Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1267469.pdf
Größe
213 kB
Erstellt
11.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.08.17, 16:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-DS-04063
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Leipziger Verfügungsfonds Gesundheit
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendhilfeausschuss
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Zuständigkeit
Bestätigung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Hintergrund
Sozial benachteiligte Menschen erkranken sowohl häufiger als auch schwerer und sterben
deutlich früher als sozial besser Gestellte. Herkömmliche Angebote der
Gesundheitsförderung wie Broschüren, Veranstaltungen oder Kurse werden jedoch meist
nur von den Personen in Anspruch genommen, die es eigentlich am wenigsten benötigen
würden (preaching to the converted). Um benachteiligte Zielgruppen im Sinne
gesundheitlicher Chancengerechtigkeit erreichen zu können, muss Gesundheitsförderung
verstärkt in der Lebenswelt ansetzen. Das heißt an den Orten, wo Menschen regelmäßig
einen großen Teil ihrer Zeit verbringen (z. B. KiTa, Schule, Quartier). Die hierfür von den
Krankenkassen über das Präventionsgesetz1 bereitgestellten Finanzen, kommen jedoch nur
selten auf Stadtteilebene an, u. a. wegen
ausdifferenzierten für jede Krankenkasse verschieden umfangreichen Antragshürden;
zahlreichen Ausschlusskriterien (z. B. keine Förderung baulicher Vorhaben,
Hilfsmittel);
tlw. geringe Passfähigkeit von Bundesprojekten der Krankenkassen mit Bedarfen und
Rahmenbedingungen vor Ort;
fehlender Steuerung und vernetzter Unterstützungsstrukturen auf Stadtteilebene.
Um dem zu begegnen wurde im Rahmen des Modellprojektes 'Etablierung einer Koordinierungsstelle kommunale Gesundheit' (Info-Vorlage VI-DS-01090) in Kooperation mit AOK
PLUS und HTWK Leipzig am Gesundheitsamt eine feste Stelle geschaffen. Durch diese
wurde im April 2015 in Leipzig ein deutschlandweit erstmals von verschiedenen
Krankenkassen gemeinsam finanzierter „Verfügungsfonds Gesundheit“ (VFG) erprobt, der
am Gesundheitsamt angebunden ist und somit in kommunaler Verantwortung liegt.
Ziele
Durch den Aufbau der neuen Strukturen des „Verfügungsfonds Gesundheit“ sollen
insbesondere Akteure in Stadtteilen mit besonderen Handlungsbedarf bei der (Weiter-)
Entwicklung gesunder Quartiere durch die Anschubfinanzierung von Gesundheitsförderungsprojekten in den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung, Sucht und Training sozioemotionaler Kompetenzen unterstützt werden. Ziel ist, dass
durch ein vereinfachtes einheitliches Förderverfahren samt engmaschiger Beratung
und Betreuung qualitativ wie quantitativ mehr an konkreten Bedarfen ausgerichtete
Gesundheitsförderungsprojekte durch Krankenkassenmittel in Leipziger Stadtteilen
umgesetzt werden,
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gesundheitsbezogene Kooperationen im Stadtteil nachhaltig gestärkt und verankert
werden,
bei verhältnisbezogenen Gesundheitsförderungsmaßnahmen Synergien zwischen
Krankenkassengeldern mit anderen Fördermitteln (z. B. Soziale Stadt, Stiftungen)
genutzt werden,
mittels eines integrativen strategischen Arbeitsansatz Maßnahmen zur Gesundheitsförderung auf Stadtteilebene verstärkt mit kommunalen Fachplanungen abgestimmt
und verschränkt werden.
Umsetzung
Die Krankenkassen übertragen der Koordinierungsstelle die Verantwortung samt die an den
‚Leitfaden Prävention‘ der GKV gebundenen Entscheidungsbefugnisse zum
Verfügungsfonds Gesundheit. Demnach sind die Mittel als Anschubfinanzierung für (Mikro)Projekte auf Stadtteilebene in den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung. Training sozioemotionale Kompetenzen und Sucht einzusetzen. In einem turnusmäßig stattfindenden
Qualitätszirkel (vierteljährlich) werden die beteiligten Krankenkassen über den aktuellen
Stand der geförderten bzw. in Planung befindlichen Projekten informiert.
Der Koordinierungsstelle kommunale Gesundheit beim Gesundheitsamt obliegt das gesamte
Management des Verfügungsfonds. Dies beinhaltet auch die Beantragungen der Finanzen
bei den einzelnen Krankenkassen sowie das Berichtswesen gegenüber den involvierten
Krankenkassen.
Zum Aufbau selbsttragender Gesundheitsförderungsstrukturen im Quartier werden darüber
hinaus (Gesundheits-)Netzwerke mit Akteuren und Fachämtern aufgebaut. Neben der
strategischen Abstimmung auf Stadtteilebene können so vor allem auch lokale Bedarfe
eruiert und in passgenauen, beteiligungsorientierten gesundheitsförderlichen
Projektangeboten gemeinsam mit den Partnern vor Ort münden. So wenden sich
Stadtteilakteure mit konkreten Handlungsbedarfen an die Koordinierungsstelle und
entwickeln – gemeinsam mit dieser – passgenaue Maßnahmen.
Einen großen Umfang der Arbeit der Koordinierungsstelle nehmen die Beratung und
Qualifizierung der antragstellenden Akteure (z. B. Kitas, Schulen, Vereine) entsprechend der
gesundheitsförderlichen Fachstandards wie dem public-health-action-cycle, die ggf.
notwendige Vermittlung von im Stadtteil ansässigen zertifizierten Gesundheitsförderungsanbieter (z. B. Ernährungsberatern) sowie die engmaschige Begleitung bei der
Projektumsetzung ein.
Eingehende Anträge werden mittels Prüfbogen nach dem ‚Leitfaden Prävention‘ der GKV
beurteilt und basierend auf der Förderrichtlinie des Gesundheitsamtes beschieden. Bis dato
konnte allen förderfähigen Anträgen entsprochen werden. Im Falle konkurrierender Anträge
bei begrenzten noch verfügbaren Fördervolumen wird die Projektförderung durch eine
beteiligte Krankenkasse des Qualitätszirkels separat übernommen bzw. in diesem Gremium
über Mehrheitsentscheidung eine Priorisierung getroffen.
Derzeit wird der Fonds über das Präventionsgesetz von AOK Plus, IKK classic, KKH,
BARMER und Knappschaft gespeist, mit weiteren Krankenkassen laufen Gespräche.
Anfangs umfasste der Fonds ein Gesamtvolumen von 10.000 € pro Jahr für Leipzig.
Aufgrund der Nachfrage und der positiven Evaluation (siehe Tab. 1) ist für 2017 eine
Aufstockung auf 20.000 € vorgesehen.
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Tabelle Geförderte Projekte
Projekt/Träger
„Nordic Walking – Fit mit
Stöcken“
Laufzeit
Förderhöhe VFG Verknüpfung mit and.
Fördermitteln
06/2015 – Leipziger Osten
60,00 €
09/2015
Seniorenbüro Mühlstraße e.V.
Theaterprojekt “Bewegung
09/2015mach Spaß“
12/2015
KiTa-Förderverein
Konradseisenbahn
Aufbau von Sportgruppen am
Seniorenfitness-Parcous
Stadtteil
Leipziger Osten
10/2015 – Probstheida
06/2016
600,00 €
3.520,00 €
15.000 €
(Mariella Ahrens
Stiftung)
Alter, Leben und Gesundheit
e.V.
30.000 € (LWB)
Theaterprojekt zur
Resilienzförderung
11/2015 – Leutzsch
03/2016
2.240,00 €
OFT KOJULE, Caritas e. V.
Bewegungsstadtplan Leipziger 12/2015 – Leipziger Osten
Osten
10/2016
3.370,00 €
QM, CivixX
„Ich und die anderen – Völlig
entspannt“
1.190,00 €
Pro Bildung Leipzig-Ost
gGmbH
Camp „Starker Wind aus
Leipzig West“
Deutscher Kinderschutzbund
Leipzig e.V.
Workshop „Mehr Uga-Uga im
Alltag“
01/2016 – Leipziger Osten
12/2016
01.08.16
Grünau
+übergreifend
06/2016 – Grünau
07/2016
320,00 €
1.200,00 €
1.000,00 €
(Sächsische
Landesvereinigung für
Gesundheitsförderung)
Urban Souls e.V.
Pädagogenfortbildung
„Bewegungskiste“
06/201607/2016
Grünau
Komm e.V.
„Sexuelle Bildung und
Gesundheit in der Zeltstadt“
09/2016 – Zentrum Ost
12/2016
330,00 €
2.660,00 €
6.100,00 €*
(Medusana Stiftung)
ConVivendum
Grünauer Bewegungswoche
10/2016 – Grünau
12/2016
Urban Souls
1.000,00 €
1.500,00 €
(Sächsische
Landesvereinigung für
4/5
Gesundheitsförderung)
Grünauer Bewegungsplan
QM, Projektmanagement
Kowski
Kinderstadtplan GeorgSchumann-Str.
01/2017 – Grünau
11/2017
03/2017 – Gohlis/
06/2017
Möckern
Dt. Kinderschutzbund Leipzig
e.V.
SUMME (Stand 03.03.2017)
8.700,00 €
ca. 700,00 €
2.400,00 €
(Städtebauprogramm:
Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren)
25.890,00 €
*Wegen Schließung der Zeltstadt Realisierung des Folgeprojekt über Stiftungsgelder nicht möglich.
1Mit dem Präventionsgesetz von 2015 sind die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert, in den
nichtbetrieblichen Lebenswelten (wie z. B. Kommunen) den Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen zu
unterstützen und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch kassenübergreifend zusammenzuarbeiten (§ 20a I
SGB V). Die Förderkriterien der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind für alle Kassen bindend im
‚Leitfaden Prävention‘ festgeschrieben.
Anlage:
Procedere Verfügungsfonds
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