Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1271225.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
21.04.17, 12:00
Aktualisiert
10.08.17, 11:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03352-VSP-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Ratsversammlung
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
Jugendparlament
SBB Mitte
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
voraussichtler
Sitzungstermin
Zuständigkeit
13.06.2017
Beschlussfassung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Bestätigung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Leipziger Innenstadt bis zum II. Quartal
2018 an geeigneten öffentlich zugänglichen Orten drei Trinkwasserbrunnen aufstellen zu
lassen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum IV. Quartal 2019 einen Bericht über die
Umsetzung, Aufstellungs- und Instandhaltungskosten mit einem Vorschlag vorzulegen, wie
im Stadtgebiet Leipzig weiter mit der Aufstellung von Trinkwasserbrunnen verfahren werden
soll.
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Sachverhalt:
Öffentliche Trinkwasserbrunnen stellen eine Bereicherung der Ausstattung des öffentlichen
Raumes dar und bieten gleichzeitig die Möglichkeit, bei den Bürgerinnen und Bürgern der
Stadt sowie ihren zahlreichen Besucherinnen und Besuchern die Wertschätzung des
Trinkwassers als hochwertiges Lebensmittel zu fördern.
Mit der Wiedererrichtung des Wiener Trinkbrunnens in der Petersstraße durch die Leipziger
Wasserwerke (LWW) bis Mitte Juni 2017 wird kurzfristig wieder ein Trinkwasserbrunnen zur
Verfügung stehen. Ein Aufstellen am ursprünglichen Standort Hainspitze ist technisch nicht
möglich.
Zu berücksichtigen sind bei der weiteren Standortwahl neben der Voraussetzung einer guten
technischen Erreichbarkeit des vorhandenen Trink- und Abwassernetzes die Einbindung der
Trinkwasserbrunnen sowie vor allem die umfänglichen Nutzungsansprüche an die
innerstädtischen Flächen, die von der Andienung über Rettungswege und
Feuerwehraufstellflächen bis hin zu Marktgeschehen und Veranstaltungen reichen. Weiterhin
sind über die üblichen Instandhaltungserfordernisse für Ausstattungen im öffentlichen Raum
die kontinuierlichen Kontrollen der Hygiene durch akkreditierte Labore zu gewährleisten.
Unter diesen Maßgaben sind für die Errichtung weiterer Trinkwasserbrunnen in der
Innenstadt zwischen der Verwaltung und den LWW umfangreiche Abstimmungen notwendig,
mit dem Ziel, geeignete Standorte zu identifizieren und die jeweiligen Verantwortlichkeiten
und Nutzungsansprüche abzustimmen. Gleichzeitig müssen stadtgestalterisch angepasste
Lösungen, die kostengünstig gewartet werden können und vandalismusunanfällig sind, für
die jeweiligen Standorte erarbeitet werden. Insbesondere zu den letztgenannten Punkten
liegen bei den LWW intensive Erfahrungen aus dem 41 Trinkbrunnen umfassenden Projekt
an Leipziger Schulen vor.
Unter diesen Voraussetzungen wird ein Vorschlag für insgesamt zwei weitere
Trinkwasserbrunnen bis Ende 2017 erarbeitet und durch die Verwaltung vorgelegt. Die
Realisierung dieser Brunnenstandorte sowie deren Betrieb erfolgt durch die LWW unter
Inanspruchnahme geeigneter Finanzierungsquellen. Die Umsetzung kann auf Grundlage
einer entsprechenden Beschlusslage zu den jeweiligen Standorten im Jahr 2018 erfolgen.
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