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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1265747.pdf
Größe
6,6 MB
Erstellt
05.04.17, 12:00
Aktualisiert
09.08.17, 13:16

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04048 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Reudnitz" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Mitte SBB Südost SBB Ost Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 23.08.2017 Bestätigung Vorberatung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat der Stadt Leipzig beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Reudnitz“ nach § 162 BauGB. 2. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Hierbei ist auf die Vorschriften des § 4 Abs. 4 SächsGemO, der §§ 152 bis 156a BauGB und der §§ 214, 215 BauGB hinzuweisen. Hinweis: Der dieser Vorlage beigefügte Plan dient lediglich der Orientierung und ist nicht Bestandteil der Teilaufhebungssatzung. Bestandteil der Teilaufhebungssatzung ist allein der im Zeitpunkt der Beschlussfassung im Saal der Ratsversammlung ausgehängte Plan. Die Grenzen des dieser Vorlage beigefügten Planes entsprechen dem Originalplan in verkleinertem Maßstab. Die Beifügung des Lageplans in Originalgröße zu dieser Vorlage wäre unzweckmäßig und ist rechtlich nicht erforderlich. Bei Bekanntmachung der Teilaufhebungssatzung wird auf die Einsichtnahmemöglichkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 KomBekVO/§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BekS sowie die darüber hinausgehenden allgemeinen Einsichtnahmemöglichkeiten hingewiesen. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Mit der Beschlussfassung soll die erste Teilaufhebung des Sanierungsgebiets „LeipzigReudnitz“ für den nordwestlichen und östlichen Bereich gemäß der Plandarstellung in der Anlage erfolgen.. Anlagen: Anlage 1: Satzung erste Teilaufhebung Anlage 2: verkleinerter Lageplan Anlage 3: Zwischenbilanz Anlage 4: Fotos zum Teilentlassungsbereich 2/2 Begründung Die Begründung geht zunächst auf die Ausgangssituation zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Reudnitz" und sodann auf die Voraussetzungen der Teilaufhebung im Besonderen ein. Es folgt eine Darstellung der Auswirkungen der Teilaufhebung, zu denen insbesondere das Entstehen der Ausgleichsbetragsverpflichtung gehört. 1. Ausgangssituation Die Stadt Leipzig hat in den Jahren 1991 bis 2004 15 Sanierungsgebiete förmlich festgelegt, in denen die Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Nach den Regelungen des BauGB sind die jeweiligen Sanierungssatzungen nach Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen aufzuheben. Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass das Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) zum Jahresende 2012 beendet wurde. Förderanträge der Kommunen für das Programm sind seit dem 01.01.2013 nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund fordern Bund und Freistaat Sachsen eine zügige Abrechnung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen. Hinsichtlich der vorgesehenen Verfahrensweise zum schrittweisen Abschluss der 15 Sanierungsmaßnahmen der Stadt Leipzig wird auf die Information zur Ratsversammlung am 15.12.2010 „Beendigung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen bis 2020“ verwiesen (Drucksache Nr. V/789). Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 14.09.1994 beschlossen. Am 01.04.1995 wurde diese Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Satzung mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks Heilung dieser Fehler mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „Leipzig-Reudnitz“ beschlossen. Diese Satzung, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 29.06.2013, trat rückwirkend zum 01.04.1995 in Kraft. Nun soll die erste Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“ erfolgen. 2. Voraussetzung der Teilaufhebung Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist eine Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Ist diese Voraussetzung nur für einen Teil des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes gegeben, so ist die Satzung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB für diesen Teil aufzuheben. Die Sanierung ist durchgeführt, wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind, ein Gebiet durch die Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert wurde und die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung auch ohne Anwendung besonderer sanierungsrechtlicher Vorschriften gewährleistet ist. Der für die geplante Teilaufhebung der Sanierungssatzung vorgesehene nordwestliche und östliche Bereich des Sanierungsgebiets (siehe Anlage 2) erfüllt diese Voraussetzungen. Weitere Bau- und Ordnungsmaßnahmen sind in diesem Bereich im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Leipzig-Reudnitz“ nicht mehr vorgesehen. Die Sanierungsziele sind für dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften kann entfallen, da die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gewährleistet ist. Eine detaillierte Darstellung enthält die „Zwischenbilanz zur Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz““ (siehe Anlage 3). 3. Auswirkungen der Teilaufhebung Mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung verliert das betroffene Teilgebiet seinen Status als Sanierungsgebiet. Mit Rechtsverbindlichkeit der Teilaufhebung entfällt die Genehmigungspflicht der in § 144 BauGB bezeichneten Vorhaben, Grundstücksteilungen und Rechtsvorgänge. Weiterhin entfällt das allgemeine Sanierungsvorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Entsprechendes gilt für die Enteignung zugunsten eines Sanierungsträgers gem. § 87 Abs. 3 Satz 3 BauGB sowie für die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen gem. § 88 Satz 2 BauGB. Rechtsverbindlich wird die Satzung über die Teilaufhebung mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung. Dazu wird der Satzungstext mit einem verkleinerten Lageplan im Amtsblatt der Stadt Leipzig veröffentlicht. Für den Originalplan, der im Maßstab 1 : 1.000 gefertigt ist, wird die Form der Ersatzbekanntmachung gewählt, d. h. er wird nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen zur Einsicht durch jedermann bereitgehalten. Mit der Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind die Sanierungsvermerke in den betroffenen Grundbüchern gem. § 162 Abs. 3 BauGB zu löschen. Gleichzeitig entsteht mit der Teilaufhebung die Verpflichtung der Eigentümer, Ausgleichsbeträge zu entrichten. 3.1 Erhebung von Ausgleichsbeträgen § 154 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme einen Ausgleichsbetrag zu entrichten hat, der der durch die Sanierungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Die Pflicht zur Erhebung der Ausgleichsbeträge entsteht nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme, also nach Aufhebung der Sanierungssatzung. Die Gemeinde kann die Ablösung des Ausgleichsbetrages auch vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Diese vorzeitige Ablösung erfolgt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Eigentümer. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 20.01.2010 (RBV-191/10) erhalten Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten bei vorzeitiger Ablöse bis zu einem Jahr vor dem geplanten Abschluss der Sanierungsmaßnahme einen Verfahrensnachlass in Höhe von 20 Prozent. Die von der ersten Teilaufhebung der Sanierungssatzung betroffenen Eigentümer wurden schriftlich über die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages in Kenntnis gesetzt. Hierbei wurde die ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung zum geltenden Stichtag für jedes Grundstück bzw. jeden Miteigentumsanteil des jeweiligen Grundstücks angegeben und der Verfahrensnachlass in Höhe von 20 Prozent bis zum 30.06.2016 angeboten. Das Angebot der vorzeitigen Ablösung mit einem Verfahrensnachlass wurde von vielen Eigentümern genutzt. Es wurden seitdem Ausgleichsbeträge i. H. v. ca. 0,694 Mio. EUR entrichtet. Insgesamt wurden seit Beginn der Sanierung ca. 1,238 Mio EUR für dieses Teilgebiet eingenommen. Im benannten Teilbereich wurden bislang für 64 Prozent der Grundstücke, Wohnungen und Teileigentumsobjekte öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen und der Ausgleichsbetrag entrichtet. Für die übrigen 36 Prozent der Fälle wird der Ausgleichsbetrag per Bescheid erhoben. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leipzig wird beauftragt für jedes Grundstück, das noch nicht vollständig abgelöst ist, ein Einzelgutachten zu erstellen, welches die individuellen Grundstücksmerkmale berücksichtigt. Die Eigentümer werden durch die Verwaltung gem. § 154 Abs. 4 Satz 2 BauGB zunächst im Anhörungsverfahren über die rechtlichen Grundlagen und die Höhe des zu entrichtenden Ausgleichsbetrages unterrichtet und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der für die Wertermittlung des Grundstücks maßgeblichen Verhältnisse. Im Anschluss daran fordert die Verwaltung den Ausgleichsbetrag durch Bescheid an. 3.2 Reinvestition der Ausgleichsbeträge Ausgleichsbeträge dienen der Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Sie sind zweckgebundene Einnahmen, die zur weiteren Finanzierung der Ausgaben im Sanierungsgebiet einzusetzen sind, solange die Sanierungsmaßnahme als Gesamtmaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Die im Rahmen der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „LeipzigReudnitz“ zu erwartenden Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen sollen daher auch der weiteren Finanzierung von Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet dienen. Mit diesen Einnahmen sollen weitere Vorhaben im öffentlichen Raum realisiert werden. So wird die angrenzende Eilenburger Straße in Bauabschnitten fertiggestellt. Ergänzt wird die räumlichfunktionale Entwicklung des Lene-Voigt-Park durch den Erwerb von Ergänzungsflächen aus dem Bundeseisenbahnvermögen. Diese Vorhaben sind Voraussetzung für die Erreichung der Sanierungsziele und damit für den Abschluss der Gesamtmaßnahme. Anlage 1: Satzung über die erste Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Reudnitz" Anlage 2: verkleinerter Lageplan Anlage 3: Zwischenbilanz 1995 bis 2016 Anlage 4: Fotos zum Teilentlassungsbereich Anlage 1 Satzung über die erste Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Reudnitz“ Der Stadtrat der Stadt Leipzig hat in seiner Sitzung am …........... auf der Grundlage des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl.S. 146), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652) geändert worden ist, und auf der Grundlage des § 142 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, nachfolgende Satzung beschlossen: §1 Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“ vom 14.09.1994, ortsüblich bekanntgemacht am 01.04.1995, erneut beschlossen am 19.06.2013 und ortsüblich bekanntgemacht am 29.06.2013, wird für den Teilbereich aufgehoben, der in dem als Anlage beiliegenden Lageplan schwarz umrandet ist. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Bei Zweifeln an der Einbeziehung von Grundstücken oder Grundstücksteilen ist die Innenkante der im Lageplan eingezeichneten Begrenzungslinien des Lageplans maßgeblich. §2 Diese Teilaufhebungssatzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich. Leipzig, ….............. Burkhard Jung Oberbürgermeister Die Bekanntmachung der vorstehenden Satzung mit der Ersatzbekanntmachung des Lageplanes wird angeordnet. Leipzig, ….............. Burkhard Jung Oberbürgermeister Anlage 3 Zwischenbilanz zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“ Inhaltsverzeichnis Allgemeine Angaben zum gesamten Sanierungsgebiet Seite 2 Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck Seite 3 Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen Seite 4 Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen Seite 5 Sanierungsstand Grundstücke und Straßenraum des Teilaufhebungsgebiets Seite 6 Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum des Teilaufhebungsgebiets Seite 7 - 8 1 Anlage 3 Allgemeine Angaben zum gesamten Sanierungsgebiet Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 14.09.1994 beschlossen. Am 01.04.1995 wurde diese Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Satzung mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks Heilung dieser Fehler mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzung über eine städtebauliche Sanierungs-maßnahme nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „LeipzigReudnitz“ beschlossen. Diese Satzung, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 29.06.2013, trat rückwirkend zum 01.04.1995 in Kraft. Gebietsbezeichnung: Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ Gebietsgröße: 58,0 ha Durchführungszeitraum: 1995 bis voraussichtlich 2020 Förderprogramme: Städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen (SEP), EFRE Stadtentwicklung, Soziale Stadt (SSP) Summe der Ausgaben1: Summe der Einnahmen2: Summe der Finanzhilfen3: 15,9 Mio. € 1,4 Mio. € 9,7 Mio. € 1 2 3 Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum Fördermittel SEP; Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum 2 Anlage 3 Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck4 (SEP) 1995-2016 0€ Grunderwerb Ordnungsmaßnahmen 9.512.300 € Baumaßnahmen 4.596.100 € 768.300 € Vorbereitung/Vergütungen 14.876.700 € Gesamt Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ - Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck - 5% 0% 31% 64% Grunderwerb Ordnungsmaßnahmen Baumaßnahmen Vorbereitung/Vergütungen 4 Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; Durchführung bis einschl. 2016 3 Anlage 3 Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen5 (SEP) 1995-2016 Ordnungsmaßnahmen 160.000 € Umzug von Bewohnern Rückbau privater baulicher Anlagen 1.790.700 € Herstellung / Änderung v. Erschließungsanlagen 4.541.800 € sonst. Ordnungsmaßnahmen 3.019.800 € Baumaßnahmen gemeindeeigene Gebäude davon ohne 4.596.100 € kommunalen Eigenanteil Vorbereitungen/Vergütungen Untersuchungen/Vorbereitungen 356.600 € Beauftragte Sanierung 411.700 € 14.876.700 € Gesamt Sanierungsgebiet Leipzig-Reudnitz - Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen 2% 3% 1% 12% 31% 31% 20% Umzug von Bewohnern Rückbau priv. baul. Anlagen Herstellung/Änderung v. Erschließungsanlagen sonst. Ordnungsmaßnahmen gemeindeeigene Gebäude Untersuchungen/Vorbereitungen Beauftragte Sanierung 5 Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; Durchführung bis einschl. 2016 4 Anlage 3 Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen 5 Anlage 3 Sanierungsstand Grundstücke des 1. Teilaufhebungsgebiets (Stand 03/2017) Grundstücke unsaniert teilsaniert gesamt Fläche Prozent 198.963 m² 100 % 32.469 m² 16 % saniert/neubebaut 4.393 m² 2% 162.101 m² 82 % Sanierungsstand Grundstücke 16% 2% 82% unsaniert teilsaniert saniert/neubebaut Sanierungsstand Straßenraum des 1. Teilaufhebungsgebiets (Stand 03/2017) Straßenraum unsaniert gesamt Fläche Prozent 71.482 m² 100 % saniert/neubebaut 21.667 m² 30 % 49.815 m² 70 % Sanierungsstand Straßenraum 30% 70% unsaniert 6 saniert Anlage 3 Maßnahmen im öffentlichen Raum Seit Beginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme in den 1990er Jahren konnte der bauliche Verfall dieses gründerzeitlichen Quartiers gestoppt werden. Seitdem wurde ein enormer Modernisierungsschub ausgelöst. Das Quartier präsentiert sich heute als ein attraktiver Wohn-, Dienstleistungs- und Lebensraum für die Bewohner und Besucher. Mit Hilfe von Städtebaufördermitteln konnten Gebäude, welche überwiegend aus der Gründerzeit stammen, unter denkmalpflegerischen Aspekten saniert werden. Darüber hinaus wurde der Gebäudebestand durch Neubauten ergänzt. Hinterhäuser, alte Schuppen und Gewerbeeinheiten wurden zugunsten der Verbesserung des Wohnumfeldes in den Innenhöfen zurückgebaut. Unmittelbar im Anschluss erfolgten weitere Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung der Wohngrünflächen mit den privaten Eigentümern. Öffentlich zugängliche Grünflächen, Straßen und Plätze wurden erneuert und neu geschaffen. Durch den Einsatz von Fördermitteln konnten Straßenräume wie die Inselstraße im nordwestlichen Bereich des Sanierungsgebietes ausgebaut werden. In den östlichen Quartieren wurden die Wittstockstraße, die Siegesmundstraße, die Reichpietschstraße und die Breite Straße sowie die Dresdner Straße gestaltet und aufgewertet. Der Gerichtsweg wurde als Mittler Ring ausgebaut. Dabei wurden öffentliche Stellplätze und Straßenbäume eingeordnet. Die Anliegerstraßen wurden als Tempo-30-Zonen angeordnet und tragen damit zur Minderung von Emissionen und zur Verkehrsberuhigung in den unmittelbar benachbarten Wohnquartieren bei. Über die erneuerten Haupterschließungsstraßen, mit dem alleeartig hergestellten Gerichtsweg, der Dresdner Straße/ Breite Straße und dem Täubchenweg sind die Teilentlassungsbereiche in Reudnitz sowohl mit öffentlichen als auch privaten Verkehrsmitteln sehr gut im städtischen Netz angebunden und erreichbar. 7 Anlage 3 Der Stadtteilpark Reudnitz wurde als öffentlich nutzbare Grünfläche grundlegend erneuert und erweitert. In Abschnitten sind bis 2002 Spiel- und Aufenthaltsbereiche für Kinder und auch ein Funsportbereich für Jugendliche neu entstanden. Der Bereich für Jüngere wurde mit natürlichen Materialien wie Holzstämmen, Wurzelriesen und Natursteinen gestaltet und die Skateranlage in Zusammenarbeit mit den Nutzern entwickelt. Ein neuer Weg vom Park, über die Fröschelstraße zum Lene-Voigt-Park, verbessert das innerörtliche Wegesystem für Fußgänger und Fahrradfahrer. Mit der Gestaltung des Areals wurde ein großzügiger Freiund Grünraum geschaffen, welcher sich positiv auf das Wohnumfeld auswirkt und zur Attraktivität des Quartiers beiträgt. Die benachbarten Schulfreiflächen und die Schulgartenbereiche der 125. Schule an der Heinrichstraße wurden nach Bedürfnissen und Anforderungen der Schüler neu gestaltet. Mit einer Reihe von Maßnahmen konnte die Freie Grundschule Clara Schumann am Standort Inselstraße 14-18 gefördert und unterstützt werden. Als bedeutendstes Einkaufzentrum im Stadtteil entstand das Reudnitz-Center auf dem ehemaligen Gelände des Straßenbahnhofes. Im Zusammenhang mit qualitativ hochwertigen Sanierungen von Grünanlagen, Straßen, Wegen und Plätzen haben sich die Quartiere zu nachgefragten, attraktiven, innenstadtnahen Wohnstandorten entwickelt. Mit den Einnahmen aus Ausgleichsbetragszahlungen sollen weitere Vorhaben im öffentlichen Raum realisiert werden. So wird die angrenzende Eilenburger Straße in Bauabschnitten fertiggestellt. Ergänzt wird die räumlich-funktionale Entwicklung des LeneVoigt-Park durch den Erwerb von Ergänzungsflächen aus dem Bundeseisenbahnvermögen. Diese Vorhaben sind Voraussetzung für die Erreichung der Sanierungsziele und damit für den Abschluss der Gesamtmaßnahme. 8 Anlage 4 Fotos zum Teilentlassungsbereich Kippenbergstraße 15 1994 2017 Anlage 4 Fotos zum Teilentlassungsbereich Kippenbergstraße 15 1994 2017 Fröschelstraße 1997 2017 Anlage 4 Fotos zum Teilentlassungsbereich Sigismundstraße 3 1991 2017 Anlage 4 Fotos zum Teilentlassungsbereich Heinrichstraße/Baedeckerstraße 1991 2015 Anlage 4 Fotos zum Teilentlassungsbereich Lange Straße 27 1993 2015 Anlage 4 Fotos zum Teilentlassungsbereich Blick zur Reichpietschstraße 2001 2012 Anlage 4 Fotos zum Teilentlassungsbereich Lange Straße 7 1997 2017