Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1288938.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
16.06.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. -03577-NF-01-ÄA-04
Status: öffentlich
Eingereicht von
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
Betreff:
Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
Beschlussfassung
Änderungsvorschlag:
1. Für die folgenden Grundschulen im Stadtbezirk Südost werden keine gemeinsamen
Schulbezirke gebildet: Wilhelm-Busch-Schule und August-Bebel-Schule sowie FranzMehring-Schule und Fritz-Baumgarten-Schule.
2. In der Vorlage ist auf Seite 41, 5.Zeile von oben die Wortgruppe "oder Bildung eines
gemeinsamen Schulbezirks mit der August-Bebel-Schule", auf Seite 42, 4.Zeile von
unten die Wortgruppe: "oder einem gemeinsamen Schulbezirk mit der FritzBaumgartenschule“ und in den Ausführungen zum Lösungsansatz auf Seite 46 der
erste Punkt "Prüfung der Bildung eines gemeinsames Schulbezirks von WilhelmBusch-Schule und August-Bebel-Schule – 2018/2019" ersatzlos zu streichen.
Begründung:
Das sächsische Schulgesetz sieht vor, dass schulpflichtige Schüler/innen von Grundschulen
die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Eltern erhalten mit der Aufforderung,
ihr Kind zu Schule anzumelden, die entsprechende Schule in der Regel benannt. Bei der
zweimaligen Befassung mit der Informationsvorlage VI-DS-03577-NF-01
(Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2017) hat der Stadtbezirksbeirat
Südost festgestellt, dass für die Wilhelm-Busch-Schule und die August-Bebel-Schule sowie
die Franz-Mehring-Schule und die Fritz-Baumgarten-Schule gemeinsame Schulbezirke
festgelegt werden sollen.
In der Sitzung vom 13.06.2017 haben die Mitglieder einstimmig gegen diese geplanten
gemeinsamen Schulbezirke votiert, da sie einzig das Ziel haben, Kinder von einer Schule zu
einer anderen zu lenken und die Klassenbildung zu optimieren. Im Gegensatz zu anderen
Steuerungsmaßnahmen zur Kapazitätsauslastung, wie z.B. Änderung von
Schulbezirksgrenzen bringen sie für alle Beteiligten bis kurz vor der tatsächlichen
1/2
Einschulung erhebliche Unsicherheiten mit sich: Die Entscheidung über die zukünftige
Schule bei gemeinsamen Schulbezirken wird erst im Mai/Juni getroffen und den Familien
mitgeteilt. Damit werden eine gute Schulvorbereitung, das Üben des Schulweges,
Vertrautmachen mit Schulgebäude und zukünftigen Lehrerinnen und Lehrern, eine gute
Vorschularbeit gemeinsam mit den Kindergärten, rechtzeitige Vorschulelternabende und
generell ein guter Übergang in die Schule unmöglich gemacht. Es bleibt zudem lange unklar,
ob Freundschaften getrennt werden und ob Zweckgemeinschaften von berufstätigen Eltern
zur besseren Vereinbarkeit von Schule und Beruf bestehen bleiben oder gebildet werden
können. Es werden längere Schulwege erzeugt, deren Sicherheit angesichts der häufigen
Baustellen, weit verbreiteten Gehwegparkens und fehlender Querungshilfen in den
betreffenden Gebiet des Stadtteils häufig problematisch ist. Gemeinsame Schulbezirke
sollten daher nur das letzte Mittel sein, wenn die Kapazitätsauslastung der betroffenen
Schulen extrem unterschiedlich ist und sich nicht durch andere Maßnahmen beheben lässt.
Die gemeinsamen Schulbezirke für die in der Vorlage konkret genannten Schulen sind nicht
erforderlich: Zukünftig an der Franz-Mehring-Schule und an der Wilhelm-Busch-Schule
entstehende Kapazitätsengpässe sind aktuell nicht akut, obwohl beide Schulen in den
vergangenen Schuljahren noch schulbezirksfremde Kinder aufgenommen haben. Zukünftig
entstehende eventuelle Engpässe sollen nötigenfalls durch eine Verschiebung der
Schulbezirksgrenzen aufgefangen werden, zumal zum Schuljahr 2018/19 der Anbau der
Fritz-Baumgarten-Schule ans Netz geht und für die Wilhelm-Busch-Schule weitere
Entlastung bringen kann.
Verschiebungen der Schulbezirksgrenzen für die vorgenannten vier Grundschulen haben
aus Sicht des Stadtbezirksbeirates Südost Vorrang, da
- sie weniger belastend für die SchülerInnen des Einzugsgebiets sind
- im Gegensatz zu gemeinsamen Schulbezirken von dieser Maßnahme deutlich weniger
Kinder betroffen wären
- und gemeinsame Schulbezirke die oben beschriebenen Unsicherheiten für alle Kinder in
beiden Schulbezirken schaffen
2/2