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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1285925.pdf
Größe
213 kB
Erstellt
08.06.17, 12:00
Aktualisiert
25.06.17, 14:36

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03562-DS-03 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: 1. Änderung zum Baubeschluss : Klingenthaler Str. 14, 04349 Leipzig Modernisierung des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchende Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 21.06.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die 1. Änderung zum Baubeschluss Nr. VI-DS-03562-NF-02 vom 08.02.2017 wird bestätigt. 2. Die überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 609.000 € für das Haushaltsjahr 2017 im PSP-Element "OFT Klingenthaler Str. 14" (7.0000756.700) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle"unterjährige Finanzierung formale Deckung FinHH "(1098720000). Der Deckung liegt eine Sperre des PSP-E. „OFT Klingenthaler Str. 14“ (7.0000756.700) Planansatz 2018 im Rahmen des Doppelhaushaltes zu Grunde. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen X nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2017 792.000,00 € 7.0001638.705 2015 2016 2017 150.000,00 € 7.0000756.700 750.000,00 € 7.0000756.700 1.302.850,00 € 7.0000756.700 609 T€ – 609 T€= 2018 0,00 € 7.0000756.700 2016 2017 78.600,00 € 7.0001543.700 1.107.550,00 € 7.0001543.700 X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Die in dem Beschluss Nr. VI-DS-03562-NF-02 vom 08.02.2017 bestätigte Baumaßnahme wird seit März 2017 umgesetzt. Im Zuge der fortschreitenden Bauausführung wurde ersichtlich, dass die für das Jahr 2018 geplanten Mittel i. H. v. 609.000 € bereits im Jahr 2017 im Vorgriff zur Auszahlung benötigt werden. Um den Bauablauf nicht zu unterbrechen und die Fertigstellung des Gebäude nicht zu gefährden, ist die Bestätigung und Freigabe dieser Mittel in 2017 im Vorgriff zwingend erforderlich. Der Deckung dieser Bereitstellung im Vorgriff liegt eine Sperre des PSP-E. „OFT Klingenthaler Str. 14 . (7.0000756.700) Planansatz 2018 im Rahmen des Doppelhaushaltes zu Grunde. Anlage: Begründung der Eilbedürftigkeit 3/3 Begründung der Eilbedürftigkeit Vorlage: 1. Änderung zum Baubeschluss "Klingenthaler Str. 14, 04349 Leipzig - Modernisierung des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchende Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO" Die Baumaßnahme zur Modernisierung des OFT sowie Errichtung von Betreuungsplätzen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (umA) besteht aus 2 Teilmaßnahmen und wird seit März 2017 umgesetzt. - Teilmaßnahme OFT - ohne Förderung: 2.202.850 € (mit Planansatz 2018: 609 T€) - Teilmaßnahmen Betreuungsplätze umA (gefördert): 1.186.150 €. Die Stadt Leipzig erhält für die Schaffung von 22 Plätzen für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA`s) eine 90-ige prozentige Förderung (= 792.000 €), allerdings ist daran die Fertigstellung der Baumaßnahme bis 12/2017 gebunden. Der Bewilligungszeitraum für die geförderte Teilmaßnahme Betreuungsplätze umA endet 12/2017 ! Im Zuge der fortschreitenden Bauausführung wurde ersichtlich, dass aufgrund der Verzahnung beider Teilmaßnahmen eine gemeinsame Realisierung unabdingbar ist und damit der Planansatz 2018 i. H. v. 609.000 € für die Teilmaßnahme OFT bereits im Jahr 2017 im Vorgriff zur Auszahlung benötigt wird ! Um den Vergabe- und Bauablauf nicht zu unterbrechen sowie die termingerechte Fertigstellung des Gebäudes und der geförderten Leistung nicht zu gefährden, ist die zeitnahe Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO i.H.v. 609.000 EUR auf Grundlage der Sperrung des Planansatzes 2018 in gleicher Höhe auf dem PSP-Element 7.0000756.700 (OFT) im Rahmen des Doppelhaushaltes zwingend erforderlich. Andernfalls besteht ein Fördermittelrisiko und ein Terminrisiko für die Bereitstellung Betreuungsplätze umA. HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss Bauvorhaben: 1. Änderung zum Baubeschluss : Klingenthaler Str. 14, 04349 Leipzig - Modernisierung des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchende Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO < > Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 07.06.2017 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage - Umbau und Sanierung Stand vom: 07.06.2017 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.2 Beschlüsse 3 2 Begründung 3 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 3 2.2 Ableitung des Bedarfes 3 2.3 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 3 3 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 4 3.1 Deckung der Mehrbedarfes in 2017 4 4 Fristenplan 4 Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 2 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage - Umbau und Sanierung Stand vom: 07.06.2017 Kurzerläuterung Die in dem Baubeschluss Nr. VI-DS-03562-NF-02 vom 08.02.2017 bestätigte Baumaßnahme zur Modernisierung des OFT sowie Errichtung von Betreuungsplätzen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (umA) wird seit März 2017 umgesetzt. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wurde ein zusätzlicher Mittelbedarf in 2017 ersichtlich, welcher nicht durch das vorhandene Budget gedeckt werden kann. Um den Bauablauf nicht zu verzögern und die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden, ist die Bestätigung und Freigabe dieser Mittel zwingend erforderlich. Ziel dieser Haushaltsvorlage ist die und Begründung der erforderlichen überplanmäßigen Auszahlung nach §79(1) SächsGemO i.H.v. 609.000 EUR. Die nachfolgenden Angaben 1 Grundlagen 1.2 Beschlüsse • Baubeschluss 03562-NF-02 vom 08.02.2017 • Baugenehmigung 63-2016-017196-SB-02.61-CHA vom 08.02.2017 2 Begründung 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Baubeginn war am 01.03.2017. Aktuell befindet sich die Maßnahme in der Bauausführung mit folgendem Umsetzungsstand: – – – – konstruktiver Abbruch erfolgt ca. 40% der Bauhauptleistungen realisiert 50% der Leistungen sind beauftragt 50% der Leistungen befinden sich derzeit in der Ausschreibung Nach derzeitigem Ausführungsstand werden die Baumaßnahmen voraussichtlich 2017/18 abgeschlossen. Der Nutzungsbeginn ist für Januar 2018 avisiert. 2.2 Ableitung des Bedarfes Die in dem Beschluss Nr. VI-DS-03562-NF-02 vom 08.02.2017 bestätigte Baumaßnahme wird seit März 2017 umgesetzt. Im Zuge der fortschreitenden Bauausführung wurde ersichtlich, dass die für das Jahr 2018 geplanten Mittel bereits im Jahr 2017 zur Auszahlung benötigt werden, welche nicht durch das vorhandene Budget in 2017 gedeckt werden können. Um den Bauablauf nicht zu unterbrechen und die Fertigstellung des Gebäude nicht zu gefährden, ist die Bestätigung und Freigabe dieser Mittel zwingend erforderlich. 2.3 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Aufgrund der Verzahnung beider Baubereiche (OFT, geförderte Betreuungsplätze für umA) ist eine gemeinsame Ausschreibung und Realisierung unabdingbar. Die Nichtbestätigung der Vorlage würde dazu führen, dass das Gebäude, insbesondere die geförderten Betreuungsplätze für umA, nicht im Bewilligungszeitraum fertiggestellt werden kann und somit der Fristenplan aus der Bezugsvorlage (Baubeschluss v. 08.02.2017) nicht eingehalten wird (s. a. Pkt. 2.2). Gemäß Förderbescheid ist die Maßnahme bis 12/2017 fertigzustellen. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 3 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage - Umbau und Sanierung Stand vom: 07.06.2017 3 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) Nachfolgend ist die bisherige Einordnung der Haushaltsmittel gem. Beschluss Nr. VI-DS-03562-NF-02 vom 08.02.2017 zur Information dargestellt: OFT 7.0000756.700 umA 7.0001543.700 Gesamt VE kassenwirksam Anteil Fördermittel (umA) Anteil Stadt 2015 150.000 < > 2016 750.000 78600 2017 693.850 1.107.550 2018 609.000 Gesamt 2.202.850 1.186.150 150.000 < > 0 828.600 609.000 < > 0 1.801.400 300.000 792.000 3.389.000 300.000 792.000 150.000 828.600 1.009.400 609.000 2.597.000 2015 150.000 < > 150.000 < > 0 2016 750000 78600 828.600 2017 1.302.850 1.107.550 2.410.400 0 792.000 Gesamt 2.202.850 1.186.150 3.389.000 0 792.000 150.000 828.600 1.618.400 2.597.000 SOLL (laut aktuellem Finanzbedarf) OFT 7.0000756.700 umA 7.0001543.700 Gesamt VE kassenwirksam Anteil Fördermittel (umA) Anteil Stadt 3.1 2018 0 < 0 > Deckung der Mehrbedarfes in 2017 Die Deckung der üpl. Auszahlung gem. §79 (1) Sächs GemO erfolgt formal aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung FinHH“ (1098720000) in Höhe von 609.000 €. Der Deckung liegt eine Sperre des PSP-E. „OFT Klingenthaler Str. 14 . (7.0000756.700) Planansatz 2018 im Rahmen des Doppelhaushaltes zu Grunde. 4 Fristenplan Bei Beschlussfassung erfolgt keine Änderungen der gem. Beschluss Nr. DS-03562-NF-02 genannten Fristen (vgl. Pkt 7 Beschluss Nr. DS-03562-NF-02) Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 4