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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1288797.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
16.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:54

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Anfrage Nr. VI-F-04480 Status: öffentlich Eingereicht von Stadträtin J. Nagel Betreff: Sperrstunde für das Institut für Zukunft und für weitere Kultureinrichtungen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.08.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Anfang Juni wurde der in der Südvorstadt befindliche Club „Institut für Zukunft“ (IfZ) vom Sicherheits- und Gewerbeamt dazu aufgefordert, die Sperrstunde zwischen 5 und 6 Uhr einzuhalten. Gerüchte besagen, dass dies auch weitere Kulturbetriebe wie die Distillery und das Velvet betrifft. Die Hintergründe dieser Maßnahme sind unklar, die Folgen für die Kulturbetriebe allerdings immens. Bis Anfang Juni 2017 stand auf der Homepage der Stadt Leipzig (http://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/investieren-inleipzig/wirtschaftsstandort/daten-und-fakten/tourismus-und-gastgewerbe/) der Satz „Das Leipziger Nachtleben kennt keine Sperrstunde.“. Auch der auf den 6.6.2017 datierende Artikel „Leipzigs Institut für Zukunft hat eine Sperrstunde aufgedrückt bekommen“ (https://thump.vice.com/de/article/leipzigs-institut-fur-zukunft-hat-eine-sperrstundeaufgedruckt-bekommen) verweist auf diese Aussage der Stadt Leipzig. Der Satz ist mittlerweile von der Seite verschwunden. Fragen an den OBM: 1. Wann und aus welchen Gründen wurden das Institut für Zukunft und weitere Kultur/Gastro-Einrichtungen aufgefordert, die Sperrstunde einzuhalten? 2. Für welche weiteren Einrichtungen wird in Leipzig auf die Einhaltung der Sperrstunde insistiert, oder handelt es sich bei diesen Einrichtungen um Einzelfälle? 3. Wann und warum wurde der oben zitierte Satz zur Nicht-Anwendung der Sperrstunde von der Homepage der Stadt Leipzig gelöscht? 4. Wie steht die Stadt Leipzig zum Instrument der Sperrstunde auch vor dem Hintergrund der Gefährdung des Betriebes der betroffenen gastronomischen und kulturellen Einrichtungen? 1/2 Anlagen: 2/2