Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1288495.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
15.06.17, 12:00
Aktualisiert
25.06.17, 14:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-02442-ÄA-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Lebendig grüne Stadt am Wasser - Freiraumstrategie der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Freiraumstrategie „Lebendig grüne Stadt am Wasser“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat ein Beteiligungskonzept zur Erarbeitung
des Masterplanes „Grün Leipzig 2030“ bis spätestens zum Ende des VI. Quartals 2017 zur
Beschlussfassung vorzulegen. Der Masterplan ist dem Stadtrat bis spätestens zum Ende
des III. Quartals 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Masterplan ist in Bezug auf die jeweiligen Handlungsmaßnahmen mit einer
Kostenplanung und mit entsprechenden Haushaltsaussagen zu untersetzen.
4. Der Masterplan wird durch die Stadtverwaltung fünf Jahre nach Beschluss evaluiert. Der
Evaluationsbericht wird dem Stadtrat als Informationsvorlage vorgelegt. Er soll Aussagen
insbesondere zum Umsetzungsstand und zu Veränderungsbedarfen enthalten.
Sachverhalt:
In der wachsenden Stadt Leipzig ist der zu erarbeitende Masterplan „Grün Leipzig 2030“
auf Grundlage der Freiraumstrategie „Lebendig grüne Stadt am Wasser“ ein wesentlicher
Baustein, um der Bevölkerung auch weiterhin ein adäquates Angebot für Freizeit und
Erholung vorzuhalten. Zugleich ist diese Freiraumstrategie aber auch ein bindendes
Bekenntnis der Stadt Leipzig für die Bewahrung, den Schutz und den Wert von natürlichen,
sensiblen Flora-Fauna-Bereichen.
Bei der Maßnahmenentwicklung und –steuerung hält die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen es deshalb für geboten, eine Bürger- und Akteursbeteiligung durchzuführen, weil
unter anderem auch ein zunehmender Teil der Bevölkerung den allgemein verfügbaren
Freiraum in der wachsenden Stadt als gefährdet wahrnimmt. Verschiedene und ggf.
unterschiedliche Nutzungsinteressen sind deshalb in diesem Beteiligungsprozess zu
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benennen und zu verhandeln, um so zu einem gemeinsamen Grundverständnis hinsichtlich
gegenwärtiger und zukünftiger Herausforderungen zu gelangen.
Da Handlungsmaßnahmen ohne Aussagen zu den Kosten keinen Wert haben, sind im
Masterplan Angaben dazu unabdingbar. Trotz Strategie sind regelmäßige, kritische
Betrachtungen und Abgleiche der Ziele und deren Erfüllungsstand ein Planungsinstrument,
welches auch interne und externe Kontrolle ermöglicht. Fünf Jahre sollte ein Zeitraum sein,
nach welchem Ergebnisse ablesbar sind.
Anlagen:
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