Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1270798.pdf
Größe
905 kB
Erstellt
20.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03678-DS-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Abschnittsbildung bei der Berechnung von Straßenausbaubeiträgen in der KurtEisner-Straße von Arthur-Hoffmann-Straße bis Altenburger Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
23.08.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Für die Berechnung von Straßenausbaubeiträgen in der Kurt-Eisner-Straße wird gemäß § 3
Absatz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung ein Abschnitt von Arthur-Hoffmann-Straße bis
Altenburger Straße (siehe beiliegenden Plan) gebildet.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
nein
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
01.01.13 31.12.13
225.800
7.000418.715
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Für die Vorlage VI-DS-03678 wurde in der Dienstberatung OBM am 24.01.2017 bereits ein
gleichlautender Beschluss herbeigeführt.
Für die Beschlussfassung wurden die für den betreffenden Abschnitt von Arthur-HoffmannStraße bis Altenburger Straße relevanten beitragsfähigen Kosten in Höhe von 902.971,76 €
zugrunde gelegt. Der Gesamtaufwand für die durchgeführte Baumaßnahme
„Folgemaßnahme City-Tunnel Leipzig, Tangentenviereck Süd, Kurt-EisnerStraße/Semmelweisstraße einschließlich Straßenüberführung Semmelweisstraße
(Semmelweisbrücke)“ umfasste ca. 9,2 Mio. Euro. Darin sind jedoch auch Kosten für einen
Bauabschnitt enthalten, der nicht der Beitragspflicht unterliegt. Damit waren diese Kosten
aus Sicht der Fachabteilung nicht in Bezug auf die Wertgrenze bei der Zuständigkeit des
Gremiums zu berücksichtigen.
Mit Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom 14.03.2017, AZ: 6 K 2354/14, stellte das
Gericht in seinen Entscheidungsgründen fest, dass die Abschnittsbildung ausweislich des
Beschlusses des OBM vom 24.01.2017 vom unzuständigen Organ erfolgte. Denn dem OBM
ist mit § 22 Absatz 2 Nr. 20 der Hauptsatzung nur die Aufgabe für die „Bildung
beitragsfähiger Abschnitte sowie die Anordnung der Kostenspaltung im Rahmen der
Erschließungs- und Straßenausbaubeitragssatzung bis 1 Mio. Euro“ übertragen. Das Gericht
legt in der Begründung dar, dass sich die Beurteilung der Frage, ob eine „Maßnahme bis 1
Mio. Euro“ vorlag, nicht nach dem beitragsfähigen Aufwand, der nach Abschluss der
Baumaßnahme errechnet wird, sondern nach den Kosten der beschlossenen Baumaßnahme
richtet.
Da ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Bautzen gestellt werden soll, ist
aufgrund des Urteils des VG Leipzig ein Abschnittsbildungsbeschluss durch die
Ratsversammlung erforderlich, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
3/3
Beitragserhebung 1999
Vorplanung
Abschnittsbildung zur
Beitragserhebung 2013