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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1289237.pdf
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18 MB
Erstellt
19.06.17, 12:00
Aktualisiert
20.06.17, 12:31

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-03577-NF-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2017 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.06.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt den Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2017. 2. Der Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2017 bildet die Grundlage für die Einordnung von Schulbaumaßnahmen in den Haushalt der Stadt Leipzig. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlage SEP 2017 – 02.05.2017 Anlagen: Anlage 1 – Schüler mit Migrationshintergrund Anlage 2 – Synopse Beteiligungsverfahren 26.04.2017 Anlage 3 – Stellungnahme Stadtelternrat vom 07.06.2017 Anlage 4 – Synopse zur Stellungnahme Stadtelternrat 2/2 Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig Fortschreibung 2017 Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Übersicht 1 Rahmenbedingungen 1-8 1.1 Auftrag 1 -2 1.2 Gesetzliche Grundlagen 3-4 1.3 Kommunale Planungsgrundsätze 5- 7 1.4 Schulentwicklungsplanung im Kontext des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2 Herausforderungen an die Schulentwicklungsplanung 8 9 - 14 2.1 Demografie 9 - 10 2.2 Beschulung ausländischer Kinder 10 - 12 2.3 Integration / Inklusion 12 - 14 2.4 Umsetzung der Maßnahmen 14 3 Bedarfsermittlung 15 - 16 4 Grundschulen 17 - 90 4.1 Überblick 17 - 18 4.2 Stadtbezirk Mitte 19 - 24 4.3 Stadtbezirk Nordost 25 - 29 4.4 Stadtbezirk Ost 30 - 37 4.5 Stadtbezirk Südost 38 - 46 4.6 Stadtbezirk Süd 47 - 51 4.7 Stadtbezirk Südwest 52 - 59 4.8 Stadtbezirk West 60 - 66 4.9 Stadtbezirk Alt-West 67 - 74 4.10 Stadtbezirk Nordwest 75 - 81 4.11 Stadtbezirk Nord 82 - 90 5 Oberschulen 91 - 109 5.1 Planungsraum Ost 95 - 97 5.2 Planungsraum Mitte, Süd 98 - 99 5.3 Planungsraum West 100 - 102 5.4 Planungsraum Nord 102 - 104 5.5 Fazit zum schulspezifischen Handlungsbedarf und Ableitung der Bedarfsentwicklung in den Planungsräumen 104 - 109 6 Gymnasien 110 - 125 6.1 Planungsraum Zentrum, Süd 114 - 116 6.2 Planungsraum West, Südwest, Altwest 117 - 118 6.3 Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost 119 - 120 6.4 Planungsraum Ost 121 - 122 6.5 Fazit zum schulspezifischen Handlungsbedarf und Ableitung der Bedarfsentwicklung in den Planungsräumen 122 - 125 7 Förderschulen 126 - 147 7.1 Schulen zur Lernförderung 128 - 131 7.2 Schulen für geistig Behinderte 131 - 135 7.3 Schule für Erziehungshilfe/ Förderzentrum 135 - 137 7.4 Klinik- und Krankenhausschule 7.5 Schulen mit oberzentraler Funktion 137 - 143 7.6 Integration / Inklusion 143 - 145 7.7 Bedarfsentwicklung und Handlungsbedarf 145 - 147 137 8 Schulen des zweiten Bildungsweges 148 - 151 9 Berufsbildende Schulen 152 - 165 10 Zusammenfassung Handlungsbedarf Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Liste der Vorklassen für Ausländer Synopse zu den Stellungnahmen der Schulen 166 - 178 1. Rahmenbedingungen 1.1 Auftrag Für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist es von grundlegender Bedeutung, wie sich Planungseckwerte für den Schulraumbedarf und die Schulstandortfrage entwickelt haben und weiter entwickeln werden. Die Formulierungen zuverlässiger Langfristprognosen über die Entwicklungen im Schulsystem unterliegen verschiedenen Faktoren, die nur unter Heranziehung verschiedener Modellannahmen näherungsweise abzubilden sind. Vor dem Hintergrund der verfügbaren Informationen muss mit einer gewissen Plausibilität ein Entwicklungstrend für einen Zeitraum von etwa 20 Jahren – also bis 2037 - für die Gesamtstadt, kleinräumig für einen Zeitraum von etwa 10 Jahren, d. h. bis zum Jahre 2027, abgeleitet werden. Die Verordnung zur Schulnetzplanung im Freistaat Sachsen sieht die Fortschreibung der Schulnetzplanung nach einem Zeitraum von fünf Jahren vor. Ändern sich rechtliche Grundlagen bzw. tatsächliche Gegebenheiten, so ist die vorzeitige Anpassung des Schulnetzplans vorzunehmen. Leipzig zählt gegenwärtig zu den am stärksten wachsenden Kommunen in Deutschland. Der daraus resultierende Entwicklungsdruck innerhalb der Stadt, welcher sich zudem in den einzelnen Ortsteilen unterschiedlich stark darstellt, hat Auswirkungen auf Planungen und Fachpläne. Sie müssen häufiger mit den realen Entwicklungen abgeglichen und präzisiert werden. Das trifft auch für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans zu. Mit der Beschlussfassung der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2016 wurde zugleich der Auftrag erteilt, die Schulentwicklungsplanung auf der Grundlage der neuen Bevölkerungsvorausschätzung des Jahres 2016 zu überarbeiten und im Jahr 2017 erneut dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Nach dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen ist die Entwicklung des Schulwesens eine gemeinschaftliche staatliche Aufgabe von Land und Gemeinden. In die Zuständigkeit des Landes fallen organisatorische, pädagogische und curriculare Fragen sowie die Bereitstellung des Lehrpersonals. Die Gemeinden sind entsprechend der bildungspolitischen Vorgaben durch den Landesgesetzgeber für die räumliche und technische Ausstattung der Schulen, den Unterhalt dieser Infrastruktur, das nichtpädagogische Personal und den durch gesellschaftliche, politische, demografische, pädagogische oder technische Entwicklungen entstehenden Anpassungsbedarf zuständig. So gesehen hat die Schulentwicklungsplanung der Stadt Leipzig, als Folge dieser staatlichen Aufgabenteilung zwischen Freistaat und Gemeinden, vordringlich die Bereitstellung eines quantitativ und qualitativ hinreichenden Raumangebotes zu sichern. Planerische Aussagen einschließlich der Entwicklung der Jahrgangsstärken oder der Übergangsquoten bei der Schulwahl sind über die genannten Unwägbarkeiten hinaus stets im Zusammenhang grundsätzlich gestaltbarer Rahmensetzungen durch den Freistaat als staatlichen Normgeber zu sehen, wie z. B. Festsetzung von Klassenmesszahlen, Gestaltung des Übergangs in die Schularten der Sekundarstufe I, Schulbaurichtlinien bzw. Förderrichtlinien mit Auflagen für Schulbaunutzung, Stundentafel oder etwa -1- strukturelle Änderungen im Schulsystem (Ganztagsschule, Integration bzw. Inklusion im Regelsystem). Diese Gestaltungsoptionen des Freistaates sind zwar der kommunalen Einflussnahme entzogen, jedoch im Bedarfsfall durch die Kommune sach- und zeitgerecht zu gestalten. Von grundlegender Bedeutung für die Fortschreibung des Schulnetzplanes ist die Fragestellung, wie sich die Planungseckwerte für den Schulraumbedarf weiter entwickeln werden und wie sich die Nachfrage nach den tatsächlich bestehenden Schulangeboten, hier in erster Linie bei den weiterführenden Schulen entwickeln wird. Das Vorhalten von ausreichend, qualitativ angemessenem Schulraum für die Stadt Leipzig ist eine vom Freistaat übertragene, staatliche Pflichtaufgabe. Die Stadt Leipzig ist verpflichtet, diese Aufgabe im vollen Umfang zu erfüllen. Die Schulentwicklungsplanung dient der Erfüllung dieser Aufgabe, soll jedoch nicht allein als Aspekt der Entwicklung von Schülerzahlen betrachtet werden, sondern die Potentiale der Halbmillionenstadt Leipzig in ihrer regionalen Wirkung aus dem Blickwinkel „von morgen“ sehen. Sie soll u. a. auch Antworten auf die folgenden Fragen geben: Welche Umstrukturierungen der Schullandschaft braucht Leipzig, um als familienfreundlicher und bildungsstarker Wohnstandort weiter wachsen zu können? Lässt sich der Austausch zwischen Schule und Wirtschaft intensivieren, um den Übergang von Allgemein- zur Berufsbildung passfähiger zu machen? Wie lassen sich Veränderungen der Schullandschaft mit den jeweils vor Ort vorhandenen Gegebenheiten inhaltlicher, baulicher oder struktureller Art optimieren? Wie kann man auf Wünsche der Eltern im Hinblick auf die Ausbildung ihrer Kinder im Sinne einer vorausschauenden Planung eingehen und so die „Zukunftschancen“ von Leipzig nachhaltig verbessern? Wie kann dem Anspruch inklusiv ausgerichteter Bildung unter den vorhandenen Rahmenbedingungen innerhalb der Stadt Leipzig entsprochen werden? Wie kann die Umsetzung gemeinsamen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung über alle Förderbedarfe hinweg realisiert werden? -2- 1.2 Gesetzliche Grundlagen Für die Erstellung des Schulentwicklungsplanes sind besonders folgende Grundlagen in der jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen: Schulgesetz des Freistaates Sachsen § 23a: Leipzig ist als kreisfreie Stadt Schul- und Planungsträger, damit sind folgende Aufgaben und Auflagen verbunden: Schulnetzplanung (SNP) für Stadtgebiet erstellen Schulstandorte müssen unter zumutbaren Bedingungen erreichbar sein freie Schulen sowie bei berufsbildenden Schulen (BBS) betriebliche Belange berücksichtigen Raumordnung und Landesentwicklungsplanung beachten Mittel- und Langfristbedarf sowie Schulstandorte ausweisen Ausführungsmaßnahmen nach Rangfolgen auflisten Schulnetzplanung mit benachbarten Landkreisen abstimmen Der Schulnetzplan benötigt die Genehmigung durch die oberste Schulaufsichtsbehörde (Sächsisches Staatsministerium für Kultus SMK). Die Schulnetzplanungsverordnung (SchulnetzVO) regelt Planungsverfahren bzw. Anforderungen an Schulnetzpläne in Sachsen: §1 Ziel der SNP ist es, die Ressourcen von Schulträger und Freistaat zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages einsetzen §3 SNP enthält: Schulnetzbericht/Mittel- und Langfristprognose /Standortplan/langfristige Zielplanung /Nachweis über Herstellung des Benehmens mit Umlandgemeinden/Freie Schulen /Schulbezirke es ist vorzuhalten: Klassenbildung für Bildungsgänge der letzten zwei Jahre Prognose Auslastung und Ausstattung der Schulgebäude Bildungsprofile Länge der Schulwege bei BBS Hinweis auf regionale wirtschaftliche Entwicklung §4 Anhörung Stadtelternrat §5 Genehmigung SMK §7 alle fünf Jahre SNP – bei rechtlichem oder tatsächlichem Handlungsbedarf auch früher. Grundsätzlich besteht das öffentliche Bedürfnis zum Einrichten von Schulen zunächst dort, wo schulpflichtige Kinder wohnen. Das Recht auf Bildung des Einzelnen steht im Zusammenhang mit der Pflicht des Staates auf Gewährung der Schulbildung. Diese Schulbildung muss chancengerecht sein, was den verbindlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag als auch die gerechte Verteilung von Lehrkräften und Sachmitteln beinhaltet. Dazu muss die Schülerzahl in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Schulen in freier Trägerschaft können dieses Angebot ergänzen. Für die Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien bedeutet dies, dass eine Mindestschülerzahl pro Jahrgang erforderlich ist, damit das entsprechende Bildungsangebot realisiert werden kann. -3- Gemäß Sächsischen Schulgesetzes (§ 4a) betragen die Mindestschülerzahlen für: die Grundschule: für die erste einzurichtende Klasse je Klassenstufe 15 Schüler/innen, für jede weitere einzurichtende Klasse 14 Schüler, die Oberschule: für die ersten beiden einzurichtenden Klassen je Klassenstufe 20 Schüler/-innen, für jede weitere einzurichtende Klasse 19 Schüler, die Gymnasien: 20 Schüler/-innen je Klasse. In allen drei Schularten werden je Klasse nicht mehr als 28 Schüler/-innen unterrichtet. Überschreitungen dieser Klassenobergrenze bedürfen der Beschlussfassung durch die Schulkonferenz. Oberschulen werden mindestens zweizügig und Gymnasien mindestens dreizügig geführt. In begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich. Die Förderschulen und berufsbildenden Schulen untergliedern sich in verschiedene Schularten. Diesbezüglich sind in den Rahmenbedingungen der jährlichen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation, die Mindestschülerzahlen entsprechend der jeweiligen Schulart differenziert festgelegt. Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Satz 1 SchulG obliegt es dem Gemeinderat, einen Beschluss über den Schulnetzplan und dessen Fortführung herbeizuführen. Die Beschlussfassung bedarf der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde. -4- 1.3 Kommunale Planungsgrundsätze Die Schulentwicklungsplanung, die schwerpunktmäßig die Bereitstellung von Gebäuden und Kapazitäten betrachtet, beachtet in ihren Planungen und im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen im Freistaat Sachsen, künftige Anforderungen für eine wachsende inklusive Beschulung. Die Schulnetzplanung sichert ein differenziertes, ausgewogenes und leistungsfähiges Schulangebot für den Verdichtungsraum der Stadt Leipzig. Die territoriale Schulversorgung wird für allen Bildungsgänge konzipiert und stellt einen wesentlichen Bestandteil der sozialen Infrastruktur dar. Die demografischen Entwicklungen in ihrer stadträumlichen Wirkung werden umfassend berücksichtigt. Ziel ist die Schaffung mittel- bis langfristig stabiler „demografiefester“ Schulstrukturen. Die Aufstellung von Bauvorhaben folgt, unter Berücksichtigung der räumlichen Voraussetzungen, des baulichen Zustandes, des Investitionsbedarfes und des wirtschaftlichen Umgangs mit vorhandenen Ressourcen, der Prämisse einer wirtschaftlichen Nachhaltigkeit von getätigten Investitionen. Die Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes werden berücksichtigt. Grundschulen sollen mindestens zweizügig und höchstens vierzügig sein. Ausnahmen davon sollen nur in besonderen Fällen geplant werden. Oberschulen werden zwei- und vierzügig geplant. Gymnasien werden mindestens dreizügig ausgelegt. Die Sicherheit und Zumutbarkeit der Schulwege ist bei Grundschulen besonders zu beachten. Der Weg zur Grundschule sollte möglichst fußläufig bewältigt werden können, jedoch soll die maximal erforderliche Zeit einschließlich evtl. Fahrzeiten mit dem ÖPNV in der Regel 30 Minuten je einfachen Weg nicht überschreiten. Schulen in freier Trägerschaft finden mit ihrem Angebot in der Gesamtbedarfsplanung Berücksichtigung. Sie stellen neben den staatlichen Schulen ein eigenständiges und ergänzendes Bildungsangebot dar. Besondere Beachtung in der Planung finden Angebote mit Konzepten zur integrativen und inklusiven Beschulung sowie Schulversuche. Die bereitgestellten Kapazitäten für Vorklassen Ausländer (VKA/DAZ) werden als mindestens mittelfristig notwendig angesehen. Neue Schulstandorte werden mit der Berücksichtigung der Unterbringung VKA/DAZ geplant. Es wird für jede Schule ein Kapazitätsrichtwert gebildet, der sich nach den Raumanforderungen der einzelnen Gebäudenutzer richtet (Raumprogrammempfehlungen, Medienentwicklungsplan, räumliche Anforderungen an Kindertagesstätten). -5- Bezogen auf den Kapazitätsrichtwert wird eine Auslastung zwischen 80% und 120% angestrebt. Es wird davon ausgegangen, dass der Bedarf an Hortgruppen mit der Klassenbildung einhergeht. Bei Horten in Grundschulen wird in der Regel von ca. 50% der Gruppenraumfläche in gemeinsamer Nutzung mit der Schule ausgegangen. In allen Schulgebäuden wird eine Optimierung der Raumnutzung angestrebt. Grundlage bilden hierfür die jährlich mit den Schulen abgestimmten Raumbelegungspläne. Stillgelegte Schulgebäude werden vorrangig in die Schulstandortprüfung einbezogen. Um kurzfristige Bedarfssteigerungen an Schulplätzen abzufangen, erfolgt neben der effektiven Auslastung der vorhandenen Schulgebäude auch eine Kapazitätserweiterung mit Ergänzungsbauten, in Form von Raumsystemen. Die Planung wird mit den benachbarten Kreisen abgestimmt. Folgende weitere Planungsparameter werden dem Schulentwicklungsplan zugrunde gelegt: Die Orientierungswerte für die Klassenmesszahlen (durchschnittliche Klassenstärke) werden für die Grundschule mit 22 Schüler/-innen, für die Oberschule und das Gymnasium mit 25 angenommen. Die vorhandenen freien Schulen werden in der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt und für die Langfristperspektive am Schulstandort als stabil eingeschätzt. Das Verhältnis der Übergänge auf die Sekundarstufe I in Oberschule / Gymnasium wird mit 49/51 angesetzt. Die Aufnahme auswärtiger bzw. Abgabe Leipziger Schüler/-innen hat keinen schulraumrelevanten Einfluss (Ausnahmen bilden einige Förderschulen und die Beruflichen Schulzentren). Der prozentuale Anteil von Förderschulen und Förderschülern/-innen wird konstant angenommen. Bedingt durch die steigende Bevölkerungszahl erhöht sich damit der absolute Bedarf. Langfristig wird durch Verstärkung der Integration/Inklusion die Reduzierung der Zahl der Förderschüler/innen in Förderschulen angestrebt. Die Grundschulbezirke sind ein zentrales Steuerungsinstrument. Die Flexibilisierung, in Form gemeinsamer Schulbezirke, wird immer im konkreten Einzelfall geprüft. -6- 1.4 Schulentwicklungsplanung im Kontext des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) In den letzten Jahren wird in der bundesdeutschen Stadtentwicklungsdiskussion zunehmend wahrgenommen, welche herausragende Rolle kommunale Bildungslandschaften für die Stadt- und Quartiersentwicklung spielen. Dabei geht es im Kern um vier Dimensionen der Bildungsinfrastruktur: • die Standorte von Bildungseinrichtungen, insbesondere in Bezug auf eine Stadt der kurzen Wege und die Stärkung benachteiligter Quartiere, • die Qualität der Bildung, insbesondere in der Frage qualifizierter Abschlüsse zur langfristigen Absicherung des Fachkräftepotenzials, • die Integrationsfunktion von Bildungsstandorten und ihre Vernetzung mit dem Stadtteil, • das Zusammenleben an Bildungseinrichtungen ermöglicht allen Beteiligten eine diskriminierungsfreie Teilnahme und aktive Beteiligung (Inklusion) an ihren Angeboten der Bildung, Kultur und Mitbestimmung. Im Fokus der Schulentwicklungsplanung steht die Frage der Standortentwicklung. Die hier zu treffenden Entscheidungen stehen in einem engen Zusammenhang mit der Stadtentwicklung in Leipzig insgesamt, aber auch mit der Perspektive der einzelnen Wohnquartiere. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass wesentliche Ziele der integrierten Stadtentwicklung im Schulnetzplan Berücksichtigung finden. Grundlagen dafür liefert das integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK). Nach der Bilanzierungsphase 2015 arbeitet die Stadtverwaltung 2016 intensiv an der Fortschreibung des „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Leipzig 2030“ (INSEK). Dabei werden die zentralen Herausforderungen der wachsenden Stadt und die daraus resultierenden Handlungsschwerpunkte diskutiert. Seit Anfang 2016 werden ämterübergreifend an den 11 Fachkonzepten, wie auch am Fachkonzept „Kommunale Bildungslandschaft“ in Bezug auf Ziele und Maßnahmen sowie räumlichen Schwerpunktsetzungen gearbeitet. Die Ergebnisse aus den Fachkonzepten fließen bis Ende 2016 in eine fachübergreifende Gesamtstrategie ein. Parallel wird seit November 2015 auch die Öffentlichkeit in verschiedenen Formaten beteiligt. Im Sommer 2017 wird der Entwurf des INSEK vorgestellt und mit allen Interessierten diskutiert, bevor dieser dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt wird. -8- 2. Herausforderungen an die Schulentwicklungsplanung 2.1 Demografie Allein der demografisch bedingte Zuwachs an Kindern mit der Verdoppelung der Geburten seit 1995 erzeugt einen erheblichen Anpassungs- und Umsteuerungsdruck auf die Schulentwicklungsplanung in Leipzig. Eine stadträumliche Betrachtung belegt dabei gleichzeitig Stagnation, insbesondere aber Wachstumsprozesse, auf die es präzise und politisch wie fiskalisch angemessen zu reagieren gilt. Im innenstadtnahen Siedlungsraum sind diese Zuwächse besonders hoch und erfordern eine sofortige Umsteuerung sowohl für Grundschulen als auch die weiterführenden Schulen. Dazu wurde eine differenzierte Einschätzung der langfristigen Perspektive der Schulraumbedarfe vergleichbar dem Kindertagesstättenbereich entwickelt, die Aspekte der Stadtentwicklung als Orientierungsrahmen für die Schulnetzplanung formuliert. Die mittelfristige Investitionsplanung für die Schulen ist auf dieser Grundlage neu justiert. Die vorliegenden Erkenntnisse sind fortlaufend im Arbeitsprozess zu verifizieren und maßnahmenkonkret zu verfeinern. Die Rahmenbedingungen für die Schulentwicklungsplanung der vergangenen Jahre waren geprägt von einem dramatischen Rückgang der Kinderzahlen. Die Gesamtschülerzahl in der Stadt Leipzig ist seit dem Schuljahr 1994/95 von rund 77.000 bis auf rund 46.500 im Schuljahr 2010/11 gesunken. Der Rückgang wirkte sich in den einzelnen Schularten zeitlich gestaffelt aus. Obwohl der Schulentwicklungsplan 2006 bereits Bedarfsanstiege prognostizierte, wurden erst mit dem Schulentwicklungsplan 2012 erstmals wieder ein Bedarfsanstieg und die damit verbundene Kapazitätserweiterung in den Fokus gerückt. Im Plan 2017 setzt sich dieser Trend fort. Entwicklung der Schülerzahlen in kommunalen Schulen 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 1995/96 1997/98 1999/00 2001/02 2003/04 2005/06 2007/08 2009/10 2011/12 2013/14 2015/16 Schuljahr GS MS/OS GY Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung FöS BSZ 2. BW Leipzig 2015 Die demografische Entwicklung hatte zur Folge, dass die Schulentwicklungspläne bis 2006 vorrangig die Anpassung der Schulnetze an den Bedarf im Fokus hatten. So wurden in der Zeit seit 1992 31 Grundschulen, 33 Mittelschulen, 14 Gymnasien, 3 Förderschulen und 2 Berufliche Schulzentren aufgehoben. Seit 2003 sind wieder steigende Schülerzahlen in den Grundschulen zu beobachten. Dies wirkt sich auf die Bedarfe an Plätzen in Grundschulen und Horten aus und hat zeitlich versetzt Auswirkungen auf die Nachfrage an Plätzen in Mittelschulen und -9- Gymnasien. Die letzte Vorausberechnung des Amtes für Statistik und Wahlen und die 6. regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung belegen den Trend der anwachsenden Kinderzahlen, so dass der Schulnetzplan 2012 erstmals wieder von Kapazitätszuwächsen geprägt war. Der Trend wurde durch die Bevölkerungsvorausberechnung 2013 und 2016 bestätigt, so dass auch der vorliegende Plan von Bedarfsanstiegen und notwendigen Kapazitätserweiterungen ausgeht. Kinder im Alter von 6 Jahren 8000 7000 6000 5000 EWO a lh zA n 4000 Prog. 2005 3000 Prog. 2007 2000 Prog. 2009 1000 Prog. 2013 Prog. 2016 0 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025 2027 2029 2031 2033 Jahr Quelle: AfJFuB, AfStuW Sc hulentwicklungsplanung 2017 Die den Berechnungen zugrunde liegende Bevölkerungsvorausschätzung basiert auf dem mittleren Szenario. Der Sachverhalt, dass sich die Bedarfe in den einzelnen Stadtteilen unterschiedlich entwickeln, verstärkt einerseits in bestimmten Stadtgebieten (z. B. zentrumsnahe Nord-Süd-Achse) die Nachfrage und lässt sie andererseits in bestimmten Stadtgebieten stagnieren. 2.2 Beschulung von ausländischen Kindern Durch eine Vielzahl von beruflichen Perspektiven, sowohl auf dem Bildungs- und Forschungssektor aber auch im produzierenden Gewerbe, wird der Anreiz zur Zuwanderung nach Leipzig geschaffen. Eben diese Möglichkeit zum Aufbau einer neuen, besseren und sichereren Zukunft, ist für viele Bürger/-innen aus dem Ausland der Anlass zur Verlagerung ihres Lebensmittelpunktes nach Leipzig. Dieser Zuzug, gerade auch durch Familien mit Kindern untermauert die Notwendigkeit von Integrationsmöglichkeiten. Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte 2015 war verstärkt der Zuzug von Asylsuchenden zu verzeichnen, die weitere Entwicklung ist nur schwer bzw. nicht vorhersehbar und hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich verändert. Innerhalb des Freistaates wurden Asylbewerber auch nach Leipzig verteilt. Auch Kinder und Jugendliche, die seit Geburt bzw. schon mehrere Jahre in Leipzig leben, deren sprachlicher Entwicklungsstand aber eine erfolgreiche Integration nicht ermöglicht, sind durch entsprechende Förderung in Vorklassen zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Herausforderungen ergeben sich Bedarfe im Hinblick - 10 - auf das Erlernen der deutschen Sprachen als Grundstein für eine erfolgreiche Integration. Gemäß §§ 26,28 des Sächsischen Schulgesetz besteht für Schüler/-innen mit Migrationshintergrund im Freistaat die Schulpflicht. Der Aufenthaltsstatus bleibt davon unberührt. Damit stellt die Integration der Kinder in das schulische System eine Regelaufgabe für die Kommune dar. Da für den überwiegenden Teil der Kinder aus dieser Bedarfsgruppe davon ausgegangen werden muss, dass Deutsch nicht ihre gebräuchliche Alltagssprache ist, besteht die Notwendigkeit, den Kindern zuerst die grundsätzliche Zugänglichkeit zum Unterricht über den Spracherwerb zu ermöglichen. Der Bildung hat für eine gelingende Integration eine sehr hohe Bedeutung. Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen sind damit wichtige Orte zur sozialen und gesellschaftlichen Integration. Im Wesentlichen wird die Thematik der Integration und Beschulung von Migranten mit der Verwaltungsvorschrift zum Unterricht für ausländische Schüler/-innen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Freistaat Sachsen vom 06.03.1992 sowie der sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten vom 01.08.2000 geregelt. Damit sind die Grundlagen und Rahmenbedingungen geschaffen, die eine chancengerechte Bildung und Erziehung ermöglichen. Als Kernaufgaben für die schulische Arbeit und die unterstützenden Strukturen werden folgende Aufgabenfelder benannt: Die besondere Schullaufbahnberatung durch die Schulaufsicht als Einstieg in eine begleitende professionelle Bildungsberatung an der Schule. Die Einrichtung von Vorbereitungsklassen/-gruppen und die schrittweise individuelle Integration in die Regelklassen. Das Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache und eine systematische und schullaufbahnbegleitende sprachliche Bildung. Die Ausbildung und der Einsatz von ausgebildeten Betreuungslehrern, die für den schulischen und außerschulischen Integrationsprozess verantwortlich sind. Der muttersprachliche Unterricht und die Anerkennung der vorhandenen Zwei- und Mehrsprachigkeit als Bildungsressource. Die Integration von Kindern mit einem Sprachbedarf DAZ erfolgt über einen dreistufigen Prozess, welcher sich in zwei Hauptbereiche aufteilt. Diese Teilbereiche stellen unterschiedliche Anforderungen an die Stadt Leipzig als Schulträger. Etappe 1 und 2 - „VKA-Klassen“ In Vorbereitung auf die schrittweise Integration in die Regelklassen erfolgt durch eine ausschließliche Beschulung in eigenen Vorklassen für Ausländer (VKA-Klassen) die erste Etappe. Dieser Etappe schließt sich die Teilintegration in die bestehenden Regelschulklassen an. Dazu nehmen Schüler/-innen in einzelnen Stunden bereits am Unterricht in den Regelschulklassen teil. Diese beiden Phasen werden überwiegend in den Vorbereitungsklassen für Ausländer (VKA) abgehalten. Diese Klassen werden separat in den Schulen gebildet und durch die Schulaufsichtsbehörde mit Lehrpersonal ausgestattet. Schüler/-innen der Phase 2 werden weiterhin den VKA-Klassen zugerechnet, da der Besuch der Regelschulklassen nur in bestimmten Stundenkontingenten erfolgt. Die Regelschulklassen müssen dafür temporär die Kapazitäten für diese Schüler/-innen freihalten bzw. schaffen. - 11 - Etappe 3 – DAZ in den Regelschulklassen Der Integrationsprozess soll in die vollumfängliche Integration in die Regelschulklassen in der Etappe 3 münden. Dabei steht die weitere Förderung der Deutschkenntnisse im Vordergrund. Die Schüler/-innen verlassen dazu die Vorklassen und werden mit dem Förderbedarf DAZ in den Regelschulklassen beschult. Dazu sind die Kapazitäten in den Regelschulklassen dauerhaft bereitzustellen. Die Dauer dieser Etappen orientieren sich am individuellen Leistungsvermögen der Schüler/-innen. Eine feste Zeitspanne für die Sprachförderung ist nicht vorgegeben. Ziel ist die Befähigung der Schüler/-innen, ohne sprachliche Beeinträchtigung selbst zu lernen und die Erfahrungen ihres Lebens in den gemeinsamen Lernprozess einzubringen. Der Stadt Leipzig kommt in der Konzeption zur Integration von Migranten eine wichtige Aufgabe unter dem Punkt 2 - Einrichtung von Vorbereitungsklassen/gruppen und die schrittweise individuelle Integration in die Regelklassen zu. Für den Integrationsprozess sollen dazu als gesetzliche Pflichtaufgabe von kommunaler Seite die räumlichen und sächlichen Bedingungen und Möglichkeiten geschaffen werden. Diese Kapazitätsbereitstellungen, sowohl in den speziellen Vorbereitungsklassen (VKA) aber auch den Regelklassen (DAZ – Etappe 2/3), stellt die Stadt als Träger vor eine große Herausforderung. Der sich ergebende Bedarf addiert sich zu den ohnehin schon steigenden Schülerzahlen durch das demografische Anwachsen. Die Stadt Leipzig stellt dies vor die Herausforderung, Schulplätze für die Integration in doppelter Anzahl vorzuhalten. Für die Etappe 1 und 2 ist der räumliche Bedarf in den VKA-Klassen abzusichern. Zusätzlich besteht die Aufgabe, bereits ab der Etappe 2 Teilintegrationsschulplätze in den Regelschulklassen zu schaffen. Aufgrund weiterhin steigender nachrückender Platzbedarfe ist es nicht möglich, Plätze in den VKA-Klassen nach dem Etappenübergang „abzubauen“ und Räume für die Bereitstellung von Ressourcen in der Etappe 2/3 freizulenken. Eine Bedarfsbestimmung über die notwendige DAZ-Angebotsentwicklung kann auf Grund der Einflussfaktoren (Asyl/Migration) nicht genau getroffen werden. Die Prognosen zur weiteren Entwicklung der Bedarfszahlen sind daher mit Unsicherheiten behaftet. Die Zuwächse durch Schüler/-innen mit Migrationshintergrund sind in der Bevölkerungsvorausberechnung weitestgehend berücksichtigt, so dass bei den Berechnungen für die einzelnen Schularten die Plätze für die Integration bereits eingeflossen sind. Da die Vorklassen Durchgangsklassen sind, wird davon ausgegangen, dass die vorhandenen Vorklassen auch künftig ausreichend sind. 2.3 Integration/Inklusion Zukünftig wird dem Thema Inklusion bei der Schulentwicklungsplanung und beim Schulhausbau verstärkte Aufmerksamkeit zukommen. Am 13. Februar 2006 wurde die Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. In Deutschland trat die UN-BRK im März 2009 in Kraft. Im Artikel 24, Satz 1 ist festgeschrieben, dass die „Vertragsstaaten […] das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung [anerkennen].“ Daher ist auch die Stadt Leipzig in der Pflicht, für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeiten der Bildungsteilhabe zu verbessern. Die Stadt Leipzig hat sich 2012 mit der Verabschiedung der Bildungspolitischen Leitlinien dazu bekannt, Unterschiede anzuerkennen und Vielfalt zu stärken (Leitlinie - 12 - 2). Gelingende Bildung geht auf die individuellen Voraussetzungen von Menschen ein und stellt deren Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Auf Grundlage eines inklusiven Verständnisses von Bildung wird die Verschiedenheit der Leipziger Bürgerschaft als bereichernde Vielfalt wahrgenommen. Ausgehend von bestehenden Ausgangslagen werden Bildungsbarrieren, das heißt Ursachen, Formen und Strukturen für den Ausschluss von Bildungsteilhabe und Diskriminierung reduziert. An der Umsetzung dieser Ziele wird auch durch die Erarbeitung des Teilhabeplans „Vielfalt leben – Leipzig auf dem Weg zur Inklusion“ gearbeitet. Im Kontext der Teilhabeplanung werden Maßnahmen auch für den Bereich Bildung erarbeitet und umgesetzt. Inklusion bringt an jeder Schule eine Erhöhung der Heterogenität der Schülerschaft mit sich. Dies hat auf den Schulhausbau verschiedene Einflüsse. Neben grundlegenden Aspekten der Barrierefreiheit muss beim Schulbau für die inklusive Beschulung ein erhöhter Raumbedarf berücksichtigt werden. Dieser ergibt sich beispielsweise aus einem erhöhten Bedarf nach Differenzierungsräumen bzw. größeren Klassenräumen. Das Eingehen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse erfordert eine stärkere Differenzierung des Unterrichts. Die Schüler/-innen arbeiten häufiger in kleinen Arbeitsgruppen und im Klassenraum sind mehrere Erwachsene anwesend [Lehrer/-in, pädagogische Unterrichtshilfe, Schulbegleiter/-in, Inklusionsassistent/-in) anwesend. Weiterhin kann sich Flächenbedarf aus der Notwendigkeit der Bereitstellung von Therapie- oder Ruheräumen, Zimmern für medizinische Versorgung, Abstellflächen für Rollstühle oder andere technische Unterstützung ergeben. Auch spezifische sanitäre Anlagen ziehen einen höheren Raumbedarf nach sich. Die Bereitstellung solcher Räume an Bestandsschulen bringt eine Verringerung der in der Schule zur Verfügung stehenden Kapazität im jeweiligen Gebäude mit sich. Gleichzeitig werden bauliche Anpassungen im Hinblick auf Barrierefreiheit notwendig sein und an jeder Schule individuelle und gegebenenfalls kostenintensive Lösungen erfordern. Für Schulneubauten müssen die Anforderungen inklusiver Unterrichtung ebenfalls Berücksichtigung finden. Pädagogische Erfordernisse inklusiver Unterrichtung müssen sich im Schulbau widerspiegeln. Insgesamt ist eine stärkere Ausrichtung des Schulbaus an pädagogischen Erfordernissen notwendig. In gleichem Maße wie der Schulträger gefordert ist, für Inklusion passende infrastrukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen, ist es Aufgabe der Schulaufsicht, die notwendigen personellen Ressourcen bereitzustellen und über die Schulgesetzgebung einen Rahmen für die inklusive Unterrichtung zu schaffen. Dazu gehört beispielsweise auch die Abgrenzung von Aufgaben der verschiedenen pädagogischen Fachkräfte untereinander sowie eine sichere Finanzierungsgrundlage. Es bedarf einer klaren Strategie für die künftige Ausrichtung der sächsischen Schullandschaft. Es ist unstrittig, dass die inklusive Beschulung weiter ausgebaut werden muss. Sie ermöglicht Teilhabe, eröffnet Chancen, birgt aber auch viele Herausforderungen. Der Weg von einer integrativen zu einer inklusiven Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfordert mehr als nur barrierefreie Schulgebäude. Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat sich in seiner 382. Sitzung dazu wie folgt positioniert: „Während Integration im Bereich Schule verkürzt dargestellt in erster Linie auf eine Anpassungsleistung von Schülern mit Behinderungen an die bestehenden Schulstrukturen setzt, fordert Inklusion im Wesentlichen, dass sich das Schulsystem an den Fähigkeiten und Bedürfnissen der einzelnen Schüler orientiert. Auf den Punkt gebracht: Nicht der Mensch wird der Institution angepasst, sondern die Institution passt sich dem Menschen an […].“ - 13 - Die Umsetzung der UN-BRK im Bereich Schule erfordert also ein grundlegendes Umdenken im Bezug auf das System Schule und die Grundhaltung zum Kind. Dieser Bewusstseinswandel ist von großer Wichtigkeit. Wenn – schrittweise – eine inklusive Beschulung in Leipzig etabliert werden kann, wird die Stadtgesellschaft davon enorm profitieren. Gelingende Praxis inklusiver Beschulung zeigt, dass Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf davon gleichermaßen profitieren. In Leipzig ist der Modellversuch ERINA hierfür beispielhaft. Die Stadt Leipzig als Schulträgerin ist sich ihrer Verantwortung für die Bereitstellung einer schulischen Infrastruktur, die inklusive Beschulung erfolgreich möglich macht, bewusst und verschließt sich dieser Aufgabe nicht. Die derzeitige Situation der Leipziger Schullandschaft erfordert jedoch derzeit eine klare Prioritätensetzung. Das bedeutet, dass derzeit dem Kapazitätsausbau Vorrang gegeben wird, um den rasch ansteigenden Schülerzahlen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wird aber auch dafür Sorge getragen, dass der Schulhausbau stärker auf pädagogische Erfordernisse ausgerichtet wird. Die Novelle des Sächsischen Schulgesetzes wird nach ihrem Inkrafttreten möglicherweise einen neuen gemeinsamen Umgang von Schulträger und Schulaufsicht beim Thema inklusive Beschulung ermöglichen. Es wird davon ausgegangen, dass mit der bevorstehenden Schulgesetznovelle des Freistaates Sachsen die Inklusion verstärkter vorangetrieben wird. 2.4 Umsetzung der Maßnahmen In der Vergangenheit wurden kostenintensive Maßnahmen in der Regel mit Eigenmitteln der Stadt Leipzig und Fördermitteln realisiert. Um die bevorstehenden Aufgaben zu lösen muss das auch in Zukunft so sein. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) hat eine Anpassung der Förderpraxis und die Zusammenführung der verschiedenen Förderrichtlinien für investive Maßnahmen in die schulische Infrastruktur vorgenommen. Da der demografische Anstieg der Schülerzahlen fast ausschließlich in den kreisfreien Städten zu erkennen ist, wurde das Förderprogramm „Kreisfreie Städte“ aufgelegt. Um auch in Zukunft die erforderlichen Kapazitätserweiterungen bewältigen zu können, muss dieses Programm auch weiter fortgeführt werden. Die steigenden Bedarfe und die Absicherung der Schulversorgung in der Stadt Leipzig haben im Zusammenhang mit der Kapazitätserweiterung nicht nur Auswirkungen auf den Stellenplan, sondern auch auf die Haushaltseckwerte und die mittelfristige Finanzplanung. Hierbei sind durch die Stadt Leipzig neben dem Personal für die Horte und sonstiges Schulträgerpersonal auch die erforderlichen Mittel für die notwendigen baulichen Erweiterungen und die erhöhten finanziellen Mittel für den Betrieb der Schulanlagen bereitzustellen. Das trifft genau so für den Betrieb der Sportanlagen der Stadt Leipzig zu. Dies ist im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne zu spezifizieren. Die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel ist in Anbetracht des Entschuldungskonzeptes (vgl. VI-A-01520) eine große Herausforderung für die Stadt Leipzig. Die Verwaltung wird aufbauend auf den im Schulentwicklungsplan aufgezeigten Bedarfen das mittelfristiges Investitionsprogramm „Schulbau“ aktualisieren. Darin sollen auch bestimmte Standards wie z.B. Musterraumprogramme aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang werden sowohl die finanziellen Auswirkungen verifiziert als auch notwendige Planungsbeschlüsse gefasst. Weiterhin werden alle alternativen Beschaffungsformen im Schulhausbau, einschließlich privaten Engagements, geprüft. - 14 - 3. Bedarfsermittlung Berechnung Grundschulen Grundlage bilden die Kinderzahlen in den jeweiligen Altersgruppen aus der Bevölkerungsvorausberechnung 2016. Da diese Zahlen nur ortsteilbezogen vorliegen, wurden die Schulbezirke entsprechend berechnet. Dabei wurden die entsprechenden Anteile der Ortsteile den Schulbezirken zugeordnet. Da ca. 10% dieser Kinder keine Grundschule in Trägerschaft der Stadt Leipzig besuchen (in den einzelnen Schulbezirken sehr unterschiedlich), wurden die Zahl der Kinder entsprechend gemindert (in den einzelnen Schulbezirken sehr unterschiedlich). Für die so ermittelten Schülerzahlen werden dann die erforderlichen Klassen pro Schulbezirk errechnet. Hier gibt es zwei Herangehensweisen: Es wird die Klassenzahl für die Klassenstufe 1 berechnet und dies wird von Jahr zu Jahr weitergeschoben. Diese Methode setzt voraus, dass alle Klassen die einmal gebildet wurden in der Anzahl bestehen bleiben. Das stimmt aber nur, wenn die Klassen nicht aufgrund von Zuzügen geteilt oder wegen Abgängen zusammengelegt werden. Es wird für jeden Jahrgang die Zahl der Klassen ermittelt. Das bedeutet, dass alle Klassen, bei denen sich die Zahl der Schüler/innen soweit verringert, dass eine Klassenzusammenlegung erfolgen könnte, auch zusammengelegt werden. Da dies nicht nur von der Zahl der Schüler/-innen abhängt, erfolgt aber nicht in jedem Fall eine Zusammenlegung. Beide Methoden können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Für die weitere Planung wurde jeweils das Maximum an Klassen aus beiden Berechnungen angenommen. Schüler/-innen ausländischer Herkunft sind in der Bevölkerungsprognose und damit auch in berechneten Klassen bereits berücksichtigt. Entsprechenden Vorklassen werden nicht berücksichtigt, da es sich um Durchgangsklassen handelt. Hier wird davon ausgegangen, dass die bereits gebildeten Klassen ausreichen. Berechnung Oberschulen und Gymnasien Grundlage bilden die Kinderzahlen in den jeweiligen Altersgruppen aus der Bevölkerungsvorausberechnung 2016. Da die Einzugsgebiete dieser Schulen erheblich größer sind als bei Grundschulen, erfolgt die Berechnung stadtweit. Da aber auch in diesen Schularten die Versorgung möglichst wohnortnah erfolgen soll, wurde Planungsräume gebildet, um die Verortung von Erweiterungskapazitäten zielgerichtet vornehmen zu können. Um die Schülerzahl zu erhalten, wurden klassenstufenweise die Quoten bezogen auf die Einwohnerzahlen berechnet und auf die Kinderzahlen aus der Bevölkerungsprognose angewendet. - 15 - Um die Klassenanzahl zu bestimmen wurden die Schülerzahlen durch die ermittelte Klassenstärke je Klassenstufe geteilt. Das bedeutet, dass alle Klassen, bei denen sich die Zahl der Schüler/-innen soweit verringert, dass Klassen zusammengelegt werden können, diese auch zusammengelegt werden. Da dies nicht nur von der Zahl der Schüler/-innen abhängt, erfolgt nicht in jedem Fall eine Zusammenlegung. Die Berechnung in den Planungsräumen erfolgte analog. Dadurch, dass ab dem Schuljahr 2017/18 die Bildungsempfehlungen nicht mehr bindend sind für die Aufnahme in einem Gymnasium, ist zu erwarten, dass sich der Anteil der Gymnasiasten in den Eingangsklassen erhöht. Gleichzeitig ist aber damit zu rechnen, dass auch die Zahl der Wechsel von einem Gymnasium in eine Oberschule in den höheren Jahrgängen zunehmen wird. Hier liegen keine Erfahrungswerte vor, so dass mit dem nächsten Plan eine Korrektur erfolgen muss. Berechnung Förderschulen Grundlage bilden die Kinderzahlen in den jeweiligen Altersgruppen aus der Bevölkerungsvorausberechnung 2016. Es wurden nach Schularten die Quoten der Schüler/-innen ermittelt. Die Quoten wurden, außer bei den Schulen für Lernförderung, sozial/emotional Behinderte und geistig Behinderte bis zum Jahr 2030 um 1/3 des aktuellen Wertes abgesenkt (Integrations- und Inklusionsbemühungen). Bei den Schulen für Lernförderung und für sozial/emotionalen Förderbedarf wurden, ebenfalls mit Sicht auf Integrations- und Inklusionsbemühungen, die Quoten bis zum Jahr 2030 um 1/4 bzw.1/3 abgesenkt. Berechnung Berufliche Bildung und Zweiter Bildungsweg Auch hier ist die Grundlage die Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Statistik und Wahlen von 2016. Weiterhin bildet die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose eine Grundlage. Für die entsprechenden Altersgruppen wurden die jetzigen Quoten errechnet. Da aber nur ca. die Hälfte der Schüler/-innen aus Leipzig kommt, wurden hier die Quoten für die Schüler/-innen aus den benachbarten Landkreise ermittelt. Beide Quoten wurden anteilig auf die Entwicklung der Bevölkerung in der Stadt Leipzig und auf die Bevölkerungsentwicklung in den Landkreisen angewendet. Daraus ergibt sich die zu erwartende Schülerzahl. - 16 - 4. Grundschulen 4.1 Übersicht Im Schuljahr 2016/17 lernen 17.373 Kinder in Grundschulen in der Stadt Leipzig. Grundschulen in der Stadt Leipzig 2016/17 Anzahl Schulen Schüler/Anteil Klassen Anteil Klassen Schüler/innen Schüler/-innen in % innen je Klasse in % Öffentl. GS 67 17373 89,9 752 89,8 23,1 GS in fr. Trägerschaft 13 1948 10,1 85 10,2 22,9 Summe 80 19321 100 837 100 23,0 Diese sind im gesamten Stadtgebiet verteilt. In der Regel gelten die vom Stadtrat zugeordneten Schulbezirke (gilt nicht für freie Träger). Die Schulwege betragen in der Regel weniger als 2 km. Die Zahl der Grundschüler/-innen wird in den nächsten Jahren weiterhin stark ansteigen. Das bedeutet, dass bis zum Schuljahr 2020/21 160 Klassen mehr gebildet werden müssen. Bedarf in kommunalen Grundschulen der Stadt Leipzig Auch die Zahl der Hortplätze muss in dieser Größenordnung erweitert werden. Das kann teilweise durch Nutzung noch vorhandener Kapazitäten geschehen. Jedoch nicht in allen Stadtgebieten ist diese Lösung möglich, so dass auch extensive Kapazitätserweiterungen erforderlich sind. Die Bedarfsentwicklung ist in den Stadtteilen nicht gleichmäßig, sondern teilweise unterschiedlich. Das bedeutet, dass die Entwicklung kleinräumig betrachtet werden muss und entsprechende Maßnahmen für eine wohnortnahe Beschulung abzuleiten sind. In den nachfolgenden Ausführungen werden die Schulbezirke einzeln betrachtet bzw. in Zusammenhänge gebracht, wenn es die Einzugsgebiete nahelegen. Die Einteilung der folgenden Abschnitte nach Stadtbezirken ist lediglich ein Ordnungskriterium. - 17 - Schwerpunktgebiete der Bedarfsentwicklung in Grundschulen In den rot gekennzeichneten Bereichen ist ein starker Bedarfsanstieg zu erwarten. In den nachfolgenden Abschnitten wird im Einzelnen auf die damit verbundenen Problemlagen eingegangen. - 18 - 4.2 Stadtbezirk Mitte Übersicht Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk Im Stadtbezirk gibt es gegenwärtig fünf Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Die Lessingschule, die Schule 5 im Stadtbezirk Mitte und die Anna-Magdalena-BachSchule haben einen gemeinsamen Schulbezirk. Die Schule am Floßplatz sowie die Pablo-Neruda-Schule haben eigene Schulbezirke. Die Schule 5 im STB Mitte ist gegenwärtig in einem Interim in der Eitingonstraße untergebracht. Mit dem Abschluss der Neubaumaßnahme „Sportoberschule in der Goyastraße“ soll die Schule 5 im STB Mitte aus dem Vorinterim in der Eitingonstraße in das dann zur Verfügung stehende Gebäude in der Max-Planck-Straße ziehen. Die Zügigkeiten nach Richtkapazität betragen bei den Schulen: Pablo-Neruda-Schule Schule am Floßplatz Lessingschule Anna-Magdalena-Bach-Schule Schule 5 im STB Mitte 4 Züge 3 Züge 3 Züge 4 Züge 3 Züge (nach Umzug 4 Züge) - 19 - Die Kapazitäten der Grundschulen innerhalb ihrer Schulgebäude sind weitgehend ausgeschöpft. Kapazitätserweiterungen wurden an der Pablo-Neruda-Schule durch die Bereitstellung eines Raumsystems seit dem SJ 2016/17 gewonnen. Weitere Möglichkeiten der Raumbereitstellung sollen nach dem Abschluss der Sanierung des alten Bestandsgebäudes an der Pablo-Neruda-Schule (2018) geschaffen werden. Mit der Inbetriebnahme des vierzügigen Schulneubaus an der Jablonowskistraße/ Brüderstraße wird das Gebäude (alte Neruda-Schule) der Nutzung als Oberschule zugeführt. Ergänzt wird das Schulangebot im Grundschulbereich durch Schulen in freier Trägerschaft. Deren Kapazitätsrichtwerte betragen: Freie Grundschule „Clara Schumann“ Evangelisches Schulzentrum AHF-Grundschule Grundschule forum thomanum 3 Züge 2 Züge 2 Züge 2 Züge Jeder kommunalen Grundschule ist ein Hort zugeordnet, welcher in der Regel im gleichen Gebäude untergebracht ist und von Schüler/-innen der Grundschule besucht wird. Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen Schule 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 … 2027/28 …2030/31 Pablo-Neruda-Schule 124 128 133 127 152 158 171 188 209 214 Schule am Floßplatz 90 93 93 85 103 107 112 119 129 132 gemeins. SB Mitte 273 267 280 253 290 292 293 302 326 335 Summe 487 488 506 465 545 557 576 609 664 681 Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen Schule Pablo-Neruda-Schule Kapazität 2016/17 2017/18 2018/19 16 (20) (28) 17 19 20 2019/20 2020/21 20 22 2021/22 2022/23 2023/24 .... 2028/29 .... 2030/31 23 25 26 32 32 20 12 14 14 15 16 16 16 16 17 20 gemeins. SB Mitte 40 (44) 44 48 48 48 49 50 51 52 56 56 Gesamt 68 (84) 75 81 83 84 87 89 92 95 108 108 Schule am Floßplatz Auslastung der Grundschulkapazitäten im Stadtbezirk Mitte Die Auslastung der Gesamtkapazität im Stadtbezirk wurde bereits in der Vergangenheit erreicht. Darauf wurde mit der Einrichtung einer weiteren Grundschule im Bereich Zentrum-Nordwest (Schule 5 im STB Mitte) sowie der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks reagiert. Zudem soll am Standort Jablonowskistraße / Brüderstraße der Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Sporthalle realisiert werden. Das Vorinterim für diese neue Grundschule wird im sanierten Altgebäude der PabloNeruda-Schule gebildet werden. Da die Bedarfe jedoch bereits jetzt höher liegen als die zur Verfügung stehenden Kapazitäten liegen, wurde ab dem Sommer 2016 ein Raumsystem mit 8 Räumen an der Pablo-Neruda-Schule als Zwischeninterim in Betrieb genommen. Das neue Gebäude für die Grundschule forum thomanum wurde im März 2017 eingeweiht. - 20 - Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte Pablo-Neruda-Schule (Tarostraße 6) Mit der Inbetriebnahme des Ersatzneubaus zum Schuljahresbeginn 2013/14 wurde die Kapazität des Schulstandortes, unter der Berücksichtigung des integrierten Raumnutzungsprogramms, auf eine 4-Zügigkeit erhöht. Die Schule ist Bestandteil des Deutsch-Französischen-Bildungszentrums. Mit dem Beschluss der Ratsversammlung RBV-769/11 wurde das Konzept der Schulen bestätigt - die Grundschule wurde zu diesem Zeitpunkt noch als dreizügige Schule aufgeführt. Aufgenommen werden gemäß §4 Schulordnung Grundschulen neben Kindern des Schulbezirks auch Kinder mit der Zweitsprache Französisch aus dem gesamten Stadtgebiet (für die C-Klassen des Jahrgangs). Handlungsbedarf: Der Schulstandort überschreitet bereits heute seinen Kapazitätsrichtwert. Damit besteht ein aktueller Handlungsbedarf, auf den bis zu einer langfristigen Lösung mit einer mehrstufigen Kapazitätserweiterung reagiert wird. Zur räumlichen Absicherung der entstehenden Mehrbedarfe wurde im Sommer 2016 ein Raumsystem errichtet. Mittelfristig soll der der Mehrbedarf aus dem Grundschulbezirk im sanierten Altbau (voraussichtlich 2018) abgefangen werden. Mit dem Abschluss der Neubaumaßnahme Jablonowskistraße/Brüderstraße können die zu erwartenden Bedarfe innerhalb eines gemeinsamen Schulbezirks von Pablo-Neruda-Schule und „Grundschule an der Jablonowskistraße/ Brüderstraße“ abgefangen werden. - 21 - Auslastung der Pablo-Neruda-Schule Der Kapazitätssprung zeigt die Bereitstellung des Vorinterims „altes Gebäude Pablo-Neruda-Straße“ bzw. neue Grundschule „Jablonowskistraße / Brüderstraße auf. Gemeinsamer Schulbezirk Mitte Im gemeinsamen Schulbezirk sind die Lessingschule, die Anna-Magdalena-BachSchule sowie die Schule 5 im SB Mitte vereint. Zugleich sind diese Schulen im gemeinsamen Stadtbezirk Mitte die Standorte für einen Zug Schüler/-innen mit sportorientierter Ausbildung sowie dem kommunalen Angebot für die Nachwuchsanwärter des Thomanerchores (Vor-Thomaner-Ausbildung). Handlungsbedarf: Die Schule 5 im STB Mitte soll im Anschluss an die Inbetriebnahme des neuen Schulstandortes der Sportoberschule an der Goyastraße in das Gebäude in der Max-Planck-Straße verlagert werden. Dazu wird seit dem Schuljahr 2016/17 der bisher an der Anna-Magdalena-Bach-Schule untergebrachte sportorientierte Zug an der Schule 5 im STB Mitte etabliert. Die Prognose der Schülerzahlentwicklung geht davon aus, dass die bestehende Richtkapazität im gemeinsamen Schulbezirk um bis zu zwölf Klassen überschritten wird. Diese Bedarfe werden mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht mehr abzufangen sein. Die Verlagerung des sportorientierten Zuges bzw. der Thomanerklassen ist nicht möglich, da es hier zu einer engen Verzahnung der Ausbildung mit benachbarten Schulen und Einrichtung (Thomasschule, Sportoberschule, Trainingsanlagen, Olympiastützpunkt) kommt. Damit besteht, voraussichtlich ab dem Jahr 2022, der Bedarf an einer extensiven Kapazitätserweiterung innerhalb des gemeinsamen Schulbezirks. Bis dahin kann der Bedarf, mit der Ausnutzung bestehender Raumressourcen in den Schulgebäuden, abgesichert werden. - 22 - Auslastung Gemeinsamer Schulbezirk Mitte !" # "# Schule am Floßplatz (Hohe Straße 45) Das Gebäude wurde 1873 errichtet und ist mit einer Richtkapazität für eine 3-zügige Grundschule ausgewiesen. An das Areal grenzt die Petri-Schule (Oberschule). Der Schulhof wird teilweise gemeinsam genutzt. Handlungsbedarf: Im Maximum wird eine Überschreitung von bis zu acht Klassen prognostiziert. Da eine bauliche Erweiterung am Standort nicht möglich ist, muss eine bedarfsspezifische Anpassung des Schulbezirks erfolgen. Eine bauliche Erweiterung am Standort kann ausgeschlossen werden. Da auch die angrenzen Grundschulen weitere Bedarfssteigerungen erfahren werden, besteht voraussichtlich ab dem Jahr 2022 die Notwendigkeit einer extensiven Kapazitätserweiterung im Einzugsbereich der Schule. Durch das Fehlen einer eigenen Sporthalle am Standort muss eine nachhaltige Lösung zur Sicherung von Sporthallenkapazitäten gefunden werden. Auslastung der Schule am Floßplatz - 23 - Fazit und schulbezirksübergreifender Handlungsbedarf Trotz der bereits vorgenommenen bzw. geplanten Kapazitätserweiterungen im STB Mitte wird für die kommenden Jahre ein weiterer Mehrbedarf von bis zu 20 Klassen prognostiziert. Diese Bedarfe entstehen sowohl in den Bereichen Nord und West des Stadtbezirkes, als auch im Bereich Süd und können nur durch die Neuschaffung weiterer Grundschulkapazitäten im Stadtbezirk Mitte kompensiert werden. Für die Bereiche Ost und Südost des Stadtbezirkes kann mit der Inbetriebnahme des Grundschulstandortes an der Jablonowskistraße / Brüderstraße der Bedarf gedeckt werden. Dazu wird ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. Durch die geplante Bebauung am Bayrischen Bahhof wird es zu einem erhöhten Bedarf kommen. Dieser muss durch zusätzliche Maßnahmen ausgeglichen werden. Lösungsansatz: Nutzung des Gebäudes der jetzigen Sportoberschule in der Max-Planck-Straße als vierzügige Grundschule mit Hort (Umsetzung Ratsbeschluss RBV188/10 Erweiterung der Grundschulkapazität im Stadtbezirk Mitte). Für die Sportoberschule wird am Areal an der Goyastraße ein neues Schulgebäude mit Sporthalle errichtet. Einrichtung eines vierzügigen Grundschulstandorts am Standort Jablonowskistraße / Brüderstraße bis zu Jahr 2020. Diese Schule bildet mit der PabloNeruda-Schule einen gemeinsamen Schulbezirk. Das Vorinterim wird bis zum Umzug im sanierten Altgebäude der Pablo-Neruda-Schule eingerichtet. Diese Nutzung wird voraussichtlich ab dem Jahr 2018 erfolgen. Bis dahin wird der Mehrbedarf durch das zusätzliche Raumsystem am Standort abgesichert. Jährliche Einschätzung der Bedarfsentwicklung und bei Notwendigkeit die Veränderung der Schulbezirksgrenzen bzw. die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks zur optimierten Bedarfsverteilung. Schaffung eines weiteren Grundschulstandortes im westlichen/nördlichen Bereich des Stadtbezirkes. Der Bedarf dafür ergibt sich voraussichtlich ab dem Jahr 2022. Schaffung eines weiteren Grundschulstandortes im südlichen Bereich. Diese Schulstandort ist unter Berücksichtigung der Grundschulstandorte in der Südvorstadt zu wählen und zu entwickeln. Der Bedarf aus dem STB Mitte ergibt sich voraussichtlich ab dem Jahr 2022. - 24 - 4.3 Stadtbezirk Nordost Übersicht Schulstandorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk vier Grundschulen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Leipzig. Im nördlichen Teilgebiet des Stadtbezirkes befinden sich in einem gemeinsamen Schulbezirk die Schule Portitz und die 66. Schule. Die Schule Portitz (GS) liegt im ländlich geprägten Ortsteil Plaußig-Portitz am Stadtrand von Leipzig und wird durch die Autobahn A 14 vom Stadtgebiet teilweise getrennt. Im benachbarten Ortsteil Mockau-Nord befindet sich die 66. Schule in einem durch Mehrgeschossplattenbauten charakteri- 25 - sierten Wohngebiet aus den 1970-er Jahren und einem Siedlungsgebiet mit Einfamilien- und Reihenhäusern. Im südlichen Teil des Stadtbezirkes Nordost liegen im Ortsteil Schönefeld-Abtnauendorf die Clara-Wieck-Schule und im Ortsteil Schönefeld-Ost die A.-Lindgren-Schule. Beide Ortsteile sind überwiegend durch Mehrgeschossplattenbauten aus den 1970-er Jahren geprägt. Die Freie Waldorfschule erweitert ihre Kapazität auf eine Zweizügigkeit. Entwicklung des Bedarfes der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen Schulen KapazitätsSchuljahr richtwert in in 2016/17* 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 ... 2026/27 ... 2030/31 Zügen Klassen Clara-Wieck-Schule 4,5 18 15 16 16 16 16 16 16 16 18 20 A.-Lindgren-Schule 3,5 14 14 16 18 19 23 23 25 26 27 31 26 27 30 30 30 33 34 34 38 38 55 59 66 66 69 72 75 76 83 89 gemeinsamer Schulbezirk: 66. Schule 3,5 14 Schule Portitz 2,5 10 gesamt 14 56 Bedarfsentwicklung der Schülerzahlen Schule 2016/17* 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 ... 2026/27 .... 2030/31 Clara-Wieck-Schule 355 360 353 363 372 373 387 397 437 473 A.-Lindgren-Schule 305 450 464 484 542 568 604 636 702 737 gemeinsamer SB (66. Schule; Schule Portitz) 622 670 729 747 781 829 867 889 964 1019 gesamt 1282 1480 1546 1594 1695 1770 1858 1922 2103 2229 Entwicklung der Gesamtklassenzahl im Stadtbezirk Nordost - 26 - Clara-Wieck-Schule (ehem. 21. Schule; Stöckelstr. 45) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf. Das im Jahr 1911 errichtete Schulgebäude mit Turnhalle wurde teilsaniert und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von 4,5 Zügen ausgelegt. Handlungsbedarf: Die Grundschule wird momentan fast vierzügig geführt. Ab dem Schuljahr 2026/27 erreicht die Schule vorausichtlich den Kapazitätsrichtwert von einer 4,5Zügigkeit mit steigender Tendenz zu einer Fünfzügigkeit. Die Gebäudekapazität wird zukünftig vollständig ausgelastet sein. Bei steigenden Schülerzahlen liegen die Raumreserven in der verstärkten Doppelnutzung zwischen allgemeinen Unterrichts- und Horträumen. Auslastung der Clara-Wieck-Schule Astrid-Lindgren-Schule (Volksgartenstr. 16) Dieser Schulstandort befindet sich im Ortsteil Schönefeld-Ost. Das 1975 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle wird derzeit teilsaniert und hat einen Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen. An der Schule sind in der Klassenstufe 3 zwei LRS-Klassen angegliedert. Handlungsbedarf: Der Bedarf an Grundschulplätzen übersteigt ab dem Schuljahr 2017/18 den Kapazitätsrichtwert um 1 Zug und ab dem Schuljahr 2018/19 um 1,5 Züge. Perspektivisch ist mit einem Anstieg auf eine knappe Achtzügigkeit ab dem Schuljahr 2029/30 zu rechnen. Der Kapazitätsrichtwert wird damit mit 4,5 Zügen überschritten. Eine Kapazitätserweiterung wird notwendig.Eine Verlagerung der LRS-Klassen muss mit der Schule und der Bildungsagentur abgestimmt werden, um kurzfristig den Bedarf an Grundschulplätzen abzusichern. - 27 - Auslastung der Astrid-Lindgren-Schule Gemeinsamer Schulbezirk Nordost 66. Schule (Rosenowstr. 56, 04357 Leipzig) und Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Mockau-Nord. Das 1976 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist noch unsaniert und mit einem Kapazitätsrichtwert für 3,5 Züge ausgelegt. Schule Portitz (Göbschelwitzer Weg 1, 04349 Leipzig) Der Schulstandort liegt im Ortsteil Plaußig-Portitz. Im Jahr 1940 ist das Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle errichtet und teilweise modernisiert worden. Der Kapazitätsrichtwert liegt bei einer 2,5-Zügigkeit. Handlungsbedarf: Im gemeinsamen Schulbezirk zwischen der 66. Schule und der Schule Portitz (Grundschule) führt die derzeitige Bevölkerungsentwicklung zu einem stärkeren Anstieg der Nachfrage nach Grundschulplätzen. Der Bedarf an Grundschul plätzen wird die Richtkapazität übersteigen. Ab dem Schuljahr 2018/19 wird deshalb eine neue Grundschule (Leipzig-Thekla, Tauchaer Str. 188) benötigt, um bedarfsgerecht Grundschulplätze im gemeinsamen Schulbezirk anbieten zu können. Die zukünftige Auslastung ab dem Schuljahr 2026/27 zeigt, dass der Bedarf an Grundschulplätzen um ca. 1,5 Zügen weiter ansteigen wird. Es ist zu prüfen, ob am neuen Grundschulstandort Tauchaer Str. 188 die entsprechenden Platzkapazitäten mit geschaffen werden können. - 28 - Auslastung gemeinsamer Schulbezirk Nordost neue Grundschule in Thekla (Tauchaer Str. 188) Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Es zeigt sich, dass die Bevölkerungsentwicklung in den Ortsteilen von Schönefeld (Schönefeld-Ost und Schönefeld-Abtnaundorf) perspektivisch stark ansteigen wird, so dass ein neuer Grundschulstandort für eine vier- bis fünfzügige Grundschule benötigt wird. Dieser Schulstandort müsste von der Ortslage her so zentral liegen, dass er aus beiden Ortsteilen den Grundschulbedarf abdecken kann. Des Weiteren gibt es einen Anstieg der Bedarfsnachfrage an Grundschulplätzen im gemeinsamen Schulbezirk Nordost. Dies führt in dem Schulbezirk zu Kapazitätsproblemen, die nicht mehr kompensiert werden können. Aus diesem Grund wird es eine Kapazitätserweiterung in Form der Neueinrichtung einer Grundschule in Leipzig-Thekla (Tauchaer Str. 188) geben. Zudem wird es im Ortsteil Mockau-Nord noch eine Schulstandortverlagerung der 66. Schule an die Schulanlage in der Komarowstr. 2 geben. Lösungsansätze zum Handlungsbedarf • Prüfung der zeitnahen Verlagerung der LRS-Klassen – A.-Lindgren-Schule Schuljahr 2018/19 in Abstimmung mit der Bildungsagentur und der Schule • Neubau einer vier- bis fünfzügigen Grundschule im Gebiet SchönefeldOst/Schönefeld-Abtnaundorf Bedarf ab Schuljahr 2020/21 • Einrichtung eines neuen Grundschulstandortes im gemeinsamen Schulbezirk Nordost in der Tauchaer Str. 188 in 04349 Leipzig (Thekla) Bedarf von 2 Zügen ab Schuljahr 2018/19 und ab Schuljahr 2026/27 weiterer Bedarf von 1,5 Zügen • Verlagerung des Schulstandortes der 66. Schule an den Schulstandort Komarowstr. 2 in 04357 Leipzig (siehe Stadtratsbeschluss RBV-300/10 vom 24.03.2010 zur Vorlage: “Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Leipzig-NO“) - 29 - 4.4 Stadtbezirk Ost Übersicht Schulstandorte – Grundschulen Dem Stadtbezirk Ost stehen insgesamt elf Grundschulen in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung. Im nordöstlichen Teilgebiet des Stadtbezirkes befinden sich die Hans-Christian-Andersen-Schulen, die Theodor-Körner-Schule, die Brüder-Grimm-Schule sowie die 24. Schule, die einen gemeinsamen Schulbezirk bilden. Dagegen stoßen im Ortsteil Anger-Crottendorf die 74. Schule und die Ernst-PinkertSchule an ihre Kapazitätsgrenzen. Der Grundschulbedarf kann mittelfristig in diesem Ortsteil nicht mehr abgedeckt werden. In den anderen Ortsteilen des Stadtbezirkes Ost sind ausreichende Grundschulkapazitäten vorhanden. Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen Schulen W.-Wander-Schule KapazitätsSchuljahr richtwert in in 2016/17* 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 ... 2026/27 ... 2030/31 Zügen Klassen 4 16 13 14 15 15 17 17 17 17 17 17 Schule am Rabet 4 16 15 16 17 17 19 19 19 19 22 23 A.-Bebel-Schule 4,5 18 12 14 15 15 18 19 20 21 24 26 Schule Mölkau 2 8 9 10 11 12 12 12 12 12 12 15 Ch.-Arnold-Schule 4 16 17 17 17 16 16 16 18 19 20 20 46 49 49 49 48 49 51 53 59 66 gemeinsamer Schulbezirk Ost: H.-Ch.-Andersen3 12 Schule B.-Grimm-Schule 4 16 - 30 - Th.-Körner-Schule 4 16 24. Schule 2,5 10 gemeinsamer Schulbezirk Anger-Crottendorf: 74. Schule 3 12 E.-Pinkert-Schule 2 8 gesamt 37 148 23 24 25 25 27 28 29 31 34 38 135 144 149 149 157 160 166 172 188 205 Entwicklung des Schüleraufkommens an den Grundschulen Schule 2016/17* 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 ... 2026/27 ... 2030/31 Wilhelm-Wander-Schule 192 209 217 212 234 243 252 264 279 297 315 Schule am Rabet 272 318 327 328 349 362 376 399 421 451 481 August-Bebel-Schule gemeinsamer SB 227 280 303 330 404 432 456 487 509 548 576 (74. Schule / Ernst-Pinkert-Schule) 305 556 567 570 632 660 697 739 781 837 879 1085 1210 1200 1197 1253 1283 1325 1384 1445 1567 1742 gemeinsamer SB (H.-Ch.-Andersen-Schule / Brüder-Grimm-Schule / Th.Körner-Schule / 24. Schule) Schule Mölkau 203 255 268 269 263 270 271 281 297 317 340 Ch.-Arnold-Schule 387 405 411 425 433 434 445 460 477 501 517 Summe 2671 3233 3293 3331 3568 3684 3822 4014 4209 4518 4850 Entwicklung der Gesamtklassenzahl im Stadtbezirk Ost Bedarfsentwicklung an den Schulstandorten im Stadtbezirk Ost Wilhelm-Wander-Schule (Schulze-Delitzsch-Str. 23) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld. Das 1879 errichtete Schulgebäude ist teilsaniert und mit einem Kapazitätsrichtwert von 4 Zügen ausgewiesen. An der Schule sind drei Vorklassen für Migranten und in der Klassenstufe 3 zwei LRS-Klassen angegliedert. - 31 - Handlungsbedarf: Ab Schuljahr 2020/21 steigt der Bedarf an Grundschulplätzen und wird knapp über eine Vierzügigkeit hinaus prognostiziert. Auslastung der Wilhelm-Wander-Schule August-Bebel-Schule (Husemannstr. 2) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld. Das 1888 errichtete Schulgebäude ist teilsaniert und wird mit einem Kapazitätsrichtwert von 4,5 Zügen ausgewiesen. An der Schule sind zwei Vorklassen für Migranten angegliedert. Handlungsbedarf: Der Bedarf an Grundschulplätzen wird prognostisch ab dem Schuljahr 2020/21 auf eine 4,5-Zügigkeit ansteigen und damit den Kapazitätsrichtwert erreichen. Gegebenenfalls müssen durch Änderung der Schulbezirksgrenze oder Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der Wilhelm-Busch-Schule, ab dem Schuljahr 2018/19 bis zum Schuljahr 2020/21 die noch freien Kapazitäten der August-Bebel-Schule genutzt werden.Tendenziell steigt der Bedarf an Grundschulplätzen weiter an. Ab dem Schuljahr 2028/29 wird eine 6,5-Zügigkeit erreicht und übersteigt mit zweieinhalb Zügen den Kapazitätsrichtwert. Eine Kapazitätserweiterung wird notwendig. Auslastung der August-Bebel-Schule - 32 - Schule am Rabet (Eisenbahnstr. 50) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld. Das 1987 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude ist unsaniert und wird mit einem Kapazitätsrichtwert von 4 Zügen ausgewiesen. An der Schule sind drei Vorklassen für Migranten angegliedert. Handlungsbedarf: Der Bedarf an Grundschulplätzen steigt und erreicht ab dem Schuljahr 2017/18 den Kapazitätsrichtwert von vier Zügen. Perspektivisch ist mit einem Anstieg auf eine knappe Sechszügigkeit ab dem Schuljahr 2027/28 zu rechnen. Der Kapazitätsrichtwert wird mit knapp zwei Zügen überschritten. Eine Kapazitätserweiterung wird notwendig. Auslastung der Schule am Rabet Gemeinsamer Schulbezirk Anger-Crottendorf 74. Schule (Friedrich-Dittes-Str. 23) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Anger-Crottendorf. Das 1981 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit Turnhalle ist teilsaniert. Der eigentliche Kapazitätsrichtwert für das Schulgebäude liegt bei 3,5 Zügen. Aufgrund der Unbenutzbarkeit des Kellergeschosses reduziert sich jedoch die Kapazität auf eine Dreizügigkeit. Ernst-Pinkert-Schule (Martinstr. 7) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Anger-Crottendorf. Das 1831 errichtete Schulgebäude (Haus 1) mit Turnhalle ist teilweise saniert und wird mit einem Kapazitätsrichtwert von zwei Zügen ausgewiesen. Handlungsbedarf: Im gemeinsamen Schulbezirk zwischen der 74. Schule und der Ernst-PinkertSchule zeichnet sich durch die derzeitige Bevölkerungsentwicklung ein Anstieg der Nachfrage an Grundschulplätzen ab. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird die Richtkapazität (7 Züge) im gemeinsamen Schulbezirk ab dem Schuljahr 2022/23 übersteigen. Im Schuljahr 2030/31 wird ein Grundschulplatzbedarf von 9,5 Zügen erreicht und überschreitet damit den Kapazitätsrichtwert mit zweieinhalb Zügen. Eine Kapazitätserweiterung im Schulbezirk wird notwendig. - 33 - Auslastung im gemeinsamen Schulbezirk Anger-Crottendorf Haus 2 – E.-Pinkert-Schule Gemeinsamer Schulbezirk Ost Hans-Christian-Andersen-Schule (Louis-Fürnberg-Str. 2) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Sellerhausen-Stünz. Das 1965 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit Turnhalle ist teilsaniert und wird mit einem Kapazitätsrichtwert von drei Zügen ausgewiesen. An der Schule ist eine Vorklasse für Migranten angegliedert. Brüder-Grimm-Schule (Goldsternstr. 23) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Paunsdorf. Das 1989 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist noch unsaniert und mit einem Kapazitätsrichtwert von vier Zügen ausgelegt. An der Schule wurden zwei Vorklassen für Migranten eingerichtet. Theodor-Körner-Schule (Schlehenweg 32) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Paunsdorf. Das 1988 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist noch unsaniert und mit einem Kapazitätsrichtwert von vier Zügen ausgelegt. 24. Schule (Döllingstr. 24) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Paunsdorf. Das 1890 errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle befindet sich in einem teilsanierten Zustand und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von 2,5 Zügen ausgelegt. An der Schule sind zwei LRSKlassen angegliedert. Handlungsbedarf (gemeinsamer Schulbezirk): Im gemeinsamen Schulbezirk stehen insgesamt 13,5 Züge für 54 Klassen zur Verfügung. Derzeit sind ausreichende Platzkapazitäten im gemeinsamen Schulbezirk vorhanden. Ab dem Schuljahr 2024/25 ist ein moderater Anstieg an Grundschulplätzen zu verzeichnen und übersteigt knapp den Kapazitätsrichtwert. Mit den fortschreitenden Schuljahren erhöht sich der Bedarf an Grundschulplätzen und wird im Schuljahr 2030/31 mit 3 Zügen (12 Klassen) über dem Kapazitätsrichtwert des gemeinsamen Schulbezirkes liegen. Eine Kapazitätserweiterung im Schulbezirk wird notwendig. - 34 - Auslastung im gemeinsamen Schulbezirk Ost Christoph-Arnold-Schule (Gaswerksweg 1) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Engelsdorf. Das 1975 errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle erhielt im Februar 2011 einen neuen Anbau. Mit dieser Kapazitätserweiterung konnte ein Kapazitätsrichtwert von vier Zügen erreicht werden. Die Sporthallenkapazität ist für die vorhandene Zügigkeit der Grundschule zu klein. Handlungsbedarf: Der Bedarf an Grundschulplätzen übersteigt bereits teilweise den Kapazitätsrichtwert der Schule von vier Zügen. Der Bedarf wird weiterhin in Richtung einer vollen Fünfzügigkeit anwachsen. Aus diesem Grund wird ab dem Schuljahr 2017/18 die Grundschule mit einem Erweiterungsbau am Schulstandort für eine Fünfzügigkeit ertüchtigt. Zudem erhält die Grundschule einen Neubau einer Zweifeldsporthalle. Mittelfristig wird eine weitere Grundschule in Engelsdorf eingerichtet. Auslastung der Christoph-Arnold-Schule Schule Mölkau (Schulstr. 6) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Mölkau. Das 1983 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist unsaniert und mit einem Kapa- 35 - zitätsrichtwert von zwei Zügen ausgelegt, da die Oberschule Mölkau Räume im Schulgebäude der Grundschule belegt. Handlungsbedarf: Der Bedarf an Grundschulplätzen steigt ab dem Schuljahr 2017/18 auf eine Dreizügigkeit an und überschreitet den Kapazitätsrichtwert um einen Zug. Aufgrund der Raumbelegung durch die Oberschule im Grundschulgebäude, können keine Platzkapazitäten mehr angeboten werden, so dass ab Schuljahr 2017/18 zusätzliche Räume, durch beispielsweise Modulbauten, interimsmäßig geschaffen werden müssen. Nach Auszug der Oberschule Mölkau kann das Schulgebäude der Grundschule mit einem Kapazitätsrichtwert von einer Dreizügigkeit belegt werden. Die zukünftige Auslastung ab dem Schuljahr 2029/30 zeigt, dass der Bedarf an Grundschulplätzen um ca. 0, 75 Zügen weiter ansteigen wird. Es ist zu prüfen, ob am Grundschulstandort die Platzkapazitäten auf eine 4-Zügigkeit erhöht werden können. Auslastung der Grundschule Mölkau Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Die steigenden Bevölkerungszahlen in Leipzig wirken sich auch auf den Stadtbezirk Ost aus. Insbesondere im innenstadtnahen Raum ist ein starker Anstieg zu verzeichnen, so dass neue Grundschulstandorte im Grundschulbereich der August-BebelSchule (für 2, 5 Züge), Schule am Rabet (für 2 Züge), im gemeinsamer Schulbezirk Anger-Crottendorf (für 2,5 Züge) und im gemeinsamen Schulbezirk Ost (für 3 Züge) geschaffen werden müssen. Diese Schulstandorte müssten von der Ortslage her so zentral liegen, dass diese Ortsteil übergreifenden den Grundschulbedarf abdecken können. Im Stadtrandgebiet von Leipzig (Ortsteile Mölkau und Engelsdorf) gibt es einen stetigen Anstieg der Schülerzahlen. Das Schulgebäude und die Sporthalle der ChristophArnold-Schule wird für eine Fünfzügigkeit hergerichtet. - 36 - Für die Grundschule Mölkau ist eine Kapazitätserweiterung ab Schuljahr 2017/18 auf eine Dreizügigkeit notwendig und ab Schuljahr 2029/30 steigt der Bedarf auf eine Vierzügigkeit an. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob perspektivisch das Schulgebäude für die Vierzügigkeit einen Erweiterungsbau erhalten kann. Lösungsansätze zum Handlungsbedarf • Neubau einer dreizügigen Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk Ost Bedarf ab Schuljahr 2028/29 • Neubau einer zwei - bis dreizügigen Grundschule im Schulbezirk der AugustBebel-Schule Bedarf ab Schuljahr 2023/24 • Neubau einer zweizügigen Grundschule im Schulbezirk der Schule am Rabet Bedarf ab Schuljahr 2024/25 • Neubau einer zwei-bis dreizügigen Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk Anger-Crottendorf (74. Schule / Ernst-Pinkert-Schule) Bedarf ab Schuljahr 2025/26 • Kapazitätserweiterung auf eine Dreizügigkeit an der Schule Mölkau (GS) ab Schuljahr 2017/18, nach Vollendung des Anbaus für die Oberschule. Ab dem Schuljahr 2029/30 Erweiterung am Standort um einen weiteren Zug auf gesamt vier Züge. • Kapazitätserweiterung auf eine Fünfzügigkeit durch ein Erweiterungsbau an der Christoph-Arnold-Schule und Neubau einer Zweifeldsporthalle Bedarf ab 2017/18 • Neubaus einer zweizügigen Grundschule in Engelsdorf • Kapazitätserweiterung an der Ernst-Pinkert-Schule auf eine Vierzügigkeit ab Schuljahr 2018/19 (nach Auszug des Betreuungsangebotes des Städtischen Eigenbetriebes Behinderteneinrichtungen aus dem Gebäude (Haus 2) des Schulobjektes Martinstraße in das Gebäude Dittesstr. 9) - 37 - Bedarf ab 2026/27 4.5 Stadtbezirk Südost Übersicht Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk Südost sieben Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Die Fritz-Baumgarten-Schule und die Schule Thonberg (Förderschule für geistig Behinderte) sowie die Wilhelm-Busch-Schule und die 125. Schule (Oberschule) nutzen gemeinsam je ein Schulhaus. Die Franz-MehringSchule kann Schülerinnen und Schüler, welche die französische Sprache erlernen möchten, schulbezirksübergreifend aufnehmen. - 38 - Die Zügigkeiten nach Richtkapazität betragen bei den Schulen: Wilhelm-Busch-Schule Fritz-Baumgarten-Schule Franz-Mehring-Schule Heinrich-Mann-Schule Schule Liebertwolkwitz Schule Holzhausen 31. Schule 2 Züge 2 Züge 4 Züge 2 Züge 2 Züge 2 Züge 2 Züge An der Wilhelm-Busch-Schule, der Fritz-Baumgarten-Schule und der Schule Holzhausen stehen aufgrund räumlicher Umstrukturierung je 2 allgemeine Unterrichtsräume mehr zur Verfügung. Die Kapazitäten in den Schulhäusern sind damit weitestgehend ausgeschöpft. Um den künftigen Grundschulbedarf sichern zu können wird die Die Fritz-Baumgarten-Schule wird in 2018 einen Anbau erhalten, welcher die Vierzügigkeit der Schule sichert. Vorgesehen ist auch der Auszug der Schule Thonberg im Jahr 2019. Mit den dann frei werdenden Räumen wird die Schule auf eine Fünfzügigkeit erweitert. Jeder Schule ist ein Hort zugeordnet, welcher in der Regel im gleichen Gebäude bzw. am Schulstandort untergebracht ist. Die Räume von Schule und Hort werden teilweise gemeinsam genutzt. Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen Schule 2016/17 IST 2016/17 Plan 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 … 2027/28 …2030/31 31. Schule 47 47 48 53 59 66 71 75 75 77 77 F.-Baumgarten-Schule 59 59 68 70 58 71 74 79 84 93 95 F.-Mehring-Schule 97 97 112 116 96 107 114 121 127 143 150 H.-Mann-Schule 44 44 41 44 52 62 65 70 75 78 77 Schule Holzhausen 59 43 39 39 44 38 41 42 44 47 49 Schule Liebertwolkwitz 43 41 44 48 46 53 58 61 62 65 65 W.-Busch-Schule 61 61 70 74 63 83 84 92 99 106 106 Summe 410 392 422 444 418 480 507 540 566 609 619 - 39 - Entwicklung der Gesamtklassenzahl an den öffentlichen Grundschulen Schule Kapazität in Klassen 2016/17 IST 2016/17 Plan 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 .... 2027/28 .... 2030/31 31. Schule 8 (16) 8 8 8 10 12 12 12 12 12 12 12 F.-Baumgarten-Schule 8 (20) 10 10 12 12 12 12 12 12 12 16 16 F.-Mehring-Schule 16 16 16 16 17 17 17 18 18 19 21 24 12 H.-Mann-Schule 8 8 8 8 8 8 10 12 12 12 12 Schule Holzhausen 9 9 10 10 10 10 9 9 9 9 9 9 Schule Liebertwolkwitz 8 8 8 8 8 8 8 9 11 12 12 12 W.-Busch-Schule 8 8 10 14 14 14 14 14 15 16 18 18 Gesamt 65 (85) 67 70 76 79 81 82 86 89 92 100 103 Die Zahlen in Klammer sind bereits bekannte, geplante Erweiterungen. Auslastung der Grundschulkapazität im Stadtbezirk Südost Die Auslastung der Gesamtkapazität im Stadtbezirk ist bereits jetzt erreicht. Um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, erhält die Fritz-Baumgarten-Schule einen Anbau. Dieser befindet sich aktuell in der Umsetzung und wird ab dem Schuljahr 2018/19 zur Verfügung stehen. Mit dem vorgesehenen Ersatzbau für die 31. Schule, welcher in der mittelfristigen Finanzplanung eingeordnet ist und voraussichtlich 2020 zur Verfügung stehen wird, werden weitere Kapazitäten für zwei Züge geschaffen. Mit dem vorgesehenen Umzug der Schule Thonberg in eine neues Gebäude in der Curiestraße wird die Fritz-Baumgarten-Schule auf fünf Züge erweitert. Mit diesen Vorhaben kann der Gesamtbedarf bis 2021 gesichert werden. Handlungsbedarfe an den einzelnen Schulstandorten Wilhelm-Busch-Schule - zweizügig (Heinrichstraße 43/45) Die Schule nutzt gemeinsam mit dem zugehörigen Hort und der 125. Schule (Oberschule) ein Schulgebäude. Durch Nutzungsveränderungen innerhalb des Schulhauses konnten für die beiden DaZ-Klassen der Grundschule zwei allgemeine Unterrichtsräume bereitgestellt werden. - 40 - Handlungsbedarf: Da im Wohnumfeld von einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen auszugehen ist, ist zu erwarten, dass die Schule den Bedarf im Schulbezirk nicht befriedigen kann. Insofern wird es erforderlich bei Bedarf horteigenen Räume für Unterricht mit zu nutzen. Gegebenenfalls müssen durch Änderung der Schulbezirksgrenze oder Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der AugustBebel-Schule, ab dem Schuljahr 2018/19 bis zum Schuljahr 2020/21 die noch freien Kapazitäten der August-Bebel-Schule genutzt werden. Der Ersatzbau, vorzugsweise an einem Standort im Zentrum/Reudnitz, mit Erweiterung um zwei Züge und Bereitstellung ab 2021ist zwingend kurzfristig erforderlich. Auslastung der Grundschulkapazität in der Wilhelm-Busch-Schule Fritz-Baumgarten-Schule - zweizügig (Riebeckstraße 50) Diese Schule nutzt gemeinsam mit dem zugehörigen Hort und der Schule Thonberg (Schule für geistig Behinderte) ein Schulgebäude. Aus diesem Grund kann sie lediglich zweizügig geführt werden. Der Schulbezirk erstreckt sich bis nach Stötteritz. Ein Umzug der Schule Thonberg in ein Gebäude an der Alten Messe (Curiestraße) ist für 2019 vorgesehen. Handlungsbedarf: Aufgrund der steigenden Schülerzahlen im Schulbezirk der Fritz-Baumgarten Schule als auch in den Schulbezirken der umliegenden Schulen wird die Schule mit einem Anbau auf vier Züge erweitert. Aktuell erfolgt die bauliche Umsetzung. Der Abschluss der Baumaßnahme ist für Dezember 2017 vorgesehen. Nach Auszug der Schule Thonberg in 2019 erfolgt, unter Nutzung des jetzigen Gebäudeteils der Förderschule eine Erweiterung der Grundschule auf fünf Züge. Diese Kapazitätserweiterung sichert auch den Mehrbedarf für die umliegenden Schulen, wofür im Bedarfsfall Schulbezirksveränderungen vorgenommen werden. Im Zusammenhang mit der Kapazitätserweiterung ist der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle erforderlich. Aktuell steht nur eine Einfeld-Sporthalle, welche nicht der DIN entspricht, zur Verfügung. - 41 - Auslastung der Grundschulkapazität in der Fritz-Baumgarten-Schule Franz-Mehring-Schule - vierzügig (Gletschersteinstraße 9) Diese Schule verfügt über eine Kapazität von vier Zügen. Aufgrund brandschutztechnischer Grenzen ist eine (auch zeitlich begrenzte) Überbelegung nicht realisierbar. Aufgrund des starken Anstiegs des Schüleraufkommens war es erforderlich, den Schulbezirk ab dem Schuljahr 2014/15 zur Fritz-Baumgarten-Schule hin zu verändern. Die Franz-Mehring-Schule kann Schülerinnen und Schüler, welche die französische Sprache erlernen möchten, schulbezirksübergreifend aufnehmen. Handlungsbedarf: An der Schule selbst ist kein Handlungsbedarf gegeben. Der Mehrbedarf muss durch eine Änderung der Schulbezirksgrenze oder einem gemeinsamen Schul bezirk mit der Fritz-Baumgarten-Schule kompensiert werden. Gegebenenfalls erfolgt eine zeitliche begrenzte Änderung der Schulbezirksgrenze mit der 31. Schule. Auslastung der Grundschulkapazität in der Franz-Mehring-Schule - 42 - 31. Schule - zweizügig (Franzosenallee 21) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Probstheida. Gemeinsam mit dem Hort wird ein Containerbau als Schulhaus genutzt. Der Kapazitätsrichtwert ist mit zwei Zügen ausgewiesen, wobei jedoch insgesamt räumliche Defizite bestehen. Die städtebauliche Entwicklung der Gebiete Probstheida und Meusdorf ist noch nicht abgeschlossen. Hier ist ein weiterer moderater Wohnungsbau vorgesehen. Handlungsbedarf: Da der Containerbau erhebliche Mängel aufweist und die Schülerzahlen in den nächsten Jahren ansteigen werden, wird die 31. Schule einen Ersatzneubau erhalten. Auf der in Nähe des jetzigen Schulstandortes befindlichen Vorbehaltsfläche wird eine vierzügige Schule mit Dreifeld-Sporthalle errichtet. Die voraussichtliche Fertigstellung ist 2020. Mit den zusätzlichen Kapazitäten kann auf die zu erwartende Entwicklung in Meusdorf und Probstheida reagiert werden. Der Mehrbedarf ab 2018, der bis zur Fertigstellung des neuen Schulhauses eintritt, muss über eine Nutzung der Horträume für den vormittäglichen Unterricht oder Änderung der Schulbezirksgrenze zwischen der 31. Schule und Franz-MehringSchule und/oder Heinrich-Mann-Schule kompensiert werden. Auslastung der Grundschulkapazität in der 31. Schule Heinrich-Mann-Schule - zweizügig (Schwarzenbergweg 4) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Meusdorf und hat einen Kapazitätsrichtwert von zwei Zügen. Das Schulhaus wird gemeinsam mit dem Hort genutzt. Die Prognose geht davon aus, dass die Schule den Bedarf im Schulbezirk nicht decken kann. Handlungsbedarf: Der Mehrbedarf, der durch die städtebauliche Entwicklung Meusdorfs erwartet wird, muss durch eine Schulbezirksänderung zum Ersatzneubau der 31. Schule hin kompensiert werden. - 43 - Auslastung der Grundschulkapazität in der Heinrich-Mann-Schule Schule Holzhausen - zweizügig (Stötteritzer Landstraße 21) Die Schule nutzt gemeinsam mit dem Hort einen Schulstandort, wobei jedem ein eigenes Haus auf dem Schulgrundstück zur Verfügung steht. Der Schulbezirk umfasst ausschließlich ein ländliches Siedlungsgebiet am Stadtrand. Eine zusätzliche Wohnbebauung mit 50 Wohneinheiten ist vorgesehen. Die Prognose zeigt auf, dass die zu erwartende Schülerschaft mit den vorhandenen Kapazitäten versorgt werden kann. Die Schule führt eine DaZ-Klasse. Handlungsbedarf: Der Erhalt der Schule im ländlichen Randgebiet ist weiterhin erforderlich. Auch wenn zwei separate Häuser vorhanden sind, müssen Schule und Hort die vor handenen Räume gemeinsam nutzen. Da das Hortgebäude weiterhin benötigt wird aber die vorhandenen Bedingungen für den Hort nicht ausreichen, ist eine bauliche Verbesserung notwendig. Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule Holzhausen - 44 - Schule Liebertwolkwitz - zweizügig (Am Angerteich 2) Die Schule nutzt gemeinsam mit dem Hort und der Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz (Oberschule) einen Schulstandort, wobei jede Schule über ein eigenes Gebäude verfügt. Der Hort ist im Gebäude der Grundschule integriert. Obwohl die Zweizügigkeit gewährt werden kann, bestehen räumliche Defizite, die insbesondere den Hort betreffen. Die Umsetzung der brandschutztechnischen Vorgaben führte zu weiteren dauerhaften Einschränkungen. Seit März 2015 steht beiden Schulen ein separater Mensabau für die Speiseversorgung zur Verfügung. Außerhalb der Speisezeiten kann die Mensa vom Hort nachgenutzt werden. Handlungsbedarf: Aktuell erfolgen die vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung eines Anbaus, mit welchem die räumlichen Defizite ausgeglichen werden. Die Fertigstellung ist für 2019 vorgesehen. Mit der neuen Bevölkerungsprognose zeigt sich, dass die Schule ab 2022 voraussichtlich in eine Dreizügigkeit aufwächst. Der Mehrbedarf kann über die Nutzung von Horträumen am Vormittag für den Unterricht kompensiert werden. Es ist zu prüfen, inwieweit Schulbezirksänderung zu anderen Schulen möglich sind. Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule Liebertwolkwitz Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Die Gesamtentwicklung im Stadtbezirk lässt erkennen, dass mit den vorhandenen und aktuell in Umsetzung und Planung befindlichen Kapazitätserweiterungen der zu erwartende Bedarf langfristig nicht gesichert werden kann. Um das zu erwartende Defizit ausgleichen zu können, ist der Ersatzneubau von Grundschulen erforderlich. Zuvorderst und zeitnah muss dies im zentrumsnahen Gebiet erfolgen, da hier die WilhelmBusch-Schule nicht in der Lage ist das künftige Schüleraufkommen aufnehmen zu können. Hier ist der Bau eines neuen Schulhauses für die Wilhelm-Busch-Schule mit einer Erweiterung auf vier Züge erforderlich. Die freien Kapazitäten im jetzigen Schulhaus der Wilhelm-Busch-Schule werden der 125. Schule (Oberschule) zugeordnet. Für den Ausgleich des zu erwartende Platzdefizits im südlichen Gebiet des Stadtbezirkes wird zuvorderst die Erweiterung der Fritz-Baumgarten-Schule auf eine Fünfzügigkeit genutzt. Mit der Erweiterung der Fritz-Baumgarten-Schule und der 31.Schule kann der Mehrbedarf nur bis 2021 gesichert werden. Es besteht ein weiterer Bedarf für ca. 17 Klassen. Dieses Defizit muss mit dem kurzfristigen Ersatzbau für die Wilhelm- 45 - Busch-Schule mit Erweiterung auf vier Züge sowie einem weiterer Schulneubau, welcher ab 2026 erforderlich ist, ausgeglichen werden. Lösungsansatz: Prüfung der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks von Wilhelm-BuschSchule und August-Bebel-Schule - 2018/19. Bei Bedarf Änderung der Schulbezirksgrenze zwischen der Franz-MehringSchule und der Fritz-Baumgarten-Schule. Bei Bedarf Änderung der Schulbezirksgrenze zwischen der Franz-MehringSchule und 31. Schule. Bei Bedarf Änderung der Schulbezirksgrenze zwischen der 31. Schule (Ersatzbau) und der Heinrich-Mann-Schule. Bei Bedarf Nutzung von Horträumen am Vormittag für Unterricht und Prüfung möglicher Änderung der Schulbezirksgrenze der Schule Liebertwolkwitz zu umliegenden Schulen. Ersatzbau Vierzügig mit Sporthalle für die Wilhelm-Busch-Schule im Gebiet Zentrum/Reudnitz, welcher ab dem Schuljahr 2022/23 zur Verfügung stehen muss. Errichtung eines vierzügigen Ersatzbaus für die 31. Schule mit Hort sowie Bau einer Sporthalle. Die voraussichtliche Fertigstellung ist 2021. Schaffung zusätzlicher Kapazitäten (Anbau) für zwei Züge mit Hort für die FritzBaumgarten-Schule, welche bereits seit dem Schuljahr 2016/17 zur Verfügung stehen sollten. Aktuell findet die Umsetzung statt. Die tatsächliche Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2017. Erweiterung der Fritz-Baumgarten-Schule auf fünf Züge, nach Auszug der Schule Thonberg. Anbau für den Hort und die Schule Liebertwolkwitz mit Fertigstellung in 2019. Neubau einer Zweifeld-Sporthalle für die Fritz-Baumgarten-Schule - Bedarf 2018. Gegebenenfalls ist eine Flächensicherung erforderlich. Bautechnische Verbesserung mit Erneuerung und Erweiterung der Bedingungen im Hortgebäude der Schule Holzhausen. Bau einer weiteren vierzügigen Grundschule mit Sporthalle im zentralen Gebiet, vorzugsweise Thonberg/Stötteritz, des Stadtbezirkes, welche ab 2026 zur Verfügung stehen muss. - 46 - 4.5 Stadtbezirk Süd Übersicht Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk Dem Stadtbezirk Süd stehen insgesamt fünf Grundschulen in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung. In den Ortsteilen Südvorstadt und Connewitz fand in den letzten zehn Jahren ein enormer Bevölkerungszuwachs statt. Hier sind durch Sanierungen alter Wohnbestände und neuer Zwischenbebauungen attraktive Wohngebiete entstanden, die sehr - 47 - stark von jungen Familien mit Kindern nachgefragt werden. Dieser Wachstumsprozess wirkt sich besonders auf den gemeinsamen Schulbezirk der 3. Schule und der Schule Connewitz aus. Hingegen in den Ortsteilen Marienbrunn, Lößnig und Dölitz-Dösen einen vergleichsweise moderater Bevölkerungsanstieg zu verzeichnen hat. Dieser führt jedoch im Stadtgebiet Marienbrunn/ Lößnig zu einem Ansteigen der Schülerzahlen. In der Raschwitzer Str. betreibt de DPFA-Schulen gemeinnützige GmbH eine zweizügige Grundschule. Entwicklung der Gesamtklassenzahlen an den kommunalen Grundschulen im Stadtbezirk Süd Schulen 9. Schule Marienbrunner Schule 8. Schule KapazitätsSchuljahr richtwert in in 2016/17*2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 ... 2026/27 ... 2030/31 Zügen Klassen 3,5 14 13 13 13 13 13 13 15 17 17 21 3,5 14 13 15 16 17 18 18 18 20 22 22 2 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 43 44 44 42 44 45 47 49 54 55 77 80 81 80 83 84 88 94 101 106 gemeinsamer Schulbezirk: 3. Schule 5 0 Schule Connewitz 5 20 gesamt 19 76 Schülerzahlentwicklung im Stadtbezirk Süd Schule 2016/17* 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 ... 2026/27 .... 2030/31 9. Schule 172 191 189 192 211 218 231 247 263 300 350 Marienbrunner Schule 289 352 350 367 376 387 411 439 464 509 551 8. Schule 148 156 157 141 135 132 129 132 137 150 173 gemeinsamer SB (3. Schule; Schule Connewitz) 1027 1017 1010 1007 1086 1119 1167 1221 1267 1336 1399 gesamt 1636 1716 1706 1707 1808 1856 1938 2039 2131 2295 2473 Entwicklung der Gesamtklassenzahl im Stadtbezirk Süd - 48 - Bedarfsentwicklung an den Schulstandorten im Stadtbezirk Süd 9. Schule (Gersterstr. 74) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Lößnig. Das 1974 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist teilweise saniert und mit einem Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen ausgelegt. An der Schule sind in der Klassenstufe 3 insgesamt vier LRS-Klassen mit angegliedert. Handlungsbedarf: Der Bedarf an Grundschulplätzen fällt derzeit noch mit vier LRS-Klassen auf eine Dreizügigkeit aus. Ab dem Schuljahr 2017/18 ist ein gemeinsamer Schulbezirk mit der Marienbrunner Schule geplant. Ein moderater Anstieg an Grundschulplätzen ist ab dem Schuljahr 2022/23 zu verzeichnen und übersteigt knapp den Kapazitätsrichtwert. Mit den fortschreitenden Schuljahren erhöht sich der Bedarf an Grundschulplätzen und wird im Schuljahr 2030/31 mit 1,75 Zügen (7 Klassen) über dem Kapazitätsrichtwert für die Schule liegen. Eine notwendige Kapazitätserweiterung im Schulbezirk ist erkennbar und ist im Zusammenhang mit der Marienbrunner Schule zwecks Neubau einer evtl. drei-bis vierzügigen Grundschule im Gebiet Marienbrunn/ Lößnig zu prüfen. Entwicklung der Gesamtklassenzahl an der 9. Schule ! " #$% Marienbrunner Schule (An der Märchenwiese 49) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Marienbrunn. Das 1961 errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist teilsaniert und hat einen Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen. Handlungsbedarf: Der Bedarf an Grundschulplätzen steigt stetig an. Ab dem Schuljahr 2017/18 steigt der Bedarf über den Kapazitätsrichtwert der Schule und wird diesen prognostisch um bis zu zwei Züge (mit bis zu 8 Klassen) übersteigen. Somit wird ab dem Schuljahr 2017/18 ein gemeinsamer Schulbezirk mit der 9. Schule geplant, um eine Entlastung zu schaffen. In Betrachtung mit der Entwicklung der 9. Schule ist eine Prüfung zur Einrichtung einer drei-bis vierzügigen Grundschule für das Gebiet Marienbrunn/ Lößnig erforderlich. - 49 - Entwicklung der Gesamtklassenzahl an der Marienbrunner Schule ! " #$% 8. Schule (Wincklerstr. 3/5) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Dölitz-Dösen. Das 1861 errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist teilsaniert. Der Kapazitätsrichtwert für die Grundschule ist auf eine Zweizügigkeit festgelegt, da sich die Grundschule mit im Schulgebäude der Ernst-Zinna-Schule (Förderschule) befindet. Handlungsbedarf: Der Bedarf an Grundschulplätzen bleibt bei einer Zweizügigkeit. Entwicklung der Gesamtklassenzahl an der 8. Schule ! " #$% Gemeinsamer Schulbezirk Süd 3. Schule (Scharnhorststr. 24) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Südvorstadt. Der moderne fünfzügige Schulneubau mit 3-Feldsporthalle wurde im Jahr 2014 fertiggestellt und ist seit dem Schuljahr 2014/15 in Betrieb. Schule Connewitz (Zwenkauer Str. 35) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Connewitz. Das 1914 errichtete Schulgebäude mit zwei Turnhallen wurde teilsaniert und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von fünf Zügen ausgelegt. Handlungsbedarf: Bereits mit dem Schuljahr 2016/17 ist der Kapazitätsrichtwert von beiden Schulgebäuden im gemeinsamen Schulbezirk überschritten. Damit müssen schnellstmög- 50 - lich neue Kapazitäten im Schulbezirk der 3. Schule und Schule Connewitz bereitgestellt werden, um der Nachfrage an Grundschulplätzen gerecht zu werden. Aus diesem Grund wird ab dem Schuljahr 2018/19 das sanierte Schulgebäude in der Bernhard-Göring-Str. 104 als neue drei- bis vierzügige Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk mit ans Netz gehen. Entwicklung der Gesamtklassenzahl im gemeinsamen Schulbezirk Süd neue Grundschule (B.-Göhring-Str. 104) ! " #$% Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Im Stadtbezirk Süd zeichnet sich in den kommenden Jahren ein hoher Bedarf an Grundschulplätzen ab. Im besonderen Maße wirkt sich dies unmittelbar auf die Grundschulkapazität der 3. Schule und der Schule Connewitz aus, so dass ab dem Schuljahr 2018/19 das ehemalige Schulgebäude (Plattenbau) der 3. Schule in der Bernhard-Göring-Straße 104 als neue eigenständige drei- bis vierzügige Grundschule weiterbetrieben wird. Für die Ortsteile Marienbrunn und Lößnig zeichnet sich bereits ab dem Schuljahr 2017/18 ein zusätzlicher Platzbedarf an der Marienbrummer Schule aus. Hier muss schnellstmöglich eine Kapazitätserweiterung erfolgen. In Betrachtung des gesamten Gebietes Marienbrunn/Lößnig ist ab 2022/23 die Bereitstellung einer neuen drei-bis vierzügigen Grundschule erforderlich. Lösungsansätze zum Handlungsbedarf • • • Sanierung des Altbaus (Plattenbau) der 3. Schule und zukünftige Einrichtung einer neuen drei- bis vierzügigen Grundschule am Standort BernhardGöring-Str. 107, 04275 Leipzig Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2018/19 Schaffung eines gemeinsamen Schulbezirks zwischen Marienbrunner Schule und 9. Schule ab dem Schuljahr 2017/18. Ab dem Schuljahr 2022/23 muss die notwendige drei- bis vierzügieg Grundschule in Marienbrunn/Lößnig zur Verfügung stehen. Dafür ist umgehend eine Vorbehaltsfläche im Gebiet zu sichern. Zugleich ist zu prüfen, ob an der Marienbrunner Schule und an der 9. Schule durch Erweiterungen am Schulstandort die notwendige Kapazitätserweiterung von je zwei Zügen erfolgen kann. - 51 - 4.7 Stadtbezirk Südwest Übersicht Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk Südwest sechs Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Die Schule am Adler (Grundschule) nutzt gemeinsam mit dem Hort, und der Schule am Adler (Oberschule) ein Gebäude. Die Erich-ZeignerSchule, die Fanny-Hensel-Schule, die Schule am Auwald und die Schule am Adler be- 52 - finden sich in den Ortsteilen Plagwitz sowie Schleußig und damit im zentralen Bereich des Stadtbezirkes. Die 120. Schule und die 60. Schule befinden sich im südlichen Raum des Stadtbezirkes und versorgen den überwiegend ländlich geprägten Teil des Stadtbezirkes. Die Zügigkeiten nach Richtkapazität betragen bei den Schulen: Schule am Adler Schule am Auwald Erich-Zeigner-Schule Fanny-Hensel-Schule 120. Schule 60. Schule 2 Züge 4,9 Züge 4 Züge 2 Züge 4 Züge 2,5 Züge Die Kapazitäten der Grundschulen innerhalb ihrer Schulgebäude sind weitgehend ausgeschöpft. Einzig die Fanny-Hensel-Schule verfügt noch über freie Räume, welche jedoch im Zuge des Aufwachsens der Schule sehr bald ausgelastet sein werden. Die Schule wurde 2015/16 mit zwei Zügen eingerichtet. Die Erich-Zeigner-Schule und die Fanny-Hensel-Schule führen einen gemeinsamen Schulbezirk. Im Zuge der Brandschutzsanierung konnte die Kapazität der 120. Schule auf vier Züge erweitert werden. Ab 2016/17 sorgt ein gemeinsamer Schulbezirk zwischen der 120. Schule und der Schule am Adler dafür, dass die Kapazitäten beider Schulen optimal genutzt werden können. Ergänzt wird das Schulangebot im Grundschulbereich durch eine Schule in freier Trägerschaft. Deren Kapazitätsrichtwert beträgt: "Leipzig International School e.V." 3 Züge An fünf Grundschulen ist je ein Hort zugeordnet, der Räume im gleichen Gebäude nutzt bzw. nachnutzt. Der Hort der 60. Schule befindet sich in einem separaten Gebäude. Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen Schule 2016/17 2016/17 Plan IST 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 … 2027/28 …2030/31 Schule am Auwald 110 110 102 99 89 89 85 84 85 90 03 Schule am Adler 120. Schule 133 133 144 141 137 158 172 178 185 195 195 60. Schule 74 74 76 71 70 66 66 67 64 73 77 Erich-Zeigner-Schule Fanny-Hensel-Schule 150 150 160 154 135 162 163 167 172 180 183 Summe 467 467 482 465 431 475 486 496 506 538 458 Entwicklung der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen Schule Schule am Auwald Schule am Adler 120. Schule 60. Schule Erich-Zeigner-Schule Fanny-Hensel-Schule Gesamt Kapazität in Klassen 2016/17 IST 2016/17 Plan 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 19 (20) 18 18 18 17 16 16 16 15 15 16 16 24 (32) 22 22 23 24 24 24 25 26 29 32 32 10 (12) 11 11 12 12 12 12 12 12 12 12 12 24 22 22 23 24 23 24 24 24 25 28 28 77 (88) 73 73 76 77 75 76 77 77 81 88 88 Die Zahlen in Klammer sind bereits bekannte, geplante Erweiterungen. - 53 - 2022/23 2023/24 .... 2027/28 .... 2030/31 Auslastung der Grundschulkapazität im SB Südwest Der Bedarf an Plätzen in den Grundschulen wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Für Plagwitz und Kleinzschocher wird weiterhin von einer hohen Nachfrageentwicklung ausgegangen. Um das künftige Schüleraufkommen langfristig zu versorgen, ist die Erweiterung der Grundschulkapazität notwendig. Da dies in den vorhandenen Gebäuden nicht umsetzbar ist, sind der Neubau von zwei Schulgebäuden sowie die bauliche Erweiterung der 60. Schule erforderlich. Mit einem Schulneubau in Plagwitz, einem Ersatzbau für die Schule am Adler (mit Kapazitätserweiterung) in Kleinzschocher sowie der Kapazitätserweiterung der 60. Schule am Standort wird der Bedarf gesichert. Alle genannten Maßnahmen sind in der mittelfristigen Finanzplanung eingeordnet und befinden sich in der vorbereitenden Planphase. Die Kapazitätserweiterung ist im Diagramm eingearbeitet und zeigt, dass der Bedarf insgesamt gesichert werden kann. Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte Schule am Auwald - 4,9-zügig (Rödelstraße 6) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Schleußig. Sie nutzt das Gebäude gemeinsam mit dem Hort, wobei dieser zwei Drittel der benötigten Räume in eigener Nutzung hat. Der Kapazitätsrichtwert ist mit 4,9 Zügen ausgewiesen. Aufgrund der unterschiedlichen Raumgrößen und Fluchtwegsicherung im Brandfall, können nicht alle Unterrichtsräume mit 28 Schülerplätzen belegt werden. Dennoch ist die Schule in der Lage, den Bedarf mit den vorhandenen Kapazitäten sichern zu können. Handlungsbedarf: Durch den Anbau einer an die Kapazität angepassten Mensa und nachfolgender Veränderungen innerhalb des Schulhauses kann ein zusätzlicher allgemeiner Unterrichtsraum geschaffen werden, so dass eine Fünfzügigkeit entsteht. In dieser Gesamtmaßnahme ist eine Verbesserung der räumlichen Bedingungen für die Lehrerschaft und das Erzieherkollegium mit vorgesehen. - 54 - Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule am Auwald Gemeinsamer Schulbezirk Südwest I Erich-Zeigner-Schule - vierzügig (Erich-Zeigner-Allee 24/26) Fanny-Hensel-Schule - zweizügig (Weißenfelser Straße 13) Beide Schulen befinden sich im Ortsteil Plagwitz und nutzen ein Gebäude mit einer Richtkapazität von insgesamt sechs Zügen. Teile vom Ortsteil Lindenau werden mit versorgt. Die Prognose geht weiter davon aus, dass beide Schulen den Bedarf im Schulbezirk langfristig nicht decken können. Die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten für einen Zug ist hier erforderlich. Die Flächendefizite für den Sport werden aktuell in der Mitnutzung der Sporthalle des deutschen Turn- und Sportbundes in der Lauchstädter Straße ausgeglichen. Dies ist jedoch nicht auf Dauer möglich. Die Bereitstellung einer zusätzlichen Sporthalle ist dringend erforderlich, kann aber nur im Zusammenhang mit einem Enteignungsverfahren in der Amalienstraße umgesetzt werden. Handlungsbedarf: Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Sporthalle in der Gießerstraße, welche voraussichtlich 2020 zur Verfügung stehen und einen Teil von Plagwitz mit einem Zug versorgen wird. In 2019 wird entschieden, ob im Zuge der Einrichtung der neuen Schule in der Gießerstraße, die Schulbezirksgrenze des gemeinsamen Schulbezirks der Erich-Zeigner-Schule und Fanny-Hensel-Schule neu festgelegt wird oder die neue Schule Gießerstraße ggf. mit einer anderen Schule einen gemeinsamen Schulbezirk bildet. Der Erwerb und die Gestaltung der Freifläche für die benötigte Sporthalle für die Erich-Zeigner-Schule und Fanny-Hensel-Schule ist zwingend erforderlich. - 55 - Auslastung der Grundschulkapazität in der Erich-Zeigner-Schule/ Fanny-HenselSchule Gemeinsamer Schulbezirk II Schule am Adler - zweizügig (Antonienstraße 24) 120. Schule - vierzügig (Martin-Herrmann-Straße ) Seit dem Schuljahr 2016/17 führen beide Schulen einen gemeinsamen Schulbezirk Die Schule am Adler befindet sich im Ortsteil Plagwitz im Kreuzungsbereich Zschochersche Straße/ Antonienstraße. Sie nutzt gemeinsam mit dem Hort und der Schule am Adler (Oberschule) ein Gebäude. Damit die Schulen und der Hort ihren Bildungsund Erziehungsauftrag erfüllen können, müssen viele Räume mehrfach genutzt werden. Dies erschwert die innere Schulorganisation erheblich. Die 120. Schule befindet sich im Ortsteil Großzschocher und nutzt gemeinsam mit dem zugehörigen Hort ein Gebäude. Seit dem Schuljahr 2014/15 verfügt sie über eine Kapazität von vier Zügen. Aufgrund der geringeren Raumhöhe und dem dadurch geringeren Luftvolumen, können nur Klassen mit 24 Schülerplätzen gebildet werden. In der Prognose ist weiterhin ein deutliches Anwachsen der Schülerzahlen zu verzeichnen. Handlungsbedarf: In der Rolf-Axen-Straße wird ein Ersatzbau mit Sporthalle für die Schule am Adler errichtet. Dabei wird die Kapazität der Schule auf vier Züge erweitert. Der Neubau wird voraussichtlich 2020 zur Verfügung stehen. Die frei werdenden Kapazitäten am jetzigen Standort werden der Schule am Adler (Oberschule) zugeordnet. Der Neubau einer Zweifeld- Sporthalle für die vierzügige 120. Schule ist erforderlich, da die einzige nächst stehende Sporthalle an der Radrennbahn für die Schülerschaft zu weit entfernt ist. Die vorhandene Einfeldhalle, welche nicht der DIN entspricht, reicht für die Unterrichtsversorgung nicht aus. Es besteht keine Trennmöglichkeit der Halle (Trennvorhang). Diese Halle kann dann für die dringend benötigte Fahrradausbildung (in den Wintermonaten und bei Schlechtwetter) der Grundschüler genutzt werden. Aus verschiedenen baufachlichen Gründen ist die Sanierung der 120. Schule nicht umsetzbar. Aus diesem Grund ist vorgesehen einen Ersatzbau einschließlich der neuen Zweifeld-Sporthalle auf dem Gelände neben der Schule (einschließlich der Fläche der Schwimmhalle) zu errichten. Die Bereitstellung ist für das Schuljahr 2020/21 vorgesehen. - 56 - Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule am Adler/ 120. Schule ! 60. Schule - zweieinhalbzügig (Seumestraße 93) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain und versorgt ein ländlich geprägtes Siedlungsgebiet am Rand des Stadtbezirkes. Aufgrund der Fluchtwegsicherung im Brandfall können drei allgemeine Unterrichtsräume nur mit max. 24 Schülerinnen und Schülern belegt werden. Da im Umfeld der Schule aktuell noch Wohnbebauung, jedoch verstärkt als Eigenheimbesiedlung stattfindet, steigen die Schülerzahlen noch an. Dies führt zu einer dauerhaften dreizügigen Auslastung der Schule. Der zur Schule gehörige Hort befindet sich außerhalb der Schule in einem anderen Gebäude in ca. 500m Entfernung befindet. Handlungsbedarf: Am Schulstandort wird die Kapazität auf eine Dreizügigkeit erweitert sowie eine Sporthalle errichtet. Der Hort verbleibt am jetzigen Standort. Die Kapazitätserweiterung wird voraussichtlich im Sommer 2020 zur Verfügung stehen. Nachfolgend wird der Bau einer Sporthalle vorgesehen. Es wird geprüft, ob während der Bauphase die Bereitstellung eines zusätzlichen Raumsystem mit zwei Klassenräumen für den Unterricht umsetzbar ist. Ist das nicht möglich müssen temporär Räume des Hortes, für zwei bis drei Klassen am Vormittag, während der Unterrichtszeit genutzt werden. Ist der Schulstandort hergerichtet, werden die Gesamtbedingungen des Hortes erweitert und verbessert. - 57 - Auslastung der Grundschulkapazität in der 60. Schule "! Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Insgesamt erfährt der Stadtbezirk durch einen verstärkten Wohnungsbau (Sanierung und Neubau) im zentrumsnahen Gebíet als auch im Randgebiet eine erhebliche Aufwertung. Besonders ist dies in Plagwitz und Kleinzschocher zu verzeichnen. Eine moderate Modernisierung und Eigenheimbebauung sorgt auch im südlichen Teil des Stadtbezirkes für eine steigende Nachfrage nach Schulplätzen. Die Nachfrage nach Wohnraum für Familien mit Kindern steigt stetig. Insgesamt kann das erwartete steigende Schüleraufkommen mit den aktuell vorhandenen Kapazitäten der bestehenden Schulen nicht dauerhaft gesichert werden. Insofern sind für die nachhaltige Sicherung der Kapazitäten ein Schulneubau in der Gießerstraße. Diese Schule steht zugleich für die Versorgung von Lindenau und Plagwitz zur Verfügung. Weitere Kapazitätserweiterungen erfolgen durch den Ersatzbau für die der Schule am Adler, welche am neuen Schulstandort in der Rolf-Axen-Straße vierzügig geführt wird. Zur Sicherung des Bedarf im südlichen Gebiet des Stadtbezirkes, ist die Kapazitätserweiterung der 60. Schule auf eine Dreizügigkeit im Zuge der Neugestaltung des Standortes erforderlich. Mit der weiteren Wohnbebauung im südlichen Teil des Stadtbezirkes (KnautkleebergKnauthain, Hartmanns-dorf-Knautnaundorf), reicht ggf. der Standort 60. Schule für die Grundschulversorgung nicht aus. Aus diesem Grund ist strategisch eine Flächensicherung für eine weitere Grundschule im Gebiet vorzunehmen. Lösungsansatz: Ersatzbau mit Sporthalle für die Schule am Adler in der Rolf-Axen-Straße. Die voraussichtliche Fertigstellung ist in 2020. Dabei Erweiterung auf eine Vierzügigkeit. Neubau eines vierzügigen Schulstandortes mit Sporthalle in der Gießerstraße. Für die Versorgung des Gebietes. Insbesondere im Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule und der Fanny-Hensel-Schule, sind weitere Kapazitäten erforderlich. Zusätzlich ist die Sicherung der Versorgung in Lindenau mit zu realisieren. Die voraussichtliche Fertigstellung ist in 2020. - 58 - Erweiterungsbau am Schulstandort der 60. Schule mit Erweiterung um einen Zug. Die voraussichtliche Fertigstellung ist in 2020. Ggf. Bereitstellung eines Raumsystems mit zwei Klassenräumen. Nachfolgend Neubau einer Sporthalle. Bauliche Erweiterung und Verbesserung der Bedingungen am Standort des Hortes der 60. Schule. Neubau einer Zweifeld-Sporthalle zur Sicherung des Sportunterrichts der ErichZeigner-Schule und der Fanny-Hensel-Schule. Der Bedarf besteht da die vorhandenen Sporthallen nicht ausreichen. Jedoch ist der Bau der neuen Sporthalle nur in Abhängigkeit vom Enteignungsverfahren zum Flurstück Amalienstraße umsetzbar. Ersatzbau für die 120. Schule, einschließlich Neubau einer Zweifeld-Sporthalle zum Schuljahr 2020/21. In 2019 wird die Entscheidung getroffen, ob im Zusammenhang mit der neuen Schule in der Gießerstraße eine Änderung der Schulbezirksgrenze des gemeinsamen Schulbezirks erfolgt oder die neue Schule Gießerstraße mit einer anderen Schule einen gemeinsamen Schulbezirk bildet. Nach erfolgtem Neubau der Sporthalle an der 120. Schule kann die alte Sporthalle für die dringend benötigte Fahrradausbildung (in den Wintermonaten und bei Schlechtwetter) der Schüler und Schülerinnen der Grundschulen genutzt werden. Da über den Zeitraum der kommenden 10 Jahre Flächen für den Bau von ca. 550 bis 600 Wohneinheiten (mögl. Einfamilienhäuser) zur Verfügung gestellt werden, ist eine strategische Flächensicherung für einen neuen Grundschulstandort in Knautkleeberg-Knauthain oder Hartmannsdorf-Knautnaundorf vorzusehen, Die Bereitstellung der Schule ist ggf. ab 2026 erforderlich. Die Konkretisierung erfolgt mit der nächsten Fortschreibung der Schulnetzplanung. Im Flächennutzungsplan ist eine Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen. Inwieweit diese räumlich der richtige Standort ist oder andere Flächen bessere Bedingungen bieten, wird gegenwärtig in der Arbeitsgruppe „Soziale Infrastruktur“ geprüft und festgelegt. - 59 - 4.8 Stadtbezirk West Übersicht Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk Im Stadtbezirk West bestehen acht Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Die Entwicklung im Stadtbezirk unterlag in den vergangenen Jahren vom anhaltenden Bevölkerungsschwund bis zur städtebaulichen Aufwertung der Ortsteile einer erheblichen Veränderung. Die 78. Schule und die 100. Schule führen einen gemeinsamen Schulbezirk. Auch die Joachim-Ringelnatz-Schule, die Friedrich-Fröbel-Schule und die 85. Schule führen ebenfalls eine gemeinsamen Schulbezirk. Die 90. Schule nutzt gemeinsam mit dem Förderzentrum für Erziehungshilfe eine Schulgebäude. Die Zügigkeiten nach Richtkapazität betragen bei den Schulen: 90. Schule J.-Ringelnatz-Schule Fr.-Fröbel-Schule 1 Zug 3,5 Züge 3,5 Züge - 60 - 85. Schule 91. Schule Schule Miltitz 78. Schule 100. Schule 3,5 Züge 3,5 Züge 2 Züge 2 Züge 3,5 Züge Die Kapazitäten der Grundschulen innerhalb ihrer Schulgebäude sind bzw. werden sehr bald ausgeschöpft sein. Da in den kommenden Jahren ein schnelles Ansteigen der Schülerzahlen zu erwarten ist, ist es erforderlich, die Schullandschaft den sich verändernden Bedingungen anzupassen. Die Bereitstellung eines Ersatzbaus für die 78. Schule ist notwendig, da sie sich seit vielen Jahren in einem ehemaligen Kita-Gebäude befindet und den Anforderungen für eine Schule nicht gerecht wird. Zugleich wird mit der Bereitstellung des Ersatzbaus die Kapazität erhöht. Ergänzt wird das Schulangebot im Grundschulbereich durch zwei Schulen in freier Trägerschaft. Deren Kapazitätsrichtwerte betragen: Freie Schule Leipzig e.V. Bischöfliches Maria-MontessoriSchulzentrum Leipzig 1 Zug 2 Züge Außer der 90. Schule und der Schule Miltitz, ist den anderen Grundschulen je ein Hort zugeordnet, der Räume im gleichen Gebäude nutzt bzw. nachnutzt. Die Schülerinnen und Schüler der Schule Miltitz und der 90. Schule nehmen Hortangebote bei freien Trägern wahr. Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen 2016/17 IST 2016/17 Plan 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 90. Schule 21 21 28 31 30 37 41 42 43 43 43 J.-Ringelnatz-Schule 85. Schule Fr.-Fröbel-Schule 226 215 222 225 218 235 250 260 268 297 307 Schule … 2027/28 …2030/31 91. Schule 79 79 85 85 84 96 99 103 108 113 113 Schule Miltitz 46 46 51 52 51 61 63 68 70 74 74 78. Schule 100. Schule 141 140 145 154 151 166 184 193 199 210 112 Summe 513 501 531 547 534 595 637 666 688 737 649 Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen Kapazität in Klassen 2016/17 IST 2016/17 Plan 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 4 4 4 4 5 8 8 8 8 8 8 8 42 35 39 43 43 43 44 47 48 49 52 58 91. Schule 14 12 14 16 17 16 18 18 18 18 20 22 Schule Miltitz 8 7 7 7 8 8 9 10 11 12 12 12 78. Schule 100. Schule 22 (28) 19 21 26 26 26 29 30 31 32 38 38 Gesamt 90 (96) 77 85 96 99 101 108 113 116 119 130 138 Schule 90.Schule J.-Ringelnatz-Schule 85. Schule Fr.-Fröbel-Schule Die Zahlen in Klammer sind bereits bekannte, geplante Erweiterungen. - 61 - 2022/23 2023/24 .... 2027/28 .... 2030/31 Auslastung der Grundschulkapazität im SB West Im Ergebnis der aktuellen Bevölkerungsprognose ist ersichtlich, dass der zu erwartende Bedarf an Grundschulkapazitäten für Grünau mit den vorhandenen Schulen nicht gesichert werden kann. Da in und am Rand von Grünau noch ausreichend Freiraum für Wohnbebauung gegeben ist, und davon ausgegangen wird, das die bestehenden Wohngebiete wieder stärker nachgefragt werden, wird von einer starken Bevölkerungsentwicklung ausgegangen. Dies führt dazu, dass erheblich mehr Anmeldungen zu erwarten sind als mit der Bevölkerungsprognose von 2013 eingeschätzt wurde. Es ist erkennbar, dass die vorhandenen Kapazitäten für den Grundschulbedarf in der Gesamtheit nur bis zum Schuljahr 2017/18 ausreichen. Die sich abzeichnende Überbelegung kann mit dem Ersatzbau für die 78. Schule und deren Kapazitätserweiterung um einen Zug sowie in Nutzung von horteigenen Räumen als Unterrichtsräume bis spätestens 2020 kompensiert werden kann. Anschließend müssen zusätzliche Kapazitäten bereitgestellt werden. Hierzu sind Kapazitäten für insgesamt drei vierzügige Grundschulen zu schaffen. Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte 90. Schule - einzügig (Garskestraße 21) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Schönau. Sie nutzt das 2006 sanierte Schulhaus gemeinsam mit dem Grundschulteil einschließlich dem Betreuungsangebot des Förderzentrums für Erziehungshilfe. Der Schule ist kein eigener Hort zugeordnet. Die Schülerinnen und Schüler, welche einen Hort besuchen, nehmen Freizeitangebote im Wohnumfeld wahr (u. a. Kita der Fröbel Leipzig GmbH). Die Prognose geht davon aus, dass die Schule bereits ab 2019/20 eine Zweizügigkeit aufweisen wird. Handlungsbedarf: Der Mehrbedarf für eine zusätzliche Klasse kann mit den vorhandenen Räumen gesichert werden. Da dies ab dem Schuljahr 2019/20 nicht mehr möglich ist, müssen zusätzliche Kapazitäten für vier Klassen geschaffen werden. Die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der 91. Schule kann dazu führen, dass eine optimale Auslastung der Schulen erfolgt und die Klassenbildung flexibel gestaltbar ist. Dadurch kann das Problem der Überbelegung ggf. noch et- - 62 - was gedämmt, jedoch nicht dauerhaft gelöst werden. Zusätzlich muss die Hortkapazität beim freien Träger erweitert werden. Auslastung der Grundschulkapazität in der 90. Schule 91. Schule - dreieinhalbzügig (Uranusstraße 1) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Nord. Die Prognose zeigt, dass der Bedarf aus dem Schulbezirk nicht befriedigt werden kann. Die Schule führt zwei DaZKlassen. Handlungsbedarf: Ab 2020 bis 2025 werden vier zusätzliche Klassenräume benötigt. Ab 2026 bis 2030 werden weitere sieben Klassenräume benötigt. Mit der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks der 91. Schule mit der 90.Schule kann auf die tatsächlich anfallenden Bedarfe pro Schuljahr flexibler reagiert werden. Das Problem der kurzfristig zu erwartenden Überbelegung soll mit einem Anbau gelöst werden. Auslastung der Grundschulkapazität in der 91. Schule - 63 - Gemeinsamer Schulbezirk Grünau-West 78. Schule - zweizügig (Binzer Straße 14) 100. Schule - dreieinhalbzügig (Miltitzer Allee 1) Beide Schulen befinden sich im Ortsteil Lausen-Grünau. Das Schulhaus der 78. Schule ist eine ehemalige Kindertagesstätte und entspricht nicht den baulichen Vorgaben, die an ein Schulhaus gestellt werden. Die vom Gesetzgeber vorgegebene maximale Belegung von 28 Schülerplätzen pro Klasse kann nicht umgesetzt werden. Aufgrund von brandschutztechnischen Bestimmungen ist nur die Unterrichtung von 24 Schüler/-innen pro Klasse möglich ist. Insofern ist die Kapazität auf 192 Schüler festgelegt. Um den Bedarf an Schulplätzen sichern zu können führen beide Schulen einen gemeinsamen Schulbezirk. An der 100. Schule werden zwei DaZ-Klassen geführt. Handlungsbedarf: Für die 78. Schule wird ein Gebäude am Schulstandort „An der Kotsche“ dreieinhalbzügig hergerichtet. Die Fertigstellung ist für 2019 avisiert. Damit erfolgt eine Erweiterung der Kapazität der Schule um 1,5 Züge. Ab 2023 wird im gemeinsamen Schulbezirk ein Kapazitätsbedarf für 14 zusätzliche Klassen benötigt. Dies erfordert einen dreieinhalbzügigen Schulneubau. Auslastung der Grundschulkapazität in der 78. Schule/100. Schule Schule Miltitz - zweizügig (Großmiltitzer Straße 4) Der Standort der Schule liegt zwischen dem Ort Miltitz und dem Neubaugebiet an der Großmiltitzer Straße. Der Schulbezirk erstreckt sich über Miltitz und einen Teil des Ortsteils Grünau-Nord. Der Schule ist kein eigener Hort zugeordnet. Die Schülerinnen und Schüler, welche einen Hort besuchen, nehmen Freizeitangebote im Wohnumfeld wahr (u. a. Kita der Volkssolidarität Ringstraße). Handlungsbedarf: Gemäß der aktuellen Bevölkerungsprognose ist eine dauerhafte Erweiterung der Schule um einen Zug, auf Zwölf Klassen zu erwarten. Ab 2020 müssen vier zusätzliche allgemeine Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt werden. Die Erweiterung ist in Abhängigkeit vom Schulneubau an der Kotsche, hinsichtlich der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks oder ggf. Änderung der Schulbezirksgrenzen zu betrachten. Die Erweiterung kann auch durch einen Anbau bis zum ggf. Bau einer neuen Schule im Gebiet erfolgen. Zusätzlich muss die Hortkapazität beim freien Träger erweitert werden. - 64 - Auslastung der Grundschulkapazität der Schule Miltitz Gemeinsamer Schulbezirk Grünau-Mitte Joachim-Ringelnatz-Schule - dreieinhalbzügig (Grünauer Allee 35) Friedrich-Fröbel-Schule - dreieinhalbzügig (Mannheimer Straße 128c) 85. Schule - dreieinhalbzügig (Stuttgarter Allee 3) Diese drei Schulen sichern die Grundschulversorgung im den Ortsteilen Grünau-Ost und Grünau-Mitte. Sie führen einen gemeinsamen Schulbezirk. Die Prognose zeigt auf, dass die zu erwartende Schülerschaft mit den vorhandenen Kapazitäten im gemeinsamen Schulbezirk langfristig nicht versorgt werden kann. Die Joachim-Ringelnatz-Schule und die 85. Schule führen je eine DaZ-Klasse. An der Friedrich-FröbelSchule werden zwei DaZ-Klassen geführt. Zuzüglich werden an der 85. Schule zwei LRS-Klassen geführt. Handlungsbedarf: Ab dem Schuljahr 2022 werden aufbauend bis zum Schuljahr 2030 Kapazitäten für 16 zusätzliche Klassen benötigt, was einen vierzügigen Schulneubau erfordert. Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk - 65 - Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Die Grundschulversorgung im Stadtbezirk kann ohne Schaffung zusätzlicher Kapazitäten langfristig nicht gesichert werden. Mit der positiven Bevölkerungsprognose für das Gebiet, ist ein starker Anstieg der Schülerzahlen zu erwarten. Insofern ist im Prognosezeitraum der Neubau von Kapazitäten für 39 zusätzliche Klassen erforderlich. Rechnerisch ergeben sich daraus drei vierzügige Grundschulen. Inwieweit es Sinn macht neue Grundschulen zu bauen oder an bestehenden Grundschulen die vorhandenen Kapazitäten durch einen Anbau oder Raumsysteme zu erweitern, muss im Einzelfall geprüft werden. Lösungsansatz: Gemeinsamer Schulbezirk der 90. Schule mit der 91. Schule ab 2018/19. Erweiterung der Kapazität der 90. Schule um vier Klassen. Bereitstellung ab 2019. Die Erweiterung kann nur durch eine Anbau oder durch ein Raumsystem bis zum ggf. Bau einer neuen Schule im Gebiet erfolgen. Erweiterung der Kapazität der 91. Schule um vier Klassen. Bereitstellung ab 2020. Erweiterung der Kapazität um weitere vier Klassen. Bereitstellung ab 2026. Die Erweiterung soll durch eine Anbau oder durch ein Raumsystem bis zum ggf. Bau einer neuen Schule im Gebiet erfolgen. Erweiterung der Kapazität der Schule Miltitz um vier Klassen. Bereitstellung ab 2020. Die Erweiterung ist in Abhängigkeit vom Schulneubau an der Kotsche, hinsichtlich der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks oder ggf. Änderung der Schulbezirksgrenzen zu betrachten. Die Erweiterung kann auch durch einen Anbau bis zum ggf. Bau einer neuen Schule im Gebiet erfolgen. Alternativ: Statt Schaffung der zusätzlichen Kapazitäten an den Schulstandorten der 90. und 91. Schule und der Schule Miltitz wird im Gebiet zwischen Schönau und Grünau-Nord ein neuer drei- bis vierzügiger Grundschulstandort mit Sporthalle errichtet. Vorzugsweise sollte dieser neue Schulstandort zentral liegen. Bis zu dessen Fertigstellung sind die Kapazitätsdefizite dem Bedarf entsprechend durch Raumsysteme auszugleichen. Dafür ist umgehend eine Flächensicherung erforderlich. Der Schulstandort An der Kotsche wird dreieinhalbzügig für die 78. Schule mit Hort saniert. Die Fertigstellung ist für 2019 avisiert. Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten als neue drei- bis vierzügige Grundschule mit Sporthalle im gemeinsamen Schulbezirk der 78. Schule und 100. Schule, ab 2023. Dafür ist umgehend eine Flächensicherung erforderlich. Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten als neue vierzügige Grundschule mit Sporthalle im gemeinsamen Schulbezirk der Joachim-Ringelnatz-Schule, der 85. Schule und der Friedrich-Fröbel-Schule, ab 2025. Vorzugsweise sollte dieser neue Schulstandort so liegen, dass auch Schüler und Schülerinnen aus dem Gebiet südlich des Lausener Weges diesen fußläufig gut erreichen können. Dafür ist umgehend eine Flächensicherung erforderlich. Erweiterung der Hortkapazitäten bei den freien Trägern, die das Hortangebot für die Schüler der 90. Schule und Schule Miltitz sicherstellen. - 66 - 4.9 Stadtbezirk – Alt-West Übersicht Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk sechs Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Die Grundschulen in Gundorf, Böhlitz-Ehrenberg sowie Rückmarsdorf wurden im Zuge der Eingemeindungen in das Leipziger Schulnetz integriert und sind in ihrem Bestand festgeschrieben, sofern die gesetzlich geforderten Mindestschülerzahlen erreicht werden. Veränderungen des Schulstandortes bedürfen hierbei des beiderseitigen Einverständnisses. Ergänzt werden die Grundschulen im Stadtbezirk durch die Nachbarschaftsschule. Im Rahmen eines Schulversuchs werden Kinder im Grundschulalter aufgenommen und über zehn Schuljahre bis zum Realschulabschluss geführt. Die Schule besitzt keinen eigenen Schulbezirk, sondern kann Schüler aus dem gesamten Stadtgebiet aufnehmen. Der Schulversuch ist gegenwärtig in Form und Inhalt bis zum Jahr 2017 beschieden. Die Zügigkeiten nach Richtkapazität betragen bei den Schulen: 172. Schule 157. Schule 46. Schule Schule Böhlitz-Ehrenberg 3,5 Züge 2,5 Züge 4 Züge 3 (4) Züge - 67 - Schule Gundorf Schule Rückmarsdorf Nachbarschaftsschule 1 Zug 1,5 Züge 2 Züge Jeder Grundschule ist ein Hort zugeordnet. Die Horte in Böhlitz-Ehrenberg, Gundorf sowie der Nachbarschaftsschule werden von einem freien Träger betrieben. Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen Schule 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 … 2027/28 …2030/31 172. Schule 108 120 128 108 139 140 146 154 165 167 157. Schule 74 76 80 77 88 90 89 90 91 90 46.Schule 94 94 102 90 108 110 115 120 126 126 Schule B.-Ehrenberg 68 68 69 71 81 76 78 85 91 92 Schule Gundorf 20 19 20 21 23 22 23 24 27 28 Schule Rückmarsdorf 31 26 28 32 28 28 33 36 39 40 Summe 395 403 427 399 467 466 484 509 539 543 Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen Schule Kapazität 2016/17 2017/18 2018/19 172. Schule 16 15 19 19 19 21 21 22 23 25 25 157. Schule 10 11 12 12 12 13 14 15 16 16 16 46. Schule 16 18 19 20 20 20 20 21 22 24 24 Schule B.-Ehrenberg 12 12 12 12 12 12 12 12 13 16 16 Schule Gundorf 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Schule Rückmarsdorf 6 8 7 8 8 8 8 8 8 8 8 64 68 73 75 75 78 79 82 86 93 93 Gesamt 2019/20 2021/21 2021/22 2022/23 2023/24 .... 2028/29 .... 2030/31 Auslastung der Grundschulkapazität im SB Alt-West Die Richtkapazitäten sind im Stadtbezirk ausgelastet. Es erfolgt an einigen Schulstandorten eine Überbelegung. Parallel dazu laufen bereits Planungen und Baumaßnahmen, um die Kapazitäten zu erhöhen (Böhlitz-Ehrenberg, Gundorf, Rückmarsdorf). Für den Stadtbezirk Alt-West ist im Gesamtbedarf eine Überschreitung gegenüber der aktuell vorhandenen Richtkapazität um bis zu 20 Klassen prognostiziert. Dabei wird ein starkes Ansteigen der zusätzlichen Bedarfe im Bereich Leutzsch, im Zuge der Revitalisierung der Georg-Schwarz-Straße, ausgemacht. Mit der Errichtung des Schulstandortes an der Gießerstraße (vierzügige Grundschule) werden Bereiche der Schulbezirke der 172. und 157. Schule und 46. Schule dieser Schule zugeordnet. Dies wird im wesentlichen die Wohnquartiere im Ortsteil Lindenau betreffen. Mit der Erarbeitung der nächsten Fortschreibung zur Schulnetzplanung wird die Entscheidung zur Bildung eines gemeinsamen bzw. eigenständigen Schulbezirks getroffen. - 68 - Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte 172. Schule (Prießnitzstraße 19) Die 172.Schule befindet sich im Ortsteil Leutzsch. Das Schulgebäude wurde 1977 errichtet und ist für eine 3,5-Zügigkeit ausgelegt. An der Schule ist eine Vorbereitungsklasse DAZ eingerichtet. Handlungsbedarf: Die Schule kann das Schüleraufkommen aus dem Schulbezirk voraussichtlich ab dem Jahr 2020 nicht mehr mit eigenen Raumressourcen absichern. Hier wirkt sich die Revitalisierung der Wohngebiete entlang der Georg-SchwarzStraße auf die Schulraumbedarfe nachhaltig aus. Damit besteht die Notwendigkeit einer extensiven Erweiterung der Schulhauskapazitäten im Bereich Leutzsch. Auslastung der Grundschulkapazität in der 172. Schule - 69 - 157. Schule (Hans-Driesch-Straße 41) Das im Ortsteil Leutzsch befindliche Schulgebäude wurde 1881 errichtet. Der Hort ist im Gebäude mit untergebracht. Die Schule ist mit einem Kapazitätsrichtwert von zweieinhalb Zügen (zehn Klassen) ausgewiesen. Handlungsbedarf: Wie auch an der 172. Schule wird der Raumbedarf die vorhanden Richtkapazität des Schulhauses übersteigen. Eine bauliche Erweiterung ist vor Ort nicht möglich. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten, im Zusammenhang mit der Bedarfsentwicklung der 172. Schule, ist erforderlich. Dabei sollte neben Schulbezirksveränderungen auch eine mögliche Verlagerung an den Standort Uhlandstraße geprüft werden. Auslastung der Grundschulkapazität in der 157. Schule 46. Schule (Saalfelder Straße 29) Das Gebäude der 46. Schule wurde 1896 im Ortsteil Neulindenau errichtet. Die Kapazität der Schule ist mit einer Vierzügigkeit ausgewiesen. In der Schule werden neben den Schüler/-innen aus dem Schulbezirk auch zwei LRS-Klassen unterrichtet sowie eine Vorbereitungsklasse DAZ geführt. Handlungsbedarf: Das Schüleraufkommen im Bereich der 46. Schule lässt bis zum Jahr 2022 die Überschreitung des Richtwertes um bis zu einem Zug erwarten. Bedingt durch die baulichen Reserven, kann dieses Aufwachsen im Raumbestand der Schule aufgefangen werden. Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der Wohnbebauung im Schulbezirk sowie dem angrenzenden Bereich des Lindenauer Hafens (dem Schulbezirk der 90. Schule zugeordnet) ist zu prüfen, ob die Notwendigkeit der Schaffung neuer Grundschulkapazitäten ab dem Jahr 2022 besteht. Dazu sind frühzeitig Vorbehaltsflächen auszuweisen. - 70 - Auslastung der Grundschulkapazität in der 46. Schule Schule Böhlitz-Ehrenberg (Heinrich-Heine-Straße 64) Die Schule nutzt gemeinsam mit der Heinrich-Pestalozzi-Schule die Gebäude auf dem Areal in Böhlitz-Ehrenberg. Der Hort wird in freier Trägerschaft geführt. Die Schule ist aktuell mit einem Kapazitätsrichtwert von drei Zügen ausgewiesen. Handlungsbedarf: Die Prognose der Schülerzahlen geht davon aus, dass das Schüleraufkommen der Schule die Vierzügigkeit erreicht. Mit der Erarbeitung eines zukunftsfähigen Konzeptes zum Schulstandort in Böhlitz-Ehrenberg wird darauf bereits reagiert. Im Jahr 2014 erfolgte die Ablösung des bisherigen Containerbaus durch einen Teilneubau. Im zweiten Bauabschnitt wird der bestehende Flachbau ersetzt. Dabei erfolgt die Anpassung an die künftigen Bedarfe von Grundschule und Hort. Ziel ist die Bereitstellung aller räumlichen Angebote für die Grundschule und den Hort in einem Gebäude am Schulstandort und damit die Aufgabe der zusätzlichen Nutzung von Räumen im Haus der Oberschule in Böhlitz-Ehrenberg. Auslastung der Kapazität in der Schule Böhlitz-Ehrenberg - 71 - Schule Gundorf (Leipziger Straße 210) Das heutige Gebäude wurde 1902 als Volksschule erbaut. Die Schule ist mit einem Kapazitätsrichtwert für eine einzügige Schule ausgewiesen. Der Hort, in freier Trägerschaft, nutzt ein eigenes Objekt in der Nähe der Schule. Handlungsbedarf: Die Prognose erwartet in den kommenden Jahren keine Überschreitung des Kapazitätsrichtwertes. Das vorhandene Raumangebot ermöglicht jedoch bei maximaler Auslastung des Standortes nur die Unterrichtung von fünf Klassen. Diese Anzahl wurde in den vergangenen Jahren mitunter erreicht. Die bauliche Entwicklung der Schule ist dahingehend voranzutreiben, dass die vorhandenen Raumreserven die Führung von 1,5 Zügen ermöglichen können. Dies soll im Rahmen der baulichen Aufwertung des Schulstandortes mit vorgenommen werden. Auslastung der Kapazität in der Schule Gundorf Schule Rückmarsdorf (An der Friedenseiche 4) Die Schule in Rückmarsdorf besteht aus zwei Gebäuden, welche 1877 bzw. 1913 erbaut wurden. Zwischen den Gebäuden ist eine Turnhalle eingerichtet, die 1997 erbaut wurde. Die Schule ist für eine 1,5-Zügigkeit ausgelegt (sechs Klassen). Handlungsbedarf: Die Richtkapazität der Schule ist bereits ausgeschöpft. Es erfolgt bereits jetzt eine Überbelegung. Der langfristige Bedarf wird spätestens ab dem Jahr 2022 als dauerhaft zweizügig prognostiziert. Hier muss eine räumliche Erweiterung vorgenommen werden, um die Bedarfsabsicherung, sowohl für die Schule als auch für den Hort, zu gewährleisten. Erste Entwurfsstudien zeigen die Möglichkeiten der baulichen Anpassung an die kommenden Bedarfe auf. - 72 - Auslastung der Kapazität in der Schule Rückmarsdorf ! Nachbarschaftsschule (Gemeindeamtsstraße 8-10) Die Schule befindet sich im Ortsteil Alt-Lindenau. Im Rahmen des Schulversuchs „Schule mit besonderem pädagogischen Profil / Gemeinschaftsschule“ werden Kinder im Grundschulalter aufgenommen und über zehn Schuljahre bis zum Realschulabschluss geführt. Die Nachbarschaftsschule arbeitet zur Weiterentwicklung der Oberschule und zur individuellen Förderung der Schüler/-innen als Konsultationsschule mit den Schwerpunkten zur Wochenplanarbeit der Klassen 1-3, der Projektarbeit in den Klassenstufen 1-8, sowie an der Entwicklung eines naturwissenschaftlichen Konzeptes in Leipzig. Die gegenwärtige Genehmigung des Schulversuchs ist bis zum 31.07.2017 befristet. Die Stadt Leipzig als Träger des Schulversuchs wird die Weiterführung beantragen. Handlungsbedarf: Es besteht kein Handlungsbedarf. Aufgrund ihres besonderen Schulmodells wird sie weiterhin Teil der Leipziger Bildungslandschaft sein. Zugleich kann das Schulmodell mit der vorhandenen Kapazität weitergeführt werden. " - 73 - Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Für den Stadtbezirk Alt-West ist im Gesamtbedarf eine Überschreitung gegenüber der aktuell vorhandenen Richtkapazität um bis zu 20 Klassen prognostiziert. Besonders durch die städtebauliche Entwicklung im Bereich der Magistrale der Georg-Schwarz-Straße entsteht ein Anpassungsbedarf für die 172. und 157. Schule, welcher mit den bestehenden räumlichen Möglichkeiten nicht mehr erreichbar sind. Da im angrenzenden Stadtbezirk Südwest am Standort Gießerstraße eine vierzügige Grundschule errichtet wird, können dortige Kapazitäten zur Bedarfsabsicherung mit genutzt werden. Dazu wird eine Veränderung der bisherigen Schulbezirke der 157. und 172. Schule, im Bereich des Lindenauer Marktes, erforderlich sein. Im Einzugsbereich der 46. Schule sowie dem angrenzenden Lindenauer Hafen wird ebenfalls eine positive Bevölkerungsentwicklung erwartet. Damit würden voraussichtlich ab 2022 die Bedarf soweit ansteigen, dass mit einer Kapazitätserweiterung reagiert werden muss. Dazu sollten frühzeitig potentielle Vorbehaltsflächen ausgewiesen werden. Lösungsansatz: • Es muss eine Möglichkeit zur Erweiterung der Raumressourcen für die Schule Rückmarsdorf gefunden werden. Eine Vorstudie zeigt die generelle Möglichkeit auf, die erforderlichen baulichen Erweiterungen am Schulstandort vorzunehmen. Der Bedarf dafür besteht ab dem Jahr 2022 dauerhaft. • Die Raumreserven der Schule Gundorf sind im Rahmen der baulichen Aufwertung zu erweitern, um eine Überschreitung der maximal möglichen Aufnahmekapazität zu vermeiden. • Für die Schule Böhlitz-Ehrenberg erfolgt die Weiterführung der Umsetzung des „zukunftsfähigen Konzeptes zum Schulstandort Böhlitz-Ehrenberg“. • Mit der Fertigstellung des Schulneubaus an der Gießerstraße wird eine Veränderung der Schulbezirke der 172. und 157. Schule vorgenommen. Zugleich erfolgt die Prüfung der Verlagerung der 157.Schule an den Standort Uhlandstraße. • Im Bereich der 46. Schule erfolgt die Sicherung einer Vorbehaltsfläche für einen möglichen zweizügigen Grundschulstandort ab dem Jahr 2022. - 74 - 4.10 Stadtbezirk Nordwest Übersicht Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen im Stadtbezirk Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft. Die Schule Stahmeln ist mit zwei Schulhäusern in Stahmeln und Lützschena untergebracht. Die 39. Schule ist gemeinsam mit einem Gymnasium in einer Schulanlage untergebracht, barrierefrei eingerichtet und ermöglicht die integrative Unterrichtung von Schüler/-innen mit körperlichen Behinderungen. Der zugehörige Hort hat keine separaten Räume. Die Paul-Robeson-Schule ist gemeinsam mit einer Oberschule in einem Schulhaus untergebracht, soll ab dem Jahr 2018 in einem eigenen Gebäude am Standort im Opferweg untergebracht werden. Die Zügigkeiten der Schulen betragen: Wilhem-Hauff-Schule 39. Schule Paul-Robeson-Schule Shcule Stahmeln Alfred-Kästner-Schule 3,5 Züge 2 Züge 1,5 Züge (später 3 Züge) 2 Züge 2 Züge Jeder Grundschule ist ein Hort zugeordnet, welcher in der Regel im gleichen Gebäude untergebracht ist und von Schülern der Grundschule besucht wird. Der Hort der AlfredKästner-Schule wird von einem freien Träger geführt. Für die Grundschule Stahmeln werden zwei Horte in freier Trägerschaft geführt. - 75 - Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen Schule 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2027/28 2030/31 Wilheml-Hauff-Schule 72 79 91 85 110 116 124 130 149 156 39. Schule 48 53 60 56 71 75 81 83 94 97 Paul-Robeson-Schule 49 53 56 53 61 65 68 67 69 69 Schule Stahmeln 40 47 47 43 48 48 52 53 57 59 A.-Kästner-Schule 42 46 45 43 44 46 48 49 52 52 Summe 251 278 299 280 334 350 373 382 421 433 Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen Schule Wilhelm-Hauff-Schule 39.Schule Kapazität 2016/17 2017/18 2018/19 2028/29 2030/31 14 15 15 16 2019/20 2020/21 19 19 2021/22 20 2022/23 2023/24 21 22 26 27 8 8 8 9 9 12 12 12 12 16 16 6 (12) * 7 8 8 9 10 12 12 12 12 12 Schule Stahmeln 8 7 9 9 9 9 9 9 9 13 13 A.-Kästner-Schule 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 58 61 62 63 75 76 Paul-Robeson-Schule 44 (50) 45 48 50 54 * Erhöhung der Kapazität in neuem Schulgebäude am Opferweg Gesamt Auslastung der Grundschulkapazität im SB Nordwest Die aktuell vorhandene Richtkapazität der Schulen ist ausgeschöpft. Es erfolgen an einzelnen Schulen,Überbelegungen zur Absicherung des Unterrichtes. Für den Standort der Paul-Robeson-Schule wurde bereits mit der Fortschreibung der Schulnetzplanung im Jahr 2012 die Entwicklung aufgezeigt. Bis zum Jahr 2018 soll eine Reaktivierung des Objektes am Opferwegs erfolgen. Damit kann die Schule dann umziehen und erweiterte Kapazitäten nutzen. Für den Schulstandort Lützschena / Stahmeln ist die Erweiterung des Objektes Windmühlenweg (Lützschena) vorgesehen. Die 39. Schule hat eine Auslastung erreicht, bei der dem zugeordnetem Hort kein eigener Raum mehr im Gebäude zur Verfügung steht. Hier stehen keine Reserven mehr zur Verfügung. Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte - 76 - Wilhelm-Hauff-Schule (Diderotstraße 37) Die Schule befindet sich im Ortsteil Möckern und wurde 1974 errichtet. Die Schule ist mit einer Richtkapazität für 3,5 Züge (14 Klassen) ausgewiesen. Am Schulstandort befindet sich ein weiteres Gebäude, welches künftig die Schule an der Diderotsdtraße (Oberschule) beherbergen wird. Handlungsbedarf: Es wird ein Mehrbedarf von bis zu zehn Klassen prognostiziert. Dies entspräche dem Bedarf einer zweizügigen Schule. Im nördlichen Bereich des Schulbezirks (Max-Liebermann-Straße) wird gegenwärtig eine Vorbehaltsfläche für die kapazitive Erweiterung (dreizügige Grundschule) entwickelt. In einem gemeinsamen Schulbezirk können damit die Möglichkeiten geschaffen werden, die Mehrbedarfe abzudecken. Auslastung der Kapazität in der Wilhelm-Hauff-Schule 39. Schule (Gustav-Kühn-Straße 1) Das Gebäude wurde 1858 errichtet und nach umfangreichen Rekonstruktionsmaßnahmen mit einem dazugehörigen Anbau im Jahr 1993 als Grundschule mit einer zweizügigen Richtkapazität wieder eingerichtet. Die Schule ist barrierefrei und unterrichtet körperbehinderte Schüler integrativ. Der zugehörige Hort hat keine separaten Räume. Die 39. Schule ist gemeinsam mit einem Gymnasium in einer Schulanlage untergebracht. Eine extensive Erweiterung ist nicht möglich. Handlungsbedarf: Voraussichtlich ab dem Jahr 2020 wird die Kapazität der Schule vollständig ausgelastet sein. Weitere Reserven stehen nicht zur Verfügung. Der Mehrbedarf entspricht einer zweizügigen Schule. Mit Blick auf die Bereitstellung des Schulobjektes am Opferweg kann ein Teil des Mehrbedarfes durch eine Veränderung des Schulbezirkes temporär abgesichert werden. Grundsätzlich wird der Bedarf an der extensiven Kapazitätserweiterung, in der Größenordnung einer Zweizügigkeit, gesehen. - 77 - Auslastung der Kapazität in der 39. Schule Paul-Robeson-Schule (Jungmannstraße 5) Das Gebäude der Schule wurde 1973 errichtet. Die Schule wird durch Grundschule, Oberschule sowie den Hort genutzt. Die vorhandene Mehrfachnutzung führt zu einer Beschränkung der Richtkapazität auf 1,5 Züge. Handlungsbedarf: Voraussichtlich ab dem Jahr 2018 wird die Schule das Objekt im Opferweg nutzten können. Das Schulgebäude wird als dreizügige Grundschule mit Sporthalle sowie Hort reaktiviert. Es wird prognostiziert, das die Schule den eigenen langfristigen Bedarf mit den dann bestehenden Raumkapazitäten absichern kann. Auslastung der Kapazität in der Paul-Robeson-Schule - 78 - Schule Stahmeln (Stahmelner Höhe 1) Diese Schule nutzt gegenwärtig zwei Schulgebäude. Das Schulgebäude im Ortsteil Lützschena hat eine Kapazität von vier Klassen und liegt am Stadtrand. Das Gebäude in Stahmeln ist sanierungsbedürftig und als Schulhaus nicht gut geeignet. Der Kapazitätsrichtwert der Schule ist für eine zweizügige Schule mit acht Klassen ausgewiesen. Handlungsbedarf: Die Kapazität der Schule wird voraussichtlich ab dem Jahr 2025 überschritten und bedarf einer der räumlichen Erweiterung. Zugleich ist die Führung der Schule an zwei Standorten nicht optimal. Daher empfiehlt sich die räumliche Erweiterung am Standort Lützschena und die Konzentration der Schule an diesem Standort. Die notwendige Erweiterung der Kapazität auf eine prognostizierte Zweieinhalbzügigkeit ist bei der Konzentration auf einen Standort zu berücksichtigen. Die bisherige Mitteleinordnung geht von einer Realisierung bis zum Jahr 2019 aus. Auslastung der Kapazität in der Schule Stahmeln Alfred-Kästner-Schule (Gartenwinkel 30) Die Schule befindet sich im Ortsteil Lindenthal und wurde bis 1909 errichtet. Die Schule ist mit einer Richtkapazität für zwei Züge ausgewiesen. Der Hort, in freier Trägerschaft, nutzt ein eigenes Gebäude in der Nachbarschaft. Handlungsbedarf: Die Schule kann mit den vorhandenen Kapazitäten die Nachfrage nach Schulplätzen absichern. Abweichend dazu wurde mit dem Beschluss der Ratsversammlung zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplan 2016 die Festlegung getroffen, den Standort dreizügig zu planen und auszubauen. Diese Erweiterung könnte nach Umsetzung dazu genutzt werden, Teile der Schülerschaft der Paul-RobesonSchule (nördlich der B6) dem Schulbezirk zuzuordnen und damit Ressourcen für die Bedarf aus Möckern zu gewinnen. - 79 - Auslastung der Kapazität in der Alfred-Kästner-Schule Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Für die Nachfrage nach Schulplätzen wird eine langfristige Überschreitung der Bestandskapazitäten um bis zu 26 Klassen, gegenüber dem heutigen Stand, prognostiziert. Der größte Handlungsbedarf wird für den Bereich Möckern gesehen. Für die hier befindliche Wilhelm-Hauff-Schule sowie 39. Schule wird der Gesamtmehrbedarf für eine drei- bis vierzügige Schule prognostiziert. Dazu sind geeignete Standorte zu ermitteln. Während für den Schulbezirk der Wilhelm-Hauff-Schule mit der Entwicklung einer Vorbehaltsfläche am ehemaligen Kasernengelände entlang der Max-LiebermannStraße bereits ein Lösungsansatz besteht, ist für den kommenden Mehrbedarf der 39. Schule noch kein Standort gefunden. Mit der Inbetriebnahme des Schulhauses für die Paul-Robeson-Grundschule stehen Kapazitätsreserven für eine zwischenzeitliche Bedarfsabsicherung zur Verfügung. Langfristig wird der Schulbezirk die Kapazität der Schule am Opferweg aber selber benötigen. Für den Schulstandort Lützschena/Stahmeln muss eine Anpassung der Zielplanung dahingehend erfolgen, dass die bauliche Erschließung in Lützschena / Windmühlenweg den neu ermittelten Gesamtbedarf des Schulbezirkes berücksichtigt, da eine Mitnutzung der Schule am Opferweg mit den jetzt vorliegenden Prognosen nicht möglich ist. Durch die geplante Bebauung am ehemaligen Kasernengelände wird es zu einem erhöhten Bedarf kommen. Dieser muss durch zusätzliche Maßnahmen ausgeglichen werden. Lösungsansatz: • Beobachtung der Bedarfsentwicklung der 39. Schule, um frühzeitig erforderliche Maßnahmen zur Absicherung der schulischen Versorgung zu gewährleisten. Gegebenenfalls muss eine Verkleinerung des Schulbezirks der 39. Schule, in Richtung Paul-Robeson-Schule (im Opferweg) erfolgen. • Neubau einer weiteren zweizügigen Grundschule in Möckern zur Absicherung der prognostizierten Bedarfe der Wilhelm-Hauff-Schue und der 39. Schule. Es ist auch denkbar, im Schulbezirk der 39. Grundschule einen erweiterten (vier- - 80 - zügigen) Ersatzneubau zu schaffen. Damit kann das bisherige Schulgebäude aufgegeben werden und einer Nutzung durch die Werner-Heisenberg-Schule zugeführt werden. • Reaktivierung des Objektes im Opferweg (ehemalige 58.Schule) o in Arbeit • Aufgabe des Objektes Stahmelner Höhe und Konzentration der Schule auf das Objekt Windmühlenweg. Ziel ist die Realisierung bis zum Jahr 2019. o Abschluss der Rekonstruktion des Objektes für die neu ermittelten Bedarfe. • Sicherung einer Vorbehaltsfläche für einen Grundschulstandort im Bereich Gohlis-Nord / Möckern (vorzugsweise entlang der Max-Liebermann-Straße). • Dreizügiger Ausbau der Alfred-Kästner-Schule und Bedarfsabsicherung für Teile des bisherigen Grundschulbezirks der Paul-Robeson-Schule. - 81 - 4.11 Stadtbezirk Nord Übersicht Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk Im Stadtbezirk stehen neun Grundschulen in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung. Der Ersatzbau am Standort der Erich-Kästner-Schule wurde im Jahr 2013 in die Nutzung übernommen. Das alte Bestandsgebäude der Erich-Kästner-Schule soll nach der Nutzung als Vorinterim für das Gymnasium an der Telemannstraße wieder vollumfänglich dem Grundschulnetz zugeführt werden. Die Zügigkeiten nach Richtkapazität betragen: Geschwister-Scholl-Schule Erich Kästner-Schule Hans-Kroch-Schule 3,5 Züge 4 Züge 4 Züge - 82 - Karl-Liebknecht-Schule Adam-Friedrich-Oeser-Schule Carl-von-Linné-Schule 33. Schule Schule Seehausen Schule Wiederitzsch 3,5 Züge 3,5 Züge 2 Züge 2 Züge 1 Zug 3 Züge Jeder Grundschule ist ein Hort zugeordnet, welcher in der Regel im gleichen Gebäude untergebracht ist und von Schüler/-innen der Grundschule besucht wird. Die Horte der Schulen Wiederitzsch und Seehausen werden von freien Trägern geführt. Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen Schule 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2027/28 2030/31 Geschw.-Scholl-Schule 71 74 76 70 83 85 87 88 95 99 Erich-Kästner-Schule 129 135 131 124 146 153 156 159 176 182 Gemeins.SB Nord 142 151 171 159 194 204 199 203 214 219 A.-F.-Oeser-Schule 75 80 90 80 99 102 101 103 110 114 Carl-von-Linné-Schule 44 49 50 43 50 53 55 56 63 65 33.Schule 42 47 48 41 47 50 53 53 60 63 Schule Seehausen 24 23 21 22 17 17 17 17 19 19 Schule Wiederitzsch 95 97 85 92 82 85 87 89 98 101 Summe 622 656 672 631 718 749 755 768 835 862 Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen Schule Kapazität 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2028/29 2030/31 14 16 15 14 12 12 13 14 15 16 16 16 (20) (24) 19 20 20 20 21 22 23 24 27 28 Gemeins. SB Nord 30 24 25 27 27 29 31 32 33 34 34 A.-F.-Oeser-Schule 14 11 13 14 14 16 17 17 17 17 18 Carl-von-Linné-Schule 8 8 8 8 8 8 8 8 8 12 12 14 Geschw.-Scholl-Schule Erich Kästner-Schule 8 (12) (16) 10 10 10 10 10 10 10 10 14 Schule Seehausen 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Schule Wiederitzsch 12 13 16 15 16 15 15 16 16 16 16 98 (122) 105 111 112 111 115 120 110 127 124 142 33. Schule Gesamt Auslastung der Grundschulkapazität im SB Nord Im Stadtbezirk stehen nur noch wenige Reserven im Raumbestand zur Verfügung. Auf die bereits stattgefundenen Anstiege wurde mit der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks von Hans-Kroch-Schule und Karl-Liebknecht-Schule reagiert. Um das gestiegene Schüleraufkommen der Erich Kästner-Schule abzufangen, erfolgte ab dem Schuljahr 2016/17 die Mitnutzung des Altgebäudes an der Erfurter Straße. Das Haus soll nach dem Abschluss der Sanierung als eigenständige Grundschule betrieben werden. Die differenziert verlaufende Bedarfsentwicklung der einzelnen Schulstandorte verlangt weitere schulnetzplanerische Maßnahmen, um für die kommenden Jahre ausreichende Reserven zu schaffen. - 83 - Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte Geschwister-Scholl-Schule (Elsbethstraße 1) Die Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Süd und wurde 1873 errichtet. Die Schule ist mit einem Richtwert von 14 Klassen (3,5-Zügigkeit) angegeben. Eine energetische Teilsanierung ist erfolgt. Handlungsbedarf: Langfristig wird die Überschreitung der Richtkapazität um bis zu 2 Klassen prognostiziert. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung des Standortes der Erich-Kästner-Schule (Neubau und Altbau) ist die Rückführung der Nutzung auf die ausgewiesene Richtkapazität anzustreben. Dazu sollte ein gemeinsamer Schulbezirk mit der Erich-Kästner-Schule sowie der künftigen „Grundschule an der Erfurter Straße“ (Altgebäude Erich Kästner-Schule) gebildet werden. Auslastung der Grundschulkapazität in der Geschwister-Scholl-Schule - 84 - Erich Kästner-Schule (Erfurter Straße 9) Am Standort wurde ein Ersatzneubau für eine vierzügige Grundschule mit Hort errichtet. Nach der Fertigstellung des Neubaus erfolgte im Jahr 2013 der Umzug der Schule. Ab dem Schuljahr 2016/17 erfolgte eine Nutzungsausweitung der Erich-Kästner-Schule in das Altgebäude, um die Bedarfe der Grundschule abzusichern. Zugleich wird das ehemalige Schulgebäude als Vorinterim für das Gymnasium Telemannstraße genutzt. Handlungsbedarf: Trotz des Neubaus wird für die kommenden Jahre eine Überschreitung der Kapazität um bis zu zwölf Klassen erwartet. Veränderungen des Schulbezirks können hier keine Entlastung bringen, da die benachbarte Geschwister-SchollSchule ebenfalls Kapazitätsprobleme ausweist. Von daher ist eine extensive Kapazitätserweiterung notwendig. Dies soll durch die Reaktivierung des Altgebäudes an der Erfurter Straße erfolgen. In einem ersten Schritt erfolgte ab dem Schuljahr 2016/17 die Nutzungsausweitung auf das Altgebäude. Nach Abschluss der Sanierung des Altgebäudes soll eine eigenständiger Grundschulstandort etabliert werden. Auslastung der Grundschulkapazität in der Erich Kästner-Schule gemeinsamer Schulbezirk Nord Der gemeinsame Schulbezirk Nord wurde ab dem Schuljahr 2016/17 gebildet und vereint die Hans-Kroch-Schule und die Karl-Liebknecht-Schule. Die Hans-Kroch-Schule wurde im Jahr 1987 im Ortsteil Gohlis-Nord eingerichtet und ist als vierzügige Grundschule mit Hort ausgewiesen. Bestehende Überkapazitäten waren bis zum Frühjahr 2017 an die Grundschule des forum thomanum vermietet. Die Karl-Liebknecht-Schule wurde 1963 errichtet und befindet sich im Ortsteil GohlisNord. Der Kapazitätsrichtwert ist gegenwärtig für eine 3,5-zügige Grundschule ausgewiesen. Mit Abschluss der Brandschutzsanierung im Jahr 2013 konnte eine bessere Raumnutzung der oberen Etagen (Schaffung 2. Rettungsweg) erreicht werden. Handlungsbedarf: Langfristig wird eine Überschreitung der Richtkapazität um bis zu vier Klassen erwartet. Diese Überschreitung wird aus der künftigen Entwicklung der Wohngebiete entlang der Max-Liebermann-Straße abgeleitet. Die Sicherung einer Vorbehaltsfläche für eine weitere Grundschule (Werk „Motor“) in Arbeit. Damit kann durch die Veränderung der Schulbezirksgrenzen eine Raumbereitstellung vorgenommen werden. - 85 - Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk Nord Adam-Friedrich-Oeser-Schule (Geibelstraße 74) Die Schule wurde im Jahr 1978 errichtet und befindet sich im Ortsteil Eutritzsch. Die Schule ist als 3,5-zügie Schule mit einer Richtkapazität für 14 Klassen ausgewiesen. Die energetische Sanierung der Außenhülle sowie die Neugestaltung der Freiflächen ist abgeschlossen. An der Schule ist eine Vorbereitungsklasse für Ausländer eingerichtet. Handlungsbedarf: Langfristig wird die Überschreitung der Richtkapazität um bis zu 4 Klassen erwartet. Darauf muss zu gegebener Zeit mit der Veränderung des Schulbezirks reagiert werden. Auslastung der Grundschulkapazität in der Adam-Friedrich-Oeser-Schule - 86 - Carl-von-Linné-Schule (Delitzscher-Straße 110) Die Schule ist in einem 1876 errichteten Hauptgebäude zusammen mit der Lindenhofschule (Förderschule) untergebracht. Die Schule ist mit einer Richtkapazität für eine zweizügige Grundschule ausgewiesen und befindet sich im Ortsteil Eutritzsch. Handlungsbedarf: In der weiteren Bevölkerungsentwicklung wird für den Grundschulbereich ein Mehrbedarf von ca. einem Zug, voraussichtlich ab dem Jahr 2023/24, prognostiziert. Dieser kann im Raumbestand er Schule nicht mehr abgedeckt werden. Hier bieten sich Möglichkeiten der Veränderung des Schulbezirks in Richtung der 33. Schule an. Auslastung der Grundschulkapazität in der Carl-von-Linné-Schule ! " # 33.Schule (Anhalter Straße 1) Das Schulgebäude wurde bis 1910 errichtet und befindet sich im Ortsteil Eutritzsch. Für die Schule ist eine Richtkapazität für eine zweizügige Grundschule ausgewiesen. Die Schule nutzt 2,5 Etagen des Gebäudes. Die Speiseversorgung ist im Untergeschoss eingerichtet. Weitere eineinhalb Etagen des Gebäudes werden gegenwärtig nicht durch die Grundschule genutzt, sondern dienen aktuell als Vorinterim der künftigen Oberschule an der Diderotstraße. Handlungsbedarf: Es wird erwartet, dass das Schüleraufkommen im Schulbezirk der 33.Schule in den kommenden Jahren die Richtkapazität um bis zu eineinhalb Züge überschreiten wird. Darauf kann mit der schrittweisen Ausweitung der Gebäudenutzung durch die Grundschule reagiert werden. Darüber hinaus stehen im Haus weitere Reserven zur Verfügung, um den möglichen Mehrbedarf der Carl-von-Linné-Schule bei einer Änderung der Schulbezirke zu sichern. - 87 - Auslastung der Grundschulkapazität in der 33. Schule $$ Schule Seehausen (Seehausener Allee 17) Die Schule Seehausen befindet sich im Ortsteil Seehausen. Die Hortkinder werden durch einen freien Träger betreut. Die Schule ist als einzügige Grundschule ausgewiesen. Handlungsbedarf: Es wird erwartet, dass das Schüleraufkommen der Schule in den kommenden Jahren im eigenen Raumbestand abgesichert werden kann. Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule Seehausen - 88 - Schule Wiederitzsch (Zur Schule 11) Das heutige Gebäude wurde 1913 errichtet und 1980 erweitert. Die Schule ist mit einer Richtkapazität für eine dreizügige Grundschule ausgewiesen. Am Standort erfolgt die gemeinsame Gebäudenutzung mit der Oberschule. Der Hort, in freier Trägerschaft, nutzt Räume der Grundschule nach. Handlungsbedarf: Es wird erwartet, dass der kommende Bedarf nach Schulplätzen im Grundschulbereich mit den vorhandenen Kapazitäten des Gesamtstandortes nicht mehr vollumfänglich abgesichert werden kann. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2016 zeigte bereits den Handlungsbedarf dahingehend auf, dass es in Wiederitzsch notwendig ist wird, eine extensive Kapazitätserweiterung vorzunehmen. Dazu soll die Oberschule an einen eigenen Standort in Wiederitzsch verlagert werden. Damit können am jetzigen Standort ausreichende Grundschulkapazitäten geschaffen werden, um die Bedarfe langfristig abzusichern. Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule Wiederitzsch % & Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Für den Stadtbezirk Nord wird für den Prognosezeitraum eine Überschreitung der Richtkapazität um ca. 20 Klassen erwartet. Die Bedarfsentwicklung fällt dabei an den Schulstandorten unterschiedlich stark aus und erfordert differenzierte Anpassungsmaßnahmen. Neu Neubaumaßnahmen werden auch künftig Veränderungen bzw. die Bildung von gemeinsamen Schulbezirken erforderlich sein. Durch die geplante Bebauung am Hauptbahnhof (Westseite) und Ladebahnhof Eutritzsch wird es zu einem erhöhten Bedarf kommen. Dieser muss durch zusätzliche Maßnahmen ausgeglichen werden. Lösungsansatz: • Das Altgebäude der Erich Kästner-Schule (Erfurter Straße) verbleibt am Netz. Seit dem Schuljahr 2016/17 erfolgt die Nutzungsausweitung der Erich KästnerSchule auf das Gebäude. - 89 - • Mit dem Abschluss der Sanierung wird das Objekt als eigenständige „Grundschule an der Erfurter Straße“ im Schulnetz zur Verfügung stehen. • Zur gleichmäßigen und flexiblen Auslastung erfolgt die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks Gohlis-Mitte. Dabei werden die Erich Kästner-Schule, die Geschwister-Scholl-Schule sowie die „Grundschule an der Erfurter Straße“ einen gemeinsamen Schulbezirk bilden. • Mit dem Auszug der Schule Wiederitzsch (Oberschule) aus dem jetzigen Standort wird die Schule Wiederitzsch (Grundschule) das Objekt alleine nutzen. Damit kann eine Erweiterung der Raumkapazitäten sowie Neustrukturierung des Schulgebäudes erreicht werden. • Für die Schulbezirke der Carl-von-Linné-Schule, der Adam-Friedrich-OeserSchule sowie der 33. Schule werden die Bedarfe jährlich neu bewertet. Bei einer Notwendigkeit der Veränderung, sollen die Reserven an der 33. Schule erschlossen werden. - 90 - 5.0 Oberschulen Übersicht Planungsbereiche Oberschulen Bei der Ermittlung des Handlungsbedarfs muss zwischen den schulstandortspezifischen Erfordernissen und den stadtbezirksübergreifenden Aufgabenstellungen unterschieden werden. Hierbei gilt es, über die Zielstellung der Schulnetzplanung hinaus auch die stadtplanerische Entwicklung und sozialräumliche Gestaltung mit zu berücksichtigen. Da die Oberschulen nicht über Schulbezirke verfügen, ist die Wahlmöglichkeit für den Schulbesuch an allen Schulen im Stadtgebiet gegeben. Für die Bedarfsspezifizierung ist die Bildung von Planungsräumen erforderlich. Die Planungsräume der Oberschulversorgung sind identisch der Planungsräume der Gymnasien. Die Einzugsbereiche, Wegebeziehungen sowie gemeinsame Versorgungsräume finden Berücksichtigung. - 91 - Es lassen sich im Wesentlichen vier Planungsräume definieren, in denen jeweils fünf bis acht Oberschulen in kommunaler Trägerschaft zusammengefasst betrachtet werden. Die Oberschule vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung und schafft Voraussetzungen für eine berufliche Qualifizierung. Sie ist eine differenzierte Schulart und gliedert sich in einen Hauptschul- und einen Realschulbildungsgang. Die Schüler-innen erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe Neun den Hauptschulabschluss bzw. qualifizierenden Hauptschulabschluss. Mit erfolgreichem Besuch der Klassenstufe Zehn und bestandener Abschlussprüfung wird der Realschulabschluss erworben. Im Schuljahr 2016/17 bestehen 25 Oberschulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. An fast allen Oberschulen werden separate DaZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache) für Schüler/-innen mit Migrationshintergrund geführt. In diesen Klassen erlernen sie die Deutsche Sprache und werden phasenweise in die Regelklassen integriert. Die Integration dieser Schülerschaft findet in allen Oberschulen statt. Alle Schulen widmen sich auch der integrativen Unterrichtung und Betreuung von Schüler/-innen mit den unterschiedlichsten sonderpädagogischen Förderbedarfen. Eine Besonderheit stellt die Nachbarschaftsschule dar. Sie wird aufgrund eines spezifischen pädagogischen Konzeptes der Schulart „Gemeinschaftsschule“ zugeordnet. Mit dieser Schulart werden in Sachsen im Rahmen eines Schulversuchs Formen des längeren gemeinsamen Lernens und schulartübergreifende Kooperationen erprobt. Der Versuch begann im Jahr 2006 und hat eine Laufzeit bis 2017. Da aus der Historie heraus die Nachbarschaftsschule bereits seit den 1990er Jahren nach diesem Modell arbeitet, kann sie über das Ende des Schulversuchs hinaus, vom SMK genehmigt, weiterhin nach ihrem Schulmodell, dann als Konsultationsschule für die Weiterentwicklung der Oberschule und die individuelle Förderung von Schülern, agieren. Sie ist in der Stadt Leipzig die einzige Schule in kommunaler Trägerschaft dieser Art. Ergänzt wird das Oberschulangebot von sechs staatlich anerkannten Ersatzschulen/Schulart Oberschule und zwei Waldorfschulen in freier Trägerschaft: • • • • • • • • Freie Schule Leipzig e.V. Evangelisches Schulzentrum Bischöfliches Maria-Montessori-Schulzentrum TÜV Oberschule Leipzig Freie Oberschule Leipzig Dr. P. Rahn & Partner Oberschule Gohlis – Schulen für gemeinschaftliches Lernen e.V. Freie Waldorfschule Karl-Schubert-Schule (Freie Waldorfschule) Anzahl der Oberschulen, Schüler und Klassen in kommunaler und freier Trägerschaft 2016/17 Kommunale Träger Freie Träger Summe Anzahl der Schulen Schüler Anteil in % Klassen Anteil in % Schüler pro Klasse ∅ 25 10240 89,6 425 88,9 24,1 6 1187 10,4 53 11,1 22,4 31 11427 100 478 100 23,9 (ohne die beiden Waldorfschulen) - 92 - Die Zügigkeiten nach Richtkapazität betragen bei den Schulen in kommunaler Trägerschaft : Schulen Kapazitätsrichtwert in Zügen 2016/17 in Zügen nach Erweiterung am Schulstandort 3 2,5 3 2,5 3 3 3 2 2 2,5 2 3 2,5 2 2,5 3 2,5 3,5 3 2 3,5 2 3 2 2 65 4 2,5 4 3 3 3 3 3 4 2,5 2 3 2,5 4 2,5 3 3 3,5 5 2 3,5 4 3 4 2 79 Georg-Schumann-Schule* Petrischule Sportoberschule 20. Schule Christian-Gottlob-Frege-Schule 16. Schule Schule Paunsdorf Schule Mölkau 125. Schule Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz Schule am Weißeplatz Apollonia-von-Wiedebach-Schule Lene-Voigt-Schule Schule am Adler 56. Schule 84. Schule 94. Schule Helmholtzschule* Schule Georg-Schwarz-Straße H.-Pestalozzi-Schule 68. Schule P.-Robeson-Schule 35. Schule Schule Wiederitzsch Nachbarschaftsschule Summe Stand 10/2016 * beinhaltet das Projekt Produktives Lernen Standorte mit Kapazitätserweiterung sind fett gekennzeichnet Die Zügigkeiten der Schulen in freier Trägerschaft wurden aus vorliegenden Klassenzahlen abgeleitet und können durch Schulplatznachfrage und strukturelle Veränderungen innerhalb der Schulen abweichen. Schulen in freier Trägerschaft in Zügen Freie Schule Leipzig e.V. Evangelisches Schulzentrum Bischöfliches Maria-Montessori Schulzentrum TÜV Mittelschule Leipzig Freie Oberschule Leipzig Dr. P.-Rahn-Partner Mittelschule Gohlis Schulen für gem. Lernen e.V. Freie Waldorfschule Karl-Schubert-Schule Summe 1,0 1,5 2 1,5 3 1,0 10,0 Stand 10/2016 Die Freie Waldorfschule und die Karl-Schubert-Schule führen die Schüler/-innen in Gemeinsamkeit über 13 Schuljahre bis zum Realschulabschluss oder gymnasialen Abschluss. Eine separate Oberschulstatistik wird hier nicht geführt. Der AHF - 93 - Schulverein (freier Träger) beabsichtigt auf dem Gebiet der Alten Messe neben der Erweiterung der Grundschule auch die Einrichtung einer zweizügigen Oberschule ab dem Schuljahr 2017/18. Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf " ! ! Das obige Diagramm stellt die Entwicklung der Gesamtklassen an den Oberschulen dar. Daraus ist zu entnehmen, dass die Aufnahmekapazität der Oberschulen erschöpft ist. Der Kapazitätsbedarf an Oberschulen wird sich im Zusammenhang mit dem weiteren Anstieg der Gesamtschülerzahl in den nächsten Jahren stark verschärfen. Die aktuelle Situation stellt sich so dar, dass viele Schulen bereits in der Überbelegung agieren. Dies basiert hauptsächlich aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen sowie der stark gestiegene Zahl an DaZ-Klassen, die seit Mitte 2015 zusätzlich zu dem ohnehin vorhandenen Kapazitätsengpass hinzu kamen. Demgegenüber steht der langwierige Prozess der baulichen Schaffung von Kapazitäten. Vergleicht man hier die Bedarfe an neuen Schulen, die im Schulnetzplan 2012 ausgewiesen wurden mit der Ist-Situation, muss festgestellt werden, dass deren Bereitstellung nicht zu dem Zeitpunkt erfolgte bzw. erfolgt, wie 2012 als erforderlich erachtet wurde. Beispielhaft ist hierfür die Fertigstellung der Schule in der Ratzelstraße (ehem. 55. Schule) und der Schule in der Ihmelsstraße. Noch problematischer stellt sich die Bereitstellung einer zusätzlichen Schule für den Bereich Zentrum Süd/Südvorstadt/Connewitz dar. Hier war der Bedarf für das Schuljahr 2016/17 aufgezeigt. Erst in diesem Jahr erfolgte die Festlegung, dass am Standort Dösner Weg eine Oberschule gebaut werden soll. Die Fertigstellung ist nunmehr für das Schuljahr 2021/22 avisiert. Bei einem Wechsel der Schüler/-innen aus den Abgangsklassen der Grundschulen auf die Oberschulen wählen die Eltern, gemäß der Erstwünsche eine Oberschule in Wohnortnähe. Während bei wenigen Schulen die vorhandenen Ressourcen die Nachfrage im eigenen Bestand noch absichern können, ist bei den meisten Schulen aufgrund der Erschöpfung der Kapazität ein teils hoher Nachfragedruck zu verzeichnen. Dies abzufedern gelang bisher nur durch Überbelegung, innenräumliche Umstrukturierung und Nutzung von noch leeren Schulgebäuden für Interimklassen. Die Reaktivierungen der ehemaligen 57. Schule (jetzt Schule GeorgSchwarz-Straße) und der ehemaligen Christian-Felix-Weiße-Schule (jetzt Schule am Weißeplatz), konnten bzw. können nur geringfügig entlasten. Der Schulstandort der - 94 - Schule am Weißeplatz befindet sich zudem noch in der Sanierung. Um den Bedarf sichern zu können mussten kurzfristig an der Schule Paunsdorf, der 84. Schule, Christian-Gottlob-Frege-Schule und der Paul-Robeson-Schule Raumsysteme mit insgesamt 20 Klassenräumen angeschafft werden. Dies alles reichte lediglich dazu aus, den aktuellen Kapazitätsbedarf sichern zu können. Kurz- bis mittelfristig sind zwingend die Kapazitäten dem steigenden Bedarf anzupassen. Bedarfsentwicklung in den Oberschulen #$%&'%( ) Bedarfsentwicklung Schüler im Stadtgebiet * & ( + , %$ %$#-$ %$%,+ %$**, %%$#, %%*$# %%,.% %#.(( %#+-* %.#(( %.&(# %-$,# %-**# %*$#% %**%% %&$$# %&-*+ #$%&'%( ) Bedarfsentwicklung Klassen im Stadtgebiet * & ( + , %$ / -*# -.+ -*. -(% -+, *$( *#- *-* *&% *(* *,. &%# &.% &*$ &($ &+, 5.1 Planungsraum Ost 16. Schule 125. Schule Schule Paunsdorf Schule Mölkau Schule am Weißeplatz Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz Für die Oberschulversorgung stehen im Planungsraum sechs Oberschulen in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung. Der Bedarf an Oberschulplätzen wird weiter ansteigen und langfristig auf höherem Niveau verbleiben. Mit den teilweise in Planung befindlichen bzw. noch vorzusehenden zeitlich gestaffelten Vorhaben, kann der Bedarf im Planungszeitraum gesichert werden. Da der Neubau in der Ihmelsstraße später als erforderlich fertiggestellt wird, muss ab dem Schuljahr 2017/18 ein Interim im Schulgebäude Löbauer Straße eingerichtet werden. Nur so kann der eher eintretende Mehrbedarf gesichert werden. Nachfolgend wird im Schulgebäude Löbauer Straße das Interim für die neue Oberschule in der Hainbuchenstraße, - 95 - welche ab 2023 im Schulnetz sein soll, eingerichtet werden. Mit der Reaktivierung des Schulstandortes in der Hainbuchenstraße, ist die Schaffung eines neuen Oberschulstandortes im Ortsteil Engelsdorf nicht erforderlich. Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Planungsraum Ost 0 1 2 ) ' 4 3 0 34 5 %#* 0 64 1 ! 16. Schule - 3-zügig (Konradstraße 67) Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Volkmarsdorf. Die derzeitige und zukünftige Auslastung der 16. Schule liegt über der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Eine Entlastung der angespannten Situation kann nur durch die Inbetriebnahme der neuen Oberschule am Standort Ihmelsstraße und andere in der Stadt geschaffene Oberschulkapazitäten erfolgen. Die Schule führt zwei DaZ-Klassen Handlungsbedarf: Eine Kapazitätserweiterung direkt am Schulstandort 16. Schule ist aufgrund der Lage des Schulgebäudes und Schulgeländes nicht möglich. Nur mit der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum Ost, kann der Nachfrage nach Oberschulplätzen begegnet werden. 125. Schule- 2-zügig (Heinrichstraße 43/45) Die Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg und nutzt gemeinsam mit der Wilhelm-Busch-Schule (Grundschule) und deren zugehörigem Hort ein Schulgebäude. Aus diesem Grund kann sie lediglich zweizügig geführt werden. Die Kapazität der Schule ist ausgeschöpft. Eine räumliche Erweiterung am Standort ist dann möglich, wenn die Wilhelm-Busch-Schule einen Ersatzneubau erhält. Handlungsbedarf: Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum ist erforderlich. Es besteht zügiger Handlungsbedarf für die Grundschule und die Oberschule. Für die Wilhelm-Buch-Schule muss ein Ersatzstandort mit Erweiterung der Kapazität und Dreifeld-Sporthalle gebaut werden. Nachfolgend kann die 125. Schule auf eine Vierzügigkeit erweitert werden. Die notwendige DreifeldSporthalle am neuen Standort der Grundschule muss den Sportbedarf für die erweiterte 125. Schule mit sichern. Durch Vergrößerung von zwei kleinen Räumen wurde für die Oberschule eine Unterrichtsraum für eine DaZ-Klasse geschaffen. - 96 - Schule Paunsdorf - 3-zügig (Zum Wäldchen 4) Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Paunsdorf. Im Zuge der notwendigen Kapazitätserweiterung erhielt sie ein Raumsystem mit zusätzlichen Klassenräumen. Dieser steht seit dem Schuljahr 2016/17 zur Verfügung. Die Schule führt zwei DaZKlassen. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht im Schulhaus keine Handlungsmöglichkeit. Schule Mölkau - 2-zügig (Schulstraße 6) Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Mölkau und nutzt gemeinsam mit der Grundschule (einschl. Hort) einen Schulstandort sowie zusätzliche Räume im Schulhaus der Grundschule. Sie ist erheblich über den Kapazitätsrichtwert hinaus ausgelastet. Handlungsbedarf: Der Raumbedarf für eine dreizügige Oberschule wird durch einen Anbau am Schulstandort ausgeglichen. Dabei sollen alle Räume der Oberschule, die derzeit noch in der Grundschule mit untergebracht sind, im Anbau Berücksichtigung finden. Für die Grundschule werden damit freie Kapazitäten geschaffen. Die Fertigstellung des Anbaus ist für 2019 avisiert. Die Oberschule und die Grundschule bedürfen einer zusätzlichen ZweifeldSporthalle. Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz- 2,5-zügig (Am Angerteich 2) Die Schule befindet sich im Ortsteil Liebertwolkwitz und nutzt gemeinsam mit dem Hort und der Schule Liebertwolkwitz (Grundschule) einen Schulstandort, wobei jede Schule über ein eigenes Gebäude verfügt. Auch für die kommenden Jahre wird davon ausgegangen, dass es zu keinem Rückgang der Nachfrage nach Schulplätzen an dieser Schule kommen wird und sie weiter in der maximal dreizügigen Auslastung geführt wird. Handlungsbedarf: im Rahmen der Erneuerung des Kellers werden zwei zusätzliche Räume für den Unterricht gewonnen. Damit erfolgt eine Entlastung des innerschulischen Platzbedarfs. Weitere räumliche Erweiterung sind nicht gegeben. Schule am Weißeplatz - 2-zügig (Ferdinand-Jost-Straße 33) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Stötteritz. Sie ist seit dem Schuljahr 2014/15 eine eigenständige Schule. Aktuell wird der gesamte Schulstandort (zwei Gebäude und Sporthalle) saniert, wobei die Schule am Ort verbleibt. Seit dem Schuljahr 2016/17 wird die Schülerschaft im sanierten Haus 1 unterrichtet. Die Sanierung wird voraussichtlich 2017 abgeschlossen. Handlungsbedarf: Während der Sanierung der beiden Häuser und der Sporthalle, muss die Sicherung der Aufnahmemöglichkeit von jährlich zwei fünften Klassen erfolgen. Da die vorhandene denkmalgeschützte Sporthalle für die Realisierung des Lehrplans nicht ausreicht, ist eine zusätzliche ZweifeldSporthalle erforderlich. Weiterer Bedarf für vier zusätzlichen neue Oberschulstandorte Um langfristig ausreichend die benötigten Kapazitäten sichern zu können, bedarf es neben der Erweiterung bestehender Schulen der Bereitstellung von zusätzlich 13,5 Zügen im Planungsraum Ost. Durch die Reaktivierung der Höltystraße und der Hainbuchenstraße sowie dem Neubau von zusätzlichen Oberschulen am Standort Ihmelsstraße und einem weiteren Standort in Reudnitz-Thonberg, kann der Kapazitätsbedarf langfristig gesichert werden. - 97 - 5.2 Planungsraum Mitte-Süd Georg-Schumann-Schule Sportoberschule Petrischule Apollonia-von-Wiedebach-Schule Lene-Voigt-Schule Der Planungsraum erstreckt sich vom Zentrum-Nordwest über die Südvorstadt, Connewitz bis nach Dölitz-Dösen und verfügt über fünf Oberschulen in kommunaler Trägerschaft. Es ist eine starke Bevölkerungsentwicklung im Zentrum-Nordwest, in der Südvorstadt und in Connewitz zu verzeichnen. Die Nachfrage nach Schulplätzen steigt besonders in den zentrumsnahen Schulen an. Jedoch kompensieren alle Schulen im Planungsraum den Bedarf mit Auslastung und Überlastung. Ab dem Schuljahr 2019/20 wird ein zusätzlichen Zug an der der Sportoberschule zur Verfügung stehen. Bereits ab dem Schuljahr 2017/18 wird an der Georg-SchumannSchule ein Raumsystem mit Klassenräumen zur Verfügung gestellt. Diese beiden Maßnahmen reichen nicht um den benötigten Bedarf zu sichern. Insofern ist der Neubau einer zusätzlichen Schule erforderlich. Für diese Schule ist der Standort Dösner Weg vorgesehen. Mit Fortschreibung der Schulnetzplanung und unter Berücksichtigung der Gesamtkapazität aller Oberschulen in kommunaler Trägerschaft ist zu prüfen, ob ab 2025 der Bedarf für eine weitere Oberschule im Planungsraum gegeben ist. Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Planungsraum Mitte-Süd 0 1 2 4 6 ! 7 " ! 0 ! ! Georg-Schumann-Schule - 3-zügig (Glockenstraße 6) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Zentrum-Südost. Teile des Schulhauses werden durch das Projekt „Produktives Lernen“ genutzt. Die Schule ist Bestandteil des Deutsch-Französischen Bildungszentrums (Pablo-Neruda-Schule/ Anton-PhilippReclam-Schule/Georg-Schumann-Schule). Die Schule führt zwei DaZ-Klassen. Handlungsbedarf: Da zusätzliche Oberschulkapazitäten geschaffen werden müssen, wird an dieser Schule zum Schuljahr 2017/18 ein Raumsystem für zusätzliche Klassen eingerichtet. Damit erhöht sich die Zügigkeit auf vier Züge. Es ist vorgesehen, dass die Georg-Schumann-Schule in das alte Schulgebäude der Pablo-Neruda-Schule einziehen wird. Damit wird die unmittelbare Nähe zur - 98 - Grundschule und zum Gymnasium gesichert. Aktuell wird das Gebäude für eine Oberschule saniert. Im neuen Gebäude kann die Schule jedoch nur zweieinhalbzügig geführt werden. Insofern ist die Weiternutzung des Raumsystems am Standort Glockenstraße mit eineinhalb Zügen erforderlich. Das Raumsystem muss dafür entsprechend angepasst werden. Wenn das Schulgebäude in der Glockenstraße für eine dreizügige Oberschule neu hergerichtet wurde, ist zu Prüfen, ob das Raumsystem weiter benötigt wird. Sportoberschule - 3-zügig (Max-Planck-Straße 1/3) Die Schule befindet sich im Ortsteil Zentrum-Nordwest. Hier werden Schüler unterrichtet und betreut, die neben der schulischen Ausbildung Leistungssport betreiben. Die Schule ist überbelegt. Handlungsbedarf: Für die Sportoberschule entsteht in der Goyastraße ein Ersatzneubau. Dabei wird die Kapazität um einen Zug erhöht. Die Bereitstellung des Schulhauses ist für das Schuljahr 2019/20 vorgesehen. Klärung der Bereitstellung von Internatsplätzen ab 2020 für die Leistungssportler der Sportoberschule. Petrischule - 2,5-zügig (Paul-Gruner-Straße 50) Die Schule befindet sich im Ortsteil Zentrum-Süd. Das Schulgebäude besitzt nicht die Kapazitätsreserven, um die Nachfrage aus dem Wohnumfeld vollständig sichern zu können. Daher müssen Reserven an den anderen Schulen des Planungsraumes mitgenutzt werden. Die Schule führt eine DaZ-Klasse. Handlungsbedarf: Die Schule ist maximal ausgelastet. Bezüglich Kapazitäten besteht im Schulhaus keine Handlungsmöglichkeit. Die Oberschule und die Schule am Floßplatz bedürfen zwingend einer Dreifeld-Sporthalle, damit die Lehrplanerfüllung im Sportunterricht aufrecht erhalten werden kann. Apollonia-von-Wiedebach-Schule - 3-zügig (Arno-Nitzsche-Straße 7) Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Südvorstadt. Im Schulgebäude befindet sich das „Kompetenzzentrum Sprachliche Bildung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund“. Dafür werden dauerhaft zwei Räume genutzt. Die Schule führt zwei DaZ-Klassen. Handlungsbedarf: Die Schule ist maximal ausgelastet. Bezüglich Kapazitäten besteht im Schulhaus keine Handlungsmöglichkeit. Lene-Voigt-Schule - 2,5-zügig (Willi-Bredel-Straße 11) Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Lößnig. Die derzeitige und zukünftige Auslastung der Lene-Voigt-Schule liegt über der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Eine Entlastung der angespannten Situation wird es erst durch Erweiterung oder Inbetriebnahme neuer Oberschulstandorte geben. Die Schule führt eine DaZ-Klasse. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht im Schulhaus keine Handlungsmöglichkeit. Weiterer Bedarf für einen zusätzlichen neuen Oberschulstandort Um langfristig ausreichend die benötigten Kapazitäten sichern zu können, bedarf es neben der Erweiterung bestehender Schulen der Bereitstellung von zusätzlichen fünf Zügen. Durch Neubau einer zusätzlichen Oberschule am Standort Dösner Weg kann der Kapazitätsbedarf gesichert werden. - 99 - Planungsraum West 56. Schule 94. Schule 84. Schule Schule am Adler Helmholtzschule Heinrich-Pestalozzi-Schule Nachbarschaftsschule Schule Georg-Schwarz-Straße Im betrachteten Gebiet stehen acht Oberschulen in kommunaler Trägerschaft für die Versorgung zur Verfügung. Mit den vorhandenen Kapazitäten und unter optimaler Auslastung der Schulgebäude, kann der Bedarf weitestgehend gesichert werden. Voraussetzung hierfür ist, die Realisierung der Vorhaben Reaktivierung Ratzelstraße (ehem. 55. Schule) mit Bereitstellung 2018/19, Erweiterung der Schule am Adler mit Bereitstellung 2021/22 und einer neuen Oberschule im Gebiet Plagwitz/ Lindenau mit Bereitstellung 2028/29. Das Schulgebäude der ehemaligen 55. Schule wird aktuell als drei- bis vierzügige Oberschule saniert. Der Bau der dazugehörige Zweifeld-Sporthalle erfolgt nach der Fertigstellung des Schulgebäudes. Da der Bedarf für diese Schule bereits besteht, wurde zum Schuljahr 2016/17 am Standort Uhlandstraße ein Interim eingerichtet. Nach dem Auszug der Schule am Adler (Grundschule), ist eine Erweiterung der Schule am Adler (Oberschule) auf vier Züge vorgesehen. Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Planungsraum West 0 1 2 " 2 0 0 ' ! ! ! 56. Schule - 2,5-zügig (Dieskaustraße 213) Die Schule befindet sich im Ortsteil Großzschocher. Aktuell werden bei laufendem Schulbetrieb Baumaßnahmen ausgeführt. Die Schule ist überlastet. Eine Entlastung kann nur mit der Bereitstellung des Schulhauses in der Ratzelstraße und der Erweiterung der Schule am Adler erfolgen. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht im Schulhaus keine Handlungsmöglichkeit. Für diese Schule muss eine Zweifeld-Sporthalle in Nähe des Schulstandortes zur Verfügung gestellt werden. - 100 - 84. Schule - 3-zügig (Stuttgarter Allee 5) Die Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Mitte und bleibt eine feste Größe im Schulnetz. Der vormals vorgesehen Umzug in das sanierte Schulhaus Ratzelstraße wurde mit dem letzten Schulnetzplan rückgängig gemacht. Die Schule führt zwei DaZ-Klassen. Handlungsbedarf: Die 84. Schule verbleibt an ihrem jetzigen Standort. Seit dem Schuljahr 2016/17 steht an dieser Schule ein Raumsystem für zusätzliche Klassen zur Verfügung. 94. Schule - 2,5-zügig (Miltitzer Weg 3) Die Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Nord. Die Schule führt eine DaZ-Klasse. Handlungsbedarf: Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau Nordwest zusammen mit der Schule Grünau (Schule zur Lernförderung) und der Max-Klinger-Schule (Gymnasium), ist eine Sanierung des Schulhauses mit Kapazitätserweiterung am Standort vorgesehen. Die Fertigstellung ist für 2021 avisiert. Dabei wird die Gesamtkapazität auf drei Züge erweitert. Schule am Adler - 2-zügig (Antonienstraße 24) Die Schule befindet sich im Ortsteil Plagwitz. Die Schule nutzt gemeinsam mit der Schule am Adler (Grundschule) und deren zugehörigem Hort ein Schulhaus. Die durch den Auszug des Vereins RAA Leipzig e.V. frei gewordenen Räume im Keller, werden seit April 2015 von beiden Schulen und dem Hort nachgenutzt. Die Schule führt seit dem Schuljahr 2016/17 die Interimklassen der neuen Schule Ratzelstraße. Diese Klassen befinden sich im Schulgebäude Uhlandstraße. Die Schule führt eine DaZ-Klasse. Handlungsbedarf: Die Kapazität der Schule ist ausgeschöpft. Mit Auszug der Grundschule in das neue Schulhaus in der Rolf-Axen-Straße zum Schuljahr 2020/21, muss das Schulhaus für eine vierzügige Oberschule hergerichtet werden. Eine vorgezogene schrittweise Herrichtung des Kellers, unter Beachtung der Nachhaltigkeit (Ausrichtung auf vierzügige Oberschule), ist vorgesehen. Für die Sicherung des Sportunterrichts für die dann vierzügige Oberschule steht die Dreifeld-Sporthalle und Sportfreifläche an der Grundschule Rolf-Axen-Straße mit zur Verfügung. Helmholtzschule - 3,5-zügig (Helmholtzstraße 6) Die Schule befindet sich im Ortsteil Lindenau.In der Helmholtzschule wird das Projekt „Produktives Lernen“ durchgeführt. Die Schule führt zwei DaZ-Klassen. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht im Schulhaus keine Handlungsmöglichkeit. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum ist erforderlich. Heinrich-Pestalozzi-Schule - 2-zügig (Pestalozzistraße 39/41) Die Schule befindet sich im Ortsteil Böhlitz-Ehrenberg. Sie nutzt gemeinsam mit der Schule Böhlitz Ehrenberg einen Schulstandort. Die Schule führt eine DaZ-Klasse. Handlungsbedarf: Die Kapazität der Schule ist ausgeschöpft. Die Schule muss in den kommenden Jahren mit der vorhandenen Kapazität die Schulversorgung für den Bereich sicherstellen. Zuzüglich mussten vier Räume der Oberschule an die Schule Böhlitz-Ehrenberg abgegeben werden, um deren Bedarf sichern zu - 101 - können. Mit der Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts für die Grundschule in 2018, wird die Oberschule wieder über das gesamte Schulhaus verfügen können. Dann ist eine Neuordnung der Raumstruktur innerhalb des Schulhauses möglich. Nachbarschaftsschule - 2-zügig (Gemeindeamtsstraße 8-10) Die Schule befindet sich im Ortsteil Alt-Lindenau. Hier werden Kinder im Grundschulalter aufgenommen und über zehn Schuljahre bis zum Realschulabschluss geführt. Die Schule nutzt zwei Gebäude. Beide Häuser wurden barrierefrei saniert. Die Schule hat eine Kapazität von zwei Zügen und ist durchgängig zweizügig ausgelastet. Dies wurde mit der Annahme des Schulkonzepts durch die Elternschaft bestätigt. Die Schule führt zwei DaZ-Klassen. Handlungsbedarf: Der Schulversuch kann mit der vorhandenen Kapazität weitergeführt werden. Schule Georg-Schwarz-Straße - 3-zügig (Georg-Schwarz-Straße 113) Die Schule befindet sich im Ortsteil Leutzsch. Sie nutzt gemeinsam mit der 157. Schule (Grundschule ) einen Schulstandort Sie steht seit dem Schuljahr 2015/16 als eigenständige Oberschule zur Verfügung. Die Schule führt zwei DaZ-Klassen. Handlungsbedarf: Mit dem Aufwachsen der Schule werden die noch freien Kapazitäten ausgelastet. Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung der Grundschulen im Gebiet Lindenau, Altlindenau und Leutzsch wird der gesamte Schulstandort zu einem fünfzügigen Oberschulstandort entwickelt. Vorgesehen ist diese Zügigkeit ab dem Schuljahr 2022/23. Weiterer Bedarf für zwei zusätzliche neue Oberschulstandorte Um langfristig ausreichend die benötigten Kapazitäten sichern zu können, bedarf es neben der Erweiterung bestehender Schulen der Bereitstellung von zusätzlich sechseinhalb Zügen. Durch die Reaktivierung der ehem. 55. Schule in der Ratzelstraße und einer neuen Oberschule in Plagwitz/Lindenau kann der Kapazitätsbedarf gesichert werden. 5.4. Planungsraum Nord 20. Schule Paul-Robeson-Schule 68. Schule 35. Schule Christian-Gottlob-Frege-Schule Schule Wiederitzsch Das betrachtete Gebiet erstreckt sich von Lützschena-Stahmeln bis Schönefeld-Ost und umfasst siedlungsschwache Randgebiete wie Seehausen sowie bevölkerungsreiche Gebiete wie den Ortsteil Gohlis-Süd. Es stehen sechs Schulen in kommunaler Trägerschaft für die Oberschulversorgung zur Verfügung. Die Schulen im Planungsraum sind bereits ausgelastet bzw. überlastet. Selbst mit den jüngst gewonnenen Kapazitäten durch die Erweiterung der Paul-Robeson-Schule durch den Anbau in Systembauweise, der Sanierung des Schulstandortes Breitenfelder Straße und der Bildung der Interim-Klassen für die neue Oberschule in der Diderotstraße, kann der Bedarf nicht komplett gesichert werden. Der erwartete Anstieg der Schülerzahlen kann nur mit Umsetzung der Maßnahmen des Neubaus der Schule Wiederitzsch (Bereitstellung ab 2023/24), der Reaktivierung der Diderotstraße (Bereitstellung ab 2019/20), der Reaktivierung Löbauer Straße (Bereitstellung ab 2023/24) und dem - 102 - Neubau einer Oberschule an der Bahnhof-Westseite (Bereitstellung ab 2026/27) ausgeglichen werden. Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Planungsraum Nord 0 0 2! 1 2 8 4 " 3 " 0 0 #$ ! 20. Schule - 2,5-zügig (Bästleinstraße 14) Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Schönefeld-Ost. Die Schule ist überlastet. Die Schule führt zwei DaZ-Klassen. Handlungsbedarf: Aufgrund des Kapazitätsbedarfs wird die Schule ab 2017/18 ein Raumsystem mit zusätzlichen Klassenräumen nutzen können. Im Schuljahr 2017/18 wird die Schule eine dritte DaZ-Klasse führen. Eine wirksame Entlastung wird es erst durch Inbetriebnahme neuer Oberschulstandorte geben. Paul-Robeson-Schule - 2-zügig (Jungmannstraße 5) Die Schule befindet sich im Ortsteil Wahren. Sie nutzt das Schulhaus gemeinsam mit der Paul-Robeson-Schule (Grundschule) und deren zugehörigem Hort. Da die räumlichen Kapazitäten nicht ausreichen, steht der Schule seit dem Schuljahr 2016/17 ein Raumsystem mit zusätzlichen Klassenräumen zur Verfügung. Die Schule führt zwei DaZ-Klassen. Handlungsbedarf: Sobald die Grundschule aus dem Gebäude umgezogen ist, kann der Oberschule das gesamte Schulhaus zur Verfügung gestellt werden. Mit langfristiger Nutzung des Raumsystems wird die Schule vierzügig geführt. 68. Schule - 3,5-zügig (Breitenfelder Straße 19) Die Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Süd. Die Schule ist eingebunden in den Schulversuch ERINA, wobei Schüler/-innen der Lindenhofschule (Förderschule für geistig Behinderte) gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Oberschule unterrichtet werden. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht im Schulhaus keine Handlungsmöglichkeit. 35. Schule - 3-zügig (Virchowstraße 4/6) Die Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Mitte. Die Schule führt eine DaZ-Klasse. Handlungsbedarf: - 103 - Mit Blick auf die weiter steigenden Schülerzahlen sowie die Auslastung und teilweise Überlastung aller bestehenden Oberschulen wurden zum Schuljahresbeginn 2016/17 Interim-Klassen im Schulgebäude der 33. Schule in der Anhalter Straße für die neue Oberschule im Schulgebäude Diderotstraße gebildet werden. Bis zur Fertigstellung des Schulhauses in der Diderotstraße werden die Interimklassen als Nebenstelle der 35. Schule geführt. Schule Wiederitzsch - 2-zügig (Zur Schule 11) Die Schule hat einen Kapazitätsrichtwert von zwei Zügen. Da sie das Gebäude gemeinsam mit der Schule Wiederitzsch (Grundschule) nutzt, sind reichen die Raumressourcen nicht aus. Um die Mindestzügigkeit am Standort zu sichern, wurden durch Errichtung eines Raumsystems die fehlenden Raumressourcen geschaffen. Handlungsbedarf: Durch die gemeinsame Nutzung des Objektes besteht aufgrund des Ansteigens der Schülerzahlen im Grundschulbereich Erweiterungsbedarf. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten am Standort erfolgt über einen Ersatzbau mit Sporthalle für die Oberschule mit gleichzeitiger Kapazitätserweiterung auf vier Züge. Aktuell läuft in der AG Liegenschaften das Verfahren zur Flächenfindung, welche 2018 zur Verfügung stehen muss. Christian-Gottlob-Frege-Schule - 3-zügig (Lidicestraße 12) Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Thekla. Die derzeitige und zukünftige Auslastung der Schule liegt jedoch über der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Eine Entlastung der angespannten Situation wird es erst durch Erweiterung oder Inbetriebnahme neuer Oberschulstandorte geben. Die Schule führt zwei DaZKlassen. Handlungsbedarf: Aufgrund des Kapazitätsbedarfs steht der Schule seit dem Schuljahr 2016/17 ein Raumsystem mit zusätzlichen Klassenräumen zur Verfügung. Im Zuge der Kapazitätserweiterung reicht die vorhandene Sporthalle für den lehrplanbezogenen Sportunterricht nicht aus. Insofern ist im Zuge der Umgestaltung der Schule Theklaer Straße eine Zweifeld-Sporthalle einzuordnen. Diese soll von der Ch.-G.-Frege-Schule zusätzlich mit genutzt werden. Weiterer Bedarf für drei zusätzliche neue Oberschulstandorte und einen Ersatzbau mit Kapazitätserweiterung Um langfristig ausreichend die benötigten Kapazitäten sichern zu können, bedarf es ab 2019/20 der Bereitstellung von zusätzlich zehn Zügen. Mit der Reaktivierung der Löbauer Straße und der Diderotstraße mit je zweieinhalb Zügen sowie der Bereitstellung einer zusätzlichen fünfzügigen Oberschule im Gebiet Bahnhof-Westseite, kann der Bedarf gesichert werden. Die Schule Wiederitzsch bedarf eines Ersatzbaus mit Kapazitätserweiterung. 5.5 Fazit zum schulspezifischen Handlungsbedarf sowie Ableitung der Bedarfsentwicklung in den Planungsräumen Um den Kapazitätsbedarf sicher zu können, stehen seit dem Schuljahr 2016/17 an vier Schulstandorten Raumsysteme mit zusätzlichen Klassenräumen zur Verfügung. Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 werden zwei weitere Schulstandorte mit Raumsystemen ausgestattet. An Schulen, die sich in Gebieten mit starker städtebaulicher Entwicklung befinden, können bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Nachfragen aus dem Wohnumfeld nicht mehr befriedigt werden. Insofern ist es unerlässlich, dass alle - 104 - Ressourcen im jeweiligen Planungsraum und auch übergreifend ausgelastet werden. Teilweise müssen Auslastungen über den Kapazitätsrichtwert erfolgen, bis die zusätzlichen neuen Kapazitäten im Schulnetz zur Verfügung gestellt werden können. Die Prognose der Schülerzahlen zeigt deutlich eine kontinuierliche Zunahme der Eingangsklassen auf. Von 73 Eingangsklassen im Schuljahr 2016/17 ist eine Steigerung auf 119 Eingangsklassen bis zum Ende des Planungszeitraumes zu verzeichnen. Die für die Bedarfssicherung notwendigen Oberschulkapazitäten können nur mit Schulneubauten, Schulerweiterungen und Reaktivierung der vier noch vorhandenen Schulgebäude bereitgestellt werden. Entwicklung der Eingangsklassen bei Erweiterung der Kapazität 0 1 4 4 " ! " 0 0 ) ' 4 2! 2 3 3 0 0 34 5 0 " ' ' 0 %#* ! ! ,64 1 8 ! ! " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " " Es zeigt sich, dass der Kapazitätsbedarf für die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen mit den nachfolgend vorgestellten Maßnahmen langfristig gesichert werden kann. Die Darstellung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt, entsprechend des Bedarfs, in zeitlicher Abfolge. Im Besonderen ist dabei zu beachten, dass es bei den notwendigen Neubauten zu einem Tausch der Umsetzungszeiträume kommen kann. Hier spielt die Verfügbarkeit der entsprechenden Flächen eine entscheidende Rolle. Lösungsansatz Erweiterung bestehender Schulstandorte Erweiterung der Georg-Schumann-Schule um einen Zug auf eine Vierzügigkeit Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2017/18 Diese Erweiterung erfolgt im Zuge der Bereitstellung des Raumsystems. Erweiterung der 20. Schule um einen Zug auf eine Drei- bis Vierzügigkeit Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2017/18 Diese Erweiterung erfolgt im Zuge der Bereitstellung des Raumysstems. Umzug der Sportoberschule in das neue Objekt Goyastr. - 105 - Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2019/20 Die Sportoberschule zieht in das neue Objekt in der Goyastraße. Dabei wird die Zügigkeit um einen Zug erweitert. Erweiterung des Raumsystems am Standort Glockenstraße auf 1,5 Züge Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21 Diese Erweiterung ist erforderlich, da die Georg-Schumann-Schule nach dem Umzug in das ehem. Schulgebäude der Pablo-Neruda-Schule nur noch zweieinhalbzügig geführt werden kann. Unter Mitnutzung des Raumsystems am Standort Glockenstraße kann sie (bis auf weiteres) vierzügig geführt werden. Erweiterung der Oberschule Mölkau (einschl. Sporthalle für OS und GS) Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21 Zur Gewährleistung einer dauerhaften Dreizügigkeit an der Oberschule Mölkau ist ein Anbau an der Schule notwendig. (Beschlussvorlage VI-DS-01854). Sanierung der 94. Schule mit Kapazitätserweiterung Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21 Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau Nordwest, mit den Schulen Max-Klinger-Schule, 94. Schule und Schule Grünau, erfolgt die Sanierung mit Kapazitätserweiterung der Oberschule und des Gymnasiums um je einen Zug (Beschlussvorlage VI-DS-01854). Erweiterung der Schule am Adler um zwei Züge auf eine Vierzügigkeit Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2021/22 Nach Auszug der Schule am Adler (Grundschule) wird das gesamte Gebäude als Oberschule genutzt. Das Gebäude ist für den Bedarf einer vierzügigen Oberschule herzurichten. Mit der vorgezogenen nachhaltigen Gestaltung des Kellers und Lehrerbereichs kann der Umnutzungsprozess beginnen. Erweiterung der Schule Georg-Schwarz-Straße um drei Züge auf eine Fünfzügigkeit Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2022/23 Im Rahmen der Neustrukturierung der Grundschulen im Gebiet, erfolgt der Auszug der 157. Schule (Grundschule). Das gesamte Gebäude wird dann als Oberschule genutzt. Erweiterung der 125. Schule um zwei Züge auf eine Vierzügigkeit Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2022/23 Die Wilhelm-Busch-Schule (Grundschule) erhält einen Schulneubau. Nachfolgend wird das gesamte Gebäude als Oberschule genutzt. Das Gebäude ist für den Bedarf einer vierzügigen Oberschule herzurichten. Reaktivierung von Schulstandorten Reaktivierung Ratzelstraße als 3,5-zügige Oberschule mit Sporthalle - Gebäude der ehemaligen 55. Schule Fertigstellung: Dezember 2017 Um den stetig steigenden Bedarf an Oberschulplätzen im nachfragestarken Gebiete Plagwitz, Schleußig und Kleinzschocher sichern zu können, wird aktuell die Reaktivierung der Kapazitäten der ehemaligen 55. Schule umgesetzt. Nach Ende der Sanierung des Schulgebäudes in der Ratzelstr. - 106 - wird hie ab dem Schuljahr 2018/19 eine neue drei- bis vierzügige Oberschule eingerichtet. (Stadtratsbbeschluss VI-DS-02432) Der Bau der benötigten Zweifeld-Sporthalle erfolgt nach Fertigstellung des Schulgebäudes. Reaktivierung Höltystraße als 2,5-zügige Oberschule mit Sporthalle Termin der Nutzbarkeit: 2018/19 Das Gebäude sollte bis 2020 für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden. Gemäß des Bedarfs des Sozialamtes wird dieser Standort dafür nicht mehr benötigt. Im Zuge der bereits begonnenen Vorplanungen, ist es möglich eine Umplanung zur Sanierung des Gebäudes als Schulstandort vorzunehmen. Da die Sporthalle am Schulstandort langfristig an eine Verein vermietet wurde, dessen Wirken eine ganztägige Hallennutzung erfordert, muss für die neue Oberschule eine separate Zweifeld-Sporthalle gebaut werden. Reaktivierung Diderotstraße als 3-zügige Oberschule - ehemaliges Gebäude der 68. Schule Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2019/20 Nach Aufgabe der Außenstelle der Werner-Heisenberg-Schule wird im Gebäude Diderotstraße eine zweieinhalbzügige eigenständige Oberschule eingerichtet. (Beschlussvorlage VI-DS-01854). Reaktivierung des ehemaligen Gebäudes der Pablo-Neruda-Schule für eine 2,5zügige Georg-Schumann-Schule Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21 Das alte Gebäude der Pablo-Neruda-Schule wird als zweieinhalbzügige zügige Oberschule saniert. Die Georg-Schumann-Schule zieht anschließend in dieses Gebäude um. Damit ist sie auch räumlich an das DeutschFranzösische Bildungszentrum angeschlossen. Das Raumsystem am Standort Glockenstraße wird als Außenstelle mit eineinhalb Zügen weiter genutzt, so dass insgesamt vier Züge geführt werden können. Reaktivierung Hainbuchenstraße als 3-zügige Oberschule - Gebäude der ehemaligen Heinrich-Heine-Schule Termin der Nutzbarkeit: 2022/23 Für den Bedarfsanstieg ab 2020, ist das Gebäude der ehemalige HeinrichHeine-Schule als Oberschulstandort herzurichten. Reaktivierung Löbauer Straße als 3-zügige Oberschule - Gebäude der ehemaligen Theodor-Gustav-Fechner-Schule Termin der Nutzbarkeit: 2023/24 Für den Bedarfsanstieg ab 2023, ist das Gebäude der ehemalige TheodorGustav-Fechner-Schule als Oberschulstandort herzurichten. Reaktivierung ehemaliges Gebäude der Georg-Schumann-Schule (Glockenstraße) als 3-zügige Oberschule Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2023/24 Das Gebäude der Georg-Schumann-Schule wird für eine weitere neue Oberschule genutzt. (Beschlussvorlage VI-DS-01854). Das Gebäude wird für eine Dreizügigkeit hergerichtet. - 107 - Neubau von Schulen Neubau einer 4-zügigen Oberschule am Standort Ihmelsstraße (ehem. 18. Schule) Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21 Im Rahmen der Entwicklung einer Quartiers-Schule erfolgt die Einrichtung einer vierzügigen Oberschule in der Ihmelsstraße 14. Voraussichtliche Fertigstellung 2021. Neubau einer 5-zügigen Oberschule am Standort Dösner Weg Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2021/22 Ein fünfzügiger Schulstandort ist für den Versorgungsraum Zentrum-Süd, Südvorstadt und Connewitz zwingend erforderlich. Deshalb wird auf dem Gelände Dösner Weg (Bayerischer Bahnhof) eine neue fünfzügige Oberschule errichtet. (Beschlussvorlage VI-DS-01854). Neubau mit Erweiterung der Schule Wiederitzsch auf vier Züge (einschl. Sporthalle für OS und GS) Termin der Nutzbarkeit: 2023/24 Mit Blick auf die positive Entwicklung der Schülerzahlen an der Grundschule erhält die Oberschule am Standort einen Schulneubau mit gleichzeitiger Kapazitätserweiterung auf gesamt vier Züge. Neubau einer 5-zügigen Oberschule am Standort Bahnhof-Westseite Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2026/27 Dafür ist eine Flächensicherung auf dem Areal Bahnhof-Westseite vorzunehmen sowie der Neubau in die Finanzplanung einzuordnen. Neubau einer 3-zügigen Oberschule im Gebiet Reudnitz/Thonberg Termin der Nutzbarkeit: 2027/28 Für die Sicherung der Kapazitäten wird im Stadtgebiet ein weiterer Schulstandort benötigt. Vorzugsweise ist hierfür das Grundstück Dauthestraße geeignet. Im Zuge der Fortschreibung der Schulnetzplanung erfolgt eine detaillierte Prüfung. Neubau einer 3-zügigen Oberschule im Gebiet Plagwitz/Lindenau Termin der Nutzbarkeit: 2028/29 Für die Sicherung der Kapazitäten wird im Stadtgebiet ein weiterer Schulstandort benötigt. Hierfür ist das Grundstück Markranstädter Straße/ Zschochersche Straße geeignet. Im Zuge der Fortschreibung der Schulnetzplanung erfolgt eine detaillierte Prüfung. Neubau von Sporthallen Sporthalle für die „Schule am Weißeplatz“ Die vorhandene Sporthalle auf dem Schulgelände reicht für die Sicherung des Sportstundenbedarfs nicht aus. Insofern ist der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle in Nähe der Schule notwendig. In der AG Liegenschaften wurde eine Fläche dafür gefunden. Avisiert ist hierfür die kommunale Fläche in der Ludolf-Colditz-Str./Lausicker Straße, neben der bereits vorhandenen Sporthalle. - 108 - Sporthalle für die 56. Schule Die Schule verfügt über keine eigene Sporthalle. Da sie eine langfristig feste Größe im Schulnetz ist, und sich in Randlage der Stadt befindet, ist der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle für die Schule als auch für das Wohngebiet (Nachnutzung durch Vereine) erforderlich. Eine Flächensicherung ist umgehend vorzunehmen. Sporthalle für die Petrischule Die Petrischule als auch die Schule am Floßplatz (Grundschule) verfügen über keine eigene Sporthalle. Um dem Bedarf weiter sicher zu können ist für beide Schulen der Bau einer Dreifeld-Sporthalle im Gebiet Zentrum-Süd umgehend notwendig. Eine Flächensicherung und Planung ist umgehend vorzunehmen. Sporthalle für die neue Oberschule Höltystraße Termin der Nutzbarkeit: 2018/19 Der Bedarf hierfür besteht zum Schuljahr 2018/19.Die Schule verfügt über keine eigene Sporthalle, da die neben der Schule stehende Sporthalle langfristig mit ganztägiger Nutzung vermietet ist. Der Neubau einer ZweifeldSporthalle,auf dem Schulgrundstück oder ggf. auf dem Standort Bockstraße, ist zwingend notwendig. Die Sporthalle muss spätestens 2019/20 zur Verfügung stehen. Eine Flächensicherung und Planung ist umgehend vorzunehmen. Sporthalle für die neue Oberschule Ratzelstraße Termin der Nutzbarkeit: 2018/19 Der Bedarf hierfür besteht zum Schuljahr 2018/19. Der Bau der benötigten Zweifeld-Sporthalle erfolgt jedoch erst nach Fertigstellung des Schulgebäudes. Die Sporthalle muss spätestens 2019/20 zur Verfügung stehen.Eine Planung ist umgehend vorzunehmen. Sporthalle für die Schule Mölkau (Grundschule und Oberschule) Der Bau der benötigten Zweifeld-Sporthalle ist erforderlich, da durch Schaffung des Anbaus eine Kapazitätserweiterung erfolgt. Für die Sicherung des Sportunterrichts beider Schulen ist eine Zweifeld-Sporthalle notwendig. Dafür ist umgehend eine Flächensicherung vorzunehmen Sportkapazitäten für die Christian-Gottlob-Frege-Schule (Oberschule) Zur Sicherung des Sportunterrichts wird eine Zweifeld-Sporthalle benötigt. Am Standort ist jedoch nur eine Einfeld-Sporthalle vorhanden. im Zuge der Umgestaltung der Schule Theklaer Straße muss eine Zweifeld-Sporthalle eingeordnet werden. Diese soll von der Ch.-G.-Frege-Schule zusätzlich mit genutzt werden. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche Flächensicherung erforderlich. - 109 - 6. Gymnasien Übersicht Planungsräume und Standorte Gymnasien Gorkistr. Das Gymnasium vermittelt den Schüler/-innen eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird und schafft auch Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule. Im Schuljahr 2016/17 befinden sich 17 Gymnasien in der Trägerschaft der Stadt Leipzig. Diese werden durch das Angebot von 8 Schulen in freier bzw. Landesträgerschaft ergänzt. • • • • Landesgymnasium für Sport Leipzig Evangelisches Schulzentrum Bischöfliches Maria-Montessori-Schulzentrum Leipzig International School - 110 - • • • • Musikalisch-sportliches Gymnasium Dr. P.Rahn & Partner BIP Kreativitätsschule Freie Waldorfschule Karl-Schubert-Schule In die Darstellung zu den Leipziger Gymnasien sind auch die Freie Waldorfschule sowie die Karl-Schubert-Schule aufgenommen. Hier können die Schülerinnen und Schüler nach 13 Jahren das Abitur ebenfalls ablegen. Die Kapazitätsrichtwerte der Schule in kommunaler Trägerschaft unterteilen sich wie folgt: Anton-Phillip-Reclam-Schule Thomasschule Leibnizschule Friedrich-Arnold-Brockhaus-Schule Gustav-Hertz-Schule Gymnasium Engelsdorf Humboldtschule Neue Nikolaischule Immanuel-Kant-Schule Johannes-Kepler-Schule Max-Klinger-Schule Robert-Schumann-Schule Werner-Heisenberg-Schule Friedrich-Schiller-Schule Louise-Otto-Peters-Schule Schule Gorkistraße Schule Telemannstraße 5 Züge 3 Züge 3 Züge 5 Züge 3,2 Züge 3 Züge 4,5 Züge 3,5 Züge 3 Züge 3,4 Züge 4,4 Züge (künftig 5 Züge) 3 Züge 3 Züge 3 Züge 3,3 Züge 4 Züge 4 Züge (dann 5 Züge) Für die künftige Schule in der Karl-Heine-Straße soll, voraussichtlich ab SJ 2017/18, ein Vorinterim mit 3,5 Zügen am Standort Uhlandstraße geschaffen werden. Perspektivisch wird diese Schule 5 Züge haben. Die Zügigkeiten der Schulen in freier Trägerschaft wurden aus vorliegenden Klassenzahlen abgeleitet und können durch Schulplatznachfrage und strukturelle Veränderungen innerhalb der Schulen abweichen. Evangelisches Schulzentrum Maria-Montessori-Schule Leipzig International School Musikalisch-Sportliches Gymnasium BIP Kreativitätsschule - Gymnasium Freie Waldorfschule Karl-Schubert-Schule 3 Züge 2 Züge 3 Züge 2 Züge 2 Züge 1 Züge 1 Zug - 111 - Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf Aus dem Diagramm ist ersichtlich, dass bereits jetzt die Richtkapazität der Leipziger Gymnasien ausgeschöpft ist. Darüber hinaus gehende Bedarfe müssen bereits aktuell durch Überbelegungen in den Schulen aufgefangen werden. Für die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung eingeordneten Erweiterungen des Schulnetzes (Schule Telemannstraße bzw. Karl-Heine-Straße) wurden bzw. werden Vorinterims eingerichtet. Deren neue Kapazitäten sind in der Bedarfsprognose bereits enthalten. Darüber hinausgehende Planungen weiterer Standorte sind in der IST-Darstellung der Richtkapazitäten noch nicht einbezogen, da der Planungsstand einen genauen Termin der Inbetriebnahme noch nicht benennen kann. Sie werden im Punkt Handlungsbedarf und Maßnahmen ausführlich dargestellt. Es ist festzustellen, dass der Bedarf die Richtkapazität zum Ende des Prognosezeitraums um ca. ein Drittel übersteigen wird und damit umfangreiche kapazitive Erweiterungen erfordern wird. Der Abbau der Überbelegungen in Richtung Richtkapazitäten wird sich durch die Bedarfsentwicklung an einzelnen Schulstandorten weiter verzögern. Zugleich muss davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin Schulen geben wird, die eine starke Nachfrage haben und nicht alle Schulwünsche berücksichtigen können. Bei der Entwicklung neuer Schulstandorte wird von daher auch eine Berücksichtigung des innerstädtischen Nachfrageverhaltens stattfinden. Wenngleich ein Großteil der Schülerschaft ein Gymnasium in Wohnortnähe bevorzugt, werden bei der Schulwahl auch andere Faktoren (Schulprofil, künftige Leistungskurse, vertiefte Ausbildung) einbezogen. Der stadtinterne Schülerverkehr ist entsprechend ausgeprägter und schafft vielfältige Schulwegbeziehungen zwischen unterschiedlichen Planungsbereichen. Ein scharfe Abgrenzung der Bedarfe, wie sie bei Grundschulbezirken möglich ist, kann damit nur teilweise erfolgen. Künftige Schulstandorte sollten daher möglichst vielfältig erreichbar gewählt werden. Hier kann die Obergrenze des Schulweges mit ca. 45 Minuten als Richtkriterium für den Einzugsbereich einer Schule herangezogen werden. Zugleich sind Häufungen des Schüleraufkommens auf einzelnen Linien des ÖPNV zu vermeiden. - 112 - Bedarfsentwicklung Schüler im Stadtgebiet " ! " ! # ! # $ $ # $ # $ # $! !$# $# # # Bedarfsentwicklung der Klassen im Stadtgebiet Klas senStufe 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31 Schuljahr 5 69 72 78 80 82 86 88 90 93 97 100 104 107 109 111 6 71 72 75 81 83 85 89 91 93 96 100 104 108 110 113 7 69 73 74 77 82 85 87 90 92 95 98 101 105 109 112 8 65 69 72 73 76 82 84 86 89 91 94 97 100 104 108 9 62 64 68 71 71 74 79 82 84 87 89 91 94 97 101 10 62 63 64 68 71 72 75 80 82 84 87 89 91 94 97 11 60 61 62 63 67 69 70 73 78 80 82 85 86 88 91 12 57 59 61 61 62 66 68 69 71 76 78 80 82 84 86 Sum m e 515 533 554 574 594 619 640 661 682 706 728 751 773 795 819 - 113 - 6.1 Planungsraum Zentrum, Süd Anton-Phillip-Reclam-Schule Thomasschule zu Leipzig Leibnizschule Immanuel-Kant-Schule Louise-Otto-Peters-Schule Wilhelm-Ostwald-Schule Schule Telemannstraße (Vorinterim) Im Planungsraum Mitte-Süd stehen sieben Gymnasien in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung. Das sind die Anton-Phillip-Reclam-Schule, die Thomasschule, die Leibnizschule, die Immanuel-Kant-Schule, die Louise-Otto-Peters-Schule sowie die Wilhelm-Ostwald-Schule. Ab dem Schuljahr 2017/18 steht mit der Schule an der Telemannstraße ein weiteres fünfzügiges Gymnasium zur Verfügung. Das Vorinterim dafür wurde im Objekt Erfurter Straße (vierzügig) bereits seit dem Schuljahr 2015/16 eingerichtet und zieht mit der Inbetriebnahme an die Telemannstraße um. Die Anton-Phillip-Reclam-Schule, Thomasschule sowie die Wilhelm-Ostwald-Schule nehmen im Planungsraum im Rahmen der vertieften Ausbildung, teilweise oder vollständig, Schüler nach einer Aufnahmeprüfung auf. Damit können die Kapazitäten dieser Schulen nur in Teilen für die unmittelbare direkte Schulversorgung mit Wohnortbezug genutzt werden. Die Bedarfe aus dem eigenen Planungsraum können mit den bestehenden Kapazitäten abgedeckt werden. Zugleich wird aber eine großer Anteil der Nachfrage nach Schulplätzen außerhalb des Planungsraumes generiert. Hier dürfte in erster Linie die innenstadtnahe Lage und Anbindung an den ÖPNV eine wichtige Rolle spielen. Die bauliche Erweiterung an den bestehenden Schulstandorten ist nicht mehr möglich. Mit der Errichtung der Schule an der Telemannstraße wurde bereits eine extensive Kapazitätserweiterung im Planungsraum vorgenommen. Künftig zu schaffende Kapazitäten sollten diesem Verhalten in Teilen Rechnung tragen und an entsprechenden „Verknüpfungssektoren“ entwickelt werden. Diese Sektoren zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich an den Grenzen zu den benachbarten Planungsräumen befinden und damit auch Bedarfe angrenzender Orts-und Stadtteile mit versorgen zu können. Die aus den bisherigen Fortschreibungen des Schulentwicklungsplans 2012 und 2016 abgeleiteten Maßnahmen berücksichtigen die Forderung bereits. - 114 - Bedarfsentwicklung in den Eingangsklassen im Planungsraum Zentrum, Süd % & ' " " ( ) , " +- . ( *+ /0 + ! " ' # $% # Anton-Phillip-Reclam-Schule (Tarostraße 4) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Zentrum-Südost. Mit dem Abschluss der Komplexsanierung im Jahr 2013 ist die Schule für eine Fünfzügigkeit ausgelegt. Das Objekt besteht aus zwei Riegelbauten welche durch einen zentralen Bau verbunden sind. Es besteht ein Angebot mit vertieftem Profil zur bilingualen Ausbildung (Französisch). Handlungsbedarf: Seit dem Abschluss der Baumaßnahme wird die Schule fünfzügig betrieben. Eine weitere bauliche Entwicklung ist am Standort nicht vorgesehen. Thomasschule (Hillerstraße 7) Das Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Zentrum-West und wird seit Abschluss der Sanierung im Jahr 2000 durch die Schule genutzt. Die Thomasschule bietet eine vertiefte musische Ausbildung an. Die Knaben des Thomanerchores bilden mit anderen musisch interessierten Schüler/-innen eigene Klassen innerhalb der Thomasschule. Die Anwärter des Thomanerchores erhalten ihre Ausbildung in der Klassenstufe 4 ebenfalls im Gebäude. Handlungsbedarf: Der Kapazitätsrichtwert weist ein 3-zügiges Gymnasium aus. Dieser Wert wird überschritten. Der Schulstandort lässt eine bauliche Erweiterung im Bestand nicht zu. Der Betrieb muss weiterhin im Rahmen der ausgewiesenen Kapazität erfolgen. Handlungsbedarf besteht in der Angebotserweiterung von Hallenkapazitäten für den Sportunterricht, da die Bestandssporthalle nicht ausreichend ist. - 115 - Leibnizschule (Nordplatz 13) Das Schulgebäude im Ortsteil Zentrum-Nord wurde bis zum Jahr 1993 saniert und als 3-zügiges Gymnasium ausgewiesen. Der Kapazitätsrichtwert ist erreicht. Handlungsbedarf: Eine bauliche Erweiterung vor Ort ist nicht möglich. Der Betrieb erfolgt auch zukünftig im gegenwärtigen Umfang. Immanuel-Kant-Schule (Scharnhorststraße 15) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Südvorstadt. Das 1882 errichtete Schulgebäude wurde im Jahr 2012 komplett saniert und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen ausgelegt. Handlungsbedarf: Eine bauliche Erweiterung über den erreichten Kapazitätsrichtwert hinaus ist am Standort nicht möglich. Der Betrieb der Schule wird in der bestehenden Kapazität erfolgen. Wilhelm-Ostwald-Schule (Willi-Bredel-Straße 13/15) Die Schule befindet sich im Ortsteil Lößnig und bietet eine vertieft mathematischnaturwissenschaftliche Ausbildung ab der 5. Klasse an. Dies bedingt einen höheren Raumbedarf im mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachbereich. Der Schulstandort besteht aus 2 Gebäudeteilen und wurde im Jahr 2011 komplett saniert. Dem Gymnasium wird mit einem Kapazitätsrichtwert von drei Zügen betrieben. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird dauerhaft benötigt. Die Schule übernimmt jedoch für die umliegenden Ortsteile keine unmittelbare gymnasiale Versorgung. Nur mit einer bestandenen Aufnahmeprüfung an dieser Schule, können Schüler des gesamten Stadtgebietes sowie des Leipziger Umlandes aufgenommen werden. Louise-Otto-Peters-Schule (Bornaische Straße 104) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Connewitz. Das 1904 errichtete Schulgebäude ist teilsaniert und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von drei Zügen ausgelegt. Handlungsbedarf: Eine bauliche Erweiterung über den erreichten Kapazitätsrichtwert hinaus ist am Standort nicht möglich. Schule Telemannstraße (Telemannstraße) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Zentrum-Süd. Das Schulgebäude geht ab dem Schuljahr 2017/18 als fünfzügiges Gymnasium in Betrieb. Das Vorinterim wurde ab dem Schuljahr 2015/17 mit jeweils 4 Klassen pro Jahrgang im Objekt Erfurter Straße eingerichtet. Handlungsbedarf: Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf am Standort. - 116 - 6.2. Planungsraum West, Südwest, Altwest Max-Klinger-Schule Johannes-Kepler-Schule Robert-Schumann-Schule Schule Karl-Heine-Straße (voraussichtlich 2020/21) Der Planungsraum umfasst gegenwärtig 3 öffentliche Gymnasien, die Max-KlingerSchule, die Johannes-Kepler-Schule sowie die Robert-Schumann-Schule. Ab dem Schuljahr 2020/21 soll der Schulstandort an der Karl-Heine-Straße 22b als fünfzügiges Gymnasium zur Verfügung stehen. Ein Vorinterim für diesen Standort wird, voraussichtlich ab dem Schuljahr 2017/18, im Objekt Uhlandstraße mit 4 Zügen eingerichtet. Die Bedarfsentwicklung zeigt auf, dass auch mit der Bereitstellung der Schule KarlHeine-Straße die Nachfrage nicht mit den eigenen Kapazitäten abgesichert werden kann. Bereits in der Vergangenheit wurde zur Bedarfsabsicherung auf Kapazitäten in den benachbarten Planungsräumen (Zentrum, Nord) zurückgegriffen. Dies wird auch in den kommenden Jahren, mit Blick auf die dort zu schaffenden Kapazitäten, erwartet. Zugleich wird aber die Notwendigkeit gesehen, auch im Planungsraum selber zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Abhängig von der Bereitstellung geeigneter Flächen bietet sich die Entwicklung von Standorten in Plagwitz, Grünau und Leutzsch/Böhlitz-Ehrenberg an. Bedarfsentwicklung in den Eingangsklassen im Planungsraum West, Südwest, Alt-West % & ' ' 2 / " " 1 " ( ! " + # $% # Max-Klinger-Schule (Miltitzer Weg 2/4) Die Schule befindet sich mit zwei Gebäudeteilen in städtischer Randlage im Ortsteil Grünau-Nord. Der Schulstandort ist für eine 4,4-Zügigkeit mit 35 Klassen ausgelegt. Mit der Sanierung des Standortes wird die Zügigkeit auf fünf Züge erhöht. Handlungsbedarf: Die Schule verbleibt am Standort. Die Sanierung beider Schulhäuser mit einer Kapazitätserweiterung auf fünf Züge ist vorgesehen. - 117 - Johannes-Kepler-Schule (Dieskaustraße 76) Das sanierte Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Kleinzschocher und ist mit einem Kapazitätsrichtwert für eine 3,4-Zügigkeit ausgewiesen, was einer Anzahl von 27 Klassen entspricht. Handlungsbedarf: Die Schule hat die Auslastung des Richtwertes erreicht. In den kommenden Jahren muss davon ausgegangen werden, dass das Schüleraufkommen aus dem Einzugsbereich der Schule die Aufnahmemöglichkeiten übersteigen wird. Eine Erweiterung der räumlichen Bedingungen am Standort, ist gegenwärtig Bestandteil einer Bauprüfung. Robert-Schumann-Schule (Demeringstraße 84) Das Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Alt-Lindenau. Als Kapazitätsrichtwert ist eine 3-zügige Schule ausgewiesen. Die Rekonstruktion der Schule erfolgte bis zum Jahr 1997. Handlungsbedarf: Der Kapazitätsrichtwert der Schule ist ausgeschöpft. Auch für die kommenden Jahre wird es zu keinem Rückgang der Nachfrage nach Schulplätzen in dieser Schule kommen. Eine Erweiterung der räumlichen Ressourcen am Standort ist nicht möglich. Die Prüfung der möglichen Umsetzung zur baulichen Erweiterung der Sporthallenangebote bzw. der Speiseversorgung befindet sich in Arbeit. Karl-Heine-Straße 22b Das Objekt befindet sich im Ortsteil Lindenau. Das Objekt wurde 1929 als MaxKlinger-Schule eingeweiht und gilt als einer der bedeutendsten Leipziger Schulbauten. Mit der Modernisierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Schulkomplexes kann am Standort ein fünfzügiges Gymnasium eingerichtet werden. Handlungsbedarf: Das Objekt Karl-Heine-Straße wird voraussichtlich 2020/21 in Betrieb gehen. Vergleichbar mit den Objekten Gorkistraße und Telemannstraße soll auch dafür ein dreieinhalbzügiges Vorinterim am Standort Uhlandstraße ab dem Schuljahr 2017/18 gebildet werden. - 118 - Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord Werner-HeisenbergSchule Friedrich Schiller-Schule Friedrich-Arnold-Brockhaus-Schule Schule Gorkistraße Der Planungsraum umfasst die Ortsteile nördlich des Leipziger Auwald ab dem Gebiet der Red Bull Arena bis zu den Ortsteilen Schönefeld, Thekla und Plaußig. Über die direkte Anbindung des ÖPNV und den damit verbundenen direkten Wegebeziehungen erfolgt eine Verzahnung mit dem Bereich Zentrum-Nord . Weitere Wegebeziehungen bestehen über den ÖPNV in den Bereiche West (Plagwitz, Leutzsch, Lindenau, Böhlitz-Ehrenberg). Im Planungsbereich stehen mit der Werner-Heisenberg-Schule, der FriedrichSchiller-Schule, der Friedrich-Arnold-Brockhaus-Schule sowie der Schule an der Gorkistraße vier Gymnasien für die schulische Versorgung bereit. Es ist eine unterschiedliche Nachfrage nach gymnasialen Schulplätzen zwischen den Schulen festzustellen. Einzelne Schulen übernehmen aufgrund bestehender Reserven die Versorgung für andere Schulen. Das betrifft auch Schulen anderer Planungsräume. Es wird ein Ansteigen der Bedarfe über die eigene Kapazitäten erwartet. Da bisherige Reserven durch die Inanspruchnahme von anderen Bedarfsräumen genutzt werden, ist damit zu rechnen, dass auch hier eine kapazitive Erweiterung erforderlich sein wird. Bedarfsentwicklung in den Eingangsklassen im Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord % & ' .+ 1 .+ %" " " 3- *+ ! " # $% # Werner-Heisenberg-Schule (Renftstraße3) Das Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Möckern und wurde ab dem Jahr 1896 errichtet. Seit 1992 bildet es den Standort für das Gymnasium. Im Jahr 2010 wurde eine neue Dreifeld-Sporthalle mit integrierter Speiseversorgung am Standort eröffnet. Weiterhin ist auf dem Schulgelände die 39. Schule (Grundschule) in einem eigenen - 119 - Gebäude untergebracht. Ab dem Jahr 2013 erfolgte die Brandschutzsanierung im Objekt. Durch die Lage an der Magistrale der Georg-Schumann-Straße ist der Standort sehr gut mit dem ÖPNV erreichbar. Handlungsbedarf: Der Kapazitätsrichtwert der Schule ist für ein 3-zügiges Gymnasium ausgelegt. Es kommt bereits jetzt zu einer Überschreitung des Richtwertes. Die weitere bauliche Erweiterung ist am Standort nicht möglich. Friedrich-Schiller-Schule (Elsbethstraße 2) Die Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Mitte und wurde bis zum Jahr 1995 saniert. Die Schule hat einen Kapazitätsrichtwert von 3,25 Zügen mit einer Belegung von 26 Klassen. Die gegenwärtige Belegung mit 27 Klassen überschreitet diesen Wert bereits. Die Nachfrage aus dem Einzugsbereich der Schule kann nicht mehr vollumfänglich befriedigt werden. Es müssen Kapazitäten in den umgebenden Schulen genutzt werden. Handlungsbedarf: Eine weitere bauliche Erweiterung ist am Standort nicht möglich. Die Schule muss mit der ausgewiesenen Richtkapazität betrieben werden. Friedrich-Arnold-Brockhaus-Schule (Kieler Straße 72b) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Mockau-Süd und besteht aus zwei Gebäuden. In den Jahren 1991/92 wurde das alte Schulgebäude umfassend saniert. Ein weiteres Schulgebäude (Plattenbau / ehemalige 63. Schule) gehört seit 2001 zum Schulkomplex des Gymnasiums. Die Schule wird mit einem Kapazitätsrichtwert von fünf Zügen geführt. Handlungsbedarf: Die derzeitige Gebäudeauslastung zeigt Reserven für die Einrichtung weiterer Klassen. Mit Blick auf die gesamtstädtische Entwicklung werden diese Reserven in den nächsten Jahren aufgebraucht sein. Schule an der Gorkistraße (Gorkistraße 15 & 25) Mit der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 wurde der Bedarf an einer extensiven Erweiterung des gymnasialen Schulnetzes ausgewiesen. Seit dem Schuljahr 2014/15 wurde in der Löbauer Straße das Vorinterim für das Gymnasium eingerichtet. Seit dem Schuljahr 2016/17 ist die Schule eigenständig und wird ab dem Schuljahr 2017/18 am Standort in der Gorkistraße ihren Betrieb als vierzügiges Gymnasium aufnehmen. Handlungsbedarf: Es erfolgt derzeit die Umsetzung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses zum Standort in der Gorkistraße. Bis zur Fertigstellung des Gymnasiums erfolgt der Betrieb der Schule als Vorinterim am Standort in der Löbauer Straße. - 120 - 6.4 Planungsraum Ost Gustav-Hertz-Schule Schule Engelsdorf Humboldtschule Neue Nikolaischule Im betrachteten Gebiet stehen mit der Gustav-Hertz-Schule, der Humboldschule, dem Gymnasium Engelsdorf und der Neuen Nikolaischule vier städtische Gymnasien in kommunaler Trägerschaft zur schulischen Versorgung bereit. Mit der Gustav-Hertz-Schule und dem Gymnasium Engelsdorf befinden sich zwei Schulstandorte in stadtrandnaher Lage. Die Bedarfsentwicklung geht von einer langfristigen Überschreitung der Kapazität um ca. zehn bis elf Eingangsklassen aus, wobei erwartet wird, dass sich diese Entwicklung der Nachfrage auf die Einzugsbereiche vom Humboldt-Schule und Neuer Nikolaischule konzentrieren wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kapazitäten der Schule an der Ihmelsstraße bereits berücksichtigt sind. Eine extensive Erweiterung der Kapazitäten ist wieder im Einklang mit den Bedarfen der angrenzenden Planungsräume Zentrum-Süd bzw. Nord zu vollziehen. Bedarfsentwicklung in den Eingangsklassen im Planungsraum Ost % & ' " " 4 5+ ! " # $% # Gustav-Hertz-Schule (Dachsstraße 5) Die Gustav-Hertz-Schule befindet sich im Ortsteil Heiterblick. Sie wurde im Jahr 1997 eröffnet und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von 3,25 Zügen (26 Klassen) ausgelegt. Die derzeitige Auslastung der Gustav-Hertz-Schule liegt an der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird den Betrieb in der ausgewiesenen Kapazität weiterführen. - 121 - Gymnasium Engelsdorf (Arthur-Winkler-Straße 6) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Engelsdorf und wurde im Jahr 1906 errichtet bzw. im Jahr 1911 erweitert. Das Schulgebäude erhielt im Jahr 1999 eine Komplettsanierung und wurde um eine Außenstelle in der Althener Straße, in ca. 300 m Entfernung, erweitert. Für den Schulstandort ist ein Kapazitätsrichtwert von drei Zügen mit 24 Klassen ausgewiesen. Handlungsbedarf: Die Schule wird mit dem beschriebenen Umfang weitergeführt. Humboldtschule (Möbiusstraße 8) Die Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg und wurde im Jahr 1908 erbaut. Am Schulstandort befinden sich zwei Gebäude, welche bis zum Jahr 2013 komplett saniert wurden. Weiterhin ist das Medienpädagogische Zentrum der Stadt Leipzig mit im Objekt untergebracht. Die Kapazität des Standortes ist auf eine 4,5Zügigkeit mit 37 Klassen ausgelegt. Handlungsbedarf: Ist nicht gegeben. Neue Nikolaischule (Schönbachstraße 17) Das Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Stötteritz und wurde zwischen den Jahren 1992 bis 1998 teilsaniert. Die Richtkapazität ist mit einer Belegung von 27 Klassen ausgewiesen, was einer 3,5-Zügigkeit entspricht. Handlungsbedarf: Durch Umbau der Toilettenanlagen kann eine räumliche Erweiterung erfolgen, welche die Kapazität der Schule aber nicht maßgeblich erhöhen wird. 6.5 Gesamtfazit zum schulspezifischen Handlungsbedarf sowie Ableitung der Bedarfsentwicklung in den Planungsräumen Seit der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 wird der Bedarf an der extensiven Erweiterung der Schulhauskapazitäten aufgezeigt. Dazu wurden in der Vergangenheit bereits mehrere Maßnahmen initiiert bzw. sind aktuell in Umsetzung begriffen. Es wird davon ausgegangen, dass folgende Maßnahmen entsprechend der Planung ihre Wirksamkeit innerhalb des Schulnetzes entfalten bzw. werden: Gymnasium Gorkistraße Einrichtung als vierzügiges Gymnasium ab SJ 2016/17 mit Vorinterim Löbauer Straße ab SJ 2014/15 Gymnasium Telemannstraße Einrichtung als fünfzügiges Gymnasium ab SJ 2017/18 mit Vorinterim Erfurter Straße ab SJ 2015/16 Gymnasium Karl-Heine-Straße Einrichtung als fünfzügiges Gymnasium ab SJ 2020/21 Vorinterim in Uhlandstraße ab SJ 2017/18 - 122 - Die Differenz zwischen dem vorhandenen bzw. bis zum aktuellen Zeitpunkt bereits fest geplanten Schulraumbestand und der Nachfrage nach Schulplätzen ist mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen langfristig nicht auszugleichen. Bedingt durch die zumeist städtische Randlage liegen aktuell noch vorhandene Potenziale nicht im räumlichen Einklang mit den auftretenden Bedarfen. Die daraus resultierenden Entfernungen führen zu einer Verlängerung der Schulwege für die Schüler. Zusammen mit den derzeit in Umsetzung begriffenen Maßnahmen wird die Kapazität voraussichtlich bis 2018 ausreichen. Geht man davon aus, dass die bereits in Nutzung befindlichen Gymnasien sowie die Maßnahmen mit fortgeschrittenem Bearbeitungsstand (Telemannstraße und Karl-Heine-Straße) zusammen mit Überbelegungen den Bedarf bis voraussichtlich 2019/20 absichern können, ergibt sich eine langfristiger zusätzlicher Bedarf für ca. sieben bis acht weiteren Gymnasien. Für einen Teil dieser neu zu schaffenden Schulstandorte liegen bereits Standortentscheidungen vor (z.Bsp. Ihmelsstraße) bzw. sind Standortvorschläge in der vertiefenden Prüfung. Lösungsansatz Hinweis: Die vorgestellten Lösungsansätze und die dargestellten Inbetriebnahmetermine leiten sich aus der Bedarfsentwicklung ab. In Abstimmung mit der Investitionsplanung und in enger Zuasammenarbeit mit den zuständigen Ämtern besteht dei Zielstellung, die erforderlichen Kapazitäten zum Bedarfszeitpunkt bereitzustellen. Da es nicht immer möglich ist, Neubauten bedarfsgerecht fertig zu stellen, müssen parallel dazu Maßnahmen umgesetzt werden, um für Übergangszeiten Interimsöglichkeiten zu schaffen (vgl. Gorkistraße, Telemannstraße) Wie in den Einzeldarstellungen der Planungsräumen bereits aufgezeigt wurde, sollen bei der Standortwahl für die künftigen Kapazitätserweiterungen die Belange und Verbindungen zu benachbarten Planungsräumen berücksichtigt werden. Dabei ist die Erreichbarkeit der Schule vom Wohnort innerhalb von 45 Minuten einfacher Schulweg (Fuß und/oder ÖPNV) eine maßgebliche Bewertungsgröße. Neue Standorte sollten von daher eine zentrale oder zu angrenzenden Planungsräumen benachbarte Lage aufweisen, um einer großen Anzahl von Schüler/-innen entsprechende Angebote unterbreiten zu können. Geht man davon aus, dass der Standort Karl-Heine-Straße zum dargestellten Zeitpunkt in Betrieb gehen wird, ergibt sich ein darüber hinausgehender Bedarf von weiteren sieben bis acht gymnasialen Standorten in der Größenordnung von fünfzügigen Schulen. Die Darstellung der nachfolgenden Lösungsansätze erfolgt nicht in einer priorisierten Auflistung. Zwischen einzelen Maßnhamen kann es auch zu einem Tausch der Umsetzungszeiträume kommen. Hier spielt die Verfügbarkeit entsprechender Flächen eine entscheidende Rolle. Einrichtung eines fünfzügigen Gymnasiums in der Karl-Heine-Str. 22b (in Planung, Inbetriebnahme voraussichtlich ab SJ 2020/21, Vorinterim ab 2017/18) - 123 - Standort Zentrum-Süd – Prager Spitze Im Bereich des städtischen Entwicklungsraumes Bayrischer Bahnhof bis Prager Straße ergibt sich die Möglichkeit, im Bereich einen Standort für ein fünfzügiges Gymnasium mit Sporthalle zu entwickeln. Aufgrund der Lage zwischen den Planungsräumen Mitte/Süd und Ost sind auch Angebote in Richtung des Leipziger Ostens möglich. Die verkehrstechnische Anbindung erfolgt sowohl über Straßenbahnen als auch Buslinien. Eine Überschneidung bzw. zu starke Konzentration von Schülerströmen mit dem DeutschFranzösischen Schulzentrum an der Straße des 18. Oktober ist nicht zu erwarten. Hier können die unterschiedlichen Haltestellen und Wegebeziehungen eine Trennung beider Standorte ermöglichen. Standort Planungsraum Nord Bereits die Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 zeigte den Bedarf für ein weiteres Gymnasium im nördlichen Bereich der Stadt auf. Hier müssen ggf. mögliche Potenzialflächen zur Entwicklung eines weiteren Schulstandortes erschlossen werden, deren Lage innerhalb des Stadtgebiets eher als peripher zu bezeichnen ist. Aufgrund verschiedener Anbindungen mit dem ÖPNV (Tram und Bus) kann eine gute Erreichbarkeit aber erwartet werden. Querbeziehungen (ohne erforderliche Durchquerung des Stadtzentrums) bestehen vom Zentrum-Nord, nach Wahren / Möckern sowie nach Nordosten (Mockau) ebenfalls in diesen Bereich. Standort im Planungsbereich Ost – Standort Ihmelsstraße An diesem Standort soll ein vierzügiges Gymnasium erreichtet werden. Zusammen mit der, ebenfalls in Planung und Bau befindlichen Oberschule besteht die Idee, den Standort als Quartiersschule zu entwickeln. Standort im Planungsbereich West Auch die Inbetriebnahme der Schule in der Karl-Heine-Straße wird die zusätzlichen Bedarfe aus dem Planungsraum West nicht vollständig absichern können. Das weitere Ansteigen der Schülerzahlen über das Jahr 2025 hinaus lässt den Bedarf für mindestens ein weiteres fünfzügiges Gymnasium erwarten. Da das Flächenangebot im innenstadtnahen Bereich aber weitgehend ausgeschöpft ist, müssen in angrenzenden Bereichen, hier im Planungsraum West weitere Vorbehaltsflächen für Schulstandorte erschlossen werden. Davon kann eine Fläche das Jahrtausendfeld sein. Zwei Standorte im Planungsbereich Zentrum-Süd Im Bereich Zentrum-Südost stehen durch die künftige Entwicklung am Bayrischen Bahnhof, Prager Straße sowie Alte Messe Potenzialflächen zur Verfügung, die sich für die Errichtung von Schulen eignen. Die Anbindung an den ÖPNV kann als gut bezeichnet werden, da sowohl verschiedene Straßenbahnlinien, als auch Bus und SBahn den Stadtraum erschließen. Damit können schulische Angebote auch über den direkt umgebenden Stadtraum mit einer kurzen Erreichbarkeit angeboten werden. Standort Zentrum-Nord – Hauptbahnhof Westseite Mit der strukturellen Veränderung des Areals nördlich des Hauptbahnhofes ergeben sich neue Potenzialflächen, die eine Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur ermöglichen. Die Erreichbarkeit des Areals ist als sehr gut zu bezeichnen, das dieser Bereich direkt an das Zentrum anschließt. - 124 - Erweiterung der Sporthallenkapazitäten durch Neubauten für die Thomasschule und die Robert-Schumann-Schule Mit der Veränderung des Schulnetzes im Leipzig-Mitte stehen bisherige Hallenkapazitäten für die Thomasschule nicht mehr zur Verfügung. Hier muss eine neues Sporthallenangebot im Bereich Zentrum-West erschlossen werden. Die Kapazitäten für die Robert-Schumann-Schule bedürfen ebenfalls der baulichen Erweiterung im Umfeld der Schule. Die dafür erforderliche Flächensuche befindet sich bereits im Arbeitsprozess. Darstellung der Kapazitätsabsicherung mit den vorgestellten Maßnahmen % & ' .+ 1 .+ %" 5+ 2 / *+ " ( , " +- . ( *+ + /0 + ' ! " # $% # & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & Es zeigt sich, dass die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen mit den vorgestellten Maßnahmen abgesichert werden kann. Auch die mögliche weitere Entwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen kann hier nur ansatzweise eine Berücksichtigung finden. Veränderungen im Übergangsverhalten zwischen Oberschule und Gymnasium oder die Ausweitung von schulischen Projekten müssen objektkonkret und anlassbezogen behandelt werden. - 125 - 7. Förderschulen Übersicht Standorte Förderschulen - 126 - Neben der allgemeinbildenden Grundschule, Oberschule und dem Gymnasium sieht der Freistaat Sachsen die allgemeinbildende Förderschule als eine eigene Schulart vor. Diese Schulart wird von Schüler/-innen besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen in den anderen allgemeinbildenden Schulen auch durch besondere Hilfen nicht oder nicht hinreichend genug integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst gemäß § 13 der Schulordnung Förderschulen-FOFS die Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs auf Grundlage verschiedener Methoden der Förderdiagnostik und die Entscheidung über die notwendige Förderung. Die Förderschule erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten, in welchem der sonderpädagogische Förderbedarf und die Fördervorschläge benannt sowie Empfehlungen zum weiteren Bildungsgang und Förderschwerpunkt oder zu einer integrativen Maßnahme nach der Schulintegrationsverordnung aufgezeigt werden. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen trifft die Sächsische Bildungsagentur nach § 30 Abs. 2 Satz 1 SchulG die Entscheidung. Die Stadt Leipzig ist Trägerin von insgesamt 15 Förderschulen. Die Käthe-KollwitzSchule (Sprachheilschule), die Albert-Schweitzer-Schule (Schule für Körperbehinderte) und die Wladimir-Filatow-Schule (Schule für Blinde und Sehbehinderte) nehmen, aufgrund der oberzentralen Funktion der Stadt, einen überregionalen Versorgungsauftrag wahr. Die Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig - Förderzentrum Samuel Heinicke und zwei Schulen für geistig Behinderte in freier Trägerschaft, „Schloss Schönefeld“ des Trägers -Lernen plus gemeinnützige GmbH Schloss Schönefeldsowie die Werner-Vogel-Schule des Diakonischen Werks Innere Mission Leipzig e.V. ergänzen das schulische Angebot. Neu, seit dem Schuljahr 2015/16, ist die Wolfgang-Mutzeck-Schule in Trägerschaft des bbw. Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit einer zusätzlichen Körperbehinderung, einer zusätzlichen Hörbehinderung und einer zusätzlichen Sehbehinderung werden in Leipzig grundsätzlich in den Schulen für geistig Behinderte unterrichtet und betreut. An der Albert-Schweitzer-Schule und der Wladimir-Filatow-Schule können auch Schüler/-innen mit den zusätzlichen Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und Lernen unterrichtet werden. An diesen beiden Schulen findet die Unterrichtung von Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bereits statt. Schüler/-innen mit dem zusätzlichen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung können erst aufgenommen werden, wenn in der Folge der weiteren Umsetzung der Integration/Inklusion die räumlichen Bedingungen in beiden Schulen geschaffen werden können. Gleiches ist auch in der Samuel-Heinicke-Schule möglich. Die Entscheidung darüber liegt beim Land Sachsen, als Träger der Einrichtung.Träger Außer an den Schulen für geistig Behinderte und der Klinik- und Krankenhausschule werden an allen Schulen Betreuungsangebote, welche dem Hort der Grundschule entsprechen, geführt. An den allgemeinbildenden Förderschulen können Abschlüsse der übrigen Schularten (ohne allgemeine Hochschulreife) erworben werden. An den Schulen zur Lernförderung kann der Hauptschulabschluss nach dem Lehrplan der Oberschule erworben werden. Die Möglichkeit zum Erwerb des Hauptschulabschlusses wird in Leipzig in der Schule Grünau angeboten. Seit dem Schuljahr 2010/11 können gemäß § 34a Schulordnung Förderschulen die Abschlüsse an den entsprechenden Schulen in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung erworben werden. Dies gilt auch für Klassen mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwer- 127 - punkt Lernen an der Schule für Erziehungshilfe. Für die Schülerschaft der Schulen für geistig Behinderte wird die Berufsschulpflicht mit dem Besuch der Werkstufe erfüllt. Für die Schulhäuser aller Schultypen wurde, gemessen an der vorhandenen Raumsituation, ein Kapazitätsrichtwert ermittelt. Die Anzahl der Klassen und der Schülerschaft kann unterhalb und oberhalb des Kapazitätsrichtwertes liegen. Die maximale Belegung der Schule ist davon abhängig, unter welchen konkreten Bedingungen der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule erfüllt werden kann. (z.B. kann ein Gruppenraum in Unterrichtsraumgröße auch ein Klassenraum sein). Anteil Schüler und Schülerinnen mit Förderschwerpunkten zur Gesamtkinderzahl 12% 10% 0,6% 0,5% 8% 0,5% 1,2% A n t e i l 0,9% 6% 4% 2% 0,7% 0,7% 1,5% 0,7% 1,6% 1,3% 1,4% 0,2% 1,0% 0,3% 0,3% 1,0% 1,1% 3,9% 3,9% 3,8% 0,6% 1,4% 0,7% 1,6% 0,6% 0,6% 1,5% 1,6% 0,7% 1,7% 1,5% 1,8% 0,7% 0,7% 1,7% 1,7% 0,3% 0,3% 0,6% 1,6% 0,6% 1,8% 0,3% 0,3% 1,1% 1,2% 3,2% 0,6% 0,6% 1,8% 2,0% 0,6% 0,7% 1,6% 1,8% 0,2% 0,3% 1,0% 2,5% 1,8% 1,1% 3,3% 0,6% 0,7% 0,3% 3,5% 0,6% 1,0% 1,0% 1,1% 0,3% 1,0% 3,0% 3,0% 2,8% 2,6% 0,7% 1,7% 0,8% 1,7% 0,2% 0,9% 2,2% 0% 2005/062006/072007/082008/092009/102010/112011/122012/132013/142014/152015/162016/17 Schuljahr Lernförd. geistig Beh. Blinde u. Sehbeh. Sprachbeh. Körperbeh. emot./soziale Beh. Hörgeschädigte 7.1 Schulen zur Lernförderung In der Stadt Leipzig werden sechs Schulen zur Lernförderung geführt. Die Entwicklung der Schülerzahlen stellt sich bis 2008 rückläufig dar. Der Grund hierfür ist eher in der Differenzierung der Diagnostik zu finden als in der Zahl der Integrationen, welche bis 2014 nur in Einzelfällen erfolgte. Seit 2015 ist hier zunehmend eine positive Veränderung zu mehr Integration dieser Schülerschaft in den Regelschulen erkennbar. Mit dem Schuljahr 2016/17 ist dieser Anteil auch darstellbar. - 128 - Entwicklung der Schülerzahlen der Schulen zur Lernförderung und der Integrationen mit dem Förderschwerpunkt Lernen Schüler und Schülerinnen mit Förderschwerpunkt Lernen 1800 G e s a m t s c h ü l e r z a h l 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Schuljahr in Förderschulen Integrationen Die Standorte der Schulen zur Lernförderung sind weitestgehend territorial ausgewogen. Jeder Schule ist ein Betreuungsangebot (analog Hort an der Grundschule) zugeordnet, welches sich mit im Schulhaus befindet. Gemäß der Schulordnung Förderschulen können mit Zustimmung der Sächsischen Bildungsagentur an den Schulen zur Lernförderung auch Klassen für Schüler/-innen mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung eingerichtet werden. An der Schule Grünau werden Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss erlangen können, unterrichtet. Die Schule Grünau führt eine Nebenstelle, da die Kapazitäten im Schulhaus für den Gesamtbedarf der Schule und des Betreuungsangebotes nicht ausreichen. In allen sechs Schulen sind Schulsozialarbeiter/-innen tätig. Belegung der Schulen zur Lernförderung im Schuljahr 2016/17 Schulen zur Lernförderung Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. A.-Diesterweg-Schule 10 1 19 2 20 2 27 2 30 2 29 2 32 2 24 2 23 2 Schule Grünau 10 1 10 1 20 2 14 1 18 1 24 2 31 2 31 3 31 3 J.-H.-Pestalozzi-Schule 10 1 17 2 19 2 25 2 26 2 33 2 23 2 23 2 21 2 16 1 Gesamt Sch. Kl. 214 17 205 17 197 17 E.-Zinna-Schule 12 1 12 1 13 1 14 1 16 1 16 1 17 1 24 2 13 1 137 10 F.-Gietzelt-Schule 11 1 12 1 13 1 22 2 27 2 27 2 31 2 16 1 30 2 189 14 Förderschule Engelsdorf 0 0 0 0 9 1 14 1 13 1 14 1 25 2 13 1 24 2 112 9 Summe 53 5 70 7 94 9 116 9 130 9 143 10 159 11 131 11 142 12 16 Kamenz-Statistik 2016/17 Schulen zur Lernförderung Kapazitätsrichtwert in Zügen in Klassen A.-Diesterweg-Schule 2,2 20 Schule Grünau 2,5 23 J.-H.-Pestalozzi-Schule 2 18 E.-Zinna-Schule 1,7 16 F.-Gietzelt-Schule 2,0 18 Schule Engelsdorf 1,1 10 Summe 11,5 105 - 129 - 1 1054 84 Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf Mit Blick auf die Entwicklung der Schülerzahlen besteht die Notwendigkeit des Erhalts aller vorhandenen Kapazitäten. Mit der vorgesehenen Novellierung des Schulgesetzes, beabsichtigt das Sächsische Staatsministerium für Kultus jedoch, der Weiterentwicklung von Integration/ Inklusion einen hohen Stellenwert zuzuordnen. Es wird sich zeigen, wie in den kommenden Jahren diese Entwicklung voranschreiten wird. Die vorhandenen Kapazitäten reichen für die Bedarfssicherung aus. Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte Adolph-Diesterweg-Schule (Portitzer Straße 1) Diese Schule nutzt seit Sommer 2011 ein saniertes Schulhaus an einem neuen Standort. An dieser Schule können Schüler/-innen aufgenommen werden, die auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Dem Betreuungsangebot stehen eigene Räume zur Verfügung. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Schule Grünau (Miltitzer Weg 1) Diese Schule ist mit dem Betreuungsangebot im Ortsteil Grünau-Nord auf zwei Standorte verteilt. Das Betreuungsangebot und die Klassenstufen 1 bis 3 nutzen das Gebäude einer ehemaligen Kindertagesstätte im Andromedaweg 25. Die Schule verbleibt langfristig am jetzigen Standort. Handlungsbedarf: Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau Nordwest zusammen mit der Max-Klinger-Schule (Gymnasium) und 94. - 130 - Schule (Oberschule), ist eine Sanierung des Schulhauses unter Einbeziehung des Betreuungsangebotes und der Klassen aus dem Andromedaweg vorgesehen. Die Fertigstellung ist für 2021 avisiert. Aktuell befindet sich die Gesamtmaßnahme in der Vorbereitung. Nach Umsetzung wird der Standort Andromedaweg 25 für den Förderschulbedarf nicht mehr benötigt. Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule (Hannoversche Straße 2) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Nord. Das Betreuungsangebot ist im Schulhaus integriert. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Ernst-Zinna-Schule (Wincklerstraße 3/5) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Dölitz-Dösen. Das Betreuungsangebot ist im Schulhaus integriert. Sie nutzt gemeinsam mit der 8. Schule (Grundschule) und dem dazugehörigen Hort ein saniertes Schulhaus. Die Kapazität der Ernst-Zinna-Schule wurde aufgrund der notwendigen Erweiterung der 8. Schule (Grundschule) von 18 Klassen auf 16 Klassen reduziert. Handlungsbedarf: Eine umfassende Gestaltung der Freifläche ist vorgesehen. Die Klassenzahlen an dieser Schule sind seit dem Schuljahr 2010/11 rückläufig. Aktuell werden zehn Klassen unterrichtet. Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Fritz-Gietzelt-Schule (Kantatenweg 40, 04229 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Kleinzschocher. Das Betreuungsangebot ist im sanierten Schulhaus integriert. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Förderschule Engelsdorf (Riesaer Straße 177, 04319 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Engelsdorf. Das Betreuungsangebot ist im Schulhaus integriert jedoch aufgrund der geringen Größe organisatorisch der Adolph-Diesterweg-Schule zugeordnet. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. 7.2 Schulen für geistig Behinderte Die Stadt Leipzig verfügt über vier Schulen für geistig Behinderte. Die in freier Trägerschaft befindliche Schule „Schloss Schönefeld“, und die Werner-Vogel-Schule ergänzen dieses Angebot. - 131 - Entwicklung der Schülerzahlen der Schulen für geistig Behinderte und der Integrationen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Schüler und Schülerinnen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung G e s a m t s c h ü l e r z a h l 600 500 400 300 200 100 0 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Schuljahr in kommunalen Schulen in Schulen Freier Träger Integrationen Die Entwicklung der Schülerzahl stellt sich seit 2011 stetig leicht steigend dar. Alle Schulen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Der Großteil der Schülerschaft nutzt jedoch den Schülerspezialverkehr. In vier der insgesamt sechs Schulen können Schüler/-innen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, aufgenommen werden. Zwei Schulen sind spezialisiert auf die Betreuung von Schüler/innen mit den zusätzlichen Förderschwerpunkten Sehen und Hören. Zwei Schulen für geistig Behinderte nutzen gemeinsam mit einer Grundschule je ein Gebäude. Die Lindenhofschule widmet sich gemeinsam mit der 68. Schule (Oberschule) und der Carl-von-Linné-Schule (Grundschule) im Rahmen des Schulversuchs ERINA der gemeinsamen Unterrichtung von Schülern/-innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Zielstellung des Schulversuchs ist die Verbesserung und Weiterentwicklung der inklusiven Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen in Sachsen. Da der Unterricht gemäß des Lehrplans strukturiert über den Tag geplant und umgesetzt wird, bestehen an den Schulen für geistig Behinderte keine Betreuungsangebote (Horte). Aufgrund der Zunahme komplexer Behinderungen ist es erforderlich, zusätzliche Plätze für die Schülerschaft, die während des Unterrichts einer medizinischen Betreuung bedürfen, zu schaffen. Mit der letzten Fortschreibung der Schulnetzplanung wurde darauf verwiesen, dass bei weiter steigenden Schülerzahlen ggf. die Schaffung eines zusätzlichen Schulstandortes erforderlich wird. Belegung der Schulen für geistig Behinderte im Schuljahr 2016/17 Schulen in kommunaler Trägerschaft Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Gesamt Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schule Rosenweg 15 2 24 3 24 3 32 3 95 11 Martin-Schule 22 3 22 3 30 3 25 3 99 12 Lindenhofschule 20 3 7 1 25 3 25 3 77 10 Schule Thonberg 15 2 16 2 19 2 15 2 67 8 Summe 72 10 71 9 98 11 97 11 338 41 Schulen in freier Trägerschaft Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Gesamt Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schloss Schönefeld 18 3 19 3 19 3 19 3 75 12 Werner-Vogel-Schule 38 3 21 2 23 3 24 2 88 10 56 6 40 5 42 6 43 5 163 22 Summe Kamenz-Statistik 2016/17 - 132 - Kapazitätsrichtwert Schulen in kommunaler Trägerschaft in Zügen in Klassen Schule Rosenweg Martin-Schule Lindenhofschule Schule Thonberg 3 3 2,5 2 13 12 10 8 Summe 10,5 43 Kapazitätsrichtwert Schulen in freier Trägerschaft in Zügen in Klassen Schloß Schönefeld 3,0 12 Werner-Vogel-Schule 2,5 10 Summe 5,5 22 Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf !" #$ Die Grundlage für die Berechnung bildet der aus dem Richtwert und der maximalen Belegung gebildete Mittelwert. Aufgrund der derzeitigen und absehbaren Schülerzahlentwicklung besteht die Notwendigkeit des Erhalts aller vorhandenen Kapazitäten dieses Schultyps. Unter der Annahme des gleichbleibenden prozentualen Anteils von Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an der Gesamtkinderzahl, ist ein Ansteigen der Zahl dieser Schülerschaft deutlich erkennbar. Unter maximaler Auslastung aller Schulen ist es beginnend ab 2018 erforderlich, zusätzliche Kapazitäten für eine zwei- bis dreizügige Schule für geistig Behinderte bereitzustellen. Hierbei sollte, bis zur Bereitstellung des notwendigen Schulneubaus, die Nachnutzung eventuell freier Kapazitäten einer Schule zur Lernförderung in Betracht gezogen werden. Auch können bei vorhandener räumlicher Kapazität geistig behinderte Schüler/-innen mit zusätzlicher Körperbehinderung, Sehbehinderung oder Hörbehinderung in der jeweiligen Förderschule unterrichtet - 133 - und betreut werden. In der neu zu bauenden Schule ist der Bedarf für Schüler, die während des Unterrichts auf medizinische Hilfe angewiesen sind, einzuordnen. Ab 2023 ist der Bau einer weiteren Schule für geistig behinderte Schüler/-innen erforderlich. Die Integration/Inklusion von geistig behinderten Schüler/-innen gestaltet sich insgesamt schwieriger als für Schüler/-innen mit anderen Förderschwerpunkten. Insofern ist davon auszugehen, dass dieser Entwicklungsprozess langwierig ist. Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte Schule Rosenweg (Rosenweg 59) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Mitte. Das Schulhaus ist barrierefrei saniert. Handlungsbedarf: Maximale Auslastung der Kapazität. Martin-Schule (Neptunweg 31) Diese befindet sich im Ortsteil Grünau Nord. Sie nutzt das Gebäude einer ehemaligen Kindertagesstätte. Handlungsbedarf: Mit der Umsetzung des Brandschutzes konnten geringfügig zusätzliche Kapazitäten geschaffen und die Bedingungen für die auf den Rollstuhl angewiesenen Schüler/-innen etwas verbessert werden. Da die dauerhafte Nutzung des Gebäudes durch diese Schülerschaft als ungeeignet eingeschätzt wird, ist ein Umzug dieser Schule in ein saniertes Schulgebäude am Schulstandort „An der Kotsche“ vorgesehen. Der neue Schulstandort wird gemeinsam mit der 78. Schule (Grundschule) genutzt, wobei jede Schule über ein separates Schulhaus verfügt. Das Vorhaben befindet sich ihn der Vorbereitung. Die Fertigstellung ist für 2019 vorgesehen. Mit dieser Maßnahme kann der Verbleib der Schüler/-innen und im sozialen Umfeld mit den gewachsenen Verflechtungen weiter gesichert werden. Darüber hinaus kann in Zusammenarbeit beider Schulen und des Hortes der inklusive Gedanke analog des Projektes „ERINA“ an der Carl-von-Linné-Schule / Lindenhofschule aufgebaut werden. Maximale Auslastung der Kapazität. Lindenhofschule (Delitzscher Straße 110) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Eutritzsch. Sie nutzt das Schulhaus gemeinsam mit der Carl-von-Linné-Schule (Grundschule) und dem dazugehörigen Hort. Beide Schulen und der Hort müssen in der räumlichen Nutzung Kompromisse eingehen. Beide Schulen sind gemeinsam mit der 68. Schule (Oberschule) im Schulversuch „ERINA“, mit welchem die Umsetzung der Inklusion von Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in der Regelschule erprobt wird, eingebunden. Handlungsbedarf: Maximale Auslastung der Kapazität. Schule Thonberg (Riebeckstraße 50) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg. Sie nutzt gemeinsam mit der 77. Schule (Grundschule) und dem dazugehörigen Hort ein Schulhaus. Handlungsbedarf: Die Verwaltung hat dem Stadtrat vorgeschlagen, dass die Schule Thonberg gemeinsam mit einer Kindertagesstätte in ein neu zu errichtendes Gebäude auf einem städtischen Grundstück an der Alten Messe (Curiestraße) einzieht. Die Entscheidung des Stadtrates (Vorlage VI-DS-01854) erfolgte mit - 134 - Zustimmung zur Umsetzung des Vorhabens. Die Fertigstellung des Objektes Curiestraße ist für 2019 vorgesehen. Maximale Auslastung der Kapazität. Schulen in Freier Trägerschaft Die beiden Schulen in freier Trägerschaft sind Bestandteil des Schulnetzes und sichern die Versorgung mit Schulplätzen für diese Schülerschaft mit ab. Das Diakonische Werk der Inneren Mission Leipzig e.V. plant die Öffnung und Weiterentwicklung der Werner-Vogel-Schule im Ortsteil Lößnig zur Aufnahme von Kindern im Grundschulalter ohne Förderbedarf. Die dafür erforderliche bauliche Erweiterung erfolgt auf dem Gelände der derzeitigen Kita „Spatzennest“, welche in eine neues Gebäude umziehen wird. In der Werner-Vogel-Schule wird das Unterrichten und Betreuen von Schüler/-innen mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung weiterhin den Schwerpunkt bilden. Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und mit Blick auf die demografische Entwicklung werden günstige Rahmenbedingungen für eine konzeptionelle Profilierung und strategische Neuausrichtung der Werner-Vogel-Schule zu einem integrativen Schulzentrum in freier Trägerschaft gesehen. Die Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in den Integrationsklassen ist konzeptioneller Schwerpunkt. Geplant ist, im Schuljahr 2018/19 mit einer integrativen Klasse zu beginnen. Aufbauend bis 2021 werden vier Klassen entstehen. Die Schule plant Plätze für 68 Grundschüler/-innen und 20 Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bereit zu stellen. Ergänzend wird ein Schulhort in eigenen Räumen und Ferienbetreuung angeboten. 7.3 Förderzentrum für Erziehungshilfe (Kurt-Biedermann-Schule, Garskestraße 19/21) Das Förderzentrum besteht aus dem Grundschulteil und dem Oberschulteil, in denen auch Schüler/-innen mit zusätzlichem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet und betreut werden. Die Bestandteile des Förderzentrums sind die Diagnose- und Beratungsstelle, das Betreuungsangebot und die Schulsozialarbeit. Diese agieren unmittelbar miteinander und nach außen wirkend mit den verschiedensten Institutionen. Das Hauptanliegen der Arbeit des Förderzentrums besteht darin, mit vielfältigen inhaltlichen Angeboten und Maßnahmen die Entwicklungsschwerpunkte frühzeitig zu erkennen, dem Fortschreiten entgegenzuwirken, eine Separierung zu vermeiden und die Schüler/-innen zum Erkennen und Steigern des Selbstwertgefühls sowie zur Leistungszuversicht zu führen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in Integration. Ziel ist es, den Verbleib in der Regelschule weiter auszubauen und dort auf den individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf der Schüler/-innen einzugehen.Gemäß der Schulordnung Förderschulen, können mit Zustimmung der Sächsischen Bildungsagentur an den Schulen für Erziehungshilfe auch Klassen für Schüler/-innen mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen eingerichtet werden. - 135 - Entwicklung der Schülerzahlen am Förderzentrum für Erziehungshilfe und der Integrationen mit emotionalen und sozialem Förderschwerpunkt Schüler und Schülerinnen mit sozial/emotionalem Förderschwerpunkt 1200 G e s a m t s c h ü le r z a h l 1000 800 600 400 200 0 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Schuljahr im Förderzentrum Integrationen Belegung der Schule für Erziehungshilfe/ Förderzentrum im Schuljahr 2016/17 Klasse 1 Schule für Erziehungshilfe Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Förderzentrum 13 Kamenz-Statistik 2016/17 2 17 2 20 2 21 3 24 2 17 2 18 2 21 2 10 2 0 0 Gesamt Sch. Kl. 161 19 Kapazitätsrichtwert Schule für Erziehungshilfe/ Förderzentrum in Zügen in Klassen Grundschulteil 2 8 Oberschulteil 2 10 Summe 4 18 Schule in freier Trägerschaft Die Wolfgang-Mutzeck-Schule -Schule für Erziehungshilfe- ist eine evangelische Schule und Ersatzschule für die Klassenstufen Fünf bis Neun. Schwerpunkt in der schulischen Arbeit ist die Kombination von produktiver Tätigkeit mit schulischem und sozialen Lernen. Mit Hilfe von produktiven und projektorientierten Lernkonzepten werden die Schüler, welche aufgrund sozialer und emotionaler Probleme in keine allgemeinbildende Schule integriert werden können, auf die Zukunft vorbereitet. Schule in freier Trägerschaft Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Wolfgang-Mutzeck0 Schule Kamenz-Statistik 2016/17 0 0 0 0 0 0 0 5 1 - 136 - 0 0 6 1 8 1 0 0 0 0 Gesamt Sch. Kl. 19 3 Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf In der Entwicklung stellt sich, trotz kontinuierlich steigender Integrationsmaßnahmen, ein Ansteigen der Schülerzahlen bis 2017 dar. Der Erhalt des Förderzentrums ist im Planungszeitraum weiter erforderlich, da Schüler/-innen mit komplizierten und schwerwiegenden Problemlagen weiter einer individuellen und differenzierten Unterrichtung und Betreuung bedürfen. Im Besonderen liegt der Schwerpunkt des Förderzentrums in der Integration von Schüler/-innen mit emotional-sozialem Förderbedarf in den Regelschulen. Die Trennung des Förderzentrums zwischen Grundschul- und Oberschulteil wird so lange beibehalten, wie die Kapazitäten dafür benötigt werden. Ziel ist es, dass durch die Fortführung einer verstärkten Integration, sowie einer schnellen, begleitenden und fördernden Reintegration in die Regelschulen, der Bedarf für diese Schule stetig vermindert wird. Werden weiterhin erste Klassen gebildet, reichen die vorhandenen Kapazitäten für die Bedarfssicherung aus. Die Wolfgang-Mutzeck-Schule trägt seit 2015/16 zusätzlich zur Versorgung bei. Handlungsbedarf Das Förderzentrum für Erziehungshilfe befindet sich in zwei Gebäuden an einem Schulstandort im Ortsteil Schönau. Der Grundschulteil nutzt das Schulhaus gemeinsam mit der 90. Schule (Grundschule). Das Betreuungsangebot des Förderzentrums nutzt eigene Räume im Grund- und Oberschulteil. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Mögliche freiwerdende Kapazitäten im Grundschulteil des Förderzentrums werden der 90. Schule (Grundschule) zugeordnet. - 137 - 7.4 Klinik- und Krankenhausschule (Dr.-Georg-Sacke-Schule, Morawitzstraße 2) Die Stadt Leipzig verfügt über eine Klinik- und Krankenhausschule, welche die Aufgabe hat kranke Schüler/-innen, die sich längere Zeit oder in regelmäßigen Abständen in einer Klinik, einem Krankenhaus oder einer Kureinrichtung befinden, so zu unterrichten und zu fördern, dass eine erfolgreiche leistungsmäßige und soziale Wiedereingliederung in die bisher besuchten Klassen erleichtert wird. Die Klinik- und Krankenhausschule sichert den Unterricht für schulpflichtige Patient/innen in verschiedenen Krankenhäusern und Kliniken der Stadt Leipzig. Die Schule wird in den Darstellungen sowie in der Berechnung des künftigen Bedarfs nicht aufgeführt, da sie eine Schülerschaft unterrichtet, die vordergründig Patienten sind. Zudem unterliegt sie einer ständigen Veränderung der Alters- und Schülerstruktur. An dieser Schule werden ständig im Durchschnitt 120 bis 150 Schüler/-innen der unterschiedlichsten Klassenstufen und Schularten unterrichtet. 7.5 Schulen mit einer oberzentralen Funktion In diesem Kapitel werden die Förderschulen mit überregionalem Wirkungskreis zusammengefasst betrachtet. In der Stadt Leipzig sind folgende Schulen vorhanden: Albert-Schweitzer-Schule - Schule für Körperbehinderte Käthe-Kollwitz-Schule - Sprachheilschule/ Förderzentrum Wladimir-Filatow-Schule - Schule für Blinde und Sehbehinderte/ Förderzentrum Samuel-Heinicke-Schule - Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte/ Förderzentrum An jeder Schule ist gemäß § 13 Abs. 2 SchulG je ein Heim mit den Bestandteilen Betreuungsangebot (Hort) und Sondereinrichtung (Kita) angebunden. Die Trägerschaft dieser Heime liegt in der Verantwortung des Eigenbetriebs Städtische Behinderteneinrichtungen, des freien Trägers Humanitas gGmbH sowie des Landes Sachsen. In allen vier Förderschwerpunkten werden durch die Lehrerschaft der jeweiligen Schule Integrationsmaßnahmen in den allgemein bildenden Schulen der Stadt Leipzig sowie auch der Schulen in den umliegenden Landkreisen begleitet. Entwicklung der Schülerzahlen Wladimir-Filatow-Schule/ Schule für Blinde und Sehbehinderte/Förderzentrum und der Integrationen Leipziger Schüler/-innen mit Förderschwerpunkt Sehen Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Sehen 140 G e s a m t s c h ü l e r z a h l 120 100 80 60 40 20 0 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Schuljahr im Förderzentrum Integrationen Die Entwicklung zeigt deutlich, dass sich der Anteil der Schülerschaft, welche die Schule besucht sich nicht wesentlich verändert hat. Dem gegenüber nimmt der Anteil der Schülerschaft, welche in den Regelschulen integrativ unterrichtet und betreut wird stetig zu. Die Integration von Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt Sehen - 138 - erfordert einen speziellen Bedarf an Geräten und Hilfsmitteln, die teilweise kostenintensiv sind. Hier gilt es im Zuge der weiter steigenden Zahl von Integrationsmaßnahmen, den finanziellen Rahmen dafür anzupassen. Entwicklung der Schülerzahlen Albert-Schweitzer-Schule – Schule für Körperbehinderte und der Integrationen Leipziger Schüler /-innen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Schüler und Schülerinnen mit den Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung 450 400 G e s a m t s c h ü l e r z a h l 350 300 250 200 150 100 50 0 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Schuljahr im Förderzentrum Integrationen Auch hier zeigt sich eine konstante Entwicklung der Schülerzahl in der AlbertSchweitzer-Schule, sowie eine positive Entwicklung der integriert unterrichteten Schüler/-innen in den Regelschulen. Entwicklung der Schülerzahlen Käthe-Kollwitz-Schule/ Sprachheilschule/ Förderzentrum und der Integrationen Leipziger Schüler/-innen mit Förderschwerpunkt Sprache Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Sprache 900 800 G e s a m t s c h ü l e r z a h l 700 600 500 400 300 200 100 0 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Schuljahr im Förderzentrum Integrationen Die Entwicklung der Schülerzahl für diese Schule zeigt sich ebenfalls konstant bis leicht rückläufig. Der steigende Anteil sprach-auffälliger Schüler/-innen im integrativen Unterricht setzt sich fort. Die Integrationen finden in allen Schularten statt. Im Grundschulbereich bestehen zusätzlich acht Stützpunktschulen, in denen konzentriert Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt Sprache gemeinsam mit der Grundschul-Schülerschaft integrativ unterrichtet und betreut werden. An der KätheKollwitz-Schule findet Schulsozialarbeit statt. Entwicklung der Schülerzahlen Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig, Förderzentrum Samuel Heinicke und der Integrationen Leipziger Schüler/-innen mit Förderschwerpunkt Hören - 139 - Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Hören 300 G e s a m t s c h ü l e r z a h l 250 200 150 100 50 0 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Schuljahr im Förderzentrum Integrationen Hier trat in den vergangenen Jahren ein leichter Anstieg ein. Nach einem Rückgang im Schuljahr 2014/15 ist die Schülerzahl im Schuljahr 2015/16 wieder etwas gestiegen. Trotz verstärkter Integration ist der Bedarf für die Schule weiter gegeben. Belegung der Schulen/Förderzentren im Schuljahr 2016/17 Schulen im Oberzentrum Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Gesamt Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. W.-Filatow-Schule 9 1 11 2 12 2 6 1 14 2 7 1 6 1 14 2 6 1 2 1 86 14 A.-SchweitzerSchule 19 2 37 5 18 2 23 3 22 3 21 3 21 2 30 3 28 4 6 1 225 28 K.-Kollwitz-Schule 68 6 72 6 60 5 22 2 19 2 13 1 11 1 19 2 18 2 0 0 302 27 S.-Heinicke-Schule 16 3 13 2 20 3 34 5 13 2 24 4 17 2 26 4 19 3 9 1 191 29 112 12 133 15 110 12 85 11 68 9 65 9 55 6 89 11 71 10 17 3 804 98 Summe Raumbestand sowie die daraus abgeleiteten Kapazitätsrichtwerte der Schulen/Förderzentren Schulen im Oberzentrum Kapazitätsrichtwert in Zügen in Klassen W.-Filatow-Schule A.-SchweitzerSchule K.-Kollwitz-Schule 1,5 17 2,5 27 3 27 S.-Heinicke-Schule 2,8 28 Summe 9,8 99 Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf Das Schulangebot ist je Förderschwerpunkt einmal vorhanden. Diese Schulen sichern weiterhin das Angebot für Schüler/-innen mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt für die Stadt Leipzig und die Region. Die in kommunaler Trägerschaft befindlichen Schulen mit oberzentraler Funktion können mit den vorhandenen Kapazitäten den künftig zu erwartenden Bedarf sichern. Bei Möglichkeit können an der Albert-Schweitzer-Schule und der Wladimir-Filatow-Schule Schüler/-innen mit zusätzlicher geistiger Behinderung aufgenommen werden. Für die Samuel-HeinickeSchule (Schule in Landesträgerschaft) müssen bei Erfordernis ggf. die Schule im Gebäude erweitert oder anderweitig zusätzliche Kapazitäten im Versorgungsraum geschaffen werden. - 140 - Bedarf an Klassen in der Wladimir-Filatow-Schule ! "#! Wladimir-Filatow-Schule (Am Kirschberg 49) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Mitte. Sie nutzt das Schulhaus gemeinsam mit dem Städtischen Eigenbetrieb der Behinderteneinrichtungen, der das Betreuungsangebot und bei Bedarf die Heimbetreuung für die Schüler/-innen dieser Schule sichert. Trotz steigendem Anteil an Integrationen wird sich der Anteil der Schüler für die Schule erhöhen und bis ca. 2026 auf diesem Niveau verbleiben. Die Kapazitäten im Schulhaus reichen für die Bedarfssicherung aus. In der Schulordnung Förderschulen vom 3. August 2004, § 3 Absatz 2 Punkt 4, ist definiert, dass Schüler/-innen mit gleichzeitigem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und Lernen an der Schule für Blinde und Sehbehinderte unterrichtet werden können. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Bei vorhandensein der dafür notwendigen räumlichen Kapazitäten können diese für die Unterrichtung zusätzlich geistig behinderter Schüler/-innen genutzt werden. - 141 - Bedarf an Klassen in der Albert-Schweitzer-Schule $! # ! Albert-Schweitzer-Schule (An der Märchenwiese 3) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Marienbrunn. Sie nutzt das Schulhaus gemeinsam mit der Humanitas gGmbH, welche das Betreuungsangebot und bei Bedarf die Heimbetreuung für die Schüler/-innen dieser Schule sichert. Zugleich versorgt sie die Schülerschaft mit logo- und ergotherapeutischen Leistungen. Im Gebäude befindet sich eine Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie, die vordergründig die therapeutische Behandlung der Schülerschaft übernimmt. Krankenschwestern/-brüder vom Städtischen Eigenbetrieb Behinderteneinrichtungen sorgen sich um die medizinische Betreuung während der Unterrichtszeit. Die Kapazitäten im Schulhaus reichen für die Bedarfssicherung aus. In der Schulordnung Förderschulen vom 3. August 2004, § 6 Absatz 2 Punkt 4, ist definiert, dass Schüler/-innen mit gleichzeitigem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und Lernen an der Schule für Körperbehinderte unterrichtet werden können. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Die Schule ist ausgelastet und kann den kommenden bedarf sichern. Bei Vorhandensein der dafür notwendigen räumlichen Kapazitäten können diese für die Unterrichtung zusätzlich geistig behinderter Schüler/-innen genutzt werden. - 142 - Bedarf an Klassen in der Käthe-Kollwitz-Schule ! " # ! Käthe-Kollwitz-Schule (Karl-Vogel-Straße 17/19) Diese Schule nutzt seit dem Schuljahresbeginn 2016/17 ein, speziell für die Bedingungen dieses Schultyps saniertes Schulgebäude. Mit der Zusammenführung der ehemaligen Schulteile wurde der Kapazitätsrichtwert gesenkt. Die Entwicklung lässt erwarten, dass die Kapazitäten am neuen Schulstandort maximal ausgelastet werden. Der Schwerpunkt soll weiter auf der Integration im Regelbereich liegen. Die Kapazitäten im Schulhaus reichen für die Bedarfssicherung aus. Den ehemalige Schulstandort an der Friedrich-Dittes-Straße erhielt der städtische Eigenbetrieb der Behinderteneinrichtungen. Hier entsteht in den kommenden Monaten ein neues Gebäude, in welchem für die Schüler/-innen der Käthe-Kollwitz-Schule das Betreuungsangebot etabliert wird. Bei Bedarf sichert der Eigenbetrieb auch die Heimbetreuung. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. - 143 - Bedarf an Klassen in der Samuel-Heinicke-Schule Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte, Förderzentrum Samuel Heinicke !% & ! Samuel-Heinicke-Schule (Karl-Siegismund-Straße 2) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg und untersteht der Trägerschaft des Freistaates Sachsen. Im Schulhaus wird zugleich das Betreuungsangebot und bei Bedarf die Heimbetreuung gesichert. Entsprechend der Entwicklung müssten ab 2020 aufbauend zusätzliche Kapazitäten für vier Klassen geschaffen werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Integration von Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt Hören weiter entwickelt. In der Schulordnung Förderschulen vom 3. August 2004, § 4 Absatz 2 Punkt 3 und 4, ist definiert, dass Schüler/-innen mit gleichzeitigem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und Lernen an der Schule für Hörgeschädigte unterrichtet werden können. Handlungsbedarf: Bei Erfordernis ist eine Optimierung der Raumnutzung innerhalb des Hauses geboten, bevor extern neue Kapazitäten bereitgestellt werden. Integration/ Inklusion Basierend auf § 24 der UN-Behindertenrechtskonvention – „Übereinkommen der Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ist im Koalitionsvertrag der Sächsischen Staatsregierung definiert, dass die Inklusion in den Schulen schrittweise und mit Augenmaß umgesetzt werden soll. Als Grundlage dafür gilt aktuell noch der Aktions- und Maßnahmenplan des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und der Teilhabeplan der Stadt Leipzig. Es wird angestrebt zur bestmöglichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen so viel gemeinsamen Unterricht wie möglich in der Regelschule und so viel Unterricht wie nötig in der Förderschule umzusetzen. Da die sächsischen Förderschulen sich als Lernorte für die vielfältige Formen sonderpädagogischen Förderbedarfs bewährt haben und über beste Voraussetzungen für die Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit diesen - 144 - Bedarfen verfügen, wird eine grundsätzliche Abschaffung der Förderschulen in Sachsen ausgeschlossen. Auf Grundlage des § 13 der Schulordnung Förderschulen (FOFS) in Verbindung mit der Schulintegrationsverordnung (SchIVO) können Schüler/-innen, bei denen im Rahmen des Aufnahmeverfahrens ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, eine Regelschule besuchen, wenn dies aus pädagogischer Sicht gerechtfertigt ist und die notwendigen besonderen Hilfen bereitgestellt werden können. Die notwendigen Hilfen können personeller, räumlicher oder sächlicher Art sein. Alle Schulen widmen sich der Integration von Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ein Großteil dieser Maßnahmen wird realisiert, ohne dass bestimmte materielle Voraussetzungen erforderlich sind. Seit 2012 ist zunehmend zu verzeichnen, dass für das Gelingen der Integration eine zusätzliche Schulbegleitung beantragt wird. Diesbezüglich wurden im gesamten Schuljahr 2012/13 31 Anträge auf Einsatz einer Schulbegleitung beim Schulträger gestellt. Im Schuljahr 2015/16 wurden 44 Anträge gestellt. Im aktuellen Schuljahr sind mit Stand März 2017 40 Anträge zu verzeichnen. Geprüft und bewilligt wird der Einsatz der Schulbegleitung vom Allgemeinen Sozialdienst im Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie im Sozialamt. Der überwiegende Bedarf an Schulbegleitung besteht für Schüler/-innen mit emotionalsozialem Förderbedarf. Bei Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen einer schulischen Integration die Regelschule besuchen, kann, wenn erforderlich, die Integration auch im Hort weitergeführt werden. Grundsätzlich wird bei allen geplanten Sanierungen und Schul- und Sporthallenneubauten eine rollstuhlgerechte Barrierefreiheit umgesetzt. Entwicklung des Anteils der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, die integrativ unterrichtet werden, zur GesamtSchülerzahl aller Förderschüler 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 1995/96 1997/98 1999/00 2001/02 2003/04 2005/06 2007/08 2009/10 2011/12 2013/14 2015/16 Lernförd. geistig Beh. Blinde u. Sehschw. Sprachbeh. Körperbeh. emot./soziale Beh. gesamt Hörgeschädigte Quelle: AfJFuB Leipzig 2016 Insgesamt steigt die Zahl der Integrationen bei jedem Förderschwerpunkt kontinuierlich an. Jedoch sind erhebliche Unterschiede zu verzeichnen. Der größte Anteil der Integrationen erfolgt bei Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt Sprache und emotional/soziales Verhalten. Im Gegenzug dazu ist der Anteil der Schülerschaft mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und Lernförderung noch sehr gering. - 145 - Die Integration von Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erfolgt in Leipzig hauptsächlich auf der Basis des § 3 Abs. 1 Nr. 3 SchIVO. Hierbei wird diesen Schüler/-innen einer Förderschule die Teilnahme in einzelnen Unterrichtsfächern an der benachbarten Grundschule ermöglicht. Diese Schülerschaft bleibt jedoch der Förderschule zugeordnet. Auch im Rahmen des Schulversuchs „ERINA“, mit welchem die Umsetzung der Integration/ Inklusion von Schüler/-innen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in einer Grundschule und Oberschule erprobt wird, sind diese der Förderschule zugeordnet. Im Schuljahr 2016/17 werden in den Regelschulen in kommunaler Trägerschaft 1729 Schüler/-innen mit den verschiedensten Förderschwerpunkten im Rahmen einer von der Schulaufsicht genehmigten Integration unterrichtet und betreut. Anzahl der Integrationen in kommunalen Schulen der Stadt Leipzig im Schuljahr 2016/17 (nur § 3 (1) Pkt. 1 u. 2 SchIVO; ohne Berufsbildung) 7.7 Bedarfsentwicklung und Handlungsbedarf Bei allen Integrationen ist zuvorderst das Engagement der Schulleitungen, Lehrer, Eltern und der Schüler/-innen gefragt. Hier gilt es, sich weiter für die Belange der Schülerschaft mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten zu öffnen und sie in den Schulalltag einzubinden. Es wird angestrebt, den Anteil der Schülerschaft mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regelschule weiter zu steigern. Mit der bevorstehenden Novellierung des Schulgesetzes werden wegweisende Ziele definiert. Es ist zu erwarten, dass insbesondere Schüler und Schülerinnen mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung stärker in den Alltag der Regelschulen eingebunden und integriert werden. Aufgrund der differenzierten Lehrpläne als auch der zu beachtenden sozialen Komponente (Akzeptanz) ist das gemeinsame Lernen zwar langsam aber zielorientiert und mit ausreichend pädagogischer Begleitung umsetzbar. Einen weiteren Schwerpunkt stellt in den kommenden Jahren, im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen, die Erarbeitung und Gestaltung einer barrierefreien Schule, die von Schüler/-innen mit allen Förderschwerpunkten besucht werden kann, dar. - 146 - Fazit zum schulspezifischen Handlungsbedarf Es ist erkennbar, dass in allen Schultypen, außer in der Schule für geistig Behinderte, mit den vorhandenen Kapazitäten die im Planungszeitraum zu erwartende Nachfrage nach Schulplätzen gesichert werden kann. Im Planungszeitraum ist die Schaffung von ein bis zwei Schulen für geistig Behinderte erforderlich. In einer neuen Schule ist der Bedarf für Schüler/-innen, die während des Unterrichts auf medizinische Hilfe angewiesen sind, mit einzuordnen. Hinsichtlich der Integrationen ist eine weitere Intensivierung vorzunehmen. Mögliche Auswirkungen auf das künftige Förderschulangebot durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Novellierung des Schulgesetzes, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend sicher prognostizierbar. Insofern wird davon ausgegangen, dass im Planungszeitraum der Erhalt von Förderschulen in allen Förderschwerpunkten erforderlich ist. Es wird erwartet, dass mit der Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes die Förderschullandschaft eine Veränderung erfahren wird. In welchem Umfang und zeitlichen Rahmen dies erfolgen wird, muss nach Beschlussfassung des Landtages zum novellierten Schulgesetz und in Kenntnis der einzelnen Rechtsverordnungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus ermittelt und nachfolgend in die Fortschreibung der Schulnetzplanung aufgenommen werden. Lösungsansatz Sanierung eines Objektes für die Martin-Schule am Standort An der Kotsche Termin der Nutzbarkeit: 2019 Das aktuell genutzte Gebäude einer ehemaligen Kita, mit baulichen und brandschutztechnischen Problemen, ist keine dauerhafte Lösung für diese Schule. (Beschlussvorlage VI-DS-01854) Neubau einer Schule für geistig Behinderte mit Einordnung des Unterricht für Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die während der Unterrichtszeit eine medizinische Betreuung benötigen Termin der Nutzbarkeit: 2018 Zu diesem Zeitpunkt besteht bereits der Mehrbedarf an Kapazitäten. Mit der Sächsischen Bildungsagentur Leipzig und ggf. dem Sozialamt muss geprüft und geklärt werden, wie der Unterricht für Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die zusätzlich einen medizinischen Betreuungsbedarf während des Unterrichts haben, zu organisieren ist. Es ist eine umgehende Flächensicherung und Schaffung der zusätzlich benötigten Kapazitäten durch Neubau oder Nachnutzung bestehender Bausubstanz sowie Einordnung in die Investitionsplanung zu treffen. Sanierung des Objektes der Schule Grünau mit Einordnung der Außenstelle Andromedaweg Termin der Nutzbarkeit: 2021 Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau Nordwest, mit den Schulen Max-Klinger-Schule (Gymnasium) und 94. Schule (Oberschule) und Schule, erfolgt die Sanierung plus Einordnung der Außenstelle. (Beschlussvorlage VI-DS-01854) Umzug der Schule Thonberg in das Gebäude Curiestraße (Standort Alte Messe) Termin der Nutzbarkeit: 2019 - 147 - Für die Schule wurde seit längerem ein neues Schulhaus gesucht.Gemäß der Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung sollte ein Standort in jetzigen Umfeld der Schule gefunden werden. Mit der Möglichkeit, gemeinsam mit einer Kita ein Haus nutzen zu können, wird dem Rechnung getragen. (Beschlussvorlage VI-DS-01750 i.V.m. VI-DS-01854) Neubau einer Schule für geistig Behinderte Termin der Nutzbarkeit: 2026 Es sind die Entscheidungen zur Flächensicherung und Schaffung der zusätzlich benötigten Kapazitäten durch Neubau oder Nachnutzung bestehender Bausubstanz sowie Einordnung in die Investitionsplanung zu treffen. Fortführung der Verbesserung und Intensivierung der Integration und Reintegration. - 148 - 8. Schulen des zweiten Bildungsweges Übersicht Schulstandorte - Schulen des zweiten Bildungsweges in kommunaler Trägerschaft - 148 - Die Schulen des zweiten Bildungsweges bieten für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene den nachträglichen Erwerb eines Abschlusses der allgemein bildenden Schulen an, um sich neue Chancen im Beruf bzw. Arbeitsmarkt zu eröffnen. An der Abendoberschule werden die Schüler durch ein- bzw. zweijährige berufsbegleitende Bildungsgänge auf den Haupt- oder Realschulabschluss vorbereitet. Gleichfalls finden am Abendgymnasium berufsbegleitende Bildungsgänge statt, die nach einem dreijährigen (Abend-)Unterricht zum Abitur führen. Am Kolleg erwerben die Schüler in einem dreijährigen Vollzeitunterricht (mit Vorkurs – 4 Jahre) das Abitur und erhalten damit die Allgemeine Hochschulreife. Die Voraussetzungen hierfür werden in den derzeit drei vorhandenen Schulen des zweiten Bildungsweges in kommunaler Trägerschaft der Stadt Leipzig an einem Schulstandort geschaffen. Zum Gebäude und Angebot der Schulen des 2. Bildungsweges Schulen des 2. Bildungsweges Schulstandorte Stadtbezirk (Ortsteil) Schulabschluss Abendoberschule Czermaks Garten 8 04103 Leipzig Mitte (Zentrum Ost) Hauptschulabschluss Realschulabschluss Abendgymnasium Czermaks Garten 8 04103 Leipzig Mitte (Zentrum Ost) Abitur Kolleg Czermaks Garten 8 04103 Leipzig Mitte (Zentrum Ost) Abitur • Schulgebäude und -standort: Das Schulgebäude befindet sich in Czermaks Garten 8, 04103 Leipzig im Ortsteil Zentrum-Ost. Es wurde im Jahr 1974 in Plattenbauweise errichtet und erhielt im Schuljahr 2009/10 eine energetische Sanierung mit einem barrierefreien Zugang. • prägendes Bildungsangebot: Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses • Handlungsbedarf: Die Schulen des 2. Bildungsweges werden als stabile Schulstandorte festgeschrieben. - 149 - Bedarfsprognose Die Bedarfsprognose der genannten Schulart wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. So zum Beispiel von der demografischen Entwicklung in der Region, der steigenden wirtschaftlichen und technologischen Anforderungen an eine Berufsausbildung und der Attraktivität eines höherwertigen Schulabschlusses. Für die Schulen des 2. Bildungsweges bedeuten diese Anforderungen zukünftig, eine kontinuierliche bedarfsgerechte Absicherung der angebotenen Bildungsgänge zu gewährleisten und Interesse an schulischer Qualifizierung bei jungen Menschen zu wecken bzw. aufrechtzuerhalten. Inwieweit sich auf diese Schulen die allgemeine demografische Entwicklung und die entsprechenden Bedarfsprognosen auswirken, bleibt abzuwarten und kann derzeit noch nicht ganz abgeschätzt werden. Es wird laut Prognose davon ausgegangen, dass ab dem Schuljahr 2017/18 es einen moderaten Anstieg der Schülerzahlen geben wird. Dieser Prozess wird sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und nicht so stark ausfallen wie bei den beruflichen Schulen. Bisherige Entwicklung der Schüler- und Klassenzahl in den Schulen des 2. Bildungsweges (kommunale Trägerschaft) Die Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten neun Schuljahren gestaltete sich bei den Schulen des 2. Bildungsweges in der Gesamtbetrachtung relativ konstant. Die bisherige Gesamtschülerzahl bewegte sich immer bei etwa 800 Schüler/-innen pro Schuljahr. ! - 150 - Zukünftige Bedarfsentwicklung für die Schulen des 2. Bildungsweges Die Gesamtschülerzahl der Schulen des 2. Bildungsweges werden nach der Prognose ab dem Schuljahr 2017/18 wieder kontinuierlich steigen. Ab dem Schuljahr 2022/23 wird voraussichtlich mit einem Anstieg der Gesamtschülerzahl von über 850 Schüler/-innen gerechnet. In den darauffolgenden Schuljahren wird die Schülerzahl moderat ansteigen und sich im Schuljahr 2030/31 bei ca. 860 Schüler/-innen einpegeln. Das ist ein rund sieben prozentiger Anstieg der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2030/31. ! Ausblick Die Stadt Leipzig geht daher davon aus, dass die derzeit vorhandenen Kapazitäten an den Schulen des 2. Bildungsweges auch langfristig bedarfsdeckend für die Region Leipzig und deren Umland sind. Nunmehr gilt es, den derzeitigen Bestand an diesen Schulen in der Stadt Leipzig langfristig abzusichern und an neue bildungspolitische Ziele und wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen. - 151 - 9. Berufsbildende Schulen Übersicht Schulstandorte - Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft - 152 - Ausgangssituation Im Vordergrund der berufsbildenden Schulen steht die Vermittlung berufsbezogener Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Vertiefung und Erweiterung der allgemeinen fachtheoretischen und fachpraktischen Bildung. Die Voraussetzungen hierfür werden in den derzeit neun Beruflichen Schulzentren (BSZ) und einer Medizinischen Berufsfachschule in Trägerschaft der Stadt Leipzig durch verschiedene Berufsschularten, wie die Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium und die berufsbildende Förderschule, geschaffen. Anzahl der Schulen, Schüler und Klassen in kommunaler Trägerschaft bei den berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2016/17 2016/17 Anzahl Schulen Schüler Klassen Berufliche Schulzentren in kommunaler Trägerschaft 9 11.269 536 Medizinische Berufsfachschule des Klinikums St. Georg 1 0 0 Schüler / Klasse ∅ (kommunale Trägerschaft) Summe 0 Darstellung der berufsbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft Die Stadt Leipzig hat als Schulträger, gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 Schulgesetz, die beruflichen Schulen zu Beruflichen Schulzentren (BSZ) zusammengefasst. In diesem Zusammenhang wurden an den Beruflichen Schulzentren, entsprechend ihrer Struktur, bestimmte Ausbildungsrichtungen angegliedert und konzentriert. Hieraus ergibt sich für das Schuljahr 2016/17 folgende Gliederung und Belegung der Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft: - 153 - Gliederung und Belegung der Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft Berufliche Schulzentren Schulstandorte Stadtbezirk (Ortsteil) Credner Str. 1 04289 Leipzig SO (Probstheida) Außenstelle: Dachsstr. 1 04329 Leipzig Ost (Heiterblick) Merseburger Str. 56 / 58 04177 Leipzig Alt-West (Lindenau) BSZ 1 Karl-Heine-Schule AST: Geithainer Str. 58 04329 Leipzig AST: Pansastr. 31 04179 Leipzig Arwed-RoßbachSchule Am kleinen Feld 3 / 5 04205 Leipzig Ausbildungsrichtungen Schularten Verwaltung und Wirtschaft - - Ost Metalltechnik (Sellerhausenund Kfz-Technik Stünz) Alt-West (Lindenau) West (Grünau) BSZ 7 Nord (Eutritzsch) AST: Tauchaer Str. 188 04349 Leipzig NO (Thekla) AST: Neustädter Str. 1 04315 Leipzig Ost (NeustadtNeuschönefeld) Gutenbergschule Gutenbergplatz 6 / 8 04103 Leipzig Ruth-Pfau-Schule Schönauer Str. 160 04207 Leipzig Susanna-EgerSchule An der Querbreite 6 04129 Leipzig - Berufsschule Fachoberschule Berufsvorbereitungsjahr Berufsgrundbildungsjahr Elektrotechnik und IT-Berufe Gestaltung - Gastronomie und Ernährung - - Henriette-Goldschmidt-Schule Goldschmidtstr. 20 04103 Leipzig Rosenowstr. 60 04357 Leipzig Robert-BlumSchule Medizinische Berufsfachschule des St. Georg Mitte (Zentrum) Gesundheit – und Sozialwesen NO (Mockau) AST: Kohlgartenstr. 58 04318 Leipzig Ost (NeustadtNeuschönefeld) Delitzscher Str. 141 04129 Leipzig Nord (Eutritzsch) - 154 - Berufsgrundbildungsjahr Berufsschule Berufl. Gymnasium Berufsvorbereitungsjahr Berufsgrundbildungsjahr Buch, Büro, Druck, Medien, Sprachen, Mitte Kunst, Wirt(Zentrum) schaft & Verwaltung SW Gesundheit und (KleinzschochSozialwesen er) - Nord (Eutritzsch) Berufsschule Fachoberschule Fachschule Berufl. Gymnasium Berufsvorbereitungsjahr Bautechnik und Wirtschaft & Verwaltung - An der Querbreite 8 04129 Leipzig Berufsschule Fachoberschule Berufl. Gymnasium Berufsvorbereitungsjahr Berufsgrundbildungsjahr - - Berufsbildende Förderschule - Berufsschule Fachoberschule Berufsvorbereitungsjahr Berufsschule Berufsfachschule Berufsvorbereitungsjahr Berufsschule Fachschule Berufsvorbereitungsjahr Berufsgrundbildungsjahr Berufsfachschule Fachoberschule Fachschule Berufsgrundbildungsjahr Berufsbildende Förderschule Berufsvorbereitungsjahr (FöS) Gesundheitswe- Medizinische Berufsfachsen schule Übersicht über die bisherige Entwicklung der Schülerzahlen an den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft An den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft erfolgt die berufliche Ausbildung vorrangig in der dualen Ausbildungsform. Damit nehmen die Teilzeitschüler/-innen (dualer Ausbildungsgang) an diesen Schulzentren im Schuljahr 2015/16 einen Anteil von 74 % und die Vollzeitschüler/-innen lediglich einen Anteil von 26 % ein. Bisherige Entwicklung der Schülerzahlen an den Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig in kommunaler Trägerschaft (Gesamtdarstellung) ! #$% " - 155 - & $' () ! Bedarfsentwicklung an den Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig in kommunaler Trägerschaft Die Vorausberechnung der Bevölkerungszahlen für die Stadt Leipzig durch das Amt für Statistik und Wahlen sowie die regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen lassen erwarten, dass die Anzahl der Nachfragenden nach einem Platz in den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft bereits ab dem Schuljahr 2016/17 wieder leicht ansteigen wird. Der Prognose folgend wird sich die Schülerzahl an den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft der Stadt Leipzig bis zum Schuljahr 2030/31 erhöhen und einen Stand wie in etwa im Schuljahr 2007/08 erreichen. Das ist ein rund 30-prozentiger Anstieg der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2030/31. Zu erwartende Schülerzahl an den Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig (kommunale Trägerschaft) Zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen an den Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig (kommunale Trägerschaft) * * Die exakte Bedarfsentwicklung hängt neben der Bevölkerungsentwicklung auch von einer Reihe anderer Faktoren ab, welche nur schwer für den mittel- bis langfristigen Prognosezeitraum abschätzbar sind. Im Bereich der allgemeinbildenden Schulen gibt es einen relativ festen Rahmen für die Bedarfsermittlung und dem Nachfrageverhalten der Schülerschaft, hingegen im Bereich der berufsbildenden Schulen viele Entwicklungsmöglichkeiten offen stehen. Das Berufswahlverhalten der Schüler wird wesentlich durch die Entwicklung des Ausbildungsstellenmarktes bestimmt, der wiederum von der wirtschaftlichen Entwicklung der Region abhängt. - 156 - Weiterhin wird es in dem langfristigen Prognosezeitraum zur Entstehung neuer Berufe bzw. Neuordnung und andere Schwerpunktsetzung der beruflichen Ausbildung kommen. Diese Unsicherheitsfaktoren gestatten es nicht, dass eine verlässliche Vorausschau, bezogen auf die einzelnen Berufe, Schularten und Fachrichtungen, für die betreffenden Beruflichen Schulzentren erarbeitet werden können. Vor diesem Hintergrund wird die Schulentwicklungsplanung lediglich Aussagen zu der vorhandenen Kapazität und dem Handlungsbedarf im Allgemeinen treffen, da entsprechend der berufsbildenden Bedarfe eine ständige Anpassung der Berufsausbildungsrichtungen in den Beruflichen Schulzentren erfolgen kann. Bisherige Bedarfsentwicklung an den einzelnen Schulstandorten der Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig (kommunale Trägerschaft) Bei der Darstellung der bisherigen Bedarfsentwicklung werden zum einen die Schülerzahlen des jeweiligen Beruflichen Schulzentrums der Stadt Leipzig vorgestellt und zum anderen die schulstandortspezifische Infrastruktur mit dem entsprechenden Handlungsbedarf ausgewiesen. Berufliches Schulzentrum 1 Das im Jahr 1929 im Bauhausstil errichtete Schulgebäude in der Crednerstr. 1 im Ortsteil Probstheida wurde nach einer Komplexsanierung über EFRE-Mittel im Jahr 1999 als barrierefreies Berufliches Schulzentrum 1 weitergeführt. Mit Schuljahresbeginn 2011/12 fand eine Fusion zwischen dem BSZ 1 und BSZ 2 statt. Hierbei wurde das BSZ 1 Aufnahmeschule für das BSZ 2. Mit der Fusion wurde die Außenstelle Dachsstr. 1 mit angegliedert. • prägendes Bildungsangebot des BSZ: Bereich Verwaltung; Steuer- und Versicherungsgewerbe; Handel sowie Dienstleistungsgewerbe • Handlungsbedarf: Das Berufliche Schulzentrum 1 bleibt mit der Außenstelle Dachsstraße 1 ein stabiler Schulstandort. Zur Sicherung des Sportunterrichts müssen Sporthallenkapazitäten geschaffen werden. Entwicklung der Schülerzahl am BSZ 1 Entwicklung der Schülerzahlen BSZ 1 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Schülerzahl 1.652 3.352 3.108 2.535 2.444 2.440 2.509 - 157 - ! * Karl-Heine-Schule (BSZ 3) Das im Jahr 1880 errichtete Schulgebäude in der Merseburger Str. 56 (Hauptgebäude) wurde Mitte der 1990-iger Jahre über EFRE-Mittel komplett saniert. Die dazugehörige Außenstelle in der Pansastr. 31 ist ein aus dem Jahr 1940 unsanierter Altbau. Eine weitere Außenstelle in der Geithainer Str. 58 (ehemaliges BSZ 4) ist ein über EFRE-Mittel sanierter Plattenbau (Fertigstellung im Jahr 1999) aus dem Jahre 1978. • prägendes Bildungsangebot des BSZ: Metalltechnik; KFZ-Technik • Handlungsbedarf: Das Berufliche Schulzentrum – Karl-Heine-Schule - bleibt mit den Außenstellen Geithainer Str. 58 und Pansastraße 31 ein stabiler Schulstandort. Entwicklung der Schülerzahl an der Karl-Heine-Schule Entwicklung der Schülerzahlen K.-Heine-Schule 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Schülerzahl 2.440 2.066 1.915 1.890 1.990 1.976 1.950 "# $ * - 158 - Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 6) Das im Jahr 1982 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude Am kleinen Feld 3 – 5 wurde nach einer Komplexsanierung über EFRE-Mittel im Jahr 1999 als Berufliches Schulzentrum weitergeführt. • prägendes Bildungsangebot des BSZ: Bautechnik und Wirtschaft & Verwaltung • Handlungsbedarf: Der Handlungsbedarf liegt in der Optimierung der Auslastung am BSZ. Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 wurden zur Entlastung des BSZ 1 die Ausbildungsberufe Verwaltungsfachangestellte/-r und Kaufmann/-frau für Bürokommunikation an die A.-Rossbach-Schule verlagert. Das Berufliche Schulzentrum - Arwed-Rossbach-Schule - bleibt ein stabiler Schulstandort. Entwicklung der Schülerzahl an der Arwed-Rossbach-Schule Entwicklung der Schülerzahlen A.-Rossbach-Schule 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Schülerzahl 882 763 670 1.025 1.007 961 967 %# & * * Berufliches Schulzentrum 7 Das im Jahr 1976 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude, mit der Hauptstelle An der Querbreite 8, ist ein unsaniertes Schulobjekt. Dem BSZ 7 sind noch zwei Außenstellen angegliedert: in der Tauchaer Str. 188 (Ortsteil Thekla) - unsanierter Plattenbau aus dem Jahre 1976 – und in der Neustädter Str. 1 (Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld) – derzeit bauliche Sanierung des Schulgebäudes -. Perspektivisch, im Jahr 2018, soll die Außenstelle Tauchaer Str. 188 aufgegeben und einer anderweitigen schulischen Nutzung (Grundschule) zugeführt werden. • prägendes Bildungsangebot des BSZ: Elektrotechnik; IT-Berufe, Gestaltung - 159 - • Handlungsbedarf: Entsprechend dem Nachfrageverhalten und der demografischen Bevölkerungsentwicklung sowie nach Sanierung und Neuausstattung (20 Jahre alte Technik) des Schulgebäudes in der Neustädter Str. 1 und des Schulgebäudes An der Querbreite 8 wird die Aufhebung der AST Tauchaer Str. 188 forciert. Mit der Konzentration des Beruflichen Schulzentrums an zwei Standorten kann eine Optimierung der sächlichen, personellen und räumlichen Ressourcen erreicht werden. Das Berufliche Schulzentrum 7 bleibt ein stabiler Schulstandort in der Stadt Leipzig. Entwicklung der Schülerzahl am BSZ 7 Entwicklung der Schülerzahlen BSZ 7 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Schülerzahl 1.230 1.157 1.105 1.111 1.137 1.148 1.254 ' * * Gutenbergschule (BSZ 8) Das im Jahr 1929 errichtete Schulgebäude am Gutenbergplatz 6–8 wurde nach Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen über EFRE- Mitteln im Jahr 2001 als Berufliches Schulzentrum fortgeführt. • prägendes Bildungsangebot des BSZ: Buch, Büro, Druck, Medien, Sprachen und Kunst • Handlungsbedarf: Das Berufliche Schulzentrum - Gutenbergschule - bleibt ein stabiler Schulstandort. Zur Sicherung des Sportunterrichts müssen Sporthallenkapazitäten geschaffen werden. Entwicklung der Schülerzahl an der Gutenbergschule Entwicklung der Schülerzahlen Gutenbergschule 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Schülerzahl 1.771 1.678 1.581 1.476 1.439 1.379 1.348 - 160 - ( * * * Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9) Das Schulgebäude aus dem Jahr 1935 wurde nach einer Komplexsanierung über EFRE-Mittel als Berufliches Schulzentrum weitergeführt. • prägendes Bildungsangebot des BSZ: Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft • Handlungsbedarf: Kein Handlungsbedarf. Das Berufliche Schulzentrum – Ruth-Pfau-Schule - bleibt ein stabiler Schulstandort. Entwicklung der Schülerzahl an der Ruth-Pfau-Schule Entwicklung der Schülerzahlen R.-Pfau-Schule 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Schülerzahl 1.365 1.361 1.279 1.245 1.258 1.251 1.266 &# ) * * - 161 - Susanna-Eger Schule (BSZ 10) Das im Jahr 1976 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude wurde nach Abschluss einer Komplexsanierung über EFRE-Mittel im Jahr 2005 als Berufliches Schulzentrum weitergeführt. • prägendes Bildungsangebot des BSZ: Hotel- und Gastronomiegewerbe, Ernährung • Handlungsbedarf: Kein Handlungsbedarf. Das Berufliche Schulzentrum - Susanna-Eger-Schule - bleibt ein stabiler Schulstandort. Entwicklung der Schülerzahl an der Susanna-Eger-Schule Entwicklung der Schülerzahlen S.-Eger-Schule 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Schülerzahl 1.398 1.158 1.118 1.088 1.093 1.207 1.088 # * * * Henriette-Goldschmidt-Schule (BSZ 11) Das Schulgebäude aus dem Jahr 1868 wurde bis zum Schuljahr 2013/14 saniert und wird nun als Berufliches Schulzentrum am Standort weitergeführt. • prägendes Bildungsangebot des BSZ: Gesundheit und Sozialwesen • Handlungsbedarf: Das Berufliche Schulzentrum – Henriette-Goldschmidt-Schule - bleibt ein stabiler Schulstandort. Zur Absicherung des Sportunterrichts müssen zusätzliche Hallenkapazitäten geschaffen werden. - 162 - Entwicklung der Schülerzahl an der Henriette-Goldschmidt-Schule Entwicklung der Schülerzahlen H.-Goldschmidt-Schule Schülerzahl 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 469 447 426 396 2014/15 2015/16 2016/17 399 402 432 $# ( * Robert-Blum-Schule (BSZ 12) Die Hauptstelle des Beruflichen Schulzentrums ist mit Schuljahresbeginn 2016/17 in das neu sanierte Schulgebäude in die Rosenowstr. 60 (Ortsteil Mockau-Nord) gezogen und die dazugehörige Außenstelle wechselte ebenfalls ihren Standort und befindet sich nun in der Kohlgartenstr. 58 (Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld). • prägendes Bildungsangebot des BSZ: berufsbildende Förderschule - einzige Förderschule für Lernbehinderte im Direktionsbezirk Leipzig (Stadt Leipzig; Leipziger Land; Nordsachsen) und ganz Sachsen. • Handlungsbedarf: Entsprechend der verabschiedeten Vorlage in der Ratsversammlung vom 24.02.2010 zur Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Nordost, wird es eine Zusammenführung beider Schulteile an einem Doppelschulstandort in der Rosenowstr. 56/60 geben. Die Einzelvorlage hierzu wird anlassbezogen in den Stadtrat eingebracht werden. Das Berufliche Schulzentrum – Robert-Blum-Schule - bleibt ein stabiler Schulstandort in der Stadt Leipzig. Entwicklung der Schülerzahl an der Robert-Blum-Schule (BbFöS) Entwicklung der Schülerzahlen R.-Blum-Schule Schülerzahl 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 706 617 - 163 - 528 474 442 444 442 &# *+ * * Medizinische Berufsfachschule am Klinikum St. Georg Leipzig Die Medizinische Berufsfachschule am Klinikum St. Georg, Delitzscher Straße 141, in 04129 Leipzig, ist eine öffentliche berufsbildende Schule. Aufgrund des Ausbildungscharakters wird die Schule ausschließlich am Klinikum St. Georg geführt. Im Unterschied zu den anderen berufsbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft ist diese Berufsfachschule nicht dem Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig angegliedert, sondern ist Teil des städtischen Klinikums St. Georg Leipzig. Die Besonderheit hierbei ist, dass das Personal (einschließlich Lehrer) im Dienste des Schulträgers (Stadt Leipzig) gem. § 40 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2, Nr. 2 Schulgesetz (SchulG) steht. • prägendes Bildungsangebot: Gesundheit und Sozialwesen • Handlungsbedarf: Derzeit besteht kein Handlungsbedarf. Die Medizinische Berufsfachschule am Klinikum St. Georg in Leipzig ist ein stabiler Schulstandort mit überregionaler Bedeutung. Entwicklung der Schülerzahl an der Medizinischen Berufsfachschule des Klinikums St. Georg Entwicklung der Schülerzahlen Medizinische BFS St. Georg 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schülerzahl 161 175 149 133 180 210 223 225 - 164 - , #( Ausblick Im kommenden Planungszeitraum wird es darauf ankommen, wie sich tatsächlich die demografische und wirtschaftliche Lage in Leipzig und Sachsen entwickelt. Hierbei stellt sich nach wie vor das Problem, regionale und lokale Auswirkungen aus der gesamtstaatlichen Demografie- und Wirtschaftsprognose möglichst präzise voraus berechnen zu können. Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass die vorhandenen Ausbildungskapazitäten an den Beruflichen Schulzentren auch langfristig bedarfsdeckend für die Region Leipzig ausreichend sind. Maßnahmen BSZ 1 Schaffung von Sporthallenkapazitäten BSZ 7 Brandschutz und Sanierung des Objektes Neustädter Str. 1 Sanierung des Gebäudes der Hauptstelle An der Querbreite 8 und Erneuerung der Ausstattung E-Technik Gutenbergschule und H.-Goldschmidt-Schule Schaffung von Sporthallenkapazitäten - Errichtung einer 3-Feldsporthalle zur Nutzung für beide Berufliche Schulzentren BSZ 12 Sanierung Objektes Rosenowstr. 56 (jetzige 66. Schule) - 165 - 10. Zusammenfassung Handlungsbedarf Hinweis: Die angegebenen Termine "T.: xxxx" sind Termine, welche sich aus der Bedarfsentwicklung ableiten. Diese sind häufig nicht die realistischen Umsetzungstermine. Die entsprechende Abstimmung mit der Investitionsplanung erfolgt parallel. 10.1 Grundschulen Stadtbezirk Mitte Nutzung des Gebäudes der jetzigen Sportoberschule in der Max-Planck-Straße als vierzügige Grundschule mit Hort (Umsetzung Ratsbeschluss RBV188/10 Erweiterung der Grundschulkapazität im Stadtbezirk Mitte). Für die Sportoberschule wird am Areal an der Goyastraße ein neues Schulgebäude mit Sporthalle errichtet. Einrichtung eines vierzügigen Grundschulstandorts am Standort Jablonowskistraße/Brüderstraße. Diese Schule bildet mit der Pablo-Neruda-Schule einen gemeinsamen Schulbezirk. Das Vorinterim wird bis zum Umzug im sanierten Altgebäude der Pablo-Neruda-Schule eingerichtet. Jährliche Einschätzung der Bedarfsentwicklung und bei Notwendigkeit die Veränderung der Schulbezirksgrenzen bzw. die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks zur optimierten Bedarfsverteilung. Schaffung eines weiteren Grundschulstandortes im westlichen/nördlichen Bereich des Stadtbezirkes. Schaffung eines weiteren Grundschulstandortes im südlichen Bereich. Diese Schulstandort ist unter Berücksichtigung der Grundschulstandorte in der Südvorstadt zu wählen und zu entwickeln. Auf Grund der Entwicklung eines großen Wohngebietes auf dem Gelände des ehemaligen Bayrischen Bahnhofs mit voraussichtlich mehr als 3.000 WE, die nur teilweise in der kleinräumigen Prognose berücksichtigt wurden, entsteht ein zusätzlicher Grundschulbedarf in diesem Stadtraum. Deshalb ist eine höhere Grundschulkapazität zu berücksichtigen und die notwendige Grundschule auch in dem Entwicklungsraum zu planen. Stadtbezirk Nordost Prüfung der zeitnahen Verlagerung der LRS-Klassen – Astrid-Lindgren-Schule Schuljahr 2018/19 Kapazitätserweiterung um 4,5 bzw. 5 Züge in den Schulbezirken der AstridLindgren-Schule / Clara-Wieck-Schule Bedarf ab Schuljahr 2020/21 Einrichtung eines neuen Grundschulstandortes im gemeinsamen Schulbezirk - 166 - Nordost in der Tauchaer Str. 188 in 04349 Leipzig (Thekla) Bedarf ab Schuljahr 2018/19 Verlagerung des Schulstandortes der 66. Schule an den Schulstandort Komarowstr. 2 in 04357 Leipzig (siehe Stadtratsbeschluss RBV-300/10 vom 24.03.2010 “Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Leipzig-NO“) Neubau einer vier- bis fünfzügigen Grundschule im Gebiet Schönefeld Ost/Schönefeld Abtnaundorf Bedarf ab Schuljahr 2020/21 Neubau einer dreizügigen Grundschule im Gebiet Mockau 2026/27 Bedarf ab Schuljahr Stadtbezirk Ost Neubau einer dreizügigen Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk Ost darf ab Schuljahr 2028/29 Be- Neubau einer zwei - bis dreizügigen Grundschule im Schulbezirk der August-BebelSchule Bedarf ab Schuljahr 2023/24 Neubau einer zweizügigen Grundschule im Schulbezirk der Schule am Rabet Bedarf ab Schuljahr 2024/25 Neubau einer zwei-bis dreizügigen Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk Anger-Crottendorf (74. Schule / Ernst-Pinkert-Schule) Bedarf ab Schuljahr 2025/26 Kapazitätserweiterung auf eine Dreizügigkeit an der Schule Mölkau (GS) Schuljahr 2017/18 und auf eine Vierzügigkeit ab Schuljahr 2029/30 ab Kapazitätserweiterung auf eine Fünfzügigkeit durch ein Erweiterungsbau an der Christoph-Arnold-Schule und Neubau einer Zweifeldsporthalle Bedarf ab 2017/18 Neubaus einer zweizügigen Grundschule in Engelsdorf Bedarf ab 2026/27 Kapazitätserweiterung an der Ernst-Pinkert-Schule auf eine Vierzügigkeit ab Schuljahr 2018/19 (nach Auszug des Betreuungsangebotes des Städtischen Eigenbetriebes Behinderteneinrichtungen aus dem Gebäude (Haus 2) des Schulobjektes Martinstraße in das Gebäude Dittesstr. 9) Stadtbezirk Südost Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks von Wilhelm-Busch-Schule und AugustBebel-Schule - 2018/19. Bei Bedarf Änderung der Schulbezirksgrenze zwischen der Franz-Mehring-Schule und der Fritz-Baumgarten-Schule. Bei Bedarf Änderung der Schulbezirksgrenze zwischen der Franz-Mehring-Schule - 167 - und 31. Schule. Bei Bedarf Änderung der Schulbezirksgrenze zwischen der 31. Schule (Ersatzbau) und der Heinrich-Mann-Schule. Ersatzbau Vierzügig mit Sporthalle für die Wilhelm-Busch-Schule im Gebiet Zentrum/Reudnitz, welcher ab dem Schuljahr 2022/23 zur Verfügung stehen muss. Errichtung eines vierzügigen Ersatzbaus für die 31. Schule mit Hort sowie Bau einer Sporthalle. Die voraussichtliche Fertigstellung ist 2020. Schaffung zusätzlicher Kapazitäten (Anbau) für zwei Züge mit Hort für die FritzBaumgarten-Schule, welche bereits seit dem Schuljahr 2016/17 zur Verfügung stehen sollten. Aktuell findet die Umsetzung statt. Die tatsächliche Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2017. Erweiterung der Fritz-Baumgarten-Schule auf fünf Züge, nach Auszug der Schule Thonberg. Anbau für den Hort und die Schule Liebertwolkwitz mit Fertigstellung in 2019. Bei Bedarf Nutzung von Horträumen am Vormittag für Unterricht und Prüfung möglicher Änderung der Schulbezirksgrenze der Schule Liebertwolkwitz zu umliegenden Schulen. Bautechnische Verbesserung mit Erneuerung und Erweiterung der Bedingungen im Hortgebäude der Schule Holzhausen. Neubau einer Zweifeld-Sporthalle für die Fritz-Baumgarten-Schule – Bedarf 2018. Gegebenenfalls ist eine Flächensicherung erforderlich. Bau einer weiteren vierzügigen Grundschule mit Sporthalle im zentralen Gebiet des Stadtbezirkes, vorzugsweise Thonberg/Stötteritz, welche ab 2026 zur Verfügung stehen muss. Stadtbezirk Süd Sanierung des Altbaus (Plattenbau) der 3. Schule und zukünftige Einrichtung einer neuen drei- bis vierzügigen Grundschule am Standort Bernhard-Göring-Straße 107, 04275 Leipzig Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2018/19 Ab dem Schuljahr 2022/23 muss die notwendige drei- bis vierzügieg Grundschule in Marienbrunn/Lößnig zur Verfügung stehen. Dafür ist umgehend eine Vorbehaltsfläche im Gebiet zu sichern. Zugleich ist zu prüfen, ob an der Marienbrunner Schule und an der 9. Schule durch Erweiterungen am Schulstandort die notwendige Kapazitätserweiterung von je zwei Zügen erfolgen kann. Stadtbezirk Südwest Ersatzbau mit Sporthalle für die Schule am Adler in der Rolf-Axen-Straße. Die - 168 - voraussichtliche Fertigstellung ist in 2020. Dabei Erweiterung auf eine Vierzügigkeit. Neubau eines vierzügigen Schulstandortes mit Sporthalle in der Gießerstraße. Für die Versorgung des Gebietes. Insbesondere im Schulbezirk der Erich-ZeignerSchule und der Fanny-Hensel-Schule, sind weitere Kapazitäten erforderlich. Zusätzlich ist die Sicherung der Versorgung in Lindenau mit zu realisieren. Die voraussichtliche Fertigstellung ist in 2020. Erweiterungsbau am Schulstandort der 60. Schule mit Erweiterung um einen Zug. Die voraussichtliche Fertigstellung ist in 2020. Ggf. Bereitstellung eines Raumsystems mit zwei Klassenräumen. Nachfolgend Neubau einer Sporthalle. Bauliche Erweiterung und Verbesserung der Bedingungen am Standort des Hortes der 60. Schule. Neubau einer Zweifeld-Sporthalle zur Sicherung des Sportunterrichts der ErichZeigner-Schule und der Fanny-Hensel-Schule. Der Bedarf besteht bereits, da die vorhandenen Sporthallen (Größe nicht nach DIN) nicht ausreichen. Jedoch ist der Bau der neuen Sporthalle nur in Abhängigkeit vom Enteignungsverfahren zum Flurstück Amalienstraße umsetzbar. Ersatzneubau für die 120. Schule einschließlich einer Zweifeld-Sporthalle zur Sicherung des Sportunterrichts. In 2019 erfolgt, im Zusammenhang mit der neuen Schule in der Gießerstraße , eine Änderung der Schulbezirksgrenze des gemeinsamen Schulbezirks der ErichZeigner-Schule und Fanny-Hensel-Schule. Nach erfolgtem Neubau der Sporthalle an der 120. Schule kann die alte Sporthalle für die dringend benötigte Fahrradausbildung (in den Wintermonaten und bei Schlechtwetter) der Schüler und Schülerinnen der Grundschulen genutzt werden. Strategische Flächensicherung für eine Grundschulstandort in vorzugsweise Knautkleeberg-Knauthain, oder Hartmannsdorf-Knautnaundorf, mit Bereitstellung der Schule ab ggf. 2026. Die Konkretisierung erfolgt mit der nächsten Fortschreibung der Schulnetzplanung. Im Flächennutzungsplan ist eine Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen. Inwieweit diese räumlich der richtige Standort ist oder andere Flächen bessere Bedingungen bieten, wird gegenwärtig in der Arbeitsgruppe „Soziale Infrastruktür“ geprüft und festgelegt. Stadtbezirk West Gemeinsamer Schulbezirk der 90. Schule mit der 91. Schule ab 2018/19. Erweiterung der Kapazität der 90. Schule um vier Klassen. Bereitstellung ab 2019. Die Erweiterung kann nur durch eine Anbau oder durch ein Raumsystem bis zum ggf. Bau einer neuen Schule im Gebiet erfolgen. Erweiterung der Kapazität der 91. Schule um vier Klassen. Bereitstellung ab 2020. Erweiterung der Kapazität um weitere vier Klassen. Bereitstellung ab 2026. Die - 169 - Erweiterung kann nur durch einen Anbau oder durch ein Raumsystem bis zum ggf. Bau einer neuen Schule im Gebiet erfolgen. Erweiterung der Kapazität der Schule Miltitz um vier Klassen. Bereitstellung ab 2020. Die Erweiterung ist in Abhängigkeit vom Schulneubau an der Kotsche, hinsichtlich der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks oder ggf. Änderung der Schulbezirksgrenzen zu betrachten. Die Erweiterung kann auch durch einen Anbau bis zum ggf. Bau einer neuen Schule im Gebiet erfolgen. Alternativ: Statt Schaffung der zusätzlichen Kapazitäten an den Schulstandorten der 90. und 91. Schule und der Schule Miltitz wird im Gebiet zwischen Schönau und Grünau-Nord ein neuer drei- bis vierzügiger Grundschulstandort mit Sporthalle errichtet. Vorzugsweise sollte dieser neue Schulstandort zentral liegen. Bis zu dessen Fertigstellung sind die Kapazitätsdefizite dem Bedarf entsprechend durch Raumsysteme auszugleichen. Dafür ist umgehend eine Flächensicherung erforderlich. Der Schulstandort An der Kotsche wird dreieinhalbzügig für die 78. Schule mit Hort saniert. Die Fertigstellung ist für 2019 avisiert. Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten als neue drei- bis vierzügige Grundschule mit Sporthalle im gemeinsamen Schulbezirk der 78. Schule und 100. Schule, ab 2023. Dafür ist umgehend eine Flächensicherung erforderlich. Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten als neue vierzügige Grundschule mit Sporthalle im gemeinsamen Schulbezirk der Joachim-Ringelnatz-Schule, der 85. Schule und der Friedrich-Fröbel-Schule, ab 2025. Vorzugsweise sollte dieser neue Schulstandort so liegen, dass auch Schüler und Schülerinnen aus dem Gebiet südlich des Lausener Weges diesen fußläufig gut erreichen können. Dafür ist umgehend eine Flächensicherung erforderlich. Erweiterung der Hortkapazitäten bei den freien Trägern, die das Hortangebot für die Schüler der 90. Schule und Schule Miltitz sicherstellen. Stadtbezirk Alt-West Es muss eine Möglichkeit zur Erweiterung der Raumressourcen für die Schule Rückmarsdorf gefunden werden. Eine Vorstudie zeigt die generelle Möglichkeit auf, die erforderlichen baulichen Erweiterungen am Schulstandort vorzunehmen. Die Raumreserven der Schule Gundorf sind zu erweitern, um eine Überschreitung der maximal möglichen Aufnahmekapazität zu vermeiden. Für die Schule Böhlitz-Ehrenberg erfolgt die Weiterführung der Umsetzung des „zukunftsfähigen Konzeptes zum Schulstandort Böhlitz-Ehrenberg“. Mit der Fertigstellung des Schulneubaus an der Gießerstraße wird eine Veränderung der Schulbezirke der 172. und 157. Schule vorgenommen. Zugleich erfolgt die Prüfung der Verlagerung der 157.Schule an den Standort Uhlandstraße. - 170 - Im Bereich der 46. Schule erfolgt die Sicherung einer Vorbehaltsfläche für einen möglichen zweizügigen Grundschulstandort. Stadtbezirk Nordwest Beobachtung der Bedarfsentwicklung der 39. Schule, um frühzeitig erforderliche Maßnahmen zur Absicherung der schulischen Versorgung zu gewährleisten. Gegebenenfalls muss eine Verkleinerung des Schulbezirks der 39. Schule, in Richtung Paul-Robeson-Schule (im Opferweg) erfolgen. Neubau einer weiteren zweizügigen Grundschule in Möckern zur Absicherung der prognostizierten Bedarfe der Wilhelm-Hauff-Schue und der 39. Schule. Es ist auch denkbar, im Schulbezirk der 39. Grundschule einen erweiterten (vierzügigen) Ersatzneubau zu schaffen. Damit kann das bisherige Schulgebäude aufgegeben werden und einer Nutzung durch die Werner-Heisenberg-Schule zugeführt werden. Reaktivierung des Objektes im Opferweg (ehemalige 58.Schule) in Arbeit Aufgabe des Objektes Stahmelner Höhe und Konzentration der Schule auf das Objekt Windmühlenweg. Abschluss der Rekonstruktion des Objektes für die neu ermittelten Bedarfe. Sicherung einer Vorbehaltsfläche für einen Grundschulstandort im Bereich GohlisNord / Möckern (vorzugsweise entlang der Max-Liebermann-Straße). Dreizügiger Ausbau der Alfred-Kästner-Schule und Bedarfsabsicherung für Teile des bisherigen Grundschulbezirks der Paul-Robeson-Schule. Auf Grund der Entwicklung mehrerer Wohngebiete entlang der Max-LiebermannStraße, die nur teilweise in der kleinräumigen Prognose berücksichtigt wurden, entsteht ein zusätzlicher Grundschulbedarf in diesem Stadtraum. Deshalb ist eine höhere Grundschulkapazität zu berücksichtigen und die notwendige Grundschule auch in dem Entwicklungsraum zu planen. Stadtbezirk Nord Das Altgebäude der Erich Kästner-Schule (Erfurter Straße) verbleibt am Netz. Seit dem Schuljahr 2016/17 erfolgt die Nutzungsausweitung der Erich Kästner-Schule auf das Gebäude. Mit dem Abschluss der Sanierung wird das Objekt als eigenständige „Grundschule an der Erfurter Straße“ im Schulnetz zur Verfügung stehen. Zur gleichmäßigen und flexiblen Auslastung erfolgt die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks Gohlis-Mitte. Dabei werden die Erich Kästner-Schule, die Geschwister-Scholl-Schule sowie die „Grundschule an der Erfurter Straße“ einen gemeinsamen Schulbezirk bilden. Mit dem Auszug der Schule Wiederitzsch (Oberschule) aus dem jetzigen Standort - 171 - wird die Schule Wiederitzsch (Grundschule) das Objekt alleine nutzen. Damit kann eine Erweiterung der Raumkapazitäten erreicht werden. Für die Schulbezirke der Carl-von-Linné-Schule, der Adam-Friedrich-Oeser-Schule sowie der 33. Schule werden die Bedarfe jährlich neu bewertet. Bei einer Notwendigkeit der Veränderung, sollen die Reserven an der 33. Schule erschlossen werden. Auf Grund der Entwicklung großer Wohngebiete an den Standorten Eutritzscher Freiladebahnhof und Hauptbahnhof Westseite mit zusammen voraussichtlich 2.700 WE, die nur teilweise in der kleinräumigen Prognose berücksichtigt wurden, entsteht ein zusätzlicher Grundschulbedarf in diesem Stadtraum. Deshalb ist eine höhere Grundschulkapazität zu berücksichtigen und die notwendige Grundschule auch in dem Entwicklungsraum zu planen. 10.2 Oberschulen Erweiterung der Georg-Schumann-Schule um einen Zug auf eine Vierzügigkeit Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2017/18 Diese Erweiterung erfolgt im Zuge der Bereitstellung des Raumsystems. Erweiterung der 20. Schule um einen Zug auf eine Drei- bis Vierzügigkeit Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2017/18 Diese Erweiterung erfolgt im Zuge der Bereitstellung des Raumysstems. Umzug der Sportoberschule in das neue Objekt Goyastr. Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2019/20 Die Sportoberschule zieht in das neue Objekt in der Goyastraße. Dabei wird die Zügigkeit um einen Zug erweitert. Erweiterung des Raumsystems am Standort Glockenstraße auf eineinhalb Züge Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21 Diese Erweiterung ist erforderlich, da die Georg-Schumann-Schule nach dem Umzug in das ehem. Schulgebäude der Pablo-Neruda-Schule nur noch zweieinhalbzügig geführt werden kann. Unter Mitnutzung des Raumsystems am Standort Glockenstraße kann sie (bis auf weiteres) vierzügig geführt werden. Erweiterung der Oberschule Mölkau (einschl. Sporthalle für OS und GS) Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21 Zur Gewährleistung einer dauerhafte Dreizügigkeit an der Oberschule Mölkau ist ein Anbau an der Schule notwendig. (Beschlussvorlage VI-DS-01854). Sanierung der 94. Schule mit Kapazitätserweiterung Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21 Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau Nordwest, mit den Schulen Max-Klinger-Schule, 94. Schule und Schule Grünau, erfolgt die Sanierung mit Kapazitätserweiterung der Oberschule und des Gymnasiums um je einen Zug (Beschlussvorlage VI-DS-01854). - 172 - Erweiterung der Schule am Adler um zwei Züge auf eine Vierzügigkeit Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2021/22 Nach Auszug der Schule am Adler (Grundschule) wird das gesamte Gebäude als Oberschule genutzt. Das Gebäude ist für den Bedarf einer vierzügigen Oberschule herzurichten. Mit der vorgezogenen nachhaltigen Gestaltung des Kellers und Lehrerbereichs kann der Umnutzungsprozess beginnen. Erweiterung der Schule Georg-Schwarz-Straße um drei Züge auf eine Fünfzügigkeit Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2022/23 Im Rahmen der Neustrukturierung der Grundschulen im Gebiet, erfolgt der Auszug der 157. Schule (Grundschule). Das gesamte Gebäude wird dann als Oberschule genutzt. Erweiterung der 125. Schule um zwei Züge auf eine Vierzügigkeit Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2022/23 Die Wilhelm-Busch-Schule (Grundschule) erhält einen Schulneubau. Nachfolgend wird das gesamte Gebäude als Oberschule genutzt. Das Gebäude ist für den Bedarf einer vierzügigen Oberschule herzurichten. Reaktivierung von Schulstandorten Reaktivierung Ratzelstraße als drei- bis vierzügigen Oberschule mit Sporthalle Gebäude der ehemaligen 55. Schule Fertigstellung: Dezember 2017 Um den stetig steigenden Bedarf an Oberschulplätzen im nachfragestarken Gebiete Plagwitz, Schleußig und Kleinzschocher sichern zu können, wird aktuell die Reaktivierung der Kapazitäten der ehemaligen 55. Schule umgesetzt. Nach Ende der Sanierung des Schulgebäudes in der Ratzelstr. wird hie ab dem Schuljahr 2018/19 eine neue drei- bis vierzügige Oberschule eingerichtet. (RBV VI-DS-02432) Der Bau der benötigten Zweifeld-Sporthalle erfolgt nach Fertigstellung des Schulgebäudes. Reaktivierung Höltystraße als dreizügigen Oberschule mit Sporthalle Termin der Nutzbarkeit: 2018/19 Das Gebäude sollte bis 2020 für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden. Gemäß des Bedarfs des Sozialamtes wird dieser Standort dafür nicht mehr benötigt. Im Zuge der bereits begonnenen Vorplanungen, ist es möglich eine Umplanung zur Sanierung des Gebäudes als Schulstandort vorzunehmen. Somit kann der Schulstandort bereits zum Schuljahr 2018/19 zur Verfügung stehen. Da die Sporthalle am Schulstandort langfristig an eine Verein vermietet wurde, dessen Wirken eine ganztägige Hallennutzung erfordert, muss für die neue Oberschule eine separate Zweifeld-Sporthalle gebaut werden. Reaktivierung Diderotstraße als dreizügige Oberschule - ehemaliges Gebäude der 68. Schule Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2019/20 Nach Aufgabe der Außenstelle der Werner-Heisenberg-Schule wird im Gebäude - 173 - Diderotstraße eine zweieinhalbzügige eigenständige Oberschule eingerichtet. (Beschlussvorlage VI-DS-01854). Reaktivierung des ehemaligen Gebäudes der Pablo-Neruda-Schule für eine zweieinhalbzügige Georg-Schumann-Schule Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21 Das alte Gebäude der Pablo-Neruda-Schule wird als zweieinhalbzügige zügige Oberschule saniert. Die Georg-Schumann-Schule zieht anschließend in dieses Gebäude um. Damit ist sie auch räumlich an das Deutsch-Französische Bildungszentrum angeschlossen. Das Raumsystem am Standort Glockenstraße wird als Außenstelle mit eineinhalb Zügen weiter genutzt, so dass insgesamt vier Züge geführt werden können. Reaktivierung Hainbuchenstraße als dreizügige Oberschule - Gebäude der ehemaligen Heinrich-Heine-Schule Termin der Nutzbarkeit: 2022/23 Für den Bedarfsanstieg ab 2020, ist das Gebäude der ehemalige HeinrichHeine-Schule als Oberschulstandort herzurichten. Reaktivierung Löbauer Straße als dreizügige Oberschule - Gebäude der ehemaligen Theodor-Gustav-Fechner-Schule Termin der Nutzbarkeit: 2023/24 Für den Bedarfsanstieg ab 2023, ist das Gebäude der ehemalige TheodorGustav-Fechner-Schule als Oberschulstandort herzurichten. Neubau von Schulen Neubau einer Vierzügige Oberschule am Standort Ihmelsstraße (ehem. 18. Schule) Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21 Im Rahmen der Entwicklung einer Quartiersschule erfolgt die Einrichtung einer vierzügigen Oberschule in der Ihmelsstraße 14. Neubau einer fünfzügigen Oberschule am Standort Dösner Weg Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2021/22 Ein fünfzügiger Schulstandort ist für den Versorgungsraum Zentrum-Süd, Südvorstadt und Connewitz zwingend erforderlich. Deshalb wird auf dem Gelände Dösner Weg (Bayerischer Bahnhof) eine neue fünfzügige Oberschule errichtet. (Beschlussvorlage VI-DS-01854). Neubau mit Erweiterung der Schule Wiederitzsch auf vier Züge (einschl. Sporthalle für OS und GS) Termin der Nutzbarkeit: 2023/24 Mit Blick auf die positive Entwicklung der Schülerzahlen an der Grundschule erhält die Oberschule am Standort einen Schulneubau mit gleichzeitiger Kapazitätserweiterung auf gesamt vier Züge. Neubau einer fünfzügigen Oberschule am Standort Bahnhof-Westseite Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2026/27 - 174 - Dafür ist eine Flächensicherung auf dem Areal Bahnhof-Westseite vorzunehmen sowie der Neubau in die Finanzplanung einzuordnen. Neubau einer dreizügigen Oberschule im Gebiet Reudnitz/Thonberg Termin der Nutzbarkeit: 2027/28 Für die Sicherung der Kapazitäten wird im Stadtgebiet ein weiterer Schulstandort benötigt. Vorzugsweise ist hierfür das Grundstück Dauthestraße geeignet. Im Zuge der Fortschreibung der Schulnetzplanung erfolgt eine detaillierte Prüfung. Neubau einer dreizügigen Oberschule im Gebiet Plagwitz/Lindenau Termin der Nutzbarkeit: 2028/29 Für die Sicherung der Kapazitäten wird im Stadtgebiet ein weiterer Schulstandort benötigt. Hierfür ist das Grundstück Markranstädter Straße/ Zschochersche Straße geeignet. Im Zuge der Fortschreibung der Schulnetzplanung erfolgt eine detaillierte Prüfung. Neubau von Sporthallen Sporthalle für die „Schule am Weißeplatz“ Die vorhandene Sporthalle auf dem Schulgelände reicht für die Sicherung des Sportstundenbedarfs nicht aus. Insofern ist der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle in Nähe der Schule notwendig. In der AG Liegenschaften wurde eine Fläche dafür gefunden. Avisiert ist hierfür die kommunale Fläche in der LudolfColditz-Str./Lausicker Straße, neben der bereits vorhandenen Sporthalle. Sporthalle für die 56. Schule Die Schule verfügt über keine eigene Sporthalle. Da sie eine langfristig feste Größe im Schulnetz ist, und sich in Randlage der Stadt befindet, ist der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle für die Schule als auch für das Wohngebiet (Nachnutzung durch Vereine) erforderlich. Sporthalle für die Petrischule Die Petrischule als auch die Schule am Floßplatz (Grundschule) verfügen über keine eigene Sporthalle. Um dem Bedarf weiter sicher zu können ist für beide Schulen der Bau einer Dreifeld-Sporthalle im Gebiet Zentrum-Süd notwendig. Eine Flächensicherung und Planung ist umgehend vorzunehmen. Sporthalle für die neue Oberschule Höltystraße Termin der Nutzbarkeit: 2018/19 Der Bedarf hierfür besteht zum Schuljahr 2018/19.D ie Schule verfügt über keine eigene Sporthalle, da die neben der Schule stehende Sporthalle langfristig mit ganztägiger Nutzung vermietet ist. Der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle, auf dem Schulgrundstück oder ggf. auf dem Standort Bockstraße, ist zwingend notwendig. Die Sporthalle muss spätestens 2019/20 zur Verfügung stehen. Eine Flächensicherung und Planung ist umgehend vorzunehmen. Sporthalle für die neue Oberschule Ratzelstraße Termin der Nutzbarkeit: 2018/19 - 175 - Der Bedarf hierfür besteht zum Schuljahr 2018/19. Der Bau der benötigten Zweifeld-Sporthalle erfolgt jedoch erst nach Fertigstellung des Schulgebäudes. Die Sporthalle muss spätestens 2019/20 zur Verfügung stehen. Eine Planung ist umgehend vorzunehmen. Erweiterung der Sportkapazitäten für die Christian-Gottlob-Frege-Schule (Oberschule) Zur Sicherung des Sportunterrichts wird eine Zweifeld-Sporthalle benötigt. Am Standort ist jedoch nur eine Einfeld-Sporthalle vorhanden. im Zuge der Umgestaltung der Schule Theklaer Straße muss eine Zweifeld-Sporthalle eingeordnet werden. Diese soll von der Ch.-G.-Frege-Schule zusätzlich mit genutzt werden.Gegebenenfalls ist eine zusätzliche Flächensicherung erforderlich. Sporthalle für die Schule Mölkau (Grundschule und Oberschule) Der Bau der benötigten Zweifeld-Sporthalle ist erforderlich, da durch Schaffung des Anbaus eine Kapazitätserweiterung erfolgt. Für die Sicherung des Sportunterrichts beider Schulen ist eine Zweifeld-Sporthalle notwendig. Dafür ist umgehend eine Flächensicherung vorzunehmen 10.3 Gymnasien Einrichtung eines fünfzügigen Gymnasiums in der Karl-Heine-Str. in Planung, Inbetriebnahme voraussichtlich ab SJ 2020/21, Vorinterim ab 2017/18) Standort Zentrum-Süd – Prager Spitze Im Bereich des städtischen Entwicklungsraumes Bayrischer Bahnhof bis Prager Straße ergibt sich die Möglichkeit, im Bereich einen Standort für ein fünfzügiges Gymnasium mit Sporthalle zu entwickeln. Aufgrund der Lage zwischen den Planungsräumen Mitte/Süd und Ost sind auch Angebote in Richtung des Leipziger Ostens möglich. Die verkehrstechnische Anbindung erfolgt sowohl über Straßenbahnen als auch Buslinien. Eine Überschneidung bzw. zu starke Konzentration von Schülerströmen mit dem Deutsch-Französischen Schulzentrum an der Straße des 18. Oktober ist nicht zu erwarten. Hier können die unterschiedlichen Haltestellen und Wegebeziehungen eine Trennung beider Standorte ermöglichen. Standort Planungsraum Nord Bereits die Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 zeigte den Bedarf für ein weiteres Gymnasium im nördlichen Bereich der Stadt auf. Hier müssen ggf. mögliche Potenzialflächen zur Entwicklung eines weiteren Schulstandortes erschlossen werden, deren Lage innerhalb des Stadtgebiets eher als peripher zu bezeichnen ist. Aufgrund verschiedener Anbindungen mit dem ÖPNV (Tram und Bus) kann eine gute Erreichbarkeit aber erwartet werden. Querbeziehungen (ohne erforderliche Durchquerung des Stadtzentrums) bestehen vom ZentrumNord, nach Wahren / Möckern sowie nach Nordosten (Mockau) ebenfalls in diesen Bereich. - 176 - Standort im Planungsbereich Ost – Standort Ihmelsstraße An diesem Standort soll ein vierzügiges Gymnasium erreichtet werden. Zusammen mit der, ebenfalls in Planung befindlichen Oberschule soll der Standort als Quartiersschule zu entwickelt werden. Standort im Planungsbereich West Auch die Inbetriebnahme der Schule in der Karl-Heine-Straße wird die zusätzlichen Bedarfe aus dem Planungsraum West nicht vollständig absichern können. Das weitere Ansteigen der Schülerzahlen über das Jahr 2025 hinaus lässt den Bedarf für mindestens ein weiteres fünfzügiges Gymnasium erwarten. Da das Flächenangebot im innenstadtnahen Bereich aber weitgehend ausgeschöpft ist, müssen in angrenzenden Bereichen, hier im Planungsraum West weitere Vorbehaltsflächen für Schulstandorte erschlossen werden. Davon kann eine Fläche das Jahrtausendfeld sein. Zwei Standorte im Planungsbereich Zentrum-Süd Im Bereich Zentrum-Südost stehen durch die künftige Entwicklung am Bayrischen Bahnhof, Prager Straße sowie Alte Messe Potenzialflächen zur Verfügung, die sich für die Errichtung von Schulen eignen. Die Anbindung an den ÖPNV kann als gut bezeichnet werden, da sowohl verschiedene Straßenbahnlinien, als auch Bus und S-Bahn den Stadtraum erschließen. Damit können schulische Angebote auch über den direkt umgebenden Stadtraum mit einer kurzen Erreichbarkeit angeboten werden. Standort Zentrum-Nord – Hauptbahnhof Westseite / Ladebahnhof Eutritzsch Mit der strukturellen Veränderung des Areals nördlich des Hauptbahnhofes ergeben sich neue Potenzialflächen, die eine Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur ermöglichen. Die Erreichbarkeit des Areals ist als sehr gut zu bezeichnen, das dieser Bereich direkt an das Zentrum anschließt. Erweiterung der Sporthallenkapazitäten durch Neubauten für die Thomasschule und die Robert-Schumann-Schule Mit der Veränderung des Schulnetzes im Leipzig-Mitte stehen bisherige Hallenkapakatäten für die Thomasschule nicht mehr zur Verfügung. Hier muss eine neues Sporthallenangebot im Bereich Zentrum-West erschlossen werden. Die Kapazitäten für die Robert-Schumann-Schule bedürfen ebenfalls der baulichen Erweiterung im Umfeld der Schule. Die dafür erforderliche Flächensuche befindet sich bereits im Arbeitsprozess. 10.4 Förderschulen Sanierung eines Objektes für die Martin-Schule am Standort An der Kotsche Termin der Nutzbarkeit: 2019 Das aktuell genutzte Gebäude einer ehemaligen Kita, mit baulichen und brandschutztechnischen Problemen, ist keine dauerhafte Lösung für diese Schule. (Beschlussvorlage VI-DS-01854) Neubau einer Schule für geistig Behinderte mit Einordnung des Unterricht für - 177 - Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die während der Unterrichtszeit eine medizinische Betreuung benötigen Termin der Nutzbarkeit: 2018 Es sind die Entscheidungen zur Flächensicherung und Schaffung der zusätzlich benötigten Kapapazitäten durch Neubau oder Nachnutzung bestehender Bausubstanz sowie Einordnung in die Investitionsplanung zu treffen. Die vorhandenen Schulen sind maximal auszulasten. Mit der Sächsischen Bildungsagentur Leipzig und ggf. dem Sozialamt muss geprüft und geklärt werden, wie der Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die zusätzlich einen medizinischen Betreuungsbedarf während des Unterrichts haben, zu organisieren ist. Sanierung des Objektes der Schule Grünau mit Einordnung der Außenstelle Andromedaweg Termin der Nutzbarkeit: 2021 Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau Nordwest, mit den Schulen Max-Klinger-Schule (Gymnasium) und 94. Schule (Oberschule) und Schule, erfolgt die Sanierung plus Einordnung der Außenstelle. (Beschlussvorlage VI-DS-01854) Umzug der Schule Thonberg in das Gebäude Curiestraße (Standort Alte Messe) Termin der Nutzbarkeit: 2019 Für die Schule wurde seit längerem ein neues Schulhaus gesucht. Gemäß der Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung sollte ein Standort in jetzigen Umfeld der Schule gefunden werden. Mit der Möglichkeit, gemeinsam mit einer Kita ein Haus nutzen zu können, wird dem Rechnung getragen. (Beschlussvorlage VI-DS-01750 i.V.m. VI-DS-01854) Neubau einer Schule für geistig Behinderte Termin der Nutzbarkeit: 2026 Es sind die Entscheidungen zur Flächensicherung und Schaffung der zusätzlich benötigten Kapapazitäten durch Neubau oder Nachnutzung bestehender Bausubstanz sowie Einordnung in die Investitionsplanung zu treffen. 10.5 Berufliche Schulzentren BSZ 1 Schaffung von Sporthallenkapazitäten BSZ 7 Brandschutz und Sanierung des Objektes Neustädter Str. 1 Sanierung des Gebäudes der Hauptstelle An der Querbreite 8 und Erneuerung der Ausstattung E-Technik Gutenbergschule und H.-Goldschmidt-Schule Schaffung von Sporthallenkapazitäten - Errichtung einer 3-Feldsporthalle zur Nutzung für beide Berufliche Schulzentren - 178 - BSZ 12 Sanierung Objektes Rosenowstr. 56 (jetzige 66. Schule) - 179 - Anlage 1 STB Grundschule 743 742 270 351 341 831 660 260 752 940 820 952 624 422 934 513 406 641 321 932 803 530 247 902 906 510 222 807 603 931 716 440a 315 150 240 616 734 922 301 033 204 920 810 202 231 042 Schule Gundorf Schule B.-Ehrenberg Ch.-Arnold-Schule Schule Holzhausen Schule Liebertwolkwitz A.-Kästner-Schule Schule Miltitz Schule Mölkau Schule Rückmarsdorf Schule Seehausen Schule Stahmeln Schule Wiederitzsch F.-Fröbel-Schule Marienbrunner Schule 33. Schule Schule am Adler 3. Schule 78. Schule 31. Schule C.-v.-Linné-Schule Wilhelm-Hauff-Schule 120. Schule 24. Schule Geschw.-Scholl-Schule E. Kästner-Schule Erich-Zeigner-Schule 74. Schule 39. Schule 90. Schule A.-F.-Oeser-Schule Gemeinschaftsschule 9. Schule Fr.-Mehring-Schule Schule Portitz Brüder-Grimm-Schule Joachim-Ringelnatz-Schule 157. Schule K.-Liebknecht-Schule W.-Busch-Schule Schule am Floßplatz A.-Bebel-Schule Hans-Kroch-Schule (75. Schule) P.-Robeson-Schule Schule am Rabet H.-Ch.-Andersen-Schule Lessingschule ! ! ! " " " ! "! " " " "! ! " ! " " " " " " " ! " ! "! ! ! STB Grundschule 044 224 648 713 303 504 131 722 245 200 331 540 104 022 628 655 112 440b 415 051 510a Anne-Magdalena-Bach-Schule Ernst-Pinkert-Schule 100. Schule 172. Schule 77. Schule Schule am Auwald 66. Schule 46. Schule Th.-Körner-Schule W.-Wander-Schule H.-Mann-Schule 60. Schule Clara-Wieck-Schule P.-Neruda-Schule 85. Schule 91. Schule A.-Lindgren-Schule 8. Schule Schule Connewitz Schule 5 im SB Mitte F.-Hensel-Schule " " ! " " ! ! "! " ! " " " "" " ! " " ! "! " " " ! STB 716 742 341 260 952 513 115 803 531 021 150 301 700 810 212 051 650 033 628 917 433 246 415 312 734 # $ Oberschule Nachbarschaftsschule1) H.-Pestalozzi (B.-Ehrenberg) Geschw.-Scholl (Liebertw.) Schule Mölkau Schule Wiederitzsch Schule am Adler 20. Schule 68. Schule (Breitenfelder Str.) 56. Schule G.-Schumann Schule Portitz 125. Schule Helmholtzschule P.-Robeson-Schule 16. Schule Sportmittelschule 94. Schule Petrischule 84. Schule 35. Schule Lene-Voigt-Schule (51.) Schule Paunsdorf A.-von-Wiedebach (54./Herder) Weißeplatz Georg-Schwarz-Str. ! " STB 273 251 710 523 902 136 807 650 306 061 041 405 314 022 433 414 110 $ % Gymnasium Gymnasium Engelsdorf G.-Hertz-Schule R.-Schumann-Sch. J.-Kepler-Schule Fr.-Schiller-Sch. F.-A.-Brockhaus W.-Heisenberg-Sch. M.-Klinger-Schule Humboldt-Schule Leibnizschule Thomasschule Immanuel-Kant-Sch. Neue Nikolaischule A.-Ph.-Reclam-Sch. W.-Ostwald-Schule Louise-Otto-Peters-Schule Gymnasium Gorkistraße !"# " Anlage 2 Seite 1 von 33 Grundschulen STB Mitte Schule Inhalt der Stellungnahmen Pablo-NerudaSchule Kenntnisnahme mit Hinweisen Forderung nach Einhaltung Zeitplan der neuen GS Jablonowskistraße Hinweis auf Verschärfung der Sporthallensituation Schule am Floßplatz Zustimmung mit Hinweisen - Überbelegung gegenüber der Richtkapazität - Hinweis auf Bedarf Sporthalle - steigende Hortnutzung führt zu Erreichen der maximal möglichen Belegung durch den Bedarf von 10m²/Kind Freispielfläche Standpunkt der Verwaltung Die gegenwärtige Zeitplanung beinhaltet keine Verschiebung. Die Sporthallensituation ist Gegenstand der Klärung in der Verwaltung. - Überbelegung kann erst mit der Schaffung neuer Kapazitäten vermindert werden - der Hinweis wurde aufgenommen - erforderliche Kapazitätserhöhungen werden unter der Berücksichtigung der Genehmigungsfähigkeit der Anträge vorgenommen Lessingschule AnnaMagdalenaBach-Schule - es wird keine Stellungnahme abgegeben Schule 5 im STB Mitte STB Nord Schule 33. Schule Inhalt der Stellungnahmen Kenntnisnahme Forderung, die Erweiterung der Schule mit erforderlichen baulichen Maßnahmen zu verknüpfen. Ferner sollten Räume für Unterstützungssysteme (Inklusion) eingerichtet werden. Standpunkt der Verwaltung Einordnung von erforderlichen Maßnahmen muss im Jahresvorhabenplan bzw. der mittelfristigen Investitionsplanung erfolgen. Für die Raumbedarfe erstellt die Verwaltung gegenwärtig eine Raumprogrammrichtlinie für die Leipziger Schulen. Schule Wiederitzsch Zustimmung, wenn das geplante Bauvorhaben in Wiederitzsch (Oberschule) gegeben ist. Zugleich sollte Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestandsobjekt erfolgen. Hinweise werden für die Jahresvorhabenplanungen aufgenommen Karl-LiebknechtSchule Kenntnisnahme mit Hinweisen zum dringenden Bau einer neuen Schule in der Max-Liebermann-Straße bzw. der baulichen Sanierung der Hans-Kroch-Schule. Zugleich die Frage nach der zwischenzeitlichen Unterbringung der KITA Bremer Straße in der Hans-Kroch-Schule. Der Bedarf für die neuen GS leitet sich in erster Linie aus den zu erwartenden Bedarfen durch die neuen Wohngebiete ab. Für die Wohngebiet im jetzigen Einzugsbereich des gemeinsamen SB Nord wird die Kapazität der beiden Schule (8-Züge) gegenwärtig als ausreichend angesehen. Im Zuge der temporären Unterbringung der KITA in der Hans-Kroch-Schule ist eine Seite 2 von 33 bauliche Anpassung (BS, Sanitär usw. erforderlich). Diese soll so vorgenommen werden, dass sie ihre Wirksamkeit auch für die spätere Schulnutzung entfaltet. Carl-von-LinnèSchule Zustimmung Adam-FriedrichOeser-Schule Zustimmung Hinweise zur Überbelegung. GeschwisterScholl-Schule Ablehnung Kritisiert werden: • Planungsgrundsätze (Grundschulen Planungsgrundsätze werden in der Verordnung zur SNP angegeben. Danach 2 bis 4-zügig). sollen GS in der Regel zwischen 2 bis 4 Zügen liegen. Die Unterschiede ergeben sich aus der • Vergleich gemeldeter und realer Tatsache, dass der SNP prognostizierte Schülerzahlen Zahlen verwendet. Ein Abgleich mit dem IST wird, soweit die Daten statistisch abgesichert sind, vorgenommen. Die drei Schulen weisen eine • Entwicklungsbedarf im gemeinsamen SB Gohlis-Mitte zeigt zur 30 Richtkapazität von 42 Klassen auf. Klassen auf. Die Zahl „22 Kinder/Klassen“ stellt die • Klassenteiler liegt bei 22 Kindern, durchschnittliche Schüleranzahl an allen was die Klassenzahl erhöht. Leipziger Grundschulen dar. Sie wird nicht als Planungsgrundlage genutzt, sondern dient der Veranschaulichung der tatsächlichen Auslastung. • Schule Seehausen Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen der Schule Kenntnisnahme mit Hinweisen zur prognostizierten Schülerzahl. Diese wird als zu niedrig angesehen. Die Belegung wird jährlich im Abgleich mit den Anmeldungszahlen betrachtet und ist entsprechend der Planungsziele des SNP teilweise möglich. Dazu wurden in der Vergangenheit bereits gemeinsame Gespräche geführt, um die Realisierbarkeit der Vorschläge zu prüfen. Die Verwaltung ist mit der Schule weiterhin im Gespräch. Die Prognose kann nur aus der zu Grunde liegenden Bevölkerungsvorausschätzung erstellt werden. Diese zeigt die dargestellte Entwicklung für den Bereich auf. Bedingt durch fehlende bauliche Reserven wird Handlungsbedarf dahingehend gesehen, am Standort Möglichkeiten zu schaffen, temporäre Überbelegungen abzusichern. STB Nordost Schule Clara-Wieck-Schule Inhalt der Stellungnahmen Standpunkt der Verwaltung Schulkonferenz hat den SEP zur Kenntnis genommen und Folgendes festgestellt: 1.) im SJ 2017/18 wird die Schule 4-zügig geführt zum Pkt. 1.): kann so bestätigt werden 2.) im SJ 2017/18 kann der Schülerwachstum Seite 3 von 33 zum Pkt. 2.): noch kompensiert werden → Doppelnutzung v. mehreren Räumen mit Hort → aus päd. Sicht ist aber ein – darüber hinaus – kaum vertretbar Kapazitätsrichtwert für das Schulgebäude liegt bei 4,5 Zügen 3.) steigende Zahlen an Integrationsschülern im Förderbereich emotionale/soziale Entwicklung (momentan 30 Schüler) → Bedarf an Räumlichkeiten zur Konfliktentspannung & Arbeit in Kleinstgruppen zum Pkt. 3.): Absprachen zur Raumnutzung werden anlassbezogen mit der Schul- u. Hortleitung geprüft 4.) Größe des Pausenhofes → es gibt kein Platz zum Pkt. 4.): in Anlehnung an die für 360 Kinder Schulbauempfehlung werden für die Grundschule 4-6 m² je Schüler vorgesehen → bei der ClaraWieck-Schule sind es ca. 1.973 m² Pausenhoffläche → es ist beengt aber die Anzahl der Kinder können auf den Pausenhof Astrid-LindgrenSchule Schulkonferenz hat folgende Stellungnahme erarbeitet: 1.) es findet z.Zt. keine Teilsanierung statt zum Pkt. 1.): - Fortsetzung der Teilsanierung wird folgen 2.) momentan werden 3 x Klasse 1; 3 x Klasse 2; 5 x Klasse 3 (davon 2 x LRS); 2 x Klasse 4 und 1 VKA unterrichtet → im SJ 2017/18 wird eine Klasse mehr unterrichtet → es fehlt dann ein Klassenzimmer zum Pkt. 2.): - im Schulgebäude stehen noch 8 separate Horträume zur Verfügung → Doppelnutzung mit der Schule möglich - für die prognostizierten Schülerzahlen wird ein Anbau beantragt - perspektivisch muss ein neuer Schulstandort zwischen ClaraWieck-Schule und Astrid-LindgrenSchule geprüft werden → ein Anbau wird nicht favorisiert 3.) eine evtl. notwendige Doppelnutzung von Räumen gemeinsam mit dem Hort wird nur in Ausnahmen möglich sein → z.Zt. sind es 230 Hortkinder - Räume in der 1. Etage sind total anders eingerichtet → Unterricht wäre nur mit einem Umbau und Neuausstattung möglich - die Aufsicht über die evtl. lernenden Kinder kann nicht ausreichend abgesichert werden → Unterricht wäre dort bis max. zur 3. Stunde möglich zum Pkt. 3.): - bei steigender Schülerzahl wird eine vermehrte Doppelnutzung unvermeidbar sein 4.) Es sollte nachgedacht werden, ob dass Nachbarschulgebäude (Löbauer Str. 46) für den Hort zur Verfügung gestellt werden kann → dann gäbe es keine Kapazitätsprobleme zum Pkt. 4.): Das Nachbarschulgebäude wird als Interim für die OS Ihmelsstraße bis voraussichtlich zum SJ-Beginn 2020/21 genutzt. 5.) würde Pkt. 4 möglich sein, dann könnte auch eine zweite VKA beschult werden zum Pkt. 5.): - SBA-L entscheidet über die Einrichtung einer VKA (in Abstimmung mit dem Schulträger) Seite 4 von 33 - Schul- und Hortleitung sind für die Organisation des Schul- und Hortbetriebes zuständig → es müssen dazu entsprechende Abstimmungen stattfinden 6.) die LRS-Klassen sollten unbedingt an der A.- zum Pukt. 6.): Lindgren-Schule verbleiben, diesen Standort gibt - wird zur Kenntnis genommen es schon seit dem Jahr 1992. Erreichbarkeit ist sehr gut. 66. Schule Schulkonferenz hat den SEP zur Kenntnis genommen und möchte folgende Punkte korrigiert & aufgenommen haben: 1.) Neubau einer vier- bis fünfzügigen GS im Gebiet Schönefeld-Ost/Schönefeld-Abtnaundorf → hier müsste die Angabe der Anschrift des Grundstücks ergänzt werden zum Pkt. 1.): - im SEP werden der Bedarf und das Gebiet für einen neuen GSSchulstandort benannt, keine Anschriften 2.) Verlagerung des Schulstandortes der 66. Schule an den Schulstandort Komarowstr. → Umzugstermin aufnehmen (zeitliche Rahmen fehlt) zum Pkt. 2.): - der Umzugstermin wird erst bekanntgegeben, wenn der Abschluss der Baumaßnahme (mit Abnahme) feststeht → Umzugstermin gehört nicht in den SEP 3.) Schulstandort Komarowstraße ist momentan als Grundschule nicht geeignet → es fehlt eine Sportanlage, ein Schulgarten und ein grundschulgerechter Schulhof; außerdem muss die Turnhalle grundhaft erneuert werden Schule Portitz zum Pkt. 3.): - Schulhof (einschl. Schulgarten) sind in der Baumaßnahme inbegriffen - Sportanlage → Kleinspielfeld soll auf der Fläche gegenüber der Schule errichtet werden - Turnhalle wird im Rahmen der Baumaßnahme mit saniert Diskussionsgrundlage zur Meinungsfindung der Schulkonferenz bilden Aussagen der SEP aus den Jahren 2012, 2016 und 2017 Speziell zur SEP-Fortschreibung 2017 – folgende Fragen: 1.) Wohin sollen die LRS-Klassen der A.Lindgren-Schule verlegt werden? zum Pkt. 1.): Hierzu muss ein gemeinsames Gespräch zwischen Schule und Bildungsagentur stattfinden und eine Abwägung stattfinden. 2.) Gibt es konkret ein Grundstück für den geplanten Neubau einer vier- bis fünfzügigen Grundschule im Gebiet Schönefeld-Ost / Schönefeld-Abtnaundorf? zum Pkt. 2.): Im SEP werden der Bedarf und das Gebiet für einen neuen Grundschulstandort benannt, keine Anschriften. 3.) Bereits 2017/18 sollte der Grundschulstandort Tauchaer Straße eingerichtet werden. In der Fortschreibung wird auf 2018/19 avisiert. Wann beginnen die Baumaßnahmen ? zum Pkt. 3.): Die entsprechenden Planungsund Baubeschlüsse werden durch die Verwaltung in die Ratsversammlung gebracht. Seite 5 von 33 4.) Bleibt es bei einer Außensanierung der GS Portitz im Jahr 2018? Soll die Sanierung bei vollem Schul- und Hortbetrieb erfolgen? zum Pkt. 4.): Im Nachgang zur verwaltungsinternen Abklärung erfolgt eine Information an die Schule. STB Ost Schule Inhalt der Stellungnahmen Standpunkt der Verwaltung Stellungnahme der Schulkonferenz mit folgenden Hinweisen: - Ablehnung einer Kapazitätserweiterung von über 15 Klassen am Schulstandort – Gründe: Wilhelm-WanderSchule Schule am Rabet - erhebliche bauliche Mängel (unsanierte Schulteil; elektrische Leitungen; Sanitäranlagen; unzureichende Wärmeund Schallisolierung) und - an der Behebung der Mängel wird gearbeitet - der Frage, ob ausreichende Kapazitäten von Toiletten, Speiseraum, Sporthalle und Schulhoffläche für den angegeben Kapazitätsrichtwert von 4 Zügen (16 Klassen) vorhanden sind - Kapazitätsengpässe wurden dahingehend noch nicht signalisiert → entsprechende Prüfung müsste bei beabsichtigter Erhöhung der Kapazität erfolgen Stellungnahme der Schulkonferenz mit folgenden Hinweisen: - Der Raumbedarf der 3 Vorklassen für Migranten (insgesamt 68 Schüler) wird in der Übersicht des Schulstandortes (S. 33) überhaupt nicht berücksichtigt. - Sowohl im Text als auch in der grafischen Darstellung werden die Vorklassen für Migranten (DAZ) ausgewiesen. - Kritikpunkte: 1.) Der Kapazitätsrichtwert liegt bei einer Vierzügigkeit (16 Klassen). Dieser Richtwert wird voraussichtlich im SJ 2017/18 erreicht und im SJ 2018/19 überschritten und nicht erst, wie dargestellt im SJ 2024/25. Es ergeben sich Schwierigkeiten: - räumlichen Differenzierung für integrative und inklusive Beschulung; - beim Werk- und Anfangsunterricht; - ist abhängig von den Anmeldezahlen und der Klassenbildung - Speisraumkapazität uund hoher Lärmpegel - Problem bisher nicht bekannt → Prüfung wird bei steigender Schülerzahl erfolgen - unsaniertes Schulgebäude → es fehlen Brandschutzmaßnahmen; Sicherheitsvorgaben (Verschließbarkeit der Räume von Innen; schlechter Zustand der Fenster; Schallisolierung) Eine Überbelegung der Schule über den Kapazitätsrichtwert von 16 Klassen ist deshalb Seite 6 von 33 - neue schulorganisatorische Struktur notwendig → angepasst auf die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten - an der Behebung der Mängel wird gearbeitet nicht umsetzbar August-BebelSchule - gemeinsamer Schulbezirk zwischen WilhelmBusch-Schule und August-Bebel-Schule → erzeugt dringenden Handlungsbedarf bzgl. eines Schulneubaus in diesem gemeinsamen Einzugsgebiet → die zeitliche Inbetriebnahme des Schulneubaus zum SJ 2023/24 ist um zwei Jahre zu spät - der Schulneubau in diesem Bereich ist zwingend erforderlich, jedoch bedarf es zur Realisierung des Vorhabens bestimmter Vorlaufzeiten zur Bereitstellung der Liegenschaft; finanzieller Mittel und Einordnung der planerischbaulichen Maßnahme Handlungsfelder bei steigenden Bedarf: - Schulsozialarbeit → bei steigender Schülerzahl ist die Zahl der Schulsozialarbeiterstellen von einer VZÄ auf zwei VZÄ anzuheben - eine Überprüfung des Bedarfs ist bei gestiegener Schülerzahl vorzunehmen - Turnhalle → eine gemeinsame Nutzung mit der 125. GS kann bei steigenden Schülerzahlen nicht fortgeführt werden → im Nachmittagsbereich sollten zukünftig vollständig unterrichtsergänzende Angebote v. Hort & GS zur Verfügung stehen → Sanierung des Sanitäranlagen zwingend erforderlich → Ende 2016 musste aus hygienischen Gründen z.T. eine Teilsperrung der Sanitäranlagen erfolgen - bei der Nutzung der Sporthalle hat die Absicherung des Sportunterrichtes von Schulen den Vorrang vor unterrichtsergänzenden Angeboten - Raumnutzung im Schulgebäude → damit bestehende Aufsichtspflichten erfüllt und die inhaltliche Arbeit umgesetzt werden können → momentan sind die Horträume im 1. u. 3. OG → führt bei offener Hortarbeit zu Problemen - eine Gebäude- und Raumumstrukturierung ist gemeinsam zu prüfen Handlungsbedarf für den Schultäger (aus Sicht der Schule): - Vermietung mit der Musikschule muss beendet werden; - an der Behebung der Mängel wird gearbeitet - eine Mietvertragsauflösung mit der Musikschule ist durch die Verwaltung zu prüfen - ehemaligen Hausmeister-Wohnung - Prüfung erfolgt sanieren und wieder zugänglich gemacht werden; - Renovierung v. Räumen im Erdgeschoss; - Räume 101 (FUR Informatik) und 102 (AUR) muss ein Wanddurchbruch erfolgen, um steigenden Platzbedarf des Lehrerkollegiums mit Computerarbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen - Raum 127 (Lehrerzimmer) muss als FUR Informatik umgenutzt werden - Raum 309 – Sanierung zur Nutzung als AUR - Prüfung erfolgt - Toilettenanlage → die Toilettenanlagen sind mit dem jährlichen Bedarf abzugleichen → ungenutzte Toilettenanlagen sind zu sanieren und wieder in Betrieb zu nehmen - Medien → 4 Klassenräume sind mit Multimedialentafeln auszustatten; Seite 7 von 33 - Schule & Hort werden beauftragt ein „Zielraumprogramm“ zu → Internetzugänge in allen Klassen und je Etage ein Klassensatz portable Laptops zur Verfügung stellen erstellen → deren Umsetzung wird durch die jeweilige Fachabteilung geprüft - für problemlosen Schul- und Hortbetrieb → Ziel – neue Gebäudegliederung für das SJ 2017/18 vornehmen, d.h. Räume im EG bis August 2017 für den Hort nutzbar machen - wird geprüft - erforderliche Sanierungs- u. Renovierungsarbeiten müssen umgesetzt werden und der Neubau einer zwei- bis dreizügigen GS im SJ 2020/21 umgesetzt werden Schule Mölkau Stellungnahme der Schulkonferenz mit folgenden Hinweisen: - Zustimmung zur Dreizügigkeit der GS Mölkau - dringende Bereitstellung von Raumkapazitäten ab SJ-Beginn 2017/18 durch Modulbauten / Container (mit Sanitäranlagen u. Garderoben) - wird durch die Verwaltung vorbereitet - ausgelagerte Musikraum in der Sporthalle (im - kann so bestätigt werden Gymnastikraum) kann nur eine Übergangslösung sein - Vorschlag → FUR Kunst der Oberschule könnte - dazu muss eine Abstimmung in den Container verlagert werden, so dass ein zwischen Schule und Verwaltung AUR für die GS (für zukünftige dritte 1. Klasse) vorgenommen werden geschaffen werden kann - mit Abschluss des ersten Bauabschnitts der OS können die bisher von der OS genutzten Räume für die GS frei gezogen werden → grundschulgerechter Umbau notwendig - ist so geplant - nach Auszug der OS aus → Schaffung eines FUR (für Musik; Ethik / Religion; Fö. DAZ-Kinder; usw.) - ist so geplant - Speiseraumgröße ist problematisch - eine Vergrößerung des Speiseraumes ist ebenfalls geplant - nach 2. BA von der OS → Einrichtung eines MZR für die GS - ist so geplant - in den Bauvorhabenplan muss aufgenommen - ist in die Investitionsplanung mit werden → energetische Sanierung; Ersatzbau f. aufzunehmen Klassenzimmer im Grünen; Freiflächengestaltung; Ersatzbeschaffung v. Schulgarten; Möblierung der Containerzimmer Christoph-ArnoldSchule - Vermutung, dass bis zum SJ 2020/21 die Grundschule auf eine Fünfzügigkeit ansteigt → ein Absinken auf 16 Klassen ab dem SJ 2019/20 wird bezweifelt - Prognose der Schüler- und Klassenzahlen basieren auf der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig → bilden die Grundlage für die Bedarfsberechnung - im Fazit wird stetiger Anstieg der Schülerzahlen erwähnt → löst nicht die aktuellen Probleme, wie wir weiterhin mit einer Fünfzügigkeit planen und - der Schulentwicklungsplan stellt den Bedarf fest und zeigt auf, wie mit Maßnahmen anstehenden Seite 8 von 33 arbeiten sollen - gleiche Problem mit der Sporthalle → Bedarf wird ab dem SJ 2017/18 ausgewiesen → als Lösungsansatz führt man den Neubau einer Zweifeldsporthalle aus → wird erst ab Mai 2020 zur Verfügung stehen Kapazitätsproblemen begegnet werden kann → Umsetzung von Maßnahmen erfolgt in der Investitionsplanung - es gibt aktuelle Probleme → keine größere Sporthalle; Speiseraum, Werkraum sowie weitere Räume f. zusätzliches Personal, Lagerung v. Schüler- u. Unterrichtsmaterial sowie Garderoben - die Erweiterung der Schule ist bereits angeschoben und der schnellstmögliche Baubeginn wird angestrebt - fehlende Toiletten ein weiterer kritischer Punkt - an der Behebung der Mängel wird gearbeitet - im Entwurf steht Prüfung einer zweiten Grundschule → im Stadtrat wurde ein Neubau einer zweiten Grundschule beschlossen → ein Bedarf wird erst ab dem SJ 2024/25 ausgewiesen → wie kommt man auf diese Zahlen und was ist mit dem Beschluss im Stadtrat - die Errichtung einer zweiten Grundschule ist erst dann sinnvoll, wenn sie mindestens sicher zweizügig geführt werden kann - viele Widersprüche und keine realistischen - Widersprüche oder unrealistische Zahlen → keine Zustimmung zur Entwurfsfassung Zahlen werden nicht gesehen Stellungnahme der Schulkonferenz richtet sich auf den STB Ost mit folgenden Hinweisen: Hans-ChristianAndersen-Schule - bei steigendem Schüleraufkommen → Kapazitätserweiterung notwendig - kann so bestätigt werden und ist im Handlungsbedarf verankert - geplante Sanierungen u. Sporthallenneubau nicht aus dem Fokus geraten → sonst Notstand - Sanierungen und Sporthallenneubau werden im Rahmen der Investitionsplanung mit berücksichtigt - H.-Ch.-Andersen-Schule → Speiseraumtrakt ist dringend sanierungsbedürftig - ist in die Investitionsplanung aufzunehmen Brüder-GrimmSchule Die Schulkonferenz stimmt dem Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zu. Theodor-KörnerSchule Aspekte zur dringenden Beachtung für die SNP: - aktuelle Zahlen als Basis für die Planung nutzen - werden genutzt - kurze, verkehrssichere Schulwege - 2-km-Radius wird berücksichtigt - kleiner Schülerzahlen in den Klassen - Schülerzahl pro Klasse wird durch das Schulgesetz vorgegeben - Geschwister in einer GS gemeinsam beschulen - Schule kann selbst dieses Aufnahmekriterien aufnehmen - Entscheidung liegt bei der Schule gemeinsam mit der Bildungsagentur - Einschulung der Schulanfänger in WuschSchule der Eltern – ohne Losverfahren - Beachtung der 2 VKA/DAZ-Klassen seit 08/2016 - findet bei der Planung Berücksichtigung - hohe Anmeldezahlen an der Schule → Planung - wird zur Kenntnis genommen Seite 9 von 33 mit je drei 1. Klassen in den weiteren SJ 24. Schule 74. Schule - Erweiterung der Sporthallenkapazität → mehr Klassen bedingen mehr Sportstunden - wird berücksichtigt - kindgerechte Gestaltung des Schulhofes (mehr Begrünung, Ruhebereiche, Sitzecken, Sport- u. Spielanlagen) - kann unterstützt werden - Sanierung und Dämmung des Schulhauses, neue Fenster, Lärmschutzdecken in Unterrichtsräumen, Malerarbeiten in den Schulräumen - ist in die Investitionsplanung aufzunehmen Stellungnahme der Schulkonferenz mit folgenden Hinweisen: - Regelkassen – zweizügig und 3 LRS-Klassen kommen noch hinzu - wird so zur Kenntnis genommen - Garderoben und die Speiseraumgröße stoßen an die Grenzen - Problem bisher nicht bekannt → Prüfung bei steigender Schülerzahl - Hinweis → Deckenstatik der Aula für die Nutzung der derzeitigen Schülerzahl ist grenzwertig - zeitnahe Prüfung notwendig - zusätzliche finanzielle Mittel für schulische Zusatzmaterialien für Integrationsschüler; Erhöhung der Finanzierung für Lehr- und Lernmittel sowie Verbrauchsmaterialien - Prüfung notwendig - es gibt eine steigende Anzahl von Schülern mit LRS → im SEP mit berücksichtigen - wird berücksichtigt → LRSKlassenbildung erfolgt gemeinsam mit der SBA-L - Berechnung zu den Entwicklungen von Lernförderschulen und Schulen für sozial/emotionalen Förderbedarf ist zu optimistisch → Bedarf wird steigen - findet im SEP eine Berücksichtigung → zu beachten ist dieses Thema bei der Umsetzung von Inklusion - Kellergeschoss kann seit der Sanierung 2014/15 - die Austrocknung des Kellergenicht mehr genutzt werden → diese Räume schosses dauert 5 Jahre, so dass fehlen sehr für die Arbeit in Schule & Hort in dieser Zeit keine Nutzung der Räume erfolgen kann - 5 Klassenräume werden durch Schule und Hort doppelt genutzt → das bringt räumliche Einschränkungen in der Freiarbeit von Schule und Hort - bei Doppelnutzung zwischen Schule und Hort gibt es gewisse Einschränkungen → bedarf einer optimalen Abstimmung zwischen Schul- und Hortleitung - seit 12/2016 ist die Schulhofsanierung geplant - Prüfung erfolgt → kein Baubeginn sichtbar → seit 2015 haben die Kinder keine Spielgeräte auf dem Hof Ernst-PinkertSchule Stellungnahme der Schulkonferenz mit folgenden Hinweisen: 1.) Planungssicherheit für das Gebäude II der E.Pinkert-Schule Seite 10 von 33 - eine schnellstmögliche Sanierung des Gebäudes ist beabsichtigt 2.) Sanierung des Gebäudes Haus II → vor Nutzung des Gebäudes Haus II ist eine Instandsetzung des Schulgebäudes notwendig 3.) Modernisierung / Sanierung des 2. Schulhofes - ist in die Investitionsplanung (inklusive Außensportanlage) aufzunehmen 4.) Modernisierung / Neubau der Sporthalle → für eine 4-zügige Schule ist der Platz nicht ausreichend 5.) Verkehrswege → Schulweg entlang der Martinstraße soll mit weiteren Überquerungsmöglichkeiten (Fußgängerüberweg) und Halteverbote versehen werden - Prüfung im Rahmen der Schulwegsicherheit 6.) Kapazitäten in den sanitären Räumen anpassen - Prüfung erfolgt STB Südost Schule Inhalt der Stellungnahmen Standpunkt der Verwaltung Fritz-Baumgarten-Schule Zustimmung Wilhelm-Busch-Schule Lehrerschaft: Zustimmung zum Ersatzbau. Elternschaft: Ablehnung zum Ersatzbau. - Gute Bedingungen am jetzigen Standort. - Befürchtung weiter Schulwege, da neuer Standort noch nicht benannt ist. ggf. weniger Pausenfläche und Schulgarten. - Besser GS am Standort belassen und für die 125. OS ein neues Schulhaus bauen. Franz-Mehring-Schule Zustimmung Heinrich-Mann-Schule Annahme erfolgt einstimmig. Hinweise: Schule führt zwei Züge, die nicht erweiterbar sind. Der Schulbezirksänderung zur 31. Schule (Neubau) wird zugestimmt, aber erst, wenn der Bedarf selbst nicht gesichert werden kann. Der Fertigstellungstermin zum Neubau der 31. Schule soll konkret benannt werden. Seite 11 von 33 Der neue Standort für die Grundschule wird im Gebiet des jetzigen Schulbezirks und in der Erweiterung bis zur Dresdner Straße, Breite Str., Riebeckstraße gesucht. Aktuell befasst sich die ämterübergreifende AG "Soziale Infrastruktur" mit der Suche. Dabei werden die Bedarfe, einschließlich der Freiflächen, Schulgarten etc. für eine vierzügige Grundschule mit Sporthalle berücksichtigt. Der Neubau einer Grundschule ist kostengünstiger als der Neubau einer Oberschule. Die Oberschule wird ebenfalls im Gebiet benötigt. Aufgrund des sehr alten Baumbestandes als auch baulichen Besonderheiten (z.B. Denkmalschutz), ist eine Erweiterung der Schule am Standort nicht möglich. Gemäß der Zeitleiste zur Finanzierung ist das Bauende für 2021 vorgesehen. Eine exakte Festlegung des Termins setzt voraus, dass keine Unwägbarkeiten eintreten, was erfahrungsgemäß jedoch kaum zu Bei Veränderungen der Schulbezirksgrenzen kann für bestimmt Bereiche der Colmsiedlung auch die Schule Holzhausen mit in Betracht gezogen werden. Schule Liebertwolkwitz Zustimmung Schule Holzhausen - Die Kapazität liegt bei 10 Klassen. - Bei höherer Belegung muss auf Horträume ausgewichen werden, was ein Wechsel der Gebäude bei Wind und Wetter bedeutet. Dabei werden die Ganztagsangebote und die offenen Hortarbeit eingeschränkt. - Das Hortgebäude bedarf einer dringenden Sanierung und Erweiterung, da Gruppenräume, Teeküche, Integrationsräume und Garderoben fehlen. - Seit Nachnutzung der Schule durch den Hort lässt sich das Sicherheitskonzept, was das Abschließen der Schule bedeutet nicht umsetzen. Wünsche/Forderungen - ein neues Wohnviertel mit 50 Eigenheimen entsteht - dies muss in der Planung mit Beachtung finden. - Dann können Kinder aus Baalsdorf und Engelsdorf nicht mehr aufgenommen werden. - Damit Planungssicherheit gewährt werden kann, wird gefordert, dass die Freie Träger verpflichtet werden, die Zahlen über die angemeldeten Kinder zu melden. 31. Schule vermeiden ist. Besteht die Notwendigkeit der Schulbezirksänderung, wird dieser Vorschlag mit berücksichtigt, kann aber nur zum Tragen kommen, wenn die Schule Holzhausen dadurch nicht überbelegt wird. Wenn mehr Klassen gebildet werden müssen, als Räume im Schulgebäude vorhanden sind, müssen Räume des Hortes am Vormittag für den Unterricht genutzt werden. Ein Wechsel der Gebäude während der Unterrichtszeit lässt sich da nicht gänzlich vermeiden. Es ist richtig, die genannten Defizite des Hortes sind gegeben. Durch einen neuen Anbau mit Erweiterung und Verbindung zum Schulgebäude kann dieses ausgeglichen werden. In der Folge wäre auch die Einhaltung des Sicherheitskonzeptes gegeben. Entwicklungen dieser Art sind in die Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik und Wahlen und nachfolgend in die Berechnung der Schülerzahlen für die Schule mit eingeflossen. Im Ergebnis ist eine Überbelegung der Schule heute nicht erkennbar. Da eine Erweiterung der Christoph-Arnold-Schule in Engelsdorf vorgesehen ist, besteht dann keinen Notwendigkeit Schüler aus deren Schulbezirk aufzunehmen. Per Schulgesetz sind die freien Träger verpflichtet die Schülerzahlen der Stadt zu melden. Die meisten kommen dieser Aufforderung nach. Jährlich werden Ende Mai die Schulen um die entsprechende Zuarbeit gebeten. - Die Schulnetzplanung künftig zeitlich so ausgeben, dass eine fristgerechte Einladung der Schulkonferenz möglich ist. Zustimmung - Verweis auf Schreibfehler wurden berichtigt - Es wird um Berichtigung der Zahlen in den Tabellen Seite 39 und 40 gebeten. - Es können nur 8 Klassen im Schulhaus unterrichtet werden, was auch aus brandschutz- Die Daten vom IST sind vom Stichtag der „Kamenzstatistik“ 2016. Seite 12 von 33 Die Planzahlen sind Zahlen, die sich aus der Bevölkerungsprognose ergeben. Sie führen dazu, dass sich die Klassenzahl erhöht. und rechtlichen Gründen zu bedenken ist (Rettungswege). - Die Gesamtklassenzahl kann erst ab Nutzung des neuen Schulhauses auf 12 erhöht werden. eine höhere Kapazität erforderlich ist. Diese Aussage muss getroffen werden und darf nicht an die 8 vorhandenen Klassenräume angepasst werden. Mit der Aussage zur höheren Kapazität begründet sich auch der Bedarf für den Schulneubau. Bis zur Nutzung des neuen Schulhauses ist der Kapazitäts-Mehrbedarf durch Schulbezirksänderung auszugleichen. - Nach aktuellem Stand ist die Fertigstellung des Neubaus für Schuljahresbeginn 2020/21 vorgesehen. Wurde aktualisiert. Die Fertigstellung ist für 2020 vorgesehen. STB Süd Schule 9. Schule Inhalt der Stellungnahmen Standpunkt der Verwaltung - Stadtteile Marienbrunn und Lößnig → auch - die Umsetzung zur ZusammenEinwohnerzuwachs → eine Zusammenlegung legung der Schulbezirke ist auf der Schulbezirke von Marienbrunner Schule dem Weg und 9. Schule wird von der Schule unterstützt - Schule möchte sich als Standort mit einer Professionalisierung im Bereich Integration und Inklusion aufstellen - wird zur Kenntnis genommen - LRS-Stützpunktschule soll bleiben - es gibt keine anderen Pläne - Schaffung von mehreren Differenzierungsräumen zur Förderung von Kindern mit Integrationsstatus - entsprechend der vorhandenen Raumressourcen im Schulgebäude - mit Zunahme der Schüler- und Klassenzahl - analog anderer Schulen verstärkt sich die Doppelnutzung zw. Schule & Hort - durch die hohe Anzahl von Kindern mit Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung wird ausreichend Platz zur Förderung benötigt - im Rahmen der vorhanden Räume im Schulgebäude - um die avisierte Anzahl von 3,5 Klassenzügen zu erfüllen, wird ein Gebäudeanbau auf der linken Seite des Schulgeländes empfohlen → als Multifunktionsgebäude - ein Gebäudeanbau ist derzeit nicht geplant → Ziel ist zunächst optimale Auslastung des Schulgebäudes - hohes Verkehrsaufkommen vor der Schule - wird durch die Verwaltung geprüft zwischen 6.30 Uhr bis 7.45 Uhr → Transport (durch Fahrdienst) von ca. 60 Schülern (aus den 4 LRS-Klassen) → Empfehlung des Ordnungsamtes → Einrichtung einer „Kiss and Go-Zone“ vor der Schule zur gefahrlosen Verabschiedung der Schüler Marienbrunner Schule 8. Schule Die Schule ist mit der Seite 13 von 33 Schulentwicklungsplanung einverstanden. 3. Schule Schule Connewitz STB Südwest Schule Schule am Adler Inhalt der Stellungnahmen Standpunkt der Verwaltung - Schon im SJ 2017/18 sind mehr Schüler angemeldet, als im Plan dargestellt. 216 statt 144. In den nächsten Jahren könnte sich eine höhere Klassenzahl anbahnen. - Aktuell ist das Schulhaus zweizügig ausgeschöpft. In der Planzahl sind prozentual die Abgänge an die Schulen in freier Trägerschaft sowie an Förderschulen mit eingerechnet. Bei der Zahl 216 ist das noch nicht erfolgt. Zuzüge und Wegzüge können nicht geplant werden. Es ist zu erwarten, dass die Zahl weiter steigen wird. Aus diesem Grund wurde der Ersatzbau mit Erweiterung um zwei Züge auf den Weg gebracht. Aktuell findet die Umsetzung statt. Der Nutzungsbeginn ist für 2020 vorgesehen. Bis dahin müssen alle Ressourcen in den Schulhäusern der 120. Schule und der Schule am Adler für Unterricht genutzt werden. - Für das Projekt der integrativen Beschulung einer Schülergruppe mit Schwerpunkt Lernen und für Kunst wird der einzige Nichtunterrichtsraum genutzt. Das Projekt ist auf 7 Schüler der Schule bezogen und endet mit Abgang der Schüler. Das Raumprogramm für eine Grundschule gibt keinen Kunstraum vor. - Ein Unterrichtsraum musste für die Lehrer umgenutzt werden, da dass Lehrerzimmer mit 24m² für 17 Personen erheblich zu klein war. - Im Haus findet Schulsozialarbeit statt. - Räume für individuelle Förderung von integrierten Schülern (19) stehen nicht zur Verfügung. 60. Schule Die individuelle Förderung kann auch am Vormittag in Räumen des Hortes durchgeführt werden. das bedarf einer Abstimmung zwischen beiden Leiterinnen. - Erschwerend ist die Organisation des Schulbetriebs in der gemeinsamen Nutzung mit der Oberschule - besonders beim Sport. Nicht alle Bereiche des Lehrplans können erfüllt werden. - Ein Fachunterrichtsraum Musik fehlt auch. - Die Toiletten befinden sich im Erdgeschoss, was für die Schüler weite Wege bedeutet und den punktlichen Unterrichtsbeginn erschwert. -Die zeitnahe Umsetzung des Schulneubaus in der Rolf-Axen-Straße ist dringend erforderlich. Es erfolgt die Abstimmung zwischen Schule und Verwaltung, ob in einer anderen Sporthalle Kapazitäten für Sport gewährt werden können. Die Schulleiter kennen diese Vorgehensweise. Bei der Berechnung der Schülerzahlen wurden die Bebauungsgebiete des Grundlage für die Schulnetzplanung ist stets die amtliche Bevölkerungsprognose Seite 14 von 33 Das Raumprogramm für eine Grundschule gibt einen Fachunterrichtsraum Musik erst ab einer Vierzügigkeit vor. Stadteils Knautkleeberg-Knauthain, Rehbacher Straße, Thomas-MüntzerSiedlung, Angersiedlung sowie Hartmannsdorf nicht angemessen einbezogen. Damit ist mit einem kontinuierlichen Zuwachs zu rechnen. Ob die Dreizügigkeit ausreicht ist anzuzweifeln. - Alle genannten Maßnahmen der 60. Schule in die mittelfristige Planung aufzunehmen ist nicht akzeptabel. - Der Baubeginn 20128 ist unbedingt einzuhalten. - Der Handlungsbedarf ist dringend gegeben, da die Schule bereits 2017/18 dreizügig ist. - Wegen Fluchtwegsicherung können drei Räume nur mit 24 Schülern belegt werden - im Text stehen zwei. der Stadt Leipzig. Anhand der aus der Bevölkerungsprognose abgeleiteten Schülerzahlentwicklung für die 60. Schule, lässt sich der Bedarf für eine Vierzügigkeit gegenwärtig nicht ausweisen. Da aber in Knautkleeberg-Knauthain als auch in Hartmannsdorf-Knautnaundorf weiteres städtebauliches Entwicklungspotential zu erwarten ist, wurde im Schulnetzplan die Einordnung einer neuen zusätzlichen Grundschule im Gebiet aufgenommen. Im Unterausschuss Schulnetzplanung des Fachausschusses für Jugend, Soziales, Gesundheit und Bildung wurde dieses Vorhaben befürwortet. Ist geändert. - Die Nutzung des Hortes für die Dauer von drei Schuljahren ist keine Lösung. Die Bedingungen im Hort entsprechen nicht den Standards - Den Bedingungen im Hort sollte ein höherer Stellenwert zugesichert werden. Die vorhandenen Bedingungen entsprechen nicht den gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Richtlinien. Hier besteht zeitliche Dringlichkeit, da die Teilnehmerzahl im Hort schon jetzt überschritten ist. Die Weiterentwicklung des Hortes ist außer acht gelassen. Die Nutzung der Horträume für den Unterricht am Vormittag ist durchaus möglich. Die Räume haben größtenteils Unterrichtsraumgröße. Die schulinterne Organisation würde jedoch erschwert. Es gibt sicherheitsrelevante Bedingungen, die noch nicht erfüllt sind. Hierzu gab es eine Abstimmung mit Hortleitung und Werterhaltung. Finanzielle Mittel zur Beseitigung der Mängel sind in 2017 eingestellt. Die Auflagen des Landesjugendamtes werden erfüllt. Der Hort hat eine Betriebsgenehmigung. Grundsätzlich können alle allgemeinen Unterrichtsräume vom Hort nachgenutzt werden. Eine Mitnutzung des Schulgebäudes durch den Hort, wird bereits praktiziert. Folgende Ziele werden verfolgt: - Anbau an der 60. Schule zum Ausbau einer dreizügigen Grundschule. - Bau einer Sporthalle auf dem Gelände. - Umgestaltung des Schulhofes. - Sanierung des Altbaugebäudes der Schule. - Ausbau des Dachbodens prüfen Nutzung als Bücherei. - energetische Sanierung unter Beachtung Denkmalschutz. - Sanierung des Hortgebäudes. - Sanierung und Umgestaltung der alten Sporthalle für Nutzung des Hortes. - Nutzung Grundstück ehemaliger Schulgarten der ehemaligen 14.OS zur Kapazitätserweiterung des Hortes. - Gestaltung Außengelände des Hortes. separate Stellungnahme Elternrat: - analog Stellungnahme Schule Seite 15 von 33 Ist in Planung. Ist vorgesehen. wird durch die Verwaltung geprüft Erfolgt in Vorbereitung und im Zusammenhang mit der Planung zur Sanierung des Hort-Standortes zusätzlich: - zweiter Schulstandort erforderlich Fanny-HenselSchule Da in Knautkleeberg-Knauthain als auch in Hartmannsdorf-Knautnaundorf weiteres städtebauliches Entwicklungspotential zu erwarten ist, wurde im Schulnetzplan die Einordnung einer neuen zusätzlichen Grundschule im Gebiet aufgenommen. - Unmut über Infrastruktur der weiterführenden Schulen. da nur in Zentrumsnähe, damit weite Schulwege für Schüler der Oberschulen und Gymnasien. Bei der Einrichtung neuer weiterführender Schulen wird grundsätzlich auf zentrumsnahe Gebiete orientiert. Dies sichert, aufgrund der guten Erreichbarkeit aus allen Stadtgebieten, die per Schulgesetz geforderte Mindestzügigkeit von zwei bzw. drei Zügen. Zudem ist auch unter dem Gesichtspunkt des später wieder eintretenden Schülerrückganges eine langfristige Nutzung der Schulgebäude sowie der getätigten Investition gesichert. Ein in der Peripherie angesiedelte weiterführende Schule hat in der Situation des Schülerrückganges größte Schwierigkeiten jährlich die geforderte Mindestzügigkeit zu erreichen. In der Folge wäre eine Schließung der Schule unausweichlich. - Überprüfung der Schulwege für weiterführenden Schulen aus LeipzigSüdwest mit der Schlussfolgerung für günstigere Standorte weiterführender Schulen, welche den Kindern entgegen kommen Das OVG hat eine Entscheidung zum zumutbaren Schulweg von 45 Minuten (eine Strecke) getroffen. Zum Besuch der weiterführenden Schulen besteht eine freie Wahl. Damit steht es den Eltern frei, unabhängig vom Wohnort, ihre Kinder an der gewünschten Schule anzumelden. Das kann dazu führen, dass an den Schulen mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind. Können Zweit- und Drittwünsche erfüllt werden und liegen dennoch mehr Anmeldungen vor, wird in diesen Fällen ein Losverfahren durchgeführt. Dieses rechtssichere Verfahren als auch die Aufnahme der Schüler und Klassenbildung obliegt der Schulleitung und der SBA-L. - Der Bau einer Zweifeld-Sporthalle ist notwendig und dringend. da die jetzige Sporthalle nicht mehr ausreicht und bereits die Sporthalle des Deutschen Turn- und Sportbundes in der Lauchstädter Straße mit genutzt werden muss. Das ist auf Dauer nicht möglich. - Die alte Sporthalle muss erhalten bleiben, da eine Zweifeldhalle für beide Schulen nicht ausreicht. - Die Fanny-Hensel-Schule sollte die alte Sporthalle zur Verwaltung zugeordnet bekommen. Neben dem Unterricht können GTA, Hort und Koop. mit Kindereinrichtungen verwirklicht werden. - Der Neubau der Grundschule in der Gießerstraße wird begrüßt. Bei einer Der Bau der Sporthalle ist dringend und nicht ewig aufschiebbar. Im Enteignungsverfahren findet aktuell keine Bewegung statt. Seite 16 von 33 Die alte Sporthalle beleibt erhalten, da sie unter Denkmalschutz steht. Die Zuordnung ist möglich. Bei Änderung der Schulbezirksgrenzen werden stets alle beteiligten Schulen eingebunden. Schulbezirksänderung sollen zum gegebenen Zeitpunkt alle betreffenden Schulen eingebunden werden. Erich-ZeignerSchule 120. Schule - Laut Schulnetzplanung liegt der Richtwert der Belegung bei 4 Zügen. Eine Fünfzügigkeit ist aber möglich, bis die Gießerstraße zur Verfügung steht. - Der Lenkung von Schülerströmen zur Gießerstraße wird zugestimmt. - Der Bau einer Zweifeld-Sporthalle ist dringend geboten. Die alte Halle soll aber bestehen bleiben, da diese bei mittelfristig 26 Klassen für beide Schulen benötigt wird. Alternativ Prüfung einer Dreifeld-Sporthalle am zu enteignenden Grundstück. Die Errichtung des Ersatzbaus und der Bau einer Zweifel-Sporthalle auf dem benachbarten Gelände wird begrüßt. Die Bereitstellung des Neubaus im Jahr 2020/21 ist dringend einzuhalten. - der baulich Zustand des Gebäudes ist schlecht. - Die Auslastung ist in 2018/19 erreicht. - Die Anmeldezahlen sind höher als im Schulnetzplan ausgewiesen. Sie werden auch in den kommenden Jahren höher ausfallen. Der Erhalt der jetzigen Sporthallehalle ist vorgesehen, da diese dem Denkmalschutz untersteht. Insofern ist für die Sicherung des Sportunterrichts der Bau einer Zweifeldhalle erforderlich. - Es sollte geprüft werden, ob die beiden vierzügigen Grundschulen für den künftigen Bedarf ausreichen. In der Planzahl sind prozentual die Abgänge an die Schulen in freier Trägerschaft sowie an Förderschulen mit eingerechnet. Bei der Zahl 216 ist das noch nicht erfolgt. Zuzüge und Wegzüge können nicht geplant werden. Es ist zu erwarten, dass die Zahl weiter steigen wird. Mit der zweijährigen Fortschreibung der Schulnetzplanung erfolgt eine stete Überprüfung der Bedarfe. - Bei der Planung des neuen Schulhauses muss die Schule mit eingebunden werden. Bedürfnisse der Schule und des Hortes müssen berücksichtigt werden. Im Zuge der inklusiven Unterrichtung sind zusätzlich Therapieräume und Differenzierungsräume erforderlich. Die Einbindung wird erfolgen. Für Grundschulen gilt je nach Zügigkeit das vorgegebene Raumprogramm. es ist abzuwarten, inwieweit das SMK Aussagen Vorgaben für zusätzliche Bedarfe an Schulen im Zusammenhang mit inklusiver Unterrichtung trifft. - Die Fahrradausbildung in der alten Sporthalle wird kritisch gesehen. - Der Platz in der Halle ist zu klein, - Prüfung des Vorrangs von Breitensport oder Fahrradausbildung - Die alte Sporthalle für die Fahrradausbildung zu nutzen stellt ein zusätzliches Angebote/Ergänzung zu den vorhandenen Standorten dar. Die Durchführung der Fahrradausbildung obliegt der Polizei.Die Stadt ist aber angehalten Jugendverkehrsschulen vorzuhalten. Der Breitensport kann auch in der neuen Sporthalle seinen Platz finden. Der Hort kann, wenn nicht anderer Lehrplanunterricht erforderlich ist, die neue Sporthalle nach Unterrichtsende nutzen. - Der Hort kann die Sporthalle am Nachmittag für zusätzliche Angebote nutzen. - Nach Bereitstellung der neuen Schulgebäude für die 120. Schule und die Schule am Adler ist der gemeinsame Schulbezirk aufzuheben. Schule am Auwald Seite 17 von 33 STB West Schule Inhalt der Stellungnahmen Standpunkt der Verwaltung - Die 90. Schule wird ab 2018/19 wieder in eine Zweizügigkeit gehen. Mit der Umnutzung des Kunstraumes wäre die Aufnahmekapazität erreicht. Die Bildung einen gemeinsamen Schulbezirks mit der 91. Schule (soll einen Anbau erhalten) ab dem Schuljahr 2018/19 wird für eine optimale Auslastung der Klassen sorgen. So kann die Zweizügigkeit ggf. vermieden werden. Bei Bedarf muss das Sachgebiet 51.43 Horte mit den freien Trägern in Verhandlung treten. 78. Schule 90. Schule - Ein Problem ist die Hortbetreuung, die außerhalb der Schule bei freien Trägern stattfindet. Die Erweiterung der Hortkapazitäten ist bei den freien Trägern, nach deren Aussage, nicht möglich. - Die Bildung des gemeinsamen Schulbezirks kann das Problem der Hortbelegung nicht lösen. Hinweise: - Erweiterung der Kapazität der Schule durch Übernahme des gesamten Gebäudes Garskestraße 21. - Erweiterung des Grundschulbezirkes und damit Entlastung der 91. Schule. - Bildung eines eigenen kommunalen Horten im Schulgebäude. - Der Grundschulteil und das Betreuungsangebot könnten nach Prüfung in das Hauptgebäude des FöZErziehungshilfe Garskestraße 19 ziehen. 85. Schule Hinweise: - Ab 2022/23 wird die Gesamtkapazität überschritten. Bis dahin sollte die Gesamtsanierung der Schule abgeschlossen sein. - Ein Anbau an der 85. Schule wird abgelehnt, da die vorhandenen Freifläche schon jetzt begrenzt ist. - Die Schulkonferenz favorisiert den Neubau von Grundschulen. - Schulhof und Freigelände müssen dringend saniert werden. Die Verkehrssicherheit ist durch unebene Bodenbeläge nur eingeschränkt gegeben. - Dringender Handlungsbedarf wird in der Sporthallennutzung gesehen. - Die Lern- und Arbeitsbedingungen für die Schüler und Sportlehrer sind bei einer Dreifachbelegung der Sporthalle in der Stuttgarter Allee 5 unzumutbar. - Nutzung der Sporthalle des Sport- und Bäderamtes Mannheimer Str., aber nur mit Ausnahmegenehmigung für ein Schuljahr. Seite 18 von 33 Schüler, die an der 91. Schule unterrichtet werden besuchen auch deren Hort. Zur Einrichtung des Förderzentrums für Erziehungshilfe in zwei Gebäuden gibt es einen Ratsbeschluss. Die Trennung der jüngeren von den älteren Schülern wurde als pädagogisch sinnvoll und notwendig erachtet. Der Vorschlag kann nur weiter verfolgt werden, wenn eine Aufhebung oder Umstrukturierung des Förderzentrums erfolgt. Dies bedarf einer Rechtsgrundlage (ggf. neues Schulgesetz) und eines Stadtratsbeschlusses. wird von der Verwaltung geprüft Hier ist mit dem AGM abzustimmen, ob in einer anderen Sporthalle Kapazitäten für Sport gewährt werden können. Die Schulleiter kennen diese Vorgehensweise. Mit der wieder Inbetriebnahme der Sporthalle in der Alten Salzstraße, kann ggf. eine Entlastung der Gesamtsituation in den Sporthallen eintreten. Joachim-RingelnatzSchule Zustimmung zum SNP - Dringender Handlungsbedarf liegt in der Erweiterung des Speiseraums und der Turnhallenkapazitäten. - Aufgrund der Kapazitätsauslastung hat sich die Schülerbewegung erhöht. - Die Querung an der Fußgängerinsel/ Bushaltestelle/Höhe Ringstraße ist für Grundschulkinder lebensgefährlich und eigenständig nicht zu schaffen. Schnellstmöglich muss eine erhöhte Sicherung durch Zebrastreifen oder Lichtsignalanlage erfolgen. 91. Schule Schule Miltitz Die Erweiterung des Speiseraums ist erforderlich. Ein entsprechendes Konzept ist erstellt und wird geprüft und eingeordnet. Turmhallennutzungen sind mit der Verwaltung abzustimmen. Das Verfahren ist den Schulleitern bekannt. Der Sachverhalt wird von der Verwaltung geprüft. - bereits ab SJ 2017/18 besteht dringender Handlungsbedarfe: - Bedarf eines zusätzlichen Klassenraums für eine vierte 1. Klasse - weiterer Hortraummöglichkeiten wegen höherer Kinderzahl. gemäß Raumnutzungsplan verfügt die Schule über 15 allg. Unterrichtsräume. Im Verhältnis Abgänge zu Zugängen werden im SJ 2017/18 15 allg. Unterrichtsräume benötigt. Bei steigender Zahl müssen Horträume am Vormittag für Unterricht genutzt werden, das ist gängige Praxis. - Förderäume - Erfordernis: Entfernung von Zwischentüren damit kleinere Räume für Förderunterricht (Integration und Migranten) genutzt werden kann. - zusätzliches Personal - finanzielle Zuweisung für Förderhilfen etc. - Erweiterung des Freizeit- und Pausenbereichs, Antrag auf Zuweisung der Fläche ehemaligen Trafostation der Stadtwerke Leipzig-Titaniaweg (Flurstück 1140) - Herrichtung der Sportplatzfläche und der zweiten Sprunggrube - dringender Sanierungsbedarf der Sanitäranlagen und Garderoben der Sporthalle - bei benannter Erhöhung der Klassenzahl ist die Kapazität der Nutzung der Sporthalle nicht mehr gegeben. Wird in 2017 umgesetzt. Der Neubau einer Schule auf den brach liegenden Flächen der ehemaligen Kopernikus-Schule und 92. Schule wird empfohlen. Auch ein zusätzlicher Sporthallenbau wäre möglich. In Angrenzung an den Sportplatz der Schule befindet sich eine nicht genutzte ehemaligen Basketballfläche. Hier besteht die Möglichkeit eine schulische Sport- und Freizeitfläche anzulegen. Die Flächenprüfung und ggf. Auswahl erfolgt durch die Stadtverwaltung. Es ist ein Anbau an der 91. Schule vorgesehen. - Schaffung weiterer Unterrichträume bis 2020 durch Systembau bzw. in Abhängigkeit vom Schulneubau an der Planerisch ist ein Mehrbedarf an Schulplätzen ab 2020 festzustellen. Es bestehen zwei Optionen zur Sicherung Seite 19 von 33 - Zuständig Sächsische Bildungsagentur. - Schulbudget, und Nutzung der Förderrichtlinie bei Integration behinderter Schüler wird von der Verwaltung geprüft Turmhallennutzungen sind mit der Verwaltung abzustimmen. Das Verfahren ist den Schulleitern bekannt. wird von der Verwaltung geprüft Kotsche - Hortkapazität ist falsch / bei Erweiterung der Schule ist die Erweiterung der Hortkapazität erforderlichen - Warum wurde die Schule Miltitz nicht in die Gestaltung des Campus KlingerSchule, 94. Schule mit einbezogen? - einerseits steigende Schülerzahlen andereseits neues Stellenbemessungsmodell, was die Hausmeisterleistung um 50% kürzt. des Mehrbedarfs. Einmal durch die Einordnung eines Anbaus oder durch die Gestaltung eines gemeinsamen Schulbezirks oder einer Schulbezirksänderung mit der neuen Schule an der Kotsche, welche 2019 fertig gestellt wird. Die Erweiterung der Hortkapazität muss mit dem freien Träger verhandelt werden. Eine Hortkapazität wird im Plan nicht erwähnt. Es wurde die Entscheidung getroffen, dass der gemeinsame Schulstandort Max-Klinger-Schule, 94. Schule und Schule Grünau saniert wird. Darauf aufbauend wurden alle Planungen entsprechend erarbeitet. Die Schule Miltitz ist nicht Bestandteil dieses Schulstandort und muss deshalb separat betrachtet werden. - Das Stellenbemessungsmodell erfolgt auf der Basis einer Modellannahme, welche Bewegungen innerhalb der Schülerzahlen in Schritten berücksichtigt - Im SNP werden die Bedarfe definiert und Lösungsvorschläge unterbreitet. Bei einer tatsächlichen Ausführung von Umsetzungsmaßnahmen wird die Schulleitung generell bereits bei der Vorbereitung mit eingebunden. - SL bittet um genauere Ausführungen zum Vorhaben bzw. persönliches Gespräch mit der Amtsleitung AfJFB Friedrich-FröbelSchule Stellungnahme wird nachgereicht. 100. Schule STB Altwest Schule 46.Schule Inhalt der Stellungnahmen Ablehnung Die Erhöhung der Schule über die 4Zügigkeit wird aus folgenden Gründen abgelehnt: • Der Hort soll 50% eigene Räume besitzen. • Es wird nach der Kapazität der Toilettenanlagen (Gesamtschülerzahl) gefragt.Die Antwort vom AGM Seite 20 von 33 Standpunkt der Verwaltung Die Anzahl eigener Räume de Hortes bezieht sich auf die Richtkapazität der Schulen. Diese stellt sich bei einem Optimum ein und soll nach Möglichkeit langfristig erreicht werden. Eine Überbelegung der ausgewiesenen Richtkapazität wird in den Planungszielen grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Die Antwort wird zusammen mit der Maximalschülerzahl (Brandschutzkonzept) ermittelt und weitergegeben. • 157. Schule steht dazu noch aus. Die maximale Schüleranzahl aus dem Brandschutzkonzept wird erfragt. • Die Überlegungen zur Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der 157. und 172. Schule wird aufgrund der möglichen Wegebeziehungen abgelehnt. Die Festlegung eines gemeinsamen SB dient der Optimierung der Kapazitätsnutzung aus den Überschneidungsbereichen von Grundschulen. Die Länge der Schulwege kann durchaus ein Auswahlkriterium darstellen und ihre Berücksichtigung finden. • Anmeldungszahlen differieren zwischen den prognostizierten und den realen Anmeldungszahlen. Im SNP werden die prognostizierten Zahlen ausgewiesen. Soweit das reale Aufkommen statistisch erfasst werden kann, wird dies als IST dargestellt. Durch die laufenden Änderungen der Anmeldungszahlen bis zur endgültigen Klassenbildung ist keine anhaltend genaue Darstellung möglich. • Der Bedarf am Lindenauer Hafen wird als Aufkommen der 90.Schule benannt und es wird nach entsprechenden Kapazitäten gefragt. Die gegenwärtige SB-Grenze liegt auf der östl. Seite des Lindenauer Hafens. Die stadträumliche Anbindung des Areals erfolgt aber über die Plautstraße in Neulindenau. Das spricht für eine perspektivische Anbindung des Areals an Neulindenau. Der Bedarf einer Vorbehaltsfläche wird im SNP aufgeführt Die Schulkonferenz hat der Stellungnahme vom 27.10.2015 nicht weiteres hinzuzufügen. Es werden die bereits kommunizierten Lösungsvorschläge aufgeführt: • Veränderung Schulbezirk zur 172. Schule • Die Kapazitätserweiterung durch Bildung eines neuen GS-Standortes in Lindenau/Plagwitz wird begrüßt • Der möglichen Verlagerung der Schule in das Objekt Uhlandstraße wird nicht zugestimmt. • Es wird angeregt, den Hort der Schule in eine anderes Gebäude (Neubau)zu verlagern. Die Bedarfe der 172. Schule lassen eine Schulbezirkserweiterung nicht zu. Die Variante des Umzuges in das Objekt Uhlandstraße muss unter der Berücksichtigung der vorgebrachten Vorbehalte vertieft geprüft werden. Die räumliche Trennung von Schule und Hort soll unter der Berücksichtigung des Ausbaus der Schulen zu Ganztagesschulen vermieden werden. 172. Schule SNP wird zur Kenntnis genommen Schule Gundorf Der SNP wird begrüßt. Eine Lösung der Problematik des Sportunterrichtes in einer Halle wird gefordert. Verbesserung der gesamten baulichen Situation vor Ort soll erreicht werden. Die Stadtverwaltung strebt die Verbesserung der Sporthallensituation im Bereich Gundorf / BEH an. Eine bauliche Ertüchtigung der Schule Gundorf ist in Vorbereitung. Zustimmung zum SNP mit Anmerkungen • Es wird auf die getrennte Darstellung der NASCH in Grund- Die Aufteilung wird im Bescheid des SMK als Schulversuch einheitlich betrachtet. NASCH Seite 21 von 33 und Oberschule Bezug genommen. • Hinweise zur schulinhaltlichen Gestaltung werden gegeben. • Problem der baulichen Ausstattung werden benannt. Schule Rückmarsdorf Hinweise auf die dringende Verbesserung der räumlichen Gesamtsituation am Schulstandort Schule BöhlitzEhrenberg Keine Stellungnahme zum SEP Zugleich wird aber die klare Strukturierung in schulische Angebote für Grund-und Oberschule angemerkt. Der SNP weist von daher die Angebote auch getrennt aus, da Schüler auch zu einem späteren Zeitpunkt an die NASCH (Oberschule) wechseln könnten. Die schulinhaltliche Gestaltung wird Gegenstand der künftigen Antragstellung zum Schulversuch NASCH beim SMK sein. Die baulichen Hinweise werden getrennt von den Hinweisen zum SNP erfasst. Mit der Beauftragung einer Planungsvorstudie wurde durch die Verwaltung der erste Schritt zu einer Umgestaltung des Standortes getan. Die Umsetzung soll mittelfristig erfolgen. STB Nordwest Schule Inhalt der Stellungnahmen Standpunkt der Verwaltung 39. Schule SNP wird begrüßt. Bei Veränderungen der Absicherung der schulischen Versorgung muss die Schule rechtzeitig einbezogen werden. Wilhelm-HauffSchule Kenntnisnahme mit Hinweisen Schulische Versorgung stellt eine Pflicht• Bedenken bei der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit Blick aufgabe der Kommune dar, unabhängig der Bevölkerungsstrukturen. Darin werden auf die Bevölkerungsstruktur alle Schulen eingebunden. Paul-RobesonSchule Die Zusammenarbeit mit der Schule bei relevanten Veränderungen erfolgt obligatorisch. Die Doppelnutzung von Räumen der Schule ist vorgesehen und wird gemeinsam mit der Stadtverwaltung geplant. • Fragen zur Raumnutzung bei steigenden Schülerzahlen • Auswirkungen Rückbau der Toiletten Das bauliche Konzept zur Sanierung der Schule beinhaltet die Prüfung zur im 3. OG auf die Schülerzahlen Auskömmlichkeit der Sanitäranlagen. Zustimmung Hinweise auf notwendiges Verkehrskonzept am neuen Schulstandort Schule Stahmeln Kenntnisnahme mit Hinweisen und Vorschlägen zur künftigen Neugestaltung Der Ausbau des Objektes Windmühlenweg wird als zu gering erachtet bzw. ist der mögliche Umfang nicht bekannt. Es wird er Vorschlag unterbreitet, ein neue Schule im Bereich des TÜV-Geländes zwischen Lützschena und Stahmeln als Seite 22 von 33 Dazu erfolgt eine Absprache innerhalb der Stadtverwaltung. Das Areal am Windmühlenweg ermöglicht aufgrund seiner Größe die Errichtung eines umfangreichen Anbaus an das bestehende Objekt. Der Vorschlag wird in die Prüfung zu künftigen Entwicklung mit aufgenommen. gemeinsame Schule zu errichten. A-KästnerSchule Keine Stellungnahme zum SEP Oberschulen Schule Inhalt der Stellungnahmen 84. Schule Von der Abgabe der Stellungnahme wird kein Gebrauch gemacht. - Fehlmeldung Die dringend notwendige Sanierung des Schulgebäudes und der zugehörigen Turnhalle sind der Stadt bekannt. Schule am Adler Bei einer Vierzügigkeit sind - die sofortige Sanierung des Kellers, der Ausbau des Daches und die Einrichtung der Mensa dringend erforderlich - weitere FUR für Physik,Chemie, Biologie und TC-WTH für lehrplangerechten Unterricht sichern - Sanitärräume auf allen Etagen einrichten Standpunkt der Verwaltung - wird von 51.63/ AGM geprüft Die Umstrukturierung zur Vierzügigkeit kann erst nach Auszug der Grundschule erfolgen. Dafür wird ein Raumprogramm erstellt, welche die notwendigen Bedingungen für eine vierzügige Oberschule enthält. Am Schulstandort Rolf-Axen- Turnhallenkapazitäten sichern straße wird ein Dreifeld-Sporthalle einschl. Sportfreifläche gebaut. Diese sichert den Sportunterricht der Schule am Adler (Oberschule) mit. Zuständig für Personal ist die - personelle und sächliche Voraussetzungen Sächsische Bildungsagentur, für für Integration, Migration und sächlichen Bedarfe steht das Einzelförderung schaffen Schulbudget zur Verfügung. 125. Schule - Dringend erforderlich ist der Neubau einer Sporthalle. - Aktuell wird der Sportunterricht in 3 Sporthallen durchgeführt. - Bei Erweiterung der August-Bebel-Schule können die Sportstunden für die 125. Schule nicht mehr möglich sein. - Schon in nächster Zukunft sind die Sporthallenzeiten problematisch - Bei Vierzügigkeit sind 72. Sportstunden erforderlich - in nächster Sporthalle (derzeit von Wilhlem-Busch-Schule genutzt, können nur max. die Klassenstufen 5 und 6 unterrichtet werden - zusätzliche Wegstunde für die Klassenstufen 7 bis 10 - keine Sport-GTA-Angebote möglich Mit dem Neubau für die WilhelmBusch-Schule ist der Bau einer Dreifeld-Sporthalle vorgesehen. Diese steht dann für den Sportunterricht der 125. Schule mit zur Verfügung. - Sporthallenzeiten sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen, das Verfahren ist den Schulleitern bekannt. - Die Absicherung des lehrplangerechten Unterrichts hat Vorrang Geschwister-SchollSchule Liebertwolkwitz Keine Ergänzungs- und Korrekturvorschläge zu den Aussagen zur Schule im SNP Seite 23 von 33 Schule am Weißeplatz Der Termin 3.3.17 für die Stellungnahme der SK kann aufgrund der Kurzfristigkeit nicht gehalten werden. Es kann keine Aussage zur SNP getroffen werden, da die Fertigstellung des zweiten Bauabschnittes unklar und voraussichtlich erst 2018 zu erwarten ist. Im SNP werden grundsätzlich Aussagen zur Stabilität vorhandener Schulen, zur Verortung und Zeitrahmen von neuen zu schaffenden Schulen sowie zu Aufhebungen von Schulen getroffen. Im SNP wird das Schulnetz mit den entsprechenden Kapazitäten definiert. Die Schule am Weißeplatz ist eine zweizügige Oberschule mit 14 allgemeinen Unterrichtsräumen. Hierzu hat der Stadtrat einen Beschluss getroffen, welcher vom SMK bestätigt wurde. Aktuell bestehen an der Schule bauliche Probleme, aufgrund derer sich die Fertigstellung um ein Jahr verzögert. Gegebenenfalls kann sich das auf den Unterricht und die Kapazität für das Schuljahr 2017/18 auswirken. Möglichkeiten der Sicherung werden aktuell verwaltungsintern geprüft. Entscheidungen stehen noch aus. Paul-Robeson-Schule Die Schulkonferenz sieht nach dem Auszug der Grundschule nicht die Möglichkeiten gegeben, im Objekt eine vierzügige OS zu betrieben. Die vorhanden Raumanzahl und -ausstattung wird als zu gering angesehen. Es wird Erweiterungsbedarf für einzelne Raum und Nutzergruppen gesehen. Der Schulstandort wurde mit einem Raumsystem im Sommer 2016 erweitert. Die Gesamtanzahl der Räume lässt die angestrebte Zügigkeit zu. Dafür werden bauliche Anpassungen erforderlich, die aber erst nach dem Auszug der Grundschule vorgenommen werden können. Schule Wiederitzsch Bestätigung Sportoberschule Verwunderung über Bereitstellung des neuen Schulgebäudes erst zum Schuljahr 2019/20. Aussage zur durchschnittlichen Vierzügigkeit ist korrekt. Die SK erwartet von der Stadt, dass die Bereitstellung von Internatsplätzen für Leistungssportler der Sportoberschule schnellstmöglich geklärt wird. Nach 2020 ist das am Sportgymnasium nicht mehr möglich. Auch die Verträge in der Kollonadenstraße laufen 2020 aus. Die Existenz der Sportoberschule wird dadurch gefährdet. Die SK bittet hier um Aussage, welche Lösungsvorschläge angedacht und favorisiert werden. Zustimmung unter obiger Maßgabe Der Standort der Schule als OS ist nicht gefährdet. Die Problematik der Internatsunterbringung wurde dem Sportamt zur Lösung übergeben. 68. Schule Kenntnisnahme mit Hinweisen zur Kapazität des Objektes. Diese wird als eigentlich nur dreizügig bewertet. Die Überbelegung um einem halben Zug bringt Probleme mit sich. Die Baubeschreibung lässt nur einen Betrieb für 500 Schüler zu. Entsprechend des Brandschutzgutachtens dürfen im Objekt 600 Schüler mit max. 150 Personen pro Geschoss beschult werden. Die Bildung der Eingangsklassen wird so gestaltet, dass dieser Wert nicht überschritten wird. Seite 24 von 33 Georg-Schumann-Schule Ablehnung mit folgender Begründung: Sporthallenangebote am Standort sind nicht ausreichend Fehlende Sportanlagen durch die Einrichtung Raumsystem Nutzung des Raumsystem nach dem Umzug in die alte Pablo-Neruda-Schule Fehlende Sportstunden müssen an zusätzlichen Hallen mit abgedeckt werden. Das erfolgte bereits in Vergangenheit so und ist angewandte Praxis im STB Mitte. Nach dem Umzug wird der Standort in der Glockenstraße (einschließlich Raumsystem) für eine neue eigenständige Oberschule vorbereitet. Pestalozzi-Schule Kenntnisnahme und Fragen zur künftigen Ausgestaltung des Schulstandortes nach Abschluss des BA 2 der Grundschule. Nachbarschaftsschule Zustimmung mit Hinweisen zur separaten Darstellung im SNP. 56. Schule Zustimmung - wichtig ist Absicherung des Sportunterrichts, die Planung der Sporthalle ist notwendig. - Die Raumkapazitäten können durch - wird geprüft Ausbau des Daches und des Kellers erweitert werden - Das Nachbargrundstück Dieskaustraße - Das Thema wird aktuell geprüft. 215 steht zum Verkauf - mit Erwerb durch die Stadt könnte die Platznot auf dem Schulhof gemildert werden. - Mit Sorge wird beobachtet, dass sich die Arbeiten zur laufenden Brandschutzsanierung/ Fenstererneuerung/ Schwammsanierung ständig verzögern. - die baulichen Problem an der Schule - wird geprüft sollen ernsthaft und zeitnah gelöst werden. Apollonia-vonWiedebach-Schule SK begrüßt die Aussage zur Dreizügigkeit und betont die Notwendigkeit der Schaffung neuer Oberschulen in Planungsraum Zentrum-Süd. Aufgrund der teilweisen Vierzügigkeit stößt die Schule bereits jetzt an ihre räumlichen Grenzen. Mit Blick auf die Integration von Schülern mit Migrationshintergrund kommt es an den Oberschulen zu weiteren Engpässen. Hier kommt es bei der Vollintegration bereits zu Überbelegungen von Klassen. Verschärfend kommt hinzu, dass nicht alle Schüler mit Migrationshintergrund an den Gymnasien dort integriert werden können und zusätzlich in die Oberschulen kommen. Auch aus den Grundschulen wechseln teilund vollintegrierte Schüler vorrangig auf die Oberschulen über. dadurch ergibt sich ein zusätzlicher Kapazitätsbedarf. Wünschenswert wäre hier zu Gunsten der Seite 25 von 33 Der Altbau soll nach dem Abschluss von BA 2 der Oberschule komplett zur Verfügung stehen. Das Raumprogramm wird unter der Berücksichtigung der bestehenden Möglichkeiten an die Nutzung der Oberschule angepasst. Der Sachverhalt ist richtig dargestellt. Es müssen weiterhin zusätzliche DaZ-Klassen eingerichtet werden. Der Grund liegt nicht allein in der Aufnahme von Kindern von Asylbewerbern sonder auch in der zunehmenden Aufnahme von Kindern von zugewanderten Familien aus anderen europäischen Ländern. Die Stadt ist bemüht durch Erweiterung von Kapazitäten an den Oberschulen ausreichend Platz für die insgesamt steigende Schülerzahl sowie Kinder, dass die Zuweisung in die Vorbereitungsklassen DaZ sich stärker am Wohnort der Kinder orientiert. Die Kinder können im sozialen Umfeld verbleiben und müssen nicht die Schule wechseln. Schule Mölkau (OS) 20. Schule SNP ist schlüssig und plausibel. Erweiterung der OS Mölkau zur Sicherung der Dreizügigkeit ist notwendig und zeitnah zu realisieren. Die Umsetzung von Bauabschnitt I bis 2019/20 erscheint realistisch. Der Bauabschnitt II (Aula, Mensa) ist dringend umzusetzen, da ab 2019 ca. 650 Schüler unterrichtet werden.Es wird davon ausgegangen, dass die Fertigstellung 2020/21 erfolgt. Mit Erweiterung der GS Mölkau wird dringend die avisierte Zweifeld-Sporthalle benötigt. - steigende Anzahl von Schülern durch aufzunehmende Schüler mit Migrationshintergrund, Rückkehrern v. Gymnasien, Zuzüge nach Leipzig (speziell OT Schönefeld) die zusätzliche Bildung von DaZKlassen und für die zusätzliche Klassenbildungen im Zusammenhang mit der Vollintegration von Schülern mit Migrationshintergrund zu schaffen. Die Kapazitätserweiterung an Oberschulen ist jedoch nicht an allen Schulen möglich. In DaZ 1 und 2 können und müssen die Schüler die DaZ-Klasse besuchen, in der ein Platz frei ist. In DaZ 3, bei der Vollintegration, gehen die Schüler an die Grundschule, in deren Schulbezirk sie wohnen. Bei den weiterführenden Schulen besteht freie Schulwahl. Letztlich entscheidet die Sächsische Bildungsagentur über die Klassenbildung bzw. den zu besuchenden Schulstandort. Eine Zweifeldsporthalle ist in die Investitionsplanung aufzunehmen. - kann so bestätigt werden - neue Raumsystem (4 Klassen) schafft eine Entlastung → Fertigstellung erst 2. HJ 2017/18 → keine Entlastung f. SJ 2017/18 - Schule unterrichtet 3 DAZ-Klassen im SJ 2017/18 - räumliche Situation ist zum SJ-Beginn 2017/18 angespannt → mit Inbetriebnahme des Raumsystems ab 2. HJ Entspannung mgl. Ch.-G.-Frege-Schule - Sportunterricht problematisch für die Schüler der Außenstelle ab SJ 2017/18 (zukünftige OS Ihmelsstraße) → müssten gemeinsam mit der A.-Lindgren-Schule & GYM Gorkistr. die Turnhalle in der Löbauer Str. nutzen - Koordination durch die Verwaltung und die Schulleitungen notwendig - Auslastung der Schulgebäude mit bis zu - bei der Auslastung von Schulge- Seite 26 von 33 16. Schule 120 % wird nicht zugestimmt bäuden muss eine bestimmte Flexibilität in der Platzkapazität vorhanden sein → bis zu 120 % - Befürwortung des Ausbaus des OSStandortes in Thekla → Vorschlag: Schulstandort in der Tauchaer Str. 188 als Erweiterung (Außenstelle) der Ch.-G.Frege-Schule - Schulgebäude in der Tauchaer Str. 188 wird für einen neuen GSStandort vorgesehen - Kultusministerium / SBA-L genehmigen keine Außenstellen von Oberschulen - es fehlt die Erwähnung der Schule für einen Turnhallenbau zur Absicherung des lehrplangerechten Sportunterrichts - auf dem Schulgrundstück ist eine Sporthalle, die jedoch sanierungsbedürftig - notwendige Sporthallenkapazität für die OS ist eine ZweifeldSporthalle → Prüfung & Umsetzung durch die zuständige Fachabteilung der Verwaltung - professionelle Förderung v. Schülern mit sozial-emotionalem Förderbedarf an entsprechenden Förderschulen wird als zwingend erforderlich gehalten - wird zur Kenntnis genommen - Aufnahme, Planung und dringende Weiterentwicklung des Konzeptes zur Schulhofumgestaltung und Errichtung einer Kleinsportanlage an der OS - ist in die Investitionsplanung aufzunehmen Zustimmung der Schulkonferenz mit folgenden Hinweisen: - es besteht das durchgängige Angebot des Erlernens einer zweiten Fremdsprache - Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund beträgt z.Zt. 57,6 % - Raumsituation entspricht einer 3-zügigen OS Lene-Voigt-Schule - Sporthalle an der Schule entspricht nicht den gestellten Anforderungen bei einer dreizügigen Auslastung der Schule → Halle 1 ist eine Deckensanierung notwendig und Halle 2 bedarf einer Komplettsanierung → weiterhin die Nutzungsmöglichkeit der Sporthalle am Rabet einräumen, um lehrplangerechten Unterricht durchführen zu können - Sporthallenproblematik ist bekannt → es wird eine Entspannung geben, wenn die Sporthallen an der Ihmelsstraße für OS & GYM gebaut worden sind → Mitnutzung durch die 16. OS - weitere Räume im Keller sanieren, um Gruppenräume zu schaffen - bauliche Maßnahmen zum Sonnenschutz an den Räumen (Südseite) vornehmen - ist zu prüfen und ggf. in die Investitionsplanung aufzunehmen Mit Verweis auf das Schreiben vom 26.09.2016, unterstützt die SK die Schaffung des im Handlungsbedarf aufgeführten Raumsystems nicht. - von einem Anbau eines Raumsystems an das Schulgebäude wird derzeit Abstand genommen Seite 27 von 33 Schule Paunsdorf Antrag auf Kapazitätserweiterung vom 27.09.2016/ 19.12.2016 soll als Stellungnahme verwendet werden. Die Aussage, dass am Standort .."keine zusätzliche Kapazitätserweiterung stattfinden".. kann, kann die SK so nicht stehen lassen. Es geht um die im Antrag beschriebenen Lösungsvorschläge für Schülerspeisung, Lehrerzimmer, Schulbibliothek und Arztzimmer. 94. Schule Es wird kein Gebrauch von einer Stellungnahme gemacht. - Fehlmeldung Petrischule Dringend ist die Bereitstellung einer Dreifeld-Sporthalle für die Petrischule und die Grundschule am Floßplatz zu realisieren. Durch Wegfall der Sporthalle Telemannstraße (Abriss) kann der Sportunterricht ab 13.04.17 bis zum Schuljahresende in anderen Sporthallen nur unvollständig, mit langen Wegezeiten realisiert werden. Ab dem Schuljahr 2017/18 steht noch keine Sporthallen-Nutzung fest. Im Moment bedeutet das, dass kein Sportunterricht stattfinden kann. Es wird davon ausgegangen, dass eine angemessene Lösung gefunden und schnellstmöglich eine Dreifeld-Sporthalle in der Nähe des Schulstandortes zur Verfügung gestellt wird. 35. Schule Keine Stellungnahme bis Redaktionsschulss Helmholtzschule Zustimmung Schule Georg-SchwarzStraße Soll nachgereicht werden Die im SNP getroffenen Aussagen zu Kapazitäten beziehen sich ausschließlich auf die Bereitstellung von Unterrichtsräumen (Schülerarbeitsplätzen) Die Verwaltung ist bereits auf der Suche nach einem geeignetem Grundstück für die Errichtung einer weiteren Sporthalle im Bereich Zentrum-Süd. Diese soll der Versorgung der Schule am Floßplatz sowie der Petrischule dienen. Die Absicherung des Sportunterrichtes wird zwischen der Verwaltung und den Schulen abgestimmt. Gymansien Schule Schule an der Gorkistraße Inhalt der Stellungnahmen Standpunkt der Verwaltung - Schule an der Gorkistraße wird in der Karte (S. 110) nicht dargestellt - wird geändert - Schule an der Gorkistraße wurde auch im Text und Diagramm (S. 112) nicht mit aufgenommen - wird geändert - zur Beschreibung der Schule (S. 120/S.176 f.) soll der genaue Verweis auf die für 2019 geplante Sporthalle aufgenommen werden - Sporthallenbau ist in der Investitionsplanung aufgenommen - Bedarfsfeststellung für die Außensportanlage - eine Prüfung erfolgt bei wachsender Klassenzahl → Kapazitätsengpass → standortnahe Lösung finden Luise-Otto-Peters- - Schulkonferenz stimmt einstimmig dem SEP Seite 28 von 33 Schule zu F.-A.-BrockhausSchule - weitere Einrichtung von Klassen (auf eine Fünfzügigkeit) nur möglich, wenn: • • - wird bestätigt energetische Sanierung des Schulgebäudes (Haus 2) in den Jahren 2017 & 2018 durchgeführt wird im Haus 1 – jeweils ein FUR Bio, Ph - eine Prüfung erfolgt und Ch auf eine Kapazität von 28 Plätzen erweitert wird • Sanierung der „großen“ Sporthalle • Führung von 2 Oberschulklassen (VKA) ist dann (Fünfzügigkeit) nicht mehr möglich → wg. knapper räumlicher Ressourcen - Klassenbildung wird gemeinsam mit der SBA-L geprüft - mit der energetischen Sanierung des Haus 2 - wird geprüft soll der Schulträger ebenfalls die Sanierung der Toilettenanlage durchführen Gustav-Hertz-Schule - durch empfehlenden Charakter der Bildungsempfehlung für die Aufnahme am GYM wird die Anzahl der zukünftig Gymnasiasten weiterhin ansteigen → Bedarf an Plätzen steigt ebenfalls - kann so bestätigt werden - Gustav-Hertz-Schule stellt auch f. Schüler aus dem Raum Panitzsch, Borsdorf und Althen eine attraktive Alternative dar - wird zur Kenntnis genommen Gymnasium Engelsdorf - der geplante Ausbau der Christoph-ArnoldSchule mit Sporthalle wird begrüßt - aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Schülerzahlen wird die Option des Ausbaus des GYM Engelsdorf (speziell Haus II in der Althener Str. 16) auf eine 3,5 bzw. 4-Zügigkeit vermisst → Aufforderung, diese Option in der Planung zu prüfen - alle gymnasialen Standorte werden bei der Schulnetzplanung geprüft (mit allen Optionen) - im Planungsraum Ost entsteht an der Ihmelsstraße ein weiteres Gymnasium Immanuel-Kant-Schule Wilhelm-OstwaldSchule Max-Klinger-Schule Hinweis: - wird zur Kenntnis genommen zur Robert-Schumann-Schule - es fehlen immer noch Fachkabinette - die Modernisierung der Klassenzimmer ist seit vielen Jahren stehen geblieben - es fehlen Klassensätze an Versuchsmaterial bzw. Praxismaterial - es besteht dringender Handlungsbedarf in der baulichen Erweiterung der Sporthallenangebote Neue Nikolaischule SNP wird zur Kenntnis genommen Leibnizschule Bestätigung mit Hinweisen: Seite 29 von 33 Richtwert von 3 Zügen kann nicht weiter erhöht werden , da die Raumkapazitäten erschöpft sind Schule soll Standort einer Schleifenklasse 10 bleiben Schule sieht sich weiterhin im Planungsraum Nord künftige Sporthallenkapazitäten müssen erweitert werden Zügigkeit der Schule soll nicht erhöht werden Klärung dazu erfolgt mit der SBAL Die Orientierung auf den Planungsraum Mitte erfolgte mit dem letzten SNP Ziel ist die Schaffung von Sporthallenkapazitäten im näheren Bereich der Schule Anton-Phillip-ReclamSchule Kenntnisnahme mit Hinweisen auf Die Anzahl erforderlicher Erweiterungsbedarf in Bereich Fachkabinette. Fachkabinette wird im Rahmen der m Musterraumprogramme vorgegeben. Humboldtschule Zustimmung Hinweis: Mit steigenden Schülerzahlen und Mehrgruppen im Sport, sind Größe und zustand der Umkleidekabinen nicht mehr zumutbar. Wird zur Prüfung an 51.6 übergeben. Hinweise zum Bedarf an Fachkabinetten und zur Sporthallensituation Hinweise dazu sind im SNP bereits enthalten. Robert-SchumannSchule BSZ und zweiter Bildungsweg Schule Inhalt der Stellungnahmen BSZ 1 - SEP 2017 wird zur Kenntnis genommen - es gibt keine Hinweise oder Änderungsvorschläge Karl-Heine-Schule - dem SEP 2017 wird zugestimmt Arwed-RossbachSchule - SEP 2017 wird zur Kenntnis genommen und für die eigene Bildungseinrichtung bestätigt BSZ 7 - SEP 2017 wurde einstimmig bestätigt - Hinweis → Präzisierung des Maßnahmebeginns der Sanierung u. Erneuerung der Technik am Schulstandort BSZ 7 (An d. Querbreite 8) Gutenbergschule - SEP 2017 wird ohne Änderungsvorschläge zugestimmt Ruth-Pfau-Schule - SEP 2017 wird zugestimmt Susanna-Eger-Schule - SEP 2017 wird zugestimmt Standpunkt der Verwaltung - ist in die Investitionsplanung aufzunehmen Henriette-Goldschmidt- - SEP 2017 wird zugestimmt Schule BSZ 12 „Robert Blum“ - SEP 2017 wird zugestimmt - Zur Fortschreibung des SEP wird ein „Zukunftskonzept“ für den Schulstandort ergänzt. Die darin erwähnten zusätzlichen Seite 30 von 33 - Vorhaben ist in der Verwaltung noch nicht bekannt gewesen Einrichtungen haben aber keinen unmittelbaren Einfluss auf die Schulnetzplanung sowie keine zusätzlichen finanziellen Belastungen. Die Abstimmung hierzu erfolgt mit dem Amt f. Stadterneuerung u. Wohnungsbauförderung. Medizinische Berufsfachschule des Klinikums St. Georg Schule Abendschule Leipzig (Abendoberschule / Abendgymnasium) - zur Kenntnis genommen Inhalt der Stellungnahmen Standpunkt der Verwaltung - SEP 2017 stimmt den Darlegungen zur AOS Leipzig / AGY Leipzig zu Kolleg Förderschulen Schule Inhalt der Stellungnahme Standpunkt der Verwaltung Ernst-Zinna-Schule Nicht einverstanden mit der möglichen Auflösung oder Umstrukturierung der Schule. - Klassenbildung ist nicht rückläufig , in 2017/18 11 Klassen - sehr gute Schulsozialarbeit, GTA, Hort - einzige LB-Schule in Süd, gute Erreichbarkeit - Schwerpunkt Berufsorientierung nach Entwurf zum neuen Schulgesetz - können auch Schüler ohne Förderbedarf eine Förderschule besuchen - Kindeswohl berücksichtigen - Rechtsanspruch auf Förderschulen - kein Wegfall der Einstiegsklassen nach 2018 - Inklusion nicht vor 2022/23 umsetzbar, Voraussetzungen dafür fehlen an Regelschulen Im SNP wird ein perspektivisch mögliches Szenario dargestellt unter dem Hinweis, dass entsprechende gesetzliche Neureglungen noch ausstehen. Diese sind im Nachgang zur Verabschiedung des neuen Schulgesetz erforderlich. Da diese noch ausstehen, wird der Vermerk zur möglichen Auflösung bzw. Umstrukturierung zurück genommen. Mit der nächsten Fortschreibung des SNP wird auf der Grundlage des neuen Schulgesetzes und in Kenntnis der ausführenden Rechtsverordnungen eine konkrete Aussage getroffen werden können. Martin-Schule Zustimmung Käthe-Kollwitz-Schule Stellungnahme erst nach dem 26. 4.2017 möglich Schule Thonberg - Zustimmung zum Schulneubau in Curiestraße. - Lob über bisherige Einbeziehung des Pädagogenteams. Schule wünscht das auch bei der Außengestaltung. Albert-SchweitzerSchule - Schule trägt nicht die Bezeichnung Förderzentrum S- 138 - Humanitas gGmbH macht keine Heimbetreuung- bitte prüfen, dafür aber logound ergotherapeutische Leistungen für Schüler/-innen - Innere und äußere Sanierung wurde nicht abgeschlossen - Von 10 Gebäudeteilen sind 7 noch unsaniert. Auf äußere Sanierung der Seite 31 von 33 - da steht nicht "Förderzentrum" - Die Heimbetreuung erfolgt nicht im Schulhaus, ist aber bei Bedarf Aufgabe der Humanitas gGmbH Das Gebäude ist teilweise saniert (z.B. die äüßere Hülle, Brandschutz ist komplett Parkmöglichkeiten hinweisen. Das Ende der Sanierungsarbeiten soll zeitlich benannt werden. erneuert), weitere Sanierungen z.B. Sporthalle sind erforderlich. - Schule ist Oberzentrum. Die Integration von Schülern außerhalb der Stadt Leipzig sollte im Text und Diagramm berücksichtigt werden. - Beim Kapitel Integration/ Inklusion geht es nur um Leipziger Schüler. Die Landkreise treffen in ihren Schulnetzplänen Aussagen über Integration/ Inklusion in ihren Schulen. Es kann erwähnt werden, dass die Lehrerschaft aller Schulen mit Oberzentrumsfunktion viele Schüler im Umland in der Integration/Inklusion begleiten. - Punkt 7.7 auf Grundlage SOFS vom 3. August 2004 §6 Absatz 2 Punkt 4, können Schüler mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an der Schule für Körperbehinderte gebildet werden. Die räumlichen Bedingungen sind dafür zu schaffen. Das kann möglich sein, wenn die A.Schweizer-Schule ausreichend Platz hat. Momentan ist sie ausgelastet. Dieser Fakt kann in Betracht gezogen werden, wenn im Zuge der Steigerung von Integrationsmaßnahmen dieser Schülerschaft die räumlichen Bedingungen sich verändern. Adolph-DiesterwegSchule Es wird kein Gebrauch von einer Stellungnahme gemacht. - Fehlmeldung Fritz-Gietzelt-Schule - Die Schule führt 14 Klassen, auch im Sj. 2017/18 werden 14 Klassen geführt. - die Schulkonferenz betont mit Nachdruck die Notwendigkeit des weiteren Fortbestehens der momentan vorhandenen Schulen zur Lernförderung. Mit der nächsten Fortschreibung des SNP wird auf der Grundlage des neuen Schulgesetzes und der neuen Rechtsverordnungen eine konkrete Aussage zur Förderschullandschaft getroffen werden können. Schule Engelsdorf - Die Aussage zu möglicher Auflösung oder Umstrukturierung der Schule wird mit Sorge betrachtet. - Der Erhalt des Schulstandortes wird weiterhin als notwendig erachtet. Gründe dafür: - familiärer Charakter, geringe Schülerzahlen - individuelles Eingehen auf Probleme intensive Betreuung des Einzelnen - nicht Förderschulen vorschnell aufgeben, Phase der Erprobung führen - an der Schule werden schon seit Jahren keine ersten Klassen gebildet. - Wenn politisch gewollt, keine Eingangsklassen an den Lernförderschulen gebildet werden sollen, ist eine Kooperation mit den Regelschulen notwendig. Es besteht eine Vorstellung, dies mit den Grundschulen Engelsdorf, Mölkau und in Paunsdorf aufzubauen. Der Kontakt mit der Sprachheilschule kann dann intensiviert werden. - Es besteht seit 2009 eine kooperative Zusammenarbeit mit dem BSZ 12 bezüglich Im SNP wird ein perspektivisch mögliches Szenario dargestellt unter dem Hinweis, dass entsprechende gesetzliche Neureglungen noch ausstehen. Diese sind im Nachgang zur Verabschiedung des neuen Schulgesetz erforderlich. Da diese noch ausstehen, wird der Vermerk zur möglichen Auflösung bzw. Umstrukturierung zurück genommen. Mit der nächsten Fortschreibung des SNP wird auf der Grundlage des neuen Schulgesetzes und in Kenntnis der ausführenden Rechtsverordnungen eine konkrete Aussage getroffen werden können. Seite 32 von 33 des Modells des gestreckten Berufsvorbereitungsjahres - gute Zusammenarbeit mit ortsansässigen vereinen und Firmen - Mit Hilfe von 5 Ortsansässigen werden 7 Arbeitsgemeinschaften angeboten. Johann-HeinrichPestalozzi-Schule Es wird kein Gebrauch von einer Stellungnahme gemacht. - Fehlmeldung Lindenhofschule Zustimmung Schule Rosenweg Dr.-Georg-SackeSchule Zustimmung Förderzentrum für Erziehungshilfe - Laut Schulordnung Förderschulen ist Prävention nicht Aufgabe der Förderschule. Dafür verfügt das Förderzentrum nicht über die erforderlichen Kapazitäten. Am Förderzentrum wurde das von der Sächsischen Bildungsagentur initiierte Projekt "Präventive und integrative Erziehungshilfe" geführt. Dieses existiert nicht mehr. Eine offizielle Bekanntgabe der Auflösung erfolgte nicht. - das Förderzentrum kann gegenwärtig nicht alle diagnostizierten und gescheiterten Integrationsschüler zu pädagogisch sinnvollen Terminen aufnehmen. Einige Schüler müssen 1 bis 2 Jahre aus Kapazitätsgründen des Förderzentrums in Grund- und Oberschulen verbleiben. Eine Prüfung der Kapazität des Förderzentrums ist abzuwägen. Mit Stadtratsbeschluss wurde eine Kapazitätsobergrenze 88 Klassen Grundschulteil und 8 Klassen Oberschulteil) festgelegt. Ziel ist es, eine hohe Konzentration von Schülern mit diesem sonderpädagogischem Förderbedarf zu vermeiden. Die Erweiterung von Kapazitäten für diese Schülerschaft widerspricht dem politischen Willen zur Integration/ Inklusion. Dabei muss der Schwerpunkt auf die pädagogische Arbeit (Weiterbildung, zus. Personal für Integration) in den Schulen gesetzt werden. Freie Träger Schule Inhalt der Stellungnahmen Standpunkt der Verwaltung Freie Waldorfschule Erweiterung auf Zweizügigkeit Erweiterung wurde im Plan aufgenommen AHF-Schule Hinweis auf die Erweiterung der Plätze, womit eine Zweizügigkeit möglich ist. Wurde im SNP eingearbeitet. DiakonieWerner-Vogel-Schule Es wird um Änderungen zur Belegung der Klassenstufen, Kapazitätsrichtwert und Hort gebeten Wurde im SNP eingearbeitet. Seite 33 von 33 Seite 1 von 57 Stellungnahme des Stadtelternrats Leipzig (SER/ KER Leipzig) vom 07. Juni 2017 zur Entwurfsfassung des Schulentwicklungsplans vom Mai 2017 „Beim Lehren gibt es keine Standesunterschiede.“ Konfuzius Seite 2 von 57 INHALT I GESAMTEINSCHÄTZUNG..................................................................................................... 4 Grundschulen............................................................................................................... 4 Oberschulen................................................................................................................. 5 Gymnasien ................................................................................................................... 5 Förderschulen .............................................................................................................. 6 Freie Schulen................................................................................................................ 7 Schulartübergreifende Betrachtung (unter Betrachtung der Gesetzlichen Grundlagen)..... 7 II ANMERKUNGEN ZUR SYNOPSE ZUM SEP vom Mai 2017 ...................................................... 9 III FAZIT ............................................................................................................................. 10 Anzugehende Problemlagen, welche sich aus dem SEP (Mai 2017) ergeben:.................. 10 ANHANG............................................................................................................................ 13 A1 RÜCKBLICK SCHULENTWICKLUNGSPLAN 2016................................................................. 14 A2 GRUNDSCHULEN EINFÜHRUNG (S. 17, SEP 2017) ............................................................ 15 A3 BEZUG: KOMMUNALE PLANUNGSGRUNDSÄTZE (Punkt 1.3)............................................. 17 A4 SCHULEN ÜBERSICHT (Grundschulen, sowie weiterführende Schulen).............................. 20 Stadtbezirk Mitte ........................................................................................................... 20 Pablo-Neruda-Schule .................................................................................................. 20 Schule am Floßplatz.................................................................................................... 20 Gemeinsamer Grundschulbezirk Mitte: Lessingschule, Anna-Magdalena-Bach-Schule und Schule 5 ..................................................................................................................... 21 Zu den Oberschulen im Schulbezirk Mitte: ................................................................... 22 Zu den Gymnasien: ..................................................................................................... 22 Stadtbezirk Nordost....................................................................................................... 23 Astrid-Lindgren-Schule ................................................................................................ 23 Stadtbezirk Ost .............................................................................................................. 24 Schule am Rabet......................................................................................................... 24 August-Bebel-Schule ................................................................................................... 25 Grundschule Mölkau................................................................................................... 27 Christoph-Arnold-Schule ............................................................................................. 27 Gemeinsamer Schulbezirk: H.-Ch.-Andersen-Schule Theodor-Körner-Schule und 24. Schule und B.-Grimm-Schule .................................................................................................. 28 Gemeinsamer Schulbezirk: 74. Schule und Ernst-Pinkert-Schule .................................... 28 Zu den Oberschulen im Schulbezirk: ............................................................................ 29 Stadtbezirk Süd-Ost ....................................................................................................... 31 31. Grundschule ......................................................................................................... 31 Franz-Mehring-Schule ................................................................................................. 31 Schule Holzhausen...................................................................................................... 32 Schule Liebertwolkwitz ............................................................................................... 33 Zu den Oberschulen im Schulbezirk: ............................................................................ 33 Stadtbezirk Süd.............................................................................................................. 34 9. Schule .................................................................................................................... 34 Marienbrunner Schule ................................................................................................ 34 Gemeinsamer Schulbezirk 3. Schule/ Schule Connewitz ................................................ 34 Stadtbezirk Süd-West..................................................................................................... 36 Gemeinsamer Schulbezirk: Schule am Adler (Grundschule) und 120. Schule................... 36 Seite 3 von 57 60. Schule .................................................................................................................. 37 Zu den weiterführenden Schulen im Stadtbezirk:.......................................................... 38 Gemeinsamer Schulbezirk Erich-Zeigner-Schule (EZS) und Fanny-Hensel-Schule ............ 38 Stadtbezirk West ........................................................................................................... 40 90. Schule .................................................................................................................. 40 Gemeinsamer Schulbezirk Joachim-Ringelnatz-Schule und 85. Schule ............................ 40 91. Schule .................................................................................................................. 41 Gemeinsamer Schulbezirk 78. Schule und 100. Schule .................................................. 42 Stadtbezirk Alt-West...................................................................................................... 43 172. Schule................................................................................................................. 43 157. Schule................................................................................................................. 43 46. Schule .................................................................................................................. 43 GS Böhlitz-Ehrenberg.................................................................................................. 44 Grundschule Gundorf ................................................................................................. 45 Nachbarschaftsschule ................................................................................................. 45 Zu den Oberschulen im Schulbezirk: ............................................................................ 46 Zu den Gymnasien im Schulbezirk:............................................................................... 46 Stadtbezirk Nord-West................................................................................................... 47 Wilhelm-Hauff-Schule ................................................................................................. 47 39. Schule .................................................................................................................. 47 Schule Stahmeln......................................................................................................... 48 Alfred-Kästner-Schule ................................................................................................. 50 Zu den Oberschulen im Schulbezirk: ............................................................................ 51 Paul-Robeson-Schule (OS) ........................................................................................... 51 Stadtbezirk Nord............................................................................................................ 52 Geschwister-Scholl-Schule........................................................................................... 52 Carl-von-Linné-Schule ................................................................................................. 52 Schule Wiederitzsch.................................................................................................... 53 FÖRDERSCHULEN der Stadt Leipzig................................................................................. 55 Lernförderschulen in der Stadt Leipzig ............................................................................. 55 Schulen für geistig behinderte Schüler in der Stadt Leipzig................................................ 55 Schule Thonberg......................................................................................................... 55 Albert-Schweitzer-Schule ................................................................................................ 56 Förderzentrum Sprachheilschule ..................................................................................... 56 Samuel-Heinicke-Schule.................................................................................................. 57 Förderzentrum für Erziehungshilfe .................................................................................. 57 Seite 4 von 57 I GESAMTEINSCHÄTZUNG Der KER Leipzig (Stadtelternrat Leipzig) begrüßt den Umstand, dass die Stadt Leipzig den SEP erneut überarbeitet hat und die sich schnell entwickelnden Gegebenheiten der Schullandschaft und diesbezügliche Anforderungen versucht hat im SEP vom Januar 2017 nachzukommen. Die Fassung vom Mai 2017 erhält leider so gut wie keine weiteren Anpassungen. Wir bedanken uns an dieser Stelle für die Einarbeitung aktueller Zahlen (etwa 60 % Anpassung) des Schüleraufkommens. Allerdings vermissen wir erklärende Grafiken aus dem SNP 2016. So wird fast durchgehend mit Klassenanzahl die Kapazität der Schule angezeigt, jedoch ist nicht ersichtlich, ob die DaZ-Klassen mit dabei sind. Nun mag man dies bei der Gesamtzahl der Schüler vernachlässigen können, jedoch lässt sich der Eindruck nicht verwehren, dass dieser SEP wieder zu knapp in der Aufführung der Schülerplätze ist. Das Kamenz den Optimismus in der Anzahl der zu erwartenden Kinder nicht mit der Stadt Leipzig teilt, haben wir verstanden. Doch deshalb müssen wir uns nicht "ärmer" rechnen. Eine Vielzahl der von uns vertretenen Schulen erhielt den SNP (Fassung vom Januar 2017) erst in der zweiten Februarwoche – der letzten Schulwoche vor den Winterferien. Im Glauben, dass die Stellungnahmen der Schulkonferenzen gewünscht sind, ist diese Zeit unmöglich für ein Papier, welches fast 200 Seiten umfasst – mit einer Stellungnahme-Frist, welche in der ersten Woche nach den Winterferien liegt. Bedauerlicherweise erinnert dieses Vorgehen an den SEP 2015/ 2016, welcher kurz vor den Sommerferien den Eltern zur Verfügung gestellt wurde. Zudem waren den Stadträten versprochen worden, dass die Stellungnahmen zu Klassen- und Schüleranzahl mit den SNP einfließt. Die ist nicht erfolgt. Aber ähnlich wie bei den Bürgerdialogen, die das SMK bei der Vorstellung des Entwurfs des Schulgesetzes veranstaltet hat, führt die Nichtbeachtung der Stellungnahmen zu einer hohen Frustration, nachdem Motto „dann können wir uns das auch sparen“. In der jetzt vorliegenden Synopse wird auf Seite 12 seitens der Verwaltung eine „Zustimmung“ zur Bitte den „Schulnetzplan zukünftig zeitlich so auszugeben, dass eine fristgerechte Einladung der Schulkonferenzen möglich ist“ erteilt. Wir halten hierfür ein Minimum von 8 Wochen (ohne Ferien) für realistisch, in welchen den Eltern und Schulen der SEP vorliegt, ausreichend Zeit zum Lesen, Einladen zur SK und zum Versenden der Stellungnahmen besteht. Grundschulen Die Leipziger Grundschulen sind mehrheitlich ihren Kapazitätsgrenzen, obwohl in der Vergangenheit schon eine vorübergehende Kapazitätsüberbelegung auf 120 % erlaubt wurde, beginnen im Sommer 2017/18 die ersten Schulen darüber hinaus zu gehen (exemplarisch 3. Schule/ Kurt-Masur-Schule, S. 33f.) Momentan leistet es sich der SEP noch, jede noch so kleine „Lücke zu nutzen“, die Schulen immer voller zu gestalten, Kinder mit Stühlen „auszustatten“ und so durchs Schulhaus zu schicken ; werden Klassen aufgeteilt, hat ein Lehrer mal schnell 33 Kinder verschiedenster Klassenstufen in einem beengten Raum. Auch wenn dann der Schulhof nicht mehr reicht darf zur Hofpausenzeit eben nur die Hälfte der Schule hinaus-im Wechselmodell; ist der Speisraum zu klein wird in über 5 Wellen gegessen etc. Wir machen mit Nachdruck darauf aufmerksam: Wenn ein SEP derartige Schulbelegungen in knapp 70 Grundschulen auf Kante näht, wird der Tag kommen an dem in 80% der Schulen nicht mal mehr ein einziger Platz ist – mag sein, dass dies nicht 2017/18 passiert, jedoch – wer 300-400 Kinder allein an Grundschulen (und ohne Zuzug) vergisst, kann sowas unmöglich mit dem Bau von zwei Grundschulen im SJ 2018/19 abfangen. Die unterschiedliche Ausstattung (Schulen mit interaktiven Tafeln im zweistelligen Bereich vs . Schulen, welche nicht mal über Breitbandinternet und einen Klassensatz Laptops verfügen ect.pp.) Seite 5 von 57 führen zu einer Chancen- und Bildungsungerechtigkeit – gerade im Grundschulbereich, in welchem man an das Einzugsgebiet gebunden ist und führen dazu, dass die Leipziger Kinder mit völlig unterschiedlichen Voraussetzungen die weiterführenden Schulen besuchen. Oberschulen Schon jetzt ist die Kapazität an den Schulen so knapp, dass Klassenwiederholer zumeist die Schule wechseln müssen. Jeder der mit Schule zu tun hat, weiß, dass dies in jeder Klassestufe unzumutbar für die betroffenen Kinder ist: zum einen ist es für die weitere Entwicklung des Kindes eine nicht unerhebliche Herausforderung eine Klasse wiederholen zu müssen, zum anderen wird der Zustand nur verschlimmert, wenn derzeitiger Schulstandort, Lehrer und Freunde verlassen werden müssen. Diesem muss dringend Abhilfe geschaffen werden, z.B. mit Klassenbildungsgrenzen von maximal 25 Schülern an Oberschulen. Die Aufgabe vor welche Oberschulen mit der Umsetzung der Inklusion (sowie Integration von DaZund Kindern mit erhöhtem sonderpädagogischem Förderbedarf) gestellt werden ist unvorstellbar. Die im SEP vorgenommen Nicht-Beachtung der Notwendigkeit von „extra“ Räumen ist ein Schlag ins Gesicht für Pädagogen, Schüler und Eltern. So heißt es in der Synopse zum SEP vom Mai 2017 dazu: Die im SNP getroffenen Aussagen zu Kapazitäten beziehen sich ausschließlich auf die Bereitstellung von Unterrichtsräumen (Schülerarbeitsplätzen). Hier werden Schulen mit einer hohen Quote an Integration/ Inklusion (Kinder mit Behinderungen, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, DaZ-Schülern usw.) mit der Gewährleistung der Umsetzung des Unterrichts völlig allein gelassen. Dies trifft hauptsächlich Grund- und Oberschulen, deren Versorgung an Ausstattung sowieso schon zu große Unterschiede in der Stadt Leipzig aufweist. Vor allem die INKLUSION sieht sich hier vor unlösbare Probleme gestellt. Die Zunahme der Schulgrößen und der damit einhergehenden wachsenden sozialen Probleme sollte mit der Bereitstellung des Kultus an Mitteln für Schulsozialarbeiter entgegengewirkt werden bzw. sollte sich so der aufkommenden Problemlagen angenommen werden. Diese Mittel sind als Ergänzung vorgesehen. Es lässt sich jedoch bei der Umsetzung durch die Stadt Leipzig der Eindruck nicht verwehren, dass die Mittel eher als Ersatz und nicht als Ergänzung verwandt werden. Hier wird an „Bildung und Erziehung“ gespart an Stellen wo derzeit einer der größten Bedarfe vorherrscht. Die zu Grunde gelegten Indikatoren erzeugen die Vermutung, dass „Schulsozialarbeiter, die gut arbeiten, sich selbst überflüssig machen“ ohne an die zu erwartenden Folgen zu denken. Gymnasien Grundsätzlich gesehen bildet die Einschätzung am Anfang des Schulentwicklungsplans die Situation an den Leipziger Gymnasien durchaus realistisch ab. Die Formulierung, dass „bereits jetzt die Kapazitäten der Leipziger Gymnasien ausgeschöpft ist“ trifft die Lage an der übergroßen Zahl der Leipziger Gymnasien genau. Auch das durch „Überbelegung die Bedarfe aufgefangen werden“ ist tatsächlich gängige Praxis an Leipziger Gymnasien. Dies ist grundsätzlich ein unhaltbarer Zustand und man kann die Stadt nur dringend darauf hinweisen diesen Zustand mit allen Kräften schnellstmöglich zu beheben. Auch wenn die Lage im Vergleich zu den Grundschulen und in Oberschule vielleicht etwas entspannter ist, auch was den Zustand der Gebäude betrifft, wird es nicht mehr lange dauern, bis die Welle der geburtenstarken Jahrgängen auch bei den Gymnasien eintrifft und wenn d ann die Situation nicht entsprechend vorbereitet ist, wird sich die Stimmung an den Gymnasien dramatisch verschlechtern. Das Losverfahren ist ein ausgesprochenes Ärgernis und ein gewichtiger Grund für die an den betroffenen Gymnasien vergiftete Stimmung bei Eltern und Schüler. Dies betrifft sowohl die überbelegten Gymnasien, wie auch die sogenannten Pufferschulen, an die die überzähligen Schüler Seite 6 von 57 zwangsverwiesen werden. Diese Vorgänge erzeugen einen allgemeinen Vertrauensverlust bei Eltern und Schüler gegenüber der Kompetenz des Trägers und der SBAL, Schule ordnungsgemäß organisieren zu können. Dieser Vertrauensverlust schlägt auf die Stimmung an den Schulen und führt nicht gerade dazu Lehrer/Schüler/Schulleiter zu motivieren. Man könnte natürlich sagen: „Dieser Zustand der Überfüllung an den Gymnasien ist ein reiner Notbehelf für einen begrenzten Zeitraum.“ Dann könnte man vielleicht noch mit der einen oder anderen Überbelegung und dem Losverfahren zurechtkommen. Aber erfahrungsgemäß wird die Belegung der Schulen mit einer überoptimistischen Einschätzung der Kapazitäten auf lange Sicht hin immer weiter hochgeschraubt und für die Eltern, Schüler und Lehrer ist kein Ende abzusehen. Auch dies führt zu einem massiven Vertrauensverlust gegenüber dem Träger, also der Stadt Leipzig. Hier müsste die Stadt Leipzig glaubwürdig kommunizieren, dass die Überbelegung der Gymnasien in einem überschaubaren Zeitraum wieder normalisiert wird. Wenn dies eine Notmaßnahme für einen begrenzten Zeitraum wäre, ist es eigentlich nicht einzusehen, warum drei der Gymnasien (Reclam Schule, Thomas Schule, Ostwald Schule) durch ihre Aufnahmeverfahren nicht für die „direkte Schulversorgung mit Wohnortbezug genutzt werden“ können. Schon mehrfach wurden die Gymnasien zu Stellungnahmen zum Schulentwicklungsplan aufgefordert und die Erfahrung ist, dass sich die Einschätzung der Schule fast nie in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wiederspiegelt. Es gibt zwar als Anlage eine Synopse zu den Stellungnahmen, in der sehr oft das Wort „ wird geprüft“ vorkommt. Nur ein Beispiel: Die Zügigkeit wird an vielen Gymnasien falsch angegeben und bereits jetzt vielfach überschritten – siehe Stellungnahmen der letzten beiden Jahre. Diese Punkte waren bei den letzten Sitzungen des Arbeitskreises Gymnasien ein wiederkehrendes Phänomen, der Ärger über solch ein scheindemokratischen Verfahren ist groß. Dazu kommt noch ein weiter Faktor, der ebenfalls keinerlei Erwähnung im SEP findet. Bisher lag das Quotenverhältnis Gym/OS in den letzten 5 Jahre bei 47 zu 53. Dieses Verhältnis kehrt sich gerade um und wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter zu Gunsten der Gymnasien steigen. Dazu beigetragen hat wohl auch die Aufhebung der Bildungsempfehlung, aber auch der allgemeine Zug ans Gymnasium als attraktiver Bildungsstandort für ambitionierte Eltern. Diese Tendenz wird durch zunehmende Probleme an den Oberschulen durch die Überfüllung und soziale Schwierigkeiten natürlich noch verstärkt. Natürlich wäre es wünschenswert dieses Verhältnis durch attraktiv ere Oberschulen wieder umzukehren, aber offen gestanden bleiben da Zweifel. Diese Problematik sollte ebenfalls in die Berechnungen des SEP mit einfließen. Auch die Ermittlung der sog. „Obergrenze des Schulweges mit ca. 45 min“ wird an vielen Schulen sehr kritisch bewertet. Es wird anscheinend pauschal und schematisch mit Google Maps die Entfernung ermittelt, Ampeln, Kreuzungssituationen, die Umwege erforderlich machen, werden nicht genügend berücksichtigt. Da diese langen Schulwege in besonderem Maße die zwangsumgeleiteten Schüler des Losverfahrens betreffen, kann man dies nur als unsensibel bezeichnen. Hier wird die ohnehin schon bestehende Frustration unnötig verstärkt. In diesem Zusammenhang ist ein wichtiges Kriterium, dass die sog. Pufferschulen in der Ausstattung und dem Gebäudezustand zumindest oberer Durchschnitt sein sollten, damit sich die zwangsverteilten Schüler und Eltern nicht doppelt bestraft fühlen. Förderschulen Bereits heute sind nicht genügend Schulplätze für Schüler mit geistiger Behinderung und zusätzlicher Einschränkung vorhanden. Die Belegung der Schulen erscheint auf Grund der Personenzahl gut. Aber die Amtsärzte bescheinigen den mehrfachbehinderten Schülern (das heißt, zusätzlich zur geistigen Behinderung Seite 7 von 57 werden Handicaps wie emotional, körperlich, Sprach- oder Hörminderung, Epilepsie, Sprache benannt) die Notwendigkeit der Kapazität von bis zu zwei Schülerplätzen. Diese jedoch ist auf Grund der vollen GB-Schulen nicht umsetzbar. Die ärztlich geforderte Betreuung wird nicht beachtet. Kann es sich ein Schulnetzplan leisten, diese ohnehin schon benachteiligten Kinder mehr zu verwahren, als zu fördern (steht der Begriff doch schon im Wort FÖRDERschule)? (weiter auf Seite 55 ff.) Freie Schulen Der Schulnetzplan stellt fest, dass 10 % der Schüler/innen in Leipzig an Schulen in freier Trägerschaft (SifT) unterrichtet werden sollen. Bei einer (stark) steigenden Schülerzahl setzte das voraus, dass die Schulen in freier Trägerschaft ihre Kapazitäten proportional zur steigenden Schülerzahl in Leipzig ausbauen. Das ist definitiv nicht der Fall. Es gibt in Leipzig Schulen in freier Trägerschaft die sehr wohl bereit sind ihre Kapazität aufzustocken – auch um der Entwicklung der Schülerzahlen in Leipzig Rechnung zu tragen. Dies setzt aber voraus, dass diese Schulen von der Stadt Leipzig entsprechend unterstützt werden. Hier geht es um Grundstücke und selbstverständlich auch um Teilhabe an den verschiedenen Fördermöglichkeiten. Schulartübergreifende Betrachtung (unter Betrachtung der Gesetzlichen Grundlagen) Diese Schulbildung muss chancengerecht sein, was einen verbindlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag als auch die gerechte Verteilung von Lehrkräften und Sachmitteln beinhaltet. (Punkt 1.2 SEP) Zur gerechten Verteilung von Lehrkräften und Sachmitteln haben wir folgende Fragen und Anmerkungen und stellen die Frage: Warum, wenn es sich doch um gesetzliche Grundlagen handelt, findet man im SEP nichts Konkretes dazu?  vielerorts fehlt es an Inventar (Stühle, Tische, Schränke)  ungerechte Verteilung von Sachmitteln, bspw. Interaktive Tafeln (Hier ist die Bildungs- und Chancengerechtigkeit deutlich in Frage gestellt!)  auch zur Turnhallenplanung konkret für jede einzelne Schule (hat die Schule überhaupt eine eigene eine eigene Turnhalle, teilt sie sich diese mit anderen Schulen, wie verlängert das den Schulalltag etc.) schweigt sich der vorliegende SEP im Detail aus  Lehrerzimmer, ein Raum für den örtlichen Personalrat, Fachkabinette, Speiseraumerweiterungen, WC-Kapazitäten, Schulbibliotheken, Räume für den Förderunterricht usw. sind in der Planung des SEP nicht zu finden.  in der Synopse heißt es dazu: Die im SNP getroffenen Aussagen zu Kapazitäten beziehen sich ausschließlich auf die Bereitstellung von Unterrichtsräumen (Schülerarbeitsplätzen). Hier werden Schulen mit einer hohen Quote an Integration/ Inklusion (Kinder mit Behinderungen, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, DaZ-Schülern usw.) mit der Gewährleistung der Umsetzung des Unterrichts völlig allein gelassen. Dies trifft hauptsächlich Grund- und Oberschulen, deren Versorgung an Ausstattung sowieso schon zu große Unterschiede in der Stadt Leipzig aufweist. Vor allem die INKLUSION sieht sich hier vor unlösbare Probleme gestellt.  Wenn Schulen gebaut werden, weil genug Schüler vorhanden sind, wo sollen die ganzen Lehrer, pädagogische Unterrichtshilfen und Integrationshelfer rekrutiert werden? Wie soll das finanziert werden? Seite 8 von 57  Wenn vorerst die quantitative Bedarfsdeckung im Vordergrund steht, wie steht es dann um qualitative Nachbesserungen? Kapazitäten der Sporthallen und Mensen Zwei Elemente, die nicht direkt im Schulentwicklungsplan auftauchen, nämlich die Kapazität der zur Verfügung stehenden Sporthallen und Mensen machen den Schülern und Lehrern an den Leipziger Schulen das Leben schwer. Viele Schulen verfügen an ihrem Standort über keine ausreichende Versorgung mit Sporthallen, lange Wege sind notwendig. Regelungen, dass man diese Strecke aus versicherungstechnischen Gründen nicht mit dem Fahrrad fahren darf, sind nur noch als grotesk zu bezeichnen. Dies führt dazu, dass einige davon betroffene Schulen nur das Minimum an Sportunterricht (2 Stunden pro Woche) leisten können. Dazu sollten die Sportstättenpläne Auskunft geben. Jedoch fehlt der Bezug zwischen diesen Dokumenten, so dass der Lehrplangerechte Sportunterricht nicht nachvollzogen werden kann. Exemplarisch dazu:  so teilt sich die 3. Schule die Hallenplätze mit weiteren 5 Schulen (siehe S.34 dazu)  die 125. Schule nutzt drei verschiedene Sporthallen.  für die Schule am Floßplatz und die Petrischule wird eine Turnhalle als notwendig im SNP erwähnt. Es ist jedoch keine Kapazität, Fläche oder Planung dafür angezeigt. Auch die Kapazität der Mensa ist für die Stimmung und Zufriedenheit an einer Schule ein wichtiger Faktor. Das nur ein relativ kleiner Teil der Schüler das Schulessen nutzt, hat vor allem mit der beengten Situation und dem sehr klein Zeitfenster zu tun, in dem die Schüler des Essen hinunterschlingen müssen. Dies ist kein gesunder Zustand, das Essen sollte eine Zeit der Entspannung und Erholung sein, kein zusätzlicher Stress. Diese beiden Faktoren sollten zwingend auch in die Einschätzung der Kapazität einer jeden Schule mit einfließen. Seite 9 von 57 II ANMERKUNGEN ZUR SYNOPSE ZUM SEP vom Mai 2017 Die Zusammenfassung der Stellungnahmen der Schulkonferenzen erscheint uns als gut strukturiert und gelungen. Bedauerlicherweise ist festzustellen, dass die Stellungnahme des AK Grundschulen leider keine Berücksichtigung fand, zumal in dieser mehr Schulen vertreten und damit mehr Elternmitwi rkung zum tragen hätte kommen können. Obwohl eine Synopse zur Stellungnahme des AK GS existiert, liegt diese dem Leser nicht vor. Während die Auflistung der Schulkonferenzbeschlüsse, der Anmerkungen, Wünsche, Ablehnungen, sowie Zustimmungen mehrheitlich nachvollziehbar in die Synopse aufgenommen wurde, sind die Standpunkte der Verwaltung überwiegend eine Farce, was die Benennung der Umsetzung angeht unverbindlich, unkonkret und nichtssagend. Beim Lesen der Synopse unter dem Standpunkt der Verwaltung findet man Formulierungen wie folgt:  „der Hinweis wurde aufgenommen“  Welche Konsequenz ergibt sich daraus?  „wird zur Kenntnis genommen“  Ergibt sich daraus eine Konsequenz? Wenn ja, welche? Zu welcher Zeit?  „zeitnahe Prüfung notwendig“  Was ist unter „zeitnah“ zu verstehen? Wann erfolgt die Prüfung?  „Prüfung notwendig“  Wer prüft? Wann?  „Prüfung erfolgt“  Ist die Prüfung erfolgt oder erfolgt die Prüfung in der Zukunft? Wann?  „wird geprüft“/ „wird durch die Verwaltung geprüft“  (die deutsche Sprache lässt, was das angeht, einigen Spielraum) Was genau heißt „wird geprüft“? Wird es jetzt aktuell geprüft? Später geprüft? Wann genau?  „die Umsetzung soll mittelfristig erfolgen“  Was bedeutet mittelfristig? Zu diesen unkonkreten Ausführungen widersprechen sich die Verwaltungsstandpunkte zum Teil (bspw. Synopse S. 13 - die Fertigstellung des Neubaus der 31. Schule 2020, S. 11 wird 2021 benannt). Weiterhin heißt es auf Seite 16: Bei der Einrichtung neuer weiterführender Schulen wird grundsätzlich auf zentrumsnahe Gebiete orientiert. Dies sichert, aufgrund der guten Erreichbarkeit aus allen Stadtgebieten, die per Schulgesetz geforderte Mindestzügigkeit von zwei bzw. drei Zügen. Zudem ist auch unter dem Gesichtspunkt des später wieder eintretenden Schülerrückganges eine langfristige Nutzung der Schulgebäude sowie der getätigten Investition gesichert. Ein in der Peripherie angesiedelte weiterführende Schule hat in der Situation des Schülerrückganges größte Schwierigkeiten jährlich die geforderte Mindestzügigkeit zu erreichen. In der Folge wäre eine Schließung der Schule unausweichlich. Diese Formulierung ist in doppelter Hinsicht eine – entschuldigen Sie – Impertinenz: Von einem Schülerrückgang an weiterführenden Schulen ist zum jetzigen Zeitpunkt in den nächsten 20 Jahren nicht auszugehen (heute geborene Kinder werden in 6 Jahren eingeschult und könnten dann – mit Wiederholungen und Auslandsaufenthalten – bis zu 14 Jahren die Schulen besuchen.) Zum zweiten stellt sich hier unausweichlich die Frage: Über welche zentrumsnahen Vorhalteflächen verfügt die Stadt Leipzig überhaupt? Existieren diese überhaupt? Das Vertrauen der Elternschaft in die Stadtverwaltung, dass diese den Schulbau beschleunigen und die Instandhaltung angehen möchte, ist nachhaltig gestört. Der beste Schulnetzplan kann nichts erreichen, wenn die Verwaltung nicht ins „bauen“ der benötigten Schulen, nicht in die „Instandhaltung“ der bestehenden Schulen kommt. Seite 10 von 57 III FAZIT Die vorliegende Entwurfsfassung des SEP zeigt sehr deutlich, dass die Probleme und Hinweise aus dem vergangenen Jahr nur unzureichend, in manchen Bereichen gar nicht angepasst/ umgesetzt wurden. Im vergangenen Jahr hat die Stadt Dresden ihren Schulentwicklungsplan abgelehnt. Die Stadträte der Stadt Leipzig haben – in gutem Willen – eine Überarbeitung binnen eines Jahres gefordert. Die Einarbeitung von realistischen Zahlen war ein Hauptgrund. Nun fragen wir uns als Eltern, wie nützlich ist die Einarbeitung von etwa 60 % aktueller Zahlen im vorliegenden SEP, wenn die Umsetzung (die SchulnetzPLANung) diese ganz offensichtlich nicht ernst nimmt, hochgradige Qualitätseinbußen in Lehr- und Lernqualität zu Lasten unserer Kinder in Kauf nimmt, die Schulkinder augenscheinlich nur verwahrt werden?! Auch wenn die Daten aus der rationalisierten Bevölkerungsprognose (Kamenz) verwendet werden müssen, bleibt weiter unklar, warum die Stadt Leipzig diese nicht mit den tatsächlichen Geburtenzahlen vergleicht und entsprechende Rückschlüsse zieht. Nach Rücksprache mit Frau Kurth im Mai 2016, steht es der Stadt Leipzig frei, die ECHT-ZAHLEN neben der Kamenzer Studie mit in den SEP ein zu pflegen, warum tun Sie dies dann nicht? Warum findet man nicht in jedem Schulbezirk eine Tabelle zu Geburtenzahlen von 2011 bis 2016? Besser ist eine Planung kaum möglich! Anzugehende Problemlagen, welche sich aus dem SEP (Mai 2017) ergeben:  Keine Nachvollziehbarkeit der tatsächlichen Entwicklung in Eingangsklassen in gemeinsamen Schulbezirken (exemplarisch: Stadtbezirk Mitte)  zunehmende Doppelnutzung von 50 % bis zu 100 % von Schule und Hort im Grundschulbereich  die von Städtischer Seite befürwortete offene Hortarbeit wird zunehmend unmöglich, der Personalaufwand wird größer Die Kapazität wird in Klassen, jedoch nicht mehr in Anzahl der Schüler angezeigt. Damit ist es nicht nachvollziehbar, die tatsächlichen Schulerzahlen pro Klasse und Schule zu ersehen und für den Leser unmöglich Handlungsschwerpunkte zu erfassen.  durch die Doppelnutzung wird integrativer Unterricht nahezu unmöglich gemacht – die sozialen Probleme werden größer  das verursacht zusätzliche soziale Kosten (Hilfen zur Erziehung usw.)  fehlende Schulsozialarbeiter bei wachsender Schulgröße, zunehmenden sozialen Problemen zur Grunde gelegte Indikatoren erzeugen ein „wer gut arbeitet, macht sich überflüssig“  unvollendete Brandschutzmaßnahmen, welche die Sicherheit unserer Kinder nicht gewährleisten (exemplarisch: Schule am Rabet, 91. Schule) – in diesem Zusammenhang: keine Bekanntgabe der maximalen Schülerzahl an den Schulen im Hinblick auf den Brandschutz (und das bei Überbelegung von 120 %)  Durch Überbelegung der Grundschulen geraten immer mehr der zur Verfügung stehenden Hortplätze in Gefahr (exemplarisch: Schule am Floßplatz, Astrid.-L.-Schule) Seite 11 von 57  Vielerorts gemeinsame Nutzung von Turnhallen, Sportuntericht bis 18Uhr (exemplarisch: 3. Schule – hier gehen weitere 5 (!) Schulen zum Sportunterricht (S. 34f.), Schule am Adler – 120. Schule, August-Bebel-Schule – 125. Schule)  Gemeinsame Nutzung von Hofflächen (exemplarisch: Schule am Floßplatz – Petrischule)  Gemeinsame Nutzung von Speiseräumen (exemplarisch: Grund- und OS- Liebertwolkwitz) oder zu kleine Speiseräume, in welchen die Kinder in 4 bis 6 Wellen essen gehen (aus gesundheitlicher und hygienischer Sicht völlig untragbar), keine Gewährleistung, dass alle Kinder essen gehen können (exemplarisch: Georg-Schumann-OS – nur jedes 9. Kind kann essen gehen)  fehlende Grundschulen (exemplarisch: gem. SB 78. Und 100. Schule, Stadtbezirk Nord-West, Stadtbezirk Alt-West etc.pp.)  fehlende Gymnasien (exemplarisch: Stadtbezirk Mitte und Alt-West etc.pp.)  Wohnungsbebauungen und Neuerschließungen, welche nicht berücksichtigt werden (exemplarisch: Lindenauer Hafen (Alt-West), Bebauungsgebiete im Stadtbezirk Süd-West etc.pp.)  Unzureichende Toiletten bzw. keine Aussagen zur Kapazität der Toiletten Bei den vielen fehlenden Schulen und den Planungszeiträumen bis zur endgültigen Nutzung eines Schulneubaus, sollten konkrete Planungen schon jetzt vorliegen und nicht über einen geeigneten Standort erst 2023 nachgedacht werden! Der vorliegende SEP vom Mai 2017 erscheint gründlicher ausgearbeitet als im Vorjahr. Die Synopse ist gut strukturiert, benennt die Probleme. Jedoch die benannten Standpunkte der Verwaltung (dritte Spalte) führen in ihrer Unkonkretheit zu einer ablehnenden Haltung des Stadtelternrat Leipzig (KER Leipzig) gegenüber der Stadtverwaltung, sowie einem mangelnden Vertrauen dahingehend, dass die Verwaltung die Problemlagen der Schulen tatsächlich zeitnah angehen wird! Eine Fortschreibung des Schulnetzplans – erst in zwei Jahren – können wir nicht zustimmen. Unter den von uns beleuchteten Problemlagen an Leipziger Schulen und im Zusammenhang der Herausforderungen mit der Umsetzung des neuen Schulgesetzes, muss eine Fortschreibung, sowie eine Bestandsaufnahme des bis dahin erfolgten Verwaltungshandelns im nächsten Jahr (2018) erfolgen. Eine wachsende Stadt, wie Leipzig, von welcher davon ausgegangen wird, dass hier zukünftig 700 000 Menschen leben, kann unmöglich eine solch desolate Planung zulassen, denn es geht um unser höchstes Gut: Unsere Kinder! Wir bitten an dieser Stelle die Gelder, welche dem städtischen Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A01520-VSP-01 zu entnehmen sind, bis Ende Mai abzurufen und sofort ihrem Zweck, der Schulhausbau-Finanzierung, zufließen zu lassen. Seite 12 von 57 Um einen ehrlichen, realistischen Schulentwicklungsplan zu entwickeln, der die Belange und Bedürfnisse der Schüler, sowie die Bildungs- und Chancengerechtigkeit nach den Grundrechten in der Stadt Leipzig gewährleistet fordern wir, dass die oben genannten Probleme erkannt, angegangen und im SEP mit konkreten Maßnahmen benannt werden. Gute Schulen sind ein Wirtschaftsfaktor. Sie bewegen qualifizierte Fachkräfte sich in der Stadt anzusiedeln. Eltern suchen sich bewusst Stadtteile aus, in denen ihr Nachwuchs gute Bildungschancen hat. Mangel an Schulplätzen führt dazu, dass in Unternehmen Stellen unbesetzt bleiben. Unserer Einschätzung nach unterschätzen Verwaltung und Politik nach wie vor das Ausmaß an Frustration und Ärger der betroffenen Eltern, Schüler und Lehrer. Wenn hier nicht bald auch mit unkonventionellen, unbürokratischen Methoden schnell Abhilfe geschaffen wird, wird dieses Thema langfristig in dieser prosperierenden und kinderreichen Stadt die nächsten Wahlen beeinflussen. Für Rückfragen, Gesprächsrunden und dergleichen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung Leipzig, 07. Juni 2017 Petra Elias Stadtelternratsvorsitzende Michael Gehrhardt Arbeitskreisleiter Grundschulen Frank Anstatt Arbeitskreisleiter Förderschulen Niko Kleinknecht Arbeitskreisleiter Freie Schulen Heike Reimsbach Arbeitskreisleiterin Oberschulen Gregor Gebauer Arbeitskreisleiter Gymnasien Seite 13 von 57 ANHANG Seite 14 von 57 A1 RÜCKBLICK SCHULENTWICKLUNGSPLAN 2016 Zum SEP 2016 (Erstvorlage 2015) erhielten Sie durch den Arbeitskreis Grundschulen des KER Leipzig ebenfalls eine Stellungnahme (gemeinsam mit dem AK Gymnasien). Wir müssen leider feststellen, dass grundlegende Forderungen im SEP vom 26. Januar 2017, sowie vom Mai 2017 keine Berücksichtigung gefunden haben:  Integrationskinder/ Klassenrichtwert: Die Klassen sind weiterhin über den Klassenrichtwert von 25 Schülern aufgefüllt.  Der Modellversuch ERINA wird wieder erwähnt, wieder nicht erläutert  Doppelnutzung Grundschule/ Hort  Der Grundschule und dem Hort werden weiterhin Räume für die freie Entfaltung (Auslegen von Kunstarbeiten usw.) genommen – zu Lasten der zunehmenden Klassenzahl, werden dem Hort weiterhin Räume entzogen. Wie viele Schulen haben noch eine Doppelnutzung der Räume UNTER 50%?  Auch wenn die Daten aus der rationalisierten Bevölkerungsprognose (Kamenz) verwendet werden müssen, bleibt weiter unklar, warum die Stadt diese nicht mit den tatsächlichen Geburtenzahlen vergleicht und entsprechende Rückschlüsse zieht. Nach Rücksprache mit Frau Kurth im Mai 2016, steht es der Stadt Leipzig frei, die ECHT-ZAHLEN neben der Kamenzer Studie mit in den SEP ein zu pflegen, warum tun Sie dies dann nicht? Warum findet man nicht in jedem Schulbezirk eine Tabelle zu Geburtenzahlen von 2011 bis 2016? Besser ist eine Planung kaum möglich! Wir erneuern hiermit die Forderungen und Hinweise des AK GS und AK GYM aus dem Jahr 2015 und halten an diesen fest! Seite 15 von 57 A2 GRUNDSCHULEN EINFÜHRUNG (S. 17, SEP 2017) Das bedeutet, dass bis zum Schuljahr 2020/21 160 Klassen mehr gebildet werden müssen. Klassen 1. - 4. 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 Bezirk Mitte Nordost Ost Südost Süd Südwest West Alt-West Nordwest Nord 75 55 135 67 77 73 77 68 45 105 81 59 144 76 80 76 96 73 48 111 83 66 149 79 81 77 99 75 50 112 84 66 149 81 80 75 101 75 54 111 Gesamt: 777 844 871 876 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 487 308 682 410 374 467 513 395 251 622 488 308 726 422 396 482 531 403 278 656 506 352 726 444 396 465 547 427 299 672 465 330 638 418 374 431 534 399 280 631 545 352 748 480 418 475 595 467 334 718 557 374 792 507 418 486 637 466 350 749 4509 4690 berechnet mit 22Schüler pro Klasse 4834 4500 5132 5336 21/22 87 69 157 82 83 76 108 78 58 115 89 72 160 86 84 77 113 79 61 120 913 941 136 mehr Nach Auswertung der im SEP dargelegten Zahlen (Tabellen) erfolgt jedoch nur eine Bereitstellung von 136 Klassen, der SEP vergisst hier 300 bis 400 Kinder! Schüler in erste Klasse Bezirk Mitte Nordost Ost Südost Süd Südwest West Alt-West Nordwest Nord Von den hier 4509 Schülern, welche im Schuljahr 2016/17 eingeschult wurden, gehen nur 4306 Schüler im SJ 2020/21 an eine weiterführende Schule, ein Zuzug ist ganz offensichtlich im SEP gar Seite 16 von 57 nicht eingeplant. (Alle hier aufgeführten Zahlen wurden dem SEP vom 26.01.2017 entnommen und haben sich in der aktuellen Fassung vom Mai 2017 nicht verändert.) Oberschulen 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 Klassen Schüler 5 1868 1910 2056 2120 2179 2270 2326 2384 2469 5 72 77 83 85 88 91 94 96 99 Klassen (Anzahl) Gymnasium 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 Klassen Schüler 5 1782 1864 2007 2069 2127 2216 2271 2327 2410 5 69 72 78 80 82 86 88 90 93 Klassen (Anzahl) 4306 Ganz gleich ob hier versehentlich mit falschen Zahlen operiert wird, der SEP in seiner jetzigen Fassung muss überarbeitet und was die Schülerzahlen angeht richtig gestellt werden! Nur dann kann eine tatsächliche Planung stattfinden und nur dann, darf ein Schulentwicklungsplan sich auch so nennen! Seite 17 von 57 A3 BEZUG: KOMMUNALE PLANUNGSGRUNDSÄTZE (Punkt 1.3) 1. Wir bitten die Stadt – bei der Einarbeitung der Stellungnahmen – die eigenen Grundsätze auf Umsetzbarkeit zu prüfen! Grundschulen sollen mindestens zweizügig, höchstens vierzügig sein. Ausnahmen davon sollen nur in besonderen Fällen geplant werden. Züge (1. Klassen) 16/17 Mitte Pablo-Neruda-Schule Schule am Floßplatz Lessing, 5. GS und. AnnaM.-B.-Schule 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 5 4 5 4 5 4 5 4 6 4 6 4 9 10 10 10 11 11 Nordost Clara-Wieck-Schule A.-Lindgren-Schule 66. GS u. Portitz 4 3 7 4 4 6 4 5 7 4 4 7 4 5 7 4 5 8 Ost Wilhelm-Wander-Schule A.-Bebel-Schule Schule am Rabet Ch.-Arnold-Schule Schule Mölkau E.-Pinkert-S. u. 74. GS 2 3 3 4 3 6 3 3 4 4 3 6 3 4 4 4 3 6 2 3 3 4 3 5 3 4 4 4 3 7 3 5 4 4 3 7 10 10 9 9 9 10 Südost W.-Busch-Schule Fritz-Baumgarten-Schule Franz-Mehring-Schule 31. GS H.-Mann-Schule Holzhausen Liebertwolkwitz 2 3 4 2 2 3 2 3 3 4 2 2 2 2 3 3 5 2 2 2 2 3 3 4 3 2 2 2 3 3 4 3 3 2 2 3 3 5 3 3 2 3 Süd 9. GS Marienbrunner Schule 8. GS 2 3 2 2 4 2 2 4 2 2 4 2 2 4 2 2 4 2 Andersen, Grimm, Körner und 24. GS Seite 18 von 57 3. Schule u. Connewitz 10 10 10 9 11 11 Südwest Schule am Auwald E.-Zeigner u. F.-Hensel GS Adler u. 120. GS 60. GS 4 6 6 3 4 6 6 3 4 6 6 3 4 5 6 3 4 6 6 3 4 6 7 3 West 90. GS 91. GS 78. GS und 100. GS Miltitz Ringelnatz, Fröbel, 85. GS 1 3 6 2 9 1 4 6 2 10 2 4 6 2 9 2 3 6 2 9 2 4 7 3 10 2 4 7 3 11 Alt-West 172. GS 157. GS 46. GS Schule B.-Ehrenberg Gundorf Rückmarsdorf Nasch 4 3 4 3 1 2 2 5 3 4 3 1 1 2 5 3 4 3 1 1 2 4 3 4 3 1 2 2 5 4 4 3 1 1 2 5 4 4 3 1 1 2 Nordwest W.-Hauff 39. GS Robeson Stahmeln A.-Kästner 3 2 2 2 2 3 2 2 2 2 4 3 2 2 2 4 2 2 2 2 4 3 3 2 2 5 3 3 2 2 Nord Scholl E.-Kästner Krock u. Liebknecht Oeser Linné 33. GS Seehausen Wiederitzsch 3 5 6 3 2 2 1 4 3 5 6 3 2 2 1 4 3 5 7 4 2 2 1 4 3 5 6 3 2 2 1 4 3 6 7 4 2 2 1 3 4 6 8 4 2 2 1 4 194 200 207 196 217 228 Züge Insgesamt Seite 19 von 57 Betrachtet man sich die oben aufgeführte Tabelle, kann man erkennen, dass die Grundschulen mit einer Zügigkeit unter 4 immer geringer werden – es wird den kommunalen Planungsgrundsätzen entgegen gearbeitet und die benannten Ausnahmen [..] in besonderen Fällen werden zunehmend zum Standard. Bei Horten in Grundschulen wird in der Regel von ca. 50 % der Gruppenraumfläche in gemeinsamer Nutzung mit der Schule ausgegangen. (Punkt 1.2 SEP) Es ist völlig irreführend von „etwas auszugehen“ ohne es in einem SEP konkret zu benennen/ auszuwerten, noch anscheinend Kenntnis von den Tatsachen vor Ort zu besitzen. Es gibt Grundschulen in der Stadt Leipzig, welche in allen Klassenräumen mittlerweile in Doppelnutzung sind. Beachtet ein SEP diese Zahlen nicht, kann er einer solchen Tendenz auch nicht in der Planung entgegen wirken bzw. Abhilfe schaffen. Benenne Sie konkret an welchen Grundschulen eine Doppelnutzung der Räume noch unter 50% ist! Seite 20 von 57 A4 SCHULEN ÜBERSICHT (Grundschulen, sowie weiterführende Schulen) Stadtbezirk Mitte Pablo-Neruda-Schule Einleitend möchten wir sagen, dass der Neubau der Pablo-Neroda-Schule 3zügig geplant wurde (sie war schon beim Spatenstich falsch geplant) und läuft seit nunmehr drei Jahren 5 zügig. Die Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr machen 6 (!) erste Klassen notwendig. Die Ausführungen zur Pablo-Neruda-Schule im vorliegenden SEP sind falsch:  Das „Raumsystem“ von welchem auf Seite 21 SEP gesprochen wird, wurde nicht im Sommer 2016 errichtet – bis zu seiner Inbetriebnahme war es schon Ende des Jahres 2016. Die Wahrheit ist jedoch, dass die 1. Klassen ab dem ersten Schultag in Aula und Turnhalle verteilt/ verschoben wurden (Sportunterricht viel aus). Die Lehr- und Lernbedingungen waren katastrophal und das auf Grund eines städtischen Fehlers, gebrauchte Container zu kaufen und diese nicht an den örtlichen Brandschutz anzupassen – dies erfolgte erst nach den Oktoberferien.  Die dazugehörige Kantine/ Mensa wurde erst jetzt (!) nach den Winterferien in Betrieb genommen. Die P.-N.-Schule gehört zum Deutsch-Französischen-Bildungszentrum, bedient daher nicht ausschließlich Kinder des Einzugsgebietes, sondern hält Plätze in den C-Klassen für Kinder anderer Stadtbezirke vor. In so fern sind die vorgelegten Zahlen nicht nachvollziehbar. Ein zukünftig gemeinsamer Schulbezirk für die P.-N.-Schule und die Grundschule in der Jablonowskistraße/Brüderstraße wird abgelehnt. Schule am Floßplatz Die Schule am Floßplatz ist auf Dreizügigkeit ausgelegt, wobei die Kapazität bereits heute mit 14 Klassen darüber liegt (2 Klassen mehr). Die Schule am Floßplatz teilt sich gemeinsam mit der Petrischule (OS) die Hoffläche. Daraus resultieren Probleme in verschiedenen Bereichen, vor allem in der allgemeinen Raumkapazität. Im aktuellen Schulentwicklungsplan findet sich keine Aussage zur räumlichen Situation an der Schule. Ebenso nicht berücksichtigt wurde der Umstand, dass die Schule keine Turnhalle und keinen Sportplatz hat und die Hoffläche zu klein ist. Die gemeinsame Hoffläche mit der Petrischule ist zu klein. Bei steigender Schülerzahl müssten die Pausen gestaffelt werden, was zum einen mit den Pausenzeiten der Petrischule kollidieren und zum anderen die Lärmbelästigung insgesamt überproportional erhöhen würde. Eine Erhöhung der Schülerzahlen bedingt eine Erhöhung der Lehrerzahlen. Die für ein Mindestmaß an schulischer Qualität unabdingbaren Räumlichkeiten für Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Sekretariate oder Unterrichtsmaterial sind im vorliegenden Plan mit keiner Silbe berücksichtigt. Problematisch bei steigenden Schülerzahlen ist ebenso aus platztechnischen Gründen die Gewährung eines Hortplatzes für alle Schulkinder. Der Speisesaal verfügt über 80 Sitzplätze. Bereits heute essen die Kinder in mehreren „Schichten“ und knappen Zeitfenstern. Dies kann weder aus hygienischer Sicht noch aus Sicht der Gesundheitsfürsorge sein. Die Prognose von 16 Klassen im Schuljahr 2019/20 kommt einer permanenten Auslastung des Speisesaals zum Mittagessen von 10 bis 14 Uhr gleich. Seite 21 von 57 Die hygienische Situation ist bereits jetzt für die Kinder grenzwertig. Die Sanitärtrakte werden bei weiter steigender Überkapazität nicht ausreichen. Hinweise und Forderungen: 1. Es ist dem SEP zwingend eine konkrete, kurzfristige Planung hinzuzufügen zur Erweiterung/ Verlagerung der Hoffläche – andernfalls können an beiden Schulen keine weiteren Kinder aufgenommen werden und es müssen anderweitig Flächen für Schulneubauten geschaffen werden. 2. Eine Erweiterung des Speisraums ist aus hygienischer Sicht unumgänglich. Das Essen kann unmöglich so lange „warm gehalten“ werden, der Nähwert geht gänzlich verloren. 3. Die Planung und schnellstmögliche Umsetzung einer Dreifelderhalle ist unumgänglich. Derzeit gehen sowohl die Schule am Floßplatz, als auch die Petrischule (und 3 weitere Schule) zum Sportunterricht an die 3. Schule. Unterrichtszeiten bis 18Uhr berauben Kinder ihrer sozialen Teilhabe und ihrer Freizeit. Gemeinsamer Grundschulbezirk Mitte: Magdalena-Bach-Schule und Schule 5 Lessingschule, Anna- Die Lessingschule ist laut Richtwertkapazität 3 zügig vorgesehen.  die derzeitigen 1.Klassen laufen aber 4 zügig und zudem an der Obergrenze der Klassenstärke mit 27 / 28 Kindern pro Klasse  bereits jetzt Überbelegung  die Auswirkungen sind: o Grenzwertigkeit der Lehr- und Betreuungsqualität o fehlende separate Hortzimmer o problematische Taktung bei der Essensversorgung (hygienisch und gesundheitlich eine viel zu lange Wärmekette) o Sicherstellung der Vertretungsregelungen bei Erkrankungen der Lehrer kaum bis gar nicht gewährleistet Die Anna-Magdalena-Bach-Schule ist ebenfalls ausgelastet, bis hin überlastet.  Besonderheit der Musikklassen  die auch Kinder aus anderen Wohngebieten ziehen Die Schule 5 ist ebenfalls an ihren Kapazitätsgrenzen.  Besonderheit der Sportklassen  die auch Kinder aus anderen Wohngebieten ziehen Der gemeinsame Schulbezirk Mitte muss auf Grund der Musik- und Sportklassen nicht nur die eigenen Bedarfe absichern, sondern „beschult“ darüber hinaus Kinder aus der gesamten Stadt Leipzig. Das ist dem SEP nicht zu entnehmen. Das sollte jedoch der Sinn einer Planung sein! Für den Schulbezirk Mitte wurden deutlich steigenden Schülerzahlen prognostiziert. Zum Einen soll die Schule Nummer 5 ab SJ 2019/2020 in das Gebäude Max Planck Straße ziehen und dann 4 zügig werden (1 Klasse mehr) und zum Zweiten ist laut SEP angeraten eine weitere Schule ab SJ 2021/22 zu bauen. Seite 22 von 57 Hinweise und Forderungen: 4. Es ist unbedingt nötig, dass die geplante Renovierung der alten Pablo-Neruda-Schule fristgerecht fertiggestellt wird, damit alle Kinder ausreichend Platz zum Lernen haben. 5. Da jetzt schon die Klassen an ihren Obergrenzen sind, die Kapazitätsrichtwerte überschritten sind und zukünftig werden, sowie deutlich steigende Schülerzahlen prognostiziert werden, reicht eine weitere Schule für den gemeinsamen Schulbezirk Mitte ab dem Schuljahr 2021/22 nicht aus! Es werden deutlich mehr Schulen gebraucht, die jetzt schon eingeplant werden sollten! 6. Was wird bis 2022 passieren? Sozusagen ab JETZT, ab dem Schuljahr 2017/18? Dafür benötigen die Kinder, Eltern und Schulpersonal einen sofortigen Maßnahmekatalog (die Modulbauweise macht dies zeitnah möglich)! 7. Auch eine weitere Schule im südlichen Bereich ist völlig unzureichend! 8. Wann diese Schulen konkret gebaut werden sollen verrät der SEP ebenfalls nicht, sollte er aber, da die Planung einer Grundschule mindestens 4 Jahre beansprucht. Zu den Oberschulen im Schulbezirk Mitte: Der Bedarf wird stark steigend prognostiziert (Bis 12 Klassen mehr!). Agiert wird lediglich mit dem Neubau der Sportoberschule in der Goyastraße. Die Kapazi tät wird hierbei lediglich um einen Zug erhöht. Hinweise und Forderungen: 9. Wie wird der steigende Bedarf im Oberschulbereich zukünftig konkret abgedeckt? (Die Schüler, welche 2021/22 an die weiterführenden Schulen wechseln existieren bereits in ECHTZAHLEN (plus prozentualem Zuwachs)! Zu den Gymnasien: Neben Gymnasien in kommunaler Trägerschaft gibt es auch mehrere in freier Trägerschaft, wonach die Lage auf den ersten Blick scheinbar entspannt aussieht. Dennoch ist hier ein Problem, der vielen Spezial-Gymnasien (Sportgym., Thomasgym., EvaSchulz, Reclam...) die aus sämtlichen Einzugsgebieten ziehen und zudem spezielle Eingangsvoraussetzungen haben. Generell sind die Gymnasien im Gebiet "Mitte" sehr beliebt aufgrund der Zentrumsnähe und guten Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel - wie selbst im SEP beschrieben. Hinweise und Forderungen: 10. Da bereits jetzt die Kapazitäten überschritten sind, ist eine Entlastung des Stadtbezirks Mitte im gymnasialen Bereich dringend notwendig – wir fordern bei den geplanten Neubauten mindestens 5Zügigkeit (oder ein Gymnasium mehr)! 11. Was passiert bis zur Fertigstellung der Neubau-Planungen? Wir fordrn einen genauen Zeitplan! Seite 23 von 57 Stadtbezirk Nordost Astrid-Lindgren-Schule Entgegen des vorliegenden SEP findet in der Astrid-Lindgren-Schule derzeit keine Teilsanierung statt. Auch wenn diese dringend notwendig ist!  Mit Schuljahresbeginn 2017/18 wird eine Klasse mehr unterrichtet, als Klassenzimmer vorhanden sind.  Entsprechend der prognostizierten Schülerzahl wurde ein Anbau beantragt.  Die Doppelnutzung Hort/ Schule von Unterrichtsräumen kann nur unter massiven Qualitätseinbußen für die ca. 230 Hortkinder eingerichtet werden, Aufsicht könnte nicht ausreichend gewährleistet werden. Daher ist die Doppelnutzung abzulehnen. Hinweise und Forderungen: 1. Das benachbarte Gebäude dient derzeit als Interimslösung für das zukünftige Gymnasium in der Gorkistraße. Kann dem Hort der Astrid-Lindgren-Schule dort ausreichend Platz zur Verfügung gestellt werden? (Dann könnte auch eine zeite Vorbereitungsklasse eingerichtet werden.) 2. Die LRS-Klassen sollten unbedingt an der Astrid-Lindgren-Schule bleiben (seit 1992 an diesem Standort, gute Erfahrungen, sowie ausgebildetes pädagogisches Personal hierfür vorhanden). Seite 24 von 57 Stadtbezirk Ost Schule am Rabet Sie weist einen hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund auf (etwa 52,9%). Daraus erwachsen besondere Inklusions- und Integrationsanforderungen.  Der Schulentwicklungsplan geht von einer Maximalbelegung des Schulgebäudes von 4 Zügen aus. In der Übersicht des Schulstandortes [SEP S.33] wird der Raumbedarf der 3 Vorklassen für Migranten (insgesamt 68 Schüler) jedoch überhaupt nicht berücksichtigt! Das schockiert und widerspricht den kommunalen Planungsgrundsätzen [S. 5] und der im SEP formulierten kommunalen Aufgabe, den räumlichen Bedarf in den VKA-Klassen abzusichern [S.12]. Der Kapazitätsrichtwert bei Vierzügigkeit beträgt 16 Klassen.  Der vorliegende SEP geht von einer Kapazitätsrichtwertüberschreitung im SJ 2024/25 aus – dies ist falsch. Der Richtwert wird voraussichtlich im SJ 2017/18 erreicht und 2018/19 überschritten. a. Die räumliche Differenzierung für die Angebote zur integrativen und inklusiven Beschulung wird jetzt bereits nur noch durch eine Mehrfachnutzung der Räume des Hortes sichergestellt. Dies betrifft insbesondere die Angebote für Kinder mit besonderem Förderbedarf, wie Integrationsstunden, Förderstunden und den Anfangsunterricht. Mit der gesetzlich angestrebten Verminderung der Förderschulen ab 2018 wird die jetzt schon angespannte räumliche Situation an der Schule noch zugespitzt. b. Bereits jetzt kommt es im Zuge des Regelunterrichts zu Raumproblemen. Der Werkunterricht beispielsweise wird aus Platzgründen nur zweiwöchentlich alternierend in zwei Gruppen pro Klasse erteilt. c. Der Schulhof ist schon jetzt viel zu klein, da nicht der gesamte umzäunte Bereich genutzt werden kann (die Flurstücke 254 und 255 der Gemarkung Neuschönefeld sind momentan nicht nutzbar). Eine vermehrte Nutzung durch höhere Schülerzahlen, wie im Schulnetzplan angedacht, ist bis zum erfolgten Ausbau nicht zumutbar und nicht verantwortbar. d. Der bisher genutzte Speiseraum ist für eine Überbelastung der Schulkapazitäten nicht geeignet. Der früher vorhandene zweite Speiseraum ist aufgrund von mittlerweile erfolgten Umbaumaßnahmen entfallen. Der momentan genutzte Speiseraum wird mit dem Erreichen des Kapazitätsrichtwertes 2017/18 vollkommen ausgelastet sein. Darüber hinaus macht der desolate und unsanierte Zustand des Schulgebäudes [S. 33] eine Überlastung der Kapazitäten des Schulgebäudes aus Sicherheitsgründen mehr als bedenklich. Bis jetzt fehlt es an dringend nötigen und gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen. Die Sicherheitsvorgaben, wie die Verschließbarkeit der Räume von innen, und der schlechte Zustand der Fenster und mangelnde Schallschutz wurden immer wieder bei der Stadt angebracht, aber bislang nicht umgesetzt. Eine Überbelegung der Schule am Rabet über den Richtwert von 16 Klassen hinaus ist vor diesem Hintergrund aus Sicherheitsgründen für uns Eltern nicht verantwortbar und für die Kinder eine Katastrophe. Seite 25 von 57 Hinweise und Forderungen: 1. Für die Berechnung der räumlichen Auslastung des Schulgebäudes sind die drei DAZ Klassen dringend zu berücksichtigen! Diese benötigen eigene Räume zur Beschulung . 2. Der Kapazitätsrichtwert wird schon im SJ 2018/19 überschritten (nicht wie im vorliegenden SEP erst 2024/25). JETZT muss Abhilfe für den Stadtbezirk Ost geschafft werden, zeitnah ein Standort für eine weiter Grundschule gefunden und bebaut werden. 3. Eine weitreichende Überlastung der Kapazitäten ist auf Grund fehlenden Brandschutzes und anderer immer noch ausstehender Sicherheits- und Sanierungsmaßnahmen nicht zu vertreten! August-Bebel-Schule Die August-Bebel-Schule ist dem Stadtbezirk Ost zugeordnet und teilt diesen mit weiteren 10 Schulen in kommunaler Trägerschaft. Enger Austausch und Schulbezirkswechsel bestehen jedoch auch mit Schulen anderer Stadtbezirke, so kann beispielsweise die Entwicklung der Wilhelm-Busch-Schule nicht losgekoppelt von der der August-Bebel-Schule betrachtet werden. Aktuell wird die August-Bebel-Schule von 227 Kindern besucht, welche in zehn Regelklassen und zwei DaZ-Klassen beschult werden. Der Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund liegt bei 62%. Der Anteil der Kinder in DaZ-Klassen an der Gesamtschülerzahl beträgt 20%. Die soziale Struktur im Stadtteil und der hohe Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache bringen vielfältige Aufgaben mit sich, welchen durch die Zuweisung von Zweitlehrerkräften durch die Bildungsagentur Rechnung getragen wurde. Dadurch können seit geraumer Zeit Kinder in Kleingruppen oder Halbklassen unterrichtet werden, was wiederum einen erhöhten Bedarf an Räumen bedeutet. So stehen aktuell neben den Fluren als Arbeitsräumen und den Klassenzimme rn auch ein Leseraum, zwei Integrationszimmer, ein Kunstraum, sowie ein Computerzimmer für die differenzierte Arbeit mit den Kindern zur Verfügung. Dieser Standard sollte für ein weiteres erfolgreiches Arbeiten unbedingt beibehalten werden. Dieser Stadtteil mit seinen besonderen Herausforderungen bedarf besonderer Maßnahmen! Gemäß der letzten Prognose im Schulentwicklungsplan 2016 sollte die Klassenanzahl von aktuell 12 in den kommenden Schuljahren nicht ansteigen. Erst ab dem Schuljahr 2020/2021 ging man von einer moderaten Steigerung aus, welche im Jahr 2030/31 eine Gesamtzahl von 16 Klassen mit sich bringen sollte. Der Kapazitätsrichtwert von 4,5 Zügen (18 Klassen) wäre also auch langfristig nicht erreicht worden. Hinweise und Forderungen: 4. Durch die Überarbeitung des SEP innerhalb eines Jahres wurde für das SJ 2030/31 die Klassenprognose (SEP 2015) der August-Bebel-Schule von 16 Klassen auf 26 (!!!) Klassen (SEP 2017) erhöht. Eine enorme Erhöhung gilt ebenfalls für alle anderen Grundschulen im Stadtbezirk Ost. Grundstücke für zukünftig benötigte Schulneubauten sind zeitnah zu akquirieren! Da der Schulnetzplan für den Stadtbezirk Südost vorsieht, dass die Auslastungsgrenze der WilhelmBusch-Schule bereits im Schuljahr 2018/2019 erreicht sein wird und die Schüler dann durch Bildung eines gemeinsamen Schulbezirkes in die August-Bebel-Schule umgelenkt werden sollen, wird die Seite 26 von 57 Höchstklassenzahl von 18 sicher bereits schon vor dem Schuljahr 2020/2021 erreicht werden. Die gemeinsame Kapazität der beiden Schulen ohne weitere Kapazitätserweiterungen umfasst 26 Klassen. Eine Auslastung von 120% wird mit den vorliegenden Zahlen bereits im Schuljahr 2020/21 mit zusammen 32 Klassen erreicht. Der angedachte zeitliche Rahmen des Schulneubaus in den Einzugsgebieten der August-Bebel-Schule und der Wilhelm-Busch-Schule (Inbetriebnahme 2023/2024) ist somit ein Jahr zu spät! Hinweise und Forderungen: 5. Ein gemeinsamer Schulbezirk (August-Bebel-Schule und Wilhelm-Busch-Schule) wird abgelehnt. Die Sinnhaftigkeit von Schulbezirken findet sich in „kurzen wegen“ für die Kinder wieder – eine Zusammenlegung widerspricht dieser! 6. Der angedachte Schulneubau im Schulbezirk (Inbetriebnahme 20234/24) ist für die geplante Anzahl der Klassen (und die schon jetzt geboren Kinder) zu spät! Wir fordern eine Prüfung und Bereitstellung von Vorhalteflächen für Schulneubau bis zum Jahr 2020/21! (Nur so kann eine Überlastung von über 120 % entgegengewirkt werden!) Unabhängig vom Schulneubau müssen erste Maßnahmen bereits im Schuljahr 2017/2018 umgesetzt werden, um den mit den Veränderungen verbundenen Herausforderungen einer solch großen Schule mit den vielfältigen Anforderungen gerecht werden zu können: Schulsozialarbeit Hinweise und Forderungen: 7. Mit steigender Schülerzahl steigt auch der Bedarf an sozialpädagogischer Betreuung. Daher ist die Zahl der Schulsozialarbeiterstellen auf mindestens 2 VZA anzuheben. Außenanlage Hinweise und Forderungen: 8. Bedingt durch die ansteigende Schülerzahl und die absolut, aber auch prozentual ansteigende Zahl an Hortkindern (2015/2016: 83% Hortkinder, aktuell 88%) muss die Größe der Außenfläche überprüft werden, um die Betriebsgenehmigung auch für die ansteigende Schülerzahl aufrecht zu erhalten. (Um ein entspanntes Miteinander zu ermöglichen, muss Platz für Rückzug und Spiel gleichermaßen zur Verfügung stehen. Die aktuell verfügbare Außenfläche ist nicht ausreichend.) Turnhalle Die aktuelle bestehende gemeinsame Nutzung der Turnhalle durch Grundschule und 125. Oberschule kann nicht fortgeführt werden. Im Vormittagsbereich bis 14.00 Uhr wird die Halle für die Abdeckung des Sportunterrichts benötigt. Im Nachmittagsbereich sollte sie zukünftig vollständig für unterrichtsergänzende Angebote von Hort und Grundschule zur Verfügung stehen. Zudem ist eine Sanierung der Sanitäranlagen in der Halle zwingend erforderlich. Ende 2016 musste aus hygienischen Gründen bereits eine Teilsperrung der Sanitäranlagen erfolgen. Dies muss durch grundlegende Maßnahmen zukünftig vermieden werden! Hinweise und Forderungen: 9. Die Sanierung der Sanitäranlagen in der Turnhalle ist zwingend notwendig. Seite 27 von 57 Raumnutzung Um bestehende Aufsichtspflichten erfüllen zu können und die inhaltliche Arbeit mit den Kindern auch bei der stark steigenden Schülerzahl weiterhin erfolgreich umsetzen zu können, ist eine schnellstmögliche Umstrukturierung des Gebäudes notwendig. Die reine zur Verfügung Stellung von Klassenräumen allein erfüllt nicht den Anspruch an Kapazität und Qualität, der der Schulnetzplanung zu Grunde liegt. Hort uns Schule haben sehr detailliert notwendige Punkte zusammengetragen. Hinweise und Forderungen: 10. Die Vergrößerung des Lehrerzimmers, sowie Hausmeisterwohnung sind angezeigt und notwendig. die Nutzung der alten Damit stehen 18 Unterrichtsräume zur Verfügung und der Hort könnte ohne Doppelnutzu ng rund 300-350 Kinder betreuen. Bei einer Schülerzahl von 400 und einem Anteil von 80-90% Hortkindern würde dies knapp ausreichend sein. Zusätzlicher Bedarf würde über Doppelnutzungen abgedeckt werden, was jedoch nur bei absoluter Unvermeidbarkeit umgesetzt werden sollte! Toilettenanlagen Hinweise und Forderungen: 11. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Toiletten ist mit dem Bedarf jährlich abzugleichen. Die bislang ungenutzten Toilettenanlagen sind zu sanieren und wieder in Betrieb zu nehmen. Um einen problemlosen Schul- und Hortbetrieb zu gewährleisten, sollte es Ziel sein die Gebäudegliederung vorbereitend für das Schuljahr 2017/2018 vorzunehmen. Begleitend müssen die weiteren erforderlichen Sanierungs- und Renovierungsarbeiten umgesetzt und der Neubau der im Schuljahr 2022/2023 notwendigen zwei- bis dreizügigen Grundschule geplant und umgesetzt werden. Grundschule Mölkau Der Dreizügigkeit der Grundschule Mölkau wird grundsätzlich zugestimmt werden. Dem sich verschärfenden Kapazitätsengpass durch steigende Schülerzahlen an der Grundschule Mölkau kann aber nur durch ausreichende Bereitstellung von Modulbauten/ Containern ab dem Schuljahr 2017/2018 begegnet werden. Hinweise und Forderungen: 1. Die Bereitstellung der Modulbauten/ Container ist unabdingbar und spätestens bis zu den Sommerferien zu gewährleisten – werden diese doch schon in ca.einem halben Jahr benötigt! Christoph-Arnold-Schule Die vierzügige Christoph-Arnold-Grundschule in Engelsdorf hat derzeit schon 17 statt 16 Klassen, laut Anmeldezahlen werden es im kommenden Schuljahr 18 Klassen. Schule und Hort kommen an ihre Grenzen, individuelles Eingehen ist kaum mehr möglich. Seite 28 von 57 Die Turnhallenproblematik, sollte aus Presse, Petition usw. hinreichend bekannt sein. Ein schulplanäquivalenter Sportunterricht kann derzeit nicht gewährleistet werden und mit noch mehr Schülern noch weniger. Hinweise und Forderungen: 2. Die Umsetzung eines Turnhallenneubaus ist unabdingbar und dringend zu realisieren. Eine Zeitschiene dazu sollte dem SEP hinzugefügt werden – mit Fertigstellung 2018. Die Christoph-Arnold-Schule wurde vor einigen Jahren auf drei Züge erweitert und wird von der Stadt Leipzig derzeit in 4+1 mit der schlimmen Aussicht auf eine durchgehende Fünfzügigkeit betrieben. Hinweise und Forderungen: 3. Der zusätzliche Anbau mit Funktionsräumen sollte ebenfalls 2018 fertiggestellt werden. Gemeinsamer Schulbezirk: H.-Ch.-Andersen-Schule Theodor-KörnerSchule und 24. Schule und B.-Grimm-Schule Es ist in der Tabelle „Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen“ überhaupt nicht nachvollziehbar welcher Schule wie viele Klassen zugeordnet werden. Auch hier wird der gemeinsame Schulbezirk von 4 (!) Grundschulen abgelehnt. Am Donnerstag, den 02.03.2017 sind an der Brüder-Grimm-Schule auf Grund des Sturmes, Fenster in die Klassenzimmer gefallen. Dabei wurde ein Kind verletzt. Das Alter, sowie die vielen notdürftigen Reparaturen der Fenster, lassen diese nicht mehr korrekt verriegeln. Bevor hier weitere Kinder verletzt werden ist dringender Handlungsbedarf von Nöten. Die Fenster sind im Moment mit großen Schrauben verriegelt. Es kann in diesen Räumlichkeiten keine ordentliche Belüftung der Klassenräume stattfinden. Hinweise und Forderungen: 4. Die desolaten Fenster an der Brüder-Grimm-Schule sind umgehend zu erneuern, bevor die Frage der Betriebserlaubnis gestellt wird. Die Schülerzahlen an der Theodor-Körner-Schule steigen stetig an. Ab dem kommenden Schuljahr wird diese laut SEP schon 4-zügig, obwohl dafür nur Kapazitäten da sind, wenn man dem Hort alle Räume wegnimmt. Die Schule befindet sich somit in 100 % Doppelnutzung. Gemeinsamer Schulbezirk: 74. Schule und Ernst-Pinkert-Schule Der Stadtteil wächst rasant, ganze Straßenzüge wurden bzw. werden derzeit saniert. Eine sachliche Betrachtung des Schulentwicklungsplanes für die Ernst-Pinkert-Schule ist nur auf der Grundlage der Planungssicherheit für das Gebäude ll möglich. Hinweise und Forderungen: 5. Planungssicherheit für die Einbindung des Gebäudes ll zu einem modernen Schulkomplex mit angemessenen Raumverhältnissen für Schule und Hort. Seite 29 von 57 6. Sanierung des Gebäudes ll, welches sich derzeit in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet. Der im Schulnetzplan vorgesehene Termin (Inbetriebnahme zum Schuljahr 2019/20) zur Nutzung des Gebäudes ll erscheint aus jetziger Sicht unrealistisch. 7. Der derzeitige bauliche Zustand der Turnhalle entspricht nicht den Anforderung für einen ordnungsgemäßen Sportunterricht sowie die Sicherstellung von weiterführenden Aktivitäten (AG's). Die Turnhalle ist von ihrer Größe her nicht ausgelegt für die prognostizierten Schülerzahlen. 8. Die Außenanlagen des Schulkomplexes müssen sowohl bezüglich der nutzbaren Größe als auch bezüglich der Unfallsicherheit angepasst werden. 9. Der Schulweg muss zeitnah mit einem Fußgängerüberweg über die Martinstraße sowie Halteverboten im Kreuzungsbereich sicherer gestaltet werden. 10. Die sanitären Anlagen müssen den steigenden Schülerzahlen entsprechend angepasst werden. Dies betrifft die Kapazität und besonders deren baulichen Zustand. Die 74. Schule ist teilsaniert. Sie wird mit 3,5 Zügen ausgewiesen. Lt. SEP sind die Kellerräume nicht nutzbar, jedoch wird sie im Text auf max. 3 Züge ausgewiesen. Tatsächlich hat die Schule bereits eine 3-Zügigkeit erreicht (davon je eine Sportklasse) und ist zusätzlich mit 2 DaZ-Klassen belegt. Das bedeutet, dass die maximale Kapazität bereits überschritten wird. Die vorhandene Turnhalle ist teilsaniert. Es ist fraglich, ob die Erweiterung der Schulkapazität auch für die Hallennutzung ausreicht. Hinweise und Forderungen: 11. Prüfung der tatsächlichen Kapazitäten der Turnhalle im Hinblick auf die Erweiterung der Ernst-Pinkert-Schule von 2- auf 4-Zügikeit. Mit aktuell 23 Klassen ist die Kapazitätsgrenze bereits überschritten. Die verzögerte Fertigstellung des 2. Gebäudes in der Martinstraße kann die benötigten Kapazitäten für maximal ein Jahr abdecken. Hinweise und Forderungen: 12. Unter Beachtung der ansteigenden Kapazitäten ist die Planung und Einrichtung eines zusätzlichen Schulstandortes im Schulbezirk Ost (Bereich Anger-Crottendorf) dringend notwendig. Zu den Oberschulen im Schulbezirk: Die Turnhalle in der August-Bebel-Schule weißt derzeit eine Berechnung mit drei Wochenstunden Sport pro Woche lt. Stundentafeln auf. Bisher wurde diese Turnhalle von der 125. Oberschule und der Grundschule gemeinsam genutzt. Laut Schulnetzplan ist für August-Bebel-Schule eine Kapazitätserweiterung auf 4 zügig ab 2018/2019 geplant. Auf Grund der bereits vorhandenen Überbelegung der benachbarten W.-Busch-OS wird die Vierzügigkeit aber voraussichtlich im Jahr 2017/2018 greifen. Aus diesen Gründen (Kapazitätserweiterung an Gs und OS) ergibt sich für die Nutzung der Turnhalle bereits ab dem Schuljahr 2017/2018 eine durchschnittliche tägliche Nutzungszeit von 14,4 Stunden pro Tag. Die Ganztagsangebote sind bei dieser Berechnung nicht eingerechnet. Seite 30 von 57 Durch die geplante Erweiterung der Georg-Schumann-Oberschule auf 4-Zügigkeit ergibt sich für das Schuljahr 2018/2019 eine durchschnittliche Nutzungsdauer der vorhandenen Turnhalle von 10 Unterrichtstunden täglich. Für das Schuljahr 2019/2020 ergibt sich eine durchschnittliche tägliche Nutzungsdauer von 11h. Ganztagsangebote und die Nutzung der Turnhalle durch die beiden Klassen des " Produktiven Lernen" wurde bei der Berechnungen nicht berücksichtigt. Aktuell hat auf Grund der Größe des Speiseraums rechnerisch nur jedes 9 Kind an der GeorgSchumann-Schule die Möglichkeit Mittag zu Essen. In den Folgejahren wird es aufgrund der Kapazitätserweiterung, bei der der Speiseraum nicht berücksichtigt wird jedes 10. Kind sein. Wir erlauben uns Ein weitere Anmerkung zur Georg Schumann Oberschule, die nach Planung im Schuljahr 2020/2021 mit 2,5 Zügigkeit auf den Franz-Campus ziehen soll: Der Schulentwicklungsplan spricht von 1,5 Klassen die im Raumsystem verbleiben. Das Raumsystem soll als Außenstelle geführt werden. Zwischen beiden Schulgebäuden liegt ein Fußweg von 20 min. Ein Raumwechsel zwischen den Standorten wird den Schülern in ihrem Tagesablauf nur schwer möglich sein. Das Raumsystem besteht aus 8+1 Klassenräumen, bietet aber nach jetzigen Stand weder Fachkabinette noch einen Speiseraum. Abzusehen ist außerdem das die bereits knappen Turnhallenkapazitäten des Franz-Campus für die hinzukommende 2,5 zügige Georg Schumann Oberschule nicht ausreichen werden. Hinweise und Forderungen: 13. Sowohl die Turnhallenplanung, als auch die Planung des Speiseraums, der es allen Kindern ermöglicht – in einem Schulalltag bis 17Uhr – Mittag zu essen, sollten ZWINGEND in den SEP aufgenommen werden. Seite 31 von 57 Stadtbezirk Süd-Ost 31. Grundschule Die Tabelle (S. 40) „Entwicklung der Gesamtklassenzahl an den öffentlichen Grundschulen“ ist zur 31. Grundschule wie folgt bestückt: Kapazität in Klassen 8 2016/17 Ist 8 2016/17 Plan 8 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 8 10 12 12 12 12 Die Tabelle ist wie folgt zu ändern in Bezug auf die 31. Grundschule: Kapazität in Klassen 8 2016/17 Ist 8 2016/17 Plan 8 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 8 8 8 10 12 12 Die maximale Klassenkapazität ist bereits erreicht. In dem jetzigen Bestandbau sind weitere Schulklassen nicht einführbar. Es wird darauf hingewiesen, dass es diesbezüglich auch brandschutzrechtliche Bedenken gibt, da das obere Schulgeschoss lediglich über eine insgesamt bereits für den aktuellen Bedarf zu schmale Treppe erreichbar ist, so dass die im Brandfall ausreichend schnelle Gebäuderäumung bei der sich aus einer Klassenkapazitätserhöhung ergebenden größeren Schülerzahl nicht durchführbar wäre. Die Gesamtklassenkapazität kann daher erst ab dem Schuljahresbeginn 2020/21 auf „10“ erhöht werden, da zu diesem Zeitpunkt der Ersatzneubau zugesagt ist. In den Folgejahren wäre auch eine darüber hinausgehende Kapazitätserhöhung von +2 Klassen jährlich auf bis zu 16 Klassen möglich. Hinweise und Forderungen: 1. Auf Seite 43 heißt es, der Schulneubau mit Dreifelder-Sporthalle soll 2021 fertiggestellt werden. Richtig wäre zu Beginn des Schuljahres 2020/21. (Nach dem derzeitigen Planungsstand erfolgt die Fördermittelantragstellung in diesem Jahr. Der Fördermittelantrag würde daher im Frühjahr 2018 bewilligt werden. Von einer Bauzeit von 18 Monaten ist auszugehen, so dass ein Termin Schuljahresbeginn 2020/21 auf jeden Fall realistisch erscheint.) 2. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Klassenkapazitätserweiterung der 31. Grundschule erst mit Bezug des Ersatzneubau möglich ist. Franz-Mehring-Schule Die Franz-Mehring-Grundschule verfügt über eine Kapazität von vier Zügen. Aufgrund brandschutztechnischer Grenzen ist laut Schulentwicklungsplan eine (auch zeitlich begrenzte) Überbelegung nicht realisierbar. Die geplanten Maßnahmen im Stadtbezirk Südost werden durch uns befürwortet, jedoch wird es erhebliche Probleme geben, sollten die Maßnahmen an der Fritz-Baumgarten-Schule zeitlich nicht wie vorgesehen, abgeschlossen werden, da ab Schuljahr 2018/19 die Entwicklung der Gesamtklassenzahl für die Franz-Mehring-Schule mit 17 Klassen angegeben ist (was ja laut Brandschutz unzulässig ist). Seite 32 von 57 Schule Holzhausen Entsprechend der Schülerzahlen für das Schuljahr 2017/18 werden höchstwahrscheinlich 10 Klassen, wie im SEP aufgeführt, im Schulgebäude geführt werden. Dabei ist zu beachten, dass an der Grundschule Holzhausen die Klassen voll ausgelastet werden.  Integrationskinder, Kinder mit Migrationshintergrund, Kinder mit Krankheiten, die einer besonderen Aufmerksamkeit durch unsere Lehrer erfordern, wie z.B. ADHS, AWVS oder Anfallsleiden können nicht mehr die nötige Aufmerksamkeit erhalten. Insbesondere problematisch wird es, wenn nach dem Schulgesetz bei Integrationsschülern eine Klassenstärke von 25 nicht überschritten werden sollte. Bei Errichtung einer weiteren Klasse müssen Raumkapazitäten zur Verfügung gestellt werden, die dann nicht für den Fachunterricht und die Ganztagsangebote im Rahmen des vormittäglichen Fördern und Fordern zur Verfügung stehen. Es muss bereits in diesem Schuljahr auf Räumlichkeiten im Hort ausgewichen werden. Da es sich hierbei um zwei Gebäude handelt, ist eine optimale Zeitauslastung nicht möglich (Wechsel der Gruppen). Siehe Neufassung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten (Sächsische Ganztagsangebotsverordnung SächsGTAVO) zum Schuljahr 2015/2016 in welcher es heißt:„…Grundschulen werden gebeten, ihre Ganztagsangebote inhaltlich zu reflektieren. Dabei ist darauf zu achten, dass die für Ganztagsangebote zur Verfügung gestellten staatlichen Mittel vorrangig für die Unterbreitung von unterrichtsergänzenden leistungsdifferenzierten Lernangeboten, insbesondere für Maßnahmen zur individuellen Förderung von Kindern mit Entwicklungs-besonderheiten, - Stärkung von übergreifenden Kompetenzen und - Prävention von Schwierigkeiten im Lernen bzw. im Verhalten und ggf. bei sozialen Problemlagen eingesetzt werden. …“) Hinweise und Forderungen: 3. Weiterhin geben wir zu bedenken, dass eine Erhöhung der Kapazität der Schule Holzhausen auf Dauer die Seitens der Stadt geforderte offene Hortarbeit an seine Grenzen bringt. Der Hort verfügt über ein separates Gebäude, welches dringend bautechnisch saniert und erweitert werden muss. Obwohl es eine Integrationseinrichtung ist, fehlt ein entsprechender Integrationsraum und die Garderoben sind völlig unzureichend. Eine seit dem Schuljahr 2016/2017 notwendige Nachnutzung des Hortes von Räumen im Schulhaus lässt sich nicht mit dem Sicherheitskonzept der Schule vereinbaren. Laut „Rahmenplan für sächsische Schulen zur Bewältigung von Bedrohungs- und Amoksituationen“ von 2010 ist dafür zu sorgen, dass Schulen verschlossen sind. Durch die offene Arbeit im Hort ist das nicht gewährleistet. Allgemeine Hinweise und Forderungen: 4. Wir bitten darum, bei der Planung für das Schuljahr 2018/2019 im Auge zu behalten, dass ein neues Wohnviertel in Holzhausen (Stötteritzer Landstraße/ Wiesenblumenweg) mit 50 neuen Eigenheimen entstehen wird, in die potenziell Familien mit schulpflichtigen Kindern einziehen werden.  Die Planung einer weiteren Grundschule sollte in den SEP einfließen. 5. In diesem Zusammenhang wird es der Schule Holzhausen nicht mehr möglich sein, Kinder aus Baalsdorf (zugehörig zum Schulbezirk der Christoph-Arnold- Schule) aufzunehmen (9 Anträge für dieses Schuljahr). Seite 33 von 57 Schule Liebertwolkwitz Für die Schule Liebertwolkwitz ist zu entnehmen, dass sie schon zum jetzigen Zeitpunkt räumliche Defizite (Hort) hat, welche durch einen geplanten Schulanbau - nicht Hortanbau - ausgeglichen werden sollen. Bis zum heutigen Tag gibt es noch keine richtige Zusage für diesen Anbau. Ab 2022 rechnet der SEP mit einem Aufwachsen in die Dreizügigkeit und erwägt einen weiteren Anbau des Anbaus. Hinweise und Forderungen: 6. Es sollte hier gleich ein ausreichend großer Anbau geplant und umgesetzt werden! (statt Anbau vom Anbau) Im Jahr 2014 wurde an der Schule Liebertwolkwitz schon ein Umbau bezüglich der Brandschutzmaßnahmen umgesetzt, wenn hier ein Anbau und dann ein Anbau vom Anbau kommt ist die Belastungsgrenze der Lehrer durch bauliche Maßnahmen nicht zu unterschätzen! Auch die Turnhalle der Grundschule Liebertwolkwitz gibt keine weitere Platzkapazität bei einer steigenden Schülerzahl her. Hinweise und Forderungen: 7. Es sollte zeitnah eine Dreifelder-Sporthalle (zu nutzen für Ober- und Grundschule) errichtet werden, die die wachsenden Schülerzahlen auch noch in 15 Jahren „auffangen“ kann! Zu den Oberschulen im Schulbezirk: Die Geschwister-Scholl-Schule (OS) nutzt die Mensa der Grundschule (Liebertwolkwitz). Gerade die Oberschüler haben auf Grund des Platzmangels massiv Probleme mit den Essenzeiten. Eine gesunde Nahrungsaufnahme ist hier bei den Oberschülern kaum möglich. Viele haben meist nur 5 min Zeit zum essen!!!! Ein Mensaanbau mit Aufstockungsmöglichkeiten wurde damals von Amtswegen abgelehnt. Hinweise und Forderungen: 8. Es sollte geprüft werden wie sowohl an der Oberschule, als auch an der Grundschule einen Mensaanbau umgesetzt werden kann! Ist dies nicht möglich, muss eine Kapazitätserweiterung abgelehnt werden. Seite 34 von 57 Stadtbezirk Süd 9. Schule Laut vorliegendem SEP werden an der 9. Schule derzeit 172 Kinder beschult. Dies ist jedoch FALSCH: Es sind derzeit 225 Schüler. Hier sind über 20 % der jetzt schon in die Schule gehenden Kinder nicht aufgeführt/ vergessen worden. Wie verlässlich sind dann die Prognosen? Hinweise und Forderungen: 1. Die Echt-Geburtszahlen, sowie die an den Schulen tatsächlich befindlichen Schüler sind in den SEP aufzunehmen, die Prognosen anzupassen und gegebenenfalls Schulstandorte auszubauen. Marienbrunner Schule Mit den prognostizierten Schüler und Klassenzahlen dürfte die Marienbrunner Grundschule im derzeitigen Zustand die vorhandenen Kapazitäten spätestens 2020 komplett ausgeschöpft haben. Das heißt Doppelnutzung der Unterrichtsräume durch Schule und Hort. Das freie Hortkonzept wäre damit passé und die Frage die sich noch stellt, wie man gewährleisten kann das die Kinder welche z.B. nach der 4. Stunde Schluss haben, die Kinder im Nachbarraum, welche bis zur 6. Stunde haben geräuschmäßig nicht beeinflussen. Das müsste als logische Konsequenz eine Erhöhung der Anzahl der Erzieher nach sich ziehen. Mit den steigenden Kinderzahlen wird es auch schwierig die Mittagsversorgung der Kinder zu gewährleisten, da die beiden Speiseräume schon jetzt an ihre Grenzen stoßen. Steigende Schülerzahlen heißen auch, eine stärkere Nutzung der sanitären Einrichtungen, welche aus unserer Sicht dringend sanierungsbedürftig sind. Die Turnhalle kommt schon jetzt an ihre Kapazitätsgrenzen, daher müssen die 4. Klassen ab dem neuen Schuljahr ihren Sportunterricht ab der 7. Stunde absolvieren. Die ist zeitlich für eine Grundschule nicht tragbar. Hinweise und Forderungen: 2. Eine Prüfung der Kapazitätserweiterung (damit meinen wir nicht die Wandlung von Hort in Schulräumen) ist dringend notwendig. 3. Prüfung der Kapazitäten der Speisräume, der Turnhalle, sowie der sanitären Einrichtungen – im Hinblick auf steigende Schülerzahlen. Gemeinsamer Schulbezirk 3. Schule/ Schule Connewitz Bei fast allen Stadtbezirken gibt es im vorliegenden SEP eine Tabelle zur Entwicklung der Schülerzahlen in den Eingangsklassen – für den Stadtbezirk Süd (Nordost, sowie Ost und Süd-Ost) fehlen diese. Da sich die Prognose sehr gut ins Verhältnis zu den Geburtenzahlen der jeweiligen Stadtbezirke setzen lassen, helfen diese Daten einzuschätzen wie realistisch die Prognose ist. Die Turnhalle der 3. Schule wird derzeit von weiteren 5 (!!!) Schulen genutzt, tägli cher Sportunterricht bis 18Uhr ist eine Zumutung für jeden Schüler – egal welchen Alters. Die betreffenden Schulen sind: die Schule am Floßplatz, die Lene-Voigt-Schule, die Petrischule, Immanuel-Kant-Schule, Außenstelle Friedrich-Schiller-Schule (Telemann). Hinzu kommt, dass – auf Grund der Wege zur Turnhalle – bei einigen Schulen nur eine effektive Sportzeit von 60 Minuten/ Woche zustande kommt. Seite 35 von 57 Hinweise und Forderungen: 4. Ergänzen der Tabellen „Entwicklung der Schülerzahlen in den Eingangsklassen“ für alle Stadtbezirke. (Eine Einheitlichkeit des SEP für alle Stadtbezirke sollte eine Voraussetzung für einen zukunftsorientierten und nachvollziehbaren Schulentwicklungsplan sein.) 5. Wir fordern eine umgehende Prüfung und Bereitstellung von Flächen, um den Sportunterricht der 5 weiteren Leipziger Schulen schulortnah durchführen zu können. Der zügige Bau (Modulbauweise) von Sportstätten ist unabdingbar. 6. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Klassenkapazitätserweiterung der 31. Grundschule erst mit Bezug des Ersatzneubau möglich ist. Die Entwicklung im Stadtbezirk Süd ist sehr heterogen. Die gemeinsame Darstellung verschleiert die dramatischen Entwicklungen im gemeinsamen Schulbezirk von 3. Schule und Schule Connewitz und führt zu der Annahme, dass eine Nachvollziehbarkeit nicht gewollt ist. Die Grafik auf S. 48 zur Gesamtklassenzahl sollte ab 2018 eine Steigerung der Kapazitäten nur in Zusammenhang mit der Sanierung des Altbaus ausweisen. Andernfalls wird diese Kapazitätserhöhung abgelehnt. Zur Grafik S. 51: Im vorliegenden Schulentwicklungsplan wird von einer Abnahme der Schülerzahlen im SJ 2019/20 ausgegangen. Hier gibt es einen Hinweis auf die neue Grundschule in der BernhardGöhring-Straße warum die Schülerzahlen insgesamt dann abnehmen ist nicht ersichtlich und schon gar nicht nachvollziehbar. Hinweise und Forderungen: 7. Diese Grafik ist zu prüfen und richtig zu stellen. Es fehlt der Bezug auf die vom Stadtrat beschlossene Regelung, dass die 3. Schule ab 2017/18 Schüler für den sanierten Altbau aufnimmt. Damit verschleiert der SEP die Tatsache, dass die offiziellen Planungen momentan vorsehen, die 3. Schule für die nächsten beiden Schuljahre noch mehr über zu belegen, als es momentan schon der Fall ist. Hier stellen sich die Fragen der brandschutztechnischen Bestimmungen (welche maximale Schülerzahlobergrenze kann im Notfall evakuiert werden), reichen Toiletten und die Fläche des Schulhofs aus. Hinweise und Forderungen: 8. Für die 3. Schule sind zu prüfen: Maximale Schülerzahlobergrenze (im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Bestimmungen), reichen Toiletten und die Fläche des Schulhofs und diese Daten offen zu legen. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Dreifelderhalle der 3. Schule von weiteren 5 (!) Schulen genutzt wird /täglich bis 17/18Uhr). Die Anzahl der „Fremdschüler“ sind dem Brandschutzund Evakuierungsplan hinzuzufügen. Zur Thematik der interimsweisen Unterbringung der Klassen für die neue Schule an der Schule Connewitz schweigt sich der SEP aus. Seite 36 von 57 Stadtbezirk Süd-West Gemeinsamer Schulbezirk: Schule am Adler (Grundschule) und 120. Schule Das Schüleraufkommen im gemeinsamen Schulbezirk der 120. Schule und der Grundschule am Adler übersteigt zum heutigen Zeitpunkt deutlich die ausgewiesenen Schülerzahlen für das Schuljahr 2017/18 im Schulentwicklungsplan. Statt 144 sind derzeit 216 Einschüler für beide Schulen angemeldet. Es werden für das neue Schuljahr 2017/18 voraussichtlich 7 Eingangsklassen für beide Schulen erwartet, in den nächsten Jahren könnte sich auch eine noch höhere Klassenzahl anbahnen. Die Räumlichkeiten der Schule am Adler sind momentan mit Zweizügigkeit ausgeschöpft. Diese realisiert derzeit ein Projekt zur integrativen Beschulung einer Schülergruppe im Schwerpunkt Lernen. Dafür wird der einzige momentane Nichtklassenraum genutzt, der aber ebenso als Kunstraum für die restlichen Stunden benötigt wird. Für die Unterbringung des Personals und der Unterrichtsmittel reichte das ehemalige kleine Lehrerzimmer (24,2 m²) nicht mehr aus und war auch sicherheitstechnisch (12 Sitzplätze möglich, 17 nun erforderlich, hohe Stolpergefahr, Brandschutz) nicht mehr zu verantworten. Deshalb muss für das Lehrerzimmer sowie die Unterrichtsmittel derzeit ein Unterrichtsraum genutzt werden. Der 24,2 m² große Raum steht nun dem Schulsozialarbei ter zur Verfügung, der seit diesem Schuljahr an der Schule am Adler tätig ist. Der Bedarf an Schulsozialarbeit ist in diesem Einzugsgebiet überdurchschnittlich hoch und somit dringend erforderlich, um zahlreichen Problemlagen entgegenzuwirken und Unterstützung anzubieten. Außerdem werden an der Schule Am Adler momentan 19 Schüler integrativ beschult. Es stehen keine weiteren Räumlichkeiten zur individuellen Förderung zur Verfügung. Erschwerend in der Organisation des Schulbetriebs ist die gemeinsame Nutzung von Räumen mit der Oberschule. Die Turnhalle steht der Grundschule für Sportunterricht nur mit 12 Stunden zur Verfügung. Der tatsächliche Bedarf liegt bei Zweizügigkeit mit acht Klassen bei 22 Stunden. Die restlichen Sportstunden werden derzeit stark planaufwendig in Schülergruppen in einem kleinen Turnraum im Erdgeschoss mit weiteren 20 h bei erforderlicher Klassenteilung wegen der zu geringen Raumgröße realisiert. Auf Grund der beengten Raumlage können nicht alle Bereiche des vorgegebenen Lehrplans erfüllt werden. Dies trifft auch auf den Musikunterricht zu. Hinweise und Forderungen: 1. Es ist unbedingt zu prüfen wo (in fußläufiger Nähe) eine weitere Sporthalle zu errichten ist und diese zeitnah fertig zu stellen. Andernfalls wird eine weitere Erhöhung des Schüleraufkommens in beiden Schulen (OS Am Adler, Grundschule am Adler) abgelehnt. In der Schule am Adler befinden sich Toiletten nur im Erdgeschoss. Da die Grundschüler in der zweiten und dritten Etage untergebracht sind, haben sie sehr lange Wege zurückzulegen und ein pünktlicher Unterrichtsbeginn wird so oft erschwert. Hinweise und Forderungen: 2. Die tatsächlichen Kapazitäten der Grundschul-Toiletten sind zu prüfen und gegebenenfalls (durch Um- bzw. Anbau) anzupassen. 3. Damit ist die zeitnahe Umsetzung des vierzügigen Schulneubaus in der Rolf-AxenStraße mit Sporthalle dringend erforderlich. Seite 37 von 57 60. Schule Die Berechnung im SEP der Schülerzahlen berücksichtigt nicht ausreichend die Bebauungsgebiete der Wohnumgebung in Knautkleeberg - Knauthain, Rehbacher Straße, Thomas-Müntzer- Siedlung, Angersiedlung sowie Hartmannsdorf. Gerade werden neue Gebiete erschlossen. Damit ist mit einem kontinuierlichen Zuwachs zu rechnen. Ob eine Dreizügigkeit für den Schulstandort dauerhaft ausreicht, ist anzuzweifeln. Gerade in den Einfamilienhäusern ist mit einer überdurchschnittlich hohen Anzahl von Kindern zu rechnen. Hinweise und Forderungen: 4. Die Einkalkulierung von – jetzt schon bekannten – Erschließungen (Wohnraum) ist unbedingt einzukalkulieren (spricht doch selbst der städtische OBM davon, dass wir zukünftig 750 000 Einwohner haben werden. Die genannten Maßnahmen für die 60. Schule lediglich in die mittelfristige Planung aufzunehmen, ist nicht akzeptabel. In vorangegangenen Planungen sollte die Umgestaltung der Schule bereits 2012 abgeschlossen sein. Der Handlungsbedarf ist dringend gegeben, da bereits ab dem Schuljahr 2017/2018 die Dreizügigkeit der Schule definitiv erreicht werden wird. Offiziell ist dies eine 2,5zügige Schule. Hinweise und Forderungen: 5. Wir erwarten, dass der Baubeginn für den geplanten Anbau 2018 unbedingt eingehalten wird. Für die Fluchtwegsicherung im Brandfall gilt für drei allgemeine Unterrichtsräume eine max. Schülerzahl von 24 (im SEP sind es nur 2). Die Nutzung des (externen) Hortes als Unterrichtsräume für eine Dauer von drei Schuljahren ist inakzeptabel für das Platzproblem, da die Bedingungen im Hort keinesfalls den Standards entsprechen. Hinweise und Forderungen: 6. Notwendig wäre hier eine Lösung am Schulstandort. Die Schulleitung und die Elternvertreter werden auf eine solche Lösung hinarbeiten. Vorstellbar wäre ein temporäres Raumkonzept für zwei Klassenräume, was mit einer Aufstockung des bereits bestehenden Containerbaus für den Speisesaal realisierbar wäre. 7. Die Weiterentwicklung und Sanierung des bereits bestehenden Schulgebäudes in der Seumestraße wurde im SEP völlig außer Acht gelassen. Eine verlässliche und umfassende Planung ist unbedingt notwendig. Weitere Entwicklung im Stadtteil: Gerade werden im Stadtteil mehrere neue Baugebiete für Eigenheime geschaffen und bei anhaltendem Wachstum der Stadt Leipzig wird gerade in diesem Stadtteil ein enormer Zuzug zu erwarten sein. Dies abzufedern ist zum Einen über die Erweiterung der bestehenden 60. GS möglich und notwendig. Zum Anderen ist die bereits im SEP erwähnte Planung für eine neue Grundschule im Stadtteil unbedingt voranzutreiben, um für kommende Bevölkerungszuwächse gewappnet zu sein. Hinweise und Forderungen: 8. Diesbezüglich muss schnellstmöglich entweder eine Planungssicherheit für die Weiterentwicklung der 60. Grundschule, u.U. bis zur Vierzügigkeit (falls möglich) oder Seite 38 von 57 für den im SEP auf den Seiten 58/59 erwähnten Neubau einer weiteren Grundschule geschaffen werden und ein geeignetes Grundstück erworben werden. Die Entwicklung der neuen Baugebiete mit den erwartbaren überdurchschnittlichen Kinderzahlen ist dabei ständig zu beobachten und zu bewerten. Zu den weiterführenden Schulen im Stadtbezirk: Auch in diesem Betrachtungsfeld möchten wir als jetzige Eltern in Vertretung zukünftiger Eltern unseren Unmut über die infrastrukturellen Gegebenheiten des Stadtteils äußern. Für die Kinder in Knauthain- Knautkleeberg, Hartmannsdorf, Rehbach und Knautnaundorf kommen als weiterführende Schulen aus tatsächlichen Gesichtspunkten heraus lediglich die Johannes- Kepler- Schule (Gymnasium) und die 56. Oberschule in der Dieskaustraße in Betracht. Diese beiden Schulstandorte sind laut SEP bereits jetzt an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt und vor allem auch nicht erweiterbar. Sämtliche Schulplanungen für Erweiterungen und Neubauten im weiterführenden Bereich beziehen sich auf Standorte, welche für Kinder im genannten Stadtteil mit einem erheblich längeren Schulweg verbunden wären. Gerade im Bereich der Gymnasien ist bereits jetzt nicht mehr gewährleistet, dass auch theoretisch gesehen jedes Kind im Kepler- Gymnasium unterkommen könnte. Bereits jetzt gibt es Kinder, die jeden Tag, u.a. auch durch eine ungenügende Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, über zwei Stunden damit verbringen in die Schule und wieder nach Hause zu fahren. Beispiele dafür können jederzeit konkret benannt werden. Dieser Zustand ist für eine Stadt wie Leipzig geradezu lächerlich. Wir haben ernsthafte Sorge, dass auch in der Zukunft solche Beispiele an der Tagesordnung sein werden, da eine Ballung der Schulstandorte in Zentrumsnähe zu verzeichnen ist. Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum Schulen immer nur in Richtung Zentrum der Stadt gelegt werden. Deshalb plädieren wir für eine Überprüfung der Schulwege für weiterführende Schulen im Bereich Leipzig- Südwest mit dem Ziel, daraus Schlussfolgerungen für günstigere Standorte weiterführender Schulen zu ziehen, welche den Kindern entgegenkommen. Hinweise und Forderungen: 9. Im Stadtbezirk Süd-West müssen unbedingt neue Schulstandorte für weiterführenden Schulen (Oberschulen und Gymnasien) erschlossen (erworben) und zeitnah gebaut werden. Gemeinsamer Schulbezirk Erich-Zeigner-Schule (EZS) und Hensel-Schule Fanny- Die EZS hat eine Richtkapazität von 4 Zügen. Es ist jedoch zu bedenken, dass die Anzahl von schulpflichtigen Kindern trotz Entspannung durch die Gründung der zweizügigen Fanny-HenselSchule (FHS) in unserem Bezirk weiterhin steigt. Bis zur Entscheidung, ob in der Gießerstraße eine neue Schule gegründet wird, ist von Seiten der EZS die Vakanz einer Fünfzügigkeit gegeben. Wir begrüßen den Lösungsvorschlag für die Flächendefizite bezüglich der Turnhalle und die angekündigte Bereitstellung einer zusätzlichen Sporthalle in Form eines Neubaus sehr. Dieser Neubau ist zwingend und dringend erforderlich. Auf Grund der Größe der Grundschule muss die alte Sporthalle der Schule in der Weißenfelser Straße jedoch unbedingt weiter erhalten bleiben, da der Sportunterricht ansonsten wiederum nicht abgedeckt werden kann. Seite 39 von 57 Hinweise und Forderungen: 10. Alternativ sollte das zu enteignende Grundstück unbedingt auch auf den Bau einer Dreifelderhalle geprüft werden. Dies würden wir als Eltern – im Sinne unserer KInder sehr begrüßen. Seite 40 von 57 Stadtbezirk West 90. Schule Die 90. Schule wird einzügig geführt. Das Schüleraufkommen in den Eingangsklassen zeigt, dass bereits ab dem Schuljahr 2018/2019 die Zweizügigkeit in den Eingangsklassen zu erwarten ist. Damit wäre die Aufnahmekapazität der 90. Grundschule raumplanmäßig ausgeschöpft. In den kommenden Jahren wird so ein akutes Problem in der Raumkapazität der 90. Schule und im Hortbereich forciert. Die Hortkinder werden von zwei in der Nachbarschaft liegenden KITAEinrichtungen, welche in freier Trägerschaft sind, aufgenommen. In beiden Einrichtungen stehen jeweils maximal 40 Hortplätze zur Verfügung und diese Belegung wird bereits im Schuljahr 2017/2018 erreicht werden. Das heißt, dass nicht jedem Kind ein Hortplatz zur Verfügung stehen wird. Hinweise und Forderungen: 1. Die Erweiterung der Kapazität der 90. Schule durch Übernahme des gesamten Hauses in der Garskestr. 21 ist unabdingbar. Der Hort könnte dann wieder ins Schulgebäude einziehen und von der Stadt übernommen werden. Die Erweiterung des Grundschulbezirkes für die 90. Schule kann somit zur Entlastung der 91. Schule führen. (Der Grundschulteil und das Betreuungsangebot des FÖZ für Erziehungshilfe, könnten nach Prüfung der Raumkapazität des Haupthauses Garskestr. 19, dort einziehen und es könnte eine gemeinsame Nutzung erfolgen.) Gemeinsamer Schulbezirk Joachim-Ringelnatz-Schule und 85. Schule In der Joachim-Ringelnatz-Schule muss für eine geforderte 4-Zügigkeit, sowie Erweiterung der DAZKlasse, der Speiseraum/Küche unbedingt vergrößert werden, außerdem wird eine größere Sporthalle gebraucht, sowie genügend Toiletten auf allen Etagen. Aufgrund der Lage in einem Brennpunktbezirk, sowie die Zunahme der Integrationskinder, vor allem mit emotional -sozialer Schwäche wird dringend ein Schulsozialarbeiter gebraucht. Hinweise und Forderungen: 2. Es ist unbedingt zu prüfen wo (in fußläufiger Nähe) eine weitere Sporthalle zu errichten ist und diese zeitnah fertig zu stellen. Andernfalls wird eine weitere Erhöhung des Schüleraufkommens in der J.-R.-Schule abgelehnt. 3. Der Speiseraum muss vergrößert/ angebaut werden, um gesundheitlichen und hygienischen Bestimmung zu entsprechen. 4. Die derzeitige Kapazität der Toiletten ist zu prüfen (für wie viele Kinder sind diese ausgelegt), die Zahlen bekannt zu machen und umgehend eine Erweiterung bzw. Neubau von Toiletten zu veranlassen. 5. Die Stellenbeschaffung eines Schulsozialarbeiters (soziale Brennpunktschule, Vorbereitungsklassen – DaZ) ist unabdingbar und zwingend notwendig, um Chancengerechtigkeit für ALLE Kinder zu gewährleisten und eine Bildungsatmosphäre zu schaffen, welche die Kinder und Lehrer entlastet. In unmittelbarer Nachbarschaft zur 85. Schule stehen leere Gebäude, aber eine Sanierung/ Erwerb etc. beginnt nicht. Seite 41 von 57 Hinweise und Forderungen: 6. Wir erbitten eine zeitnahe Findung eines geeigneten Objektes/ einer Fläche und anschließend einen genauen Zeitplan des Schulneubaus. Grundschulen, haben weniger Zeit – die Kinder sind schon geboren (vom Zuzug mal ganz abgesehen). Die von der 85. Schule genutzte Turnhalle wird nur angemietet und mit der 84. Oberschule geteilt. Adäquater Sportunterricht ist nur unzureichend möglich, Stunden müssen geteilt werden oder es finden nur 45 Minuten Sportunterricht statt. Hinweise und Forderungen: 7. Es muss eine neue Turnhalle gebaut werden! Die Findung eines geeigneten Standorts sollte noch vor den Sommerferien 2017 stattfinden, da die Planung und der Bau selbst ohnehin schon sehr viel Zeit beanspruchen – der Bedarf allerding schon jetzt unzureichend abgedeckt ist. 91. Schule Die 91. Schule wird ab dem SJ 2017/18 4zügig geführt, obwohl nur 3,5-Zügig ausgelegt. Laut der Prognose im SEP wird es bei der 4-Zügigkeit auch in den nächsten Jahren bleiben. Hinweise und Forderungen: 8. Eine brandschutztechnische Prüfung, wie viel Kinder im Brandfall evakuiert werden können und damit maximal von der 91. Schule aufgenommen werden können ist zwingend erforderlich. Es liegen für 2017/18 derzeit 93 statt der im SEP berechneten 85 Anmeldungen vor. Die Kapazitätsgrenzen sind bereits jetzt erreicht. Gehandelt werden muss sofort, da der Platz für weitere Klassen einfach nicht vorhanden ist. Hinweise und Forderungen: 9. Da es keinen Neubau in absehbarer Zeit geben wird, bitten wir um Container. Stellflächen wären in der Nähe der Schule genügend vorhanden. (Vielleicht kann man auch alte KiTa Gebäude in der Umgebung renovieren und für den Hort nutzbar machen? So könnt man den Hort auslagern und die dringend gebrauchten Räumlichkeiten wären verfügbar.) 10. Die Größe des Schulhofs ist – für die Anzahl der Kinder – unzureichend. Eine Vergrößerung ist zwingend notwendig! Die Sporthalle ist ebenfalls an ihrer Auslastungsgrenze. Dies muss für die Aufnahme weiterer Klassen unbedingt berücksichtigt werden. Inklusion und Integration wird durch den Platzmangel extrem erschwert. Es ist schlicht nicht möglich, in den kleinen Klassenräumen didaktische Vielfalt zu bieten. Das geht auf Kosten von schwächeren und stärkeren Schülern, da es nicht möglich ist, individuell auf Bedürfnisse einzugehen. Die Lehrer kommen dadurch ebenfalls an ihre Belastungsgrenze. Seite 42 von 57 Gemeinsamer Schulbezirk 78. Schule und 100. Schule Für die 78. Schule wird im vorliegenden SEP ein Neubau für 2019 prognostiziert. Weiterhin wird auf Seite 74 erwähnt, dass ab 2023 eine weitere 3,5zügige Grundschule benötigt wird. Da noch unklar ist für welchen Zeitraum der SEP gelten soll (3-5 Jahre) fordern wir: Hinweise und Forderungen: 11. Jetzt schon die Suche und Findung eines geeigneten Standorts. Die Planung und der Bau selbst werden so viel Zeit in Anspruch nehmen (4-6 Jahre), dass dies unmöglich erst im nächsten SEP geplant werden kann! Seite 43 von 57 Stadtbezirk Alt-West 172. Schule Bereits im kommenden Schuljahr wird in den neuen ersten Klassen der 172. Schule die 5-Zügigkeit erreicht. Immer mehr Räume gehen in die Doppelnutzung. Platz für individuelles Fördern, Integration der Kinder der Vorbereitungsklasse DaZ und Inklusion behinderter Kinder wird zunehmend schwerer. Mit den DaZ-Schülern übersteigt die 172. Schule jetzt schon den gesetzlich zulässigen Klassenteiler in den jetzigen ersten Klassen. Hinweise und Forderungen: 1. Die bauliche Erweiterung des Gebäudes der 172. Schule wäre durch die Reaktivierung des ehemaligen Berufsschulteils in der Rietschelstraße möglich. Wir fordern eine Prüfung des Selben! 157. Schule Die 157. Schule hat keinen Elternrat, insofern ist eine Stellungnahme der Schulkonferenz zu erwarten weltfremd. Eine Stellungnahme der Schulleitung spiegelt immer nur eine Meinung aus Schulsicht wieder, nicht jedoch eine, welche ein Schulkonferenzbeschluss (Lehrervertreter und Elternvertreter) einfordert. Hinweise und Forderungen: 2. Eine komplette Aus- bzw. Umlagerung der 157. Schule wird entschieden abgelehnt , da es in Leutzsch, dann keine Grundschule mehr gäbe. Man bedenke an dieser Stelle, dass der SEP an verschiedenen Stellen darauf verweist, eine „Schulverlagerung“ in Richtung ehemaligem Uhlandgymnasium zu verlagern: laut SEP kann die 172. Schule dort hin ausweichen, die gesamte 157. Schule ebenfalls, die zukünftige Ratzelschule führt dort ihr Interim, ebenfalls die zukünftige Karl-Heine-Schule – 3 Schularten unter einem Dach – Gemeinschaftsschulen werden abgelehnt. Eine sehr fragwürdige Umsetzung – man stellt sich ebenfalls die Frage, wie groß die ehemalige Uhlandschule nun ist – im Vergleich zu den 1990er Jahren! 46. Schule Die 46. Schule lehnt den SEP in seiner derzeitigen Fassung in ihrer Schulkonferenz einstimmig aus folgenden Gründen ab:  Die 46. Grundschule verfügt über eine Richtkapazität von 4 Zügen – schon jetzt ist diese überschritten (ab 2018/19 schon 5(!) zügig) – nicht wie in den Fassungen von Januar und Mai 2017 erst ab 2022 – eine weitere Erhöhung ist aus folgenden Gründen abzulehnen bzw. zu prüfen: o Der Hort soll zu 50 % „eigene Räume“ haben und nur zu 50 % in Doppelnutzung mit der Schule gehen (Seite 6 SEP)  Wie kann dies zukünftig gewährleistet werden? (Dazu schweigt sich der SEP/ SEP aus – da es sich jedoch um eine Planung handelt, sollte dies auch mit geplant werden) – eine Doppelnutzung von Räumen führt immer zu einem Qualitätsverlust der pädagogischen Arbeit, sowie einer Einschränkung der Angebote im Hort (gerade die Mehrzahl der Kinder im Einzugsgebiet der 46. Schule bedürfen aber Angebotsvielfalt, da sie häufig aus Seite 44 von 57   sozial schwachen Familien kommen und/ oder von morgens 7Uhr bis 17Uhr in der Schule verweilen)! o Mit Schreiben vom 24.02.2016 (!) fragte der Elternrat der 46. Schule beim Gebäudemanagement (Hr. Sailer) an, für wie viele Kinder die Toiletten der 46. Schule insgesamt zulässig sind – eine hinreichende Antwort dazu, gibt es bis heute nicht  zur Planung gehört jedoch auch, dies zu wissen und dann zu berücksichtigen o Ebenfalls spielt der Brandschutz, sowie die zeitgebundene Evakuierung eines Schulgebäudes für den Kapazitätsrichtwert eine Rolle – für welche maximale Schüleranzahl gilt dieser an der 46. Schule? Die 46. Schule beschult derzeit 2(!) DAZ-Klassen (Vorbereitungsklassen), nicht wie in der Fassung vom 26.01.2017 nur eine – wurde leider auch in der Fassung vom Mai 2017 nicht geändert die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2017/18 sind in der vorliegenden Fassung mit 102 Erstklässlern benannt, es liegen jedoch 160 Anmeldungen vor (das sind 6, statt 4 Klassen) Die zukünftige Planung/Überlegung eines gemeinsamen Schulbezirks der 46. Schule mit der 172., 157., sowie der Grundschule in der Gießerstraße (lt. Medien: Fertigstellung 2017) ist abzulehnen (es entstehen hier für Grundschüler unmögliche Wege). Am Lindenauer Hafen entstehen zeitnah knapp 70 Wohnungen, dieser soll ans Einzugsgebiet der 90. Schule angeschlossen werden, welche schon jetzt keine Kapazitäten mehr hat. Hinweise und Forderungen: 1. Die Information, dass die Grundschule in der Gießerstraße eine 4zügige wird, ist schlichtweg falsch. Der SEP ist dahingehend anzupassen, dass die betreffende Schule höchstens eine 2zügige wird – der Baubeginn und damit auch die Fertigstellung derzeit ungewiss ist – es ist mit dieser Schule weiterhin nicht zu rechnen. GS Böhlitz-Ehrenberg Die Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg nutzt noch immer 5 Räumer an der örtlichen Oberschule, eine Klasse befindet sich im abzureißenden Altbau. Dies kann unmöglich eine Dauerlösung in einem Schulentwicklungsplan sein! Hinweise und Forderungen: 2. Der zweite Bauabschnitt für die Schule Böhlitz-Ehrenberg muss zwingend zeitnah realisiert werden! 3. Klärung der Eigentümerfrage des „Schulgartens“ – dieser wird vom Hort für die Schulgarten AG genutzt (die Eigentümerfrage ist jedoch ungeklärt). (Hier ist vorzuschlagen das Gelände zu erwerben und als Hort und Schulhof umzugestalten, da die Freispielfläche (Fußballkleinfeld) einer gemeinsam genutzten Mensa (mit OS) weichen soll und die Spielfläche sich weiter verkleinert.) 4. Dringender Bedarf eines Schulsozialarbeiters/ Schulbetreuers (derzeit keinen einzigen – der Bedarf ist jedoch groß). Seite 45 von 57 Grundschule Gundorf Sowohl die Elternschaft als auch die Lehrerschaft der Grundschule Gundorf begrüßen ausdrücklich die Beibehaltung des eigenständigen Schulbezirks mit dem Einzugsgebiet der Ortsteile Gundorf und Burghausen. Damit wird den kommunalen Planungsgrundsätzen, die Sicherheit und Zumutbarkeit der Schulwege bei Grundschulen besonders zu beachten, den Zielvorgaben des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) mit der Forderung nach wohnortnaher Grundschulversorgung wie auch dem Motto „Kurze Füße – kurze Wege“ Rechnung getragen. Neben der Bereitstellung von genügend Klassenräumen ist für die Gundorfer Schüler noch wichtiger, dass im Zusammenhang mit den Bautätigkeiten die seit Jahrzehnten bestehende Turnhallenproblematik gelöst wird sowie auch die rund 20 Jahre alten Sanitärcontainer auf dem Hof durch hygienische Anforderungen entsprechende Sanitätsräume im Haus ersetzt werden. Deshalb ist es von hoher Wichtigkeit, dieses Ziel kurzfristig umzusetzen. Zu dem Realisierungszeitraum findet man im SEP leider keine Aussagen. Hinweise und Forderungen: 5. Umsetzung der geplanten (und im Haushaltsplan verankerten) Schulsanierung mit Erweiterung auf 1,5 Zügigkeit, damit in diesem Zusammenhang Toiletten im Hauptgebäude und der Turnraum/ die Turnhalle geschaffen werden können! Auf Grund der fehlenden Turnhalle an der Schule Gundorf findet der Sportunterricht von etwa März bis Oktober auf dem Außensportgelände statt und stellt auf Grund der unbefriedigenden Raumsituation während des Winterhalbjahres den elementaren und unabdingbaren Kern des Sportunterrichtes an unserer Grundschule dar. Das Gelände ist von der Schule durch eine zweispurige Straße sowie Straßenbahngleise getrennt. Auf dem Gelände gibt es keinerlei sanitäre Eirichtungen, die es den Kindern ermöglicht, selbstständig ohne Begleitung ihren Bedürfnissen nachzukommen. Somit steht die Sportfachlehrerin regelmäßig vor dem Problem, den Schulunterricht für alle Schüler unterbrechen zu müssen, um mit den Schülern, die zur Toilette müssen, die unübersichtliche Einfahrtsschneise der Straßenbahnwendeschleife und die Straße zu überqueren, um sie zu den Sanitärcontainern auf dem Schulhof zu bringen. Der Zeitverlust während der Sportstunde ist durch nichts ausgleichbar, für die Kinder summiert sich immer und immer wieder die fehlende Unterrichts/Trainingszeit. Dies stellt eine Ungleichbehandlung der Kinder der Schule Gundorf in Sachen Schulsportqualität und -kontinuität innerhalb der Stadt Leipzig dar. Hinweise und Forderungen: 6. Deshalb fordern wir die zeitnahe (Beginn 2017/18) Errichtung von Toiletten auf dem Außensportgelände der Schule Gundorf und dessen Verankerung im Schulentwicklungsplan. Nachbarschaftsschule Die Nachbarschaftsschule ist eine Gemeinschaftsschule, welche Grund- und Oberschule vereint und welcher ein pädagogisches Konzept zu Grunde liegt (bspw. eine Hortbetreuung bis zur Klasse 6). Hinweise und Forderungen: 7. Eine entsprechende Berücksichtigung im SEP wäre wünschenswert und zwingend erforderlich. Seite 46 von 57 Zu den Oberschulen im Schulbezirk: Geplant ist der 5-zügige Ausbau der Oberschule Georg-Schwarz-Straße über 2 Gebäude (jetzige 157. Und OS). Die aktuellen Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr liegen an der OS bei 60 Schüler, was eine 3-Zügigkeit zur Folge hat. Sehr weite Schulwege sind für Oberschüler nicht empfehlenswert. Der Ausbau bedeutet in jedem Fall, dass weitere Fachkabinette geschaffen werden müssen, um den Fachunterricht abzudecken. Ob eine einzige Straßenbahnlinie zu Unterrichtsbeginn die hohen Schülerzahlen aufnehmen kann, ist ebenfalls anzuzweifeln. Eine Ausdehnung über 2 Schulgebäude ist dem Schulklima auf keinen Fall zuträglich, da durch die so entstandene Aufteilung die Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern gestört werden dürften Zu den Gymnasien im Schulbezirk: Tatsächlich gibt es im Schulbezirk nur ein Gymnasium, die Robert-Schumann-Schule. Mit 172 Anmeldungen für das kommende Schuljahr 2017/18 sind die Kapazitäten der Schule hochgradig überzeichnet. Ein weiteres Gymnasium fehlt jetzt, nicht erst 2021/22! Da die Robert-Schumann-Schule derzeit schon die Turnhalle der ehemaligen Uhlandschule nutzt, wäre es zwingend notwendig die Uhlandschule wieder als Gymnasium ans Netz zu bringen (ohne sie unkoordiniert anderweitig halbherzig zu verplanen) und im Schuljahr 2017/18 mit mindestens zwei fünften Klassen zu beginnen. (Dazu sei auf das Schreiben des AK Gymnasien vom 17. Mai 2016 verwiesen, in welchem die gleiche Forderung schon kund getan wurde.) Seite 47 von 57 Stadtbezirk Nord-West Wilhelm-Hauff-Schule Die W.-H.-Schule ist im Kontext mit den im Schulbezirk anschließenden Schulen (39.Grundschule, Paul-Robeson-Schule und Alfred-Kästner-Schule) zu betrachten. Laut den Zahlen die der aktuelle SEP zum Anstieg der Schülerzahlen zu Grunde legt, ergibt sich, dass 2 komplette Grundschulen fehlen. Im Plan fehlen die mittelfristigen Lösungsansätze zu den steigenden Schülerzahlen (bis geplante Schulneubauten umgesetzt sind). Hinweise und Forderungen: 1. Die fehlenden Grundschulen sind in den SEP aufzunehmen und im Hinblick auf Standort und Bauzeit zeitnah zu planen, die Termine mitzuteilen, da die Kinder z.T. bereits geboren sind! Für die W.-Hauff Grundschule ist ein Mehrbedarf von 10 Klassen prognostiziert, da die Schule bereits im Schuljahr 2018/19 an die Kapazitätsgrenzen stößt. Es ist nicht ersichtlich innerhalb welches Zeitrahmens der an der Max-Liebermann Straße geplante Neubau umgesetzt werden kann und soll. Im Plan ist lediglich von der Sicherung einer Vorbehaltsfläche die Rede. Wir realistisch erscheint die Umsetzung bis zum Jahr 2020/21? In diesem Jahr soll die Zahl der Schulanfänger von derzeit 72 auf 110 gewachsen sein. Im Kontext des vorgesehenen Neubaus müssten die Schuleinzugsgebiete im Bereich Möckern neu bestimmt werden. Derzeit wird die Schule saniert, in diesem Zuge werden die Toiletten in der 3 Etage zurückgebaut, dies geschieht mit Hinweis auf die derzeitigen Schülerzahlen. Wenn die Entwicklung betrachtet wird erscheint diese Herangehensweise sehr kurzsichtig zu sein. Im Weiteren stellt sich die Frage ob die Kinder sie sich in der zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes für Asylsuchende (an der Max-Liebermann-Str.) aufhalten auch in die örtlichen Grundschulen gehen. Das Gelände der Einrichtung befindet sich im derzeitigen Schuleinzugsbiet der W- HauffSchule. Das würde umfangreiche neue Herausforderungen für die Schule bedeuten, sowohl räumlicher als auch personeller Natur. Hinweise und Forderungen: 2. Der SEP sollte zur Thematik der Kinder (der zentralen Aufnahmeeinrichtung) Stellung nehmen und diese einplanen. Sollten sie in die W.-H.-Schule gehen, ist ein Rückbau der Toiletten mehr als fragwürdig (und darüber hinaus verschwendetes Geld)! 39. Schule Hier werden derzeit 183 Kinder beschult, lt. SEP auch körperbehinderte Kinder integrativ. Die Schule befindet sich an ihren Kapazitätsgrenzen, zudem in allen Räumen in der Doppelnutzung mit dem Hort. Hinzukommt, dass sie sich den Speiseraum, sowie die Turnhalle mit dem Werner-Heisenberg Gymnasium teilt und dies unmöglich ein Dauerzustand sein kann. Chancengerechtigkeit ist hier gegenüber anderen Grundschulen nicht gegeben. Seite 48 von 57 Hinweise und Forderungen: 3. Die Prognosen der Stadt deuten auf einen Neubau einer Grundschule hin. Da es sich im SEP um eine Planung handelt, fordern wir konkrete Planungshinweise in Form von: a. Wo wird gebaut? (existiert schon ein Objekt bzw. eine Fläche – falls nicht, gilt es diese zeitnah zu akquirieren) b. Wann wird gebaut? (Ziel der Fertigstellung usw.) c. Was wird gebaut? (Fragen nach Zügigkeit, wird gleich eine Turnhalle mit gebaut oder besteht das Problem weiterhin usw.) Schule Stahmeln Die Schule Stahmeln besteht seit nun 14 Jahren aus zwei Schulteilen – einer Hauptstelle (HST) in der Stahmelner Höhe – und einer Nebenstelle (NST) im Windmühlenweg. Beide Schulteile sind 3km voneinander entfernt. Es gibt eine Straßenbahnanbindung über 4 Haltestellen. Die Straßenbahn fährt in einem 20-Minuten-Rhythmus. In der Hauptstelle werden derzeit 5 Klassen (Klassenstufe 1,2 und DaZ) unterrichtet, in der Nebenstelle 3 Klassen (Klassenstufe 3 und 4). Die Grundschule ist in den Klassen 1, 2, 3 zweizügig und die Klasse 4 einzügig. In den Klassen 1 bis 4 werden Integrationsschüler unterrichtet. Ab dem kommenden Schuljahr ist die Schule Stahmeln über alle Klassenstufen generell zweizügig zuzüglich der DaZ-Klasse. Platzkapazitäten für alle Schüler in einem Gebäude sind nicht vorhanden. Das Einzugsgebiet liegt am Rande von Leipzig und wird von den Stadtteilen Wahren, Stahmeln und Lützschena bedient. Durch Erschließung von zwei neuen Baugebieten steigt die Schülerzahl bereits jetzt deutlich an. In beiden Gebäuden gibt es einen Förderraum, einen Raum für Sekretariat in NST und einen schmalen Raum in HST, einen Speiseraum und ein Computerkabinett mit Internetanschluss. Im Hauptgebäude steht eine Schulbibliothek zur Verfügung, in der Nebenstelle wurde ein schmaler Raum als Bibliothek eingerichtet, der als Unterrichtsraum nicht nutzbar ist. Der Werkunterricht kann nur in der Nebenstelle in einem Fachunterrichtsraum erteilt werden. Die Raumgrößen der Unterrichtsräume sind in beiden Objekten nur für kleinere Klassen geeignet. Im angrenzenden Schulbereich beider Schulen befindet sich ein Schulgarten. Weiterhin gibt es 2 separate, zu Vereinen gehörende Turnhallen, welche die Schule nutzen darf. Beide Sportstätten sind mit Fahrwegen bzw. Fußwegen von ca. 20 min zu erreichen. In beiden Schulteilen nehmen die Kinder das Mittagessen ein, wobei 95% der Schüler an der Schulspeisung teilnehmen. In der Hauptstelle befindet sich der Speiseraum in der 3. Etage. Daran angrenzend ist eine kleine Küche ohne Arbeitsfläche. Das Mittagessen muss täglich hochgetragen werden, die Abfälle sowie leere Behälter wieder nach unten. Die Speiseräume in der Haupt- sowie in der Nebenstelle können durch ihre begrenzte Größe pro Pause nur maximal 45 Kinder aufnehmen, sodass täglich 2 Essenpausen an beiden Standorten erfolgen müssen. Ca. 130 Schüler sind Hortkinder und werden in zwei, ebenfalls von der Schule räumlich entfernten Horteinrichtungen betreut. Zum einen in Lützschena und zum anderen in Stahmeln, wobei nicht jedes Kind, welches in der NST Lützschena zu Schule geht auch den dortigen Hort (ca. 20 min Fußweg) auch besucht. Die Horte befinden sich in der Trägerschaft der Volkssolidarität Leipziger Land/ Muldental e.V. An beiden Hortstandorten besteht für die Schüler die Möglichkeit, den Frühhort ab 6.00 Uhr und den Späthort bis 17.00 Uhr zu nutzen. In der Hauptstelle in Stahmeln nutzt der Hort auch Räumlichkeiten der Schule für seine Betreuungsaufgaben, da die Horträume in der Einrichtung nicht ausreichen für den Bedarf. Der Hort in Lützschena ist mit Beginn des kommenden Schuljahres an seiner Kapazitätsgrenze. Weder in der Haupt- noch in der Nebenstelle ist es möglich die Horte in die Schule zu integrieren aufgrund der ungenügenden Platzverhältnisse. Seite 49 von 57 Der Schulbetrieb ist seit 14 Jahren erheblich erschwert auf Grund der zwei Schulstandorte . Die Lehrer müssen ständig zwischen beiden Standorten pendeln. Lehrmaterial muss zum Teil doppelt vorgehalten oder hin- und her transportiert werden. Oft müssen die Lehrer gleich nach der Unterrichtsstunde in die andere Schule, so dass für die Schüler ein unmittelbaren Nachfragen/Aufarbeiten gar nicht möglich ist. Ein gemeinsames Lernen der Kinder von der Klassenstufe 1 bis 4 ist derzeit nicht gegeben. Ganztagsangebote (GTA) können nur standortbezogen angeboten werden. Projektwochen, gemeinsame Schulausflüge, Sportwettkämpfe, Faschingsfest oder ein „Tag der offenen Tür“ erfordern erheblichen organisatorischen Aufwand, um beide Schulstandorte und beide Hortstandorte miteinander zu koordinieren. Es gibt keinen Mehrzweckraum, in den die Schule alle Kinder für Festlichkeiten unterbringen kann. Sehr aufwendig und teuer ist der Transport der Kinder von den jeweiligen Schulen zu den unterschiedlichen Hortstandorten. Diese Trennung der Kinder am Nachmittag erschwert auch das Zusammenwachsen der Kinder zu einer Klasse. Im neuen SEP wird davon ausgegangen, dass die Platzverhältnisse in der neuen P.-Robeson-Schule nur für die eigenen Schüler und die vorübergehende Entlastung der 39. GS reichen. Das bedeutet, dass die Schule Stahmeln mit den gleichen Schülerzahlen (9 Klassen = über Kapazitätsgrenze) weiter laufen muss. Im SEP wird von einer Rekonstruktion der NST im Windmühlenweg ohne nähere Beschreibung des Umfanges (mit Sporthalle? mit integrierten Horten? Wie viel Klassenzimmer? Umbau während des laufenden Schulbetriebes am/im selben Gebäude?) gesprochen. Eine Rekonstruktion (???) des Windmühlenwegs ist aber aus folgenden Gründen nicht ausreichend:  Im Windmühlenweg gibt es nur 4 Klassenzimmer (und keine 9) und keine zusätzlichen Förderräume, denn die bisher dazu genutzten zwei Verwaltungsräume (SL und Sekretariat) müssen dann als solche eingerichtet werden. Da an unserer Schule GTAs erfolgen, werden hier auch entsprechende Räume benötigt. Auch Räume für Differenzierungsmöglichkeiten sollte und muss es aber an einer Schule geben (siehe S. 13, SEP2017).Das Lehrerzimmer fasst max. 4 Personen, eine Alternative gibt es bisher nicht. Für den Hausmeister sind ebenfalls keine Räume vorhanden, der Keller ist nicht ausgebaut.  Es müsste hier ein grundhafter Ausbau zu einer zweizügigen Grundschule erfolgen, basierend auf einer alten Bausubstanz. Eine Sanierung der Fassade ist zum Erhalt des Gebäudes mehr als notwendig, denn dieses ist mittlerweile feucht. Zur Nutzung als Schulbetrieb braucht es auch einen Mehrzweckraum und/ oder Turnhalle an de r Schule. Der in früheren Plänen angedachte Ausbau mit separaten Horträumen sollte ebenfalls umgesetzt werden. Im Gebäude Stahmelner Höhe sind bei einem Weiterbetrieb über das Jahr 2018 hinaus brandschutztechnische Auflagen zu erfüllen. Eine Schließung erscheint aber auf Grund der Schülerzahlen und des bisher nicht erfolgten Ausbaus im Windmühlenweg als nicht gegeben. Hinweise und Forderungen: 4. Wir fordern eine Prüfung und Umsetzung eines Schulneubaus in der Mitte der beiden Ortschaften (aus dem TÜV Gelände als mögliche preiswerte Alternativ)! Begründung:  Ein gemeinsames Lernen der Klassestufen 1 bis 4 wäre endlich möglich ( gesetzliche Grundlage für den Aufbau einer Grundschule). Seite 50 von 57           Am neuen Standort kann der Hort mit eigenen Räumen eingeplant und untergebracht werden. Der kostenintensive und organisatorisch aufwendige Transport in die unterschiedlichen Hortstandorte würde entfallen. Es erfolgt keine Trennung der Schüler am Nachmittag. GTA Angebote und Projekte können allen Schülern angeboten werden, nicht me hr nur standortbezogene Kursangebote. Pendelfahrten der Lehrer zwischen den Schulgebäuden entfallen. Sportstunden können auch als solche genutzt werden und fallen nicht zu 1/3 der Wegzeit zum Opfer. Es könnte endlich einen Mehrzweckraum für alle Schüler ge ben, für Einschulungen, Schulaufführungen, etc. Eine Straßenbahnhaltestelle direkt vor Ort und der Neubau würde zwischen beiden Ortschaften liegen. Keine Störung des Schulbetriebs durch Um- und Ausbaumaßnahmen, welche gerade in der Grundschule störend sind. Den weiterhin zu erwartenden steigenden Schülerzahlen (weitere Schaffung von Wohngebiete/-einheiten in Lützschena und Stahmeln, sowie Altbausanierung aus Leerstand im Einzugsgebiet Wahren) wird Rechnung getragen durch größere Räume (unzulänglichen Größen vieler Räume im Altbestand) und ein Ausbau auf eine 2-3-zügige Grundschule. Ein Neubau ist kostengünstiger und planungssicherer als eine Altbausanierung (Bsp. Sanierung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums) Sowohl die Lehrer als auch die Elternschaft unterstützen den Vorschlag eines Neubaus am vorgeschlagenen Standort und sehen dort die Investitionen zukunftssicherer angelegt, als in einer Rekonstruktion, welche begrenzt ist durch baulichen und räumlichen Bestand. Alfred-Kästner-Schule Schule und Hort sind an der Alfred-Kästner-Schule nicht in gleicher Trägerschaft (HortVolkssolidarität). Hier gibt es regelmäßig Probleme. Da die Räumlichkeiten des Horts nicht ausreichen, nutzen die 3. und 4. Klassen ihre Klassenzimmer für den Hort, angemietet durch die Volkssolidarität. Lediglich die Mittagszeiten zum Essen und die Nutzung des Hortgartens bei schönem Wetter verbringen die Kinder im eigentlichen Hort. Für die Kinder und auch die Horterzieher keine schöne Situation, insbesondere, da im Hort bekannte personelle Engpässe bestehen und die Erzieher teilweise 2 Klassen in verschiedenen Zimmern betreuen. Hinweise und Forderungen: 5. Wenn Schule und Hort sich in verschiedener Trägerschaft befinden, sollte (wie im Fall der A.-Kästner-Schule) dies im SEP ersichtlich sein. So werden dadurch entstehende Probleme auch sichtbar! Seite 51 von 57 Zu den Oberschulen im Schulbezirk: Paul-Robeson-Schule (OS) Für den Planungsraum Nord Oberschulen (SEP 5.4) ist die Erweiterung der Paul-Robeson-Schule von der 2-Zügigkeit auf die 4-Zügigkeit benannt. Es fehlt der Hinweis, dass dazu Sanierung- und Instandsetzungsarbeiten am Hauptgebäude vorher notwendig sind. In der „Zusammenfassung Handlungsbedarf“ unter Punkt 10.2 fehlt die Erweiterung der Paul -Robeson-Schule (OS) von der 2Zügigkeit auf die 4-Zügigkeit, sowie der Hinweis auf die Blockabstimmung des Stadtrats vom 01.02.2017 mit dem Ergebnis, dass die BE 0215/17/18 – Komplettsanierung der Paul-Robeson-Schule (OS) einstimmig angenommen wurde. Laut SEP (S. 78 – Paul-Robeson-Schule GS) zieht die Grundschule 2018 aus dem gemeinsam genutzten Gebäude aus, ab diesem Zeitpunkt soll die Oberschule 4-zügig zur Verfügung stehen. Wie realistisch ist es bis 2018 eine Komplettsanierung durchzuführen, um die 4-Zügigkeit der Oberschule zu gewährleisten? Hinweise und Forderungen: 6. Wir fordern eine umgehende Umsetzung des vorbenannten Stadtratsbeschlusses (Komplettsanierung der Paul-Robeson-Schule). Seite 52 von 57 Stadtbezirk Nord Geschwister-Scholl-Schule Im Jahr 2015/16 waren 70 Kinder laut SEP 2016 gemeldet, jedoch wurde n 101 Kinder eingeschult (44,2% mehr). Im SJ 2016/17 71 Kinder laut Tabelle S. 83, jedoch 108 Kinder eingeschult (52,1% mehr, erneut!). Damit Überbelegung von 2 Klassen. Dies widerspricht dem definierten Grundsatz unter 1.2 kommunale Planungsgrundsätze S.5 des SEP 2017. Entwicklungsbedarf Der angestrebter, gemeinsame SB Gohlis (Geschwister-Scholl-Schule und Erich-Kästner neu und alt) hat eine maximale Kapazität von 30 Klassen. Im SJ 2016/17 wird jene Kapazität bereits um 5 Klassen überschritten. Es soll eine Senkung bei der Geschwister-Scholl-Schule in den kommenden 6 Jahren erfolgen, jedoch weisen die Grafiken auf Seite 84 und ff. für die Geschwister-Scholl-Schule eine anhaltende Überbelegung und an der EK eine Unterbelegung aus. Die Verteilung ist nicht plausibel, eher unlogisch und muss angepasst werden. Damit besteht zwischen dem SEP 2016 + 2017 kein signifikanter Unterschied. zu wenig Maßnahmen, welche zu viel Zeit benötigen Die aufgeführten Maßnahmen für die Geschwister-Scholl-Schule und Erich-Kästner-Schule (neu und alt) sind viel zu gering und kosten zu viel Zeit, um einen spürbaren Effekt zu erzielen. Die Stadt muss mehr Mittel bereitstellen und kürzer Umsetzungszeiträume einplanen, um die gewünschte positive Veränderung zu erzielen. Die notwendigen Gelder sind vom Stadtrat in den letzten Jahren vorgehalten wurden, es scheitert aus Sicht der Schulkonferenz an der Bereitstellung der Mittel. Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen von Schulleitung und Elternrat Seit mehreren Jahren sind Schulleitung und Elternvertreter mit effektiven, konstruktiven und machbaren Lösungsvorschlägen an die Stadt herangetreten. Leider ohne Gehör zu finden. Würde man nur einen Teil der unten genannten Maßnahmen beginnen in den kommenden 1-2Jahren umzusetzen, würde es zur Steigerung der Kapazitäten in der Geschwister-Scholl-Schule kommen: 1. 2. 3. 4. Ausbau Dachgeschoß Trockenlegung des Kellergeschoßes Erweiterung Mensa Fördern der Umsetzung des Raumnutzungskonzeptes durch die Stadt Aufgrund der hier aufgeführte Punkte lehnt die Schulkonferenz der Geschwister-Scholl-Grundschule den Entwurf des Schulnetzplanes 2017 einstimmig ab und fordert eine konsequente, zeitnahe Nachbesserung, welche Maßnahmen auf der Basis reeller Zahlen darstellt und wofür die Stadt die notwendigen Mittel bereithält und freigibt. Carl-von-Linné-Schule Die Schule ist mit einer Richtkapazität für eine zweizügige Grundschule ausgewiesen und befindet sich im Ortsteil Eutritzsch. In der weiteren Bevölkerungsentwicklung wird für den Grundschulbereich ein Mehrbedarf von ca. einem Zug, voraussichtlich ab dem Jahr 2023/24, prognostiziert. Dieser kann im Raumbestand der Schule nicht mehr abgedeckt werden. Hier bieten sich Möglichkeiten der Veränderung des Schulbezirks in Richtung der 33. Schule an. Seite 53 von 57 Im Haus könnten maximal 2 Räume noch als Unterrichtsräume genutzt werden, dies wurde auch schon durch die Stadt geprüft und bestätigt. Wenn ggf. ab 2023 die Schülerzahlen deutlich zunehmen, ist eine Änderung der zum Schulbezirk gehörenden Straßen eine Variante, sofern nicht in angrenzenden Schulbezirken ebenfalls die Schülerzahlen „explodieren“. Hinweise und Forderungen: 5. Hierzu sollte es jetzt schon konkrete Planungen geben, damit im Bedarfsfall sofort reagiert werden kann und nicht erst eine Planungsphase von mehreren Jahren beginnt. Schule Wiederitzsch Die Gesamtklassenzahl ist im SJ 2016/2017 mit 12 Klassen statt der tatsächlichen von 13 Klassen angegeben. Bereits in diesem Schuljahr wurde eine Grundschulklasse in die Räumlichkeiten des Oberschule ausgelagert, was in jedem Fall nur eine Notlösung darstellen kann. Die extensive Kapazitätserweiterung (Neubau einer Oberschule) – avisierte Fertigstellung 2023/24 – wird ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Verfügbarkeit sicher ausreichend Grundschulkapazität am Standort generieren, um die dann anstehenden Bedarfe zu decken. BIS zur tatsächlichen Umsetzung der Verlagerung der OS reichen die Kapazitäten am Standort bereits seit dem Schuljahr 2016/2017 NICHT mehr aus. Das nicht mehr zeitgemäße, weit im Sanierungsrückstand befindliche Objekt wird langfristig weit über die Kapazitätsgrenze genutzt. Die Kompromisslösungen gehen zu Lasten der Lernqualität und zu Lasten des Kindeswohls, sowie des Wohls der Lehrkräfte. Hinweise und Forderungen: 6. Die fehlenden Grundschulen sind in den SEP aufzunehmen und im Hinblick auf Standort und Bauzeit zeitnah zu planen, die Termine mitzuteilen, da die Kinder z.T. bereits geboren sind! Auf Seite 90 heißt es, dass mit dem Auszug der OS vom Standort die Grundschule das Objekt alleinnutzen kann. Die kann jedoch nur geschehen, wenn umfangreiche Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen in BEIDEN Gebäudeteilen durchgeführt werden, darauf fehlt im SEP der Bezug gänzlich. Hinweise und Forderungen: 7. Hier sind sofort entsprechende Planungen aufzunehmen. 8. Ebenfalls besteht ein dringender Handlungsbedarf bei der Turnhallensituation! (Parallelunterricht von zwei Klassen in einer viel zu kleinen Turnhalle, keine zumutbaren Umkleidemöglichkeiten etc..) 9. Der gesamte Standort der Schule Wiederitzsch benötigt dringend Sanierungsmaßnahmen (z.B. „verbretterte Abtrennungen“ im feuchten Kellerbereich als Umkleide der Mädchen; Unterdimensionierte, unsanierte Toilettenanlagen im Nebengebäude EG der GS etc.) Das auf Seite 104 aufgeführte Raumerweiterungssystem von 4 Unterrichtsräumen in Containerbauweise auf dem Schulhof der OS/GS ist seit mehreren Jahren in Betrieb und kompensiert die aktuelle Kapazitätsproblematik nicht mehr. Die bereits zum Schuljahresbeginn 2016/2017 Seite 54 von 57 zugesagt und mit den entsprechenden Mitteln bewilligte Erweiterung um weitere 4 Räume durch Aufstockung wurde bis heute nicht umgesetzt. Auch hierzu fehlt im SEP der Bezug. Hinweise und Forderungen: 10. Der SEP ist dringend um o.g. Punkte zu ergänzen! Mit dem avisierten Schulneubau ist der Schulstandort Wiederitzsch bis zur möglichen – jedoch nicht bestätigten Fertigstellung der OS in 2023/2024 nicht berücksichtigt. Die Entscheidung den neuen Schulstandort als Oberschule zu betreiben kann aus infrastruktureller Sicht nachvollzogen werden, jedoch sollte hier vor Planungsbeginn, die Möglichkeit einer neuen GRUNDSCHULE nochmals in Erwägung gezogen werden. Ein Grundschulstandort am jetztigen Standort mit Anbindung KITA / Hort ist als sinnvolle Lösung zu betrachten, wenn die notwendigen baulichen Anpassungen, Anbindungen und Sanierungsmaßnahmen für einen zeitgemäßen Grundschulbetrieb durchgeführt werden. Im vorliegenden SEP sind dazu keinerlei Aufnahmen erfolgt. Die Schulbedingungen werden sich insbesondere aus dem Grund der Kapazitätsüberlastung und dem massiven Sanierungsrück stand weiterhin verschlechtern. Die Erweiterung der Containeranlage ist zur Rückführung auf 100% Kapazität dringend notwendig, führt jedoch zu keiner Entlastung. Weiterhin ist die Schaffung und Sanierung von Sozialräumen; Essensversorgung; Lehrerzimmer; Kommunikationsraum Elterngespräche etc. dringend angezeigt. Die Ausrufung zum Bau eines neuen Schulobjektes in Wiederitzsch hat den notwendigen Fokus von der aktuellen und der mittelfristigen unbefriedigenden Situation genommen. Der Standort Wiederitzsch bleibt im SEP bis zum Jahr 2023/2024 unberücksichtigt. Das sind fast zwei Grundschulphasen, die die Kinder bis dahin durchlaufen, ohne dass die Bedingungen Berücksichtigung finden. Es liegt nunmehr die Zusage der Stadt Leipzig vor, das der Erweiterungsbau der Containeranlage mit Fertigstellung 08/2017 terminiert ist. Sollte der Zeitplan erfüllt werden, könnte die Anlage mit Schulbeginn 2017/2018 in Betrieb genommenen werden. Seite 55 von 57 FÖRDERSCHULEN der Stadt Leipzig Lernförderschulen in der Stadt Leipzig Bezüglich der Lernförderschulen kann man den Ausführungen des SEP vom Mai 2017 so folgen. Die Kapazitäten scheinen ausreichend zu sein, wobei erwähnt sein sollte, dass Förderschulverfahren (auch im Lernförderbereich) in der Stadt Leipzig mitunter zwei Jahre und länger andauern – wir müssen also davon ausgehen, dass eine nicht zu unterschätzende Dunkelziffer von zu fördernden Kindern in allgemeinbildenden Schulen unzureichend unterstützt werden und auf ihre „Zuweisung“ nach erfolgter Diagnose, warten. Das größte Problem, bzw. die größte Sorge der Schulen war es im SEP vom Januar 2017, dass es keine Einstiegsklassen mehr gab und Schulen sogar geschlossen werden sollten. Dies ist mit der aktuellen Fassung aus dem Plan wieder raus. Das hängt ganz offensichtlich mit dem neuen Schulgesetz zusammen, wonach die Förderschulen erhalten bleiben und die Eltern selbst entscheiden, wohin sie ihre Kinder schicken. Diesen dann tatsächlichen „Verlauf“ müsste man sich zeitnah, spätestens in einem Jahr, erneut ansehen. Diesbezüglich auf einen erneuten SEP in zwei bis fünf Jahren zu warten birgt ein zu großes Risiko in sich, dann nicht mehr zeitgemäß reagieren zu können. Schulen für geistig behinderte Schüler in der Stadt Leipzig Auf Seite 132 des SNP Belegung der Schulen für GB 2016/17 ist die Zahl der Unterstufenschüler der Werner-Vogel-Schule mit 38 falsch angegeben, richtig sind 20 Unterstufenschüler, das entspricht einer „vergessenen“ Klasse. Zur Bedarfsentwicklung der GB-Schulen auf Seite 133 möchten wir Folgendes mitteilen: Bereits heute sind nicht genügend Schulplätze für Schüler mit geistiger Behinderung und zusätzlicher Einschränkung vorhanden. Die Belegung der Schulen erscheint auf Grund der Personenzahl gut. Aber die Amtsärzte bescheinigen den mehrfachbehinderten Schülern (das heißt, zusätzlich zur geistigen Behinderung werden Handicaps wie emotional, körperlich, Sprach- oder Hörminderung, Epilepsie, Sprache benannt) welche die Notwendigkeit der Kapazität von zwei Schülerplätzen bedarf. Diese jedoch ist auf Grund der vollen GB-Schulen nicht umsetzbar. Die ärztlich geforderte Betreuung wird nicht beachtet. Kann es sich ein Schulnetzplan leisten, diese ohnehin schon benachteiligten Kinder mehr zu verwahren, als zu fördern (steht der Begriff doch schon im Wort FÖRDERschule)? Schule Thonberg Der geplante Neubau in der Curiestraße ist jetzt schon zu klein, ergo derzeit überbelegt. um ein Stockwerk erweitern, damit die dzt. Überbelegung, weil Schüler nicht die Kapazitäten der Mehrfachbehinderungen anerkannt bekommen, reduziert wird. Hinweise und Forderungen: 1. Um die derzeitige Überbelegung in den Griff zu bekommen und den Schülern die notwendigen Kapazitäten der Mehrfachbehinderung anzuerkennen, fordern wir den Neubau in der Curiestraße um ein Stockwerk zu erweitern! Seite 56 von 57 Albert-Schweitzer-Schule Die Albert-Schweitzer-Schule ist eine Schule für Körperbehinderte mit oberzentraler Funktion. Der Kapazitätsrichtwert ist bereits jetzt schon um eine Klasse überschritten – ein Handlungsbedarf wird jedoch nicht gesehen. Dies ist inakzeptabel und nicht nachzuvollziehen. Förderzentrum Sprachheilschule Es besteht im vorliegenden Schulnetzplan für das Förderzentrum Sprachheilschule zwischen der Klassenübersicht und dem ergänzendem Teil ein Widerspruch. Im Berichtstext gelten die Kapazitäten als abgesenkt mit der Zusammenlegung der beiden Schulstandorte. Dies entspricht den Tatsachen. Hingegen wird in der Klassenübersicht weiterhin die maximale Kapazität von 30 Klassen ausgewiesen. Dies entsprach der Kapazität vor Zusammenlegung der beiden Schulteile. Die ausgewiesene Reserve von 3 Klassen zwischen Richtwert und Maximalwert gibt es nicht! Der angegebene Richtwert von 27 Klassen ist die maximal mögliche Auslastung, diese war bereits mit Bezug des neuen Standortes erreicht. Ab dem Schuljahr 2017/2018 werden steigende Schülerzahlen angegeben. Wir gehen davon aus, dass die tatsächlichen Anmeldezahlen für die Schule als zum Zeitpunkt der Erstellung des Schulnetzplanes bekannt waren. Bei steigenden Schülerzahlen ist die Erweiterung der Kapazitäten für das Förderzentrum Sprachheilschule dringend notwendig. Es besteht bereits kurzfristiger Handlungsbedarf. Aus Elternsicht ist der ausgewiesene Kapazitätsbedarf für das Förderzentrum Sprachheilschule deutlich zu gering. Die Ermittlung der Zahlen kann nicht nachvollzogen werden. Im Förderschulzentrum Sprachheilschule werden Kinder aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig Land sowie dem Landkreis Nordsachsen unterrichtet. Dies bleibt in der Bedarfsermittlung völlig unberücksichtigt, da hier nur von der Stadt Leipzig ausgegangen und selbst hier der dem seit Jahren anhaltenden Bevölkerungswachstum unzureichend Rechnung getragen wird. Aus den vorgenannten Gründen wird die benannte Doppelberücksichtigung von Kindern mit Förderbedarf angezweifelt. Auch ist nicht erkennbar, wie viele Kinder an den Stützpunktschulen überhaupt integriert werden können und inwieweit dies bereits berücksichtigt wurde. Die Stützpunktschulen in der Stadt Leipzig sind als Schulen der Schulbezirke bereits selbst weitgehend an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt. Die Integration von Kindern mit Behinderungen führt zu einer weiteren Verknappung der allgemeinen Kapazitäten. Die Eltern fordern deshalb, dass vor einer umfassenden Integration von Kindern mit Sprachbehinderungen in Regelschulen, welche keine Stützpunktschulen sind, die Voraussetzungen in Form von Klassen mit geringen Schülerzahlen und entsprechenden Förderräumen geschaffen werden. In den Landkreisen erfolgt die Integration in den Regelbereich durch die dortigen geringeren Schülerzahlen in den Klassen bereits. Seite 57 von 57 Die Schülerzahlen liegen schwerpunktmäßig auf den unteren Grundschuljahren. Aber auch in höheren Jahrgängen besteht aus Elternsicht weiterhin erhöhter Förderbedarf und sind zusätzliche Kapazitäten notwendig. Bei Betrachtung der Einschulungszahlen ist weiterhin zu beachten, dass in der Stadt Leipzig die Vorschuluntersuchungen in Teilen so spät erfolgen, dass eine Anmeldung der Kinder mit Sprachbehinderungen am Förderzentrum Sprachheilschule nicht mehr möglich ist. Hier besteht zusätzlich dringend Handlungsbedarf bei der Stadt Leipzig, um eine bedarfsgerechte zeitnahe Diagnostik der Leipziger Kinder gegenüber denen des Umlandes zu gewährleisten. Samuel-Heinicke-Schule In der Samuel-Heinicke-Schule (Landesschule für Hörgeschädigte) ist der Kapazitätsrichtwert bereits jetzt um eine Klasse überschritten (Seite 140). Man sieht jedoch leider keinen direkten Handlungsbedarf. Geht eine Stadtplanung und –verwaltung so mit jeder Schule um, steuern wir auf ein unheimlich großes Problem zu, welches dann nicht mit ein paar Containern schnell zu lösen sein wird. Förderzentrum für Erziehungshilfe Für das Förderzentrum für Erziehungshilfe steht in der Synopse eine Kapazitätsobergrenze von 88 Klassen im Grundschulteil und 8 Klassen im Oberschulteil haben?! (Wahrscheinlich ein Tippfehler?) Im Schulnetzplan auf Seite 136 stehen 8 Klassen im Grundschulteil und 10 Klassen im Oberschulteil in jeweils zwei Zügen! Wobei der Kapazitätsrichtwert im Grundschulbereich bereits jetzt um eine Klasse (9 sind es aktuell) überschritten ist. DS-03577-NF-01 Synopse zur Stellungnahme des Stadtelternrates Leipzig vom 07. Juni 2017 1.) Zur Gesamteinschätzung: Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung (Gesamteinschätzung) - im SEP 2017 wird fast durchgehend mit Klassenanzahl die Kapazität der Schule angezeigt → nicht ersichtlich, ob DAZKlassen mit dabei sind - SEP 2017 hat den Eindruck, dass zu knapp in der Aufführung der Schülerplätze ist - Stellungnahme-Frist für Schulen ist zu kurz → zukünftig den SEP zeitlich so ausgeben, dass eine fristgerechte Einladung der Schulkonferenzen mgl. Ist → Minimum von 8 Wochen (ohne Ferien) Grundschulen (GS): - GS laufen mehrheitlich an der Kapazitätsgrenze → beginnend im Sommer 2017/18 werden die ersten Schulen über der „vorübergehenden Kapazitätsüberbelegung von 120 %“ liegen (exemplarisch: 3. Schule/Kurt-Masur-Schule, S. 33 f.) - unterschiedliches Ausstattungsnivau an den Schulen (Schulen mit interaktiven Tafeln im zweistelligen Bereich vs. Schulen, die nicht einmal über Breitbandinternet u. Klassensatz Leptops verfügen, etc.) → führen zu einer Chancen- und Bildungsungerechtigkeit Oberschulen (OS): - Kapazitäten an den Schulen sind so knapp, dass Klassenwiederholer zumeist die Schule wechseln müssen → dringende Abhilfe schaffen z.B. mit Klassenbildungsgrenze von max. 25 Schülern an Oberschulen – Aufgaben der OS → Umsetzung der Inklusion (sowie Integration v. DAZ und Kindern mit erhöhtem sonderpäd. Förderbedarf) → im SEP → Nichtbeachtung der Notwendigkeit von „extra“ Räumen ist ein Schlag ins Gesicht der Pädagogen, Schüler & Eltern → mit der Gewährleistung d. Umsetzung des Unterrichts werden die Schulen völlig allein gelassen Die DAZ-Klassen sind den den Diagrammen der einzelnen Schulen dargestellt. Die Zeit ist ausreichend gewesen. Es ist auch möglich die Schulkonferenz außerhalb geplanter Sitzungen einzuberufen. Im Bedarfsfall wurde eine Verlängerung bis zu 4 Wochen gewährt. Die Auslastung der Schulen wird auch in den nächsten Jahren an den Kapazitätsgrenzen liegen. Das Ausstattungsniveau der einzelnen Schulen wird schrittweise angeglichen. Das ist aber nicht Gegenstand des SEP. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Der Wechsel der Schule ist, wenn überhaupt nur eine Ausnahme. Die Bildung der Klassen ist bei entsprechenden Anmeldezahlen bis zur Klassenobergrenze erforderlich. Die Nutzung der Räume werden entsprechend den Erfordernisssen und den Möglichkeiten jährlich mit den Schulen abgestimmt. Die Schulgrößen liegen in dem vom Freistaat - mit Zunahme der Schulgrößen u. der einvorgegebenen und als händelbaren hergehenden wachsenden sozialen Probleme, sollte der Bereitstellung des Kultus an eingeschätzten Rahmen. Seite 1 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung (Gesamteinschätzung) Mitteln für Schulsozialarbeiter entgegenwirken Gymnasien (GY): - es wird nicht mehr lange dauern, bis die Welle der geburtenstarken Jahrgänge auch bei den Gymnasien eintrifft → sollte keine Vorbereitungen getroffen werden → Verschlechterung der Stimmung an den Gymnasien Die zu erwartende Bedarfsentwicklung und die Reaktion des Schulträgers auf die erhöhten Bedarfe sind im SEP dargestellt. – Losverfahren → ausgesprochenes Ärgernis und gewichtiger Grund für vergiftete Stimmung an den betroffenen Gymnasien Das ist nicht Gegenstand des SEP. – Stadt Leipzig als Schulträger müsste glaubwürdig kommunizieren, dass die Überbelegung der Gymnasien in einem überschaubaren Zeitraum wieder normalisiert → wenn die Überbelegung eine Notmaßnahme für einen begrenzten Zeitraum wäre, ist nicht einzusehen, warum drei Gymnasien (Reclam-Schule; ThomasSchule; Ostwald-Schule) durch ihre Aufnahmeverfahren nicht für die „direkte Schulversorgung mit Wohnortbezug genutzt werden“ können Die zumutbare Überbelegung der Gymnasien wird, wie dem Plan zu entnehmen ist, mehrere Jahre anhalten. – die Zügigkeit wird an vielen Gymnasien falsch angegeben und bereits jetzt vielfach überschritten Die Zügigkeit ist nach Richtkapazität angegeben. – bisher lag das Quotenverhältnis GY/OS in den letzten fünf Jahren bei 47 zu 53 → Verhältnis kehrt sich gerade um und wird in den kommenden Jahren zu Gunsten der GY steigen → diese Problematik sollte ebenfalls in die Berechnung des SEP mit einfließen Das neue Übergangsverhältnis konnte nur teilweise berücksichtigt werden, da noch keine Erfahrungswerte insbesondere in den höheren Klassenstufen vorliegen. - Ermittlung der sog. „Obergrenze des Schulweges mit ca. 45 min.“ wird an vielen Schulen sehr kritisch bewertet → anscheinend pauschal und schematisch mit Google-Maps die Entfernung ermittelt → Umwege werden nicht berücksichtigt → bei umgelenkten Schülern an andere Schulen (Pufferschulen) wird die Frustration damit verstärkt → diese sog. Pufferschulen sollten in der Ausstattung und Gebäudezustand zumindest im oberen Durchschnitt sein Ist nicht Gegenstand des SEP. Förderschulen (FÖS): – es sind nicht genügend Schulplätze für Diese Gymnasien sind nicht nur für den Bedarf im unmittelbaren Umfeld errichtet worden. Gymnasien haben keine Schulbezirke, so dass sich alle Schüler, die es wünschen dort anmelden können. Eine Ausnahme bilden die Klassen mit vertieften Profile. Hier müssen besondere Aufnahmekriterien erfüllt sein. Noch ist die Kapazität ausreichend, im SEP sind Seite 2 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung (Gesamteinschätzung) Schüler mit geistiger Behinderung u. zusätzlichen Einschränkungen vorhanden → mehrfachbehinderten Schülern besteht die Notwendigkeit von bis zu zwei Schülerplätzen → auf Grund der vollen GBSchulen nicht umsetzbar → Verwahren der Kinder statt Fördern Freie Schulen: – SEP stellt fest, dass 10 % der Schüler/innen in Leipzig an Schulen in freier Trägerschaft unterrichtet werden sollen → bei stark steigenden Schülerzahlen müssten die freien Träger proportional ihre Kapazitäten mit ausbauen → ist nicht der Fall – es gibt Schulen in frTr, die ihre Kapazitäten ausbauen würden → setzt voraus, dass die Schulen unterstützt werden (Grundstücksbeschaffung und teilhabe an verschiedenen Förderprogrammen) Erweiterungsmaßnahmen vorgesehen. Es gibt Erweiterungen bei freien Trägern, ob diese dauerhaft ausreichend sein werdenn kann nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Die finanziellen Mittel und die Grundstücke werden für den Ausbau der Kapazitäten der öffentlichen Schulen benötigt. Die Entscheidung über Förderungen bei Schulen trifft der Freistaat. Schulartübergreifende Betrachtung: Das Ausstattungsniveau der einzelnen Schulen wird schrittweise angeglichen. Das ist aber nicht Gegenstand des SEP. - vielerorts fehlt es an Inventar (Stühle; Tische; Schränke) - ungerechte Verteilung v. Sachmitteln – bspw. interaktive Tafeln – Turnhallenplanung konkret für jede einzelne Schule → schweigt sich der SEP im Detail aus - Lehrerzimmer, Raum f. örtl. Personalrat, Fachkabinette, Speiseraumerweiterungen, WC-Kapazitäten, Schulbibliotheken, Räume für den Förderunterricht sind in der Planung nicht zu finden - Kapazitäten der Sporthallen und Mensen Die Sporthallenplanung und Zuweisung erfolgt Schuljahresweise nachh Bedarf. Um bestehende Defizite auszugleichen sind neben den Sporthallen bei Neubauten von Schule weitere Sporthallen im Plan ausgewiesen. Die Nutzung der Räume werden entsprechend den Erfordernisssen und den Möglichkeiten jährlich mit den Schulen abgestimmt. Um bestehende Defizite auszugleichen sind neben den Sporthallen bei Neubauten von Schule weitere Sporthallen im Plan ausgewiesen. Die Erweiterungen der Mensen erfolgt schrittweise. Diese Einzelmaßnahmen sind nicht Gegenstand des SEP. Seite 3 von 29 2.) Zum Anhang: • Zu A1 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung - Integrationskinder / Klassenrichtwert → Klassen sind weiterhin über den Klassenrichtwert v. 25 Schülern aufgefüllt - Modellversuch ERINA wird erwähnt → nicht erläutert - Doppelnutzung GS / Hort → Horträume werden zu Lasten der höheren Klassenzahl mit als Klassenräume genutzt. - für den SEP werden Daten aus der regionalisierten Bevölkerungsprognose verwendet → warum vergleicht die Stadt nicht die tatsächlichen Geburtenzahlen und zieht daraus die entsprechenden Rückschlüsse ? • Die maximale Klassengröße beträgt 28. Bei Integrationen sollte diese auf 25 abgesenkt werde. Da dies nicht in jedem Fall möglich ist, wurde dennoch häufig die Integration seitens de SBA-L genehmigt, da dies für den Schüler als die beste Lösung angesehen wurde. Die Erläuterung ist nicht Gegenstand des SEP. Das ist eine legitime Herangehensweise, dass Räume die Vormitags nicht benötigt werden, für Unterrichtszwecke genutzt werden und umgekehrt. Das ist falsch. Die Methodik und die zugrunde gelegten Daten sind im SEP beschrieben bzw. benannt. Zu A2 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Die 160 Klassen ergeben sich aus der Differenz der Schülerzahlen. Dabei ist nicht bedacht, dass in den jeweiligen Bestandsklassen auch noch Platz ist. Die 136 Klassen ergeben sich aus der konkreten Klassenbildung in den Schulbezirken. Seite 4 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Von den 4509 Schülern in Klasse 1 werden voraussichtlich noch 2% in Förderschulen aufgenommen, ca. 2% werden noch bei freien Trägern eine weiterführende Schule besuchen und ca. 2% Schulen außerhalb von Leipzig besuchen. Daraus ergeben sich dann ca. 4750 Schüler. Damit ist auch ein Zuzug mit bedacht. Seite 5 von 29 • Zu A3 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung In der Regel haben die Schulen die geforderten Größen. Nur in Ausnahmefällen wie z.B. Pablo-NerudaSchule, 3. Schule liegt die Zügigkeit über 4. Das ist aber eine vorübergehende Angelegenheit, denn diese Schulen werden mit der Sanierung der Altbauten separiert und damit wieder in diesem Rahmen liegen. Die Doppelbelegung der Horträume nimmt auch in den Folgejahren zu. Schulen bzw. Horte die keine seperaten Horträume haben sind die Ausnahme. Der Verwaltung liegen für alle Schulen aktuelle Raumbelegungspläne vor. Die Raumnutzung wird auch jährlich mit den Schulen und Horten abgestimmt. • Zu A4 – Schulen Übersicht Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Die ehemaligen Planungen zur P.Neruda-Schule gingen von einer mittlerweile überholten Bevölkerungsprognose aus. Der neue Standort Brüderstraße ist als Reaktion auf die veränderten Bedarfszahlen anzusehen. Die ermittelten Bedarfszahlen beziehen sich auf die Kinder des bestehenden Schulbezirks. Seite 6 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Der SNP weist auf die Problematik der Raumangebotes dahingehen hin, dass die Überschreitung der Richtkapazität beschrieben wird. Daraus resultieren sich die benannten Probleme der auskömmliche Raumbereitstellung sowie Platz – und Nutzungsproblem. Die Notwendig der Erweiterung der Sportflächenkapazitäten wird aufgeführt. Die Aufnahme von schulbezirksfremden Kindern in die Schulen wird im SNP aufgeführt. Es handelt sich um den sportorientierten Zug sowie die VorThomaner-Ausbildung. Basis für kommende Bedarfsabschätzungen ist die Bevölkerungsprognose der Stadt Leipzig. Entsprechend dieser Zahlen werden Strategien für die Absicherung kommender Bedarfe entwickelt und abgeleitet. Im Zuge der Einordnung der Maßnahmen in den gesamtstädtische Haushalt müssen Strategien zur Realisierung und Umsetzung, bis hin zu möglichen Interims, standortbezogen entwickelt werden. Die Handlungsbedarf der weiterführenden Schulen wird nicht in den einzelnen Stadtbezirken abgehandelt, sondern in der Gesamtsicht Oberschulen und Gymnasien in den Planungsräumen. Seite 7 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Die Handlungsbedarf der weiterführenden Schulen wird nicht in den einzelnen Stadtbezirken abgehandelt, sondern in der Gesamtsicht Oberschulen und Gymnasien in den Planungsräumen. Die Planung neuer Standort zielt auf eine Entlastung des Gesamtnetzes ab und nicht auf einzelne Stadtbezirke. - Fortführung der Teilsanierung wird folgen - Kompensation des Klassenzimmers durch Doppelnutzung eines Hortraumes - massive Qualitätseinbußen und Nichtgewährleistung der Aufsicht ist bisher nicht bekannt → Prüfung durch die Dienst- und Fachaufsicht für Hort wurde veranlasst - Nachbargebäude (Löbauer Str. 46) wird für die Neueinrichtung der OS Ihmelsstr. genutzt - der Verbleib od. Verlagerung der LRSKlassen wird in Abstimmung mit der Schule und der SBA-L getroffen - SEP geht von einem Kapazitätsrichtwert von 4 Zügen aus und nicht von einer Maximalbelegung v. 4 Zügen → die Schulgebäude können bis zu 120 % belegt werden - in anderen, wesentlich volleren Schulen, wird durch Mehrfachnutzung v. Räumen ebenfalls Förderstunden angeboten → schulorganisatorische Angelegenheit des Schulleiters - Schulhof ist nicht zu klein - durch Rhythmisierung des Unterrichtsablaufs können die vorhandenen Speiseraumkapazitäten optimiert werden Seite 8 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung - in der AG Standortsicherung werden diese Grundstücksthemen behandelt - in der AG Standortsicherung werden diese Grundstücksthemen behandelt - Zusammenlegung v. Schulbezirken dient zur Optimierung der Klassen- und Schülerzahlen, um eine gleichmäßigere Auslastung zu erreichen – Seite 9 von 29 Beantragung durch die Schule und Prüfung durch die zuständige Fach-abteilung Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung - eine regelmäßige Prüfung wird kontinuierlich vorgenommen - wird in der baulichen Planung berücksichtigt - Gespräche mit Schul- und Hortleitung sind hierzu erfolgt - hierfür gibt es konkrete Bemessungsgrenzen, die geprüft werden - entsprechend des Bedarfs werden die Toilettenanlagen zur Verfügung gestellt Seite 10 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung - nach heutigem Stand wird der vorgesehene Zeitplan eingehalten - nach derzeitigem Stand ist die Baufertigstellung im Jahr 2020 geplant - nach dezeitigem Stand – 4 AUR bis SJBeginn 2018/19 und 6 Unterrichtsräume bis 2020 - der bereits bestehende gmeinsame Schulbezirk bleibt weiterhin erhalten - wird in die Investplanung mit aufgenommen - falsche Feststellung – im SJ 2016/17 hatte der Hort 100% Alleinnutzung → keine einzige Doppelnutzung Seite 11 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung - Sanierung des Hauses II an der E.Pinkert-Schule ist in Planung → ist abhängig vom schnellstmöglichen Auszug des SEB aus dem Gebäude - Sporthallensanierung oder Neubau, Außenanlagen und sanitäre Anlagen werden in die Investitionsplanung mit aufgenommen - ist geprüft - die Schülerzahlentwicklung wird für die Ortsteile immer wieder aktualisiert und der SEP mit der Bedarfsanmeldung angepasst - für das Gebiet ist eine weitere Sporthalle und eine Schule geplant (ehem. Gelände des Eilenburger Bahnhofs) Seite 12 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Die Georg-Schumann-Schule wird nach dem Auszug der zwischenzeitlichen Nutzung der „alten P.-Neruda-Schule“ durch die Grundschule komplett in das Haus an der Straße des 18. Oktobers ausziehen. Im Anschluss daran wird das Objekt Glockenstraße, entsprechend Raumprogramm, saniert. Es wird die Einrichtung einer neuen Oberschule erfolgen. Damit werden die angezeigten Wegezeiten nicht auftreten. Auch die Speiseversorgung wird den entsprechenden Bedarfen angepasst. Die Daten vom IST sind vom Stichtag der Kamenzstatistik 2016. Die Planzahlen sind Zahlen, die sich aus der Bevölkerungsprognose ergeben. Sie führen dazu, dass sich die Klassenzahl erhöht und damit eine höhere Kapazität erforderlich ist. Diese Aussage muss getroffen werden und darf nicht an die 8 vorhandenen Klassenräume angepasst werden. Mit der Aussage zur höheren Kapazität begründet sich auch der Bedarf für den Schulneubau. Bis zur Fertigstellung des neuen Schulhauses ist der Kapazitäts-Mehrbedarf durch Schulbezirksänderung auszugleichen. Das Jahr der Fertigstellung wurde auf 2020/21 berichtigt. Die Fertigstellung des Anbaus an der Fritz-Baumgarten-Schule ist für Ende 2017 avisiert. Zuzüglich ist die Möglichkeit der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks Mehring-Schule /Baumgarten-Schule im SNP aufgeführt. Seite 13 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Die Versorgung mit Schulplätzen und die realisierung des lehrplangerechten Unterrichts hat Vorrang vor der Umsetzung von Ganztagsangeboten. Diese können nur unter Berücksichtigung der vorhandenen Bedingungen geplant und umgesetzt werden. Es ist richtig, die genannten Defizite des Hortes sind gegeben. Durch einen neuen Anbau mit Erweiterung und Verbindung zum Schulgebäude kann dieses ausgeglichen werden. Jedoch ist eine Finanzierung im Doppelhaushalt 2017/18 nicht gegeben. Die Organisation der Sicherheit im Schulhaus bei Nutzung von zwei Gebäuden obliegt den Leitungen von Schule und Hort. An anderen gleichgelagerten Schulstandorten gibt es diesbezüglich keine Prbleme. Entwicklungen dieser Art sind in die Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik und Wahlen und nachfolgend in die Berechnung der Schülerzahlen für die Schule mit eingeflossen. Im Ergebnis ist eine Überbelegung der Schule heute nicht erkennbar. Der Bau von 50 Wohneinheiten rechtfertigt noch nicht, dass in der jetzigen Planung der Neubau einer weiteren Grundschule vorgesehen wird. Da eine Erweiterung der Ch.-ArnoldSchule in Engelsdorf vorgesehen ist, besteht dann keinen Notwendigkeit Schüler aus deren Schulbezirk aufzunehmen. Seite 14 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Die Option der baulichen Erweiterung des Anbaus um 4 Klassen ab 2022 ist nicht mehr möglich. Auch eine Aufstockung des Anbaus scheidet wegen Überschreitung zulässiger Abstandsflächen aus. Eine Kapazitätserweiterung kann nur im Bereich des Bestandsgebäudes untersucht werden. Der Mehrbedarf kann über die Nutzung von Horträumen am Vormittag für den Unterricht kompensiert werden. Es ist zu prüfen, inwieweit Schulbezirksänderung zu anderen Schulen möglich sind. Probleme mit den Essenszeiten der Oberschüler bestehen nicht. Die Mahlzeiten werden gestaffelt eingenommen. Die Zahl der Essenteilnehmer hat sich nach dem Mensabau erhöht und ist stabil. Eine Erhöhung der Essenteilnehmer der Oberschule wird nicht erwartet. Die Grundschule hat sehr gute Bedingungen für die Essenteilnahme. Seitens der Eltern und Schulleitungen gibt es keine Beschwerden. - es werden lt. Statistik für das SJ 2016/17 insgesamt 224 Schüler beschult Die Methodik und die zugrunde gelegten Daten sind im SEP beschrieben bzw. benannt. - mit steigenden Schüler- und Klassenzahlen werden nach Auslastung aller räumlichen Gegebenheiten entsprechende Kapazitätserweiterungen notwendig Seite 15 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung - zur Erfüllung der Lehrplananforderungen im Sportunterricht, kann durchaus die Sporthalle für den Sportunterricht bis 18 Uhr genutzt werden siehe 31. Schule - ist derzeit in der brandschutzrechtlichen Prüfung Seite 16 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Das erhöhte Schüleraufkommen ist zu versorgen und kann nicht abgelehnt werden. Bis zur Bereitstellung der neuen Schule in der Rolf-Axen-Straße werden beide Schulen bis zu ihrem Kapazitätsrichtwert und ggf. darüber hinaus ausgelastet seit. Aktuell stehen nicht genügend Sporthallen im Umfeld zur Verfügung. Erst mit dem Neubau RolfAxen-Straße und Gießerstraße ist ein Entlastung der angespannten Sporthallen-Situation möglich. Das AGM zuständig für die Vergabe der Sporthallenzeiten - ist stets bemüht den Sportunterricht akzeptabel zu gestalten. Das Verfahren hierzu ist den Schulleitern bekannt. Die Toiletten sind schon mehrfach geprüft worden. Sie sind für die Gesamtschülerschaft des Schulhauses ausreichend. Die erneute Prüfung erfolgt über die Abteilung Bau bzw. im AGM. Der Neubau Grundschule Rolf-Axen-Str. ist im SNP verankert Grundlage für die Schulnetzplanung ist stets die amtliche Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik und Wahlen. In der letzten Bevölkerungsprognose von 2016 sind die städtebaulichen Entwicklungsgebiete berücksichtigt. Laut Plan ist der Baubeginn für 2018 vorgesehen. Ist geändert. Die Nutzung der Horträume für den Unterricht am Vormittag ist durchaus möglich. Die Räume haben größtenteils Unterrichtsraumgröße. Die schulinterne Organisation würde jedoch erschwert. Seite 17 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Kann nur im Rahmen der kommenden Haushaltpläne nach Priorität eingeordnet werden. Prüfung erfolgt in der zuständigen Abteilung Bau bzw. AGM. Da in Knautkleeberg-Knauthain als auch in Hartmannsdorf-Knautnaundorf weiteres städtebauliches Entwicklungspotential zu erwarten ist, wurde im Schulnetzplan die Einordnung einer neuen zusätzlichen Grundschule im Gebiet aufgenommen. Aktuell wird in der ämterübergreifenden AG "Soziale Infrastruktur" eine dafür geeignete Fläche gesucht. Bei Erhalt des Flurstücks Amalienstraße hat die Hortbetreuung am Schulstandort den Vorrang. Die neue Sporthalle kann in fußläufig gut erreichbarer Entfernung liegen. Die Schule verfügt über eine Sporthalle mit zwei Feldern, die erhalten bleibt (Denkmalschutz). Für die Unterrichtsversorgung ist für den Schulstandort eine zusätzliche ZweifeldHalle erforderlich. Weiterführende Schulen werden stadtbezirksübergreifend in Planungsräumen betrachtet und geplant. der Stadtbezirk Südwest mit liegt im Planungsraum West (West, Südwest,Altwest). In diesem sind 8 Oberschulen und vier Gymnasien vorhanden. Als neue Schulen sind 3 Gymnasien und 2 Oberschulen vorgesehen. An zwei weiteren Oberschulen ist eine Kapazitätserweiterung um je zwei Züge vorgesehen. Seite 18 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Im Haus befindet sich mit der Grundschulteil des Förderzentrums für Erziehungshilfe, für das der Bedarf weiterhin besteht. Die 91. Schule erhält zum Schuljahr 2018/19 einen Anbau. Mit diesen zusätzlichen Kapazitäten und der Bildung des gemeinsamen Schulbezirks der 90. Schule und 91. Schule (siehe SNP) stehen ausreichend Kapazitäten für die Versorgung beider Schulen zur Verfügung. Das erhöhte Schüleraufkommen ist zu versorgen und kann nicht abgelehnt werden. Zur Versorgung der J.-R.Ringelnatz-Schule steht eine Sporthalle am Standort zur Verfügung. Mit Bereitstellung der Sporthalle an der neuen Oberschule in der Ratzelstraße und der Sporthalle in der Alten Salzstraße, können auch dort Sportstunden wahr genommen werden. Die Turmhallennutzungen sind mit dem AGM abzustimmen. Das Verfahren hierzu ist den Schulleitern bekannt. Die Erweiterung des Speiseraums ist erforderlich. Ein entsprechendes Konzept ist erstellt und wird in den Vorhaben der Abteilung Bau eingeordnet. Die Prüfung ist erfolgt, mit dem ergebnis, dass für die Schülerschaft ausreichend Toiletten vorhanden sind. In der ämterübergreifenden AG "Soziale Infrastruktur" wird die entsprechende Fläche im Gebiet gesucht und definiert. In der ämterübergreifenden AG "Soziale Infrastruktur" wird die entsprechende Fläche im Gebiet gesucht und definiert. Sporthallen des Amtes für Sport werden auch für den Schulsport genutzt. Seite 19 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Im Zusammenhang mit dem Anbau, welcher ab dem Sj. 2018/19 zur Verfügung stehen wir, wird eine neue Gesamtkapazität sowie die Schulhofgröße und Nutzung definiert. Das AGM - zuständig für die Vergabe der Sporthallenzeiten - ist stets bemüht den Sportunterricht zu realisieren und akzeptabel zu gestalten. Das Verfahren hierzu ist den Schulleitern bekannt. In der ämterübergreifenden AG "Soziale Infrastruktur" wird die entsprechende Fläche im Gebiet gesucht und definiert. Diese Aussage ist falsch. Die Klassenbildung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben. Eine Überschreitung der Klassenobergrenze erfolgt nicht nicht. Es ist vorgesehen, am Standort der Schule eine bauliche Erweiterung vorzunehmen. Die Ausweisung von Schulstandorten soll, wohnortnah erfolgen und die fußläufige Erreichbarkeit (ca. 2km) nicht überschreiten. Eine Ausweisung von Schulen nach Ortsteilen erfolgt aber nicht. Der Vorschlag der Umnutzung des Objektes Uhlandstraße bezieht sich auf eine alleinige Nutzung des Hauses nach dem Vorinterim des künftigen Gymnasiums Karl-Heine-Straße. Seite 20 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Der SNP weist eine zwischenzeitliche Überbelegung der Schule aus. Diese wird bis zu Jahr 2022 voraussichtlich einen Zug betragen. Im Zuge der Entwicklung des Schulnetzes in den nächsten Jahren werden neben den Möglichkeiten der Überbelegung auch die Veränderungen von Schulbezirksgrenzen geprüft. Dies kann aber erst erfolgen, wenn am Standort Gießerstraße neuen Ressourcen zur Verfügung stehen. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass es bereits jetzt erforderlich ist, mögliche Vorbehaltsflächen für einen zusätzlichen Schulneubau zu ermitteln und auszuweisen. Bei der Ausweisung von gemeinsamen Schulbezirken entstehen keine unmöglichen Wege für Schüler. Es ist eine Frage des Auswahlverfahrens, geeignete Schulwege für die Schüler anzubieten. Die Aussage ist falsch. Die Grundschule in der Gießerstraße wird vierzügig gebaut. Die Planung und Realisierung es zweiten Bauabschnittes ist in Arbeit. Der Nachweis der erforderlichen Freiflächenbedarfe ist in diesem Zusammenhang erfolgt. Die Umsetzung ist weiterhin vorgsehen. Seite 21 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Die Darstellung der Nachbarschaftsschule soll in der kommenen Schulnetzplanung einen eigene Platz erhalten. Der Ausbau des Standortes kann das Raumangebot der bestehenden Oberschule am Standort verbessern. Die entsprechende Anpassung des Objektes an künftige Bedarfe ist ohnehin erforderlich. Das ÖPNV-Netz hatte bereits in der Vergangenheit den schulischen Bedarf von zweit weiterführenden Schulen (Uhlandstraße und Bereich 57.Schule) abzudecken. Damit kann erwartet werden, dass diese Bedingungen auch künftig eingehalten werden können. Das Objekt Uhlandstraße ist für die dauerhafte Nutzung als Gymnasium ungeeignet. Die Kapazität des Hauses ermöglicht nur einen eingeschränkten Betrieb als dreizügige Schule. Angesichts der prognostizierten Bedarfe wäre die Entwicklung zu einem solchen, relativ kleinen Gymnasium, nicht zielführend. Der Bedarf weiterer Schulen ist im SNP unter Handlungsbedarf aufgenommen. Seite 22 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Der Bedarf für einen weiteren Schulstandort wird aufgeführt. Dieser Bedarf ist aber nicht an eine bestehende Schule gebunden, sondern zielt auf die Schaffung eines weiteren Schulstandortes. Seite 23 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Für den Standort wird bis zu Jahr 2024 von einem gleichbleibenden Bedarf ausgegangen. Die aktuelle Situation stellt sich so dar, dass es zu einer mittelfristigen Lösung der bestehenden Problem kommen muss. Das soll mit dem Erweiterungsbau am Standort Windmühlenweg erfolgen. Für den Vorschlag zum Bau einer neuen Grundschule auf dem Areal TÜV sind die rechtlichen Rahmenbedingungen abzuklären. Die Aufnahme des Vorhaben ohne eine vorangegangene Prüfung ist nicht möglich. Seite 24 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Der Hinweis auf die unterschiedliche Trägerschaft von Schule und Hort ist im SNP enthalten. Die Sanierung des Objektes ind er Jungmannstraße muss, wie auch bei anderen Schulbauvorhaben, im „bewohnten“ Zustand erfolgen. Mit der Fertigstellung des Raumsystems am Standort bestehen Möglichkeiten, die aus der Bauaktivität entstehenden Beeinflussungen zu verringern. Im Zuge der Sanierung wird eine Anpassung auf die beschrieben Vierzügigkeit erfolgen. Die angestrebte Gesamtkapazität des gemeinsamen Schulbezirks liegt bei ca. 42 Klassen. Der genannte Wert von 30 Klassen ist falsch. I aktuellen Jahr erfolgt die Aufnahme der Planungen für den Ausbau der Schule (Mensa, Sanitär u.w.). Dazu werden Gespräche mit der Schulleitung sowie Elternvertretung erfolgen. Seite 25 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Aus Sicht der Verwaltung ist die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der 33. Schule die bessere Variante gegenüber der Veränderung von Schulbezirksgrenzen. Einen entsprechende Einbeziehung in die Überarbeitung der Schulbezirkssatzung wird erfolgen. Es ist nicht vorgesehen, eine weitere Grundschule in Wiederitzsch zu planen. Die Zielstellung ist die Erweiterung der Grundschule im bestehenden Gebäudebestand nach dem Auszug der Oberschule. Dazu stehen dann ausreichende Kapazitäten zur Verfügung. Die konkrete Benennung von Baumaßnahmen ist nicht Gegenstand der Schulnetzplanung, sondern Bestandteil der auf dem SNP aufbauenden Investitionsplanung. Seite 26 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Das liegt in der Verantwortung der SBAL. Gemäß dem neuen SchulG ist vorgesehen, Schulanfänger mit Lernförderbedarf frühestens ab 2023 grundsätzlich in die Regelschule aufzunehmen. Zuvor werden diesbezüglich Projekte geführt. Mit der Fortschreibung des SNP erfolgt die weitere Beobachtung der Situation. Grundsätzlich werden in einer Förderschule mit der max. Anzahl der Schüler pro Klasse bereits die Spezifiken der Behinderungen berücksichtigt. Die Festlegung, ob ein Schüler aufgrund seiner Behinderung einen zusätzlichen Platz belegt, trifft ausschließlich die SBAL und das im jeweiligen Einzelfall. Auf den zusätzlichen Bedarf an Plätzen für diese Schülerschaft wird eingegangen. Vorgesehen ist die Einrichtung einer weiteren Schule für geistig Behinderte (siehe SNP) Die Planung ist in sich abgeschlossen. Das Gebäude ist viergeschossig. Höher darf für Schule nicht gebaut werden. Der Mehrbedarf an Schulplätzen für diese Schülerschaft wird über eine neue zusätzliche Schule für geistig Behinderte gesichert. Über Anerkennung der Mehrfachbehinderungen entscheidet die SBAL im Einzelfall. Der Richtwert ist um eine Klasse überschritten. Im Diagramm ist die max. Obergrenze ausgewiesen. Diese wird im Planungszeitraum nicht erreicht. Seite 27 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung Der Kapazitätsrichtwert liegt bei 27 Klasse. Die max. Obergrenze im Gebäude sind 30 mögliche Klassen (siehe Diagramm). Diese Obergrenze wird trotz steigender Klassenzahl im Planungszeitraum nicht erreicht. Erst, wenn ein nicht nur temporärer Mehrbedarf über die max. Obergrenze hinaus ersichtlich ist, kann eine Kapazitätserweiterung für diese Schule vorgenommen werden. Grundsätzlich ist es Ziel, dass Schüler mit Sprachbehinderungen zuvorderst im Regelschulbereich aufgenommen und unterrichtet werden. Die Sprachheilschule ist eine "Durchgangschule". Die Schüler können zu jedem Schuljahresende in die Regelschule wechseln, wenn die Sprachbehinderung korrigiert ist. Der durchschnittliche Anteil der Schülerschaft aus den Umlandgemeinden ist in den Planzahlen mit enthalten. In den Stützpunktschulen werden nunmehr überwiegend Schüler aus dem Schulbezirk der jeweiligen Schule Unterrichtet und betreut. Eingerichtet wurden diese Stützpunktschulen mit Schwerpunkt Sprachförderung-integration zu einem Zeitpunkt, als nicht genügend speziell ausgebildetes Lehrerpersonal zur Verfügung stand. Da aktuell jede Schule Schüler mit Förderbedarf Sprache integriert, und im Grundschulbereich die Schüler überwiegend die Schule im Schulbezirk besuchen, ist es fraglich, ob die Stützpunktschulen auf Dauer Bestand haben werden. Die Vorschuluntersuchungen werden vom gesundheitsamt durchgeführt. Sie sind an Fristen gebunden, welche von den Eltern eingehalten werden müssen. Diese Schule befindet sich in Trägerschaft des Landes Sachsen. Dort wird entschieden, ob zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden oder nicht. Die Stadt hat hier keinen Einfluss. Seite 28 von 29 Stellungnahme Stadtelternrat Standpunkt der Verwaltung In der Synopse ist ein Fehler unterlaufen. Die Angaben im SNP sind richtig. Da der Grundschulteil über eine Betreungsangebot (Hort) verfügt, kann bei Notwendigkeit ein Raum vom Betreuungsbedarf am Vormittag auch von der Schule für Unterricht genutzt werden. Seite 29 von 29