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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1278049.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
15.05.17, 12:00
Aktualisiert
15.06.17, 13:32

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03708-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Barrierefreier Umbau der Musikschule "Johann-Sebastian-Bach" ( A 0139/ 17) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters BA Kulturstätten Ratsversammlung voraussichtler Sitzungstermin Zuständigkeit 23.08.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☒ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Für dringende Instandsetzungsmaßnahmen, die insbesondere den Brandschutz, die technischen Anlagen und die Aufzüge betreffen, erhält die Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“ im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßig 200 T€ Zuschuss aus dem Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig. Die Finanzierung erfolgt über freiwerdende Eigenmittel, die durch zusätzliche investive Verstärkungsmittel des Freistaates Sachsen kompensiert werden. 1/3 Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 2017 +200.000 1.100.26.3.0.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Der Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf der Musikschule ist hoch. Der Antrag nennt hierbei u. a. die bestehenden feuchten Wände im Keller, die Instandsetzung der Fahrstühle und technischen Anlagen. Zudem sei die Barrierefreiheit in der Musikschule nur unzureichend gegeben. Die im Antrag benannten Planungsmittel i. H. v. 200 T€ sollen gemäß Antrag zur Sanierung des Gebäudes eingestellt und der Musikschule zur Verfügung gestellt werden. Prinzipiell teilt die Verwaltung die notwendigen Sanierungsbedürfnisse in der Musikschule. Darin inbegriffen ist auch das Thema Barrierefreiheit. Hierbei ist anzumerken, dass die Musikschule momentan barrierefrei über den Hof über eine Hebebühne betreten bzw. mittels Rollstuhl befahren werden kann. Richtig ist, dass insbesondere die Herstellung der Barrierefreiheit vom Haupteingang Petersstraße perspektivisch den Zugang zur Musikschule erheblich verbessern würde. Aus einer von der Musikschule aktuell erstellten Gebäudezustandsanalyse (Ermittlung der dringendsten Bedarfe) geht hervor, dass insbesondere bei den technischen Anlagen dringender Instandhaltungsbedarf besteht. Die Gebäudezustandsanalyse, in deren Erstellung verschiedene Ämter der Stadt Leipzig eingebunden waren (so u. a. Amt für Gebäudemanagement – AGM, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege – ABD etc.), ergab, dass der bestehende Instandhaltungsstau bei den technischen Anlagen schnellstmöglich behoben werden muss. Darüber hinaus wurden wesentliche Brandschutzmängel festgestellt, die ebenfalls unverzüglich behoben werden müssen. Im Rahmen der Behebung sind Themen wie Gebäudeleittechnik, IT-Verkabelung, und nachhaltige Leistungsfähigkeit mit zu berücksichtigen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die vom Antragsteller vorgeschlagenen 200 T€ Planungskosten in Mittel für Instandhaltung umzuwidmen und prioritär direkt zur Behebung der momentan am dringendsten bestehenden Instandhaltungsbedarfe der Musikschule zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung soll über zusätzliche investive Verstärkungsmittel erfolgen. Die Erarbeitung eines umfassenden Instandhaltungs- und Investitionskonzeptes für die Musikschule befindet sich momentan in Erstellung. Die folgende Übersicht enthält die Maßnahmen, die mit den Mitteln behoben werden sollen; die Behebung von Brandschutzmängeln, Mängeln an den technischen Anlagen sowie für anfallende Kosten für die Planungsleistungen weiterer notwendiger Instandsetzung- bzw. Investitionsmaßnahmen steht hierbei im Vordergrund. – siehe Anlage. Anlagen: - Übersicht: dringende Maßnahmen Instandhaltung 2017 3/3 Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" Übersicht: dringende Maßnahmen Instandhaltung 2017; Basis: Gebäudezustandsanalyse ANLAGE Maßnahmenplanung dringlicher Instandhaltungsabschnitte 2017 Priorität 1 1 1 2 Kategorie Maßnahme Entzug Betriebserlaubnis Behebung von Leitungsproblemen in den elektrischen Anlagen Entzug Betriebserlaubnis Entzug Betriebserlaubnis Entzug Betriebserlaubnis Ertüchtigung der Brandmeldeanlage Nachrüstung von Leitungssystemen für Flure gem. Ertüchtigung der Brandmeldeanlage; Rauchmeldeanlage entsprechend ertüchtigen geschätzte Kosten in EUR Umsetzung 12.000,00 sofort 25.000,00 2.-3. Quartal 2017 3 10.000,00 2.-3. Quartal 2017 1. Teilabschnitt Analyse und Rückbau Technische Anlagen Instandsetzung Fahrstuhlanlagen 73.000,00 2.-3. Quartal 2017 150.000,00 1 SUMME Kosten für Analysen / Sachverständige / Gutachten einschl. Planung der Lösungskonzepte der o. g. Maßnahmen Lösen von Leitungsprobleme und Brandschutzgefährdung, Beseitigung des Risikos für Kabelbrände Mängelbeseitigung nach Wiederkehrender Prüfung durch ABD / Brandschutz Mängelbeseitigung nach Wiederkehrender Prüfung durch ABD 30.000,00 2.-3. Quartal 2017 Gefährdung der Nutzer, Beschränkung der Barrierefreiheit Erläuterung 50.000,00 200.000,00 Mängelbeseitigung nach Wiederkehrender Prüfung durch ABD / Brandschutz; Analyse Austausch veralteter Steuerungstechnik bedingt unsichere Fahrstuhlanlage, Stillegung für Personen bereits bei einem Aufzug erfolgt