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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1271225.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
21.04.17, 12:00
Aktualisiert
10.08.17, 11:41

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03352-VSP-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Ratsversammlung FA Umwelt und Ordnung FA Stadtentwicklung und Bau Jugendparlament SBB Mitte Dienstberatung des Oberbürgermeisters voraussichtler Sitzungstermin Zuständigkeit 13.06.2017 Beschlussfassung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Anhörung Bestätigung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Leipziger Innenstadt bis zum II. Quartal 2018 an geeigneten öffentlich zugänglichen Orten drei Trinkwasserbrunnen aufstellen zu lassen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum IV. Quartal 2019 einen Bericht über die Umsetzung, Aufstellungs- und Instandhaltungskosten mit einem Vorschlag vorzulegen, wie im Stadtgebiet Leipzig weiter mit der Aufstellung von Trinkwasserbrunnen verfahren werden soll. 1/2 Sachverhalt: Öffentliche Trinkwasserbrunnen stellen eine Bereicherung der Ausstattung des öffentlichen Raumes dar und bieten gleichzeitig die Möglichkeit, bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt sowie ihren zahlreichen Besucherinnen und Besuchern die Wertschätzung des Trinkwassers als hochwertiges Lebensmittel zu fördern. Mit der Wiedererrichtung des Wiener Trinkbrunnens in der Petersstraße durch die Leipziger Wasserwerke (LWW) bis Mitte Juni 2017 wird kurzfristig wieder ein Trinkwasserbrunnen zur Verfügung stehen. Ein Aufstellen am ursprünglichen Standort Hainspitze ist technisch nicht möglich. Zu berücksichtigen sind bei der weiteren Standortwahl neben der Voraussetzung einer guten technischen Erreichbarkeit des vorhandenen Trink- und Abwassernetzes die Einbindung der Trinkwasserbrunnen sowie vor allem die umfänglichen Nutzungsansprüche an die innerstädtischen Flächen, die von der Andienung über Rettungswege und Feuerwehraufstellflächen bis hin zu Marktgeschehen und Veranstaltungen reichen. Weiterhin sind über die üblichen Instandhaltungserfordernisse für Ausstattungen im öffentlichen Raum die kontinuierlichen Kontrollen der Hygiene durch akkreditierte Labore zu gewährleisten. Unter diesen Maßgaben sind für die Errichtung weiterer Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt zwischen der Verwaltung und den LWW umfangreiche Abstimmungen notwendig, mit dem Ziel, geeignete Standorte zu identifizieren und die jeweiligen Verantwortlichkeiten und Nutzungsansprüche abzustimmen. Gleichzeitig müssen stadtgestalterisch angepasste Lösungen, die kostengünstig gewartet werden können und vandalismusunanfällig sind, für die jeweiligen Standorte erarbeitet werden. Insbesondere zu den letztgenannten Punkten liegen bei den LWW intensive Erfahrungen aus dem 41 Trinkbrunnen umfassenden Projekt an Leipziger Schulen vor. Unter diesen Voraussetzungen wird ein Vorschlag für insgesamt zwei weitere Trinkwasserbrunnen bis Ende 2017 erarbeitet und durch die Verwaltung vorgelegt. Die Realisierung dieser Brunnenstandorte sowie deren Betrieb erfolgt durch die LWW unter Inanspruchnahme geeigneter Finanzierungsquellen. Die Umsetzung kann auf Grundlage einer entsprechenden Beschlusslage zu den jeweiligen Standorten im Jahr 2018 erfolgen. 2/2