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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1270798.pdf
Größe
905 kB
Erstellt
20.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:26

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03678-DS-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Abschnittsbildung bei der Berechnung von Straßenausbaubeiträgen in der KurtEisner-Straße von Arthur-Hoffmann-Straße bis Altenburger Straße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 23.08.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Für die Berechnung von Straßenausbaubeiträgen in der Kurt-Eisner-Straße wird gemäß § 3 Absatz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung ein Abschnitt von Arthur-Hoffmann-Straße bis Altenburger Straße (siehe beiliegenden Plan) gebildet. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von nein bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen 01.01.13 31.12.13 225.800 7.000418.715 Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Für die Vorlage VI-DS-03678 wurde in der Dienstberatung OBM am 24.01.2017 bereits ein gleichlautender Beschluss herbeigeführt. Für die Beschlussfassung wurden die für den betreffenden Abschnitt von Arthur-HoffmannStraße bis Altenburger Straße relevanten beitragsfähigen Kosten in Höhe von 902.971,76 € zugrunde gelegt. Der Gesamtaufwand für die durchgeführte Baumaßnahme „Folgemaßnahme City-Tunnel Leipzig, Tangentenviereck Süd, Kurt-EisnerStraße/Semmelweisstraße einschließlich Straßenüberführung Semmelweisstraße (Semmelweisbrücke)“ umfasste ca. 9,2 Mio. Euro. Darin sind jedoch auch Kosten für einen Bauabschnitt enthalten, der nicht der Beitragspflicht unterliegt. Damit waren diese Kosten aus Sicht der Fachabteilung nicht in Bezug auf die Wertgrenze bei der Zuständigkeit des Gremiums zu berücksichtigen. Mit Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom 14.03.2017, AZ: 6 K 2354/14, stellte das Gericht in seinen Entscheidungsgründen fest, dass die Abschnittsbildung ausweislich des Beschlusses des OBM vom 24.01.2017 vom unzuständigen Organ erfolgte. Denn dem OBM ist mit § 22 Absatz 2 Nr. 20 der Hauptsatzung nur die Aufgabe für die „Bildung beitragsfähiger Abschnitte sowie die Anordnung der Kostenspaltung im Rahmen der Erschließungs- und Straßenausbaubeitragssatzung bis 1 Mio. Euro“ übertragen. Das Gericht legt in der Begründung dar, dass sich die Beurteilung der Frage, ob eine „Maßnahme bis 1 Mio. Euro“ vorlag, nicht nach dem beitragsfähigen Aufwand, der nach Abschluss der Baumaßnahme errechnet wird, sondern nach den Kosten der beschlossenen Baumaßnahme richtet. Da ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Bautzen gestellt werden soll, ist aufgrund des Urteils des VG Leipzig ein Abschnittsbildungsbeschluss durch die Ratsversammlung erforderlich, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen. 3/3 Beitragserhebung 1999 Vorplanung Abschnittsbildung zur Beitragserhebung 2013