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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1267469.pdf
Größe
213 kB
Erstellt
11.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.08.17, 16:53

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-DS-04063 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Leipziger Verfügungsfonds Gesundheit Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendhilfeausschuss FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Zuständigkeit Bestätigung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Die Information wird zur Kenntnis genommen. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Hintergrund Sozial benachteiligte Menschen erkranken sowohl häufiger als auch schwerer und sterben deutlich früher als sozial besser Gestellte. Herkömmliche Angebote der Gesundheitsförderung wie Broschüren, Veranstaltungen oder Kurse werden jedoch meist nur von den Personen in Anspruch genommen, die es eigentlich am wenigsten benötigen würden (preaching to the converted). Um benachteiligte Zielgruppen im Sinne gesundheitlicher Chancengerechtigkeit erreichen zu können, muss Gesundheitsförderung verstärkt in der Lebenswelt ansetzen. Das heißt an den Orten, wo Menschen regelmäßig einen großen Teil ihrer Zeit verbringen (z. B. KiTa, Schule, Quartier). Die hierfür von den Krankenkassen über das Präventionsgesetz1 bereitgestellten Finanzen, kommen jedoch nur selten auf Stadtteilebene an, u. a. wegen     ausdifferenzierten für jede Krankenkasse verschieden umfangreichen Antragshürden; zahlreichen Ausschlusskriterien (z. B. keine Förderung baulicher Vorhaben, Hilfsmittel); tlw. geringe Passfähigkeit von Bundesprojekten der Krankenkassen mit Bedarfen und Rahmenbedingungen vor Ort; fehlender Steuerung und vernetzter Unterstützungsstrukturen auf Stadtteilebene. Um dem zu begegnen wurde im Rahmen des Modellprojektes 'Etablierung einer Koordinierungsstelle kommunale Gesundheit' (Info-Vorlage VI-DS-01090) in Kooperation mit AOK PLUS und HTWK Leipzig am Gesundheitsamt eine feste Stelle geschaffen. Durch diese wurde im April 2015 in Leipzig ein deutschlandweit erstmals von verschiedenen Krankenkassen gemeinsam finanzierter „Verfügungsfonds Gesundheit“ (VFG) erprobt, der am Gesundheitsamt angebunden ist und somit in kommunaler Verantwortung liegt. Ziele Durch den Aufbau der neuen Strukturen des „Verfügungsfonds Gesundheit“ sollen insbesondere Akteure in Stadtteilen mit besonderen Handlungsbedarf bei der (Weiter-) Entwicklung gesunder Quartiere durch die Anschubfinanzierung von Gesundheitsförderungsprojekten in den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung, Sucht und Training sozioemotionaler Kompetenzen unterstützt werden. Ziel ist, dass  durch ein vereinfachtes einheitliches Förderverfahren samt engmaschiger Beratung und Betreuung qualitativ wie quantitativ mehr an konkreten Bedarfen ausgerichtete Gesundheitsförderungsprojekte durch Krankenkassenmittel in Leipziger Stadtteilen umgesetzt werden, 2/5    gesundheitsbezogene Kooperationen im Stadtteil nachhaltig gestärkt und verankert werden, bei verhältnisbezogenen Gesundheitsförderungsmaßnahmen Synergien zwischen Krankenkassengeldern mit anderen Fördermitteln (z. B. Soziale Stadt, Stiftungen) genutzt werden, mittels eines integrativen strategischen Arbeitsansatz Maßnahmen zur Gesundheitsförderung auf Stadtteilebene verstärkt mit kommunalen Fachplanungen abgestimmt und verschränkt werden. Umsetzung Die Krankenkassen übertragen der Koordinierungsstelle die Verantwortung samt die an den ‚Leitfaden Prävention‘ der GKV gebundenen Entscheidungsbefugnisse zum Verfügungsfonds Gesundheit. Demnach sind die Mittel als Anschubfinanzierung für (Mikro)Projekte auf Stadtteilebene in den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung. Training sozioemotionale Kompetenzen und Sucht einzusetzen. In einem turnusmäßig stattfindenden Qualitätszirkel (vierteljährlich) werden die beteiligten Krankenkassen über den aktuellen Stand der geförderten bzw. in Planung befindlichen Projekten informiert. Der Koordinierungsstelle kommunale Gesundheit beim Gesundheitsamt obliegt das gesamte Management des Verfügungsfonds. Dies beinhaltet auch die Beantragungen der Finanzen bei den einzelnen Krankenkassen sowie das Berichtswesen gegenüber den involvierten Krankenkassen. Zum Aufbau selbsttragender Gesundheitsförderungsstrukturen im Quartier werden darüber hinaus (Gesundheits-)Netzwerke mit Akteuren und Fachämtern aufgebaut. Neben der strategischen Abstimmung auf Stadtteilebene können so vor allem auch lokale Bedarfe eruiert und in passgenauen, beteiligungsorientierten gesundheitsförderlichen Projektangeboten gemeinsam mit den Partnern vor Ort münden. So wenden sich Stadtteilakteure mit konkreten Handlungsbedarfen an die Koordinierungsstelle und entwickeln – gemeinsam mit dieser – passgenaue Maßnahmen. Einen großen Umfang der Arbeit der Koordinierungsstelle nehmen die Beratung und Qualifizierung der antragstellenden Akteure (z. B. Kitas, Schulen, Vereine) entsprechend der gesundheitsförderlichen Fachstandards wie dem public-health-action-cycle, die ggf. notwendige Vermittlung von im Stadtteil ansässigen zertifizierten Gesundheitsförderungsanbieter (z. B. Ernährungsberatern) sowie die engmaschige Begleitung bei der Projektumsetzung ein. Eingehende Anträge werden mittels Prüfbogen nach dem ‚Leitfaden Prävention‘ der GKV beurteilt und basierend auf der Förderrichtlinie des Gesundheitsamtes beschieden. Bis dato konnte allen förderfähigen Anträgen entsprochen werden. Im Falle konkurrierender Anträge bei begrenzten noch verfügbaren Fördervolumen wird die Projektförderung durch eine beteiligte Krankenkasse des Qualitätszirkels separat übernommen bzw. in diesem Gremium über Mehrheitsentscheidung eine Priorisierung getroffen. Derzeit wird der Fonds über das Präventionsgesetz von AOK Plus, IKK classic, KKH, BARMER und Knappschaft gespeist, mit weiteren Krankenkassen laufen Gespräche. Anfangs umfasste der Fonds ein Gesamtvolumen von 10.000 € pro Jahr für Leipzig. Aufgrund der Nachfrage und der positiven Evaluation (siehe Tab. 1) ist für 2017 eine Aufstockung auf 20.000 € vorgesehen. 3/5 Tabelle Geförderte Projekte Projekt/Träger „Nordic Walking – Fit mit Stöcken“ Laufzeit Förderhöhe VFG Verknüpfung mit and. Fördermitteln 06/2015 – Leipziger Osten 60,00 € 09/2015 Seniorenbüro Mühlstraße e.V. Theaterprojekt “Bewegung 09/2015mach Spaß“ 12/2015 KiTa-Förderverein Konradseisenbahn Aufbau von Sportgruppen am Seniorenfitness-Parcous Stadtteil Leipziger Osten 10/2015 – Probstheida 06/2016 600,00 € 3.520,00 € 15.000 € (Mariella Ahrens Stiftung) Alter, Leben und Gesundheit e.V. 30.000 € (LWB) Theaterprojekt zur Resilienzförderung 11/2015 – Leutzsch 03/2016 2.240,00 € OFT KOJULE, Caritas e. V. Bewegungsstadtplan Leipziger 12/2015 – Leipziger Osten Osten 10/2016 3.370,00 € QM, CivixX „Ich und die anderen – Völlig entspannt“ 1.190,00 € Pro Bildung Leipzig-Ost gGmbH Camp „Starker Wind aus Leipzig West“ Deutscher Kinderschutzbund Leipzig e.V. Workshop „Mehr Uga-Uga im Alltag“ 01/2016 – Leipziger Osten 12/2016 01.08.16 Grünau +übergreifend 06/2016 – Grünau 07/2016 320,00 € 1.200,00 € 1.000,00 € (Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung) Urban Souls e.V. Pädagogenfortbildung „Bewegungskiste“ 06/201607/2016 Grünau Komm e.V. „Sexuelle Bildung und Gesundheit in der Zeltstadt“ 09/2016 – Zentrum Ost 12/2016 330,00 € 2.660,00 € 6.100,00 €* (Medusana Stiftung) ConVivendum Grünauer Bewegungswoche 10/2016 – Grünau 12/2016 Urban Souls 1.000,00 € 1.500,00 € (Sächsische Landesvereinigung für 4/5 Gesundheitsförderung) Grünauer Bewegungsplan QM, Projektmanagement Kowski Kinderstadtplan GeorgSchumann-Str. 01/2017 – Grünau 11/2017 03/2017 – Gohlis/ 06/2017 Möckern Dt. Kinderschutzbund Leipzig e.V. SUMME (Stand 03.03.2017) 8.700,00 € ca. 700,00 € 2.400,00 € (Städtebauprogramm: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren) 25.890,00 € *Wegen Schließung der Zeltstadt Realisierung des Folgeprojekt über Stiftungsgelder nicht möglich. 1Mit dem Präventionsgesetz von 2015 sind die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert, in den nichtbetrieblichen Lebenswelten (wie z. B. Kommunen) den Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen zu unterstützen und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch kassenübergreifend zusammenzuarbeiten (§ 20a I SGB V). Die Förderkriterien der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind für alle Kassen bindend im ‚Leitfaden Prävention‘ festgeschrieben. Anlage: Procedere Verfügungsfonds 5/5