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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1215964.pdf
Größe
11 MB
Erstellt
25.10.16, 12:00
Aktualisiert
14.06.17, 13:22

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03419 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Entwicklungskonzept Clara-Zetkin-Park und Johannapark Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Stadtentwicklung und Bau SBB Mitte Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 23.08.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt das Entwicklungskonzept „Clara-Zetkin-Park und Johannapark“ zur Sicherung und Entwicklung der Freiraumqualität. 2. Der Oberbürgermeister wird zur Umsetzung des Teilkonzeptes „Wege und Verkehr“ beauftragt, a) das straßenrechtliche Verfahren zur Teileinziehung der im Konzeptplan „Teileinziehung von Anton-Bruckner- und Max-Reger-Allee“ beschriebenen Abschnitte einzuleiten; b) diese als „beschränkt öffentliche Wege und Plätze“ mit besonderer Zweckbestimmung „selbständige Geh- und Radwege“ einzustufen. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die jeweiligen Teilkonzepte des Entwicklungskonzeptes „Clara-Zetkin-Park und Johannapark“ ein Instandsetzungsund Investitionsprogramm als Grundlage für die Haushaltsberatungen 2019 ff. zu erarbeiten. 1/10 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: 0 Beschlussgrundlage Das vorliegende Entwicklungskonzept definiert das Ziel der Sicherung und Entwicklung der Freiraumqualität des Clara-Zetkin-Parks und des Johannaparks als bedeutendste innerstädtische Parkanlagen für die Freizeit- und Erholungsnutzung, mit herausragender kulturhistorischer und stadtökologischer Bedeutung sowie besonderer Relevanz für den Arten- und Biotopschutz, einschließlich des Biotopverbundes. Gleichzeitig gibt das Entwicklungskonzept mit seinem Entwicklungsleitbild und den Zielsetzungen der Teilkonzepte für die Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig einen verbindlichen Handlungsrahmen vor. Als Grundprinzip der Bearbeitung des Entwicklungskonzeptes „Clara-Zetkin-Park und Johannapark“ hat sich im Kontext die Gleichzeitigkeit von Planung und Maßnahmenumsetzung bewährt. Damit konnte für alle Beteiligten die Sinn- und Ernsthaftigkeit des langwierigen Prozesses motivierend und glaubhaft vermittelt werden. Über die in diesem Sinne bereits durchgeführten und kurzfristig geplanten Maßnahmen wurde der Stadtrat in der Vorlage VS-DS-01966 vom 07.04.2016 informiert. Die aktuell im Jahr 2017 begonnenen und in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen sowie die Maßnahmenplanung für das Jahr 2018 sind in der Anlage 5 dargestellt. Die auf der Grundlage des vorliegenden Entwicklungskonzeptes nun zu erarbeitenden Instandsetzungs- und Investitionsprogramme als Voraussetzung für die Haushaltsberatungen 2019 ff. (siehe Beschlusspunkt 3) bilden die Basis zur Sicherung der Maßnahmenumsetzung über das Jahr 2018 hinaus und damit für eine mittelfristige und nachhaltige Umsetzung der Entwicklungskonzeption insgesamt (siehe Beschlusspunkt 1). Als ein wesentlicher Umsetzungspunkt des Entwicklungskonzeptes ist die Sicherstellung der Zielsetzung „autofreier Clara-Zetkin-Park“ formuliert worden. Hierzu soll ein straßenverkehrsbehördliches Verfahren zur Teileinziehung von Abschnitten der Anton-Bruckner-Allee und der Max-Reger-Allee entsprechend der oben lautenden Beschlussfassung (siehe Beschlusspunkt 2) durchgeführt werden. Darüber hinaus ist die Kommunikationskampagne „Unser Park“ weiterzuführen und die Umsetzung schrittweise mit folgenden Zielen zu verstetigen:  Verbesserung der Identifikation der Bürger mit den Parkanlagen  verständliche Kommunikation der gemeinsamen Spielregeln in Bezug auf eine nachhaltige Parknutzung, die den eigenverantwortlichen Umgang der Nutzer stärkt  Informationsvermittlung und Kennzeichnung von Flächennutzungen  Einrichtung von Fairness-Zonen in von Radfahrern, Skatern und Fußgängern gemeinsam genutzten Bereichen. Gleichzeitig sind die einzelnen Teilkonzepte nach dem bereits ausgearbeiteten Muster (Objektbuch) für das Teilkonzept „Wege und Verkehr" auszuarbeiten und bis zur Umsetzungsebene zu detaillieren (siehe Beschlusspunkt 1). Die Umsetzungen von 2/10 Maßnahmen ist insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Zielerreichung der Teilkonzepte zu evaluieren. Dabei ist zunächst insbesondere das Teilkonzept „Nachhaltiges Parkmanagement“ weiter auszuarbeiten, um die Ziele der übrigen Teilkonzepte effizient realisieren und die unterschiedlichen, teilweise divergierenden Nutzungsansprüche steuern zu können. Daher bedarf es eines übergeordneten Managements, welches eine effiziente Steuerung im Zuge der Digitalisierung konsequent nutzt, den Ressourceneinsatz optimiert sowie Beeinträchtigungen und Nutzungskonflikte vermeidet. 1 Anlass und Zielstellung Das Ensemble aus Clara-Zetkin-Park und Johannapark wird weit über die Stadtgrenzen hinaus als bedeutender innerstädtischer Freiraum wahrgenommen. Die herausgehobene Rolle dieses intensiv genutzten zentralen Erholungsraums ergibt sich aus seiner wichtigen naturräumlichen Verbindung des Stadtzentrums mit dem südlichen und nördlichen Auwald und der besonderen gartenhistorischen Bedeutung der Anlagen. In dieser herausgehobenen Stellung liegt begründet, dass gerade im Clara-Zetkin-Park und Johannapark das besondere Augenmerk der zahlreichen Parkbesucher sowie der unterschiedlichen Akteure und Betreiber der Gastronomie- und Veranstaltungsorte auf der Qualität der Gestaltung, attraktiven Nuztungsangeboten und einer hohen Aufenthaltsqualität liegt. Gleichzeitig ist unter dem Eindruck einer stetig steigendenden Nutzungsintensität auf der einen und vor dem Hintergrund der seit Beginn der 2000er Jahre rückläufigen Investitionen und Pflegeaufwendungen auf der anderen Seite eine vielschichtige Problemlage aus Übernutzungserscheinungen, Sanierungsbedarfen und Konflikten sichtbar geworden. Im Jahr 2013 wurde daher im Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig die Notwendigkeit gesehen, die bestehenden Denkmalpflegerischen Konzeptionen durch eine Entwicklungskonzeption für den Clara-Zetkin-Park und Johannapark zu ergänzen. Neben der Bearbeitung der oben beschriebenen Problemlage und der zur Bewältigung erforderlichen fachlichen Zielvorstellungen, sollten die Sichtweise der Bürgerinnen und Bürger der Stadt in ein neues Leitbild für die Erhaltung und Weiterentwicklung dieses zentralen Freiraumes integriert werden. 2 Verfahren Im ersten Schritt der Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes wurde 2013 eine fokussierte Darstellung der sich bietenden Problemlagen beauftragt und der internen Erarbeitung eines Entwurfes für das Entwicklungskonzept Clara-Zetkin-Park und Johannapark zu Grunde gelegt. Darauf aufbauend erfolgte die Abstimmung des Konzeptentwurfes mit den Fachämtern und Dezernaten der Stadt Leipzig, die von März bis Dezember 2014 in einem breit angelegten öffentlichen Beteiligungsprozess mit Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Initiativen, Nutzergruppen, Anliegern, Politik, Verwaltung und Betreibern der Gastronomie im Park mündete. Der Prozess der Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes ist in Anlage 1 dargestellt und das Ablaufschema des Beteiligungsprozesses ist aus Anlage 2 ersichtlich. Aus dem Beteiligungsprozess haben insbesondere der intensiv diskutierte Aspekt der „Fairness“ aller Nutzer und Ansprüche untereinander und die Tendenz zu mehr Kommunikation und Information statt starrer Regelungen und Verbote ihren Niederschlag in der Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes gefunden. Der ursprünglich benannte Themenkreis „Sicherheit und Ordnung“ ist in Folge dessen in den neu strukturierten Teilkonzepten „Vorrangbereiche und Nutzungsrahmen“ und „Nachhaltiges Parkmanagement“ aufgegangen. 3/10 Verlauf und Zwischenergebnisse des Beteiligungsprozesses sowie die Abwägung aufgeworfener Detailfragen sind in den so genannten Anlagenbüchern „Beteiligungsprozess zum Entwicklungskonzept“ sowie „Abwägung der Anregungen und Prüfaufträge aus dem Beteiligungsprozess“ dokumentiert und wurden in der Informationsvorlage Nr. VI-DS 01966 „Clara-Zetkin-Park/Johannapark – Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zur Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes“ den Gremien der Stadt Leipzig und schließlich dem Stadtrat am 07.04.2016 vorgelegt. Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2016 das Entwicklungskonzept fertig gestellt, dessen Aufbau nun eine Übersicht über die vielschichtigen Problemlagen und eine Sammlung und Gewichtung aller relevanten Arbeitsthemen im Clara-Zetkin- und Johannapark bietet. Zur Strukturierung wurde die thematische Gliederung in Teilkonzepte gewählt. Für jedes Teilkonzept wurde ausgehend von einer Bestandseinschätzung, die die Problemlage umreißt, eine konzeptionelle Entwicklungsaussage getroffen, die sowohl die fachliche Abstimmung als auch die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses reflektiert und Umsetzungsund Maßnahmenvorschläge aufsetzt. Der Detaillierungsgrad der Aussagen variiert dabei je nach inhaltlichen Erfordernissen und derzeitigen Bearbeitungsmöglichkeiten. In einzelnen Teilkonzepten konnten Aussagen bis auf die Ebene konkreter planerischer Lösungsansätze gebracht werden, an anderen Stellen wird auf konzeptionellen Vertiefungsbedarf verwiesen und dessen Rahmen konkretisiert. Am Ende des Entwicklungskonzeptes sind eine zusammenfassende Übersicht über Umsetzungsschritte und entsprechende Mittelbedarfe aufgeführt. 3 Entwicklungsleitbild Beide Anlagen, Clara-Zetkin-Park und Johannapark, sind gleichermaßen geschützte Denkmale der Gartenkultur und Landschaftsgestaltung sowie Teil von Gebieten mit Naturschutzstatus durch ihre Lage im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald“. Aufgrund ihrer jeweils spezifischen historischen Entwicklung – bis hinein in die Neuzeit – können jedoch Unterschiede im Hinblick auf das Entwicklungsleitbild für die jeweilige Anlage formuliert werden (vgl. dazu: Denkmalpflegerische Zielstellungen): Für den Johannapark stehen auf der Grundlage des Seyfferth'schen Vermächtnisses das Primat der historischen Gestalt und eine zurückhaltende, die Anlage unbedingt schonende Nutzung im Vordergrund, somit entspricht eine Nutzung für Ball- und andere Mannschaftssportarten nicht dem sensiblen Charakter der Anlage und ist hier dem entsprechend nicht vorgesehen. Übergeordnete Zielsetzung ist die Bewahrung der Gestaltung Peter Joseph Lennés, einer der herausragenden Gartengestalter des 19. Jahrhunderts, dessen Schaffen dieser Anlage eine besondere Bedeutung verleiht. Eine umfassende denkmalpflegerische Sanierung in diesem Sinne ist in den 1990er Jahren erfolgt – historische Raumwirkung, Wegeführung und Ausstattung werden im Johannapark gepflegt und sind weiter zu entwickeln. Der Clara-Zetkin-Park hingegen vereint historische Aspekte von Freiraumgestaltung und kultureller Nutzung. Wesentliche Teile des Freiraumes sind als Gelände der SächsischThüringischen Industrie- und Gewerbeausstellung 1897 konzipiert worden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist der Clara-Zetkin-Park auch die erste Anlage in Deutschland, die in den 1950er Jahren nach Gesichtspunkten eines „Kulturparks“ gestaltet wurde und der mit dieser Zielsetzung Orte für Veranstaltungen, Gastronomie und vielfältige Freizeitangebote aufnahm. Darüber hinaus wurden seit den 1990er Jahren kulturelle Angebote sowie gastronomische Nutzungen etabliert und zielgerichtet Freizeitsportaktivitäten in den Clara-Zetkin-Park gelenkt (Laufstrecke, Aktivbereich/Parcours an der AOK, Asphaltierung der Anton-Bruckner-Allee für Rollsportarten). 4/10 Der Charakter des Clara-Zetkin-Parks ist somit geprägt von der Integration kultureller Angebote und Freizeitnutzungen in die ursprünglich als Ausstellungsgelände konzipierte historische Anlage des späten 19. Jahrhunderts. Dies entspricht auch der heutigen Zielsetzung jedoch sind Kapazitätsgrenzen erreicht und in Teilen Überbelastungen zu verzeichnen. Daher ordnet das Entwicklungskonzept Flächennutzungen räumlich und thematisch, womit auch in Zukunft die Integrität der Gesamtanlage gewährleistet werden soll. Aufbauend auf den historischen Leitbildern für den Clara-Zetkin-Park und den Johannapark wird die Frage nach einem zeitgemäßen Leitbild für diesen zentralen Freiraum der Stadt Leipzig weniger mit dem Entwurf einer neuen gestalterischen Zeitschicht oder der Erweiterung der Nutzungsangebote verbunden, sondern ist vielmehr durch eine Steuerung der Nutzungen und der gemeinsamen durch gegenseitige Rücksichtnahme geprägten, „fairen“ Nutzung gekennzeichnet. Als Ergebnisse der Ämterabstimmung, insbesondere jedoch im Ergebnis des Beteiligungsprozesses lässt sich ein neues Leitbild „Unser Park“ in den folgenden zentralen Aussagen zusammenfassen:      ein Park für Freizeit, Erholung, Kultur und Sport – Fairness und Rücksichtnahme statt Verbote ein Park für alle – mit Ruhezonen und Aktivbereichen ein gut erreichbarer und autofreier Park – zu Fuß, per Rad, Bahn und Bus ein gepflegter und intakter Park – eine Aufgabe für Parkbewirtschafter und Nutzer unser Park – ein Ort der Identifikation durch Attraktivität, Information und Kommunikation. Orientiert an diesen zentralen Leitsätzen sind in den sechs Teilkonzepten jeweils Entwicklungsziele und Umsetzungsvorschläge aufgeführt. Im Ergebnis der fachplanerischen Fragestellungen, Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern der Stadt Leipzig und der Diskussion im Beteiligungsprozess zeigt sich, dass Lösungsansätze für die vielschichtige Problemlage auf unterschiedlichen Ebenen ineinander greifen müssen. Dazu gehören klassische Bau-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ebenso wie die Definition von Regeln und Rahmenbedingungen sowie eine intensive öffentliche Diskussion und Kommunikation über den zentralen öffentlichen Freiraum Clara-Zetkin- und Johannapark. 4 Teilkonzepte und deren Umsetzungsziele Zur besseren inhaltlichen Gliederung des Entwicklungskonzepts und der Möglichkeit die vielschichtigen Problemlagen übersichtlicher zu bearbeiten und Lösungen zuzuführen, wurde die Gliederung in folgende sechs Teilkonzepte vorgenommen:       Wege und Verkehr Anlagenbestandteile Ausstattungen Bäume und Sträucher Vorrangbereiche und Nutzungsrahmen Nachhaltiges Parkmanagement. Diese Teilkonzepte bilden den Hauptbestandteil des Entwicklungskonzepts, welche die analysierten Problemlagen und die im Beteiligungsprozess diskutierten Schwerpunktsetzungen planerisch ordnen, bearbeiten und Maßnahmen ableiten, um diese in Aufgabenstellungen und Kostenansätze überführen zu können. 5/10 4.1 Teilkonzept Wege und Verkehr Im Entwicklungskonzept wurde auf das Teilkonzept „Wege und Verkehr“ ein Bearbeitungsschwerpunkt gelegt, der eine Vertiefung bis auf die umfängliche Beschreibung der Umsetzung in einem so genannten „Objektbuch“ beinhaltet, das eine vollständige Arbeitsgrundlage für die Sanierungs- und Finanzbedarfsplanung der erforderlichen Einzelmaßnahmen enthält. Auf der Grundlage von Analysen zu Funktionalität und Nutzungsanforderungen wurden konzeptionelle Aussagen zu Entwicklungszielen aufgestellt, zwischen den Fachämtern und mit der Öffentlichkeit intensiv diskutiert und abgestimmte Planungsvorschläge abgeleitet. Übergeordnete Ziele sind:    ein allgemein intaktes und an den historischen Vorgaben orientiertes Erscheinungsbild eine dauerhaft stabil und leistungsfähige Lösung für den Ausbau sowie ein effektives Instandhaltungsregime eindeutige (auch kontrollierbare) Regelungen für die Verkehrsarten. Weiterhin besteht die Zielsetzung, die Erreichbarkeit der Parkanlagen mit zusätzlichen Querungshilfen und einer Ergänzung des ÖPNV-Angebots zu verbessern. Wesentliche Entwicklungsziele und Umsetzungsvorschläge im Detail sind:        die differenzierte Anwendung verschiedener Entwicklungsprinzipien auf das historische Wegesystem die Teileinziehung von Anton-Bruckner-Allee und Max-Reger-Allee die Weiterentwicklung vorhandener Wegetypen (z.B. „Schnelle Wege“; periphere „Entlastungswege“ oder die Integration „inoffizieller Wege“ die Anton-Bruckner-Allee als „Zentrale Meile“, einschließlich der Einrichtung einer Fairnesszone die Aufwertung defizitärer Eingangsbereiche: Platz vor der Rennbahn oder der Haupteingang Clara-Zetkin-Park West die Regelung der Einfahrtmöglichkeiten zum Park die Anpassungen der vorhandenen Stellplätze an den Rändern des Parks. 4.2 Teilkonzept Anlagenbestandteile In diesem Teilkonzept werden in sich geschlossene Anlagenbestandteile besonderer Ausgestaltung in baulicher Art oder durch räumliche Gestaltung, insbesondere mit intensiver Bepflanzung, erfasst. Es handelt sich dabei um Sondergärten und Schmuckpflanzungen, wasserbauliche Anlagen, Gebäude, Brücken und Spielplätze, die den Charakter des Freiraums bestimmen und besondere Nutzungsmöglichkeiten bieten. Für die denkmalpflegerisch relevanten Anlagenbestandteile, einschließlich der Erbbaurechtsgrundstücke, bedarf es einer Fortschreibung der vorliegenden übergeordneten Denkmalpflegerischen Konzeption als notwendige Grundlage für die denkmalrechtliche Bewertung von Vorhaben zur Sanierung oder zum Ersatz der vorhandenen Substanz. Die Erfassung und Bewertung aller Anlagenbestandteile in Objektbüchern ist neben der genannten Fortschreibung der denkmalpflegerischen Zielsetzung wesentliche Grundlage für die Planung und Steuerung der notwendigen Instandhaltungsaufgaben und Sanierungsmaßnahmen. Wesentliche Entwicklungsziele und Umsetzungsvorschläge im Detail sind:   die Erhaltung und Sanierung bestehender Sondergärten und Schmuckpflanzungen die Erhaltung und grundhafte Sanierung baulicher Anlagen insbesondere am 6/10     Inselteich und am Bassin Anton-Bruckner-Allee die wasserwirtschaftliche Sanierung der wasserbaulichen Anlagen Johannaparkteich und Bassin Anton-Bruckner-Allee die Erhaltung bzw. Erneuerung der bestehenden Gebäude im Clara-Zetkin-Park die Erhaltung der Funktionalität und Verkehrssicherheit sowie die Herstellung eines gestalterisch angepassten Aussehens der Brückenbauwerke die langfristige Erhaltung aller vorhandenen Spielplätze und die Anpassung der Spielangebote an aktuelle Nutzungsanforderungen bei gleichzeitigem Verzicht auf die Inanspruchnahme weiterer Flächen. 4.3 Teilkonzept Ausstattung Das Teilkonzept Ausstattung behandelt Einbauten wie Sitzgelegenheiten, Müllbehälter, Fahrrad- ständer und Barrieren, Beleuchtungsanlagen, Informations- und Beschilderungssysteme, Kunstobjekte und Toiletten. Wesentliche Entwicklungsziele und Umsetzungsvorschläge im Detail sind:          die bedarfsgerechte Anpassung des Angebotes an Sitzgelegenheiten die bedarfsgerechte Anpassung des Angebotes und einheitliche Umrüstung der Papierkörbe auf das neue Standardsystem (Typ GBS P20) die Prüfung alternativer, im historischen Freiraum integrierbarer, ggf. stationärer Sammeleinrichtungen für Parkabfälle, mit dem Ziel des Verzichts auf saisonal genutzte Sammelbehälter die bedarfsgerechte Beleuchtung von Hauptwegeverbindungen, unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange und dem Ziel der Umrüstung auf LED-Technik die Ergänzung des Angebotes an Fahrradabstellanlagen an der Sachsenbrücke und an weiteren zentralen Orten unter besonderer Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange im Johannapark die Erhaltung der bestehenden Barrieren (Rabattengeländer und Metallzäune) im Johannapark; die funktionale Ergänzung von Barrieren im Clara-Zetkin-Park zur örtlichen Steuerung der Nutzung des Wegesystems die Erstellung von Informations- und Erläuterungstafeln an ausgewählten Parkeingängen und besonderen Objekten der Parkanlagen Abstimmung mit den Pächtern zur öffentlichen Nutzung der Sanitäreinrichtungen in den Pachtobjekten im Clara-Zetkin-Park die Prüfung eines weiteren öffentlichen Toilettenstandortes im Johannapark und/oder Clara-Zetkin-Park aus dem Rahmenvertrag für City-Toiletten für die gesamte Innenstadt. 4.4 Teilkonzept Bäume und Sträucher Wesentliche Entwicklungsziele und Umsetzungsvorschläge dieses Teilkonzeptes sind:   die Pflege und Erneuerung der Strauchflächen zur Wiedergewinnung der ursprünglich planerisch beabsichtigten Raumbildung Erarbeitung abgestufter Pflegemaßnahmen für den Umgang mit Gehölzen, einschließlich der Integration der Belange des Naturschutzes im Rahmen eines Pflegekonzeptes. 4.5 Teilkonzept Vorrangbereiche und Nutzungsrahmen Ziel dies Teilkonzeptes ist es, durch die räumliche sowie inhaltliche Nutzungsordnung grundlegende Rahmenbedingungen für die Nutzung zu schaffen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Konfliktvermeidung zu leisten. Dies gilt sowohl für die Vermeidung von Konflikten zwischen den Nutzungen selbst, als auch mit den Nutzungen verbundenen Konflikten gegenüber den Belangen des Denkmal- und Naturschutzes. 7/10 Ausgehend vom Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme und des Gebots der Fairness sollen Verbote und Sanktionen zurückgestellt werden. Die Entwicklungsziele und Umsetzungsvorschläge sollen zur Konfliktminimierung sowie zur dauerhaften Vermeidung von Schäden durch die Freiraumnutzung beitragen. Wesentliche Umsetzungselemente sind:       die Ausweisung von Vorrangbereichen zur Steuerung von Nutzungen und Pflegemaßnahmen die Erarbeitung denkmalpflegerischer Teilzielstellungen als Grundlagen zur Sanierung und baulichen Weiterentwicklung der gastronomischen Einrichtungen die Beibehaltung des Umfangs mobiler gastronomischer Angebote und die Sicherstellung einer gehobenen Qualität bei beschränktem Sortiment die Zulassung von Veranstaltungen im Clara-Zetkin-Park, vorrangig auf der Parkbühne und für traditionelle, etablierte sowie Nutzungen im öffentlichen Interesse die Ausweisung von verschiedenen Angeboten für Rasensportflächen im ClaraZetkin-Park die Prüfung und Eröffnung von alternativen Möglichkeiten für Mannschafts-Sportarten im Umfeld von Clara-Zetkin-Park und Johannapark. 4.6 Teilkonzept Nachhaltiges Parkmanagement Um die Ziele der oben beschriebenen Teilkonzepte realisieren und die unterschiedlichen, teilweise divergierenden Nutzungsansprüche steuern zu können, bedarf es eines übergeordneten Managements, welches darauf ausgerichtet ist,   Beeinträchtigungen des gewünschten, hochwertigen Erscheinungsbildes des ClaraZetkin-Parks und des Johannaparks deutlich zu reduzieren und diesen künftig vorzubeugen. Konflikte verschiedener Nutzergruppen untereinander und der Nutzungen mit den Belangen der Denkmalpflege und des Naturschutzes zu vermeiden. Im Teilkonzept Nachhaltiges Parkmanagement sind daher alle Aufgaben zur Steuerung des Betriebs und der Instandhaltung zusammengefasst. Wesentliche Aufgaben sind, die Nutzungen und Nutzungsinteressen zu steuern sowie zur Imagebildung und der gesellschaftlichen Identifikation mit den Parkanlagen beizutragen. Die Aktivierung personeller und finanzieller Ressourcen zur Entwicklung eines Parkmanagements mit geeigneten Instrumenten zur Steuerung des Betriebs und der Instandhaltung sind von zentraler Bedeutung. Dies beinhaltet die Betreuung und Steuerung der Nutzung bzw. der nutzungsbezogenen Prozesse sowie die Fortführung der Beteiligung und Kommunikation auf der einen Seite und die Instandhaltung, Reinigung und Abfallentsorgung auf der anderen Seite. Hinzu kommt eine Investitionsplanung und steuerung zur Erneuerung der abgenutzten Infrastrukturbestandteile. 4.6.1 Nutzungsmanagement und Beteiligung Das Management der Nutzung und der nutzungsbezogenen Prozesse muss unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen und hat folgende Aufgabenschwerpunkte:    die Intensivierung der Kommunikation mit den Nutzern sowie die Koordination externer und verwaltungsinternen Akteure im Park die Umsetzung der Maßnahmen zur Steuerung des Nutzungsverhaltens zur Konfliktvermeidung unter dem Leitsatz gegenseitigen Rücksichtnahme und Fairness beim Ausbleiben objektiver Verbesserungen, insbesondere bezüglich der Sicherheit und Ordnung, sind Voraussetzungen zum Vollzug rechtlicher Regelungen zu schaffen. 8/10 Wesentlich sind Bewusstseinsbildung und Wertschätzung als Grundlage für eine gemeinsame Verantwortung aller Nutzer und ein „faires“ Nutzungsverhalten. Hierfür müssen allerdings im Rahmen der Wahrnehmung der Eigentümerfunktion die Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu muss die Diskussion über die    gesellschaftliche Bedeutung und den Wert der Parkanlagen Grundlagen der gemeinsamen Nutzung und der erforderlichen Verhaltensregeln Möglichkeiten der Beteiligung und Mitwirkung zu deren dauerhaften Erhalt, unterstützt durch eine professionelle Kommunikation, weiter geführt werden, damit die Ergebnisse öffentlich und allgemeinverbindlich anerkannt werden. Ein Hauptziel ist somit die Aktivierung der Öffentlichkeit sowie eine umfassende Beteiligung und Mitwirkung möglichst aller Gruppen der Stadtgesellschaft. Diese Ziele verfolgt die im Jahr 2016 begonnene und von einer Akteursgruppe begleitete Kommunikationskampagne „Unser Park“. 4.6.2 Infrastrukturmanagement und Digitalisierung Gleichzeitig bedarf auch die Infrastruktur eines weiter professionalisierten Managements, das mit Hilfe von Grünflächeninformationssystemen, die sich auf Geografische Informationssysteme (GIS) stützen, umgesetzt werden kann. Hier sind Instandhaltungsanforderungen ebenso einzubinden, wie die Anforderungen des Biotop- und Artenschutzes und die Ergebnisse entsprechender Umsetzungs- und Erfolgskontrollen (Evaluation). Auf dieser Grundlage kann das GIS-gestützte Informationssystem zu einem umfänglichen Betriebssteuerungssystem ausgebaut und zu einem einheitlichen und stadtweiten, digitalen Steuerungsinstrument der Grünen Infrastruktur weiterentwickelt werden. Dieses digitale Infrastrukturmanagement beinhaltet     5 die vollständige Instandhaltung, einschließlich Inspektions-, Pflege- und Instandsetzungsintervalle, die auf die jeweilige Lebensdauer und damit auf dem gesamten Lebenszyklus der jeweiligen Anlagenbestandteile abgestimmt sind die Berücksichtigung der Belange des Natur- und Artenschutzes bei der Umsetzung von Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen und dort wo, die Ziele des Natur- und Artenschutzes vorrangig sind, deren Ausrichtung an den naturschutzfachlichen Zielsetzungen ebenso die entsprechende Berücksichtigung der Anforderungen der Denkmalpflege die Reinigungsleistungen und Abfallentsorgung. Fazit Das vorliegende Entwicklungskonzept ist Ergebnis eines umfassenden und mehrjährigen Planungs- und Beteiligungsprozesses, der im Jahr 2013 begonnen und 2016 abgeschlossen wurde. Gekennzeichnet war dieser Prozess von der Parallelität von Planung, Beteiligung und Umsetzung konkreter Maßnahmen. Im Zuge der Zustandsbeschreibung und Problemanalyse wurden der erforderliche Handlungsbedarf und das vorhandene Konfliktpotential zwischen den verschiedenen Nutzungsansprüchen aufgezeigt. Hieran schloss sich ein intensiver, auf die unterschiedlichen Akteure in den Parkanlagen und alle gesellschaftliche Gruppen ausgerichteter Beteiligungsprozess an. Im Ergebnis konnten bereits im Rahmen des Beteiligungsprozesses zahlreiche Konflikte gelöst und erste Maßnahmen zur Verbesserung umgesetzt werden. Dort wo unterschiedliche Interessen nicht vereinbar waren, wurde eine Abwägung unter Maßgabe der gemeinsam erarbeiteten Entwicklungsziele getroffen. Diese Abwägung wurde umfänglich dokumentiert, kommuniziert und den politischen Gremien zur Kenntnis gegeben. Mit dem Beschluss des 9/10 vorliegenden Entwicklungskonzeptes werden diese Abwägungen Bestandteil der weiteren Umsetzung. Im Ergebnis dieses Beteiligungsprozesses hat sich insbesondere die große gesellschaftliche Relevanz der beiden Parkanlagen und deren Bedeutung als zentraler Bestandteil der lebendigen, grünen Innenstadt gezeigt. Gleichzeitig wurde die große historische Bedeutung beider Parkanlagen sowie deren Stellenwert für den Arten- und Biotopschutz deutlich. Wichtigste Erkenntnis war hierbei, dass nicht nur die beiden Parkanlagen, sondern vielmehr deren unterschiedliche Funktionen und die vielfältigen Nutzungsansprüche als Gesamtsystem zu denken sind, welches einer intensiven Begleitung und des professionellen Managements bedarf. Nutzungskonflikte sollen dabei nach dem Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme und Fairness gelöst werden. Restriktionen und zusätzliche rechtliche Regelungen sollen nur dort zur Anwendung kommen, wo sie zur Konfliktlösung unvermeidlich sind. Mit dem vorliegenden Entwicklungskonzept wurde eine Sammlung und Gewichtung aller relevanten Arbeitsthemen im Clara-Zetkin-Park und Johannapark vorgenommen und diese zur besseren Strukturierung in Teilkonzepte gegliedert. Für die einzelnen Teilkonzepte erfolgten ausgehend von einer Bestandseinschätzung konzeptionelle Entwicklungsaussagen, welche die fachliche Abstimmung sowie die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses reflektieren und in Umsetzungs- und Maßnahmenvorschläge münden. Je nach Vertiefung in den einzelnen Teilkonzepten konnten Aussagen bis zu einer umfangreichen Maßnahmenplanung konkretisiert werden (vgl. Objektbuch ...Wege). An anderen Stellen bleiben Maßnahmenvorschläge auf der konzeptionellen Ebene und sind entsprechend des jeweiligen Vertiefungsbedarfs zu konkretisieren (vgl. Teilkonzept Nachhaltiges Parkmanagement). Künftig bildet das vorliegende Entwicklungskonzept den verbindlichen Handlungsrahmen für die Stadt Leipzig mit dem klar definierten Ziel der Sicherung und Entwicklung der Freiraumqualität des Clara-Zetkin-Parks und des Johannaparks. Bewährt hat sich im zurückliegenden Bearbeitungszeitraum die Gleichzeitigkeit von Planung, Beteiligung und Maßnahmenumsetzung. Diese hat sowohl bei den beteiligten Akteuren als auch der Öffentlichkeit das Vertrauen geschaffen, dass tatsächliche Verbesserungen bezüglich der Funktionen und der Gestaltungsqualität der Parkanlagen zu verzeichnen sind. Dieses erfolgreiche Prinzip soll auf der Grundlage der zu erarbeitenden Instandsetzungsund Investitionsprogramme auch über das Jahr 2018 hinaus sichergestellt werden. Diese sollen als Basis der Haushaltsberatungen 2019 ff. dienen und so die nachhaltige Umsetzung des Entwicklungskonzeptes gewährleisten. Anlagen: Finanzielle Auswirkungen Anlage (1) - Bearbeitungsschritte des Entwicklungskonzeptes Anlage (2) - Ablaufschema des Beteiligungsprozesses Anlage (3) - Dokumentation der Abwägung von Anregungen und Prüfaufträgen aus dem Beteiligungsprozess Anlage (4) - Entwicklungskonzept Anlage (5) - Geplante Projekte 2017-2018 10/10 Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft wenn ja, nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 15.000,00 40.000,00 1.100.55.1.0.01.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt X X ab 2017 ff 2017 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat H:\doc\Seidel\1-17 Anlage Finanzielle Auswirkungen f. Entwicklungskonzept C.-Z.-Park/Johp. ANLAGE 1 Prozess der Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes ANLAGE 2 Schema des Beteiligungsprozesses Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Lanzendorf Landschaftsarchitektur CLARA-ZETKIN-PARK | JOHANNAPARK _ ENTWICKLUNGSKONZEPT ANLAGE 3 Dokumentation der Abwägung von Anregungen und Prüfaufträgen aus dem Beteiligungsprozess Teilkonzept 1 – WEGE Thema, Problemlage, Prüfauftrag Status von Anton-Bruckner-Allee und Max-Reger-Allee: "Der Clara-Zetkin-Park soll autofrei bleiben" (Hinweis: Nummerierung und Bezeichnung der Teilkonzepte entsprechen der Gliederung des Konzeptentwurfes, 2013.) Thema im Beteiligungsprozess Petition Ökolöwe 04/2014 " Werkstatt 21.06.2014 Hintergrund: ! Online-Petition des Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V.: Der Clarapark soll autofrei bleiben! (www.openpetition.de/petition/online/der-clara-park-soll-autofreibleiben), 17.04.2014 bis 16.10.2014, 5.629 Unterstützer, ! Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 21.05.2014; Verwaltungsstandpunkt (Dezernate III und VI) vom 26.06.2014/ 08.07.2014, ! Petition des Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V.: Petition Nr. V/P 144/14 vom 31.07.2014; Stellungnahme der Verwaltung zur Petition Nr. V/P 144/14 vom 31.07.2014: "Die Initiative für einen autofreien inneren Clara-Zetkin-Park wird seitens der Verwaltung unterstützt." ! Ablehnung des Antrags mit knapper Mehrheit in der Ratssitzung am 17.09.2014, 13.06.2017 13.06.2017 " Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Vorschlag zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! Teileinziehung der Anton-Bruckner-Allee und der Max-RegerAllee: • die Anton-Bruckner-Allee (zwischen Kreisel Karl-TauchnitzStraße im Westen und Rondell/Oval an der AOK) sowie die Max-Reger-Allee (zwischen Einmündung Ferdinand-LassalleStraße und Vorplatz der Rennbahn) sollen künftig Fußgängern, Radfahrern, Skatern und anderen nicht motorisierten Nutzern vorbehalten sein, • weiterhin zulässig sind das Befahren durch Anlieferungs-, Müll-, Pflege-, Rettungsfahrzeuge sowie die gebührenpflichtige Sondernutzung auf Antrag, • Straßenbaulast und Unterhaltung der Verkehrsflächen, die durch eine hohe Bedeutung für das Leipziger Radverkehrsnetz gekennzeichnet sind, verbleiben beim VTA – Verkehrsund Tiefbauamt der Stadt Leipzig Politischer Prozess " Gespräche ASG / VTA 17.10.2014, 14.11.2014 " Abstimmung Dezernat VI 25.11.2014 ! für die Anton-Bruckner-Allee wird eine Teileinziehung gemäß § 8 Abs. I Satz 2 notwendig, da in diesem Fall eine Beschränkung der Benutzungsarten erfolgen soll, die PKW-Verkehr ausschließt (Geh/Radweg). Seite 1 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage, Prüfauftrag ! Änderungsantrag Nr. P-00511/14-ÄA-002 (Stadtrat Schlegel) in der Ratssitzung am 20.11.2014: mehrheitlich bestätigt mit wenigen Gegenstimmen – Beschluss: Überweisung des Themas ins Beteiligungsverfahren: "Die Vorschläge der Petition werden wie die anderen Hinweise und Vorschläge im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes für den Clara-Zetkin-Park und den Johannapark mit abgewogen und eingearbeitet." Thema im Beteiligungsprozess Lanzendorf Landschaftsarchitektur Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept ! die Max-Reger-Allee wird von Rennbahnweg bis Ferdinand-LasalleStraße von einer Ortsstraße zu einem beschränkt-öffentlichen-Weg umgestuft und ebenfalls teileingezogen, da auch hier die Benutzungsarten eingeschränkt werden sollen (Geh-/Radweg) Rechtsgrundlage: Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) - §8 in Verbindung mit §3 Einziehung: §8 Abs. 1 Satz 2: "Teileinziehung ist die Allgemeinverfügung, durch die die Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke beschränkt wird." Einteilung der öffentlichen Straßen: §3 Abs. 1, 4. b) "die beschränktöffentlichen Wege und Plätze; das sind Straßen, die einem beschränkten öffentlichen Verkehr dienen und eine besondere Zweckbestimmung haben können. Hierzu zählen die Fußgängerbereiche sowie die Friedhofs-, Kirchen- und Schulwege, die Wanderwege, die Wanderparkplätze, die Geh- und Radwege, soweit diese nicht Bestandteil anderer Straßen sind (selbstständige Geh- und Radwege)" ! im Zuge detaillierender Planungen ist die exakte Abgrenzung der Teileinziehung zu klären - nicht eingezogen werden sollen folgende Straßenabschnitte: 13.06.2017 • Max-Reger-Allee: - nördliches Ende / Übergang zur Ferdinand-LasalleStraße – Begründung: vorhandene PKW-Stellplätze im Anschlussbereich beider Straßen sollen erhalten bleiben, • Anton-Bruckner-Allee: - westl. Ende / Rondell/Oval an der AOK – Begründung: vorhandener verkehrsberuhigter Bereich mit öffentlichen Stellplätzen soll weiterhin für die Nutzer der AOK (auch als Überlauf für die angespannte Parksituation im Quar- Seite 2 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage, Prüfauftrag Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept tier Könneritzstraße) erhalten bleiben Einrichtung einer Fairnesszone in der Anton-Bruckner-Allee Werkstatt 21.06.2014 Vorschlag zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! Markierung einer "Fairnesszone" Anton-Bruckner-Allee als Teil eines Stufenmodells im TK 10 – Nachhaltigkeit – Stufe 1: Spielregeln – Kommunikation – Fairnessprinzip / Selbstverantwortung (vgl. TK 10): Vorbild: Fairnesszone Radweg am Donaukanal in Wien Kennzeichnung mit besonderer Farbe (keine Verkehrsfarbe) und abstraktem Begriff „Fairnesszone“ - über die gesamte Breite der Fahrbahn Bruckner-Allee (von Ost nach West: Eingang am Kreisel Tauchnitz-Straße, westlich des Bassins, östlich und westlich Sachsenbrücke, östlich des Ovals an der AOK) > Stärkung der eigenverantwortlichen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer Hochwertiger Ausbau der Anton-Bruckner-Allee als "Zentrale Meile" des Clara-Zetkin-Parkes Beseitigung des Sanierungsstaus der Anton-Bruckner-Allee Entwurf EK (TK 1) " Auftaktforum 21.03.2014 " Hintergrund: ! Hauptaktivitätsachse, „Visitenkarte“ des Parkes - bereits zur Entstehungszeit Haupterschließungsachse der SächsischThüringischen Industrie- und Gewerbeausstellung 1897 - Besonderheit im Vergleich mit anderen historischen Parks, 13.06.2017 Werkstatt 21.06.2014 " AG Rad 15.07.2014 " Vorschlag zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: Ausbau der Bruckner-Allee als „Zentrale Meile“: ! prioritär: Schadensbeseitigung, Ausgleich Höhenunterschiede zu anbindenden Wegen etc. • Anschlüsse zu abgehenden Wegen qualifizieren und mit restriktiven Maßnahmen in Form halten (Bepflanzung, bauliche / temporäre Schutzmaßnahmen etc.) Ziele: Ausweichen beim Einmünden verhindern, ungepflegtes Erscheinungsbild wesentlich verbessern Seite 3 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage, Prüfauftrag ! ungepflegtes / ungestaltetes Erscheinungsbild, ! durch Sanierungsstau am Wegesystem: notwendige Beseitigung von Schadstellen und (Wieder-) Herstellung der Barrierefreiheit (Hinweise AG Rad – vgl. Protokoll AG Rad 15.07.2014): • Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Gespräche ASG / VTA 17.10.2014, 14.11.2014 markantes Beispiel: Anschlussbereiche Bruckner-Allee: hohe und defekte Kanten am Belagswechsel, tiefe Rinnen am Bord, ausufernde Wegeanschlüsse / defizitäre Querungen der Streifen unter den Baumreihen, etc.) Erreichbarkeit des Clara-Zetkin-Parkes und Johannaparkes: Zusätzliche Querungen Karl-Tauchnitz-Straße: Barrierefreiheit / sichere Übergänge Abschnitt Johannapark Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept ! perspektivisch: Aufwertung der "Straße“ zur „Promenade“: • zentrale Fahrbahnfläche mit hochwertigem Asphalt-Belag ausbauen (Ebenheit, feine Körnung), ggf. weitere Gestaltung: Markierungen aufbringen / einlassen, • begleitende wassergebundene Wege komplett ausbauen, einschließlich der häufig unbefriedigenden Rasen-Streifen, Ziele: nutzbare Wegefläche vergrößern, Ausweichen (insb. beim Einmünden) weniger notwendig, Querungen ermöglichen, ungepflegtes Erscheinungsbild wesentlich verbessern Auftaktforum 21.03.2014 " Werkstatt 21.06.2014 " Vorschlag zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! Abschnitt Johannapark (bislang keine Überwege vorhanden): Einrichtung barrierefreier Querungshilfen an den Einmündungen der Quartiersstraßen in die Karl-Tauchnitz-Straße auf Höhe: Politischer Prozess • Grassistraße, " • Ferdinand-Rhode-Straße. Gespräche ASG / VTA 17.10.2014, 14.11.2014 Hinweis: Errichtung von Querungshilfen ist bereits Bestandteil der laufenden Entwurfsplanung für Ausbau/ Sanierung der Karl-Tauchnitz-Straße im Abschnitt Johannapark. 13.06.2017 Seite 4 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage, Prüfauftrag Erreichbarkeit des Clara-Zetkin-Parkes und Johannaparkes: Zusätzliche Querungen Karl-Tauchnitz-Straße: Barrierefreiheit / sichere Übergänge Abschnitt Clara-Zetkin-Park Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Auftaktforum 21.03.2014 " Werkstatt 21.06.2014 " Politischer Prozess Hintergrund: ! im Abschnitt Clara-Zetkin-Park bislang jeweils ein einseitiger Überweg vorhanden auf Höhe: • " Gespräche ASG / VTA 17.10.2014, 14.11.2014 Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Wird nicht Bestandteil des Entwicklungskonzeptes. Begründung: ! einseitige Querungshilfen in der Karl-Tauchnitz-Straße sind ausreichend: halbe Kosten; ! Querung parkseitig und über Einmündung Nebenstraßen gut möglich; ! der Verkehrsfluss im Tangentenviereck ist auch im Falle von Linksabbiegern (aus der Karl-Tauchnitz-Straße in die Nebenstraßen) zu gewährleisten Mozartstraße, Haydnstraße, Telemannstraße. Vorschlag: • Einrichtung zweiseitiger Querungshilfen. Erreichbarkeit des Clara-Zetkin-Parkes und Johannaparkes: zusätzliche Querungen Ferdinand-Lasalle-Straße für mehr Barrierefreiheit / sichere Übergänge Auftaktforum 21.03.2014 " Werkstatt 21.06.2014 " Vorschlag: ! Einrichtung von Querungshilfen über die Ferdinand-Lasalle-Straße im Bereich der Parkzugänge 13.06.2017 Gespräche ASG / VTA 17.10.2014, 14.11.2014 Wird nicht Bestandteil des Entwicklungskonzeptes. Begründung: ! die Ferdinand-Lasalle-Straße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen – in Tempo-30-Zonen sind stadtweit generell keine Querungshilfen eingerichtet Seite 5 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage, Prüfauftrag Erreichbarkeit des Clara-Zetkin-Parkes und Johannaparkes: Ergänzung ÖPNV: zusätzliche Straßenbahn-Haltestelle Vorschlag: Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Werkstatt 21.06.2014 " Gespräche ASG / VTA 17.10.2014, 14.11.2014 " Abstimmung LVB 24.11. 2014 Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Wird nicht Bestandteil des Entwicklungskonzeptes. Begründung: ! bei (wünschenswertem) behindertengerechtem Ausbau nimmt eine solche Maßnahme einen sehr großen Umfang an, der (auch wegen der Nähe der Haltestellen Klingerweg und Marschnerstraße) nicht gerechtfertigt scheint ! Einrichtung einer zusätzlichen Straßenbahn-Haltestelle (LVB) in der Käthe-Kollwitz-Straße – Höhe Moschelesstraße Erreichbarkeit des Clara-Zetkin-Parkes und Johannaparkes: Ergänzung ÖPNV: Erweiterung des Bus-Angebotes Vorschlag: Werkstatt 21.06.2014 " Gespräche ASG / VTA 17.10.2014, 14.11.2014 " Vorschlag zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! Einrichtung einer Haltestelle "Clara-Zetkin-Park“ der Bus-Linie 89: Einordnung beider Richtungshaltestellen in der Telemannstraße / Ecke Karl-Tauchnitz-Straße (d.h. Verlegung der Streckenführung der Bus-Linie 89 durch die Telemannstraße in beiden Fahrtrichtungen) Abstimmung LVB 24.11. 2014 ! Einrichtung einer zusätzlichen bzw. Erweiterung einer Bus-Linie LVB zur direkten Anbindung des Parkes oder Erweiterung der Bus-Linie 89 um Haltestelle „Johannapark“ und/oder „Clara-ZetkinPark“ Der Vorschlag befindet sich in Prüfung – es bestehen folgende Rahmenbedingungen: ! problematisch ist das Linksabbiegen für Busse aus der Telemannstraße in die Karl-Tauchnitz-Straße in Fahrtrichtung Connewitz: • aus Sicht der Verkehrssicherheit: die Einmündung liegt hinter einer Kurve, die Fahrzeuge im Querverkehr kommen vglw. schnell aus Richtung Wundtstraße, die Sichtmöglichkeiten sind äußerst eingeschränkt 13.06.2017 Seite 6 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage, Prüfauftrag Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept • aus Sicht des Netzbetriebs: beim Ausfahren der Busse aus der Telemannstraße auf die Karl-Tauchnitz-Straße ist mit erheblichen Verlustzeiten zu rechnen, da dem (in der Hauptverkehrszeit praktisch ununterbrochenen) Kfz-Strom aus beiden Richtung Vorrang zu gewähren ist: bei Einführung der Linie 89 im Jahre 1999 wurde aus diesen Gründen unter mehreren untersuchten Varianten der heutige Linienweg (Ferdinand-Rhode-Straße > Wundtstraße) gewählt, in Fahrtrichtung Hauptbahnhof wäre eine zusätzliche Haltestelle in der Telemannstraße, kurz nach der Karl-TauchnitzStraße, möglich - der Nutzen einer zusätzlichen Haltestelle wäre aufgrund eines Abstand von nur ca. 150 Meter zur Haltestelle Telemannstraße jedoch sehr gering ! im Zuge der Errichtung des Gymnasiums an der Telemann-Straße wird eine Anpassung der Bus-Anbindung sowie eine Lösung für einen gesicherten Übergang über die Karl-Tauchnitz-Straße zu schaffen sein Anpassungen der vorhandenen Stellplätze an den Parkrändern: Taxi-Stellplätze an der Karl-Tauchnitz-Straße Hintergrund: ! bei Veranstaltungen im Clara-Zetkin-Park (z.B. Konzerte auf der Parkbühne) fahren Taxis trotz Verbot von der Karl-TauchnitzStraße über den Anlieferweg Parkbühne/Glashaus in den Park ein, um Fahrgäste abzuholen oder zu bringen ! im näheren Umfeld der Veranstaltungsorte im Clara-Zetkin-Park sind keine Aufstellmöglichkeiten für Taxis vorhanden Entwurf EK (TK 1) " Gespräche ASG / VTA 17.10.2014, 14.11.2014 " Abstimmung OA 14.11. 2014 Wird nicht Bestandteil des Entwicklungskonzeptes. Begründung: ! die Beantragung / Einrichtung von temporären Taxi-Stellplätzen durch Veranstalter im Clara-Zetkin-Park wird angeregt, Veranstalter können jedoch von der Stadt Leipzig dazu nicht verpflichtet werden, die Ausschilderung eines Halteverbotes vor der Veranstaltung sowie die Taxizonenbeschilderung zur Veranstaltung zu beantragen, die Stadt Leipzig als Antragsteller kommt nur im Ausnahmefall in Frage, sofern ein außergewöhnliches öffentliches Interesse (wie bspw. zur Fußball-WM im Bereich Friedrich-Ebert-Straße / Stadion) gegeben ist ! die Einrichtung einer Dauertaxizone an der Karl-Tauchnitz-Straße 13.06.2017 Seite 7 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage, Prüfauftrag Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Vorschlag: Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept (Parkseite) / Höhe Haydnstraße kann auf Grundlage einer verkehrsbehördlichen Anordnung nach entspr. Abstimmungsverfahren erfolgen - aufgrund des vergleichsweise selten auftretenden Bedarfes wird der dauerhaften Verfügbarkeit von PKW-Stellplätzen entlang der Karl-Tauchnitz-Straße jedoch Vorrang eingeräumt ! Einrichtung von temporären Taxi-Stellplätzen an der KarlTauchnitz-Straße (Parkseite) / Höhe Haydnstraße im Zuge von Veranstaltungen im Clara-Zetkin-Park: vgl. Entwurf EK – TK 1 Wege – Konzeptplan K3 (Fassung vom Januar 2014) Entlastungswirkung durch Stärkung von Wegen an den Parkrändern Entwurf EK (TK 1) Aufwertung der „peripheren Entlastungswege“ an den Parkrändern " Auftaktforum 21.03.2014 " Werkstatt 21.06.2014 " AG Rad 15.07.2014 " Gespräche ASG / VTA 17.10.2014, 14.11.2014 Vorschlag zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! Instandsetzung und Aufwertung der straßenbegleitenden Rad-/ Gehwege an Tauchnitz-Straße und Lasalle-Straße (durch VTA): Ziele: Stärkung peripherer, straßenbegleitender Wegeverbindungen (zur Entlastung der Wege im Parkinneren) ! abschließende Lösung für Rad-/ Gehwege an der Tauchnitz-Straße im Bereich Johannapark ist im Rahmen der generellen Planung der Tauchnitz-Straße (Schlagworte: barrierefreie Querungshilfen, Anschluss an den Ring etc.) erforderlich ! Sanierung der Fahrbahn der Max-Reger-Allee (VTA): • Einbau eines feinkörnigen / feinporigen Belags (Benutzbarkeit durch Skater und andere Rollsportarten) • Überprüfung / Verbesserung der durchgängigen Linienführung – insb. Anschlüsse Nord: parkende Autos am Übergang zur Lasalle-Straße generelle Hinweise der AG Rad (vgl. Protokoll AG Rad 15.07.2014) für den weiteren Prüfungsprozess: ! generell werden direkte Wege durch den Park immer als attraktiver wahrgenommen und bevorzugt genutzt gegenüber Wegen entlang 13.06.2017 Seite 8 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage, Prüfauftrag Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept von Straßen, ! im Bezug auf die Entlastung des Hauptweges im Johannapark: die vorgeschlagene Ausweisung der Ferdinand-Lasalle-Straße als Fahrradstraße lassen eine Verbesserung für Radfahrer gegenüber der bestehenden 30er-Zone nicht erkennen Einrichtung einer Fahrradstraße in der Ferdinand-Lasalle-Straße Werkstatt 21.06.2014 " Hintergrund: ! Einrichtung einer Fahrradstraße in der Ferdinand-Lasalle-Straße würde einen verkehrspsychologischen Effekt ("Rücksichtnahme") nach sich ziehen, der mit Blick auf die Gesamtstadt wünschenswert ist Wird nicht Bestandteil des Entwicklungskonzeptes. Begründung: AG Rad 15.07.2014 " Gespräche ASG / VTA 17.10.2014, 14.11.2014 ! in einer „Fahrradstraße“ müssen mehr als 50% des Verkehrsaufkommens aus Fahrrädern bestehen – dies ist für die FerdinandLasalle-Straße nicht gegeben ! Alternativen im Umfeld: Sebastian-Bach-Straße (Parallelstraße nördlich der Ferdinand-Lasalle-Straße) wird als Fahrradstraße geprüft Argumente: ! Einrichtung von stärker fahrradgeeigneter Strecken generell wünschenswert (vgl. Protokoll AG Rad 15.07.2014): • Möglichkeit einer Verlängerung über die Kolonnadenstraße bis zum Stadtzentrum, • fehlende eigene Radverkehrsanlage auf der Kollwitz-Straße (Parallelstraße nördlich der Sebastian-Bach-Straße). o ! 13.06.2017 Seite 9 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema, Problemlage, Prüfauftrag Thema im Beteiligungsprozess Diskussion der Ausweisung übergeordneter Radwegeverbindungen mit dem Radverkehrsbeauftragten / den betroffenen Fachämtern: Entwurf EK (TK 1) Möglichkeiten für Ausweisung alternativer Streckenführung unter Meidung sensibler Bereiche / Wegeabschnitte Überprüfung der Strecken für den Winterdienst, Intuitive Steuerung Radverkehr " AG Rad 15.07.2014 Entwurf EK (TK 1) " Werkstatt 21.06.2014 " Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Wird nicht Bestandteil des Entwicklungskonzeptes. Begründung: ! eine Steuerungswirkung mit erheblichen Entlastungen für in den Parkanlagen liegende Wege (insb. den Hauptweg im Johannapark – einschl. Fortsetzung im Johannaparkweg) ist nach Einschätzung der beteiligten AG Rad nicht zu erwarten (vgl. Protokoll AG Rad, 15.07.2014) – vgl. o. „Steuerung Radverkehr“ Vorschlag zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! für Haupt-(Radfahr-)Strecken im Park (hohe Akzeptanz vorhanden) soll eine ganzjährige Nutzbarkeit durch die Harmonisierung von Belagsart (ASG), Winterdienst (EB SRL), Beleuchtung (VTA) gewährleistet werden AG Rad 15.07.2014 Defizitäre Eingangsbereiche: Platz vor der Rennbahn Entwurf EK (TK 1) " AG Rad 15.07.2014 Hintergrund: ! ausufernde Fahrbahnflächen, Möglichkeiten für Befahren und Abstellen von Autos nicht klar ablesbar 13.06.2017 Vorschlag zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! Neuordnung des Platzes am Zugang zur Rennbahn (vgl. Protokoll AG Rad 15.07.2014): • Trennung von Rennbahnweg und Reger-Allee, Entfernung der dauerhaften Stellplätze in der Reger-Allee (vgl. Punkt "Status von Anton-Bruckner-Allee und Max-Reger-Allee") • Vorschlag zur Neuordnung: - Rennbahnweg mündet in kompakte Platzfläche mit Wendemöglichkeit und Stellplätzen für Fahrräder und KFZ, Einordnung von Fahrradbügeln und Pollern, - Entkoppelung Rennbahnweg / Reger-Allee: die RegerAllee, die Parkwege, der Weg zum Rennbahnsteg gehen Seite 10 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage, Prüfauftrag Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept zukünftig von neuer Platzfläche ab, - Defizitäre Eingangsbereiche: Haupteingang Clara-Zetkin-Park West: Übergangsbereich Nonnenweg – Klingerweg – Bruckner-Allee Hintergrund: ! räumlich, gestalterisch und im Sinne der Verkehrsorganisation für einen Haupteingangsbereich unbefriedigend Entwurf EK (TK 1) " AG Rad 15.07.2014 Sicherstellung der Andienung des Bootsverleihs, Erreichbarkeit und begrenzte, funktionsgebundene Stellplatzanzahl für den Bootsanleger (Einsatzstelle für Kanus) sowie Wasserentnahmestelle der Feuerwehr (vgl. Thema: Status von Anton-Bruckner-Allee und Max-Reger-Allee) Vorschlag zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! Neuordnung der räumlichen Situation und der Führung Verkehre am Haupteingang West: • Wiederherstellung der axialen Beziehung, • kurzfristiges Minimalziel: Durchsetzung des Parkverbotes bis zum Beginn des geraden Abschnittes der Bruckner-Allee – Schaffung von Übersichtlichkeit Beibehaltung der Parkmöglichkeiten im Oval der BrucknerAllee (Angebot für Nutzer AOK) (vgl. o.: "Status von AntonBruckner-Allee und Max-Reger-Allee") 13.06.2017 Seite 11 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage, Prüfauftrag Pollerstandorte, Pollergestaltung Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess AG Rad 15.07.2014 Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Vorschlag zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: Hintergrund: ! Standorte und Gestaltung von Pollern sollen im gesamten Freiraum überprüft werden ! AG Rad, 15.07.2014: Poller im Park stellen z.T. eine Gefahrenquelle dar, sind teilweise wirkungslos ! Poller sind zu kennzeichnen – durch Fahrbahn- oder bauliche Markierung, auffällige Farbgebung oder Beschilderung • markantes Beispiel: Poller im Weg zur Gastronomie Musikpavillon: leicht zu übersehen durch Farbe Anthrazit, wirkungslos da zu große Durchfahrtsbreite ! Verweis auf Studie des ADFC: Poller und ähnliche Hindernisse auf Radfahrverbindungen, Dezember 2012 – zahlreiche Fallbeispiele auch mit Bezug zum CZP | JP Beleuchtung Überprüfung der überdurchschnittlichen Ausstattung der Wegeverbindungen mit Beleuchtung (insb. im Ostteil des Clara-ZetkinParkes) Entwurf EK " Werkstatt 21.06.2014 Wird nicht Bestandteil des Entwicklungskonzeptes. Begründung: ! ein Überangebot wurde im Beteiligungsprozess nicht bestätigt. ! zur Problematik 'Lichtverschmutzung' / ‚Fledermaus- / Insektenfalle’: vgl. TK 6 'Beleuchtung – Umrüstung der Leuchtmittel / Lichtverschmutzung' Beleuchtung Prüfung von Ergänzungen im Johannapark (vgl. TK 1) in Verlängerung der Hauptmannstraße und der Ferdinand-Rhode-Straße Entwurf EK " Auftaktforum 21.03.2014 Vorschlag zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! Behebung der defizitären Beleuchtung des Johannaparkes in NordSüd-Richtung (durch VTA, Abt. Stadtbeleuchtung vorzunehmen): • Ergänzung in Verlängerung der Hauptmannstraße, westlich 13.06.2017 Seite 12 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage, Prüfauftrag Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess " Werkstatt 21.06.2014 " Abstimmung VTA – Abt. Stadtbeleuchtung 21.11. 2014 subtile Lenkung von Radfahrern in potentiellen Konfliktbereichen: Nebenstrecken Johannapark, Bruckner-Allee / "Schnelle Wege" Clara-Zetkin-Park Auftaktforum 21.03.2014 " Werkstatt 21.06.2014 " AG Rad 15.07.2014 Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept des Johannaparkteiches und (mit Einschränkungen) in Verlängerung der Ferdinand-Rhode-Straße • denkmalpflegerische Bedingungen: Einordnung von Beleuchtungsmasten nur im Bereich von Gehölzgruppen, Blickachsen der Rasenflächen sind freizuhalten Vorschlag zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! in den Haupt-Zufahrtsbereichen des Johanna-Parkes (von der Friedrich-Ebert-Straße, von der Grieg-Allee): subtile bauliche Lenkung des "schnellen" Radverkehrs in den südl. "Hauptweg", der als wichtige Radfahrstrecke bereits heute gut angenommenen und akzeptiert wird (vgl. oben: "Entlastungswirkung" / "Ergänzung von Radfahrlinien") ! in der Hauptstrecke Bruckner-Allee: Vermeidung von Konflikten durch Einrichtung einer "Fairnesszone" – Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. oben 'Fairnesszone' bzw. TK 10 'Kommunikation' ! in den "schnellen Wegen" Clara-Zetkin-Park: Einordnung von „schlafenden Polizisten“ oder „taktilen Bereichen“ – Standorte sind festzulegen informelle Wege keine Änderung gegenüber Entwurf Entwicklungskonzept: ! laufende Einzelfallprüfung – im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen in Teilbereichen 13.06.2017 Seite 13 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Lanzendorf Landschaftsarchitektur Teilkonzept 2 – BAULICHE ANLAGEN Thema, Problemlage grundhafte Sanierungen Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Entwurf EK keine Änderung gegenüber Entwurf Entwicklungskonzept: ! Durchführung und anschl. Umsetzung detaillierender Objektplanungen, einschl. Integration der denkmalpflegerischen Ziele ! Koordination mit der Planung von Sanierungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen ! Überführung in ein Objektbuch ‚Bauliche Anlagen’ 13.06.2017 Seite 14 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Lanzendorf Landschaftsarchitektur Teilkonzept 3 – WASSERBAULICHE ANLAGEN (einschl. deren Zu- und Ableitungen sowie Brunnen) Thema, Problemlage wasserwirtschaftliche Sanierungen Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Entwurf EK keine Änderung gegenüber Entwurf Entwicklungskonzept: Sedimentberäumung, Wasserqualität / -austausch / -stand, wassertechnische Anlagen, Zu- und Ablaufbauwerke ! Fortführung und anschl. Umsetzung der detaillierenden Objektplanungen zu den Standgewässern, einschl. der Integration der denkmalpflegerischen Ziele ! Koordination mit der Planung von Sanierungsmaßnahmen an baulichen Anlagen ! Überführung in ein Objektbuch ‚Wasserbauliche Anlagen’ redaktionelle Ergänzung: ! Überführung der Leitungsbestände und (Tief-)Brunnen in ein Kataster Habitatstrukturen an Gewässerrändern SN / Mitzeichnung AfU " Hintergrund: ! Anregung AfU und Naturschutzverbände (Ökolöwe, NABU), Naturschutzbelange stärker im Konzept zu integrieren Vorgespräche Naturschutz Vorschlag zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! Prüfung der naturschutzfachlichen / -rechtlichen Relevanz vorhandener Strukturen an wasserbaulichen Anlagen, ! Abwägung der Naturschutz- und Denkmalschutzbelange, Abgleich mit konzeptionellen Aussagen zu Vorrangbereichen, ! Erhaltung / Schaffung von Habitatstrukturen (Röhricht, Staudensaum, bewegte Uferkante etc.) an Gewässerrändern (vgl. TK 10 'Naturschutz') 13.06.2017 Seite 15 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Lanzendorf Landschaftsarchitektur Teilkonzept 4 – GEBÄUDE (einschl. deren Leitungsbestand TW, AW, EL) UND BRÜCKEN Thema, Problemlage Gebäude Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Entwurf EK keine Änderung gegenüber Entwurf Entwicklungskonzept: Erhaltung bzw. Herstellung eines stabilen und attraktiven Erscheinungsbildes der Gebäude ! Vorbereitung und Abschluss des Erbbaurechtsvertrages für die Parkbühne ! Erbbaurechtsvertrag Kiosk Kinderspielplatz Rennbahnweg abgeschlossen ! Planung und Durchführung notwendiger laufender Reparaturen (an den Objekten in Eigentum / Unterhaltungslast der Stadt Leipzig: Gerhardscher Pavillon, Schachzentrum, Pavillon im Johannapark, Meisterbereich / EB SRL) ! Planung notwendiger grundhafter Sanierung (an den Objekten in Eigentum / Unterhaltungslast der Stadt Leipzig: vgl. o.) Brücken Diskussion des Erfordernis von Sanierungsmaßnahmen an Brückenbauwerken mit dem VTA Entwurf EK keine Änderung gegenüber Entwurf Entwicklungskonzept: ! Vorrangige Ziele sind die Erhaltung der Funktionalität und Verkehrssicherheit sowie die Herstellung eines intakten Aussehens der Brückenbauwerke, die als wichtige Elemente den Freiraum prägen und zum allgemeinen Erscheinungsbild wesentlich beitragen. ! Die Brücken im Clara-Zetkin-Park (Sachsenbrücke: BZN 3,4 – Rennbahnsteg: BZN 2,8) sind z. Zt. nicht im "Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020" enthalten. Aktualisierung: ! Nach Festlegung DB OBM wurden die Planungen für den Ersatzneubau der stark abgängigen Brücken im Johannapark (Johanna- 13.06.2017 Seite 16 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Thema im Beteiligungsprozess Lanzendorf Landschaftsarchitektur Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept park I: BZN (4,0) 2,9 – Johannapark II: BZN 3,7) durch VTA – Abt. Brückenbau u. -unterhaltung ausgelöst. Das Planungskonzept wird mit Abt. Denkmalpflege des ABO - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege intensiv abgestimmt. 13.06.2017 Seite 17 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Lanzendorf Landschaftsarchitektur Teilkonzept 5 – SPIELPLÄTZE Thema, Problemlage langfristige Erhaltung und Sicherung der Nutzungs- und Aufenthaltsqualität Herstellung der Verkehrssicherheit und Gewährleistung der Sicherheit auf den Spielplätzen 13.06.2017 Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Entwurf EK keine Änderung gegenüber Entwurf Entwicklungskonzept: ! Umsetzung der Maßnahmen aus dem "Programm zur Instandhaltung und Entwicklung öffentlicher Spielplätze" (Beschluss der Ratsversammlung vom 29.02.2012 – RBV 1148/12) – hier auch Spielplätze im Clara-Zetkin-Park und Johannapark berücksichtigt Seite 18 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Lanzendorf Landschaftsarchitektur Teilkonzept 6 – AUSSTATTUNG Thema, Problemlage Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Sitzgelegenheiten keine Änderung gegenüber Entwurf Entwicklungskonzept Müllbehälter keine Änderung gegenüber Entwurf Entwicklungskonzept ! zur Problematik 'Entsorgung' vgl. TK 10 – 'Optimierung der Müllentsorgung', zum Thema 'Vermeidung/Eigenverantwortung' vgl. TK 10 'Kommunikation' Beleuchtung Umrüstung der Leuchtmittel Lichtverschmutzung Kriterien / Vorschläge: sparsamer Verbrauch, Naturschutz (Fledermäuse, Insekten), Solarnutzung, Bewegungsmelder Hintergrund: ! aktuell Einsatz von Mastaufsatzleuchten mit Natriumdampflampen und einer rotationssymmetrischen Lichtverteilung in den Parkanlagen, Lichtpunkthöhe in der Regel 4,0 bis 5,0 m 13.06.2017 Entwurf EK " Vorgespräche Naturschutz " Abstimmung VTA – Abt. Stadtbeleuchtung 21.11. 2014 Vorschläge zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! Umrüstung von Natriumdampflampen auf LED-Technik (durch VTA, Abt. Stadtbeleuchtung) Gründe: abgesehen von den höheren Anschaffungskosten ist LEDTechnik ökonomisch und ökologisch vorteilhafter zu betreiben: sinkender Energieverbrauch auf 40 %, mehr als dreifach höhere Lebensdauer, geringere Reparaturanfälligkeit und geringerer Wartungsaufwand, insektenfreundliches Leuchtmittel mit wenig UV-Licht und kaum Wärmeabstrahlung ! Überprüfung der vorhandenen Beleuchtung im Clara-Zetkin-Park und Johannapark im Rahmen der gegenwärtigen Neufassung des Lichtkonzeptes und des Lichtmasterplans der Stadt Leipzig Seite 19 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept ! Vermeidung / Reduzierung von 'Lichtverschmutzung', sparsamer Verbrauch und Senkung der Beeinträchtigung von Tierarten wird im Sinne der Naturschutzziele für Clara-Zetkin-Park und Johannapark sowie einer nachhaltigen Bewirtschaftung angestrebt Ziele (im Bezug auf Clara-Zetkin-Park und Johannapark): • bedarfsgerechte Beleuchtung der Hauptachsen für Fußgänger und Radfahrer in den Dunkelstunden • Umsetzung des in Erarbeitung befindlichen 'Masterplan Dunkelzonen' (Orientierung der Dunkelzonen an den Schutzgebieten lt. Landschaftsplan Stadt Leipzig – Unterscheidung zwischen Grünflächen (Park- und Grünanlagen, Wiesen und Wäldern) und Landwirtschaftsflächen) , Abstimmungen mit Fachämtern AfU und ASG Hinweise VTA – Abt. Stadtbeleuchtung, 21.11. 2014: ! Reduzierung Lichtverschmutzung: • in der Vergangenheit vorhandene Anlagen zum punktuellen Anstrahlen von Bäumen sind (auch aus Kostengründen) bereits außer Betrieb genommen worden, • • im Park eingesetzten Leuchten weisen eine geschlossene Bauweise auf, die Lichtaustrittsflächen sind durch die Spiegellamellen überwiegend nach unten gerichtet, ! Artenschutzbelange: • gegenüber gelb-orangefarbenen und roten Spektralanteilen im Licht sind Insekten nahezu unempfindlich - Licht von Natriumdampf-Hochdrucklampen erscheint Insekten daher dunkler, der Insektenanflug wird durch den Einsatz dieser Leuchtmittel vermindert ! Sparsamkeit: • die eingesetzten Natriumdampf-Hochdrucklampen gehören immer noch zu den energiewirtschaftlichsten Leuchtmitteln in der Außenbeleuchtung Fahrradständer: ortsfeste und temporäre Aufstellmöglichkeiten Standorte Auftaktforum 21.03.2014 " AG Rad 15.07.2014 Vorschläge zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! einheitliche Verwendung ausschließlich von Leipziger Bügeln – im öffentlichen Grün und auch in den Pachtobjekten (aus gestalterischen und Eignungsgründen – keine sog. „Felgenkiller“!) ! neben ortsfester Aufstellung von Bügeln für den „Alltagsbedarf“ sind 13.06.2017 Seite 20 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Thema im Beteiligungsprozess Lanzendorf Landschaftsarchitektur Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept auch Möglichkeiten für temporäre Ständer analog Leipziger Bügel schaffen, um Nutzungsspitzen insb. an den Gastronomie-Standorten abfangen zu können; eine Zusammenarbeit von Pächtern (Anschaffung temp. Bügel) und Stadt Leipzig (Ausweisung von geeigneten Flächen, ggf. baulich zu qualifizieren) wird vorgeschlagen ! über die Angaben im Entwurf des Entwicklungskonzeptes hinaus, soll die Aufstellung ortsfester Leipziger Bügel an folgenden Orten im Clara-Zetkin-Park geprüft und umgesetzt werden: • an der Sachsenbrücke: in der Reger-Allee je nördlich und südlich der Bruckner-Allee im Sichtbereich der Sachsenbrücke (2 x ca. je 10 Bügel), • am Eingang / Vorplatz Rennbahn und Bereich Bootsverleih • Möglichkeiten im Bereich Musikpavillon: Barrieren 13.06.2017 - zwischen Bäumen und Laternen an der Wiesenkante westlich gegenüber dem Hauptzugang Gastronomie (kleine 3er-/5er-Pakete Bügel), - Kurvenbereich an der Gehölzkante südlich in Richtung Staudengarten, - einige Bügel in „Rasenstreifen“ unterhalb der Baumreihe der Bruckner-Allee sowie zum Schutz der Gehölzflächen an der Einmündung Bruckner-Allee – Weg zum Musikpavillon, - einige Bügel im Streifen unterhalb der äußeren Baumreihe am Oval / Bassin Bruckner-Allee im Bereich des Hintereingangs Gastronomie. keine Änderung gegenüber Entwurf Entwicklungskonzept Seite 21 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Kunstobjekte keine Änderung gegenüber Entwurf Entwicklungskonzept Erläuterungstafeln (Hinweise, Pictogramme etc.) keine Änderung gegenüber Entwurf Entwicklungskonzept ! zu Inhalten und Gestaltungsansätzen vgl. TK 10 'Naturschutz' und TK 10 'Kommunikation' Toiletten einheitliches, kostenfreies Angebot Entwurf EK " Auftaktforum 21.03.2014 " Werkstatt 21.06.2014 13.06.2017 Vorschläge zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! das ASG regt die Abstimmung der Pächter und eine einheitliche, öffentliche Toilettenlösung aller Pachtobjekte an (Abstimmungsbedarf: Unkostenbeitrag, Nutzungszeiten) ! die Einrichtung eines neuen Standortes Johannapark und/oder Clara-Zetkin-Park aus dem derzeit in Verhandlung befindlichen Rahmenvertrag mit Anbietern von City-Toiletten für die gesamte Innenstadt soll geprüft werden Seite 22 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Lanzendorf Landschaftsarchitektur Teilkonzept 7 – BÄUME UND STRÄUCHER Thema, Problemlage Bäume und Sträucher Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Entwurf EK keine Änderung gegenüber Entwurf Entwicklungskonzept: Wiedergewinnung der ursprünglich intendierten Raumbildung ! Fortschreibung der Denkmalpflegerischen Zielstellung für den ClaraZetkin-Park ! Erfassung der Straucharten / -sorten in den Einzelflächen im ClaraZetkin-Park abgängige Bäume am historischen Standort mit Bäumen gleicher Art und Sorte zu ersetzen ! Darstellung der Abhängigkeiten zwischen Baumbestand, Strauchbestand und aktuellen Flächennutzungen ! Erarbeitung von Zielstellungen für Teilbereiche im Clara-Zetkin-Park ! detaillierende Objektplanung (Pflege-/Pflanzplanung) und Umsetzung im Clara-Zetkin-Park Bäume und Sträucher naturschutzfachliche Aspekte Entwurf EK " SN / Mitzeichnung AfU Hintergrund: ! Anregung des AfU und der Naturschutzverbände (Ökolöwe, NABU), Naturschutzbelange stärker im Konzept zu integrieren " Vorgespräche Naturschutz " Abstimmung EB SRL 21.10.2014 Vorschläge zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! Prüfung der naturschutzfachlichen / -rechtlichen Relevanz vorhandener Gehölzstrukturen, Erfassung / Monitoring (geschützter) Arten >> vgl. TK 10 – Naturschutz ! Abwägung der Naturschutz- und Denkmalschutzbelange, Abgleich mit konzeptionellen Aussagen zu Vorrangbereichen, ! Erhaltung / Schaffung von Habitatstrukturen, Integration von naturschutzfachlich wirksamen Maßnahmen am Gehölzbestand im Zuge eines differenzierten Pflegemanagements (vgl. TK 10 ' Pflegemanagements / TK 10 'Naturschutz'): • 13.06.2017 Prüfung der Betroffenheit von (geschützten) Arten vor Fällung, Rückschnitt, Seite 23 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage 13.06.2017 Thema im Beteiligungsprozess Lanzendorf Landschaftsarchitektur Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept • Ergänzung der Strauchschicht als Deckung für Tierarten, • Verwendung heimischer, auentypischer Gehölze, • Erhalt / Entwicklung von Staudenfluren an Gehölzbeständen, • Ausweisung von Gehölzbeständen, in denen Laubstreu / Laubhaufen erhalten bleiben, • Anbringung / Ersatz und Betreuung (ggf. durch NABU) von Nisthilfen in Bäumen Seite 24 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Lanzendorf Landschaftsarchitektur Teilkonzept 8 – NUTZUNGS- UND AUFENTHALTSBEREICHE Thema, Problemlage Sondergärten Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Entwurf EK keine Änderung gegenüber Entwurf Entwicklungskonzept: Dahlienterrasse, Staudengarten, Parterreflächen Anton-BrucknerAllee, Schmuckpflanzungen Grabstätte Seyfferth an der Lutherkirche und Vorfläche Clara-Zetkin-Denkmal Zonierung Angebotssteuerung: Vorschläge für Vorrangbereiche / Ausschlussbereiche ! Fortführung und anschl. Umsetzung der detaillierenden Objektplanungen zu den Sondergärten, einschl. der Integration der denkmalpflegerischen Ziele ! Überführung in ein Objektbuch ‚Nutzungs- und Aufenthaltsbereiche’ Entwurf EK " Auftaktforum 21.03.2014 " Werkstatt 21.06.2014 " Abstimmung EB SRL 21.10.2014 Vorschläge zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! Ausweisung von Vorrangbereichen (und damit auch Ausschlussbereichen) für bestimmte Nutzungen / Nutzungsintensitäten als Teil des Stufenmodells (>> vgl. TK 10 - Stufenmodell: Spielregeln – Kommunikation – Fairnessprinzip/Selbstverantwortung) ! Kommunikation über Markierungen direkt an Nutzungsbereichen (Ausmähen, Pictogramme) und weiterführende Informationen an zentralen Stellen im Park (Tafeln, Flyer) – begleitende Kommunikationskampagne (>> vgl. TK 10 'Kommunikation') ! Umsetzung in einem angepassten / differenzierten Pflegemanagement (>> vgl. TK 10 'Pflegemanagement) ! Vorrangbereiche: • Rollsportarten, asphaltgeb. (Skaten, Boarden, Biken etc.): CZP: JP: 13.06.2017 Fairnesszone Bruckner-Allee, Reger-Allee keine Seite 25 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Thema im Beteiligungsprozess Lanzendorf Landschaftsarchitektur Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept • Rasen-Sportarten, informell (Mannschafts-BewegungsSportarten: Fußball, Frisbee etc.) CZP: Wiese an der AOK - Bereich Spielflächen (vgl. Liegewiesen), Flächen ehem. Verkehrsgarten an der AOK, Wiesenbereiche entlang Tauchnitz-Straße und Grieg-Allee: Mähfelder JP: keine • Veranstaltungen / Veranstaltungsorte im Park (organisierte Veranstaltungen mit Ständen, Technik, Verköstigung, An- und Abdienung) – hier: keine Aussage über immissionsschutzrechtlichen Rahmen der zulässigen Veranstaltung CZP: Fairnesszone Anton-Bruckner-Allee, Max-RegerAllee, Erbpachtgrundstücke (Parkbühne, Musikpavillon – "Gaststättenbetrieb mit kultureller Umrahmung", Parkgaststätte/Glashaus, Spielplatz Rennbahnweg, AOK) JP: Vorfläche Lutherkirche • Liegewiesen (einschl. unschädliches Grillen, Einzelspiele: Ball, Kubb, Federball, Slackline etc.) und eintägige private Veranstaltungen ohne (temp.) bauliche Anlagen CZP: Wiese zwischen Bruckner-Allee und Johannaparkweg, Wiese an der AOK - südl. Bruckner-Allee (vgl. RasenSportarten), Rasenflächen zwischen Rennbahnweg und Spielplatz Rennbahnweg, Wiesen zwischen Inselteich und Musikpavillon – hier: Zone direkt am Inselteich ohne eintägige private Veranstaltungen JP: große Wiese nordöstlich des Johannaparkteiches – hier: ohne eintägige private Veranstaltungen • Ruhe, Lesen, Blumengenuss, historischer Park, Kontemplation, Tierbeobachtung CZP: Parterres und Bassin Bruckner-Allee, Staudengarten / Lesegarten, Dahlienterrasse, Inselteichterrassen und Ufer- 13.06.2017 Seite 26 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Thema im Beteiligungsprozess Lanzendorf Landschaftsarchitektur Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept bereiche, Rhododendron-Flächen im Umfeld Glashaus, ehem. Scheibenholz-Bereiche mit Rundplätzen, Warze und Leonorenhügel JP: alle Bereiche außer große Wiese nordöstlich des Johannaparkteiches • Hundewiesen: keine • Vorrangbereiche Naturschutz: - naturnaher Gewässerrand: CZP: Insel u. nördl. Uferbereiche Inselteich JP: Zonen um Ein-/Auslauf sowie BrückenWiderlager am Johannaparkteich - extensive Wiesen: CZP: Wiesenflächen Pflegekategorie 3 – Teilflächen können perspekt. umgebaut werden und noch extensivere Pflege erhalten (Stichworte: Kräuter/Staudenanteil, einschürige Mahd) > dafür langfristiger Umbau notwendig (vgl. TK 10 – Punkt Naturschutz) JP: - keine Strauchschicht ergänzen / verdichten, Verwendung einheimischer Arten: CZP/JP: in allen Strauchflächen möglich bei Vorgehensweise nach Denkmalpfleg. Zielstellung - Laubstreu in den Strauchflächen belassen: CZP/JP: - Stauden - einheimische Arten statt Zierformen: CZP/JP: 13.06.2017 in allen Strauchflächen möglich generell möglich Seite 27 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept - Höhlenreiche Altbäume: CZP/JP: Kartierung / Markierung der Bäume durch Naturschutzverband (Angebot NABU), Beachtung bei notwendigen Pflegemaßnahmen, ggf. Ersatz an Nistmöglichkeiten Zonierung Angebotssteuerung: Vorschläge für Vorrangbereiche / Ausschlussbereiche Ausweisung / Einrichtung von Rasen-(Ball-)Sport-Flächen Entwurf EK " Auftaktforum 21.03.2014 " Vorschläge zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! Konkretisierung zur Einordnung von Ballsportflächen - mögliche Standorte und Vorgehen: • Werkstatt 21.06.2014 Wiese zwischen Tauchnitz-Straße und Brahmsplatz (bisher Langgras): - " Abstimmung EB SRL 21.10.2014 • Wiese zwischen Grieg-Allee und Schubertplatz (bisher Kurzgras): - • Ausmähen (Schleppkurven) nach Absteckung vor Ort, 8 bis 12x Mahd pro Jahr, temp. Markierung mit 4 Eckpfosten und Kreide-Linien, Umwandlung in Langgras, Ausmähen (Schleppkurven) nach Absteckung vor Ort, 8 bis 12x Mahd pro Jahr, temp. Markierung mit 4 Eckpfosten und Kreide-Linien, Wiese im Bereich Sport-Spielflächen an der AOK (bisher Kurzgras): - ggf. temp. Markierung mit 4 Eckpfosten und Kreide-Linien Hinweis: ! für die Wiesenflächen an der Tauchnitz-Straße sowie zwischen Elsterflutbett - Bruckner-Allee - Klingerweg besteht ein Vertrag über die Heupacht mit dem Reiterhof Lukas - für die Einrichtung der Ballsportflächen wird ggf. eine Anpassung des Pachtvertrags notwendig 13.06.2017 Seite 28 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Lanzendorf Landschaftsarchitektur Teilkonzept 9 – NUTZUNGSRAHMEN Thema, Problemlage ambulante Gastronomie: Auswahlverfahren Thema im Beteiligungsprozess Entwurf EK " Hintergrund: ! generelle Akzeptanz der bestehenden Standorte und Angebote vorhanden ! der Nachvollziehbarkeit der Auswahlkriterien und Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Angebote soll stärker Rechnung getragen werden Vorgespräch Pächter " Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Vorschläge zur Aufnahme in das Entwicklungskonzept: ! Entscheidungen über ambulante Angebote werden von der Verwaltung anhand festgelegter Kriterien getroffen: • die verwendeten Fahrzeuge werden dem hochwertigen Charakter der Anlagen im Aussehen (technisch, funktional, gestalterisch) gerecht und sind in ihrer Größe dem jeweiligen Standort angemessen, • die angebotenen Produkte weisen eine gehobene Qualität auf, • zulässige Warengruppen: Kaffee und Tee, Speiseeis, Obst der Saison - Ausschluss der Warengruppen: alkoholische Getränke, Speisen Auftaktforum 21.03.2014 " Werkstatt 21.06.2014 ! Prozedere: da Anschaffung und Einrichtung eines ambulanten Angebotes für den Anbieter mit Aufwendungen verbunden sind, erfolgt die Auswahl für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren; eine Neuauswahl erfolgt nach Bedarf nach Ablauf dieser Frist; bekunden mehrere Anbieter mit geeigneten Fahrzeugen und Produkten ein Interesse, entscheidet das Los Veranstaltungen Entwurf EK " Vorgespräch Pächter " 13.06.2017 keine Änderung gegenüber Entwurf Entwicklungskonzept: ! Ergebnisse schalltechnische Prüfung ausgewählter Veranstaltungsstandorte ! Zulässigkeit von Veranstaltungen allgemein / Zulässigkeit von seltenen Ereignissen Seite 29 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Auftaktforum 21.03.2014 " Werkstatt 21.06.2014 Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept ! laufende Prüfung der Zulässigkeit von (zusätzlichen) Veranstaltungen auf Einhaltung der denkmal-, natur- und immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, Anwendung der Ergebnisse des Schallgutachtens redaktionelle Ergänzung: ! für Veranstaltungen am Musikpavillon liegen eine eigenständige Schallimmissionsprognose (GAF – Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen GmbH, 12.08.2010) sowie eine Ergänzung (GAF, 23.08.2011) beauftragt durch Musikpavillon / Firma E. Wiedenmann e.K. vor Freizeitsport 13.06.2017 >> neu eingeordnet unter: TK 8 Vorrangbereiche – s.o. Seite 30 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Lanzendorf Landschaftsarchitektur Teilkonzept 10 – SICHERHEIT, ORDNUNG, SAUBERKEIT Thema, Problemlage Ordnung, Sauberkeit, Übernutzungsschäden durch (Mannschafts-) Sport und Grill-Nutzung, starke Vermüllung, illegales Einfahren Thema im Beteiligungsprozess Entwurf EK " Auftaktforum 21.03.2014 Regelungsbedarf ! über die PolVO hinausgehender Regelungsbedarf (Schlagworte: Grünanlagensatzung, Parkordnung, Widmungssatzung) " Vorgespräche " Präsenz ! Durchsetzung / Präsenz (Schlagwort: Parkranger) stärkere „Bewusstseinsbildung“ ! Qualität/Wert der Anlagen / Wertschätzung, ! gemeinsame Verantwortung für Erhalt und auskömmliche / nachhaltige Nutzung, ! „Spielregeln“ kommunizieren Werkstatt 21.06.2014 Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Vorschläge für die Aufnahme ins Entwicklungskonzept: ! Stufenmodell (1) zunächst sollen die „Spielregeln“ einer nachhaltigen Parknutzung offensiver kommuniziert und damit der (selbst-)verantwortliche Umgang mit dem Freiraum gestärkt werden, parallel soll die Kommunikation / Abstimmung innerhalb bestehender Strukturen (OA, Polizei und Sicherheitsdienste der Pächter) intensiviert werden, (2) können nach einem Evaluationszeitraum (ein - drei - fünf Jahre?) keine objektiven Verbesserungen bei Schlüsselproblemen festgestellt werden, sind die Einführung einer Widmungssatzung und deren Durchsetzung mit stärkerer Präsenz (höhere Personalausstattung), Bußgeldern etc. zu prüfen ! Details zu Stufe 1: Spielregeln – Kommunikation – Fairnessprinzip/Selbstverantwortung: • Umsetzung einfacher und prägnanter Hinweise und Maßnahmen im Park: - Hintergrund: ! der weit überwiegende Teil ("95%") von problematischen Nutzungen im Park kann unter Rückgriff auf die Regelungen der PolVO 13.06.2017 Markierung einer "Fairnesszone" Anton-Bruckner-Allee: Vorbild: Fairnesszone Radweg am Donaukanal in Wien Kennzeichnung mit besonderer Farbe (keine Verkehrsfarbe) und abstraktem Begriff „Fairnesszone“ - über die gesamte Breite der Fahrbahn Bruckner-Allee (von Ost Seite 31 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Thema im Beteiligungsprozess Lanzendorf Landschaftsarchitektur Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept unterbunden / geahndet werden nach West: Eingang am Kreisel Tauchnitz-Straße, westlich des Bassins, östlich und westlich Sachsenbrücke, östlich des Ovals an der AOK) ! für eine stärkere Präsenz (des Stadtordnungsdienstes, von sogen. "Parkrangern" etc.), insb. auch in den Zeiten der intensivsten Parknutzung, fehlen personelle Kapazitäten ! Bedeutung und Wert der Parke sind häufig nicht bekannt – problematische Folgen bestimmten Verhaltens, Störpotenzial, Schäden und hoher Aufwand für deren Beseitigung häufig nicht bewusst > Stärkung der eigenverantwortlichen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer - Aufstellen von Schildern zu den "Spielregeln" an Parkeingängen: eindeutige, auf einen Blick erfassbare Hinweise (Schlagworte, Pictogramme, Smileys etc.) an allen Parkeingängen zu den wichtigsten Verhaltensregeln, allgemeiner Hinweis auf die Gültigkeit der PolVO, Farbigkeit analog „Fairnesszone“, um dieses Prinzip auf den gesamten Park auszudehnen, Hinweise auf weiterführende Informationen zu Angeboten und Verhaltensregeln an zentralen Stellen im Park sowie im Internet (URL, QR-Code) > Stärkung der eigenverantwortlichen Parknutzung und der sozialen Interaktion - weiterführende Informationen an zentralen Stellen im Park: Aufstellen von Tafeln, Auslegen von Flyern zu Angeboten und Vorrangflächen (Bolzflächen, Liegewiesen, Naturschutzflächen, Ruhebereiche etc.) und Verhaltensregeln (Rücksichtnahme, Naturschutz, Erläuterung der PolVO etc.) im Park, Hinweis auf Internet-Angebot (URL, QR-Code) Vorschläge für geeignete zentrale Orte im Park: Musikpavillon, Parkgaststätte / Glashaus, Spielplatz Rennbahnweg, AOK (Kooperationsmöglichkeit mit den Pächtern), Schachzentrum - 13.06.2017 Markierungen direkt an Nutzungsbereichen: Seite 32 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Thema im Beteiligungsprozess Lanzendorf Landschaftsarchitektur Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Ausmähen (und "Fairness"-farbige Markierung) von Bolzflächen in bestehenden Langgrasflächen an der Tauchnitz-Straße und Grieg-Allee sowie am Spielbereich AOK, Markierungssteine oder in die Wegefläche eingelassene Hinweise direkt an den Nutzungsbereichen (Schlagworte, Pictogramme, Smileys – analog Beschilderung an den Parkeingängen) • begleitende Kommunikationskampagne (Arbeitstitel: "Unser Park") zur Kommunikation der "Spielregeln", der Wertschätzung und des Fairnessprinzips: - Anknüpfung an Beteiligungsprozess zum Entwicklungskonzept - Kombination der Elemente "Kommunikation" und "Beteiligung" - Prüfung der Begleitung der Kampagne durch "Leipzig weiter denken" - Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung, Diskussionsplattform zu aktuellen Themen nachhaltiger Stadtentwicklung - Definition der Themen und Inhalte – z.B.: - - - Wertigkeit/Bedeutung des Freiraumes: Denkmal, Natur, Erholung, Notwendigkeit von „Spielregeln“, - "Fairnesszone" / Fairnessprinzip, - Vorrangbereiche / Angebote – Grenzen, Naturschutz-Einzelthemen: Fütterungsverbot, Silvesterfeuerwerk Planung und Durchführung einer Kampagne – in Verantwortung des ASG, mit externer Unterstützung, Zusammenarbeit mit Pächtern, Interessenvertretern, Verbänden, Bürgern: - 13.06.2017 Planung der Kampagnen-Elemente zahlreiche Vorschläge aus dem Beteiligungsprozess: Seite 33 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept - - - Einführung einer Grünanlagensatzung oder Parkordnung Entwurf EK " Auftaktforum 21.03.2014 " Vorgespräche " Gespräch OA 03.09.2014 Begleitung durch digitale Medien (die dauerhafte Informationsquellen bleiben): Website „Unser Park“, Park-App etc. Beispiele: - Regelungsbedarf Pressearbeit, Flyer, Vereine, Kinder, StuRa, Patenschaften, Führungen, Aneignung bestimmter Orte „organisieren“, Parks entlasten durch Angebote in der Umgebung etc. Planung des Zeit- und Kostenrahmens, „tschuldigen – ist nie verkehrt.“ Eine Initiative der Stadt Wien und ihrer Verkehrspartner „reinwerfen.at: Reinwerfen statt Wegwerfen.“ Österreichs Wirtschaft und die ARA (Altstoff Recycling Austria AG) für ein sauberes Österreich Wird nicht Bestandteil des Entwicklungskonzeptes. Begründung: ! die Einführung einer Grünanlagensatzung oder Parkordnung wurde diskutiert, jedoch als Regelungsinstrument zunächst zurückgestellt: sie haben allgemeine Gültigkeit für alle Grünanlagen und stellen den Verbotscharakter in den Vordergrund, im CZP|JP sind spezielle Regelungen notwendig, die dem besonderen Ort und Nutzungsverhalten gerecht werden müssen, ! können im Sinne des Stufenmodells (>> vgl. o. Stufenmodell: Spielregeln – Kommunikation – Fairnessprinzip/Selbstverantwortung) nach einem Evaluationszeitraum keine objektiven Verbesserungen festgestellt werden, sind die Einführung einer Widmungssatzung und deren Durchsetzung mit stärkerer Präsenz (höhere Personalausstattung), Bußgeldern etc. zu prüfen: 13.06.2017 Seite 34 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept eine Widmungssatzung bietet die Möglichkeit, für einzelne Parkanlagen orts- und flächenbezogene Regelungen im Sinne von Angeboten zu treffen – im Umkehrschluss sind bestimmte Handlungen auf bestimmten Flächen unerwünscht und können sanktioniert werden „Sicherheitspartnerschaft“ von Stadtordnungsdienst und privatem Sicherheitsdienst - Adaption des Modells im Landschaftspark Cospuden, Sicherstellung einer gemeinsamen öffentlichen und privaten Finanzierung Entwurf EK " Auftaktforum 21.03.2014 " Vorgespräche " Werkstatt 21.06.2014 Wird nicht Bestandteil des Entwicklungskonzeptes. Begründung: ! ein (über die durchschnittliche / stadtweite Situation hinausgehendes) "Sicherheitsproblem" kann für den Clara-Zetkin-Park und den Johannapark nicht ausgemacht werden – die wahrgenommenen Probleme liegen in den Feldern Ordnung und Sauberkeit, ! der notwendige Personal- und Mitteleinsatz für eine zielführende Bestreifung (zur Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit) ist durch OA und ASG gegenwärtig nicht darstellbar, ! die Mitfinanzierung durch die Pächter wird abgelehnt, da eigene bedürfnisangepasste Sicherheitsmaßnahmen für die Objekte vorhanden sind und die Zuständigkeit für die Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Grün bei der Stadt gesehen wird, ! die Konzentration auf restriktive Maßnahmen wird von der im Beteiligungsprozess involvierten Öffentlichkeit kontrovers diskutiert: ein durchgehende "Bewachung" wird kritisch gesehen – favorisiert wird ein Kommunikationsansatz zur Stärkung eines selbstverantwortlichen Umgangs mit den Parkanlagen (>> vgl. o. Stufenmodell: Spielregeln – Kommunikation – Fairnessprinzip/Selbstverantwortung) „Parkaktiv“ Vorgespräch Bürgerforum Wird nicht Bestandteil des Entwicklungskonzeptes. Begründung: ! die umfangreiche und komplexe Aufgabe der Parkentwicklung und – 13.06.2017 Seite 35 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept pflege ist durch ein aus Ehrenamtlichen zusammengesetztes Gremium nicht leistbar (Bsp. Park Lützschehna: Park in privatem Eigentum – andere Rahmenbedingungen) ! Probleme: interessengeleiteten (ehrenamtliche) Besetzung des Gremiums anzunehmen, dauerhaftes faires Auswahlverfahren und Begleitung/Steuerung des Gremiums von Amtsseite nicht leistbar ! in Anknüpfung an den Beteiligungsprozess zum Entwicklungskonzept soll eine Kommunikationskampagne (Arbeitstitel: "Unser Park") die Elemente "Kommunikation" und "Beteiligung" zu freiraumrelevanten Themen kombinieren – das Verfahren der Beteiligung wird im Rahmen der Planung der Kampagne konzipiert >> vgl. TK 10 'Kommunikation' "Beirat" Hintergrund: ! die Unterzeichner (s. mittlere Spalte) regen die Bildung eines stadtweiten Beirates (analog Seniorenbeirat, Kleingartenbeirat) als Forum zur Diskussion der Verbindung von Nutzungsinteressen, Denkmalpflege, Naturschutz in den öffentlichen Grünanlagen der Stadt Leipzig an Optimierung der Müllentsorgung Schreiben DGGL, Ökolöwe, Leipziger Heimat- und Bürgervereine, Stadtforum Leipzig, NABU Regionalgruppe Leipzig, 17.11.2014 Entwurf EK " Auftaktforum 21.03.2014 " Vorgespräche " 13.06.2017 Wird nicht Bestandteil des Entwicklungskonzeptes. Begründung: ! in Anknüpfung an den Beteiligungsprozess zum Entwicklungskonzept soll eine Kommunikationskampagne (Arbeitstitel: "Unser Park") die Elemente "Kommunikation" und "Beteiligung" zu freiraumrelevanten Themen kombinieren – das Verfahren der Beteiligung wird im Rahmen der Planung der Kampagne konzipiert >> vgl. TK 10 'Kommunikation' Vorschlag für die Aufnahme ins Entwicklungskonzept: ! Aufnahme des Themas Müllaufkommen / Müllvermeidung / Eigenverantwortung als Teil der Kommunikationskampagne (vgl. o.: TK 10 Kommunikationskampagne) ! Überarbeitung des Entsorgungskonzeptes in Abstimmung zwischen Bewirtschafter EB SRL und ASG: • Analyse des Müllaufkommens (ganzjährig – saisonal – im Seite 36 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept Werkstatt 21.06.2014 Rahmen von Sonderveranstaltungen), • • Differenzierung der Konzeption in: - Ganzjahresausstattung, - Saisonbetrieb, - Eventbetrieb, Vorschläge für alternative Sammeleinrichtungen und deren Einsatz im Clara-Zetkin-Park und Johannapark prüfen: z.B. Unterflurbehälter, Solarabfallbehälter mit Verpressung – Anschaffungs-, Einbau-/Installations- und Betriebskosten, Robustheit/Wartungsanfälligkeit, Platzbedarf, Rahmenbedingungen für die Entleerung etc. • Vorschläge für temporäre Sammeleinrichtungen, ! bei künftigen Objektplanungen im Clara-Zetkin-Park und Johannapark sind ganzjährige / temporäre Standorte anhand des Entsorgungskonzeptes zu überprüfen und nach Bedarf anzupassen/optimieren Pflegemanagement ! differenziertes Pflegemanagement - Themen: nachhaltige Nutzbarkeit, Vermeidung von Konflikten, Naturschutz Entwurf EK " SN / Mitzeichnung AfU " Vorgespräch Sauberkeit / Ordnung " Vorgespräche Naturschutz " Vorschlag für die Aufnahme ins Entwicklungskonzept: ! im Rahmen eines detaillierenden Pflegekonzeptes ist zwischen Bewirtschafter EB SRL und ASG ein differenziertes Pflegemanagement auf Grundlage der konzeptionellen Aussagen zu den Vorrangbereichen (vgl. TK 8 - Zonierung) und zu Naturschutz-Maßnahmen (vgl. TK 10 – Naturschutz) zu entwickeln ! die Umsetzung / Wirkung der Pflegegrundsätze ist verstärkt zu evaluieren (Monitoring: Pflegeerfolg, Artenschutzeffekte etc.) Hinweis EB SRL, 21.10. 2014: ! Grundlage für die Bewirtschaftung von Clara-Zetkin-Park und Jo- 13.06.2017 Seite 37 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Abstimmung EB SRL 21.10.2014 Naturschutz Entwurf EK Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept hannapark durch den EB SRL sind die „Pflegegrundsätze für die Bewirtschaftung der Flächen des Öffentlichen Grüns der Stadt Leipzig“ (Grünflächenamt 1995) Vorschlag für die Aufnahme ins Entwicklungskonzept: " SN / Mitzeichnung AfU " ! Artenschutz - Datengrundlagen • Auswertung vorhandener Artdaten, weitergehende Erfassung von Arten und gesetzl. geschützten Biotopen (Unterstützung durch Naturschutzverbände) • ggf. Ableitung weiterer (artbezogener) Maßnahmen auf der Grundlage festgestellter Vorkommen Werkstatt 21.06.2014 " Gespräche Naturschutz " Abstimmung EB SRL 21.10.2014 ! Einrichtung von Vorrangbereichen 'Naturschutz' • analog anderer Vorrangbereiche (für Freizeitsport, Veranstaltungen etc.) >> vgl. TK 8 Zonierung " ! Abstimmung AfU 17.11. 2014 ! Maßnahmen im Rahmen eines angepassten / differenzierten Pflegemanagements (Positivwirkung für Artenschutz, Biotopentwicklung) • Entwicklung naturnaher Gewässerränder (Insel und nördliche Uferbereiche des Inselteichs, Zonen um Ein- / Auslauf sowie Brücken-Widerlager am Johannaparkteich) • Entwicklung extensiver Wiesen Wiesenflächen der Pflegekategorie 3 – Teilflächen können perspekt. umgebaut werden und noch extensivere Pflege erhalten (Stichworte: Kräuter-/Staudenanteil, einschürige Mahd) 13.06.2017 Seite 38 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Thema im Beteiligungsprozess Lanzendorf Landschaftsarchitektur Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept > dafür langfristiger Umbau / Aushagerung notwendig Hinweise: einschürige Mahd: Flächen im CZP sind sehr nährstoffreich: einmaliger Schnitt führt dazu, dass sich unerwünschte Arten (z.B. die Brennnessel) durchsetzen, Kräuteransaaten: in bestehenden Wiesen wurden in den 1990er Jahren getestet: durch starke Konkurrenz bestehender Arten führten Ansaaten bei Durchführung der regulären Pflege nicht zum Erfolg Schlussfolgerung: für eine gewünschte stärkere Extensivierung und auetypische Artenzusammensetzung / höhere Habitatqualität ist ein langfristiger Umbau bzw. eine Neuanlage der Wiesenflächen notwendig, die mit größeren Aufwendungen und Mitteleinsatz verbunden sind: Aushagerung, Umbruch, Neuansaat, Einbringen mehrjähriger Stauden etc. • Strauchschicht unter Verwendung einheimischer Arten ergänzen / verdichten bei Anwendung der Denkmalpfleg. Zielstellung in allen Strauchflächen möglich • Laubstreu in den Strauchflächen belassen in allen Strauchflächen möglich > Definition im Rahmen eines detaillierenden Pflegekonzeptes (Kriterien: Handhabung/Praktikabilität) • Stauden - einheimische Arten statt Zierformen generell möglich > Definition im Rahmen eines detaillierenden Pflegekonzeptes • Höhlenreiche Altbäume Kartierung / Markierung der Höhlenbäume durch Naturschutzverband, Beachtung bei notwendigen Pflegemaßnah- 13.06.2017 Seite 39 / 40 Clara-Zetkin-Park | Johannapark _ Entwicklungskonzept _ Beteiligungsprozess: Abwägung Thema, Problemlage Lanzendorf Landschaftsarchitektur Thema im Beteiligungsprozess Abwägungsvorschlag, Aufnahme ins Entwicklungskonzept men, ggf. Ersatz an Nistmöglichkeiten – Vorabprüfung auf Eremiten-Besatz bei bei notwendigen Pflegemaßnahmen ! weitere Maßnahmen / Festlegungen • (Silvester-)Feuerwerke im Areal des CZP | JP sollen nach Möglichkeit ausgeschlossen werden: Vermeidung von existenziellen Stresssituationen für geschützte Arten: "Fairness" / Rücksichtnahme auch im Bezug auf wildlebende Tierarten >> soll Thema der Kommunikationskampagne werden (vgl. TK 10 'Kommunikation') • Informationstafeln zum Verhalten gegenüber wildlebenden Tieren im Park (Eichhörnchen, Wasservögel) – Entwicklung gemeinsam mit Naturschutzverbänden >> vgl. TK 10 'Kommunikation > weiterführende Informationen' • keine Ausdehnung der Beleuchtung im Park: Ruhe-/Schlafplätze für Tiere gewährleisten > Ausweisung von Dunkelzonen im Rahmen der Neufassung des Lichtkonzeptes und des Lichtmasterplans der Stadt Leipzig >> vgl. TK 6 – 'Beleuchtung' Erhaltung des Kulturdenkmals Clara-Zetkin-Park | Johannapark Entwurf EK " Werkstatt 21.06.2014 13.06.2017 Vorschlag für die Aufnahme ins Entwicklungskonzept: ! Erstellung von Denkmalpflegerischen Teilzielstellungen durch die jeweiligen Verfügungsberechtigten für alle wesentlichen Teilbereiche (einschl. der Erbbaurechtsgrundstücke) auf der Grundlage der Denkmalpflegerischen Konzeption Seite 40 / 40 Clara-Zetkin-Park und Johannapark Clara-Zetkin-Park und Johannapark Entwicklungskonzept Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Verwaltung | Abteilung Planung und Bau Dezember 2016 Dezernat Umwelt Ordnung Sport, Amt für Stadtgrün und Gewässer Clara-Zetkin-Park und Johannapark Impressum Dezernat Umwelt Ordnung Sport Amt für Stadtgrün und Gewässer, Amtsleitung | Abteilung Verwaltung | Abteilung Planung und Bau Bearbeitung: Matthias Lanzendorf Landschaftsarchitektur Kochstraße 132 | Werk II, D-04277 Leipzig T 0341 35 54 54 10 | F 0341 35 54 54 13 www. | buero@matthiaslanzendorf.de Wir bedanken uns bei den beteiligten Fachämtern, Behörden, Vereinen sowie Bürgerinnen und Bürgern für ihre Mitarbeit, Hinweise und Anregungen. Dezember 2016 2 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Inhalt: 1 Anlass, Zielstellung, Verfahren 6 2 Clara-Zetkin-Park und Johannapark heute 9 2.1 Auf einen Blick 9 2.2 Vorhandene denkmalpflegerische Grundlagen 10 2.3 Vorhandene konzeptionelle Grundlagen 10 2.4 Realisierte Sanierungsmaßnahmen 1991 – 2015 11 2.5 Vielschichtige Problemlage 13 2.5.1 Schlaglichter: Sanierungsbedarf 15 2.5.2 Schlaglichter: Konflikte 19 2.5.3 Schlaglichter: Nachhaltigkeit 24 3 Entwicklungsleitbild 3.1 27 29 Teilkonzept Wege und Verkehr 3.1.1 Bestandssituation 29 3.1.2 Entwicklungsziele für das Wegesystem 35 3.1.3 Weiterentwicklung vorhandener Wegetypen 39 3.1.4 Aufwertung defizitärer Eingangsbereiche 47 3.1.5 Regelungsbedarfe 48 3.1.6 Verbesserung der Erreichbarkeit des Clara-Zetkin-Parkes und Johannaparkes 53 3.1.7 Objektbuch Wegesystem 55 3.2 56 Teilkonzept Anlagenbestandteile 3.2.1 Sondergärten und Schmuckpflanzungen 56 3.2.2 Bauliche Anlagen 57 3.2.3 Wasserbauliche Anlagen (einschließlich deren Zu- und Ableitungen sowie Brunnen) 58 3.2.4 Gebäude 60 3.2.5 Brücken 62 3.2.6 Spielplätze 64 3.3 65 Teilkonzept Ausstattung 3.3.1 Sitzgelegenheiten 65 3.3.2 Müllbehälter 66 Dezember 2016 3 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.3.3 Beleuchtung 68 3.3.4 Fahrradständer 70 3.3.5 Barrieren 72 3.3.6 Kunstobjekte, Erläuterungstafeln, Hinweise 73 3.3.7 Toiletten 74 3.4 75 Teilkonzept Bäume und Sträucher 3.4.1 Bestandseinschätzung 75 3.4.2 Entwicklungsziele / Konzeptionelle Aussagen 75 3.5 77 Teilkonzept Vorrangbereiche und Nutzungsrahmen 3.5.1 Vorrangbereiche 77 3.5.2 Nutzungsrahmen für gastronomische Angebote 83 3.5.3 Nutzungsrahmen für Veranstaltungen und kulturelle Angebote 86 3.5.4 Nutzungsrahmen für Freizeitsport 95 3.6 97 Teilkonzept Nachhaltiges Parkmanagement 3.6.1 Nachhaltige Nutzung 97 3.6.2 Kommunikationskampagne 101 3.6.3 Nachhaltige Pflege 104 4 Fazit und Ausblick 111 5 Übersicht über Umsetzungsschritte 112 Anlagen 4 von 115 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Dezember 2016 5 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 1 Anlass, Zielstellung, Verfahren Das Ensemble aus Clara-Zetkin-Park und Johannapark wird – weit über die Stadtgrenzen hinaus – als bedeutendster innerstädtischer Freiraum wahrgenommen – als Leipzigs „Central Park“ –, dem innerhalb der Stadt eine herausgehobene Rolle als intensiv genutzter zentraler Erholungsraum, als wichtigste naturräumliche Verbindung vom Stadtzentrum in den südlichen und nördlichen Auwald und nicht zuletzt als bedeutendste gartenhistorische Anlage zukommt. In dieser herausgehobenen Stellung liegt begründet, dass gerade im Clara-Zetkin-Park und Johannapark das besondere Augenmerk zahlloser Parkbesucher aber auch der Stadtpolitik und Fachöffentlichkeit auf der Qualität der Gestaltung, attraktiven Angeboten und einer hohen Aufenthaltsqualität liegen. Ein guter Erhaltungszustand, Sauberkeit, Sicherheit sind Dinge, die den allermeisten Nutzern im wichtigsten Freiraum der Stadt am Herzen liegen. Unter dem Eindruck sich wandelnder Nutzungsformen, stetig wachsender Angebote, steigender Zahlen von Parkbesuchern – und nicht zuletzt vor dem Hintergrund rückläufiger Investitionen und Pflegeaufwendungen – ist im zurückliegenden Jahrzehnt eine vielschichtige Problemlage aus Übernutzungserscheinungen, Sanierungsbedarfen und Konflikten sichtbar geworden. 2012 wurde daher im Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig - ASG festgelegt, dass eine die bestehenden Denkmalpflegerischen Konzeptionen ergänzende Entwicklungskonzeption für ClaraZetkin-Park und Johannapark erforderlich ist, in der fachliche Zielvorstellungen und die Sichtweise der Bürgerinnen und Bürger der Stadt in ein neues Leitbild für die Erhaltung und Weiterentwicklung des zentralen Freiraumes integriert werden sollen. Prozess der Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes 6 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Im Prozess der Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes hat das ASG 2012 in einem ersten Schritt eine fokussierte Darstellung der sich bietenden Problemlagen beauftragt und der internen Erarbeitung eines Entwurfes für das Entwicklungskonzept Clara-Zetkin-Park und Johannapark zu Grunde gelegt. In einem zweiten Schritt erfolgte 2013 die Abstimmung des Konzeptentwurfes mit den Fachämtern und Dezernaten der Stadt Leipzig, die 2014 in einen breit angelegten öffentlichen Beteiligungsprozess – mit Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Bürgerinitiativen, Nutzergruppen, Anliegern, Politik, Verwaltung, Betreibern von Gastronomie im Park und Parkbewirtschaftern – mündete. Schema des Beteiligungsprozesses Aus dem Beteiligungsprozess haben insbesondere der intensiv diskutierte Aspekt der ‚Fairness’ aller Nutzer und Ansprüche untereinander und die Tendenz zu mehr Kommunikation und Information statt starrer Regelungen und Verbote Ihren Niederschlag in der Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes 2015 gefunden. Der problematische Themenkreis ‚Sicherheit und Ordnung’ ist folgerichtig in den neu strukturierten Teilkonzepten ‚Vorrangbereiche und Nutzungsrahmen’ und ‚Parkmanagement’ aufgegangen. Verlauf und Zwischenergebnisse des Beteiligungsprozesses sowie die Abwägung aufgeworfener Detailfragen können in den Anlagenbänden ‚Beteiligungsprozess zum Entwicklungskonzept - Dokumentation und weiteres Vorgehen’ sowie ‚Abwägung der Anregungen und Prüfaufträge aus dem Beteiligungsprozess’ nachvollzogen werden. Diese Dokumente sind in der Informationsvorlage Nr.: VI-DS01966 "Clara-Zetkin-Park/Johannapark - Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zur Erarbeitung der Entwicklungskonzeptes" am 07.04.2016 den Gremien der Stadt Leipzig und dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben und zur Veröffentlichung bestimmt worden. Der Aufbau des Entwicklungskonzeptes dient nun zum einen der Übersicht der sich bietenden komplexen Problematik und der Sammlung und Gewichtung der relevanten Arbeitsthemen in Clara-ZetkinPark und Johannapark. Dies geschieht nicht zuletzt auch als Grundlage für die geplante Fortsetzung der Bürgerbeteiligung. Zum anderen ist für jedes Teilkonzept und jedes Thema ausgehend von einer Bestandseinschätzung, die die Problemlage umreißt, eine konzeptionelle Entwicklungsaussage getroffen, die die fachliche Abstimmung und die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses reflektiert. Der Detaillierungsgrad der Dezember 2016 7 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark Aussagen variiert dabei - je nach inhaltlichen Erfordernissen und derzeitigen Bearbeitungsmöglichkeiten. In einzelnen Teilkonzepten konnten Aussagen bis auf die Ebene konkreter planerischer Lösungsansätze gebracht werden, an anderen Stellen wird auf konzeptionellen Vertiefungsbedarf verwiesen und dessen Rahmen konkretisiert. Am Ende des Entwicklungskonzeptes ist eine zusammenfassende Übersicht über Umsetzungsschritte und Mittelbedarfe ergänzt worden. Mit der Bestätigung durch den Stadtratsbeschluss dient das nunmehr vorliegende, gemeinsam getragene Entwicklungskonzept als Handlungsrahmen für die Ämter der Stadt Leipzig bei der Sicherung und zukünftigen Entwicklung der Freiraumqualität von Clara-Zetkin-Park und Johannapark. 8 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 2 Clara-Zetkin-Park und Johannapark heute 2.1 Auf einen Blick Die folgende Tabelle umreißt anhand einiger Kennwerte, Gebäude und Ausstattungselemente den Bestand von Clara-Zetkin-Park und Johannapark: Clara-Zetkin-Park Fläche ! 42,5 ha Schutzkategorien Johannapark ! 10 ha ! FFH-Gebiet ‚Leipziger Auensystem’, SPA-Gebiet ‚Leipziger Auwald’, LSG Leipziger Auwald ! Kulturdenkmal der Stadt Leipzig nach SächsDSchG Wege-/Platzflächen ! 6,6 ha ! 1,4 ha Wiesenflächen ! 20 ha Rasen, 9 ha Wiese ! 6 ha Rasen Gehölzflächen ! 5 ha ! 1,2 ha Wasserflächen ! Bassin Anton-Bruckner-Allee (0,6 ha) ! Inselteich (1,2 ha) ! Johannaparkteich (0,9 ha) Brücken ! Sachsenbrücke ! Rennbahnsteg ! Nördliche Holzbogenbrücke ! Südliche Holzbogenbrücke Gebäude, bauliche Anlagen ! Gerhardscher Pavillon ! Musikpavillon ! Treppenanlage am Bassin AntonBruckner-Allee ! Terrassenanlagen Inselteich ! Verwaltungsbauten / Meisterbereich ! Parkbühne ! Parkgaststätte / „Glashaus“ ! Kiosk am Spielplatz Rennbahnweg ! Schachzentrum ! Gastronomie am Musikpavillon ! BSV AOK – Zentrum für Gesundheitssport ! Pavillon im Johannapark Spielplätze ! Spielplatz am BSV AOK ! Spielplatz an der Max-Reger-Allee ! Spielplatz am Rennbahnweg ! Spielplatz im Johannapark Denkmale, Plastiken ! Kunstobjekte / Plastiken: 14 ! darunter Denkmale: Karl Heine, Franz Schubert, Richard Strauß ! Kunstobjekte / Plastiken: 4 ! darunter Denkmale: Wilhelm Seyfferth, Clara Zetkin Ausstattung ! ! ! ! ! Dezember 2016 Bänke: 232 Rabattengeländer/Zaun: keine Mastleuchten, Einzelbeleuchtung Fahrradständer Papierkörbe, Sammelcontainer Bänke: 52 Rabattengeländer/Zaun: 575 lfm Mastleuchten, Einzelbeleuchtung Fahrradständer ! Papierkörbe, Sammelcontainer ! ! ! ! 9 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 2.2 Vorhandene denkmalpflegerische Grundlagen Für die Entwicklung von Clara-Zetkin-Park und Johannapark sind in den vergangenen Jahren insbesondere die notwendigen denkmalpflegerischen Grundlagen durch das ASG und ein externes Planungsbüro erarbeitet worden. Die vorliegenden Arbeiten sind: ! Johannapark Leipzig, Denkmalpflegerische Rahmenkonzeption (Amin.Franz.Wend, 1995) ! Denkmalpflegerische Konzeption Clara-Zetkin-Park Leipzig – Bereiche Albertpark und Scheibenholz (Amin.Franz.Wend, 1998) ! Denkmalpflegerische Zielstellung Clara-Zetkin-Park – Bereich westlich des Elsterflutbettes (Franz, 2005). Ausgehend von gartenhistorischen Untersuchungen sind hierin übergeordnete Sanierungsziele und maßnahmen formuliert, die im Sinne der denkmalgerechten Erhaltung und Entwicklung geboten sind. Deutlich zeigen sich jedoch auch Konflikte mit anderen vorhandenen – und wünschenswerten – Nutzungen. Für alle Bereiche, die eine intensive Nutzung erfahren, fehlen bislang detaillierende Denkmalpflegerische Teilzielstellungen. 2.3 Vorhandene konzeptionelle Grundlagen Neben den genannten denkmalpflegerischen Konzeptionen existieren derzeit folgende Vorarbeiten im Sinne eines integrierenden Gesamtkonzeptes für Clara-Zetkin-Park und Johannapark: ! ! ! Vorlage „Entwicklung der Parkanlagen/Naherholungsgebiete in der Stadt Leipzig“ (Vorlage Nr. 52/98, 27.07.1998). Diese Vorlage: ! formuliert den Bedarf eines Gesamtkonzeptes, ! formuliert allgemeine Zielvorstellungen. Erholungskonzeption Stadt Leipzig, Teil C: Öffentliche Grünflächen, Stand: 26.09.2002: ! formuliert allgemeine Entwicklungsziele, ! analysiert in allgemeiner Form Gestalt- und Nutzungsqualitäten, Pflegezustand und Vorbelastungen. Konzept Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Schwerpunkt „Sauberkeit und Ordnung“ (aus der DB OBM 02.09.2009 DS IV / 3751): ! dezernatsübergreifendes Strategie- und Handlungskonzept für betroffene Ämter und Eigenbetrieb Stadtreinigung. ! Schallimmissionsprognose für den Veranstaltungsbetrieb im Clara-Zetkin-Park in Leipzig (05.02.2013 - Auftragnehmer: GAF - Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen GmbH, Büro Leipzig). ! Vorlage „Programm zur Instandhaltung und Entwicklung öffentlicher Spielplätze“, Stadtratsbeschluss (RBV 1148/12) vom 29.02.2012. Grundlegend für die konzeptionelle Beschäftigung mit dem Freiraum Clara-Zetkin-Park und Johannapark ist darüber hinaus die testamentarische Verfügung Wilhelm Theodor Seyfferths, aus dessen Nachlass die Stadt Leipzig den Johannapark erhielt. Im Testament vom 06.10.1879 sind die Bedin- 10 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept gungen festgehalten, dass der Johannapark für immer einer Bebauung entzogen bleiben sowie seinen Namen behalten soll. 2.4 Realisierte Sanierungsmaßnahmen 1991 – 2015 Auf Grundlage der denkmalpflegerischen Konzeptionen konnten in den vergangenen Jahren bereits wichtige Sanierungsmaßnahmen an der historischen Substanz durchgeführt werden, die in Teilbereichen maßgeblich zur Erhaltung der Nutzbarkeit und Erlebbarkeit des Freiraumes beigetragen haben. Wiederhergestellte Parterreflächen am Brahmsplatz: Schmuckpflanzungen, Hängesilberlinden (2011). Im Clara-Zetkin-Park sind die realisierten Maßnahmen unter anderem: ! die Nachbildung des Karl-Heine-Denkmals einschließlich Umfeldgestaltung, ! die Teilsanierung des Spielplatzes am Rennbahnweg, ! die Teilsanierung des Spielplatzes am BSV AOK, ! die Sanierung der Parkwege an der Bruckner-Allee einschließlich Ergänzung der Alleebäume, ! die Wiederherstellung der Parterreflächen (Brahmsplatz / Franz-Schubert-Platz) beidseitig des Wasserbeckens an der Anton-Bruckner-Allee (Wiederherstellung Bodenmodellierung, Schmuckpflanzungen, Nachpflanzung von Hängesilberlinden), ! der Rückbau des Verkehrsgartens (Wiederherstellung der hist. Wegeführung, Alleepflanzung), ! die Planung und Ausführung partieller Ergänzungen von Strauchpflanzungen, ! die Sanierung des Verwaltungsgebäudes (Meisterbereich) nach denkmalpfl. Gesichtspunkten, ! die Sanierung von Gerhards Pavillon, Dezember 2016 11 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark ! die komplette Sanierung des Staudengarten, einschl. Wege- und Treppenbau, Sitzgelegenheiten und Bepflanzung, ! die Sanierung der großen Inselteich-Terrasse, einschl. Ersatzneubau Stützmauerwerk, Sanierung von Oberflächen und Ausstattung (bis 2016) ! die Sanierung des Kleinkinder-Spielplatzes an der Max-Reger-Allee, einschl. Sanierung der Spielfiguren (bis 2016) ! die Sanierung hochwassergeschädigter Wegeabschnitte an der Max-Reger-Allee (bis 2016) ! die wasserwirtschaftliche Sanierung des Inselteichs, einschl. Sanierung der Uferböschungen und Ein- und Auslaufbauwerke (bis 2016), ! sowie im direkten Umfeld des Clara-Zetkin-Parkes: der komplette Neubau des Herzliyaplatzes, einschl. Fahrbahn, Gehwegen, Querungsinseln, Straßenbäumen und Gestaltung der Mittelinsel Saniertes Wegesystem im Johannapark (2011 und 2015). Die bereits realisierten Sanierungsmaßnahmen im Johannapark sind: ! die denkmalpflegerische Sanierung des gesamten Johannaparks in mehreren Bauteilen (mit Ausnahme des Teiches) – und ergänzend dazu: ! die Sanierung des Johannapark-Weges und weiterer Wegeabschnitte, ! die Sanierung der Geländer der Holzbogenbrücken, ! die Sanierung des Grabmals der Familie Seyfferth an der Lutherkirche, ! die Neupflanzung von 63 Straßenbäumen entlang des Johannaparkes an der Karl-TauchnitzStraße, ! der Ersatzneubaus beider historischer Brücken (bis 2017), ! die Sanierung schadhafter Wegeabschnitte des südlichen Hauptweges 12 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept ! sowie zur besseren Erreichbarkeit im direkten Umfeld des Johannaparkes: die Neuerrichtung von Querungsinseln über die Karl-Tauchnitz-Straße in den Johannapark, die Markierung von Radfahrstreifen und der Ersatzneubau der Querungsinsel über die Edvard-Grieg-Allee am Johannapark-Weg Insgesamt sind in den Jahren von 1991 bis 2015 für Sanierungsmaßnahmen durch externe Auftragnehmer im Clara-Zetkin-Park und Johannapark ca. 3 Mio EUR aus städtischen Mitteln und Förderzuwendungen des Freistaates Sachsen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union eingesetzt worden. Dabei ist festzuhalten, dass - bis auf die Sanierung des Johannaparkes - lediglich punktuelle Maßnahmen vorgenommen werden konnten, und - nach Zeiträumen von z. T. über 20 Jahren – einst durchgeführte Maßnahmen aufgrund wieder auftretender Verschleißerscheinungen wiederholt werden müssen und nach Vollverschleiß Neuinvestitionen erforderlich sind. Ein signifikantes Beispiel dafür sind die Holzbogenbrücken im Johannapark, die nach einer Sanierung in den 1990er Jahren, nunmehr 2015 bis 2017 einen Ersatzneubau erhalten. Neben öffentlichen Mitteln wurden auch erhebliche private Mittel in die Objekte im Clara-Zetkin-Park investiert, die von der Stadt Leipzig in Erbbaurechtsverhältnisse überführt wurden. Beispiele sind ! die Restaurierung des Musikpavillons am Richard-Strauß-Platz, ! die Sanierung der Parkgaststätte nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten oder ! die Erneuerung des Daches des Spielplatz-Pavillons. Hinzu kommen Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen in erheblichem Umfang, die durch den Bewirtschafter, Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (EB SRL) – Abt. Grünanlagen ausgeführt wurden. In den letzten Jahren sind diese Eigenleistungen aus Gründen der Kosteneinsparung und des Personalabbaus jedoch deutlich zurückgegangen, was zu einem erkennbaren Instandhaltungsrückstau führt und in der Folge auch zu Schäden an intensiv genutzten – zum Teil erst in den zurückliegenden Jahren sanierten – Bereichen. 2.5 Vielschichtige Problemlage Clara-Zetkin-Park und Johannapark bieten heute eine überaus vielschichtige Problemlage: Akuter Sanierungsbedarf zeigt sich auf stark frequentierten Wegen, an Gebäuden, baulichen Anlagen und Gehölzpflanzungen. An Baumreihen, Hecken etc. sind laufende Ergänzungen notwendig. Markante räumliche und gestalterische Situationen haben sich in den zurückliegenden Jahrzehnten defizitär entwickelt. Konflikte treten auf zwischen aktuellem Nutzungsverhalten und dem Erscheinungsbild des historischen Freiraums, aber auch untereinander konkurrieren Nutzungen und Ansprüche um die Flächen im Freiraum. Veranstaltungen im Park sind Magneten für tausende Zuschauer – aber auch Last für die Anwohner. Ordnung und Sicherheit und die Müllproblematik sind Dauerthemen in der Stadtöffentlichkeit. Immer offensichtlicher zeigt sich ein Bedarf an neuen Formen der Beteiligung und Kommunikation, um die vielfältigen und unterschiedlichen Ansprüche miteinander ausgleichen und für die Stadt Leipzig die Pflege und Instandhaltung des attraktiven Freiraumes zu optimieren. Ein erster Analyseschritt soll der Gliederung und Übersichtlichkeit der vielschichtigen Problemlage dienen und eine anschauliche Grundlage für den weiteren Planungs- und Diskussionsprozess sein. In Dezember 2016 13 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark diesem Sinne lassen sich die bestehenden Defizite zunächst drei übergreifenden Problemfeldern zuordnen: ! Sanierungsbedarf, ! Konflikte, ! Nachhaltigkeit. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die im Clara-Zetkin-Park und Johannapark auftretenden Defizite und ihre Zuordnung zu den drei Problemfeldern: Sanierungsbedarf Konflikte Nachhaltigkeit Defizite / Problemlagen: ! Erhaltungszustand von Wegeund Platzflächen ! Eingangsbereiche / Übergangsbereiche ! Erhaltungszustand des Gehölzbestandes ! Bereiche Gastronomischer Nutzungen ! Erhaltungszustand von Gebäuden und Brücken ! Wegesystem: Nutzung durch unterschiedliche Verkehre, mobile Gastronomie ! Flächennutzung – Übernutzung ! Nutzungsrahmen gen Veranstaltun- ! Ordnung, Sauberkeit ! Erhaltungszustand von Baulichen Anlagen und Ausstattung ! Alternative Nutzungs- und Pflegekonzepte ! Wegesystem: Überbeanspruchung, Informelle Wege ! gemäß Denkmalpflegerischer Konzeption notwendige Rekonstruktions- / Umgestaltungsmaßnahmen zu bewältigende Aufgaben: ! Substanzerhaltung, vermeidung Schadens- ! Erhaltung der Verkehrssicherheit / Wiederherstellung der Nutzbarkeit ! Aufrechterhaltung eines allgemein guten Erscheinungsbildes ! Erhaltung / Wiederherstellung hist. Gestaltungen ! Entwicklung eines integrierenden Leitbildes ! Abwägung / Ausgleich verschiedener Nutzungsansprüche ! Lösung bestehender Konflikte ! Nachhaltige Bewirtschaftung und Qualitätssicherung ! Integration neuer Nutzungsformen, Freiraumangebote, Gestaltungselemente etc. ! Formulierung von Schwerpunktbereichen, Prioritäten etc. ! Erschließung alternativer Formen von Beteiligung und Kommunikation ! stärkere Integration von Naturschutzbelangen In den folgenden Abschnitten sind die sich bietenden Problemlagen jeweils schlaglichtartig anhand von Photographien charakteristischer typischer Situationen aufgezeigt und mit Schlagworten versehen. 14 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 2.5.1 Schlaglichter: Sanierungsbedarf 2.5.1.1 Erhaltungszustand von Wege- und Platzflächen Schlagworte ! Sanierungsbedarf: Übernutzungsschäden, Defekte an Flächen und Einbauten, ! Gefahrenquellen - Verkehrssicherheit, ! hohe Beanspruchung, eingeschränkte Nutzbarkeit, ! Oberflächenqualitäten, Wahrnehmung allgemeiner Zustand des Freiraumes. Schäden an Treppenstufen (links), freiliegende Bandeisen und Schachtdeckel in wassergebundenen Decken (2011). Schäden an Wegen mit wassergebundenen Decken (links), Randbereiche zwischen unterschiedlichen Belägen am Vorderen Teich / Bassin Anton-Bruckner-Allee (2011). Dezember 2016 15 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 2.5.1.2 Erhaltungszustand von Gebäuden und Brücken Schlagworte ! aufgestauter Reparatur- / Sanierungsbedarf (bis hin zur Baufälligkeit), Notwendigkeit kurzfristige Investitionen zur Substanzerhaltung ! Wahrnehmung: allgemeiner Erhaltungszustand des Freiraumes, Qualität der Bausubstanz, ! Beteiligung Dritter: Pachtmodelle für Gebäude, Brückenbauprogramm des VTA. Sanierungsbedürftige Holzbogenbrücke am Johannapark-Teich (2011). Sanierungsbedürftiger Pavillon im Johannapark (2011). 16 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 2.5.1.3 Erhaltungszustand von baulichen Anlagen und Ausstattung Schlagworte ! Verkehrssicherung, aufgestauter Reparatur- / Sanierungsbedarf, ! Wahrnehmung: allgemeiner Erhaltungszustand des Freiraumes, Qualität der Bausubstanz, ! Nutzungs- und Aufenthaltsqualität. Zu sanierende Terrassenanlage (Oberflächen, Mauerwerk, Möblierung, Geländer) am Inselteich im Clara-Zetkin-Park (2011). 2.5.1.4 Erhaltungszustand wasserbaulicher Anlagen Schlagworte ! Sanierung der Teiche (einschl. techn. Anlagen, Brunnenstuben, Fontänen etc.), Sicherung der Wasserqualität, ! Wiederherstellung historischer Situationen (vgl. 2.5.1.5 Maßnahmen gemäß Denkmalpflegerischer Konzeption). Mangelnde Wasserqualität und sanierungsbedürftiger Gewässerrand am Inselteich im Clara-Zetkin-Park (2011). Dezember 2016 17 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 2.5.1.5 Maßnahmen gemäß Denkmalpflegerischen Konzeptionen Schlagworte ! z.B. Sanierung von Teichen (s.o.), Wiederherstellung von Bepflanzungen u.v.a.m., ! bestehende Konflikte zwischen Zielstellung und aktuellen Nutzungen >> Notwendigkeit zur Integration in ein Entwicklungskonzept. Ungefasste Uferbereiche am Bassin an der Anton-Bruckner-Allee (2011). 2.5.1.6 Gehölzbestand Schlagworte ! Defizite durch partielle Übernutzung und Zerstörung (vgl. 2.5.2.2 Konflikttyp ‚Gastronomie’), laufend notwendige Nachpflanzung durch natürliche Alterung, Abgänge, ! Wahrnehmung: allgemeiner Erhaltungszustand des Freiraumes, Aufenthaltsqualität. Lückige Hecke an der Max-Reger-Allee im Clara-Zetkin-Park (2011). 18 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 2.5.2 Schlaglichter: Konflikte 2.5.2.1 Eingangs- und Übergangsbereiche Schlagworte ! geringe räumliche und gestalterische Qualität der Haupteingangsbereiche zum Freiraum: insb. Anton-Bruckner-Allee West: Eingang Klingerweg / Nonnenweg, Eingang Scheibenholz / MaxReger-Allee), ! defizitäre Rad-/Fußwegverbindung entlang Karl-Tauchnitz-Straße. Haupteingangsbereich Clara-Zetkin-Park im Süden: räumliche und gestalterische Defizite am Eingang Scheibenholz (2014). Haupteingangsbereich Clara-Zetkin-Park im Westen: räumliche und gestalterische Defizite (2011) Dezember 2016 19 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 2.5.2.2 Nutzungskonflikte: Gastronomische Nutzungen Schlagworte ! Konflikte durch räumliche Ausdehnung: Flächenbedarf für Nebenfunktionen, unattraktive Rückseiten: Abstellflächen, Müll etc., ! Anlieferung über Parkwege, ! Beeinträchtigung des Parkraumes: Raumeindruck – Sichtbeziehungen. >> Steuerungs- / Gestaltungsbedarf im Rahmen eines integrierenden Entwicklungskonzeptes, >> bedarfsgerechte Anpassungen der Freiraumelemente. Gastronomie am Musikpavillon (verdeckt): Notwendigkeit einer nutzungsangepassten Erweiterung der Pflasterfläche (2011). Parkgaststätte / Glashaus: vom Weg gut einsehbare rückwärtige Bereiche: Lagerflächen, Müll (2011). 20 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept zu Konflikttyp ‚Gastronomische Nutzungen’: Parkgaststätte / Glashaus: Flächeninanspruchnahme durch Fahrradabstellplätze im Umfeld der Gastronomie (2011). Umfeld Parkgaststätte / Glashaus: Übernutzungserscheinungen: zerstörte Rhododendren-Pflanzung, verdichtete Flächen ohne Bewuchs (2011). Dezember 2016 21 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 2.5.2.3 Wegesystem: Nutzungskonflikte durch unterschiedliche Verkehre Schlagworte ! Zulässigkeit von Verkehren, Eindeutigkeit von Regelungen: (Anlieferung Gastronomie / Taxi zur Personenbeförderung; Wegebreiten / Fahrzeugradien, Parkiermöglichkeiten im Parkareal), ! Fahrverkehr, ruhender Verkehr – Radfahrer – Freizeitsportler – Fußgänger: Verkehrsarten – Wegearten – Oberflächentypen oder „Shared Space“ (insb. entlang der gesamten BrucknerAllee) ! Angebote für neue Nutzungsarten (z.B. ‚Schwerpunktbereiche Freizeitsport’), Regelung / Integration qualitätvoller mobiler Gastronomie etc. >> Steuerungsbedarf im Rahmen eines integrierenden Konzeptes. Verkehre am Bassin Bruckner-Allee: Fußgänger, Radfahrer, Kfz im Fahr- und ruhenden Verkehr (2011). Verkehre an der Sachsenbrücke: Mobile Gastronomie, Radfahrer, Skater, Fußgänger (2011). 22 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 2.5.2.4 Wegesystem: Überbeanspruchungen, Informelle Wege Schlagworte ! Überbeanspruchung in Übergangsbereichen, Ausweitung von Wegeflächen, ! Etablierung neuer Wegebeziehungen, ! Analyse der Ursachen informeller Wegebeziehungen, ! ggf. Anpassung des Wegesystems – ‚Legalisierung’ informeller Wege. >> Steuerungs- / Gestaltungsbedarf im Rahmen eines integrierenden Entwicklungskonzeptes. Informelle Wege / „Wegebedarf“ im Bereich Parkgaststätte (2011). Überbeanspruchter Bereich / „Wegebedarf“ an der Anton-Bruckner- / Max-Reger-Allee (2011). Dezember 2016 23 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 2.5.3 Schlaglichter: Nachhaltigkeit 2.5.3.1 Intensive Flächennutzung – Nutzung von Wiesenbereichen für Freizeitsport, als Liege-, Spiel- und Grillwiese Schlagworte ! Analyse: Nutzungsarten / bevorzugte Bereiche / Intensitäten / Schäden, ! Analyse: bestehende Angebote / Potenzialflächen, ! Möglichkeiten der Steuerung / Anpassung / Reaktion, Angebote für neue Nutzungsarten (z.B. ‚Schwerpunktbereiche Freizeitsport’), Entwicklung von Pflegekategorisierung / Pflegeregime. >> Steuerungs- / Gestaltungsbedarf im Rahmen eines integrierenden Entwicklungskonzeptes. Fußballspieler und Radfahrer im Bereich der Parterreflächen Franz-Schubert-Platz (2011). Sitzen, Liegen, Ballspielen, Slackline, Kubb, Fahrrad, Decken, Grillen - extreme Beanspruchungen für den Freiraum (2011). 24 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 2.5.3.2 Veranstaltungen im Park Schlagworte ! Konflikte: Erholungseignung und Veranstaltungen, traditionelle Veranstaltungen und neue Veranstaltungen, Niveau von Veranstaltungen, ! Nutzungsrahmen: Zulässigkeit, Häufigkeit – Immissionsschutz (Schallgutachten), ! Beteiligung der Veranstalter / Besucher an der Sicherung der Freiraumbelange, Thema: Wertschöpfung / Wert der Freiraumnutzung. >> Konzeptions- und Regelungsbedarf, Gutachtenbedarf. Konzert auf der Parkbühne im Clara-Zetkin-Park (Sotzny, 2009). Kleinere Veranstaltungen: Open-Air-Kino im Clara-Zetkin-Park (2011). Dezember 2016 25 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 2.5.3.3 Ordnung und Sauberkeit Schlagworte ! Zulässigkeit, Steuerungsmöglichkeiten für Nutzungen und Angebote, ! Überlegungen zur Präsenz des Stadtordnungsdienstes / Bestreifung, ! Erarbeitung eines Pflegekonzeptes / -managements (Optimierung von Maßnahmen und Aufwendungen, Integration von Naturschutzbelangen) ! Etablierung neuer Formen von Kommunikation und Beteiligung der Parknutzer. >> Konzeptions- und Regelungsbedarf. Müllreste nach dem Grillen (2011). Verbrannter Rasen und Aschereste nach dem Grillen (2011). 26 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3 Entwicklungsleitbild Beide Anlagen, Clara-Zetkin-Park und Johannapark, sind gleichermaßen geschützte Denkmale der Gartenkultur und Landschaftsgestaltung und Teil von Gebieten mit Naturschutzstatus. Aufgrund ihrer jeweils spezifischen historischen Entwicklung – bis hinein in die Neuzeit – können jedoch Unterschiede im Hinblick auf das Entwicklungsleitbild für die jeweilige Anlage formuliert werden (vgl. dazu: Denkmalpflegerische Zielstellungen): Für den Johannapark stehen auf der Grundlage des Seyfferth’schen Vermächtnisses das Primat der historischen Gestalt und eine zurückhaltende, die Anlage unbedingt schonende Nutzung im Vordergrund – Ball- und andere Mannschaftssportarten bspw. entsprechen nicht dem sensiblen Charakter des Freiraumes und sind hier nicht angemessen. Übergeordnete Zielstellung ist die Bewahrung der Schöpfung Peter Joseph Lennés, einer der herausragendsten Gartengestalter des 19. Jahrhunderts, dessen Schaffen dem Freiraum eine besondere Bedeutung verleiht. Eine umfassende denkmalpflegerische Sanierung in diesem Sinne ist in den 1990er Jahren erfolgt – historische Raumwirkung, Wegeführung und Ausstattung werden im Johannapark gepflegt. Der Clara-Zetkin-Park hingegen vereint schon historisch Aspekte von Freiraumgestaltung und kultureller Nutzung. Wesentliche Teile des Freiraumes sind als Gelände der Sächsisch-Thüringischen Industrie- und Gewerbeausstellung 1897 konzipiert worden – und vermutlich ist der Clara-Zetkin-Park auch die erste Anlage in Deutschland, die in den 1950er Jahren nach Gesichtspunkten eines „Kulturparkes“ gestaltet wurde und damit Orte für Veranstaltungen, Gastronomie und vielfältige Freizeitangebote aufnahm. Auch in den zurückliegenden beiden Jahrzehnten wurden kulturelle Angebote sowie gastronomische Nutzungen etabliert und zielgerichtet Freizeitsport-Aktivitäten in den Clara-ZetkinPark gelenkt (Laufstrecke, Aktivbereich/Parcour an der AOK, Asphaltierung der Brucknerallee für Rollsportarten). Im Gegensatz zum Johannapark sind bspw. Ball-Sportarten – außer auf Langgraswiesen – hier zulässig. Der Charakter des Clara-Zetkin-Parkes ist geprägt von der Integration von historischer Anlage und kulturellen und Freizeit-Nutzungen. Dies ist heute noch vereinbar, jedoch sind Kapazitätsgrenzen erreicht und es muss eine räumliche und thematische Konzentration der zusätzlichen Funktionen erfolgen, um die Integrität der Gesamtanlage nicht zu gefährden. Aufbauend auf den historischen Leitbildern für Clara-Zetkin-Park und Johannapark wird die Frage nach einem zeitgemäßen Leitbild für den zentralen Freiraum der Stadt Leipzig weniger mit dem Entwurf einer neuen gestalterischen Zeitschicht oder weiterer Nutzungsangebote sondern in der Form der gemeinsamen, „fairen“ Nutzung des Freiraumes gesehen. Als Ergebnisse der Ämterabstimmung, insbesondere jedoch im Ergebnis des Beteiligungsprozesses lässt sich ein neues Leitbild in den folgenden zentralen Aussagen zusammenfassen: • Ein Park für Freizeit, Erholung, Kultur und Sport – Fairness und Rücksichtnahme statt Verbote • Ein Park für Alle – mit Ruhezonen und Aktivbereichen • Ein gut erreichbarer und autofreier Park – zu Fuß, per Rad, Bahn und Bus • Ein gepflegter und intakter Park – eine Aufgabe für Parkbewirtschafter und Nutzer • Unser Park – ein Ort der Identifikation durch Attraktivität, Information und Kommunikation Orientiert an diesen übergeordneten Leitsätze sind in den nachfolgenden Teilkonzepten die übergeordneten Entwicklungsleitbilder für Clara-Zetkin-Park und Johannapark auf die Ebene von Lösungsansätzen gebracht. Dezember 2016 27 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark Die interne Fachplanung, Abstimmung mit den Ämtern der Stadt Leipzig und auch die Diskussion im Beteiligungsprozess haben gezeigt, dass Lösungsansätze für die komplexe Problemlage auf verschiedenen Ebenen ineinandergreifen müssen. Dazu gehören klassische Bau- und Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ebenso wie die Definition von Regeln und Rahmenbedingungen sowie eine intensive öffentliche Diskussion und Kommunikation über den gemeinsamen öffentlichen Raum Clara-Zetkin-Park und Johannapark. In den folgenden Teilkonzepten sind die analysierten Problemlagen und die im Beteiligungsprozess diskutierten Schwerpunktsetzungen planerisch geordnet und weiterbearbeitet, um für die Verwaltung planbare Schritte und Maßnahmen ableiten und in Aufgabenstellungen und Kostenansätze überführen zu können. Dazu werden ausgehend von einer Bestandseinschätzung die Entwicklungsziele und konzeptionellen Ansätze für den jeweiligen Sachzusammenhang formuliert und Lösungswege vorgeschlagen. 28 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.1 Teilkonzept Wege und Verkehr Im Zuge der Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes für den Clara-Zetkin-Park und Johannapark wurde deutlich, dass eine Schwerpunktsetzung erforderlich ist, um in solchen Teilkonzepten die notwendige Bearbeitungstiefe erreichen zu können, in denen systematisch die Bau- und Instandhaltungsaufgaben erfasst und mit einer Kostenschätzung versehen werden müssen. Solche Maßnahmelisten bilden gesammelt ein sogenanntes „Objektbuch“. Für diese Schwerpunktsetzung wurde das Teilkonzept 'Wege und Verkehr' gewählt. In seiner Eigenschaft als ‚Querschnittsaufgabe’ liegt der größere Umfang des Teilkonzeptes 'Wege und Verkehr' gegenüber den anderen hier in der Folge dargestellten Teilkonzepten begründet: Im Zuge der Erstellung des Entwicklungskonzeptes für Clara-Zetkin-Park und Johannapark erfolgte hier bereits eine Vertiefung bis auf die Ebene 'Objektbuch' - mit dem eine Grundlage für die Sanierungs- und Finanzbedarfsplanung gelegt wurde (vgl. Abschnitt 3.1.7). Folgende Kriterien unterstreichen die Wahl des Wegesystems als Vertiefungsbereich bei der Bearbeitung des Entwicklungskonzeptes für Clara-Zetkin-Park und Johannapark: ! am Wegesystem zeigt sich – auch für den Laien – der dringlichste Handlungsbedarf im Freiraum, ! Wegeflächen genießen die größte visuelle und funktionale Wahrnehmbarkeit durch die Parkbesucher und sind ein entscheidendes Qualitätskriterium bei der Bewertung der Parkanlagen, ! im Zuge der Erfassung der Wege- und Platzflächen bietet sich eine Integrationsmöglichkeit anliegender Ausstattungen und Gehölze, ! mit der Bearbeitung des Wegekonzeptes ist die größte Einflussmöglichkeit auf prominente Schadbilder wie informelle Wege und deren weitere Auswirkungen gegeben. Auch die Diskussionen im Beteiligungsprozess haben die herausragende Bedeutung des Themas ‚Wegesystem’ bestätigt und unterstrichen. Ausgehend von einer umfangreichen Bestandserfassung vor Ort und der Auswertung bestehender Konzepte und Planungen (insb. Denkmalpflegerische Konzeptionen, Radverkehrsentwicklungsplan 2010 – 2020 etc.) wurden Analysen zu Funktionalität und Nutzungsanforderungen an das Wegesystem erhoben. Auf dieser Grundlage werden konzeptionelle Aussagen zu Entwicklungszielen aufgestellt und Planungsvorschläge abgeleitet, die zwischen den beauftragenden Abteilungen des ASG und dem Verkehrs- und Tiefbauamt sowie dem Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Bereich Gartendenkmalpflege diskutiert und abgestimmt wurden. 3.1.1 Bestandssituation 3.1.1.1 Erfassung Materialität und Erhaltungszustand des Wegesystems Im Zuge einer Erfassung des Wegesystems 2012 wurden der Bestand an Oberflächenmaterialien und der offensichtliche Sanierungsbedarf an regulären Wegen kartiert. Dezember 2016 29 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark Die Ergebnisse der Kartierung der Flächenbeläge und Ausstattungselemente sind in Bestandsplänen dargestellt und liegen im ASG vor ('Bestandspläne B1 a | b _ Bestandserfassung Wegesystem', Dezember 2012 - die genannten Bestandspläne sind nicht Bestandteil des hier vorliegenden Dokumentes.) Für weitergehende Informationen zu Wegeoberflächen und deren denkmalpflegerische Bewertung ist auf die Denkmalpflegerischen Konzeptionen für die einzelnen Teilbereiche des Clara-Zetkin-Parkes und Johannaparkes zu verweisen (vgl. 2.2 Vorhandene denkmalpflegerische Grundlagen). Parallel zur Kartierung der Flächenbeläge erfolgte eine bewertende Erfassung des Erhaltungszustandes der Wege- und Platzflächen in Clara-Zetkin-Park und Johannapark. Dabei wurde eine Einstufung der Teilflächen nach dem Maß ihrer augenscheinlichen Schädigung vorgenommen und unterschieden nach der Notwendigkeit von Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen. In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisse der Erfassung der Flächen nach ihrem Sanierungsbedarf im Überblick dargestellt: 30 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Bestandsplan: Sanierungsbedarf Wegesystem Die Kriterien für die Einstufung einer Fläche in die Kategorie ‚Investitionsbedarf’ (im Plan mit roter Flächenfarbe dargestellt) waren dabei: ! neben der Deckschicht ist auch die Ausgleichsschicht (bzw. bei bituminösen Decken die Asphalttragschicht) verschlissen, in Teilabschnitten ist die Frostschutz-/ Tragschicht zu erneuern, ! der Verschleiß ist soweit vorangeschritten, dass der Aufwand zur Wiederherstellung der Wegefläche die Möglichkeiten im Rahmen der laufenden Grünanlageninstandhaltung übersteigt. Die Einstufung einer Fläche in die Kategorie ‚Instandhaltung’ (alle übrigen Wege-/Platzflächen – im Plan ohne rote Flächenfarbe) bedeutet: ! im Zuge der Grünanlageninstandhaltung kann der Weg (im Zustand zum Zeitpunkt der Erfassung) mit Instandhaltungsmaßnahmen instand gesetzt werden: es muss ein Ausbessern / Neuauftrag der Deckschicht erfolgen. Dezember 2016 31 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.1.1.2 Erfassung informeller Wegeflächen Als Grundlage für konzeptionelle Aussagen zur Entwicklung des Wegesystems sind informelle Wegeflächen und durch Übernutzung entstandene Schäden erfasst worden, die geänderte Nutzungsanforderungen im Freiraum anzeigen. Neben historischen und baulich gefassten Wegeflächen existieren – insbesondere im Clara-ZetkinPark – zahlreiche informelle Wegeverbindungen, deren gezielte Legalisierung zur Verbesserung des Erscheinungsbildes und Steigerung der Freiraumqualität beitragen kann. Daneben existieren auch Wegeabschnitte, die heute offensichtlich aus der Nutzung gefallen sind. Erfasst wurden: ! abgetretene, übernutzte Rasen- und Vegetationsflächen (Trampelpfade, ausgetretene / überfahrene Wegeanschlüsse), ! offensichtlicher Flächenbedarf für neue Nutzungen (z.B. ‚wilde’ Fahrradstellplätze), ! Wegeflächen mit Rasenaufwuchs (durch nachlassende Nutzung – in der Grafik nicht dargestellt). Bestandsplan: Informelle Wege 32 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.1.1.3 Analyse von Quellen, Zielen, Nutzungsintensität des Wegesystem Im Zuge der Bestandskartierung und in mehreren Begehungen von Clara-Zetkin-Park und Johannapark zu unterschiedlichen Wochentagen und Tageszeiten waren offensichtliche Präferenzen im Nutzungsverhalten festzustellen, die Rückschlüsse auf die Funktionalität des Wegesystems zulassen – und damit Hinweise für Steuerungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf geben. Im Bezug auf das Wegesystem sind insbesondere die Zugangspunkte und bevorzugten Trassen des Radverkehrs von Interesse, der den Park als Transitraum im stadtweiten Wegenetz nutzt, und aufgrund der hohen Beanspruchung auch für einen Großteil des Verschleiß’ von wassergebundenen Wegeflächen verantwortlich ist. In der Grafik 'Analyseplan: Wege - Quellen, Ziele, Nutzungsintensität' sind dargestellt: ! Quellen und Ziele des durch den Park laufenden Transit-Verkehrs aus dem Stadtgebiet, ! wichtige Zugangspunkte des Transitverkehrs in den Park (hier kann differenziert werden in Anknüpfungspunkte sehr hoher (großer Doppelpfeil) und hoher (kleiner Doppelpfeil) Frequentierung). Durch Clara-Zetkin-Park und Johannapark führen auch übergeordnete Radverkehrsrouten mit stadtbzw. landesweiter Bedeutung – wie Innergemeindliche Radschnellverbindung oder Routen des SachsenNetz Rad und Elster-Radweges. Betroffen sind insb. der Hauptweg im Johannapark / Johannaparkweg, die Anton-Bruckner-Allee und die Max-Reger-Allee (vgl.: Stadt Leipzig, Radverkehrsentwicklungsplan 2010 – 2020). Innerhalb des Freiraumes – insbesondere im östlichen Teil des Clara-Zetkin-Parks – liegen attraktive und stark frequentierte Objekte, die gleichermaßen Ziele für den Rad- wie Fußgängerverkehr sind. Im direkten Umfeld dieser Destinationen zeigen sich auch die meisten der starken Übernutzungserscheinungen und ein hoher "Mehrbedarf" an Wegeflächen und Ausstattungselementen. In der Grafik 'Analyseplan: Wege - Quellen, Ziele, Nutzungsintensität' sind dargestellt: ! im Park liegende Destinationen des Geh- und Radverkehrs: beliebte, stark frequentierte Einzelobjekte (Gastronomische Angebote, Veranstaltungsorte, Spielangebote), ! stark frequentierte Wiesenflächen. Bei der Analyse der am häufigsten und intensivsten genutzten Wegeverbindungen im Park wurden die Aufkommen aller Verkehrsarten (Fußgänger, Radfahrer, streckenweise Anlieferverkehr) miteinander verschnitten. Im Resultat der Beobachtungen kann bei den intensiv genutzten Wegen unterschieden werden in (vgl. Grafik 'Analyseplan: Wege - Quellen, Ziele, Nutzungsintensität'): ! sehr stark, stark und mäßig frequentierte Wege und Wegeabschnitte. In der Überlagerung der vorangegangenen Einzelanalysen ergibt sich ein aussagekräftiges Bild über Zusammenhänge im Nutzungsverhalten bzw. in der gegebenen Funktionalität des Wegesystems. Neben den bekannten maßgeblichen Wegeverbindungen, wie der Anton-Bruckner-Allee und dem Johannaparkweg, zeigt sich, dass weitere übergeordnete Wegeverbindungen etabliert sind, die gleichzeitig Transit-Verkehr aufnehmen und wichtige interne Destinationen erschließen. Dies trifft insbesondere für eine Wegeverbindung zu, die den Ostteil des Clara-Zetkin-Parkes von seiner nordwestlichen zu seiner südöstlichen Ecke durchquert und neben den gastronomischen Einrichtungen und der Parkbühne auch mehrere frequentierte Wiesenbereiche und den sehr stark genutzten Dezember 2016 33 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark Bereich am großen Spielplatz anbindet. Im Zuge der Weiterentwicklung der Rennbahn Scheibenholz wird eine weitere Wegeverbindung an Bedeutung noch zunehmen, die heute in Abschnitten schon stark genutzt wird und vom Rennbahnsteg über Glashaus (und Parkbühne) zum Eingangsbereich am Kreisverkehr Herzliyaplatz führt bzw. in einem zweiten Strang zu Musikpavillon, Anton-Bruckner-Allee und Johannaparkweg. Analyseplan: Wege - Quellen, Ziele, Nutzungsintensität 34 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.1.2 Entwicklungsziele für das Wegesystem 3.1.2.1 Allgemeine / übergeordnete Ziele Aus der Analyse der Bestandssituation und auf der Basis der Denkmalpflegerischen Zielstellungen können folgende allgemeingültige Ziele für die Entwicklung des Wegesystems im Clara-Zetkin-Park und Johannapark aufgestellt werden: Ein allgemein intaktes historisches Erscheinungsbild: Der Park / das Wegesystem soll gepflegt aussehen. ! Offensichtliche Schäden sollen beseitigt werden, Übernutzungserscheinungen zukünftig vermieden werden. Der Zustand des Parkes soll – insbesondere auch anhand der Wege – als gepflegt wahrgenommen werden. ! Ein intaktes Erscheinungsbild trägt zu einer größeren Wertschätzung und einem sorgsameren Umgang / Nutzungsverhalten mit dem Freiraum bei. Dauerhaft stabile/leistungsfähige Lösung: Der Park / das Wegesystem soll funktionieren. ! Bedarfsgerechter Ausbau: Ausweichen auf benachbarte Flächen soll verhindert werden. Verschleiß (Entstehung schadhafter Wegeabschnitte) soll verhindert werden. ! Effektives Pflege- und Instandhaltungsregime: Instandhaltungsmaßnahmen und notwendige Neubaumaßnahmen sollen rechtzeitig geplant und umgesetzt werden. Eindeutige (auch kontrollierbare) Regelungen für die Verkehrsarten - insb. auch Sonderverkehre: Der Park / das Wegesystem soll nachvollziehbar sein. ! Wegeverbindungen sollen sich durch Breiten und Belagsarten für bestimmte Verkehre/Nutzungsarten besonders eignen. ! Zusätzliche (intelligente) Einlass-Vorrichtungen sollen die Zufahrt regeln. Notwendige Modernisierung: Zusätzlich notwendige Funktionen / Elemente sollen angemessen in den Park / das Wegesystem integriert werden. ! Neue Funktionen sollen angeboten werden, um eine "wilde" Entstehung zu vermeiden. Schutzmaßnahmen und einschränkende Maßnahmen sollen bestimmte Nutzungen lenken. Die Bildeinheiten (Stimmungsbilder, Raumbilder) des historischen Parks sollen damit gestärkt/gefestigt werden – den Zielen der denkmalpflegerischen Zielstellung soll Rechnung getragen werden. Dezember 2016 35 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.1.2.2 Aussagen der Denkmalpflegerischen Zielstellungen zur Entwicklung des Wegesystems In den Denkmalpflegerischen Zielstellungen für den Clara-Zetkin-Park sind Aussagen zur denkmalgerechten Sanierung von Wegen enthalten, die im Wesentlichen objektplanerisch in Einzelmaßnahmen zu integrieren sind. Der Johannapark wurde in den zurückliegenden Jahren auf der Grundlage einer Denkmalpflegerischen Konzeption umfangreich saniert, sodass davon ausgegangen werden kann, dass hier der heute vorhandene Bestand des Wegesystems den denkmalpflegerischen Vorgaben bereits entspricht. Die Denkmalpflegerische Zielstellung ‚Clara-Zetkin-Park / Bereich westlich des Elsterflutbettes’ (2005) führt unter Punkt 6. Erhaltungs- und Restaurierungskonzept zu übergreifenden Zielen für Wege- und Platzflächen (Nr. 6.1.1) aus: „ ... Bei der Wiederherstellung der Wege sind zusätzliche Schürfungen nach eventuell noch unter der Oberfläche vorhandenen Tragschichten vorzunehmen. Auf diese Weise sind der genaue Verlauf und die originale Breite der heute teilweise zugewachsenen Wege zu ermitteln und wiederherzustellen. Eine Wegebreite von mindestens 4 bis 5 m, gemäß historischem Vorbild würde auch den Konflikt zwischen Radfahrern und Fußgängern verbessern. Trampelpfade sind zurückzubauen, Wegeeinfassungen aus Betonsteinen sind zu entfernen. Bei Bedarf können die Wege mit wassergebundener Decke eine Einfassung mit Bandeisen erhalten. Vorhandener Bitumenbelag sollte nach Möglichkeit entfernt werden, mit Ausnahme der Anton-BrucknerAllee, da hier eine Teerung seit 1911 nachweisbar ist und aus funktionalen Gründen erhalten werden muss. Die historischen Schlackesteineinfassungen, Natursteinborde und Pflasterrinnen sind zu erhalten bzw. zu ergänzen.“ (Sinngemäß ebenso in: ‚Denkmalpflegerische Konzeption Clara-Zetkin-Park Leipzig – Bereiche Albertpark und Scheibenholz’, 1998, 5. Leitkonzept, Erhaltungs- und Restaurierungsplan, 5.3. Wege- und Platzflächen) Die Denkmalpflegerische Konzeption Clara-Zetkin-Park Leipzig – Bereiche Albertpark und Scheibenholz (1998) erläutert unter 3.2. Bestand und Wertung des Parkes als Denkmal der Garten- und Landschaftsgestaltung, 3.2.3. Wege- und Platzflächen: „... Die Wege und Straßen im Scheibenholz und im Albertpark waren ursprünglich alle mit wassergebundener Decke befestigt. Die Anton-Bruckner-Allee und die Max-Reger-Allee erhielten beidseitig 6070cm breite Pflasterrinnen. Einige Fußgängerübergänge waren mit bossiertem Pflaster versehen. Ansonsten wurde eine Pflasterung der Wege abgelehnt, da diese nicht mit dem landschaftlichen Charakter des Parkes in Übereinstimmung zu bringen sei. Zur besseren Befestigung erfolgte ab 1910 die Teerung einiger stark begangener Wege und Straßen. So wurde entlang der Anton-Bruckner-Allee beidseitig ein 2,40 bzw. 2,50 m breiter Fußweg geteert und mit Kupferschlackesteinen eingefaßt. Im Zusammenhang mit der Anlage des Kulturparkes in den 50er und 60er Jahren sind einige Veränderungen am Wegesystem vorgenommen worden. In dieser Zeit wurden auch einige größere Natursteinplattenflächen angelegt. ... Auffallend ist, daß viele Wege teilweise zugewachsen sind und oft nicht mehr die originale Breite, in der Regel 4 oder 5 m, besitzen.“ 36 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.1.2.3 Entwicklungsprinzipien und Maßnahmenkatalog Zum Erreichen der allgemeinen, übergeordneten Entwicklungsziele zum Wegesystems (vgl. 3.1.2.1 Allgemeine / übergeordnete Ziele) erscheint eine Herangehensweise, die für alle Problembereiche gleichermaßen nur restriktive Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Status quo oder auf eine verstärkte Nutzbarkeit abzielende Kapazitätserweiterungen vorsieht, nicht zielführend. Es bedarf differenzierter Maßnahmen, die auf örtliche Problemsituationen reagieren und auch im Sinne einer Steuerung für den gesamten Freiraum eingesetzt werden können. Vier grundsätzliche Lösungsprinzipien können im Clara-Zetkin-Park und Johannapark zur Anwendung kommen, unter denen sich die nachfolgend aufgeführten Gestaltungs- und baulichen Mittel katalogartig zusammenfassen lassen: Prinzip: Ausbau, Stärkung Stärkende Maßnahmen, die Wegeabschnitte für eine intensivere Nutzung qualifizieren, können sein: ! Verbreiterung von Wegequerschnitten (vgl. Denkmalpflegerische Konzeption), ! Stärkung von Oberflächen: ! Einbau von Asphaltwegeflächen, ! Aufwertung von Asphaltflächen (Markierung, Nutzungsmöglichkeiten / Angebote deutlich machen), ! Taktung von Instandhaltungsmaßnahmen erhöhen, ! differenzierter / gezielter Einsatz von Beleuchtung, ! differenzierter / gezielter Einsatz von Ausstattungselementen. Prinzip: Restriktion / Schutzmaßnahmen Restriktive Maßnahmen sind örtlich geboten, um Neubauflächen oder denkmalpflegerisch besonders sensible Bereiche zu schützen oder auch um intensivste Nutzungen zu lenken: ! Rabattengeländer / ‚Kleine Barriere’ (wo denkmalpflegerisch begründbar), ! Einfriedung / halbhoher Zaun (insb. bei hoher Beanspruchung – z.B. im Bereich Kinderspiel), ! Fahrradbügel als Hindernisse (Doppelfunktion: Barriere und Fahrradhalter), ! unkonventionelle temporäre Hindernisse gegen Überfahren und Übertreten: Totholz / Baumstämme / farbige Beton-Elemente: „Wir müssen das erledigen – Danke für Ihr Verständnis“ etc., ! Poller (ortsfest, umlegbar/entnehmbar, ggf. fernsteuerbar), ! Gehölze anlegen / nachpflanzen (nur in Zusammenhang mit anderen Schutzmaßnahmen und mit Entwicklungsmaßnahmen am Baumbestand möglich). Prinzip: Alternativen anbieten, Legalisieren Alternativen aktiv anzubieten kann dazu beitragen, den heute ungesteuert auftretenden „Mehrbedarf“ an Wegen zu kanalisieren und von der „wilden“ Entstehung zu einem definierten und gestalteten Erscheinungsbild zu kommen: Dezember 2016 37 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark ! Neuanlage von Wegen: Legalisierung von informellen Wegen / Trampelpfaden, ! Moderate Ausweitung von Wegeanschlüssen (auch Zufahrten zu Erbpachtgrundstücken) (gleichzeitig schützen und pflegen), ! zusätzliche Funktionen anbieten und integrieren: Fahrradständer, Sitzgelegenheiten etc. Prinzip: Akzeptanz In extensiven, weniger sensiblen Bereichen können moderate Abweichungen vom Idealzustand der Anlage – auch gestalterisch – toleriert werden, solange Substanz oder intendiertes Erscheinungsbild nicht verloren zu gehen drohen: ! Akzeptanz von moderaten Nutzungserscheinungen und Trampelpfaden als "landschaftliche" Effekte in einer landschaftlichen Anlage, ! Akzeptanz des schlichten Zuwachsens aus der Nutzung fallender Wegeflächen. Indirekte Maßnahmen mit Wirkung auf das Wegesystem Auch Maßnahmen aus anderen Teilkonzepten (s.u.) können unterstützend auf die Entwicklung und Sicherung des Wegesystems wirken bzw. Wechselwirkungen bedingen – zu nennen sind hier beispielsweise: ! ! Teilkonzept Bäume und Sträucher: ! Gehölze / Gehölzgruppen lenken oder brechen Sicht- und räumliche Beziehungen – und beeinflussen damit auch den Wunsch nach (direkten) Wegebeziehungen, ! dichte/geschlossene Gehölzbestände unterbinden die Entwicklung direkter spontaner Wegeverbindungen (bei der Neuanlage jedoch nur in Zusammenhang mit anderen restriktiven Maßnahmen und mit Entwicklungsmaßnahmen am Baumbestand möglich, für den gesamten Park im Zuge von vertiefenden denkmalpflegerischen Teilkonzeptionen bzw. Objektplanungen zu überprüfen). Teilkonzept Anlagenbestandteile: ! Freiraumangebote (z.B. Spielplatz an der Max-Reger-Allee), Sitzmöglichkeiten, wasserbaulichen Anlagen/Uferbereiche (z.B. am Inselteich) mit geringer Attraktivität und ! schlecht einsehbare und gemiedene Bereiche, in denen nur eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten oder Freiraumangebote (z.T. auch keine soziale Kontrolle) gegeben sind (z.B. die „Warze“ oder die „Große Inselteichterrasse“): eine gezielte Aufwertung kann lenkend wirken: Anziehen von Nutzern zu heute weniger frequentierten Abschnitten und Entlastung von anderen, stark genutzten Bereichen. 38 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.1.3 Weiterentwicklung vorhandener Wegetypen Auf der Grundlage der vorangegangenen Analysen werden drei Kategorien von Wegen eingeführt, die eine besondere Bedeutung für das Erscheinungsbild und die gestalterische Qualität des Freiraumes haben und maßgeblich für die Funktionalität des Wegesystems sind: ! die Anton-Bruckner-Allee als „Zentrale Meile“: ! ! Hauptaktivitätsachse, „Visitenkarte“ des Parkes Integraler Bestandteil der „Fairnesszone“ (vgl. 3.6.2 Kommunikationskampagne) anwendbare Entwicklungsprinzipien: Stärkung und Restriktion (vgl. 3.1.2.3 Entwicklungsprinzipien und Maßnahmekatalog) ! die „Schnellen Wege“: ! Hauptwegenetz von Clara-Zetkin-Park und Johannapark (insb. auch TransitCharakter für den Fahrrad-Verkehr) Entwicklungsprinzipien: Stärkung, Restriktion und Legalisierung (vgl. 3.1.2.3 Entwicklungsprinzipien und Maßnahmekatalog) ! die peripheren „Entlastungswege“: ! Geh-/Radwege an den Rändern des Freiraumes, die für den stadtweiten RadTransitverkehr zur Entlastung der Wege im Parkinneren von Bedeutung sind Entwicklungsprinzipien: Stärkung (vgl. 3.1.2.3 Entwicklungsprinzipien und Maßnahmekatalog) Alle übrige Wege können als "langsame" oder „ruhige“ Parkwege bezeichnet werden – Entwicklungsprinzipien: Restriktion oder Akzeptanz je nach Einzelsituation: ! Behandlung wie in den denkmalpflegerischen Zielstellungen empfohlen: wassergebundene Decke, ggf. mit Bandeisen eingefasst, partiell mit Pflasterungen bzw. Sanierung der Natursteinplattenflächen, ! Entlastung dieser Wege durch Stärkung anderer Wegekategorien (s.o.), ! steuernde, restriktive Maßnahmen je nach räumlicher / örtlicher Situation und Notwendigkeit, Akzeptanz von moderaten Be-Nutzungserscheinungen und Zuwachsen. Die Differenzierung der Wegetypen ist insbesondere auch für die intuitive Steuerung des Radverkehrs von großer Bedeutung. Für Haupt-(Radfahr-)Strecken im Park ist eine hohe Akzeptanz vorhanden – gleichzeitig entstehen Konflikte mit "langsameren" Nutzungen. Durch die Harmonisierung von Belagsart (ASG), Winterdienst (EB SRL) und Beleuchtung (VTA) auf einem Hauptwegenetz der "Schnellen Wege" sowie einer Stärkung der peripheren "Entlastungswege" soll eine gute jahres- und tageszeitenunabhängige Nutzbarkeit gewährleistet werden – auch zur Entspannung der Situation auf anderen Teilen des Wegenetzes. Eine subtile Lenkung von Radfahrern in potentiellen Konfliktbereichen soll zur Entschärfung von Konflikten beitragen – insbesondere: Dezember 2016 39 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark ! in den Haupt-Zufahrtsbereichen des Johannaparkes (von der Friedrich-Ebert-Straße, von der Edvard-Grieg-Allee): subtile bauliche Lenkung des "schnellen" Radverkehrs in den südlichen "Schnellen Weg", der als wichtige Radfahrstrecke bereits heute gut angenommenen und akzeptiert wird, ! in der Hauptstrecke Anton-Bruckner-Allee: Vermeidung von Konflikten durch Einrichtung einer "Fairnesszone" – Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. 3.1.3.1 Zentrale Meile Anton-Bruckner-Allee), ! in den "Schnellen Wegen" im Clara-Zetkin-Park: Einordnung von schlafenden Polizisten oder taktilen Bereiche – Standorte sind festzulegen Konzeptplan: Hauptwegenetz: „Zentrale Meile“, „Schnelle Wege / Hauptwege “ und „Entlastungswege“ 40 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.1.3.1 "Zentrale Meile" Anton-Bruckner-Allee Die "Zentrale Meile" Anton-Bruckner-Allee ist die Hauptaktivitätsachse des Freiraumes und wirkt als „Visitenkarte“ des Parkes. Konzeptionell sollen hier die Entwicklungsprinzipien Stärkung und Restriktion (vgl. 3.1.2.3 Entwicklungsprinzipien und Maßnahmekatalog) Anwendung finden. Bereits zur Entstehungszeit ist die Allee Haupterschließungsachse der Sächsisch-Thüringischen Industrie- und Gewerbeausstellung 1897 – eine Besonderheit im Vergleich mit anderen historischen Parks. Heute zeigt die Anton-Bruckner-Allee ein vielfältig ungepflegtes und ungestaltetes Erscheinungsbild, das dem Charakter der „Zentralen Meile“ nicht gerecht wird. Gestalterische und funktionale Potenziale werden nicht ausgeschöpft. Wie an vielen Stellen des Wegesystems besteht durch den Sanierungsstau der zurückliegenden Jahre ein erheblicher Bedarf zur Beseitigung von Schadstellen und zur (Wieder-) Herstellung der Barrierefreiheit (Hinweise AG Rad – vgl. Protokoll AG Rad 15.07.2014). Markantes Beispiel dafür sind die Anschlussbereiche der Anton-Bruckner-Allee: hier bestehen heute hohe und defekte Kanten am Belagswechsel, tiefe Rinnen am Bord, ausufernde Wegeanschlüsse und nicht zuletzt defizitäre Querungsmöglichkeiten der Streifen unter den Baumreihen. Vorschläge zum Ausbau / zur Aufwertung der Anton-Bruckner-Allee als „Zentrale Meile“: Prioritäre Maßnahmen: ! Schadensbeseitigung, Ausgleich Höhenunterschiede zu anbindenden Wegen etc. ! Anschlüsse zu abgehenden Wegen qualifizieren und mit restriktiven Maßnahmen in Form halten (Bepflanzung, bauliche / temporäre Schutzmaßnahmen etc.) Ziele: Ausweichen beim Einmünden verhindern, ungepflegtes Erscheinungsbild wesentlich verbessern Perspektivische Entwicklungsziele: ! Aufwertung der "Straße“ zur „Promenade“: ! zentrale Fahrbahnfläche mit hochwertigem Asphalt-Belag ausbauen (Ebenheit, feine Körnung), ggf. weitere Gestaltung: Markierungen aufbringen / einlassen, ! begleitende wassergebundene Wege komplett ausbauen, einschließlich der häufig unbefriedigenden Rasen-Streifen, ! Ziele: nutzbare Wegefläche vergrößern, Ausweichen (insb. beim Einmünden) weniger notwendig, Querungen ermöglichen, ungepflegtes Erscheinungsbild wesentlich verbessern Kurzfristige Entwicklungsziele: ! Einrichtung einer Fairnesszone in der Anton-Bruckner-Allee, in der die gemeinsame rücksichtsvolle Nutzung aller Verkehrsarten gleichberechtigt nebeneinander steht (vgl. 3.6.1 Nachhaltige Nutzung): ! Markierung einer "Fairnesszone" Anton-Bruckner-Allee als Teil eines Stufenmodells in Teilkonzept 6 – Parkmanagement / Nachhaltige Nutzung – Stufe 1: Spielregeln – Dezember 2016 41 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark Kommunikation – Fairnessprinzip / Selbstverantwortung (vgl. 3.6.2 Kommunikationskampagne): Vorbild: Fairnesszone Radweg am Donaukanal in Wien ! Kennzeichnung mit besonderer Farbe (keine Verkehrsfarbe) und abstraktem Begriff „Fairnesszone“ - über die gesamte Breite der Fahrbahn Bruckner-Allee (von Ost nach West: Eingang am Kreisverkehr Herzliyaplatz, westlich des Bassins, östlich und westlich Sachsenbrücke, östlich des Ovals an der AOK) Ziele: Stärkung der eigenverantwortlichen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer Konzeptplan: Einrichtung einer Fairnesszone Anton-Bruckner-Allee 42 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.1.3.2 Hauptwegenetz "Schnelle Wege" Die "Schnellen Wege“ sind wichtige Wegeverbindungen durch den Freiraum, die Transit-Charakter haben (übergeordnete Wegeverbindungen aus der Innenstadt in den Leipziger Westen, in den Auwald etc.) und gleichzeitig Wege, die die internen Destinationen erschließen. Die „Schnellen Wege“ bilden ein in sich geschlossenes Hauptwegenetz, das den Freiraum in seiner Gesamtheit erschließt. Konzeptionell sollen hier die Entwicklungsprinzipien von Stärkung, Restriktion und Legalisierung (vgl. 3.1.2.3 Entwicklungsprinzipien und Maßnahmekatalog) umgesetzt werden. Die Schaffung eines (insbesondere auch für Radfahrer) gut funktionierenden robusten tages- und jahreszeitenunabhängigen Wegeangebotes (im Sinne von "schnellen Wegen", da "kurze Wege" als Prinzip nicht durchgängig greift) soll Konflikte zwischen „langsamen“ und „schnellen“ Parknutzern minimieren sowie zur Vermeidung von informellen Wegeverbindungen und "Ausweichstrecken" beitragen. Maßnahmen für eine nachhaltige Benutzbarkeit und Belastbarkeit – bei gleichzeitigem Erhalt des „Parkweg-Charakters“: ! ! Harmonisierung von: ! Materialität / Ausbaugrad / auch: Wegebreiten, Anschlussradien, ! Beleuchtung, ! Winterdienst etc. belastbare Wegeoberflächen: Asphalt oder wassergebundene Decke mit intensiven Instandhaltungsmaßnahmen (vgl. 3.6.3.3 Pflegekonzept), einheitliche durchgehende Oberfläche, ggf. Verbreiterung Ziele: zügiges Hin- und Abfließen, Ablesbarkeit des „Schnellen Weges“ als zielführender Transitweg bzw. Weg zu den Destinationen - auch: subtile Lenkung von Radfahrern (vgl. o.) ! Einordnung zusätzlicher Funktionen (Radparken, Anlieferung etc.) Ziele: „wilde“ Nutzungen vermeiden, neue Funktionen angemessen in den historischen Freiraum integrieren ! seitliche Wegeanschlüsse, benachbarte Wegealternativen, Anschlüsse zu sensiblen Flächen mit restriktiven Maßnahmen stärken (Rabattengeländer, halbhoher Zaun, Gehölzpflanzung – nur in Verbindung mit baulichen Maßnahmen) Ziele: Ausweichen beim Einmünden verhindern, ungepflegtes Erscheinungsbild wesentlich verbessern Dezember 2016 43 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.1.3.3 Periphere "Entlastungswege“ an den Parkrändern Generell werden direkte Wege durch den Park immer als attraktiver wahrgenommen und bevorzugt genutzt gegenüber Wegen entlang von Straßen. Durch die Schaffung eines baulich geeigneten Angebots an den Parkrändern wird jedoch eine gewisse Entlastungswirkung für parkinterne Wege erwartet. Die vorgeschlagene Einrichtung der Ferdinand-Lasalle-Straße als Fahrradstraße lassen eine Verbesserung für Radfahrer gegenüber der bestehenden 30er-Zone nicht erkennen, eine Wirkung auf die Nutzungsintensität des Hauptweges Johannapark wird nicht prognostiziert. Konzeptionell soll das Entwicklungsprinzip Stärkung (vgl. 3.1.2.3 Entwicklungsprinzipien und Maßnahmekatalog) Anwendung finden. Vorschläge zur Stärkung der periphere "Entlastungswege“ Prioritäre Maßnahmen: ! Instandsetzung und Aufwertung der straßenbegleitenden Rad-/Gehwege an Karl-TauchnitzStraße und Ferdinand-Lasalle-Straße (in Zuständigkeit des VTA): ! Schaffung einer Asphalt-Fahrbahn (analog historischer Vorbilder: mit SchlackesteinEinfassung), übrige Wegeflächen bleiben in wassergebundener Decke Ziele: Stärkung peripherer, straßenbegleitender Wegeverbindungen (zur Entlastung der Wege im Parkinneren) ! Qualifizierung von Eingängen / Knoten bis einschließlich Anschluss an den Ring Perspektivische Entwicklungsziele: ! Sanierung der Fahrbahn der Max-Reger-Allee (in Zuständigkeit des VTA): 44 von 115 ! Einbau eines feinkörnigen / feinporigen Belags (Benutzbarkeit durch Skater und andere Rollsportarten) ! Überprüfung / Verbesserung der durchgängigen Linienführung – insb. Anschlüsse Nord: parkende Autos am Übergang zur Lasalle-Straße Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.1.3.4 Informelle Wege Insbesondere im östlichen Teil des Clara-Zetkin-Parkes finden sich zahlreiche informelle Wegeverbindungen und Bereiche, die einem starken Nutzungsdruck ausgesetzt sind. Durch die behutsame Ergänzung des historischen Wegesystems können die Defizite am Wegesystem, die durch die Platzierung der Elemente des Kulturparkes der 1950er / 1960er Jahre entstanden sind, behoben und eine Steigerung der Freiraumqualität erreicht werden. Mit dem Angebot neuer, zusätzlicher oder ausgeweiteter Wegeverbindungen und mit flankierenden Schutzmaßnahmen werden benachbarte Flächen entlastet und das allgemeine Erscheinungsbild des historischen Freiraumes aufgewertet. Darüber hinaus existieren auch Wegeabschnitte, die heute offensichtlich aus der Nutzung gefallen sind, oder durch die Reaktivierung historischer Wege verzichtbar werden. Die wichtigsten Entwicklungsansätze für neue Wege im Bereich spontan entstandener Wegebeziehungen, restriktive Maßnahmen und Rückbau von spontan entstandenen Wegebeziehungen sowie Reaktivierung verlorengegangener Wegeabschnitte und Rückbau überflüssiger Wege beziehen sich auf folgende Bereiche: Clara-Zetkin-Park, Ost – Großer Spielplatz / Parkbühne / Parkgaststätte: ! kurze legalisierte Wegestücke im Sinne faktisch bestehender Wegebeziehungen, hochwertiger Neubau der direkten Wegeverbindungen vom angrenzenden Straßenraum zur Destination „Spielplatz“ , ! Flankierung mit lenkenden und restriktiven Schutz-Maßnahmen (Zäune, Fahrradhalter als Barrieren, Gehölzpflanzungen - in Kombination mit anderen baulichen Maßnahmen), ! Erweiterung der Aufstellfläche vor der Parkbühne - Entlastung abgehender Wege. Clara-Zetkin-Park, Ost – Wegebeziehung Johannaparkweg – Kreisverkehr Herzliyaplatz: ! Reaktivierung des historischen Wegeabschnittes, ! Rückbau des später entstandenen Wegeabschnittes, ! Flankierung mit lenkenden und restriktiven Schutz-Maßnahmen. Clara-Zetkin-Park, West – Wegeverbindung von der Straßenbahn-Haltestelle in Richtung Gerhards Pavillon: ! Legalisierung und hochwertiger Neubau der spontan fortgeführten direkten Wegeverbindung im gesamten Clara-ZetkinPark und Johannapark: ! punktuell sind weitere restriktive und lenkende Schutz-Maßnahmen notwendig, überwiegend in Wegeanschlussbereichen > diese sind jeweils objektplanerisch zu lösen Dezember 2016 45 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.1.3.5 Pilotartige Umsetzung als Ansatz für Maßnahmen am Wegesystem Neben den in dieser Arbeit entwickelten konzeptionellen Aussagen zum Wegesystem und der Abgrenzung und Erfassung von Einzelmaßnahmen im „Objektbuch Wegesystem“ ergeben sich aus der Bearbeitung heraus Hinweise und relevante Themen, die einer weitergehenden Klärung bedürfen. Vorgeschlagen wird daher die pilotartige Planung und Umsetzung (auch im Sinne einer Erprobung) einer Komplex-Maßnahme „Legalisierung + Restriktion“ (z.B. im Bereich Glashaus). Pilotartig auf Wirksamkeit zu testen sind bspw.: ! Fahrradanlehnbügel als Barrieren; Annahme neugefasster, legalisierter Wegeverbindungen und –anschlüsse durch die Parknutzer; Dauerhaftigkeit wiederangelegter Strauchpflanzungen in Verbindung mit dem Einbau von (restriktiven) Schutzmaßnahmen, ! die Eignung von Oberflächen (z.B. „Asphalt mit hellen Zuschlagstoffen und heller Abstreuung“) und Pflegemaßnahmen („intensiv genutzte wassergebundene Decke mit hoher Instandhaltungsfrequenz“), Notwendig ist das Durchlaufen einer Probephase mit Monitoring der Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ableitung von generellen Handlungsmöglichkeiten für Legalisierungs- und Restriktions-(Schutz-) maßnahmen in weiteren Bereichen. Eine laufende Fortschreibung und Weiterentwicklung der konzeptionellen Ansätze anhand Erkenntnisse aus der Praxis erscheint sinnvoll (vgl. 3.6.3.3 Pflegekonzept). 46 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.1.4 Aufwertung defizitärer Eingangsbereiche Wichtige Anschlusssituationen aus der umgebenden Stadt zum Clara-Zetkin-Park und Johannapark weisen zum Teil eine geringe räumlich-funktionale und gestalterische Qualität auf, die der Funktion als Ein- und Übergangsbereiche nicht gerecht werden und nicht zuletzt auch Nutzungskonflikten zwischen verschiedenen Verkehrsarten bzw. Wegebeziehungen verursacht. Hervorzuheben sind insbesondere einer der Haupteingangsbereiche zum Clara-Zetkin-Park an der Anton-Bruckner-Allee im Westen (Eingang Klingerweg / Nonnenweg) sowie der Eingangsbereich zum Clara-Zetkin-Park am Vorplatz der Rennbahn (Eingang Rennbahnweg / Max-Reger-Allee). 3.1.4.1 Platz vor der Rennbahn Der Platz vor der Rennbahn ist heute durch ausufernde Fahrbahnflächen gekennzeichnet, die Möglichkeiten für das Befahren und das Abstellen von Fahrzeugen sind nicht klar ablesbar bzw. nicht näher geregelt. Am Knoten zwischen Rennbahnweg, Max-Reger-Allee, Weg vom Rennbahnsteg, Zugängen zur Rennbahn und Parkwegen existiert damit eine unübersichtliche Situation für alle Verkehrsteilnehmer und Parknutzer. Die bestehenden Defizite sollten mit einer Neuordnung des Platzes am Zugang zur Rennbahn – einhergehend mit der Teileinziehung der Max-Reger-Allee (vgl. 3.1.5.1 Teileinziehung von AntonBruckner-Allee und Max-Reger-Allee) und der Umgestaltung des Rennbahn-Areals – beseitigt werden. Vorgeschlagen wird die Entkopplung der heute ineinander übergehenden Fahrbahnen von Rennbahnweg und Max-Reger-Allee, mit deren Teileinziehung die Notwendigkeit einer direkten Zufahrt nicht mehr gegeben sein wird. Der Rennbahnweg kann künftig in eine kompakte Platzfläche mit Wendemöglichkeit und Stellplätzen für Fahrräder und KFZ münden - die Max-Reger-Allee, die Parkwege, der Weg zum Rennbahnsteg sowie die Zufahrten und Zufahrten zur Rennbahn gehen zukünftig von der neugefassten Platzfläche ab. Sicherzustellen sind die Andienung des Bootsverleihs, die Erreichbarkeit des Bootsanlegers (als Einsatzstelle für Kanus), eine begrenzte, funktionsgebundene Stellplatzanzahl für den Bootsanleger sowie die Wasserentnahmestelle der Feuerwehr (vgl. 3.1.5.1 Teileinziehung von Anton-Bruckner-Allee und Max-Reger-Allee). 3.1.4.2 Haupteingang Clara-Zetkin-Park West Der westliche Haupteingangsbereich zum Clara-Zetkin-Park, der Übergangsbereich Nonnenweg – Klingerweg – Anton-Bruckner-Allee stellt sich heute als räumlich, gestalterisch und im Sinne der Verkehrsorganisation unbefriedigend dar. Auch hier wird eine Neuordnung der räumlichen Situation und der Führung der Verkehre vorgeschlagen - im Vordergrund stehen sollte die Wiederherstellung der verlorengegangenen axialen Beziehung. Zur umgehenden Schaffung einer gewissen Übersichtlichkeit sollte die Durchsetzung des Parkverbotes bis zum Beginn des geraden Abschnittes der Anton-Bruckner-Allee ein kurzfristiges Minimalziel sein. Als Angebot für Nutzer der Sportangebote BSV AOK (auch als Überlauf für die angespannte Parksituation im Quartier Könneritzstraße) werden die Parkmöglichkeiten im Oval der Anton-Bruckner-Allee nicht in Frage gestellt (vgl. 3.1.5.1 Teileinziehung von Anton-Bruckner-Allee und Max-Reger-Allee). Dezember 2016 47 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.1.5 Regelungsbedarfe 3.1.5.1 Teileinziehung von Anton-Bruckner-Allee und Max-Reger-Allee Anton-Bruckner-Allee und Max-Reger-Allee befinden sich als gewidmete Straßen in Verantwortung des Verkehrs- und Tiefbauamtes (VTA) der Stadt Leipzig. Unter dem Stichwort "Autofreier ClaraZetkin-Park" wurde insbesondere auf den Konflikt zwischen der Lage der Alleen im Landschafts- und Europäischen Vogelschutzgebiet, der Bedeutung als innerstädtischer Naherholungsraum und wichtige Radverkehrsverbindung einerseits und der Nutzung der beiden Straßen als Stellplätze und für den Umleitungsverkehr andererseits hingewiesen. Für die Anton-Bruckner-Allee wird eine Teileinziehung gemäß § 8 Abs. I Satz 2 notwendig, da in diesem Fall eine Beschränkung der Benutzungsarten erfolgen soll, die PKW-Verkehr ausschließt (Geh-/Radweg). Die Max-Reger-Allee wird von Rennbahnweg bis Ferdinand-Lasalle-Straße von einer Ortsstraße zu einem beschränkt öffentlichen Weg umgestuft und ebenfalls teileingezogen, da auch hier die Benutzungsarten eingeschränkt werden sollen (Geh-/Radweg). Damit sollen die Anton-Bruckner-Allee (zwischen Kreisverkehr Herzliyaplatz im Osten und Rondell/Oval am BSV AOK im Westen) sowie die Max-Reger-Allee (zwischen Einmündung FerdinandLassalle-Straße und Vorplatz an der Rennbahn) künftig Fußgängern, Radfahrern, Skatern und anderen nicht motorisierten Nutzern vorbehalten sein. Weiterhin zulässig sind das Befahren durch Anlieferungs-, Müll-, Pflege- und Rettungsfahrzeuge sowie die gebührenpflichtige Sondernutzung der Wegeflächen auf Antrag. Straßenbaulast und Instandhaltung der Verkehrsflächen, die als Fachliegenschaft durch eine hohe Bedeutung für das Leipziger Radverkehrsnetz gekennzeichnet sind, verbleiben beim Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig. Im Zuge detaillierender Planungen ist die exakte Abgrenzung der Teileinziehung zu klären – nicht eingezogen werden sollen folgende Straßenabschnitte: ! ! Max-Reger-Allee: ! nördliches Ende / Übergang zur Ferdinand-Lasalle-Straße – Begründung: vorhandene PKW-Stellplätze im Anschlussbereich beider Straßen sollen erhalten bleiben, ! südliches Ende / Übergang zum Vorplatz Rennbahnweg – Begründung: die Erreichbarkeit und begrenzte, funktionsgebundene Stellplatzanzahl für den Bootsanleger (Einsatzstelle für Kanus) sowie die Wasserentnahmestelle der Feuerwehr sollen gewährleistet bleiben, Anton-Bruckner-Allee: ! 48 von 115 westliches Ende / Rondell/Oval am BSV AOK – Begründung: vorhandener verkehrsberuhigter Bereich mit öffentlichen Stellplätzen soll weiterhin für die Nutzer der BSV AOK (auch als Überlauf für die angespannte Parksituation im Quartier Könneritzstraße) erhalten bleiben. Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Konzeptplan: Teileinziehung von Anton-Bruckner-Alle und Max-Reger-Allee Dezember 2016 49 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.1.5.2 Regelung der Einfahrtsmöglichkeiten zum Freiraum Neben dem generell notwendigen Zugang für Müll-, Pflege- und Rettungsfahrzeuge bestehen Einfahrtsmöglichkeiten Dritter insbesondere für die im Clara-Zetkin-Park ansässigen Pächter der Erbbaurechtsgrundstücke und deren Anlieferung. Die Modalitäten dafür sind über die bestehenden Erbbaurechtsverträge geregelt und sehen insgesamt drei Zu- und Ausfahrten zum Park im Sinne von Stichwegen vor: ! für die Gastronomie am Musikpavillon: Zufahrt vom Kreisverkehr Herzliyaplatz über die AntonBruckner-Allee – und zurück, ! für Parkbühne, Parkgaststätte / Glashaus und Pavillon Spielplatz am Rennbahnweg: Einfahrt über die Karl-Tauchnitz-Straße und den südöstlichen "Schnellen Weg" – und zurück, ! für das Objekt BSV AOK: über den verkehrsberuhigter Bereich des Rondell/Oval der westlichen Anton-Bruckner-Allee und einen Parkweg-Abschnitt – und zurück. Darüber hinaus ist eine generelle Zufahrtsmöglichkeit für den Anglerverband Leipzig e.V. als Pächter der Gewässer Inselteich, Bassin Anton-Bruckner-Allee und Johannaparkteich gewährleistet. Genehmigungen zum Befahren über den Kreisverkehr Herzliyaplatz und die Anton-Bruckner-Allee bzw. aus der Karl-Tauchnitz-Straße müssen jeweils beantragt werden. Die Zufahrtmöglichkeiten und Aufstellflächen für mobile Versorgung (Angebote per Rad oder andere Sonderfahrzeuge) sollen auf drei Standorte konzentriert werden: ! die stark frequentierten Flächen der Sachsenbrücke sowie den direkt östlich anschließenden Abschnitt der Anton-Bruckner-Allee (einschl. ausgebauter Fußwegbereiche) – die Ein- und Ausfahrt erfolgt über die Ferdinand-Lasalle-Straße und den nördlichen Abschnitt der MaxReger-Allee, ! einen Bereich östlich des Rennbahnsteges in der Nähe zur Rennbahn und zum Bootsverleih – die Zufahrt erfolgt über den Rennbahnweg (ohne Inanspruchnahme parkinternen Wege) sowie ! einen südlichen Eingangsbereich zum Johannapark an der Karl-Tauchnitz-Straße, gegenüber der Einmündung der Ferdinand-Rhode-Straße – die Ein- und Ausfahrt erfolgt über den ersten Abschnitt des Nord-Süd-Querweges. Die Einfahrtsmöglichkeiten im Rahmen von Veranstaltungen und anderen zu beantragenden Sondernutzungen sind als Einzelfallentscheidungen im Antragsverfahren zu betrachten. Zur Sicherung der Zufahrten zum Clara-Zetkin-Park und Johannapark gegen unbefugtes Einfahren dient eine eindeutige Regelung mit ortsfesten und umlegbaren Pollern. Insbesondere dort, wo parkinterne Wege aus Asphalt an den öffentlichen Straßenraum anschließen und ein fehlender Materialwechsel keine klare Trennung zwischen öffentlich befahrbaren und nicht befahrbaren Flächen markiert, ist eine physische Abgrenzung notwendig. Standorte und Gestaltung von Pollern sollen im gesamten Freiraum auf ihre Wirksamkeit und mögliches Gefahrenpotenzial überprüft werden. Für die Regelung der Einfahrtsmöglichkeiten im Park unverzichtbare Poller sollen durch eine auffällige Farbgebung (z.B. farbige Reflektorstreifen) gekennzeichnet werden. 50 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Die Verwendung einer hellen Abstreuung auf parkinternen Asphaltwegen kann die Abgrenzung zum öffentlichen Straßenraum unterstützen. Konzeptplan: Anlieferung / Zulässigkeit von Fahrverkehr durch Dritte, Pollerregelung / Parkstellflächen Dezember 2016 51 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.1.5.3 Anpassungen der vorhandenen Stellplätze Im Zuge der Teileinziehung der Max-Reger-Allee werden auch die hier derzeit vorhandenen Stellplätze zurückgenommen (vgl. 3.1.5.1 Teileinziehung Anton-Bruckner-Allee und Max-Reger-Allee). Die Erreichbarkeit des Bootsanlegers für Fahrzeuge sowie eine eingeschränkte Anzahl von Stellplätzen im Anschlussbereich von Rennbahnweg und Max-Reger-Allee soll jedoch erhalten bleiben. Auf der Innenstadtseite des Clara-Zetkin-Parkes und Johannaparkes bestimmen häufig PKWStellplätze die Ränder des Freiraums. Geringfügige Anpassungen der vorhandenen Stellplätze können zur Verbesserung der Erreichbarkeit und Nutzungsqualität des Freiraumes beitragen. Vorgeschlagen werden: ! die Rücknahme vorhandener Stellplätze am Rennbahnweg (zwischen Abzweig Rennbahnweg / Karl-Tauchnitz-Straße und Abzweig des südöstlichen „Schnellen Weges“) zur Verbesserung der Zugangssituation am südöstlichen Parkeingang des Clara-Zetkin-Parkes und zur Stärkung des südöstlichen „Schnellen Weges“, ! die Rücknahme einiger weiterer Stellplätze an der Karl-Tauchnitz-Straße (gegenüber den Einmündungen der Grassistraße sowie der Ferdinand-Rhode-Straße) zur Verbesserung der Zugangssituationen zum Johannapark aus Richtung Musikviertel (vgl. 3.1.6.1 Zusätzliche Querungen Karl-Tauchnitz-Straße). 52 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.1.6 Verbesserung der Erreichbarkeit des Clara-Zetkin-Parkes und Johannaparkes 3.1.6.1 Zusätzliche Querungen Karl-Tauchnitz-Straße Auf einer Strecke von mehr als einem Kilometer bildet die Karl-Tauchnitz-Straße die südliche Grenze des Johannaparkes sowie die östliche Grenze des Clara-Zetkin-Parkes. Zahlreiche Quartiersstraßen sind Zubringer für den Fuß- und Radverkehr aus dem Musikviertel sowie der Südvorstadt und angrenzender Stadtteile. Während im Abschnitt Clara-Zetkin-Park an jeder einmündenden Nebenstraße eine Querungshilfe über die Karl-Tauchnitz-Straße besteht, sind im Abschnitt Johannapark bislang keine Überwege vorhanden. Die Einrichtung sicherer barrierefreier Querungshilfen an den Einmündungen der Grassistraße sowie der Ferdinand-Rhode-Straße soll daher Bestandteil der laufenden Entwurfsplanung für Ausbau und Sanierung der Karl-Tauchnitz-Straße im Abschnitt Johannapark werden. 3.1.6.2 Ergänzung ÖPNV Derzeit ist eine Erreichbarkeit des Clara-Zetkin-Parkes und Johannaparkes "vom Bus in den Park" bzw. "von der Tram in den Park" von der Innenstadtseite aus nicht gegeben. Am westlichen Teil des Clara-Zetkin-Parkes (westlich des Elsterflutbeckens) liegt die Tram-Haltestelle Klingerweg direkt am Freiraum an. Im Umfeld des östlichen Clara-Zetkin-Parkes und des Johannaparkes verkehren die Bus- und Tramlinien der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH in der Käthe-Kollwitz-Straße und Ferdinand-Rhode-Straße und damit in einer Entfernung von ca. 200 Metern von den Grenzen des Freiraumes. Der Bedeutung des Freiraumes für die Stadt Leipzig und der großen Zahl der Besucher soll mit der Einrichtung einer direkten Anbindung des Freiraumes an den Öffentlichen Personennahverkehr Rechnung getragen werden. Denkbar ist die Einrichtung einer Haltestelle "Clara-Zetkin-Park“ der Bus-Linie 89. Dafür könnte die Streckenführung der Linie in beiden Fahrtrichtungen durch die Telemannstraße verlegt und beide Richtungshaltestellen in der Telemannstraße / Ecke Karl-Tauchnitz-Straße eingeordnet werden. Bei einer tiefergehenden Prüfung der Rahmenbedingungen dieser Lösung ist insbesondere auf das für Busse problematische Linksabbiegen aus der Telemannstraße in die Karl-Tauchnitz-Straße in Fahrtrichtung Connewitz einzugehen: ! Aus Sicht der Verkehrssicherheit problematisch ist die Lage der Einmündung hinter einer Kurve: die Fahrzeuge im Querverkehr kommen vglw. schnell aus Richtung Wundtstraße, die Sichtmöglichkeiten sind äußerst eingeschränkt. ! Aus Sicht des Netzbetriebs ist beim Ausfahren der Busse aus der Telemannstraße auf die Karl-Tauchnitz-Straße mit erheblichen Verlustzeiten zu rechnen, da dem (in der Hauptverkehrszeit praktisch ununterbrochenen) Kfz-Strom aus beiden Richtung Vorrang zu gewähren Dezember 2016 53 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark ist. (Bei Einführung der Linie 89 im Jahre 1999 wurde aus diesen Gründen unter mehreren untersuchten Varianten der heutige Linienweg Ferdinand-Rhode-Straße > Wundtstraße gewählt.) Aktuell wird deshalb auch keine Möglichkeit zur Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle gesehen. In wie weit im Zuge der Errichtung des Gymnasiums an der Telemann-Straße eine Anpassung erforderlich ist, kann erst nach der Inbetriebnahme überprüft werden. Der Vorschlag der Einrichtung einer zusätzlichen Straßenbahn-Haltestelle der LVB in der KätheKollwitz-Straße - Höhe Moschelesstraße wird gegenwärtig - wegen der Nähe der Haltestellen Klingerweg und Marschnerstraße und aufgrund des sehr großen Umfang eines (wünschenswerten) behindertengerechten Ausbaus - als nicht gerechtfertigt eingeschätzt. Beide Themen – eine Haltestelle "Clara-Zetkin-Park“ der Bus-Linie 89 sowie eine zusätzlichen Straßenbahn-Haltestelle in der Käthe-Kollwitz-Straße - werden als Prüfaufträge aus dem Beteiligungsverfahren in die beabsichtigte Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der Stadt Leipzig eingebracht. 54 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.1.7 Objektbuch Wegesystem Als Handlungsgrundlage für die angestrebte mittel- bis langfristige Umsetzung aller notwendiger Maßnahmen am Wegesystem waren die erarbeiteten konzeptionellen Ansätze (ebenso wie die in den älteren Denkmalpflegerischen Konzeptionen erarbeiteten Entwicklungsziele) in ein Objektbuch zu überführen. Im Sinne einer Vorplanung (anteilig, bezogen auf das Leistungsbild ‚Objektplanung’ – Leistungsphase 2, HOAI) erfolgte dafür die systematische Erfassung der Bau- und Instandhaltungsaufgaben am Wegesystem einschließlich Kostenschätzung. Erarbeitet wurden dafür: ! die Abgrenzung von sachlich-räumlich einheitlichen Einzelmaßnahmen im Bezug auf das Wegesystem – für das gesamte Gebiet von Clara-Zetkin-Park und Johannapark, ! die Zuordnung der Maßnahmen zur Zuständigkeit der Fachämter VTA und ASG, ! die Entwicklung eines standardisierten Erfassungsbogens für alle Einzelmaßnahmen am Wegesystem (einschl. automatischer Berechnungsfunktion), ! die Entwicklung eines Kostenansatzes gemeinsam mit dem ASG, SG Objektplanung, ! eine überschlägige Massenermittlung für jede Einzelmaßnahme (einschl. einer pauschalierten Erfassung von Ausstattungselementen und Strauchpflanzungen) und damit ! eine überschlägige Kostenermittlung für jede Einzelmaßnahme. Die Abgrenzung der Einzelmaßnahmen und die Kostenermittlung erfolgte in vier Gruppen: den drei großen Teilbereichen des Freiraumes (Johannapark, Clara-Zetkin-Park - westlich des Elsterflutbeckens, Clara-Zetkin-Park - östlich des Elsterflutbeckens) sowie mit Bezug auf die Maßnahmen, die in die Zuständigkeit des Verkehrs- und Tiefbauamtes der Stadt Leipzig VTA fallen. Im Kostenansatz erfasst sind Baustelleneinrichtung, Rückbau und Neubau von Wegeflächen sowie über einen pauschalen Ansatz die Ausstattungselemente Bänke, Papierkörbe, Fahrradbügel, Poller (ggf. sonstige Einbauten) und anliegende Strauchflächen. Aufgrund der Bearbeitung des Teilkonzeptes Wege und Verkehr bis zur Ebene ‚Objektbuch’, ist es möglich, den Investitionsbedarf für das Wegesystem bereits zu benennen und in einen Gesamtkostenplan für die Sanierung von Clara-Zetkin-Park und Johannapark aufzunehmen (vgl. Kap. 5). Das Objektbuch Wege liegt als separates Dokument im Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Planung und Bau vor. Dezember 2016 55 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.2 Teilkonzept Anlagenbestandteile Innerhalb des Clara-Zetkin-Parkes und Johannaparkes sind in sich geschlossene Anlagenbestandteile baulicher Art, mit besonderer Ausgestaltung oder intensiver Bepflanzung vorhanden, die den Charakter des Freiraumes mitbestimmen und prägende Nutzungsmöglichkeiten bieten. Anlagenbestandteile in diesem Sinne sind Sondergärten und Schmuckpflanzungen, bauliche und wasserbauliche Anlagen, Gebäude, Brücken und Spielplätze. Um die Erhaltung des Kulturdenkmals Clara-Zetkin-Park und Johannapark im Gesamtzusammenhang sicherzustellen, ist die übergeordnete vorliegende Denkmalpflegerische Konzeption für alle relevanten Teilbereiche (einschl. der Erbbaurechtsgrundstücke) im Detail fortzuschreiben. Diese durch die jeweiligen Verfügungsberechtigten zu erstellenden Denkmalpflegerischen Teilzielstellungen bilden die notwendige Grundlage für die denkmalrechtliche Bewertung von Vorhaben und für die Sanierung oder mit baulichen bzw. Nutzungsänderungen verbundene Weiterentwicklung von Teilbereichen des Freiraumes. Alle Anlagenbestandteile sollten in Objektbüchern (vgl. Kap. 3.1.7 Objektbuch Wege) in ihrer Substanz erfasst und bewertet werden. Diese Erfassung ist nicht zuletzt auch eine Vorarbeit für die Aufstellung eines digitalen Grünflächeninformationssystems (GRIS), das in der Zukunft eine Grundlage für die Planung und Steuerung der notwendigen Sanierungs- und Instandhaltungsaufgaben im Rahmen eines effektiven Parkmanagements darstellt. Auf einige Kategorien von Anlagenbestandteilen wird in den folgenden Abschnitten detaillierter eingegangen. 3.2.1 Sondergärten und Schmuckpflanzungen 3.2.1.1 Bestandseinschätzung Als Sondergärten und Schmuckpflanzungen werden im Clara-Zetkin-Park die Dahlienterrasse, der Staudengarten (auch "Lesegarten" genannt) sowie die Parterreflächen beidseits des Bassins an der Anton-Bruckner-Allee ("Brahmsplatz" und "Franz-Schubert-Platz") verstanden. Im Johannapark befinden sich Schmuckpflanzungen auf der Grabstätte Seyfferth an der Lutherkirche und auf der Vorfläche am Clara-Zetkin-Denkmal. Am erhöht liegenden Sitzplatz an der großen Johannapark-Wiese sowie am Seyfferth-Denkmal sind die ursprünglich vorhandenen Schmuckpflanzungen in den vergangenen Jahren durch mangelnde Akzeptanz wiederholt verloren gegangen, sodass die Nachpflanzung und Pflege ausgesetzt wurde. 3.2.1.2 Entwicklungsziele / Konzeptionelle Aussagen Die bestehenden Sondergärten und Schmuckpflanzungen sollen erhalten und nach den Vorgaben vorhandener oder zu erstellender Denkmalpflegerischer Teilzielstellungen saniert werden. Neben der Sicherung der historischen Substanz steht hier vor allem die Erhöhung bzw. Wiederherstellung der Anziehungskraft und Aufenthaltsqualität dieser Bereiche im Vordergrund. Der Staudengarten wurde 2015 saniert. 56 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.2.2 Bauliche Anlagen 3.2.2.1 Bestandseinschätzung Als bauliche Anlagen sind im Clara-Zetkin-Park insbesondere die Terrassenanlagen am Inselteich und die historischen Uferanlagen am Bassin Anton-Bruckner-Allee (Balustraden, Treppenanlagen mit Vasenschmuck) anzuführen. Darüber hinaus existieren verschiedene kleinere Mauerwerke – beispielsweise am südöstl. Parkeingang des Clara-Zetkin-Parkes am Rennbahnweg. Im Johannapark sind die Geländer der Ein- und Auslaufbauwerke des Johannaparkteiches als bauliche Anlagen vorhanden. An den baulichen Anlagen ist zum Teil erheblicher Sanierungsbedarf festzustellen, deutlich zeigen sich Nutzungs- und Altersschäden, durch entstandene Gefahrenquellen ist die Verkehrssicherheit nur noch eingeschränkt gegeben. Durch das Fehlen erheblicher Teile der historischen Uferanlagen am Bassin Anton-Bruckner-Allee sind die Nutzungs- und Aufenthaltsqualität, insbesondere aber auch die Wahrnehmung des allgemeinen Erhaltungszustands des Freiraumes derzeit stark beeinträchtigt. Die Große Inselteichterrasse musste aufgrund der nicht mehr nachweisbaren Standsicherheit des Geländers am Stützmauerwerk und ihres allgemein schlechten Erhaltungszustands zunächst provisorisch gesperrt werden und steht nach einer umfangreichen Sanierung 2015 bis 2016 wieder zur Nutzung zur Verfügung. 3.2.2.2 Entwicklungsziele / Planungskonzept Grundsätzliche Ziele sind die Erhaltung und Wiederherstellung der historischen Situationen, wie in der Denkmalpflegerischen Konzeption vorgesehen. Dafür waren und sind – insbesondere für die baulichen Anlagen am Inselteich und am Bassin AntonBruckner-Allee – grundhafte und zum Teil umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, die detaillierender Objektplanungen bedürfen. Nach der Sanierung der Großen Inselteichterrasse 2015 bis 2016 soll im Anschluss an die wasserwirtschaftlichen Sanierung des Inselteiches die Sanierung der Kleinen Inselteichterrasse folgen. Die Grundlage für die denkmalrechtliche Bewertung der Sanierungsmaßnahmen bilden Denkmalpflegerische Teilzielstellungen für die einzelnen Anlagebestandteile (vgl. unter 3.2 Teilkonzept Anlagenbestandteile). Wo bauliche und wasserbauliche Anlagen eine gestalterisch-funktionale Einheit bilden, sind die Maßnahmen aus beiden Teilkonzepten planerisch und haushaltstechnisch zu koordinieren. Zur Abgrenzung der Schnittstelle zwischen baulicher und wasserbaulicher Anlage werden die „Bauteile, die gestalterisch wichtig sind, jedoch keine wasserbautechnische Funktion übernehmen“, den baulichen Anlagen zugeordnet. Alle Maßnahmen, die dem Erhalt der Gewässer und deren Wasserqualität dienen, werden den wasserbaulichen Anlagen zugeordnet (vgl. 3.2.3 Wasserbauliche Anlagen). Dezember 2016 57 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.2.3 Wasserbauliche Anlagen (einschließlich deren Zu- und Ableitungen sowie Brunnen) 3.2.3.1 Bestandseinschätzung Gewässer II. Ordnung, die im Eigentum der Stadt Leipzig stehen, sind im Johannapark der Johannaparkteich und im Clara-Zetkin-Park der Inselteich sowie das Bassin an der Anton-BrucknerAllee. Alle 3 Standgewässer werden als Angelgewässer und zur fischereilichen Bewirtschaftung über einen Fischereipachtvertrag durch den Anglerverband Leipzig e.V. (AVL) genutzt. Sie sind Bestandteil der historischen Parkanlagen und befinden sich im LSG "Leipziger Auenwald". Sie unterliegen einem hohen Nutzungsdruck, insbesondere durch Müll- und Abfalleinträge, durch Schlittschuhlaufen im Winter sowie durch unzulässiges Füttern der Wasservögel (Allgemeinverfügung Stadt Leipzig zum Fütterungsverbot an Standgewässern, 2010/2014) – mit der Folge erhöhter Nährstoffeinträgen und erheblicher Beeinträchtigung der Wasserqualität. Das den Clara-Zetkin-Park teilende Elsterflutbett ist als Gewässer I. Ordnung in Eigentum und Zuständigkeit des Freistaates Sachsen, Landestalsperrenverwaltung. Hierzu werden keine weiteren Aussagen getroffen. Die Wasserqualität im Johannaparkteich ist durch Müll-, Unrat- und Laubeintrag belastet. Es hat sich eine ca. 0,5 m starke Sedimentschicht entwickelt. Jährlich im Frühjahr und in der niederschlagsarmen Sommerzeit kommt es zum Fischsterben durch Sauerstoffmangel. Diese Situation wurde mit dem Wegfall der Fontänenanlage im Jahre 2007 noch verschärft. Am Johannaparkteich werden regelmäßig (im Frühjahr und Herbst/Winter) Gewässerunterhaltungsmaßnahmen wie die Beräumung des Zuund Ablaufbauwerkes, der Wasserfläche und der Uferböschungen von Müll- und Unrat sowie Baumschnittmaßnahmen an Uferbäumen durchgeführt. Auch im Inselteich kam es aufgrund von Sedimentbelastung öfter zu Fischsterben, weiterhin bestand Sanierungsbedarf aufgrund des Zustandes der Terrassenanlagen. Die Entschlammung des Gewässers und die Sanierung der Großen Inselteichterrasse (vgl. 3.2.2 Bauliche Anlagen) konnten bereits 2015 bis 2016 umgesetzt werden, weitere Teilmaßnahmen folgen 2017. Das Bassin an der AntonBruckner-Allee wird demgegenüber in seinem wasserbaulichen Sanierungsbedarf als weniger akut eingeschätzt. Die wasserwirtschaftlichen Sanierungsplanungen sollen stets unter Beachtung der Denkmalpflegerischen Zielstellung und im Einvernehmen mit den Denkmalschutzbehörden erfolgen. Konflikte mit dem Denkmalschutz entstehen jedoch dadurch, dass für die vollumfängliche Umsetzung der denkmalpflegerischen Ziele (Wiederherstellung historischer Situationen) die wasserwirtschaftlichen Gewässersanierungskosten nicht ausreichend sind. Außerdem lässt sich an den Parkgewässern der Pflegeanspruch nach Erfordernis des Denkmalschutzes nicht mit den aus Naturschutzsicht zulässigen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen realisieren. 3.2.3.2 Entwicklungsziele / Planungskonzept Grundsätzlich sind die Gewässer in Clara-Zetkin-Park und Johannapark nicht für Wassersport, Veranstaltungsnutzungen etc. geeignet. Die eingeschränkte fischereiwirtschaftliche Betreuung durch einen Anglerverein soll weiterhin als einzige Nutzungsmöglichkeit erhalten bleiben. Besondere Nutzungsintentionen für die Parkgewässer im Rahmen des Gemeingebrauchs nach Sächsischem Wassergesetz – durch Erholungssuchende oder durch Veranstaltungen – können unter 58 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Berücksichtigung der fischereilichen Bewirtschaftung der Pachtgewässer und ohne Beeinträchtigung der Wasserqualität nach Einzelfallprüfung in Ausnahmefällen zulässig werden. Handlungsbedarf aus wasserwirtschaftlicher Sicht für alle 3 Standgewässer besteht zur Sedimentberäumung, zur Sicherung der Wasserqualität, zur Sicherung des Wasseraustausches und des Wasserstandes durch funktionstüchtige, betriebsbereite und leistungsfähige wassertechnische Anlagen, wie Brunnen, Fontänen und weitere Bauwerke zur Wasserumwälzung. Die Erneuerung / Instandsetzung dieser wassertechnischen Anlagen sind bei der wasserwirtschaftlichen Sanierung stets zu berücksichtigen, ebenso die Funktionstüchtigkeit der Zu- und Ablaufbauwerke. Für eine aktuelle Übersicht über Lage und Zustand der in Betrieb befindlichen Leitungsbestände sowie (Tief-)Brunnen zur Speisung von Gewässern bzw. für Gießwasser sind diese in ein Kataster bzw. Objektbuch zu überführen. Die Gewässer im Clara-Zetkin-Park und Johannapark sind künstlich geschaffene wasserbauliche Anlagen, die als historische Elemente den Charakter des Freiraumes prägen, gleichwohl aber auch wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen im Auwaldbereich bieten. Um Erfordernissen des Denkmalschutzes und des Naturschutzes gleichermaßen Rechnung zu tragen, sind im Rahmen eines Pflegekonzeptes (vgl. 3.6.3.3 Pflegekonzept) abgestufte Pflegemaßnahmen zu erarbeiten, die Möglichkeiten zur Erhaltung bzw. Schaffung von Habitatstrukturen (Röhricht, Staudensaum, bewegte Uferkante etc.) an Gewässerrändern integrieren. Als Grundlagen dafür sind die naturschutzfachliche Relevanz vorhandener Strukturen zu analysieren und konzeptionelle Aussagen zu Vorrangbereichen (vgl. Kap. 3.5.1 Vorrangbereiche) anzuwenden bzw. fortzuschreiben. Nach der 2016 durchgeführten Entschlammung des Gewässers und der Instandsetzung des Auslaufbauwerkes – einschl. zugehöriger Ableitungen soll – die wasserwirtschaftliche Sanierung des Inselteiches im Clara-Zetkin-Park 2017 mit der Instandsetzung der Uferböschungen von Teich und Insel – einschl. Wiederherstellung der historischen Uferlinie – fortgesetzt werden. Voraussetzung für diese Arbeiten ist jeweils die Absenkung des Wasserspiegels des Teiches bzw. dessen Teilentleerung. Bei Maßnahmen zur Aktivierung des Johannaparkteiches sind die Entschlammung, Böschungsinstandsetzung, der Einbau einer neuen Fontänenanlage nach historischem Vorbild sowie die Sicherung der Bewässerung zu integrieren. Für diese umfassende Sanierung sind Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 400.000 € erforderlich. Da am Bassin an der Anton-Bruckner-Allee der Sanierungsbedarf als weniger akut eingeschätzt wird, sind Maßnahmen erst nach dem Jahr 2020 vorgesehen. Wo wasserbauliche und bauliche Anlagen eine gestalterische und funktionale Einheit bilden (z.B. bei den historischen Uferanlagen am Bassin Anton-Bruckner-Allee), ist eine Koordination der Sanierungsmaßnahmen planerisch und haushaltstechnisch notwendig. Die „Bauteile, die gestalterisch wichtig sind, jedoch keine wasserbautechnische Funktion übernehmen“, sind dabei als bauliche Anlagen zu betrachten. Alle Maßnahmen, die den Erhalt der Gewässer und deren Wasserqualität dienen, werden den wasserbaulichen Anlagen zugeordnet (vgl. 3.2.2 Bauliche Anlagen). Dezember 2016 59 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.2.4 Gebäude 3.2.4.1 Bestandseinschätzung Im Clara-Zetkin-Park sind der Gerhardsche Pavillon und das Schachzentrum Anton-Bruckner-Allee im Eigentum der Stadt Leipzig. Mit dem Pavillon im Johannapark ist ein weiteres Objekt vorhanden, das sich in Verantwortlichkeit der Stadt Leipzig befindet. Der Meisterbereich des Eigenbetriebes Stadtreinigung am Rennbahnweg im Clara-Zetkin-Park ist Eigentum der Stadt - die bauliche Instandhaltung obliegt dem Eigenbetrieb Stadtreinigung SRL. Der historische Musikpavillon am Richard-Strauß-Platz einschl. der neuzeitlichen Gastronomiebauten, das Restaurant „Glashaus“ (auch "Parkgaststätte" genannt), der Kiosk am Spielplatz Rennbahnweg, und die Vereinsanlage des BSV AOK Leipzig – alle im Clara-Zetkin-Park – werden nicht von der Stadt Leipzig unterhalten. Diese Objekte liegen über Erbbaurechtsverträge in Verantwortlichkeit Dritter. Seitens der Stadt besteht ein Interesse zur Weiterbewirtschaftung und Sanierung des Objektes der Parkbühne durch den bisherigen Pächter, der regelmäßig Veranstaltungen auf dem Pachtobjekt durchführt und daraus für die Instandhaltung notwendige finanzielle Mittel erwirtschaften kann. 2016 konnte der bislang bestehende Pachtvertrag ebenfalls durch einen Erbbaurechtsvertrag ersetzt werden. Gerhardscher Pavillon Der Pavillon wurde bis 2012 mit einem Kostenaufwand von 130.000 € komplett restauriert. Es erfolgte die Reparatur des Daches (Kupfer-Dach), der Deckenmalerei, der Tragkonstruktion, der Fachwerke, des Fußbodens und der Fassade sowie die Einordnung von acht Bodenstrahlern. Schachzentrum Das Objekt wird auf Grundlage eines Pachtvertrages aus dem Jahr 2016 durch den Verein Schachzentrum Clara-Zetkin-Park e.V. bewirtschaftet. Die Nutzung des Objektes erfolgt von April bis September. Die bauliche Instandhaltung des Gebäudes trägt gemäß Mietvertrag die Stadt Leipzig maximal bis zur Höhe der Mieteinnahmen abzüglich sonstiger Abgaben für das Mietobjekt. Schäden an Fenster und Türscheiben (Glasbruch) sind auf Kosten des Mieters zu beseitigen. Am Objekt treten regelmäßig Schäden durch Graffiti auf. Pavillon im Johannapark Der Pavillon im Johannapark wurde und wird regelmäßig durch Vandalismus beschädigt. Es sind daher laufend Reinigungs-, Maler- und andere kleinere Reparaturarbeiten durch das ASG notwendig. Aufgrund der Erfahrungen im Bereich des Clara-Zetkin-Parkes und Johannaparkes ist auch weiterhin mit Vandalismus (Graffiti, Sachbeschädigung, Diebstahl) an den Objekten zu rechnen. Das neue Kupfer-Dach des Gerhardschen Pavillons ist dabei besonders diebstahlgefährdet. Die Bestreifung der Parkanlagen im Rahmen der regulären Möglichkeiten von Stadtordnungsdienst und Polizei sowie die umgehende Entfernung von Graffiti durch das Ordnungsamt ist vereinbart. 60 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.2.4.2 Entwicklungsziele / Konzeptionelle Aussagen Grundsätzlich sollen alle bestehenden Gebäude im Clara-Zetkin-Park und Johannapark dauerhaft erhalten bleiben und nach baulich-technischem Erfordernis saniert und unterhalten werden. Die Stadt Leipzig nutzt dafür das Erbbaurechtsmodell, mit dem die Pächter der Gebäude an den Kosten für deren Instandhaltung ganz oder teilweise beteiligt sind. Übergeordnetes Ziel ist die Erhaltung bzw. Herstellung eines stabilen und attraktiven Erscheinungsbildes aller Gebäude im Clara-Zetkin-Park und Johannapark, die einen nicht unerheblichen Beitrag zu einem allgemein intakten und qualitätvollen Eindruck des Freiraumes leisten. Am Schachzentrum konnten in den letzten Jahren nur Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Es ist in den nächsten Jahren mit fortschreitenden Schäden an Dach und Bausubstanz zu rechnen. Die notwendigen Reparaturen sollen durchgeführt werden. Die Kosten können mit ca. 2.000,- €/Jahr abgeschätzt werden. Der Pavillon im Johannapark ist wichtig für das Erscheinungsbild der Anlage und muss in den kommenden Jahren weiter instand gehalten werden. Dazu sind Kosten von ca. 500,- € pro Jahr abschätzbar. Die Bausubstanz des Pavillons ist solide und es sind in den nächsten Jahren keine grundlegenden Reparaturen an Dach- oder Tragkonstruktion zu erwarten. Mittel- und langfristig wiederkehrender Reparatur- und Instandhaltungsbedarf an Gebäuden in Verantwortung der Stadt Leipzig ist im Rahmen eines Pflegekonzeptes (vgl. Kap. 3.6.3.3 Pflegekonzept) zu erfassen. Nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrages für die Parkbühne sind Erbbaurechtsverträge für weitere Objekte im Clara-Zetkin-Park und Johannapark nicht vorgesehen. Dezember 2016 61 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.2.5 Brücken 3.2.5.1 Bestandseinschätzung Im Bereich von Clara-Zetkin-Park und Johannapark werden von der Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, die in der Tabelle aufgeführten Brücken mit folgenden Eigenschaften unterhalten: Brücke Baujahr grundhafte Erneuerung Gesamt Stützw. Breite Fläche Traglast BZN 51 24 1220 16 t/16 t 3,4 Sachsenbrücke 1929 Rennbahnsteg 1928 1975/2011 64,2 5 321 Fußgänger 2,8 Johannapark 1 ca. 1899 2005 13,7 2,3 31,6 Fußgänger (4,0) 2,9 Johannapark 2 unbekannt 2005 12,5 2,3 28,8 Fußgänger 3,7 (BZN Bauzustandsnote, möglich: 1 (sehr gut) bis 4 (Sperrung erforderlich) Durch das Verkehrs- und Tiefbauamt werden die Nutzbarkeit der Brücken gewährleistet und notwendige Sanierungen bedarfsgerecht veranlasst. Sachsenbrücke Die Brücke ist eine dreifeldrige Stahlbetonbrücke, die entsprechend der Vorschriften zur Erbauungszeit mit sehr geringer Betondeckung gebaut wurde. Auch sind die Verankerungslängen der Stahlbewehrung aus heutiger Sicht zu kurz bemessen. Die konstruktive Ausbildung der Endquerträger und einige nicht unwesentliche Details runden die baulichen Defizite ab. Die Dauerhaftigkeit ist erheblich eingeschränkt. Die Vouten im Auflagerbereich erinnern an sehr flache Gewölbebrücken, bringen damit eine optische Robustheit zum Ausdruck, die tatsächlich existiert. Anhand von Probebelastungen, meist vor 1990, an ähnlichen (benachbarten) Brücken ist diese Aussage mehrfach bestätigt worden. Außer einer Fahrbahnbelagsverbesserung, einer Bordregulierung und dem Umverlegen der Gehwegplatten sind keine wesentlichen Leistungen zur Instandhaltung in den letzten 20 Jahren erfolgt. Der Bauzustand der Sachsenbrücke wird ohne Sanierung in den nächsten 8 bis 10 Jahren vermutlich einen Neubau erforderlich machen. Rennbahnsteg Die Brücke als genietete Stahlkonstruktion besitzt seit 1975 Holzbelagsbohlen. Durch den Wechsel von Stahlbetonhohldielen zum Holzbelag konnte zwar eine statische Entlastung erreicht werden, der Wartungs- und Reparaturaufwand wuchs damit jedoch erheblich. Ein kompletter Belagswechsel wurde im Durchschnitt nach 12 Jahren erforderlich. Die Stahlkonstruktion befindet sich in einem schlechten Bauzustand. Mit dem Belagswechsel 2002 konnten nur die unbedingt notwendigen Stahlbauarbei- 62 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept ten durch das Verkehrs- und Tiefbauamt realisiert werden (Erneuerung von Knotenblechen und Verband). Auch mit der 2011 notwendigen Sperrung infolge Belagsschäden konnten nur die nötigsten Arbeiten durchgeführt werden, die die Aufrechterhaltung des Verkehrsweges für die nächste Zeit gewährleisten. Spätestens vor dem neuen Belagswechsel muss die Entscheidung für oder gegen einen Neubau gefällt werden. Der Belag wurde im Jahre 2011 durch den Bauhof des VTA gewechselt. Brücken Johannaparkteich Die beiden den Park prägenden, jedoch völlig überalterten Holzbogenbrücken am Johannaparkteich erforderten zuletzt einen erhöhten Pflege- und Reparaturaufwand, der mit einer Sanierung 2005 nicht wesentlich reduziert werden konnte. Im Jahr 2010 sorgte eine vermorschte Querträgerverbindung für eine längere Sperrung. Bei der letzten Brückenprüfung sind weitere wesentliche Mängel am Tragsystem festgestellt worden, die zu beheben sind. Die Planungen für einen Ersatzneubau der stark abgängigen Brücken im Johannapark wurden 2014 durch das VTA – Abt. Brückenbau und -unterhaltung ausgelöst. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt 2015 bis 2017. Die Reststandzeit der übrigen Brücken ist nicht abschätzbar, die Unterhaltungskosten für diese Bauwerke steigen mit zunehmendem Alter. Aus diesem Grund kann ein Neubau in ca. 10 Jahren die ökonomischste Variante zur Gewährleistung des Bestandes sein. 3.2.5.2 Entwicklungsziele / Konzeptionelle Aussagen Vorrangige Ziele sind die Erhaltung der Funktionalität und Verkehrssicherheit sowie die Herstellung eines intakten Aussehens der Brückenbauwerke, die als wichtige Elemente den Freiraum prägen und zum allgemeinen Erscheinungsbild wesentlich beitragen. Die Übereinstimmung der Sanierungsmaßnahmen mit den Zielen der Denkmalpflege ist zu gewährleisten. Dezember 2016 63 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.2.6 Spielplätze 3.2.6.1 Bestandseinschätzung Im Clara-Zetkin-Park befinden sich drei Spielplätze: der große Familienspielplatz am Rennbahnweg, der Spielplatz an der Max-Reger-Allee sowie der Spiel- und Tobebereich am BSV AOK. Im Johannapark existiert einer der ältesten öffentlichen Spielplätze Leipzigs aus dem Jahr 1861, der im Sinne des Leitbildes für den Johannapark dem ruhigen Spiel vorbehalten ist. Die Gesamtbetrachtung zeigt eine große Vielfalt an Spielmöglichkeiten für alle Altersgruppen. Auf allen Spielplätzen herrscht ein hoher Nutzungsdruck, der Besuch der Spielplätze im Clara-ZetkinPark und Johannapark hat „Ausflugscharakter“ für Familien eines weiten Einzugsgebietes. Durch Abnutzung entsteht ein ständiger Sanierungsbedarf an den Geräten und Flächen der Spielplätze. Alle Spielplätze im Johannapark und Clara-Zetkin-Park wurden im Rahmen der Erfassung des Investitionsbedarfs von Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet 2008 untersucht. Im "Programm zur Instandhaltung und Entwicklung von Spielplätzen", das am 29.02.2012 in der Ratsversammlung (RBV 1148/12) beschlossen wurde, werden die Sanierungen der Spielplätze berücksichtigt. So wurden 2008 bis 2010 ca. 85.000 € zur Sanierung des Familienspielplatzes am Rennbahnweg investiert. Ebenso wurde der "Trimm-Dich-Parcour" auf dem Spielplatz am BSV AOK in dieser Zeit über Spendenmittel realisiert. 2012 wurde der Tobeplatz an der AOK sowie die Spielgeräte für rund 80.000 € erneuert. Ebenfalls im Rahmen des „Programms zur Instandhaltung und Entwicklung von Spielplätzen“ soll der Spielplatz im Johannapark in den nächsten Jahren saniert werden. Der Spielplatz an der Max-RegerAllee konnte 2015/16 saniert werden. 3.2.6.2 Entwicklungsziele / Konzeptionelle Aussagen Alle vorhandenen Anlagen sollen langfristig erhalten bleiben und in ihrer Nutzungs- und Aufenthaltsqualität gesichert werden. Im Vordergrund stehen die Herstellung der Verkehrssicherheit und Gewährleistung der Sicherheit auf den Spielplätzen. Alle Spielangebote sind regelmäßig hinsichtlich Sicherheit und Zustand der Geräte zu untersuchen, bei Bedarf müssen Geräte erneuert werden. Im Zuge dieser regelmäßig notwendigen Sanierungsmaßnahmen kann auch eine Anpassung an aktuelle Nutzungsansprüche erfolgen. Auf eine Erweiterung der vorhandenen Spielplätze und die Einordnung zusätzlicher Spielangebote soll jedoch aus denkmalschutzrechtlichen und Kapazitätsgründen verzichtet werden. Eine planerische Vertiefung ist hier nicht erforderlich, da im "Programm zur Instandhaltung und Entwicklung öffentlicher Spielplätze" (s.o.), auch die Sanierungen der Spielplätze im Clara-Zetkin-Park und Johannapark bereits berücksichtigt sind. 64 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.3 Teilkonzept Ausstattung 3.3.1 Sitzgelegenheiten 3.3.1.1 Bestandseinschätzung Der Bestand an Sitzgelegenheiten im Clara-Zetkin-Park und Johannapark stellt sich wie folgt dar: Gesamtzahl davon Johannapark 52 Stück 48 Stück historische Astbank 4 Stück Typ Leipzig I Clara-Zetkin-Park 232 Stück 201 Stück Holzbank Typ Leipzig II 31 Stück verschiedene Typen Wesentlichen Einfluss auf die Aufenthaltsqualität der Anlagen hat die Ausstattung mit Sitzgelegenheiten an geeigneter Stelle unter Berücksichtigung historischer Standorte entsprechend der denkmalpflegerischen Zielstellung. Dies ist aktuell gegeben, für die durchschnittliche „Alltagsnutzung“ weist der Freiraum eine in Summe ausreichende Ausstattung mit Sitzgelegenheiten auf. Insbesondere im historischen Freiraum des Johannaparkes ist die Einordnung von Bänken (ebenso von Fahrradständern) aus denkmalpflegerischer Sicht ausgereizt. 3.3.1.2 Entwicklungsziele / Konzeptionelle Aussagen Im Johannapark soll auch langfristig die historische Astbank als Sitzgelegenheit Verwendung finden. Im Clara-Zetkin-Park ist perspektivisch auf einen einheitlichen Banktyp mit Rücken- und Armlehne in schlichter, zeitgenössischer Formensprache und Materialität umzurüsten. Als Banktyp wurden Typ Leipzig I / Leipzig II festgelegt, der im Freiraum bereits größtenteils vorhanden sind. Hinzu kommen können Sonderformen mit abweichendem Aussehen und Materialität, die der Nutzung bzw. Gestaltung in ausgewählten Bereichen des Clara-Zetkin-Parkes (z.B. dem Spielplatz am Rennbahnweg oder den Terrassenanlagen am Inselteich etc.) besonders Rechnung tragen. Die Wiedererrichtung der historischen Rundbänke an Standorten im östlichen Clara-Zetkin-Park ist aus denkmalpflegerischer Sicht wünschenswert. Im Zuge der Erarbeitung von Objektplanungen und Denkmalpflegerischen Teilzielstellungen für Teilbereiche des Clara-Zetkin-Parkes ist die Einordnung von Sitzgelegenheiten an konkreten Standorten zu prüfen. Eine bedarfsgerechte Anpassung des Angebotes ist erforderlich, wo ein offensichtliches Überangebot besteht oder im Sinne eines barrierearmen Freiraumes lange Wegstrecken ohne Ausruhemöglichkeit vermieden werden sollen: Gegebenenfalls vorhandene Überangebote sind dabei abzubauen, an längeren Wegstrecken ohne Ausruhemöglichkeit sollen – nach Maßgabe des 'Leitfadens Barrierefreies Bauen' Sitzgelegenheiten für Menschen mit eingeschränkter Kondition in überschaubarem Abstand eingeordnet werden (vgl. Leitfaden Barrierefreies Bauen, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB, 2014). Dezember 2016 65 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.3.2 Müllbehälter 3.3.2.1 Bestandseinschätzung Im Clara-Zetkin-Park sind 67 Papierkörbe, davon 53 Plastikbehälter, eingeordnet. Im Johannapark befinden sich 21 Papierkörbe, allesamt Metallpapierkörbe Typ GBS P20, welche im November 2012 umgerüstet wurden. Die Leerung der Papierkörbe im Clara-Zetkin-Park erfolgt 4 mal, im Johannapark 3 bis 4 mal pro Woche. Saisonal werden durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig SRL nach Bedarf durchschnittlich 10 Sammelcontainer (Großbehälter - Fassungsvermögen: 1,1 m³) im Clara-Zetkin-Park und im Johannapark aufgestellt, um einer massiven Vermüllung entgegenzuwirken. Die Vermüllung, insbesondere in der Saison der Wiesennutzung, kann momentan nur über die Stellung zusätzlicher Großcontainer im unmittelbaren Nutzerumfeld reduziert werden. Auch diese Maßnahmen reichen nicht immer zur Vermeidung erheblicher Abfallablagerungen aus. Die saisonal aufgestellten Sammelcontainer werden 2 mal pro Woche geleert. Im Jahr 2012 wurden in den Großbehältern im Johannapark 133 m³, in den Behältern im ClaraZetkin-Park 230 m³ Müll erfasst. 3.3.2.2 Entwicklungsziele / Konzeptionelle Aussagen Perspektivisch ist die einheitliche Umrüstung mit stabilen und für Vögel und andere Tiere unzugänglichen Metallpapierkörben mit Deckel des Typ GBS P20 vorgesehen. Müllablagerungen insb. auf stark genutzten Wiesenbereichen in der Sommersaison sollen weiter reduziert werden. Eine weitere Ergänzung von Sammelcontainern ist aus gestalterischen Gründen jedoch nicht sinnvoll. Wünschenswert ist eine Lösung, bei der Sammelcontainer reduziert werden oder an gut erreichbaren Orten zwar aufgestellt werden, jedoch den Parkeindruck visuell nicht beeinträchtigen und nicht über ungeeignete (Fuß-/Rad-) Wege abgeholt werden müssen. Längerfristig soll auf das Aufstellen von Sondercontainern ganz verzichtet werden können. Zum Erreichen der vorgenannten Ziele müsste die Müllbeseitigung in der Saison durch zusätzliche Kräfte erfolgen – jedoch sind die zur Verfügung stehenden Kapazitäten eher rückläufig: mittelfristig ist davon auszugehen, dass keine geförderten Zusatzkräfte mehr zur Verfügung stehen. Die Sauberkeit ist demnach auch dann mit regulären Kapazitäten zu gewährleisten, wenn sich das Freizeitverhalten weiter in Richtung der offensiveren Nutzung öffentlicher Grünanlagen verändert. Vorgeschlagen wird daher, im Rahmen einer Kommunikationskampagne zur Wertschätzung der Parkanlagen, zum „Fairnessprinzip" und zur Notwendigkeit von „Spielregeln“ in der gemeinsamen Parknutzung auch die Thematik der Müllentstehung und eigenverantwortlichen -entsorgung intensiv zu bearbeiten (vgl. 3.6.2 Kommunikationskampagne). Darüber hinaus sollten im Rahmen eines optimierenden Entsorgungskonzeptes ein bedarfsorientierter, nach Stärke des Müllaufkommens differenzierter Ansatz und Vorschläge für alternative, im historischen Freiraum integrierbare stationäre und temporäre Sammeleinrichtungen entwickelt werden (vgl. 3.6.3.5 Optimierung der Abfallentsorgung). Nach der vollständigen Übertragung des Management und der Bewirtschaftung der Müllentsorgung an den EB SRL ab 2016 soll die Entsorgung des Mülls mittels neuer Software effektiver gesteuert werden. 66 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Zunächst erfolgt hier eine Evaluierung der Standorte der Sammeleinrichtungen, die in eine Optimierung des Angebotes von Papierkörben und Containern münden soll. Als erste Maßnahme ist 3 die Aufstellung orangefarbener 1,1-m -Müllcontainer an Hotspots im Clara-Zetkin-Park umgesetzt worden. Bei künftigen Objektplanungen im Clara-Zetkin-Park und Johannapark sind die Standorte stationärer und temporärer Sammeleinrichtungen anhand des Entsorgungskonzeptes zu überprüfen und nach Bedarf in Abstimmung mit dem ASG weiter anzupassen und zu optimieren. Dezember 2016 67 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.3.3 Beleuchtung 3.3.3.1 Bestandseinschätzung Der Johannapark und der Clara-Zetkin-Park sind umfangreich mit Beleuchtungsanlagen an Wegen ausgestattet (siehe Anlage: Digitale Stadtkarte - Auszug für Clara-Zetkin-Park und Johannapark mit Verortung von Ausstattungselementen und gastronomischen Angeboten). Neben den asphaltierten Straßenabschnitten der Anton-Bruckner- sowie Max-Reger-Allee sind in fast allen Bereichen der Anlagen Querungen auf beleuchteten Wegen möglich. Lediglich im Johannapark bestehen in Nord-Süd-Richtung Defizite. Die Stadtbeleuchtungsanlagen liegen in der Verantwortung des Verkehrs- und Tiefbauamtes VTA, Abt. Stadtbeleuchtung. In den Parkanlagen sind Mastaufsatzleuchten mit Natriumdampflampen und einer rotationssymmetrischen Lichtverteilung im Einsatz, die Lichtpunkthöhe liegt in der Regel bei 4,0 bis 5,0 Metern. Die eingesetzten Natriumdampf-Hochdrucklampen gehören zu den energiewirtschaftlichsten Leuchtmitteln in der Außenbeleuchtung. Zur Minimierung der Lichtverschmutzung weisen die eingesetzten Leuchten eine geschlossene Bauweise auf, die Lichtaustrittsflächen sind durch die Spiegellamellen überwiegend nach unten gerichtet. Insektenanflug wird durch den Einsatz der Natriumdampf-Hochdrucklampen vermindert, da Insekten gegenüber gelb-orangefarbenen und roten Spektralanteilen im Licht nahezu unempfindlich sind, das Licht von Natriumdampf-Hochdrucklampen diesen Tieren daher dunkler erscheint. Über das Wegenetz hinaus werden die Einzelobjekte Lutherkirche und Grabstein an der Lutherkirche, das Wilhelm-Seyfferth-Denkmal, die Brücken am Johannaparkteich, das Clara-Zetkin-Denkmal, der Pavillon im Johannapark sowie einige Bäume mit insgesamt 34 Strahlungsanlagen beleuchtet. Bei der Beleuchtung weiterer Objekte und Einzelbäume ist keine Erweiterung vorgesehen. Einzelne in der Vergangenheit vorhandene Anlagen zum punktuellen Anstrahlen von Bäumen sind (auch aus Kostengründen) bereits außer Betrieb genommen worden. 3.3.3.2 Entwicklungsziele / Konzeptionelle Aussagen Auf Grundlage der Vorgaben aus der gegenwärtigen Neufassung des Lichtkonzeptes und des Lichtmasterplans der Stadt Leipzig soll im Rahmen von Objektplanungen am Wegesystem eine Überprüfung der vorhandenen Beleuchtung im Clara-Zetkin-Park und Johannapark durch das ASG erfolgen. Bei der Abwägung zu einer bedarfsgerechten Beleuchtung von Hauptwegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer in den Dunkelstunden und der Ausweisung von sog. "Dunkelzonen" sind dabei im Sinne der Naturschutzziele und einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Clara-Zetkin-Parkes und Johannaparkes insbesondere die allgemeine Reduzierung der Lichtverschmutzung im Landschaftsschutzgebiet, die Senkung der Beeinträchtigung von Tierarten und ein sparsamer Energieverbrauch anzustreben. Ansätze für ein Netz wichtiger Wegeverbindungen, die für eine tages- und jahreszeitenunabhängige Nutzung in Frage kommen, sind im Teilkonzept Wege und Verkehr aufgeführt (vgl. 3.1 Teilkonzept Wege und Verkehr). 68 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Zur Ergänzung der Beleuchtung des Johannaparkes in Nord-Süd-Richtung kann aus denkmalpflegerischen Gründen eine Zuordnung von Beleuchtungsmasten nur im Bereich von Gehölzgruppen erfolgen. Somit könnte eine Ergänzung in Verlängerung der Hauptmannstraße, westlich des Johannaparkteiches und, mit Einschränkungen, in Verlängerung der Ferdinand-Rhode-Straße realisiert werden. Hier sind die Blickachsen der Rasenflächen freizuhalten. Die Einordnung solcher Ergänzungen ist anhand des Lichtkonzeptes abzugleichen und in detaillierenden Objektplanungen zu prüfen. Bei einer umfassenden Erneuerung der Beleuchtungsanlagen an den Wegen ist langfristig eine Umrüstung von Natriumdampflampen auf LED-Technik zu realisieren, da diese abgesehen von den höheren Anschaffungskosten ökonomisch und ökologisch vorteilhafter zu betreiben sind. Folgende Vorteile ergeben sich: ! ! ! ! sinkender Energieverbrauch auf 40 %, mehr als dreifach höhere Lebensdauer der Leuchtmittel (50.000 statt 12.000 Brennstunden, d.h. von 4 Jahren auf 12 Jahre), geringere Reparaturanfälligkeit und geringerer Wartungsaufwand, insektenfreundliches Leuchtmittel mit wenig UV-Licht und kaum Wärmeabstrahlung. Unter Berücksichtigung aktueller Anschaffungskosten und Energiepreise kann mit der Amortisierung einer LED-Leuchte gegenüber konventionell bestückten Leuchten nach ca. sieben Jahren gerechnet werden. Weiteres Einsparpotenzial ergibt sich aus geringerem Wartungs- und Reparaturaufwand. Dezember 2016 69 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.3.4 Fahrradständer 3.3.4.1 Bestandseinschätzung Öffentliche Fahrradabstellanlagen bestehen am Spielplatz am Rennbahnweg im Clara-Zetkin-Park und im Bereich des BSV AOK sowie im Umfeld des Erbbaurechtsgrundstückes am Musikpavillon. Die im Clara-Zetkin-Park ansässigen Pächter halten darüber hinaus auch eigene, private Abstellmöglichkeiten vor. Insgesamt stellt sich die Situation derzeit wie folgt dar: Bereich derzeitige Gesamtzahl Spielplatz Rennbahnweg 20 Fahrradständer (entspr. 20 Fahrradstellplätzen) BSV AOK 11 Leipziger Bügel (entspr. 22 Fahrradstellplätzen) Gastronomiestandort Musikpavillon 70 Fahrradständer (Eigentum Pächter) (entspr. 70 Fahrradstellplätze) Restaurant Glashaus 32 Fahrradständer mit Werbung (Eigentum Pächter) (entspr. 32 Fahrradstellplätzen) Weitere Abstellmöglichkeiten finden sich am Spielplatz im Johannapark. Hier, im historischen Freiraum des Johannaparkes, ist die Einordnung von Fahrradständern (wie auch von Bänken) aus denkmalpflegerischer Sicht ausgereizt. Die Ausstattung mit Fahrradständern im Clara-Zetkin-Park ist zum Teil defizitär. Die an den gastronomischen Einrichtungen bestehenden Abstellmöglichkeiten sind überwiegend nur provisorischer Art. Hier und an intensiv genutzten Wiesen sowie Aufenthaltsbereichen werden die Räder wahllos angelehnt oder abgelegt. 3.3.4.2 Entwicklungsziele / Konzeptionelle Aussagen Gewünscht ist eine einheitliche und hochwertige Ausstattung des Clara-Zetkin-Parkes, die seinem Charakter gerecht wird. Nach Realisierung der Maßnahmen soll daher das Aufstellen von provisorischen bzw. beweglichen Fahrradständern mit Werbung durch Dritte auf den öffentlichen Grünflächen nicht mehr zulässig sein. Im öffentlichen Grün und auch in den Pachtobjekten sollen aus gestalterischen und Eignungsgründen ausschließlich sogenannte "Leipziger Bügel" zum Einsatz kommen. Die auch als „Felgenkiller“ bezeichneten Anlagen, in denen sich nur ein Teil des Vorderrades in der Halterung fixieren lässt, sind ungeeignet und zu vermeiden. Orientiert am angestrebten Charakter des Clara-Zetkin-Parkes, der Integration von Freizeitnutzungen in den Rahmen eines erkennbar historischen Freiraumes, sollen Sondernutzungen auf bestimmte Teilbereiche konzentriert bleiben, andere Teilbereiche bleiben als historische Grünflächen frei von neuen Einbauten. Die konkreten Standorte für ortsfeste Fahrradbügel sind im Rahmen detaillierender Objektplanungen zu ermitteln. 70 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Unter Konzentration auf die Hauptzielpunkte des Radverkehrs (vgl. 3.1 Teilkonzept Wege und Verkehr) wird eine Ergänzung in folgenden Bereichen und Größenordnungen angestrebt: Bereich geplante Gesamtzahl / mögliche Standorte Sachsenbrücke 2 x je 10 Leipziger Bügel (2x je 20 Fahrradstellplätze): ! in der Max-Reger-Allee - je nördlich und südlich der AntonBruckner-Allee im Sichtbereich der Sachsenbrücke Eingang / Vorplatz Rennbahn und Bereich Bootsverleih Im Umfeld des sich entwickelnden Standortes der Rennbahn Scheibenholz ist die Einordnung von Fahrradstellplätzen – auch zur Entlastung des Clara-Zetkin-Parkes - an geeigneten Standorten zu prüfen. Notwendige Stückzahlen sind noch zu ermitteln. Spielplatz Rennbahnweg 22 Leipziger Bügel (44 Fahrradstellplätze) Restaurant Glashaus 20 Leipziger Bügel (40 Fahrradstellplätze) öffentliche Bereiche im Umfeld des Gastronomiestandortes Musikpavillon mind. 20 Leipziger Bügel (40 Fahrradstellplätze - die notwendige Anzahl ist im Rahmen detaillierender Objektplanungen noch zu überprüfen): ! kleine 3er-/5er-Pakete Leipziger Bügel zwischen Bäumen und Laternen an der Wiesenkante westlich gegenüber des Hauptzugangs zur Gastronomie ! im Kurvenbereich an der Gehölzkante südlich des Gastronomiestandortes in Richtung Staudengarten ! im unbefestigten Wegestreifen unterhalb der Baumreihe der Anton-Bruckner-Allee sowie zum Schutz der Gehölzflächen an der Einmündung Anton-Bruckner-Allee – Weg zum Musikpavillon ! im Streifen unterhalb der äußeren Baumreihe am Oval / Bassin Anton-Bruckner-Allee im Bereich des Hintereingangs zum Gastronomiestandort Die aufgeführten Stückzahlen sollen den „Alltagsbedarf“ an Fahrradstellplätzen abdecken – es wird damit jedoch nicht möglich sein, in Spitzenzeiten das Gesamtaufkommen an Fahrrädern abzudecken. Neben der ortsfesten Aufstellung von Bügeln sind daher auch Möglichkeiten für temporäre Ständer analog der zu verwendenden "Leipziger Bügel" zu prüfen, um Nutzungsspitzen insb. an den Gastronomie- und Veranstaltungsstandorten im Clara-Zetkin-Park abfangen zu können. Eine Zusammenarbeit von Pächtern (Anschaffung temporärer Bügel) und der Stadt Leipzig (Ausweisung von geeigneten Flächen und ggf. deren bauliche Qualifizierung im Zuge von Wegebaumaßnahmen) wird vorgeschlagen. Im Johannapark ist im Hinblick auf den vorrangig historischen Charakter des Freiraumes eine weitere Ergänzung von Fahrradbügeln nicht denkbar. Dezember 2016 71 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.3.5 Barrieren 3.3.5.1 Bestandseinschätzung Im Johannapark sind 575 laufende Meter historische Rabattengeländer und Metallzäune vorhanden. Es handelt sich um Rabattengeländer Typ „Wittenberg“ und Typ „Kleine Barriere“ (an der Lutherkirche) sowie den Typ „Haarnadelzaun“ am Johannaparkteich. Im Clara-Zetkin-Park gibt es solche Barrieren nicht. Die mit den Barrieren vorgesehene Verhinderung des Betretens sensibler Vegetationsflächen und das Unterbinden des Entstehens von informellen Wegen gelingt nur partiell. 3.3.5.2 Entwicklungsziele / Konzeptionelle Aussagen Die bestehenden Barrieren im Johannapark sind zu erhalten und bei Beschädigung zu ersetzen. Im Rahmen des Teilkonzept Wege und Verkehr wird – vor allem im Clara-Zetkin-Park – von einer aus funktionalen Gründen ergänzenden Einordnung ausgegangen, insbesondere um der Entstehung und Verfestigung von informellen Wegen entgegenzuwirken und Übertretungen / Überfahrungen von Wegeanschlussbereichen zu verhindern (vgl. 3.1 Teilkonzept Wege und Verkehr). Damit soll das allgemeine Erscheinungsbild des Freiraumes, das aktuell unter sehr starken Abnutzungserscheinungen – vor allem denen des Wegesystems – leidet, wesentlich aufgewertet werden. 72 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.3.6 Kunstobjekte, Erläuterungstafeln, Hinweise 3.3.6.1 Bestandseinschätzung Im Johannapark sind 4 und im Clara-Zetkin-Park 14 Kunstobjekte und Plastiken eingeordnet (siehe Anlage: Digitale Stadtkarte - Auszug für Clara-Zetkin-Park und Johannapark mit Verortung von Ausstattungselementen und gastronomischen Angeboten). Für die im Clara-Zetkin-Park befindlichen Bronzeplastiken besteht ein Pflegevertrag zur regelmäßigen Reinigung. 3.3.6.2 Entwicklungsziele / Konzeptionelle Aussagen Für die Reinigung der Bronze- und Natursteinplastiken soll ein kontinuierlicher Reinigungsplan erstellt werden, der auf Maßnahmen mit jährlich bestimmbaren Reinigungskosten abstellen soll und in das zu erarbeitende Pflegekonzept aufzunehmen ist (vgl. 3.6.3.3 Pflegekonzept). Darüber hinaus ist zu prüfen, ob ggf. Schutzmaßnahmen gegen Diebstahl notwendig sind. An ausgewählten Parkeingängen und besonderen Objekten im Park sollen Erläuterungstafeln, die unter anderem über die Parkgeschichte und besondere Sehenswürdigkeiten Auskunft geben, aufgestellt werden. Dafür sollen die bewährten Edelstahl-Tafeln verwendet werden, die auch in anderen öffentlichen Freiräumen der Stadt Leipzig, etwa dem Steinplatz, zum Einsatz kommen. Darüber hinaus können Hinweise und Informationen die nachhaltige Nutzung der Parkanlagen positiv beeinflussen, auf Angebote hinweisen und "Spielregeln" in der gemeinsamen Parknutzung deutlich machen. Inhalt, Art und Gestaltung solcher Hinweise sind im Rahmen der geplanten Kommunikationskampagne zu entwickeln (vgl. 3.6.2 Kommunikationskampagne). Dezember 2016 73 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.3.7 Toiletten 3.3.7.1 Bestandseinschätzung Im Johannapark ist entsprechend seines historischen Charakters derzeit keine Toilette eingeordnet. Das Prinzip der öffentlichen Nutzung der Toilettenanlagen an gastronomischen Einrichtungen im Clara-Zetkin-Park folgt dem angestrebten Ziel, zusätzliche Funktionen nur konzentriert an ausgewählten Punkten im Freiraum anzubieten. An jedem der Pachtobjekte im Clara-Zetkin-Park (Glashaus / Parkgaststätte, Musikpavillon, Parkbühne, Gaststätte BSV AOK, Spielplatz-Pavillon am Rennbahnweg) sind während der Öffnungszeiten (z. T. gegen Entgelt) öffentlich nutzbare Sanitäreinrichtungen vorhanden. Am Standort Musikpavillon soll aus privaten Mitteln eine neue Toilettenanlage errichtet werden, die gegen Entgelt öffentlich nutzbar sein wird. Am Standort Rennbahn Scheibenholz ist durch den Ausbau der Gastronomie ein weiteres Angebot entstanden. Weiterhin besteht eine behindertengerechte öffentliche Einrichtung im Bereich der Dahlienterrasse. Öffentlich nutzbare sanitäre Einrichtungen sind somit, außer im Johannapark, in zumutbarer Entfernung in allen Bereichen des Clara-Zetkin-Parks vorhanden. 3.3.7.2 Entwicklungsziele / Konzeptionelle Aussagen Um eine einheitliche Lösung für alle bestehenden Toiletten in den Pachtobjekten im Clara-Zetkin-Park zu schaffen, wird eine Abstimmung der Pächter untereinander angeregt. Im Rahmen der geplanten Kommunikationskampagne (vgl. 3.6.2 Kommunikationskampagne) sollten Nutzungszeiten, Unkostenbeiträge bzw. Möglichkeiten für ein kostenfreies Angebot etc. diskutiert werden. Die Einrichtung eines weiteren öffentlichen Toilettenstandortes im Johannapark und/oder ClaraZetkin-Park aus dem derzeit in Verhandlung befindlichen Rahmenvertrag mit Anbietern von CityToiletten für die gesamte Innenstadt soll geprüft werden. Dabei sind neben den entstehenden Kosten für Errichtung, Erschließung und Betrieb des Standortes insb. auch die gestalterische Qualität des Sanitärobjektes und eine Prognose über voraussichtliche Nutzerzahlen in die Bewertung einzubeziehen. 74 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.4 Teilkonzept Bäume und Sträucher 3.4.1 Bestandseinschätzung Der Baumbestand trägt im Wesentlichen das räumliche Erscheinungsbild von Clara-Zetkin-Park und Johannapark. Im Clara-Zetkin-Park sind ca. 4.210 Bäume vorhanden (ca. 1.150 westlich und ca. 3.060 östlich des Elsterflutbeckens), im Johannapark zählt der Bestand ca. 950 Bäume. Im Zuge der laufenden Pflege und Entwicklung werden auf der Grundlage der Denkmalpflegerischen Zielstellung abgängige Bäume am historischen Standort mit Bäumen gleicher Art und Sorte ersetzt. Im Zuge der denkmalpflegerischen Sanierung in den 1990er Jahren konnten die historischen Strauchflächen im Johannapark weitgehend wiederhergestellt werden. Die notwendige dauerhafte Pflege geschieht hier ausgewogen mit Blick auf die Vorgaben der Denkmalpflegerischen Zielstellung und in Abhängigkeit vom vorhandenen Alt-Baumbestand. Die Strauchflächen im Clara-Zetkin-Park stellen sich aufgrund von natürlicher Alterung und Abgang – jedoch auch infolge starker Übernutzung und Zerstörung – stellenweise als stark defizitär dar und beeinträchtigen die Aufenthaltsqualität und das gewünschte hochwertige Erscheinungsbild des Freiraumes erheblich. Für einige Teilflächen am Rennbahnweg und im Umfeld der Parkbühne sind in den zurückliegenden Jahren Pflanzpläne erarbeitet und teilweise ausgeführt worden. Die Nachpflanzung abgängiger Gehölze und die Zurückdrängung stark ausbreitender Arten ist laufend notwendig, konnte jedoch aufgrund eines fehlenden Teilkonzeptes in den letzten Jahren nur sehr eingeschränkt erfolgen. Die flächenmäßige Erfassung des Strauchbestandes im Clara-Zetkin-Park ist 1998 erfolgt. Für die Planung gezielter Maßnahmen am Strauchbestand ist darüber hinaus eine Erfassung der Straucharten / -sorten in den Einzelflächen erforderlich. Die in den 1990er Jahren erarbeitete Denkmalpflegerische Zielstellung für den Clara-Zetkin-Park muss fortgeschrieben und dabei eine Würdigung der Anlageteile und Einbauten der 1950er Jahre aufgenommen werden. Dabei zu berücksichtigen sind die mit diesen Anlageteilen verbundenen, heute bestehenden Nutzungsansprüche. Auf der Grundlage dieser fortgeschriebenen Denkmalpflegerischen Zielstellung ist ein Gesamtkonzept für die Strauchpflanzungen zu erarbeiten, bei der besonderes Augenmerk auf den Bereichen mit konzentrierter Nutzung – Glashaus, Parkbühne, Musikpavillon – liegen muss. 3.4.2 Entwicklungsziele / Konzeptionelle Aussagen Bei der Pflege und Erneuerung der Strauchflächen steht die Wiedergewinnung der ursprünglich intendierten Raumbildung im Vordergrund. Die Grundlage dafür bilden die Denkmalpflegerischen Konzeptionen für Clara-Zetkin-Park (bzw. deren notwendige Fortschreibung) und Johannapark. Dabei sollen in der Umsetzung von Maßnahmen am Gehölzbestand zunächst solche Flächen vorrangig bearbeitet werden, die zur visuellen Verbesserung des Parkeindruckes beitragen. Zur Planung nachhaltiger Maßnahmen am Gehölzbestand ist zunächst eine flächendeckende Darstellung der Abhängigkeiten zwischen Baumbestand, Strauchbestand und aktuellen Flächennutzungen notwendig – zu betrachten sind Faktoren wie Licht- und Wurzeldruck, Erhaltungszustand – Lebensdauer – Nachpflanzung von Bäumen etc., um daraus Standortbedingungen für (historische) Gehölzpflanzungen abzuleiten. Dezember 2016 75 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark Auf dieser Grundlage wird die erforderliche Erarbeitung von Zielstellungen für Teilbereiche und eine anschließende Objektplanung (Pflege-/Pflanzplanung) möglich. Als notwendige Grundlagen für die Umsetzung der Belange des Naturschutzes sind die naturschutzfachliche Relevanz vorhandener Gehölzstrukturen und Einzelgehölze zu analysieren, ggf. vorhandene (geschützte) Tierarten zu erfassen und konzeptionelle Aussagen zu Vorrangbereichen (vgl. 3.5 Teilkonzept Vorrangbereiche und Nutzungsrahmen) anzuwenden bzw. fortzuschreiben. Im Rahmen eines Pflegekonzeptes (vgl. 3.6.3.3 Pflegekonzept) sind darauf basierende abgestufte Pflegemaßnahmen für den Umgang mit Gehölzen zu erarbeiten, die Möglichkeiten zur Erhaltung bzw. Schaffung von Habitatstrukturen (Verwendung heimischer auentypischer Gehölze, Staudenfluren an Gehölzbeständen, Erhaltung von Laubstreu / Laubhaufen, Anbringung von Nisthilfen etc.) integrieren. 76 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.5 Teilkonzept Vorrangbereiche und Nutzungsrahmen Im Teilkonzept Vorrangbereiche und Nutzungsrahmen werden grundlegende Rahmenbedingungen für die Nutzung und Instandhaltung von Clara-Zetkin-Park und Johannapark entwickelt. Mit diesen Grundlagen für Steuerung und Regelung soll es möglich werden, einer ausgewogenen, die verschiedensten Nutzerinteressen und Belange von Denkmal- und Naturschutz berücksichtigende nachhaltigen Nutzung und Instandhaltung eine gemeinsame Struktur zu geben. Dazu gehören Ansätze zu einer Zonierung des Freiraumes nach möglichen Nutzungsarten, verbunden mit der Integration von abgestuften Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen, sowie auf öffentlichrechtlicher Grundlage zu treffende Regelungen für gastronomische Nutzungen, Veranstaltungen und Freizeitsport. In dieses Teilkonzept sind wesentliche Anregungen aus dem Beteiligungsprozess eingeflossen. Es trägt maßgeblich zur Umsetzung des neuen Leitbildes "Unser Park" (vgl. Kap. 3 – Entwicklungsleitbild) bei, das auf den Fairnessgedanken und mehr Kommunikation und Information setzt. 3.5.1 Vorrangbereiche 3.5.1.1 Bestandseinschätzung / Situation Eine Zonierung der Parkanlagen existiert im Sinne von Pflegekategorien (Grünflächenamt 1995), die unterschiedlich intensiv zu pflegende Flächen unterscheiden: ! Kategorie 1: "Repräsentative Flächen mit aufwendiger Gestaltung; regelmäßiger Kurzgrasschnitt (Schmuckrasen)." Zu dieser Kategorie zählen die Parterres an der Anton-Bruckner-Allee und die Dahlienterrasse. ! Kategorie 2: "Intensiv genutzte Flächen mit vielfältiger Gestaltung; regelmäßiger Kurzgrasschnitt (Schmuck-, Spiel-, und Liegenwiesen)." Hier sind ca. 80 % der Gesamtanlage von Clara-Zetkin-Park und Johannapark erfasst. ! Kategorie 3: "Extensive, naturnahe Flächen mit zweimaligem, im Ausnahmefall einmaligem Schnitt pro Jahr auf Wiesen." In diese Kategorie gehören die Wiesenbereiche an Karl-Tauchnitz-Straße, Edvard-Grieg-Allee und Ferdinand-Lasalle-Straße, die als "Langgraswiesen" ausgeprägt sind. ! Kategorie 4: "Extensive, naturnahe Flächen ohne Wiesenmahd; ggf. Eingriffe in die Gehölzentwicklung möglich." Flächen dieser Kategorie sind im Clara-Zetkin-Park und Johannapark nicht vertreten. Aus der Intensität der Pflegemaßnahmen kann vom Parknutzer eine gewisse Schwerpunktsetzung abgelesen werden. Auch aus den Denkmalpflegerischen Zielstellungen und dem Handeln der Denkmalpflege (erfolgte Sanierungen, Vorhandensein von Wechselpflanzungen etc.) gehen Hinweise zur Wertigkeit und zum gedachten Charakter von Anlageteilen hervor. Dass insbesondere der Johannapark aufgrund seiner gartenhistorischen Bedeutung und Qualität eine besondere Stellung unter Leipzigs Freiräumen einnimmt, wird in der Öffentlichkeit kommuniziert. Dezember 2016 77 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark Explizite Hinweise dazu, welche Nutzungen auf welcher Fläche sinnvoll oder schädlich sind, oder Aussagen über Möglichkeiten für Freizeitsport sind im Park nicht vorhanden. Entsprechende Hinweisschilder, die in den zurückliegenden Jahren an konkreten Flächen aufgestellt wurden, sind nach kurzer Zeit entfernt wurden. Übersichtspläne mit Freizeitangeboten oder Tafeln mit "Parkregeln" sind nicht vorhanden. Bilder der Spielplätze in Clara-Zetkin-Park und Johannapark sowie Details zur Ausstattung sind auf der Website der Stadt Leipzig (http://www.leipzig.de/freizeit-kultur-undtourismus/parks-waelder-und-friedhoefe/parks-und-gruenanlagen/clara-zetkin-park/ spielplaetze/) einsehbar. 3.5.1.2 Entwicklungsziele und Zonierung des Freiraumes Im Sinne einer "Angebotssteuerung" soll mit der Ausweisung von Vorrangbereichen eine Steuerung von Nutzungen und Pflegemaßnahmen erfolgen. Die Einteilung basiert auf Denkmalschutz- und Naturschutzaspekten aber auch auf etablierten Nutzungen und Nutzungsintensitäten der einzelnen Teilbereiche von Clara-Zetkin-Park und Johannapark. Damit ist die Aussage verbunden, welche Flächen für welche Nutzungsarten als besonders geeignet angesehen werden – und in diesem Sinne auch abgestuft gepflegt und unterhalten werden sollen. Die Details sollen Gegenstand eines zu erarbeitenden Pflegekonzeptes sein (vgl. 3.6.3.3 Pflegekonzept). Im Umkehrschluss ergibt sich für den Nutzer jedoch auch ein Bild, in welchen Bereichen welche Nutzungen nicht wünschenswert sind, da sie Konflikte verursachen können oder dazu beitragen, dass einzelne Nutzungsinteressen zu stark in den Vordergrund treten, andere sensiblere oder "defensive" Nutzungen zurückgedrängt werden. In diesem Sinne kann die Ausweisung von Vorrangbereichen auch als Definition von "Ausschlussbereichen" gelesen werden. Nicht zuletzt soll die Schaffung von Vorrangbereichen den Fachämtern, den im Park ansässigen Pächtern, dem Bewirtschafter und insbesondere den Nutzern untereinander die Möglichkeit schaffen, auf vereinbarte, abgewogene und allen nutzende Rahmenbedingungen hinzuweisen, Alternativen zu problematischen Nutzungen aufzuzeigen und in diesem Sinne im Kleinen selbst "steuernd" einzugreifen. Unabdingbar dafür ist die umfassende Kommunikation der Einrichtung der Vorrangbereiche und ihrer Hintergründe und gewünschten Wirkungen vor Ort im Freiraum. Im Rahmen der vorgeschlagenen Kommunikationskampagne müssen dafür geeignete Formate und Ansätze für die Umsetzung vor Ort und die mediale Vermittlung entwickelt werden. Für folgende Nutzungsarten sollen Vorrangbereiche ausgewiesen werden: 1. Vorrangbereiche "Parkgenuss" Hier soll die "klassische Parknutzung" im Vordergrund stehen: Ruhe, Lesen, Blumengenuss, historischer Park, Tierbeobachtung. ! Standorte im Clara-Zetkin-Park: ! ! ! ! Parterres und Bassin Bruckner-Allee, Staudengarten / Lesegarten, Dahlienterrasse, Inselteichterrassen und Uferbereiche des Inselteiches, 78 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept ! ! ! ! Rhododendron-Flächen im Umfeld der Parkgaststätte (Glashaus), ehem. Scheibenholz-Bereiche mit Rundplätzen, Warze und Leonorenhügel. Standorte im Johannapark: ! alle Bereiche – mit Ausnahme der großen Wiese nordöstlich des Johannaparkteiches. 2. Vorrangbereiche "Liegewiesen" Hier können Gruppen von Parknutzern auf dem Rasen lagern und Einzelspiele (mit Ball, Kubb, Federball, Slackline etc.) ausführen. Unschädliches Grillen (bei dem die Grasnarbe unbeschädigt bleibt) ist erlaubt. Außerdem können auf "Liegewiesen" private Veranstaltungen stattfinden, die nicht länger als einen Tag dauern und die keine, auch nur temporäre bauliche Anlagen sowie elektroakustisch verstärkte Beschallung verwenden. ! Standorte im Clara-Zetkin-Park: ! ! ! ! ! Wiese zwischen Bruckner-Allee und Johannaparkweg, Wiese am BSV AOK - südl. Bruckner-Allee (vgl. Vorrangbereiche "Rasensport"), Rasenflächen zwischen Rennbahnweg und Spielplatz Rennbahnweg, Wiesen zwischen Inselteich und Musikpavillon – mit der Einschränkung, dass die Zone direkt am Ufer des Inselteiches frei von eintägigen privaten Veranstaltungen bleiben muss. Standorte im Johannapark: ! große Wiese nordöstlich des Johannaparkteiches – mit der Einschränkung, dass die Zone direkt am Ufer des Inselteiches frei von eintägigen privaten Veranstaltungen bleiben muss. 3. Vorrangbereiche "Rasensport" Hier sollen durch gezielte Pflegemaßnahmen Flächen geschaffen und gekennzeichnet werden, die informell bzw. freizeitmäßig betriebenen Mannschafts-Bewegungs-Sportarten (wie Fußball, Frisbee etc.) geeignete Voraussetzungen bieten. ! Standorte im Clara-Zetkin-Park: ! ! ! ! Teilflächen der Wiese am BSV AOK, die als Rasensport-Flächen entsprechend auszuweisen sind (vgl. Vorrangbereiche "Liegewiesen"), Flächen im ehemaligen Verkehrsgarten an der AOK, die entsprechend auszuweisen sind Wiesenbereiche entlang der Karl-Tauchnitz-Straße und Edvard-Grieg-Allee, die als "Mähfelder" zu pflegen und entsprechend auszuweisen sind. Standorte im Johannapark: ! keine. In Konkretisierung zur Einordnung von Rasensportflächen wird für die vorgesehen Standorte folgendes Vorgehen vorgeschlagen: Dezember 2016 79 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark Wiesenbereich Vorschlag zum Vorgehen Wiese zwischen Karl-Tauchnitz-Straße und Brahmsplatz ! Ausmähen (Schleppkurven) nach Absteckung vor Ort, 8 bis 12x Mahd pro Jahr, ! temp. Markierung mit 4 Eckpfosten und Kreide- Linien (bisher Langgras) Wiese zwischen Edvard-Grieg-Allee und Schubertplatz (bisher Kurzgras) Wiese im Bereich Sport-Spielflächen am BSV AOK ! Umwandlung in Langgras, ! Ausmähen (Schleppkurven) nach Absteckung vor Ort, 8 bis 12x Mahd pro Jahr, ! temp. Markierung mit 4 Eckpfosten und Kreide-Linien ! ggf. temp. Markierung mit 4 Eckpfosten und Kreide-Linien (bisher Kurzgras) 4. Vorrangbereiche "Rollsportarten" Hier soll es neben Fußgängern und Radfahrern auch Betreibern von Rollsportarten (wie Skaten, Boarden, Biken etc.) möglich sein, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Fairness die asphaltgebunden Wegeflächen mit zu nutzen. ! Standorte im Clara-Zetkin-Park: ! ! Fairnesszone Anton-Bruckner-Allee, Max-Reger-Allee. Standorte im Johannapark: ! keine. 5. Vorrangbereiche "Veranstaltungen" / Veranstaltungsorte Verschiedene Objekte im Clara-Zetkin-Park sind schon – wie die Parkbühne – aus ihrer historischen Zweckbestimmung heraus als Veranstaltungsort etabliert. Darüber hinaus sollen aber auch andere Bereiche des Freiraumes für organisierte Veranstaltungen, die Stände, Technik, Verköstigung und Anund Abdienung benötigen, innerhalb der bestehenden denkmalpflegerischer und naturschutzfachlicher Rahmenbedingungen genutzt werden können. Mit der Ausweisung von "Veranstaltungsorten" wird keine Aussage über den immissionsschutzrechtlichen Rahmen der zulässigen Veranstaltungen getroffen – vgl. dazu 3.5.3 Nutzungsrahmen für Veranstaltungen und kulturelle Angebote. ! Standorte im Clara-Zetkin-Park: ! ! ! ! Fairnesszone Anton-Bruckner-Allee, Max-Reger-Allee, Erbpachtgrundstücke (Parkbühne, Gastronomie- und Kulturstandort Musikpavillon, Parkgaststätte / Glashaus, Spielplatz Rennbahnweg, BSV AOK) im Rahmen erteilter Baugenehmigungen, Standorte im Johannapark: ! Vorfläche Lutherkirche. 80 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 6. Vorrangbereiche "Naturschutz" Die Ausweisung von Vorrangbereichen "Naturschutz" soll die stärkere Integration von Naturschutzbelangen in die Nutzung und Pflege von Clara-Zetkin-Park und Johannapark befördern und Naturschutzthemen zu Parkthemen machen. Konkrete Maßnahmen sind in einem vertiefenden, die Erhaltung und Entwicklung von Habitatstrukturen beinhaltenden Pflegekonzept zu erarbeiten (vgl. 3.6.3.3 Pflegekonzept). Folgende Themen können in Vorrangbereichen "Naturschutz" zum Tragen kommen: naturnaher Gewässerrand: ! Standorte im Clara-Zetkin-Park: ! ! Insel und nördliche Uferbereiche des Inselteichs Standorte im Johannapark: ! Zonen um Ein- / Auslauf sowie Brücken-Widerlager am Johannaparkteich extensive Wiesen: ! Standorte im Clara-Zetkin-Park: ! ! Wiesenflächen nach aktueller "Pflegekategorie 3" Standorte im Johannapark: ! keine Ergänzung / Verdichtung der Strauchschicht, Verwendung einheimischer Arten, Belassen der Laubstreu in den Strauchflächen: ! nach Abgleich mit den Denkmalpflegerischen Zielstellungen in allen Strauchflächen von Clara-Zetkin-Park und Johannapark möglich Verwendung einheimischer Staudenarten anstelle von Zierformen ! in allen Staudenflächen von Clara-Zetkin-Park und Johannapark möglich höhlenreiche Altbäume: ! in Clara-Zetkin-Park und Johannapark generell möglich Dezember 2016 81 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark In der folgenden Kartendarstellung sind die Flächen des Clara-Zetkin-Parkes und Johannaparkes den vorangegangen erläuterten Vorrangbereichen zugeordnet: Konzeptplan: Ausweisung von Vorrangbereichen Im Rahmen des kontinuierlichen Pflegemanagements der Anlagen (vgl. 3.6.3 Nachhaltige Pflege) sind die Plausibilität und Anwendbarkeit der ausgewiesenen Vorrangbereiche zu evaluieren und ggf. fortzuschreiben. 82 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.5.2 Nutzungsrahmen für gastronomische Angebote 3.5.2.1 Bestand an gastronomischen Angeboten Im Johannapark sind keine gastronomischen Einrichtungen integriert. Der Clara-Zetkin-Park verfügt über die Gastronomie-Standorte Glashaus (Parkgaststätte), Musikpavillon Richard-Strauß-Platz und das Restaurant im Vereinsobjekt des BSV AOK Leipzig. Mit der Weiterentwicklung der Rennbahn Scheibenholz sind auch hier gastronomische Angebote eingeordnet, die den Bestand durch ihre unmittelbar angrenzende Lage ergänzen. Der Spielplatzpavillon am Spielplatz Rennbahnweg ist keine Gaststätte – hier wird lediglich verpackte Ware mit Angeboten entsprechend der Lage an einem Kinderspielplatz verkauft. Im Einzelnen sind folgende Kapazitäten der Gaststätten vorhanden: Einrichtung Innengastplätze Außengastplätze Restaurant Glashaus 94 200 Musikpavillon 40 400 Gaststätte BSV AOK 44 25 (weitere Kapazitäten angrenzender Lage: Rennbahn Scheibenholz) Weiterhin wird der von stationärer Gastronomie unabhängige Bedarf an Speisen und Getränken durch mehrere mobile Händler gedeckt: im Johannapark am südlichen Parkweg, Höhe Ferdinand-Rhode-Straße im Clara-Zetkin-Park im Bereich der Sachsenbrücke am Übergang Rennbahnweg / Rennbahnsteg am Rennbahnweg zulässige Angebote 1 x Eiswagen zulässige Angebote 2 x Eiswagen, 1 x Kaffeefahrrad 1 x Stand mit Saisonobst 1 x Eiswagen Während der Veranstaltungen auf der Parkbühne wird auch dort ein angepasstes Angebot von Speisen und Getränken zur Verfügung gestellt. Dezember 2016 83 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.5.2.2 Beurteilung des Versorgungsangebotes Die Angebote der stationären und mobilen Gastronomie werden saisonal von den Parkbesuchern sehr gut angenommen. Eine grundsätzliche Akzeptanz der bestehenden Standorte und Angebote ist vorhanden. Erhöhter Bedarf besteht während der Durchführung von Veranstaltungen im Clara-ZetkinPark, welcher aber in der Regel durch die Angebote der Veranstalter gedeckt werden kann. Ein Versorgungsdefizit mit dem Erfordernis der Ergänzung von mobilen oder stationären Angeboten besteht aus Sicht der Stadt Leipzig nicht. Eine Beeinträchtigung der Gemeingebrauchsnutzung, negative Auswirkungen auf die Instandhaltung oder den Erhalt der Parkanlagen sowie ein Zuwiderlaufen dem Hauptwidmungszweck als Grün- und Erholungsbereich ist derzeit durch die mobilen Händler nicht gegeben. 3.5.2.3 Entwicklungsziele und Nutzungsrahmen für gastronomische Angebote Zu gewährleisten ist, dass das Erscheinungsbild und das Angebot der stationären Gastronomieund Verkaufseinrichtungen dem hochwertigen Charakter der Anlagen und ihrer Funktion als wichtigstem innerstädtischem Erholungsraum Rechnung tragen. Als Grundlagen für die Sanierung oder bauliche Weiterentwicklung der gastronomischen Einrichtungen sind Denkmalpflegerische Teilzielstellungen zu erarbeiten und mit den Denkmalbehörden abzustimmen (vgl. Kapitel 3.2 Teilkonzept Anlagenbestandteile). Die Nachfrage nach mobilen Angeboten ist aktuell für mehrere Anbieter auskömmlich vorhanden Standorte und Angebote sind mit dem Bestand der stationären gastronomischen Einrichtungen abzustimmen. Auch für die mobile Gastronomie muss gelten, dass äußere Erscheinung und angebotene Waren eine gehobene Qualität aufweisen. Ausgehend von den räumlichen Verhältnissen im Clara-Zetkin-Park sind an der Sachsenbrücke sowie am Rennbahnweg/Rennbahnsteg je drei Standorte für mobile Händler möglich. Hier ist jeweils ein Geh- und Radverkehrsknotenpunkt der Nord-Süd- sowie Ost-West-Richtung, so dass der Bedarf an zwei zentralen Standorten, direkt am Weg auch der den Park nur querenden Besucher, gedeckt wird. Weitere Standorte für mobilen Handel sind im Clara-Zetkin-Park nicht erforderlich, würden die Funktion der Anlagen als denkmalgeschütztem Erholungsraum unverhältnismäßig beeinträchtigen und übermäßig Kaufkraft von den anderen, insbesondere auch stationären Angeboten abziehen. Im Johannapark soll ein geeigneter Standort am südlichen Parkweg, Höhe Ferdinand-Rhode-Straße für das Angebot von Speiseeis mobil nutzbar bleiben. Die Möglichkeiten zur räumlichen Einordnung der Angebote mobiler Gastronomie sind dargestellt in 5.1 Teilkonzept Wege und Verkehr (Konzeptplan Anlieferung / Zulässigkeit von Fahrverkehr durch Dritte.) Im Auswahlverfahren für Anbieter mobiler Gastronomie im Clara-Zetkin-Park und Johannapark werden Entscheidungen über die Vergabe von der Verwaltung anhand folgender Kriterien getroffen: ! die verwendeten Fahrzeuge werden dem hochwertigen Charakter der Anlagen im Aussehen (technisch, funktional, gestalterisch) gerecht und sind in ihrer Größe dem jeweiligen Standort angemessen, ! die angebotenen Produkte weisen eine gehobene Qualität auf, 84 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept ! es werden die zulässigen Warengruppen angeboten: Kaffee und Tee, Speiseeis, Obst der Saison – ausgeschlossen sind die Warengruppen: alkoholische Getränke und warme Speisen. Da Anschaffung und Einrichtung eines mobilen Angebotes für den Anbieter mit Aufwendungen verbunden sind, erfolgt die Auswahl für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Eine Neuauswahl erfolgt bei Bedarf nach Ablauf dieser Frist. Bekunden mehrere Anbieter mit geeigneten Fahrzeugen und Produkten ein Interesse, entscheidet das Los. Dezember 2016 85 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.5.3 Nutzungsrahmen für Veranstaltungen und kulturelle Angebote 3.5.3.1 Zustandsanalyse und Rechtsgrundlagen Die öffentlichen Bereiche des Clara-Zetkin-Parks werden nunmehr schon traditionell für Ökofete, Wasserfest, Laufveranstaltungen etc., die Parkbühne für Konzerte, Wave-Gothic-Treffen und weitere Bühnenshows in Anspruch genommen. Der Erfolg dieser Veranstaltungen trägt auf der einen Seite zur Attraktivität der Parkanlage bei, muss aber vor dem Hintergrund des eigentlichen Widmungszwecks der Anlagen sowie der denkmal- und naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen hinterfragt werden. Die dauerhafte Erhaltung der Qualität der Wege- und Vegetationsflächen und Ausstattungen sowie die Sicherung des Clara-Zetkin-Parkes und Johannaparkes als innerstädtischer Erholungsraum von besonderer Bedeutung muss Priorität bleiben. Dabei darf die Nutzung des Freiraumes insbesondere dem Erholungszweck des Landschaftsschutzgebietes nicht zuwiderlaufen. Gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 15 der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes "Leipziger Auwald" vom 8. Juni 1998 bedarf "die Durchführung von Veranstaltungen aller Art außerhalb der dafür eingerichteten Sport- und Kulturstätten" der schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde. Geplante Veranstaltungen sind daher jeweils im Vorfeld bei der Naturschutzbehörde zu beantragen und für jeden konkreten Einzelfall ist zu prüfen, ob mit der Veranstaltung mögliche Wirkungen verbunden sind, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen können. Gegebenenfalls können Auflagen oder Bedingungen erforderlich sein, um derartige Wirkungen abzuwenden und damit die Genehmigungsfähigkeit der Veranstaltung zu erreichen. Die Zulässigkeit einer Veranstaltung hängt dabei u. a. vom Zeitpunkt (Clara-Zetkin-Park und Johannapark gehören auch zum Vogelschutzgebiet), vom Umfang, geplanter Beschallung, eventuell erforderlichen Absperrungen und anderen Faktoren ab. Hinzu kommt der immissionsschutzrechtlich zu gewährleistende Schutz der an die Parkanlagen angrenzenden Wohnbebauung des Musik- und Bachstraßenviertels. Die Beurteilung der Veranstaltungsaktivitäten erfolgt dabei nach der Freizeit-Lärmrichtlinie der Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) in der auf der 129. Sitzung der LAI vom 25. und 26. März 2015 verabschiedeten Fassung. Diese berücksichtigt neben dem Tagzeitraum auch Ruhezeiten, z. B. zischen 20.00 Uhr - 22.00 Uhr sowie ein erhöhtes Ruhebedürfnis an Sonn- und Feiertagen. Die Wohnbebauung im gesamten Umfeld des Clara-Zetkin-Parks hat den Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes. Im allgemeinen Wohngebiet sind nach der Freizeitlärm-Richtlinie der LAI folgende Immissionsrichtwerte (IRW) einzuhalten: ! tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit: 55 dB(A) ! tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen: 50 dB(A) ! nachts: 40 dB(A) Auch bei Einhaltung der IRW für Normalereignisse, kann die Beschallung an der nächstliegenden Wohnbebauung hörbar und Musiktitel, Melodien, Textpassagen erkennbar sein. Die Geräusche können sich dabei durch ihren Informationsgehalt aufdrängen und damit als belästigend empfunden werden. Besonders problematisch ist das Auftreten von Geräuschen mit tiefen Frequenzen, vor dem selbst durch das Schließen der Fenster kein hinreichender Schutz der Anwohner gewährleistet werden kann. 86 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Die Freizeitlärmrichtlinie verweist auf die Möglichkeit von Ausnahmen im Sinne seltener Ereignisse. Ein seltenes Ereignis ist jedes Ereignis, bei der bereits in einer Beurteilungszeit die Immissionsrichtwerte für Normalereignisse überschritten werden. Auf das Zulassen seltener Ereignisse besteht jedoch kein Rechtsanspruch - in Anlehnung an die TA Lärm handelt es sich um eine „Kannbestimmung“, die einer Einzelfallprüfung und Interessenabwägung bedarf. Der Nachbarschaft muss dabei eine ausreichend lange Nachtruhe zugestanden werden, in der Weise, dass, falls ein Nachtbetrieb ausnahmsweise gestattet wird, dieser, je nachdem, ob ein Werktag oder ein Sonntag folgt, 23:00 oder 24:00 Uhr beendet sein muss. 3.5.3.2 Ergebnisse einer schalltechnischen Prüfung ausgewählter Veranstaltungsstandorte im Clara-Zetkin-Park und Johannapark Zur Prüfung möglicher Veranstaltungsaktivitäten wurde von der Stadt Leipzig ein Schallgutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse nachfolgend zusammenfassend dargestellt sind. (Schallimmissionsprognose für den Veranstaltungsbetrieb im Clara-Zetkin-Park, 05.02.2013 – Auftragnehmer: GAF – Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen GmbH, Büro Leipzig) Vorgehensweise: Bei der schalltechnischen Berechnung und Beurteilung stützt sich der Gutachter auf die FreizeitlärmRichtlinie (Anhang B der Musterverwaltungsvorschrift zur Ermittlung, Beurteilung und Vermeidung von Geräuschimmissionen, verabschiedet am 2. bis 4. Mai 1995 durch den Länderausschuss für Immissionsschutz) sowie auf die "Sächsische Freizeitlärmstudie" (Handlungsleitfaden zur Prognose und Beurteilung von Geräuschbelastungen durch Veranstaltungen und Freizeitanlagen) des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, April 2006. In den Beispielrechnungen des Gutachters wird jeweils von 3 h Beschallung außerhalb der Ruhezeiten und 2 h innerhalb der Ruhezeiten (nach Freizeitlärmrichtlinie) ausgegangen. Im Ergebnis der Berechnungen ermittelt der Gutachter je drei Referenzpegel in Schallausbreitungsrichtung (20 m, 50 m, 100 m) die zur Einhaltung der normalen Immissionsrichtwerte tags in den Ruhezeiten zu gewährleisten sind. Die Referenzmesspunkte in größerem Abstand (50 m und 100 m) können später als Kontrollmesspunkte zur Eigenüberwachung oder zur Überwachung durch die Stadt dienen. Der 20 m-Pegel ist lt. Gutachten für die Überwachung mit Unsicherheiten behaftet. Er gibt jedoch Anhaltspunkte über die zu erwartende Lautstärke im Publikum, sodass abgeschätzt werden kann, ob diese Lautstärke für einen bestimmten Veranstaltungstyp geeignet ist. Ausgehend von diesen Referenzpegeln sind im Gutachten Zu- und Abschläge ausgewiesen, die auf den jeweiligen Referenzpegel aufgeschlagen oder von diesem abgezogen werden können, wenn die Veranstaltung außerhalb der Ruhezeit durchgeführt werden soll oder nachts oder als seltenes Störereignis oder an Sonn- und Feiertagen. Damit kann durch die Stadt Leipzig eine große Bandbreite von Veranstaltungen und Veranstaltungszeiten beurteilt werden. Werden die vom Gutachter vorgegebenen Referenzpegel eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass auch an Sonn- und Feiertagen sowie für den gesamten Tagzeitraum eine Richtwerteinhaltung gewährleistet ist (worst case). Zum Teil ist der 20 m Pegel und damit der Versorgungspegel im Zuschauerbereich jedoch so niedrig, dass verschiedenen Standorte als nicht oder nur sehr bedingt geeignet angesehen werden müssen. Die Veranstaltungsstandorte sowie die wahrscheinliche Hauptabstrahlrichtung der Lautsprecher wurden von der Stadt Leipzig vorgegeben. In der Anlage „Übersichtskarte Standorte für die Prüfung von Schallemissionen" sind die untersuchten Veranstaltungssorte dargestellt. Dezember 2016 87 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark Bewertung der einzelnen Veranstaltungsstandorte: 1. Anton-Bruckner-Allee: Bassin / Fontäne - Ost Als Hauptabstrahlrichtung wurde im Schallgutachten die Richtung Nordost berechnet – eine Abstrahlung in Richtung Südwest ist jedoch ebenfalls möglich. Im Einzelnen können folgende Prüfergebnisse festgehalten werden: ! ! ! ! Veranstaltungen mit sinnvollen Versorgungspegeln von 74 dB(A) im Abstand von 20 m sind nur werktags außerhalb der Ruhezeit – d.h. bis 20.00 Uhr – und nur für die Dauer von maximal 1,5 h zulässig. Dauert die Veranstaltung länger, muss ein seltenes Ereignis in Anspruch genommen werden. Jedoch dürfte selbst beim Zulassen eines seltenen Ereignisses tags der Versorgungspegel in 20 m Abstand 76 dB(A) (nur geeignet für kleine Besucherzahlen) nicht überschritten werden. Das Zulassen seltener Ereignisse wird wegen der bereits hohen Vorbelastung durch die Parkbühne nicht empfohlen. Denkbare Veranstaltungen als seltene Ereignisse oder 1,5 h dauernde Veranstaltungen werktags bis 20.00 Uhr: ! Klassik- oder Jazzdarbietungen, Caféhausmusik ohne oder mit nur geringer Verstärkung, leise Hintergrundbeschallung, z.B. bei Präsentationen. 2. Anton-Bruckner Allee: Bassin / Fontäne - West Traditionelle Veranstaltungen am Standort sind der KKH-Allianz-Lauf und die Bühne der Ökofete (soweit dafür nicht der Musikpavillon genutzt wird). Als Hauptabstrahlrichtung der Beschallungsanlagen wird die Richtung Südwest vorgegeben. Im Einzelnen können folgende Prüfergebnisse festgehalten werden: ! ! ! Die hier zulässigen Versorgungspegel sind mit etwa 75 dB(A) in 20 m nicht sehr hoch. Bereits bei leichter Erhöhung der Lautstärke kann es schnell zu Richtwertüberschreitungen und damit zu einem seltenen Ereignis kommen. Es empfiehlt sich die Festlegung eines Limitereinsatzes oder die Verlegung der Veranstaltung auf einen Werktag außerhalb der Ruhezeiten, z.B. Samstag bis 20.00 Uhr Als Normalereignisse wären hier lediglich kleinere Veranstaltungen für kleine Zuschauerzahlen mit nur geringer Verstärkung denkbar: ! Klassik, Liedermacher, leise Hintergrundbeschallung, Lesungen, Sommertheater. 3. Sachsenbrücke Veranstaltungen im östlichen Teil - Entenrennen zum Wasserfest: Beim Entenrennen erfolgt die Hauptabstrahlrichtung der Lautsprecher ungünstigerweise in Richtung Nord direkt zur Wohnbebauung Ferdinand-Lassalle-Straße. Sehr viel günstiger stellt sich eine Beschallung in Richtung Südost dar – vgl. Abschnitt ‚Veranstaltungen bei Beschallung in Richtung Südost (Rennbahnsteg)’. Im Einzelnen können folgende Prüfergebnisse festgehalten werden: 88 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept ! ! Dauert die Beschallung in Richtung Nord an einem Sonntag länger als eine halbe Stunde, werden die regulären Immissionsrichtwerte überschritten, sodass ein seltenes Ereignis in Anspruch genommen werden muss. Soweit eine andere Schallrichtung beim Entenrennen nicht möglich ist, ist die Beschallung im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft wie folgt umzusetzen: ! Die Beschallung in Richtung Nord (Wohnbebauung) darf nur während des eigentlichen Rennens (ca. eine halbe Stunde) erfolgen. ! Vor und nach dem Rennen (Moderation zum Losverkauf, Interviews usw.) sind die Lautsprecher um 180° zu drehen. Die Beschallung der Sachsenbrücke muss in Richtung Rennbahnsteg erfolgen. ! Moderationen, die nicht zwingend am Fluss sein müssen – z. B. Siegerehrungen – erfolgen auf der Hauptbühne. Veranstaltungen bei Beschallung in Richtung Südost (Rennbahnsteg): Veranstaltungen auf der Sachsenbrücke mit einer Beschallung in Richtung Südost (Rennbahnsteg) stellen sich im Sinne des Immissionsschutzes als günstiger dar als andere Beschallungsrichtungen. Im Einzelnen können folgende Prüfergebnisse festgehalten werden: ! Bei Drehung der Boxen in Richtung Rennbahnbrücke werden für die Sachsenbrücke bei einem möglichen Versorgungspegel von bis zu 75 dB(A) in 20 m Abstand (nur geeignet für kleine Besucherzahlen) bis 22.00 Uhr folgende weitere Nutzungsmöglichkeiten gesehen: ! kleine Klassik- oder Jazzaufführungen mit und ohne Verstärkung, Caféhausmusik, leise Hintergrundmusik bei Präsentationen, dezente Moderation, ohne Monitorboxen, Straßenmusikanten außer Trommler, Sommertheater. 4. Anton-Bruckner-Allee / BSV AOK Traditionelle Veranstaltungen am Standort sind der Frauenlauf und der AOK-Lauf. Im Einzelnen können folgende Prüfergebnisse festgehalten werden: ! ! ! ! Um kein seltenes Ereignis in Anspruch zu nehmen, dürfte der Referenzpegel in 20 m Abstand 72 dB(A) nicht überschreiten. Bei diesen niedrigen Pegeln ist möglicherweise kein ausreichender/akzeptabler Versorgungspegel für das Publikum gegeben. Zur Sicherstellung der regulären Immissionsrichtwerte in den Ruhezeiten müsste die Musikanlage limitiert werden. Sollen die Läufe als Normalereignis gelten, sollten diese deshalb möglichst nicht an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden. Wird die Veranstaltung an Sonn- und Feiertagen durchgeführt, dann nur bei einer Beschallung bis maximal 14.00 Uhr. Unter diesen Bedingungen ist eine etwas lautere Beschallung zulässig [im Abstand von 20 m etwa 75 dB(A)]. Das Zulassen seltener Ereignisse sollte an diesem Standort unbedingt vermieden werden, da die maßgebenden Immissionsorte, insbesondere die Wohnhäuser an der Nonnenstraße sowie die Karl-Heine-Villa, bereits in starkem Maße von den Immissionen der Sport- und Freizeitanlagen des Bootshauses Klingerweg belastet sind. Dezember 2016 89 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 5. Grillplatz Nonne Dieser Standort ist bei Beschallungsrichtung in Richtung Südost für verschiedene Veranstaltungen im Tagzeitraum geeignet, ohne seltene Ereignisse in Anspruch zu nehmen. Im Einzelnen können folgende Prüfergebnisse festgehalten werden: ! ! ! Bei einem limitierten Pegel von 82 dB(A) im Abstand von 20 m sind folgende Veranstaltungen denkbar: ! kleine Konzerte, sonstige Musikveranstaltungen (jeweils ohne Monitorboxen) mit einer zu beschallenden Fläche von maximal 500 m² (z. B. Jazz, Klassik, Liedermacher, elektronische Musik, kleine Partys; Tanzen ist möglich). Der Standort Grillplatz Nonne ist auch geeignet als Ausgangs- und Endpunkt für Sportaktivitäten/Läufe, da hier bis auf die Festlegung der Beschallungsrichtung Südost keine Einschränkungen erforderlich sind. Bei einer ganztägigen Dauerbeschallung werden an diesem wie auch an jedem anderen Standort trotz Richtwerteinhaltung jedoch erhebliche Nachbarschaftskonflikte befürchtet, insbesondere bei tieffrequenter Musik. 6. Gerhardscher Pavillon Die an diesem Standort in den Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen zulässigen 20 m Pegel sind ebenfalls so niedrig, dass sinnvolle Musikdarbietungen hier nicht für möglich gehalten werden. Im Einzelnen können folgende Prüfergebnisse festgehalten werden: ! ! Außerhalb der Ruhezeiten – d.h. im Zeitraum von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr – können werktags lediglich sehr leise Veranstaltungen mit einem 20 m Pegel von maximal 68 dB(A) bei Schallrichtung Südost zugelassen werden. Denkbar sind: ! kleine Gottesdienste, kleinere klassische Darbietungen, Caféhausmusik, alles nur als Hintergrundmusik ohne oder mit nur sehr geringer elektroakustischer Verstärkung, Lesungen, jeweils für nur geringe Besucherzahlen. Das Zulassen seltener Ereignisse sollte auch an diesem Standort vermieden werden, da die maßgebenden Immissionsorte an der Nonnenstraße bereits in starkem Maße von den Immissionen der Sport- und Freizeitanlagen des Bootshauses Klingerweg belastet sind. 7. Musikpavillon Für diesen Standort wurde ein gastronomischer Betrieb mit Biergarten und kleineren kulturellen Aktivitäten (in der Regel 1 x pro Woche) nach Vorlage eines eigenständigen Schallgutachtens als "Gaststättenbetrieb mit kultureller Umrahmung" baurechtlich genehmigt (Schallimmissionsprognose, GAF – Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen GmbH, 12.08.2010 sowie eine Ergänzung, GAF, 23.08.2011 beauftragt durch Musikpavillon / Firma E. Wiedenmann e.K.). Im Einzelnen können folgende Prüfergebnisse festgehalten werden: ! Zulässig sind hier lediglich leise Veranstaltungen mit einem Versorgungspegel von ca. 74 dB(A) in 20 m Abstand, bei Beschallungsrichtung West (Richtung Elsterflutbett). Abweichungen von der Baugenehmigung, z.B. die Durchführung einer Sonderveranstaltung müssen separat beantragt werden und bedürfen der Zustimmung der Stadt Leipzig. 90 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 8. Glashaus / Parkgaststätte Eine Freisitzbeschallung verstößt grundsätzlich gegen die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig (PolVO), soweit diese nicht, z.B. im Rahmen einer Baugenehmigung (s. Musikpavillon) oder als Ausnahme von der PolVO, genehmigt wurde. Ohne einem entsprechenden Genehmigungsverfahren vorzugreifen, zeigt das zum Clara-Zetkin-Park vorgelegte Schallgutachten für den Standort Folgendes auf: ! ! ! Die an diesem Standort in den Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen zulässigen Pegel von 68 dB (A) im Abstand von 20 m sind so niedrig, dass sinnvolle Musikdarbietungen nicht für möglich gehalten werden. Werktags (z.B. samstags) außerhalb der Ruhezeiten – d.h. bis maximal 20.00 Uhr – sind etwas höhere Referenzpegel möglich (74 dB(A im Abstand von 20 m). Mit diesen Pegeln sind schon kleinere Veranstaltungen mit Beschallungsanlagen möglich, z.B.: ! kleine klassische Darbietungen, Jazz, Caféhausmusik, Liedermacher, Lesungen, Hintergrundmusik, Sommertheater. Das Zulassen von seltenen Ereignissen wird wegen der unmittelbaren Nachbarschaft der Parkbühne nicht empfohlen. 9. Parkbühne Bei der Parkbühne handelt es sich um eine traditionelle Veranstaltungsstätte, die für Konzertveranstaltungen bis maximal 22.00 Uhr im Rahmen seltener Ereignisse grundsätzlich geeignet ist. Im Einzelnen können folgende Prüfergebnisse festgehalten werden: ! ! ! Seltene Ereignisse dürfen an nicht mehr als an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden stattfinden. Bei zu lauten Innenpegeln kann es in der Nachbarschaft zu Richtwertüberschreitungen kommen. Eine Begrenzung des Innenpegels der Parkbühne (lt. Gutachten auf 88 dB(A) am FOH (front of house/ Mischpult/letzte Zuschauerreihe) ist jedoch möglich, ohne dass der Veranstaltungszweck bzw. die Nutzung als Veranstaltungsstätte gefährdet wird. Neben den seltenen Ereignissen sind weitere leisere Veranstaltungen im Tagzeitraum denkbar, z.B. Sommertheater u. Ä. Dies bedarf jedoch einer weitergehenden schalltechnischen Prüfung. 10. Rennbahn Scheibenholz Die Pferderennbahn Scheibenholz ist ein eigenständiger Betrieb und zählt nicht zur öffentlichen Parkanlage. Im Rahmen des Schallgutachtens zum Clara-Zetkin-Park sowie in den zu den Bauanträgen der Rennbahn Scheibenholz vorgelegten Schallgutachten wurde jedoch geprüft, inwieweit neben den traditionellen Sportveranstaltungen (Pferderennen) weitere Veranstaltungen im Sinne der FreizeitlärmRichtlinie möglich sind. Im Einzelnen können folgende Prüfergebnisse festgehalten werden: ! Die Tribüne sowie das Ringtoto sind grundsätzlich als Veranstaltungsort geeignet und dürfen bei Einhaltung der regulären Immissionsrichtwerte im Rahmen der erteilten Baugenehmigung z. B. für Sommerkino, Kleinkunst, klassische Darbietungen und vergleichbare Veranstaltungen genutzt werden. Dezember 2016 91 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark ! Die Baugenehmigungen enthalten umfangreiche immissionsschutzrechtliche Auflagen und ebenfalls Vorgaben zu Referenzmesspegeln. 11. Johannapark / Lutherkirche Auch an diesem Standort sind in den Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen nur so niedrige Pegel zulässig (68 dB(A) in 20 m Abstand), dass sinnvolle Musikdarbietungen nicht für möglich gehalten werden. Im Einzelnen können folgende Prüfergebnisse festgehalten werden: ! ! ! ! Beim Einsatz von Lautsprechern darf nur in Richtung SO (in Richtung Karl-Tauchnitz-Straße) beschallt werden. Zulässig sind ggf. nur sehr kleine Veranstaltungen mit wenigen Besuchern - wie: ! Gottesdienste, klassische Darbietungen ohne oder mit nur geringer elektroakustischer Verstärkung. Wegen der nur niedrigen zulässigen Schallpegel, sollten Veranstaltungen mit elektroakustischer Verstärkung an diesem Standort möglichst ausgeschlossen werden. Auf Grund der sehr nahen Wohnbebauung werden seltene Ereignisse an diesem Standort für unzulässig gehalten. 12. Max-Reger-Allee / Inselteich Schallrichtung Rennbahnsteg: Der Standort Max-Reger-Allee / Inselteich ist bei Schallrichtung Südost (in Richtung Rennbahnsteg) gut für größere Veranstaltungen wie das Wasserfest geeignet. Im Einzelnen können folgende Prüfergebnisse festgehalten werden: ! Als seltenes Ereignis könnte bei dieser Schallrichtung ausnahmsweise auch ein Betrieb nach 22:00 Uhr zugelassen werden. Für die Veranstaltungsbesucher können ausreichend laute Schallpegel gewährleistet werden. Schallrichtung Sachsenbrücke: Schallt die Bühne in Richtung Sachsenbrücke, stellt sich der Standort nur als bedingt geeignet dar - es darf selbst als seltenes Ereignis kein Nachtbetrieb stattfinden. Im Einzelnen können folgende Prüfergebnisse festgehalten werden: ! ! ! ! Veranstaltungen sind nur bis 22.00 Uhr und nur als seltenes Ereignis bei Referenzpegeln (20 m Pegel) von weniger als 83 dB(A) zulässig. Dieser 20 m Pegel ist geeignet für Kleinbühnen und kleinere Zuschauerzahlen (500 m²) - der Standort wird für die Beschallung des Wasserfestes für nicht ausreichend gehalten. Denkbar sind: ! Jazz, Klassik, Liedermacher, Moderation von Laufveranstaltungen. Im Nachtzeitraum wäre der Immissionsrichtwert für SE um 10 dB(A) überschritten. Für Normalereignisse ist der Standort bei Schallrichtung Sachsenbrücke nicht geeignet - der Versorgungspegel für Normalereignisse in der Ruhezeit darf im Abstand von 20 m nur etwa 73 dB(A) betragen und ist für sinnvolle Veranstaltungsaktivitäten sehr niedrig. 92 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Zusammenfassung der Eignung von Veranstaltungsorten: Im Ergebnis des Schallgutachtens kann im Bezug zur Durchführung von Veranstaltungen mit Beschallung unterschieden werden in geeignete, bedingt geeignete und ungeeignete Standorte. ! geeignete Standorte: ! ! ! ! ! bedingt geeignete Standorte ! ! ! ! ! ! Parkbühne, Rennbahn Scheibenholz, Grillplatz Nonne, Max-Reger-Allee / Inselteich (bei Schallrichtung Rennbahnsteg). Max-Reger-Allee / Inselteich (bei Schallrichtung Sachsenbrücke), Anton-Bruckner-Allee: Bassin / Fontäne – West, Musikpavillon, Anton-Bruckner-Allee / BSV AOK, Sachsenbrücke. ungeeignete Standorte ! ! ! ! Anton-Bruckner-Allee: Bassin / Fontäne – Ost, Gerhardscher Pavillon, Glashaus / Parkgaststätte, Johannapark: Lutherkirche. 3.5.3.3 Allgemeine Kriterien zur Einschätzung der Zulässigkeit von Veranstaltungen Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme, Konfliktminimierung unter Berücksichtigung des Widmungszwecks der Parkgrundstücke als Grün- und Erholungsanlage sowie der naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sind folgende Entscheidungsgrundlagen zu berücksichtigen: ! Es werden nur ausgewählte Veranstaltungen mit allgemeiner Akzeptanz der Bevölkerung zugelassen. ! Die Veranstaltungen dürfen dem Widmungszweck der Anlagen nicht zuwider laufen, keine nachhaltigen Schäden und unzumutbaren Störungen anderer Nutzer mit sich bringen. ! Eine Dauerbeschallung über mehrere Stunden sowie tiefe Frequenzen sind zu vermeiden. ! An allen Veranstaltungsorten sollte ein Nachtbetrieb grundsätzlich ausgeschlossen werden. ! Die naturschutzrechtlichen Belange müssen berücksichtigt werden. Dezember 2016 93 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.5.3.4 Zulässigkeit von seltenen Ereignissen – Sonderfallprüfungen In Sonderfällen können Veranstaltungen im Freien, bei denen die regulären Immissionsrichtwerte trotz aller verhältnismäßigen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei gleichzeitiger Gewährung eines ausreichenden Versorgungspegels für die Zuschauer nicht eingehalten werden, bei hoher Standortgebundenheit und/oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz und zudem zahlenmäßiger Begrenzung dennoch zulässig sein. Diese Fälle bedürfen einer Sonderfallprüfung nach Nr. 4.4. der Freizeitlärm-Richtlinie der LAI durch das genehmigende Amt. Unter Beachtung der Freizeitlärm-Richtlinie der LAI soll auch im Clara-Zetkin-Park die maximale Anzahl von 18 seltenen Ereignissen im Kalenderjahr nicht überschritten werden. Darüber hinaus sollen Veranstaltungen im Sinne seltener Ereignisse auf einen längeren Zeitraum verteilt werden und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden. Der Nachbarschaft muss beim Zulassen seltener Ereignisse eine ausreichend lange Nachtruhe zugestanden werden, in der Weise, dass, falls ein Nachtbetrieb ausnahmsweise gestattet wird, dieser, je nachdem, ob ein Werktag oder ein Sonntag folgt, 23:00 oder 24:00 Uhr beendet sein muss. Die Zulassung seltener Ereignisse im Clara-Zetkin-Park in o. g. Anzahl begründet sich in der historisch gewachsenen Struktur als Veranstaltungsstätte mit etablierten und auch überregional bekannten Events. Leipzig als Oberzentrum kommt damit seiner Verpflichtung zur Bereitstellung kultureller aber auch sportlicher Angebote nach. Ohne eine im Umfang der letzten Jahre realisierte Bespielung der denkmalgeschützten Parkbühne wäre deren Erhalt und Betrieb wirtschaftlich nicht möglich. Aus diesem Grund sollen der Parkbühne als etabliertem Veranstaltungsort entsprechend der vorgenannten Rahmenbedingungen eine auskömmliche Anzahl an Veranstaltungen ermöglicht werden. Die verbleibenden seltenen Ereignisse sollen vorrangig traditionellen, etablierten sowie Nutzungen im öffentlichen Interesse und erst dann weiteren Antragstellern im Clara-Zetkin-Park und auf der Rennbahn zugeordnet werden. Traditionelle, etablierte Nutzungen sind beispielsweise: ! ! ! ! Öko-Fete, KKH-Lauf, Frauenlauf, Wasserfest. Da mit den etablierten Veranstaltungen die Anzahl der zulässigen seltenen Ereignisse nahezu ausgeschöpft ist, verbleibt kaum Spielraum für das Zulassen weiterer seltener Ereignisse, z. B. an den Gastronomiestandorten. Bei dort geplanten Veranstaltungen mit Beschallungstechnik kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass es sich um ein seltenes Ereignis handelt. Solche Veranstaltungen sind daher rechtzeitig zu beantragen. 94 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.5.4 Nutzungsrahmen für Freizeitsport 3.5.4.1 Bestandssituation Im Freizeitbereich haben in zunehmenden Maße sportliche Aktivitäten, ob individuell oder im Verein, an Bedeutung gewonnen. Mit Einschränkungen der Johannapark, vor allem aber der Clara-ZetkinPark bieten insgesamt Raum für vielfältige, informelle Bewegungs- und Sportmöglichkeiten. Informelle Sportmöglichkeiten sind Angebote und Flächen, die für eine sportliche Mitbenutzung jedermann offen stehen und nicht an Vereinsmitgliedschaften oder andere organisierte Formen des Sporttreibens gebunden sind. Durch die gute Ausstattung mit Stadtbeleuchtungsanlagen und die Gewährleistung von Winterdienst auch auf für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen gesperrten Strecken ist über das gesamte Jahr bei Dunkelheit Freizeitsport wie Laufen, Walken und Skaten möglich. Ein Bootssteg in Höhe des Haupteingangs zur Rennbahn / Bereich Rennbahnsteg ergänzt das Freizeitangebot in Richtung Wassersport. 2011 wurden die bislang im Clara-Zetkin-Park durch Farbmarkierungen gekennzeichneten Laufstrecken durch eine mit festen Markierungs- und Richtungssteinen ausgewiesene 3.000-Meter-Strecke ergänzt. Dies stellt ein Angebot an Freizeitsportler dar, die anhand eines Übersichtsplanes und der am Streckenrand eingelassenen Distanzsteine ihre Laufleistung messen können. Die Strecke wurde als "Telekom-Running-Track" von der Telekom AG finanziert. Die Anton-Bruckner-Allee wurde mit Hilfe von Sponsoren als Skating-Strecke asphaltiert. Mit dem BSV AOK Leipzig und seinen ca. 4.600 Mitgliedern ist an der Anton-Bruckner-Allee einer der größten Vereine in Sachsen direkt im betrachteten Bereich ansässig, der die v. g. Möglichkeiten intensiv auch organisiert nutzt. Neben Veranstaltungen wie Frühjahrslauf und Frauenlauf nutzt der Verein wöchentlich mit zwei Laufgruppen und sechs Walkinggruppen die angrenzenden Wege. In unmittelbarer Nachbarschaft zum BSV AOK Leipzig entstand im Jahr 2008 ein FitnessParcours, initiiert und unter sportwissenschaftlich Aspekten konzipiert vom Deutschen Olympischen Sportbund. Er bietet Möglichkeiten für individuelle, niedrigschwellige Bewegungs-, Kraft - und Balanceübungen. Im Rahmen der Umsetzung des Sportprogramms 2024 für die Stadt Leipzig sollen an diesem Standort zur Förderung von Sport und Bewegung im öffentlichen Raum weitere Geräte für Fitness- und Bewegungsübungen ergänzt werden. Großer Beliebtheit erfreut sich auch das "Slacklinen" bei dem auf einem, vorzugsweise zwischen Bäumen gespannten Seil, balanciert wird. Hierzu hat das ASG einen Flyer entwickelt, der über die richtige Anbringung der Slackline-Manschetten informiert und so helfen soll, Schäden an Bäumen zu vermeiden. Derartige Freizeitnutzungen im Bereich des Clara-Zetkin-Parkes und Johannaparkes sind gewünscht und bedürfen keiner weitergehenden Regelungen. Problematisch hingegen ist die Inanspruchnahme der Wiesenflächen durch Mannschaftsport, insbesondere Fußball und andere Bewegungssportarten. Die Polizeiverordnung (PolVO) als gültige Rechtsgrundlage für die Benutzung der öffentlichen Freiräume der Stadt Leipzig lässt das „Ballspielen“ ausdrücklich zu, was stellenweise zu einer übermäßigen Nutzung der Grünflächen durch Mannschaftssportarten führt. Da auf der Grundlage der PolVO dem Einzelnen eine Beschädigung der Grünanlage nachgewiesen werden müsste, ist ein restriktives Vorgehen gegen Ballspiele in der Praxis nicht umsetzbar. Dezember 2016 95 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.5.4.2 Entwicklungsziele / Konzeptionelle Aussagen Grundsätzlich sollen alle Nutzungen des Freiraumes so stattfinden, dass wiederholte und dauerhafte Schäden an der Substanz von Clara-Zetkin-Park und Johannapark vermieden werden. Die an die Wege gebundenen Freizeitsportarten sind dabei problemlos in allen Teilen des Freiraumes möglich, für Rollsportarten sind die asphaltierten Anton-Bruckner-Allee und Max-Reger-Allee geeignet (vgl. 3.5.1 Vorrangbereiche). Für eine bessere Benutzbarkeit durch Skater und andere Rollsportarten soll die Fahrbahn der Max-Reger-Allee im Zuge einer Sanierung mit einem feinkörnigen / feinporigen Belag ausgestattet werden (vgl. 3.1.3.3 Periphere "Entlastungswege“ an den Parkrändern). Mannschafts-Bewegungs-Sportarten (wie Fußball, Frisbee etc.) stellen jedoch eine besondere Beanspruchung für Wiesen- und Rasenflächen dar, die für diese Nutzung nicht in geeigneter Weise ausgebaut oder entsprechend gepflegt werden. Im Rahmen der Ausweisung von Vorrangbereichen sollen daher verschiedene Angebote für Rasensport-Flächen im Clara-Zetkin-Park gemacht werden, die durch gezielte Pflegemaßnahmen aktiviert und erhalten werden (vgl. 3.5.1 Vorrangbereiche). Diese "Angebotssteuerung" soll auch dazu beitragen, dass in anderen Bereichen des Freiraumes Konflikte zwischen der Freizeitsportnutzung und bspw. denkmalpflegerischen Belangen oder anderen Nutzungsansprüchen vermieden werden können. Hintergründe und Ziele sollen in einer begleitenden Kommunikationskampagne in geeigneten Formaten kommuniziert werden (vgl. 3.6.2 Kommunikationskampagne). Wie für alle Nutzungen im Freiraum müssen dabei die Schlagworte "Spielregeln" und "Fairnessprinzip" mit Leben gefüllt werden. Gleichzeitig sollten im Umfeld von Clara-Zetkin-Park und Johannapark Möglichkeiten geprüft und eröffnet werden, die Alternativen für Mannschafts-Sportarten darstellen. Dabei könnte bspw. auf vorhandene oder neue geplante Sportflächen zurückgegriffen werden, die außerhalb der Nutzung durch Schulen und Vereine für die Freizeitsportnutzung geöffnet werden können. Die alternativen Angebote sollten öffentlich – auch im Clara-Zetkin-Park und Johannapark selbst – kommuniziert werden. 96 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.6 Teilkonzept Nachhaltiges Parkmanagement Im Zuge der Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes, insbesondere aber auch im Ergebnis des begleitenden Beteiligungsprozesses ist deutlich geworden ist, dass es eines neuen, weiter gedachten Ansatzes für ein „Management“ von Clara-Zetkin-Park und Johannapark bedarf, das alle Aufgaben der Steuerung der Freiraumentwicklung zusammenfasst. Bereits die Freiraumstrategie des Amtes für Stadtgrün und Gewässer führt unter der Überschrift "Das Management von Stadtgrün und Gewässern" die Aufgabengebiete Grünflächenmanagement und Monitoring, Partizipation und Bürgerschaftliches Engagement etc. zusammen und folgt damit einer Definition der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK), die formuliert: "Grünflächenmanagement umfasst ganzheitlich alle ökologischen, ökonomischen und sozialen Aufgaben, die mit der Versorgung und Gestaltung einer Stadt mit Grün (hier sinngemäß auf eine Anlage bezogen) und deren Pflege zusammenhängen." Mit dem vorliegenden Konzept sind als Grundlagen für eine Steuerung die Entwicklungsansätze für die Anlage diskutiert und herausgearbeitet worden - nun bedarf es eines Managementansatzes, der eine mittel- bis langfristige Umsetzung und Sicherung dieser Entwicklung organisiert. Dafür ist die Aufstellung geeigneter Instrumente für die Betreuung der in Konzepterstellung und Beteiligungsprozess identifizierten ‚weichen’ Parameter – wie Nutzungsverhalten und Kommunikation – ebenso wie die Steuerung der manifesten Aufgaben der Freiraumunterhaltung – wie Pflege, Instandhaltung und Abfallentsorgung – notwendig, deren Grundzüge in den folgenden Abschnitten umrissen werden. Das anzustrebende Parkmanagement stellt damit eine Schnittstellenaufgabe dar, die im Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) als liegenschaftsbetreuendem Fachamt zusammenläuft und einer Verankerung in der Struktur des ASG bedarf. Vorgeschlagen wird die Aktivierung personeller und finanzieller Ressourcen zur Entwicklung und Erprobung dieses für die Stadt Leipzig neuartigen - dann auch auf andere Anlagen übertragbaren - Managementansatzes anhand der zentralen Komplexanlage Clara-Zetkin-Park und Johannapark. 3.6.1 Nachhaltige Nutzung Das Handlungsfeld Nachhaltige Nutzung führt Ansätze auf, die auf die Beeinflussung des Nutzerverhaltens in Clara-Zetkin-Park und Johannapark abstellen. Im Hintergrund stehen die klassischen Themen "Ordnung und Sauberkeit" aber auch der Anspruch, wenig schonende Verhaltensmuster in der Benutzung der öffentlicher Anlagen, die sich sichtbar in Übernutzungsschäden an Wiesenflächen durch (Mannschafts-)Sport und Grill-Nutzung, in der starken Vermüllung, in Vandalismusschäden und Graffiti an Gebäuden oder dem unerlaubten Befahren des Freiraumes mit Kraftfahrzeugen äußern, zukünftig zu vermeiden. Wie im Teilkonzept Vorrangbereiche und Nutzungsrahmen werden hier wichtige Anregungen aus dem Beteiligungsprozess aufgenommen – die entwickelten Ansätze zu den Prinzipien von Fairness, Kommunikation und Information kommen hier maßgeblich zum Tragen. Dezember 2016 97 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 3.6.1.1 Situation An verschiedenen Stellen des Freiraumes sind Nutzungen zu beobachten, die denkmalpflegerischen Kernanliegen oder dem Erholungsbedürfnis von ganzen Nutzergruppen widersprechen und/oder Naturschutzbelangen unzureichend gerecht werden. Häufig wird ein "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." als geltende Maxime beklagt. Gleichermaßen wird von den Nutzern jedoch auch auf das Fehlen von Hinweisen aufmerksam gemacht, wo geeignete Flächen für intensivere oder bewegte Freizeitnutzungen zur Verfügung stehen. Nicht zuletzt führt eine Übernutzung sensibler oder ungeeigneter Bereiche schnell zu offensichtlichen Pflegerückständen, die dem allgemeinen Wunsch nach einem hochwertigen Erscheinungsbild von Clara-Zetkin-Park und Johannapark entgegenstehen. Grundsätzliche Übereinstimmung zwischen Verwaltung, Verbänden und Nutzern besteht bei einer Herangehensweise, die zunächst versucht, über Angebote eine steuernde Wirkung zu erzielen. Restriktive Maßnahmen sollen erst entwickelt und umgesetzt werden, wenn ein Erfolg dieser Herangehensweise nicht erkennbar wird und Nachteile für die Anlagen nicht abgebaut werden können. Ordnung und Sicherheit Die Präsenz des Stadtordnungsdienstes (StOD) beim „Schutz von Grünanlagen“ (Sächsische Verordnung über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete, 19.9.1991) ist stark von der personellen Ausstattung und der jeweils aktuellen Sicherheits- und Auftragslage abhängig. Clara-Zetkin-Park und Johannapark stellen bereits heute – wie das gesamte Innenstadtgebiet – einen Einsatzschwerpunkt dar und werden nahezu täglich durch eine Sondereinsatzgruppe des Stadtordnungsdienstes bestreift. Der Einsatz des StOD erfolgt derzeit nach Möglichkeit zu den Hauptnutzungszeiten an sonnigen Nachmittagen, ansonsten unregelmäßig im Rahmen der Dienstdurchführung bis 21 Uhr. Defizite in der Bestreifung bestehen insbesondere auch außerhalb der Dienstzeiten des StOD (z.B. in den Abendstunden im Sommer, bei Veranstaltungen). Für eine stärkere Präsenz (des Stadtordnungsdienstes, der Polizei oder sog. "Parkranger" etc.) insbesondere auch in den Zeiten der intensivsten Parknutzung, fehlen personelle Kapazitäten. Die derzeitigen Regelungen in der Polizeiverordnung (PolVO) sind durch den StOD nur schwer umsetzbar, da das Vorliegen einer möglichen Beschädigung von Grünflächen bewiesen werden muss, was in aller Regel dem Einzelnen gegenüber nicht möglich ist (vgl. 3.5.4 Nutzungsrahmen für Freizeitsport). Vereinbart ist, dass der StOD im Rahmen der Bestreifung die Nutzer anspricht und sie auf mögliche Schäden und deren Vermeidung hinweist. Für Clara-Zetkin-Park und Johannapark sollen daher – im Sinne einer "Angebotssteuerung" – näher bestimmte Nutzungsmöglichkeiten ausgewiesen werden (vgl. 3.5 Teilkonzept Vorrangbereiche und Nutzungsrahmen), die dem besonderen Ort und Nutzerverhalten gerecht werden können und dem StOD eine erweiterte Argumentationsgrundlage bieten. Darüber hinaus sind weitere rechtliche Regelungen (z.B. Grünanlagensatzung oder Parkordnung) zu prüfen, wenn sich diese Maßnahmen nicht bewähren. Ein "Sicherheitsproblem", das über die stadtweite Situation hinausgeht, besteht nach Einschätzung der Stadt Leipzig, der Polizei und der Mehrzahl der Bürger nicht. 98 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Kommunikation Die Kommunikation mit den Besuchern von Johannapark und Clara-Zetkin-Park über Nutzungsmöglichkeiten, mögliche Schädigungen, Alternativangebote etc. erfolgt nur in geringem Maße. Auf der Homepage der Stadt Leipzig sind unter „Freizeit, Kultur und Tourismus“ > „Parks, Wälder und Friedhöfe“ > „Parks und Grünanlagen“ (http://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/parkswaelder-und-friedhoefe/parks-und-gruenanlagen/) allgemeine Informationen zu den Parkanlagen verfügbar. Hinweise zum Grillen auf öffentlichen Flächen werden unter "Bürgerservice und Verwaltung" > "Sicherheit und Ordnung" bereitgestellt (http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicher heit-und-ordnung/grillen-auf-oeffentlichen-flaechen/). Vor Ort vorhanden ist eine Beschilderung der Spielplätze (- bei der Anpassungen notwendig sind -), Hinweistafeln zur „richtigen“, bestimmungsgemäßen Benutzung des Freiraumes, ggf. zu Nutzungseinschränkungen etc. existieren nicht. Ein Faltblatt zur richtigen Anbringung von Slacklines wurde entwickelt (vgl. 3.5.4 Nutzungsrahmen für Freizeitsport). Um über Kommunikation Einfluss auf Nutzer zu nehmen und unerwünschte Nutzungen und Schäden zu vermeiden, ist eine direkte Ansprache durch den Stadtordnungsdienst (StOD) und den Bürgerdienst LE vereinbart. Beide Dienste führen auch Flyer bei Ihren Rundgängen mit. Der Betreiber des Gastronomiestandortes am Musikpavillon hat unter http://www.meinpark.info eine Website zum Clara-Zetkin-Park eingerichtet, die einen Überblick zur Entwicklungsgeschichte, zu Flora und Fauna, Denkmalen und Kulturangeboten gibt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse einer Umfrage unter Parknutzern zur "Zufriedenheit mit den Rahmenbedingungen im Clara-Zetkin-Park" veröffentlicht (HTWK Leipzig, Studentenprojekt 2013-2014), ein "Papierkorb-Radar" und "10 goldene Hinweise" machen auf Müllentsorgung und sorgsamen Umgang mit der Parkanlage aufmerksam. 3.6.1.2 Entwicklungsziele / Konzeptionelle Aussagen Allgemeine Zielstellung für die Maßnahmen im Handlungsfeld Nachhaltige Nutzung soll die Reduzierung von Handlungen sein, die zur Beeinträchtigung des gewünschten hochwertigen Erscheinungsbildes des Clara-Zetkin-Parkes und des Johannaparkes oder zu Konflikten mit Belangen der Denkmalpflege, des Naturschutzes oder Interessen unterschiedlicher Nutzergruppen führen. Die Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit bleibt dabei Gemeinschaftsaufgabe der Stadt Leipzig, der Polizei und der Pächter der Erbpachtgrundstücke im Clara-Zetkin-Park. Während insbesondere in den späten Abend- und Nachtstunden (und damit außerhalb der Dienstzeiten des Stadtordnungsdienstes) die privaten Pachtobjekte einer Bewachung bedürfen, ist die Gewährleistung der Sicherheit in den öffentlichen Teilen der Grünanlagen öffentliches Interesse. Die Kommunikation und Abstimmung innerhalb der bestehenden Strukturen von Ordnungsamt / Stadtordnungsdienst, Polizei und Sicherheitsdiensten der Pächter soll intensiviert werden. Die in den Monaten Mai bis Ende September im Einsatz befindliche Sondereinsatzgruppe des Stadtordnungsdienstes ist im Hinblick auf die notwendige Präsenz und den Kommunikationsbedarf im ClaraZetkin-Park und Johannapark nicht verzichtbar. Zur Steuerung des Nutzungsverhaltens im Clara-Zetkin-Park und Johannapark soll jedoch die Vermeidung repressiver Maßnahmen im Vordergrund stehen. Erst als letzte Möglichkeit sollen Verbote formuliert und durchgesetzt werden. Vorgeschlagen wird daher ein Stufenmodell: Dezember 2016 99 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark • Stufe 1: gemeinsame Verantwortung – Fairnessprinzip – Spielregeln – Kommunikation Häufig wird konstatiert, dass den Nutzern Qualität und Wert der Anlagen – auch der ökonomische Wert – und die Konsequenzen des eigenen Nutzungsverhaltens zu wenig bekannt oder bewusst sind. Damit liegt der Fokus auf „Bewusstseinsbildung“ und "Wertschätzung" – und darauf, dass bei einem liberal gehandhabten Freiraumangebot unter dem Motto "Unsere Parks - offen für alle" auch eine gemeinsame Verantwortung aller Nutzer für den Erhalt und ein faires Nutzungsverhalten notwendig sind. Einigkeit besteht darüber, dass es dazu "Spielregeln" bedarf, die ausgehandelt, diskutiert und in konkreten Situationen vor Ort im Park auch kommuniziert werden können. Den Rahmen bilden denkmal-, naturschutz- und andere gültige öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie grundlegende Entwicklungsziele, die in den denkmalpflegerischen Zielstellungen und im Entwicklungskonzept (vgl. bspw. 3.5 Teilkonzept Vorrangbereiche und Nutzungsrahmen) definiert sind. Unabhängig davon gelten gesetzliche Regelungen wie in der Polizeiverordnung (PolVO). In Anknüpfung an den zurückliegenden Beteiligungsprozess zum Entwicklungskonzept, der zahlreiche Anregungen und Entscheidungshilfen für die Konzepterstellung erbracht hat, wird die Fortführung von Beteiligung und Kommunikation im Rahmen einer Kommunikationskampagne vorgeschlagen, die die Umsetzung der im Entwicklungskonzept erarbeiteten Ziele und Maßnahmen begleitet, eine Strategie zur Zusammenarbeit der relevanten Akteure entwickelt und über die Themen Wertschätzung, Verantwortung, Fairness eine Veränderung des Nutzerverhaltens in den Blick nimmt. • Stufe 2: Widmungssatzung – Durchsetzung Können nach einem Evaluationszeitraum keine objektiven Verbesserungen bei Schlüsselproblemen festgestellt werden, sind die Einführung einer Widmungssatzung und deren Durchsetzung zu prüfen. Eine Widmungssatzung bietet dabei die Möglichkeit, für einzelne Parkanlagen konkrete orts- und flächenbezogene Regelungen im Sinne von Angeboten zu treffen – im Umkehrschluss werden bestimmte Handlungen auf bestimmten Flächen unerwünscht und können sanktioniert werden. Zum Schutz der Anlagen und ihrer Besucher notwendige Gebote und Verbote sind über die PolVO zu normieren. Im Hinblick auf die zu beobachtende Problemlage im Clara-Zetkin-Park und Johannapark wären in einer Widmungssatzung insbesondere Aussagen hinsichtlich folgender Regelungen zu treffen: ! ! ! Einschränkung der sportlichen und sonstigen Nutzung einzelner (Rasen- und Wiesen-) Flächen, Aufstellung von Kriterien für die Einschränkung der Nutzung bei bestimmten Aktivitäten oder Schadensbildern, Einschränkung der Nutzung einzelner (Rasen- und Wiesen-)Flächen zum Grillen, Einschränkung der Nutzung mit Fahrrädern auf einzelnen Wegeabschnitten. Zur Durchsetzung der in einer Widmungssatzung zu treffenden Regelungen ist eine stärkere Präsenz (d.h. höhere Personalausstattung) der Ordnungsdienste im Clara-Zetkin-Park und Johannapark notwendig. Die Erhebung von Bußgeldern ist zu prüfen. 100 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 3.6.2 Kommunikationskampagne Die hier vorgeschlagene und bereits 2016 unter dem Namen "Unser Park" gestartete Kommunikationskampagne knüpft ohne Verzögerung an den Beteiligungsprozess zum Entwicklungskonzept an. In Kombination der Elemente "Kommunikation" und "Beteiligung" soll das vorhandene Engagement der Bürgerinnen und Bürger, der Akteure und Betreiber genutzt und in die Umsetzung der im Entwicklungskonzept aufgestellten Ziele und Maßnahmen eingebunden werden. Mit Unterstützung durch eine externe Kommunikationsagentur wird die Kampagne in Verantwortung des zuständigen Fachamtes ASG konzipiert und durchgeführt. Im Rahmen der Konzeption sind in Zusammenarbeit mit Bürgern, Vereinen, Verbänden, Pächtern die Themen und Inhalte der Kampagne zu definieren – dazu gehören: ! die Wertigkeit / Bedeutung des Freiraumes als Denkmal, Natur- und Erholungsraum, ! die gemeinsame Verantwortung aller Nutzer und das Fairnessprinzip, ! die Notwendigkeit von „Spielregeln“, ! die Einrichtung von Vorrangbereichen: Angebote und Grenzen, ! Naturschutzthemen wie Fütterungsverbot, Silvesterfeuerwerk etc. (vgl. 3.6.3.4 Integration von Naturschutzbelangen), ! die Problematik von Müllentstehung und eigenverantwortlicher Entsorgung, ! die Klärung aktueller, offener Fragen: Toilettennutzung im Park, Verkehrsorganisation im Parkumfeld etc., ! die Begleitung konkreter Umsetzungsschritte des Entwicklungskonzeptes, wie die Einrichtung einer "Fairnesszone", die Ausweisung von Rasensport-Flächen, der Rückbau informeller Wege etc. Die Konzeption der Kommunikationskampagne trifft Aussagen: ! zu Zielgruppen der Kampagne. Vorschläge aus dem Beteiligungsprozess zur Einbeziehung verschiedener Gruppen liegen vor: Vereine, Kinder, Studentenrat etc. ! zu geeigneten Kampagnen-Elementen: Veranstaltungen, Formate, Medien. Zahlreiche Ideen sind im Beteiligungsprozess zum Entwicklungskonzept genannt worden: Patenschaften, Führungen, Aneignung bestimmter Orte „organisieren“, Pressearbeit, Flyer, Begleitung durch digitale Medien, QR-Codes für die Nutzung mit Smartphones im Park etc. vgl. dazu auch: Abschnitt 3.6.2.1 Umsetzung einfacher Kommunikationselemente im Park ! zum Zeit- und Kostenrahmen, ! zu Ansätzen zur Verstetigung der Beteiligungs- und Kommunikationselemente. Auch dazu liegen aus dem Beteiligungsprozess einige Vorschläge vor: Website „Unser Park“, Park-Apps, Park-Beirat etc.. Gelungene Beispiele für Kampagnen zur Verantwortung und Fairness im Straßenverkehr und zur Müllproblematik sind: ! tschuldigen – ist nie verkehrt. Eine Initiative der Stadt Wien und ihrer Verkehrspartner. (http://www.tschuldigen.at) Dezember 2016 101 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark ! Reinwerfen statt Wegwerfen. Österreichs Wirtschaft und die ARA (Altstoff Recycling Austria AG) für ein sauberes Österreich. (http://www.reinwerfen.at) Kampagne "tschuldigen – ist nie verkehrt." der Stadt Wien zu Verantwortung und Fairness im Straßenverkehr. 3.6.2.1 Umsetzung einfacher Kommunikationselemente Unter dem Dach der Kommunikationskampagne können ohne lange Vorlaufzeit bereits einige einfache und im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwicklungskonzept allgemein akzeptierte Kommunikationselemente im Clara-Zetkin-Park und Johannapark umgesetzt werden: ! Informationen an zentralen Orten im Park An zentralen Orten im Park können Tafeln aufgestellt und/oder Flyer ausgelegt werden, die über konkrete Angebote (Bolzflächen, Liegewiesen, Naturschutzflächen, Ruhebereiche etc.) und "Spielregeln" (Bedeutung der Fairnesszone, Naturschutzthemen etc.) im Park informieren. Integriert sein sollten Hinweise auf weiterführende Internet-Angebote (URL, QR-Code). 102 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Für die Anbringung der Tafeln sollten Kooperationsmöglichkeiten mit den im Park ansässigen Pächtern genutzt werden - geeignete Orte sind bspw. der Gastronomiestandort Musikpavillon, die Parkgaststätte, der Spielplatz Rennbahnweg, der AOK-Standort oder das Schachzentrum. ! Markierungen von Angeboten Um eingerichtete Vorrangflächen direkt vor Ort kenntlich zu machen, können ("Fairness"-farbige) Markierungssteine aufgestellt oder in die Wegeflächen eingelassen werden. Analog der Hinweise an den Parkeingängen sollten schnell erfassbare Schlagworte, Pictogramme, Smileys etc. zum Einsatz kommen, die im Kampagnenflyer (August 2016) bereits entwickelt worden sind. Die regelmäßig ausgemähten Vorrangbereiche "Rasensport" an der Karl-Tauchnitz-Straße, an der Edvard-Grieg-Allee sowie im Umfeld des BSV AOK (vgl. 3.5.1 Vorrangbereiche) können temporär auch durch Kreidelinien und Eckpfosten in "Fairness"-Farbe markiert werden. ! Markierung einer "Fairnesszone Anton-Bruckner-Allee" Nach dem Vorbild der Fairnesszone auf dem Radweg am Donaukanal in Wien soll eine "Fairnesszone Anton-Bruckner-Allee" eingerichtet werden (vgl. 3.1.3.1 "Zentrale Meile" Anton Bruckner-Allee). Ziel ist die Stärkung der eigenverantwortlichen Rücksichtnahme und ein gleichberechtigtes, konfliktarmes Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer – von Spaziergängern über Radfahrer, Freizeitsportler auf Rollen bis hin zu Anlieferungsfahrzeugen. Die Kennzeichnung der Fairnesszone soll mit einer besonderer Farbe, die nicht Verkehrsfarbe ist, und dem Begriff „Fairnesszone“ erfolgen. Am Eingang am Kreisverkehr Herzliyaplatz, westlich des Bassins, östlich und westlich der Sachsenbrücke sowie östlich des Ovals am BSV AOK soll die Markierung aus Farbe und Begriff über die gesamte Breite der Fahrbahn der Anton Bruckner-Allee laufen. Die Übergangsbereiche zu anschließenden bzw. querenden Wegen können ebenfalls eine farbige Markierung erhalten. Fairnesszone Radweg am Donaukanal Wien Dezember 2016 103 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark ! Hinweistafeln an Parkeingängen An allen Parkeingängen können Tafeln mit eindeutigen, auf einen Blick erfassbaren Hinweisen (Schlagworte, Pictogramme, Smileys etc.) zu den wichtigsten "Spielregeln" und dem allgemeinen Hinweis auf die Gültigkeit der Polizeiverordnung (PolVO) aufgestellt werden. Sinnvoll sind auch Hinweise auf weiterführende Informationen zu Angeboten und Verhaltensregeln an zentralen Orten im Park sowie im Internet (URL, QR-Code). Die Farbigkeit solcher Tafeln sollte analog der Farbe der „Fairnesszone“ gewählt werden, um die Idee des Fairnessprinzips auch bildhaft auf den gesamten Park auszudehnen. Erste Elemente der Kommunikationskampagne „Unser Park“ konnten im August 2016 – parallel zur Endredaktion des Entwicklungskonzeptes – bereits entwickelt und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Dazu gehören Faltpläne zu Vorrangbereiche und Nutzungshinweisen sowie eine Plakataktion, die die Menschen vorstellt, die Clara-Zetkin-Park und Johannapark pflegen und die Abfallentsorgung erledigen. 3.6.3 Nachhaltige Pflege Im Handlungsfeld Nachhaltige Pflege sind Steuerungsmöglichkeiten und Ansätze für die in der täglichen Praxis ineinandergreifenden Themenbereichen Pflege und Instandhaltung, Naturschutz und (Abfall-)Entsorgung betrachtet, die einer Neujustierung bedürfen. Sollen die im Handlungsfeld Nachhaltige Nutzung aufgeführten Ansätze Einfluss nehmen, um auf der einen Seite Beeinträchtigungen und Schäden durch problematisches Nutzerverhalten zurückzudrängen und Aufwendungen zu reduzieren, kann eine auskömmlich ausgestattete Pflege und Instandhaltung auf der anderen Seite ein intaktes Bild der Anlage gewährleisten und damit auch einen sorgsameren Umgang mit dem Freiraum hervorbringen. Nachhaltiges Management soll hier insbesondere bedeuten, dass Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen gezielt und abgestuft eingesetzt werden können, um auf Nutzungsintensitäten, Naturschutzziele etc. differenzierter reagieren zu können. Die Einführung der Vorrangbereiche (vgl. 3.5.1 Vorrangbereiche) bietet eine Grundlage für eine derartige Steuerung. Dazu gehört in der Konsequenz auch der Wille, die auskömmliche (personelle und finanzielle) Ausstattung des Bewirtschafters Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (EB SRL) anhand der im vorliegenden Entwicklungskonzept und einem zu erarbeitenden Pflege- sowie Entsorgungskonzept entwickelten Leitlinien zu gewährleisten. Letztlich tragen die Ansätze der Entwicklungskonzeption nur, wenn die aufgestellten Entwicklungsziele und Planungsaussagen in der täglichen Umsetzung, Pflege und Instandhaltung abgesichert werden können. 3.6.3.1 Situation Pflege und Instandhaltung Pflege- und einfache Instandhaltungsmaßnahmen im Clara-Zetkin-Park und Johannapark werden durch den EB SRL – Abt. Grünanlagen erbracht. Zu den durchgeführten Maßnahmen gehören der 104 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Schnitt von Rasen- und Wiesenflächen, der Rückschnitt von Gehölzen, Wechselpflanzungen sowie Sichtkontrollen und kleinere Reparaturen an Spielplätzen. Aktuelle Handlungsgrundlagen für die Bewirtschaftung von Clara-Zetkin-Park und Johannapark durch den EB SRL sind die allgemein gehaltenen „Pflegegrundsätze für die Bewirtschaftung der Flächen des Öffentlichen Grüns der Stadt Leipzig“ (Grünflächenamt 1995), die Pflegekategorien (vgl. unter 3.5.1.1), die langjährig entwickelte und akzeptierte Praxis in den Anlagen und nicht zuletzt die zurückgegangene Ausstattung des EB SRL. Während für Rasen-/Wiesenschnitt weitgehend ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen, sind darüber hinaus – bspw. für die Wegeinstandhaltung oder für notwendige Instandhaltungsarbeiten an baulichen Anlagen – in der Regel keine Kapazitäten vorhanden. Über Jahre hinweg hat sich daraus ein erheblicher Reparatur- und Sanierungsstau ergeben. Ebenso haben verschiedene Wiesenflächen eine hohe Anziehungskraft auf vor allem jüngere Parknutzer und sind attraktive Aufenthaltsbereiche für verschiedene Freizeitnutzungen (Freizeitsport, Liege-, Spiel-, Grillwiese, Filmvorführungen etc.). Die intensive Nutzung dieser Flächen insbesondere in der Sommersaison zieht z.T. erhebliche Schäden am Rasenbewuchs nach sich, die das Gesamtbild des Freiraumes negativ beeinflussen und Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen. Auf spezielle Naturschutzbedingungen und -ziele abgestellte Pflegemaßnahmen können nur sehr begrenzt – etwa durch reduzierte Mahd bei Langgraswiesen oder das Unterlassen der Entfernung der Laubstreu – umgesetzt werden. Abfallentsorgung Die Leerung der Papierkörbe im Clara-Zetkin-Park und Johannapark wird durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (EB SRL) geleistet. Für die Sauberkeit und Müllbeseitigung nach Veranstaltungen im Rahmen von genehmigten Sondernutzungen sind die Veranstalter zuständig. Innerhalb der Erbbaurechtsgrundstücke obliegt die Müllbeseitigung dem jeweiligen Pächter. Zusätzlich zu den dauerhaft vorhandenen Papierkörben erfolgt durch den EB SRL eine saisonale Aufstellung und Leerung von Sammelcontainern, die helfen sollen, das deutlich erhöhte Müllaufkommen in den Sommermonaten zu fassen. Darüber hinaus sind – ebenfalls vor allem in den Sommermonaten und am Wochenende – erhebliche Mengen Müll aus der Fläche abzulesen. Aktuell werden diese zusätzlichen Sauberkeitsmaßnahmen unter Ausschöpfung auch der Möglichkeiten des zweiten Arbeitsmarktes realisiert. Diese Möglichkeiten werden sich jedoch rückläufig entwickeln. Die Sauberkeit im Clara-Zetkin-Park und Johannapark ist demnach weitgehend mit regulären Kapazitäten des EB SRL zu gewährleisten. Zwischen den turnusgemäßen Leerungs- und Sammelgängen führt der von Nutzern in Mengen zurückgelassene Müll in Flächen und um Papierkorb- und Containerstandorte häufig zum Eindruck einer ungepflegten Parkanlage bzw. eines nicht funktionierenden Entsorgungsansatzes. 3.6.3.2 Allgemeine Entwicklungsziele / Konzeptionelle Aussagen Grundsätzlich ist eine Verbesserung des allgemeinen Erhaltungszustandes von Clara-Zetkin-Park und Johannapark anzustreben. Pflege und Instandhaltung sollen angepasst auf die besonderen Bedingungen des Freiraumes – unter Schonung von Ressourcen und Konzentration auf Kernanliegen – agieren. Dezember 2016 105 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark Ein nachhaltiges Pflege- und Instandhaltungsregime soll möglichst so ansetzen, dass Nutzungsintensitäten und dadurch bedingte Verschleißerscheinungen frühzeitig erkannt, niedrigschwellige Pflegeund Instandhaltungsmaßnahmen greifen und damit schwere Schäden durch Übernutzung vermieden werden können, die nur mit Einsatz investiver Mittel wieder saniert werden können. Eine solche Herangehensweise kann insbesondere bei wassergebundenen Wegen (Pflege der Wegedecke) und Rasenflächen (gezielte Verbesserungsmaßnahmen außerhalb der Parksaison) zu Verbesserungen führen. Nachhaltige Pflege muss – insbesondere bei der Lage im Landschaftsschutzgebiet – aber auch einschließen, dass klassische bzw. Standard-Maßnahmen nicht zum "Wegpflegen" von naturschutzfachlich interessanten Strukturen führen. In einem Pflegekonzept als Instrument des Parkmanagements sind dafür abgestufte, zielgerichtete Maßnahmen zu entwickeln. Eine Grundlage bietet die Definition der Vorrangbereiche, die auch eine Orientierung zu Charakteren und Nutzungsprinzipien für einzelne Parkteile gibt, an denen sich Pflegeziele und Pflegeintensitäten orientieren können. Die Planung und Steuerung der notwendigen Pflegeund Instandhaltungsaufgaben im Rahmen eines Parkmanagements kann in Zukunft effizient mit einem digitalen Grünflächeninformationssystems (GRIS) organisiert werden. In einem ebenfalls als Managementinstrument gedachten Pflegekonzept sind dafür abgestufte, zielgerichtete Maßnahmen zu entwickeln. Eine Grundlage Entsorgungskonzept ist darüber hinaus eine Optimierung der Abfallentsorgung zu untersuchen, die bedarfsgerecht auf flexible Abfallaufkommen reagieren soll und technisch wie gestalterisch angemessene Sammeleinrichtungen vorhält. 3.6.3.3 Pflegekonzept Mit einem gemeinsam durch ASG und EB SRL zu erarbeitenden detaillierten Pflegekonzept soll der Einsatz des EB SRL – Abt. Grünanlagen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Im Konzept sollen ein Monitoring zur Zustandsbewertung aufgesetzt und abgestufte Maßnahmen definiert werden, die Nutzungsintensität, Schadensbildern, Denkmal- und Naturschutzansprüchen zielgerichteter nachkommen. Eine Grundlage sind die konzeptionellen Aussagen zu den Vorrangbereichen (vgl. 3.5.1 Vorrangbereiche), deren Plausibilität und Anwendbarkeit im Rahmen des kontinuierlichen Managements der Anlagen zu evaluieren und ggf. fortzuschreiben sind. Im Rahmen des Pflegekonzeptes ist zu klären, mit welchem – personellen, technischen, finanziellen – Aufwand Maßnahmen durchzuführen sind, um die gewünschten Entwicklungsziele dauerhaft darstellen zu können. Folgende Ansätze sind im Pflegekonzept zu bearbeiten: Pflege ! weitere Differenzierung der bestehenden "Pflegekategorien" und damit verbundener Maßnahmen bezogen auf Wiesen-, Gehölz-, Ufer- und Saumbereiche – anhand der ausgewiesenen Vorrangbereiche (vgl. 3.5.1 Vorrangbereiche), ! Entwicklung von "Pflegekategorien" und damit verbundener Maßnahmen bezogen auf das Wegesystem – anhand von Oberflächenmaterialien und Nutzungsintensitäten, 106 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept ! Abgrenzung von "Pflegekategorien" und damit verbundener Maßnahmen bezogen auf andere Freiraumelemente (Reinigung von Plastiken, Reparatur von Sitzobjekten, Reinigung / Reparatur von Beschilderungen etc.), ! Integration der Naturschutzbelange in die Maßnahmezuschnitte nach "Pflegekategorien" Instandhaltung ! Entwicklung von Kriterien für die Zustandsbewertung und Ableitung von Standard-Maßnahmen: Ab welchem Schadensbild greift welche Instandhaltungsmaßnahme (für Wegeflächen, für Wiesenflächen, für andere Flächen oder Objekte)?, ! Entwicklung eines Kontroll-/Begehungsplanes zur regelmäßigen Zustandskontrolle (Kontrolle des Erhaltungs- / Abnutzungszustandes) und Ableitung von Instandhaltungsmaßnahmen (in Anlehnung an die turnusmäßige Procedere der Zustandskontrolle von Spielplätzen), ! Planung / Dokumentation / Kommunikation / Kalkulation über Handhelds – mobile, GIS-gestützte Datenerfassungsgeräte Administration / Management ! Einführung, Evaluation und Weiterentwicklung eines digitalen Grünflächeninformationssystems (GRIS), ! laufendes Monitoring der Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen, Evaluation und Fortschreibung des Pflegekonzeptes anhand von Erfahrungswerten / Effekten / Entwicklungen vor Ort, ! Klärung der Zuständigkeit / Kontrollinstanz für das Monitoring – bestehend aus der turnusgemäßen Zustandsbewertung, der Evaluation durchgeführter Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen und der Fortschreibung des Pflegekonzeptes, ! Ermittlung des Kostenrahmens für die Umsetzung der Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen nach Maßgabe des Entwicklungskonzeptes, ! Entwicklung von Ansätzen zur Beteiligung Dritter (Nutzer, Naturschutzverbände, Flächenpächter etc.) bei der Pflege- und Instandhaltung von Clara-Zetkin-Park und Johannapark (Pachtmodelle, Patenschaften etc.), 3.6.3.4 Integration von Naturschutzbelangen Im Pflegekonzept sind verstärkt die Belange des Naturschutzes zu integrieren – zahlreiche Ansätze dazu sind im Beteiligungsverfahren aufgeführt worden. Eine notwendige Bewertungsgrundlage bilden artenschutzfachliche Daten, die mit Unterstützung der Naturschutzverbände, die Interesse signalisiert haben, und in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachamt AfU – Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig gesammelt, nacherfasst und ausgewertet werden müssen. Aus festgestellten Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten und gesetzlich geschützten Biotopen sind ggf. weitere (artbezogene) Maßnahmen abzuleiten. Mit den Vorrangbereichen "Naturschutz" (vgl. 3.5.1 Vorrangbereiche) werden Zonen im Clara-ZetkinPark und Johannapark ausgewiesen, in denen gezielte Pflegemaßnahmen (oder deren Unterlassen) die Erhaltung und Entwicklung von Habitatstrukturen ermöglichen, die an anderer Stelle aufgrund des Nutzungsdruckes oder denkmalpflegerischer Prämissen nicht zum Tragen kommen können. Der Dezember 2016 107 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark Parkbesucher soll dabei nicht gänzlich ausgesperrt werden – der Akzent für die Nutzungsmöglichkeiten in diesen Bereichen jedoch liegt auf dem "Naturgenuss". Die konkreten Maßnahmen für Artenschutz und Biotopentwicklung sind im Rahmen des Pflegekonzeptes zu entwickeln. Ansätze dafür sind: ! die Entwicklung naturnaher Gewässerränder als Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten am Inselteich und Johannaparkteich ! die Entwicklung extensiver Wiesen und Gehölzsaumbereiche zur Erhöhung des auetypischen Kräuter-/Staudenanteils und Extensivierung der Mahd Da die Wiesenflächen im Clara-Zetkin-Park sehr nährstoffreich sind und eine starke Konkurrenz bestehender Arten vorhanden ist, führten Kräuteransaaten und einschürige Mahd in der Vergangenheit nicht zum Erfolg – unerwünschte Arten (z.B. die Brennnessel) setzten sich durch. Für eine gewünschte stärkere Extensivierung und auetypische Artenzusammensetzung verbunden mit höherer Habitatqualität sind Strategien für einen langfristigen vegetationstechnischen Umbau bzw. eine Neuanlage der Wiesenflächen notwendig, die mit größeren Aufwendungen und Mitteleinsatz verbunden sind – Stichworte: Aushagerung, Umbruch, Neuansaat, Einbringen mehrjähriger Stauden etc. ! die Ergänzung / Verdichtung der Strauchschicht unter Verwendung einheimischer Arten als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere im intensiv genutzten Teil des Landschaftsschutzgebietes Leipziger Auwald ! Belassen der Laubstreu in den Strauchflächen als Lebensraum, Nahrungshabitat, Winterquartier etc. für verschiedene Tierarten Entsprechend der „Pflegegrundsätze für die Bewirtschaftung der Flächen des Öffentlichen Grüns der Stadt Leipzig“ (Grünflächenamt 1995) verbleibt Laub schon heute wo möglich und sinnvoll in den Gehölzflächen – aus schmalen, windexponierten Bereichen wird die Laubstreu entnommen. Die geeigneten Flächen sind im Pflegekonzept zu bestimmen. ! Verwendung einheimischer Staudenarten anstelle von Zierformen zur Erhaltung einheimischer genetischer Vielfalt und als Nahrungsquelle für Insektenarten ! bewusster Umgang mit höhlenreichen Altbäumen zum Erhalt von Nistmöglichkeiten für Vogelarten und Lebensraum für Eremiten (Juchtenkäfer) Die Kartierung (und ggf. Markierung) der Höhlenbäume im Clara-Zetkin-Park und Johannapark könnte in Kooperation mit Naturschutzverbänden erfolgen, die gute Ortskenntnis besitzen und ihre Zusammenarbeit angeboten haben. Bei notwendigen Pflegemaßnahmen (Schnitt, Fällung etc.) sollten einfache naturschutzrelevante Schritte standardmäßig berücksichtigt werden, wie eine Vorabprüfung auf Eremiten-Besatz, ggf. eine Bergung und Umsiedlung von Larven, ein Ersatz an Nistmöglichkeiten für Vögel etc. Unter dem Dach der Kommunikationskampagne sind darüber hinaus andere Naturschutzaspekte zu thematisieren, die im Rahmen des Pflegekonzeptes nicht implementierbar sind (vgl. 3.6.2 Kommunikationskampagne): 108 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept ! das Unterlassen von (Silvester-)Feuerwerken im Areal des Clara-Zetkin-Parks und Johannaparks um existenzielle Stresssituationen für geschützte Arten zu vermeiden Die Umsetzung des "Fairness"-Prinzip bzw. der allgemeinen Rücksichtnahme sollte auch im Bezug auf im Park wildlebende Tierarten gelten. ! Informationstafeln zum Verhalten gegenüber wildlebenden Tieren im Park um bspw. gutgemeintes aber schädliches und verbotenes Füttern von Wildtieren (wie Eichhörnchen, Wasservögel) zu reduzieren (zum Fütterungsverbot vgl. 3.2.3 Wasserbauliche Anlagen) Entsprechende Hinweise und Hintergrundinformationen können gemeinsam mit den Naturschutzverbänden entwickelt und an geeigneten Orten im Park angebracht werden (vgl. 'weiterführende Informationen an zentralen Orten im Park' unter 3.6.2.1 Umsetzung einfacher Kommunikationselemente). ! Kommunikation über das Maß der Beleuchtung im Park um Verständnis für den Bedarf an Ruhe-/Schlafplätzen für Tiere zu entwickeln Das Thema Beleuchtung (Schlagworte: bedarfsgerechte Beleuchtung, Hauptwegeverbindungen, Dunkelzonen) und die Neufassung des Lichtkonzeptes und des Lichtmasterplans der Stadt Leipzig (vgl. 3.3.3 Beleuchtung) sind auch als Naturschutzthemen zu kommunizieren. 3.6.3.5 Optimierung der Abfallentsorgung Mit einer Überarbeitung des Entsorgungskonzeptes in Abstimmung zwischen Bewirtschafter EB SRL und ASG sollen Optimierungsmöglichkeiten für die Abfallentsorgung untersucht werden. Dazu ist auf der Grundlage des Ratsbeschlusses Nr. VI-DS-01102 vom 08.07.2015 gegenwärtig ein Konzept unter dem Arbeitstitel: „Papierkorbkonzept der Stadt Leipzig“ in Vorbereitung, das im Zuge der Übernahme der Gesamtverantwortung der Müllentsorgung durch den EB SRL eine Evaluierung der Standorte der Sammeleinrichtungen vornimmt (vgl. Kap. 3.3.2 Müllbehälter). In einem Entsorgungskonzept zur Optimierung der Abfallentsorgung sind darüber hinaus zu bearbeiten: ! Analyse und Darstellung des Müllaufkommens (ganzjährig – saisonal – im Rahmen von Sonderveranstaltungen) ! Differenzierung des Entsorgungsansatzes in: ! ! ! ! Ganzjahresausstattung, Saisonbetrieb, Eventbetrieb Vorschläge für alternative Sammeleinrichtungen und deren Einsatz im Clara-Zetkin-Park und Johannapark: ! stationär: z.B. Unterflurbehälter, Solarabfallbehälter mit Verpressung etc. – Untersuchung von Anschaffungs-, Einbau-/Installations- und Betriebskosten, Robustheit / Wartungsanfälligkeit, Platzbedarf, Rahmenbedingungen für die Entleerung etc. Dezember 2016 109 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark ! temporär: Vorschläge für dem Parkcharakter technisch-gestalterisch angemessene temporäre Sammeleinrichtungen – z.B. Überlegungen zur Reduzierung der Größe der Einzelcontainer (um ggf. Typ / Größe der Entsorgungsfahrzeuge zu reduzieren), Überlegung zum Erscheinungsbild / zur Gestaltung der Container ! Überprüfung von Routen / geeigneten Wege für die Abholung durch Entsorgungsfahrzeuge (temporäre Containerstellplätze sowie Müllabholung Erbpachtgrundstücke) ! Vorschläge für Strategien zur Abfallvermeidung im Park – z.B.: ! ! Ausbau des Pfandsystems für gastronomische Angebote (stationäre, mobile und im Rahmen von Veranstaltungen), ! Verwendung verzehrbarer Umverpackungen, ! Ausbau von Ausleihmodellen (in Anlehnung an den mobilen Mietgrill-Prototyp – in Initiative von Dr. Sabine Heymann und Musikpavillon, 2014) Entwicklung eines Planes zum Monitoring der Abfallentsorgung und zur Fortschreibung des Entsorgungskonzeptes anhand Erfahrungswerten / Effekten / Entwicklungen Der durch den EB SRL entwickelte Entwurf des Entsorgungskonzeptes befindet sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Stadtverwaltung. Die parallel dazu anzustrebende Müllvermeidung und eigenverantwortliche Müllentsorgung durch die Parkbesucher soll über die Ansätze aus 3.6.1 Nachhaltige Nutzung – im Sinne eines allgemein rücksichtvollen, "fairen" Umgangs mit den Anlagen und anderen Nutzern – positiv beeinflusst werden. 110 von 115 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept 4 Fazit und Ausblick Im Ergebnis eines umfassenden, mehrjährigen Planungs- und Beteiligungsprozesses, der im Jahr 2013 begonnen und 2016 abgeschlossen wurde, definiert das vorliegende Entwicklungskonzept das Ziel der Sicherung und Entwicklung der Freiraumqualität des Clara-Zetkin-Parks und des Johannaparks als bedeutendste innerstädtische Parkanlagen für die Freizeit- und Erholungsnutzung, mit herausragender kulturhistorischer und stadtökologischer Bedeutung sowie besonderer Relevanz für den Artenschutz und Biotopverbund. Bereits im Zuge der Zustandsbeschreibung und Problemanalyse wurden der erforderliche Handlungsbedarf und das vorhandene Konfliktpotential zwischen den verschiedenen Nutzungsansprüchen deutlich. Darauf basierte der erste, auf dieser fachlichen Analyse aufbauende Entwurf für ein Entwicklungskonzept, der zur Grundlage des nachfolgenden Beteiligungs- und Weiterentwicklungsprozesses wurde. Im Zuge des intensiven, auf die unterschiedlichen Akteure in den Parkanlagen und alle gesellschaftlichen Gruppen ausgerichteten Beteiligungsprozesses konnten zahlreiche Konflikte in konkrete Zielformulierungen und Umsetzungsvorschläge überführt werden, die sich in den einzelnen Teilkonzepten wiederfinden. Dort wo unterschiedliche Interessen nicht vereinbar waren, konnte eine Abwägung unter Maßgabe der gemeinsam erarbeiteten übergeordneten Entwicklungsziele getroffen werden. Als wichtigste Anregung aus dem Beteiligungsprozess hat jedoch der Gedanke der 'Fairness' Einzug in das hier in der Endfassung vorliegende Entwicklungskonzept gefunden. Nutzungskonflikte sollen dabei nach dem Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme und Fairness gelöst werden. Restriktionen und zusätzliche rechtliche Regelungen sollen nur dort zur Anwendung kommen, wo sie zur Konfliktlösung unvermeidlich sind. Im Verlauf des Beteiligungsprozesses hat sich insbesondere auch die große gesellschaftliche Relevanz der beiden Parkanlagen und deren Bedeutung als zentraler Bestandteil der lebendigen, grünen Innenstadt gezeigt. Wichtigste Erkenntnis ist hierbei, dass die unterschiedlichen Funktionen und die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Freiraum als Gesamtsystem zu denken sind, das einer intensiven Begleitung und des professionellen Managements bedarf. Das vorliegende Entwicklungskonzept nimmt dafür zunächst eine Sammlung und Gewichtung aller relevanten Arbeitsthemen im Clara-Zetkin-Park und Johannapark vor und stellt die planerisch und in der öffentlichen Diskussion gefundenen Lösungsansätze systematisch zusammen. Je nach fachlichen Erfordernissen und Bearbeitungsmöglichkeiten werden die Aussagen in den einzelnen Teilkonzepten bis zu einer umfangreichen Maßnahmenplanung konkretisiert (vgl. Teilkonzept Wege und Verkehr, einschließlich Objektbuch) oder bleiben auf der konzeptionellen Ebene und sind auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes weiter zu konkretisieren (vgl. Teilkonzept Nachhaltiges Parkmanagement). Im Ergebnis bildet das vorliegende Entwicklungskonzept den verbindlichen Handlungsrahmen für die Stadt Leipzig mit dem klar definierten Ziel der Sicherung und Entwicklung der Freiraumqualität des Clara-Zetkin-Parks und des Johannaparks, der mit Hilfe eines entsprechenden Managementansatzes nachhaltig und dauerhaft ausgefüllt, d. h. umgesetzt, hinterfragt und weiterentwickelt werden muss. In diesem Sinne hat das Entwicklungskonzept für den Clara-Zetkin- und Johannapark durchaus den Charakter eines Pilotprojektes und kann als erste anlagenbezogene Vertiefung der Freiraumstrategie der Stadt Leipzig als „Lebendig grüne Stadt am Wasser“ verstanden werden. Mit Blick auf das gesamte Freiraumsystem der Stadt werden in Zeiten von Bevölkerungswachstum, wachsender Konkurrenzen um Freiräume und sich erhöhendem Nutzungsdruck in Zukunft ähnliche Fragestellungen auch in anderen Parkanlagen der Stadt Leipzig aufkommen und entsprechend zu bearbeiten sein. Dezember 2016 111 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark 5 Übersicht über Umsetzungsschritte Arbeitsschritt 1 Details, Anmerkungen Kosten, brutto Vertiefung des Managementansatzes ASG – mit externer Unterstützung: Konzeption der Kommunikationskampagne Durchführung der Kommunikationskampagne Konzept zur Optimierung der Müllentsorgung Konzept für ein differenziertes Pflegemanagement als ersten Schritt zum Aufbau eines Parkmanagements, einschl.: Integration von Natur- und Artenschutzbelangen Denkmalpflegerische Teilzielstellungen 112 von 115 Themen und Inhalte: Wertigkeit des Freiraumes, Notwendigkeit von „Spielregeln“, Fairnessprinzip, Müllvermeidung etc. Planung der Kampagnen-Elemente: Pressearbeit, Flyer, Führungen, Beschilderung, Markierungen, Website „Unser Park“, ParkApp etc. Planung des Zeit- und Kostenrahmens Kampagnenelemente auf Grundlage Konzept Kommunikationskampagne Themen: Standorte Behälter – Routen Müllfahrzeuge, Differenzierung in Ganzjahres-, Saison-, Eventbetrieb geschätzt ca. 15.000,- € geschätzt ca. 75.000,- € geschätzt ca. 5.000,- € Themen: Auswertung und Erfassung von Artdaten, Maßnahmen („Umbau“) für Artenschutz und Biotopentwicklung sowie Umsetzung Denkmalschutzziele geschätzt ca. 40.000,- € Definition von Pflegemaßnahmen für Wegearten, Flächenarten, Sonderbereiche Definition von Monitoringelementen für alle intensiv genutzten / intensiv gestalteten Bereiche geschätzt ca. 20.000,- € Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Arbeitsschritt 2 Details, Anmerkungen Kosten, brutto Objektbuch / Maßnahmekatalog > Mittelfristplanung > Objektplanung > Realisierung Objektbuch Wege liegt vor (i.S. einer Vorplanung – anteilig ca. 50% LPH 2 HOAI) Planungs- und Baukosten für Sanierungsmaßnahmen am Wegesystem (ASG) Grundlage: Kostenschätzung 'Objektbuch Wege' ca. 3.300.000,- € Planungskosten für Erstellung Objektbuch für alle relevanten Teilbereiche des Freiraums - außer Wege (ASG) Umfang / Detaillierungsgrad: anteilig ca. 50% LPH 2 Vorplanung geschätzt ca. 80.000,- € Planungs- und Baukosten für Sanierungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen, einschl. Leitungsbestand (ASG) Grundlage: Objektbuch für wasserbauliche Anlagen Planungs- und Baukosten für alle übrigen Sanierungsmaßnahmen im gesamten Freiraum (ASG) notwendige Grundlage: Objektbuch für alle relevanten Teilbereiche des Freiraums Planungs- und Baukosten für Sanierungsmaßnahmen Wegesystem (VTA) Grundlage: Kostenschätzung 'Objektbuch Wege' Planungs- und Baukosten für Sanierung Brücken: Sachsenbrücke und Rennbahnsteg (VTA) Grundlage: Fachplanungen VTA Beleuchtungskonzept / Objektbuch Beleuchtung, Planungs- und Baukosten für Rück-/Umbaumaßnahmen Beleuchtung (ASG / VTA) Dezember 2016 0,- € ca. 1.500.000,- € belastbare Angabe erst auf Grundlage Objektbuch ca. 2.500.000,- € belastbare Angabe erst auf Grundlage Objektbuch gesamt ca. 3.000.000,- €, belastbare Angaben erst auf Grundlage Fachplanung VTA belastbare Angaben erst auf Grundlage Fachplanung VTA Grundlage: Lichtkonzept VTA, Abt. Stadtbeleuchtung, geschätzt 250.000,- € Umsetzung des Lichtkonzeptes auf CZP|JP, Fachplanungen VTA belastbare Angaben erst auf Grundlage Beleuchtungskonzept und Fachplanung VTA 113 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark Arbeitsschritt 3 Details, Anmerkungen Kosten, brutto Fortlaufende Pflege unter Anwendung des Pflegemanagements kurzfristiger Umbau von Flächen für verlagerte Nutzungen Einrichtung von "Bolzwiesen" durch angepasste Pflegemaßnahmen, 2 bis 3 Flächen á 5.000 – 7.000 €, ca. 15.000,- € ab 2016/17 langfristiger Umbau von Flächen / Initiierung von Entwicklungen zur Umsetzung von Natur- und Denkmalschutzzielen auf Grundlage des Pflegemanagements, (z.B. Aushagerung Wiesenbereiche, Qualifizierung Parterres BrucknerAllee etc.) belastbare Angaben erst auf Grundlage Pflegemanagement vorauss. ab 2018 3 Jahrestranchen ab 2018 laufendes Monitoring Pflege- / Erhaltungszustand jährlich ca. 5.000,- €, nach Vorgaben Pflegemanagement, ab 2018 belastbare Angaben erst auf Grundlage Pflegemanagement vorauss. ab 2018 jährlich, zusätzliche laufende Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen 114 von 115 auf Grundlage Pflegemanagement belastbare Angaben erst auf Grundlage Pflegemanagement vorauss. ab 2018 Amt für Stadtgrün und Gewässer Entwicklungskonzept Anlagen Anlage 1 Übersichtskarte: Clara-Zetkin-Park und Johannapark Anlage 2 Digitale Stadtkarte - Auszug für Clara-Zetkin-Park und Johannapark mit Verortung von Ausstattungselementen und gastronomischen Angeboten Anlage 3 Übersichtskarte: Standorte für die Prüfung von Schallemissionen Dezember 2016 115 von 115 Clara-Zetkin-Park und Johannapark - Geplante Projekte 2017 - 2018 Anlage 5 Clara-Zetkin-Park und Johannapark Geplante Projekte 2017 - 2018 Februar 2017 Wettbewerb Herzliyaplatz „Kunst“ Maßnahme: Wettbewerb zur künstlerischen Gestaltung des Herzliyaplatzes Zeitraum: 2017/18 Fachämter: VTA, Kulturamt 1 Straßenbäume Karl-Tauchnitz-Straße Maßnahme: Ersatzpflanzung im Bestand an Standorten entlang des Clara-Zetkin- und Johannaparkes Zeitraum: fortlaufend Fachamt: ASG Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Verwaltung | Abteilung Planung und Bau 2 Seite 1 / 3 Clara-Zetkin-Park und Johannapark - Geplante Projekte 2017 - 2018 Brücken am Johannapark-Teich Maßnahme: Ersatzneubau der zweiten historischen Brücke mit Instandsetzung des Umfeldes Zeitraum: 02 - 04 / 2017 Fachämter: VTA, ASG 3 Kleine Inselteich-Terrasse im Clara-Zetkin-Park Maßnahme: Neugestaltung von Terrassenbelag, Geländer und Bänken Zeitraum: 2017 Fachamt: ASG 4 Ergänzung der Fitnessanlage im Clara-ZetkinPark an der AOK Maßnahme: Umsetzung aus dem Sportprogramm Zeitraum: 2017 Fachämter: Sportamt, ASG Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Verwaltung | Abteilung Planung und Bau 5 Seite 2 / 3 Clara-Zetkin-Park und Johannapark - Geplante Projekte 2017 - 2018 Ufersanierung Inselteich im Clara-Zetkin-Park Maßnahme: Sanierung der Uferrandlinie einschl. Insel, Wegebauarbeiten, Pflanzung - Abschluss der Gesamtmaßnahme Inselteich Zeitraum: 02 - 06 / 2017 6 Fachamt: ASG Fairnesszone AntonBruckner-Allee im ClaraZetkin-Park Maßnahme: Markierung der „Fairnesszone“ (Ergebnis des Beteiligungsprozesses zum Entwicklungskonzept) Zeitraum: 2017 Fachamt: ASG, VTA Beispiele für die Markierung einer Fairnesszone: Radweg am Donaukanal Wien Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Verwaltung | Abteilung Planung und Bau 7 Seite 3 / 3