Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1285925.pdf
Größe
213 kB
Erstellt
08.06.17, 12:00
Aktualisiert
25.06.17, 14:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03562-DS-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
1. Änderung zum Baubeschluss : Klingenthaler Str. 14, 04349 Leipzig Modernisierung des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, einschließlich der
Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger
Asylsuchende
Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
21.06.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die 1. Änderung zum Baubeschluss Nr. VI-DS-03562-NF-02 vom 08.02.2017 wird
bestätigt.
2. Die überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 609.000 € für
das Haushaltsjahr 2017 im PSP-Element "OFT Klingenthaler Str. 14"
(7.0000756.700) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt formal aus der
Kostenstelle"unterjährige Finanzierung formale Deckung FinHH "(1098720000).
Der Deckung liegt eine Sperre des PSP-E. „OFT Klingenthaler Str. 14“
(7.0000756.700) Planansatz 2018 im Rahmen des Doppelhaushaltes zu Grunde.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2017
792.000,00 € 7.0001638.705
2015
2016
2017
150.000,00 € 7.0000756.700
750.000,00 € 7.0000756.700
1.302.850,00 € 7.0000756.700
609 T€ – 609 T€=
2018
0,00 € 7.0000756.700
2016
2017
78.600,00 € 7.0001543.700
1.107.550,00 € 7.0001543.700
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Die in dem Beschluss Nr. VI-DS-03562-NF-02 vom 08.02.2017 bestätigte Baumaßnahme
wird seit März 2017 umgesetzt. Im Zuge der fortschreitenden Bauausführung wurde
ersichtlich, dass die für das Jahr 2018 geplanten Mittel i. H. v. 609.000 € bereits im Jahr
2017 im Vorgriff zur Auszahlung benötigt werden. Um den Bauablauf nicht zu unterbrechen
und die Fertigstellung des Gebäude nicht zu gefährden, ist die Bestätigung und Freigabe
dieser Mittel in 2017 im Vorgriff zwingend erforderlich.
Der Deckung dieser Bereitstellung im Vorgriff liegt eine Sperre des PSP-E. „OFT
Klingenthaler Str. 14 . (7.0000756.700) Planansatz 2018 im Rahmen des Doppelhaushaltes
zu Grunde.
Anlage:
Begründung der Eilbedürftigkeit
3/3
Begründung der Eilbedürftigkeit
Vorlage: 1. Änderung zum Baubeschluss
"Klingenthaler Str. 14, 04349 Leipzig - Modernisierung des offenen Freizeittreffs
Klingenthaler Str. 14, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die
Unterbringung minderjähriger Asylsuchende
Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO"
Die Baumaßnahme zur Modernisierung des OFT sowie Errichtung von Betreuungsplätzen für
unbegleitete minderjährige Asylsuchende (umA) besteht aus 2 Teilmaßnahmen und wird seit März
2017 umgesetzt.
- Teilmaßnahme OFT - ohne Förderung:
2.202.850 € (mit Planansatz 2018: 609 T€)
- Teilmaßnahmen Betreuungsplätze umA (gefördert): 1.186.150 €.
Die Stadt Leipzig erhält für die Schaffung von 22 Plätzen für unbegleitete minderjährige Ausländer
(umA`s) eine 90-ige prozentige Förderung (= 792.000 €), allerdings ist daran die Fertigstellung der
Baumaßnahme bis 12/2017 gebunden. Der Bewilligungszeitraum für die geförderte Teilmaßnahme
Betreuungsplätze umA endet 12/2017 !
Im Zuge der fortschreitenden Bauausführung wurde ersichtlich, dass aufgrund der Verzahnung
beider Teilmaßnahmen eine gemeinsame Realisierung unabdingbar ist und damit der Planansatz
2018 i. H. v. 609.000 € für die Teilmaßnahme OFT bereits im Jahr 2017 im Vorgriff zur Auszahlung
benötigt wird !
Um den Vergabe- und Bauablauf nicht zu unterbrechen sowie die termingerechte Fertigstellung
des Gebäudes und der geförderten Leistung nicht zu gefährden, ist die zeitnahe Bestätigung einer
überplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO i.H.v. 609.000 EUR auf Grundlage der
Sperrung des Planansatzes 2018 in gleicher Höhe auf dem PSP-Element 7.0000756.700 (OFT)
im Rahmen des Doppelhaushaltes zwingend erforderlich.
Andernfalls besteht ein Fördermittelrisiko und ein Terminrisiko für die Bereitstellung
Betreuungsplätze umA.
HAUSHALTSVORLAGE
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bauvorhaben:
1. Änderung zum Baubeschluss : Klingenthaler Str. 14,
04349 Leipzig - Modernisierung des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, einschließlich der Schaffung
dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung
minderjähriger Asylsuchende
Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach §
79 (1) SächsGemO
<
>
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
07.06.2017
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage - Umbau und Sanierung
Stand vom: 07.06.2017
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
1.2 Beschlüsse
3
2 Begründung
3
2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
3
2.2 Ableitung des Bedarfes
3
2.3 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
3
3 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
4
3.1 Deckung der Mehrbedarfes in 2017
4
4 Fristenplan
4
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
2
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage - Umbau und Sanierung
Stand vom: 07.06.2017
Kurzerläuterung
Die in dem Baubeschluss Nr. VI-DS-03562-NF-02 vom 08.02.2017 bestätigte Baumaßnahme zur Modernisierung des OFT sowie Errichtung von Betreuungsplätzen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende
(umA) wird seit März 2017 umgesetzt. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wurde ein zusätzlicher Mittelbedarf in 2017 ersichtlich, welcher nicht durch das vorhandene Budget gedeckt werden kann.
Um den Bauablauf nicht zu verzögern und die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden,
ist die Bestätigung und Freigabe dieser Mittel zwingend erforderlich.
Ziel dieser Haushaltsvorlage ist die und Begründung der erforderlichen überplanmäßigen Auszahlung
nach §79(1) SächsGemO i.H.v. 609.000 EUR.
Die nachfolgenden Angaben
1
Grundlagen
1.2
Beschlüsse
• Baubeschluss 03562-NF-02 vom 08.02.2017
• Baugenehmigung 63-2016-017196-SB-02.61-CHA vom 08.02.2017
2
Begründung
2.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Baubeginn war am 01.03.2017. Aktuell befindet sich die Maßnahme in der Bauausführung mit folgendem
Umsetzungsstand:
–
–
–
–
konstruktiver Abbruch erfolgt
ca. 40% der Bauhauptleistungen realisiert
50% der Leistungen sind beauftragt
50% der Leistungen befinden sich derzeit in der Ausschreibung
Nach derzeitigem Ausführungsstand werden die Baumaßnahmen voraussichtlich 2017/18 abgeschlossen.
Der Nutzungsbeginn ist für Januar 2018 avisiert.
2.2
Ableitung des Bedarfes
Die in dem Beschluss Nr. VI-DS-03562-NF-02 vom 08.02.2017 bestätigte Baumaßnahme wird seit März
2017 umgesetzt. Im Zuge der fortschreitenden Bauausführung wurde ersichtlich, dass die für das Jahr
2018 geplanten Mittel bereits im Jahr 2017 zur Auszahlung benötigt werden, welche nicht durch das vorhandene Budget in 2017 gedeckt werden können. Um den Bauablauf nicht zu unterbrechen und die Fertigstellung des Gebäude nicht zu gefährden, ist die Bestätigung und Freigabe dieser Mittel zwingend erforderlich.
2.3
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Aufgrund der Verzahnung beider Baubereiche (OFT, geförderte Betreuungsplätze für umA) ist eine gemeinsame Ausschreibung und Realisierung unabdingbar.
Die Nichtbestätigung der Vorlage würde dazu führen, dass das Gebäude, insbesondere die geförderten
Betreuungsplätze für umA, nicht im Bewilligungszeitraum fertiggestellt werden kann und somit der Fristenplan aus der Bezugsvorlage (Baubeschluss v. 08.02.2017) nicht eingehalten wird (s. a. Pkt. 2.2). Gemäß
Förderbescheid ist die Maßnahme bis 12/2017 fertigzustellen.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
3
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage - Umbau und Sanierung
Stand vom: 07.06.2017
3
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Nachfolgend ist die bisherige Einordnung der Haushaltsmittel gem. Beschluss Nr. VI-DS-03562-NF-02
vom 08.02.2017 zur Information dargestellt:
OFT 7.0000756.700
umA 7.0001543.700
Gesamt
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel
(umA)
Anteil Stadt
2015
150.000
<
>
2016
750.000
78600
2017
693.850
1.107.550
2018
609.000
Gesamt
2.202.850
1.186.150
150.000
<
>
0
828.600
609.000
<
>
0
1.801.400
300.000
792.000
3.389.000
300.000
792.000
150.000
828.600
1.009.400
609.000
2.597.000
2015
150.000
<
>
150.000
<
>
0
2016
750000
78600
828.600
2017
1.302.850
1.107.550
2.410.400
0
792.000
Gesamt
2.202.850
1.186.150
3.389.000
0
792.000
150.000
828.600
1.618.400
2.597.000
SOLL (laut aktuellem Finanzbedarf)
OFT 7.0000756.700
umA 7.0001543.700
Gesamt
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel
(umA)
Anteil Stadt
3.1
2018
0
<
0
>
Deckung der Mehrbedarfes in 2017
Die Deckung der üpl. Auszahlung gem. §79 (1) Sächs GemO erfolgt formal aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung FinHH“ (1098720000) in Höhe von 609.000 €. Der Deckung liegt
eine Sperre des PSP-E. „OFT Klingenthaler Str. 14 . (7.0000756.700) Planansatz 2018 im Rahmen des
Doppelhaushaltes zu Grunde.
4
Fristenplan
Bei Beschlussfassung erfolgt keine Änderungen der gem. Beschluss Nr. DS-03562-NF-02 genannten
Fristen (vgl. Pkt 7 Beschluss Nr. DS-03562-NF-02)
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
4