Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1265747.pdf
Größe
6,6 MB
Erstellt
05.04.17, 12:00
Aktualisiert
09.08.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04048
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Reudnitz"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
SBB Südost
SBB Ost
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
23.08.2017
Bestätigung
Vorberatung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Stadtrat der Stadt Leipzig beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über
die Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Reudnitz“ nach § 162 BauGB.
2.
Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Hierbei ist auf die Vorschriften des § 4 Abs. 4 SächsGemO, der §§ 152 bis 156a
BauGB und der §§ 214, 215 BauGB hinzuweisen.
Hinweis:
Der dieser Vorlage beigefügte Plan dient lediglich der Orientierung und ist nicht Bestandteil
der Teilaufhebungssatzung. Bestandteil der Teilaufhebungssatzung ist allein der im
Zeitpunkt der Beschlussfassung im Saal der Ratsversammlung ausgehängte Plan. Die
Grenzen des dieser Vorlage beigefügten Planes entsprechen dem Originalplan in
verkleinertem Maßstab. Die Beifügung des Lageplans in Originalgröße zu dieser Vorlage
wäre unzweckmäßig und ist rechtlich nicht erforderlich. Bei Bekanntmachung der
Teilaufhebungssatzung wird auf die Einsichtnahmemöglichkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 2
KomBekVO/§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BekS sowie die darüber hinausgehenden allgemeinen
Einsichtnahmemöglichkeiten hingewiesen.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Mit der Beschlussfassung soll die erste Teilaufhebung des Sanierungsgebiets „LeipzigReudnitz“ für den nordwestlichen und östlichen Bereich gemäß der Plandarstellung in der
Anlage erfolgen..
Anlagen:
Anlage 1: Satzung erste Teilaufhebung
Anlage 2: verkleinerter Lageplan
Anlage 3: Zwischenbilanz
Anlage 4: Fotos zum Teilentlassungsbereich
2/2
Begründung
Die Begründung geht zunächst auf die Ausgangssituation zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Reudnitz" und sodann auf die Voraussetzungen der Teilaufhebung im
Besonderen ein. Es folgt eine Darstellung der Auswirkungen der Teilaufhebung, zu denen
insbesondere das Entstehen der Ausgleichsbetragsverpflichtung gehört.
1. Ausgangssituation
Die Stadt Leipzig hat in den Jahren 1991 bis 2004 15 Sanierungsgebiete förmlich festgelegt, in
denen die Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen
Vorschriften der §§ 152 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Nach den Regelungen
des BauGB sind die jeweiligen Sanierungssatzungen nach Durchführung der einzelnen
Sanierungsmaßnahmen aufzuheben.
Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass das Bund-Länder-Programm "Städtebauliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) zum Jahresende 2012 beendet wurde.
Förderanträge der Kommunen für das Programm sind seit dem 01.01.2013 nicht mehr möglich.
Vor diesem Hintergrund fordern Bund und Freistaat Sachsen eine zügige Abrechnung
städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen.
Hinsichtlich der vorgesehenen Verfahrensweise zum schrittweisen Abschluss der 15
Sanierungsmaßnahmen der Stadt Leipzig wird auf die Information zur Ratsversammlung am
15.12.2010 „Beendigung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen bis 2020“ verwiesen
(Drucksache Nr. V/789).
Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung
durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 14.09.1994 beschlossen. Am 01.04.1995 wurde diese
Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass
die Satzung mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks Heilung dieser Fehler mit Beschluss des
Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme
nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „Leipzig-Reudnitz“ beschlossen. Diese Satzung,
bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 29.06.2013, trat rückwirkend zum 01.04.1995
in Kraft.
Nun soll die erste Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“ erfolgen.
2. Voraussetzung der Teilaufhebung
Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist eine Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die
Sanierung durchgeführt ist. Ist diese Voraussetzung nur für einen Teil des förmlich festgelegten
Sanierungsgebietes gegeben, so ist die Satzung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB für diesen Teil
aufzuheben. Die Sanierung ist durchgeführt, wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind,
ein Gebiet durch die Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert wurde und die
weitere geordnete städtebauliche Entwicklung auch ohne Anwendung besonderer
sanierungsrechtlicher Vorschriften gewährleistet ist.
Der für die geplante Teilaufhebung der Sanierungssatzung vorgesehene nordwestliche und
östliche Bereich des Sanierungsgebiets (siehe Anlage 2) erfüllt diese Voraussetzungen.
Weitere Bau- und Ordnungsmaßnahmen sind in diesem Bereich im Rahmen der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme „Leipzig-Reudnitz“ nicht mehr vorgesehen. Die Sanierungsziele sind für
dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen
Vorschriften kann entfallen, da die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich
gewährleistet ist. Eine detaillierte Darstellung enthält die „Zwischenbilanz zur Teilaufhebung des
Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz““ (siehe Anlage 3).
3. Auswirkungen der Teilaufhebung
Mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung verliert das betroffene Teilgebiet seinen Status als
Sanierungsgebiet. Mit Rechtsverbindlichkeit der Teilaufhebung entfällt die Genehmigungspflicht
der in § 144 BauGB bezeichneten Vorhaben, Grundstücksteilungen und Rechtsvorgänge.
Weiterhin entfällt das allgemeine Sanierungsvorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
Entsprechendes gilt für die Enteignung zugunsten eines Sanierungsträgers gem. § 87 Abs. 3 Satz
3 BauGB sowie für die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen gem. § 88 Satz 2
BauGB.
Rechtsverbindlich wird die Satzung über die Teilaufhebung mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung.
Dazu wird der Satzungstext mit einem verkleinerten Lageplan im Amtsblatt der Stadt Leipzig
veröffentlicht. Für den Originalplan, der im Maßstab 1 : 1.000 gefertigt ist, wird die Form der
Ersatzbekanntmachung gewählt, d. h. er wird nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen
zur Einsicht durch jedermann bereitgehalten.
Mit der Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind die
Sanierungsvermerke in den betroffenen Grundbüchern gem. § 162 Abs. 3 BauGB zu löschen.
Gleichzeitig entsteht mit der Teilaufhebung die Verpflichtung der Eigentümer, Ausgleichsbeträge
zu entrichten.
3.1 Erhebung von Ausgleichsbeträgen
§ 154 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass der Eigentümer eines im förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme einen
Ausgleichsbetrag zu entrichten hat, der der durch die Sanierungsmaßnahme bedingten Erhöhung
des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Die Pflicht zur Erhebung der Ausgleichsbeträge
entsteht nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme, also nach Aufhebung der
Sanierungssatzung. Die Gemeinde kann die Ablösung des Ausgleichsbetrages auch vor
Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Diese vorzeitige
Ablösung erfolgt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Eigentümer. Gemäß Beschluss
der Ratsversammlung vom 20.01.2010 (RBV-191/10) erhalten Eigentümer von Grundstücken in
Sanierungsgebieten bei vorzeitiger Ablöse bis zu einem Jahr vor dem geplanten Abschluss der
Sanierungsmaßnahme einen Verfahrensnachlass in Höhe von 20 Prozent.
Die von der ersten Teilaufhebung der Sanierungssatzung betroffenen Eigentümer wurden
schriftlich über die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages in Kenntnis
gesetzt. Hierbei wurde die ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung zum geltenden
Stichtag für jedes Grundstück bzw. jeden Miteigentumsanteil des jeweiligen Grundstücks
angegeben und der Verfahrensnachlass in Höhe von 20 Prozent bis zum 30.06.2016 angeboten.
Das Angebot der vorzeitigen Ablösung mit einem Verfahrensnachlass wurde von vielen
Eigentümern genutzt. Es wurden seitdem Ausgleichsbeträge i. H. v. ca. 0,694 Mio. EUR entrichtet.
Insgesamt wurden seit Beginn der Sanierung ca. 1,238 Mio EUR für dieses Teilgebiet
eingenommen.
Im benannten Teilbereich wurden bislang für 64 Prozent der Grundstücke, Wohnungen und
Teileigentumsobjekte öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen und der Ausgleichsbetrag
entrichtet. Für die übrigen 36 Prozent der Fälle wird der Ausgleichsbetrag per Bescheid erhoben.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leipzig wird beauftragt für jedes
Grundstück, das noch nicht vollständig abgelöst ist, ein Einzelgutachten zu erstellen, welches die
individuellen Grundstücksmerkmale berücksichtigt. Die Eigentümer werden durch die Verwaltung
gem. § 154 Abs. 4 Satz 2 BauGB zunächst im Anhörungsverfahren über die rechtlichen
Grundlagen und die Höhe des zu entrichtenden Ausgleichsbetrages unterrichtet und erhalten
Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der für die Wertermittlung des Grundstücks
maßgeblichen Verhältnisse. Im Anschluss daran fordert die Verwaltung den Ausgleichsbetrag
durch Bescheid an.
3.2
Reinvestition der Ausgleichsbeträge
Ausgleichsbeträge dienen der Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Sie sind
zweckgebundene Einnahmen, die zur weiteren Finanzierung der Ausgaben im Sanierungsgebiet
einzusetzen sind, solange die Sanierungsmaßnahme als Gesamtmaßnahme noch nicht
abgeschlossen ist. Die im Rahmen der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „LeipzigReudnitz“ zu erwartenden Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen sollen daher auch der weiteren
Finanzierung von Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet dienen.
Mit diesen Einnahmen sollen weitere Vorhaben im öffentlichen Raum realisiert werden. So wird die
angrenzende Eilenburger Straße in Bauabschnitten fertiggestellt. Ergänzt wird die räumlichfunktionale Entwicklung des Lene-Voigt-Park durch den Erwerb von Ergänzungsflächen aus dem
Bundeseisenbahnvermögen. Diese Vorhaben sind Voraussetzung für die Erreichung der
Sanierungsziele und damit für den Abschluss der Gesamtmaßnahme.
Anlage 1:
Satzung über die erste Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Reudnitz"
Anlage 2:
verkleinerter Lageplan
Anlage 3:
Zwischenbilanz 1995 bis 2016
Anlage 4:
Fotos zum Teilentlassungsbereich
Anlage 1
Satzung
über die erste Teilaufhebung der Sanierungssatzung
„Leipzig-Reudnitz“
Der Stadtrat der Stadt Leipzig hat in seiner Sitzung am …........... auf der Grundlage des § 4 der
Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014
(SächsGVBl.S. 146), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016
(SächsGVBl. S. 652) geändert worden ist, und auf der Grundlage des § 142 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das
zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist,
nachfolgende Satzung beschlossen:
§1
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“ vom
14.09.1994, ortsüblich bekanntgemacht am 01.04.1995, erneut beschlossen am 19.06.2013 und
ortsüblich bekanntgemacht am 29.06.2013, wird für den Teilbereich aufgehoben, der in dem als
Anlage beiliegenden Lageplan schwarz umrandet ist. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
Bei Zweifeln an der Einbeziehung von Grundstücken oder Grundstücksteilen ist die Innenkante der
im Lageplan eingezeichneten Begrenzungslinien des Lageplans maßgeblich.
§2
Diese Teilaufhebungssatzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung
rechtsverbindlich.
Leipzig, …..............
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Die Bekanntmachung der vorstehenden Satzung mit der Ersatzbekanntmachung des Lageplanes
wird angeordnet.
Leipzig, …..............
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Anlage 3
Zwischenbilanz
zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Angaben zum gesamten Sanierungsgebiet
Seite 2
Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck
Seite 3
Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen
Seite 4
Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen
Seite 5
Sanierungsstand Grundstücke und Straßenraum des Teilaufhebungsgebiets
Seite 6
Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum des Teilaufhebungsgebiets
Seite 7 - 8
1
Anlage 3
Allgemeine Angaben zum gesamten Sanierungsgebiet
Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ wurde die Satzung über die förmliche
Festlegung durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 14.09.1994 beschlossen. Am
01.04.1995 wurde diese Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Nachdem
sich herausgestellt hatte, dass die Satzung mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks Heilung
dieser Fehler mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzung über eine
städtebauliche Sanierungs-maßnahme nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „LeipzigReudnitz“ beschlossen. Diese Satzung, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom
29.06.2013, trat rückwirkend zum 01.04.1995 in Kraft.
Gebietsbezeichnung:
Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“
Gebietsgröße:
58,0 ha
Durchführungszeitraum:
1995 bis voraussichtlich 2020
Förderprogramme:
Städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen
(SEP),
EFRE Stadtentwicklung,
Soziale Stadt (SSP)
Summe der Ausgaben1:
Summe der Einnahmen2:
Summe der Finanzhilfen3:
15,9 Mio. €
1,4 Mio. €
9,7 Mio. €
1
2
3
Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum
Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum
Fördermittel SEP; Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; gerundet; bis Ende
Durchführungszeitraum
2
Anlage 3
Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck4
(SEP) 1995-2016
0€
Grunderwerb
Ordnungsmaßnahmen
9.512.300 €
Baumaßnahmen
4.596.100 €
768.300 €
Vorbereitung/Vergütungen
14.876.700 €
Gesamt
Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“
- Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck -
5%
0%
31%
64%
Grunderwerb
Ordnungsmaßnahmen
Baumaßnahmen
Vorbereitung/Vergütungen
4
Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; Durchführung bis einschl. 2016
3
Anlage 3
Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen5
(SEP) 1995-2016
Ordnungsmaßnahmen
160.000 €
Umzug von Bewohnern
Rückbau privater baulicher Anlagen
1.790.700 €
Herstellung / Änderung v. Erschließungsanlagen
4.541.800 €
sonst. Ordnungsmaßnahmen
3.019.800 €
Baumaßnahmen
gemeindeeigene Gebäude davon ohne
4.596.100 €
kommunalen Eigenanteil
Vorbereitungen/Vergütungen
Untersuchungen/Vorbereitungen
356.600 €
Beauftragte Sanierung
411.700 €
14.876.700 €
Gesamt
Sanierungsgebiet Leipzig-Reudnitz
- Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen 2%
3% 1%
12%
31%
31%
20%
Umzug von Bewohnern
Rückbau priv. baul. Anlagen
Herstellung/Änderung v. Erschließungsanlagen
sonst. Ordnungsmaßnahmen
gemeindeeigene Gebäude
Untersuchungen/Vorbereitungen
Beauftragte Sanierung
5
Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; Durchführung bis einschl. 2016
4
Anlage 3
Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen
5
Anlage 3
Sanierungsstand Grundstücke des 1. Teilaufhebungsgebiets
(Stand 03/2017)
Grundstücke
unsaniert
teilsaniert
gesamt
Fläche
Prozent
198.963 m²
100 %
32.469 m²
16 %
saniert/neubebaut
4.393 m²
2%
162.101 m²
82 %
Sanierungsstand Grundstücke
16%
2%
82%
unsaniert
teilsaniert
saniert/neubebaut
Sanierungsstand Straßenraum des 1. Teilaufhebungsgebiets
(Stand 03/2017)
Straßenraum
unsaniert
gesamt
Fläche
Prozent
71.482 m²
100 %
saniert/neubebaut
21.667 m²
30 %
49.815 m²
70 %
Sanierungsstand Straßenraum
30%
70%
unsaniert
6
saniert
Anlage 3
Maßnahmen im öffentlichen Raum
Seit Beginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme in den 1990er Jahren konnte der
bauliche Verfall dieses gründerzeitlichen Quartiers gestoppt werden. Seitdem wurde ein
enormer Modernisierungsschub ausgelöst. Das Quartier präsentiert sich heute als ein
attraktiver Wohn-, Dienstleistungs- und Lebensraum für die Bewohner und Besucher.
Mit Hilfe von Städtebaufördermitteln konnten Gebäude, welche überwiegend aus der
Gründerzeit stammen, unter denkmalpflegerischen Aspekten saniert werden. Darüber hinaus
wurde der Gebäudebestand durch Neubauten ergänzt. Hinterhäuser, alte Schuppen und
Gewerbeeinheiten wurden zugunsten der Verbesserung des Wohnumfeldes in den
Innenhöfen zurückgebaut. Unmittelbar im Anschluss erfolgten weitere Maßnahmen zur
Entsiegelung und Begrünung der Wohngrünflächen mit den privaten Eigentümern.
Öffentlich zugängliche Grünflächen, Straßen und Plätze wurden erneuert und neu
geschaffen. Durch den Einsatz von Fördermitteln konnten Straßenräume wie die Inselstraße
im nordwestlichen Bereich des Sanierungsgebietes ausgebaut werden. In den östlichen
Quartieren wurden die Wittstockstraße, die Siegesmundstraße, die Reichpietschstraße und
die Breite Straße sowie die Dresdner Straße gestaltet und aufgewertet. Der Gerichtsweg
wurde als Mittler Ring ausgebaut. Dabei wurden öffentliche Stellplätze und Straßenbäume
eingeordnet.
Die Anliegerstraßen wurden als Tempo-30-Zonen angeordnet und tragen damit zur
Minderung von Emissionen und zur Verkehrsberuhigung in den unmittelbar benachbarten
Wohnquartieren bei. Über die erneuerten Haupterschließungsstraßen, mit dem alleeartig
hergestellten Gerichtsweg, der Dresdner Straße/ Breite Straße und dem Täubchenweg sind
die Teilentlassungsbereiche in Reudnitz sowohl mit öffentlichen als auch privaten
Verkehrsmitteln sehr gut im städtischen Netz angebunden und erreichbar.
7
Anlage 3
Der Stadtteilpark Reudnitz wurde als öffentlich nutzbare Grünfläche grundlegend erneuert
und erweitert. In Abschnitten sind bis 2002 Spiel- und Aufenthaltsbereiche für Kinder und
auch ein Funsportbereich für Jugendliche neu entstanden. Der Bereich für Jüngere wurde
mit natürlichen Materialien wie Holzstämmen, Wurzelriesen und Natursteinen gestaltet und
die Skateranlage in Zusammenarbeit mit den Nutzern entwickelt. Ein neuer Weg vom Park,
über die Fröschelstraße zum Lene-Voigt-Park, verbessert das innerörtliche Wegesystem für
Fußgänger und Fahrradfahrer. Mit der Gestaltung des Areals wurde ein großzügiger Freiund Grünraum geschaffen, welcher sich positiv auf das Wohnumfeld auswirkt und zur
Attraktivität des Quartiers beiträgt.
Die benachbarten Schulfreiflächen und die Schulgartenbereiche der 125. Schule an der
Heinrichstraße wurden nach Bedürfnissen und Anforderungen der Schüler neu gestaltet. Mit
einer Reihe von Maßnahmen konnte die Freie Grundschule Clara Schumann am Standort
Inselstraße 14-18 gefördert und unterstützt werden. Als bedeutendstes Einkaufzentrum im
Stadtteil entstand das Reudnitz-Center auf dem ehemaligen Gelände des
Straßenbahnhofes.
Im Zusammenhang mit qualitativ hochwertigen Sanierungen von Grünanlagen, Straßen,
Wegen und Plätzen haben sich die Quartiere zu nachgefragten, attraktiven, innenstadtnahen
Wohnstandorten entwickelt.
Mit den Einnahmen aus Ausgleichsbetragszahlungen sollen weitere Vorhaben im
öffentlichen Raum realisiert werden. So wird die angrenzende Eilenburger Straße in
Bauabschnitten fertiggestellt. Ergänzt wird die räumlich-funktionale Entwicklung des LeneVoigt-Park durch den Erwerb von Ergänzungsflächen aus dem Bundeseisenbahnvermögen.
Diese Vorhaben sind Voraussetzung für die Erreichung der Sanierungsziele und damit für
den Abschluss der Gesamtmaßnahme.
8
Anlage 4
Fotos zum Teilentlassungsbereich
Kippenbergstraße 15
1994
2017
Anlage 4
Fotos zum Teilentlassungsbereich
Kippenbergstraße 15
1994
2017
Fröschelstraße
1997
2017
Anlage 4
Fotos zum Teilentlassungsbereich
Sigismundstraße 3
1991
2017
Anlage 4
Fotos zum Teilentlassungsbereich
Heinrichstraße/Baedeckerstraße
1991
2015
Anlage 4
Fotos zum Teilentlassungsbereich
Lange Straße 27
1993
2015
Anlage 4
Fotos zum Teilentlassungsbereich
Blick zur Reichpietschstraße
2001
2012
Anlage 4
Fotos zum Teilentlassungsbereich
Lange Straße 7
1997
2017