Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1278049.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
15.05.17, 12:00
Aktualisiert
15.06.17, 13:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03708-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Barrierefreier Umbau der Musikschule "Johann-Sebastian-Bach" ( A 0139/ 17)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
BA Kulturstätten
Ratsversammlung
voraussichtler
Sitzungstermin
Zuständigkeit
23.08.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☒
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Für dringende Instandsetzungsmaßnahmen, die insbesondere den Brandschutz, die
technischen Anlagen und die Aufzüge betreffen, erhält die Musikschule Leipzig „Johann
Sebastian Bach“ im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßig 200 T€ Zuschuss aus dem
Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig. Die Finanzierung erfolgt über freiwerdende Eigenmittel,
die durch zusätzliche investive Verstärkungsmittel des Freistaates Sachsen kompensiert
werden.
1/3
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
2017
+200.000
1.100.26.3.0.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Der Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf der Musikschule ist hoch. Der Antrag nennt
hierbei u. a. die bestehenden feuchten Wände im Keller, die Instandsetzung der Fahrstühle
und technischen Anlagen. Zudem sei die Barrierefreiheit in der Musikschule nur
unzureichend gegeben. Die im Antrag benannten Planungsmittel i. H. v. 200 T€ sollen
gemäß Antrag zur Sanierung des Gebäudes eingestellt und der Musikschule zur Verfügung
gestellt werden.
Prinzipiell teilt die Verwaltung die notwendigen Sanierungsbedürfnisse in der Musikschule.
Darin inbegriffen ist auch das Thema Barrierefreiheit. Hierbei ist anzumerken, dass die
Musikschule momentan barrierefrei über den Hof über eine Hebebühne betreten bzw. mittels
Rollstuhl befahren werden kann. Richtig ist, dass insbesondere die Herstellung der
Barrierefreiheit vom Haupteingang Petersstraße perspektivisch den Zugang zur Musikschule
erheblich verbessern würde.
Aus einer von der Musikschule aktuell erstellten Gebäudezustandsanalyse (Ermittlung der
dringendsten Bedarfe) geht hervor, dass insbesondere bei den technischen Anlagen
dringender Instandhaltungsbedarf besteht. Die Gebäudezustandsanalyse, in deren
Erstellung verschiedene Ämter der Stadt Leipzig eingebunden waren (so u. a. Amt für
Gebäudemanagement – AGM, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege – ABD etc.), ergab,
dass der bestehende Instandhaltungsstau bei den technischen Anlagen schnellstmöglich
behoben werden muss. Darüber hinaus wurden wesentliche Brandschutzmängel festgestellt,
die ebenfalls unverzüglich behoben werden müssen. Im Rahmen der Behebung sind
Themen wie Gebäudeleittechnik, IT-Verkabelung, und nachhaltige Leistungsfähigkeit mit zu
berücksichtigen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die vom Antragsteller vorgeschlagenen 200 T€
Planungskosten in Mittel für Instandhaltung umzuwidmen und prioritär direkt zur Behebung
der momentan am dringendsten bestehenden Instandhaltungsbedarfe der Musikschule zur
Verfügung zu stellen. Die Finanzierung soll über zusätzliche investive Verstärkungsmittel
erfolgen. Die Erarbeitung eines umfassenden Instandhaltungs- und Investitionskonzeptes für
die Musikschule befindet sich momentan in Erstellung.
Die folgende Übersicht enthält die Maßnahmen, die mit den Mitteln behoben werden sollen;
die Behebung von Brandschutzmängeln, Mängeln an den technischen Anlagen sowie für
anfallende Kosten für die Planungsleistungen weiterer notwendiger Instandsetzung- bzw.
Investitionsmaßnahmen steht hierbei im Vordergrund. – siehe Anlage.
Anlagen:
- Übersicht: dringende Maßnahmen Instandhaltung 2017
3/3
Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach"
Übersicht: dringende Maßnahmen Instandhaltung 2017;
Basis: Gebäudezustandsanalyse
ANLAGE
Maßnahmenplanung dringlicher Instandhaltungsabschnitte 2017
Priorität
1
1
1
2
Kategorie
Maßnahme
Entzug Betriebserlaubnis
Behebung von
Leitungsproblemen in den
elektrischen Anlagen
Entzug Betriebserlaubnis
Entzug Betriebserlaubnis
Entzug Betriebserlaubnis
Ertüchtigung der
Brandmeldeanlage
Nachrüstung von
Leitungssystemen für Flure gem.
Ertüchtigung der
Brandmeldeanlage;
Rauchmeldeanlage
entsprechend ertüchtigen
geschätzte Kosten in EUR
Umsetzung
12.000,00 sofort
25.000,00 2.-3. Quartal 2017
3
10.000,00 2.-3. Quartal 2017
1. Teilabschnitt Analyse und
Rückbau Technische Anlagen
Instandsetzung
Fahrstuhlanlagen
73.000,00 2.-3. Quartal 2017
150.000,00
1
SUMME
Kosten für Analysen /
Sachverständige / Gutachten
einschl. Planung der
Lösungskonzepte der o. g.
Maßnahmen
Lösen von Leitungsprobleme und
Brandschutzgefährdung,
Beseitigung des Risikos für
Kabelbrände
Mängelbeseitigung nach
Wiederkehrender Prüfung durch
ABD / Brandschutz
Mängelbeseitigung nach
Wiederkehrender Prüfung durch
ABD
30.000,00 2.-3. Quartal 2017
Gefährdung der Nutzer,
Beschränkung der
Barrierefreiheit
Erläuterung
50.000,00
200.000,00
Mängelbeseitigung nach
Wiederkehrender Prüfung durch
ABD / Brandschutz; Analyse
Austausch veralteter
Steuerungstechnik bedingt
unsichere Fahrstuhlanlage,
Stillegung für Personen bereits bei
einem Aufzug erfolgt