 39 zusätzliche Klassen erforderlich.
Rechnerisch ergeben sich daraus drei vierzügige Grundschulen. Inwieweit es Sinn
macht neue Grundschulen zu bauen oder an bestehenden Grundschulen die vorhandenen Kapazitäten durch einen Anbau oder Raumsysteme zu erweitern, muss im Einzelfall geprüft werden.
Lösungsansatz:
Gemeinsamer Schulbezirk der 90. Schule mit der 91. Schule ab 2018/19. Erweiterung der Kapazität der 90. Schule um vier Klassen. Bereitstellung ab
2019. Die Erweiterung kann nur durch eine Anbau oder durch ein Raumsystem
bis zum ggf. Bau einer neuen Schule im Gebiet erfolgen.
Erweiterung der Kapazität der 91. Schule um vier Klassen. Bereitstellung ab
2020. Erweiterung der Kapazität um weitere vier Klassen. Bereitstellung ab
2026. Die Erweiterung soll durch eine Anbau oder durch ein Raumsystem bis
zum ggf. Bau einer neuen Schule im Gebiet erfolgen.
Erweiterung der Kapazität der Schule Miltitz um vier Klassen. Bereitstellung ab
2020. Die Erweiterung ist in Abhängigkeit vom Schulneubau an der Kotsche,
hinsichtlich der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks oder ggf. Änderung
der Schulbezirksgrenzen zu betrachten. Die Erweiterung kann auch durch
einen Anbau bis zum ggf. Bau einer neuen Schule im Gebiet erfolgen.
Alternativ: Statt Schaffung der zusätzlichen Kapazitäten an den Schulstandorten der 90. und 91. Schule und der Schule Miltitz wird im Gebiet zwischen
Schönau und Grünau-Nord ein neuer drei- bis vierzügiger Grundschulstandort
mit Sporthalle errichtet. Vorzugsweise sollte dieser neue Schulstandort zentral
liegen. Bis zu dessen Fertigstellung sind die Kapazitätsdefizite dem Bedarf entsprechend durch Raumsysteme auszugleichen. Dafür ist umgehend eine Flächensicherung erforderlich.
Der Schulstandort An der Kotsche wird dreieinhalbzügig für die 78. Schule mit
Hort saniert. Die Fertigstellung ist für 2019 avisiert.
Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten als neue drei- bis vierzügige Grundschule mit Sporthalle im gemeinsamen Schulbezirk der 78. Schule und 100.
Schule, ab 2023. Dafür ist umgehend eine Flächensicherung erforderlich.
Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten als neue vierzügige Grundschule mit
Sporthalle im gemeinsamen Schulbezirk der Joachim-Ringelnatz-Schule, der
85. Schule und der Friedrich-Fröbel-Schule, ab 2025. Vorzugsweise sollte dieser neue Schulstandort so liegen, dass auch Schüler und Schülerinnen aus
dem Gebiet südlich des Lausener Weges diesen fußläufig gut erreichen können. Dafür ist umgehend eine Flächensicherung erforderlich.
Erweiterung der Hortkapazitäten bei den freien Trägern, die das Hortangebot
für die Schüler der 90. Schule und Schule Miltitz sicherstellen.
- 66 -
4.9 Stadtbezirk – Alt-West
Übersicht
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk sechs Grundschulen in
kommunaler Trägerschaft.
Die Grundschulen in Gundorf, Böhlitz-Ehrenberg sowie Rückmarsdorf wurden im
Zuge der Eingemeindungen in das Leipziger Schulnetz integriert und sind in ihrem
Bestand festgeschrieben, sofern die gesetzlich geforderten Mindestschülerzahlen
erreicht werden. Veränderungen des Schulstandortes bedürfen hierbei des beiderseitigen Einverständnisses.
Ergänzt werden die Grundschulen im Stadtbezirk durch die Nachbarschaftsschule.
Im Rahmen eines Schulversuchs werden Kinder im Grundschulalter aufgenommen
und über zehn Schuljahre bis zum Realschulabschluss geführt. Die Schule besitzt
keinen eigenen Schulbezirk, sondern kann Schüler aus dem gesamten Stadtgebiet
aufnehmen. Der Schulversuch ist gegenwärtig in Form und Inhalt bis zum Jahr 2017
beschieden.
Die Zügigkeiten nach Richtkapazität betragen bei den Schulen:
172. Schule
157. Schule
46. Schule
Schule Böhlitz-Ehrenberg
3,5 Züge
2,5 Züge
4 Züge
3 (4) Züge
- 67 -
Schule Gundorf
Schule Rückmarsdorf
Nachbarschaftsschule
1 Zug
1,5 Züge
2 Züge
Jeder Grundschule ist ein Hort zugeordnet. Die Horte in Böhlitz-Ehrenberg, Gundorf
sowie der Nachbarschaftsschule werden von einem freien Träger betrieben.
Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen
Grundschulen
Schule
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 … 2027/28 …2030/31
172. Schule
108
120
128
108
139
140
146
154
165
167
157. Schule
74
76
80
77
88
90
89
90
91
90
46.Schule
94
94
102
90
108
110
115
120
126
126
Schule B.-Ehrenberg
68
68
69
71
81
76
78
85
91
92
Schule Gundorf
20
19
20
21
23
22
23
24
27
28
Schule Rückmarsdorf
31
26
28
32
28
28
33
36
39
40
Summe
395
403
427
399
467
466
484
509
539
543
Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen
Schule
Kapazität
2016/17
2017/18
2018/19
172. Schule
16
15
19
19
19
21
21
22
23
25
25
157. Schule
10
11
12
12
12
13
14
15
16
16
16
46. Schule
16
18
19
20
20
20
20
21
22
24
24
Schule B.-Ehrenberg
12
12
12
12
12
12
12
12
13
16
16
Schule Gundorf
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
Schule Rückmarsdorf
6
8
7
8
8
8
8
8
8
8
8
64
68
73
75
75
78
79
82
86
93
93
Gesamt
2019/20 2021/21
2021/22
2022/23 2023/24 .... 2028/29 .... 2030/31
Auslastung der Grundschulkapazität im SB Alt-West
Die Richtkapazitäten sind im Stadtbezirk ausgelastet. Es erfolgt an einigen
Schulstandorten eine Überbelegung. Parallel dazu laufen bereits Planungen und
Baumaßnahmen, um die Kapazitäten zu erhöhen (Böhlitz-Ehrenberg, Gundorf,
Rückmarsdorf).
Für den Stadtbezirk Alt-West ist im Gesamtbedarf eine Überschreitung gegenüber
der aktuell vorhandenen Richtkapazität um bis zu 20 Klassen prognostiziert. Dabei
wird ein starkes Ansteigen der zusätzlichen Bedarfe im Bereich Leutzsch, im Zuge
der Revitalisierung der Georg-Schwarz-Straße, ausgemacht.
Mit der Errichtung des Schulstandortes an der Gießerstraße (vierzügige Grundschule) werden Bereiche der Schulbezirke der 172. und 157. Schule und 46. Schule
dieser Schule zugeordnet. Dies wird im wesentlichen die Wohnquartiere im Ortsteil
Lindenau betreffen. Mit der Erarbeitung der nächsten Fortschreibung zur Schulnetzplanung wird die Entscheidung zur Bildung eines gemeinsamen bzw. eigenständigen
Schulbezirks getroffen.
- 68 -
Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte
172. Schule (Prießnitzstraße 19)
Die 172.Schule befindet sich im Ortsteil Leutzsch. Das Schulgebäude wurde 1977
errichtet und ist für eine 3,5-Zügigkeit ausgelegt. An der Schule ist eine Vorbereitungsklasse DAZ eingerichtet.
Handlungsbedarf:
Die Schule kann das Schüleraufkommen aus dem Schulbezirk voraussichtlich
ab dem Jahr 2020 nicht mehr mit eigenen Raumressourcen absichern. Hier
wirkt sich die Revitalisierung der Wohngebiete entlang der Georg-SchwarzStraße auf die Schulraumbedarfe nachhaltig aus.
Damit besteht die Notwendigkeit einer extensiven Erweiterung der Schulhauskapazitäten im Bereich Leutzsch.
Auslastung der Grundschulkapazität in der 172. Schule
- 69 -
157. Schule (Hans-Driesch-Straße 41)
Das im Ortsteil Leutzsch befindliche Schulgebäude wurde 1881 errichtet. Der Hort ist
im Gebäude mit untergebracht. Die Schule ist mit einem Kapazitätsrichtwert von
zweieinhalb Zügen (zehn Klassen) ausgewiesen.
Handlungsbedarf:
Wie auch an der 172. Schule wird der Raumbedarf die vorhanden Richtkapazität des Schulhauses übersteigen. Eine bauliche Erweiterung ist vor Ort
nicht möglich. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten, im Zusammenhang mit
der Bedarfsentwicklung der 172. Schule, ist erforderlich. Dabei sollte neben
Schulbezirksveränderungen auch eine mögliche Verlagerung an den Standort
Uhlandstraße geprüft werden.
Auslastung der Grundschulkapazität in der 157. Schule
46. Schule (Saalfelder Straße 29)
Das Gebäude der 46. Schule wurde 1896 im Ortsteil Neulindenau errichtet. Die
Kapazität der Schule ist mit einer Vierzügigkeit ausgewiesen. In der Schule werden
neben den Schüler/-innen aus dem Schulbezirk auch zwei LRS-Klassen unterrichtet
sowie eine Vorbereitungsklasse DAZ geführt.
Handlungsbedarf:
Das Schüleraufkommen im Bereich der 46. Schule lässt bis zum Jahr 2022
die Überschreitung des Richtwertes um bis zu einem Zug erwarten. Bedingt
durch die baulichen Reserven, kann dieses Aufwachsen im Raumbestand der
Schule aufgefangen werden.
Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der Wohnbebauung im
Schulbezirk sowie dem angrenzenden Bereich des Lindenauer Hafens (dem
Schulbezirk der 90. Schule zugeordnet) ist zu prüfen, ob die Notwendigkeit
der Schaffung neuer Grundschulkapazitäten ab dem Jahr 2022 besteht. Dazu
sind frühzeitig Vorbehaltsflächen auszuweisen.
- 70 -
Auslastung der Grundschulkapazität in der 46. Schule
Schule Böhlitz-Ehrenberg (Heinrich-Heine-Straße 64)
Die Schule nutzt gemeinsam mit der Heinrich-Pestalozzi-Schule die Gebäude auf
dem Areal in Böhlitz-Ehrenberg. Der Hort wird in freier Trägerschaft geführt. Die
Schule ist aktuell mit einem Kapazitätsrichtwert von drei Zügen ausgewiesen.
Handlungsbedarf:
Die Prognose der Schülerzahlen geht davon aus, dass das Schüleraufkommen der Schule die Vierzügigkeit erreicht. Mit der Erarbeitung eines
zukunftsfähigen Konzeptes zum Schulstandort in Böhlitz-Ehrenberg wird
darauf bereits reagiert. Im Jahr 2014 erfolgte die Ablösung des bisherigen
Containerbaus durch einen Teilneubau. Im zweiten Bauabschnitt wird der
bestehende Flachbau ersetzt. Dabei erfolgt die Anpassung an die künftigen
Bedarfe von Grundschule und Hort. Ziel ist die Bereitstellung aller räumlichen
Angebote für die Grundschule und den Hort in einem Gebäude am Schulstandort und damit die Aufgabe der zusätzlichen Nutzung von Räumen im
Haus der Oberschule in Böhlitz-Ehrenberg.
Auslastung der Kapazität in der Schule Böhlitz-Ehrenberg
- 71 -
Schule Gundorf (Leipziger Straße 210)
Das heutige Gebäude wurde 1902 als Volksschule erbaut. Die Schule ist mit einem
Kapazitätsrichtwert für eine einzügige Schule ausgewiesen. Der Hort, in freier
Trägerschaft, nutzt ein eigenes Objekt in der Nähe der Schule.
Handlungsbedarf:
Die Prognose erwartet in den kommenden Jahren keine Überschreitung des
Kapazitätsrichtwertes. Das vorhandene Raumangebot ermöglicht jedoch bei
maximaler Auslastung des Standortes nur die Unterrichtung von fünf Klassen.
Diese Anzahl wurde in den vergangenen Jahren mitunter erreicht. Die
bauliche Entwicklung der Schule ist dahingehend voranzutreiben, dass die
vorhandenen Raumreserven die Führung von 1,5 Zügen ermöglichen können.
Dies soll im Rahmen der baulichen Aufwertung des Schulstandortes mit
vorgenommen werden.
Auslastung der Kapazität in der Schule Gundorf
Schule Rückmarsdorf (An der Friedenseiche 4)
Die Schule in Rückmarsdorf besteht aus zwei Gebäuden, welche 1877 bzw. 1913
erbaut wurden. Zwischen den Gebäuden ist eine Turnhalle eingerichtet, die 1997
erbaut wurde. Die Schule ist für eine 1,5-Zügigkeit ausgelegt (sechs Klassen).
Handlungsbedarf:
Die Richtkapazität der Schule ist bereits ausgeschöpft. Es erfolgt bereits jetzt
eine Überbelegung. Der langfristige Bedarf wird spätestens ab dem Jahr 2022
als dauerhaft zweizügig prognostiziert.
Hier muss eine räumliche Erweiterung vorgenommen werden, um die
Bedarfsabsicherung, sowohl für die Schule als auch für den Hort, zu
gewährleisten. Erste Entwurfsstudien zeigen die Möglichkeiten der baulichen
Anpassung an die kommenden Bedarfe auf.
- 72 -
Auslastung der Kapazität in der Schule Rückmarsdorf
!
Nachbarschaftsschule (Gemeindeamtsstraße 8-10)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Alt-Lindenau. Im Rahmen des Schulversuchs
„Schule mit besonderem pädagogischen Profil / Gemeinschaftsschule“ werden
Kinder im Grundschulalter aufgenommen und über zehn Schuljahre bis zum Realschulabschluss geführt. Die Nachbarschaftsschule arbeitet zur Weiterentwicklung
der Oberschule und zur individuellen Förderung der Schüler/-innen als Konsultationsschule mit den Schwerpunkten zur Wochenplanarbeit der Klassen 1-3, der
Projektarbeit in den Klassenstufen 1-8, sowie an der Entwicklung eines naturwissenschaftlichen Konzeptes in Leipzig.
Die gegenwärtige Genehmigung des Schulversuchs ist bis zum 31.07.2017 befristet.
Die Stadt Leipzig als Träger des Schulversuchs wird die Weiterführung beantragen.
Handlungsbedarf:
Es besteht kein Handlungsbedarf. Aufgrund ihres besonderen Schulmodells
wird sie weiterhin Teil der Leipziger Bildungslandschaft sein. Zugleich kann
das Schulmodell mit der vorhandenen Kapazität weitergeführt werden.
"
- 73 -
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Für den Stadtbezirk Alt-West ist im Gesamtbedarf eine Überschreitung gegenüber
der aktuell vorhandenen Richtkapazität um bis zu 20 Klassen prognostiziert.
Besonders durch die städtebauliche Entwicklung im Bereich der Magistrale der
Georg-Schwarz-Straße entsteht ein Anpassungsbedarf für die 172. und 157. Schule,
welcher mit den bestehenden räumlichen Möglichkeiten nicht mehr erreichbar sind.
Da im angrenzenden Stadtbezirk Südwest am Standort Gießerstraße eine vierzügige
Grundschule errichtet wird, können dortige Kapazitäten zur Bedarfsabsicherung mit
genutzt werden. Dazu wird eine Veränderung der bisherigen Schulbezirke der 157.
und 172. Schule, im Bereich des Lindenauer Marktes, erforderlich sein.
Im Einzugsbereich der 46. Schule sowie dem angrenzenden Lindenauer Hafen wird
ebenfalls eine positive Bevölkerungsentwicklung erwartet. Damit würden
voraussichtlich ab 2022 die Bedarf soweit ansteigen, dass mit einer Kapazitätserweiterung reagiert werden muss. Dazu sollten frühzeitig potentielle Vorbehaltsflächen ausgewiesen werden.
Lösungsansatz:
• Es muss eine Möglichkeit zur Erweiterung der Raumressourcen für die Schule
Rückmarsdorf gefunden werden. Eine Vorstudie zeigt die generelle
Möglichkeit auf, die erforderlichen baulichen Erweiterungen am Schulstandort
vorzunehmen. Der Bedarf dafür besteht ab dem Jahr 2022 dauerhaft.
•
Die Raumreserven der Schule Gundorf sind im Rahmen der baulichen
Aufwertung zu erweitern, um eine Überschreitung der maximal möglichen
Aufnahmekapazität zu vermeiden.
•
Für die Schule Böhlitz-Ehrenberg erfolgt die Weiterführung der Umsetzung
des „zukunftsfähigen Konzeptes zum Schulstandort Böhlitz-Ehrenberg“.
•
Mit der Fertigstellung des Schulneubaus an der Gießerstraße wird eine
Veränderung der Schulbezirke der 172. und 157. Schule vorgenommen.
Zugleich erfolgt die Prüfung der Verlagerung der 157.Schule an den Standort
Uhlandstraße.
•
Im Bereich der 46. Schule erfolgt die Sicherung einer Vorbehaltsfläche für
einen möglichen zweizügigen Grundschulstandort ab dem Jahr 2022.
- 74 -
4.10 Stadtbezirk Nordwest
Übersicht
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen im Stadtbezirk Grundschulen in öffentlicher
Trägerschaft.
Die Schule Stahmeln ist mit zwei Schulhäusern in Stahmeln und Lützschena untergebracht. Die 39. Schule ist gemeinsam mit einem Gymnasium in einer Schulanlage
untergebracht, barrierefrei eingerichtet und ermöglicht die integrative Unterrichtung von
Schüler/-innen mit körperlichen Behinderungen. Der zugehörige Hort hat keine
separaten Räume. Die Paul-Robeson-Schule ist gemeinsam mit einer Oberschule in
einem Schulhaus untergebracht, soll ab dem Jahr 2018 in einem eigenen Gebäude am
Standort im Opferweg untergebracht werden.
Die Zügigkeiten der Schulen betragen:
Wilhem-Hauff-Schule
39. Schule
Paul-Robeson-Schule
Shcule Stahmeln
Alfred-Kästner-Schule
3,5 Züge
2 Züge
1,5 Züge (später 3 Züge)
2 Züge
2 Züge
Jeder Grundschule ist ein Hort zugeordnet, welcher in der Regel im gleichen Gebäude
untergebracht ist und von Schülern der Grundschule besucht wird. Der Hort der AlfredKästner-Schule wird von einem freien Träger geführt. Für die Grundschule Stahmeln
werden zwei Horte in freier Trägerschaft geführt.
- 75 -
Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen
Grundschulen
Schule
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24
2027/28
2030/31
Wilheml-Hauff-Schule
72
79
91
85
110
116
124
130
149
156
39. Schule
48
53
60
56
71
75
81
83
94
97
Paul-Robeson-Schule
49
53
56
53
61
65
68
67
69
69
Schule Stahmeln
40
47
47
43
48
48
52
53
57
59
A.-Kästner-Schule
42
46
45
43
44
46
48
49
52
52
Summe
251
278
299
280
334
350
373
382
421
433
Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen
Schule
Wilhelm-Hauff-Schule
39.Schule
Kapazität
2016/17
2017/18
2018/19
2028/29
2030/31
14
15
15
16
2019/20 2020/21
19
19
2021/22
20
2022/23 2023/24
21
22
26
27
8
8
8
9
9
12
12
12
12
16
16
6 (12) *
7
8
8
9
10
12
12
12
12
12
Schule Stahmeln
8
7
9
9
9
9
9
9
9
13
13
A.-Kästner-Schule
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
58
61
62
63
75
76
Paul-Robeson-Schule
44 (50)
45
48
50
54
* Erhöhung der Kapazität in neuem Schulgebäude am Opferweg
Gesamt
Auslastung der Grundschulkapazität im SB Nordwest
Die aktuell vorhandene Richtkapazität der Schulen ist ausgeschöpft. Es erfolgen an
einzelnen Schulen,Überbelegungen zur Absicherung des Unterrichtes.
Für den Standort der Paul-Robeson-Schule wurde bereits mit der Fortschreibung der
Schulnetzplanung im Jahr 2012 die Entwicklung aufgezeigt. Bis zum Jahr 2018 soll eine
Reaktivierung des Objektes am Opferwegs erfolgen. Damit kann die Schule dann
umziehen und erweiterte Kapazitäten nutzen.
Für den Schulstandort Lützschena / Stahmeln ist die Erweiterung des Objektes Windmühlenweg (Lützschena) vorgesehen.
Die 39. Schule hat eine Auslastung erreicht, bei der dem zugeordnetem Hort kein
eigener Raum mehr im Gebäude zur Verfügung steht. Hier stehen keine Reserven
mehr zur Verfügung.
Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte
- 76 -
Wilhelm-Hauff-Schule (Diderotstraße 37)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Möckern und wurde 1974 errichtet. Die Schule ist
mit einer Richtkapazität für 3,5 Züge (14 Klassen) ausgewiesen. Am Schulstandort
befindet sich ein weiteres Gebäude, welches künftig die Schule an der Diderotsdtraße
(Oberschule) beherbergen wird.
Handlungsbedarf:
Es wird ein Mehrbedarf von bis zu zehn Klassen prognostiziert. Dies entspräche
dem Bedarf einer zweizügigen Schule. Im nördlichen Bereich des Schulbezirks
(Max-Liebermann-Straße) wird gegenwärtig eine Vorbehaltsfläche für die
kapazitive Erweiterung (dreizügige Grundschule) entwickelt. In einem
gemeinsamen Schulbezirk können damit die Möglichkeiten geschaffen werden,
die Mehrbedarfe abzudecken.
Auslastung der Kapazität in der Wilhelm-Hauff-Schule
39. Schule (Gustav-Kühn-Straße 1)
Das Gebäude wurde 1858 errichtet und nach umfangreichen Rekonstruktionsmaßnahmen mit einem dazugehörigen Anbau im Jahr 1993 als Grundschule mit einer zweizügigen Richtkapazität wieder eingerichtet. Die Schule ist barrierefrei und unterrichtet
körperbehinderte Schüler integrativ. Der zugehörige Hort hat keine separaten Räume.
Die 39. Schule ist gemeinsam mit einem Gymnasium in einer Schulanlage untergebracht. Eine extensive Erweiterung ist nicht möglich.
Handlungsbedarf:
Voraussichtlich ab dem Jahr 2020 wird die Kapazität der Schule vollständig
ausgelastet sein. Weitere Reserven stehen nicht zur Verfügung. Der Mehrbedarf
entspricht einer zweizügigen Schule.
Mit Blick auf die Bereitstellung des Schulobjektes am Opferweg kann ein Teil des
Mehrbedarfes durch eine Veränderung des Schulbezirkes temporär abgesichert
werden.
Grundsätzlich wird der Bedarf an der extensiven Kapazitätserweiterung, in der
Größenordnung einer Zweizügigkeit, gesehen.
- 77 -
Auslastung der Kapazität in der 39. Schule
Paul-Robeson-Schule (Jungmannstraße 5)
Das Gebäude der Schule wurde 1973 errichtet. Die Schule wird durch Grundschule,
Oberschule sowie den Hort genutzt. Die vorhandene Mehrfachnutzung führt zu einer
Beschränkung der Richtkapazität auf 1,5 Züge.
Handlungsbedarf:
Voraussichtlich ab dem Jahr 2018 wird die Schule das Objekt im Opferweg
nutzten können. Das Schulgebäude wird als dreizügige Grundschule mit
Sporthalle sowie Hort reaktiviert. Es wird prognostiziert, das die Schule den
eigenen langfristigen Bedarf mit den dann bestehenden Raumkapazitäten
absichern kann.
Auslastung der Kapazität in der Paul-Robeson-Schule
- 78 -
Schule Stahmeln (Stahmelner Höhe 1)
Diese Schule nutzt gegenwärtig zwei Schulgebäude. Das Schulgebäude im Ortsteil
Lützschena hat eine Kapazität von vier Klassen und liegt am Stadtrand. Das Gebäude
in Stahmeln ist sanierungsbedürftig und als Schulhaus nicht gut geeignet. Der
Kapazitätsrichtwert der Schule ist für eine zweizügige Schule mit acht Klassen
ausgewiesen.
Handlungsbedarf:
Die Kapazität der Schule wird voraussichtlich ab dem Jahr 2025 überschritten
und bedarf einer der räumlichen Erweiterung. Zugleich ist die Führung der
Schule an zwei Standorten nicht optimal. Daher empfiehlt sich die räumliche
Erweiterung am Standort Lützschena und die Konzentration der Schule an
diesem Standort. Die notwendige Erweiterung der Kapazität auf eine
prognostizierte Zweieinhalbzügigkeit ist bei der Konzentration auf einen Standort
zu berücksichtigen. Die bisherige Mitteleinordnung geht von einer Realisierung
bis zum Jahr 2019 aus.
Auslastung der Kapazität in der Schule Stahmeln
Alfred-Kästner-Schule (Gartenwinkel 30)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Lindenthal und wurde bis 1909 errichtet. Die Schule
ist mit einer Richtkapazität für zwei Züge ausgewiesen. Der Hort, in freier Trägerschaft,
nutzt ein eigenes Gebäude in der Nachbarschaft.
Handlungsbedarf:
Die Schule kann mit den vorhandenen Kapazitäten die Nachfrage nach Schulplätzen absichern.
Abweichend dazu wurde mit dem Beschluss der Ratsversammlung zur
Fortschreibung des Schulentwicklungsplan 2016 die Festlegung getroffen, den
Standort dreizügig zu planen und auszubauen. Diese Erweiterung könnte nach
Umsetzung dazu genutzt werden, Teile der Schülerschaft der Paul-RobesonSchule (nördlich der B6) dem Schulbezirk zuzuordnen und damit Ressourcen für
die Bedarf aus Möckern zu gewinnen.
- 79 -
Auslastung der Kapazität in der Alfred-Kästner-Schule
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Für die Nachfrage nach Schulplätzen wird eine langfristige Überschreitung der
Bestandskapazitäten um bis zu 26 Klassen, gegenüber dem heutigen Stand,
prognostiziert.
Der größte Handlungsbedarf wird für den Bereich Möckern gesehen. Für die hier
befindliche Wilhelm-Hauff-Schule sowie 39. Schule wird der Gesamtmehrbedarf für
eine drei- bis vierzügige Schule prognostiziert. Dazu sind geeignete Standorte zu
ermitteln. Während für den Schulbezirk der Wilhelm-Hauff-Schule mit der Entwicklung
einer Vorbehaltsfläche am ehemaligen Kasernengelände entlang der Max-LiebermannStraße bereits ein Lösungsansatz besteht, ist für den kommenden Mehrbedarf der 39.
Schule noch kein Standort gefunden.
Mit der Inbetriebnahme des Schulhauses für die Paul-Robeson-Grundschule stehen
Kapazitätsreserven für eine zwischenzeitliche Bedarfsabsicherung zur Verfügung.
Langfristig wird der Schulbezirk die Kapazität der Schule am Opferweg aber selber
benötigen.
Für den Schulstandort Lützschena/Stahmeln muss eine Anpassung der Zielplanung
dahingehend erfolgen, dass die bauliche Erschließung in Lützschena / Windmühlenweg
den neu ermittelten Gesamtbedarf des Schulbezirkes berücksichtigt, da eine Mitnutzung der Schule am Opferweg mit den jetzt vorliegenden Prognosen nicht möglich
ist.
Durch die geplante Bebauung am ehemaligen Kasernengelände wird es zu einem
erhöhten Bedarf kommen. Dieser muss durch zusätzliche Maßnahmen ausgeglichen
werden.
Lösungsansatz:
• Beobachtung der Bedarfsentwicklung der 39. Schule, um frühzeitig erforderliche
Maßnahmen zur Absicherung der schulischen Versorgung zu gewährleisten.
Gegebenenfalls muss eine Verkleinerung des Schulbezirks der 39. Schule, in
Richtung Paul-Robeson-Schule (im Opferweg) erfolgen.
• Neubau einer weiteren zweizügigen Grundschule in Möckern zur Absicherung
der prognostizierten Bedarfe der Wilhelm-Hauff-Schue und der 39. Schule. Es ist
auch denkbar, im Schulbezirk der 39. Grundschule einen erweiterten (vier-
- 80 -
zügigen) Ersatzneubau zu schaffen. Damit kann das bisherige Schulgebäude
aufgegeben werden und einer Nutzung durch die Werner-Heisenberg-Schule
zugeführt werden.
• Reaktivierung des Objektes im Opferweg (ehemalige 58.Schule)
o in Arbeit
• Aufgabe des Objektes Stahmelner Höhe und Konzentration der Schule auf das
Objekt Windmühlenweg. Ziel ist die Realisierung bis zum Jahr 2019.
o
Abschluss der Rekonstruktion des Objektes für die neu ermittelten
Bedarfe.
• Sicherung einer Vorbehaltsfläche für einen Grundschulstandort im Bereich
Gohlis-Nord / Möckern (vorzugsweise entlang der Max-Liebermann-Straße).
• Dreizügiger Ausbau der Alfred-Kästner-Schule und Bedarfsabsicherung für Teile
des bisherigen Grundschulbezirks der Paul-Robeson-Schule.
- 81 -
4.11 Stadtbezirk Nord
Übersicht
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
Im Stadtbezirk stehen neun Grundschulen in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung.
Der Ersatzbau am Standort der Erich-Kästner-Schule wurde im Jahr 2013 in die
Nutzung übernommen. Das alte Bestandsgebäude der Erich-Kästner-Schule soll nach
der Nutzung als Vorinterim für das Gymnasium an der Telemannstraße wieder
vollumfänglich dem Grundschulnetz zugeführt werden.
Die Zügigkeiten nach Richtkapazität betragen:
Geschwister-Scholl-Schule
Erich Kästner-Schule
Hans-Kroch-Schule
3,5 Züge
4 Züge
4 Züge
- 82 -
Karl-Liebknecht-Schule
Adam-Friedrich-Oeser-Schule
Carl-von-Linné-Schule
33. Schule
Schule Seehausen
Schule Wiederitzsch
3,5 Züge
3,5 Züge
2 Züge
2 Züge
1 Zug
3 Züge
Jeder Grundschule ist ein Hort zugeordnet, welcher in der Regel im gleichen Gebäude
untergebracht ist und von Schüler/-innen der Grundschule besucht wird. Die Horte der
Schulen Wiederitzsch und Seehausen werden von freien Trägern geführt.
Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen
Grundschulen
Schule
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24
2027/28
2030/31
Geschw.-Scholl-Schule
71
74
76
70
83
85
87
88
95
99
Erich-Kästner-Schule
129
135
131
124
146
153
156
159
176
182
Gemeins.SB Nord
142
151
171
159
194
204
199
203
214
219
A.-F.-Oeser-Schule
75
80
90
80
99
102
101
103
110
114
Carl-von-Linné-Schule
44
49
50
43
50
53
55
56
63
65
33.Schule
42
47
48
41
47
50
53
53
60
63
Schule Seehausen
24
23
21
22
17
17
17
17
19
19
Schule Wiederitzsch
95
97
85
92
82
85
87
89
98
101
Summe
622
656
672
631
718
749
755
768
835
862
Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen
Schule
Kapazität
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20 2020/21
2021/22
2022/23 2023/24
2028/29
2030/31
14
16
15
14
12
12
13
14
15
16
16
16 (20) (24)
19
20
20
20
21
22
23
24
27
28
Gemeins. SB Nord
30
24
25
27
27
29
31
32
33
34
34
A.-F.-Oeser-Schule
14
11
13
14
14
16
17
17
17
17
18
Carl-von-Linné-Schule
8
8
8
8
8
8
8
8
8
12
12
14
Geschw.-Scholl-Schule
Erich Kästner-Schule
8 (12) (16)
10
10
10
10
10
10
10
10
14
Schule Seehausen
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
Schule Wiederitzsch
12
13
16
15
16
15
15
16
16
16
16
98 (122)
105
111
112
111
115
120
110
127
124
142
33. Schule
Gesamt
Auslastung der Grundschulkapazität im SB Nord
Im Stadtbezirk stehen nur noch wenige Reserven im Raumbestand zur Verfügung.
Auf die bereits stattgefundenen Anstiege wurde mit der Bildung eines gemeinsamen
Schulbezirks von Hans-Kroch-Schule und Karl-Liebknecht-Schule reagiert. Um das
gestiegene Schüleraufkommen der Erich Kästner-Schule abzufangen, erfolgte ab dem
Schuljahr 2016/17 die Mitnutzung des Altgebäudes an der Erfurter Straße. Das Haus
soll nach dem Abschluss der Sanierung als eigenständige Grundschule betrieben
werden.
Die differenziert verlaufende Bedarfsentwicklung der einzelnen Schulstandorte verlangt
weitere schulnetzplanerische Maßnahmen, um für die kommenden Jahre ausreichende
Reserven zu schaffen.
- 83 -
Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte
Geschwister-Scholl-Schule (Elsbethstraße 1)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Süd und wurde 1873 errichtet. Die Schule ist
mit einem Richtwert von 14 Klassen (3,5-Zügigkeit) angegeben. Eine energetische Teilsanierung ist erfolgt.
Handlungsbedarf:
Langfristig wird die Überschreitung der Richtkapazität um bis zu 2 Klassen
prognostiziert. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung des Standortes der
Erich-Kästner-Schule (Neubau und Altbau) ist die Rückführung der Nutzung auf
die ausgewiesene Richtkapazität anzustreben. Dazu sollte ein gemeinsamer
Schulbezirk mit der Erich-Kästner-Schule sowie der künftigen „Grundschule an
der Erfurter Straße“ (Altgebäude Erich Kästner-Schule) gebildet werden.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Geschwister-Scholl-Schule
- 84 -
Erich Kästner-Schule (Erfurter Straße 9)
Am Standort wurde ein Ersatzneubau für eine vierzügige Grundschule mit Hort errichtet.
Nach der Fertigstellung des Neubaus erfolgte im Jahr 2013 der Umzug der Schule.
Ab dem Schuljahr 2016/17 erfolgte eine Nutzungsausweitung der Erich-Kästner-Schule
in das Altgebäude, um die Bedarfe der Grundschule abzusichern. Zugleich wird das
ehemalige Schulgebäude als Vorinterim für das Gymnasium Telemannstraße genutzt.
Handlungsbedarf:
Trotz des Neubaus wird für die kommenden Jahre eine Überschreitung der
Kapazität um bis zu zwölf Klassen erwartet. Veränderungen des Schulbezirks
können hier keine Entlastung bringen, da die benachbarte Geschwister-SchollSchule ebenfalls Kapazitätsprobleme ausweist.
Von daher ist eine extensive Kapazitätserweiterung notwendig. Dies soll durch
die Reaktivierung des Altgebäudes an der Erfurter Straße erfolgen. In einem
ersten Schritt erfolgte ab dem Schuljahr 2016/17 die Nutzungsausweitung auf
das Altgebäude. Nach Abschluss der Sanierung des Altgebäudes soll eine
eigenständiger Grundschulstandort etabliert werden.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Erich Kästner-Schule
gemeinsamer Schulbezirk Nord
Der gemeinsame Schulbezirk Nord wurde ab dem Schuljahr 2016/17 gebildet und
vereint die Hans-Kroch-Schule und die Karl-Liebknecht-Schule.
Die Hans-Kroch-Schule wurde im Jahr 1987 im Ortsteil Gohlis-Nord eingerichtet und ist
als vierzügige Grundschule mit Hort ausgewiesen. Bestehende Überkapazitäten waren
bis zum Frühjahr 2017 an die Grundschule des forum thomanum vermietet.
Die Karl-Liebknecht-Schule wurde 1963 errichtet und befindet sich im Ortsteil GohlisNord. Der Kapazitätsrichtwert ist gegenwärtig für eine 3,5-zügige Grundschule
ausgewiesen. Mit Abschluss der Brandschutzsanierung im Jahr 2013 konnte eine
bessere Raumnutzung der oberen Etagen (Schaffung 2. Rettungsweg) erreicht werden.
Handlungsbedarf:
Langfristig wird eine Überschreitung der Richtkapazität um bis zu vier Klassen
erwartet. Diese Überschreitung wird aus der künftigen Entwicklung der Wohngebiete entlang der Max-Liebermann-Straße abgeleitet. Die Sicherung einer
Vorbehaltsfläche für eine weitere Grundschule (Werk „Motor“) in Arbeit. Damit
kann durch die Veränderung der Schulbezirksgrenzen eine Raumbereitstellung
vorgenommen werden.
- 85 -
Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk Nord
Adam-Friedrich-Oeser-Schule (Geibelstraße 74)
Die Schule wurde im Jahr 1978 errichtet und befindet sich im Ortsteil Eutritzsch. Die
Schule ist als 3,5-zügie Schule mit einer Richtkapazität für 14 Klassen ausgewiesen.
Die energetische Sanierung der Außenhülle sowie die Neugestaltung der Freiflächen ist
abgeschlossen. An der Schule ist eine Vorbereitungsklasse für Ausländer eingerichtet.
Handlungsbedarf:
Langfristig wird die Überschreitung der Richtkapazität um bis zu 4 Klassen
erwartet. Darauf muss zu gegebener Zeit mit der Veränderung des Schulbezirks
reagiert werden.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Adam-Friedrich-Oeser-Schule
- 86 -
Carl-von-Linné-Schule (Delitzscher-Straße 110)
Die Schule ist in einem 1876 errichteten Hauptgebäude zusammen mit der Lindenhofschule (Förderschule) untergebracht. Die Schule ist mit einer Richtkapazität für eine
zweizügige Grundschule ausgewiesen und befindet sich im Ortsteil Eutritzsch.
Handlungsbedarf:
In der weiteren Bevölkerungsentwicklung wird für den Grundschulbereich ein
Mehrbedarf von ca. einem Zug, voraussichtlich ab dem Jahr 2023/24,
prognostiziert. Dieser kann im Raumbestand er Schule nicht mehr abgedeckt
werden. Hier bieten sich Möglichkeiten der Veränderung des Schulbezirks in
Richtung der 33. Schule an.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Carl-von-Linné-Schule
! "
#
33.Schule (Anhalter Straße 1)
Das Schulgebäude wurde bis 1910 errichtet und befindet sich im Ortsteil Eutritzsch. Für
die Schule ist eine Richtkapazität für eine zweizügige Grundschule ausgewiesen. Die
Schule nutzt 2,5 Etagen des Gebäudes. Die Speiseversorgung ist im Untergeschoss
eingerichtet.
Weitere eineinhalb Etagen des Gebäudes werden gegenwärtig nicht durch die Grundschule genutzt, sondern dienen aktuell als Vorinterim der künftigen Oberschule an der
Diderotstraße.
Handlungsbedarf:
Es wird erwartet, dass das Schüleraufkommen im Schulbezirk der 33.Schule in
den kommenden Jahren die Richtkapazität um bis zu eineinhalb Züge überschreiten wird.
Darauf kann mit der schrittweisen Ausweitung der Gebäudenutzung durch die
Grundschule reagiert werden. Darüber hinaus stehen im Haus weitere Reserven
zur Verfügung, um den möglichen Mehrbedarf der Carl-von-Linné-Schule bei
einer Änderung der Schulbezirke zu sichern.
- 87 -
Auslastung der Grundschulkapazität in der 33. Schule
$$
Schule Seehausen (Seehausener Allee 17)
Die Schule Seehausen befindet sich im Ortsteil Seehausen. Die Hortkinder werden
durch einen freien Träger betreut. Die Schule ist als einzügige Grundschule ausgewiesen.
Handlungsbedarf:
Es wird erwartet, dass das Schüleraufkommen der Schule in den kommenden
Jahren im eigenen Raumbestand abgesichert werden kann.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule Seehausen
- 88 -
Schule Wiederitzsch (Zur Schule 11)
Das heutige Gebäude wurde 1913 errichtet und 1980 erweitert. Die Schule ist mit einer
Richtkapazität für eine dreizügige Grundschule ausgewiesen. Am Standort erfolgt die
gemeinsame Gebäudenutzung mit der Oberschule. Der Hort, in freier Trägerschaft,
nutzt Räume der Grundschule nach.
Handlungsbedarf:
Es wird erwartet, dass der kommende Bedarf nach Schulplätzen im Grundschulbereich mit den vorhandenen Kapazitäten des Gesamtstandortes nicht mehr
vollumfänglich abgesichert werden kann. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2016 zeigte bereits den Handlungsbedarf dahingehend auf, dass es
in Wiederitzsch notwendig ist wird, eine extensive Kapazitätserweiterung vorzunehmen. Dazu soll die Oberschule an einen eigenen Standort in Wiederitzsch
verlagert werden. Damit können am jetzigen Standort ausreichende Grundschulkapazitäten geschaffen werden, um die Bedarfe langfristig abzusichern.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule Wiederitzsch
% &
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Für den Stadtbezirk Nord wird für den Prognosezeitraum eine Überschreitung der
Richtkapazität um ca. 20 Klassen erwartet. Die Bedarfsentwicklung fällt dabei an den
Schulstandorten unterschiedlich stark aus und erfordert differenzierte Anpassungsmaßnahmen.
Neu Neubaumaßnahmen werden auch künftig Veränderungen bzw. die Bildung von
gemeinsamen Schulbezirken erforderlich sein.
Durch die geplante Bebauung am Hauptbahnhof (Westseite) und Ladebahnhof
Eutritzsch wird es zu einem erhöhten Bedarf kommen. Dieser muss durch zusätzliche
Maßnahmen ausgeglichen werden.
Lösungsansatz:
•
Das Altgebäude der Erich Kästner-Schule (Erfurter Straße) verbleibt am Netz.
Seit dem Schuljahr 2016/17 erfolgt die Nutzungsausweitung der Erich KästnerSchule auf das Gebäude.
- 89 -
•
Mit dem Abschluss der Sanierung wird das Objekt als eigenständige
„Grundschule an der Erfurter Straße“ im Schulnetz zur Verfügung stehen.
•
Zur gleichmäßigen und flexiblen Auslastung erfolgt die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks Gohlis-Mitte. Dabei werden die Erich Kästner-Schule, die
Geschwister-Scholl-Schule sowie die „Grundschule an der Erfurter Straße“ einen
gemeinsamen Schulbezirk bilden.
•
Mit dem Auszug der Schule Wiederitzsch (Oberschule) aus dem jetzigen
Standort wird die Schule Wiederitzsch (Grundschule) das Objekt alleine nutzen.
Damit kann eine Erweiterung der Raumkapazitäten sowie Neustrukturierung des
Schulgebäudes erreicht werden.
•
Für die Schulbezirke der Carl-von-Linné-Schule, der Adam-Friedrich-OeserSchule sowie der 33. Schule werden die Bedarfe jährlich neu bewertet. Bei einer
Notwendigkeit der Veränderung, sollen die Reserven an der 33. Schule
erschlossen werden.
- 90 -
5.0 Oberschulen
Übersicht
Planungsbereiche Oberschulen
Bei der Ermittlung des Handlungsbedarfs muss zwischen den schulstandortspezifischen Erfordernissen und den stadtbezirksübergreifenden Aufgabenstellungen
unterschieden werden. Hierbei gilt es, über die Zielstellung der Schulnetzplanung
hinaus auch die stadtplanerische Entwicklung und sozialräumliche Gestaltung mit zu
berücksichtigen. Da die Oberschulen nicht über Schulbezirke verfügen, ist die
Wahlmöglichkeit für den Schulbesuch an allen Schulen im Stadtgebiet gegeben. Für
die Bedarfsspezifizierung ist die Bildung von Planungsräumen erforderlich. Die
Planungsräume der Oberschulversorgung sind identisch der Planungsräume der
Gymnasien. Die Einzugsbereiche, Wegebeziehungen sowie gemeinsame Versorgungsräume finden Berücksichtigung.
- 91 -
Es lassen sich im Wesentlichen vier Planungsräume definieren, in denen jeweils fünf
bis acht Oberschulen in kommunaler Trägerschaft zusammengefasst betrachtet
werden.
Die Oberschule vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung und
schafft Voraussetzungen für eine berufliche Qualifizierung. Sie ist eine differenzierte
Schulart und gliedert sich in einen Hauptschul- und einen Realschulbildungsgang.
Die Schüler-innen erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe Neun
den Hauptschulabschluss bzw. qualifizierenden Hauptschulabschluss. Mit
erfolgreichem Besuch der Klassenstufe Zehn und bestandener Abschlussprüfung
wird der Realschulabschluss erworben.
Im Schuljahr 2016/17 bestehen 25 Oberschulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig.
An fast allen Oberschulen werden separate DaZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache)
für Schüler/-innen mit Migrationshintergrund geführt. In diesen Klassen erlernen sie
die Deutsche Sprache und werden phasenweise in die Regelklassen integriert. Die
Integration dieser Schülerschaft findet in allen Oberschulen statt. Alle Schulen
widmen sich auch der integrativen Unterrichtung und Betreuung von Schüler/-innen
mit den unterschiedlichsten sonderpädagogischen Förderbedarfen.
Eine Besonderheit stellt die Nachbarschaftsschule dar. Sie wird aufgrund eines
spezifischen pädagogischen Konzeptes der Schulart „Gemeinschaftsschule“
zugeordnet. Mit dieser Schulart werden in Sachsen im Rahmen eines Schulversuchs
Formen des längeren gemeinsamen Lernens und schulartübergreifende
Kooperationen erprobt. Der Versuch begann im Jahr 2006 und hat eine Laufzeit bis
2017. Da aus der Historie heraus die Nachbarschaftsschule bereits seit den 1990er
Jahren nach diesem Modell arbeitet, kann sie über das Ende des Schulversuchs
hinaus, vom SMK genehmigt, weiterhin nach ihrem Schulmodell, dann als
Konsultationsschule für die Weiterentwicklung der Oberschule und die individuelle
Förderung von Schülern, agieren. Sie ist in der Stadt Leipzig die einzige Schule in
kommunaler Trägerschaft dieser Art. Ergänzt wird das Oberschulangebot von sechs
staatlich anerkannten Ersatzschulen/Schulart Oberschule und zwei Waldorfschulen
in freier Trägerschaft:
•
•
•
•
•
•
•
•
Freie Schule Leipzig e.V.
Evangelisches Schulzentrum
Bischöfliches Maria-Montessori-Schulzentrum
TÜV Oberschule Leipzig
Freie Oberschule Leipzig Dr. P. Rahn & Partner
Oberschule Gohlis – Schulen für gemeinschaftliches Lernen e.V.
Freie Waldorfschule
Karl-Schubert-Schule (Freie Waldorfschule)
Anzahl der Oberschulen, Schüler und Klassen in kommunaler und freier
Trägerschaft
2016/17
Kommunale
Träger
Freie Träger
Summe
Anzahl der
Schulen
Schüler
Anteil in %
Klassen
Anteil in %
Schüler pro
Klasse ∅
25
10240
89,6
425
88,9
24,1
6
1187
10,4
53
11,1
22,4
31
11427
100
478
100
23,9
(ohne die beiden Waldorfschulen)
- 92 -
Die Zügigkeiten nach Richtkapazität betragen bei den Schulen in kommunaler
Trägerschaft :
Schulen
Kapazitätsrichtwert
in Zügen
2016/17
in Zügen
nach Erweiterung am Schulstandort
3
2,5
3
2,5
3
3
3
2
2
2,5
2
3
2,5
2
2,5
3
2,5
3,5
3
2
3,5
2
3
2
2
65
4
2,5
4
3
3
3
3
3
4
2,5
2
3
2,5
4
2,5
3
3
3,5
5
2
3,5
4
3
4
2
79
Georg-Schumann-Schule*
Petrischule
Sportoberschule
20. Schule
Christian-Gottlob-Frege-Schule
16. Schule
Schule Paunsdorf
Schule Mölkau
125. Schule
Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz
Schule am Weißeplatz
Apollonia-von-Wiedebach-Schule
Lene-Voigt-Schule
Schule am Adler
56. Schule
84. Schule
94. Schule
Helmholtzschule*
Schule Georg-Schwarz-Straße
H.-Pestalozzi-Schule
68. Schule
P.-Robeson-Schule
35. Schule
Schule Wiederitzsch
Nachbarschaftsschule
Summe
Stand 10/2016
* beinhaltet das Projekt Produktives Lernen
Standorte mit Kapazitätserweiterung sind fett gekennzeichnet
Die Zügigkeiten der Schulen in freier Trägerschaft wurden aus vorliegenden
Klassenzahlen abgeleitet und können durch Schulplatznachfrage und strukturelle
Veränderungen innerhalb der Schulen abweichen.
Schulen
in freier Trägerschaft
in Zügen
Freie Schule Leipzig e.V.
Evangelisches Schulzentrum
Bischöfliches Maria-Montessori Schulzentrum
TÜV Mittelschule Leipzig
Freie Oberschule Leipzig Dr. P.-Rahn-Partner
Mittelschule Gohlis Schulen für gem. Lernen e.V.
Freie Waldorfschule
Karl-Schubert-Schule
Summe
1,0
1,5
2
1,5
3
1,0
10,0
Stand 10/2016
Die Freie Waldorfschule und die Karl-Schubert-Schule führen die Schüler/-innen in
Gemeinsamkeit über 13 Schuljahre bis zum Realschulabschluss oder gymnasialen
Abschluss. Eine separate Oberschulstatistik wird hier nicht geführt. Der AHF
- 93 -
Schulverein (freier Träger) beabsichtigt auf dem Gebiet der Alten Messe neben der
Erweiterung der Grundschule auch die Einrichtung einer zweizügigen Oberschule ab
dem Schuljahr 2017/18.
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
"
!
!
Das obige Diagramm stellt die Entwicklung der Gesamtklassen an den Oberschulen
dar. Daraus ist zu entnehmen, dass die Aufnahmekapazität der Oberschulen
erschöpft ist. Der Kapazitätsbedarf an Oberschulen wird sich im Zusammenhang mit
dem weiteren Anstieg der Gesamtschülerzahl in den nächsten Jahren stark
verschärfen.
Die aktuelle Situation stellt sich so dar, dass viele Schulen bereits in der Überbelegung agieren. Dies basiert hauptsächlich aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen sowie der stark gestiegene Zahl an DaZ-Klassen, die seit Mitte 2015 zusätzlich zu dem ohnehin vorhandenen Kapazitätsengpass hinzu kamen.
Demgegenüber steht der langwierige Prozess der baulichen Schaffung von Kapazitäten. Vergleicht man hier die Bedarfe an neuen Schulen, die im Schulnetzplan
2012 ausgewiesen wurden mit der Ist-Situation, muss festgestellt werden, dass
deren Bereitstellung nicht zu dem Zeitpunkt erfolgte bzw. erfolgt, wie 2012 als
erforderlich erachtet wurde. Beispielhaft ist hierfür die Fertigstellung der Schule in
der Ratzelstraße (ehem. 55. Schule) und der Schule in der Ihmelsstraße. Noch
problematischer stellt sich die Bereitstellung einer zusätzlichen Schule für den
Bereich Zentrum Süd/Südvorstadt/Connewitz dar. Hier war der Bedarf für das
Schuljahr 2016/17 aufgezeigt. Erst in diesem Jahr erfolgte die Festlegung, dass am
Standort Dösner Weg eine Oberschule gebaut werden soll. Die Fertigstellung ist
nunmehr für das Schuljahr 2021/22 avisiert.
Bei einem Wechsel der Schüler/-innen aus den Abgangsklassen der Grundschulen
auf die Oberschulen wählen die Eltern, gemäß der Erstwünsche eine Oberschule in
Wohnortnähe. Während bei wenigen Schulen die vorhandenen Ressourcen die
Nachfrage im eigenen Bestand noch absichern können, ist bei den meisten Schulen
aufgrund der Erschöpfung der Kapazität ein teils hoher Nachfragedruck zu
verzeichnen. Dies abzufedern gelang bisher nur durch Überbelegung,
innenräumliche Umstrukturierung und Nutzung von noch leeren Schulgebäuden für
Interimklassen. Die Reaktivierungen der ehemaligen 57. Schule (jetzt Schule GeorgSchwarz-Straße) und der ehemaligen Christian-Felix-Weiße-Schule (jetzt Schule am
Weißeplatz), konnten bzw. können nur geringfügig entlasten. Der Schulstandort der
- 94 -
Schule am Weißeplatz befindet sich zudem noch in der Sanierung. Um den Bedarf
sichern zu können mussten kurzfristig an der Schule Paunsdorf, der 84. Schule,
Christian-Gottlob-Frege-Schule und der Paul-Robeson-Schule Raumsysteme mit
insgesamt 20 Klassenräumen angeschafft werden. Dies alles reichte lediglich dazu
aus, den aktuellen Kapazitätsbedarf sichern zu können. Kurz- bis mittelfristig sind
zwingend die Kapazitäten dem steigenden Bedarf anzupassen.
Bedarfsentwicklung in den Oberschulen
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Bedarfsentwicklung Schüler im Stadtgebiet
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Bedarfsentwicklung Klassen im Stadtgebiet
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5.1 Planungsraum Ost
16. Schule
125. Schule
Schule Paunsdorf
Schule Mölkau
Schule am Weißeplatz
Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz
Für die Oberschulversorgung stehen im Planungsraum sechs Oberschulen in
kommunaler Trägerschaft zur Verfügung. Der Bedarf an Oberschulplätzen wird
weiter ansteigen und langfristig auf höherem Niveau verbleiben. Mit den teilweise in
Planung befindlichen bzw. noch vorzusehenden zeitlich gestaffelten Vorhaben, kann
der Bedarf im Planungszeitraum gesichert werden. Da der Neubau in der Ihmelsstraße später als erforderlich fertiggestellt wird, muss ab dem Schuljahr 2017/18 ein
Interim im Schulgebäude Löbauer Straße eingerichtet werden. Nur so kann der eher
eintretende Mehrbedarf gesichert werden. Nachfolgend wird im Schulgebäude
Löbauer Straße das Interim für die neue Oberschule in der Hainbuchenstraße,
- 95 -
welche ab 2023 im Schulnetz sein soll, eingerichtet werden. Mit der Reaktivierung
des Schulstandortes in der Hainbuchenstraße, ist die Schaffung eines neuen Oberschulstandortes im Ortsteil Engelsdorf nicht erforderlich.
Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Planungsraum Ost
0
1
2
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4
3
0
34 5
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64 1
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16. Schule - 3-zügig (Konradstraße 67)
Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Volkmarsdorf. Die derzeitige und zukünftige
Auslastung der 16. Schule liegt über der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Eine
Entlastung der angespannten Situation kann nur durch die Inbetriebnahme der
neuen Oberschule am Standort Ihmelsstraße und andere in der Stadt geschaffene
Oberschulkapazitäten erfolgen. Die Schule führt zwei DaZ-Klassen
Handlungsbedarf:
Eine Kapazitätserweiterung direkt am Schulstandort 16. Schule ist aufgrund
der Lage des Schulgebäudes und Schulgeländes nicht möglich. Nur mit der
Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum Ost, kann der
Nachfrage nach Oberschulplätzen begegnet werden.
125. Schule- 2-zügig (Heinrichstraße 43/45)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg und nutzt gemeinsam mit der
Wilhelm-Busch-Schule (Grundschule) und deren zugehörigem Hort ein
Schulgebäude. Aus diesem Grund kann sie lediglich zweizügig geführt werden. Die
Kapazität der Schule ist ausgeschöpft. Eine räumliche Erweiterung am Standort ist
dann möglich, wenn die Wilhelm-Busch-Schule einen Ersatzneubau erhält.
Handlungsbedarf:
Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum ist erforderlich. Es
besteht zügiger Handlungsbedarf für die Grundschule und die Oberschule.
Für die Wilhelm-Buch-Schule muss ein Ersatzstandort mit Erweiterung der
Kapazität und Dreifeld-Sporthalle gebaut werden. Nachfolgend kann die 125.
Schule auf eine Vierzügigkeit erweitert werden. Die notwendige DreifeldSporthalle am neuen Standort der Grundschule muss den Sportbedarf für die
erweiterte 125. Schule mit sichern. Durch Vergrößerung von zwei kleinen
Räumen wurde für die Oberschule eine Unterrichtsraum für eine DaZ-Klasse
geschaffen.
- 96 -
Schule Paunsdorf - 3-zügig (Zum Wäldchen 4)
Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Paunsdorf. Im Zuge der notwendigen Kapazitätserweiterung erhielt sie ein Raumsystem mit zusätzlichen Klassenräumen.
Dieser steht seit dem Schuljahr 2016/17 zur Verfügung. Die Schule führt zwei DaZKlassen.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht im Schulhaus keine Handlungsmöglichkeit.
Schule Mölkau - 2-zügig (Schulstraße 6)
Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Mölkau und nutzt gemeinsam mit der Grundschule (einschl. Hort) einen Schulstandort sowie zusätzliche Räume im Schulhaus
der Grundschule. Sie ist erheblich über den Kapazitätsrichtwert hinaus ausgelastet.
Handlungsbedarf:
Der Raumbedarf für eine dreizügige Oberschule wird durch einen Anbau am
Schulstandort ausgeglichen. Dabei sollen alle Räume der Oberschule, die
derzeit noch in der Grundschule mit untergebracht sind, im Anbau
Berücksichtigung finden. Für die Grundschule werden damit freie Kapazitäten
geschaffen. Die Fertigstellung des Anbaus ist für 2019 avisiert. Die
Oberschule und die Grundschule bedürfen einer zusätzlichen ZweifeldSporthalle.
Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz- 2,5-zügig (Am Angerteich 2)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Liebertwolkwitz und nutzt gemeinsam mit dem
Hort und der Schule Liebertwolkwitz (Grundschule) einen Schulstandort, wobei jede
Schule über ein eigenes Gebäude verfügt. Auch für die kommenden Jahre wird
davon ausgegangen, dass es zu keinem Rückgang der Nachfrage nach Schulplätzen an dieser Schule kommen wird und sie weiter in der maximal dreizügigen
Auslastung geführt wird.
Handlungsbedarf:
im Rahmen der Erneuerung des Kellers werden zwei zusätzliche Räume für
den Unterricht gewonnen. Damit erfolgt eine Entlastung des innerschulischen
Platzbedarfs. Weitere räumliche Erweiterung sind nicht gegeben.
Schule am Weißeplatz - 2-zügig (Ferdinand-Jost-Straße 33)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Stötteritz. Sie ist seit dem Schuljahr 2014/15
eine eigenständige Schule. Aktuell wird der gesamte Schulstandort (zwei Gebäude
und Sporthalle) saniert, wobei die Schule am Ort verbleibt. Seit dem Schuljahr
2016/17 wird die Schülerschaft im sanierten Haus 1 unterrichtet. Die Sanierung wird
voraussichtlich 2017 abgeschlossen.
Handlungsbedarf:
Während der Sanierung der beiden Häuser und der Sporthalle, muss die
Sicherung der Aufnahmemöglichkeit von jährlich zwei fünften Klassen
erfolgen. Da die vorhandene denkmalgeschützte Sporthalle für die
Realisierung des Lehrplans nicht ausreicht, ist eine zusätzliche ZweifeldSporthalle erforderlich.
Weiterer Bedarf für vier zusätzlichen neue Oberschulstandorte
Um langfristig ausreichend die benötigten Kapazitäten sichern zu können, bedarf es
neben der Erweiterung bestehender Schulen der Bereitstellung von zusätzlich 13,5
Zügen im Planungsraum Ost. Durch die Reaktivierung der Höltystraße und der Hainbuchenstraße sowie dem Neubau von zusätzlichen Oberschulen am Standort
Ihmelsstraße und einem weiteren Standort in Reudnitz-Thonberg, kann der
Kapazitätsbedarf langfristig gesichert werden.
- 97 -
5.2 Planungsraum Mitte-Süd
Georg-Schumann-Schule
Sportoberschule
Petrischule
Apollonia-von-Wiedebach-Schule
Lene-Voigt-Schule
Der Planungsraum erstreckt sich vom Zentrum-Nordwest über die Südvorstadt,
Connewitz bis nach Dölitz-Dösen und verfügt über fünf Oberschulen in kommunaler
Trägerschaft. Es ist eine starke Bevölkerungsentwicklung im Zentrum-Nordwest, in
der Südvorstadt und in Connewitz zu verzeichnen. Die Nachfrage nach Schulplätzen
steigt besonders in den zentrumsnahen Schulen an. Jedoch kompensieren alle
Schulen im Planungsraum den Bedarf mit Auslastung und Überlastung. Ab dem
Schuljahr 2019/20 wird ein zusätzlichen Zug an der der Sportoberschule zur Verfügung stehen. Bereits ab dem Schuljahr 2017/18 wird an der Georg-SchumannSchule ein Raumsystem mit Klassenräumen zur Verfügung gestellt. Diese beiden
Maßnahmen reichen nicht um den benötigten Bedarf zu sichern. Insofern ist der
Neubau einer zusätzlichen Schule erforderlich. Für diese Schule ist der Standort
Dösner Weg vorgesehen. Mit Fortschreibung der Schulnetzplanung und unter
Berücksichtigung der Gesamtkapazität aller Oberschulen in kommunaler Trägerschaft ist zu prüfen, ob ab 2025 der Bedarf für eine weitere Oberschule im Planungsraum gegeben ist.
Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Planungsraum Mitte-Süd
0
1
2
4
6
! 7
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Georg-Schumann-Schule - 3-zügig (Glockenstraße 6)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Zentrum-Südost. Teile des Schulhauses
werden durch das Projekt „Produktives Lernen“ genutzt. Die Schule ist Bestandteil
des Deutsch-Französischen Bildungszentrums (Pablo-Neruda-Schule/ Anton-PhilippReclam-Schule/Georg-Schumann-Schule). Die Schule führt zwei DaZ-Klassen.
Handlungsbedarf:
Da zusätzliche Oberschulkapazitäten geschaffen werden müssen, wird an
dieser Schule zum Schuljahr 2017/18 ein Raumsystem für zusätzliche
Klassen eingerichtet. Damit erhöht sich die Zügigkeit auf vier Züge. Es ist
vorgesehen, dass die Georg-Schumann-Schule in das alte Schulgebäude der
Pablo-Neruda-Schule einziehen wird. Damit wird die unmittelbare Nähe zur
- 98 -
Grundschule und zum Gymnasium gesichert. Aktuell wird das Gebäude für
eine Oberschule saniert. Im neuen Gebäude kann die Schule jedoch nur
zweieinhalbzügig geführt werden. Insofern ist die Weiternutzung des Raumsystems am Standort Glockenstraße mit eineinhalb Zügen erforderlich. Das
Raumsystem muss dafür entsprechend angepasst werden. Wenn das Schulgebäude in der Glockenstraße für eine dreizügige Oberschule neu hergerichtet wurde, ist zu Prüfen, ob das Raumsystem weiter benötigt wird.
Sportoberschule - 3-zügig (Max-Planck-Straße 1/3)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Zentrum-Nordwest. Hier werden Schüler unterrichtet und betreut, die neben der schulischen Ausbildung Leistungssport betreiben.
Die Schule ist überbelegt.
Handlungsbedarf:
Für die Sportoberschule entsteht in der Goyastraße ein Ersatzneubau. Dabei
wird die Kapazität um einen Zug erhöht. Die Bereitstellung des Schulhauses
ist für das Schuljahr 2019/20 vorgesehen. Klärung der Bereitstellung von
Internatsplätzen ab 2020 für die Leistungssportler der Sportoberschule.
Petrischule - 2,5-zügig (Paul-Gruner-Straße 50)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Zentrum-Süd. Das Schulgebäude besitzt nicht
die Kapazitätsreserven, um die Nachfrage aus dem Wohnumfeld vollständig sichern
zu können. Daher müssen Reserven an den anderen Schulen des Planungsraumes
mitgenutzt werden. Die Schule führt eine DaZ-Klasse.
Handlungsbedarf:
Die Schule ist maximal ausgelastet. Bezüglich Kapazitäten besteht im
Schulhaus keine Handlungsmöglichkeit. Die Oberschule und die Schule am
Floßplatz bedürfen zwingend einer Dreifeld-Sporthalle, damit die
Lehrplanerfüllung im Sportunterricht aufrecht erhalten werden kann.
Apollonia-von-Wiedebach-Schule - 3-zügig (Arno-Nitzsche-Straße 7)
Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Südvorstadt. Im Schulgebäude befindet sich
das „Kompetenzzentrum Sprachliche Bildung für Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene mit Migrationshintergrund“. Dafür werden dauerhaft zwei Räume
genutzt. Die Schule führt zwei DaZ-Klassen.
Handlungsbedarf:
Die Schule ist maximal ausgelastet. Bezüglich Kapazitäten besteht im
Schulhaus keine Handlungsmöglichkeit.
Lene-Voigt-Schule - 2,5-zügig (Willi-Bredel-Straße 11)
Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Lößnig. Die derzeitige und zukünftige Auslastung der Lene-Voigt-Schule liegt über der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Eine
Entlastung der angespannten Situation wird es erst durch Erweiterung oder
Inbetriebnahme neuer Oberschulstandorte geben. Die Schule führt eine DaZ-Klasse.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht im Schulhaus keine Handlungsmöglichkeit.
Weiterer Bedarf für einen zusätzlichen neuen Oberschulstandort
Um langfristig ausreichend die benötigten Kapazitäten sichern zu können, bedarf es
neben der Erweiterung bestehender Schulen der Bereitstellung von zusätzlichen fünf
Zügen. Durch Neubau einer zusätzlichen Oberschule am Standort Dösner Weg kann
der Kapazitätsbedarf gesichert werden.
- 99 -
Planungsraum West
56. Schule
94. Schule
84. Schule
Schule am Adler
Helmholtzschule
Heinrich-Pestalozzi-Schule
Nachbarschaftsschule
Schule Georg-Schwarz-Straße
Im betrachteten Gebiet stehen acht Oberschulen in kommunaler Trägerschaft für die
Versorgung zur Verfügung. Mit den vorhandenen Kapazitäten und unter optimaler
Auslastung der Schulgebäude, kann der Bedarf weitestgehend gesichert werden.
Voraussetzung hierfür ist, die Realisierung der Vorhaben Reaktivierung Ratzelstraße
(ehem. 55. Schule) mit Bereitstellung 2018/19, Erweiterung der Schule am Adler mit
Bereitstellung 2021/22 und einer neuen Oberschule im Gebiet Plagwitz/ Lindenau
mit Bereitstellung 2028/29. Das Schulgebäude der ehemaligen 55. Schule wird
aktuell als drei- bis vierzügige Oberschule saniert. Der Bau der dazugehörige
Zweifeld-Sporthalle erfolgt nach der Fertigstellung des Schulgebäudes. Da der
Bedarf für diese Schule bereits besteht, wurde zum Schuljahr 2016/17 am Standort
Uhlandstraße ein Interim eingerichtet. Nach dem Auszug der Schule am Adler
(Grundschule), ist eine Erweiterung der Schule am Adler (Oberschule) auf vier Züge
vorgesehen.
Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Planungsraum West
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1
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56. Schule - 2,5-zügig (Dieskaustraße 213)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Großzschocher. Aktuell werden bei laufendem
Schulbetrieb Baumaßnahmen ausgeführt. Die Schule ist überlastet. Eine Entlastung
kann nur mit der Bereitstellung des Schulhauses in der Ratzelstraße und der
Erweiterung der Schule am Adler erfolgen.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht im Schulhaus keine Handlungsmöglichkeit. Für
diese Schule muss eine Zweifeld-Sporthalle in Nähe des Schulstandortes zur
Verfügung gestellt werden.
- 100 -
84. Schule - 3-zügig (Stuttgarter Allee 5)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Mitte und bleibt eine feste Größe im
Schulnetz. Der vormals vorgesehen Umzug in das sanierte Schulhaus Ratzelstraße
wurde mit dem letzten Schulnetzplan rückgängig gemacht. Die Schule führt zwei
DaZ-Klassen.
Handlungsbedarf:
Die 84. Schule verbleibt an ihrem jetzigen Standort. Seit dem Schuljahr
2016/17 steht an dieser Schule ein Raumsystem für zusätzliche Klassen zur
Verfügung.
94. Schule - 2,5-zügig (Miltitzer Weg 3)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Nord. Die Schule führt eine DaZ-Klasse.
Handlungsbedarf:
Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau
Nordwest zusammen mit der Schule Grünau (Schule zur Lernförderung) und
der Max-Klinger-Schule (Gymnasium), ist eine Sanierung des Schulhauses
mit Kapazitätserweiterung am Standort vorgesehen. Die Fertigstellung ist für
2021 avisiert. Dabei wird die Gesamtkapazität auf drei Züge erweitert.
Schule am Adler - 2-zügig (Antonienstraße 24)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Plagwitz. Die Schule nutzt gemeinsam mit der
Schule am Adler (Grundschule) und deren zugehörigem Hort ein Schulhaus. Die
durch den Auszug des Vereins RAA Leipzig e.V. frei gewordenen Räume im Keller,
werden seit April 2015 von beiden Schulen und dem Hort nachgenutzt. Die Schule
führt seit dem Schuljahr 2016/17 die Interimklassen der neuen Schule Ratzelstraße.
Diese Klassen befinden sich im Schulgebäude Uhlandstraße. Die Schule führt eine
DaZ-Klasse.
Handlungsbedarf:
Die Kapazität der Schule ist ausgeschöpft. Mit Auszug der Grundschule in das
neue Schulhaus in der Rolf-Axen-Straße zum Schuljahr 2020/21, muss das
Schulhaus für eine vierzügige Oberschule hergerichtet werden. Eine vorgezogene schrittweise Herrichtung des Kellers, unter Beachtung der Nachhaltigkeit (Ausrichtung auf vierzügige Oberschule), ist vorgesehen. Für die
Sicherung des Sportunterrichts für die dann vierzügige Oberschule steht die
Dreifeld-Sporthalle und Sportfreifläche an der Grundschule Rolf-Axen-Straße
mit zur Verfügung.
Helmholtzschule - 3,5-zügig (Helmholtzstraße 6)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Lindenau.In der Helmholtzschule wird das
Projekt „Produktives Lernen“ durchgeführt. Die Schule führt zwei DaZ-Klassen.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht im Schulhaus keine Handlungsmöglichkeit.
Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum ist erforderlich.
Heinrich-Pestalozzi-Schule - 2-zügig (Pestalozzistraße 39/41)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Böhlitz-Ehrenberg. Sie nutzt gemeinsam mit der
Schule Böhlitz Ehrenberg einen Schulstandort. Die Schule führt eine DaZ-Klasse.
Handlungsbedarf:
Die Kapazität der Schule ist ausgeschöpft. Die Schule muss in den
kommenden Jahren mit der vorhandenen Kapazität die Schulversorgung für
den Bereich sicherstellen. Zuzüglich mussten vier Räume der Oberschule an
die Schule Böhlitz-Ehrenberg abgegeben werden, um deren Bedarf sichern zu
- 101 -
können. Mit der Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts für die Grundschule
in 2018, wird die Oberschule wieder über das gesamte Schulhaus verfügen
können. Dann ist eine Neuordnung der Raumstruktur innerhalb des
Schulhauses möglich.
Nachbarschaftsschule - 2-zügig (Gemeindeamtsstraße 8-10)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Alt-Lindenau. Hier werden Kinder im Grundschulalter aufgenommen und über zehn Schuljahre bis zum Realschulabschluss geführt.
Die Schule nutzt zwei Gebäude. Beide Häuser wurden barrierefrei saniert. Die
Schule hat eine Kapazität von zwei Zügen und ist durchgängig zweizügig ausgelastet. Dies wurde mit der Annahme des Schulkonzepts durch die Elternschaft
bestätigt. Die Schule führt zwei DaZ-Klassen.
Handlungsbedarf:
Der Schulversuch kann mit der vorhandenen Kapazität weitergeführt werden.
Schule Georg-Schwarz-Straße - 3-zügig (Georg-Schwarz-Straße 113)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Leutzsch. Sie nutzt gemeinsam mit der 157.
Schule (Grundschule ) einen Schulstandort Sie steht seit dem Schuljahr 2015/16 als
eigenständige Oberschule zur Verfügung. Die Schule führt zwei DaZ-Klassen.
Handlungsbedarf:
Mit dem Aufwachsen der Schule werden die noch freien Kapazitäten ausgelastet. Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung der Grundschulen im
Gebiet Lindenau, Altlindenau und Leutzsch wird der gesamte Schulstandort
zu einem fünfzügigen Oberschulstandort entwickelt. Vorgesehen ist diese
Zügigkeit ab dem Schuljahr 2022/23.
Weiterer Bedarf für zwei zusätzliche neue Oberschulstandorte
Um langfristig ausreichend die benötigten Kapazitäten sichern zu können, bedarf es
neben der Erweiterung bestehender Schulen der Bereitstellung von zusätzlich sechseinhalb Zügen. Durch die Reaktivierung der ehem. 55. Schule in der Ratzelstraße
und einer neuen Oberschule in Plagwitz/Lindenau kann der Kapazitätsbedarf
gesichert werden.
5.4. Planungsraum Nord
20. Schule
Paul-Robeson-Schule
68. Schule
35. Schule
Christian-Gottlob-Frege-Schule
Schule Wiederitzsch
Das betrachtete Gebiet erstreckt sich von Lützschena-Stahmeln bis Schönefeld-Ost
und umfasst siedlungsschwache Randgebiete wie Seehausen sowie bevölkerungsreiche Gebiete wie den Ortsteil Gohlis-Süd. Es stehen sechs Schulen in kommunaler
Trägerschaft für die Oberschulversorgung zur Verfügung. Die Schulen im Planungsraum sind bereits ausgelastet bzw. überlastet. Selbst mit den jüngst gewonnenen
Kapazitäten durch die Erweiterung der Paul-Robeson-Schule durch den Anbau in
Systembauweise, der Sanierung des Schulstandortes Breitenfelder Straße und der
Bildung der Interim-Klassen für die neue Oberschule in der Diderotstraße, kann der
Bedarf nicht komplett gesichert werden. Der erwartete Anstieg der Schülerzahlen
kann nur mit Umsetzung der Maßnahmen des Neubaus der Schule Wiederitzsch
(Bereitstellung ab 2023/24), der Reaktivierung der Diderotstraße (Bereitstellung ab
2019/20), der Reaktivierung Löbauer Straße (Bereitstellung ab 2023/24) und dem
- 102 -
Neubau einer Oberschule an der Bahnhof-Westseite (Bereitstellung ab 2026/27)
ausgeglichen werden.
Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Planungsraum Nord
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20. Schule - 2,5-zügig (Bästleinstraße 14)
Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Schönefeld-Ost. Die Schule ist überlastet.
Die Schule führt zwei DaZ-Klassen.
Handlungsbedarf:
Aufgrund des Kapazitätsbedarfs wird die Schule ab 2017/18 ein Raumsystem mit
zusätzlichen Klassenräumen nutzen können. Im Schuljahr 2017/18 wird die
Schule eine dritte DaZ-Klasse führen. Eine wirksame Entlastung wird es erst
durch Inbetriebnahme neuer Oberschulstandorte geben.
Paul-Robeson-Schule - 2-zügig (Jungmannstraße 5)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Wahren. Sie nutzt das Schulhaus gemeinsam
mit der Paul-Robeson-Schule (Grundschule) und deren zugehörigem Hort. Da die
räumlichen Kapazitäten nicht ausreichen, steht der Schule seit dem Schuljahr
2016/17 ein Raumsystem mit zusätzlichen Klassenräumen zur Verfügung. Die
Schule führt zwei DaZ-Klassen.
Handlungsbedarf:
Sobald die Grundschule aus dem Gebäude umgezogen ist, kann der Oberschule
das gesamte Schulhaus zur Verfügung gestellt werden. Mit langfristiger Nutzung
des Raumsystems wird die Schule vierzügig geführt.
68. Schule - 3,5-zügig (Breitenfelder Straße 19)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Süd. Die Schule ist eingebunden in den
Schulversuch ERINA, wobei Schüler/-innen der Lindenhofschule (Förderschule für
geistig Behinderte) gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Oberschule
unterrichtet werden.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht im Schulhaus keine Handlungsmöglichkeit.
35. Schule - 3-zügig (Virchowstraße 4/6)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Mitte. Die Schule führt eine DaZ-Klasse.
Handlungsbedarf:
- 103 -
Mit Blick auf die weiter steigenden Schülerzahlen sowie die Auslastung und
teilweise Überlastung aller bestehenden Oberschulen wurden zum Schuljahresbeginn 2016/17 Interim-Klassen im Schulgebäude der 33. Schule in der
Anhalter Straße für die neue Oberschule im Schulgebäude Diderotstraße
gebildet werden. Bis zur Fertigstellung des Schulhauses in der Diderotstraße
werden die Interimklassen als Nebenstelle der 35. Schule geführt.
Schule Wiederitzsch - 2-zügig (Zur Schule 11)
Die Schule hat einen Kapazitätsrichtwert von zwei Zügen. Da sie das Gebäude
gemeinsam mit der Schule Wiederitzsch (Grundschule) nutzt, sind reichen die
Raumressourcen nicht aus. Um die Mindestzügigkeit am Standort zu sichern,
wurden durch Errichtung eines Raumsystems die fehlenden Raumressourcen
geschaffen.
Handlungsbedarf:
Durch die gemeinsame Nutzung des Objektes besteht aufgrund des
Ansteigens der Schülerzahlen im Grundschulbereich Erweiterungsbedarf. Die
Schaffung zusätzlicher Kapazitäten am Standort erfolgt über einen Ersatzbau
mit Sporthalle für die Oberschule mit gleichzeitiger Kapazitätserweiterung auf
vier Züge. Aktuell läuft in der AG Liegenschaften das Verfahren zur Flächenfindung, welche 2018 zur Verfügung stehen muss.
Christian-Gottlob-Frege-Schule - 3-zügig (Lidicestraße 12)
Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Thekla. Die derzeitige und zukünftige
Auslastung der Schule liegt jedoch über der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Eine
Entlastung der angespannten Situation wird es erst durch Erweiterung oder
Inbetriebnahme neuer Oberschulstandorte geben. Die Schule führt zwei DaZKlassen.
Handlungsbedarf:
Aufgrund des Kapazitätsbedarfs steht der Schule seit dem Schuljahr 2016/17
ein Raumsystem mit zusätzlichen Klassenräumen zur Verfügung. Im Zuge der
Kapazitätserweiterung reicht die vorhandene Sporthalle für den
lehrplanbezogenen Sportunterricht nicht aus. Insofern ist im Zuge der
Umgestaltung der Schule Theklaer Straße eine Zweifeld-Sporthalle
einzuordnen. Diese soll von der Ch.-G.-Frege-Schule zusätzlich mit genutzt
werden.
Weiterer Bedarf für drei zusätzliche neue Oberschulstandorte und einen
Ersatzbau mit Kapazitätserweiterung
Um langfristig ausreichend die benötigten Kapazitäten sichern zu können, bedarf es
ab 2019/20 der Bereitstellung von zusätzlich zehn Zügen. Mit der Reaktivierung der
Löbauer Straße und der Diderotstraße mit je zweieinhalb Zügen sowie der Bereitstellung einer zusätzlichen fünfzügigen Oberschule im Gebiet Bahnhof-Westseite,
kann der Bedarf gesichert werden. Die Schule Wiederitzsch bedarf eines Ersatzbaus
mit Kapazitätserweiterung.
5.5 Fazit zum schulspezifischen Handlungsbedarf sowie Ableitung der
Bedarfsentwicklung in den Planungsräumen
Um den Kapazitätsbedarf sicher zu können, stehen seit dem Schuljahr 2016/17 an
vier Schulstandorten Raumsysteme mit zusätzlichen Klassenräumen zur Verfügung.
Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 werden zwei weitere Schulstandorte mit Raumsystemen ausgestattet. An Schulen, die sich in Gebieten mit starker städtebaulicher
Entwicklung befinden, können bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Nachfragen aus
dem Wohnumfeld nicht mehr befriedigt werden. Insofern ist es unerlässlich, dass alle
- 104 -
Ressourcen im jeweiligen Planungsraum und auch übergreifend ausgelastet werden.
Teilweise müssen Auslastungen über den Kapazitätsrichtwert erfolgen, bis die
zusätzlichen neuen Kapazitäten im Schulnetz zur Verfügung gestellt werden können.
Die Prognose der Schülerzahlen zeigt deutlich eine kontinuierliche Zunahme der
Eingangsklassen auf. Von 73 Eingangsklassen im Schuljahr 2016/17 ist eine
Steigerung auf 119 Eingangsklassen bis zum Ende des Planungszeitraumes zu
verzeichnen. Die für die Bedarfssicherung notwendigen Oberschulkapazitäten
können nur mit Schulneubauten, Schulerweiterungen und Reaktivierung der vier
noch vorhandenen Schulgebäude bereitgestellt werden.
Entwicklung der Eingangsklassen bei Erweiterung der Kapazität
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Es zeigt sich, dass der Kapazitätsbedarf für die prognostizierte Entwicklung der
Schülerzahlen mit den nachfolgend vorgestellten Maßnahmen langfristig gesichert
werden kann. Die Darstellung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt, entsprechend
des Bedarfs, in zeitlicher Abfolge. Im Besonderen ist dabei zu beachten, dass es bei
den notwendigen Neubauten zu einem Tausch der Umsetzungszeiträume kommen
kann. Hier spielt die Verfügbarkeit der entsprechenden Flächen eine entscheidende
Rolle.
Lösungsansatz
Erweiterung bestehender Schulstandorte
Erweiterung der Georg-Schumann-Schule um einen Zug auf eine Vierzügigkeit
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2017/18
Diese Erweiterung erfolgt im Zuge der Bereitstellung des Raumsystems.
Erweiterung der 20. Schule um einen Zug auf eine Drei- bis Vierzügigkeit
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2017/18
Diese Erweiterung erfolgt im Zuge der Bereitstellung des Raumysstems.
Umzug der Sportoberschule in das neue Objekt Goyastr.
- 105 -
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2019/20
Die Sportoberschule zieht in das neue Objekt in der Goyastraße. Dabei wird
die Zügigkeit um einen Zug erweitert.
Erweiterung des Raumsystems am Standort Glockenstraße auf 1,5 Züge
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21
Diese Erweiterung ist erforderlich, da die Georg-Schumann-Schule nach dem
Umzug in das ehem. Schulgebäude der Pablo-Neruda-Schule nur noch
zweieinhalbzügig geführt werden kann. Unter Mitnutzung des Raumsystems
am Standort Glockenstraße kann sie (bis auf weiteres) vierzügig geführt
werden.
Erweiterung der Oberschule Mölkau (einschl. Sporthalle für OS und GS)
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21
Zur Gewährleistung einer dauerhaften Dreizügigkeit an der Oberschule Mölkau
ist ein Anbau an der Schule notwendig. (Beschlussvorlage VI-DS-01854).
Sanierung der 94. Schule mit Kapazitätserweiterung
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21
Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau
Nordwest, mit den Schulen Max-Klinger-Schule, 94. Schule und Schule
Grünau, erfolgt die Sanierung mit Kapazitätserweiterung der Oberschule und
des Gymnasiums um je einen Zug (Beschlussvorlage VI-DS-01854).
Erweiterung der Schule am Adler um zwei Züge auf eine Vierzügigkeit
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2021/22
Nach Auszug der Schule am Adler (Grundschule) wird das gesamte Gebäude
als Oberschule genutzt. Das Gebäude ist für den Bedarf einer vierzügigen
Oberschule herzurichten. Mit der vorgezogenen nachhaltigen Gestaltung des
Kellers und Lehrerbereichs kann der Umnutzungsprozess beginnen.
Erweiterung der Schule Georg-Schwarz-Straße um drei Züge auf eine
Fünfzügigkeit
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2022/23
Im Rahmen der Neustrukturierung der Grundschulen im Gebiet, erfolgt der
Auszug der 157. Schule (Grundschule). Das gesamte Gebäude wird dann als
Oberschule genutzt.
Erweiterung der 125. Schule um zwei Züge auf eine Vierzügigkeit
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2022/23
Die Wilhelm-Busch-Schule (Grundschule) erhält einen Schulneubau.
Nachfolgend wird das gesamte Gebäude als Oberschule genutzt. Das
Gebäude ist für den Bedarf einer vierzügigen Oberschule herzurichten.
Reaktivierung von Schulstandorten
Reaktivierung Ratzelstraße als 3,5-zügige Oberschule mit Sporthalle - Gebäude
der ehemaligen 55. Schule
Fertigstellung: Dezember 2017
Um den stetig steigenden Bedarf an Oberschulplätzen im nachfragestarken
Gebiete Plagwitz, Schleußig und Kleinzschocher sichern zu können, wird
aktuell die Reaktivierung der Kapazitäten der ehemaligen 55. Schule
umgesetzt. Nach Ende der Sanierung des Schulgebäudes in der Ratzelstr.
- 106 -
wird hie ab dem Schuljahr 2018/19 eine neue drei- bis vierzügige Oberschule
eingerichtet. (Stadtratsbbeschluss VI-DS-02432) Der Bau der benötigten
Zweifeld-Sporthalle erfolgt nach Fertigstellung des Schulgebäudes.
Reaktivierung Höltystraße als 2,5-zügige Oberschule mit Sporthalle
Termin der Nutzbarkeit: 2018/19
Das Gebäude sollte bis 2020 für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt
werden. Gemäß des Bedarfs des Sozialamtes wird dieser Standort dafür nicht
mehr benötigt. Im Zuge der bereits begonnenen Vorplanungen, ist es möglich
eine Umplanung zur Sanierung des Gebäudes als Schulstandort vorzunehmen.
Da die Sporthalle am Schulstandort langfristig an eine Verein vermietet
wurde, dessen Wirken eine ganztägige Hallennutzung erfordert, muss für die
neue Oberschule eine separate Zweifeld-Sporthalle gebaut werden.
Reaktivierung Diderotstraße als 3-zügige Oberschule - ehemaliges Gebäude
der 68. Schule
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2019/20
Nach Aufgabe der Außenstelle der Werner-Heisenberg-Schule wird im
Gebäude Diderotstraße eine zweieinhalbzügige eigenständige Oberschule
eingerichtet. (Beschlussvorlage VI-DS-01854).
Reaktivierung des ehemaligen Gebäudes der Pablo-Neruda-Schule für eine 2,5zügige Georg-Schumann-Schule
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21
Das alte Gebäude der Pablo-Neruda-Schule wird als zweieinhalbzügige
zügige Oberschule saniert. Die Georg-Schumann-Schule zieht anschließend
in dieses Gebäude um. Damit ist sie auch räumlich an das DeutschFranzösische Bildungszentrum angeschlossen. Das Raumsystem am
Standort Glockenstraße wird als Außenstelle mit eineinhalb Zügen weiter
genutzt, so dass insgesamt vier Züge geführt werden können.
Reaktivierung Hainbuchenstraße als 3-zügige Oberschule - Gebäude der
ehemaligen Heinrich-Heine-Schule
Termin der Nutzbarkeit: 2022/23
Für den Bedarfsanstieg ab 2020, ist das Gebäude der ehemalige HeinrichHeine-Schule als Oberschulstandort herzurichten.
Reaktivierung Löbauer Straße als 3-zügige Oberschule - Gebäude der
ehemaligen Theodor-Gustav-Fechner-Schule
Termin der Nutzbarkeit: 2023/24
Für den Bedarfsanstieg ab 2023, ist das Gebäude der ehemalige TheodorGustav-Fechner-Schule als Oberschulstandort herzurichten.
Reaktivierung ehemaliges Gebäude der Georg-Schumann-Schule
(Glockenstraße) als 3-zügige Oberschule
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2023/24
Das Gebäude der Georg-Schumann-Schule wird für eine weitere neue
Oberschule genutzt. (Beschlussvorlage VI-DS-01854). Das Gebäude wird für
eine Dreizügigkeit hergerichtet.
- 107 -
Neubau von Schulen
Neubau einer 4-zügigen Oberschule am Standort Ihmelsstraße (ehem. 18.
Schule)
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21
Im Rahmen der Entwicklung einer Quartiers-Schule erfolgt die Einrichtung
einer vierzügigen Oberschule in der Ihmelsstraße 14. Voraussichtliche
Fertigstellung 2021.
Neubau einer 5-zügigen Oberschule am Standort Dösner Weg
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2021/22
Ein fünfzügiger Schulstandort ist für den Versorgungsraum Zentrum-Süd,
Südvorstadt und Connewitz zwingend erforderlich. Deshalb wird auf dem
Gelände Dösner Weg (Bayerischer Bahnhof) eine neue fünfzügige
Oberschule errichtet. (Beschlussvorlage VI-DS-01854).
Neubau mit Erweiterung der Schule Wiederitzsch auf vier Züge (einschl.
Sporthalle für OS und GS)
Termin der Nutzbarkeit: 2023/24
Mit Blick auf die positive Entwicklung der Schülerzahlen an der Grundschule
erhält die Oberschule am Standort einen Schulneubau mit gleichzeitiger
Kapazitätserweiterung auf gesamt vier Züge.
Neubau einer 5-zügigen Oberschule am Standort Bahnhof-Westseite
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2026/27
Dafür ist eine Flächensicherung auf dem Areal Bahnhof-Westseite
vorzunehmen sowie der Neubau in die Finanzplanung einzuordnen.
Neubau einer 3-zügigen Oberschule im Gebiet Reudnitz/Thonberg
Termin der Nutzbarkeit: 2027/28
Für die Sicherung der Kapazitäten wird im Stadtgebiet ein weiterer
Schulstandort benötigt. Vorzugsweise ist hierfür das Grundstück Dauthestraße
geeignet. Im Zuge der Fortschreibung der Schulnetzplanung erfolgt eine
detaillierte Prüfung.
Neubau einer 3-zügigen Oberschule im Gebiet Plagwitz/Lindenau
Termin der Nutzbarkeit: 2028/29
Für die Sicherung der Kapazitäten wird im Stadtgebiet ein weiterer
Schulstandort benötigt. Hierfür ist das Grundstück Markranstädter Straße/
Zschochersche Straße geeignet. Im Zuge der Fortschreibung der
Schulnetzplanung erfolgt eine detaillierte Prüfung.
Neubau von Sporthallen
Sporthalle für die „Schule am Weißeplatz“
Die vorhandene Sporthalle auf dem Schulgelände reicht für die Sicherung des
Sportstundenbedarfs nicht aus. Insofern ist der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle in Nähe der Schule notwendig. In der AG Liegenschaften wurde eine
Fläche dafür gefunden. Avisiert ist hierfür die kommunale Fläche in der
Ludolf-Colditz-Str./Lausicker Straße, neben der bereits vorhandenen
Sporthalle.
- 108 -
Sporthalle für die 56. Schule
Die Schule verfügt über keine eigene Sporthalle. Da sie eine langfristig feste
Größe im Schulnetz ist, und sich in Randlage der Stadt befindet, ist der
Neubau einer Zweifeld-Sporthalle für die Schule als auch für das Wohngebiet
(Nachnutzung durch Vereine) erforderlich. Eine Flächensicherung ist
umgehend vorzunehmen.
Sporthalle für die Petrischule
Die Petrischule als auch die Schule am Floßplatz (Grundschule) verfügen
über keine eigene Sporthalle. Um dem Bedarf weiter sicher zu können ist für
beide Schulen der Bau einer Dreifeld-Sporthalle im Gebiet Zentrum-Süd
umgehend notwendig. Eine Flächensicherung und Planung ist umgehend
vorzunehmen.
Sporthalle für die neue Oberschule Höltystraße
Termin der Nutzbarkeit: 2018/19
Der Bedarf hierfür besteht zum Schuljahr 2018/19.Die Schule verfügt über
keine eigene Sporthalle, da die neben der Schule stehende Sporthalle langfristig mit ganztägiger Nutzung vermietet ist. Der Neubau einer ZweifeldSporthalle,auf dem Schulgrundstück oder ggf. auf dem Standort Bockstraße,
ist zwingend notwendig. Die Sporthalle muss spätestens 2019/20 zur
Verfügung stehen. Eine Flächensicherung und Planung ist umgehend
vorzunehmen.
Sporthalle für die neue Oberschule Ratzelstraße
Termin der Nutzbarkeit: 2018/19
Der Bedarf hierfür besteht zum Schuljahr 2018/19. Der Bau der benötigten
Zweifeld-Sporthalle erfolgt jedoch erst nach Fertigstellung des Schulgebäudes. Die Sporthalle muss spätestens 2019/20 zur Verfügung stehen.Eine
Planung ist umgehend vorzunehmen.
Sporthalle für die Schule Mölkau (Grundschule und Oberschule)
Der Bau der benötigten Zweifeld-Sporthalle ist erforderlich, da durch
Schaffung des Anbaus eine Kapazitätserweiterung erfolgt. Für die Sicherung
des Sportunterrichts beider Schulen ist eine Zweifeld-Sporthalle notwendig.
Dafür ist umgehend eine Flächensicherung vorzunehmen
Sportkapazitäten für die Christian-Gottlob-Frege-Schule (Oberschule)
Zur Sicherung des Sportunterrichts wird eine Zweifeld-Sporthalle benötigt. Am
Standort ist jedoch nur eine Einfeld-Sporthalle vorhanden. im Zuge der
Umgestaltung der Schule Theklaer Straße muss eine Zweifeld-Sporthalle
eingeordnet werden. Diese soll von der Ch.-G.-Frege-Schule zusätzlich mit
genutzt werden. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche Flächensicherung
erforderlich.
- 109 -
6. Gymnasien
Übersicht
Planungsräume und Standorte Gymnasien
Gorkistr.
Das Gymnasium vermittelt den Schüler/-innen eine vertiefte allgemeine Bildung, die
für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird und schafft auch Voraussetzungen für
eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule.
Im Schuljahr 2016/17 befinden sich 17 Gymnasien in der Trägerschaft der Stadt
Leipzig. Diese werden durch das Angebot von 8 Schulen in freier bzw. Landesträgerschaft ergänzt.
•
•
•
•
Landesgymnasium für Sport Leipzig
Evangelisches Schulzentrum
Bischöfliches Maria-Montessori-Schulzentrum
Leipzig International School
- 110 -
•
•
•
•
Musikalisch-sportliches Gymnasium Dr. P.Rahn & Partner
BIP Kreativitätsschule
Freie Waldorfschule
Karl-Schubert-Schule
In die Darstellung zu den Leipziger Gymnasien sind auch die Freie Waldorfschule
sowie die Karl-Schubert-Schule aufgenommen. Hier können die Schülerinnen und
Schüler nach 13 Jahren das Abitur ebenfalls ablegen.
Die Kapazitätsrichtwerte der Schule in kommunaler Trägerschaft unterteilen sich wie
folgt:
Anton-Phillip-Reclam-Schule
Thomasschule
Leibnizschule
Friedrich-Arnold-Brockhaus-Schule
Gustav-Hertz-Schule
Gymnasium Engelsdorf
Humboldtschule
Neue Nikolaischule
Immanuel-Kant-Schule
Johannes-Kepler-Schule
Max-Klinger-Schule
Robert-Schumann-Schule
Werner-Heisenberg-Schule
Friedrich-Schiller-Schule
Louise-Otto-Peters-Schule
Schule Gorkistraße
Schule Telemannstraße
5 Züge
3 Züge
3 Züge
5 Züge
3,2 Züge
3 Züge
4,5 Züge
3,5 Züge
3 Züge
3,4 Züge
4,4 Züge (künftig 5 Züge)
3 Züge
3 Züge
3 Züge
3,3 Züge
4 Züge
4 Züge (dann 5 Züge)
Für die künftige Schule in der Karl-Heine-Straße soll, voraussichtlich ab SJ 2017/18,
ein Vorinterim mit 3,5 Zügen am Standort Uhlandstraße geschaffen werden.
Perspektivisch wird diese Schule 5 Züge haben.
Die Zügigkeiten der Schulen in freier Trägerschaft wurden aus vorliegenden
Klassenzahlen abgeleitet und können durch Schulplatznachfrage und strukturelle
Veränderungen innerhalb der Schulen abweichen.
Evangelisches Schulzentrum
Maria-Montessori-Schule
Leipzig International School
Musikalisch-Sportliches Gymnasium
BIP Kreativitätsschule - Gymnasium
Freie Waldorfschule
Karl-Schubert-Schule
3 Züge
2 Züge
3 Züge
2 Züge
2 Züge
1 Züge
1 Zug
- 111 -
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
Aus dem Diagramm ist ersichtlich, dass bereits jetzt die Richtkapazität der Leipziger
Gymnasien ausgeschöpft ist. Darüber hinaus gehende Bedarfe müssen bereits
aktuell durch Überbelegungen in den Schulen aufgefangen werden. Für die bereits in
der mittelfristigen Finanzplanung eingeordneten Erweiterungen des Schulnetzes
(Schule Telemannstraße bzw. Karl-Heine-Straße) wurden bzw. werden Vorinterims
eingerichtet. Deren neue Kapazitäten sind in der Bedarfsprognose bereits enthalten.
Darüber hinausgehende Planungen weiterer Standorte sind in der IST-Darstellung
der Richtkapazitäten noch nicht einbezogen, da der Planungsstand einen genauen
Termin der Inbetriebnahme noch nicht benennen kann. Sie werden im Punkt
Handlungsbedarf und Maßnahmen ausführlich dargestellt.
Es ist festzustellen, dass der Bedarf die Richtkapazität zum Ende des Prognosezeitraums um ca. ein Drittel übersteigen wird und damit umfangreiche kapazitive Erweiterungen erfordern wird. Der Abbau der Überbelegungen in Richtung Richtkapazitäten wird sich durch die Bedarfsentwicklung an einzelnen Schulstandorten weiter
verzögern. Zugleich muss davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin
Schulen geben wird, die eine starke Nachfrage haben und nicht alle Schulwünsche
berücksichtigen können. Bei der Entwicklung neuer Schulstandorte wird von daher
auch eine Berücksichtigung des innerstädtischen Nachfrageverhaltens stattfinden.
Wenngleich ein Großteil der Schülerschaft ein Gymnasium in Wohnortnähe bevorzugt, werden bei der Schulwahl auch andere Faktoren (Schulprofil, künftige
Leistungskurse, vertiefte Ausbildung) einbezogen. Der stadtinterne Schülerverkehr
ist entsprechend ausgeprägter und schafft vielfältige Schulwegbeziehungen
zwischen unterschiedlichen Planungsbereichen. Ein scharfe Abgrenzung der
Bedarfe, wie sie bei Grundschulbezirken möglich ist, kann damit nur teilweise
erfolgen. Künftige Schulstandorte sollten daher möglichst vielfältig erreichbar
gewählt werden. Hier kann die Obergrenze des Schulweges mit ca. 45 Minuten als
Richtkriterium für den Einzugsbereich einer Schule herangezogen werden. Zugleich
sind Häufungen des Schüleraufkommens auf einzelnen Linien des ÖPNV zu
vermeiden.
- 112 -
Bedarfsentwicklung Schüler im Stadtgebiet
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Bedarfsentwicklung der Klassen im Stadtgebiet
Klas senStufe
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
Schuljahr
5
69
72
78
80
82
86
88
90
93
97
100
104
107
109
111
6
71
72
75
81
83
85
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91
93
96
100
104
108
110
113
7
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73
74
77
82
85
87
90
92
95
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101
105
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112
8
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100
104
108
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12
57
59
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61
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69
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80
82
84
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515
533
554
574
594
619
640
661
682
706
728
751
773
795
819
- 113 -
6.1 Planungsraum Zentrum, Süd
Anton-Phillip-Reclam-Schule
Thomasschule zu Leipzig
Leibnizschule
Immanuel-Kant-Schule
Louise-Otto-Peters-Schule
Wilhelm-Ostwald-Schule
Schule Telemannstraße (Vorinterim)
Im Planungsraum Mitte-Süd stehen sieben Gymnasien in kommunaler Trägerschaft
zur Verfügung. Das sind die Anton-Phillip-Reclam-Schule, die Thomasschule, die
Leibnizschule, die Immanuel-Kant-Schule, die Louise-Otto-Peters-Schule sowie die
Wilhelm-Ostwald-Schule. Ab dem Schuljahr 2017/18 steht mit der Schule an der
Telemannstraße ein weiteres fünfzügiges Gymnasium zur Verfügung. Das Vorinterim
dafür wurde im Objekt Erfurter Straße (vierzügig) bereits seit dem Schuljahr 2015/16
eingerichtet und zieht mit der Inbetriebnahme an die Telemannstraße um.
Die Anton-Phillip-Reclam-Schule, Thomasschule sowie die Wilhelm-Ostwald-Schule
nehmen im Planungsraum im Rahmen der vertieften Ausbildung, teilweise oder vollständig, Schüler nach einer Aufnahmeprüfung auf. Damit können die Kapazitäten
dieser Schulen nur in Teilen für die unmittelbare direkte Schulversorgung mit Wohnortbezug genutzt werden.
Die Bedarfe aus dem eigenen Planungsraum können mit den bestehenden Kapazitäten abgedeckt werden. Zugleich wird aber eine großer Anteil der Nachfrage nach
Schulplätzen außerhalb des Planungsraumes generiert. Hier dürfte in erster Linie die
innenstadtnahe Lage und Anbindung an den ÖPNV eine wichtige Rolle spielen. Die
bauliche Erweiterung an den bestehenden Schulstandorten ist nicht mehr möglich.
Mit der Errichtung der Schule an der Telemannstraße wurde bereits eine extensive
Kapazitätserweiterung im Planungsraum vorgenommen.
Künftig zu schaffende Kapazitäten sollten diesem Verhalten in Teilen Rechnung
tragen und an entsprechenden „Verknüpfungssektoren“ entwickelt werden. Diese
Sektoren zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich an den Grenzen zu den benachbarten Planungsräumen befinden und damit auch Bedarfe angrenzender Orts-und
Stadtteile mit versorgen zu können. Die aus den bisherigen Fortschreibungen des
Schulentwicklungsplans 2012 und 2016 abgeleiteten Maßnahmen berücksichtigen
die Forderung bereits.
- 114 -
Bedarfsentwicklung in den Eingangsklassen im Planungsraum Zentrum, Süd
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Anton-Phillip-Reclam-Schule (Tarostraße 4)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Zentrum-Südost. Mit dem Abschluss der
Komplexsanierung im Jahr 2013 ist die Schule für eine Fünfzügigkeit ausgelegt. Das
Objekt besteht aus zwei Riegelbauten welche durch einen zentralen Bau verbunden
sind.
Es besteht ein Angebot mit vertieftem Profil zur bilingualen Ausbildung
(Französisch).
Handlungsbedarf:
Seit dem Abschluss der Baumaßnahme wird die Schule fünfzügig betrieben.
Eine weitere bauliche Entwicklung ist am Standort nicht vorgesehen.
Thomasschule (Hillerstraße 7)
Das Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Zentrum-West und wird seit Abschluss
der Sanierung im Jahr 2000 durch die Schule genutzt. Die Thomasschule bietet eine
vertiefte musische Ausbildung an. Die Knaben des Thomanerchores bilden mit
anderen musisch interessierten Schüler/-innen eigene Klassen innerhalb der
Thomasschule. Die Anwärter des Thomanerchores erhalten ihre Ausbildung in der
Klassenstufe 4 ebenfalls im Gebäude.
Handlungsbedarf:
Der Kapazitätsrichtwert weist ein 3-zügiges Gymnasium aus. Dieser Wert wird
überschritten. Der Schulstandort lässt eine bauliche Erweiterung im Bestand
nicht zu. Der Betrieb muss weiterhin im Rahmen der ausgewiesenen
Kapazität erfolgen. Handlungsbedarf besteht in der Angebotserweiterung von
Hallenkapazitäten für den Sportunterricht, da die Bestandssporthalle nicht
ausreichend ist.
- 115 -
Leibnizschule (Nordplatz 13)
Das Schulgebäude im Ortsteil Zentrum-Nord wurde bis zum Jahr 1993 saniert und
als 3-zügiges Gymnasium ausgewiesen. Der Kapazitätsrichtwert ist erreicht.
Handlungsbedarf:
Eine bauliche Erweiterung vor Ort ist nicht möglich. Der Betrieb erfolgt auch
zukünftig im gegenwärtigen Umfang.
Immanuel-Kant-Schule (Scharnhorststraße 15)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Südvorstadt. Das 1882 errichtete Schulgebäude wurde im Jahr 2012 komplett saniert und ist mit einem Kapazitätsrichtwert
von 3,5 Zügen ausgelegt.
Handlungsbedarf:
Eine bauliche Erweiterung über den erreichten Kapazitätsrichtwert hinaus ist
am Standort nicht möglich. Der Betrieb der Schule wird in der bestehenden
Kapazität erfolgen.
Wilhelm-Ostwald-Schule (Willi-Bredel-Straße 13/15)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Lößnig und bietet eine vertieft mathematischnaturwissenschaftliche Ausbildung ab der 5. Klasse an. Dies bedingt einen höheren
Raumbedarf im mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachbereich.
Der Schulstandort besteht aus 2 Gebäudeteilen und wurde im Jahr 2011 komplett
saniert. Dem Gymnasium wird mit einem Kapazitätsrichtwert von drei Zügen
betrieben.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird dauerhaft benötigt. Die Schule übernimmt jedoch für
die umliegenden Ortsteile keine unmittelbare gymnasiale Versorgung. Nur mit
einer bestandenen Aufnahmeprüfung an dieser Schule, können Schüler des
gesamten Stadtgebietes sowie des Leipziger Umlandes aufgenommen
werden.
Louise-Otto-Peters-Schule (Bornaische Straße 104)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Connewitz. Das 1904 errichtete
Schulgebäude ist teilsaniert und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von drei Zügen
ausgelegt.
Handlungsbedarf:
Eine bauliche Erweiterung über den erreichten Kapazitätsrichtwert hinaus ist
am Standort nicht möglich.
Schule Telemannstraße (Telemannstraße)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Zentrum-Süd. Das Schulgebäude geht ab
dem Schuljahr 2017/18 als fünfzügiges Gymnasium in Betrieb. Das Vorinterim wurde
ab dem Schuljahr 2015/17 mit jeweils 4 Klassen pro Jahrgang im Objekt Erfurter
Straße eingerichtet.
Handlungsbedarf:
Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf am Standort.
- 116 -
6.2. Planungsraum West, Südwest, Altwest
Max-Klinger-Schule
Johannes-Kepler-Schule
Robert-Schumann-Schule
Schule Karl-Heine-Straße (voraussichtlich 2020/21)
Der Planungsraum umfasst gegenwärtig 3 öffentliche Gymnasien, die Max-KlingerSchule, die Johannes-Kepler-Schule sowie die Robert-Schumann-Schule. Ab dem
Schuljahr 2020/21 soll der Schulstandort an der Karl-Heine-Straße 22b als fünfzügiges Gymnasium zur Verfügung stehen. Ein Vorinterim für diesen Standort wird,
voraussichtlich ab dem Schuljahr 2017/18, im Objekt Uhlandstraße mit 4 Zügen
eingerichtet.
Die Bedarfsentwicklung zeigt auf, dass auch mit der Bereitstellung der Schule KarlHeine-Straße die Nachfrage nicht mit den eigenen Kapazitäten abgesichert werden
kann. Bereits in der Vergangenheit wurde zur Bedarfsabsicherung auf Kapazitäten in
den benachbarten Planungsräumen (Zentrum, Nord) zurückgegriffen. Dies wird auch
in den kommenden Jahren, mit Blick auf die dort zu schaffenden Kapazitäten,
erwartet.
Zugleich wird aber die Notwendigkeit gesehen, auch im Planungsraum selber
zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Abhängig von der Bereitstellung geeigneter
Flächen bietet sich die Entwicklung von Standorten in Plagwitz, Grünau und
Leutzsch/Böhlitz-Ehrenberg an.
Bedarfsentwicklung in den Eingangsklassen im Planungsraum West, Südwest,
Alt-West
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Max-Klinger-Schule (Miltitzer Weg 2/4)
Die Schule befindet sich mit zwei Gebäudeteilen in städtischer Randlage im Ortsteil
Grünau-Nord. Der Schulstandort ist für eine 4,4-Zügigkeit mit 35 Klassen ausgelegt.
Mit der Sanierung des Standortes wird die Zügigkeit auf fünf Züge erhöht.
Handlungsbedarf:
Die Schule verbleibt am Standort. Die Sanierung beider Schulhäuser mit einer
Kapazitätserweiterung auf fünf Züge ist vorgesehen.
- 117 -
Johannes-Kepler-Schule (Dieskaustraße 76)
Das sanierte Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Kleinzschocher und ist mit
einem Kapazitätsrichtwert für eine 3,4-Zügigkeit ausgewiesen, was einer Anzahl von
27 Klassen entspricht.
Handlungsbedarf:
Die Schule hat die Auslastung des Richtwertes erreicht. In den kommenden
Jahren muss davon ausgegangen werden, dass das Schüleraufkommen aus
dem Einzugsbereich der Schule die Aufnahmemöglichkeiten übersteigen wird.
Eine Erweiterung der räumlichen Bedingungen am Standort, ist gegenwärtig
Bestandteil einer Bauprüfung.
Robert-Schumann-Schule (Demeringstraße 84)
Das Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Alt-Lindenau. Als Kapazitätsrichtwert ist
eine 3-zügige Schule ausgewiesen. Die Rekonstruktion der Schule erfolgte bis zum
Jahr 1997.
Handlungsbedarf:
Der Kapazitätsrichtwert der Schule ist ausgeschöpft. Auch für die kommenden
Jahre wird es zu keinem Rückgang der Nachfrage nach Schulplätzen in dieser
Schule kommen. Eine Erweiterung der räumlichen Ressourcen am Standort
ist nicht möglich.
Die Prüfung der möglichen Umsetzung zur baulichen Erweiterung der
Sporthallenangebote bzw. der Speiseversorgung befindet sich in Arbeit.
Karl-Heine-Straße 22b
Das Objekt befindet sich im Ortsteil Lindenau. Das Objekt wurde 1929 als MaxKlinger-Schule eingeweiht und gilt als einer der bedeutendsten Leipziger
Schulbauten. Mit der Modernisierung und Erweiterung des denkmalgeschützten
Schulkomplexes kann am Standort ein fünfzügiges Gymnasium eingerichtet werden.
Handlungsbedarf:
Das Objekt Karl-Heine-Straße wird voraussichtlich 2020/21 in Betrieb gehen.
Vergleichbar mit den Objekten Gorkistraße und Telemannstraße soll auch
dafür ein dreieinhalbzügiges Vorinterim am Standort Uhlandstraße ab dem
Schuljahr 2017/18 gebildet werden.
- 118 -
Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord
Werner-HeisenbergSchule
Friedrich Schiller-Schule
Friedrich-Arnold-Brockhaus-Schule
Schule Gorkistraße
Der Planungsraum umfasst die Ortsteile nördlich des Leipziger Auwald ab dem
Gebiet der Red Bull Arena bis zu den Ortsteilen Schönefeld, Thekla und Plaußig.
Über die direkte Anbindung des ÖPNV und den damit verbundenen direkten Wegebeziehungen erfolgt eine Verzahnung mit dem Bereich Zentrum-Nord . Weitere
Wegebeziehungen bestehen über den ÖPNV in den Bereiche West (Plagwitz,
Leutzsch, Lindenau, Böhlitz-Ehrenberg).
Im Planungsbereich stehen mit der Werner-Heisenberg-Schule, der FriedrichSchiller-Schule, der Friedrich-Arnold-Brockhaus-Schule sowie der Schule an der
Gorkistraße vier Gymnasien für die schulische Versorgung bereit.
Es ist eine unterschiedliche Nachfrage nach gymnasialen Schulplätzen zwischen den
Schulen festzustellen. Einzelne Schulen übernehmen aufgrund bestehender
Reserven die Versorgung für andere Schulen. Das betrifft auch Schulen anderer
Planungsräume.
Es wird ein Ansteigen der Bedarfe über die eigene Kapazitäten erwartet. Da
bisherige Reserven durch die Inanspruchnahme von anderen Bedarfsräumen
genutzt werden, ist damit zu rechnen, dass auch hier eine kapazitive Erweiterung
erforderlich sein wird.
Bedarfsentwicklung in den Eingangsklassen im Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord
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Werner-Heisenberg-Schule (Renftstraße3)
Das Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Möckern und wurde ab dem Jahr 1896
errichtet. Seit 1992 bildet es den Standort für das Gymnasium. Im Jahr 2010 wurde
eine neue Dreifeld-Sporthalle mit integrierter Speiseversorgung am Standort eröffnet.
Weiterhin ist auf dem Schulgelände die 39. Schule (Grundschule) in einem eigenen
- 119 -
Gebäude untergebracht. Ab dem Jahr 2013 erfolgte die Brandschutzsanierung im
Objekt. Durch die Lage an der Magistrale der Georg-Schumann-Straße ist der
Standort sehr gut mit dem ÖPNV erreichbar.
Handlungsbedarf:
Der Kapazitätsrichtwert der Schule ist für ein 3-zügiges Gymnasium ausgelegt. Es kommt bereits jetzt zu einer Überschreitung des Richtwertes. Die
weitere bauliche Erweiterung ist am Standort nicht möglich.
Friedrich-Schiller-Schule (Elsbethstraße 2)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Mitte und wurde bis zum Jahr 1995
saniert. Die Schule hat einen Kapazitätsrichtwert von 3,25 Zügen mit einer Belegung
von 26 Klassen. Die gegenwärtige Belegung mit 27 Klassen überschreitet diesen
Wert bereits. Die Nachfrage aus dem Einzugsbereich der Schule kann nicht mehr
vollumfänglich befriedigt werden. Es müssen Kapazitäten in den umgebenden
Schulen genutzt werden.
Handlungsbedarf:
Eine weitere bauliche Erweiterung ist am Standort nicht möglich. Die Schule
muss mit der ausgewiesenen Richtkapazität betrieben werden.
Friedrich-Arnold-Brockhaus-Schule (Kieler Straße 72b)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Mockau-Süd und besteht aus zwei
Gebäuden. In den Jahren 1991/92 wurde das alte Schulgebäude umfassend saniert.
Ein weiteres Schulgebäude (Plattenbau / ehemalige 63. Schule) gehört seit 2001
zum Schulkomplex des Gymnasiums. Die Schule wird mit einem Kapazitätsrichtwert
von fünf Zügen geführt.
Handlungsbedarf:
Die derzeitige Gebäudeauslastung zeigt Reserven für die Einrichtung weiterer
Klassen. Mit Blick auf die gesamtstädtische Entwicklung werden diese
Reserven in den nächsten Jahren aufgebraucht sein.
Schule an der Gorkistraße (Gorkistraße 15 & 25)
Mit der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 wurde der Bedarf an einer
extensiven Erweiterung des gymnasialen Schulnetzes ausgewiesen. Seit dem
Schuljahr 2014/15 wurde in der Löbauer Straße das Vorinterim für das Gymnasium
eingerichtet. Seit dem Schuljahr 2016/17 ist die Schule eigenständig und wird ab
dem Schuljahr 2017/18 am Standort in der Gorkistraße ihren Betrieb als vierzügiges
Gymnasium aufnehmen.
Handlungsbedarf:
Es erfolgt derzeit die Umsetzung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses
zum Standort in der Gorkistraße. Bis zur Fertigstellung des Gymnasiums
erfolgt der Betrieb der Schule als Vorinterim am Standort in der Löbauer
Straße.
- 120 -
6.4 Planungsraum Ost
Gustav-Hertz-Schule
Schule Engelsdorf
Humboldtschule
Neue Nikolaischule
Im betrachteten Gebiet stehen mit der Gustav-Hertz-Schule, der Humboldschule,
dem Gymnasium Engelsdorf und der Neuen Nikolaischule vier städtische Gymnasien in kommunaler Trägerschaft zur schulischen Versorgung bereit. Mit der
Gustav-Hertz-Schule und dem Gymnasium Engelsdorf befinden sich zwei Schulstandorte in stadtrandnaher Lage.
Die Bedarfsentwicklung geht von einer langfristigen Überschreitung der Kapazität um
ca. zehn bis elf Eingangsklassen aus, wobei erwartet wird, dass sich diese Entwicklung der Nachfrage auf die Einzugsbereiche vom Humboldt-Schule und Neuer
Nikolaischule konzentrieren wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kapazitäten
der Schule an der Ihmelsstraße bereits berücksichtigt sind.
Eine extensive Erweiterung der Kapazitäten ist wieder im Einklang mit den Bedarfen
der angrenzenden Planungsräume Zentrum-Süd bzw. Nord zu vollziehen.
Bedarfsentwicklung in den Eingangsklassen im Planungsraum Ost
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Gustav-Hertz-Schule (Dachsstraße 5)
Die Gustav-Hertz-Schule befindet sich im Ortsteil Heiterblick. Sie wurde im Jahr
1997 eröffnet und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von 3,25 Zügen (26 Klassen)
ausgelegt. Die derzeitige Auslastung der Gustav-Hertz-Schule liegt an der Grenze
des Kapazitätsrichtwertes.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird den Betrieb in der ausgewiesenen Kapazität
weiterführen.
- 121 -
Gymnasium Engelsdorf (Arthur-Winkler-Straße 6)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Engelsdorf und wurde im Jahr 1906
errichtet bzw. im Jahr 1911 erweitert. Das Schulgebäude erhielt im Jahr 1999 eine
Komplettsanierung und wurde um eine Außenstelle in der Althener Straße, in ca.
300 m Entfernung, erweitert. Für den Schulstandort ist ein Kapazitätsrichtwert von
drei Zügen mit 24 Klassen ausgewiesen.
Handlungsbedarf:
Die Schule wird mit dem beschriebenen Umfang weitergeführt.
Humboldtschule (Möbiusstraße 8)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg und wurde im Jahr 1908
erbaut. Am Schulstandort befinden sich zwei Gebäude, welche bis zum Jahr 2013
komplett saniert wurden. Weiterhin ist das Medienpädagogische Zentrum der Stadt
Leipzig mit im Objekt untergebracht. Die Kapazität des Standortes ist auf eine 4,5Zügigkeit mit 37 Klassen ausgelegt.
Handlungsbedarf:
Ist nicht gegeben.
Neue Nikolaischule (Schönbachstraße 17)
Das Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Stötteritz und wurde zwischen den
Jahren 1992 bis 1998 teilsaniert. Die Richtkapazität ist mit einer Belegung von 27
Klassen ausgewiesen, was einer 3,5-Zügigkeit entspricht.
Handlungsbedarf:
Durch Umbau der Toilettenanlagen kann eine räumliche Erweiterung erfolgen,
welche die Kapazität der Schule aber nicht maßgeblich erhöhen wird.
6.5 Gesamtfazit zum schulspezifischen Handlungsbedarf sowie Ableitung der
Bedarfsentwicklung in den Planungsräumen
Seit der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 wird der Bedarf an der extensiven Erweiterung der Schulhauskapazitäten aufgezeigt. Dazu wurden in der Vergangenheit bereits mehrere Maßnahmen initiiert bzw. sind aktuell in Umsetzung
begriffen.
Es wird davon ausgegangen, dass folgende Maßnahmen entsprechend der Planung
ihre Wirksamkeit innerhalb des Schulnetzes entfalten bzw. werden:
Gymnasium Gorkistraße
Einrichtung als vierzügiges Gymnasium ab SJ 2016/17
mit Vorinterim Löbauer Straße ab SJ 2014/15
Gymnasium Telemannstraße
Einrichtung als fünfzügiges Gymnasium ab SJ 2017/18
mit Vorinterim Erfurter Straße ab SJ 2015/16
Gymnasium Karl-Heine-Straße
Einrichtung als fünfzügiges Gymnasium ab SJ 2020/21
Vorinterim in Uhlandstraße ab SJ 2017/18
- 122 -
Die Differenz zwischen dem vorhandenen bzw. bis zum aktuellen Zeitpunkt bereits
fest geplanten Schulraumbestand und der Nachfrage nach Schulplätzen ist mit den
zur Verfügung stehenden Ressourcen langfristig nicht auszugleichen. Bedingt durch
die zumeist städtische Randlage liegen aktuell noch vorhandene Potenziale nicht im
räumlichen Einklang mit den auftretenden Bedarfen. Die daraus resultierenden
Entfernungen führen zu einer Verlängerung der Schulwege für die Schüler.
Zusammen mit den derzeit in Umsetzung begriffenen Maßnahmen wird die Kapazität
voraussichtlich bis 2018 ausreichen. Geht man davon aus, dass die bereits in
Nutzung befindlichen Gymnasien sowie die Maßnahmen mit fortgeschrittenem
Bearbeitungsstand (Telemannstraße und Karl-Heine-Straße) zusammen mit Überbelegungen den Bedarf bis voraussichtlich 2019/20 absichern können, ergibt sich
eine langfristiger zusätzlicher Bedarf für ca. sieben bis acht weiteren Gymnasien.
Für einen Teil dieser neu zu schaffenden Schulstandorte liegen bereits Standortentscheidungen vor (z.Bsp. Ihmelsstraße) bzw. sind Standortvorschläge in der
vertiefenden Prüfung.
Lösungsansatz
Hinweis:
Die vorgestellten Lösungsansätze und die dargestellten Inbetriebnahmetermine
leiten sich aus der Bedarfsentwicklung ab. In Abstimmung mit der Investitionsplanung und in enger Zuasammenarbeit mit den zuständigen Ämtern besteht dei
Zielstellung, die erforderlichen Kapazitäten zum Bedarfszeitpunkt bereitzustellen. Da
es nicht immer möglich ist, Neubauten bedarfsgerecht fertig zu stellen, müssen
parallel dazu Maßnahmen umgesetzt werden, um für Übergangszeiten Interimsöglichkeiten zu schaffen (vgl. Gorkistraße, Telemannstraße)
Wie in den Einzeldarstellungen der Planungsräumen bereits aufgezeigt wurde, sollen
bei der Standortwahl für die künftigen Kapazitätserweiterungen die Belange und
Verbindungen zu benachbarten Planungsräumen berücksichtigt werden. Dabei ist
die Erreichbarkeit der Schule vom Wohnort innerhalb von 45 Minuten einfacher
Schulweg (Fuß und/oder ÖPNV) eine maßgebliche Bewertungsgröße.
Neue Standorte sollten von daher eine zentrale oder zu angrenzenden Planungsräumen benachbarte Lage aufweisen, um einer großen Anzahl von Schüler/-innen
entsprechende Angebote unterbreiten zu können.
Geht man davon aus, dass der Standort Karl-Heine-Straße zum dargestellten Zeitpunkt in Betrieb gehen wird, ergibt sich ein darüber hinausgehender Bedarf von
weiteren sieben bis acht gymnasialen Standorten in der Größenordnung von fünfzügigen Schulen.
Die Darstellung der nachfolgenden Lösungsansätze erfolgt nicht in einer
priorisierten Auflistung. Zwischen einzelen Maßnhamen kann es auch zu einem
Tausch der Umsetzungszeiträume kommen. Hier spielt die Verfügbarkeit
entsprechender Flächen eine entscheidende Rolle.
Einrichtung eines fünfzügigen Gymnasiums in der Karl-Heine-Str. 22b (in
Planung, Inbetriebnahme voraussichtlich ab SJ 2020/21, Vorinterim ab 2017/18)
- 123 -
Standort Zentrum-Süd – Prager Spitze
Im Bereich des städtischen Entwicklungsraumes Bayrischer Bahnhof bis Prager
Straße ergibt sich die Möglichkeit, im Bereich einen Standort für ein fünfzügiges
Gymnasium mit Sporthalle zu entwickeln.
Aufgrund der Lage zwischen den Planungsräumen Mitte/Süd und Ost sind auch
Angebote in Richtung des Leipziger Ostens möglich. Die verkehrstechnische
Anbindung erfolgt sowohl über Straßenbahnen als auch Buslinien. Eine Überschneidung bzw. zu starke Konzentration von Schülerströmen mit dem DeutschFranzösischen Schulzentrum an der Straße des 18. Oktober ist nicht zu erwarten.
Hier können die unterschiedlichen Haltestellen und Wegebeziehungen eine
Trennung beider Standorte ermöglichen.
Standort Planungsraum Nord
Bereits die Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 zeigte den Bedarf für ein
weiteres Gymnasium im nördlichen Bereich der Stadt auf.
Hier müssen ggf. mögliche Potenzialflächen zur Entwicklung eines weiteren Schulstandortes erschlossen werden, deren Lage innerhalb des Stadtgebiets eher als
peripher zu bezeichnen ist. Aufgrund verschiedener Anbindungen mit dem ÖPNV
(Tram und Bus) kann eine gute Erreichbarkeit aber erwartet werden.
Querbeziehungen (ohne erforderliche Durchquerung des Stadtzentrums) bestehen
vom Zentrum-Nord, nach Wahren / Möckern sowie nach Nordosten (Mockau)
ebenfalls in diesen Bereich.
Standort im Planungsbereich Ost – Standort Ihmelsstraße
An diesem Standort soll ein vierzügiges Gymnasium erreichtet werden. Zusammen
mit der, ebenfalls in Planung und Bau befindlichen Oberschule besteht die Idee, den
Standort als Quartiersschule zu entwickeln.
Standort im Planungsbereich West
Auch die Inbetriebnahme der Schule in der Karl-Heine-Straße wird die zusätzlichen
Bedarfe aus dem Planungsraum West nicht vollständig absichern können. Das
weitere Ansteigen der Schülerzahlen über das Jahr 2025 hinaus lässt den Bedarf für
mindestens ein weiteres fünfzügiges Gymnasium erwarten.
Da das Flächenangebot im innenstadtnahen Bereich aber weitgehend ausgeschöpft
ist, müssen in angrenzenden Bereichen, hier im Planungsraum West weitere Vorbehaltsflächen für Schulstandorte erschlossen werden. Davon kann eine Fläche das
Jahrtausendfeld sein.
Zwei Standorte im Planungsbereich Zentrum-Süd
Im Bereich Zentrum-Südost stehen durch die künftige Entwicklung am Bayrischen
Bahnhof, Prager Straße sowie Alte Messe Potenzialflächen zur Verfügung, die sich
für die Errichtung von Schulen eignen. Die Anbindung an den ÖPNV kann als gut
bezeichnet werden, da sowohl verschiedene Straßenbahnlinien, als auch Bus und SBahn den Stadtraum erschließen. Damit können schulische Angebote auch über den
direkt umgebenden Stadtraum mit einer kurzen Erreichbarkeit angeboten werden.
Standort Zentrum-Nord – Hauptbahnhof Westseite
Mit der strukturellen Veränderung des Areals nördlich des Hauptbahnhofes ergeben
sich neue Potenzialflächen, die eine Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur
ermöglichen. Die Erreichbarkeit des Areals ist als sehr gut zu bezeichnen, das dieser
Bereich direkt an das Zentrum anschließt.
- 124 -
Erweiterung der Sporthallenkapazitäten durch Neubauten für die Thomasschule und die Robert-Schumann-Schule
Mit der Veränderung des Schulnetzes im Leipzig-Mitte stehen bisherige Hallenkapazitäten für die Thomasschule nicht mehr zur Verfügung. Hier muss eine neues Sporthallenangebot im Bereich Zentrum-West erschlossen werden. Die Kapazitäten für
die Robert-Schumann-Schule bedürfen ebenfalls der baulichen Erweiterung im
Umfeld der Schule. Die dafür erforderliche Flächensuche befindet sich bereits im
Arbeitsprozess.
Darstellung der Kapazitätsabsicherung mit den vorgestellten Maßnahmen
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Es zeigt sich, dass die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen mit den
vorgestellten Maßnahmen abgesichert werden kann.
Auch die mögliche weitere Entwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen kann
hier nur ansatzweise eine Berücksichtigung finden. Veränderungen im Übergangsverhalten zwischen Oberschule und Gymnasium oder die Ausweitung von
schulischen Projekten müssen objektkonkret und anlassbezogen behandelt werden.
- 125 -
7. Förderschulen
Übersicht
Standorte Förderschulen
- 126 -
Neben der allgemeinbildenden Grundschule, Oberschule und dem Gymnasium sieht
der Freistaat Sachsen die allgemeinbildende Förderschule als eine eigene Schulart
vor. Diese Schulart wird von Schüler/-innen besucht, die wegen der Beeinträchtigung
einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen in den anderen
allgemeinbildenden Schulen auch durch besondere Hilfen nicht oder nicht
hinreichend genug integriert werden können und deshalb über einen längeren
Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst gemäß § 13 der Schulordnung Förderschulen-FOFS die Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs auf Grundlage verschiedener Methoden der Förderdiagnostik und die
Entscheidung über die notwendige Förderung. Die Förderschule erstellt ein
sonderpädagogisches Gutachten, in welchem der sonderpädagogische Förderbedarf
und die Fördervorschläge benannt sowie Empfehlungen zum weiteren Bildungsgang
und Förderschwerpunkt oder zu einer integrativen Maßnahme nach der Schulintegrationsverordnung aufgezeigt werden. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen
trifft die Sächsische Bildungsagentur nach § 30 Abs. 2 Satz 1 SchulG die
Entscheidung.
Die Stadt Leipzig ist Trägerin von insgesamt 15 Förderschulen. Die Käthe-KollwitzSchule (Sprachheilschule), die Albert-Schweitzer-Schule (Schule für
Körperbehinderte) und die Wladimir-Filatow-Schule (Schule für Blinde und
Sehbehinderte) nehmen, aufgrund der oberzentralen Funktion der Stadt, einen
überregionalen Versorgungsauftrag wahr.
Die Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig - Förderzentrum Samuel
Heinicke und zwei Schulen für geistig Behinderte in freier Trägerschaft, „Schloss
Schönefeld“ des Trägers -Lernen plus gemeinnützige GmbH Schloss Schönefeldsowie die Werner-Vogel-Schule des Diakonischen Werks Innere Mission Leipzig e.V.
ergänzen das schulische Angebot. Neu, seit dem Schuljahr 2015/16, ist die
Wolfgang-Mutzeck-Schule in Trägerschaft des bbw.
Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit einer
zusätzlichen Körperbehinderung, einer zusätzlichen Hörbehinderung und einer
zusätzlichen Sehbehinderung werden in Leipzig grundsätzlich in den Schulen für
geistig Behinderte unterrichtet und betreut. An der Albert-Schweitzer-Schule und der
Wladimir-Filatow-Schule können auch Schüler/-innen mit den zusätzlichen
Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und Lernen unterrichtet werden. An
diesen beiden Schulen findet die Unterrichtung von Schüler/-innen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen bereits statt. Schüler/-innen mit dem zusätzlichen
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung können erst aufgenommen werden, wenn in
der Folge der weiteren Umsetzung der Integration/Inklusion die räumlichen
Bedingungen in beiden Schulen geschaffen werden können. Gleiches ist auch in
der Samuel-Heinicke-Schule möglich. Die Entscheidung darüber liegt beim Land
Sachsen, als Träger der Einrichtung.Träger
Außer an den Schulen für geistig Behinderte und der Klinik- und Krankenhausschule
werden an allen Schulen Betreuungsangebote, welche dem Hort der Grundschule
entsprechen, geführt.
An den allgemeinbildenden Förderschulen können Abschlüsse der übrigen
Schularten (ohne allgemeine Hochschulreife) erworben werden. An den Schulen zur
Lernförderung kann der Hauptschulabschluss nach dem Lehrplan der Oberschule
erworben werden. Die Möglichkeit zum Erwerb des Hauptschulabschlusses wird in
Leipzig in der Schule Grünau angeboten. Seit dem Schuljahr 2010/11 können
gemäß § 34a Schulordnung Förderschulen die Abschlüsse an den entsprechenden
Schulen in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung erworben
werden. Dies gilt auch für Klassen mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwer- 127 -
punkt Lernen an der Schule für Erziehungshilfe. Für die Schülerschaft der Schulen
für geistig Behinderte wird die Berufsschulpflicht mit dem Besuch der Werkstufe
erfüllt.
Für die Schulhäuser aller Schultypen wurde, gemessen an der vorhandenen Raumsituation, ein Kapazitätsrichtwert ermittelt. Die Anzahl der Klassen und der Schülerschaft kann unterhalb und oberhalb des Kapazitätsrichtwertes liegen. Die maximale
Belegung der Schule ist davon abhängig, unter welchen konkreten Bedingungen der
Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule erfüllt werden kann.
(z.B. kann ein Gruppenraum in Unterrichtsraumgröße auch ein Klassenraum sein).
Anteil Schüler und Schülerinnen mit Förderschwerpunkten zur
Gesamtkinderzahl
12%
10%
0,6%
0,5%
8%
0,5%
1,2%
A
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1,4%
0,2%
1,0%
0,3%
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0,2%
0,3%
1,0%
2,5%
1,8%
1,1%
3,3%
0,6%
0,7%
0,3%
3,5%
0,6%
1,0%
1,0%
1,1%
0,3%
1,0%
3,0%
3,0%
2,8%
2,6%
0,7%
1,7%
0,8%
1,7%
0,2%
0,9%
2,2%
0%
2005/062006/072007/082008/092009/102010/112011/122012/132013/142014/152015/162016/17
Schuljahr
Lernförd.
geistig Beh.
Blinde u. Sehbeh.
Sprachbeh.
Körperbeh.
emot./soziale Beh.
Hörgeschädigte
7.1 Schulen zur Lernförderung
In der Stadt Leipzig werden sechs Schulen zur Lernförderung geführt. Die Entwicklung der Schülerzahlen stellt sich bis 2008 rückläufig dar. Der Grund hierfür ist
eher in der Differenzierung der Diagnostik zu finden als in der Zahl der Integrationen, welche bis 2014 nur in Einzelfällen erfolgte. Seit 2015 ist hier zunehmend
eine positive Veränderung zu mehr Integration dieser Schülerschaft in den Regelschulen erkennbar. Mit dem Schuljahr 2016/17 ist dieser Anteil auch darstellbar.
- 128 -
Entwicklung der Schülerzahlen der Schulen zur Lernförderung und der
Integrationen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Schüler und Schülerinnen mit Förderschwerpunkt Lernen
1800
G
e
s
a
m
t
s
c
h
ü
l
e
r
z
a
h
l
1600
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
2004/05
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Schuljahr
in Förderschulen
Integrationen
Die Standorte der Schulen zur Lernförderung sind weitestgehend territorial ausgewogen. Jeder Schule ist ein Betreuungsangebot (analog Hort an der Grundschule)
zugeordnet, welches sich mit im Schulhaus befindet. Gemäß der Schulordnung
Förderschulen können mit Zustimmung der Sächsischen Bildungsagentur an den
Schulen zur Lernförderung auch Klassen für Schüler/-innen mit gleichzeitigem
Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung eingerichtet
werden. An der Schule Grünau werden Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss erlangen können, unterrichtet. Die Schule Grünau führt eine Nebenstelle, da die Kapazitäten im Schulhaus für den Gesamtbedarf der Schule und des
Betreuungsangebotes nicht ausreichen. In allen sechs Schulen sind Schulsozialarbeiter/-innen tätig.
Belegung der Schulen zur Lernförderung im Schuljahr 2016/17
Schulen
zur Lernförderung
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 7
Klasse 8
Klasse 9 Klasse 10
Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl.
A.-Diesterweg-Schule
10
1
19
2
20
2
27
2
30
2
29
2
32
2
24
2
23
2
Schule Grünau
10
1
10
1
20
2
14
1
18
1
24
2
31
2
31
3
31
3
J.-H.-Pestalozzi-Schule
10
1
17
2
19
2
25
2
26
2
33
2
23
2
23
2
21
2
16
1
Gesamt
Sch.
Kl.
214
17
205
17
197
17
E.-Zinna-Schule
12
1
12
1
13
1
14
1
16
1
16
1
17
1
24
2
13
1
137
10
F.-Gietzelt-Schule
11
1
12
1
13
1
22
2
27
2
27
2
31
2
16
1
30
2
189
14
Förderschule Engelsdorf
0
0
0
0
9
1
14
1
13
1
14
1
25
2
13
1
24
2
112
9
Summe
53
5
70
7
94
9 116 9 130 9 143 10 159 11 131 11 142 12 16
Kamenz-Statistik 2016/17
Schulen
zur Lernförderung
Kapazitätsrichtwert
in Zügen
in
Klassen
A.-Diesterweg-Schule
2,2
20
Schule Grünau
2,5
23
J.-H.-Pestalozzi-Schule
2
18
E.-Zinna-Schule
1,7
16
F.-Gietzelt-Schule
2,0
18
Schule Engelsdorf
1,1
10
Summe
11,5
105
- 129 -
1
1054 84
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
Mit Blick auf die Entwicklung der Schülerzahlen besteht die Notwendigkeit des
Erhalts aller vorhandenen Kapazitäten. Mit der vorgesehenen Novellierung des
Schulgesetzes, beabsichtigt das Sächsische Staatsministerium für Kultus jedoch, der
Weiterentwicklung von Integration/ Inklusion einen hohen Stellenwert zuzuordnen.
Es wird sich zeigen, wie in den kommenden Jahren diese Entwicklung
voranschreiten wird. Die vorhandenen Kapazitäten reichen für die Bedarfssicherung
aus.
Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte
Adolph-Diesterweg-Schule (Portitzer Straße 1)
Diese Schule nutzt seit Sommer 2011 ein saniertes Schulhaus an einem neuen
Standort. An dieser Schule können Schüler/-innen aufgenommen werden, die auf die
Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Dem Betreuungsangebot stehen eigene
Räume zur Verfügung.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
Schule Grünau (Miltitzer Weg 1)
Diese Schule ist mit dem Betreuungsangebot im Ortsteil Grünau-Nord auf zwei
Standorte verteilt. Das Betreuungsangebot und die Klassenstufen 1 bis 3 nutzen das
Gebäude einer ehemaligen Kindertagesstätte im Andromedaweg 25. Die Schule
verbleibt langfristig am jetzigen Standort.
Handlungsbedarf:
Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau
Nordwest zusammen mit der Max-Klinger-Schule (Gymnasium) und 94.
- 130 -
Schule (Oberschule), ist eine Sanierung des Schulhauses unter Einbeziehung
des Betreuungsangebotes und der Klassen aus dem Andromedaweg vorgesehen. Die Fertigstellung ist für 2021 avisiert. Aktuell befindet sich die
Gesamtmaßnahme in der Vorbereitung. Nach Umsetzung wird der Standort
Andromedaweg 25 für den Förderschulbedarf nicht mehr benötigt.
Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule (Hannoversche Straße 2)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Nord. Das Betreuungsangebot ist im
Schulhaus integriert.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
Ernst-Zinna-Schule (Wincklerstraße 3/5)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Dölitz-Dösen. Das Betreuungsangebot ist im
Schulhaus integriert. Sie nutzt gemeinsam mit der 8. Schule (Grundschule) und dem
dazugehörigen Hort ein saniertes Schulhaus. Die Kapazität der Ernst-Zinna-Schule
wurde aufgrund der notwendigen Erweiterung der 8. Schule (Grundschule) von 18
Klassen auf 16 Klassen reduziert.
Handlungsbedarf:
Eine umfassende Gestaltung der Freifläche ist vorgesehen.
Die Klassenzahlen an dieser Schule sind seit dem Schuljahr 2010/11 rückläufig. Aktuell werden zehn Klassen unterrichtet. Bezüglich Kapazitäten
besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
Fritz-Gietzelt-Schule (Kantatenweg 40, 04229 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Kleinzschocher. Das Betreuungsangebot ist im
sanierten Schulhaus integriert.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
Förderschule Engelsdorf (Riesaer Straße 177, 04319 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Engelsdorf. Das Betreuungsangebot ist im
Schulhaus integriert jedoch aufgrund der geringen Größe organisatorisch der
Adolph-Diesterweg-Schule zugeordnet.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
7.2 Schulen für geistig Behinderte
Die Stadt Leipzig verfügt über vier Schulen für geistig Behinderte. Die in freier
Trägerschaft befindliche Schule „Schloss Schönefeld“, und die Werner-Vogel-Schule
ergänzen dieses Angebot.
- 131 -
Entwicklung der Schülerzahlen der Schulen für geistig Behinderte und der
Integrationen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Schüler und Schülerinnen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
G
e
s
a
m
t
s
c
h
ü
l
e
r
z
a
h
l
600
500
400
300
200
100
0
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
2004/05
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Schuljahr
in kommunalen Schulen
in Schulen Freier Träger
Integrationen
Die Entwicklung der Schülerzahl stellt sich seit 2011 stetig leicht steigend dar. Alle
Schulen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Der Großteil der
Schülerschaft nutzt jedoch den Schülerspezialverkehr. In vier der insgesamt sechs
Schulen können Schüler/-innen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, aufgenommen werden. Zwei Schulen sind spezialisiert auf die Betreuung von Schüler/innen mit den zusätzlichen Förderschwerpunkten Sehen und Hören. Zwei Schulen
für geistig Behinderte nutzen gemeinsam mit einer Grundschule je ein Gebäude. Die
Lindenhofschule widmet sich gemeinsam mit der 68. Schule (Oberschule) und der
Carl-von-Linné-Schule (Grundschule) im Rahmen des Schulversuchs ERINA der
gemeinsamen Unterrichtung von Schülern/-innen mit dem Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung. Zielstellung des Schulversuchs ist die Verbesserung und
Weiterentwicklung der inklusiven Bildung und Erziehung von Schülerinnen und
Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen in
Sachsen. Da der Unterricht gemäß des Lehrplans strukturiert über den Tag geplant
und umgesetzt wird, bestehen an den Schulen für geistig Behinderte keine
Betreuungsangebote (Horte). Aufgrund der Zunahme komplexer Behinderungen ist
es erforderlich, zusätzliche Plätze für die Schülerschaft, die während des Unterrichts
einer medizinischen Betreuung bedürfen, zu schaffen. Mit der letzten Fortschreibung
der Schulnetzplanung wurde darauf verwiesen, dass bei weiter steigenden
Schülerzahlen ggf. die Schaffung eines zusätzlichen Schulstandortes erforderlich
wird.
Belegung der Schulen für geistig Behinderte im Schuljahr 2016/17
Schulen
in kommunaler Trägerschaft
Unterstufe
Mittelstufe
Oberstufe
Werkstufe
Gesamt
Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen
Schule Rosenweg
15
2
24
3
24
3
32
3
95
11
Martin-Schule
22
3
22
3
30
3
25
3
99
12
Lindenhofschule
20
3
7
1
25
3
25
3
77
10
Schule Thonberg
15
2
16
2
19
2
15
2
67
8
Summe
72
10
71
9
98
11
97
11
338
41
Schulen
in freier Trägerschaft
Unterstufe
Mittelstufe
Oberstufe
Werkstufe
Gesamt
Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen
Schloss Schönefeld
18
3
19
3
19
3
19
3
75
12
Werner-Vogel-Schule
38
3
21
2
23
3
24
2
88
10
56
6
40
5
42
6
43
5
163
22
Summe
Kamenz-Statistik 2016/17
- 132 -
Kapazitätsrichtwert
Schulen
in kommunaler
Trägerschaft
in Zügen
in Klassen
Schule Rosenweg
Martin-Schule
Lindenhofschule
Schule Thonberg
3
3
2,5
2
13
12
10
8
Summe
10,5
43
Kapazitätsrichtwert
Schulen
in freier Trägerschaft
in Zügen
in Klassen
Schloß Schönefeld
3,0
12
Werner-Vogel-Schule
2,5
10
Summe
5,5
22
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
!"
#$
Die Grundlage für die Berechnung bildet der aus dem Richtwert und der maximalen
Belegung gebildete Mittelwert. Aufgrund der derzeitigen und absehbaren Schülerzahlentwicklung besteht die Notwendigkeit des Erhalts aller vorhandenen Kapazitäten dieses Schultyps. Unter der Annahme des gleichbleibenden prozentualen
Anteils von Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an der
Gesamtkinderzahl, ist ein Ansteigen der Zahl dieser Schülerschaft deutlich erkennbar. Unter maximaler Auslastung aller Schulen ist es beginnend ab 2018 erforderlich,
zusätzliche Kapazitäten für eine zwei- bis dreizügige Schule für geistig Behinderte
bereitzustellen. Hierbei sollte, bis zur Bereitstellung des notwendigen Schulneubaus,
die Nachnutzung eventuell freier Kapazitäten einer Schule zur Lernförderung in
Betracht gezogen werden. Auch können bei vorhandener räumlicher Kapazität
geistig behinderte Schüler/-innen mit zusätzlicher Körperbehinderung,
Sehbehinderung oder Hörbehinderung in der jeweiligen Förderschule unterrichtet
- 133 -
und betreut werden. In der neu zu bauenden Schule ist der Bedarf für Schüler, die
während des Unterrichts auf medizinische Hilfe angewiesen sind, einzuordnen. Ab
2023 ist der Bau einer weiteren Schule für geistig behinderte Schüler/-innen
erforderlich. Die Integration/Inklusion von geistig behinderten Schüler/-innen
gestaltet sich insgesamt schwieriger als für Schüler/-innen mit anderen
Förderschwerpunkten. Insofern ist davon auszugehen, dass dieser
Entwicklungsprozess langwierig ist.
Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte
Schule Rosenweg (Rosenweg 59)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Mitte. Das Schulhaus ist barrierefrei
saniert.
Handlungsbedarf:
Maximale Auslastung der Kapazität.
Martin-Schule (Neptunweg 31)
Diese befindet sich im Ortsteil Grünau Nord. Sie nutzt das Gebäude einer ehemaligen Kindertagesstätte.
Handlungsbedarf:
Mit der Umsetzung des Brandschutzes konnten geringfügig zusätzliche Kapazitäten geschaffen und die Bedingungen für die auf den Rollstuhl angewiesenen Schüler/-innen etwas verbessert werden. Da die dauerhafte
Nutzung des Gebäudes durch diese Schülerschaft als ungeeignet eingeschätzt wird, ist ein Umzug dieser Schule in ein saniertes Schulgebäude am
Schulstandort „An der Kotsche“ vorgesehen. Der neue Schulstandort wird
gemeinsam mit der 78. Schule (Grundschule) genutzt, wobei jede Schule über
ein separates Schulhaus verfügt. Das Vorhaben befindet sich ihn der
Vorbereitung. Die Fertigstellung ist für 2019 vorgesehen. Mit dieser Maßnahme kann der Verbleib der Schüler/-innen und im sozialen Umfeld mit den
gewachsenen Verflechtungen weiter gesichert werden. Darüber hinaus kann
in Zusammenarbeit beider Schulen und des Hortes der inklusive Gedanke
analog des Projektes „ERINA“ an der Carl-von-Linné-Schule /
Lindenhofschule aufgebaut werden. Maximale Auslastung der Kapazität.
Lindenhofschule (Delitzscher Straße 110)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Eutritzsch. Sie nutzt das Schulhaus gemeinsam mit der Carl-von-Linné-Schule (Grundschule) und dem dazugehörigen Hort.
Beide Schulen und der Hort müssen in der räumlichen Nutzung Kompromisse
eingehen. Beide Schulen sind gemeinsam mit der 68. Schule (Oberschule) im Schulversuch „ERINA“, mit welchem die Umsetzung der Inklusion von Schüler/-innen mit
dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in der Regelschule erprobt wird,
eingebunden.
Handlungsbedarf:
Maximale Auslastung der Kapazität.
Schule Thonberg (Riebeckstraße 50)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg. Sie nutzt gemeinsam mit
der 77. Schule (Grundschule) und dem dazugehörigen Hort ein Schulhaus.
Handlungsbedarf:
Die Verwaltung hat dem Stadtrat vorgeschlagen, dass die Schule Thonberg
gemeinsam mit einer Kindertagesstätte in ein neu zu errichtendes Gebäude
auf einem städtischen Grundstück an der Alten Messe (Curiestraße) einzieht.
Die Entscheidung des Stadtrates (Vorlage VI-DS-01854) erfolgte mit
- 134 -
Zustimmung zur Umsetzung des Vorhabens. Die Fertigstellung des Objektes
Curiestraße ist für 2019 vorgesehen. Maximale Auslastung der Kapazität.
Schulen in Freier Trägerschaft
Die beiden Schulen in freier Trägerschaft sind Bestandteil des Schulnetzes und
sichern die Versorgung mit Schulplätzen für diese Schülerschaft mit ab.
Das Diakonische Werk der Inneren Mission Leipzig e.V. plant die Öffnung und
Weiterentwicklung der Werner-Vogel-Schule im Ortsteil Lößnig zur Aufnahme von
Kindern im Grundschulalter ohne Förderbedarf. Die dafür erforderliche bauliche
Erweiterung erfolgt auf dem Gelände der derzeitigen Kita „Spatzennest“, welche in
eine neues Gebäude umziehen wird. In der Werner-Vogel-Schule wird das Unterrichten und Betreuen von Schüler/-innen mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung
weiterhin den Schwerpunkt bilden. Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und mit Blick auf die demografische Entwicklung werden günstige
Rahmenbedingungen für eine konzeptionelle Profilierung und strategische Neuausrichtung der Werner-Vogel-Schule zu einem integrativen Schulzentrum in freier
Trägerschaft gesehen. Die Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung in den Integrationsklassen ist konzeptioneller Schwerpunkt.
Geplant ist, im Schuljahr 2018/19 mit einer integrativen Klasse zu beginnen.
Aufbauend bis 2021 werden vier Klassen entstehen. Die Schule plant Plätze für 68
Grundschüler/-innen und 20 Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung bereit zu stellen. Ergänzend wird ein Schulhort in eigenen Räumen und
Ferienbetreuung angeboten.
7.3 Förderzentrum für Erziehungshilfe (Kurt-Biedermann-Schule, Garskestraße
19/21)
Das Förderzentrum besteht aus dem Grundschulteil und dem Oberschulteil, in denen
auch Schüler/-innen mit zusätzlichem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen
unterrichtet und betreut werden. Die Bestandteile des Förderzentrums sind die
Diagnose- und Beratungsstelle, das Betreuungsangebot und die Schulsozialarbeit.
Diese agieren unmittelbar miteinander und nach außen wirkend mit den verschiedensten Institutionen. Das Hauptanliegen der Arbeit des Förderzentrums
besteht darin, mit vielfältigen inhaltlichen Angeboten und Maßnahmen die Entwicklungsschwerpunkte frühzeitig zu erkennen, dem Fortschreiten entgegenzuwirken,
eine Separierung zu vermeiden und die Schüler/-innen zum Erkennen und Steigern
des Selbstwertgefühls sowie zur Leistungszuversicht zu führen. Ein besonderer
Schwerpunkt liegt in Integration. Ziel ist es, den Verbleib in der Regelschule weiter
auszubauen und dort auf den individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf der
Schüler/-innen einzugehen.Gemäß der Schulordnung Förderschulen, können mit
Zustimmung der Sächsischen Bildungsagentur an den Schulen für Erziehungshilfe
auch Klassen für Schüler/-innen mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen eingerichtet werden.
- 135 -
Entwicklung der Schülerzahlen am Förderzentrum für Erziehungshilfe und der
Integrationen mit emotionalen und sozialem Förderschwerpunkt
Schüler und Schülerinnen mit sozial/emotionalem Förderschwerpunkt
1200
G
e
s
a
m
t
s
c
h
ü
le
r
z
a
h
l
1000
800
600
400
200
0
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
2004/05
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Schuljahr
im Förderzentrum
Integrationen
Belegung der Schule für Erziehungshilfe/ Förderzentrum im Schuljahr 2016/17
Klasse
1
Schule
für Erziehungshilfe
Klasse
2
Klasse
3
Klasse
4
Klasse
5
Klasse
6
Klasse
7
Klasse
8
Klasse
9
Klasse
10
Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl.
Förderzentrum
13
Kamenz-Statistik 2016/17
2
17
2
20
2
21
3
24
2
17
2
18
2
21
2
10
2
0
0
Gesamt
Sch.
Kl.
161 19
Kapazitätsrichtwert
Schule für
Erziehungshilfe/
Förderzentrum
in Zügen
in Klassen
Grundschulteil
2
8
Oberschulteil
2
10
Summe
4
18
Schule in freier Trägerschaft
Die Wolfgang-Mutzeck-Schule -Schule für Erziehungshilfe- ist eine evangelische
Schule und Ersatzschule für die Klassenstufen Fünf bis Neun. Schwerpunkt in der
schulischen Arbeit ist die Kombination von produktiver Tätigkeit mit schulischem und
sozialen Lernen. Mit Hilfe von produktiven und projektorientierten Lernkonzepten
werden die Schüler, welche aufgrund sozialer und emotionaler Probleme in keine
allgemeinbildende Schule integriert werden können, auf die Zukunft vorbereitet.
Schule
in freier
Trägerschaft
Klasse
1
Klasse
2
Klasse
3
Klasse
4
Klasse
5
Klasse
6
Klasse
7
Klasse
8
Klasse
9
Klasse
10
Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl.
Wolfgang-Mutzeck0
Schule
Kamenz-Statistik 2016/17
0
0
0
0
0
0
0
5
1
- 136 -
0
0
6
1
8
1
0
0
0
0
Gesamt
Sch.
Kl.
19
3
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
In der Entwicklung stellt sich, trotz kontinuierlich steigender Integrationsmaßnahmen,
ein Ansteigen der Schülerzahlen bis 2017 dar. Der Erhalt des Förderzentrums ist im
Planungszeitraum weiter erforderlich, da Schüler/-innen mit komplizierten und
schwerwiegenden Problemlagen weiter einer individuellen und differenzierten
Unterrichtung und Betreuung bedürfen. Im Besonderen liegt der Schwerpunkt des
Förderzentrums in der Integration von Schüler/-innen mit emotional-sozialem
Förderbedarf in den Regelschulen. Die Trennung des Förderzentrums zwischen
Grundschul- und Oberschulteil wird so lange beibehalten, wie die Kapazitäten dafür
benötigt werden. Ziel ist es, dass durch die Fortführung einer verstärkten Integration,
sowie einer schnellen, begleitenden und fördernden Reintegration in die
Regelschulen, der Bedarf für diese Schule stetig vermindert wird.
Werden weiterhin erste Klassen gebildet, reichen die vorhandenen Kapazitäten für
die Bedarfssicherung aus. Die Wolfgang-Mutzeck-Schule trägt seit 2015/16
zusätzlich zur Versorgung bei.
Handlungsbedarf
Das Förderzentrum für Erziehungshilfe befindet sich in zwei Gebäuden an einem
Schulstandort im Ortsteil Schönau. Der Grundschulteil nutzt das Schulhaus gemeinsam mit der 90. Schule (Grundschule). Das Betreuungsangebot des Förderzentrums
nutzt eigene Räume im Grund- und Oberschulteil.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
Mögliche freiwerdende Kapazitäten im Grundschulteil des Förderzentrums
werden der 90. Schule (Grundschule) zugeordnet.
- 137 -
7.4 Klinik- und Krankenhausschule (Dr.-Georg-Sacke-Schule, Morawitzstraße 2)
Die Stadt Leipzig verfügt über eine Klinik- und Krankenhausschule, welche die Aufgabe hat kranke Schüler/-innen, die sich längere Zeit oder in regelmäßigen
Abständen in einer Klinik, einem Krankenhaus oder einer Kureinrichtung befinden,
so zu unterrichten und zu fördern, dass eine erfolgreiche leistungsmäßige und
soziale Wiedereingliederung in die bisher besuchten Klassen erleichtert wird. Die
Klinik- und Krankenhausschule sichert den Unterricht für schulpflichtige Patient/innen in verschiedenen Krankenhäusern und Kliniken der Stadt Leipzig. Die Schule
wird in den Darstellungen sowie in der Berechnung des künftigen Bedarfs nicht
aufgeführt, da sie eine Schülerschaft unterrichtet, die vordergründig Patienten sind.
Zudem unterliegt sie einer ständigen Veränderung der Alters- und Schülerstruktur.
An dieser Schule werden ständig im Durchschnitt 120 bis 150 Schüler/-innen der
unterschiedlichsten Klassenstufen und Schularten unterrichtet.
7.5 Schulen mit einer oberzentralen Funktion
In diesem Kapitel werden die Förderschulen mit überregionalem Wirkungskreis
zusammengefasst betrachtet. In der Stadt Leipzig sind folgende Schulen vorhanden:
Albert-Schweitzer-Schule - Schule für Körperbehinderte
Käthe-Kollwitz-Schule
- Sprachheilschule/ Förderzentrum
Wladimir-Filatow-Schule - Schule für Blinde und Sehbehinderte/ Förderzentrum
Samuel-Heinicke-Schule - Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte/ Förderzentrum
An jeder Schule ist gemäß § 13 Abs. 2 SchulG je ein Heim mit den Bestandteilen
Betreuungsangebot (Hort) und Sondereinrichtung (Kita) angebunden. Die Trägerschaft dieser Heime liegt in der Verantwortung des Eigenbetriebs Städtische
Behinderteneinrichtungen, des freien Trägers Humanitas gGmbH sowie des Landes
Sachsen. In allen vier Förderschwerpunkten werden durch die Lehrerschaft der
jeweiligen Schule Integrationsmaßnahmen in den allgemein bildenden Schulen der
Stadt Leipzig sowie auch der Schulen in den umliegenden Landkreisen begleitet.
Entwicklung der Schülerzahlen Wladimir-Filatow-Schule/ Schule für Blinde und
Sehbehinderte/Förderzentrum und der Integrationen Leipziger Schüler/-innen
mit Förderschwerpunkt Sehen
Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Sehen
140
G
e
s
a
m
t
s
c
h
ü
l
e
r
z
a
h
l
120
100
80
60
40
20
0
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
2004/05
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Schuljahr
im Förderzentrum
Integrationen
Die Entwicklung zeigt deutlich, dass sich der Anteil der Schülerschaft, welche die
Schule besucht sich nicht wesentlich verändert hat. Dem gegenüber nimmt der Anteil
der Schülerschaft, welche in den Regelschulen integrativ unterrichtet und betreut
wird stetig zu. Die Integration von Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt Sehen
- 138 -
erfordert einen speziellen Bedarf an Geräten und Hilfsmitteln, die teilweise
kostenintensiv sind. Hier gilt es im Zuge der weiter steigenden Zahl von Integrationsmaßnahmen, den finanziellen Rahmen dafür anzupassen.
Entwicklung der Schülerzahlen Albert-Schweitzer-Schule – Schule für
Körperbehinderte und der Integrationen Leipziger Schüler /-innen mit
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Schüler und Schülerinnen mit den Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung
450
400
G
e
s
a
m
t
s
c
h
ü
l
e
r
z
a
h
l
350
300
250
200
150
100
50
0
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
2004/05
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Schuljahr
im Förderzentrum
Integrationen
Auch hier zeigt sich eine konstante Entwicklung der Schülerzahl in der AlbertSchweitzer-Schule, sowie eine positive Entwicklung der integriert unterrichteten
Schüler/-innen in den Regelschulen.
Entwicklung der Schülerzahlen Käthe-Kollwitz-Schule/ Sprachheilschule/
Förderzentrum und der Integrationen Leipziger Schüler/-innen mit
Förderschwerpunkt Sprache
Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Sprache
900
800
G
e
s
a
m
t
s
c
h
ü
l
e
r
z
a
h
l
700
600
500
400
300
200
100
0
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
2004/05
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Schuljahr
im Förderzentrum
Integrationen
Die Entwicklung der Schülerzahl für diese Schule zeigt sich ebenfalls konstant bis
leicht rückläufig. Der steigende Anteil sprach-auffälliger Schüler/-innen im
integrativen Unterricht setzt sich fort. Die Integrationen finden in allen Schularten
statt. Im Grundschulbereich bestehen zusätzlich acht Stützpunktschulen, in denen
konzentriert Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt Sprache gemeinsam mit der
Grundschul-Schülerschaft integrativ unterrichtet und betreut werden. An der KätheKollwitz-Schule findet Schulsozialarbeit statt.
Entwicklung der Schülerzahlen Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte
Leipzig, Förderzentrum Samuel Heinicke und der Integrationen Leipziger
Schüler/-innen mit Förderschwerpunkt Hören
- 139 -
Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Hören
300
G
e
s
a
m
t
s
c
h
ü
l
e
r
z
a
h
l
250
200
150
100
50
0
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
2004/05
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Schuljahr
im Förderzentrum
Integrationen
Hier trat in den vergangenen Jahren ein leichter Anstieg ein. Nach einem Rückgang
im Schuljahr 2014/15 ist die Schülerzahl im Schuljahr 2015/16 wieder etwas
gestiegen. Trotz verstärkter Integration ist der Bedarf für die Schule weiter gegeben.
Belegung der Schulen/Förderzentren im Schuljahr 2016/17
Schulen
im
Oberzentrum
Klasse
1
Klasse
2
Klasse
3
Klasse
4
Klasse
5
Klasse
6
Klasse
7
Klasse
8
Klasse
9
Klasse
10
Gesamt
Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl.
W.-Filatow-Schule
9
1
11
2
12
2
6
1
14
2
7
1
6
1
14
2
6
1
2
1
86
14
A.-SchweitzerSchule
19
2
37
5
18
2
23
3
22
3
21
3
21
2
30
3
28
4
6
1
225
28
K.-Kollwitz-Schule
68
6
72
6
60
5
22
2
19
2
13
1
11
1
19
2
18
2
0
0
302
27
S.-Heinicke-Schule 16
3
13
2
20
3
34
5
13
2
24
4
17
2
26
4
19
3
9
1
191
29
112 12 133 15 110 12
85
11 68
9
65
9
55
6
89
11
71
10 17
3
804
98
Summe
Raumbestand sowie die daraus abgeleiteten Kapazitätsrichtwerte der
Schulen/Förderzentren
Schulen
im Oberzentrum
Kapazitätsrichtwert
in Zügen
in Klassen
W.-Filatow-Schule
A.-SchweitzerSchule
K.-Kollwitz-Schule
1,5
17
2,5
27
3
27
S.-Heinicke-Schule
2,8
28
Summe
9,8
99
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
Das Schulangebot ist je Förderschwerpunkt einmal vorhanden. Diese Schulen
sichern weiterhin das Angebot für Schüler/-innen mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt für die Stadt Leipzig und die Region. Die in kommunaler Trägerschaft
befindlichen Schulen mit oberzentraler Funktion können mit den vorhandenen
Kapazitäten den künftig zu erwartenden Bedarf sichern. Bei Möglichkeit können an
der Albert-Schweitzer-Schule und der Wladimir-Filatow-Schule Schüler/-innen mit
zusätzlicher geistiger Behinderung aufgenommen werden. Für die Samuel-HeinickeSchule (Schule in Landesträgerschaft) müssen bei Erfordernis ggf. die Schule im
Gebäude erweitert oder anderweitig zusätzliche Kapazitäten im Versorgungsraum
geschaffen werden.
- 140 -
Bedarf an Klassen in der Wladimir-Filatow-Schule
!
"#!
Wladimir-Filatow-Schule (Am Kirschberg 49)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Mitte. Sie nutzt das Schulhaus
gemeinsam mit dem Städtischen Eigenbetrieb der Behinderteneinrichtungen, der
das Betreuungsangebot und bei Bedarf die Heimbetreuung für die Schüler/-innen
dieser Schule sichert. Trotz steigendem Anteil an Integrationen wird sich der Anteil
der Schüler für die Schule erhöhen und bis ca. 2026 auf diesem Niveau verbleiben.
Die Kapazitäten im Schulhaus reichen für die Bedarfssicherung aus. In der
Schulordnung Förderschulen vom 3. August 2004, § 3 Absatz 2 Punkt 4, ist definiert,
dass Schüler/-innen mit gleichzeitigem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten
geistige Entwicklung und Lernen an der Schule für Blinde und Sehbehinderte
unterrichtet werden können.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
Bei vorhandensein der dafür notwendigen räumlichen Kapazitäten können
diese für die Unterrichtung zusätzlich geistig behinderter Schüler/-innen
genutzt werden.
- 141 -
Bedarf an Klassen in der Albert-Schweitzer-Schule
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#
!
Albert-Schweitzer-Schule (An der Märchenwiese 3)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Marienbrunn. Sie nutzt das Schulhaus gemeinsam mit der Humanitas gGmbH, welche das Betreuungsangebot und bei Bedarf die
Heimbetreuung für die Schüler/-innen dieser Schule sichert. Zugleich versorgt sie die
Schülerschaft mit logo- und ergotherapeutischen Leistungen. Im Gebäude befindet
sich eine Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie, die vordergründig die therapeutische Behandlung der Schülerschaft übernimmt. Krankenschwestern/-brüder
vom Städtischen Eigenbetrieb Behinderteneinrichtungen sorgen sich um die medizinische Betreuung während der Unterrichtszeit. Die Kapazitäten im Schulhaus
reichen für die Bedarfssicherung aus. In der Schulordnung Förderschulen vom 3.
August 2004, § 6 Absatz 2 Punkt 4, ist definiert, dass Schüler/-innen mit
gleichzeitigem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und
Lernen an der Schule für Körperbehinderte unterrichtet werden können.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Die
Schule ist ausgelastet und kann den kommenden bedarf sichern. Bei
Vorhandensein der dafür notwendigen räumlichen Kapazitäten können diese für
die Unterrichtung zusätzlich geistig behinderter Schüler/-innen genutzt werden.
- 142 -
Bedarf an Klassen in der Käthe-Kollwitz-Schule
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!
Käthe-Kollwitz-Schule (Karl-Vogel-Straße 17/19)
Diese Schule nutzt seit dem Schuljahresbeginn 2016/17 ein, speziell für die
Bedingungen dieses Schultyps saniertes Schulgebäude. Mit der Zusammenführung
der ehemaligen Schulteile wurde der Kapazitätsrichtwert gesenkt. Die Entwicklung
lässt erwarten, dass die Kapazitäten am neuen Schulstandort maximal ausgelastet
werden. Der Schwerpunkt soll weiter auf der Integration im Regelbereich liegen. Die
Kapazitäten im Schulhaus reichen für die Bedarfssicherung aus. Den ehemalige
Schulstandort an der Friedrich-Dittes-Straße erhielt der städtische Eigenbetrieb der
Behinderteneinrichtungen. Hier entsteht in den kommenden Monaten ein neues
Gebäude, in welchem für die Schüler/-innen der Käthe-Kollwitz-Schule das Betreuungsangebot etabliert wird. Bei Bedarf sichert der Eigenbetrieb auch die Heimbetreuung.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
- 143 -
Bedarf an Klassen in der Samuel-Heinicke-Schule Sächsische Landesschule
für Hörgeschädigte, Förderzentrum Samuel Heinicke
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Samuel-Heinicke-Schule (Karl-Siegismund-Straße 2)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg und untersteht der
Trägerschaft des Freistaates Sachsen. Im Schulhaus wird zugleich das Betreuungsangebot und bei Bedarf die Heimbetreuung gesichert. Entsprechend der Entwicklung
müssten ab 2020 aufbauend zusätzliche Kapazitäten für vier Klassen geschaffen
werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Integration von Schüler/-innen mit dem
Förderschwerpunkt Hören weiter entwickelt. In der Schulordnung Förderschulen
vom 3. August 2004, § 4 Absatz 2 Punkt 3 und 4, ist definiert, dass Schüler/-innen
mit gleichzeitigem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung
und Lernen an der Schule für Hörgeschädigte unterrichtet werden können.
Handlungsbedarf:
Bei Erfordernis ist eine Optimierung der Raumnutzung innerhalb des Hauses
geboten, bevor extern neue Kapazitäten bereitgestellt werden.
Integration/ Inklusion
Basierend auf § 24 der UN-Behindertenrechtskonvention – „Übereinkommen der
Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ist im Koalitionsvertrag
der Sächsischen Staatsregierung definiert, dass die Inklusion in den Schulen schrittweise und mit Augenmaß umgesetzt werden soll. Als Grundlage dafür gilt aktuell
noch der Aktions- und Maßnahmenplan des Sächsischen Staatsministeriums für
Kultus und der Teilhabeplan der Stadt Leipzig. Es wird angestrebt zur bestmöglichen
Entwicklung der Kinder und Jugendlichen so viel gemeinsamen Unterricht wie
möglich in der Regelschule und so viel Unterricht wie nötig in der Förderschule
umzusetzen. Da die sächsischen Förderschulen sich als Lernorte für die vielfältige
Formen sonderpädagogischen Förderbedarfs bewährt haben und über beste
Voraussetzungen für die Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit diesen
- 144 -
Bedarfen verfügen, wird eine grundsätzliche Abschaffung der Förderschulen in
Sachsen ausgeschlossen.
Auf Grundlage des § 13 der Schulordnung Förderschulen (FOFS) in Verbindung mit
der Schulintegrationsverordnung (SchIVO) können Schüler/-innen, bei denen im
Rahmen des Aufnahmeverfahrens ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, eine Regelschule besuchen, wenn dies aus pädagogischer Sicht
gerechtfertigt ist und die notwendigen besonderen Hilfen bereitgestellt werden
können. Die notwendigen Hilfen können personeller, räumlicher oder sächlicher Art
sein. Alle Schulen widmen sich der Integration von Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Ein Großteil dieser Maßnahmen wird realisiert, ohne dass bestimmte materielle
Voraussetzungen erforderlich sind. Seit 2012 ist zunehmend zu verzeichnen, dass
für das Gelingen der Integration eine zusätzliche Schulbegleitung beantragt wird.
Diesbezüglich wurden im gesamten Schuljahr 2012/13 31 Anträge auf Einsatz einer
Schulbegleitung beim Schulträger gestellt. Im Schuljahr 2015/16 wurden 44 Anträge
gestellt. Im aktuellen Schuljahr sind mit Stand März 2017 40 Anträge zu verzeichnen.
Geprüft und bewilligt wird der Einsatz der Schulbegleitung vom Allgemeinen
Sozialdienst im Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie im Sozialamt. Der
überwiegende Bedarf an Schulbegleitung besteht für Schüler/-innen mit emotionalsozialem Förderbedarf. Bei Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen einer
schulischen Integration die Regelschule besuchen, kann, wenn erforderlich, die
Integration auch im Hort weitergeführt werden. Grundsätzlich wird bei allen
geplanten Sanierungen und Schul- und Sporthallenneubauten eine rollstuhlgerechte
Barrierefreiheit umgesetzt.
Entwicklung des Anteils der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, die integrativ unterrichtet werden, zur GesamtSchülerzahl aller Förderschüler
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
1995/96 1997/98 1999/00 2001/02 2003/04 2005/06 2007/08 2009/10 2011/12 2013/14 2015/16
Lernförd.
geistig Beh.
Blinde u. Sehschw.
Sprachbeh.
Körperbeh.
emot./soziale Beh.
gesamt
Hörgeschädigte
Quelle: AfJFuB
Leipzig 2016
Insgesamt steigt die Zahl der Integrationen bei jedem Förderschwerpunkt kontinuierlich an. Jedoch sind erhebliche Unterschiede zu verzeichnen. Der größte Anteil
der Integrationen erfolgt bei Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt Sprache und
emotional/soziales Verhalten. Im Gegenzug dazu ist der Anteil der Schülerschaft mit
den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und Lernförderung noch sehr gering.
- 145 -
Die Integration von Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
erfolgt in Leipzig hauptsächlich auf der Basis des § 3 Abs. 1 Nr. 3 SchIVO. Hierbei
wird diesen Schüler/-innen einer Förderschule die Teilnahme in einzelnen
Unterrichtsfächern an der benachbarten Grundschule ermöglicht. Diese
Schülerschaft bleibt jedoch der Förderschule zugeordnet. Auch im Rahmen des
Schulversuchs „ERINA“, mit welchem die Umsetzung der Integration/
Inklusion von Schüler/-innen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in einer
Grundschule und Oberschule erprobt wird, sind diese der Förderschule zugeordnet.
Im Schuljahr 2016/17 werden in den Regelschulen in kommunaler Trägerschaft
1729 Schüler/-innen mit den verschiedensten Förderschwerpunkten im Rahmen
einer von der Schulaufsicht genehmigten Integration unterrichtet und betreut.
Anzahl der Integrationen in kommunalen Schulen der Stadt Leipzig im Schuljahr 2016/17 (nur § 3 (1) Pkt. 1 u. 2 SchIVO; ohne Berufsbildung)
7.7 Bedarfsentwicklung und Handlungsbedarf
Bei allen Integrationen ist zuvorderst das Engagement der Schulleitungen, Lehrer,
Eltern und der Schüler/-innen gefragt. Hier gilt es, sich weiter für die Belange der
Schülerschaft mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten zu öffnen und sie in
den Schulalltag einzubinden. Es wird angestrebt, den Anteil der Schülerschaft mit
sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regelschule weiter zu steigern. Mit der
bevorstehenden Novellierung des Schulgesetzes werden wegweisende Ziele
definiert. Es ist zu erwarten, dass insbesondere Schüler und Schülerinnen mit den
Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung stärker in den Alltag der
Regelschulen eingebunden und integriert werden.
Aufgrund der differenzierten Lehrpläne als auch der zu beachtenden sozialen
Komponente (Akzeptanz) ist das gemeinsame Lernen zwar langsam aber zielorientiert und mit ausreichend pädagogischer Begleitung umsetzbar. Einen weiteren
Schwerpunkt stellt in den kommenden Jahren, im Rahmen der gesetzlichen
Grundlagen, die Erarbeitung und Gestaltung einer barrierefreien Schule, die von
Schüler/-innen mit allen Förderschwerpunkten besucht werden kann, dar.
- 146 -
Fazit zum schulspezifischen Handlungsbedarf
Es ist erkennbar, dass in allen Schultypen, außer in der Schule für geistig
Behinderte, mit den vorhandenen Kapazitäten die im Planungszeitraum zu
erwartende Nachfrage nach Schulplätzen gesichert werden kann. Im Planungszeitraum ist die Schaffung von ein bis zwei Schulen für geistig Behinderte erforderlich. In einer neuen Schule ist der Bedarf für Schüler/-innen, die während des
Unterrichts auf medizinische Hilfe angewiesen sind, mit einzuordnen. Hinsichtlich der
Integrationen ist eine weitere Intensivierung vorzunehmen.
Mögliche Auswirkungen auf das künftige Förderschulangebot durch die Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention und der Novellierung des Schulgesetzes, sind
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend sicher prognostizierbar. Insofern wird
davon ausgegangen, dass im Planungszeitraum der Erhalt von Förderschulen in
allen Förderschwerpunkten erforderlich ist.
Es wird erwartet, dass mit der Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes die
Förderschullandschaft eine Veränderung erfahren wird. In welchem Umfang und
zeitlichen Rahmen dies erfolgen wird, muss nach Beschlussfassung des Landtages
zum novellierten Schulgesetz und in Kenntnis der einzelnen Rechtsverordnungen
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus ermittelt und nachfolgend in die
Fortschreibung der Schulnetzplanung aufgenommen werden.
Lösungsansatz
Sanierung eines Objektes für die Martin-Schule am Standort An der Kotsche
Termin der Nutzbarkeit: 2019
Das aktuell genutzte Gebäude einer ehemaligen Kita, mit baulichen und
brandschutztechnischen Problemen, ist keine dauerhafte Lösung für diese
Schule. (Beschlussvorlage VI-DS-01854)
Neubau einer Schule für geistig Behinderte mit Einordnung des Unterricht für
Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung,
die während der Unterrichtszeit eine medizinische Betreuung benötigen
Termin der Nutzbarkeit: 2018
Zu diesem Zeitpunkt besteht bereits der Mehrbedarf an Kapazitäten. Mit der
Sächsischen Bildungsagentur Leipzig und ggf. dem Sozialamt muss geprüft
und geklärt werden, wie der Unterricht für Schüler/-innen mit dem
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die zusätzlich einen medizinischen
Betreuungsbedarf während des Unterrichts haben, zu organisieren ist. Es ist
eine umgehende Flächensicherung und Schaffung der zusätzlich benötigten
Kapazitäten durch Neubau oder Nachnutzung bestehender Bausubstanz
sowie Einordnung in die Investitionsplanung zu treffen.
Sanierung des Objektes der Schule Grünau mit Einordnung der Außenstelle
Andromedaweg
Termin der Nutzbarkeit: 2021
Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau
Nordwest, mit den Schulen Max-Klinger-Schule (Gymnasium) und 94. Schule
(Oberschule) und Schule, erfolgt die Sanierung plus Einordnung der
Außenstelle. (Beschlussvorlage VI-DS-01854)
Umzug der Schule Thonberg in das Gebäude Curiestraße (Standort Alte Messe)
Termin der Nutzbarkeit: 2019
- 147 -
Für die Schule wurde seit längerem ein neues Schulhaus gesucht.Gemäß der
Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung sollte ein Standort in jetzigen
Umfeld der Schule gefunden werden. Mit der Möglichkeit, gemeinsam mit
einer Kita ein Haus nutzen zu können, wird dem Rechnung getragen.
(Beschlussvorlage VI-DS-01750 i.V.m. VI-DS-01854)
Neubau einer Schule für geistig Behinderte
Termin der Nutzbarkeit: 2026
Es sind die Entscheidungen zur Flächensicherung und Schaffung der
zusätzlich benötigten Kapazitäten durch Neubau oder Nachnutzung
bestehender Bausubstanz sowie Einordnung in die Investitionsplanung zu
treffen.
Fortführung der Verbesserung und Intensivierung der Integration und
Reintegration.
- 148 -
8. Schulen des zweiten Bildungsweges
Übersicht
Schulstandorte - Schulen des zweiten Bildungsweges in kommunaler Trägerschaft
- 148 -
Die Schulen des zweiten Bildungsweges bieten für nicht mehr schulpflichtige
Jugendliche und Erwachsene den nachträglichen Erwerb eines Abschlusses der
allgemein bildenden Schulen an, um sich neue Chancen im Beruf bzw. Arbeitsmarkt
zu eröffnen.
An der Abendoberschule werden die Schüler durch ein- bzw. zweijährige berufsbegleitende Bildungsgänge auf den Haupt- oder Realschulabschluss vorbereitet.
Gleichfalls finden am Abendgymnasium berufsbegleitende Bildungsgänge statt, die
nach einem dreijährigen (Abend-)Unterricht zum Abitur führen. Am Kolleg erwerben
die Schüler in einem dreijährigen Vollzeitunterricht (mit Vorkurs – 4 Jahre) das Abitur
und erhalten damit die Allgemeine Hochschulreife.
Die Voraussetzungen hierfür werden in den derzeit drei vorhandenen Schulen des
zweiten Bildungsweges in kommunaler Trägerschaft der Stadt Leipzig an einem
Schulstandort geschaffen.
Zum Gebäude und Angebot der Schulen des 2. Bildungsweges
Schulen des 2. Bildungsweges
Schulstandorte
Stadtbezirk
(Ortsteil)
Schulabschluss
Abendoberschule
Czermaks Garten 8
04103 Leipzig
Mitte
(Zentrum Ost)
Hauptschulabschluss
Realschulabschluss
Abendgymnasium
Czermaks Garten 8
04103 Leipzig
Mitte
(Zentrum Ost)
Abitur
Kolleg
Czermaks Garten 8
04103 Leipzig
Mitte
(Zentrum Ost)
Abitur
•
Schulgebäude und -standort:
Das Schulgebäude befindet sich in Czermaks Garten 8, 04103 Leipzig im Ortsteil
Zentrum-Ost. Es wurde im Jahr 1974 in Plattenbauweise errichtet und erhielt im
Schuljahr 2009/10 eine energetische Sanierung mit einem barrierefreien Zugang.
•
prägendes Bildungsangebot:
Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses
•
Handlungsbedarf:
Die Schulen des 2. Bildungsweges werden als stabile Schulstandorte festgeschrieben.
- 149 -
Bedarfsprognose
Die Bedarfsprognose der genannten Schulart wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. So zum Beispiel von der demografischen Entwicklung in der Region, der
steigenden wirtschaftlichen und technologischen Anforderungen an eine Berufsausbildung und der Attraktivität eines höherwertigen Schulabschlusses.
Für die Schulen des 2. Bildungsweges bedeuten diese Anforderungen zukünftig,
eine kontinuierliche bedarfsgerechte Absicherung der angebotenen Bildungsgänge
zu gewährleisten und Interesse an schulischer Qualifizierung bei jungen Menschen
zu wecken bzw. aufrechtzuerhalten.
Inwieweit sich auf diese Schulen die allgemeine demografische Entwicklung und die
entsprechenden Bedarfsprognosen auswirken, bleibt abzuwarten und kann derzeit
noch nicht ganz abgeschätzt werden. Es wird laut Prognose davon ausgegangen,
dass ab dem Schuljahr 2017/18 es einen moderaten Anstieg der Schülerzahlen geben wird. Dieser Prozess wird sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und
nicht so stark ausfallen wie bei den beruflichen Schulen.
Bisherige Entwicklung der Schüler- und Klassenzahl in den Schulen des 2. Bildungsweges (kommunale Trägerschaft)
Die Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten neun Schuljahren gestaltete sich
bei den Schulen des 2. Bildungsweges in der Gesamtbetrachtung relativ konstant.
Die bisherige Gesamtschülerzahl bewegte sich immer bei etwa 800 Schüler/-innen
pro Schuljahr.
!
- 150 -
Zukünftige Bedarfsentwicklung für die Schulen des 2. Bildungsweges
Die Gesamtschülerzahl der Schulen des 2. Bildungsweges werden nach der
Prognose ab dem Schuljahr 2017/18 wieder kontinuierlich steigen. Ab dem Schuljahr
2022/23 wird voraussichtlich mit einem Anstieg der Gesamtschülerzahl von über 850
Schüler/-innen gerechnet. In den darauffolgenden Schuljahren wird die Schülerzahl
moderat ansteigen und sich im Schuljahr 2030/31 bei ca. 860 Schüler/-innen
einpegeln.
Das ist ein rund sieben prozentiger Anstieg der Schülerzahlen bis zum Schuljahr
2030/31.
!
Ausblick
Die Stadt Leipzig geht daher davon aus, dass die derzeit vorhandenen Kapazitäten
an den Schulen des 2. Bildungsweges auch langfristig bedarfsdeckend für die Region Leipzig und deren Umland sind.
Nunmehr gilt es, den derzeitigen Bestand an diesen Schulen in der Stadt Leipzig
langfristig abzusichern und an neue bildungspolitische Ziele und wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen.
- 151 -
9. Berufsbildende Schulen
Übersicht
Schulstandorte - Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft
- 152 -
Ausgangssituation
Im Vordergrund der berufsbildenden Schulen steht die Vermittlung berufsbezogener
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Vertiefung und Erweiterung der
allgemeinen fachtheoretischen und fachpraktischen Bildung.
Die Voraussetzungen hierfür werden in den derzeit neun Beruflichen Schulzentren
(BSZ) und einer Medizinischen Berufsfachschule in Trägerschaft der Stadt Leipzig
durch verschiedene Berufsschularten, wie die Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium und die berufsbildende Förderschule, geschaffen.
Anzahl der Schulen, Schüler und Klassen in kommunaler Trägerschaft bei den
berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2016/17
2016/17
Anzahl Schulen
Schüler
Klassen
Berufliche Schulzentren in
kommunaler Trägerschaft
9
11.269
536
Medizinische Berufsfachschule
des Klinikums St. Georg
1
0
0
Schüler / Klasse ∅
(kommunale Trägerschaft)
Summe
0
Darstellung der berufsbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft
Die Stadt Leipzig hat als Schulträger, gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 Schulgesetz, die beruflichen Schulen zu Beruflichen Schulzentren (BSZ) zusammengefasst. In diesem
Zusammenhang wurden an den Beruflichen Schulzentren, entsprechend ihrer Struktur, bestimmte Ausbildungsrichtungen angegliedert und konzentriert. Hieraus ergibt
sich für das Schuljahr 2016/17 folgende Gliederung und Belegung der Beruflichen
Schulzentren in kommunaler Trägerschaft:
- 153 -
Gliederung und Belegung der Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft
Berufliche Schulzentren
Schulstandorte
Stadtbezirk
(Ortsteil)
Credner Str. 1
04289 Leipzig
SO
(Probstheida)
Außenstelle: Dachsstr. 1
04329 Leipzig
Ost
(Heiterblick)
Merseburger Str. 56 / 58
04177 Leipzig
Alt-West
(Lindenau)
BSZ 1
Karl-Heine-Schule
AST: Geithainer Str. 58
04329 Leipzig
AST: Pansastr. 31
04179 Leipzig
Arwed-RoßbachSchule
Am kleinen Feld 3 / 5
04205 Leipzig
Ausbildungsrichtungen
Schularten
Verwaltung und Wirtschaft
-
-
Ost
Metalltechnik
(Sellerhausenund Kfz-Technik Stünz)
Alt-West
(Lindenau)
West
(Grünau)
BSZ 7
Nord
(Eutritzsch)
AST: Tauchaer Str. 188
04349 Leipzig
NO
(Thekla)
AST: Neustädter Str. 1
04315 Leipzig
Ost
(NeustadtNeuschönefeld)
Gutenbergschule
Gutenbergplatz 6 / 8
04103 Leipzig
Ruth-Pfau-Schule
Schönauer Str. 160
04207 Leipzig
Susanna-EgerSchule
An der Querbreite 6
04129 Leipzig
-
Berufsschule
Fachoberschule
Berufsvorbereitungsjahr
Berufsgrundbildungsjahr
Elektrotechnik
und IT-Berufe
Gestaltung
-
Gastronomie
und Ernährung
-
-
Henriette-Goldschmidt-Schule
Goldschmidtstr. 20
04103 Leipzig
Rosenowstr. 60
04357 Leipzig
Robert-BlumSchule
Medizinische Berufsfachschule
des St. Georg
Mitte
(Zentrum)
Gesundheit –
und Sozialwesen
NO
(Mockau)
AST: Kohlgartenstr. 58
04318 Leipzig
Ost
(NeustadtNeuschönefeld)
Delitzscher Str. 141
04129 Leipzig
Nord
(Eutritzsch)
- 154 -
Berufsgrundbildungsjahr
Berufsschule
Berufl. Gymnasium
Berufsvorbereitungsjahr
Berufsgrundbildungsjahr
Buch, Büro,
Druck, Medien,
Sprachen,
Mitte
Kunst, Wirt(Zentrum)
schaft & Verwaltung
SW
Gesundheit und
(KleinzschochSozialwesen
er)
-
Nord
(Eutritzsch)
Berufsschule
Fachoberschule
Fachschule
Berufl. Gymnasium
Berufsvorbereitungsjahr
Bautechnik und Wirtschaft &
Verwaltung
-
An der Querbreite 8
04129 Leipzig
Berufsschule
Fachoberschule
Berufl. Gymnasium
Berufsvorbereitungsjahr
Berufsgrundbildungsjahr
-
-
Berufsbildende
Förderschule
-
Berufsschule
Fachoberschule
Berufsvorbereitungsjahr
Berufsschule
Berufsfachschule
Berufsvorbereitungsjahr
Berufsschule
Fachschule
Berufsvorbereitungsjahr
Berufsgrundbildungsjahr
Berufsfachschule
Fachoberschule
Fachschule
Berufsgrundbildungsjahr
Berufsbildende Förderschule
Berufsvorbereitungsjahr
(FöS)
Gesundheitswe- Medizinische Berufsfachsen
schule
Übersicht über die bisherige Entwicklung der Schülerzahlen an den
Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft
An den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft erfolgt die berufliche
Ausbildung vorrangig in der dualen Ausbildungsform. Damit nehmen die Teilzeitschüler/-innen (dualer Ausbildungsgang) an diesen Schulzentren im Schuljahr
2015/16 einen Anteil von 74 % und die Vollzeitschüler/-innen lediglich einen Anteil
von 26 % ein.
Bisherige Entwicklung der Schülerzahlen an den Beruflichen Schulzentren der
Stadt Leipzig in kommunaler Trägerschaft (Gesamtdarstellung)
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- 155 -
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Bedarfsentwicklung an den Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig in
kommunaler Trägerschaft
Die Vorausberechnung der Bevölkerungszahlen für die Stadt Leipzig durch das Amt
für Statistik und Wahlen sowie die regionalisierte Bevölkerungsprognose des
Statistischen Landesamtes Sachsen lassen erwarten, dass die Anzahl der Nachfragenden nach einem Platz in den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft bereits ab dem Schuljahr 2016/17 wieder leicht ansteigen wird. Der Prognose
folgend wird sich die Schülerzahl an den Beruflichen Schulzentren in kommunaler
Trägerschaft der Stadt Leipzig bis zum Schuljahr 2030/31 erhöhen und einen Stand
wie in etwa im Schuljahr 2007/08 erreichen. Das ist ein rund 30-prozentiger Anstieg
der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2030/31.
Zu erwartende Schülerzahl an den Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig
(kommunale Trägerschaft)
Zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen an den Beruflichen Schulzentren
der Stadt Leipzig (kommunale Trägerschaft)
*
*
Die exakte Bedarfsentwicklung hängt neben der Bevölkerungsentwicklung auch von
einer Reihe anderer Faktoren ab, welche nur schwer für den mittel- bis langfristigen
Prognosezeitraum abschätzbar sind. Im Bereich der allgemeinbildenden Schulen
gibt es einen relativ festen Rahmen für die Bedarfsermittlung und dem Nachfrageverhalten der Schülerschaft, hingegen im Bereich der berufsbildenden Schulen viele
Entwicklungsmöglichkeiten offen stehen. Das Berufswahlverhalten der Schüler wird
wesentlich durch die Entwicklung des Ausbildungsstellenmarktes bestimmt, der
wiederum von der wirtschaftlichen Entwicklung der Region abhängt.
- 156 -
Weiterhin wird es in dem langfristigen Prognosezeitraum zur Entstehung neuer
Berufe bzw. Neuordnung und andere Schwerpunktsetzung der beruflichen Ausbildung kommen. Diese Unsicherheitsfaktoren gestatten es nicht, dass eine
verlässliche Vorausschau, bezogen auf die einzelnen Berufe, Schularten und
Fachrichtungen, für die betreffenden Beruflichen Schulzentren erarbeitet werden
können.
Vor diesem Hintergrund wird die Schulentwicklungsplanung lediglich Aussagen zu
der vorhandenen Kapazität und dem Handlungsbedarf im Allgemeinen treffen, da
entsprechend der berufsbildenden Bedarfe eine ständige Anpassung der Berufsausbildungsrichtungen in den Beruflichen Schulzentren erfolgen kann.
Bisherige Bedarfsentwicklung an den einzelnen Schulstandorten der
Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig (kommunale Trägerschaft)
Bei der Darstellung der bisherigen Bedarfsentwicklung werden zum einen die
Schülerzahlen des jeweiligen Beruflichen Schulzentrums der Stadt Leipzig vorgestellt
und zum anderen die schulstandortspezifische Infrastruktur mit dem entsprechenden
Handlungsbedarf ausgewiesen.
Berufliches Schulzentrum 1
Das im Jahr 1929 im Bauhausstil errichtete Schulgebäude in der Crednerstr. 1 im
Ortsteil Probstheida wurde nach einer Komplexsanierung über EFRE-Mittel im Jahr
1999 als barrierefreies Berufliches Schulzentrum 1 weitergeführt.
Mit Schuljahresbeginn 2011/12 fand eine Fusion zwischen dem BSZ 1 und BSZ 2
statt. Hierbei wurde das BSZ 1 Aufnahmeschule für das BSZ 2. Mit der Fusion wurde
die Außenstelle Dachsstr. 1 mit angegliedert.
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
Bereich Verwaltung; Steuer- und Versicherungsgewerbe; Handel sowie Dienstleistungsgewerbe
•
Handlungsbedarf:
Das Berufliche Schulzentrum 1 bleibt mit der Außenstelle Dachsstraße 1 ein stabiler Schulstandort. Zur Sicherung des Sportunterrichts müssen Sporthallenkapazitäten geschaffen werden.
Entwicklung der Schülerzahl am BSZ 1
Entwicklung der Schülerzahlen
BSZ 1
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Schülerzahl
1.652
3.352
3.108
2.535
2.444
2.440
2.509
- 157 -
!
*
Karl-Heine-Schule (BSZ 3)
Das im Jahr 1880 errichtete Schulgebäude in der Merseburger Str. 56 (Hauptgebäude) wurde Mitte der 1990-iger Jahre über EFRE-Mittel komplett saniert. Die dazugehörige Außenstelle in der Pansastr. 31 ist ein aus dem Jahr 1940 unsanierter Altbau.
Eine weitere Außenstelle in der Geithainer Str. 58 (ehemaliges BSZ 4) ist ein über
EFRE-Mittel sanierter Plattenbau (Fertigstellung im Jahr 1999) aus dem Jahre 1978.
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
Metalltechnik; KFZ-Technik
•
Handlungsbedarf:
Das Berufliche Schulzentrum – Karl-Heine-Schule - bleibt mit den Außenstellen
Geithainer Str. 58 und Pansastraße 31 ein stabiler Schulstandort.
Entwicklung der Schülerzahl an der Karl-Heine-Schule
Entwicklung der Schülerzahlen
K.-Heine-Schule
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Schülerzahl
2.440
2.066
1.915
1.890
1.990
1.976
1.950
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*
- 158 -
Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 6)
Das im Jahr 1982 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude Am kleinen Feld 3 – 5
wurde nach einer Komplexsanierung über EFRE-Mittel im Jahr 1999 als Berufliches
Schulzentrum weitergeführt.
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
Bautechnik und Wirtschaft & Verwaltung
•
Handlungsbedarf:
Der Handlungsbedarf liegt in der Optimierung der Auslastung am BSZ. Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 wurden zur Entlastung des BSZ 1 die Ausbildungsberufe Verwaltungsfachangestellte/-r und Kaufmann/-frau für Bürokommunikation
an die A.-Rossbach-Schule verlagert.
Das Berufliche Schulzentrum - Arwed-Rossbach-Schule - bleibt ein stabiler
Schulstandort.
Entwicklung der Schülerzahl an der Arwed-Rossbach-Schule
Entwicklung der Schülerzahlen
A.-Rossbach-Schule
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Schülerzahl
882
763
670
1.025
1.007
961
967
%# &
*
*
Berufliches Schulzentrum 7
Das im Jahr 1976 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude, mit der Hauptstelle
An der Querbreite 8, ist ein unsaniertes Schulobjekt. Dem BSZ 7 sind noch zwei Außenstellen angegliedert:
in der Tauchaer Str. 188 (Ortsteil Thekla) - unsanierter Plattenbau aus dem
Jahre 1976 – und
in der Neustädter Str. 1 (Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld) – derzeit bauliche
Sanierung des Schulgebäudes -.
Perspektivisch, im Jahr 2018, soll die Außenstelle Tauchaer Str. 188 aufgegeben
und einer anderweitigen schulischen Nutzung (Grundschule) zugeführt werden.
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
Elektrotechnik; IT-Berufe, Gestaltung
- 159 -
•
Handlungsbedarf:
Entsprechend dem Nachfrageverhalten und der demografischen Bevölkerungsentwicklung sowie nach Sanierung und Neuausstattung (20 Jahre alte Technik)
des Schulgebäudes in der Neustädter Str. 1 und des Schulgebäudes An der
Querbreite 8 wird die Aufhebung der AST Tauchaer Str. 188 forciert. Mit der Konzentration des Beruflichen Schulzentrums an zwei Standorten kann eine Optimierung der sächlichen, personellen und räumlichen Ressourcen erreicht werden.
Das Berufliche Schulzentrum 7 bleibt ein stabiler Schulstandort in der Stadt Leipzig.
Entwicklung der Schülerzahl am BSZ 7
Entwicklung der Schülerzahlen
BSZ 7
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Schülerzahl
1.230
1.157
1.105
1.111
1.137
1.148
1.254
'
*
*
Gutenbergschule (BSZ 8)
Das im Jahr 1929 errichtete Schulgebäude am Gutenbergplatz 6–8 wurde nach Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen über EFRE- Mitteln im Jahr 2001 als Berufliches Schulzentrum fortgeführt.
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
Buch, Büro, Druck, Medien, Sprachen und Kunst
•
Handlungsbedarf:
Das Berufliche Schulzentrum - Gutenbergschule - bleibt ein stabiler Schulstandort. Zur Sicherung des Sportunterrichts müssen Sporthallenkapazitäten geschaffen werden.
Entwicklung der Schülerzahl an der Gutenbergschule
Entwicklung der Schülerzahlen
Gutenbergschule
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Schülerzahl
1.771
1.678
1.581
1.476
1.439
1.379
1.348
- 160 -
(
*
*
*
Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9)
Das Schulgebäude aus dem Jahr 1935 wurde nach einer Komplexsanierung über
EFRE-Mittel als Berufliches Schulzentrum weitergeführt.
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft
•
Handlungsbedarf:
Kein Handlungsbedarf.
Das Berufliche Schulzentrum – Ruth-Pfau-Schule - bleibt ein stabiler Schulstandort.
Entwicklung der Schülerzahl an der Ruth-Pfau-Schule
Entwicklung der Schülerzahlen
R.-Pfau-Schule
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Schülerzahl
1.365
1.361
1.279
1.245
1.258
1.251
1.266
&# )
*
*
- 161 -
Susanna-Eger Schule (BSZ 10)
Das im Jahr 1976 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude wurde nach Abschluss einer Komplexsanierung über EFRE-Mittel im Jahr 2005 als Berufliches
Schulzentrum weitergeführt.
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
Hotel- und Gastronomiegewerbe, Ernährung
•
Handlungsbedarf:
Kein Handlungsbedarf.
Das Berufliche Schulzentrum - Susanna-Eger-Schule - bleibt ein stabiler Schulstandort.
Entwicklung der Schülerzahl an der Susanna-Eger-Schule
Entwicklung der Schülerzahlen
S.-Eger-Schule
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Schülerzahl
1.398
1.158
1.118
1.088
1.093
1.207
1.088
#
*
*
*
Henriette-Goldschmidt-Schule (BSZ 11)
Das Schulgebäude aus dem Jahr 1868 wurde bis zum Schuljahr 2013/14 saniert und
wird nun als Berufliches Schulzentrum am Standort weitergeführt.
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
Gesundheit und Sozialwesen
•
Handlungsbedarf:
Das Berufliche Schulzentrum – Henriette-Goldschmidt-Schule - bleibt ein stabiler
Schulstandort. Zur Absicherung des Sportunterrichts müssen zusätzliche Hallenkapazitäten geschaffen werden.
- 162 -
Entwicklung der Schülerzahl an der Henriette-Goldschmidt-Schule
Entwicklung der Schülerzahlen
H.-Goldschmidt-Schule
Schülerzahl
2010/11 2011/12 2012/13 2013/14
469
447
426
396
2014/15
2015/16
2016/17
399
402
432
$# (
*
Robert-Blum-Schule (BSZ 12)
Die Hauptstelle des Beruflichen Schulzentrums ist mit Schuljahresbeginn 2016/17 in
das neu sanierte Schulgebäude in die Rosenowstr. 60 (Ortsteil Mockau-Nord) gezogen und die dazugehörige Außenstelle wechselte ebenfalls ihren Standort und befindet sich nun in der Kohlgartenstr. 58 (Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld).
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
berufsbildende Förderschule - einzige Förderschule für Lernbehinderte im Direktionsbezirk Leipzig (Stadt Leipzig; Leipziger Land; Nordsachsen) und ganz Sachsen.
•
Handlungsbedarf:
Entsprechend der verabschiedeten Vorlage in der Ratsversammlung vom
24.02.2010 zur Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Nordost, wird
es eine Zusammenführung beider Schulteile an einem Doppelschulstandort in
der Rosenowstr. 56/60 geben. Die Einzelvorlage hierzu wird anlassbezogen in
den Stadtrat eingebracht werden.
Das Berufliche Schulzentrum – Robert-Blum-Schule - bleibt ein stabiler Schulstandort in der Stadt Leipzig.
Entwicklung der Schülerzahl an der Robert-Blum-Schule (BbFöS)
Entwicklung der Schülerzahlen
R.-Blum-Schule
Schülerzahl
2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17
706
617
- 163 -
528
474
442
444
442
&#
*+
*
*
Medizinische Berufsfachschule am Klinikum St. Georg Leipzig
Die Medizinische Berufsfachschule am Klinikum St. Georg, Delitzscher Straße 141,
in 04129 Leipzig, ist eine öffentliche berufsbildende Schule. Aufgrund des Ausbildungscharakters wird die Schule ausschließlich am Klinikum St. Georg geführt. Im
Unterschied zu den anderen berufsbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft ist
diese Berufsfachschule nicht dem Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt
Leipzig angegliedert, sondern ist Teil des städtischen Klinikums St. Georg Leipzig.
Die Besonderheit hierbei ist, dass das Personal (einschließlich Lehrer) im Dienste
des Schulträgers (Stadt Leipzig) gem. § 40 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2, Nr. 2 Schulgesetz (SchulG) steht.
•
prägendes Bildungsangebot:
Gesundheit und Sozialwesen
•
Handlungsbedarf:
Derzeit besteht kein Handlungsbedarf.
Die Medizinische Berufsfachschule am Klinikum St. Georg in Leipzig ist ein stabiler Schulstandort mit überregionaler Bedeutung.
Entwicklung der Schülerzahl an der Medizinischen Berufsfachschule des Klinikums St. Georg
Entwicklung der Schülerzahlen
Medizinische
BFS St. Georg
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schülerzahl
161
175
149
133
180
210
223
225
- 164 -
,
#(
Ausblick
Im kommenden Planungszeitraum wird es darauf ankommen, wie sich tatsächlich
die demografische und wirtschaftliche Lage in Leipzig und Sachsen entwickelt. Hierbei stellt sich nach wie vor das Problem, regionale und lokale Auswirkungen aus der
gesamtstaatlichen Demografie- und Wirtschaftsprognose möglichst präzise voraus
berechnen zu können.
Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass die vorhandenen Ausbildungskapazitäten
an den Beruflichen Schulzentren auch langfristig bedarfsdeckend für die Region
Leipzig ausreichend sind.
Maßnahmen
BSZ 1
Schaffung von Sporthallenkapazitäten
BSZ 7
Brandschutz und Sanierung des Objektes Neustädter Str. 1
Sanierung des Gebäudes der Hauptstelle An der Querbreite 8 und
Erneuerung der Ausstattung E-Technik
Gutenbergschule und H.-Goldschmidt-Schule
Schaffung von Sporthallenkapazitäten - Errichtung einer 3-Feldsporthalle zur
Nutzung für beide Berufliche Schulzentren
BSZ 12
Sanierung Objektes Rosenowstr. 56 (jetzige 66. Schule)
- 165 -
10. Zusammenfassung Handlungsbedarf
Hinweis:
Die angegebenen Termine "T.: xxxx" sind Termine, welche sich aus der
Bedarfsentwicklung ableiten. Diese sind häufig nicht die realistischen Umsetzungstermine.
Die entsprechende Abstimmung mit der Investitionsplanung erfolgt parallel.
10.1 Grundschulen
Stadtbezirk Mitte
Nutzung des Gebäudes der jetzigen Sportoberschule in der Max-Planck-Straße als
vierzügige Grundschule mit Hort (Umsetzung Ratsbeschluss RBV188/10 Erweiterung der Grundschulkapazität im Stadtbezirk Mitte). Für die Sportoberschule wird am Areal an der Goyastraße ein neues Schulgebäude mit Sporthalle
errichtet.
Einrichtung eines vierzügigen Grundschulstandorts am Standort
Jablonowskistraße/Brüderstraße. Diese Schule bildet mit der Pablo-Neruda-Schule
einen gemeinsamen Schulbezirk. Das Vorinterim wird bis zum Umzug im sanierten
Altgebäude der Pablo-Neruda-Schule eingerichtet.
Jährliche Einschätzung der Bedarfsentwicklung und bei Notwendigkeit die
Veränderung der Schulbezirksgrenzen bzw. die Bildung eines gemeinsamen
Schulbezirks zur optimierten Bedarfsverteilung.
Schaffung eines weiteren Grundschulstandortes im westlichen/nördlichen Bereich
des Stadtbezirkes.
Schaffung eines weiteren Grundschulstandortes im südlichen Bereich. Diese
Schulstandort ist unter Berücksichtigung der Grundschulstandorte in der Südvorstadt zu wählen und zu entwickeln.
Auf Grund der Entwicklung eines großen Wohngebietes auf dem Gelände des
ehemaligen Bayrischen Bahnhofs mit voraussichtlich mehr als 3.000 WE, die nur
teilweise in der kleinräumigen Prognose berücksichtigt wurden, entsteht ein
zusätzlicher Grundschulbedarf in diesem Stadtraum. Deshalb ist eine höhere
Grundschulkapazität zu berücksichtigen und die notwendige Grundschule auch in
dem Entwicklungsraum zu planen.
Stadtbezirk Nordost
Prüfung der zeitnahen Verlagerung der LRS-Klassen – Astrid-Lindgren-Schule
Schuljahr 2018/19
Kapazitätserweiterung um 4,5 bzw. 5 Züge in den Schulbezirken der AstridLindgren-Schule / Clara-Wieck-Schule
Bedarf ab Schuljahr 2020/21
Einrichtung eines neuen Grundschulstandortes im gemeinsamen Schulbezirk
- 166 -
Nordost in der Tauchaer Str. 188 in 04349 Leipzig (Thekla) Bedarf ab Schuljahr
2018/19
Verlagerung des Schulstandortes der 66. Schule an den Schulstandort Komarowstr.
2 in 04357 Leipzig (siehe Stadtratsbeschluss RBV-300/10 vom 24.03.2010
“Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Leipzig-NO“)
Neubau einer vier- bis fünfzügigen Grundschule im Gebiet Schönefeld
Ost/Schönefeld Abtnaundorf
Bedarf ab Schuljahr 2020/21
Neubau einer dreizügigen Grundschule im Gebiet Mockau
2026/27
Bedarf ab Schuljahr
Stadtbezirk Ost
Neubau einer dreizügigen Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk Ost
darf ab Schuljahr 2028/29
Be-
Neubau einer zwei - bis dreizügigen Grundschule im Schulbezirk der August-BebelSchule
Bedarf ab Schuljahr 2023/24
Neubau einer zweizügigen Grundschule im Schulbezirk der Schule am Rabet
Bedarf ab Schuljahr 2024/25
Neubau einer zwei-bis dreizügigen Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk Anger-Crottendorf (74. Schule / Ernst-Pinkert-Schule)
Bedarf ab Schuljahr 2025/26
Kapazitätserweiterung auf eine Dreizügigkeit an der Schule Mölkau (GS)
Schuljahr 2017/18 und auf eine Vierzügigkeit ab Schuljahr 2029/30
ab
Kapazitätserweiterung auf eine Fünfzügigkeit durch ein Erweiterungsbau an der
Christoph-Arnold-Schule und Neubau einer Zweifeldsporthalle
Bedarf ab
2017/18
Neubaus einer zweizügigen Grundschule in Engelsdorf
Bedarf ab 2026/27
Kapazitätserweiterung an der Ernst-Pinkert-Schule auf eine Vierzügigkeit ab Schuljahr 2018/19 (nach Auszug des Betreuungsangebotes des Städtischen Eigenbetriebes Behinderteneinrichtungen aus dem Gebäude (Haus 2) des Schulobjektes
Martinstraße in das Gebäude Dittesstr. 9)
Stadtbezirk Südost
Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks von Wilhelm-Busch-Schule und AugustBebel-Schule - 2018/19.
Bei Bedarf Änderung der Schulbezirksgrenze zwischen der Franz-Mehring-Schule
und der Fritz-Baumgarten-Schule.
Bei Bedarf Änderung der Schulbezirksgrenze zwischen der Franz-Mehring-Schule
- 167 -
und 31. Schule.
Bei Bedarf Änderung der Schulbezirksgrenze zwischen der 31. Schule (Ersatzbau)
und der Heinrich-Mann-Schule.
Ersatzbau Vierzügig mit Sporthalle für die Wilhelm-Busch-Schule im Gebiet
Zentrum/Reudnitz, welcher ab dem Schuljahr 2022/23 zur Verfügung stehen muss.
Errichtung eines vierzügigen Ersatzbaus für die 31. Schule mit Hort sowie Bau
einer Sporthalle. Die voraussichtliche Fertigstellung ist 2020.
Schaffung zusätzlicher Kapazitäten (Anbau) für zwei Züge mit Hort für die FritzBaumgarten-Schule, welche bereits seit dem Schuljahr 2016/17 zur Verfügung
stehen sollten. Aktuell findet die Umsetzung statt. Die tatsächliche Fertigstellung
erfolgt voraussichtlich im Dezember 2017.
Erweiterung der Fritz-Baumgarten-Schule auf fünf Züge, nach Auszug der Schule
Thonberg.
Anbau für den Hort und die Schule Liebertwolkwitz mit Fertigstellung in 2019.
Bei Bedarf Nutzung von Horträumen am Vormittag für Unterricht und Prüfung
möglicher Änderung der Schulbezirksgrenze der Schule Liebertwolkwitz zu
umliegenden Schulen.
Bautechnische Verbesserung mit Erneuerung und Erweiterung der Bedingungen im
Hortgebäude der Schule Holzhausen.
Neubau einer Zweifeld-Sporthalle für die Fritz-Baumgarten-Schule – Bedarf 2018.
Gegebenenfalls ist eine Flächensicherung erforderlich.
Bau einer weiteren vierzügigen Grundschule mit Sporthalle im zentralen Gebiet des
Stadtbezirkes, vorzugsweise Thonberg/Stötteritz, welche ab 2026 zur Verfügung
stehen muss.
Stadtbezirk Süd
Sanierung des Altbaus (Plattenbau) der 3. Schule und zukünftige Einrichtung einer
neuen drei- bis vierzügigen Grundschule am Standort Bernhard-Göring-Straße 107,
04275 Leipzig
Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2018/19
Ab dem Schuljahr 2022/23 muss die notwendige drei- bis vierzügieg Grundschule
in Marienbrunn/Lößnig zur Verfügung stehen. Dafür ist umgehend eine
Vorbehaltsfläche im Gebiet zu sichern. Zugleich ist zu prüfen, ob an der
Marienbrunner Schule und an der 9. Schule durch Erweiterungen am Schulstandort
die notwendige Kapazitätserweiterung von je zwei Zügen erfolgen kann.
Stadtbezirk Südwest
Ersatzbau mit Sporthalle für die Schule am Adler in der Rolf-Axen-Straße. Die
- 168 -
voraussichtliche Fertigstellung ist in 2020. Dabei Erweiterung auf eine
Vierzügigkeit.
Neubau eines vierzügigen Schulstandortes mit Sporthalle in der Gießerstraße. Für
die Versorgung des Gebietes. Insbesondere im Schulbezirk der Erich-ZeignerSchule und der Fanny-Hensel-Schule, sind weitere Kapazitäten erforderlich.
Zusätzlich ist die Sicherung der Versorgung in Lindenau mit zu realisieren.
Die voraussichtliche Fertigstellung ist in 2020.
Erweiterungsbau am Schulstandort der 60. Schule mit Erweiterung um einen Zug.
Die voraussichtliche Fertigstellung ist in 2020. Ggf. Bereitstellung eines
Raumsystems mit zwei Klassenräumen. Nachfolgend Neubau einer Sporthalle.
Bauliche Erweiterung und Verbesserung der Bedingungen am Standort des Hortes
der 60. Schule.
Neubau einer Zweifeld-Sporthalle zur Sicherung des Sportunterrichts der ErichZeigner-Schule und der Fanny-Hensel-Schule. Der Bedarf besteht bereits, da die
vorhandenen Sporthallen (Größe nicht nach DIN) nicht ausreichen. Jedoch ist der
Bau der neuen Sporthalle nur in Abhängigkeit vom Enteignungsverfahren zum
Flurstück Amalienstraße umsetzbar.
Ersatzneubau für die 120. Schule einschließlich einer Zweifeld-Sporthalle zur
Sicherung des Sportunterrichts.
In 2019 erfolgt, im Zusammenhang mit der neuen Schule in der Gießerstraße ,
eine Änderung der Schulbezirksgrenze des gemeinsamen Schulbezirks der ErichZeigner-Schule und Fanny-Hensel-Schule.
Nach erfolgtem Neubau der Sporthalle an der 120. Schule kann die alte Sporthalle
für die dringend benötigte Fahrradausbildung (in den Wintermonaten und bei
Schlechtwetter) der Schüler und Schülerinnen der Grundschulen genutzt werden.
Strategische Flächensicherung für eine Grundschulstandort in vorzugsweise
Knautkleeberg-Knauthain, oder Hartmannsdorf-Knautnaundorf, mit Bereitstellung
der Schule ab ggf. 2026. Die Konkretisierung erfolgt mit der nächsten
Fortschreibung der Schulnetzplanung. Im Flächennutzungsplan ist eine Fläche für
Gemeinbedarf ausgewiesen. Inwieweit diese räumlich der richtige Standort ist oder
andere Flächen bessere Bedingungen bieten, wird gegenwärtig in der
Arbeitsgruppe „Soziale Infrastruktür“ geprüft und festgelegt.
Stadtbezirk West
Gemeinsamer Schulbezirk der 90. Schule mit der 91. Schule ab 2018/19.
Erweiterung der Kapazität der 90. Schule um vier Klassen. Bereitstellung ab 2019.
Die Erweiterung kann nur durch eine Anbau oder durch ein Raumsystem bis zum
ggf. Bau einer neuen Schule im Gebiet erfolgen.
Erweiterung der Kapazität der 91. Schule um vier Klassen. Bereitstellung ab 2020.
Erweiterung der Kapazität um weitere vier Klassen. Bereitstellung ab 2026. Die
- 169 -
Erweiterung kann nur durch einen Anbau oder durch ein Raumsystem bis zum ggf.
Bau einer neuen Schule im Gebiet erfolgen.
Erweiterung der Kapazität der Schule Miltitz um vier Klassen. Bereitstellung ab
2020. Die Erweiterung ist in Abhängigkeit vom Schulneubau an der Kotsche,
hinsichtlich der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks oder ggf. Änderung der
Schulbezirksgrenzen zu betrachten. Die Erweiterung kann auch durch einen Anbau
bis zum ggf. Bau einer neuen Schule im Gebiet erfolgen.
Alternativ: Statt Schaffung der zusätzlichen Kapazitäten an den Schulstandorten
der 90. und 91. Schule und der Schule Miltitz wird im Gebiet zwischen Schönau
und Grünau-Nord ein neuer drei- bis vierzügiger Grundschulstandort mit Sporthalle
errichtet. Vorzugsweise sollte dieser neue Schulstandort zentral liegen. Bis zu
dessen Fertigstellung sind die Kapazitätsdefizite dem Bedarf entsprechend durch
Raumsysteme auszugleichen. Dafür ist umgehend eine Flächensicherung
erforderlich.
Der Schulstandort An der Kotsche wird dreieinhalbzügig für die 78. Schule mit Hort
saniert. Die Fertigstellung ist für 2019 avisiert.
Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten als neue drei- bis vierzügige Grundschule
mit Sporthalle im gemeinsamen Schulbezirk der 78. Schule und 100. Schule, ab
2023. Dafür ist umgehend eine Flächensicherung erforderlich.
Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten als neue vierzügige Grundschule mit Sporthalle im gemeinsamen Schulbezirk der Joachim-Ringelnatz-Schule, der 85. Schule
und der Friedrich-Fröbel-Schule, ab 2025. Vorzugsweise sollte dieser neue Schulstandort so liegen, dass auch Schüler und Schülerinnen aus dem Gebiet südlich
des Lausener Weges diesen fußläufig gut erreichen können. Dafür ist umgehend
eine Flächensicherung erforderlich.
Erweiterung der Hortkapazitäten bei den freien Trägern, die das Hortangebot für die
Schüler der 90. Schule und Schule Miltitz sicherstellen.
Stadtbezirk Alt-West
Es muss eine Möglichkeit zur Erweiterung der Raumressourcen für die Schule
Rückmarsdorf gefunden werden. Eine Vorstudie zeigt die generelle Möglichkeit auf,
die erforderlichen baulichen Erweiterungen am Schulstandort vorzunehmen.
Die Raumreserven der Schule Gundorf sind zu erweitern, um eine Überschreitung
der maximal möglichen Aufnahmekapazität zu vermeiden.
Für die Schule Böhlitz-Ehrenberg erfolgt die Weiterführung der Umsetzung des
„zukunftsfähigen Konzeptes zum Schulstandort Böhlitz-Ehrenberg“.
Mit der Fertigstellung des Schulneubaus an der Gießerstraße wird eine Veränderung der Schulbezirke der 172. und 157. Schule vorgenommen. Zugleich
erfolgt die Prüfung der Verlagerung der 157.Schule an den Standort Uhlandstraße.
- 170 -
Im Bereich der 46. Schule erfolgt die Sicherung einer Vorbehaltsfläche für
einen möglichen zweizügigen Grundschulstandort.
Stadtbezirk Nordwest
Beobachtung der Bedarfsentwicklung der 39. Schule, um frühzeitig erforderliche
Maßnahmen zur Absicherung der schulischen Versorgung zu gewährleisten.
Gegebenenfalls muss eine Verkleinerung des Schulbezirks der 39. Schule, in
Richtung Paul-Robeson-Schule (im Opferweg) erfolgen.
Neubau einer weiteren zweizügigen Grundschule in Möckern zur Absicherung der
prognostizierten Bedarfe der Wilhelm-Hauff-Schue und der 39. Schule. Es ist auch
denkbar, im Schulbezirk der 39. Grundschule einen erweiterten (vierzügigen)
Ersatzneubau zu schaffen. Damit kann das bisherige Schulgebäude aufgegeben
werden und einer Nutzung durch die Werner-Heisenberg-Schule zugeführt werden.
Reaktivierung des Objektes im Opferweg (ehemalige 58.Schule) in Arbeit
Aufgabe des Objektes Stahmelner Höhe und Konzentration der Schule auf das
Objekt Windmühlenweg.
Abschluss der Rekonstruktion des Objektes für die neu ermittelten Bedarfe.
Sicherung einer Vorbehaltsfläche für einen Grundschulstandort im Bereich GohlisNord / Möckern (vorzugsweise entlang der Max-Liebermann-Straße).
Dreizügiger Ausbau der Alfred-Kästner-Schule und Bedarfsabsicherung für Teile
des bisherigen Grundschulbezirks der Paul-Robeson-Schule.
Auf Grund der Entwicklung mehrerer Wohngebiete entlang der Max-LiebermannStraße, die nur teilweise in der kleinräumigen Prognose berücksichtigt wurden,
entsteht ein zusätzlicher Grundschulbedarf in diesem Stadtraum. Deshalb ist eine
höhere Grundschulkapazität zu berücksichtigen und die notwendige Grundschule
auch in dem Entwicklungsraum zu planen.
Stadtbezirk Nord
Das Altgebäude der Erich Kästner-Schule (Erfurter Straße) verbleibt am Netz. Seit
dem Schuljahr 2016/17 erfolgt die Nutzungsausweitung der Erich Kästner-Schule
auf das Gebäude.
Mit dem Abschluss der Sanierung wird das Objekt als eigenständige „Grundschule
an der Erfurter Straße“ im Schulnetz zur Verfügung stehen.
Zur gleichmäßigen und flexiblen Auslastung erfolgt die Bildung eines gemeinsamen
Schulbezirks Gohlis-Mitte. Dabei werden die Erich Kästner-Schule, die
Geschwister-Scholl-Schule sowie die „Grundschule an der Erfurter Straße“ einen
gemeinsamen Schulbezirk bilden.
Mit dem Auszug der Schule Wiederitzsch (Oberschule) aus dem jetzigen Standort
- 171 -
wird die Schule Wiederitzsch (Grundschule) das Objekt alleine nutzen. Damit kann
eine Erweiterung der Raumkapazitäten erreicht werden.
Für die Schulbezirke der Carl-von-Linné-Schule, der Adam-Friedrich-Oeser-Schule
sowie der 33. Schule werden die Bedarfe jährlich neu bewertet. Bei einer Notwendigkeit der Veränderung, sollen die Reserven an der 33. Schule erschlossen
werden.
Auf Grund der Entwicklung großer Wohngebiete an den Standorten Eutritzscher
Freiladebahnhof und Hauptbahnhof Westseite mit zusammen voraussichtlich 2.700
WE, die nur teilweise in der kleinräumigen Prognose berücksichtigt wurden,
entsteht ein zusätzlicher Grundschulbedarf in diesem Stadtraum. Deshalb ist eine
höhere Grundschulkapazität zu berücksichtigen und die notwendige Grundschule
auch in dem Entwicklungsraum zu planen.
10.2 Oberschulen
Erweiterung der Georg-Schumann-Schule um einen Zug auf eine Vierzügigkeit
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2017/18
Diese Erweiterung erfolgt im Zuge der Bereitstellung des Raumsystems.
Erweiterung der 20. Schule um einen Zug auf eine Drei- bis Vierzügigkeit
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2017/18
Diese Erweiterung erfolgt im Zuge der Bereitstellung des Raumysstems.
Umzug der Sportoberschule in das neue Objekt Goyastr.
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2019/20
Die Sportoberschule zieht in das neue Objekt in der Goyastraße. Dabei wird die
Zügigkeit um einen Zug erweitert.
Erweiterung des Raumsystems am Standort Glockenstraße auf eineinhalb Züge
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21
Diese Erweiterung ist erforderlich, da die Georg-Schumann-Schule nach dem
Umzug in das ehem. Schulgebäude der Pablo-Neruda-Schule nur noch
zweieinhalbzügig geführt werden kann. Unter Mitnutzung des Raumsystems am
Standort Glockenstraße kann sie (bis auf weiteres) vierzügig geführt werden.
Erweiterung der Oberschule Mölkau (einschl. Sporthalle für OS und GS)
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21
Zur Gewährleistung einer dauerhafte Dreizügigkeit an der Oberschule Mölkau
ist ein Anbau an der Schule notwendig. (Beschlussvorlage VI-DS-01854).
Sanierung der 94. Schule mit Kapazitätserweiterung
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21
Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau
Nordwest, mit den Schulen Max-Klinger-Schule, 94. Schule und Schule Grünau,
erfolgt die Sanierung mit Kapazitätserweiterung der Oberschule und des
Gymnasiums um je einen Zug (Beschlussvorlage VI-DS-01854).
- 172 -
Erweiterung der Schule am Adler um zwei Züge auf eine Vierzügigkeit
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2021/22
Nach Auszug der Schule am Adler (Grundschule) wird das gesamte Gebäude
als Oberschule genutzt. Das Gebäude ist für den Bedarf einer vierzügigen
Oberschule herzurichten. Mit der vorgezogenen nachhaltigen Gestaltung des
Kellers und Lehrerbereichs kann der Umnutzungsprozess beginnen.
Erweiterung der Schule Georg-Schwarz-Straße um drei Züge auf eine Fünfzügigkeit
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2022/23
Im Rahmen der Neustrukturierung der Grundschulen im Gebiet, erfolgt der
Auszug der 157. Schule (Grundschule). Das gesamte Gebäude wird dann als
Oberschule genutzt.
Erweiterung der 125. Schule um zwei Züge auf eine Vierzügigkeit
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2022/23
Die Wilhelm-Busch-Schule (Grundschule) erhält einen Schulneubau.
Nachfolgend wird das gesamte Gebäude als Oberschule genutzt. Das Gebäude
ist für den Bedarf einer vierzügigen Oberschule herzurichten.
Reaktivierung von Schulstandorten
Reaktivierung Ratzelstraße als drei- bis vierzügigen Oberschule mit Sporthalle Gebäude der ehemaligen 55. Schule
Fertigstellung: Dezember 2017
Um den stetig steigenden Bedarf an Oberschulplätzen im nachfragestarken
Gebiete Plagwitz, Schleußig und Kleinzschocher sichern zu können, wird aktuell
die Reaktivierung der Kapazitäten der ehemaligen 55. Schule umgesetzt. Nach
Ende der Sanierung des Schulgebäudes in der Ratzelstr. wird hie ab dem
Schuljahr 2018/19 eine neue drei- bis vierzügige Oberschule eingerichtet. (RBV
VI-DS-02432) Der Bau der benötigten Zweifeld-Sporthalle erfolgt nach Fertigstellung des Schulgebäudes.
Reaktivierung Höltystraße als dreizügigen Oberschule mit Sporthalle
Termin der Nutzbarkeit: 2018/19
Das Gebäude sollte bis 2020 für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt
werden. Gemäß des Bedarfs des Sozialamtes wird dieser Standort dafür nicht
mehr benötigt. Im Zuge der bereits begonnenen Vorplanungen, ist es möglich
eine Umplanung zur Sanierung des Gebäudes als Schulstandort vorzunehmen.
Somit kann der Schulstandort bereits zum Schuljahr 2018/19 zur Verfügung
stehen. Da die Sporthalle am Schulstandort langfristig an eine Verein vermietet
wurde, dessen Wirken eine ganztägige Hallennutzung erfordert, muss für die
neue Oberschule eine separate Zweifeld-Sporthalle gebaut werden.
Reaktivierung Diderotstraße als dreizügige Oberschule - ehemaliges Gebäude der
68. Schule
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2019/20
Nach Aufgabe der Außenstelle der Werner-Heisenberg-Schule wird im Gebäude
- 173 -
Diderotstraße eine zweieinhalbzügige eigenständige Oberschule eingerichtet.
(Beschlussvorlage VI-DS-01854).
Reaktivierung des ehemaligen Gebäudes der Pablo-Neruda-Schule für eine zweieinhalbzügige Georg-Schumann-Schule
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21
Das alte Gebäude der Pablo-Neruda-Schule wird als zweieinhalbzügige zügige
Oberschule saniert. Die Georg-Schumann-Schule zieht anschließend in dieses
Gebäude um. Damit ist sie auch räumlich an das Deutsch-Französische
Bildungszentrum angeschlossen. Das Raumsystem am Standort Glockenstraße
wird als Außenstelle mit eineinhalb Zügen weiter genutzt, so dass insgesamt
vier Züge geführt werden können.
Reaktivierung Hainbuchenstraße als dreizügige Oberschule - Gebäude der
ehemaligen Heinrich-Heine-Schule
Termin der Nutzbarkeit: 2022/23
Für den Bedarfsanstieg ab 2020, ist das Gebäude der ehemalige HeinrichHeine-Schule als Oberschulstandort herzurichten.
Reaktivierung Löbauer Straße als dreizügige Oberschule - Gebäude der
ehemaligen Theodor-Gustav-Fechner-Schule
Termin der Nutzbarkeit: 2023/24
Für den Bedarfsanstieg ab 2023, ist das Gebäude der ehemalige TheodorGustav-Fechner-Schule als Oberschulstandort herzurichten.
Neubau von Schulen
Neubau einer Vierzügige Oberschule am Standort Ihmelsstraße (ehem. 18. Schule)
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21
Im Rahmen der Entwicklung einer Quartiersschule erfolgt die Einrichtung einer
vierzügigen Oberschule in der Ihmelsstraße 14.
Neubau einer fünfzügigen Oberschule am Standort Dösner Weg
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2021/22
Ein fünfzügiger Schulstandort ist für den Versorgungsraum Zentrum-Süd, Südvorstadt und Connewitz zwingend erforderlich. Deshalb wird auf dem Gelände
Dösner Weg (Bayerischer Bahnhof) eine neue fünfzügige Oberschule errichtet.
(Beschlussvorlage VI-DS-01854).
Neubau mit Erweiterung der Schule Wiederitzsch auf vier Züge (einschl. Sporthalle
für OS und GS)
Termin der Nutzbarkeit: 2023/24
Mit Blick auf die positive Entwicklung der Schülerzahlen an der Grundschule
erhält die Oberschule am Standort einen Schulneubau mit gleichzeitiger
Kapazitätserweiterung auf gesamt vier Züge.
Neubau einer fünfzügigen Oberschule am Standort Bahnhof-Westseite
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2026/27
- 174 -
Dafür ist eine Flächensicherung auf dem Areal Bahnhof-Westseite vorzunehmen sowie der Neubau in die Finanzplanung einzuordnen.
Neubau einer dreizügigen Oberschule im Gebiet Reudnitz/Thonberg
Termin der Nutzbarkeit: 2027/28
Für die Sicherung der Kapazitäten wird im Stadtgebiet ein weiterer
Schulstandort benötigt. Vorzugsweise ist hierfür das Grundstück Dauthestraße
geeignet. Im Zuge der Fortschreibung der Schulnetzplanung erfolgt eine
detaillierte Prüfung.
Neubau einer dreizügigen Oberschule im Gebiet Plagwitz/Lindenau
Termin der Nutzbarkeit: 2028/29
Für die Sicherung der Kapazitäten wird im Stadtgebiet ein weiterer
Schulstandort benötigt. Hierfür ist das Grundstück Markranstädter Straße/
Zschochersche Straße geeignet. Im Zuge der Fortschreibung der
Schulnetzplanung erfolgt eine detaillierte Prüfung.
Neubau von Sporthallen
Sporthalle für die „Schule am Weißeplatz“
Die vorhandene Sporthalle auf dem Schulgelände reicht für die Sicherung des
Sportstundenbedarfs nicht aus. Insofern ist der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle in Nähe der Schule notwendig. In der AG Liegenschaften wurde eine
Fläche dafür gefunden. Avisiert ist hierfür die kommunale Fläche in der LudolfColditz-Str./Lausicker Straße, neben der bereits vorhandenen Sporthalle.
Sporthalle für die 56. Schule
Die Schule verfügt über keine eigene Sporthalle. Da sie eine langfristig feste
Größe im Schulnetz ist, und sich in Randlage der Stadt befindet, ist der Neubau
einer Zweifeld-Sporthalle für die Schule als auch für das Wohngebiet (Nachnutzung durch Vereine) erforderlich.
Sporthalle für die Petrischule
Die Petrischule als auch die Schule am Floßplatz (Grundschule) verfügen über
keine eigene Sporthalle. Um dem Bedarf weiter sicher zu können ist für beide
Schulen der Bau einer Dreifeld-Sporthalle im Gebiet Zentrum-Süd notwendig.
Eine Flächensicherung und Planung ist umgehend vorzunehmen.
Sporthalle für die neue Oberschule Höltystraße
Termin der Nutzbarkeit: 2018/19
Der Bedarf hierfür besteht zum Schuljahr 2018/19.D ie Schule verfügt über
keine eigene Sporthalle, da die neben der Schule stehende Sporthalle langfristig mit ganztägiger Nutzung vermietet ist. Der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle, auf dem Schulgrundstück oder ggf. auf dem Standort Bockstraße, ist
zwingend notwendig. Die Sporthalle muss spätestens 2019/20 zur Verfügung
stehen. Eine Flächensicherung und Planung ist umgehend vorzunehmen.
Sporthalle für die neue Oberschule Ratzelstraße
Termin der Nutzbarkeit: 2018/19
- 175 -
Der Bedarf hierfür besteht zum Schuljahr 2018/19. Der Bau der benötigten
Zweifeld-Sporthalle erfolgt jedoch erst nach Fertigstellung des Schulgebäudes.
Die Sporthalle muss spätestens 2019/20 zur Verfügung stehen. Eine Planung
ist umgehend vorzunehmen.
Erweiterung der Sportkapazitäten für die Christian-Gottlob-Frege-Schule
(Oberschule)
Zur Sicherung des Sportunterrichts wird eine Zweifeld-Sporthalle benötigt. Am
Standort ist jedoch nur eine Einfeld-Sporthalle vorhanden. im Zuge der
Umgestaltung der Schule Theklaer Straße muss eine Zweifeld-Sporthalle
eingeordnet werden. Diese soll von der Ch.-G.-Frege-Schule zusätzlich mit
genutzt werden.Gegebenenfalls ist eine zusätzliche Flächensicherung
erforderlich.
Sporthalle für die Schule Mölkau (Grundschule und Oberschule)
Der Bau der benötigten Zweifeld-Sporthalle ist erforderlich, da durch Schaffung
des Anbaus eine Kapazitätserweiterung erfolgt. Für die Sicherung des
Sportunterrichts beider Schulen ist eine Zweifeld-Sporthalle notwendig. Dafür ist
umgehend eine Flächensicherung vorzunehmen
10.3 Gymnasien
Einrichtung eines fünfzügigen Gymnasiums in der Karl-Heine-Str.
in Planung, Inbetriebnahme voraussichtlich ab SJ 2020/21, Vorinterim ab
2017/18)
Standort Zentrum-Süd – Prager Spitze
Im Bereich des städtischen Entwicklungsraumes Bayrischer Bahnhof bis Prager
Straße ergibt sich die Möglichkeit, im Bereich einen Standort für ein fünfzügiges
Gymnasium mit Sporthalle zu entwickeln. Aufgrund der Lage zwischen den
Planungsräumen Mitte/Süd und Ost sind auch Angebote in Richtung des
Leipziger Ostens möglich. Die verkehrstechnische Anbindung erfolgt sowohl
über Straßenbahnen als auch Buslinien. Eine Überschneidung bzw. zu starke
Konzentration von Schülerströmen mit dem Deutsch-Französischen Schulzentrum an der Straße des 18. Oktober ist nicht zu erwarten. Hier können die
unterschiedlichen Haltestellen und Wegebeziehungen eine Trennung beider
Standorte ermöglichen.
Standort Planungsraum Nord
Bereits die Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 zeigte den Bedarf für ein
weiteres Gymnasium im nördlichen Bereich der Stadt auf. Hier müssen ggf.
mögliche Potenzialflächen zur Entwicklung eines weiteren Schulstandortes
erschlossen werden, deren Lage innerhalb des Stadtgebiets eher als peripher
zu bezeichnen ist. Aufgrund verschiedener Anbindungen mit dem ÖPNV (Tram
und Bus) kann eine gute Erreichbarkeit aber erwartet werden. Querbeziehungen
(ohne erforderliche Durchquerung des Stadtzentrums) bestehen vom ZentrumNord, nach Wahren / Möckern sowie nach Nordosten (Mockau) ebenfalls in
diesen Bereich.
- 176 -
Standort im Planungsbereich Ost – Standort Ihmelsstraße
An diesem Standort soll ein vierzügiges Gymnasium erreichtet werden.
Zusammen mit der, ebenfalls in Planung befindlichen Oberschule soll der
Standort als Quartiersschule zu entwickelt werden.
Standort im Planungsbereich West
Auch die Inbetriebnahme der Schule in der Karl-Heine-Straße wird die zusätzlichen Bedarfe aus dem Planungsraum West nicht vollständig absichern
können. Das weitere Ansteigen der Schülerzahlen über das Jahr 2025 hinaus
lässt den Bedarf für mindestens ein weiteres fünfzügiges Gymnasium erwarten.
Da das Flächenangebot im innenstadtnahen Bereich aber weitgehend ausgeschöpft ist, müssen in angrenzenden Bereichen, hier im Planungsraum West
weitere Vorbehaltsflächen für Schulstandorte erschlossen werden. Davon kann
eine Fläche das Jahrtausendfeld sein.
Zwei Standorte im Planungsbereich Zentrum-Süd
Im Bereich Zentrum-Südost stehen durch die künftige Entwicklung am
Bayrischen Bahnhof, Prager Straße sowie Alte Messe Potenzialflächen zur
Verfügung, die sich für die Errichtung von Schulen eignen. Die Anbindung an
den ÖPNV kann als gut bezeichnet werden, da sowohl verschiedene Straßenbahnlinien, als auch Bus und S-Bahn den Stadtraum erschließen. Damit können
schulische Angebote auch über den direkt umgebenden Stadtraum mit einer
kurzen Erreichbarkeit angeboten werden.
Standort Zentrum-Nord – Hauptbahnhof Westseite / Ladebahnhof Eutritzsch
Mit der strukturellen Veränderung des Areals nördlich des Hauptbahnhofes
ergeben sich neue Potenzialflächen, die eine Inanspruchnahme von sozialer
Infrastruktur ermöglichen. Die Erreichbarkeit des Areals ist als sehr gut zu
bezeichnen, das dieser Bereich direkt an das Zentrum anschließt.
Erweiterung der Sporthallenkapazitäten durch Neubauten für die Thomasschule und
die Robert-Schumann-Schule
Mit der Veränderung des Schulnetzes im Leipzig-Mitte stehen bisherige
Hallenkapakatäten für die Thomasschule nicht mehr zur Verfügung. Hier muss eine
neues Sporthallenangebot im Bereich Zentrum-West erschlossen werden. Die
Kapazitäten für die Robert-Schumann-Schule bedürfen ebenfalls der baulichen
Erweiterung im Umfeld der Schule. Die dafür erforderliche Flächensuche befindet
sich bereits im Arbeitsprozess.
10.4 Förderschulen
Sanierung eines Objektes für die Martin-Schule am Standort An der Kotsche
Termin der Nutzbarkeit: 2019
Das aktuell genutzte Gebäude einer ehemaligen Kita, mit baulichen und brandschutztechnischen Problemen, ist keine dauerhafte Lösung für diese Schule.
(Beschlussvorlage VI-DS-01854)
Neubau einer Schule für geistig Behinderte mit Einordnung des Unterricht für
- 177 -
Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die
während der Unterrichtszeit eine medizinische Betreuung benötigen
Termin der Nutzbarkeit: 2018
Es sind die Entscheidungen zur Flächensicherung und Schaffung der zusätzlich
benötigten Kapapazitäten durch Neubau oder Nachnutzung bestehender
Bausubstanz sowie Einordnung in die Investitionsplanung zu treffen.
Die vorhandenen Schulen sind maximal auszulasten.
Mit der Sächsischen Bildungsagentur Leipzig und ggf. dem Sozialamt muss
geprüft und geklärt werden, wie der Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit
dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die zusätzlich einen medizinischen Betreuungsbedarf während des Unterrichts haben, zu organisieren ist.
Sanierung des Objektes der Schule Grünau mit Einordnung der Außenstelle
Andromedaweg
Termin der Nutzbarkeit: 2021
Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau
Nordwest, mit den Schulen Max-Klinger-Schule (Gymnasium) und 94. Schule
(Oberschule) und Schule, erfolgt die Sanierung plus Einordnung der Außenstelle. (Beschlussvorlage VI-DS-01854)
Umzug der Schule Thonberg in das Gebäude Curiestraße (Standort Alte Messe)
Termin der Nutzbarkeit: 2019
Für die Schule wurde seit längerem ein neues Schulhaus gesucht. Gemäß der
Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung sollte ein Standort in jetzigen
Umfeld der Schule gefunden werden. Mit der Möglichkeit, gemeinsam mit einer
Kita ein Haus nutzen zu können, wird dem Rechnung getragen. (Beschlussvorlage VI-DS-01750 i.V.m. VI-DS-01854)
Neubau einer Schule für geistig Behinderte
Termin der Nutzbarkeit: 2026
Es sind die Entscheidungen zur Flächensicherung und Schaffung der zusätzlich
benötigten Kapapazitäten durch Neubau oder Nachnutzung bestehender
Bausubstanz sowie Einordnung in die Investitionsplanung zu treffen.
10.5 Berufliche Schulzentren
BSZ 1
Schaffung von Sporthallenkapazitäten
BSZ 7
Brandschutz und Sanierung des Objektes Neustädter Str. 1
Sanierung des Gebäudes der Hauptstelle An der Querbreite 8 und Erneuerung
der Ausstattung E-Technik
Gutenbergschule und H.-Goldschmidt-Schule
Schaffung von Sporthallenkapazitäten - Errichtung einer 3-Feldsporthalle zur
Nutzung für beide Berufliche Schulzentren
- 178 -
BSZ 12
Sanierung Objektes Rosenowstr. 56 (jetzige 66. Schule)
- 179 -
Anlage 1
STB
Grundschule
743
742
270
351
341
831
660
260
752
940
820
952
624
422
934
513
406
641
321
932
803
530
247
902
906
510
222
807
603
931
716
440a
315
150
240
616
734
922
301
033
204
920
810
202
231
042
Schule Gundorf
Schule B.-Ehrenberg
Ch.-Arnold-Schule
Schule Holzhausen
Schule Liebertwolkwitz
A.-Kästner-Schule
Schule Miltitz
Schule Mölkau
Schule Rückmarsdorf
Schule Seehausen
Schule Stahmeln
Schule Wiederitzsch
F.-Fröbel-Schule
Marienbrunner Schule
33. Schule
Schule am Adler
3. Schule
78. Schule
31. Schule
C.-v.-Linné-Schule
Wilhelm-Hauff-Schule
120. Schule
24. Schule
Geschw.-Scholl-Schule
E. Kästner-Schule
Erich-Zeigner-Schule
74. Schule
39. Schule
90. Schule
A.-F.-Oeser-Schule
Gemeinschaftsschule
9. Schule
Fr.-Mehring-Schule
Schule Portitz
Brüder-Grimm-Schule
Joachim-Ringelnatz-Schule
157. Schule
K.-Liebknecht-Schule
W.-Busch-Schule
Schule am Floßplatz
A.-Bebel-Schule
Hans-Kroch-Schule (75. Schule)
P.-Robeson-Schule
Schule am Rabet
H.-Ch.-Andersen-Schule
Lessingschule
!
!
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"
"
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"
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!
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"
"
"
"
"
"
!
"
!
"!
!
!
STB
Grundschule
044
224
648
713
303
504
131
722
245
200
331
540
104
022
628
655
112
440b
415
051
510a
Anne-Magdalena-Bach-Schule
Ernst-Pinkert-Schule
100. Schule
172. Schule
77. Schule
Schule am Auwald
66. Schule
46. Schule
Th.-Körner-Schule
W.-Wander-Schule
H.-Mann-Schule
60. Schule
Clara-Wieck-Schule
P.-Neruda-Schule
85. Schule
91. Schule
A.-Lindgren-Schule
8. Schule
Schule Connewitz
Schule 5 im SB Mitte
F.-Hensel-Schule
"
"
!
"
"
!
!
"!
"
!
"
"
"
""
"
!
"
"
!
"!
"
"
"
!
STB
716
742
341
260
952
513
115
803
531
021
150
301
700
810
212
051
650
033
628
917
433
246
415
312
734
# $
Oberschule
Nachbarschaftsschule1)
H.-Pestalozzi (B.-Ehrenberg)
Geschw.-Scholl (Liebertw.)
Schule Mölkau
Schule Wiederitzsch
Schule am Adler
20. Schule
68. Schule (Breitenfelder Str.)
56. Schule
G.-Schumann
Schule Portitz
125. Schule
Helmholtzschule
P.-Robeson-Schule
16. Schule
Sportmittelschule
94. Schule
Petrischule
84. Schule
35. Schule
Lene-Voigt-Schule (51.)
Schule Paunsdorf
A.-von-Wiedebach (54./Herder)
Weißeplatz
Georg-Schwarz-Str.
!
"
STB
273
251
710
523
902
136
807
650
306
061
041
405
314
022
433
414
110
$ %
Gymnasium
Gymnasium Engelsdorf
G.-Hertz-Schule
R.-Schumann-Sch.
J.-Kepler-Schule
Fr.-Schiller-Sch.
F.-A.-Brockhaus
W.-Heisenberg-Sch.
M.-Klinger-Schule
Humboldt-Schule
Leibnizschule
Thomasschule
Immanuel-Kant-Sch.
Neue Nikolaischule
A.-Ph.-Reclam-Sch.
W.-Ostwald-Schule
Louise-Otto-Peters-Schule
Gymnasium Gorkistraße
!"#
"
Anlage 2
Seite 1 von 33
Grundschulen
STB Mitte
Schule
Inhalt der Stellungnahmen
Pablo-NerudaSchule
Kenntnisnahme mit Hinweisen
Forderung nach Einhaltung Zeitplan der
neuen GS Jablonowskistraße
Hinweis auf Verschärfung der
Sporthallensituation
Schule am
Floßplatz
Zustimmung mit Hinweisen
- Überbelegung gegenüber der
Richtkapazität
- Hinweis auf Bedarf Sporthalle
- steigende Hortnutzung führt zu Erreichen
der maximal möglichen Belegung durch den
Bedarf von 10m²/Kind Freispielfläche
Standpunkt der Verwaltung
Die gegenwärtige Zeitplanung beinhaltet
keine Verschiebung.
Die Sporthallensituation ist Gegenstand
der Klärung in der Verwaltung.
- Überbelegung kann erst mit der
Schaffung neuer Kapazitäten vermindert
werden
- der Hinweis wurde aufgenommen
- erforderliche Kapazitätserhöhungen
werden unter der Berücksichtigung der
Genehmigungsfähigkeit der Anträge
vorgenommen
Lessingschule
AnnaMagdalenaBach-Schule
- es wird keine Stellungnahme abgegeben
Schule 5 im STB
Mitte
STB Nord
Schule
33. Schule
Inhalt der Stellungnahmen
Kenntnisnahme
Forderung, die Erweiterung der Schule mit
erforderlichen baulichen Maßnahmen zu
verknüpfen.
Ferner sollten Räume für
Unterstützungssysteme (Inklusion)
eingerichtet werden.
Standpunkt der Verwaltung
Einordnung von erforderlichen
Maßnahmen muss im Jahresvorhabenplan
bzw. der mittelfristigen Investitionsplanung
erfolgen.
Für die Raumbedarfe erstellt die Verwaltung gegenwärtig eine Raumprogrammrichtlinie für die Leipziger Schulen.
Schule
Wiederitzsch
Zustimmung, wenn das geplante
Bauvorhaben in Wiederitzsch (Oberschule)
gegeben ist.
Zugleich sollte Bau- und
Sanierungsmaßnahmen im Bestandsobjekt
erfolgen.
Hinweise werden für die
Jahresvorhabenplanungen aufgenommen
Karl-LiebknechtSchule
Kenntnisnahme mit Hinweisen zum
dringenden Bau einer neuen Schule in der
Max-Liebermann-Straße bzw. der baulichen
Sanierung der Hans-Kroch-Schule.
Zugleich die Frage nach der
zwischenzeitlichen Unterbringung der KITA
Bremer Straße in der Hans-Kroch-Schule.
Der Bedarf für die neuen GS leitet sich in
erster Linie aus den zu erwartenden
Bedarfen durch die neuen Wohngebiete
ab.
Für die Wohngebiet im jetzigen Einzugsbereich des gemeinsamen SB Nord wird
die Kapazität der beiden Schule (8-Züge)
gegenwärtig als ausreichend angesehen.
Im Zuge der temporären Unterbringung
der KITA in der Hans-Kroch-Schule ist eine
Seite 2 von 33
bauliche Anpassung (BS, Sanitär usw.
erforderlich). Diese soll so vorgenommen
werden, dass sie ihre Wirksamkeit auch
für die spätere Schulnutzung entfaltet.
Carl-von-LinnèSchule
Zustimmung
Adam-FriedrichOeser-Schule
Zustimmung
Hinweise zur Überbelegung.
GeschwisterScholl-Schule
Ablehnung
Kritisiert werden:
• Planungsgrundsätze (Grundschulen Planungsgrundsätze werden in der
Verordnung zur SNP angegeben. Danach
2 bis 4-zügig).
sollen GS in der Regel zwischen 2 bis 4
Zügen liegen.
Die Unterschiede ergeben sich aus der
• Vergleich gemeldeter und realer
Tatsache, dass der SNP prognostizierte
Schülerzahlen
Zahlen verwendet. Ein Abgleich mit dem
IST wird, soweit die Daten statistisch
abgesichert sind, vorgenommen.
Die drei Schulen weisen eine
• Entwicklungsbedarf im gemeinsamen SB Gohlis-Mitte zeigt zur 30 Richtkapazität von 42 Klassen auf.
Klassen auf.
Die Zahl „22 Kinder/Klassen“ stellt die
• Klassenteiler liegt bei 22 Kindern,
durchschnittliche Schüleranzahl an allen
was die Klassenzahl erhöht.
Leipziger Grundschulen dar. Sie wird nicht
als Planungsgrundlage genutzt, sondern
dient der Veranschaulichung der
tatsächlichen Auslastung.
•
Schule
Seehausen
Umsetzung der vorgeschlagenen
Maßnahmen der Schule
Kenntnisnahme mit Hinweisen zur
prognostizierten Schülerzahl. Diese wird als
zu niedrig angesehen.
Die Belegung wird jährlich im Abgleich mit
den Anmeldungszahlen betrachtet und ist
entsprechend der Planungsziele des SNP
teilweise möglich.
Dazu wurden in der Vergangenheit bereits
gemeinsame Gespräche geführt, um die
Realisierbarkeit der Vorschläge zu prüfen.
Die Verwaltung ist mit der Schule weiterhin
im Gespräch.
Die Prognose kann nur aus der zu Grunde
liegenden Bevölkerungsvorausschätzung
erstellt werden. Diese zeigt die dargestellte
Entwicklung für den Bereich auf.
Bedingt durch fehlende bauliche Reserven
wird Handlungsbedarf dahingehend
gesehen, am Standort Möglichkeiten zu
schaffen, temporäre Überbelegungen
abzusichern.
STB Nordost
Schule
Clara-Wieck-Schule
Inhalt der Stellungnahmen
Standpunkt der Verwaltung
Schulkonferenz hat den SEP zur Kenntnis
genommen und Folgendes festgestellt:
1.) im SJ 2017/18 wird die Schule 4-zügig geführt zum Pkt. 1.): kann so bestätigt
werden
2.) im SJ 2017/18 kann der Schülerwachstum
Seite 3 von 33
zum Pkt. 2.):
noch kompensiert werden → Doppelnutzung v.
mehreren Räumen mit Hort → aus päd. Sicht ist
aber ein – darüber hinaus – kaum vertretbar
Kapazitätsrichtwert für das Schulgebäude liegt bei 4,5 Zügen
3.) steigende Zahlen an Integrationsschülern im
Förderbereich emotionale/soziale Entwicklung
(momentan 30 Schüler) → Bedarf an
Räumlichkeiten zur Konfliktentspannung & Arbeit
in Kleinstgruppen
zum Pkt. 3.): Absprachen zur
Raumnutzung werden anlassbezogen mit der Schul- u. Hortleitung
geprüft
4.) Größe des Pausenhofes → es gibt kein Platz zum Pkt. 4.): in Anlehnung an die
für 360 Kinder
Schulbauempfehlung werden für
die Grundschule 4-6 m² je Schüler
vorgesehen → bei der ClaraWieck-Schule sind es ca. 1.973 m²
Pausenhoffläche → es ist beengt
aber die Anzahl der Kinder können
auf den Pausenhof
Astrid-LindgrenSchule
Schulkonferenz hat folgende Stellungnahme
erarbeitet:
1.) es findet z.Zt. keine Teilsanierung statt
zum Pkt. 1.):
- Fortsetzung der Teilsanierung
wird folgen
2.) momentan werden 3 x Klasse 1; 3 x Klasse 2;
5 x Klasse 3 (davon 2 x LRS); 2 x Klasse 4 und 1
VKA unterrichtet → im SJ 2017/18 wird eine
Klasse mehr unterrichtet → es fehlt dann ein
Klassenzimmer
zum Pkt. 2.):
- im Schulgebäude stehen noch 8
separate Horträume zur Verfügung
→ Doppelnutzung mit der Schule
möglich
- für die prognostizierten Schülerzahlen wird ein
Anbau beantragt
- perspektivisch muss ein neuer
Schulstandort zwischen ClaraWieck-Schule und Astrid-LindgrenSchule geprüft werden → ein
Anbau wird nicht favorisiert
3.) eine evtl. notwendige Doppelnutzung von
Räumen gemeinsam mit dem Hort wird nur in
Ausnahmen möglich sein → z.Zt. sind es 230
Hortkinder
- Räume in der 1. Etage sind total anders
eingerichtet → Unterricht wäre nur mit einem
Umbau und Neuausstattung möglich
- die Aufsicht über die evtl. lernenden Kinder
kann nicht ausreichend abgesichert werden →
Unterricht wäre dort bis max. zur 3. Stunde
möglich
zum Pkt. 3.):
- bei steigender Schülerzahl wird
eine vermehrte Doppelnutzung
unvermeidbar sein
4.) Es sollte nachgedacht werden, ob dass
Nachbarschulgebäude (Löbauer Str. 46) für den
Hort zur Verfügung gestellt werden kann → dann
gäbe es keine Kapazitätsprobleme
zum Pkt. 4.):
Das Nachbarschulgebäude wird
als Interim für die OS Ihmelsstraße
bis voraussichtlich zum SJ-Beginn
2020/21 genutzt.
5.) würde Pkt. 4 möglich sein, dann könnte auch
eine zweite VKA beschult werden
zum Pkt. 5.):
- SBA-L entscheidet über die
Einrichtung einer VKA (in Abstimmung mit dem Schulträger)
Seite 4 von 33
- Schul- und Hortleitung sind für
die Organisation des Schul- und
Hortbetriebes zuständig → es
müssen dazu entsprechende
Abstimmungen stattfinden
6.) die LRS-Klassen sollten unbedingt an der A.- zum Pukt. 6.):
Lindgren-Schule verbleiben, diesen Standort gibt - wird zur Kenntnis genommen
es schon seit dem Jahr 1992. Erreichbarkeit ist
sehr gut.
66. Schule
Schulkonferenz hat den SEP zur Kenntnis
genommen und möchte folgende Punkte
korrigiert & aufgenommen haben:
1.) Neubau einer vier- bis fünfzügigen GS im
Gebiet Schönefeld-Ost/Schönefeld-Abtnaundorf
→ hier müsste die Angabe der Anschrift des
Grundstücks ergänzt werden
zum Pkt. 1.):
- im SEP werden der Bedarf und
das Gebiet für einen neuen GSSchulstandort benannt, keine
Anschriften
2.) Verlagerung des Schulstandortes der 66.
Schule an den Schulstandort Komarowstr. →
Umzugstermin aufnehmen (zeitliche Rahmen
fehlt)
zum Pkt. 2.):
- der Umzugstermin wird erst
bekanntgegeben, wenn der
Abschluss der Baumaßnahme (mit
Abnahme) feststeht →
Umzugstermin gehört nicht in den
SEP
3.) Schulstandort Komarowstraße ist momentan
als Grundschule nicht geeignet → es fehlt eine
Sportanlage, ein Schulgarten und ein
grundschulgerechter Schulhof; außerdem muss
die Turnhalle grundhaft erneuert werden
Schule Portitz
zum Pkt. 3.):
- Schulhof (einschl. Schulgarten)
sind in der Baumaßnahme
inbegriffen
- Sportanlage → Kleinspielfeld soll
auf der Fläche gegenüber der
Schule errichtet werden
- Turnhalle wird im Rahmen der
Baumaßnahme mit saniert
Diskussionsgrundlage zur Meinungsfindung der
Schulkonferenz bilden Aussagen der SEP aus
den Jahren 2012, 2016 und 2017
Speziell zur SEP-Fortschreibung 2017 –
folgende Fragen:
1.) Wohin sollen die LRS-Klassen der A.Lindgren-Schule verlegt werden?
zum Pkt. 1.):
Hierzu muss ein gemeinsames
Gespräch zwischen Schule und
Bildungsagentur stattfinden und
eine Abwägung stattfinden.
2.) Gibt es konkret ein Grundstück für den
geplanten Neubau einer vier- bis fünfzügigen
Grundschule im Gebiet Schönefeld-Ost /
Schönefeld-Abtnaundorf?
zum Pkt. 2.):
Im SEP werden der Bedarf und
das Gebiet für einen neuen Grundschulstandort benannt, keine
Anschriften.
3.) Bereits 2017/18 sollte der Grundschulstandort
Tauchaer Straße eingerichtet werden. In der
Fortschreibung wird auf 2018/19 avisiert. Wann
beginnen die Baumaßnahmen ?
zum Pkt. 3.):
Die entsprechenden Planungsund Baubeschlüsse werden durch
die Verwaltung in die
Ratsversammlung gebracht.
Seite 5 von 33
4.) Bleibt es bei einer Außensanierung der GS
Portitz im Jahr 2018? Soll die Sanierung bei
vollem Schul- und Hortbetrieb erfolgen?
zum Pkt. 4.):
Im Nachgang zur verwaltungsinternen Abklärung erfolgt eine
Information an die Schule.
STB Ost
Schule
Inhalt der Stellungnahmen
Standpunkt der Verwaltung
Stellungnahme der Schulkonferenz mit folgenden
Hinweisen:
- Ablehnung einer Kapazitätserweiterung von über
15 Klassen am Schulstandort – Gründe:
Wilhelm-WanderSchule
Schule am Rabet
- erhebliche bauliche Mängel (unsanierte
Schulteil; elektrische Leitungen;
Sanitäranlagen; unzureichende Wärmeund Schallisolierung) und
- an der Behebung der Mängel
wird gearbeitet
- der Frage, ob ausreichende Kapazitäten
von Toiletten, Speiseraum, Sporthalle und
Schulhoffläche für den angegeben
Kapazitätsrichtwert von 4 Zügen (16
Klassen) vorhanden sind
- Kapazitätsengpässe wurden
dahingehend noch nicht signalisiert
→ entsprechende Prüfung müsste
bei beabsichtigter Erhöhung der
Kapazität erfolgen
Stellungnahme der Schulkonferenz mit folgenden
Hinweisen:
- Der Raumbedarf der 3 Vorklassen für Migranten
(insgesamt 68 Schüler) wird in der Übersicht des
Schulstandortes (S. 33) überhaupt nicht
berücksichtigt.
- Sowohl im Text als auch in der
grafischen Darstellung werden die
Vorklassen für Migranten (DAZ)
ausgewiesen.
- Kritikpunkte:
1.) Der Kapazitätsrichtwert liegt bei einer
Vierzügigkeit (16 Klassen). Dieser Richtwert wird
voraussichtlich im SJ 2017/18 erreicht und im SJ
2018/19 überschritten und nicht erst, wie
dargestellt im SJ 2024/25. Es ergeben sich
Schwierigkeiten:
- räumlichen Differenzierung für
integrative und inklusive Beschulung;
- beim Werk- und Anfangsunterricht;
- ist abhängig von den Anmeldezahlen und der Klassenbildung
- Speisraumkapazität uund hoher
Lärmpegel
- Problem bisher nicht bekannt →
Prüfung wird bei steigender
Schülerzahl erfolgen
- unsaniertes Schulgebäude → es fehlen
Brandschutzmaßnahmen; Sicherheitsvorgaben
(Verschließbarkeit der Räume von Innen;
schlechter Zustand der Fenster; Schallisolierung)
Eine Überbelegung der Schule über den
Kapazitätsrichtwert von 16 Klassen ist deshalb
Seite 6 von 33
- neue schulorganisatorische
Struktur notwendig → angepasst
auf die zur Verfügung stehenden
Räumlichkeiten
- an der Behebung der Mängel
wird gearbeitet
nicht umsetzbar
August-BebelSchule
- gemeinsamer Schulbezirk zwischen WilhelmBusch-Schule und August-Bebel-Schule →
erzeugt dringenden Handlungsbedarf bzgl. eines
Schulneubaus in diesem gemeinsamen Einzugsgebiet → die zeitliche Inbetriebnahme des Schulneubaus zum SJ 2023/24 ist um zwei Jahre zu
spät
- der Schulneubau in diesem
Bereich ist zwingend erforderlich,
jedoch bedarf es zur Realisierung
des Vorhabens bestimmter Vorlaufzeiten zur Bereitstellung der
Liegenschaft; finanzieller Mittel und
Einordnung der planerischbaulichen Maßnahme
Handlungsfelder bei steigenden Bedarf:
- Schulsozialarbeit → bei steigender Schülerzahl
ist die Zahl der Schulsozialarbeiterstellen von
einer VZÄ auf zwei VZÄ anzuheben
- eine Überprüfung des Bedarfs ist
bei gestiegener Schülerzahl
vorzunehmen
- Turnhalle → eine gemeinsame Nutzung mit der
125. GS kann bei steigenden Schülerzahlen nicht
fortgeführt werden
→ im Nachmittagsbereich sollten zukünftig
vollständig unterrichtsergänzende Angebote v.
Hort & GS zur Verfügung stehen
→ Sanierung des Sanitäranlagen zwingend
erforderlich → Ende 2016 musste aus
hygienischen Gründen z.T. eine Teilsperrung der
Sanitäranlagen erfolgen
- bei der Nutzung der Sporthalle
hat die Absicherung des Sportunterrichtes von Schulen den
Vorrang vor unterrichtsergänzenden Angeboten
- Raumnutzung im Schulgebäude → damit
bestehende Aufsichtspflichten erfüllt und die
inhaltliche Arbeit umgesetzt werden können →
momentan sind die Horträume im 1. u. 3. OG →
führt bei offener Hortarbeit zu Problemen
- eine Gebäude- und Raumumstrukturierung ist gemeinsam zu
prüfen
Handlungsbedarf für den Schultäger (aus
Sicht der Schule):
- Vermietung mit der Musikschule muss
beendet werden;
- an der Behebung der Mängel
wird gearbeitet
- eine Mietvertragsauflösung mit
der Musikschule ist durch die
Verwaltung zu prüfen
- ehemaligen Hausmeister-Wohnung
- Prüfung erfolgt
sanieren und wieder zugänglich gemacht
werden;
- Renovierung v. Räumen im Erdgeschoss;
- Räume 101 (FUR Informatik) und 102
(AUR) muss ein Wanddurchbruch
erfolgen, um steigenden Platzbedarf des
Lehrerkollegiums mit
Computerarbeitsplätzen zur Verfügung zu
stellen
- Raum 127 (Lehrerzimmer) muss als FUR
Informatik umgenutzt werden
- Raum 309 – Sanierung zur Nutzung als AUR
- Prüfung erfolgt
- Toilettenanlage → die Toilettenanlagen sind mit
dem jährlichen Bedarf abzugleichen →
ungenutzte Toilettenanlagen sind zu sanieren und
wieder in Betrieb zu nehmen
- Medien → 4 Klassenräume sind mit
Multimedialentafeln auszustatten;
Seite 7 von 33
- Schule & Hort werden beauftragt
ein „Zielraumprogramm“ zu
→ Internetzugänge in allen Klassen und je Etage
ein Klassensatz portable Laptops zur Verfügung
stellen
erstellen → deren Umsetzung wird
durch die jeweilige Fachabteilung
geprüft
- für problemlosen Schul- und Hortbetrieb → Ziel
– neue Gebäudegliederung für das SJ 2017/18
vornehmen, d.h. Räume im EG bis August 2017
für den Hort nutzbar machen
- wird geprüft
- erforderliche Sanierungs- u. Renovierungsarbeiten müssen umgesetzt werden und der
Neubau einer zwei- bis dreizügigen GS im SJ
2020/21 umgesetzt werden
Schule Mölkau
Stellungnahme der Schulkonferenz mit folgenden
Hinweisen:
- Zustimmung zur Dreizügigkeit der GS Mölkau
- dringende Bereitstellung von Raumkapazitäten
ab SJ-Beginn 2017/18 durch Modulbauten /
Container (mit Sanitäranlagen u. Garderoben)
- wird durch die Verwaltung
vorbereitet
- ausgelagerte Musikraum in der Sporthalle (im
- kann so bestätigt werden
Gymnastikraum) kann nur eine Übergangslösung
sein
- Vorschlag → FUR Kunst der Oberschule könnte - dazu muss eine Abstimmung
in den Container verlagert werden, so dass ein
zwischen Schule und Verwaltung
AUR für die GS (für zukünftige dritte 1. Klasse)
vorgenommen werden
geschaffen werden kann
- mit Abschluss des ersten Bauabschnitts der OS
können die bisher von der OS genutzten Räume
für die GS frei gezogen werden → grundschulgerechter Umbau notwendig
- ist so geplant
- nach Auszug der OS aus → Schaffung eines
FUR (für Musik; Ethik / Religion; Fö. DAZ-Kinder;
usw.)
- ist so geplant
- Speiseraumgröße ist problematisch
- eine Vergrößerung des Speiseraumes ist ebenfalls geplant
- nach 2. BA von der OS → Einrichtung eines
MZR für die GS
- ist so geplant
- in den Bauvorhabenplan muss aufgenommen
- ist in die Investitionsplanung mit
werden → energetische Sanierung; Ersatzbau f.
aufzunehmen
Klassenzimmer im Grünen; Freiflächengestaltung;
Ersatzbeschaffung v. Schulgarten; Möblierung der
Containerzimmer
Christoph-ArnoldSchule
- Vermutung, dass bis zum SJ 2020/21 die
Grundschule auf eine Fünfzügigkeit ansteigt →
ein Absinken auf 16 Klassen ab dem SJ 2019/20
wird bezweifelt
- Prognose der Schüler- und
Klassenzahlen basieren auf der
Bevölkerungsvorausschätzung der
Stadt Leipzig → bilden die Grundlage für die Bedarfsberechnung
- im Fazit wird stetiger Anstieg der Schülerzahlen
erwähnt → löst nicht die aktuellen Probleme, wie
wir weiterhin mit einer Fünfzügigkeit planen und
- der Schulentwicklungsplan stellt
den Bedarf fest und zeigt auf, wie
mit Maßnahmen anstehenden
Seite 8 von 33
arbeiten sollen
- gleiche Problem mit der Sporthalle → Bedarf
wird ab dem SJ 2017/18 ausgewiesen → als
Lösungsansatz führt man den Neubau einer
Zweifeldsporthalle aus → wird erst ab Mai 2020
zur Verfügung stehen
Kapazitätsproblemen begegnet
werden kann → Umsetzung von
Maßnahmen erfolgt in der
Investitionsplanung
- es gibt aktuelle Probleme → keine größere
Sporthalle; Speiseraum, Werkraum sowie weitere
Räume f. zusätzliches Personal, Lagerung v.
Schüler- u. Unterrichtsmaterial sowie Garderoben
- die Erweiterung der Schule ist
bereits angeschoben und der
schnellstmögliche Baubeginn wird
angestrebt
- fehlende Toiletten ein weiterer kritischer Punkt
- an der Behebung der Mängel
wird gearbeitet
- im Entwurf steht Prüfung einer zweiten Grundschule → im Stadtrat wurde ein Neubau einer
zweiten Grundschule beschlossen → ein Bedarf
wird erst ab dem SJ 2024/25 ausgewiesen → wie
kommt man auf diese Zahlen und was ist mit dem
Beschluss im Stadtrat
- die Errichtung einer zweiten
Grundschule ist erst dann sinnvoll,
wenn sie mindestens sicher zweizügig geführt werden kann
- viele Widersprüche und keine realistischen
- Widersprüche oder unrealistische
Zahlen → keine Zustimmung zur Entwurfsfassung Zahlen werden nicht gesehen
Stellungnahme der Schulkonferenz richtet sich
auf den STB Ost mit folgenden Hinweisen:
Hans-ChristianAndersen-Schule
- bei steigendem Schüleraufkommen → Kapazitätserweiterung notwendig
- kann so bestätigt werden und ist
im Handlungsbedarf verankert
- geplante Sanierungen u. Sporthallenneubau
nicht aus dem Fokus geraten → sonst Notstand
- Sanierungen und Sporthallenneubau werden im Rahmen der
Investitionsplanung mit berücksichtigt
- H.-Ch.-Andersen-Schule → Speiseraumtrakt ist
dringend sanierungsbedürftig
- ist in die Investitionsplanung
aufzunehmen
Brüder-GrimmSchule
Die Schulkonferenz stimmt dem Entwurf zur
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zu.
Theodor-KörnerSchule
Aspekte zur dringenden Beachtung für die SNP:
- aktuelle Zahlen als Basis für die Planung nutzen - werden genutzt
- kurze, verkehrssichere Schulwege
- 2-km-Radius wird berücksichtigt
- kleiner Schülerzahlen in den Klassen
- Schülerzahl pro Klasse wird
durch das Schulgesetz vorgegeben
- Geschwister in einer GS gemeinsam beschulen
- Schule kann selbst dieses Aufnahmekriterien aufnehmen
- Entscheidung liegt bei der Schule
gemeinsam mit der Bildungsagentur
- Einschulung der Schulanfänger in WuschSchule der Eltern – ohne Losverfahren
- Beachtung der 2 VKA/DAZ-Klassen seit 08/2016 - findet bei der Planung Berücksichtigung
- hohe Anmeldezahlen an der Schule → Planung - wird zur Kenntnis genommen
Seite 9 von 33
mit je drei 1. Klassen in den weiteren SJ
24. Schule
74. Schule
- Erweiterung der Sporthallenkapazität → mehr
Klassen bedingen mehr Sportstunden
- wird berücksichtigt
- kindgerechte Gestaltung des Schulhofes (mehr
Begrünung, Ruhebereiche, Sitzecken, Sport- u.
Spielanlagen)
- kann unterstützt werden
- Sanierung und Dämmung des Schulhauses,
neue Fenster, Lärmschutzdecken in
Unterrichtsräumen, Malerarbeiten in den
Schulräumen
- ist in die Investitionsplanung
aufzunehmen
Stellungnahme der Schulkonferenz mit folgenden
Hinweisen:
- Regelkassen – zweizügig und 3 LRS-Klassen
kommen noch hinzu
- wird so zur Kenntnis genommen
- Garderoben und die Speiseraumgröße stoßen
an die Grenzen
- Problem bisher nicht bekannt →
Prüfung bei steigender Schülerzahl
- Hinweis → Deckenstatik der Aula für die
Nutzung der derzeitigen Schülerzahl ist
grenzwertig
- zeitnahe Prüfung notwendig
- zusätzliche finanzielle Mittel für schulische
Zusatzmaterialien für Integrationsschüler;
Erhöhung der Finanzierung für Lehr- und
Lernmittel sowie Verbrauchsmaterialien
- Prüfung notwendig
- es gibt eine steigende Anzahl von Schülern mit
LRS → im SEP mit berücksichtigen
- wird berücksichtigt → LRSKlassenbildung erfolgt gemeinsam
mit der SBA-L
- Berechnung zu den Entwicklungen von
Lernförderschulen und Schulen für
sozial/emotionalen Förderbedarf ist zu
optimistisch → Bedarf wird steigen
- findet im SEP eine Berücksichtigung → zu beachten ist
dieses Thema bei der Umsetzung
von Inklusion
- Kellergeschoss kann seit der Sanierung 2014/15 - die Austrocknung des Kellergenicht mehr genutzt werden → diese Räume
schosses dauert 5 Jahre, so dass
fehlen sehr für die Arbeit in Schule & Hort
in dieser Zeit keine Nutzung der
Räume erfolgen kann
- 5 Klassenräume werden durch Schule und Hort
doppelt genutzt → das bringt räumliche
Einschränkungen in der Freiarbeit von Schule und
Hort
- bei Doppelnutzung zwischen
Schule und Hort gibt es gewisse
Einschränkungen → bedarf einer
optimalen Abstimmung zwischen
Schul- und Hortleitung
- seit 12/2016 ist die Schulhofsanierung geplant
- Prüfung erfolgt
→ kein Baubeginn sichtbar → seit 2015 haben die
Kinder keine Spielgeräte auf dem Hof
Ernst-PinkertSchule
Stellungnahme der Schulkonferenz mit folgenden
Hinweisen:
1.) Planungssicherheit für das Gebäude II der E.Pinkert-Schule
Seite 10 von 33
- eine schnellstmögliche Sanierung
des Gebäudes ist beabsichtigt
2.) Sanierung des Gebäudes Haus II → vor
Nutzung des Gebäudes Haus II ist eine
Instandsetzung des Schulgebäudes notwendig
3.) Modernisierung / Sanierung des 2. Schulhofes - ist in die Investitionsplanung
(inklusive Außensportanlage)
aufzunehmen
4.) Modernisierung / Neubau der Sporthalle → für
eine 4-zügige Schule ist der Platz nicht
ausreichend
5.) Verkehrswege → Schulweg entlang der
Martinstraße soll mit weiteren Überquerungsmöglichkeiten (Fußgängerüberweg) und
Halteverbote versehen werden
- Prüfung im Rahmen der
Schulwegsicherheit
6.) Kapazitäten in den sanitären Räumen
anpassen
- Prüfung erfolgt
STB Südost
Schule
Inhalt der Stellungnahmen
Standpunkt der Verwaltung
Fritz-Baumgarten-Schule Zustimmung
Wilhelm-Busch-Schule
Lehrerschaft: Zustimmung zum
Ersatzbau.
Elternschaft: Ablehnung zum
Ersatzbau.
- Gute Bedingungen am jetzigen
Standort.
- Befürchtung weiter Schulwege,
da neuer Standort noch nicht
benannt ist. ggf. weniger
Pausenfläche und Schulgarten.
- Besser GS am Standort
belassen und für die 125. OS ein
neues Schulhaus bauen.
Franz-Mehring-Schule
Zustimmung
Heinrich-Mann-Schule
Annahme erfolgt einstimmig.
Hinweise:
Schule führt zwei Züge, die nicht
erweiterbar sind.
Der Schulbezirksänderung zur 31.
Schule (Neubau) wird zugestimmt,
aber erst, wenn der Bedarf selbst
nicht gesichert werden kann.
Der Fertigstellungstermin zum
Neubau der 31. Schule soll
konkret benannt werden.
Seite 11 von 33
Der neue Standort für die Grundschule wird
im Gebiet des jetzigen Schulbezirks und in
der Erweiterung bis zur Dresdner Straße,
Breite Str., Riebeckstraße gesucht. Aktuell
befasst sich die ämterübergreifende AG
"Soziale Infrastruktur" mit der Suche.
Dabei werden die Bedarfe, einschließlich der
Freiflächen, Schulgarten etc. für eine
vierzügige Grundschule mit Sporthalle
berücksichtigt.
Der Neubau einer Grundschule ist
kostengünstiger als der Neubau einer
Oberschule. Die Oberschule wird ebenfalls
im Gebiet benötigt.
Aufgrund des sehr alten Baumbestandes als
auch baulichen Besonderheiten (z.B.
Denkmalschutz), ist eine Erweiterung der
Schule am Standort nicht möglich.
Gemäß der Zeitleiste zur Finanzierung ist
das Bauende für 2021 vorgesehen. Eine
exakte Festlegung des Termins setzt voraus,
dass keine Unwägbarkeiten eintreten, was
erfahrungsgemäß jedoch kaum zu
Bei Veränderungen der
Schulbezirksgrenzen kann für
bestimmt Bereiche der
Colmsiedlung auch die Schule
Holzhausen mit in Betracht
gezogen werden.
Schule Liebertwolkwitz
Zustimmung
Schule Holzhausen
- Die Kapazität liegt bei 10
Klassen.
- Bei höherer Belegung muss auf
Horträume ausgewichen werden,
was ein Wechsel der Gebäude bei
Wind und Wetter bedeutet. Dabei
werden die Ganztagsangebote
und die offenen Hortarbeit
eingeschränkt.
- Das Hortgebäude bedarf einer
dringenden Sanierung und
Erweiterung, da Gruppenräume,
Teeküche, Integrationsräume und
Garderoben fehlen.
- Seit Nachnutzung der Schule
durch den Hort lässt sich das
Sicherheitskonzept, was das
Abschließen der Schule bedeutet
nicht umsetzen.
Wünsche/Forderungen
- ein neues Wohnviertel mit 50
Eigenheimen entsteht - dies muss
in der Planung mit Beachtung
finden. - Dann können Kinder aus
Baalsdorf und Engelsdorf nicht
mehr aufgenommen werden.
- Damit Planungssicherheit
gewährt werden kann, wird
gefordert, dass die Freie Träger
verpflichtet werden, die Zahlen
über die angemeldeten Kinder zu
melden.
31. Schule
vermeiden ist.
Besteht die Notwendigkeit der
Schulbezirksänderung, wird dieser Vorschlag
mit berücksichtigt, kann aber nur zum
Tragen kommen, wenn die Schule
Holzhausen dadurch nicht überbelegt wird.
Wenn mehr Klassen gebildet werden
müssen, als Räume im Schulgebäude
vorhanden sind, müssen Räume des Hortes
am Vormittag für den Unterricht genutzt
werden. Ein Wechsel der Gebäude während
der Unterrichtszeit lässt sich da nicht
gänzlich vermeiden.
Es ist richtig, die genannten Defizite des
Hortes sind gegeben. Durch einen neuen
Anbau mit Erweiterung und Verbindung zum
Schulgebäude kann dieses ausgeglichen
werden. In der Folge wäre auch die Einhaltung des Sicherheitskonzeptes gegeben.
Entwicklungen dieser Art sind in die
Bevölkerungsprognose des Amtes für
Statistik und Wahlen und nachfolgend in die
Berechnung der Schülerzahlen für die
Schule mit eingeflossen. Im Ergebnis ist eine
Überbelegung der Schule heute nicht
erkennbar. Da eine Erweiterung der
Christoph-Arnold-Schule in Engelsdorf
vorgesehen ist, besteht dann keinen
Notwendigkeit Schüler aus deren
Schulbezirk aufzunehmen.
Per Schulgesetz sind die freien Träger
verpflichtet die Schülerzahlen der Stadt zu
melden. Die meisten kommen dieser
Aufforderung nach. Jährlich werden Ende
Mai die Schulen um die entsprechende
Zuarbeit gebeten.
- Die Schulnetzplanung künftig
zeitlich so ausgeben, dass eine
fristgerechte Einladung der
Schulkonferenz möglich ist.
Zustimmung
- Verweis auf Schreibfehler
wurden berichtigt
- Es wird um Berichtigung der
Zahlen in den Tabellen Seite 39
und 40 gebeten.
- Es können nur 8 Klassen im
Schulhaus unterrichtet werden,
was auch aus brandschutz-
Die Daten vom IST sind vom Stichtag der
„Kamenzstatistik“ 2016.
Seite 12 von 33
Die Planzahlen sind Zahlen, die sich aus der
Bevölkerungsprognose ergeben. Sie führen
dazu, dass sich die Klassenzahl erhöht. und
rechtlichen Gründen zu bedenken
ist (Rettungswege).
- Die Gesamtklassenzahl kann
erst ab Nutzung des neuen
Schulhauses auf 12 erhöht
werden.
eine höhere Kapazität erforderlich ist. Diese
Aussage muss getroffen werden und darf
nicht an die 8 vorhandenen Klassenräume
angepasst werden. Mit der Aussage zur
höheren Kapazität begründet sich auch der
Bedarf für den Schulneubau. Bis zur
Nutzung des neuen Schulhauses ist der
Kapazitäts-Mehrbedarf durch Schulbezirksänderung auszugleichen.
- Nach aktuellem Stand ist die
Fertigstellung des Neubaus für
Schuljahresbeginn 2020/21
vorgesehen.
Wurde aktualisiert. Die Fertigstellung ist für
2020 vorgesehen.
STB Süd
Schule
9. Schule
Inhalt der Stellungnahmen
Standpunkt der Verwaltung
- Stadtteile Marienbrunn und Lößnig → auch
- die Umsetzung zur ZusammenEinwohnerzuwachs → eine Zusammenlegung legung der Schulbezirke ist auf
der Schulbezirke von Marienbrunner Schule
dem Weg
und 9. Schule wird von der Schule unterstützt
- Schule möchte sich als Standort mit einer
Professionalisierung im Bereich Integration
und Inklusion aufstellen
- wird zur Kenntnis genommen
- LRS-Stützpunktschule soll bleiben
- es gibt keine anderen Pläne
- Schaffung von mehreren Differenzierungsräumen zur Förderung von Kindern mit
Integrationsstatus
- entsprechend der vorhandenen
Raumressourcen im Schulgebäude
- mit Zunahme der Schüler- und Klassenzahl - analog anderer Schulen
verstärkt sich die Doppelnutzung zw. Schule &
Hort
- durch die hohe Anzahl von Kindern mit
Förderschwerpunkt emotionale/soziale
Entwicklung wird ausreichend Platz zur
Förderung benötigt
- im Rahmen der vorhanden
Räume im Schulgebäude
- um die avisierte Anzahl von 3,5
Klassenzügen zu erfüllen, wird ein
Gebäudeanbau auf der linken Seite des
Schulgeländes empfohlen → als Multifunktionsgebäude
- ein Gebäudeanbau ist derzeit
nicht geplant → Ziel ist zunächst
optimale Auslastung des Schulgebäudes
- hohes Verkehrsaufkommen vor der Schule
- wird durch die Verwaltung geprüft
zwischen 6.30 Uhr bis 7.45 Uhr → Transport
(durch Fahrdienst) von ca. 60 Schülern (aus
den 4 LRS-Klassen) → Empfehlung des
Ordnungsamtes → Einrichtung einer „Kiss and
Go-Zone“ vor der Schule zur gefahrlosen
Verabschiedung der Schüler
Marienbrunner Schule
8. Schule
Die Schule ist mit der
Seite 13 von 33
Schulentwicklungsplanung einverstanden.
3. Schule
Schule Connewitz
STB Südwest
Schule
Schule am Adler
Inhalt der Stellungnahmen
Standpunkt der Verwaltung
- Schon im SJ 2017/18 sind mehr
Schüler angemeldet, als im Plan dargestellt. 216 statt 144. In den nächsten
Jahren könnte sich eine höhere Klassenzahl anbahnen.
- Aktuell ist das Schulhaus zweizügig
ausgeschöpft.
In der Planzahl sind prozentual die Abgänge an die Schulen in freier Trägerschaft
sowie an Förderschulen mit eingerechnet.
Bei der Zahl 216 ist das noch nicht erfolgt.
Zuzüge und Wegzüge können nicht
geplant werden. Es ist zu erwarten, dass
die Zahl weiter steigen wird. Aus diesem
Grund wurde der Ersatzbau mit
Erweiterung um zwei Züge auf den Weg
gebracht. Aktuell findet die Umsetzung
statt. Der Nutzungsbeginn ist für 2020
vorgesehen. Bis dahin müssen alle
Ressourcen in den Schulhäusern der 120.
Schule und der Schule am Adler für
Unterricht genutzt werden.
- Für das Projekt der integrativen
Beschulung einer Schülergruppe mit
Schwerpunkt Lernen und für Kunst wird
der einzige Nichtunterrichtsraum genutzt.
Das Projekt ist auf 7 Schüler der Schule
bezogen und endet mit Abgang der
Schüler.
Das Raumprogramm für eine Grundschule
gibt keinen Kunstraum vor.
- Ein Unterrichtsraum musste für die
Lehrer umgenutzt werden, da dass
Lehrerzimmer mit 24m² für 17 Personen
erheblich zu klein war.
- Im Haus findet Schulsozialarbeit statt.
- Räume für individuelle Förderung von
integrierten Schülern (19) stehen nicht
zur Verfügung.
60. Schule
Die individuelle Förderung kann auch am
Vormittag in Räumen des Hortes durchgeführt werden. das bedarf einer
Abstimmung zwischen beiden Leiterinnen.
- Erschwerend ist die Organisation des
Schulbetriebs in der gemeinsamen
Nutzung mit der Oberschule - besonders
beim Sport.
Nicht alle Bereiche des Lehrplans
können erfüllt werden.
- Ein Fachunterrichtsraum Musik fehlt
auch.
- Die Toiletten befinden sich im
Erdgeschoss, was für die Schüler weite
Wege bedeutet und den punktlichen
Unterrichtsbeginn erschwert.
-Die zeitnahe Umsetzung des
Schulneubaus in der Rolf-Axen-Straße
ist dringend erforderlich.
Es erfolgt die Abstimmung zwischen
Schule und Verwaltung, ob in einer
anderen Sporthalle Kapazitäten für Sport
gewährt werden können. Die Schulleiter
kennen diese Vorgehensweise.
Bei der Berechnung der Schülerzahlen
wurden die Bebauungsgebiete des
Grundlage für die Schulnetzplanung ist
stets die amtliche Bevölkerungsprognose
Seite 14 von 33
Das Raumprogramm für eine Grundschule
gibt einen Fachunterrichtsraum Musik erst
ab einer Vierzügigkeit vor.
Stadteils Knautkleeberg-Knauthain,
Rehbacher Straße, Thomas-MüntzerSiedlung, Angersiedlung sowie Hartmannsdorf nicht angemessen einbezogen. Damit ist mit einem kontinuierlichen Zuwachs zu rechnen. Ob die
Dreizügigkeit ausreicht ist anzuzweifeln.
- Alle genannten Maßnahmen der 60.
Schule in die mittelfristige Planung
aufzunehmen ist nicht akzeptabel.
- Der Baubeginn 20128 ist unbedingt
einzuhalten.
- Der Handlungsbedarf ist dringend
gegeben, da die Schule bereits 2017/18
dreizügig ist.
- Wegen Fluchtwegsicherung können
drei Räume nur mit 24 Schülern belegt
werden - im Text stehen zwei.
der Stadt Leipzig. Anhand der aus der
Bevölkerungsprognose abgeleiteten
Schülerzahlentwicklung für die 60. Schule,
lässt sich der Bedarf für eine Vierzügigkeit
gegenwärtig nicht ausweisen. Da aber in
Knautkleeberg-Knauthain als auch in
Hartmannsdorf-Knautnaundorf weiteres
städtebauliches Entwicklungspotential zu
erwarten ist, wurde im Schulnetzplan die
Einordnung einer neuen zusätzlichen
Grundschule im Gebiet aufgenommen. Im
Unterausschuss Schulnetzplanung des
Fachausschusses für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Bildung wurde dieses
Vorhaben befürwortet.
Ist geändert.
- Die Nutzung des Hortes für die Dauer
von drei Schuljahren ist keine Lösung.
Die Bedingungen im Hort entsprechen
nicht den Standards
- Den Bedingungen im Hort sollte ein
höherer Stellenwert zugesichert werden.
Die vorhandenen Bedingungen
entsprechen nicht den gesundheitlichen
und sicherheitstechnischen Richtlinien.
Hier besteht zeitliche Dringlichkeit, da die
Teilnehmerzahl im Hort schon jetzt
überschritten ist. Die Weiterentwicklung
des Hortes ist außer acht gelassen.
Die Nutzung der Horträume für den
Unterricht am Vormittag ist durchaus
möglich. Die Räume haben größtenteils
Unterrichtsraumgröße. Die schulinterne
Organisation würde jedoch erschwert.
Es gibt sicherheitsrelevante Bedingungen,
die noch nicht erfüllt sind. Hierzu gab es
eine Abstimmung mit Hortleitung und
Werterhaltung. Finanzielle Mittel zur
Beseitigung der Mängel sind in 2017
eingestellt. Die Auflagen des
Landesjugendamtes werden erfüllt.
Der Hort hat eine Betriebsgenehmigung.
Grundsätzlich können alle allgemeinen
Unterrichtsräume vom Hort nachgenutzt
werden. Eine Mitnutzung des Schulgebäudes durch den Hort, wird bereits
praktiziert.
Folgende Ziele werden verfolgt:
- Anbau an der 60. Schule zum Ausbau
einer dreizügigen Grundschule.
- Bau einer Sporthalle auf dem Gelände.
- Umgestaltung des Schulhofes.
- Sanierung des Altbaugebäudes der
Schule.
- Ausbau des Dachbodens prüfen Nutzung als Bücherei.
- energetische Sanierung unter
Beachtung Denkmalschutz.
- Sanierung des Hortgebäudes.
- Sanierung und Umgestaltung der alten
Sporthalle für Nutzung des Hortes.
- Nutzung Grundstück ehemaliger
Schulgarten der ehemaligen 14.OS zur
Kapazitätserweiterung des Hortes.
- Gestaltung Außengelände des Hortes.
separate Stellungnahme Elternrat:
- analog Stellungnahme Schule
Seite 15 von 33
Ist in Planung.
Ist vorgesehen.
wird durch die Verwaltung geprüft
Erfolgt in Vorbereitung und im
Zusammenhang mit der Planung zur
Sanierung des Hort-Standortes
zusätzlich:
- zweiter Schulstandort erforderlich
Fanny-HenselSchule
Da in Knautkleeberg-Knauthain als auch in
Hartmannsdorf-Knautnaundorf weiteres
städtebauliches Entwicklungspotential zu
erwarten ist, wurde im Schulnetzplan die
Einordnung einer neuen zusätzlichen
Grundschule im Gebiet aufgenommen.
- Unmut über Infrastruktur der weiterführenden Schulen. da nur in Zentrumsnähe, damit weite Schulwege für Schüler
der Oberschulen und Gymnasien.
Bei der Einrichtung neuer weiterführender
Schulen wird grundsätzlich auf zentrumsnahe Gebiete orientiert. Dies sichert, aufgrund der guten Erreichbarkeit aus allen
Stadtgebieten, die per Schulgesetz
geforderte Mindestzügigkeit von zwei bzw.
drei Zügen. Zudem ist auch unter dem
Gesichtspunkt des später wieder eintretenden Schülerrückganges eine langfristige
Nutzung der Schulgebäude sowie der
getätigten Investition gesichert. Ein in der
Peripherie angesiedelte weiterführende
Schule hat in der Situation des Schülerrückganges größte Schwierigkeiten jährlich
die geforderte Mindestzügigkeit zu
erreichen. In der Folge wäre eine
Schließung der Schule unausweichlich.
- Überprüfung der Schulwege für
weiterführenden Schulen aus LeipzigSüdwest mit der Schlussfolgerung für
günstigere Standorte weiterführender
Schulen, welche den Kindern entgegen
kommen
Das OVG hat eine Entscheidung zum
zumutbaren Schulweg von 45 Minuten
(eine Strecke) getroffen. Zum Besuch der
weiterführenden Schulen besteht eine freie
Wahl. Damit steht es den Eltern frei,
unabhängig vom Wohnort, ihre Kinder an
der gewünschten Schule anzumelden. Das
kann dazu führen, dass an den Schulen
mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze
vorhanden sind. Können Zweit- und
Drittwünsche erfüllt werden und liegen
dennoch mehr Anmeldungen vor, wird in
diesen Fällen ein Losverfahren durchgeführt. Dieses rechtssichere Verfahren als
auch die Aufnahme der Schüler und
Klassenbildung obliegt der Schulleitung
und der SBA-L.
- Der Bau einer Zweifeld-Sporthalle ist
notwendig und dringend. da die jetzige
Sporthalle nicht mehr ausreicht und
bereits die Sporthalle des Deutschen
Turn- und Sportbundes in der Lauchstädter Straße mit genutzt werden muss.
Das ist auf Dauer nicht möglich.
- Die alte Sporthalle muss erhalten
bleiben, da eine Zweifeldhalle für beide
Schulen nicht ausreicht.
- Die Fanny-Hensel-Schule sollte die alte
Sporthalle zur Verwaltung zugeordnet
bekommen. Neben dem Unterricht
können GTA, Hort und Koop. mit
Kindereinrichtungen verwirklicht werden.
- Der Neubau der Grundschule in der
Gießerstraße wird begrüßt. Bei einer
Der Bau der Sporthalle ist dringend und
nicht ewig aufschiebbar. Im Enteignungsverfahren findet aktuell keine Bewegung
statt.
Seite 16 von 33
Die alte Sporthalle beleibt erhalten, da sie
unter Denkmalschutz steht.
Die Zuordnung ist möglich.
Bei Änderung der Schulbezirksgrenzen
werden stets alle beteiligten Schulen
eingebunden.
Schulbezirksänderung sollen zum
gegebenen Zeitpunkt alle betreffenden
Schulen eingebunden werden.
Erich-ZeignerSchule
120. Schule
- Laut Schulnetzplanung liegt der
Richtwert der Belegung bei 4 Zügen.
Eine Fünfzügigkeit ist aber möglich, bis
die Gießerstraße zur Verfügung steht.
- Der Lenkung von Schülerströmen zur
Gießerstraße wird zugestimmt.
- Der Bau einer Zweifeld-Sporthalle ist
dringend geboten. Die alte Halle soll aber
bestehen bleiben, da diese bei mittelfristig 26 Klassen für beide Schulen
benötigt wird. Alternativ Prüfung einer
Dreifeld-Sporthalle am zu enteignenden
Grundstück.
Die Errichtung des Ersatzbaus und der
Bau einer Zweifel-Sporthalle auf dem
benachbarten Gelände wird begrüßt.
Die Bereitstellung des Neubaus im Jahr
2020/21 ist dringend einzuhalten.
- der baulich Zustand des Gebäudes ist
schlecht.
- Die Auslastung ist in 2018/19 erreicht.
- Die Anmeldezahlen sind höher als im
Schulnetzplan ausgewiesen. Sie werden
auch in den kommenden Jahren höher
ausfallen.
Der Erhalt der jetzigen Sporthallehalle ist
vorgesehen, da diese dem Denkmalschutz
untersteht. Insofern ist für die Sicherung
des Sportunterrichts der Bau einer
Zweifeldhalle erforderlich.
- Es sollte geprüft werden, ob die beiden
vierzügigen Grundschulen für den
künftigen Bedarf ausreichen.
In der Planzahl sind prozentual die
Abgänge an die Schulen in freier Trägerschaft sowie an Förderschulen mit eingerechnet. Bei der Zahl 216 ist das noch
nicht erfolgt. Zuzüge und Wegzüge können
nicht geplant werden. Es ist zu erwarten,
dass die Zahl weiter steigen wird.
Mit der zweijährigen Fortschreibung der
Schulnetzplanung erfolgt eine stete
Überprüfung der Bedarfe.
- Bei der Planung des neuen Schulhauses muss die Schule mit eingebunden werden. Bedürfnisse der Schule
und des Hortes müssen berücksichtigt
werden. Im Zuge der inklusiven Unterrichtung sind zusätzlich Therapieräume
und Differenzierungsräume erforderlich.
Die Einbindung wird erfolgen. Für
Grundschulen gilt je nach Zügigkeit das
vorgegebene Raumprogramm. es ist
abzuwarten, inwieweit das SMK Aussagen
Vorgaben für zusätzliche Bedarfe an
Schulen im Zusammenhang mit inklusiver
Unterrichtung trifft.
- Die Fahrradausbildung in der alten
Sporthalle wird kritisch gesehen.
- Der Platz in der Halle ist zu klein,
- Prüfung des Vorrangs von Breitensport
oder Fahrradausbildung
- Die alte Sporthalle für die Fahrradausbildung zu nutzen stellt ein zusätzliches
Angebote/Ergänzung zu den vorhandenen
Standorten dar. Die Durchführung der
Fahrradausbildung obliegt der Polizei.Die
Stadt ist aber angehalten Jugendverkehrsschulen vorzuhalten.
Der Breitensport kann auch in der neuen
Sporthalle seinen Platz finden. Der Hort
kann, wenn nicht anderer Lehrplanunterricht erforderlich ist, die neue Sporthalle
nach Unterrichtsende nutzen.
- Der Hort kann die Sporthalle am Nachmittag für zusätzliche Angebote nutzen.
- Nach Bereitstellung der neuen
Schulgebäude für die 120. Schule und
die Schule am Adler ist der gemeinsame
Schulbezirk aufzuheben.
Schule am Auwald
Seite 17 von 33
STB West
Schule
Inhalt der Stellungnahmen
Standpunkt der Verwaltung
- Die 90. Schule wird ab 2018/19 wieder in
eine Zweizügigkeit gehen. Mit der
Umnutzung des Kunstraumes wäre die
Aufnahmekapazität erreicht.
Die Bildung einen gemeinsamen
Schulbezirks mit der 91. Schule (soll
einen Anbau erhalten) ab dem Schuljahr 2018/19 wird für eine optimale
Auslastung der Klassen sorgen. So
kann die Zweizügigkeit ggf. vermieden
werden.
Bei Bedarf muss das Sachgebiet
51.43 Horte mit den freien Trägern in
Verhandlung treten.
78. Schule
90. Schule
- Ein Problem ist die Hortbetreuung, die
außerhalb der Schule bei freien Trägern
stattfindet. Die Erweiterung der Hortkapazitäten ist bei den freien Trägern, nach
deren Aussage, nicht möglich.
- Die Bildung des gemeinsamen
Schulbezirks kann das Problem der
Hortbelegung nicht lösen.
Hinweise:
- Erweiterung der Kapazität der Schule
durch Übernahme des gesamten
Gebäudes Garskestraße 21.
- Erweiterung des Grundschulbezirkes und
damit Entlastung der 91. Schule.
- Bildung eines eigenen kommunalen
Horten im Schulgebäude.
- Der Grundschulteil und das
Betreuungsangebot könnten nach Prüfung
in das Hauptgebäude des FöZErziehungshilfe Garskestraße 19 ziehen.
85. Schule
Hinweise:
- Ab 2022/23 wird die Gesamtkapazität
überschritten. Bis dahin sollte die Gesamtsanierung der Schule abgeschlossen sein.
- Ein Anbau an der 85. Schule wird
abgelehnt, da die vorhandenen Freifläche
schon jetzt begrenzt ist.
- Die Schulkonferenz favorisiert den Neubau von Grundschulen.
- Schulhof und Freigelände müssen
dringend saniert werden. Die Verkehrssicherheit ist durch unebene Bodenbeläge
nur eingeschränkt gegeben.
- Dringender Handlungsbedarf wird in der
Sporthallennutzung gesehen.
- Die Lern- und Arbeitsbedingungen für die
Schüler und Sportlehrer sind bei einer
Dreifachbelegung der Sporthalle in der
Stuttgarter Allee 5 unzumutbar.
- Nutzung der Sporthalle des Sport- und
Bäderamtes Mannheimer Str., aber nur mit
Ausnahmegenehmigung für ein Schuljahr.
Seite 18 von 33
Schüler, die an der 91. Schule
unterrichtet werden besuchen auch
deren Hort.
Zur Einrichtung des Förderzentrums
für Erziehungshilfe in zwei Gebäuden
gibt es einen Ratsbeschluss. Die
Trennung der jüngeren von den
älteren Schülern wurde als pädagogisch sinnvoll und notwendig
erachtet. Der Vorschlag kann nur
weiter verfolgt werden, wenn eine
Aufhebung oder Umstrukturierung des
Förderzentrums erfolgt. Dies bedarf
einer Rechtsgrundlage (ggf. neues
Schulgesetz) und eines Stadtratsbeschlusses.
wird von der Verwaltung geprüft
Hier ist mit dem AGM abzustimmen,
ob in einer anderen Sporthalle
Kapazitäten für Sport gewährt werden
können. Die Schulleiter kennen diese
Vorgehensweise. Mit der wieder
Inbetriebnahme der Sporthalle in der
Alten Salzstraße, kann ggf. eine
Entlastung der Gesamtsituation in den
Sporthallen eintreten.
Joachim-RingelnatzSchule
Zustimmung zum SNP
- Dringender Handlungsbedarf liegt in der
Erweiterung des Speiseraums und der
Turnhallenkapazitäten.
- Aufgrund der Kapazitätsauslastung hat
sich die Schülerbewegung erhöht.
- Die Querung an der Fußgängerinsel/
Bushaltestelle/Höhe Ringstraße ist für
Grundschulkinder lebensgefährlich und
eigenständig nicht zu schaffen.
Schnellstmöglich muss eine erhöhte
Sicherung durch Zebrastreifen oder
Lichtsignalanlage erfolgen.
91. Schule
Schule Miltitz
Die Erweiterung des Speiseraums ist
erforderlich. Ein entsprechendes
Konzept ist erstellt und wird geprüft
und eingeordnet.
Turmhallennutzungen sind mit der
Verwaltung abzustimmen. Das
Verfahren ist den Schulleitern bekannt.
Der Sachverhalt wird von der
Verwaltung geprüft.
- bereits ab SJ 2017/18 besteht dringender
Handlungsbedarfe:
- Bedarf eines zusätzlichen Klassenraums
für eine vierte 1. Klasse
- weiterer Hortraummöglichkeiten wegen
höherer Kinderzahl.
gemäß Raumnutzungsplan verfügt die
Schule über 15 allg. Unterrichtsräume.
Im Verhältnis Abgänge zu Zugängen
werden im SJ 2017/18 15 allg.
Unterrichtsräume benötigt. Bei
steigender Zahl müssen Horträume
am Vormittag für Unterricht genutzt
werden, das ist gängige Praxis.
- Förderäume - Erfordernis: Entfernung
von Zwischentüren damit kleinere Räume
für Förderunterricht (Integration und
Migranten) genutzt werden kann.
- zusätzliches Personal
- finanzielle Zuweisung für Förderhilfen etc.
- Erweiterung des Freizeit- und Pausenbereichs, Antrag auf Zuweisung der Fläche
ehemaligen Trafostation der Stadtwerke
Leipzig-Titaniaweg (Flurstück 1140)
- Herrichtung der Sportplatzfläche und der
zweiten Sprunggrube
- dringender Sanierungsbedarf der
Sanitäranlagen und Garderoben der
Sporthalle
- bei benannter Erhöhung der Klassenzahl
ist die Kapazität der Nutzung der
Sporthalle nicht mehr gegeben.
Wird in 2017 umgesetzt.
Der Neubau einer Schule auf den brach
liegenden Flächen der ehemaligen
Kopernikus-Schule und 92. Schule wird
empfohlen. Auch ein zusätzlicher Sporthallenbau wäre möglich.
In Angrenzung an den Sportplatz der
Schule befindet sich eine nicht genutzte
ehemaligen Basketballfläche. Hier besteht
die Möglichkeit eine schulische Sport- und
Freizeitfläche anzulegen.
Die Flächenprüfung und ggf. Auswahl
erfolgt durch die Stadtverwaltung.
Es ist ein Anbau an der 91. Schule
vorgesehen.
- Schaffung weiterer Unterrichträume bis
2020 durch Systembau bzw. in
Abhängigkeit vom Schulneubau an der
Planerisch ist ein Mehrbedarf an
Schulplätzen ab 2020 festzustellen. Es
bestehen zwei Optionen zur Sicherung
Seite 19 von 33
- Zuständig Sächsische Bildungsagentur.
- Schulbudget, und Nutzung der
Förderrichtlinie bei Integration
behinderter Schüler
wird von der Verwaltung geprüft
Turmhallennutzungen sind mit der
Verwaltung abzustimmen. Das
Verfahren ist den Schulleitern bekannt.
wird von der Verwaltung geprüft
Kotsche
- Hortkapazität ist falsch / bei Erweiterung
der Schule ist die Erweiterung der
Hortkapazität erforderlichen
- Warum wurde die Schule Miltitz nicht in
die Gestaltung des Campus KlingerSchule, 94. Schule mit einbezogen?
- einerseits steigende Schülerzahlen
andereseits neues Stellenbemessungsmodell, was die Hausmeisterleistung um
50% kürzt.
des Mehrbedarfs. Einmal durch die
Einordnung eines Anbaus oder durch
die Gestaltung eines gemeinsamen
Schulbezirks oder einer
Schulbezirksänderung mit der neuen
Schule an der Kotsche, welche 2019
fertig gestellt wird.
Die Erweiterung der Hortkapazität
muss mit dem freien Träger verhandelt
werden. Eine Hortkapazität wird im
Plan nicht erwähnt.
Es wurde die Entscheidung getroffen,
dass der gemeinsame Schulstandort
Max-Klinger-Schule, 94. Schule und
Schule Grünau saniert wird. Darauf
aufbauend wurden alle Planungen
entsprechend erarbeitet. Die Schule
Miltitz ist nicht Bestandteil dieses
Schulstandort und muss deshalb
separat betrachtet werden.
- Das Stellenbemessungsmodell
erfolgt auf der Basis einer
Modellannahme, welche Bewegungen
innerhalb der Schülerzahlen in
Schritten berücksichtigt
- Im SNP werden die Bedarfe definiert
und Lösungsvorschläge unterbreitet.
Bei einer tatsächlichen Ausführung
von Umsetzungsmaßnahmen wird die
Schulleitung generell bereits bei der
Vorbereitung mit eingebunden.
- SL bittet um genauere Ausführungen zum
Vorhaben bzw. persönliches Gespräch mit
der Amtsleitung AfJFB
Friedrich-FröbelSchule
Stellungnahme wird nachgereicht.
100. Schule
STB Altwest
Schule
46.Schule
Inhalt der Stellungnahmen
Ablehnung
Die Erhöhung der Schule über die 4Zügigkeit wird aus folgenden Gründen
abgelehnt:
• Der Hort soll 50% eigene Räume
besitzen.
•
Es wird nach der Kapazität der
Toilettenanlagen (Gesamtschülerzahl) gefragt.Die Antwort vom AGM
Seite 20 von 33
Standpunkt der Verwaltung
Die Anzahl eigener Räume de Hortes
bezieht sich auf die Richtkapazität der
Schulen. Diese stellt sich bei einem
Optimum ein und soll nach Möglichkeit
langfristig erreicht werden. Eine Überbelegung der ausgewiesenen Richtkapazität
wird in den Planungszielen grundsätzlich
nicht ausgeschlossen.
Die Antwort wird zusammen mit der
Maximalschülerzahl (Brandschutzkonzept)
ermittelt und weitergegeben.
•
157. Schule
steht dazu noch aus.
Die maximale Schüleranzahl aus
dem Brandschutzkonzept wird
erfragt.
•
Die Überlegungen zur Bildung eines
gemeinsamen Schulbezirks mit der
157. und 172. Schule wird aufgrund
der möglichen Wegebeziehungen
abgelehnt.
Die Festlegung eines gemeinsamen SB
dient der Optimierung der Kapazitätsnutzung aus den Überschneidungsbereichen von Grundschulen. Die Länge
der Schulwege kann durchaus ein
Auswahlkriterium darstellen und ihre
Berücksichtigung finden.
•
Anmeldungszahlen differieren
zwischen den prognostizierten und
den realen Anmeldungszahlen.
Im SNP werden die prognostizierten
Zahlen ausgewiesen. Soweit das reale
Aufkommen statistisch erfasst werden
kann, wird dies als IST dargestellt. Durch
die laufenden Änderungen der Anmeldungszahlen bis zur endgültigen Klassenbildung ist keine anhaltend genaue
Darstellung möglich.
•
Der Bedarf am Lindenauer Hafen
wird als Aufkommen der 90.Schule
benannt und es wird nach
entsprechenden Kapazitäten
gefragt.
Die gegenwärtige SB-Grenze liegt auf der
östl. Seite des Lindenauer Hafens. Die
stadträumliche Anbindung des Areals
erfolgt aber über die Plautstraße in
Neulindenau. Das spricht für eine
perspektivische Anbindung des Areals an
Neulindenau. Der Bedarf einer
Vorbehaltsfläche wird im SNP aufgeführt
Die Schulkonferenz hat der Stellungnahme
vom 27.10.2015 nicht weiteres
hinzuzufügen. Es werden die bereits
kommunizierten Lösungsvorschläge
aufgeführt:
• Veränderung Schulbezirk zur 172.
Schule
• Die Kapazitätserweiterung durch
Bildung eines neuen GS-Standortes
in Lindenau/Plagwitz wird begrüßt
• Der möglichen Verlagerung der
Schule in das Objekt Uhlandstraße
wird nicht zugestimmt.
•
Es wird angeregt, den Hort der
Schule in eine anderes Gebäude
(Neubau)zu verlagern.
Die Bedarfe der 172. Schule lassen eine
Schulbezirkserweiterung nicht zu.
Die Variante des Umzuges in das Objekt
Uhlandstraße muss unter der
Berücksichtigung der vorgebrachten
Vorbehalte vertieft geprüft werden.
Die räumliche Trennung von Schule und
Hort soll unter der Berücksichtigung des
Ausbaus der Schulen zu
Ganztagesschulen vermieden werden.
172. Schule
SNP wird zur Kenntnis genommen
Schule Gundorf
Der SNP wird begrüßt.
Eine Lösung der Problematik des
Sportunterrichtes in einer Halle wird
gefordert.
Verbesserung der gesamten baulichen
Situation vor Ort soll erreicht werden.
Die Stadtverwaltung strebt die Verbesserung der Sporthallensituation im
Bereich Gundorf / BEH an.
Eine bauliche Ertüchtigung der Schule
Gundorf ist in Vorbereitung.
Zustimmung zum SNP mit Anmerkungen
• Es wird auf die getrennte
Darstellung der NASCH in Grund-
Die Aufteilung wird im Bescheid des SMK
als Schulversuch einheitlich betrachtet.
NASCH
Seite 21 von 33
und Oberschule Bezug genommen.
•
Hinweise zur schulinhaltlichen
Gestaltung werden gegeben.
•
Problem der baulichen Ausstattung
werden benannt.
Schule
Rückmarsdorf
Hinweise auf die dringende Verbesserung
der räumlichen Gesamtsituation am
Schulstandort
Schule BöhlitzEhrenberg
Keine Stellungnahme zum SEP
Zugleich wird aber die klare Strukturierung
in schulische Angebote für Grund-und
Oberschule angemerkt. Der SNP weist
von daher die Angebote auch getrennt
aus, da Schüler auch zu einem späteren
Zeitpunkt an die NASCH (Oberschule)
wechseln könnten.
Die schulinhaltliche Gestaltung wird
Gegenstand der künftigen Antragstellung
zum Schulversuch NASCH beim SMK
sein.
Die baulichen Hinweise werden getrennt
von den Hinweisen zum SNP erfasst.
Mit der Beauftragung einer Planungsvorstudie wurde durch die Verwaltung der
erste Schritt zu einer Umgestaltung des
Standortes getan. Die Umsetzung soll
mittelfristig erfolgen.
STB Nordwest
Schule
Inhalt der Stellungnahmen
Standpunkt der Verwaltung
39. Schule
SNP wird begrüßt.
Bei Veränderungen der Absicherung der
schulischen Versorgung muss die Schule
rechtzeitig einbezogen werden.
Wilhelm-HauffSchule
Kenntnisnahme mit Hinweisen
Schulische Versorgung stellt eine Pflicht• Bedenken bei der Bildung eines
gemeinsamen Schulbezirks mit Blick aufgabe der Kommune dar, unabhängig
der Bevölkerungsstrukturen. Darin werden
auf die Bevölkerungsstruktur
alle Schulen eingebunden.
Paul-RobesonSchule
Die Zusammenarbeit mit der Schule bei
relevanten Veränderungen erfolgt
obligatorisch.
Die Doppelnutzung von Räumen der
Schule ist vorgesehen und wird
gemeinsam mit der Stadtverwaltung
geplant.
•
Fragen zur Raumnutzung bei
steigenden Schülerzahlen
•
Auswirkungen Rückbau der Toiletten Das bauliche Konzept zur Sanierung der
Schule beinhaltet die Prüfung zur
im 3. OG auf die Schülerzahlen
Auskömmlichkeit der Sanitäranlagen.
Zustimmung
Hinweise auf notwendiges Verkehrskonzept
am neuen Schulstandort
Schule Stahmeln Kenntnisnahme mit Hinweisen und
Vorschlägen zur künftigen Neugestaltung
Der Ausbau des Objektes Windmühlenweg
wird als zu gering erachtet bzw. ist der
mögliche Umfang nicht bekannt.
Es wird er Vorschlag unterbreitet, ein neue
Schule im Bereich des TÜV-Geländes
zwischen Lützschena und Stahmeln als
Seite 22 von 33
Dazu erfolgt eine Absprache innerhalb der
Stadtverwaltung.
Das Areal am Windmühlenweg ermöglicht
aufgrund seiner Größe die Errichtung
eines umfangreichen Anbaus an das
bestehende Objekt.
Der Vorschlag wird in die Prüfung zu
künftigen Entwicklung mit aufgenommen.
gemeinsame Schule zu errichten.
A-KästnerSchule
Keine Stellungnahme zum SEP
Oberschulen
Schule
Inhalt der Stellungnahmen
84. Schule
Von der Abgabe der Stellungnahme wird
kein Gebrauch gemacht. - Fehlmeldung
Die dringend notwendige Sanierung des
Schulgebäudes und der zugehörigen
Turnhalle sind der Stadt bekannt.
Schule am Adler
Bei einer Vierzügigkeit sind
- die sofortige Sanierung des Kellers, der
Ausbau des Daches und die Einrichtung der
Mensa dringend erforderlich
- weitere FUR für Physik,Chemie, Biologie
und TC-WTH für lehrplangerechten
Unterricht sichern
- Sanitärräume auf allen Etagen einrichten
Standpunkt der Verwaltung
- wird von 51.63/ AGM geprüft
Die Umstrukturierung zur
Vierzügigkeit kann erst nach
Auszug der Grundschule erfolgen.
Dafür wird ein Raumprogramm
erstellt, welche die notwendigen
Bedingungen für eine vierzügige
Oberschule enthält.
Am Schulstandort Rolf-Axen- Turnhallenkapazitäten sichern
straße wird ein Dreifeld-Sporthalle
einschl. Sportfreifläche gebaut.
Diese sichert den Sportunterricht
der Schule am Adler (Oberschule)
mit.
Zuständig für Personal ist die
- personelle und sächliche Voraussetzungen Sächsische Bildungsagentur, für
für Integration, Migration und
sächlichen Bedarfe steht das
Einzelförderung schaffen
Schulbudget zur Verfügung.
125. Schule
- Dringend erforderlich ist der Neubau einer
Sporthalle.
- Aktuell wird der Sportunterricht in 3
Sporthallen durchgeführt.
- Bei Erweiterung der August-Bebel-Schule
können die Sportstunden für die 125.
Schule nicht mehr möglich sein.
- Schon in nächster Zukunft sind die
Sporthallenzeiten problematisch
- Bei Vierzügigkeit sind 72. Sportstunden
erforderlich
- in nächster Sporthalle (derzeit von
Wilhlem-Busch-Schule genutzt, können nur
max. die Klassenstufen 5 und 6 unterrichtet
werden
- zusätzliche Wegstunde für die
Klassenstufen 7 bis 10
- keine Sport-GTA-Angebote möglich
Mit dem Neubau für die WilhelmBusch-Schule ist der Bau einer
Dreifeld-Sporthalle vorgesehen.
Diese steht dann für den
Sportunterricht der 125. Schule mit
zur Verfügung.
- Sporthallenzeiten sind mit der
Stadtverwaltung abzustimmen, das
Verfahren ist den Schulleitern
bekannt.
- Die Absicherung des
lehrplangerechten Unterrichts hat
Vorrang
Geschwister-SchollSchule Liebertwolkwitz
Keine Ergänzungs- und Korrekturvorschläge zu den Aussagen zur Schule im
SNP
Seite 23 von 33
Schule am Weißeplatz
Der Termin 3.3.17 für die Stellungnahme
der SK kann aufgrund der Kurzfristigkeit
nicht gehalten werden. Es kann keine
Aussage zur SNP getroffen werden, da die
Fertigstellung des zweiten Bauabschnittes
unklar und voraussichtlich erst 2018 zu
erwarten ist.
Im SNP werden grundsätzlich
Aussagen zur Stabilität vorhandener Schulen, zur Verortung
und Zeitrahmen von neuen zu
schaffenden Schulen sowie zu
Aufhebungen von Schulen
getroffen. Im SNP wird das Schulnetz mit den entsprechenden
Kapazitäten definiert. Die Schule
am Weißeplatz ist eine zweizügige
Oberschule mit 14 allgemeinen
Unterrichtsräumen. Hierzu hat der
Stadtrat einen Beschluss getroffen,
welcher vom SMK bestätigt
wurde.
Aktuell bestehen an der Schule
bauliche Probleme, aufgrund derer
sich die Fertigstellung um ein Jahr
verzögert. Gegebenenfalls kann
sich das auf den Unterricht und die
Kapazität für das Schuljahr
2017/18 auswirken. Möglichkeiten
der Sicherung werden aktuell
verwaltungsintern geprüft.
Entscheidungen stehen noch aus.
Paul-Robeson-Schule
Die Schulkonferenz sieht nach dem Auszug
der Grundschule nicht die Möglichkeiten
gegeben, im Objekt eine vierzügige OS zu
betrieben.
Die vorhanden Raumanzahl und
-ausstattung wird als zu gering angesehen.
Es wird Erweiterungsbedarf für einzelne
Raum und Nutzergruppen gesehen.
Der Schulstandort wurde mit einem
Raumsystem im Sommer 2016
erweitert. Die Gesamtanzahl der
Räume lässt die angestrebte
Zügigkeit zu. Dafür werden
bauliche Anpassungen erforderlich,
die aber erst nach dem Auszug der
Grundschule vorgenommen
werden können.
Schule Wiederitzsch
Bestätigung
Sportoberschule
Verwunderung über Bereitstellung des
neuen Schulgebäudes erst zum Schuljahr
2019/20.
Aussage zur durchschnittlichen
Vierzügigkeit ist korrekt.
Die SK erwartet von der Stadt, dass die
Bereitstellung von Internatsplätzen für
Leistungssportler der Sportoberschule
schnellstmöglich geklärt wird. Nach 2020 ist
das am Sportgymnasium nicht mehr
möglich. Auch die Verträge in der
Kollonadenstraße laufen 2020 aus. Die
Existenz der Sportoberschule wird dadurch
gefährdet. Die SK bittet hier um Aussage,
welche Lösungsvorschläge angedacht und
favorisiert werden.
Zustimmung unter obiger Maßgabe
Der Standort der Schule als OS ist
nicht gefährdet.
Die Problematik der Internatsunterbringung wurde dem Sportamt zur Lösung übergeben.
68. Schule
Kenntnisnahme mit Hinweisen zur Kapazität
des Objektes. Diese wird als eigentlich nur
dreizügig bewertet. Die Überbelegung um
einem halben Zug bringt Probleme mit sich.
Die Baubeschreibung lässt nur einen
Betrieb für 500 Schüler zu.
Entsprechend des Brandschutzgutachtens dürfen im Objekt 600
Schüler mit max. 150 Personen
pro Geschoss beschult werden.
Die Bildung der Eingangsklassen
wird so gestaltet, dass dieser Wert
nicht überschritten wird.
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Georg-Schumann-Schule Ablehnung mit folgender Begründung:
Sporthallenangebote am Standort sind nicht
ausreichend
Fehlende Sportanlagen durch die
Einrichtung Raumsystem
Nutzung des Raumsystem nach dem
Umzug in die alte Pablo-Neruda-Schule
Fehlende Sportstunden müssen an
zusätzlichen Hallen mit abgedeckt
werden. Das erfolgte bereits in
Vergangenheit so und ist angewandte Praxis im STB Mitte.
Nach dem Umzug wird der Standort in der Glockenstraße
(einschließlich Raumsystem) für
eine neue eigenständige Oberschule vorbereitet.
Pestalozzi-Schule
Kenntnisnahme und Fragen zur künftigen
Ausgestaltung des Schulstandortes nach
Abschluss des BA 2 der Grundschule.
Nachbarschaftsschule
Zustimmung mit Hinweisen zur separaten
Darstellung im SNP.
56. Schule
Zustimmung
- wichtig ist Absicherung des
Sportunterrichts, die Planung der Sporthalle
ist notwendig.
- Die Raumkapazitäten können durch
- wird geprüft
Ausbau des Daches und des Kellers
erweitert werden
- Das Nachbargrundstück Dieskaustraße
- Das Thema wird aktuell geprüft.
215 steht zum Verkauf - mit Erwerb durch
die Stadt könnte die Platznot auf dem
Schulhof gemildert werden.
- Mit Sorge wird beobachtet, dass sich die
Arbeiten zur laufenden Brandschutzsanierung/ Fenstererneuerung/ Schwammsanierung ständig verzögern.
- die baulichen Problem an der Schule
- wird geprüft
sollen ernsthaft und zeitnah gelöst werden.
Apollonia-vonWiedebach-Schule
SK begrüßt die Aussage zur Dreizügigkeit
und betont die Notwendigkeit der Schaffung
neuer Oberschulen in Planungsraum
Zentrum-Süd.
Aufgrund der teilweisen Vierzügigkeit stößt
die Schule bereits jetzt an ihre räumlichen
Grenzen.
Mit Blick auf die Integration von Schülern
mit Migrationshintergrund kommt es an den
Oberschulen zu weiteren Engpässen. Hier
kommt es bei der Vollintegration bereits zu
Überbelegungen von Klassen. Verschärfend
kommt hinzu, dass nicht alle Schüler mit
Migrationshintergrund an den Gymnasien
dort integriert werden können und zusätzlich
in die Oberschulen kommen.
Auch aus den Grundschulen wechseln teilund vollintegrierte Schüler vorrangig auf die
Oberschulen über. dadurch ergibt sich ein
zusätzlicher Kapazitätsbedarf.
Wünschenswert wäre hier zu Gunsten der
Seite 25 von 33
Der Altbau soll nach dem
Abschluss von BA 2 der Oberschule komplett zur Verfügung
stehen. Das Raumprogramm wird
unter der Berücksichtigung der
bestehenden Möglichkeiten an die
Nutzung der Oberschule
angepasst.
Der Sachverhalt ist richtig dargestellt. Es müssen weiterhin
zusätzliche DaZ-Klassen eingerichtet werden. Der Grund liegt
nicht allein in der Aufnahme von
Kindern von Asylbewerbern sonder
auch in der zunehmenden Aufnahme von Kindern von zugewanderten Familien aus anderen
europäischen Ländern. Die Stadt
ist bemüht durch Erweiterung von
Kapazitäten an den Oberschulen
ausreichend Platz für die insgesamt steigende Schülerzahl sowie
Kinder, dass die Zuweisung in die
Vorbereitungsklassen DaZ sich stärker am
Wohnort der Kinder orientiert. Die Kinder
können im sozialen Umfeld verbleiben und
müssen nicht die Schule wechseln.
Schule Mölkau (OS)
20. Schule
SNP ist schlüssig und plausibel.
Erweiterung der OS Mölkau zur Sicherung
der Dreizügigkeit ist notwendig und zeitnah
zu realisieren. Die Umsetzung von Bauabschnitt I bis 2019/20 erscheint realistisch.
Der Bauabschnitt II (Aula, Mensa) ist
dringend umzusetzen, da ab 2019 ca. 650
Schüler unterrichtet werden.Es wird davon
ausgegangen, dass die Fertigstellung
2020/21 erfolgt.
Mit Erweiterung der GS Mölkau wird
dringend die avisierte Zweifeld-Sporthalle
benötigt.
- steigende Anzahl von Schülern durch
aufzunehmende Schüler mit
Migrationshintergrund, Rückkehrern v.
Gymnasien, Zuzüge nach Leipzig (speziell
OT Schönefeld)
die zusätzliche Bildung von DaZKlassen und für die zusätzliche
Klassenbildungen im Zusammenhang mit der Vollintegration von
Schülern mit Migrationshintergrund
zu schaffen.
Die Kapazitätserweiterung an
Oberschulen ist jedoch nicht an
allen Schulen möglich. In DaZ 1
und 2 können und müssen die
Schüler die DaZ-Klasse besuchen,
in der ein Platz frei ist. In DaZ 3,
bei der Vollintegration, gehen die
Schüler an die Grundschule, in
deren Schulbezirk sie wohnen. Bei
den weiterführenden Schulen
besteht freie Schulwahl. Letztlich
entscheidet die Sächsische
Bildungsagentur über die
Klassenbildung bzw. den zu
besuchenden Schulstandort.
Eine Zweifeldsporthalle ist in die
Investitionsplanung aufzunehmen.
- kann so bestätigt werden
- neue Raumsystem (4 Klassen) schafft
eine Entlastung → Fertigstellung erst 2. HJ
2017/18 → keine Entlastung f. SJ 2017/18
- Schule unterrichtet 3 DAZ-Klassen im SJ
2017/18
- räumliche Situation ist zum SJ-Beginn
2017/18 angespannt → mit Inbetriebnahme
des Raumsystems ab 2. HJ Entspannung
mgl.
Ch.-G.-Frege-Schule
- Sportunterricht problematisch für die
Schüler der Außenstelle ab SJ 2017/18
(zukünftige OS Ihmelsstraße) → müssten
gemeinsam mit der A.-Lindgren-Schule &
GYM Gorkistr. die Turnhalle in der Löbauer
Str. nutzen
- Koordination durch die
Verwaltung und die Schulleitungen
notwendig
- Auslastung der Schulgebäude mit bis zu
- bei der Auslastung von Schulge-
Seite 26 von 33
16. Schule
120 % wird nicht zugestimmt
bäuden muss eine bestimmte
Flexibilität in der Platzkapazität
vorhanden sein → bis zu 120 %
- Befürwortung des Ausbaus des OSStandortes in Thekla → Vorschlag:
Schulstandort in der Tauchaer Str. 188 als
Erweiterung (Außenstelle) der Ch.-G.Frege-Schule
- Schulgebäude in der Tauchaer
Str. 188 wird für einen neuen GSStandort vorgesehen
- Kultusministerium / SBA-L
genehmigen keine Außenstellen
von Oberschulen
- es fehlt die Erwähnung der Schule für
einen Turnhallenbau zur Absicherung des
lehrplangerechten Sportunterrichts
- auf dem Schulgrundstück ist eine
Sporthalle, die jedoch
sanierungsbedürftig
- notwendige Sporthallenkapazität
für die OS ist eine ZweifeldSporthalle → Prüfung &
Umsetzung durch die zuständige
Fachabteilung der Verwaltung
- professionelle Förderung v. Schülern mit
sozial-emotionalem Förderbedarf an
entsprechenden Förderschulen wird als
zwingend erforderlich gehalten
- wird zur Kenntnis genommen
- Aufnahme, Planung und dringende
Weiterentwicklung des Konzeptes zur
Schulhofumgestaltung und Errichtung einer
Kleinsportanlage an der OS
- ist in die Investitionsplanung
aufzunehmen
Zustimmung der Schulkonferenz mit
folgenden Hinweisen:
- es besteht das durchgängige Angebot des
Erlernens einer zweiten Fremdsprache
- Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund beträgt z.Zt. 57,6 %
- Raumsituation entspricht einer 3-zügigen
OS
Lene-Voigt-Schule
- Sporthalle an der Schule entspricht nicht
den gestellten Anforderungen bei einer
dreizügigen Auslastung der Schule → Halle
1 ist eine Deckensanierung notwendig und
Halle 2 bedarf einer Komplettsanierung →
weiterhin die Nutzungsmöglichkeit der
Sporthalle am Rabet einräumen, um
lehrplangerechten Unterricht durchführen zu
können
- Sporthallenproblematik ist
bekannt → es wird eine
Entspannung geben, wenn die
Sporthallen an der Ihmelsstraße
für OS & GYM gebaut worden sind
→ Mitnutzung durch die 16. OS
- weitere Räume im Keller sanieren, um
Gruppenräume zu schaffen
- bauliche Maßnahmen zum Sonnenschutz
an den Räumen (Südseite) vornehmen
- ist zu prüfen und ggf. in die
Investitionsplanung aufzunehmen
Mit Verweis auf das Schreiben vom
26.09.2016, unterstützt die SK die
Schaffung des im Handlungsbedarf
aufgeführten Raumsystems nicht.
- von einem Anbau eines Raumsystems an das Schulgebäude
wird derzeit Abstand genommen
Seite 27 von 33
Schule Paunsdorf
Antrag auf Kapazitätserweiterung vom
27.09.2016/ 19.12.2016 soll als
Stellungnahme verwendet werden.
Die Aussage, dass am Standort .."keine
zusätzliche Kapazitätserweiterung
stattfinden".. kann, kann die SK so nicht
stehen lassen. Es geht um die im Antrag
beschriebenen Lösungsvorschläge für
Schülerspeisung, Lehrerzimmer,
Schulbibliothek und Arztzimmer.
94. Schule
Es wird kein Gebrauch von einer
Stellungnahme gemacht. - Fehlmeldung
Petrischule
Dringend ist die Bereitstellung einer
Dreifeld-Sporthalle für die Petrischule und
die Grundschule am Floßplatz zu
realisieren.
Durch Wegfall der Sporthalle Telemannstraße (Abriss) kann der Sportunterricht ab
13.04.17 bis zum Schuljahresende in
anderen Sporthallen nur unvollständig, mit
langen Wegezeiten realisiert werden. Ab
dem Schuljahr 2017/18 steht noch keine
Sporthallen-Nutzung fest. Im Moment
bedeutet das, dass kein Sportunterricht
stattfinden kann. Es wird davon
ausgegangen, dass eine angemessene
Lösung gefunden und schnellstmöglich
eine Dreifeld-Sporthalle in der Nähe des
Schulstandortes zur Verfügung gestellt wird.
35. Schule
Keine Stellungnahme bis
Redaktionsschulss
Helmholtzschule
Zustimmung
Schule Georg-SchwarzStraße
Soll nachgereicht werden
Die im SNP getroffenen Aussagen
zu Kapazitäten beziehen sich ausschließlich auf die Bereitstellung
von Unterrichtsräumen (Schülerarbeitsplätzen)
Die Verwaltung ist bereits auf der
Suche nach einem geeignetem
Grundstück für die Errichtung einer
weiteren Sporthalle im Bereich
Zentrum-Süd. Diese soll der
Versorgung der Schule am
Floßplatz sowie der Petrischule
dienen.
Die Absicherung des Sportunterrichtes wird zwischen der
Verwaltung und den Schulen
abgestimmt.
Gymansien
Schule
Schule an der
Gorkistraße
Inhalt der Stellungnahmen
Standpunkt der Verwaltung
- Schule an der Gorkistraße wird in der Karte
(S. 110) nicht dargestellt
- wird geändert
- Schule an der Gorkistraße wurde auch im
Text und Diagramm (S. 112) nicht mit
aufgenommen
- wird geändert
- zur Beschreibung der Schule (S. 120/S.176
f.) soll der genaue Verweis auf die für 2019
geplante Sporthalle aufgenommen werden
- Sporthallenbau ist in der
Investitionsplanung aufgenommen
- Bedarfsfeststellung für die Außensportanlage - eine Prüfung erfolgt
bei wachsender Klassenzahl → Kapazitätsengpass → standortnahe Lösung finden
Luise-Otto-Peters-
- Schulkonferenz stimmt einstimmig dem SEP
Seite 28 von 33
Schule
zu
F.-A.-BrockhausSchule
- weitere Einrichtung von Klassen (auf eine
Fünfzügigkeit) nur möglich, wenn:
•
•
- wird bestätigt
energetische Sanierung des
Schulgebäudes (Haus 2) in den
Jahren 2017 & 2018 durchgeführt wird
im Haus 1 – jeweils ein FUR Bio, Ph
- eine Prüfung erfolgt
und Ch auf eine Kapazität von 28
Plätzen erweitert wird
•
Sanierung der „großen“ Sporthalle
•
Führung von 2 Oberschulklassen
(VKA) ist dann (Fünfzügigkeit) nicht
mehr möglich → wg. knapper räumlicher Ressourcen
- Klassenbildung wird gemeinsam
mit der SBA-L geprüft
- mit der energetischen Sanierung des Haus 2 - wird geprüft
soll der Schulträger ebenfalls die Sanierung
der Toilettenanlage durchführen
Gustav-Hertz-Schule
- durch empfehlenden Charakter der
Bildungsempfehlung für die Aufnahme am
GYM wird die Anzahl der zukünftig
Gymnasiasten weiterhin ansteigen → Bedarf
an Plätzen steigt ebenfalls
- kann so bestätigt werden
- Gustav-Hertz-Schule stellt auch f. Schüler
aus dem Raum Panitzsch, Borsdorf und
Althen eine attraktive Alternative dar
- wird zur Kenntnis genommen
Gymnasium Engelsdorf - der geplante Ausbau der Christoph-ArnoldSchule mit Sporthalle wird begrüßt
- aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der
Schülerzahlen wird die Option des Ausbaus
des GYM Engelsdorf (speziell Haus II in der
Althener Str. 16) auf eine 3,5 bzw. 4-Zügigkeit
vermisst → Aufforderung, diese Option in der
Planung zu prüfen
- alle gymnasialen Standorte
werden bei der Schulnetzplanung
geprüft (mit allen Optionen)
- im Planungsraum Ost entsteht an
der Ihmelsstraße ein weiteres
Gymnasium
Immanuel-Kant-Schule
Wilhelm-OstwaldSchule
Max-Klinger-Schule
Hinweis:
- wird zur Kenntnis genommen
zur Robert-Schumann-Schule
- es fehlen immer noch Fachkabinette
- die Modernisierung der Klassenzimmer ist
seit vielen Jahren stehen geblieben
- es fehlen Klassensätze an Versuchsmaterial
bzw. Praxismaterial
- es besteht dringender Handlungsbedarf in
der baulichen Erweiterung der
Sporthallenangebote
Neue Nikolaischule
SNP wird zur Kenntnis genommen
Leibnizschule
Bestätigung mit Hinweisen:
Seite 29 von 33
Richtwert von 3 Zügen kann nicht weiter
erhöht werden , da die Raumkapazitäten
erschöpft sind
Schule soll Standort einer Schleifenklasse 10
bleiben
Schule sieht sich weiterhin im Planungsraum
Nord
künftige Sporthallenkapazitäten müssen
erweitert werden
Zügigkeit der Schule soll nicht
erhöht werden
Klärung dazu erfolgt mit der SBAL
Die Orientierung auf den
Planungsraum Mitte erfolgte mit
dem letzten SNP
Ziel ist die Schaffung von
Sporthallenkapazitäten im näheren
Bereich der Schule
Anton-Phillip-ReclamSchule
Kenntnisnahme mit Hinweisen auf
Die Anzahl erforderlicher
Erweiterungsbedarf in Bereich Fachkabinette. Fachkabinette wird im Rahmen der
m Musterraumprogramme
vorgegeben.
Humboldtschule
Zustimmung
Hinweis:
Mit steigenden Schülerzahlen und
Mehrgruppen im Sport, sind Größe und
zustand der Umkleidekabinen nicht mehr
zumutbar.
Wird zur Prüfung an 51.6
übergeben.
Hinweise zum Bedarf an Fachkabinetten und
zur Sporthallensituation
Hinweise dazu sind im SNP bereits
enthalten.
Robert-SchumannSchule
BSZ und zweiter Bildungsweg
Schule
Inhalt der Stellungnahmen
BSZ 1
- SEP 2017 wird zur Kenntnis genommen
- es gibt keine Hinweise oder Änderungsvorschläge
Karl-Heine-Schule
- dem SEP 2017 wird zugestimmt
Arwed-RossbachSchule
- SEP 2017 wird zur Kenntnis genommen und
für die eigene Bildungseinrichtung bestätigt
BSZ 7
- SEP 2017 wurde einstimmig bestätigt
- Hinweis → Präzisierung des Maßnahmebeginns der Sanierung u. Erneuerung der
Technik am Schulstandort BSZ 7 (An d.
Querbreite 8)
Gutenbergschule
- SEP 2017 wird ohne Änderungsvorschläge
zugestimmt
Ruth-Pfau-Schule
- SEP 2017 wird zugestimmt
Susanna-Eger-Schule
- SEP 2017 wird zugestimmt
Standpunkt der Verwaltung
- ist in die Investitionsplanung
aufzunehmen
Henriette-Goldschmidt- - SEP 2017 wird zugestimmt
Schule
BSZ 12 „Robert Blum“
- SEP 2017 wird zugestimmt
- Zur Fortschreibung des SEP wird ein
„Zukunftskonzept“ für den Schulstandort
ergänzt. Die darin erwähnten zusätzlichen
Seite 30 von 33
- Vorhaben ist in der Verwaltung
noch nicht bekannt gewesen
Einrichtungen haben aber keinen unmittelbaren Einfluss auf die Schulnetzplanung sowie
keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.
Die Abstimmung hierzu erfolgt mit dem Amt f.
Stadterneuerung u. Wohnungsbauförderung.
Medizinische
Berufsfachschule des
Klinikums St. Georg
Schule
Abendschule Leipzig
(Abendoberschule /
Abendgymnasium)
- zur Kenntnis genommen
Inhalt der Stellungnahmen
Standpunkt der Verwaltung
- SEP 2017 stimmt den Darlegungen zur AOS
Leipzig / AGY Leipzig zu
Kolleg
Förderschulen
Schule
Inhalt der Stellungnahme
Standpunkt der Verwaltung
Ernst-Zinna-Schule
Nicht einverstanden mit der möglichen
Auflösung oder Umstrukturierung der Schule.
- Klassenbildung ist nicht rückläufig , in
2017/18 11 Klassen
- sehr gute Schulsozialarbeit, GTA, Hort
- einzige LB-Schule in Süd, gute Erreichbarkeit
- Schwerpunkt Berufsorientierung
nach Entwurf zum neuen Schulgesetz
- können auch Schüler ohne Förderbedarf eine
Förderschule besuchen
- Kindeswohl berücksichtigen
- Rechtsanspruch auf Förderschulen
- kein Wegfall der Einstiegsklassen nach 2018
- Inklusion nicht vor 2022/23 umsetzbar,
Voraussetzungen dafür fehlen an Regelschulen
Im SNP wird ein perspektivisch
mögliches Szenario dargestellt unter dem Hinweis, dass
entsprechende gesetzliche
Neureglungen noch ausstehen.
Diese sind im Nachgang zur
Verabschiedung des neuen
Schulgesetz erforderlich. Da
diese noch ausstehen, wird der
Vermerk zur möglichen Auflösung
bzw. Umstrukturierung zurück
genommen. Mit der nächsten
Fortschreibung des SNP wird auf
der Grundlage des neuen Schulgesetzes und in Kenntnis der
ausführenden Rechtsverordnungen eine konkrete Aussage
getroffen werden können.
Martin-Schule
Zustimmung
Käthe-Kollwitz-Schule
Stellungnahme erst nach dem 26. 4.2017
möglich
Schule Thonberg
- Zustimmung zum Schulneubau in
Curiestraße.
- Lob über bisherige Einbeziehung des
Pädagogenteams. Schule wünscht das auch
bei der Außengestaltung.
Albert-SchweitzerSchule
- Schule trägt nicht die Bezeichnung
Förderzentrum S- 138
- Humanitas gGmbH macht keine
Heimbetreuung- bitte prüfen, dafür aber logound ergotherapeutische Leistungen für
Schüler/-innen
- Innere und äußere Sanierung wurde nicht
abgeschlossen - Von 10 Gebäudeteilen sind 7
noch unsaniert. Auf äußere Sanierung der
Seite 31 von 33
- da steht nicht "Förderzentrum"
- Die Heimbetreuung erfolgt nicht
im Schulhaus, ist aber bei Bedarf
Aufgabe der Humanitas gGmbH
Das Gebäude ist teilweise saniert
(z.B. die äüßere Hülle,
Brandschutz ist komplett
Parkmöglichkeiten hinweisen.
Das Ende der Sanierungsarbeiten soll zeitlich
benannt werden.
erneuert), weitere Sanierungen
z.B. Sporthalle sind erforderlich.
- Schule ist Oberzentrum. Die Integration von
Schülern außerhalb der Stadt Leipzig sollte im
Text und Diagramm berücksichtigt werden.
- Beim Kapitel Integration/
Inklusion geht es nur um
Leipziger Schüler. Die Landkreise
treffen in ihren Schulnetzplänen
Aussagen über Integration/
Inklusion in ihren Schulen. Es
kann erwähnt werden, dass die
Lehrerschaft aller Schulen mit
Oberzentrumsfunktion viele
Schüler im Umland in der
Integration/Inklusion begleiten.
- Punkt 7.7
auf Grundlage SOFS vom 3. August 2004 §6
Absatz 2 Punkt 4, können Schüler mit
gleichzeitigem Förderbedarf im
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an
der Schule für Körperbehinderte gebildet
werden. Die räumlichen Bedingungen sind
dafür zu schaffen.
Das kann möglich sein, wenn die
A.Schweizer-Schule ausreichend
Platz hat. Momentan ist sie
ausgelastet. Dieser Fakt kann in
Betracht gezogen werden, wenn
im Zuge der Steigerung von
Integrationsmaßnahmen dieser
Schülerschaft die räumlichen
Bedingungen sich verändern.
Adolph-DiesterwegSchule
Es wird kein Gebrauch von einer
Stellungnahme gemacht. - Fehlmeldung
Fritz-Gietzelt-Schule
- Die Schule führt 14 Klassen, auch im Sj.
2017/18 werden 14 Klassen geführt.
- die Schulkonferenz betont mit Nachdruck die
Notwendigkeit des weiteren Fortbestehens der
momentan vorhandenen Schulen zur
Lernförderung.
Mit der nächsten Fortschreibung
des SNP wird auf der Grundlage
des neuen Schulgesetzes und
der neuen Rechtsverordnungen
eine konkrete Aussage zur
Förderschullandschaft getroffen
werden können.
Schule Engelsdorf
- Die Aussage zu möglicher Auflösung oder
Umstrukturierung der Schule wird mit Sorge
betrachtet.
- Der Erhalt des Schulstandortes wird weiterhin
als notwendig erachtet.
Gründe dafür:
- familiärer Charakter, geringe Schülerzahlen
- individuelles Eingehen auf Probleme intensive
Betreuung des Einzelnen
- nicht Förderschulen vorschnell aufgeben,
Phase der Erprobung führen
- an der Schule werden schon seit Jahren
keine ersten Klassen gebildet.
- Wenn politisch gewollt, keine Eingangsklassen an den Lernförderschulen gebildet
werden sollen, ist eine Kooperation mit den
Regelschulen notwendig. Es besteht eine Vorstellung, dies mit den Grundschulen
Engelsdorf, Mölkau und in Paunsdorf aufzubauen. Der Kontakt mit der Sprachheilschule
kann dann intensiviert werden.
- Es besteht seit 2009 eine kooperative
Zusammenarbeit mit dem BSZ 12 bezüglich
Im SNP wird ein perspektivisch
mögliches Szenario dargestellt unter dem Hinweis, dass
entsprechende gesetzliche
Neureglungen noch ausstehen.
Diese sind im Nachgang zur
Verabschiedung des neuen
Schulgesetz erforderlich. Da
diese noch ausstehen, wird der
Vermerk zur möglichen Auflösung
bzw. Umstrukturierung zurück
genommen. Mit der nächsten
Fortschreibung des SNP wird auf
der Grundlage des neuen Schulgesetzes und in Kenntnis der
ausführenden Rechtsverordnungen eine konkrete Aussage
getroffen werden können.
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des Modells des gestreckten Berufsvorbereitungsjahres
- gute Zusammenarbeit mit ortsansässigen
vereinen und Firmen
- Mit Hilfe von 5 Ortsansässigen werden 7
Arbeitsgemeinschaften angeboten.
Johann-HeinrichPestalozzi-Schule
Es wird kein Gebrauch von einer
Stellungnahme gemacht. - Fehlmeldung
Lindenhofschule
Zustimmung
Schule Rosenweg
Dr.-Georg-SackeSchule
Zustimmung
Förderzentrum für
Erziehungshilfe
- Laut Schulordnung Förderschulen ist
Prävention nicht Aufgabe der Förderschule.
Dafür verfügt das Förderzentrum nicht über die
erforderlichen Kapazitäten.
Am Förderzentrum wurde das
von der Sächsischen
Bildungsagentur initiierte Projekt
"Präventive und integrative
Erziehungshilfe" geführt. Dieses
existiert nicht mehr. Eine offizielle
Bekanntgabe der Auflösung
erfolgte nicht.
- das Förderzentrum kann gegenwärtig nicht
alle diagnostizierten und gescheiterten
Integrationsschüler zu pädagogisch sinnvollen
Terminen aufnehmen. Einige Schüler müssen
1 bis 2 Jahre aus Kapazitätsgründen des
Förderzentrums in Grund- und Oberschulen
verbleiben. Eine Prüfung der Kapazität des
Förderzentrums ist abzuwägen.
Mit Stadtratsbeschluss wurde
eine Kapazitätsobergrenze 88
Klassen Grundschulteil und 8
Klassen Oberschulteil) festgelegt. Ziel ist es, eine hohe
Konzentration von Schülern mit
diesem sonderpädagogischem
Förderbedarf zu vermeiden. Die
Erweiterung von Kapazitäten für
diese Schülerschaft widerspricht
dem politischen Willen zur
Integration/ Inklusion. Dabei
muss der Schwerpunkt auf die
pädagogische Arbeit (Weiterbildung, zus. Personal für
Integration) in den Schulen
gesetzt werden.
Freie Träger
Schule
Inhalt der Stellungnahmen
Standpunkt der Verwaltung
Freie Waldorfschule
Erweiterung auf Zweizügigkeit
Erweiterung wurde im Plan aufgenommen
AHF-Schule
Hinweis auf die Erweiterung der
Plätze, womit eine Zweizügigkeit
möglich ist.
Wurde im SNP eingearbeitet.
DiakonieWerner-Vogel-Schule
Es wird um Änderungen zur
Belegung der Klassenstufen,
Kapazitätsrichtwert und Hort
gebeten
Wurde im SNP eingearbeitet.
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Stellungnahme des Stadtelternrats Leipzig
(SER/ KER Leipzig) vom 07. Juni 2017
zur Entwurfsfassung des Schulentwicklungsplans vom
Mai 2017
„Beim Lehren gibt es keine Standesunterschiede.“
Konfuzius
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INHALT
I GESAMTEINSCHÄTZUNG..................................................................................................... 4
Grundschulen............................................................................................................... 4
Oberschulen................................................................................................................. 5
Gymnasien ................................................................................................................... 5
Förderschulen .............................................................................................................. 6
Freie Schulen................................................................................................................ 7
Schulartübergreifende Betrachtung (unter Betrachtung der Gesetzlichen Grundlagen)..... 7
II ANMERKUNGEN ZUR SYNOPSE ZUM SEP vom Mai 2017 ...................................................... 9
III FAZIT ............................................................................................................................. 10
Anzugehende Problemlagen, welche sich aus dem SEP (Mai 2017) ergeben:.................. 10
ANHANG............................................................................................................................ 13
A1 RÜCKBLICK SCHULENTWICKLUNGSPLAN 2016................................................................. 14
A2 GRUNDSCHULEN EINFÜHRUNG (S. 17, SEP 2017) ............................................................ 15
A3 BEZUG: KOMMUNALE PLANUNGSGRUNDSÄTZE (Punkt 1.3)............................................. 17
A4 SCHULEN ÜBERSICHT (Grundschulen, sowie weiterführende Schulen).............................. 20
Stadtbezirk Mitte ........................................................................................................... 20
Pablo-Neruda-Schule .................................................................................................. 20
Schule am Floßplatz.................................................................................................... 20
Gemeinsamer Grundschulbezirk Mitte: Lessingschule, Anna-Magdalena-Bach-Schule und
Schule 5 ..................................................................................................................... 21
Zu den Oberschulen im Schulbezirk Mitte: ................................................................... 22
Zu den Gymnasien: ..................................................................................................... 22
Stadtbezirk Nordost....................................................................................................... 23
Astrid-Lindgren-Schule ................................................................................................ 23
Stadtbezirk Ost .............................................................................................................. 24
Schule am Rabet......................................................................................................... 24
August-Bebel-Schule ................................................................................................... 25
Grundschule Mölkau................................................................................................... 27
Christoph-Arnold-Schule ............................................................................................. 27
Gemeinsamer Schulbezirk: H.-Ch.-Andersen-Schule Theodor-Körner-Schule und 24. Schule
und B.-Grimm-Schule .................................................................................................. 28
Gemeinsamer Schulbezirk: 74. Schule und Ernst-Pinkert-Schule .................................... 28
Zu den Oberschulen im Schulbezirk: ............................................................................ 29
Stadtbezirk Süd-Ost ....................................................................................................... 31
31. Grundschule ......................................................................................................... 31
Franz-Mehring-Schule ................................................................................................. 31
Schule Holzhausen...................................................................................................... 32
Schule Liebertwolkwitz ............................................................................................... 33
Zu den Oberschulen im Schulbezirk: ............................................................................ 33
Stadtbezirk Süd.............................................................................................................. 34
9. Schule .................................................................................................................... 34
Marienbrunner Schule ................................................................................................ 34
Gemeinsamer Schulbezirk 3. Schule/ Schule Connewitz ................................................ 34
Stadtbezirk Süd-West..................................................................................................... 36
Gemeinsamer Schulbezirk: Schule am Adler (Grundschule) und 120. Schule................... 36
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60. Schule .................................................................................................................. 37
Zu den weiterführenden Schulen im Stadtbezirk:.......................................................... 38
Gemeinsamer Schulbezirk Erich-Zeigner-Schule (EZS) und Fanny-Hensel-Schule ............ 38
Stadtbezirk West ........................................................................................................... 40
90. Schule .................................................................................................................. 40
Gemeinsamer Schulbezirk Joachim-Ringelnatz-Schule und 85. Schule ............................ 40
91. Schule .................................................................................................................. 41
Gemeinsamer Schulbezirk 78. Schule und 100. Schule .................................................. 42
Stadtbezirk Alt-West...................................................................................................... 43
172. Schule................................................................................................................. 43
157. Schule................................................................................................................. 43
46. Schule .................................................................................................................. 43
GS Böhlitz-Ehrenberg.................................................................................................. 44
Grundschule Gundorf ................................................................................................. 45
Nachbarschaftsschule ................................................................................................. 45
Zu den Oberschulen im Schulbezirk: ............................................................................ 46
Zu den Gymnasien im Schulbezirk:............................................................................... 46
Stadtbezirk Nord-West................................................................................................... 47
Wilhelm-Hauff-Schule ................................................................................................. 47
39. Schule .................................................................................................................. 47
Schule Stahmeln......................................................................................................... 48
Alfred-Kästner-Schule ................................................................................................. 50
Zu den Oberschulen im Schulbezirk: ............................................................................ 51
Paul-Robeson-Schule (OS) ........................................................................................... 51
Stadtbezirk Nord............................................................................................................ 52
Geschwister-Scholl-Schule........................................................................................... 52
Carl-von-Linné-Schule ................................................................................................. 52
Schule Wiederitzsch.................................................................................................... 53
FÖRDERSCHULEN der Stadt Leipzig................................................................................. 55
Lernförderschulen in der Stadt Leipzig ............................................................................. 55
Schulen für geistig behinderte Schüler in der Stadt Leipzig................................................ 55
Schule Thonberg......................................................................................................... 55
Albert-Schweitzer-Schule ................................................................................................ 56
Förderzentrum Sprachheilschule ..................................................................................... 56
Samuel-Heinicke-Schule.................................................................................................. 57
Förderzentrum für Erziehungshilfe .................................................................................. 57
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I GESAMTEINSCHÄTZUNG
Der KER Leipzig (Stadtelternrat Leipzig) begrüßt den Umstand, dass die Stadt Leipzig den SEP erneut
überarbeitet hat und die sich schnell entwickelnden Gegebenheiten der Schullandschaft und
diesbezügliche Anforderungen versucht hat im SEP vom Januar 2017 nachzukommen. Die Fassung
vom Mai 2017 erhält leider so gut wie keine weiteren Anpassungen.
Wir bedanken uns an dieser Stelle für die Einarbeitung aktueller Zahlen (etwa 60 % Anpassung) des
Schüleraufkommens. Allerdings vermissen wir erklärende Grafiken aus dem SNP 2016. So wird fast
durchgehend mit Klassenanzahl die Kapazität der Schule angezeigt, jedoch ist nicht ersichtlich, ob
die DaZ-Klassen mit dabei sind.
Nun mag man dies bei der Gesamtzahl der Schüler vernachlässigen können, jedoch lässt sich der
Eindruck nicht verwehren, dass dieser SEP wieder zu knapp in der Aufführung der Schülerplätze ist.
Das Kamenz den Optimismus in der Anzahl der zu erwartenden Kinder nicht mit der Stadt Leipzig
teilt, haben wir verstanden. Doch deshalb müssen wir uns nicht "ärmer" rechnen.
Eine Vielzahl der von uns vertretenen Schulen erhielt den SNP (Fassung vom Januar 2017) erst in der
zweiten Februarwoche – der letzten Schulwoche vor den Winterferien. Im Glauben, dass die
Stellungnahmen der Schulkonferenzen gewünscht sind, ist diese Zeit unmöglich für ein Papier,
welches fast 200 Seiten umfasst – mit einer Stellungnahme-Frist, welche in der ersten Woche nach
den Winterferien liegt. Bedauerlicherweise erinnert dieses Vorgehen an den SEP 2015/ 2016,
welcher kurz vor den Sommerferien den Eltern zur Verfügung gestellt wurde. Zudem waren den
Stadträten versprochen worden, dass die Stellungnahmen zu Klassen- und Schüleranzahl mit den SNP
einfließt. Die ist nicht erfolgt.
Aber ähnlich wie bei den Bürgerdialogen, die das SMK bei der Vorstellung des Entwurfs des
Schulgesetzes veranstaltet hat, führt die Nichtbeachtung der Stellungnahmen zu einer hohen
Frustration, nachdem Motto „dann können wir uns das auch sparen“.
In der jetzt vorliegenden Synopse wird auf Seite 12 seitens der Verwaltung eine „Zustimmung“ zur
Bitte den „Schulnetzplan zukünftig zeitlich so auszugeben, dass eine fristgerechte Einladung der
Schulkonferenzen möglich ist“ erteilt. Wir halten hierfür ein Minimum von 8 Wochen (ohne Ferien)
für realistisch, in welchen den Eltern und Schulen der SEP vorliegt, ausreichend Zeit zum Lesen,
Einladen zur SK und zum Versenden der Stellungnahmen besteht.
Grundschulen
Die Leipziger Grundschulen sind mehrheitlich ihren Kapazitätsgrenzen, obwohl in der Vergangenheit
schon eine vorübergehende Kapazitätsüberbelegung auf 120 % erlaubt wurde, beginnen im Sommer
2017/18 die ersten Schulen darüber hinaus zu gehen (exemplarisch 3. Schule/ Kurt-Masur-Schule, S.
33f.) Momentan leistet es sich der SEP noch, jede noch so kleine „Lücke zu nutzen“, die Schulen
immer voller zu gestalten, Kinder mit Stühlen „auszustatten“ und so durchs Schulhaus zu schicken ;
werden Klassen aufgeteilt, hat ein Lehrer mal schnell 33 Kinder verschiedenster Klassenstufen in
einem beengten Raum. Auch wenn dann der Schulhof nicht mehr reicht darf zur Hofpausenzeit eben
nur die Hälfte der Schule hinaus-im Wechselmodell; ist der Speisraum zu klein wird in über 5 Wellen
gegessen etc.
Wir machen mit Nachdruck darauf aufmerksam: Wenn ein SEP derartige Schulbelegungen in knapp
70 Grundschulen auf Kante näht, wird der Tag kommen an dem in 80% der Schulen nicht mal mehr
ein einziger Platz ist – mag sein, dass dies nicht 2017/18 passiert, jedoch – wer 300-400 Kinder allein
an Grundschulen (und ohne Zuzug) vergisst, kann sowas unmöglich mit dem Bau von zwei
Grundschulen im SJ 2018/19 abfangen.
Die unterschiedliche Ausstattung (Schulen mit interaktiven Tafeln im zweistelligen Bereich vs .
Schulen, welche nicht mal über Breitbandinternet und einen Klassensatz Laptops verfügen ect.pp.)
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führen zu einer Chancen- und Bildungsungerechtigkeit – gerade im Grundschulbereich, in welchem
man an das Einzugsgebiet gebunden ist und führen dazu, dass die Leipziger Kinder mit völlig
unterschiedlichen Voraussetzungen die weiterführenden Schulen besuchen.
Oberschulen
Schon jetzt ist die Kapazität an den Schulen so knapp, dass Klassenwiederholer zumeist die Schule
wechseln müssen. Jeder der mit Schule zu tun hat, weiß, dass dies in jeder Klassestufe unzumutbar
für die betroffenen Kinder ist: zum einen ist es für die weitere Entwicklung des Kindes eine nicht
unerhebliche Herausforderung eine Klasse wiederholen zu müssen, zum anderen wird der Zustand
nur verschlimmert, wenn derzeitiger Schulstandort, Lehrer und Freunde verlassen werden müssen.
Diesem muss dringend Abhilfe geschaffen werden, z.B. mit Klassenbildungsgrenzen von maximal 25
Schülern an Oberschulen.
Die Aufgabe vor welche Oberschulen mit der Umsetzung der Inklusion (sowie Integration von DaZund Kindern mit erhöhtem sonderpädagogischem Förderbedarf) gestellt werden ist unvorstellbar.
Die im SEP vorgenommen Nicht-Beachtung der Notwendigkeit von „extra“ Räumen ist ein Schlag ins
Gesicht für Pädagogen, Schüler und Eltern. So heißt es in der Synopse zum SEP vom Mai 2017 dazu:
Die im SNP getroffenen Aussagen zu Kapazitäten beziehen sich ausschließlich auf die Bereitstellung
von Unterrichtsräumen (Schülerarbeitsplätzen). Hier werden Schulen mit einer hohen Quote an
Integration/ Inklusion (Kinder mit Behinderungen, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf,
DaZ-Schülern usw.) mit der Gewährleistung der Umsetzung des Unterrichts völlig allein gelassen.
Dies trifft hauptsächlich Grund- und Oberschulen, deren Versorgung an Ausstattung sowieso schon
zu große Unterschiede in der Stadt Leipzig aufweist. Vor allem die INKLUSION sieht sich hier vor
unlösbare Probleme gestellt.
Die Zunahme der Schulgrößen und der damit einhergehenden wachsenden sozialen Probleme sollte
mit der Bereitstellung des Kultus an Mitteln für Schulsozialarbeiter entgegengewirkt werden bzw.
sollte sich so der aufkommenden Problemlagen angenommen werden. Diese Mittel sind als
Ergänzung vorgesehen. Es lässt sich jedoch bei der Umsetzung durch die Stadt Leipzig der Eindruck
nicht verwehren, dass die Mittel eher als Ersatz und nicht als Ergänzung verwandt werden. Hier wird
an „Bildung und Erziehung“ gespart an Stellen wo derzeit einer der größten Bedarfe vorherrscht. Die
zu Grunde gelegten Indikatoren erzeugen die Vermutung, dass „Schulsozialarbeiter, die gut arbeiten,
sich selbst überflüssig machen“ ohne an die zu erwartenden Folgen zu denken.
Gymnasien
Grundsätzlich gesehen bildet die Einschätzung am Anfang des Schulentwicklungsplans die Situation
an den Leipziger Gymnasien durchaus realistisch ab.
Die Formulierung, dass „bereits jetzt die Kapazitäten der Leipziger Gymnasien ausgeschöpft ist“ trifft
die Lage an der übergroßen Zahl der Leipziger Gymnasien genau. Auch das durch „Überbelegung die
Bedarfe aufgefangen werden“ ist tatsächlich gängige Praxis an Leipziger Gymnasien. Dies ist
grundsätzlich ein unhaltbarer Zustand und man kann die Stadt nur dringend darauf hinweisen diesen
Zustand mit allen Kräften schnellstmöglich zu beheben.
Auch wenn die Lage im Vergleich zu den Grundschulen und in Oberschule vielleicht etwas
entspannter ist, auch was den Zustand der Gebäude betrifft, wird es nicht mehr lange dauern, bis die
Welle der geburtenstarken Jahrgängen auch bei den Gymnasien eintrifft und wenn d ann die
Situation nicht entsprechend vorbereitet ist, wird sich die Stimmung an den Gymnasien dramatisch
verschlechtern.
Das Losverfahren ist ein ausgesprochenes Ärgernis und ein gewichtiger Grund für die an den
betroffenen Gymnasien vergiftete Stimmung bei Eltern und Schüler. Dies betrifft sowohl die
überbelegten Gymnasien, wie auch die sogenannten Pufferschulen, an die die überzähligen Schüler
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zwangsverwiesen werden. Diese Vorgänge erzeugen einen allgemeinen Vertrauensverlust bei Eltern
und Schüler gegenüber der Kompetenz des Trägers und der SBAL, Schule ordnungsgemäß
organisieren zu können. Dieser Vertrauensverlust schlägt auf die Stimmung an den Schulen und führt
nicht gerade dazu Lehrer/Schüler/Schulleiter zu motivieren.
Man könnte natürlich sagen: „Dieser Zustand der Überfüllung an den Gymnasien ist ein reiner
Notbehelf für einen begrenzten Zeitraum.“ Dann könnte man vielleicht noch mit der einen oder
anderen Überbelegung und dem Losverfahren zurechtkommen. Aber erfahrungsgemäß wird die
Belegung der Schulen mit einer überoptimistischen Einschätzung der Kapazitäten auf lange Sicht hin
immer weiter hochgeschraubt und für die Eltern, Schüler und Lehrer ist kein Ende abzusehen.
Auch dies führt zu einem massiven Vertrauensverlust gegenüber dem Träger, also der Stadt Leipzig.
Hier müsste die Stadt Leipzig glaubwürdig kommunizieren, dass die Überbelegung der Gymnasien in
einem überschaubaren Zeitraum wieder normalisiert wird. Wenn dies eine Notmaßnahme für einen
begrenzten Zeitraum wäre, ist es eigentlich nicht einzusehen, warum drei der Gymnasien (Reclam
Schule, Thomas Schule, Ostwald Schule) durch ihre Aufnahmeverfahren nicht für die „direkte
Schulversorgung mit Wohnortbezug genutzt werden“ können.
Schon mehrfach wurden die Gymnasien zu Stellungnahmen zum Schulentwicklungsplan aufgefordert
und die Erfahrung ist, dass sich die Einschätzung der Schule fast nie in der Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes wiederspiegelt. Es gibt zwar als Anlage eine Synopse zu den
Stellungnahmen, in der sehr oft das Wort „ wird geprüft“ vorkommt. Nur ein Beispiel: Die Zügigkeit
wird an vielen Gymnasien falsch angegeben und bereits jetzt vielfach überschritten – siehe
Stellungnahmen der letzten beiden Jahre. Diese Punkte waren bei den letzten Sitzungen des
Arbeitskreises Gymnasien ein wiederkehrendes Phänomen, der Ärger über solch ein
scheindemokratischen Verfahren ist groß.
Dazu kommt noch ein weiter Faktor, der ebenfalls keinerlei Erwähnung im SEP findet. Bisher lag das
Quotenverhältnis Gym/OS in den letzten 5 Jahre bei 47 zu 53. Dieses Verhältnis kehrt sich gerade um
und wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter zu Gunsten der Gymnasien steigen. Dazu
beigetragen hat wohl auch die Aufhebung der Bildungsempfehlung, aber auch der allgemeine Zug
ans Gymnasium als attraktiver Bildungsstandort für ambitionierte Eltern. Diese Tendenz wird durch
zunehmende Probleme an den Oberschulen durch die Überfüllung und soziale Schwierigkeiten
natürlich noch verstärkt. Natürlich wäre es wünschenswert dieses Verhältnis durch attraktiv ere
Oberschulen wieder umzukehren, aber offen gestanden bleiben da Zweifel. Diese Problematik sollte
ebenfalls in die Berechnungen des SEP mit einfließen.
Auch die Ermittlung der sog. „Obergrenze des Schulweges mit ca. 45 min“ wird an vielen Schulen
sehr kritisch bewertet. Es wird anscheinend pauschal und schematisch mit Google Maps die
Entfernung ermittelt, Ampeln, Kreuzungssituationen, die Umwege erforderlich machen, werden nicht
genügend berücksichtigt. Da diese langen Schulwege in besonderem Maße die zwangsumgeleiteten
Schüler des Losverfahrens betreffen, kann man dies nur als unsensibel bezeichnen. Hier wird die
ohnehin schon bestehende Frustration unnötig verstärkt. In diesem Zusammenhang ist ein
wichtiges Kriterium, dass die sog. Pufferschulen in der Ausstattung und dem Gebäudezustand
zumindest oberer Durchschnitt sein sollten, damit sich die zwangsverteilten Schüler und Eltern nicht
doppelt bestraft fühlen.
Förderschulen
Bereits heute sind nicht genügend Schulplätze für Schüler mit geistiger Behinderung und zusätzlicher
Einschränkung vorhanden.
Die Belegung der Schulen erscheint auf Grund der Personenzahl gut. Aber die Amtsärzte
bescheinigen den mehrfachbehinderten Schülern (das heißt, zusätzlich zur geistigen Behinderung
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werden Handicaps wie emotional, körperlich, Sprach- oder Hörminderung, Epilepsie, Sprache
benannt) die Notwendigkeit der Kapazität von bis zu zwei Schülerplätzen. Diese jedoch ist auf Grund
der vollen GB-Schulen nicht umsetzbar. Die ärztlich geforderte Betreuung wird nicht beachtet. Kann
es sich ein Schulnetzplan leisten, diese ohnehin schon benachteiligten Kinder mehr zu verwahren, als
zu fördern (steht der Begriff doch schon im Wort FÖRDERschule)?
(weiter auf Seite 55 ff.)
Freie Schulen
Der Schulnetzplan stellt fest, dass 10 % der Schüler/innen in Leipzig an Schulen in freier Trägerschaft
(SifT) unterrichtet werden sollen.
Bei einer (stark) steigenden Schülerzahl setzte das voraus, dass die Schulen in freier Trägerschaft ihre
Kapazitäten proportional zur steigenden Schülerzahl in Leipzig ausbauen.
Das ist definitiv nicht der Fall.
Es gibt in Leipzig Schulen in freier Trägerschaft die sehr wohl bereit sind ihre Kapazität aufzustocken –
auch um der Entwicklung der Schülerzahlen in Leipzig Rechnung zu tragen. Dies setzt aber voraus,
dass diese Schulen von der Stadt Leipzig entsprechend unterstützt werden. Hier geht es um
Grundstücke und selbstverständlich auch um Teilhabe an den verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Schulartübergreifende Betrachtung (unter Betrachtung der Gesetzlichen Grundlagen)
Diese Schulbildung muss chancengerecht sein, was einen verbindlichen Bildungs- und
Erziehungsauftrag als auch die gerechte Verteilung von Lehrkräften und Sachmitteln
beinhaltet. (Punkt 1.2 SEP)
Zur gerechten Verteilung von Lehrkräften und Sachmitteln haben wir folgende Fragen und
Anmerkungen und stellen die Frage: Warum, wenn es sich doch um gesetzliche Grundlagen handelt,
findet man im SEP nichts Konkretes dazu?
vielerorts fehlt es an Inventar (Stühle, Tische, Schränke)
ungerechte Verteilung von Sachmitteln, bspw. Interaktive Tafeln (Hier ist die Bildungs- und
Chancengerechtigkeit deutlich in Frage gestellt!)
auch zur Turnhallenplanung konkret für jede einzelne Schule (hat die Schule überhaupt eine
eigene eine eigene Turnhalle, teilt sie sich diese mit anderen Schulen, wie verlängert das den
Schulalltag etc.) schweigt sich der vorliegende SEP im Detail aus
Lehrerzimmer,
ein
Raum
für
den
örtlichen
Personalrat,
Fachkabinette,
Speiseraumerweiterungen, WC-Kapazitäten, Schulbibliotheken, Räume für den
Förderunterricht usw. sind in der Planung des SEP nicht zu finden.
in der Synopse heißt es dazu: Die im SNP getroffenen Aussagen zu Kapazitäten beziehen
sich ausschließlich auf die Bereitstellung von Unterrichtsräumen (Schülerarbeitsplätzen). Hier
werden Schulen mit einer hohen Quote an Integration/ Inklusion (Kinder mit Behinderungen,
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, DaZ-Schülern usw.) mit der Gewährleistung
der Umsetzung des Unterrichts völlig allein gelassen. Dies trifft hauptsächlich Grund- und
Oberschulen, deren Versorgung an Ausstattung sowieso schon zu große Unterschiede in
der Stadt Leipzig aufweist. Vor allem die INKLUSION sieht sich hier vor unlösbare Probleme
gestellt.
Wenn Schulen gebaut werden, weil genug Schüler vorhanden sind, wo sollen die ganzen
Lehrer, pädagogische Unterrichtshilfen und Integrationshelfer rekrutiert werden? Wie soll
das finanziert werden?
Seite 8 von 57
Wenn vorerst die quantitative Bedarfsdeckung im Vordergrund steht, wie steht es dann um
qualitative Nachbesserungen?
Kapazitäten der Sporthallen und Mensen
Zwei Elemente, die nicht direkt im Schulentwicklungsplan auftauchen, nämlich die Kapazität der zur
Verfügung stehenden Sporthallen und Mensen machen den Schülern und Lehrern an den Leipziger
Schulen das Leben schwer. Viele Schulen verfügen an ihrem Standort über keine ausreichende
Versorgung mit Sporthallen, lange Wege sind notwendig. Regelungen, dass man diese Strecke aus
versicherungstechnischen Gründen nicht mit dem Fahrrad fahren darf, sind nur noch als grotesk zu
bezeichnen. Dies führt dazu, dass einige davon betroffene Schulen nur das Minimum an
Sportunterricht (2 Stunden pro Woche) leisten können.
Dazu sollten die Sportstättenpläne Auskunft geben. Jedoch fehlt der Bezug zwischen diesen
Dokumenten, so dass der Lehrplangerechte Sportunterricht nicht nachvollzogen werden kann.
Exemplarisch dazu:
so teilt sich die 3. Schule die Hallenplätze mit weiteren 5 Schulen (siehe S.34 dazu)
die 125. Schule nutzt drei verschiedene Sporthallen.
für die Schule am Floßplatz und die Petrischule wird eine Turnhalle als notwendig im SNP
erwähnt. Es ist jedoch keine Kapazität, Fläche oder Planung dafür angezeigt.
Auch die Kapazität der Mensa ist für die Stimmung und Zufriedenheit an einer Schule ein wichtiger
Faktor. Das nur ein relativ kleiner Teil der Schüler das Schulessen nutzt, hat vor allem mit der
beengten Situation und dem sehr klein Zeitfenster zu tun, in dem die Schüler des Essen
hinunterschlingen müssen. Dies ist kein gesunder Zustand, das Essen sollte eine Zeit der Entspannung
und Erholung sein, kein zusätzlicher Stress.
Diese beiden Faktoren sollten zwingend auch in die Einschätzung der Kapazität einer jeden Schule
mit einfließen.
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II ANMERKUNGEN ZUR SYNOPSE ZUM SEP vom Mai 2017
Die Zusammenfassung der Stellungnahmen der Schulkonferenzen erscheint uns als gut strukturiert
und gelungen.
Bedauerlicherweise ist festzustellen, dass die Stellungnahme des AK Grundschulen leider keine
Berücksichtigung fand, zumal in dieser mehr Schulen vertreten und damit mehr Elternmitwi rkung
zum tragen hätte kommen können. Obwohl eine Synopse zur Stellungnahme des AK GS existiert, liegt
diese dem Leser nicht vor.
Während die Auflistung der Schulkonferenzbeschlüsse, der Anmerkungen, Wünsche, Ablehnungen,
sowie Zustimmungen mehrheitlich nachvollziehbar in die Synopse aufgenommen wurde, sind die
Standpunkte der Verwaltung überwiegend eine Farce, was die Benennung der Umsetzung angeht
unverbindlich, unkonkret und nichtssagend.
Beim Lesen der Synopse unter dem Standpunkt der Verwaltung findet man Formulierungen wie folgt:
„der Hinweis wurde aufgenommen“ Welche Konsequenz ergibt sich daraus?
„wird zur Kenntnis genommen“ Ergibt sich daraus eine Konsequenz? Wenn ja, welche? Zu
welcher Zeit?
„zeitnahe Prüfung notwendig“ Was ist unter „zeitnah“ zu verstehen? Wann erfolgt die
Prüfung?
„Prüfung notwendig“ Wer prüft? Wann?
„Prüfung erfolgt“ Ist die Prüfung erfolgt oder erfolgt die Prüfung in der Zukunft? Wann?
„wird geprüft“/ „wird durch die Verwaltung geprüft“ (die deutsche Sprache lässt, was das
angeht, einigen Spielraum) Was genau heißt „wird geprüft“? Wird es jetzt aktuell geprüft?
Später geprüft? Wann genau?
„die Umsetzung soll mittelfristig erfolgen“ Was bedeutet mittelfristig?
Zu diesen unkonkreten Ausführungen widersprechen sich die Verwaltungsstandpunkte zum Teil
(bspw. Synopse S. 13 - die Fertigstellung des Neubaus der 31. Schule 2020, S. 11 wird 2021 benannt).
Weiterhin heißt es auf Seite 16:
Bei der Einrichtung neuer weiterführender Schulen wird grundsätzlich auf zentrumsnahe Gebiete
orientiert. Dies sichert, aufgrund der guten Erreichbarkeit aus allen Stadtgebieten, die per
Schulgesetz geforderte Mindestzügigkeit von zwei bzw. drei Zügen. Zudem ist auch unter dem
Gesichtspunkt des später wieder eintretenden Schülerrückganges eine langfristige Nutzung der
Schulgebäude sowie der getätigten Investition gesichert. Ein in der Peripherie angesiedelte
weiterführende Schule hat in der Situation des Schülerrückganges größte Schwierigkeiten jährlich die
geforderte Mindestzügigkeit zu erreichen. In der Folge wäre eine Schließung der Schule
unausweichlich.
Diese Formulierung ist in doppelter Hinsicht eine – entschuldigen Sie – Impertinenz: Von einem
Schülerrückgang an weiterführenden Schulen ist zum jetzigen Zeitpunkt in den nächsten 20 Jahren
nicht auszugehen (heute geborene Kinder werden in 6 Jahren eingeschult und könnten dann – mit
Wiederholungen und Auslandsaufenthalten – bis zu 14 Jahren die Schulen besuchen.)
Zum zweiten stellt sich hier unausweichlich die Frage: Über welche zentrumsnahen Vorhalteflächen
verfügt die Stadt Leipzig überhaupt? Existieren diese überhaupt?
Das Vertrauen der Elternschaft in die Stadtverwaltung, dass diese den Schulbau beschleunigen und
die Instandhaltung angehen möchte, ist nachhaltig gestört.
Der beste Schulnetzplan kann nichts erreichen, wenn die Verwaltung nicht ins „bauen“ der
benötigten Schulen, nicht in die „Instandhaltung“ der bestehenden Schulen kommt.
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III FAZIT
Die vorliegende Entwurfsfassung des SEP zeigt sehr deutlich, dass die Probleme und Hinweise aus
dem vergangenen Jahr nur unzureichend, in manchen Bereichen gar nicht angepasst/ umgesetzt
wurden.
Im vergangenen Jahr hat die Stadt Dresden ihren Schulentwicklungsplan abgelehnt. Die Stadträte der
Stadt Leipzig haben – in gutem Willen – eine Überarbeitung binnen eines Jahres gefordert. Die
Einarbeitung von realistischen Zahlen war ein Hauptgrund.
Nun fragen wir uns als Eltern, wie nützlich ist die Einarbeitung von etwa 60 % aktueller Zahlen im
vorliegenden SEP, wenn die Umsetzung (die SchulnetzPLANung) diese ganz offensichtlich nicht ernst
nimmt, hochgradige Qualitätseinbußen in Lehr- und Lernqualität zu Lasten unserer Kinder in Kauf
nimmt, die Schulkinder augenscheinlich nur verwahrt werden?!
Auch wenn die Daten aus der rationalisierten Bevölkerungsprognose (Kamenz) verwendet werden
müssen, bleibt weiter unklar, warum die Stadt Leipzig diese nicht mit den tatsächlichen
Geburtenzahlen vergleicht und entsprechende Rückschlüsse zieht. Nach Rücksprache mit Frau Kurth
im Mai 2016, steht es der Stadt Leipzig frei, die ECHT-ZAHLEN neben der Kamenzer Studie mit in den
SEP ein zu pflegen, warum tun Sie dies dann nicht? Warum findet man nicht in jedem Schulbezirk
eine Tabelle zu Geburtenzahlen von 2011 bis 2016? Besser ist eine Planung kaum möglich!
Anzugehende Problemlagen, welche sich aus dem SEP (Mai 2017) ergeben:
Keine Nachvollziehbarkeit der tatsächlichen Entwicklung in Eingangsklassen in gemeinsamen
Schulbezirken (exemplarisch: Stadtbezirk Mitte)
zunehmende Doppelnutzung von 50 % bis zu 100 % von Schule und Hort im
Grundschulbereich die von Städtischer Seite befürwortete offene Hortarbeit wird
zunehmend unmöglich, der Personalaufwand wird größer
Die Kapazität wird in Klassen, jedoch nicht mehr in Anzahl der Schüler angezeigt. Damit ist es
nicht nachvollziehbar, die tatsächlichen Schulerzahlen pro Klasse und Schule zu ersehen und
für den Leser unmöglich Handlungsschwerpunkte zu erfassen.
durch die Doppelnutzung wird integrativer Unterricht nahezu unmöglich gemacht – die
sozialen Probleme werden größer das verursacht zusätzliche soziale Kosten (Hilfen zur
Erziehung usw.)
fehlende Schulsozialarbeiter bei wachsender Schulgröße, zunehmenden sozialen Problemen
zur Grunde gelegte Indikatoren erzeugen ein „wer gut arbeitet, macht sich überflüssig“
unvollendete Brandschutzmaßnahmen, welche die Sicherheit unserer Kinder nicht
gewährleisten (exemplarisch: Schule am Rabet, 91. Schule) – in diesem Zusammenhang:
keine Bekanntgabe der maximalen Schülerzahl an den Schulen im Hinblick auf den
Brandschutz (und das bei Überbelegung von 120 %)
Durch Überbelegung der Grundschulen geraten immer mehr der zur Verfügung stehenden
Hortplätze in Gefahr (exemplarisch: Schule am Floßplatz, Astrid.-L.-Schule)
Seite 11 von 57
Vielerorts gemeinsame Nutzung von Turnhallen, Sportuntericht bis 18Uhr (exemplarisch: 3.
Schule – hier gehen weitere 5 (!) Schulen zum Sportunterricht (S. 34f.), Schule am Adler –
120. Schule, August-Bebel-Schule – 125. Schule)
Gemeinsame Nutzung von Hofflächen (exemplarisch: Schule am Floßplatz – Petrischule)
Gemeinsame Nutzung von Speiseräumen (exemplarisch: Grund- und OS- Liebertwolkwitz)
oder zu kleine Speiseräume, in welchen die Kinder in 4 bis 6 Wellen essen gehen (aus
gesundheitlicher und hygienischer Sicht völlig untragbar), keine Gewährleistung, dass alle
Kinder essen gehen können (exemplarisch: Georg-Schumann-OS – nur jedes 9. Kind kann
essen gehen)
fehlende Grundschulen (exemplarisch: gem. SB 78. Und 100. Schule, Stadtbezirk Nord-West,
Stadtbezirk Alt-West etc.pp.)
fehlende Gymnasien (exemplarisch: Stadtbezirk Mitte und Alt-West etc.pp.)
Wohnungsbebauungen und Neuerschließungen, welche nicht berücksichtigt werden
(exemplarisch: Lindenauer Hafen (Alt-West), Bebauungsgebiete im Stadtbezirk Süd-West
etc.pp.)
Unzureichende Toiletten bzw. keine Aussagen zur Kapazität der Toiletten
Bei den vielen fehlenden Schulen und den Planungszeiträumen bis zur endgültigen Nutzung eines
Schulneubaus, sollten konkrete Planungen schon jetzt vorliegen und nicht über einen geeigneten
Standort erst 2023 nachgedacht werden!
Der vorliegende SEP vom Mai 2017 erscheint gründlicher ausgearbeitet als im Vorjahr. Die
Synopse ist gut strukturiert, benennt die Probleme. Jedoch die benannten Standpunkte der
Verwaltung (dritte Spalte) führen in ihrer Unkonkretheit zu einer ablehnenden Haltung des
Stadtelternrat Leipzig (KER Leipzig) gegenüber der Stadtverwaltung, sowie einem
mangelnden Vertrauen dahingehend, dass die Verwaltung die Problemlagen der Schulen
tatsächlich zeitnah angehen wird!
Eine Fortschreibung des Schulnetzplans – erst in zwei Jahren – können wir nicht zustimmen. Unter
den von uns beleuchteten Problemlagen an Leipziger Schulen und im Zusammenhang der
Herausforderungen mit der Umsetzung des neuen Schulgesetzes, muss eine Fortschreibung, sowie
eine Bestandsaufnahme des bis dahin erfolgten Verwaltungshandelns im nächsten Jahr (2018)
erfolgen.
Eine wachsende Stadt, wie Leipzig, von welcher davon ausgegangen wird, dass hier zukünftig 700 000
Menschen leben, kann unmöglich eine solch desolate Planung zulassen, denn es geht um unser
höchstes Gut: Unsere Kinder!
Wir bitten an dieser Stelle die Gelder, welche dem städtischen Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A01520-VSP-01 zu entnehmen sind, bis Ende Mai abzurufen und sofort ihrem Zweck, der
Schulhausbau-Finanzierung, zufließen zu lassen.
Seite 12 von 57
Um einen ehrlichen, realistischen Schulentwicklungsplan zu entwickeln, der die Belange und
Bedürfnisse der Schüler, sowie die Bildungs- und Chancengerechtigkeit nach den Grundrechten in der
Stadt Leipzig gewährleistet fordern wir, dass die oben genannten Probleme erkannt, angegangen und
im SEP mit konkreten Maßnahmen benannt werden.
Gute Schulen sind ein Wirtschaftsfaktor. Sie bewegen qualifizierte Fachkräfte sich in der Stadt
anzusiedeln. Eltern suchen sich bewusst Stadtteile aus, in denen ihr Nachwuchs gute
Bildungschancen hat. Mangel an Schulplätzen führt dazu, dass in Unternehmen Stellen unbesetzt
bleiben.
Unserer Einschätzung nach unterschätzen Verwaltung und Politik nach wie vor das Ausmaß an
Frustration und Ärger der betroffenen Eltern, Schüler und Lehrer. Wenn hier nicht bald auch mit
unkonventionellen, unbürokratischen Methoden schnell Abhilfe geschaffen wird, wird dieses Thema
langfristig in dieser prosperierenden und kinderreichen Stadt die nächsten Wahlen beeinflussen.
Für Rückfragen, Gesprächsrunden und dergleichen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung
Leipzig, 07. Juni 2017
Petra Elias
Stadtelternratsvorsitzende
Michael Gehrhardt
Arbeitskreisleiter Grundschulen
Frank Anstatt
Arbeitskreisleiter Förderschulen
Niko Kleinknecht
Arbeitskreisleiter Freie Schulen
Heike Reimsbach
Arbeitskreisleiterin Oberschulen
Gregor Gebauer
Arbeitskreisleiter Gymnasien
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ANHANG
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A1 RÜCKBLICK SCHULENTWICKLUNGSPLAN 2016
Zum SEP 2016 (Erstvorlage 2015) erhielten Sie durch den Arbeitskreis Grundschulen des KER Leipzig
ebenfalls eine Stellungnahme (gemeinsam mit dem AK Gymnasien).
Wir müssen leider feststellen, dass grundlegende Forderungen im SEP vom 26. Januar 2017, sowie
vom Mai 2017 keine Berücksichtigung gefunden haben:
Integrationskinder/ Klassenrichtwert: Die Klassen sind weiterhin über den Klassenrichtwert
von 25 Schülern aufgefüllt.
Der Modellversuch ERINA wird wieder erwähnt, wieder nicht erläutert
Doppelnutzung Grundschule/ Hort Der Grundschule und dem Hort werden weiterhin
Räume für die freie Entfaltung (Auslegen von Kunstarbeiten usw.) genommen – zu Lasten der
zunehmenden Klassenzahl, werden dem Hort weiterhin Räume entzogen. Wie viele Schulen
haben noch eine Doppelnutzung der Räume UNTER 50%?
Auch wenn die Daten aus der rationalisierten Bevölkerungsprognose (Kamenz) verwendet
werden müssen, bleibt weiter unklar, warum die Stadt diese nicht mit den tatsächlichen
Geburtenzahlen vergleicht und entsprechende Rückschlüsse zieht. Nach Rücksprache mit
Frau Kurth im Mai 2016, steht es der Stadt Leipzig frei, die ECHT-ZAHLEN neben der
Kamenzer Studie mit in den SEP ein zu pflegen, warum tun Sie dies dann nicht? Warum findet
man nicht in jedem Schulbezirk eine Tabelle zu Geburtenzahlen von 2011 bis 2016? Besser
ist eine Planung kaum möglich!
Wir erneuern hiermit die Forderungen und Hinweise des AK GS und AK GYM aus
dem Jahr 2015 und halten an diesen fest!
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A2 GRUNDSCHULEN EINFÜHRUNG (S. 17, SEP 2017)
Das bedeutet, dass bis zum Schuljahr 2020/21 160 Klassen mehr gebildet werden müssen.
Klassen 1. - 4.
16/17
17/18
18/19
19/20
20/21
Bezirk
Mitte
Nordost
Ost
Südost
Süd
Südwest
West
Alt-West
Nordwest
Nord
75
55
135
67
77
73
77
68
45
105
81
59
144
76
80
76
96
73
48
111
83
66
149
79
81
77
99
75
50
112
84
66
149
81
80
75
101
75
54
111
Gesamt:
777
844
871
876
16/17
17/18
18/19
19/20
20/21
21/22
487
308
682
410
374
467
513
395
251
622
488
308
726
422
396
482
531
403
278
656
506
352
726
444
396
465
547
427
299
672
465
330
638
418
374
431
534
399
280
631
545
352
748
480
418
475
595
467
334
718
557
374
792
507
418
486
637
466
350
749
4509
4690
berechnet mit 22Schüler pro Klasse
4834
4500
5132
5336
21/22
87
69
157
82
83
76
108
78
58
115
89
72
160
86
84
77
113
79
61
120
913
941
136 mehr
Nach Auswertung der im SEP dargelegten Zahlen (Tabellen) erfolgt jedoch nur eine Bereitstellung
von 136 Klassen, der SEP vergisst hier 300 bis 400 Kinder!
Schüler in
erste Klasse
Bezirk
Mitte
Nordost
Ost
Südost
Süd
Südwest
West
Alt-West
Nordwest
Nord
Von den hier 4509 Schülern, welche im Schuljahr 2016/17 eingeschult wurden, gehen nur 4306
Schüler im SJ 2020/21 an eine weiterführende Schule, ein Zuzug ist ganz offensichtlich im SEP gar
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nicht eingeplant. (Alle hier aufgeführten Zahlen wurden dem SEP vom 26.01.2017 entnommen und
haben sich in der aktuellen Fassung vom Mai 2017 nicht verändert.)
Oberschulen
16/17
17/18
18/19
19/20
20/21
21/22
22/23
23/24
24/25
Klassen Schüler
5
1868
1910
2056
2120
2179
2270
2326
2384
2469
5
72
77
83
85
88
91
94
96
99
Klassen (Anzahl)
Gymnasium
16/17
17/18
18/19
19/20
20/21
21/22
22/23
23/24
24/25
Klassen Schüler
5
1782
1864
2007
2069
2127
2216
2271
2327
2410
5
69
72
78
80
82
86
88
90
93
Klassen (Anzahl)
4306
Ganz gleich ob hier versehentlich mit falschen Zahlen operiert wird, der SEP in seiner jetzigen
Fassung muss überarbeitet und was die Schülerzahlen angeht richtig gestellt werden!
Nur dann kann eine tatsächliche Planung stattfinden und nur dann, darf ein
Schulentwicklungsplan sich auch so nennen!
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A3 BEZUG: KOMMUNALE PLANUNGSGRUNDSÄTZE (Punkt 1.3)
1.
Wir bitten die Stadt – bei der Einarbeitung der Stellungnahmen – die eigenen Grundsätze
auf Umsetzbarkeit zu prüfen!
Grundschulen sollen mindestens zweizügig, höchstens vierzügig sein. Ausnahmen davon
sollen nur in besonderen Fällen geplant werden.
Züge (1. Klassen)
16/17
Mitte
Pablo-Neruda-Schule
Schule am Floßplatz
Lessing, 5. GS und. AnnaM.-B.-Schule
17/18
18/19
19/20
20/21
21/22
5
4
5
4
5
4
5
4
6
4
6
4
9
10
10
10
11
11
Nordost
Clara-Wieck-Schule
A.-Lindgren-Schule
66. GS u. Portitz
4
3
7
4
4
6
4
5
7
4
4
7
4
5
7
4
5
8
Ost
Wilhelm-Wander-Schule
A.-Bebel-Schule
Schule am Rabet
Ch.-Arnold-Schule
Schule Mölkau
E.-Pinkert-S. u. 74. GS
2
3
3
4
3
6
3
3
4
4
3
6
3
4
4
4
3
6
2
3
3
4
3
5
3
4
4
4
3
7
3
5
4
4
3
7
10
10
9
9
9
10
Südost
W.-Busch-Schule
Fritz-Baumgarten-Schule
Franz-Mehring-Schule
31. GS
H.-Mann-Schule
Holzhausen
Liebertwolkwitz
2
3
4
2
2
3
2
3
3
4
2
2
2
2
3
3
5
2
2
2
2
3
3
4
3
2
2
2
3
3
4
3
3
2
2
3
3
5
3
3
2
3
Süd
9. GS
Marienbrunner Schule
8. GS
2
3
2
2
4
2
2
4
2
2
4
2
2
4
2
2
4
2
Andersen, Grimm,
Körner und 24. GS
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3. Schule u. Connewitz
10
10
10
9
11
11
Südwest
Schule am Auwald
E.-Zeigner u. F.-Hensel
GS Adler u. 120. GS
60. GS
4
6
6
3
4
6
6
3
4
6
6
3
4
5
6
3
4
6
6
3
4
6
7
3
West
90. GS
91. GS
78. GS und 100. GS
Miltitz
Ringelnatz, Fröbel, 85. GS
1
3
6
2
9
1
4
6
2
10
2
4
6
2
9
2
3
6
2
9
2
4
7
3
10
2
4
7
3
11
Alt-West
172. GS
157. GS
46. GS
Schule B.-Ehrenberg
Gundorf
Rückmarsdorf
Nasch
4
3
4
3
1
2
2
5
3
4
3
1
1
2
5
3
4
3
1
1
2
4
3
4
3
1
2
2
5
4
4
3
1
1
2
5
4
4
3
1
1
2
Nordwest
W.-Hauff
39. GS
Robeson
Stahmeln
A.-Kästner
3
2
2
2
2
3
2
2
2
2
4
3
2
2
2
4
2
2
2
2
4
3
3
2
2
5
3
3
2
2
Nord
Scholl
E.-Kästner
Krock u. Liebknecht
Oeser
Linné
33. GS
Seehausen
Wiederitzsch
3
5
6
3
2
2
1
4
3
5
6
3
2
2
1
4
3
5
7
4
2
2
1
4
3
5
6
3
2
2
1
4
3
6
7
4
2
2
1
3
4
6
8
4
2
2
1
4
194
200
207
196
217
228
Züge Insgesamt
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Betrachtet man sich die oben aufgeführte Tabelle, kann man erkennen, dass die Grundschulen mit
einer Zügigkeit unter 4 immer geringer werden – es wird den kommunalen Planungsgrundsätzen
entgegen gearbeitet und die benannten Ausnahmen [..] in besonderen Fällen werden zunehmend
zum Standard.
Bei Horten in Grundschulen wird in der Regel von ca. 50 % der Gruppenraumfläche in
gemeinsamer Nutzung mit der Schule ausgegangen. (Punkt 1.2 SEP)
Es ist völlig irreführend von „etwas auszugehen“ ohne es in einem SEP konkret zu benennen/
auszuwerten, noch anscheinend Kenntnis von den Tatsachen vor Ort zu besitzen. Es gibt
Grundschulen in der Stadt Leipzig, welche in allen Klassenräumen mittlerweile in Doppelnutzung
sind. Beachtet ein SEP diese Zahlen nicht, kann er einer solchen Tendenz auch nicht in der Planung
entgegen wirken bzw. Abhilfe schaffen.
Benenne Sie konkret an welchen Grundschulen eine Doppelnutzung der Räume noch unter 50% ist!
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A4 SCHULEN ÜBERSICHT (Grundschulen, sowie weiterführende Schulen)
Stadtbezirk Mitte
Pablo-Neruda-Schule
Einleitend möchten wir sagen, dass der Neubau der Pablo-Neroda-Schule 3zügig geplant wurde (sie
war schon beim Spatenstich falsch geplant) und läuft seit nunmehr drei Jahren 5 zügig. Die
Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr machen 6 (!) erste Klassen notwendig.
Die Ausführungen zur Pablo-Neruda-Schule im vorliegenden SEP sind falsch:
Das „Raumsystem“ von welchem auf Seite 21 SEP gesprochen wird, wurde nicht im Sommer
2016 errichtet – bis zu seiner Inbetriebnahme war es schon Ende des Jahres 2016. Die
Wahrheit ist jedoch, dass die 1. Klassen ab dem ersten Schultag in Aula und Turnhalle
verteilt/ verschoben wurden (Sportunterricht viel aus). Die Lehr- und Lernbedingungen
waren katastrophal und das auf Grund eines städtischen Fehlers, gebrauchte Container zu
kaufen und diese nicht an den örtlichen Brandschutz anzupassen – dies erfolgte erst nach
den Oktoberferien.
Die dazugehörige Kantine/ Mensa wurde erst jetzt (!) nach den Winterferien in Betrieb
genommen.
Die P.-N.-Schule gehört zum Deutsch-Französischen-Bildungszentrum, bedient daher nicht
ausschließlich Kinder des Einzugsgebietes, sondern hält Plätze in den C-Klassen für Kinder anderer
Stadtbezirke vor. In so fern sind die vorgelegten Zahlen nicht nachvollziehbar.
Ein zukünftig gemeinsamer Schulbezirk für die P.-N.-Schule und die Grundschule in der
Jablonowskistraße/Brüderstraße wird abgelehnt.
Schule am Floßplatz
Die Schule am Floßplatz ist auf Dreizügigkeit ausgelegt, wobei die Kapazität bereits heute mit 14
Klassen darüber liegt (2 Klassen mehr). Die Schule am Floßplatz teilt sich gemeinsam mit der
Petrischule (OS) die Hoffläche. Daraus resultieren Probleme in verschiedenen Bereichen, vor allem in
der allgemeinen Raumkapazität. Im aktuellen Schulentwicklungsplan findet sich keine Aussage zur
räumlichen Situation an der Schule. Ebenso nicht berücksichtigt wurde der Umstand, dass die Schule
keine Turnhalle und keinen Sportplatz hat und die Hoffläche zu klein ist. Die gemeinsame Hoffläche
mit der Petrischule ist zu klein. Bei steigender Schülerzahl müssten die Pausen gestaffelt werden, was
zum einen mit den Pausenzeiten der Petrischule kollidieren und zum anderen die Lärmbelästigung
insgesamt überproportional erhöhen würde.
Eine Erhöhung der Schülerzahlen bedingt eine Erhöhung der Lehrerzahlen. Die für ein Mindestmaß
an schulischer Qualität unabdingbaren Räumlichkeiten für Unterrichtsvor- und Nachbereitung,
Sekretariate oder Unterrichtsmaterial sind im vorliegenden Plan mit keiner Silbe berücksichtigt.
Problematisch bei steigenden Schülerzahlen ist ebenso aus platztechnischen Gründen die
Gewährung eines Hortplatzes für alle Schulkinder.
Der Speisesaal verfügt über 80 Sitzplätze. Bereits heute essen die Kinder in mehreren „Schichten“
und knappen Zeitfenstern. Dies kann weder aus hygienischer Sicht noch aus Sicht der
Gesundheitsfürsorge sein. Die Prognose von 16 Klassen im Schuljahr 2019/20 kommt einer
permanenten Auslastung des Speisesaals zum Mittagessen von 10 bis 14 Uhr gleich.
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Die hygienische Situation ist bereits jetzt für die Kinder grenzwertig. Die Sanitärtrakte werden bei
weiter steigender Überkapazität nicht ausreichen.
Hinweise und Forderungen:
1. Es ist dem SEP zwingend eine konkrete, kurzfristige Planung hinzuzufügen zur
Erweiterung/ Verlagerung der Hoffläche – andernfalls können an beiden Schulen
keine weiteren Kinder aufgenommen werden und es müssen anderweitig Flächen für
Schulneubauten geschaffen werden.
2. Eine Erweiterung des Speisraums ist aus hygienischer Sicht unumgänglich. Das Essen
kann unmöglich so lange „warm gehalten“ werden, der Nähwert geht gänzlich
verloren.
3. Die Planung und schnellstmögliche Umsetzung einer Dreifelderhalle ist
unumgänglich. Derzeit gehen sowohl die Schule am Floßplatz, als auch die
Petrischule (und 3 weitere Schule) zum Sportunterricht an die 3. Schule.
Unterrichtszeiten bis 18Uhr berauben Kinder ihrer sozialen Teilhabe und ihrer
Freizeit.
Gemeinsamer
Grundschulbezirk
Mitte:
Magdalena-Bach-Schule und Schule 5
Lessingschule,
Anna-
Die Lessingschule ist laut Richtwertkapazität 3 zügig vorgesehen.
die derzeitigen 1.Klassen laufen aber 4 zügig und zudem an der Obergrenze der Klassenstärke
mit 27 / 28 Kindern pro Klasse bereits jetzt Überbelegung
die Auswirkungen sind:
o Grenzwertigkeit der Lehr- und Betreuungsqualität
o fehlende separate Hortzimmer
o problematische Taktung bei der Essensversorgung (hygienisch und gesundheitlich
eine viel zu lange Wärmekette)
o Sicherstellung der Vertretungsregelungen bei Erkrankungen der Lehrer kaum bis gar
nicht gewährleistet
Die Anna-Magdalena-Bach-Schule ist ebenfalls ausgelastet, bis hin überlastet.
Besonderheit der Musikklassen die auch Kinder aus anderen Wohngebieten ziehen
Die Schule 5 ist ebenfalls an ihren Kapazitätsgrenzen.
Besonderheit der Sportklassen die auch Kinder aus anderen Wohngebieten ziehen
Der gemeinsame Schulbezirk Mitte muss auf Grund der Musik- und Sportklassen nicht nur die
eigenen Bedarfe absichern, sondern „beschult“ darüber hinaus Kinder aus der gesamten Stadt
Leipzig. Das ist dem SEP nicht zu entnehmen. Das sollte jedoch der Sinn einer Planung sein!
Für den Schulbezirk Mitte wurden deutlich steigenden Schülerzahlen prognostiziert. Zum Einen soll
die Schule Nummer 5 ab SJ 2019/2020 in das Gebäude Max Planck Straße ziehen und dann 4 zügig
werden (1 Klasse mehr) und zum Zweiten ist laut SEP angeraten eine weitere Schule ab SJ 2021/22
zu bauen.
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Hinweise und Forderungen:
4. Es ist unbedingt nötig, dass die geplante Renovierung der alten Pablo-Neruda-Schule
fristgerecht fertiggestellt wird, damit alle Kinder ausreichend Platz zum Lernen
haben.
5. Da jetzt schon die Klassen an ihren Obergrenzen sind, die Kapazitätsrichtwerte
überschritten sind und zukünftig werden, sowie deutlich steigende Schülerzahlen
prognostiziert werden, reicht eine weitere Schule für den gemeinsamen Schulbezirk
Mitte ab dem Schuljahr 2021/22 nicht aus! Es werden deutlich mehr Schulen
gebraucht, die jetzt schon eingeplant werden sollten!
6. Was wird bis 2022 passieren? Sozusagen ab JETZT, ab dem Schuljahr 2017/18? Dafür
benötigen die Kinder, Eltern und Schulpersonal einen sofortigen Maßnahmekatalog
(die Modulbauweise macht dies zeitnah möglich)!
7. Auch eine weitere Schule im südlichen Bereich ist völlig unzureichend!
8. Wann diese Schulen konkret gebaut werden sollen verrät der SEP ebenfalls nicht,
sollte er aber, da die Planung einer Grundschule mindestens 4 Jahre beansprucht.
Zu den Oberschulen im Schulbezirk Mitte:
Der Bedarf wird stark steigend prognostiziert (Bis 12 Klassen mehr!). Agiert wird lediglich mit dem
Neubau der Sportoberschule in der Goyastraße. Die Kapazi tät wird hierbei lediglich um einen Zug
erhöht.
Hinweise und Forderungen:
9. Wie wird der steigende Bedarf im Oberschulbereich zukünftig konkret abgedeckt?
(Die Schüler, welche 2021/22 an die weiterführenden Schulen wechseln existieren
bereits in ECHTZAHLEN (plus prozentualem Zuwachs)!
Zu den Gymnasien:
Neben Gymnasien in kommunaler Trägerschaft gibt es auch mehrere in freier Trägerschaft, wonach
die Lage auf den ersten Blick scheinbar entspannt aussieht.
Dennoch ist hier ein Problem, der vielen Spezial-Gymnasien (Sportgym., Thomasgym., EvaSchulz,
Reclam...) die aus sämtlichen Einzugsgebieten ziehen und zudem spezielle Eingangsvoraussetzungen
haben. Generell sind die Gymnasien im Gebiet "Mitte" sehr beliebt aufgrund der Zentrumsnähe und
guten Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel - wie selbst im SEP beschrieben.
Hinweise und Forderungen:
10. Da bereits jetzt die Kapazitäten überschritten sind, ist eine Entlastung des
Stadtbezirks Mitte im gymnasialen Bereich dringend notwendig – wir fordern bei den
geplanten Neubauten mindestens 5Zügigkeit (oder ein Gymnasium mehr)!
11. Was passiert bis zur Fertigstellung der Neubau-Planungen? Wir fordrn einen
genauen Zeitplan!
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Stadtbezirk Nordost
Astrid-Lindgren-Schule
Entgegen des vorliegenden SEP findet in der Astrid-Lindgren-Schule derzeit keine Teilsanierung statt.
Auch wenn diese dringend notwendig ist!
Mit Schuljahresbeginn 2017/18 wird eine Klasse mehr unterrichtet, als Klassenzimmer
vorhanden sind.
Entsprechend der prognostizierten Schülerzahl wurde ein Anbau beantragt.
Die Doppelnutzung Hort/ Schule von Unterrichtsräumen kann nur unter massiven
Qualitätseinbußen für die ca. 230 Hortkinder eingerichtet werden, Aufsicht könnte nicht
ausreichend gewährleistet werden. Daher ist die Doppelnutzung abzulehnen.
Hinweise und Forderungen:
1. Das benachbarte Gebäude dient derzeit als Interimslösung für das zukünftige
Gymnasium in der Gorkistraße. Kann dem Hort der Astrid-Lindgren-Schule dort
ausreichend Platz zur Verfügung gestellt werden? (Dann könnte auch eine zeite
Vorbereitungsklasse eingerichtet werden.)
2. Die LRS-Klassen sollten unbedingt an der Astrid-Lindgren-Schule bleiben (seit 1992
an diesem Standort, gute Erfahrungen, sowie ausgebildetes pädagogisches Personal
hierfür vorhanden).
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Stadtbezirk Ost
Schule am Rabet
Sie weist einen hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund auf (etwa 52,9%). Daraus
erwachsen besondere Inklusions- und Integrationsanforderungen.
Der Schulentwicklungsplan geht von einer Maximalbelegung des Schulgebäudes von 4 Zügen
aus. In der Übersicht des Schulstandortes [SEP S.33] wird der Raumbedarf der 3 Vorklassen
für Migranten (insgesamt 68 Schüler) jedoch überhaupt nicht berücksichtigt! Das schockiert
und widerspricht den kommunalen Planungsgrundsätzen [S. 5] und der im SEP formulierten
kommunalen Aufgabe, den räumlichen Bedarf in den VKA-Klassen abzusichern [S.12].
Der Kapazitätsrichtwert bei Vierzügigkeit beträgt 16 Klassen.
Der vorliegende SEP geht von einer Kapazitätsrichtwertüberschreitung im SJ 2024/25 aus –
dies ist falsch. Der Richtwert wird voraussichtlich im SJ 2017/18 erreicht und 2018/19
überschritten.
a. Die räumliche Differenzierung für die Angebote zur integrativen und inklusiven
Beschulung wird jetzt bereits nur noch durch eine Mehrfachnutzung der Räume des
Hortes sichergestellt. Dies betrifft insbesondere die Angebote für Kinder mit
besonderem Förderbedarf, wie Integrationsstunden, Förderstunden und den
Anfangsunterricht. Mit der gesetzlich angestrebten Verminderung der Förderschulen
ab 2018 wird die jetzt schon angespannte räumliche Situation an der Schule noch
zugespitzt.
b. Bereits jetzt kommt es im Zuge des Regelunterrichts zu Raumproblemen. Der
Werkunterricht beispielsweise wird aus Platzgründen nur zweiwöchentlich
alternierend in zwei Gruppen pro Klasse erteilt.
c. Der Schulhof ist schon jetzt viel zu klein, da nicht der gesamte umzäunte Bereich
genutzt werden kann (die Flurstücke 254 und 255 der Gemarkung Neuschönefeld
sind momentan nicht nutzbar). Eine vermehrte Nutzung durch
höhere
Schülerzahlen, wie im Schulnetzplan angedacht, ist bis zum erfolgten Ausbau nicht
zumutbar und nicht verantwortbar.
d. Der bisher genutzte Speiseraum ist für eine Überbelastung der Schulkapazitäten
nicht geeignet. Der früher vorhandene zweite Speiseraum ist aufgrund von
mittlerweile erfolgten Umbaumaßnahmen entfallen. Der momentan genutzte
Speiseraum wird mit dem Erreichen des Kapazitätsrichtwertes 2017/18 vollkommen
ausgelastet sein.
Darüber hinaus macht der desolate und unsanierte Zustand des Schulgebäudes [S. 33] eine
Überlastung der Kapazitäten des Schulgebäudes aus Sicherheitsgründen mehr als bedenklich. Bis
jetzt fehlt es an dringend nötigen und gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen. Die
Sicherheitsvorgaben, wie die Verschließbarkeit der Räume von innen, und der schlechte Zustand der
Fenster und mangelnde Schallschutz wurden immer wieder bei der Stadt angebracht, aber bislang
nicht umgesetzt. Eine Überbelegung der Schule am Rabet über den Richtwert von 16 Klassen hinaus
ist vor diesem Hintergrund aus Sicherheitsgründen für uns Eltern nicht verantwortbar und für die
Kinder eine Katastrophe.
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Hinweise und Forderungen:
1. Für die Berechnung der räumlichen Auslastung des Schulgebäudes sind die drei DAZ Klassen dringend zu berücksichtigen! Diese benötigen eigene Räume zur Beschulung .
2. Der Kapazitätsrichtwert wird schon im SJ 2018/19 überschritten (nicht wie im
vorliegenden SEP erst 2024/25). JETZT muss Abhilfe für den Stadtbezirk Ost geschafft
werden, zeitnah ein Standort für eine weiter Grundschule gefunden und bebaut
werden.
3. Eine weitreichende Überlastung der Kapazitäten ist auf Grund fehlenden
Brandschutzes und anderer immer noch ausstehender Sicherheits- und
Sanierungsmaßnahmen nicht zu vertreten!
August-Bebel-Schule
Die August-Bebel-Schule ist dem Stadtbezirk Ost zugeordnet und teilt diesen mit weiteren 10 Schulen
in kommunaler Trägerschaft. Enger Austausch und Schulbezirkswechsel bestehen jedoch auch mit
Schulen anderer Stadtbezirke, so kann beispielsweise die Entwicklung der Wilhelm-Busch-Schule
nicht losgekoppelt von der der August-Bebel-Schule betrachtet werden.
Aktuell wird die August-Bebel-Schule von 227 Kindern besucht, welche in zehn Regelklassen und zwei
DaZ-Klassen beschult werden. Der Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund liegt bei 62%. Der
Anteil der Kinder in DaZ-Klassen an der Gesamtschülerzahl beträgt 20%.
Die soziale Struktur im Stadtteil und der hohe Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache
bringen vielfältige Aufgaben mit sich, welchen durch die Zuweisung von Zweitlehrerkräften durch die
Bildungsagentur Rechnung getragen wurde. Dadurch können seit geraumer Zeit Kinder in
Kleingruppen oder Halbklassen unterrichtet werden, was wiederum einen erhöhten Bedarf an
Räumen bedeutet. So stehen aktuell neben den Fluren als Arbeitsräumen und den Klassenzimme rn
auch ein Leseraum, zwei Integrationszimmer, ein Kunstraum, sowie ein Computerzimmer für die
differenzierte Arbeit mit den Kindern zur Verfügung. Dieser Standard sollte für ein weiteres
erfolgreiches Arbeiten unbedingt beibehalten werden. Dieser Stadtteil mit seinen besonderen
Herausforderungen bedarf besonderer Maßnahmen!
Gemäß der letzten Prognose im Schulentwicklungsplan 2016 sollte die Klassenanzahl von aktuell 12
in den kommenden Schuljahren nicht ansteigen. Erst ab dem Schuljahr 2020/2021 ging man von
einer moderaten Steigerung aus, welche im Jahr 2030/31 eine Gesamtzahl von 16 Klassen mit sich
bringen sollte. Der Kapazitätsrichtwert von 4,5 Zügen (18 Klassen) wäre also auch langfristig nicht
erreicht worden.
Hinweise und Forderungen:
4. Durch die Überarbeitung des SEP innerhalb eines Jahres wurde für das SJ 2030/31 die
Klassenprognose (SEP 2015) der August-Bebel-Schule von 16 Klassen auf 26 (!!!)
Klassen (SEP 2017) erhöht. Eine enorme Erhöhung gilt ebenfalls für alle anderen
Grundschulen im Stadtbezirk Ost. Grundstücke für zukünftig benötigte
Schulneubauten sind zeitnah zu akquirieren!
Da der Schulnetzplan für den Stadtbezirk Südost vorsieht, dass die Auslastungsgrenze der WilhelmBusch-Schule bereits im Schuljahr 2018/2019 erreicht sein wird und die Schüler dann durch Bildung
eines gemeinsamen Schulbezirkes in die August-Bebel-Schule umgelenkt werden sollen, wird die
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Höchstklassenzahl von 18 sicher bereits schon vor dem Schuljahr 2020/2021 erreicht werden. Die
gemeinsame Kapazität der beiden Schulen ohne weitere Kapazitätserweiterungen umfasst 26
Klassen. Eine Auslastung von 120% wird mit den vorliegenden Zahlen bereits im Schuljahr 2020/21
mit zusammen 32 Klassen erreicht. Der angedachte zeitliche Rahmen des Schulneubaus in den
Einzugsgebieten der August-Bebel-Schule und der Wilhelm-Busch-Schule (Inbetriebnahme
2023/2024) ist somit ein Jahr zu spät!
Hinweise und Forderungen:
5. Ein gemeinsamer Schulbezirk (August-Bebel-Schule und Wilhelm-Busch-Schule) wird
abgelehnt. Die Sinnhaftigkeit von Schulbezirken findet sich in „kurzen wegen“ für die
Kinder wieder – eine Zusammenlegung widerspricht dieser!
6. Der angedachte Schulneubau im Schulbezirk (Inbetriebnahme 20234/24) ist für die
geplante Anzahl der Klassen (und die schon jetzt geboren Kinder) zu spät! Wir
fordern eine Prüfung und Bereitstellung von Vorhalteflächen für Schulneubau bis
zum Jahr 2020/21! (Nur so kann eine Überlastung von über 120 % entgegengewirkt
werden!)
Unabhängig vom Schulneubau müssen erste Maßnahmen bereits im Schuljahr 2017/2018
umgesetzt werden, um den mit den Veränderungen verbundenen Herausforderungen einer solch
großen Schule mit den vielfältigen Anforderungen gerecht werden zu können:
Schulsozialarbeit
Hinweise und Forderungen:
7. Mit steigender Schülerzahl steigt auch der Bedarf an sozialpädagogischer Betreuung.
Daher ist die Zahl der Schulsozialarbeiterstellen auf mindestens 2 VZA anzuheben.
Außenanlage
Hinweise und Forderungen:
8. Bedingt durch die ansteigende Schülerzahl und die absolut, aber auch prozentual
ansteigende Zahl an Hortkindern (2015/2016: 83% Hortkinder, aktuell 88%) muss die
Größe der Außenfläche überprüft werden, um die Betriebsgenehmigung auch für
die ansteigende Schülerzahl aufrecht zu erhalten. (Um ein entspanntes Miteinander zu
ermöglichen, muss Platz für Rückzug und Spiel gleichermaßen zur Verfügung stehen. Die
aktuell verfügbare Außenfläche ist nicht ausreichend.)
Turnhalle
Die aktuelle bestehende gemeinsame Nutzung der Turnhalle durch Grundschule und 125.
Oberschule kann nicht fortgeführt werden. Im Vormittagsbereich bis 14.00 Uhr wird die Halle für die
Abdeckung des Sportunterrichts benötigt. Im Nachmittagsbereich sollte sie zukünftig vollständig für
unterrichtsergänzende Angebote von Hort und Grundschule zur Verfügung stehen. Zudem ist eine
Sanierung der Sanitäranlagen in der Halle zwingend erforderlich. Ende 2016 musste aus
hygienischen Gründen bereits eine Teilsperrung der Sanitäranlagen erfolgen. Dies muss durch
grundlegende Maßnahmen zukünftig vermieden werden!
Hinweise und Forderungen:
9. Die Sanierung der Sanitäranlagen in der Turnhalle ist zwingend notwendig.
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Raumnutzung
Um bestehende Aufsichtspflichten erfüllen zu können und die inhaltliche Arbeit mit den Kindern
auch bei der stark steigenden Schülerzahl weiterhin erfolgreich umsetzen zu können, ist eine
schnellstmögliche Umstrukturierung des Gebäudes notwendig. Die reine zur Verfügung Stellung von
Klassenräumen allein erfüllt nicht den Anspruch an Kapazität und Qualität, der der Schulnetzplanung
zu Grunde liegt.
Hort uns Schule haben sehr detailliert notwendige Punkte zusammengetragen.
Hinweise und Forderungen:
10. Die Vergrößerung des Lehrerzimmers, sowie
Hausmeisterwohnung sind angezeigt und notwendig.
die
Nutzung
der
alten
Damit stehen 18 Unterrichtsräume zur Verfügung und der Hort könnte ohne Doppelnutzu ng rund
300-350 Kinder betreuen. Bei einer Schülerzahl von 400 und einem Anteil von 80-90% Hortkindern
würde dies knapp ausreichend sein. Zusätzlicher Bedarf würde über Doppelnutzungen abgedeckt
werden, was jedoch nur bei absoluter Unvermeidbarkeit umgesetzt werden sollte!
Toilettenanlagen
Hinweise und Forderungen:
11. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Toiletten ist mit dem Bedarf jährlich
abzugleichen. Die bislang ungenutzten Toilettenanlagen sind zu sanieren und wieder
in Betrieb zu nehmen.
Um einen problemlosen Schul- und Hortbetrieb zu gewährleisten, sollte es Ziel sein die
Gebäudegliederung vorbereitend für das Schuljahr 2017/2018 vorzunehmen.
Begleitend müssen die weiteren erforderlichen Sanierungs- und Renovierungsarbeiten umgesetzt
und der Neubau der im Schuljahr 2022/2023 notwendigen zwei- bis dreizügigen Grundschule geplant
und umgesetzt werden.
Grundschule Mölkau
Der Dreizügigkeit der Grundschule Mölkau wird grundsätzlich zugestimmt werden.
Dem sich verschärfenden Kapazitätsengpass durch steigende Schülerzahlen an der Grundschule
Mölkau kann aber nur durch ausreichende Bereitstellung von Modulbauten/ Containern ab dem
Schuljahr 2017/2018 begegnet werden.
Hinweise und Forderungen:
1. Die Bereitstellung der Modulbauten/ Container ist unabdingbar und spätestens bis
zu den Sommerferien zu gewährleisten – werden diese doch schon in ca.einem
halben Jahr benötigt!
Christoph-Arnold-Schule
Die vierzügige Christoph-Arnold-Grundschule in Engelsdorf hat derzeit schon 17 statt 16 Klassen, laut
Anmeldezahlen werden es im kommenden Schuljahr 18 Klassen. Schule und Hort kommen an ihre
Grenzen, individuelles Eingehen ist kaum mehr möglich.
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Die Turnhallenproblematik, sollte aus Presse, Petition usw. hinreichend bekannt sein. Ein
schulplanäquivalenter Sportunterricht kann derzeit nicht gewährleistet werden und mit noch mehr
Schülern noch weniger.
Hinweise und Forderungen:
2. Die Umsetzung eines Turnhallenneubaus ist unabdingbar und dringend zu
realisieren. Eine Zeitschiene dazu sollte dem SEP hinzugefügt werden – mit
Fertigstellung 2018.
Die Christoph-Arnold-Schule wurde vor einigen Jahren auf drei Züge erweitert und wird von der
Stadt Leipzig derzeit in 4+1 mit der schlimmen Aussicht auf eine durchgehende Fünfzügigkeit
betrieben.
Hinweise und Forderungen:
3. Der zusätzliche Anbau mit Funktionsräumen sollte ebenfalls 2018 fertiggestellt
werden.
Gemeinsamer Schulbezirk: H.-Ch.-Andersen-Schule Theodor-KörnerSchule und 24. Schule und B.-Grimm-Schule
Es ist in der Tabelle „Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen“
überhaupt nicht nachvollziehbar welcher Schule wie viele Klassen zugeordnet werden. Auch hier wird
der gemeinsame Schulbezirk von 4 (!) Grundschulen abgelehnt.
Am Donnerstag, den 02.03.2017 sind an der Brüder-Grimm-Schule auf Grund des Sturmes, Fenster in
die Klassenzimmer gefallen. Dabei wurde ein Kind verletzt.
Das Alter, sowie die vielen notdürftigen Reparaturen der Fenster, lassen diese nicht mehr korrekt
verriegeln. Bevor hier weitere Kinder verletzt werden ist dringender Handlungsbedarf von Nöten.
Die Fenster sind im Moment mit großen Schrauben verriegelt. Es kann in diesen Räumlichkeiten
keine ordentliche Belüftung der Klassenräume stattfinden.
Hinweise und Forderungen:
4. Die desolaten Fenster an der Brüder-Grimm-Schule sind umgehend zu erneuern,
bevor die Frage der Betriebserlaubnis gestellt wird.
Die Schülerzahlen an der Theodor-Körner-Schule steigen stetig an. Ab dem kommenden Schuljahr
wird diese laut SEP schon 4-zügig, obwohl dafür nur Kapazitäten da sind, wenn man dem Hort alle
Räume wegnimmt. Die Schule befindet sich somit in 100 % Doppelnutzung.
Gemeinsamer Schulbezirk: 74. Schule und Ernst-Pinkert-Schule
Der Stadtteil wächst rasant, ganze Straßenzüge wurden bzw. werden derzeit saniert.
Eine sachliche Betrachtung des Schulentwicklungsplanes für die Ernst-Pinkert-Schule ist nur auf der
Grundlage der Planungssicherheit für das Gebäude ll möglich.
Hinweise und Forderungen:
5. Planungssicherheit für die Einbindung des Gebäudes ll zu einem modernen
Schulkomplex mit angemessenen Raumverhältnissen für Schule und Hort.
Seite 29 von 57
6. Sanierung des Gebäudes ll, welches sich derzeit in einem sehr schlechten baulichen
Zustand befindet. Der im Schulnetzplan vorgesehene Termin (Inbetriebnahme zum
Schuljahr 2019/20) zur Nutzung des Gebäudes ll erscheint aus jetziger Sicht
unrealistisch.
7. Der derzeitige bauliche Zustand der Turnhalle entspricht nicht den Anforderung für
einen ordnungsgemäßen Sportunterricht sowie die Sicherstellung von
weiterführenden Aktivitäten (AG's). Die Turnhalle ist von ihrer Größe her nicht
ausgelegt für die prognostizierten Schülerzahlen.
8. Die Außenanlagen des Schulkomplexes müssen sowohl bezüglich der nutzbaren
Größe als auch bezüglich der Unfallsicherheit angepasst werden.
9. Der Schulweg muss zeitnah mit einem Fußgängerüberweg über die Martinstraße
sowie Halteverboten im Kreuzungsbereich sicherer gestaltet werden.
10. Die sanitären Anlagen müssen den steigenden Schülerzahlen entsprechend
angepasst werden. Dies betrifft die Kapazität und besonders deren baulichen
Zustand.
Die 74. Schule ist teilsaniert. Sie wird mit 3,5 Zügen ausgewiesen. Lt. SEP sind die Kellerräume nicht
nutzbar, jedoch wird sie im Text auf max. 3 Züge ausgewiesen. Tatsächlich hat die Schule bereits eine
3-Zügigkeit erreicht (davon je eine Sportklasse) und ist zusätzlich mit 2 DaZ-Klassen belegt. Das
bedeutet, dass die maximale Kapazität bereits überschritten wird.
Die vorhandene Turnhalle ist teilsaniert. Es ist fraglich, ob die Erweiterung der Schulkapazität auch
für die Hallennutzung ausreicht.
Hinweise und Forderungen:
11. Prüfung der tatsächlichen Kapazitäten der Turnhalle im Hinblick auf die Erweiterung
der Ernst-Pinkert-Schule von 2- auf 4-Zügikeit.
Mit aktuell 23 Klassen ist die Kapazitätsgrenze bereits überschritten. Die verzögerte Fertigstellung
des 2. Gebäudes in der Martinstraße kann die benötigten Kapazitäten für maximal ein Jahr abdecken.
Hinweise und Forderungen:
12. Unter Beachtung der ansteigenden Kapazitäten ist die Planung und Einrichtung eines
zusätzlichen Schulstandortes im Schulbezirk Ost (Bereich Anger-Crottendorf)
dringend notwendig.
Zu den Oberschulen im Schulbezirk:
Die Turnhalle in der August-Bebel-Schule weißt derzeit eine Berechnung mit drei Wochenstunden
Sport pro Woche lt. Stundentafeln auf. Bisher wurde diese Turnhalle von der 125. Oberschule und
der Grundschule gemeinsam genutzt.
Laut Schulnetzplan ist für August-Bebel-Schule eine Kapazitätserweiterung auf 4 zügig ab 2018/2019
geplant. Auf Grund der bereits vorhandenen Überbelegung der benachbarten W.-Busch-OS wird die
Vierzügigkeit aber voraussichtlich im Jahr 2017/2018 greifen. Aus diesen Gründen
(Kapazitätserweiterung an Gs und OS) ergibt sich für die Nutzung der Turnhalle bereits ab dem
Schuljahr 2017/2018 eine durchschnittliche tägliche Nutzungszeit von 14,4 Stunden pro Tag. Die
Ganztagsangebote sind bei dieser Berechnung nicht eingerechnet.
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Durch die geplante Erweiterung der Georg-Schumann-Oberschule auf 4-Zügigkeit ergibt sich für das
Schuljahr 2018/2019 eine durchschnittliche Nutzungsdauer der vorhandenen Turnhalle von 10
Unterrichtstunden täglich. Für das Schuljahr 2019/2020 ergibt sich eine durchschnittliche tägliche
Nutzungsdauer von 11h. Ganztagsangebote und die Nutzung der Turnhalle durch die beiden
Klassen des " Produktiven Lernen" wurde bei der Berechnungen nicht berücksichtigt.
Aktuell hat auf Grund der Größe des Speiseraums rechnerisch nur jedes 9 Kind an der GeorgSchumann-Schule die Möglichkeit Mittag zu Essen. In den Folgejahren wird es aufgrund der
Kapazitätserweiterung, bei der der Speiseraum nicht berücksichtigt wird jedes 10. Kind sein.
Wir erlauben uns Ein weitere Anmerkung zur Georg Schumann Oberschule, die nach Planung im
Schuljahr 2020/2021 mit 2,5 Zügigkeit auf den Franz-Campus ziehen soll:
Der Schulentwicklungsplan spricht von 1,5 Klassen die im Raumsystem verbleiben. Das Raumsystem
soll als Außenstelle geführt werden. Zwischen beiden Schulgebäuden liegt ein Fußweg von 20 min.
Ein Raumwechsel zwischen den Standorten wird den Schülern in ihrem Tagesablauf nur schwer
möglich sein. Das Raumsystem besteht aus 8+1 Klassenräumen, bietet aber nach jetzigen Stand
weder Fachkabinette noch einen Speiseraum.
Abzusehen ist außerdem das die bereits knappen Turnhallenkapazitäten des Franz-Campus für die
hinzukommende 2,5 zügige Georg Schumann Oberschule nicht ausreichen werden.
Hinweise und Forderungen:
13. Sowohl die Turnhallenplanung, als auch die Planung des Speiseraums, der es allen
Kindern ermöglicht – in einem Schulalltag bis 17Uhr – Mittag zu essen, sollten
ZWINGEND in den SEP aufgenommen werden.
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Stadtbezirk Süd-Ost
31. Grundschule
Die Tabelle (S. 40) „Entwicklung der Gesamtklassenzahl an den öffentlichen Grundschulen“ ist zur 31.
Grundschule wie folgt bestückt:
Kapazität
in Klassen
8
2016/17
Ist
8
2016/17
Plan
8
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
8
10
12
12
12
12
Die Tabelle ist wie folgt zu ändern in Bezug auf die 31. Grundschule:
Kapazität
in Klassen
8
2016/17
Ist
8
2016/17
Plan
8
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
8
8
8
10
12
12
Die maximale Klassenkapazität ist bereits erreicht. In dem jetzigen Bestandbau sind weitere
Schulklassen nicht einführbar. Es wird darauf hingewiesen, dass es diesbezüglich auch
brandschutzrechtliche Bedenken gibt, da das obere Schulgeschoss lediglich über eine insgesamt
bereits für den aktuellen Bedarf zu schmale Treppe erreichbar ist, so dass die im Brandfall
ausreichend schnelle Gebäuderäumung bei der sich aus einer Klassenkapazitätserhöhung
ergebenden größeren Schülerzahl nicht durchführbar wäre.
Die Gesamtklassenkapazität kann daher erst ab dem Schuljahresbeginn 2020/21 auf „10“ erhöht
werden, da zu diesem Zeitpunkt der Ersatzneubau zugesagt ist. In den Folgejahren wäre auch eine
darüber hinausgehende Kapazitätserhöhung von +2 Klassen jährlich auf bis zu 16 Klassen möglich.
Hinweise und Forderungen:
1. Auf Seite 43 heißt es, der Schulneubau mit Dreifelder-Sporthalle soll 2021
fertiggestellt werden. Richtig wäre zu Beginn des Schuljahres 2020/21. (Nach dem
derzeitigen Planungsstand erfolgt die Fördermittelantragstellung in diesem Jahr. Der
Fördermittelantrag würde daher im Frühjahr 2018 bewilligt werden. Von einer Bauzeit von
18 Monaten ist auszugehen, so dass ein Termin Schuljahresbeginn 2020/21 auf jeden Fall
realistisch erscheint.)
2. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Klassenkapazitätserweiterung der 31.
Grundschule erst mit Bezug des Ersatzneubau möglich ist.
Franz-Mehring-Schule
Die Franz-Mehring-Grundschule verfügt über eine Kapazität von vier Zügen. Aufgrund
brandschutztechnischer Grenzen ist laut Schulentwicklungsplan eine (auch zeitlich begrenzte)
Überbelegung nicht realisierbar.
Die geplanten Maßnahmen im Stadtbezirk Südost werden durch uns befürwortet, jedoch wird es
erhebliche Probleme geben, sollten die Maßnahmen an der Fritz-Baumgarten-Schule zeitlich nicht
wie vorgesehen, abgeschlossen werden, da ab Schuljahr 2018/19 die Entwicklung der
Gesamtklassenzahl für die Franz-Mehring-Schule mit 17 Klassen angegeben ist (was ja laut
Brandschutz unzulässig ist).
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Schule Holzhausen
Entsprechend der Schülerzahlen für das Schuljahr 2017/18 werden höchstwahrscheinlich 10 Klassen,
wie im SEP aufgeführt, im Schulgebäude geführt werden.
Dabei ist zu beachten, dass an der Grundschule Holzhausen die Klassen voll ausgelastet werden.
Integrationskinder, Kinder mit Migrationshintergrund, Kinder mit Krankheiten, die einer
besonderen Aufmerksamkeit durch unsere Lehrer erfordern, wie z.B. ADHS, AWVS oder
Anfallsleiden können nicht mehr die nötige Aufmerksamkeit erhalten. Insbesondere
problematisch wird es, wenn nach dem Schulgesetz bei Integrationsschülern eine
Klassenstärke von 25 nicht überschritten werden sollte.
Bei Errichtung einer weiteren Klasse müssen Raumkapazitäten zur Verfügung gestellt werden, die
dann nicht für den Fachunterricht und die Ganztagsangebote im Rahmen des vormittäglichen
Fördern und Fordern zur Verfügung stehen. Es muss bereits in diesem Schuljahr auf Räumlichkeiten
im Hort ausgewichen werden. Da es sich hierbei um zwei Gebäude handelt, ist eine optimale
Zeitauslastung nicht möglich (Wechsel der Gruppen).
Siehe Neufassung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen
an allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten (Sächsische Ganztagsangebotsverordnung SächsGTAVO) zum Schuljahr 2015/2016 in welcher es heißt:„…Grundschulen werden gebeten, ihre
Ganztagsangebote inhaltlich zu reflektieren. Dabei ist darauf zu achten, dass die für
Ganztagsangebote zur Verfügung gestellten staatlichen Mittel vorrangig für die Unterbreitung von
unterrichtsergänzenden leistungsdifferenzierten Lernangeboten, insbesondere für Maßnahmen zur individuellen Förderung von Kindern mit Entwicklungs-besonderheiten, - Stärkung von übergreifenden
Kompetenzen und - Prävention von Schwierigkeiten im Lernen bzw. im Verhalten und ggf. bei sozialen
Problemlagen eingesetzt werden. …“)
Hinweise und Forderungen:
3. Weiterhin geben wir zu bedenken, dass eine Erhöhung der Kapazität der Schule
Holzhausen auf Dauer die Seitens der Stadt geforderte offene Hortarbeit an seine
Grenzen bringt. Der Hort verfügt über ein separates Gebäude, welches dringend
bautechnisch saniert und erweitert werden muss. Obwohl es eine
Integrationseinrichtung ist, fehlt ein entsprechender Integrationsraum und die
Garderoben sind völlig unzureichend.
Eine seit dem Schuljahr 2016/2017 notwendige Nachnutzung des Hortes von Räumen im Schulhaus
lässt sich nicht mit dem Sicherheitskonzept der Schule vereinbaren. Laut „Rahmenplan für
sächsische Schulen zur Bewältigung von Bedrohungs- und Amoksituationen“ von 2010 ist dafür zu
sorgen, dass Schulen verschlossen sind. Durch die offene Arbeit im Hort ist das nicht gewährleistet.
Allgemeine Hinweise und Forderungen:
4. Wir bitten darum, bei der Planung für das Schuljahr 2018/2019 im Auge zu behalten,
dass ein neues Wohnviertel in Holzhausen (Stötteritzer Landstraße/
Wiesenblumenweg) mit 50 neuen Eigenheimen entstehen wird, in die potenziell
Familien mit schulpflichtigen Kindern einziehen werden. Die Planung einer
weiteren Grundschule sollte in den SEP einfließen.
5. In diesem Zusammenhang wird es der Schule Holzhausen nicht mehr möglich sein,
Kinder aus Baalsdorf (zugehörig zum Schulbezirk der Christoph-Arnold- Schule)
aufzunehmen (9 Anträge für dieses Schuljahr).
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Schule Liebertwolkwitz
Für die Schule Liebertwolkwitz ist zu entnehmen, dass sie schon zum jetzigen Zeitpunkt räumliche
Defizite (Hort) hat, welche durch einen geplanten Schulanbau - nicht Hortanbau - ausgeglichen
werden sollen. Bis zum heutigen Tag gibt es noch keine richtige Zusage für diesen Anbau.
Ab 2022 rechnet der SEP mit einem Aufwachsen in die Dreizügigkeit und erwägt einen weiteren
Anbau des Anbaus.
Hinweise und Forderungen:
6. Es sollte hier gleich ein ausreichend großer Anbau geplant und umgesetzt werden!
(statt Anbau vom Anbau)
Im Jahr 2014 wurde an der Schule Liebertwolkwitz schon ein Umbau bezüglich der
Brandschutzmaßnahmen umgesetzt, wenn hier ein Anbau und dann ein Anbau vom Anbau kommt ist
die Belastungsgrenze der Lehrer durch bauliche Maßnahmen nicht zu unterschätzen!
Auch die Turnhalle der Grundschule Liebertwolkwitz gibt keine weitere Platzkapazität bei einer
steigenden Schülerzahl her.
Hinweise und Forderungen:
7. Es sollte zeitnah eine Dreifelder-Sporthalle (zu nutzen für Ober- und Grundschule)
errichtet werden, die die wachsenden Schülerzahlen auch noch in 15 Jahren
„auffangen“ kann!
Zu den Oberschulen im Schulbezirk:
Die Geschwister-Scholl-Schule (OS) nutzt die Mensa der Grundschule (Liebertwolkwitz). Gerade die
Oberschüler haben auf Grund des Platzmangels massiv Probleme mit den Essenzeiten. Eine gesunde
Nahrungsaufnahme ist hier bei den Oberschülern kaum möglich. Viele haben meist nur 5 min Zeit
zum essen!!!!
Ein Mensaanbau mit Aufstockungsmöglichkeiten wurde damals von Amtswegen abgelehnt.
Hinweise und Forderungen:
8. Es sollte geprüft werden wie sowohl an der Oberschule, als auch an der Grundschule
einen Mensaanbau umgesetzt werden kann! Ist dies nicht möglich, muss eine
Kapazitätserweiterung abgelehnt werden.
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Stadtbezirk Süd
9. Schule
Laut vorliegendem SEP werden an der 9. Schule derzeit 172 Kinder beschult. Dies ist jedoch FALSCH:
Es sind derzeit 225 Schüler. Hier sind über 20 % der jetzt schon in die Schule gehenden Kinder nicht
aufgeführt/ vergessen worden. Wie verlässlich sind dann die Prognosen?
Hinweise und Forderungen:
1. Die Echt-Geburtszahlen, sowie die an den Schulen tatsächlich befindlichen Schüler
sind in den SEP aufzunehmen, die Prognosen anzupassen und gegebenenfalls
Schulstandorte auszubauen.
Marienbrunner Schule
Mit den prognostizierten Schüler und Klassenzahlen dürfte die Marienbrunner Grundschule im
derzeitigen Zustand die vorhandenen Kapazitäten spätestens 2020 komplett ausgeschöpft haben.
Das heißt Doppelnutzung der Unterrichtsräume durch Schule und Hort. Das freie Hortkonzept wäre
damit passé und die Frage die sich noch stellt, wie man gewährleisten kann das die Kinder welche
z.B. nach der 4. Stunde Schluss haben, die Kinder im Nachbarraum, welche bis zur 6. Stunde haben
geräuschmäßig nicht beeinflussen. Das müsste als logische Konsequenz eine Erhöhung der Anzahl
der Erzieher nach sich ziehen.
Mit den steigenden Kinderzahlen wird es auch schwierig die Mittagsversorgung der Kinder zu
gewährleisten, da die beiden Speiseräume schon jetzt an ihre Grenzen stoßen.
Steigende Schülerzahlen heißen auch, eine stärkere Nutzung der sanitären Einrichtungen, welche
aus unserer Sicht dringend sanierungsbedürftig sind.
Die Turnhalle kommt schon jetzt an ihre Kapazitätsgrenzen, daher müssen die 4. Klassen ab dem
neuen Schuljahr ihren Sportunterricht ab der 7. Stunde absolvieren. Die ist zeitlich für eine
Grundschule nicht tragbar.
Hinweise und Forderungen:
2. Eine Prüfung der Kapazitätserweiterung (damit meinen wir nicht die Wandlung von
Hort in Schulräumen) ist dringend notwendig.
3. Prüfung der Kapazitäten der Speisräume, der Turnhalle, sowie der sanitären
Einrichtungen – im Hinblick auf steigende Schülerzahlen.
Gemeinsamer Schulbezirk 3. Schule/ Schule Connewitz
Bei fast allen Stadtbezirken gibt es im vorliegenden SEP eine Tabelle zur Entwicklung der
Schülerzahlen in den Eingangsklassen – für den Stadtbezirk Süd (Nordost, sowie Ost und Süd-Ost)
fehlen diese. Da sich die Prognose sehr gut ins Verhältnis zu den Geburtenzahlen der jeweiligen
Stadtbezirke setzen lassen, helfen diese Daten einzuschätzen wie realistisch die Prognose ist.
Die Turnhalle der 3. Schule wird derzeit von weiteren 5 (!!!) Schulen genutzt, tägli cher
Sportunterricht bis 18Uhr ist eine Zumutung für jeden Schüler – egal welchen Alters. Die
betreffenden Schulen sind: die Schule am Floßplatz, die Lene-Voigt-Schule, die Petrischule,
Immanuel-Kant-Schule, Außenstelle Friedrich-Schiller-Schule (Telemann). Hinzu kommt, dass – auf
Grund der Wege zur Turnhalle – bei einigen Schulen nur eine effektive Sportzeit von 60 Minuten/
Woche zustande kommt.
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Hinweise und Forderungen:
4. Ergänzen der Tabellen „Entwicklung der Schülerzahlen in den Eingangsklassen“ für
alle Stadtbezirke. (Eine Einheitlichkeit des SEP für alle Stadtbezirke sollte eine
Voraussetzung für einen zukunftsorientierten und nachvollziehbaren Schulentwicklungsplan
sein.)
5. Wir fordern eine umgehende Prüfung und Bereitstellung von Flächen, um den
Sportunterricht der 5 weiteren Leipziger Schulen schulortnah durchführen zu können. Der
zügige Bau (Modulbauweise) von Sportstätten ist unabdingbar.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Klassenkapazitätserweiterung der 31.
Grundschule erst mit Bezug des Ersatzneubau möglich ist.
Die Entwicklung im Stadtbezirk Süd ist sehr heterogen. Die gemeinsame Darstellung verschleiert die
dramatischen Entwicklungen im gemeinsamen Schulbezirk von 3. Schule und Schule Connewitz und
führt zu der Annahme, dass eine Nachvollziehbarkeit nicht gewollt ist.
Die Grafik auf S. 48 zur Gesamtklassenzahl sollte ab 2018 eine Steigerung der Kapazitäten nur in
Zusammenhang mit der Sanierung des Altbaus ausweisen. Andernfalls wird diese
Kapazitätserhöhung abgelehnt.
Zur Grafik S. 51: Im vorliegenden Schulentwicklungsplan wird von einer Abnahme der Schülerzahlen
im SJ 2019/20 ausgegangen. Hier gibt es einen Hinweis auf die neue Grundschule in der BernhardGöhring-Straße warum die Schülerzahlen insgesamt dann abnehmen ist nicht ersichtlich und schon
gar nicht nachvollziehbar.
Hinweise und Forderungen:
7. Diese Grafik ist zu prüfen und richtig zu stellen.
Es fehlt der Bezug auf die vom Stadtrat beschlossene Regelung, dass die 3. Schule ab 2017/18
Schüler für den sanierten Altbau aufnimmt. Damit verschleiert der SEP die Tatsache, dass die
offiziellen Planungen momentan vorsehen, die 3. Schule für die nächsten beiden Schuljahre noch
mehr über zu belegen, als es momentan schon der Fall ist. Hier stellen sich die Fragen der
brandschutztechnischen Bestimmungen (welche maximale Schülerzahlobergrenze kann im Notfall
evakuiert werden), reichen Toiletten und die Fläche des Schulhofs aus.
Hinweise und Forderungen:
8. Für die 3. Schule sind zu prüfen:
Maximale Schülerzahlobergrenze (im
Zusammenhang mit brandschutztechnischen Bestimmungen), reichen Toiletten und
die Fläche des Schulhofs und diese Daten offen zu legen. Wir weisen an dieser Stelle
darauf hin, dass die Dreifelderhalle der 3. Schule von weiteren 5 (!) Schulen genutzt
wird /täglich bis 17/18Uhr). Die Anzahl der „Fremdschüler“ sind dem Brandschutzund Evakuierungsplan hinzuzufügen.
Zur Thematik der interimsweisen Unterbringung der Klassen für die neue Schule an der Schule
Connewitz schweigt sich der SEP aus.
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Stadtbezirk Süd-West
Gemeinsamer Schulbezirk: Schule am Adler (Grundschule) und 120.
Schule
Das Schüleraufkommen im gemeinsamen Schulbezirk der 120. Schule und der Grundschule am Adler
übersteigt zum heutigen Zeitpunkt deutlich die ausgewiesenen Schülerzahlen für das Schuljahr
2017/18 im Schulentwicklungsplan. Statt 144 sind derzeit 216 Einschüler für beide Schulen
angemeldet.
Es werden für das neue Schuljahr 2017/18 voraussichtlich 7 Eingangsklassen für beide Schulen
erwartet, in den nächsten Jahren könnte sich auch eine noch höhere Klassenzahl anbahnen.
Die Räumlichkeiten der Schule am Adler sind momentan mit Zweizügigkeit ausgeschöpft. Diese
realisiert derzeit ein Projekt zur integrativen Beschulung einer Schülergruppe im Schwerpunkt
Lernen. Dafür wird der einzige momentane Nichtklassenraum genutzt, der aber ebenso als
Kunstraum für die restlichen Stunden benötigt wird. Für die Unterbringung des Personals und der
Unterrichtsmittel reichte das ehemalige kleine Lehrerzimmer (24,2 m²) nicht mehr aus und war auch
sicherheitstechnisch (12 Sitzplätze möglich, 17 nun erforderlich, hohe Stolpergefahr, Brandschutz)
nicht mehr zu verantworten. Deshalb muss für das Lehrerzimmer sowie die Unterrichtsmittel derzeit
ein Unterrichtsraum genutzt werden. Der 24,2 m² große Raum steht nun dem Schulsozialarbei ter zur
Verfügung, der seit diesem Schuljahr an der Schule am Adler tätig ist.
Der Bedarf an Schulsozialarbeit ist in diesem Einzugsgebiet überdurchschnittlich hoch und somit
dringend erforderlich, um zahlreichen Problemlagen entgegenzuwirken und Unterstützung
anzubieten. Außerdem werden an der Schule Am Adler momentan 19 Schüler integrativ beschult. Es
stehen keine weiteren Räumlichkeiten zur individuellen Förderung zur Verfügung.
Erschwerend in der Organisation des Schulbetriebs ist die gemeinsame Nutzung von Räumen mit der
Oberschule. Die Turnhalle steht der Grundschule für Sportunterricht nur mit 12 Stunden zur
Verfügung. Der tatsächliche Bedarf liegt bei Zweizügigkeit mit acht Klassen bei 22 Stunden. Die
restlichen Sportstunden werden derzeit stark planaufwendig in Schülergruppen in einem kleinen
Turnraum im Erdgeschoss mit weiteren 20 h bei erforderlicher Klassenteilung wegen der zu geringen
Raumgröße realisiert. Auf Grund der beengten Raumlage können nicht alle Bereiche des
vorgegebenen Lehrplans erfüllt werden. Dies trifft auch auf den Musikunterricht zu.
Hinweise und Forderungen:
1. Es ist unbedingt zu prüfen wo (in fußläufiger Nähe) eine weitere Sporthalle zu
errichten ist und diese zeitnah fertig zu stellen. Andernfalls wird eine weitere
Erhöhung des Schüleraufkommens in beiden Schulen (OS Am Adler, Grundschule am
Adler) abgelehnt.
In der Schule am Adler befinden sich Toiletten nur im Erdgeschoss. Da die Grundschüler in der
zweiten und dritten Etage untergebracht sind, haben sie sehr lange Wege zurückzulegen und ein
pünktlicher Unterrichtsbeginn wird so oft erschwert.
Hinweise und Forderungen:
2. Die tatsächlichen Kapazitäten der Grundschul-Toiletten sind zu prüfen und
gegebenenfalls (durch Um- bzw. Anbau) anzupassen.
3. Damit ist die zeitnahe Umsetzung des vierzügigen Schulneubaus in der Rolf-AxenStraße mit Sporthalle dringend erforderlich.
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60. Schule
Die Berechnung im SEP der Schülerzahlen berücksichtigt nicht ausreichend die Bebauungsgebiete
der Wohnumgebung in Knautkleeberg - Knauthain, Rehbacher Straße, Thomas-Müntzer- Siedlung,
Angersiedlung sowie Hartmannsdorf. Gerade werden neue Gebiete erschlossen. Damit ist mit einem
kontinuierlichen Zuwachs zu rechnen. Ob eine Dreizügigkeit für den Schulstandort dauerhaft
ausreicht, ist anzuzweifeln. Gerade in den Einfamilienhäusern ist mit einer überdurchschnittlich
hohen Anzahl von Kindern zu rechnen.
Hinweise und Forderungen:
4. Die Einkalkulierung von – jetzt schon bekannten – Erschließungen (Wohnraum) ist
unbedingt einzukalkulieren (spricht doch selbst der städtische OBM davon, dass wir
zukünftig 750 000 Einwohner haben werden.
Die genannten Maßnahmen für die 60. Schule lediglich in die mittelfristige Planung aufzunehmen, ist
nicht akzeptabel. In vorangegangenen Planungen sollte die Umgestaltung der Schule bereits 2012
abgeschlossen sein. Der Handlungsbedarf ist dringend gegeben, da bereits ab dem Schuljahr
2017/2018 die Dreizügigkeit der Schule definitiv erreicht werden wird. Offiziell ist dies eine 2,5zügige Schule.
Hinweise und Forderungen:
5. Wir erwarten, dass der Baubeginn für den geplanten Anbau 2018 unbedingt
eingehalten wird.
Für die Fluchtwegsicherung im Brandfall gilt für drei allgemeine Unterrichtsräume eine max.
Schülerzahl von 24 (im SEP sind es nur 2).
Die Nutzung des (externen) Hortes als Unterrichtsräume für eine Dauer von drei Schuljahren ist
inakzeptabel für das Platzproblem, da die Bedingungen im Hort keinesfalls den Standards
entsprechen.
Hinweise und Forderungen:
6. Notwendig wäre hier eine Lösung am Schulstandort. Die Schulleitung und die
Elternvertreter werden auf eine solche Lösung hinarbeiten. Vorstellbar wäre ein
temporäres Raumkonzept für zwei Klassenräume, was mit einer Aufstockung des
bereits bestehenden Containerbaus für den Speisesaal realisierbar wäre.
7. Die Weiterentwicklung und Sanierung des bereits bestehenden Schulgebäudes in der
Seumestraße wurde im SEP völlig außer Acht gelassen. Eine verlässliche und
umfassende Planung ist unbedingt notwendig.
Weitere Entwicklung im Stadtteil:
Gerade werden im Stadtteil mehrere neue Baugebiete für Eigenheime geschaffen und bei
anhaltendem Wachstum der Stadt Leipzig wird gerade in diesem Stadtteil ein enormer Zuzug zu
erwarten sein. Dies abzufedern ist zum Einen über die Erweiterung der bestehenden 60. GS möglich
und notwendig. Zum Anderen ist die bereits im SEP erwähnte Planung für eine neue Grundschule im
Stadtteil unbedingt voranzutreiben, um für kommende Bevölkerungszuwächse gewappnet zu sein.
Hinweise und Forderungen:
8. Diesbezüglich muss schnellstmöglich entweder eine Planungssicherheit für die
Weiterentwicklung der 60. Grundschule, u.U. bis zur Vierzügigkeit (falls möglich) oder
Seite 38 von 57
für den im SEP auf den Seiten 58/59 erwähnten Neubau einer weiteren Grundschule
geschaffen werden und ein geeignetes Grundstück erworben werden. Die
Entwicklung der neuen Baugebiete mit den erwartbaren überdurchschnittlichen
Kinderzahlen ist dabei ständig zu beobachten und zu bewerten.
Zu den weiterführenden Schulen im Stadtbezirk:
Auch in diesem Betrachtungsfeld möchten wir als jetzige Eltern in Vertretung zukünftiger Eltern
unseren Unmut über die infrastrukturellen Gegebenheiten des Stadtteils äußern. Für die Kinder in
Knauthain- Knautkleeberg, Hartmannsdorf, Rehbach und Knautnaundorf kommen als weiterführende
Schulen aus tatsächlichen Gesichtspunkten heraus lediglich die Johannes- Kepler- Schule
(Gymnasium) und die 56. Oberschule in der Dieskaustraße in Betracht. Diese beiden Schulstandorte
sind laut SEP bereits jetzt an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt und vor allem auch nicht
erweiterbar.
Sämtliche Schulplanungen für Erweiterungen und Neubauten im weiterführenden Bereich beziehen
sich auf Standorte, welche für Kinder im genannten Stadtteil mit einem erheblich längeren Schulweg
verbunden wären. Gerade im Bereich der Gymnasien ist bereits jetzt nicht mehr gewährleistet, dass
auch theoretisch gesehen jedes Kind im Kepler- Gymnasium unterkommen könnte. Bereits jetzt gibt
es Kinder, die jeden Tag, u.a. auch durch eine ungenügende Anbindung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln, über zwei Stunden damit verbringen in die Schule und wieder nach Hause zu
fahren. Beispiele dafür können jederzeit konkret benannt werden.
Dieser Zustand ist für eine Stadt wie Leipzig geradezu lächerlich. Wir haben ernsthafte Sorge, dass
auch in der Zukunft solche Beispiele an der Tagesordnung sein werden, da eine Ballung der
Schulstandorte in Zentrumsnähe zu verzeichnen ist. Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum Schulen
immer nur in Richtung Zentrum der Stadt gelegt werden. Deshalb plädieren wir für eine Überprüfung
der Schulwege für weiterführende Schulen im Bereich Leipzig- Südwest mit dem Ziel, daraus
Schlussfolgerungen für günstigere Standorte weiterführender Schulen zu ziehen, welche den Kindern
entgegenkommen.
Hinweise und Forderungen:
9. Im Stadtbezirk Süd-West müssen unbedingt neue Schulstandorte für
weiterführenden Schulen (Oberschulen und Gymnasien) erschlossen (erworben) und
zeitnah gebaut werden.
Gemeinsamer Schulbezirk Erich-Zeigner-Schule (EZS) und
Hensel-Schule
Fanny-
Die EZS hat eine Richtkapazität von 4 Zügen. Es ist jedoch zu bedenken, dass die Anzahl von
schulpflichtigen Kindern trotz Entspannung durch die Gründung der zweizügigen Fanny-HenselSchule (FHS) in unserem Bezirk weiterhin steigt. Bis zur Entscheidung, ob in der Gießerstraße eine
neue Schule gegründet wird, ist von Seiten der EZS die Vakanz einer Fünfzügigkeit gegeben.
Wir begrüßen den Lösungsvorschlag für die Flächendefizite bezüglich der Turnhalle und die
angekündigte Bereitstellung einer zusätzlichen Sporthalle in Form eines Neubaus sehr. Dieser
Neubau ist zwingend und dringend erforderlich.
Auf Grund der Größe der Grundschule muss die alte Sporthalle der Schule in der Weißenfelser
Straße jedoch unbedingt weiter erhalten bleiben, da der Sportunterricht ansonsten wiederum nicht
abgedeckt werden kann.
Seite 39 von 57
Hinweise und Forderungen:
10. Alternativ sollte das zu enteignende Grundstück unbedingt auch auf den Bau einer
Dreifelderhalle geprüft werden. Dies würden wir als Eltern – im Sinne unserer KInder
sehr begrüßen.
Seite 40 von 57
Stadtbezirk West
90. Schule
Die 90. Schule wird einzügig geführt. Das Schüleraufkommen in den Eingangsklassen zeigt, dass
bereits ab dem Schuljahr 2018/2019 die Zweizügigkeit in den Eingangsklassen zu erwarten ist. Damit
wäre die Aufnahmekapazität der 90. Grundschule raumplanmäßig ausgeschöpft.
In den kommenden Jahren wird so ein akutes Problem in der Raumkapazität der 90. Schule und im
Hortbereich forciert. Die Hortkinder werden von zwei in der Nachbarschaft liegenden KITAEinrichtungen, welche in freier Trägerschaft sind, aufgenommen. In beiden Einrichtungen stehen
jeweils maximal 40 Hortplätze zur Verfügung und diese Belegung wird bereits im Schuljahr
2017/2018 erreicht werden. Das heißt, dass nicht jedem Kind ein Hortplatz zur Verfügung stehen
wird.
Hinweise und Forderungen:
1. Die Erweiterung der Kapazität der 90. Schule durch Übernahme des gesamten
Hauses in der Garskestr. 21 ist unabdingbar. Der Hort könnte dann wieder ins
Schulgebäude einziehen und von der Stadt übernommen werden. Die Erweiterung
des Grundschulbezirkes für die 90. Schule kann somit zur Entlastung der 91. Schule
führen. (Der Grundschulteil und das Betreuungsangebot des FÖZ für Erziehungshilfe,
könnten nach Prüfung der Raumkapazität des Haupthauses Garskestr. 19, dort einziehen und
es könnte eine gemeinsame Nutzung erfolgen.)
Gemeinsamer Schulbezirk Joachim-Ringelnatz-Schule und 85. Schule
In der Joachim-Ringelnatz-Schule muss für eine geforderte 4-Zügigkeit, sowie Erweiterung der DAZKlasse, der Speiseraum/Küche unbedingt vergrößert werden, außerdem wird eine größere Sporthalle
gebraucht, sowie genügend Toiletten auf allen Etagen. Aufgrund der Lage in einem
Brennpunktbezirk, sowie die Zunahme der Integrationskinder, vor allem mit emotional -sozialer
Schwäche wird dringend ein Schulsozialarbeiter gebraucht.
Hinweise und Forderungen:
2. Es ist unbedingt zu prüfen wo (in fußläufiger Nähe) eine weitere Sporthalle zu
errichten ist und diese zeitnah fertig zu stellen. Andernfalls wird eine weitere
Erhöhung des Schüleraufkommens in der J.-R.-Schule abgelehnt.
3. Der Speiseraum muss vergrößert/ angebaut werden, um gesundheitlichen und
hygienischen Bestimmung zu entsprechen.
4. Die derzeitige Kapazität der Toiletten ist zu prüfen (für wie viele Kinder sind diese
ausgelegt), die Zahlen bekannt zu machen und umgehend eine Erweiterung bzw.
Neubau von Toiletten zu veranlassen.
5. Die Stellenbeschaffung eines Schulsozialarbeiters (soziale Brennpunktschule,
Vorbereitungsklassen – DaZ) ist unabdingbar und zwingend notwendig, um
Chancengerechtigkeit für ALLE Kinder zu gewährleisten und eine Bildungsatmosphäre
zu schaffen, welche die Kinder und Lehrer entlastet.
In unmittelbarer Nachbarschaft zur 85. Schule stehen leere Gebäude, aber eine Sanierung/ Erwerb
etc. beginnt nicht.
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Hinweise und Forderungen:
6. Wir erbitten eine zeitnahe Findung eines geeigneten Objektes/ einer Fläche und
anschließend einen genauen Zeitplan des Schulneubaus. Grundschulen, haben
weniger Zeit – die Kinder sind schon geboren (vom Zuzug mal ganz abgesehen).
Die von der 85. Schule genutzte Turnhalle wird nur angemietet und mit der 84. Oberschule geteilt.
Adäquater Sportunterricht ist nur unzureichend möglich, Stunden müssen geteilt werden oder es
finden nur 45 Minuten Sportunterricht statt.
Hinweise und Forderungen:
7. Es muss eine neue Turnhalle gebaut werden! Die Findung eines geeigneten Standorts
sollte noch vor den Sommerferien 2017 stattfinden, da die Planung und der Bau
selbst ohnehin schon sehr viel Zeit beanspruchen – der Bedarf allerding schon jetzt
unzureichend abgedeckt ist.
91. Schule
Die 91. Schule wird ab dem SJ 2017/18 4zügig geführt, obwohl nur 3,5-Zügig ausgelegt. Laut der
Prognose im SEP wird es bei der 4-Zügigkeit auch in den nächsten Jahren bleiben.
Hinweise und Forderungen:
8. Eine brandschutztechnische Prüfung, wie viel Kinder im Brandfall evakuiert werden
können und damit maximal von der 91. Schule aufgenommen werden können ist
zwingend erforderlich.
Es liegen für 2017/18 derzeit 93 statt der im SEP berechneten 85 Anmeldungen vor. Die
Kapazitätsgrenzen sind bereits jetzt erreicht. Gehandelt werden muss sofort, da der Platz für
weitere Klassen einfach nicht vorhanden ist.
Hinweise und Forderungen:
9. Da es keinen Neubau in absehbarer Zeit geben wird, bitten wir um Container.
Stellflächen wären in der Nähe der Schule genügend vorhanden. (Vielleicht kann man
auch alte KiTa Gebäude in der Umgebung renovieren und für den Hort nutzbar machen? So
könnt man den Hort auslagern und die dringend gebrauchten Räumlichkeiten wären
verfügbar.)
10. Die Größe des Schulhofs ist – für die Anzahl der Kinder – unzureichend. Eine
Vergrößerung ist zwingend notwendig!
Die Sporthalle ist ebenfalls an ihrer Auslastungsgrenze. Dies muss für die Aufnahme weiterer Klassen
unbedingt berücksichtigt werden. Inklusion und Integration wird durch den Platzmangel extrem
erschwert. Es ist schlicht nicht möglich, in den kleinen Klassenräumen didaktische Vielfalt zu bieten.
Das geht auf Kosten von schwächeren und stärkeren Schülern, da es nicht möglich ist, individuell auf
Bedürfnisse einzugehen. Die Lehrer kommen dadurch ebenfalls an ihre Belastungsgrenze.
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Gemeinsamer Schulbezirk 78. Schule und 100. Schule
Für die 78. Schule wird im vorliegenden SEP ein Neubau für 2019 prognostiziert. Weiterhin wird auf
Seite 74 erwähnt, dass ab 2023 eine weitere 3,5zügige Grundschule benötigt wird. Da noch unklar ist
für welchen Zeitraum der SEP gelten soll (3-5 Jahre) fordern wir:
Hinweise und Forderungen:
11. Jetzt schon die Suche und Findung eines geeigneten Standorts. Die Planung und der
Bau selbst werden so viel Zeit in Anspruch nehmen (4-6 Jahre), dass dies unmöglich
erst im nächsten SEP geplant werden kann!
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Stadtbezirk Alt-West
172. Schule
Bereits im kommenden Schuljahr wird in den neuen ersten Klassen der 172. Schule die 5-Zügigkeit
erreicht. Immer mehr Räume gehen in die Doppelnutzung. Platz für individuelles Fördern,
Integration der Kinder der Vorbereitungsklasse DaZ und Inklusion behinderter Kinder wird
zunehmend schwerer. Mit den DaZ-Schülern übersteigt die 172. Schule jetzt schon den gesetzlich
zulässigen Klassenteiler in den jetzigen ersten Klassen.
Hinweise und Forderungen:
1. Die bauliche Erweiterung des Gebäudes der 172. Schule wäre durch die
Reaktivierung des ehemaligen Berufsschulteils in der Rietschelstraße möglich. Wir
fordern eine Prüfung des Selben!
157. Schule
Die 157. Schule hat keinen Elternrat, insofern ist eine Stellungnahme der Schulkonferenz zu
erwarten weltfremd. Eine Stellungnahme der Schulleitung spiegelt immer nur eine Meinung aus
Schulsicht wieder, nicht jedoch eine, welche ein Schulkonferenzbeschluss (Lehrervertreter und
Elternvertreter) einfordert.
Hinweise und Forderungen:
2. Eine komplette Aus- bzw. Umlagerung der 157. Schule wird entschieden abgelehnt ,
da es in Leutzsch, dann keine Grundschule mehr gäbe.
Man bedenke an dieser Stelle, dass der SEP an verschiedenen Stellen darauf verweist, eine
„Schulverlagerung“ in Richtung ehemaligem Uhlandgymnasium zu verlagern: laut SEP kann die 172.
Schule dort hin ausweichen, die gesamte 157. Schule ebenfalls, die zukünftige Ratzelschule führt dort
ihr Interim, ebenfalls die zukünftige Karl-Heine-Schule – 3 Schularten unter einem Dach –
Gemeinschaftsschulen werden abgelehnt. Eine sehr fragwürdige Umsetzung – man stellt sich
ebenfalls die Frage, wie groß die ehemalige Uhlandschule nun ist – im Vergleich zu den 1990er
Jahren!
46. Schule
Die 46. Schule lehnt den SEP in seiner derzeitigen Fassung in ihrer Schulkonferenz einstimmig aus
folgenden Gründen ab:
Die 46. Grundschule verfügt über eine Richtkapazität von 4 Zügen – schon jetzt ist diese
überschritten (ab 2018/19 schon 5(!) zügig) – nicht wie in den Fassungen von Januar und
Mai 2017 erst ab 2022 – eine weitere Erhöhung ist aus folgenden Gründen abzulehnen
bzw. zu prüfen:
o Der Hort soll zu 50 % „eigene Räume“ haben und nur zu 50 % in Doppelnutzung
mit der Schule gehen (Seite 6 SEP) Wie kann dies zukünftig gewährleistet
werden? (Dazu schweigt sich der SEP/ SEP aus – da es sich jedoch um eine
Planung handelt, sollte dies auch mit geplant werden) – eine Doppelnutzung von
Räumen führt immer zu einem Qualitätsverlust der pädagogischen Arbeit, sowie
einer Einschränkung der Angebote im Hort (gerade die Mehrzahl der Kinder im
Einzugsgebiet der 46. Schule bedürfen aber Angebotsvielfalt, da sie häufig aus
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sozial schwachen Familien kommen und/ oder von morgens 7Uhr bis 17Uhr in
der Schule verweilen)!
o Mit Schreiben vom 24.02.2016 (!) fragte der Elternrat der 46. Schule beim
Gebäudemanagement (Hr. Sailer) an, für wie viele Kinder die Toiletten der 46.
Schule insgesamt zulässig sind – eine hinreichende Antwort dazu, gibt es bis
heute nicht zur Planung gehört jedoch auch, dies zu wissen und dann zu
berücksichtigen
o Ebenfalls spielt der Brandschutz, sowie die zeitgebundene Evakuierung eines
Schulgebäudes für den Kapazitätsrichtwert eine Rolle – für welche maximale
Schüleranzahl gilt dieser an der 46. Schule?
Die 46. Schule beschult derzeit 2(!) DAZ-Klassen (Vorbereitungsklassen), nicht wie in der
Fassung vom 26.01.2017 nur eine – wurde leider auch in der Fassung vom Mai 2017
nicht geändert
die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2017/18 sind in der vorliegenden Fassung mit 102
Erstklässlern benannt, es liegen jedoch 160 Anmeldungen vor (das sind 6, statt 4 Klassen)
Die zukünftige Planung/Überlegung eines gemeinsamen Schulbezirks der 46. Schule mit der 172.,
157., sowie der Grundschule in der Gießerstraße (lt. Medien: Fertigstellung 2017) ist abzulehnen (es
entstehen hier für Grundschüler unmögliche Wege).
Am Lindenauer Hafen entstehen zeitnah knapp 70 Wohnungen, dieser soll ans Einzugsgebiet der 90.
Schule angeschlossen werden, welche schon jetzt keine Kapazitäten mehr hat.
Hinweise und Forderungen:
1. Die Information, dass die Grundschule in der Gießerstraße eine 4zügige wird, ist
schlichtweg falsch. Der SEP ist dahingehend anzupassen, dass die betreffende
Schule höchstens eine 2zügige wird – der Baubeginn und damit auch die
Fertigstellung derzeit ungewiss ist – es ist mit dieser Schule weiterhin nicht zu
rechnen.
GS Böhlitz-Ehrenberg
Die Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg nutzt noch immer 5 Räumer an der örtlichen Oberschule, eine
Klasse befindet sich im abzureißenden Altbau. Dies kann unmöglich eine Dauerlösung in einem
Schulentwicklungsplan sein!
Hinweise und Forderungen:
2. Der zweite Bauabschnitt für die Schule Böhlitz-Ehrenberg muss zwingend zeitnah
realisiert werden!
3. Klärung der Eigentümerfrage des „Schulgartens“ – dieser wird vom Hort für die
Schulgarten AG genutzt (die Eigentümerfrage ist jedoch ungeklärt). (Hier ist
vorzuschlagen das Gelände zu erwerben und als Hort und Schulhof umzugestalten, da
die Freispielfläche (Fußballkleinfeld) einer gemeinsam genutzten Mensa (mit OS)
weichen soll und die Spielfläche sich weiter verkleinert.)
4. Dringender Bedarf eines Schulsozialarbeiters/ Schulbetreuers (derzeit keinen einzigen
– der Bedarf ist jedoch groß).
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Grundschule Gundorf
Sowohl die Elternschaft als auch die Lehrerschaft der Grundschule Gundorf begrüßen ausdrücklich
die Beibehaltung des eigenständigen Schulbezirks mit dem Einzugsgebiet der Ortsteile Gundorf und
Burghausen. Damit wird den kommunalen Planungsgrundsätzen, die Sicherheit und Zumutbarkeit
der Schulwege bei Grundschulen besonders zu beachten, den Zielvorgaben des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) mit der Forderung nach wohnortnaher Grundschulversorgung
wie auch dem Motto „Kurze Füße – kurze Wege“ Rechnung getragen.
Neben der Bereitstellung von genügend Klassenräumen ist für die Gundorfer Schüler noch wichtiger,
dass im Zusammenhang mit den Bautätigkeiten die seit Jahrzehnten bestehende
Turnhallenproblematik gelöst wird sowie auch die rund 20 Jahre alten Sanitärcontainer auf dem
Hof durch hygienische Anforderungen entsprechende Sanitätsräume im Haus ersetzt werden.
Deshalb ist es von hoher Wichtigkeit, dieses Ziel kurzfristig umzusetzen. Zu dem
Realisierungszeitraum findet man im SEP leider keine Aussagen.
Hinweise und Forderungen:
5. Umsetzung der geplanten (und im Haushaltsplan verankerten) Schulsanierung mit
Erweiterung auf 1,5 Zügigkeit, damit in diesem Zusammenhang Toiletten im
Hauptgebäude und der Turnraum/ die Turnhalle geschaffen werden können!
Auf Grund der fehlenden Turnhalle an der Schule Gundorf findet der Sportunterricht von etwa März
bis Oktober auf dem Außensportgelände statt und stellt auf Grund der unbefriedigenden Raumsituation während des Winterhalbjahres den elementaren und unabdingbaren Kern des Sportunterrichtes an unserer Grundschule dar. Das Gelände ist von der Schule durch eine zweispurige
Straße sowie Straßenbahngleise getrennt. Auf dem Gelände gibt es keinerlei sanitäre Eirichtungen,
die es den Kindern ermöglicht, selbstständig ohne Begleitung ihren Bedürfnissen nachzukommen.
Somit steht die Sportfachlehrerin regelmäßig vor dem Problem, den Schulunterricht für alle Schüler
unterbrechen zu müssen, um mit den Schülern, die zur Toilette müssen, die unübersichtliche
Einfahrtsschneise der Straßenbahnwendeschleife und die Straße zu überqueren, um sie zu den
Sanitärcontainern auf dem Schulhof zu bringen. Der Zeitverlust während der Sportstunde ist durch
nichts ausgleichbar, für die Kinder summiert sich immer und immer wieder die fehlende Unterrichts/Trainingszeit. Dies stellt eine Ungleichbehandlung der Kinder der Schule Gundorf in Sachen
Schulsportqualität und -kontinuität innerhalb der Stadt Leipzig dar.
Hinweise und Forderungen:
6. Deshalb fordern wir die zeitnahe (Beginn 2017/18) Errichtung von Toiletten auf dem
Außensportgelände der Schule Gundorf und dessen Verankerung im
Schulentwicklungsplan.
Nachbarschaftsschule
Die Nachbarschaftsschule ist eine Gemeinschaftsschule, welche Grund- und Oberschule vereint und
welcher ein pädagogisches Konzept zu Grunde liegt (bspw. eine Hortbetreuung bis zur Klasse 6).
Hinweise und Forderungen:
7. Eine entsprechende Berücksichtigung im SEP wäre wünschenswert und zwingend
erforderlich.
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Zu den Oberschulen im Schulbezirk:
Geplant ist der 5-zügige Ausbau der Oberschule Georg-Schwarz-Straße über 2 Gebäude (jetzige 157.
Und OS). Die aktuellen Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr liegen an der OS bei 60 Schüler,
was eine 3-Zügigkeit zur Folge hat. Sehr weite Schulwege sind für Oberschüler nicht
empfehlenswert.
Der Ausbau bedeutet in jedem Fall, dass weitere Fachkabinette geschaffen werden müssen, um den
Fachunterricht abzudecken. Ob eine einzige Straßenbahnlinie zu Unterrichtsbeginn die hohen
Schülerzahlen aufnehmen kann, ist ebenfalls anzuzweifeln. Eine Ausdehnung über 2 Schulgebäude
ist dem Schulklima auf keinen Fall zuträglich, da durch die so entstandene Aufteilung die
Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern gestört werden dürften
Zu den Gymnasien im Schulbezirk:
Tatsächlich gibt es im Schulbezirk nur ein Gymnasium, die Robert-Schumann-Schule. Mit 172
Anmeldungen für das kommende Schuljahr 2017/18 sind die Kapazitäten der Schule hochgradig
überzeichnet. Ein weiteres Gymnasium fehlt jetzt, nicht erst 2021/22!
Da die Robert-Schumann-Schule derzeit schon die Turnhalle der ehemaligen Uhlandschule nutzt,
wäre es zwingend notwendig die Uhlandschule wieder als Gymnasium ans Netz zu bringen (ohne sie
unkoordiniert anderweitig halbherzig zu verplanen) und im Schuljahr 2017/18 mit mindestens zwei
fünften Klassen zu beginnen. (Dazu sei auf das Schreiben des AK Gymnasien vom 17. Mai 2016
verwiesen, in welchem die gleiche Forderung schon kund getan wurde.)
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Stadtbezirk Nord-West
Wilhelm-Hauff-Schule
Die W.-H.-Schule ist im Kontext mit den im Schulbezirk anschließenden Schulen (39.Grundschule,
Paul-Robeson-Schule und Alfred-Kästner-Schule) zu betrachten. Laut den Zahlen die der aktuelle SEP
zum Anstieg der Schülerzahlen zu Grunde legt, ergibt sich, dass 2 komplette Grundschulen fehlen.
Im Plan fehlen die mittelfristigen Lösungsansätze zu den steigenden Schülerzahlen (bis geplante
Schulneubauten umgesetzt sind).
Hinweise und Forderungen:
1. Die fehlenden Grundschulen sind in den SEP aufzunehmen und im Hinblick auf
Standort und Bauzeit zeitnah zu planen, die Termine mitzuteilen, da die Kinder z.T.
bereits geboren sind!
Für die W.-Hauff Grundschule ist ein Mehrbedarf von 10 Klassen prognostiziert, da die Schule bereits
im Schuljahr 2018/19 an die Kapazitätsgrenzen stößt. Es ist nicht ersichtlich innerhalb welches
Zeitrahmens der an der Max-Liebermann Straße geplante Neubau umgesetzt werden kann und soll.
Im Plan ist lediglich von der Sicherung einer Vorbehaltsfläche die Rede. Wir realistisch erscheint die
Umsetzung bis zum Jahr 2020/21? In diesem Jahr soll die Zahl der Schulanfänger von derzeit 72 auf
110 gewachsen sein. Im Kontext des vorgesehenen Neubaus müssten die Schuleinzugsgebiete im
Bereich Möckern neu bestimmt werden.
Derzeit wird die Schule saniert, in diesem Zuge werden die Toiletten in der 3 Etage zurückgebaut,
dies geschieht mit Hinweis auf die derzeitigen Schülerzahlen. Wenn die Entwicklung betrachtet wird
erscheint diese Herangehensweise sehr kurzsichtig zu sein.
Im Weiteren stellt sich die Frage ob die Kinder sie sich in der zentralen Aufnahmeeinrichtung des
Landes für Asylsuchende (an der Max-Liebermann-Str.) aufhalten auch in die örtlichen Grundschulen
gehen. Das Gelände der Einrichtung befindet sich im derzeitigen Schuleinzugsbiet der W- HauffSchule. Das würde umfangreiche neue Herausforderungen für die Schule bedeuten, sowohl
räumlicher als auch personeller Natur.
Hinweise und Forderungen:
2. Der SEP sollte zur Thematik der Kinder (der zentralen Aufnahmeeinrichtung) Stellung
nehmen und diese einplanen. Sollten sie in die W.-H.-Schule gehen, ist ein Rückbau
der Toiletten mehr als fragwürdig (und darüber hinaus verschwendetes Geld)!
39. Schule
Hier werden derzeit 183 Kinder beschult, lt. SEP auch körperbehinderte Kinder integrativ. Die Schule
befindet sich an ihren Kapazitätsgrenzen, zudem in allen Räumen in der Doppelnutzung mit dem
Hort. Hinzukommt, dass sie sich den Speiseraum, sowie die Turnhalle mit dem Werner-Heisenberg Gymnasium teilt und dies unmöglich ein Dauerzustand sein kann. Chancengerechtigkeit ist hier
gegenüber anderen Grundschulen nicht gegeben.
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Hinweise und Forderungen:
3. Die Prognosen der Stadt deuten auf einen Neubau einer Grundschule hin. Da es sich
im SEP um eine Planung handelt, fordern wir konkrete Planungshinweise in Form
von:
a. Wo wird gebaut? (existiert schon ein Objekt bzw. eine Fläche – falls nicht, gilt
es diese zeitnah zu akquirieren)
b. Wann wird gebaut? (Ziel der Fertigstellung usw.)
c. Was wird gebaut? (Fragen nach Zügigkeit, wird gleich eine Turnhalle mit
gebaut oder besteht das Problem weiterhin usw.)
Schule Stahmeln
Die Schule Stahmeln besteht seit nun 14 Jahren aus zwei Schulteilen – einer Hauptstelle (HST) in der
Stahmelner Höhe – und einer Nebenstelle (NST) im Windmühlenweg. Beide Schulteile sind 3km
voneinander entfernt. Es gibt eine Straßenbahnanbindung über 4 Haltestellen. Die Straßenbahn fährt
in einem 20-Minuten-Rhythmus.
In der Hauptstelle werden derzeit 5 Klassen (Klassenstufe 1,2 und DaZ) unterrichtet, in der
Nebenstelle 3 Klassen (Klassenstufe 3 und 4). Die Grundschule ist in den Klassen 1, 2, 3 zweizügig und
die Klasse 4 einzügig. In den Klassen 1 bis 4 werden Integrationsschüler unterrichtet. Ab dem
kommenden Schuljahr ist die Schule Stahmeln über alle Klassenstufen generell zweizügig zuzüglich
der DaZ-Klasse.
Platzkapazitäten für alle Schüler in einem Gebäude sind nicht vorhanden. Das Einzugsgebiet liegt
am Rande von Leipzig und wird von den Stadtteilen Wahren, Stahmeln und Lützschena bedient.
Durch Erschließung von zwei neuen Baugebieten steigt die Schülerzahl bereits jetzt deutlich an.
In beiden Gebäuden gibt es einen Förderraum, einen Raum für Sekretariat in NST und einen
schmalen Raum in HST, einen Speiseraum und ein Computerkabinett mit Internetanschluss. Im
Hauptgebäude steht eine Schulbibliothek zur Verfügung, in der Nebenstelle wurde ein schmaler
Raum als Bibliothek eingerichtet, der als Unterrichtsraum nicht nutzbar ist. Der Werkunterricht kann
nur in der Nebenstelle in einem Fachunterrichtsraum erteilt werden. Die Raumgrößen der
Unterrichtsräume sind in beiden Objekten nur für kleinere Klassen geeignet. Im angrenzenden
Schulbereich beider Schulen befindet sich ein Schulgarten. Weiterhin gibt es 2 separate, zu Vereinen
gehörende Turnhallen, welche die Schule nutzen darf. Beide Sportstätten sind mit Fahrwegen bzw.
Fußwegen von ca. 20 min zu erreichen.
In beiden Schulteilen nehmen die Kinder das Mittagessen ein, wobei 95% der Schüler an der
Schulspeisung teilnehmen. In der Hauptstelle befindet sich der Speiseraum in der 3. Etage. Daran
angrenzend ist eine kleine Küche ohne Arbeitsfläche. Das Mittagessen muss täglich hochgetragen
werden, die Abfälle sowie leere Behälter wieder nach unten. Die Speiseräume in der Haupt- sowie in
der Nebenstelle können durch ihre begrenzte Größe pro Pause nur maximal 45 Kinder aufnehmen,
sodass täglich 2 Essenpausen an beiden Standorten erfolgen müssen.
Ca. 130 Schüler sind Hortkinder und werden in zwei, ebenfalls von der Schule räumlich entfernten
Horteinrichtungen betreut. Zum einen in Lützschena und zum anderen in Stahmeln, wobei nicht
jedes Kind, welches in der NST Lützschena zu Schule geht auch den dortigen Hort (ca. 20 min
Fußweg) auch besucht. Die Horte befinden sich in der Trägerschaft der Volkssolidarität Leipziger
Land/ Muldental e.V. An beiden Hortstandorten besteht für die Schüler die Möglichkeit, den
Frühhort ab 6.00 Uhr und den Späthort bis 17.00 Uhr zu nutzen. In der Hauptstelle in Stahmeln nutzt
der Hort auch Räumlichkeiten der Schule für seine Betreuungsaufgaben, da die Horträume in der
Einrichtung nicht ausreichen für den Bedarf. Der Hort in Lützschena ist mit Beginn des kommenden
Schuljahres an seiner Kapazitätsgrenze. Weder in der Haupt- noch in der Nebenstelle ist es möglich
die Horte in die Schule zu integrieren aufgrund der ungenügenden Platzverhältnisse.
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Der Schulbetrieb ist seit 14 Jahren erheblich erschwert auf Grund der zwei Schulstandorte .
Die Lehrer müssen ständig zwischen beiden Standorten pendeln. Lehrmaterial muss zum Teil
doppelt vorgehalten oder hin- und her transportiert werden. Oft müssen die Lehrer gleich nach der
Unterrichtsstunde in die andere Schule, so dass für die Schüler ein unmittelbaren
Nachfragen/Aufarbeiten gar nicht möglich ist. Ein gemeinsames Lernen der Kinder von der
Klassenstufe 1 bis 4 ist derzeit nicht gegeben. Ganztagsangebote (GTA) können nur standortbezogen
angeboten werden. Projektwochen, gemeinsame Schulausflüge, Sportwettkämpfe, Faschingsfest
oder ein „Tag der offenen Tür“ erfordern erheblichen organisatorischen Aufwand, um beide
Schulstandorte und beide Hortstandorte miteinander zu koordinieren. Es gibt keinen
Mehrzweckraum, in den die Schule alle Kinder für Festlichkeiten unterbringen kann. Sehr
aufwendig und teuer ist der Transport der Kinder von den jeweiligen Schulen zu den
unterschiedlichen Hortstandorten. Diese Trennung der Kinder am Nachmittag erschwert auch das
Zusammenwachsen der Kinder zu einer Klasse.
Im neuen SEP wird davon ausgegangen, dass die Platzverhältnisse in der neuen P.-Robeson-Schule
nur für die eigenen Schüler und die vorübergehende Entlastung der 39. GS reichen.
Das bedeutet, dass die Schule Stahmeln mit den gleichen Schülerzahlen (9 Klassen = über
Kapazitätsgrenze) weiter laufen muss. Im SEP wird von einer Rekonstruktion der NST im
Windmühlenweg ohne nähere Beschreibung des Umfanges (mit Sporthalle? mit integrierten Horten?
Wie viel Klassenzimmer? Umbau während des laufenden Schulbetriebes am/im selben Gebäude?)
gesprochen.
Eine Rekonstruktion (???) des Windmühlenwegs ist aber aus folgenden Gründen nicht ausreichend:
Im Windmühlenweg gibt es nur 4 Klassenzimmer (und keine 9) und keine zusätzlichen
Förderräume, denn die bisher dazu genutzten zwei Verwaltungsräume (SL und Sekretariat)
müssen dann als solche eingerichtet werden. Da an unserer Schule GTAs erfolgen, werden
hier auch entsprechende Räume benötigt. Auch Räume für Differenzierungsmöglichkeiten
sollte und muss es aber an einer Schule geben (siehe S. 13, SEP2017).Das Lehrerzimmer fasst
max. 4 Personen, eine Alternative gibt es bisher nicht. Für den Hausmeister sind ebenfalls
keine Räume vorhanden, der Keller ist nicht ausgebaut.
Es müsste hier ein grundhafter Ausbau zu einer zweizügigen Grundschule erfolgen, basierend
auf einer alten Bausubstanz. Eine Sanierung der Fassade ist zum Erhalt des Gebäudes mehr
als notwendig, denn dieses ist mittlerweile feucht. Zur Nutzung als Schulbetrieb braucht es
auch einen Mehrzweckraum und/ oder Turnhalle an de r Schule. Der in früheren Plänen
angedachte Ausbau mit separaten Horträumen sollte ebenfalls umgesetzt werden.
Im Gebäude Stahmelner Höhe sind bei einem Weiterbetrieb über das Jahr 2018 hinaus
brandschutztechnische Auflagen zu erfüllen. Eine Schließung erscheint aber auf Grund der
Schülerzahlen und des bisher nicht erfolgten Ausbaus im Windmühlenweg als nicht gegeben.
Hinweise und Forderungen:
4. Wir fordern eine Prüfung und Umsetzung eines Schulneubaus in der Mitte der
beiden Ortschaften (aus dem TÜV Gelände als mögliche preiswerte Alternativ)!
Begründung:
Ein gemeinsames Lernen der Klassestufen 1 bis 4 wäre endlich möglich ( gesetzliche
Grundlage für den Aufbau einer Grundschule).
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Am neuen Standort kann der Hort mit eigenen Räumen eingeplant und untergebracht
werden. Der kostenintensive und organisatorisch aufwendige Transport in die
unterschiedlichen Hortstandorte würde entfallen.
Es erfolgt keine Trennung der Schüler am Nachmittag.
GTA Angebote und Projekte können allen Schülern angeboten werden, nicht me hr nur
standortbezogene Kursangebote.
Pendelfahrten der Lehrer zwischen den Schulgebäuden entfallen.
Sportstunden können auch als solche genutzt werden und fallen nicht zu 1/3 der Wegzeit
zum Opfer.
Es könnte endlich einen Mehrzweckraum für alle Schüler ge ben, für Einschulungen,
Schulaufführungen, etc.
Eine Straßenbahnhaltestelle direkt vor Ort und der Neubau würde zwischen beiden
Ortschaften liegen.
Keine Störung des Schulbetriebs durch Um- und Ausbaumaßnahmen, welche gerade in der
Grundschule störend sind.
Den weiterhin zu erwartenden steigenden Schülerzahlen (weitere Schaffung von
Wohngebiete/-einheiten in Lützschena und Stahmeln, sowie Altbausanierung aus Leerstand
im Einzugsgebiet Wahren) wird Rechnung getragen durch größere Räume (unzulänglichen
Größen vieler Räume im Altbestand) und ein Ausbau auf eine 2-3-zügige Grundschule.
Ein Neubau ist kostengünstiger und planungssicherer als eine Altbausanierung (Bsp.
Sanierung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums)
Sowohl die Lehrer als auch die Elternschaft unterstützen den Vorschlag eines Neubaus am
vorgeschlagenen Standort und sehen dort die Investitionen zukunftssicherer angelegt, als in einer
Rekonstruktion, welche begrenzt ist durch baulichen und räumlichen Bestand.
Alfred-Kästner-Schule
Schule und Hort sind an der Alfred-Kästner-Schule nicht in gleicher Trägerschaft (HortVolkssolidarität). Hier gibt es regelmäßig Probleme.
Da die Räumlichkeiten des Horts nicht ausreichen, nutzen die 3. und 4. Klassen ihre Klassenzimmer
für den Hort, angemietet durch die Volkssolidarität. Lediglich die Mittagszeiten zum Essen und die
Nutzung des Hortgartens bei schönem Wetter verbringen die Kinder im eigentlichen Hort.
Für die Kinder und auch die Horterzieher keine schöne Situation, insbesondere, da im Hort bekannte
personelle Engpässe bestehen und die Erzieher teilweise 2 Klassen in verschiedenen Zimmern
betreuen.
Hinweise und Forderungen:
5. Wenn Schule und Hort sich in verschiedener Trägerschaft befinden, sollte (wie im Fall
der A.-Kästner-Schule) dies im SEP ersichtlich sein. So werden dadurch entstehende
Probleme auch sichtbar!
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Zu den Oberschulen im Schulbezirk:
Paul-Robeson-Schule (OS)
Für den Planungsraum Nord Oberschulen (SEP 5.4) ist die Erweiterung der Paul-Robeson-Schule von
der 2-Zügigkeit auf die 4-Zügigkeit benannt. Es fehlt der Hinweis, dass dazu Sanierung- und
Instandsetzungsarbeiten am Hauptgebäude vorher notwendig sind. In der „Zusammenfassung
Handlungsbedarf“ unter Punkt 10.2 fehlt die Erweiterung der Paul -Robeson-Schule (OS) von der 2Zügigkeit auf die 4-Zügigkeit, sowie der Hinweis auf die Blockabstimmung des Stadtrats vom
01.02.2017 mit dem Ergebnis, dass die BE 0215/17/18 – Komplettsanierung der Paul-Robeson-Schule
(OS) einstimmig angenommen wurde.
Laut SEP (S. 78 – Paul-Robeson-Schule GS) zieht die Grundschule 2018 aus dem gemeinsam
genutzten Gebäude aus, ab diesem Zeitpunkt soll die Oberschule 4-zügig zur Verfügung stehen. Wie
realistisch ist es bis 2018 eine Komplettsanierung durchzuführen, um die 4-Zügigkeit der
Oberschule zu gewährleisten?
Hinweise und Forderungen:
6. Wir fordern eine umgehende Umsetzung des vorbenannten Stadtratsbeschlusses
(Komplettsanierung der Paul-Robeson-Schule).
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Stadtbezirk Nord
Geschwister-Scholl-Schule
Im Jahr 2015/16 waren 70 Kinder laut SEP 2016 gemeldet, jedoch wurde n 101 Kinder eingeschult
(44,2% mehr). Im SJ 2016/17 71 Kinder laut Tabelle S. 83, jedoch 108 Kinder eingeschult (52,1%
mehr, erneut!). Damit Überbelegung von 2 Klassen. Dies widerspricht dem definierten Grundsatz
unter 1.2 kommunale Planungsgrundsätze S.5 des SEP 2017.
Entwicklungsbedarf
Der angestrebter, gemeinsame SB Gohlis (Geschwister-Scholl-Schule und Erich-Kästner neu und alt)
hat eine maximale Kapazität von 30 Klassen. Im SJ 2016/17 wird jene Kapazität bereits um 5 Klassen
überschritten. Es soll eine Senkung bei der Geschwister-Scholl-Schule in den kommenden 6 Jahren
erfolgen, jedoch weisen die Grafiken auf Seite 84 und ff. für die Geschwister-Scholl-Schule eine
anhaltende Überbelegung und an der EK eine Unterbelegung aus. Die Verteilung ist nicht plausibel,
eher unlogisch und muss angepasst werden. Damit besteht zwischen dem SEP 2016 + 2017 kein
signifikanter Unterschied.
zu wenig Maßnahmen, welche zu viel Zeit benötigen
Die aufgeführten Maßnahmen für die Geschwister-Scholl-Schule und Erich-Kästner-Schule (neu und
alt) sind viel zu gering und kosten zu viel Zeit, um einen spürbaren Effekt zu erzielen. Die Stadt muss
mehr Mittel bereitstellen und kürzer Umsetzungszeiträume einplanen, um die gewünschte positive
Veränderung zu erzielen. Die notwendigen Gelder sind vom Stadtrat in den letzten Jahren
vorgehalten wurden, es scheitert aus Sicht der Schulkonferenz an der Bereitstellung der Mittel.
Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen von Schulleitung und Elternrat
Seit mehreren Jahren sind Schulleitung und Elternvertreter mit effektiven, konstruktiven und
machbaren Lösungsvorschlägen an die Stadt herangetreten. Leider ohne Gehör zu finden. Würde
man nur einen Teil der unten genannten Maßnahmen beginnen in den kommenden 1-2Jahren
umzusetzen, würde es zur Steigerung der Kapazitäten in der Geschwister-Scholl-Schule kommen:
1.
2.
3.
4.
Ausbau Dachgeschoß
Trockenlegung des Kellergeschoßes
Erweiterung Mensa
Fördern der Umsetzung des Raumnutzungskonzeptes durch die Stadt
Aufgrund der hier aufgeführte Punkte lehnt die Schulkonferenz der Geschwister-Scholl-Grundschule
den Entwurf des Schulnetzplanes 2017 einstimmig ab und fordert eine konsequente, zeitnahe
Nachbesserung, welche Maßnahmen auf der Basis reeller Zahlen darstellt und wofür die Stadt die
notwendigen Mittel bereithält und freigibt.
Carl-von-Linné-Schule
Die Schule ist mit einer Richtkapazität für eine zweizügige Grundschule ausgewiesen und befindet
sich im Ortsteil Eutritzsch. In der weiteren Bevölkerungsentwicklung wird für den Grundschulbereich
ein Mehrbedarf von ca. einem Zug, voraussichtlich ab dem Jahr 2023/24, prognostiziert. Dieser kann
im Raumbestand der Schule nicht mehr abgedeckt werden. Hier bieten sich Möglichkeiten der
Veränderung des Schulbezirks in Richtung der 33. Schule an.
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Im Haus könnten maximal 2 Räume noch als Unterrichtsräume genutzt werden, dies wurde auch
schon durch die Stadt geprüft und bestätigt.
Wenn ggf. ab 2023 die Schülerzahlen deutlich zunehmen, ist eine Änderung der zum Schulbezirk
gehörenden Straßen eine Variante, sofern nicht in angrenzenden Schulbezirken ebenfalls die
Schülerzahlen „explodieren“.
Hinweise und Forderungen:
5. Hierzu sollte es jetzt schon konkrete Planungen geben, damit im Bedarfsfall sofort
reagiert werden kann und nicht erst eine Planungsphase von mehreren Jahren
beginnt.
Schule Wiederitzsch
Die Gesamtklassenzahl ist im SJ 2016/2017 mit 12 Klassen statt der tatsächlichen von 13 Klassen
angegeben. Bereits in diesem Schuljahr wurde eine Grundschulklasse in die Räumlichkeiten des
Oberschule ausgelagert, was in jedem Fall nur eine Notlösung darstellen kann.
Die extensive Kapazitätserweiterung (Neubau einer Oberschule) – avisierte Fertigstellung 2023/24 –
wird ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Verfügbarkeit sicher ausreichend Grundschulkapazität am
Standort generieren, um die dann anstehenden Bedarfe zu decken. BIS zur tatsächlichen Umsetzung
der Verlagerung der OS reichen die Kapazitäten am Standort bereits seit dem Schuljahr 2016/2017
NICHT mehr aus. Das nicht mehr zeitgemäße, weit im Sanierungsrückstand befindliche Objekt wird
langfristig weit über die Kapazitätsgrenze genutzt. Die Kompromisslösungen gehen zu Lasten der
Lernqualität und zu Lasten des Kindeswohls, sowie des Wohls der Lehrkräfte.
Hinweise und Forderungen:
6. Die fehlenden Grundschulen sind in den SEP aufzunehmen und im Hinblick auf
Standort und Bauzeit zeitnah zu planen, die Termine mitzuteilen, da die Kinder z.T.
bereits geboren sind!
Auf Seite 90 heißt es, dass mit dem Auszug der OS vom Standort die Grundschule das Objekt
alleinnutzen kann. Die kann jedoch nur geschehen, wenn umfangreiche Rückbau- und
Sanierungsmaßnahmen in BEIDEN Gebäudeteilen durchgeführt werden, darauf fehlt im SEP der
Bezug gänzlich.
Hinweise und Forderungen:
7. Hier sind sofort entsprechende Planungen aufzunehmen.
8. Ebenfalls besteht ein dringender Handlungsbedarf bei der Turnhallensituation!
(Parallelunterricht von zwei Klassen in einer viel zu kleinen Turnhalle, keine
zumutbaren Umkleidemöglichkeiten etc..)
9. Der gesamte Standort der Schule Wiederitzsch benötigt dringend
Sanierungsmaßnahmen (z.B. „verbretterte Abtrennungen“ im feuchten Kellerbereich
als Umkleide der Mädchen; Unterdimensionierte, unsanierte Toilettenanlagen im
Nebengebäude EG der GS etc.)
Das auf Seite 104 aufgeführte Raumerweiterungssystem von 4 Unterrichtsräumen in
Containerbauweise auf dem Schulhof der OS/GS ist seit mehreren Jahren in Betrieb und kompensiert
die aktuelle Kapazitätsproblematik nicht mehr. Die bereits zum Schuljahresbeginn 2016/2017
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zugesagt und mit den entsprechenden Mitteln bewilligte Erweiterung um weitere 4 Räume durch
Aufstockung wurde bis heute nicht umgesetzt. Auch hierzu fehlt im SEP der Bezug.
Hinweise und Forderungen:
10. Der SEP ist dringend um o.g. Punkte zu ergänzen!
Mit dem avisierten Schulneubau ist der Schulstandort Wiederitzsch bis zur möglichen – jedoch nicht
bestätigten Fertigstellung der OS in 2023/2024 nicht berücksichtigt.
Die Entscheidung den neuen Schulstandort als Oberschule zu betreiben kann aus infrastruktureller
Sicht nachvollzogen werden, jedoch sollte hier vor Planungsbeginn, die Möglichkeit einer neuen
GRUNDSCHULE nochmals in Erwägung gezogen werden.
Ein Grundschulstandort am jetztigen Standort mit Anbindung KITA / Hort ist als sinnvolle Lösung zu
betrachten, wenn die
notwendigen baulichen Anpassungen,
Anbindungen
und
Sanierungsmaßnahmen für einen zeitgemäßen Grundschulbetrieb durchgeführt werden. Im
vorliegenden SEP sind dazu keinerlei Aufnahmen erfolgt. Die Schulbedingungen werden sich
insbesondere aus dem Grund der Kapazitätsüberlastung und dem massiven Sanierungsrück stand
weiterhin verschlechtern. Die Erweiterung der Containeranlage ist zur Rückführung auf 100%
Kapazität dringend notwendig, führt jedoch zu keiner Entlastung. Weiterhin ist die Schaffung und
Sanierung von Sozialräumen; Essensversorgung; Lehrerzimmer; Kommunikationsraum
Elterngespräche etc. dringend angezeigt.
Die Ausrufung zum Bau eines neuen Schulobjektes in Wiederitzsch hat den notwendigen Fokus von
der aktuellen und der mittelfristigen unbefriedigenden Situation genommen. Der Standort
Wiederitzsch bleibt im SEP bis zum Jahr 2023/2024 unberücksichtigt. Das sind fast zwei
Grundschulphasen, die die Kinder bis dahin durchlaufen, ohne dass die Bedingungen
Berücksichtigung finden.
Es liegt nunmehr die Zusage der Stadt Leipzig vor, das der Erweiterungsbau der Containeranlage mit
Fertigstellung 08/2017 terminiert ist. Sollte der Zeitplan erfüllt werden, könnte die Anlage mit
Schulbeginn 2017/2018 in Betrieb genommenen werden.
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FÖRDERSCHULEN der Stadt Leipzig
Lernförderschulen in der Stadt Leipzig
Bezüglich der Lernförderschulen kann man den Ausführungen des SEP vom Mai 2017 so folgen.
Die Kapazitäten scheinen ausreichend zu sein, wobei erwähnt sein sollte, dass Förderschulverfahren
(auch im Lernförderbereich) in der Stadt Leipzig mitunter zwei Jahre und länger andauern – wir
müssen also davon ausgehen, dass eine nicht zu unterschätzende Dunkelziffer von zu fördernden
Kindern in allgemeinbildenden Schulen unzureichend unterstützt werden und auf ihre „Zuweisung“
nach erfolgter Diagnose, warten.
Das größte Problem, bzw. die größte Sorge der Schulen war es im SEP vom Januar 2017, dass es keine
Einstiegsklassen mehr gab und Schulen sogar geschlossen werden sollten. Dies ist mit der aktuellen
Fassung aus dem Plan wieder raus. Das hängt ganz offensichtlich mit dem neuen Schulgesetz
zusammen, wonach die Förderschulen erhalten bleiben und die Eltern selbst entscheiden, wohin sie
ihre Kinder schicken.
Diesen dann tatsächlichen „Verlauf“ müsste man sich zeitnah, spätestens in einem Jahr, erneut
ansehen. Diesbezüglich auf einen erneuten SEP in zwei bis fünf Jahren zu warten birgt ein zu großes
Risiko in sich, dann nicht mehr zeitgemäß reagieren zu können.
Schulen für geistig behinderte Schüler in der Stadt Leipzig
Auf Seite 132 des SNP Belegung der Schulen für GB 2016/17 ist die Zahl der Unterstufenschüler der
Werner-Vogel-Schule mit 38 falsch angegeben, richtig sind 20 Unterstufenschüler, das entspricht
einer „vergessenen“ Klasse.
Zur Bedarfsentwicklung der GB-Schulen auf Seite 133 möchten wir Folgendes mitteilen:
Bereits heute sind nicht genügend Schulplätze für Schüler mit geistiger Behinderung und zusätzlicher
Einschränkung vorhanden.
Die Belegung der Schulen erscheint auf Grund der Personenzahl gut. Aber die Amtsärzte
bescheinigen den mehrfachbehinderten Schülern (das heißt, zusätzlich zur geistigen Behinderung
werden Handicaps wie emotional, körperlich, Sprach- oder Hörminderung, Epilepsie, Sprache
benannt) welche die Notwendigkeit der Kapazität von zwei Schülerplätzen bedarf. Diese jedoch ist
auf Grund der vollen GB-Schulen nicht umsetzbar. Die ärztlich geforderte Betreuung wird nicht
beachtet. Kann es sich ein Schulnetzplan leisten, diese ohnehin schon benachteiligten Kinder mehr zu
verwahren, als zu fördern (steht der Begriff doch schon im Wort FÖRDERschule)?
Schule Thonberg
Der geplante Neubau in der Curiestraße ist jetzt schon zu klein, ergo derzeit überbelegt. um ein
Stockwerk erweitern, damit die dzt. Überbelegung, weil Schüler nicht die Kapazitäten der
Mehrfachbehinderungen anerkannt bekommen, reduziert wird.
Hinweise und Forderungen:
1. Um die derzeitige Überbelegung in den Griff zu bekommen und den Schülern die
notwendigen Kapazitäten der Mehrfachbehinderung anzuerkennen, fordern wir den
Neubau in der Curiestraße um ein Stockwerk zu erweitern!
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Albert-Schweitzer-Schule
Die Albert-Schweitzer-Schule ist eine Schule für Körperbehinderte mit oberzentraler Funktion. Der
Kapazitätsrichtwert ist bereits jetzt schon um eine Klasse überschritten – ein Handlungsbedarf wird
jedoch nicht gesehen. Dies ist inakzeptabel und nicht nachzuvollziehen.
Förderzentrum Sprachheilschule
Es besteht im vorliegenden Schulnetzplan für das Förderzentrum Sprachheilschule zwischen der
Klassenübersicht und dem ergänzendem Teil ein Widerspruch.
Im Berichtstext gelten die Kapazitäten als abgesenkt mit der Zusammenlegung der beiden
Schulstandorte. Dies entspricht den Tatsachen.
Hingegen wird in der Klassenübersicht weiterhin die maximale Kapazität von 30 Klassen ausgewiesen.
Dies entsprach der Kapazität vor Zusammenlegung der beiden Schulteile. Die ausgewiesene Reserve
von 3 Klassen zwischen Richtwert und Maximalwert gibt es nicht!
Der angegebene Richtwert von 27 Klassen ist die maximal mögliche Auslastung, diese war bereits mit
Bezug des neuen Standortes erreicht.
Ab dem Schuljahr 2017/2018 werden steigende Schülerzahlen angegeben. Wir gehen davon aus,
dass die tatsächlichen Anmeldezahlen für die Schule als zum Zeitpunkt der Erstellung des
Schulnetzplanes bekannt waren. Bei steigenden Schülerzahlen ist die Erweiterung der Kapazitäten für
das Förderzentrum Sprachheilschule dringend notwendig. Es besteht bereits kurzfristiger
Handlungsbedarf.
Aus Elternsicht ist der ausgewiesene Kapazitätsbedarf für das Förderzentrum Sprachheilschule
deutlich zu gering. Die Ermittlung der Zahlen kann nicht nachvollzogen werden.
Im Förderschulzentrum Sprachheilschule werden Kinder aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig
Land sowie dem Landkreis Nordsachsen unterrichtet. Dies bleibt in der Bedarfsermittlung völlig
unberücksichtigt, da hier nur von der Stadt Leipzig ausgegangen und selbst hier der dem seit Jahren
anhaltenden Bevölkerungswachstum unzureichend Rechnung getragen wird. Aus den vorgenannten
Gründen wird die benannte Doppelberücksichtigung von Kindern mit Förderbedarf angezweifelt.
Auch ist nicht erkennbar, wie viele Kinder an den Stützpunktschulen überhaupt integriert werden
können und inwieweit dies bereits berücksichtigt wurde. Die Stützpunktschulen in der Stadt Leipzig
sind als Schulen der Schulbezirke bereits selbst weitgehend an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt. Die
Integration von Kindern mit Behinderungen führt zu einer weiteren Verknappung der allgemeinen
Kapazitäten.
Die Eltern fordern deshalb, dass vor einer umfassenden Integration von Kindern mit
Sprachbehinderungen in Regelschulen, welche keine Stützpunktschulen sind, die Voraussetzungen in
Form von Klassen mit geringen Schülerzahlen und entsprechenden Förderräumen geschaffen
werden.
In den Landkreisen erfolgt die Integration in den Regelbereich durch die dortigen geringeren
Schülerzahlen in den Klassen bereits.
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Die Schülerzahlen liegen schwerpunktmäßig auf den unteren Grundschuljahren. Aber auch in
höheren Jahrgängen besteht aus Elternsicht weiterhin erhöhter Förderbedarf und sind zusätzliche
Kapazitäten notwendig.
Bei Betrachtung der Einschulungszahlen ist weiterhin zu beachten, dass in der Stadt Leipzig die
Vorschuluntersuchungen in Teilen so spät erfolgen, dass eine Anmeldung der Kinder mit
Sprachbehinderungen am Förderzentrum Sprachheilschule nicht mehr möglich ist. Hier besteht
zusätzlich dringend Handlungsbedarf bei der Stadt Leipzig, um eine bedarfsgerechte zeitnahe
Diagnostik der Leipziger Kinder gegenüber denen des Umlandes zu gewährleisten.
Samuel-Heinicke-Schule
In der Samuel-Heinicke-Schule (Landesschule für Hörgeschädigte) ist der Kapazitätsrichtwert bereits
jetzt um eine Klasse überschritten (Seite 140). Man sieht jedoch leider keinen direkten
Handlungsbedarf.
Geht eine Stadtplanung und –verwaltung so mit jeder Schule um, steuern wir auf ein unheimlich
großes Problem zu, welches dann nicht mit ein paar Containern schnell zu lösen sein wird.
Förderzentrum für Erziehungshilfe
Für das Förderzentrum für Erziehungshilfe steht in der Synopse eine Kapazitätsobergrenze von 88
Klassen im Grundschulteil und 8 Klassen im Oberschulteil haben?! (Wahrscheinlich ein Tippfehler?)
Im Schulnetzplan auf Seite 136 stehen 8 Klassen im Grundschulteil und 10 Klassen im Oberschulteil in
jeweils zwei Zügen! Wobei der Kapazitätsrichtwert im Grundschulbereich bereits jetzt um eine Klasse
(9 sind es aktuell) überschritten ist.
DS-03577-NF-01
Synopse zur Stellungnahme des Stadtelternrates Leipzig vom 07. Juni 2017
1.) Zur Gesamteinschätzung:
Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
(Gesamteinschätzung)
- im SEP 2017 wird fast durchgehend mit
Klassenanzahl die Kapazität der Schule
angezeigt → nicht ersichtlich, ob DAZKlassen mit dabei sind
- SEP 2017 hat den Eindruck, dass zu knapp
in der Aufführung der Schülerplätze ist
- Stellungnahme-Frist für Schulen ist zu kurz
→ zukünftig den SEP zeitlich so ausgeben,
dass eine fristgerechte Einladung der
Schulkonferenzen mgl. Ist → Minimum von 8
Wochen (ohne Ferien)
Grundschulen (GS):
- GS laufen mehrheitlich an der
Kapazitätsgrenze → beginnend im Sommer
2017/18 werden die ersten Schulen über der
„vorübergehenden Kapazitätsüberbelegung
von 120 %“ liegen (exemplarisch: 3.
Schule/Kurt-Masur-Schule, S. 33 f.)
- unterschiedliches Ausstattungsnivau an
den Schulen (Schulen mit interaktiven Tafeln
im zweistelligen Bereich vs. Schulen, die
nicht einmal über Breitbandinternet u.
Klassensatz Leptops verfügen, etc.) →
führen zu einer Chancen- und Bildungsungerechtigkeit
Oberschulen (OS):
- Kapazitäten an den Schulen sind so knapp,
dass Klassenwiederholer zumeist die Schule
wechseln müssen → dringende Abhilfe
schaffen z.B. mit Klassenbildungsgrenze von
max. 25 Schülern an Oberschulen
– Aufgaben der OS → Umsetzung der
Inklusion (sowie Integration v. DAZ und
Kindern mit erhöhtem sonderpäd.
Förderbedarf) → im SEP → Nichtbeachtung
der Notwendigkeit von „extra“ Räumen ist ein
Schlag ins Gesicht der Pädagogen, Schüler
& Eltern → mit der Gewährleistung d.
Umsetzung des Unterrichts werden die
Schulen völlig allein gelassen
Die DAZ-Klassen sind den den Diagrammen der
einzelnen Schulen dargestellt.
Die Zeit ist ausreichend gewesen. Es ist auch
möglich die Schulkonferenz außerhalb geplanter
Sitzungen einzuberufen. Im Bedarfsfall wurde
eine Verlängerung bis zu 4 Wochen gewährt.
Die Auslastung der Schulen wird auch in den
nächsten Jahren an den Kapazitätsgrenzen
liegen.
Das Ausstattungsniveau der einzelnen Schulen
wird schrittweise angeglichen. Das ist aber nicht
Gegenstand des SEP.
Dies entspricht nicht den Tatsachen. Der
Wechsel der Schule ist, wenn überhaupt nur eine
Ausnahme.
Die Bildung der Klassen ist bei entsprechenden
Anmeldezahlen bis zur Klassenobergrenze
erforderlich.
Die Nutzung der Räume werden entsprechend
den Erfordernisssen und den Möglichkeiten
jährlich mit den Schulen abgestimmt.
Die Schulgrößen liegen in dem vom Freistaat
- mit Zunahme der Schulgrößen u. der einvorgegebenen und als händelbaren
hergehenden wachsenden sozialen Probleme, sollte der Bereitstellung des Kultus an eingeschätzten Rahmen.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
(Gesamteinschätzung)
Mitteln für Schulsozialarbeiter
entgegenwirken
Gymnasien (GY):
- es wird nicht mehr lange dauern, bis die
Welle der geburtenstarken Jahrgänge auch
bei den Gymnasien eintrifft → sollte keine
Vorbereitungen getroffen werden →
Verschlechterung der Stimmung an den
Gymnasien
Die zu erwartende Bedarfsentwicklung und die
Reaktion des Schulträgers auf die erhöhten
Bedarfe sind im SEP dargestellt.
– Losverfahren → ausgesprochenes
Ärgernis und gewichtiger Grund für vergiftete
Stimmung an den betroffenen Gymnasien
Das ist nicht Gegenstand des SEP.
– Stadt Leipzig als Schulträger müsste
glaubwürdig kommunizieren, dass die
Überbelegung der Gymnasien in einem
überschaubaren Zeitraum wieder
normalisiert → wenn die Überbelegung eine
Notmaßnahme für einen begrenzten
Zeitraum wäre, ist nicht einzusehen, warum
drei Gymnasien (Reclam-Schule; ThomasSchule; Ostwald-Schule) durch ihre
Aufnahmeverfahren nicht für die „direkte
Schulversorgung mit Wohnortbezug genutzt
werden“ können
Die zumutbare Überbelegung der Gymnasien
wird, wie dem Plan zu entnehmen ist, mehrere
Jahre anhalten.
– die Zügigkeit wird an vielen Gymnasien
falsch angegeben und bereits jetzt vielfach
überschritten
Die Zügigkeit ist nach Richtkapazität angegeben.
– bisher lag das Quotenverhältnis GY/OS in
den letzten fünf Jahren bei 47 zu 53 →
Verhältnis kehrt sich gerade um und wird in
den kommenden Jahren zu Gunsten der GY
steigen → diese Problematik sollte ebenfalls
in die Berechnung des SEP mit einfließen
Das neue Übergangsverhältnis konnte nur
teilweise berücksichtigt werden, da noch keine
Erfahrungswerte insbesondere in den höheren
Klassenstufen vorliegen.
- Ermittlung der sog. „Obergrenze des
Schulweges mit ca. 45 min.“ wird an vielen
Schulen sehr kritisch bewertet →
anscheinend pauschal und schematisch mit
Google-Maps die Entfernung ermittelt →
Umwege werden nicht berücksichtigt → bei
umgelenkten Schülern an andere Schulen
(Pufferschulen) wird die Frustration damit
verstärkt → diese sog. Pufferschulen sollten
in der Ausstattung und Gebäudezustand
zumindest im oberen Durchschnitt sein
Ist nicht Gegenstand des SEP.
Förderschulen (FÖS):
– es sind nicht genügend Schulplätze für
Diese Gymnasien sind nicht nur für den Bedarf
im unmittelbaren Umfeld errichtet worden.
Gymnasien haben keine Schulbezirke, so dass
sich alle Schüler, die es wünschen dort anmelden
können.
Eine Ausnahme bilden die Klassen mit vertieften
Profile. Hier müssen besondere
Aufnahmekriterien erfüllt sein.
Noch ist die Kapazität ausreichend, im SEP sind
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
(Gesamteinschätzung)
Schüler mit geistiger Behinderung u.
zusätzlichen Einschränkungen vorhanden →
mehrfachbehinderten Schülern besteht die
Notwendigkeit von bis zu zwei
Schülerplätzen → auf Grund der vollen GBSchulen nicht umsetzbar → Verwahren der
Kinder statt Fördern
Freie Schulen:
– SEP stellt fest, dass 10 % der
Schüler/innen in Leipzig an Schulen in freier
Trägerschaft unterrichtet werden sollen →
bei stark steigenden Schülerzahlen müssten
die freien Träger proportional ihre
Kapazitäten mit ausbauen → ist nicht der
Fall
– es gibt Schulen in frTr, die ihre
Kapazitäten ausbauen würden → setzt
voraus, dass die Schulen unterstützt werden
(Grundstücksbeschaffung und teilhabe an
verschiedenen Förderprogrammen)
Erweiterungsmaßnahmen vorgesehen.
Es gibt Erweiterungen bei freien Trägern, ob
diese dauerhaft ausreichend sein werdenn kann
nicht mit Sicherheit bestimmt werden.
Die finanziellen Mittel und die Grundstücke
werden für den Ausbau der Kapazitäten der
öffentlichen Schulen benötigt.
Die Entscheidung über Förderungen bei Schulen
trifft der Freistaat.
Schulartübergreifende Betrachtung:
Das Ausstattungsniveau der einzelnen Schulen
wird schrittweise angeglichen. Das ist aber nicht
Gegenstand des SEP.
- vielerorts fehlt es an Inventar (Stühle;
Tische; Schränke)
- ungerechte Verteilung v. Sachmitteln –
bspw. interaktive Tafeln
– Turnhallenplanung konkret für jede
einzelne Schule → schweigt sich der SEP im
Detail aus
- Lehrerzimmer, Raum f. örtl. Personalrat,
Fachkabinette, Speiseraumerweiterungen,
WC-Kapazitäten, Schulbibliotheken, Räume
für den Förderunterricht sind in der Planung
nicht zu finden
- Kapazitäten der Sporthallen und Mensen
Die Sporthallenplanung und Zuweisung erfolgt
Schuljahresweise nachh Bedarf.
Um bestehende Defizite auszugleichen sind
neben den Sporthallen bei Neubauten von
Schule weitere Sporthallen im Plan ausgewiesen.
Die Nutzung der Räume werden entsprechend
den Erfordernisssen und den Möglichkeiten
jährlich mit den Schulen abgestimmt.
Um bestehende Defizite auszugleichen sind
neben den Sporthallen bei Neubauten von
Schule weitere Sporthallen im Plan ausgewiesen.
Die Erweiterungen der Mensen erfolgt
schrittweise. Diese Einzelmaßnahmen sind nicht
Gegenstand des SEP.
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2.) Zum Anhang:
•
Zu A1
Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
- Integrationskinder / Klassenrichtwert →
Klassen sind weiterhin über den
Klassenrichtwert v. 25 Schülern aufgefüllt
- Modellversuch ERINA wird erwähnt → nicht
erläutert
- Doppelnutzung GS / Hort → Horträume
werden zu Lasten der höheren Klassenzahl
mit als Klassenräume genutzt.
- für den SEP werden Daten aus der
regionalisierten Bevölkerungsprognose
verwendet → warum vergleicht die Stadt
nicht die tatsächlichen Geburtenzahlen und
zieht daraus die entsprechenden
Rückschlüsse ?
•
Die maximale Klassengröße beträgt 28. Bei
Integrationen sollte diese auf 25 abgesenkt
werde. Da dies nicht in jedem Fall möglich ist,
wurde dennoch häufig die Integration seitens de
SBA-L genehmigt, da dies für den Schüler als die
beste Lösung angesehen wurde.
Die Erläuterung ist nicht Gegenstand des SEP.
Das ist eine legitime Herangehensweise, dass
Räume die Vormitags nicht benötigt werden, für
Unterrichtszwecke genutzt werden und
umgekehrt.
Das ist falsch. Die Methodik und die zugrunde
gelegten Daten sind im SEP beschrieben bzw.
benannt.
Zu A2
Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Die 160 Klassen ergeben sich aus der
Differenz der Schülerzahlen. Dabei ist
nicht bedacht, dass in den jeweiligen
Bestandsklassen auch noch Platz ist. Die
136 Klassen ergeben sich aus der
konkreten Klassenbildung in den
Schulbezirken.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Von den 4509 Schülern in Klasse 1
werden voraussichtlich noch 2% in
Förderschulen aufgenommen, ca. 2%
werden noch bei freien Trägern eine
weiterführende Schule besuchen und ca.
2% Schulen außerhalb von Leipzig
besuchen. Daraus ergeben sich dann ca.
4750 Schüler. Damit ist auch ein Zuzug
mit bedacht.
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•
Zu A3
Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
In der Regel haben die Schulen die
geforderten Größen. Nur in
Ausnahmefällen wie z.B. Pablo-NerudaSchule, 3. Schule liegt die Zügigkeit über
4. Das ist aber eine vorübergehende
Angelegenheit, denn diese Schulen
werden mit der Sanierung der Altbauten
separiert und damit wieder in diesem
Rahmen liegen.
Die Doppelbelegung der Horträume
nimmt auch in den Folgejahren zu.
Schulen bzw. Horte die keine seperaten
Horträume haben sind die Ausnahme.
Der Verwaltung liegen für alle Schulen
aktuelle Raumbelegungspläne vor. Die
Raumnutzung wird auch jährlich mit den
Schulen und Horten abgestimmt.
•
Zu A4 – Schulen Übersicht
Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Die ehemaligen Planungen zur P.Neruda-Schule gingen von einer
mittlerweile überholten
Bevölkerungsprognose aus. Der neue
Standort Brüderstraße ist als Reaktion
auf die veränderten Bedarfszahlen
anzusehen.
Die ermittelten Bedarfszahlen beziehen
sich auf die Kinder des bestehenden
Schulbezirks.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Der SNP weist auf die Problematik der
Raumangebotes dahingehen hin, dass
die Überschreitung der Richtkapazität
beschrieben wird. Daraus resultieren sich
die benannten Probleme der
auskömmliche Raumbereitstellung sowie
Platz – und Nutzungsproblem. Die
Notwendig der Erweiterung der
Sportflächenkapazitäten wird aufgeführt.
Die Aufnahme von schulbezirksfremden
Kindern in die Schulen wird im SNP
aufgeführt. Es handelt sich um den
sportorientierten Zug sowie die VorThomaner-Ausbildung.
Basis für kommende
Bedarfsabschätzungen ist die
Bevölkerungsprognose der Stadt Leipzig.
Entsprechend dieser Zahlen werden
Strategien für die Absicherung
kommender Bedarfe entwickelt und
abgeleitet. Im Zuge der Einordnung der
Maßnahmen in den gesamtstädtische
Haushalt müssen Strategien zur
Realisierung und Umsetzung, bis hin zu
möglichen Interims, standortbezogen
entwickelt werden.
Die Handlungsbedarf der weiterführenden
Schulen wird nicht in den einzelnen
Stadtbezirken abgehandelt, sondern in
der Gesamtsicht Oberschulen und
Gymnasien in den Planungsräumen.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Die Handlungsbedarf der weiterführenden
Schulen wird nicht in den einzelnen
Stadtbezirken abgehandelt, sondern in
der Gesamtsicht Oberschulen und
Gymnasien in den Planungsräumen. Die
Planung neuer Standort zielt auf eine
Entlastung des Gesamtnetzes ab und
nicht auf einzelne Stadtbezirke.
- Fortführung der Teilsanierung wird folgen
- Kompensation des Klassenzimmers durch
Doppelnutzung eines Hortraumes
- massive Qualitätseinbußen und Nichtgewährleistung der Aufsicht ist bisher nicht
bekannt → Prüfung durch die Dienst- und
Fachaufsicht für Hort wurde veranlasst
- Nachbargebäude (Löbauer Str. 46) wird für
die Neueinrichtung der OS Ihmelsstr. genutzt
- der Verbleib od. Verlagerung der LRSKlassen wird in Abstimmung mit der Schule
und der SBA-L getroffen
- SEP geht von einem Kapazitätsrichtwert
von 4 Zügen aus und nicht von einer
Maximalbelegung v. 4 Zügen → die
Schulgebäude können bis zu 120 %
belegt werden
- in anderen, wesentlich volleren Schulen,
wird durch Mehrfachnutzung v. Räumen
ebenfalls Förderstunden angeboten →
schulorganisatorische Angelegenheit des
Schulleiters
- Schulhof ist nicht zu klein
- durch Rhythmisierung des Unterrichtsablaufs können die vorhandenen Speiseraumkapazitäten optimiert werden
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
- in der AG Standortsicherung werden
diese Grundstücksthemen behandelt
- in der AG Standortsicherung werden
diese Grundstücksthemen behandelt
- Zusammenlegung v. Schulbezirken dient
zur Optimierung der Klassen- und
Schülerzahlen, um eine gleichmäßigere
Auslastung zu erreichen
–
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Beantragung durch die Schule
und Prüfung durch die zuständige
Fach-abteilung
Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
- eine regelmäßige Prüfung wird
kontinuierlich vorgenommen
- wird in der baulichen Planung berücksichtigt
- Gespräche mit Schul- und Hortleitung
sind hierzu erfolgt
- hierfür gibt es konkrete Bemessungsgrenzen, die geprüft werden
- entsprechend des Bedarfs werden die
Toilettenanlagen zur Verfügung gestellt
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
- nach heutigem Stand wird der vorgesehene Zeitplan eingehalten
- nach derzeitigem Stand ist die Baufertigstellung im Jahr 2020 geplant
- nach dezeitigem Stand – 4 AUR bis SJBeginn 2018/19 und 6 Unterrichtsräume
bis 2020
- der bereits bestehende gmeinsame
Schulbezirk bleibt weiterhin erhalten
- wird in die Investplanung mit aufgenommen
- falsche Feststellung – im SJ 2016/17
hatte der Hort 100% Alleinnutzung →
keine einzige Doppelnutzung
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
- Sanierung des Hauses II an der E.Pinkert-Schule ist in Planung → ist
abhängig vom schnellstmöglichen Auszug
des SEB aus dem Gebäude
- Sporthallensanierung oder Neubau,
Außenanlagen und sanitäre Anlagen
werden in die Investitionsplanung mit
aufgenommen
- ist geprüft
- die Schülerzahlentwicklung wird für die
Ortsteile immer wieder aktualisiert und
der SEP mit der Bedarfsanmeldung
angepasst
- für das Gebiet ist eine weitere Sporthalle
und eine Schule geplant (ehem. Gelände
des Eilenburger Bahnhofs)
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Die Georg-Schumann-Schule wird nach
dem Auszug der zwischenzeitlichen
Nutzung der „alten P.-Neruda-Schule“
durch die Grundschule komplett in das
Haus an der Straße des 18. Oktobers
ausziehen. Im Anschluss daran wird das
Objekt Glockenstraße, entsprechend
Raumprogramm, saniert. Es wird die
Einrichtung einer neuen Oberschule
erfolgen. Damit werden die angezeigten
Wegezeiten nicht auftreten. Auch die
Speiseversorgung wird den
entsprechenden Bedarfen angepasst.
Die Daten vom IST sind vom Stichtag der
Kamenzstatistik 2016.
Die Planzahlen sind Zahlen, die sich aus
der Bevölkerungsprognose ergeben. Sie
führen dazu, dass sich die Klassenzahl
erhöht und damit eine höhere Kapazität
erforderlich ist. Diese Aussage muss
getroffen werden und darf nicht an die 8
vorhandenen Klassenräume angepasst
werden. Mit der Aussage zur höheren
Kapazität begründet sich auch der Bedarf
für den Schulneubau. Bis zur
Fertigstellung des neuen Schulhauses ist
der Kapazitäts-Mehrbedarf durch
Schulbezirksänderung auszugleichen.
Das Jahr der Fertigstellung wurde auf
2020/21 berichtigt.
Die Fertigstellung des Anbaus an der
Fritz-Baumgarten-Schule ist für Ende
2017 avisiert. Zuzüglich ist die Möglichkeit
der Bildung eines gemeinsamen
Schulbezirks Mehring-Schule
/Baumgarten-Schule im SNP aufgeführt.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Die Versorgung mit Schulplätzen und die
realisierung des lehrplangerechten
Unterrichts hat Vorrang vor der
Umsetzung von Ganztagsangeboten.
Diese können nur unter Berücksichtigung
der vorhandenen Bedingungen geplant
und umgesetzt werden.
Es ist richtig, die genannten Defizite des
Hortes sind gegeben. Durch einen neuen
Anbau mit Erweiterung und Verbindung
zum Schulgebäude kann dieses
ausgeglichen werden. Jedoch ist eine
Finanzierung im Doppelhaushalt 2017/18
nicht gegeben.
Die Organisation der Sicherheit im
Schulhaus bei Nutzung von zwei
Gebäuden obliegt den Leitungen von
Schule und Hort. An anderen
gleichgelagerten Schulstandorten gibt es
diesbezüglich keine Prbleme.
Entwicklungen dieser Art sind in die
Bevölkerungsprognose des Amtes für
Statistik und Wahlen und nachfolgend in
die Berechnung der Schülerzahlen für die
Schule mit eingeflossen. Im Ergebnis ist
eine Überbelegung der Schule heute
nicht erkennbar. Der Bau von 50
Wohneinheiten rechtfertigt noch nicht,
dass in der jetzigen Planung der Neubau
einer weiteren Grundschule vorgesehen
wird.
Da eine Erweiterung der Ch.-ArnoldSchule in Engelsdorf vorgesehen ist,
besteht dann keinen Notwendigkeit
Schüler aus deren Schulbezirk
aufzunehmen.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Die Option der baulichen Erweiterung des
Anbaus um 4 Klassen ab 2022 ist nicht
mehr möglich. Auch eine Aufstockung des
Anbaus scheidet wegen Überschreitung
zulässiger Abstandsflächen aus. Eine
Kapazitätserweiterung kann nur im
Bereich des Bestandsgebäudes
untersucht werden.
Der Mehrbedarf kann über die Nutzung
von Horträumen am Vormittag für den
Unterricht kompensiert werden. Es ist zu
prüfen, inwieweit Schulbezirksänderung
zu anderen Schulen möglich sind.
Probleme mit den Essenszeiten der
Oberschüler bestehen nicht. Die
Mahlzeiten werden gestaffelt
eingenommen. Die Zahl der
Essenteilnehmer hat sich nach dem
Mensabau erhöht und ist stabil. Eine
Erhöhung der Essenteilnehmer der
Oberschule wird nicht erwartet. Die
Grundschule hat sehr gute Bedingungen
für die Essenteilnahme. Seitens der
Eltern und Schulleitungen gibt es keine
Beschwerden.
- es werden lt. Statistik für das SJ
2016/17 insgesamt 224 Schüler beschult
Die Methodik und die zugrunde gelegten
Daten sind im SEP beschrieben bzw.
benannt.
- mit steigenden Schüler- und
Klassenzahlen werden nach Auslastung
aller räumlichen Gegebenheiten
entsprechende Kapazitätserweiterungen
notwendig
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
- zur Erfüllung der Lehrplananforderungen im Sportunterricht, kann durchaus
die Sporthalle für den Sportunterricht bis
18 Uhr genutzt werden
siehe 31. Schule
- ist derzeit in der brandschutzrechtlichen
Prüfung
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Das erhöhte Schüleraufkommen ist zu
versorgen und kann nicht abgelehnt
werden. Bis zur Bereitstellung der neuen
Schule in der Rolf-Axen-Straße werden
beide Schulen bis zu ihrem
Kapazitätsrichtwert und ggf. darüber
hinaus ausgelastet seit. Aktuell stehen
nicht genügend Sporthallen im Umfeld zur
Verfügung. Erst mit dem Neubau RolfAxen-Straße und Gießerstraße ist ein
Entlastung der angespannten
Sporthallen-Situation möglich. Das AGM zuständig für die Vergabe der
Sporthallenzeiten - ist stets bemüht den
Sportunterricht akzeptabel zu gestalten.
Das Verfahren hierzu ist den Schulleitern
bekannt.
Die Toiletten sind schon mehrfach geprüft
worden. Sie sind für die Gesamtschülerschaft des Schulhauses ausreichend. Die
erneute Prüfung erfolgt über die Abteilung
Bau bzw. im AGM.
Der Neubau Grundschule Rolf-Axen-Str.
ist im SNP verankert
Grundlage für die Schulnetzplanung ist
stets die amtliche Bevölkerungsprognose
des Amtes für Statistik und Wahlen. In
der letzten Bevölkerungsprognose von
2016 sind die städtebaulichen
Entwicklungsgebiete berücksichtigt.
Laut Plan ist der Baubeginn für 2018
vorgesehen.
Ist geändert.
Die Nutzung der Horträume für den
Unterricht am Vormittag ist durchaus
möglich. Die Räume haben größtenteils
Unterrichtsraumgröße. Die schulinterne
Organisation würde jedoch erschwert.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Kann nur im Rahmen der kommenden
Haushaltpläne nach Priorität eingeordnet
werden. Prüfung erfolgt in der
zuständigen Abteilung Bau bzw. AGM.
Da in Knautkleeberg-Knauthain als auch
in Hartmannsdorf-Knautnaundorf weiteres
städtebauliches Entwicklungspotential zu
erwarten ist, wurde im Schulnetzplan die
Einordnung einer neuen zusätzlichen
Grundschule im Gebiet aufgenommen.
Aktuell wird in der ämterübergreifenden
AG "Soziale Infrastruktur" eine dafür
geeignete Fläche gesucht.
Bei Erhalt des Flurstücks Amalienstraße
hat die Hortbetreuung am Schulstandort
den Vorrang. Die neue Sporthalle kann in
fußläufig gut erreichbarer Entfernung
liegen.
Die Schule verfügt über eine Sporthalle
mit zwei Feldern, die erhalten bleibt
(Denkmalschutz). Für die
Unterrichtsversorgung ist für den
Schulstandort eine zusätzliche ZweifeldHalle erforderlich.
Weiterführende Schulen werden
stadtbezirksübergreifend in
Planungsräumen betrachtet und geplant.
der Stadtbezirk Südwest mit liegt im
Planungsraum West (West,
Südwest,Altwest). In diesem sind 8
Oberschulen und vier Gymnasien
vorhanden. Als neue Schulen sind 3
Gymnasien und 2 Oberschulen
vorgesehen. An zwei weiteren
Oberschulen ist eine
Kapazitätserweiterung um je zwei Züge
vorgesehen.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Im Haus befindet sich mit der
Grundschulteil des Förderzentrums für
Erziehungshilfe, für das der Bedarf
weiterhin besteht. Die 91. Schule erhält
zum Schuljahr 2018/19 einen Anbau. Mit
diesen zusätzlichen Kapazitäten und der
Bildung des gemeinsamen Schulbezirks
der 90. Schule und 91. Schule (siehe
SNP) stehen ausreichend Kapazitäten für
die Versorgung beider Schulen zur
Verfügung.
Das erhöhte Schüleraufkommen ist zu
versorgen und kann nicht abgelehnt
werden. Zur Versorgung der J.-R.Ringelnatz-Schule steht eine Sporthalle
am Standort zur Verfügung. Mit
Bereitstellung der Sporthalle an der
neuen Oberschule in der Ratzelstraße
und der Sporthalle in der Alten
Salzstraße, können auch dort
Sportstunden wahr genommen werden.
Die Turmhallennutzungen sind mit dem
AGM abzustimmen. Das Verfahren hierzu
ist den Schulleitern bekannt.
Die Erweiterung des Speiseraums ist
erforderlich. Ein entsprechendes Konzept
ist erstellt und wird in den Vorhaben der
Abteilung Bau eingeordnet.
Die Prüfung ist erfolgt, mit dem ergebnis,
dass für die Schülerschaft ausreichend
Toiletten vorhanden sind.
In der ämterübergreifenden AG "Soziale
Infrastruktur" wird die entsprechende
Fläche im Gebiet gesucht und definiert.
In der ämterübergreifenden AG "Soziale
Infrastruktur" wird die entsprechende
Fläche im Gebiet gesucht und definiert.
Sporthallen des Amtes für Sport werden
auch für den Schulsport genutzt.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Im Zusammenhang mit dem Anbau,
welcher ab dem Sj. 2018/19 zur
Verfügung stehen wir, wird eine neue
Gesamtkapazität sowie die
Schulhofgröße und Nutzung definiert.
Das AGM - zuständig für die Vergabe der
Sporthallenzeiten - ist stets bemüht den
Sportunterricht zu realisieren und
akzeptabel zu gestalten. Das Verfahren
hierzu ist den Schulleitern bekannt.
In der ämterübergreifenden AG "Soziale
Infrastruktur" wird die entsprechende
Fläche im Gebiet gesucht und definiert.
Diese Aussage ist falsch. Die
Klassenbildung erfolgt auf der Grundlage
der gesetzlichen Vorgaben. Eine
Überschreitung der Klassenobergrenze
erfolgt nicht nicht.
Es ist vorgesehen, am Standort der
Schule eine bauliche Erweiterung
vorzunehmen.
Die Ausweisung von Schulstandorten soll,
wohnortnah erfolgen und die fußläufige
Erreichbarkeit (ca. 2km) nicht
überschreiten. Eine Ausweisung von
Schulen nach Ortsteilen erfolgt aber
nicht.
Der Vorschlag der Umnutzung des
Objektes Uhlandstraße bezieht sich auf
eine alleinige Nutzung des Hauses nach
dem Vorinterim des künftigen
Gymnasiums Karl-Heine-Straße.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Der SNP weist eine zwischenzeitliche
Überbelegung der Schule aus. Diese wird
bis zu Jahr 2022 voraussichtlich einen
Zug betragen. Im Zuge der Entwicklung
des Schulnetzes in den nächsten Jahren
werden neben den Möglichkeiten der
Überbelegung auch die Veränderungen
von Schulbezirksgrenzen geprüft. Dies
kann aber erst erfolgen, wenn am
Standort Gießerstraße neuen Ressourcen
zur Verfügung stehen. Weiterhin wird
darauf verwiesen, dass es bereits jetzt
erforderlich ist, mögliche Vorbehaltsflächen für einen zusätzlichen
Schulneubau zu ermitteln und
auszuweisen.
Bei der Ausweisung von gemeinsamen
Schulbezirken entstehen keine
unmöglichen Wege für Schüler. Es ist
eine Frage des Auswahlverfahrens,
geeignete Schulwege für die Schüler
anzubieten.
Die Aussage ist falsch. Die Grundschule
in der Gießerstraße wird vierzügig
gebaut.
Die Planung und Realisierung es zweiten
Bauabschnittes ist in Arbeit. Der
Nachweis der erforderlichen
Freiflächenbedarfe ist in diesem
Zusammenhang erfolgt.
Die Umsetzung ist weiterhin vorgsehen.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Die Darstellung der Nachbarschaftsschule soll in der kommenen
Schulnetzplanung einen eigene Platz
erhalten.
Der Ausbau des Standortes kann das
Raumangebot der bestehenden
Oberschule am Standort verbessern. Die
entsprechende Anpassung des Objektes
an künftige Bedarfe ist ohnehin
erforderlich.
Das ÖPNV-Netz hatte bereits in der
Vergangenheit den schulischen Bedarf
von zweit weiterführenden Schulen
(Uhlandstraße und Bereich 57.Schule)
abzudecken. Damit kann erwartet
werden, dass diese Bedingungen auch
künftig eingehalten werden können.
Das Objekt Uhlandstraße ist für die
dauerhafte Nutzung als Gymnasium
ungeeignet. Die Kapazität des Hauses
ermöglicht nur einen eingeschränkten
Betrieb als dreizügige Schule. Angesichts
der prognostizierten Bedarfe wäre die
Entwicklung zu einem solchen, relativ
kleinen Gymnasium, nicht zielführend.
Der Bedarf weiterer Schulen ist im SNP
unter Handlungsbedarf aufgenommen.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Der Bedarf für einen weiteren
Schulstandort wird aufgeführt. Dieser
Bedarf ist aber nicht an eine bestehende
Schule gebunden, sondern zielt auf die
Schaffung eines weiteren
Schulstandortes.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Für den Standort wird bis zu Jahr 2024
von einem gleichbleibenden Bedarf
ausgegangen.
Die aktuelle Situation stellt sich so dar,
dass es zu einer mittelfristigen Lösung
der bestehenden Problem kommen muss.
Das soll mit dem Erweiterungsbau am
Standort Windmühlenweg erfolgen.
Für den Vorschlag zum Bau einer neuen
Grundschule auf dem Areal TÜV sind die
rechtlichen Rahmenbedingungen
abzuklären. Die Aufnahme des Vorhaben
ohne eine vorangegangene Prüfung ist
nicht möglich.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Der Hinweis auf die unterschiedliche
Trägerschaft von Schule und Hort ist im
SNP enthalten.
Die Sanierung des Objektes ind er
Jungmannstraße muss, wie auch bei
anderen Schulbauvorhaben, im
„bewohnten“ Zustand erfolgen. Mit der
Fertigstellung des Raumsystems am
Standort bestehen Möglichkeiten, die aus
der Bauaktivität entstehenden
Beeinflussungen zu verringern. Im Zuge
der Sanierung wird eine Anpassung auf
die beschrieben Vierzügigkeit erfolgen.
Die angestrebte Gesamtkapazität des
gemeinsamen Schulbezirks liegt bei ca.
42 Klassen. Der genannte Wert von 30
Klassen ist falsch.
I aktuellen Jahr erfolgt die Aufnahme der
Planungen für den Ausbau der Schule
(Mensa, Sanitär u.w.). Dazu werden
Gespräche mit der Schulleitung sowie
Elternvertretung erfolgen.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Aus Sicht der Verwaltung ist die Bildung
eines gemeinsamen Schulbezirks mit der
33. Schule die bessere Variante
gegenüber der Veränderung von Schulbezirksgrenzen. Einen entsprechende
Einbeziehung in die Überarbeitung der
Schulbezirkssatzung wird erfolgen.
Es ist nicht vorgesehen, eine weitere
Grundschule in Wiederitzsch zu planen.
Die Zielstellung ist die Erweiterung der
Grundschule im bestehenden
Gebäudebestand nach dem Auszug der
Oberschule. Dazu stehen dann
ausreichende Kapazitäten zur Verfügung.
Die konkrete Benennung von
Baumaßnahmen ist nicht Gegenstand der
Schulnetzplanung, sondern Bestandteil
der auf dem SNP aufbauenden
Investitionsplanung.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Das liegt in der Verantwortung der SBAL.
Gemäß dem neuen SchulG ist
vorgesehen, Schulanfänger mit
Lernförderbedarf frühestens ab 2023
grundsätzlich in die Regelschule
aufzunehmen. Zuvor werden
diesbezüglich Projekte geführt. Mit der
Fortschreibung des SNP erfolgt die
weitere Beobachtung der Situation.
Grundsätzlich werden in einer
Förderschule mit der max. Anzahl der
Schüler pro Klasse bereits die Spezifiken
der Behinderungen berücksichtigt.
Die Festlegung, ob ein Schüler aufgrund
seiner Behinderung einen zusätzlichen
Platz belegt, trifft ausschließlich die SBAL
und das im jeweiligen Einzelfall.
Auf den zusätzlichen Bedarf an Plätzen
für diese Schülerschaft wird
eingegangen. Vorgesehen ist die
Einrichtung einer weiteren Schule für
geistig Behinderte (siehe SNP)
Die Planung ist in sich abgeschlossen.
Das Gebäude ist viergeschossig. Höher
darf für Schule nicht gebaut werden. Der
Mehrbedarf an Schulplätzen für diese
Schülerschaft wird über eine neue
zusätzliche Schule für geistig Behinderte
gesichert.
Über Anerkennung der
Mehrfachbehinderungen entscheidet die
SBAL im Einzelfall.
Der Richtwert ist um eine Klasse
überschritten. Im Diagramm ist die max.
Obergrenze ausgewiesen. Diese wird im
Planungszeitraum nicht erreicht.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
Der Kapazitätsrichtwert liegt bei 27
Klasse. Die max. Obergrenze im
Gebäude sind 30 mögliche Klassen
(siehe Diagramm). Diese Obergrenze
wird trotz steigender Klassenzahl im
Planungszeitraum nicht erreicht.
Erst, wenn ein nicht nur temporärer
Mehrbedarf über die max. Obergrenze
hinaus ersichtlich ist, kann eine
Kapazitätserweiterung für diese Schule
vorgenommen werden.
Grundsätzlich ist es Ziel, dass Schüler mit
Sprachbehinderungen zuvorderst im
Regelschulbereich aufgenommen und
unterrichtet werden. Die Sprachheilschule
ist eine "Durchgangschule". Die Schüler
können zu jedem Schuljahresende in die
Regelschule wechseln, wenn die
Sprachbehinderung korrigiert ist. Der
durchschnittliche Anteil der Schülerschaft
aus den Umlandgemeinden ist in den
Planzahlen mit enthalten.
In den Stützpunktschulen werden
nunmehr überwiegend Schüler aus dem
Schulbezirk der jeweiligen Schule
Unterrichtet und betreut. Eingerichtet
wurden diese Stützpunktschulen mit
Schwerpunkt Sprachförderung-integration
zu einem Zeitpunkt, als nicht genügend
speziell ausgebildetes Lehrerpersonal zur
Verfügung stand. Da aktuell jede Schule
Schüler mit Förderbedarf Sprache
integriert, und im Grundschulbereich die
Schüler überwiegend die Schule im
Schulbezirk besuchen, ist es fraglich, ob
die Stützpunktschulen auf Dauer Bestand
haben werden.
Die Vorschuluntersuchungen werden vom
gesundheitsamt durchgeführt. Sie sind an
Fristen gebunden, welche von den Eltern
eingehalten werden müssen.
Diese Schule befindet sich in
Trägerschaft des Landes Sachsen. Dort
wird entschieden, ob zusätzliche
Kapazitäten geschaffen werden oder
nicht. Die Stadt hat hier keinen Einfluss.
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Stellungnahme Stadtelternrat
Standpunkt der Verwaltung
In der Synopse ist ein Fehler unterlaufen.
Die Angaben im SNP sind richtig.
Da der Grundschulteil über eine
Betreungsangebot (Hort) verfügt, kann
bei Notwendigkeit ein Raum vom
Betreuungsbedarf am Vormittag auch von
der Schule für Unterricht genutzt werden.
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