Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1289182.pdf
Größe
413 kB
Erstellt
16.06.17, 12:00
Aktualisiert
21.06.17, 19:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-DS-03875-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Löschfahrzeugen für die
Feuerwehr der Stadt Leipzig im Zeitraum 2017 bis 2021
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
Bestätigung
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Löschfahrzeugen für die
Feuerwehr der Stadt Leipzig im Zeitraum 2017 bis 2021 wird zugestimmt.
2.
Die voraussichtlichen Gesamtauszahlungen/-einzahlungen und Gesamtaufwendungen/erträge werden, wie in der nichtöffentlichen Anlage 1 (Punkt 5 – Finanzierung)
dargestellt, bestätigt.
3.
Bedingt durch die zeitlich verzögerte Auslieferung der ersten Löschfahrzeuge im IV.
Quartal 2018, die zwar im HH-Jahr 2017 über Verpflichtungsermächtigungen beauftragt
werden, macht sich die Ermächtigungsübertragung gem. § 21 SächsKomHVO-Doppik
der damit ungebundenen HH-Mittel des PSP-E. 7.0000162.710.051-Spezialfahrzeuge
Fw aus dem Jahr 2017 in das HH-Jahr 2018 erforderlich und wird hiermit bestätigt.
4.
Die investiven Mittel für die Jahre 2018 bis 2020 werden im Rahmen der in 2017 bzw.
dem jeweils davor liegenden HH-Jahr veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen
gebunden. Die Bestätigung der Mittel und Verpflichtungsermächtigungen stehen unter
dem Haushaltvorbehalt.
5.
Die investiven Mittel für das HH-Jahr 2021 werden im Rahmen der in 2018
veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen gebunden. Die Bestätigung der Mittel
und Verpflichtungsermächtigungen stehen unter dem Haushaltsvorbehalt.
1/8
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
2/8
Begründung (öffentlicher Teil)
1.
Beschreibung
Die Beschlussvorlage beinhaltet die Ersatzbeschaffung von Löschfahrzeugen mit kompletter
Beladung für die Berufsfeuerwehr (BF) und für die Freiwillige Feuerwehr (FF) der Stadt
Leipzig im Zeitraum 2017 bis 2021.
1.1
Umfang der Beschaffung
Die
Ersatzbeschaffung
beinhaltet
3
Löschstaffelfahrzeuge
(MLF)
und
22
Löschgruppenfahrzeuge (HLF20). Das Gesamtauftragsvolumen ist aus der nichtöffentlichen
Anlage 1 (Punkt 5 – Finanzierung) ersichtlich. Detaillierte Angaben zur Bedarfsermittlung und
zum Leistungsumfang sind der Wertermittlung (Anlage 2 – nichtöffentlich) zu entnehmen.
Des Weiteren wird informiert über die geplante, ergänzende Ersatzbeschaffung von 6
weiteren Löschfahrzeugen. Sie wurden in der Finanzplanung für 2021 berücksichtigt. Die
Festlegung zu Typ und zugehöriger feuerwehrtechnischer Beladung dieser Löschfahrzeuge
soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der 3. Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes erfolgen. Der Antrag dieser Ersatzbeschaffung erfolgt daher zu
einem späteren Zeitpunkt mittels gesonderter Beschlussvorlage.
Grundlagen:
• Sächsisches Brand-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz - (Sächs BRKG
vom
•
•
"Richtlinie Feuerwehrförderung" - (RLFw, in der Änderung vom 17.11.2015)
Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV 1423/12 vom 22.11.2012; "Konzeption
Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig"
Zuarbeit im Zuge der Haushaltsplanklausur am 15.08.2016 zur 3. Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Leipzig - Teil mittelfristige
Investitionsplanung 2017/18 ff.
DIN EN 1846 Teil 1 bis 3 - "Feuerwehrfahrzeuge - Allgemeine Anforderungen"
DIN SPEC 14502 - Teil 1 bis 3 - "Zusätzliche Festlegungen zur DIN EN 1846"
•
DIN 14530 - Löschfahrzeuge - Teil 25: "Mittleres_Löschfahrzeug_MLF"
•
•
•
DIN 14530 - Löschfahrzeuge - Teil 27: "Löschgruppenfahrzeug_HLF_20"
DIN 14 800-18 - "Feuerwehrtechnische_Zusatzbeladungssätze_für_Löschfahrzeuge"
DIN-FNFW "Feuerwehrfahrzeugtypenliste" vom 6. Oktober 2016
•
•
•
1.2
24.06.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.08.2015)
Zuständigkeit
Gemäß § 3, Ziffer 1 Sächs BRK sind die Gemeinden Aufgabenträger für den öffentlichen
Brandschutz. Als örtlich zuständige Brandschutzbehörde nach § 6 ,Absatz 1, Ziffer 1
(SächsBRKG) ist somit die Stadt Leipzig "für die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und
den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen
3/8
Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan und die Ausstattung mit den baulichen
Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen" zuständig.
1.3
Vorgesehene Art des Rechtsgeschäfts
Die Beschaffungen sollen über Kauf erfolgen.
2.
Begründung der Notwendigkeit
Wesentliches Erfordernis jeder leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr ist die Ausstattung
mit einem den örtlichen Besonderheiten entsprechend ausgestatteten Fuhrpark an
Einsatzfahrzeugen. Die Löschfahrzeuge bilden hierbei das Kernstück. Mannschaft und Gerät
dieser taktischen Grundeinheit sind bei jedem Einsatz unverzichtbarer Bestandteil. Je nach
Einsatzart und Größe der Einsatzstelle werden die vor Ort handelnden Einheiten der
Löschfahrzeuge lediglich durch weitere Spezialeinheiten ergänzt. Für den Erfolg jedes
Einsatzes mit mehreren derartigen Grundeinheiten an gleicher Einsatzstelle ist die
harmonisierte Ausstattung der Einsatztechnik in Verbindung mit einheitlich ausgebildeten
handelnden Kräften unverzichtbares Erfordernis. Die Feuerwehr der Stadt Leipzig besteht
aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr. An den Einsatzstellen handeln die
beiden Organisationseinheiten überwiegend gemeinsam. Aktuell sind Ausstattung,
Ausbildungsstand und somit Einsatzwert der BF und der 22 Ortswehren der FF verschieden.
Dies ist das Ergebnis der beiden Gebietsreformen, vor welchen die damals eigenständigen
Feuerwehren eigenverantwortlich beschafft haben.
Die jetzt vorgesehene Ersatzbeschaffung der Löschfahrzeuge beinhaltet daher auch die
Harmonisierung der technischen Ausstattung von Freiwilliger Feuerwehr und
Berufsfeuerwehr bis 2021.
2.1
Einsatzbereitschaft und Zustand der vorhandenen Fahrzeuge
Die von der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig genutzten Löschfahrzeuge besitzen aktuell ein
Durchschnittsalter von 19,3 Jahren. Damit sind alle Fahrzeuge abgeschrieben und die vom
Freistaat mit Zuwendungsbescheiden erteilten Nutzungsfristen längst abgelaufen. Detaillierte
Angaben sind den Anlagen 3 bis 4 zu entnehmen. Bedingt durch die Nutzung als
Feuerwehrfahrzeug haben die Fahrgestelle, verglichen mit Nutzfahrzeugen der Wirtschaft,
nur eine geringe Laufleistung und verursachen daraus resultierend relativ geringe Reparaturund Unterhaltungskosten. Aufgrund des Alters mit anhänglichen Problemen der
Bereitstellung erforderlicher Ersatz- und Verbrauchsteile, die vom Gesetzgeber vorgegebene
Frist zur Ersatzteilbereitstellung von 10 Jahren ist abgelaufen, sowie teilweise nicht mehr
existenter Hersteller sind jedoch im Reparaturfall zunehmend lange Ausfallzeiten der
Fahrzeuge die Folge. Schwerpunkte bilden die feuerwehrtechnischen Aufbauten mit
massiven Gebrauchsspuren an der Karosserie, den Lagerungen für die im Fahrzeug
verlasteten
Geräte
und
Aggregate,
den
löschtechnischen
Einrichtungen,
Geräteraumverschlüssen und lichttechnischen Anlagen. Gemäß Konzeption zur Entwicklung
der Freiwilligen Feuerwehr (RBV 1423/12 vom 22.11.2012) wurde die zeitnahe
Ersatzbeschaffung der Löschfahrzeuge anerkannt.
4/8
Die Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr wurden 2005/2006 beschafft. Bedingt durch den
täglichen Einsatz unterliegen diese Fahrzeuge im Vergleich zu den Löschfahrzeugen der FF
wesentlich höherem Verschleiß. Hinzu kommt, dass in diesen Fahrzeugen ein hoher Anteil
an elektropneumatischen und elektronischen Steuerungssystemen mit zunehmend hoher
Ausfallrate verbaut wurde. Diese Technik wurde von den Herstellern bereits weiter
entwickelt. Da die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist zur Ersatzteilbereitstellung von 10
Jahren abgelaufen ist, gehen Reparaturen auch hier mit zunehmend langen Ausfallzeiten
einher. Hinzu kommt, dass ausgewählte Geräte und Aggregate der Beladung die
Grenznutzungsdauer erreicht haben und/oder durch neues, dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät, ersetzt werden muss. Diese Maßnahme hätte bei weiterer Nutzung
der vorhandenen Löschfahrzeuge der BF einen aufwendigen Umbau der Geräteräume und
Ladeerhaltungssysteme zur Folge. Im Ergebnis dieser Entwicklung ist im Vergleich zu den
alten Fahrzeugen der FF weit höherer Reparaturaufwand mit höheren Kosten zur
Unterhaltung - Tendenz steigend - zu verzeichnen. Auch diese Löschfahrzeuge haben ihre
Grenznutzungsdauer erreicht.
Die Fahrzeugbeladung der Löschfahrzeuge mit feuerwehrtechnischem Gerät ist
überwiegend veraltet und stark Mängel behaftet. Unter Bezug auf die geänderten
Rahmenbedingungen ist die Ersatzbeschaffung mit Stand der Technik bei vielen Geräten
und Aggregaten überfällig.
Als Beleg dafür stehen nachfolgend genannte Beispiele:
•
•
•
•
•
•
Die Entnahme von Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz ist nur
noch
mittels Pumpen und Armaturen mit geeigneter Rückflussverhinderung
zulässig. Dies ist
weder bei den Löschfahrzeugen der BF noch bei denen der FF
gegeben.
Im Ergebnis der 2008 erfolgten europäischen Normung (DIN EN 1028) arbeiten die
Feuerlöschpumpen mit höheren Drücken. In der Folge wurde 2009 die Norm der
Feuerlöschschläuche und Löschwasser führenden Armaturen angepasst. Daraus
folgend ist zeitnah aus Gründen der Sicherheit die begonnene Ersatzbeschaffung
zwingend abzuschließen.
Die Leistungsparameter der auf den Fahrzeugen als Beladung verlasteten
hydraulischen Rettungstechnik für die Bergung eingeklemmter Personen aus
modernen PKW- und LKW-Fahrerhäusern stoßen zunehmend an Grenzen. Zur
zeitnahen Ersatzbeschaffung
leistungsfähigerer hydraulischer Rettungstechnik
besteht keine Alternative.
Die licht-technischen Anlagen der Löschfahrzeuge zur Einsatzstellenausleuchtung
und die am Mann mitgeführten Leuchten sind technisch veraltet. Sie verfügen noch
nicht über die seit mehreren Jahren übliche moderne Xenon- bzw. LED-Technik.
Abgesehen von den geringen Leistungsparametern vieler mit Kraftstoff betriebener
Aggregate
(Stromerzeuger,
Hydraulikpumpen,
Kettensägen,
Beund
Entlüftungsgeräte
etc.)
kann
deren
Sicherung
der
Einsatzbereitschaft
(Startverhalten), bedingt durch den hohen Anteil an Bio-Kraftstoff mit daraus
resultierender Ausflockung, nur noch bei sehr hohem Wartungsaufwand erfolgen.
Die 2015/16 begonnene Umstellung der Pressluftatemschutzgeräte vom Typ BD 96
(AUER) aus 1989 auf Geräte mit Stand der Technik ist noch nicht abgeschlossen.
Zum Auffüllung des Sollbestandes besteht noch immer ein Defizit von 200 Geräten.
(Siehe auch Beschluss VI-DS-00995)
5/8
Eine Erneuerung derartiger Systeme kann unter Berücksichtigung des Aufwandes für den
Umbau der Fahrzeugeinbauten wirtschaftlich sinnvoll nur im Zuge der Ersatzbeschaffung
neuer Fahrzeuge erfolgen.
2.2
Erforderlichkeit der Beschaffung
Unter Anrechnung der Fristen und Laufzeiten der Ausschreibung im Offenen Verfahren
gemäß VgV und unter Berücksichtigung der nach Zuschlagserteilung anzusetzenden
Lieferfristen dauert die Neu- oder Ersatzbeschaffung von Löschfahrzeugen mindestens 14
bis 20 Monate.
Infolge steigender Anzahl technischer Ausfälle, verbunden mit zunehmenden Problemen der
Bereitstellung von Verbrauchs- und Ersatzteilen, ist die durchgängige Aufrechterhaltung der
nach Brandschutzbedarfsplan geforderten und von der zuständigen Aufsichtsbehörde
bestätigten Vorhaltung der vorhandenen Löschfahrzeuge der Feuerwehr Leipzig gefährdet.
Aufgrund von Reparaturerfordernis befinden sich durchschnittlich von den zehn vorhandenen
Löschfahrzeugen der Berufsfeuerwehr täglich zwei in der Branddirektion eigenen Werkstatt.
Unter Berücksichtigung der erforderlichen zusätzlichen Außerdienststellung zur
Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen (HU, AU, usw. ) können die
Ausfälle mit den drei vorhandenen Reservefahrzeugen nicht mehr kompensiert werden. Um
die Einsatzbereitschaft mit sieben Löschfahrzeugen in der BF durchgängig aufrecht zu
erhalten, werden temporär bereits Löschfahrzeuge aus der FF abgezogen und in der BF
genutzt. Um dieses Defizit zu kompensieren und gleichzeitig der Aus- und Fortbildung ein
eigenes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen werden im Zuge der Ersatzbeschaffung von 31
Löschfahrzeugen nur 30 ausgesondert.
Wegen des sich verschlechternden Zustandes der in der Feuerwehr Leipzig genutzten
Löschfahrzeuge ist zur Sicherung der Einsatzbereitschaft des operativen Brandschutzes der
unverzügliche Beginn der Neu- und Ersatzbeschaffung erforderlich.
3.
Darstellung der Wirtschaftlichkeit
3.1
Einheitliche Fahrzeug- und Gerätetechnik
Die jetzt vorgesehene Ersatzbeschaffung der Löschfahrzeuge bietet die Chance, die
bestehenden objektiven und subjektiven, mannigfaltigen Unterschiede bei der Bewertung
des Einsatzwertes der taktischen Grundeinheit der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Leipzig nachhaltig zu überwinden. Die neuen Löschfahrzeuge bilden
mit ihrer Ausstattung für die nächsten 15 bis 20 Jahre die einsatztaktische und technische
Basis der Feuerwehr Leipzig.
Die Grundlagenermittlung zur Auswahl der Fahrzeugtypen erfolgte und die Erstellung der
Lastenhefte erfolgt unter Einbeziehung von Vertretern aller haupt- und ehrenamtlichen
Bereiche der Feuerwehr Leipzig. Im Ergebnis sollen für BF und FF einheitliche Fahrzeuge
beschafft werden. Sie sollen sich nur bei ausgewählten Ortsfeuerwehren in Nuancen durch
Sonderbeladung für örtliche Besonderheiten unterscheiden. So könnten zum Beispiel die
Löschgruppenfahrzeuge der Wehren am Stadtrand mit geländefähigem Fahrgestell geordert
werden. Im Übrigen wird gesteigerter Wert auf möglichst leichte, kleine, kompakte,
bedienerfreundliche, robuste und reparaturfähige Bauausführung der neuen Löschfahrzeuge
gelegt. Die dabei zu erzielenden Synergieeffekte, hinsichtlich gleicher Ausbildung und
Bedienung, gleichem Aufwand an Wartung und Pflege sowie einheitlicher Reservebestände
erbringen für die Feuerwehr Leipzig einen neuen Qualitätsstandard.
Zur Sicherstellung der Einheitlichkeit und zur Erzielung maximaler Nachlässe soll die
Beschaffung der Löschgruppenfahrzeuge sowie der Löschstaffelfahrzeuge in je einem
Ausschreibungsverfahren gebündelt und mit gestaffelten Abrufen gemäß den anteiligen
Haushaltsplanansätzen realisiert werden.
6/8
3.2
Prüfung der Generalreparatur mit anschließender Restnutzung
2005/2006 erfolgte nach Indienststellung neuer Löschfahrzeuge in der Berufsfeuerwehr eine
nochmalige Aufarbeitung der alten, außer Dienst gestellten Fahrzeuge. Nach erfolgter
Generalinspektion der Fahrgestelle und löschtechnischen Einrichtungen erhielten die
Fahrzeuge anschließend noch einen neuen Gerätekofferaufbau. Seither erfahren diese
Löschfahrzeuge in der Freiwilligen Feuerwehr eine Restnutzung.
Wenngleich diese Variante kostengünstig und sinnvoll erscheint, ist sie in der aktuellen
Situation abzulehnen. Zum Einen würde die Chance zur Harmonisierung der Technik und
Ausrüstung zwischen BF und FF vertan. Zum Anderen sind die jetzt bei der BF genutzten
Löschfahrzeuge hinsichtlich ihrer Bedienung und der verbauten Steuerungstechnik zu
komplex. Jede Fehlbedienung führt unweigerlich zur Störung und zum Ausfall. Darüber
hinaus ist die weitere Nutzung der alten Fahrgestelle unter Berücksichtigung der aktuellen
Innovationsraten bei Nutzfahrzeugfahrgestellen i. V. m. mit den vorliegenden Erfahrungen
zur mangelnden Bereitstellung von Ersatzteilen stark Risiko behaftet. Letzten Endes wäre es
gegenüber dem Ehrenamt eine Abwertung, wenn dieses ständig die abgelegte Ausstattung
der Berufsfeuerwehr Rest nutzen soll. Schlussendlich muss beim Blick auf die mögliche
"Kosteneinsparung" der Verzicht der möglichen Zuwendungen des Freistaates
gegengerechnet werden.
Zudem werden alle neuen Löschfahrzeuge mit dem Stand der Technik entsprechend
umweltfreundlicher Motorentechnik beschafft.
Zusammenfassend erweist sich diese Variante als nicht wirtschaftlich.
3.3
alternative Finanzierungsformen für Ersatzbeschaffungen
Kostengünstigere Alternativen z.B. im Hinblick auf die Nutzung von Angeboten mit
Werbekonzepten sind nicht geeignet und in Verbindung mit der Nutzung von
Sondersignalrechten nach STVO unzulässig.
Leasinggeschäfte stehen nur bedingt zur Verfügung, da derartige Fahrzeuge mit der
notwendigen Spezialausstattung (Kfz-Elektrik, Sondersignale, Funk etc.) auf dem Markt nicht
erhältlich sind. Für Fahrzeuge des Rettungsdienstes wurde diese Variante bereits wiederholt
geprüft und abschlägig beantwortet. Im Fall von Löschfahrzeugen sind die zu beachtenden
Einflussfaktoren noch erheblich umfangreicher. Erwähnt sei hier nur, dass Zuwendungen des
Freistaates in Anspruch genommen werden sollen und Auflagen wie lange Nutzungsfristen
zu beachten sind. Weiterhin erzielen Feuerwehrfahrzeuge im Vergleich zu Nutzfahrzeugen
der Wirtschaft nur geringe Kilometer-laufleistungen.
Darüber hinaus stellen die lange lange Nutzungsdauer und das Erfordernis der Anpassung
der Beladung an die sich permanent verändernden örtlichen Besonderheiten zusätzliche
Erschwernisse für Leasingmodelle dar.
Zur Senkung des anhängigen Verwaltungsaufwandes wird daher von der erneuten Prüfung
abgesehen.
3.4
wirtschaftliche Lösung
Als wirtschaftliche Lösung ergibt sich die Ersatzbeschaffung einheitlicher Fahrzeug- und
Gerätetechnik nach Ziffer 3.1 in Verbindung mit Kauf gemäß Ziffer 1.3.
4.
Folgen bei Ablehnung
Bei Ablehnung der Beschlussvorlage kann der Brandschutzbedarfsplan nicht eingehalten
werden. Der nach SächsBRKG § 1 (1) vom Aufgabenträger geforderte wirksame Schutz der
7/8
Bevölkerung vor Bränden, Unglücksfällen öffentlichen Notständen und Katastrophen in der
Stadt Leipzig wird gefährdet.
5.
6.
Finanzierung (nichtöffentlicher Teil)
Zuwendungen
Alle Löschgruppenfahrzeuge und alle Löschstaffelfahrzeuge werden entsprechend der DIN
EN 1846 und DIN SPEC 14502 beschafft. Sie entsprechen den folgenden Einzelnormen:
• DIN 14530 - Löschfahrzeuge - Teil 25: "Mittleres Löschfahrzeug MLF"
• DIN 14530 - Löschfahrzeuge - Teil 27: "Löschgruppenfahrzeug HLF_20"
• Örtliche Besonderheiten werden über Beladungssätze nach DIN 14800-18 realisiert.Gemäß "Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (RLFw)", Absatz II Ziffer 1 (b), sind
damit alle Fahrzeuge förderfähig.
Die Höhe der theoretisch maximal möglichen Zuwendungen wird für die zwei Fahrzeugtypen
in Anlage 2 Ziffer 2 der RLFw ausgewiesen, wobei nur die Förderung der HLF_20 von
Bedeutung sind, weil in Anlehnung an die Investitionsplanung 2017-2021 mit dort
veranschlagten Ein- und Auszahlungen im Projekt 7.0000162 – Spezialfahrzeuge Fw – erst
ab 2019 die Zuwendungen wie folgt veranschlagt werden. Für eine Förderung der 6
Löschfahrzeuge (3x MLF und 3x HLF_20) der Jahre 2017/18 genügen die nur begrenzt
ausgereichten jährlichen Zuwendungen aus der RLFw nicht, weil für diese beiden Jahre die
Fertigstellung des Feuerwehrzentrums im alleinigen Fokus steht.
Übersicht zu maximal möglichen Zuwendungen nach RLFw in Abhängigkeit der nur begrenzt
pauschal, jährlich zur Verfügung gestellten Fördermittel
HJ
2019
2020
2021
Typ
HLF_20
HLF_20
HLF_20
Anzahl
7
7
4
Zuwendung (Festbetrag)
182.000,00 €
182.000,00 €
182.000,00 €
Einzahlungen
1.274.000 €
1.274.000 €
728.000 €
Gesamtertrag an möglichen Zuwendungen: 3.276.000 €
Anlagen:
Anlage 1 (nichtöffentlich) – Punkt 5 Finanzierung
Anlage 2 (nichtöffentlich) – Wertermittlung
Anlage 3 (öffentlich) – Übersicht Fuhrpark Löschfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr
Anlage 4 (öffentlich) – Übersicht Fuhrpark Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr
Anlage 5 (öffentlich) – Bildliche Darstellung sämtlicher Löschfahrzeuge
8/8
Anlage_3 - Übersicht zum Fuhrpark der Löschfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr
Gruppenlöschfahrzeuge
Standort
Typ
FG
Aufbaufirma
BJ / GR
km-Stand
3. Q. 2016
InventarNummer
abgeschrieben Reparaturkosten
(Jahr)
2015
Zustand
3.249,74 € Alt aber in Ordnung.
Fahrzeuge sind zuvor
0,00 € bis 2005/2006 in der
BF gelaufen.
12.078,46 € Fahrgestelle alt mit
Euro_0-Motoren.
505,98 € 2007/2008 erfolgte
Aufbereitung der
1.285,42 €
löschtechnischen
Anlagen + neuer
1.809,16 € Aufbau. (1600 Liter LWTank, Vorbereitet für
4.933,21 €
Mitführung TS)
Engelsdorf
LF 16/12
MB
Ziegler
1994
90.200
6114
2004
Miltitz
LF 16/12
MB
Ziegler
1993
97.600
6462
2003
Mölkau
LF 16/12
MB
Ziegler
1994
67.600
20827
2004
Ost
LF 16/12
MB
Ziegler
1994
85.700
29504
2004
Plaußig
LF 16/12
MB
Ziegler
1994
85.100
6070
2004
Süd
LF 16/12
MB
Ziegler
1993
100.100
20833
2003
Wiederitzsch
LF 16/12
MB
Ziegler
1993
96.000
20835
2003
Süd
LF 16 TS
Iveco
Magirus
1994
25.200
20834
2004
0,00 €
Ableger der Bundes
Grünau
LF 16/12
MAN
Ziegler
1996
28.000
20822
2015
4.548,69 €
ehem. WF Quelle,
Aufbau sehr schlecht
Lindenthal
TLF 16/25
MB
Schlingmann
1995
26.500
9300
2008
3.251,72 €
Holzhausen
LF 16/12
MB
Ziegler
1998
45.000
8411
2007
Böhlitz
LF 16/12
MAN
FGL
1998
31.000
6939
2007
Liebertwolkwitz
LF 16/12
Iveco
Magirus
1998
42.000
4990
2007
Lützschena –
Stahmeln
LF 16/12
MAN
Ziegler
1998
13.300
7332
2007
Seite 1
Fahrgestelle alt mit
Euro_0-Motoren,
6.617,64 €
Feuerwehrtechnische
2.146,51 €
Aufbauten mit
bedenklich hohen
1.372,09 €
Gebrauchsspuren,
Beladung veraltet.
764,91 €
Anlage_3 - Übersicht zum Fuhrpark der Löschfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr
Gruppenlöschfahrzeuge
Standort
Typ
FG
Aufbaufirma
BJ / GR
km-Stand
3. Q. 2016
InventarNummer
abgeschrieben Reparaturkosten
(Jahr)
2015
Lausen
LF 8/8
Iveco
Magirus
1994 / -
68.000
8721
2004
Rückmarsdorf
LF 8/6
MB
GFT
1998
9.200
5010
2008
Baalsdorf
LF 8/6
Iveco
Magirus
1999 / -
36.500
4517
2009
Zustand
78,80 € befriedigend, Beladung
veraltet
durchgehend
sehr
1.284,28 €
schlecht
Gut
/
als Reserve
2.993,74 €
Weiternutzung
Staffellöschfahrzeuge
1.802,60 € Feuerwehrtechnischer
Aufbau bereits 1 x
aufbereitet.
Beladung
2.968,47 €
veraltet.
Wiederitzsch
StLF 10
MAN
Schmitz
1998
22.000
29655
2008
Grünau
StLF 10
MAN
Schmitz
1998
29.000
29495
2008
Hartmansdorf
SHLF
MAN
Schmitz
1998
18.100
6419
2008
3.188,98 €
Nordost
SHLF
MAN
Schmitz
1997
20.000
7009
2008
2.588,61 €
Knautnaundorf
SHLF
MAN
Schmitz
1998
27.400
7169
2008
2.829,91 €
Große Probleme bei
Ersatzteilen für
Löschtechnik
(Druckluftschaum),
Beladung veraltet.
Burghausen
TSF-W/Z
MAN
Schmitz
2001
10.200
8262
2011
859,29 €
Gut / Weiternutzung
Nordost
TSF-W/Z
MAN
Schmitz
2001
15.300
8509
2011
150,00 €
Gut / Weiternutzung
Rehbach
TSF-W/Z
MAN
Schmitz
2001
10.400
7261
2011
41,05 €
Gut / Weiternutzung
Kleinpösna
TSF-W
Iveco
Magirus
1996
10.700
6841
2008
0,00 €
FG und Aufbau
schlecht, Beladung
veraltet
Seite 2
Anlage_4 - Übersicht zum Fuhrpark der Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr
Gruppenlöschfahrzeuge
km-Stand abgeschrieben Reparaturkosten
3. Q. 2016
(Jahr)
2015
56.500
2021
23.839,82 €
Standort
Typ
FG
Aufbaufirma
BJ
Zustand
FW Mitte
HLF-20/20
MAN
Ziegler
29.03.2006
FW Mitte
HLF-20/20
MAN
Ziegler
18.11.2004
63.400
2019
11.177,25 €
bedenklich schlecht
FW Süd
HLF-20/20
MAN
Ziegler
29.03.2006
65.400
2021
30.226,46 €
Befriedigend
FW West
HLF-20/20
MAN
Ziegler
15.11.2005
62.300
2020
17.617,81 €
Befriedigend
FW Südwest
HLF-20/20
MAN
Ziegler
29.03.2006
80.800
2021
15.183,33 €
Befriedigend
FW Nord
HLF-20/20
MAN
Ziegler
15.11.2005
61.600
2020
22.935,22 €
Befriedigend
FW Nordost
HLF-20/20
MAN
Ziegler
15.11.2005
74.800
2020
7.657,57 €
Befriedigend
FTZ (Reserve)
HLF-20/20
MAN
Ziegler
15.11.2005
56.800
2020
8.321,02 €
Befriedigend
FTZ (Reserve)
HLF-20/20
MAN
Ziegler
29.03.2006
47.000
2021
14.261,75 €
bedenklich schlecht
FTZ (Reserve)
HLF-20/20
MAN
Ziegler
29.03.2006
46.100
2021
8.410,82 €
Befriedigend
Befriedigend
Generelle Anmerkungen:
Im Vergleich zur FF hoher Verschleiß an Fahrgestell, Aufbau und Beladung. Die HLF 20/20 unterliegen im täglichen harten Einsatzdienst
Die
HLF 20/20
sind alleAnteil
im gleich
schlechten Zustand mit
hohen
Gebrauchsspuren.
bilden Brems- und
verbunden
mit hohem
an Sachbeschädigungen
unddurchgehend
Schäden durch
Verkehrsunfälle
einem Reparaturschwerpunkte
hohen Verschleiß.
Abgasanlagen, löschtechnische Anlagen, Abdichtungen der Faltenbälge zwischen Fahrerhaus und Mannschaftskabine, elektronische
Systemsteuerungen, Lichtmaste, Aufstiegsklappen, Geräteraumverschlüsse, Gelenke, Verriegelungen, Auszüge, Tritte u.v.a.m. Nach
Konkursanmeldung des Herstellers 2013 wurde dieser von einem chinesischen Konzern übernommen. Seither sind zunehmend Probleme bei der
Bereitstellung von Ersatzteilen zu verzeichnen. Spätestens nach 15 Jahren Einsatz in der BF sind diese Fahrzeuge verschlissen, abgeschrieben
und sollten schnellstmöglich ausgesondert werden.
Seite 1
Anlage_5 - Übersicht zu aktuell in der Feuerwehr Leipzig genutzten Löschfahrzeugentypen
Staffellöschfahrzeuge:
StLF_10 (BJ 1998)
S-HLF (BJ 1998)
TSF-W/Z (BJ 2001)
TSF-W (BJ 1996)
Gruppenlöschfahrzeuge:
LF_8-6 (BJ 1994)
LF_8-6 (BJ 1998)
LF_8-6 (BJ 1998)
LF_16-12 (BJ 1998)
LF_16-TS (BJ 1994)
LF_16-12 (BJ 1999)
TLF_16-25 (BJ 1995)
LF_16-16 (BJ 1994)
HLF_20-20 (BJ 2004)
nein
Finanzielle Auswirkungen
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
Höhe in EUR
Aufwendungen
2018
2021
Nicht öffentlich
(Anlage 1)
Einzahlungen
2019
2021
Auszahlungen
2018
2021
Erträge
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wo veranschlagt
nein
X
von
bis
2019
2022
1.100.126.002
SK 42531000
7.0000162.705
SK 68110000
7.0000.162.710.051
SK 78326100
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
1.100.126.002
SK 34219900
Nicht öffentlich (Anlage 1)
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
2019 ff
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
2019
1.100.126.002
SK 42519210
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
1.100.126.002
SK 47110000
2036
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau: