Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1275156.pdf
Größe
3,9 MB
Erstellt
05.05.17, 12:00
Aktualisiert
11.09.17, 12:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04153
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
10. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
SBB Ost
SBB Südost
SBB West
SBB Süd
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
23.08.2017
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt die 10. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke
der Grundschulen einschließlich der Listen der geänderten Schulbezirke gemäß
Anlage 1.
2. Damit ändern sich die Beschlüsse der Ratsversammlung RBIV-279/5 vom
20.04.2005, RBIV-464/05 vom 14.12.2005, RBIV-678/06 vom 20.09.2006, RBIV1610/09 vom 20.05.2009, RBIV-184/10 vom 20.01.2010, RBIV-303/10 vom
24.03.2010, RBV-1136/12 vom 29.02.2012, RBV-1716/13 vom 10.07.2013, DS00316/14 vom 20.11.2014 und DS-01445 vom 16.09.2015.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
2/2
Begründung
Stadtbezirk Südost/Ost
Gemeinsamer Schulbezirk
Grundschule Heinrichstraße 43/45 (Wilhelm-Busch-Schule)
Grundschule Husemannstraße 2 (August-Bebel-Schule)
Die infrastrukturell starke Aufwertung des Wohngebietes wirkt sich im Besonderen
auf die Wilhelm-Busch-Schule (Grundschule) aus. Für diese Schule zeichnet sich ab
dem Schuljahr 2018/19 eine Entwicklung zur Drei- bis Vierzügigkeit ab. Diese
Zügigkeit kann im Schulhaus der W.-Busch-Schule nicht realisiert werden, da nur
Kapazitäten für zwei Züge (8 Klassen) vorhanden sind. Durch Nutzung von
Horträumen für den Unterricht am Vormittag, können noch Klassen aufgenommen
werden, was jedoch keine dauerhafte Lösung ist. Zur Vermeidung einer
Überbelegung und mit Sicht auf die optimale Auslastung der Klassen wird ein
gemeinsamer Schulbezirk mit der August-Bebel-Schule, welche bis 2021 noch freie
Kapazitäten hat, gebildet.
Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und
verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet.
Länge der Schulwege: Aus dem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege
zur entsprechenden Schule in einem bis zu 2 Kilometerradius.
Seite 1 von 5
Stadtbezirk West
Gemeinsamer Schulbezirk
Grundschule Garskestraße 21 (90. Schule)
Grundschule Uranusstraße 1 (91. Schule)
Im Ergebnis der aktuellen Bevölkerungsprognose ist ersichtlich, dass der zu
erwartende Bedarf an Grundschulkapazitäten für Grünau mit den vorhandenen
Schulen nicht gesichert werden kann.
Seite 2 von 5
Da in und am Rand von Grünau noch ausreichend Freiraum für Wohnbebauung
gegeben ist, und davon ausgegangen wird, dass die bestehenden Wohngebiete
wieder stärker nachgefragt werden, wird von einer stärkeren
Bevölkerungsentwicklung ausgegangen. Dies trifft auch auf die 90. Schule zu. Die
Prognose geht davon aus, dass die Schule bereits beginnend ab 2019/20 eine
Zweizügigkeit aufweisen wird. Der Mehrbedarf für eine zusätzliche Klasse kann mit
den vorhandenen fünf Unterrichtsräumen gesichert werden. Da der weitere Aufbau
der 90. Schule zur Zweizügigkeit ab dem Schuljahr 2020/21 voraussichtlich nicht
mehr möglich ist, müssten zusätzliche Kapazitäten für vier Klassen geschaffen
werden. Vorab der Umsetzung dieser Maßnahme ist die Bildung eines gemeinsamen
Schulbezirks mit der 91. Schule vorzunehmen. So kann eine optimale Auslastung
beider Schulen erfolgen und die Klassenbildung flexibel gestaltbar sein. Die 91.
Schule erhält einen Anbau, mit dem der zusätzliche Bedarf für beide Schulen
gesichert wird. Dadurch kann das Problem der Überbelegung vermieden werden.
Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und
verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet.
Länge der Schulwege: Aus dem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege
zur entsprechenden Schule einem bis zu 2 Kilometerradius.
Seite 3 von 5
Stadtbezirk Süd
Gemeinsamer Schulbezirk
Grundschule An der Märchenwiese 49 (Marienbrunner Schule)
Grundschule Gersterstraße 74 (9. Schule)
Durch Zuzug von Familie in die Wohngebiete der Ortsteile Lößnig und Marienbrunn
wirkt sich dies perspektivisch auf die Marienbrunner Schule (Grundschule) aus. Für
diese Schule zeichnet sich ab dem Schuljahr 2018/19 eine Entwicklung zur Vier- bis
Fünfzügigkeit ab. Diese Zügigkeit kann im Schulgebäude der Marienbrunner Schule
nicht mehr realisiert werden. Zur Vermeidung einer Überbelegung und mit Sicht auf
die optimale Auslastung der Klassen wird ein gemeinsamer Schulbezirk mit der 9.
Schule, welche bis 2022 noch freie Kapazitäten hat, gebildet.
Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und
verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet.
Länge der Schulwege: Aus dem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege
zur entsprechenden Schule einem bis zu 2 Kilometerradius.
Seite 4 von 5
Seite 5 von 5
10. Satzung zur Änderung der Satzung der
Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Leipzig
Aufgrund des § 4, Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom
18.03.2003 in Verbindung mit § 25, Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes (SchulG) –
Fassung vom 01.02.2017– ändert die Ratsversammlung der Stadt Leipzig die Satzung der
Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen vom 20.04.2005
zuletzt geändert am 16.09.2015 wie folgt:
§1
In der Liste der Schulbezirke entfallen im Stadtbezirk Südost die Grundschule
Heinrichstraße 43/45 (Wilhelm-Busch- Schule), im Stadtbezirk Ost die Grundschule
Husemannstraße 2 (August-Bebel-Schule), im Stadtbezirk West die Grundschulen
Garskestraße 21 (90. Schule ) und Uranusstraße 1 (91. Schule) und im Stadtbezirk Süd
die Grundschulen An der Märchenwiese 49 (Marienbrunner Schule) und Gersterstraße 74
(9. Schule). Diese Grundschulen wechseln in die Liste der gemeinsamen Schulbezirke
über.
§2
Zur Liste der gemeinsamen Schulbezirke wird ein gemeinsamer Schulbezirk im
Stadtbezirk Südost/Ost, welcher die Grundschulen Heinrichstraße 43/45 (Wilhelm-BuschSchule) und Husemannstraße 2 (August-Bebel-Schule) umfasst gemäß Anlage
hinzugefügt. Weiterhin wird zu der Liste der gemeinsamen Schulbezirke im Stadtbezirk
West ein weiterer gemeinsamer Schulbezirk der Grundschulen Garskestraße 21 (90.
Schule ) und Uranusstraße 1 (91. Schule) gemäß Anlage hinzugefügt, Zu der Liste der
gemeinsamen Schulbezirke im Stadtbezirk Süd wird ein weiterer gemeinsamer
Schulbezirk gemäß Anlage hinzugefügt, welcher die Grundschule An der Märchenwiese
49 (Marienbrunner Schule) und die Grundschule Gersterstraße 74 (9. Schule) umfasst.
Mit der Aufnahme in der Liste der gemeinsamen Schulbezirke entfallen die Schulen aus
der Liste der Schulbezirke Folgende Schulen werden daher dort gestrichen:
•
im Stadtbezirk West
GrundschuleGarskestraße 21 (90. Schule)
Grundschule Uranusstraße 1 (91. Schule)
•
im Stadtbezirk Südost/Ost
Grundschule Heinrichstraße 43/45 (Wilhelm-Busch-Schule)
Grundschule Husemannstraße 2 (August-Bebel-Schule)
•
im Stadtbezirk Süd
Grundschule An der Märchenwiese 49 (Marienbrunner Schule)
Grundschule Gersterstraße 74 (9. Schule)
Seite 1 von 2
§3
Die Änderung der Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt für
Neuaufnahmen ab dem Schuljahr 2018/19.
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den
Anlage1 – Listen der geänderten Schulbezirke
Seite 2 von 2
Anlage 1 - Liste der geänderten Schulbezirke
Liste der Schulbezirke
Entfall der Schulbezirke
Stadtbezirk Ost
Grundschule Husemannstr. 2 (August-Bebel-Schule):
Georgiring (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Brandenburger Str., Brandenburger Str.
(beidseitige Hausnummern) nordöstl. bis Brandenburger Brücke, südl. Linie Brandenburger
Brücke bis Rosa-Luxemburg-Str., Rosa-Luxemburg-Str. (nordwestl. Hausnummern) südwestl. bis
Kohlgartenstr., Kohlgartenstr. (südwestl. Hausnummern) südöstl. bis Bergstr., Bergstr. (beidseitige
Hausnummern) östl. bis Hermann-Liebmann-Str., Hermann-Liebmann-Str. (ohne Hausnummern)
südöstl. bis Wurzner Str., Wurzner Str. (westl. Hausnummern) südl. bis Breite Str., Breite Str.
(westl. Hausnummern) südl. bis Riebeckstraße (westl. Hausnummern) südwestlich bis
Reichpietschstraße, Reichpietschstraße (beidseitige Hausnummern) westl. bis Kippenbergstraße,
Kippenbergstraße (östliche Hausnummern) nördlich bis Täubchenweg, Täubchenweg (ohne Hausnummern) westl. bis Grimmaischer Steinweg, Grimmaischer Steinweg (beidseitige Hausnummern)
westl. bis Georgiring.
Stadtbezirk Südost
Grundschule Heinrichstr. 43/45 (Wilhelm-Busch-Schule):
Roßplatz (ohne Hausnummern) bis Grimmaischer Steinweg, Grimmaischer Steinweg (ohne
Hausnummern) östl. bis Täubchenweg, Täubchenweg (beidseitige Hausnummern) östl. bis
Kippenbergstraße, Kippenbergstraße (westliche Hausnummern) südlich bis Reichpietschstraße,
Reichpietschstraße (ohne Hausnummern) südöstl. bis Riebeckstraße, Riebeckstr. (westl.
Hausnummern) südl. bis Mühlstr., Mühlstr. (beidseitig Hausnummern) westl. bis Prager Str.
(beidseitige Hausnummern) nordwestl. bis westl. Linie bis Vor dem Hospitaltore, Vor dem
Hospitaltore (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Prager Str., Prager Str. (beidseitige
Hausnummern) nordwestl. bis Platostr., Platostr. (beidseitige Hausnummern) südwestl. bis
Goldschmidtstr., Goldschmidtstr. (nördl. Hausnummern) westl. bis Roßplatz.
Stadtbezirk West
Grundschule Garskestraße 21 (90. Schule):
Plautstraße (ohne Hausnummern) südöstl. bis Lützner Straße, Lützner Straße (nördl.
Hausnummern) westl. bis Kiewer Straße, Kiewer Straße (ohne Hausnummern) nördl. bis
Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze nordöstl. bis Plautstraße.
Grundschule Uranusstr. 1 (91. Schule):
Saturnstr. (beidseitige Hausnummern) östl. bis Kiewer Str., Kiewer Str. (westl. Hausnummern)
südl. bis S-Bahn, S-Bahn westl., gerade Linie nördl. bis Plovdiver Str., Plovdiver Str. (östl.
Hausnummern) nördl. bis Jupiterstr., Jupiterstr. (beidseitige Hausnummern) östl. bis Weg, gerade
Linie Weg östl. zum Neptunweg 31, zwischen Taurusweg 15 und 17 (östl. Hausnummern),
Taurusweg nördl. bis Saturnstr.
Seite 1 von 3
Stadtbezirk Süd
Grundschule An der Märchenwiese 49 (Marienbrunner Schule):
Bahn nördl. bis R.-Lehmann-Straße, R.-Lehmann-Straße (südl. Hausnummern) östl. bis S-Bahn,
S-Bahn nördl. bis Güntzstraße, Prager Straße (südwestl. Hausnummern) südl. bis Paulinerweg,
Linie
süd/westl.
bis
Connewitzer/Probstheidaer
Straße,
Stadtbezirksgrenze
südl.,
Stadtbezirksgrenze Linie westl. Dankwartstraße/Zwickauer Straße (nördl. am Großen Silbersee
entlang), Zwickauer Straße (östl. Hausnummern) nördl. bis Probstheidaer Straße, Probstheidaer
Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis Bahn.
Grundschule Gersterstraße 74 (9. Schule):
Bahn nördl. bis Probstheidaer Straße, Probstheidaer Straße (südl. Hausnummern) östl. bis
Zwickauer Straße, Zwickauer Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Dankwartstraße,
Dankwartstraße östl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze südl. bis Gorbitzer Straße ,
Gorbitzer Straße (ohne Hausnummern) westl. bis Frederikenstraße (außer 90 alle Hausnummern)
westl. bis Bornaische Straße, Bornaische Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Helenenstr.,
Helenenstr. (ohne Hausnummern) westl. bis Vollhardtstraße, Vollhardtstr. (beidseitige
Hausnummern) südl. bis Goethesteig, Goethesteig (ohne Hausnummern) west. bis Stadtgrenze,
Stadtgrenze nördl. bis Bahn.
Liste der gemeinsamen Schulbezirke
Stadtbezirk Südost/Ost
Grundschule Heinrichstraße 43/45 (Wilhelm-Busch-Schule)
Grundschule Husemannstraße 1 (August-Bebel-Schule)
Georgiring (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Brandenburger Str., Brandenburger Str.
(beidseitige Hausnummern) nordöstl. bis Brandenburger Brücke, südl. Linie
Brandenburger Brücke bis Rosa-Luxemburg-Str., Rosa-Luxemburg-Str. (nordwestl.
Hausnummern) südwestl. bis Kohlgartenstr., Kohlgartenstr. (südwestl. Hausnummern)
südöstl. bis Bergstr., Bergstr. (beidseitige Hausnummern) östl. bis Hermann-LiebmannStr., Hermann-Liebmann-Str. (ohne Hausnummern) südöstl. bis Wurzner Str., Wurzner
Str. (westl. Hausnummern) südl. bis Breite Str., Breite Str. (westl. Hausnummern) südl. bis
Riebeckstraße, Riebeckstraße (westl. Hausnummern) südl. bis Mühlstr., Mühlstr.
(beidseitig Hausnummern) westl. bis Karl-Siegismund_Str. (beidseitige Hausnummern)
nordwestl. bis westl. Linie bis Vor dem Hospitaltore, Vor dem Hospitaltore (beidseitige
Hausnummern) nördl. bis Prager Str., Prager Str. (beidseitige Hausnummern) nordwestl.
bis Platostr., Platostr. (beidseitige Hausnummern) südwestl. bis Goldschmidtstr.,
Goldschmidtstr. (nördl. Hausnummern) westl. bis Roßplatz., Roßplatz (ohne
Hausnummern) bis Grimmaischer Steinweg/Georgiring,
Stadtbezirk West
Grundschule Garskestraße 21 (90. Schule)
Grundschule Uranusstraße 1 (91. Schule)
Plautstraße (ohne Hausnummern) südöstlich bis Lützner Straße, Lützner Straße
(nördliche Hausnummern) westl. bis Kiewer Straße, Kiewer Straße südl. bis S-Bahn, SBahn westl., gerade Linie nördl. bis Plovdiver Str., Plovdiver Str. (östl. Hausnummern)
Seite 2 von 3
nördl. bis Jupiterstr., Jupiterstr. (beidseitige Hausnummern) östl. bis Weg, gerade Linie
Weg östl. zum Neptunweg 31, zwischen Taurusweg 15 und 17 (östl. Hausnummern),
Taurusweg nördl. bis Saturnstr., Saturnstr. (beidseitige Hausnummern) östl. bis Kiewer
Str./Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze nordöstl. bis Plautstraße
Stadtbezirk Süd
Grundschule an der Märchenwiese 49 (Marienbrunner Schule)
Grundschule Gersterstraße 74 (9. Schule)
Bahn nördl. bis R.-Lehmann-Straße, R.-Lehmann-Straße östl. bis S-Bahn, S-Bahn nördl. bis
Güntzstraße/Prager Str., Prager Straße südöstl. bis Paulinerweg, Linie süd/westl. bis
Connewitzer/Probstheidaer Straße, Stadtbezirksgrenze südl. bis Gorbitzer Straße, Gorbitzer
Straße/Friederikenstraße westl. über Bornaische Str./Vollhardtstraße zum Goethesteig,
Goethesteig westl. bis Stadtgrenze, Stadtgrenze nördl. bis Bahn.
Seite 3 von 3
Stellungnahmen der Schulen zu den Schulbezirksänderungen
Schulen
Stellungnahme der Schule
August-BebelSchule
SK ist gegen den gemeinsamen
Schulbezirk mit der W.-Busch-Schule aber
für die Erweiterung des Schulbezirks der A.Bebel-Schule.
Grund.
- wichtige Eltern- und Vorschularbeit wird
deutlich geschwächt, wenn Eltern erst
wenige Wochen vor Schuljahresende den
Beschulungsort ihrer Kinder erfahren.
Nach Rücksprache mit dem Stadtelternrat
ist die Zusammenlegung der Schulbezirke
wohl unausweichlich. esilt aber, die
Rahmenbedingunegn zu schaffen.
Die Schule hat eine hohen Anteil an Kindern
mit nichtdeutscher Muttersprache. Durch
Zuweisung von Zweitlehrkräften kann in
Kleingruppen und Halbklassen unterrichtet
werden. Dieser Standard soll für ein
weiteres erfolgreiches Arbeiten unbedingt
eingehalten werden, auch wenn dies nach
Schulbauverordnung nicht zwingend
notwendig ist.
Es wird davon ausgegangen, dass die
Höchstklassenzahl schon eher erreicht
wird, als im SNP ausgewiesen. Die
gemeinsame Kapazität umfasst, ohne
weiter Erweiterung, 26 Klassen. Mit
120%iger Auslastung werden das in
2020/21 32 Klassen sein.
Es ist dringender Handlungsbedarf
bezüglich des Schulneubaus gegeben.
Bei einem Zeitrahmen von 5 Jahren bis zur
Eröffung einer neuen Schule, ist die
Inbetriebnahme in 2023/24 zu spät.
Es wird um Auskunft zu den beiden
geplanten Standorten im dann
gemeinsamen Schulbezirk von Busch und
Bebel gebeten.
Argumente der Verwaltung
Grundsätzlich erhalten die Eltern im Mai
des laufenden Jahres von der
Bildungsagentur Leipzig den Bescheid zum
Schulort für ihr Kind. Schon jetzt kann es
immer noch Veränderungen bei Zu- und
Abgängen bis zum Beginn des neuen
Schuljahres geben. der Gemeinsame
Schulbezirk gilt erst ab 2018/19. Ziel ist es
die Satzung noch vor Schuljahresende
2016/17 vom Stadtrat bestätigen zu lassen.
So können die Eltern bereits bei der
Schulanmeldung für 2018/19 die
Information erhalten, dass es einen
gemeinsamen Schulbezirk geben wird. So
ist ein Jahr Zeit das neue Schuljahr
vorzubereiten.
Als Grundlage gelten die Raumprogramme
nach Zügigkeit der Schule. Zusätzliche
Räume können nur dann zur Verfügung
stehen, wenn sie für den Hauptunterricht
nicht benötigt werden. Dies wird sich künftig
unter der Maßgabe der Auslastung aller
Kapazitäten einschränken.
Derzeit lernen im Schuljahr 2016/17 an der
A.-Bebel-Schule 10 Klassen + 2 DAZKlassen. Im kommenden SJ 2017/18
werden es 11 Klassen + 2 DAZ-Klassen
sein. Die Gebäudekapazität liegt bei einer
4,5 Zügigkeit (18 Klassen), so dass für den
gemeinsamen Schulbezirk Aufnahmekapazitäten vorhanden sind. Eine
Raumoptimierung im Schulgebäude wird
gemeinsam mit der GS angegangen.
Das wird auch in der Verwaltung so
gesehen. In der ämterübergreifenden AG
Soziale Infrastruktur wird bereits nach
einem Standort gesucht. Ein Ergebnis kann
noch nicht benannt werden. Die
Finanzierung muss mit dem nächsten
Doppelhaushalt geplant werden. Es ist nur
ein neuer Schulstandort für die BuschSchule im Gebiet geplant. Der zweite neue
Schulstandort betrifft das Gebiet ThonbergStötteritz. Hierfür wird ebenfalls schon nach
einer geeigneten Fläche gesucht. Ein
Standort kann noch nicht benannt werden.
Herausforderungen im Zusammenhang mit
dem gem. Schulbezirk, mit der Bitte um
zeitnahe Umsetzung.
- Schulsozialarbeit auf 2 Stellen anheben
- Überprüfen der Größe der Außenfläche,
reicht schon jetzt nicht mehr. Hinzunahme
des Grünstreifens Richtung Klasingstraße
prüfen
- Sporthalle- die gemeinsame Nutzung mit
der 125. Schule kann nicht weitergeführt
werden. Nachmittags soll sie vollständig für
Angebote für Hort und Grundschule zur
Verfügung stehen. Sanierung der
Sanitäranlagen notwendig - hier ist Ende
2016 Teilsperrung erfolgt.
- Raumnutzung: Aktuell gemischte Nutzung
Hort, Musikschule, Schule. Vororttermin mit
Schulträger ist vorgesehen. Im Rahmen der
Neustrukturierung des Gebäudes und
Schaffung neuer Klassenzimmer ist
umfängliche Modernisierung und Sanierung
notwendig.
-Toilettenanlagen: Anzahl ist jährlich mit
dem Bedarf abzugleichen. Anzahl der
Reinigungskräfte muss erhöht werden,
Auch der Reinigungsbedarf steigt.
- Medien: Für lehrplangerechten Unterricht
reicht ein PC.-Kabinett nicht aus. In allen
Klassen müssen Internetanschlüsse
vorhanden sein und je Etage muss ein
Klassensatz transportable Laptops zur
Verfügung stehen.
- Schulwegsicherheit: Die Schülerströme
von Busch zur Bebel erhöhen sich, es muss
die Dresdner Straße gequert werden. Der
Bürgereinwand von Frau Lemmnitzer zum
Thema Haushalt soll erneut intensiv geprüft
werden. Schreiben vom VTA vom 2.2.17
sieht ebenfalls Bedarf.
Zusammenfassung:
Zusammelegung der Schulbezirke
nochmals auf Alternativen prüfen.
Wilhelm-BuschSchule
Zustimmung
90.Schule
Bei Erweiterung der Hortkapazität kann der
Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks
zugestimmt werden. Ansonsten kann die
Überbelegung damit nicht gelöst werden.
91. Schule
Kenntnisnahme
Der Anbau muss möglichst schnell
ungesetzt werden. Allerdings ist dem
Schreiben der Stadt nicht zu entnehmen
wie und wo der Anbau erfolgen soll.
Am 10.04.2017 fand gemeinsam mit der
Schul- und Hortleitung sowie mit Elternrat
eine Beratung zur zukünftigen Raumoptimierung in der GS statt. Es wurden einige
Etappen hierzu besprochen.
Eine Überprüfung der Anhebung von Schulsozialarbeiterstellen wird zu gegebener Zeit
und bei vorhandenen Ressourcen erfolgen.
Die Größe der Außenfläche ist begrenzt.
Eine Prüfung des Grünstreifens Richtung
Klasingstraße wird geprüft.
Entsprechend des Schüleraufkommens
müssen die Sporthallenkapazitäten von SJ
zu SJ geplant werden. Es sollte am
Standort eine Zweifeldsporthalle geplant
werden, um den Sportunterricht der Schule
und der 125. Schule anzusichern.
Toilettenanlagen – jährliche Prüfung notw.
Medien – Leptops müssen über das
Sachgebiet Beschaffung angemeldet
werden
Auf der Dresdner Straße befinden sich zwei
sichere ampelgeregelte Übergänge, die von
den Schülern gut genutzt werden können.
Von Frau Lemmnitzer wird ein dritter
ampelgeregelter Übergang gewünscht.
Dieser Wunsch wird vom VTA anerkannt
und mit in die große Planung
aufgenommen. Es besteht jedoch kein
sofortiger Handlungsbedarf, da die
vorhandenen Querungsmöglichkeiten auch
unter Beachtung des gemeinsamen
Schulbezirks ausreichend und die Wege
zumutbar sind.
Der Sachverhalt wurde an das Sachgebiet
Horte mit der Aufforderung zur
Lösungsfindung mit den freien Trägern
übergeben.
Im gemeinsamen Schulbezirk erhält die 91.
Schule einen Anbau, der für eine Entlastung
der Schul- und Hortsituation vorgesehen ist,
was sich auch auf den gemeinsamen
Schulbezirk bezieht.
Für den Anbau stehen aktuell
Planungsmittel zur Verfügung. Im Rahmen
der Planung wird geprüft, an welcher Stelle
der Anbau eingerichtet wird. Erst dann kann
9. Schule
Innerhalb der jetzigen Schulfläche ist kein
Platz für solch eine Maßnahme. Bei
zusätzlichen Schülern müssen zusätzliche
Spielgeräte bereitgestellt werden.
auch festgelegt werden, wo die
Freispielflächen für Schule und Hort
verbleiben.
SK spricht sich gegen eine Zusammenlegung aus folgenden Gründen aus:
- Gründe der Ablehnung sind nicht ganz
nachvollziehbar
- von Seiten der Stadt liegt kein stimmiges
Verfahren zur Schulplatzvergabe vor →
Losverfahren wird abgelehnt
- gem. § 2 Abs. 2 Schulordnung für Grundschulen entscheidet über die Aufnahme
(und Platzvergabe) der Schulleiter; im
gemeinsamen Schulbezirk trifft er die
Entscheidung im Einvernehmen mit der
SBA → deshalb bestimmt der Schulleiter
selbst (gemeinsam mit der SBA) das
Verfahren zur Aufnahme (einschließlich
Kriterien) → Stadt gibt hier kein Verfahren
vor
- der Führung von LRS-Klassen an der
Schule steht nichts entgegen
- LRS-Klassen wichtiger Bestandteil des
Schulkonzeptes → möchten LRS-Stützpunktschule bleiben (auch bei steigender
Schülerzahl)
- mit steigender Schülerzahl → Aufrecht- die VKA-Klasse kann weiterhin an der
erhaltung einer VKA-Klasse nicht mehr
Schule geführt werden
gesichert → Schule möchte die VKA-Klasse
erhalten (offenes und multikulturelles
Konzept der GS)
Marienbrunner
Schule
SK lehnt Zusammenlegung der
Schulbezirke an – Gründe:
- bei einem gemeinsamen Schulbezirk mit
der 9. Schule könnte dieser eine Entlastung
- es bringt keine Verbesserung der
Schulsituation und der Lernbedingungen für der Marienbrunner Schule bringen →
die Schüler
deshalb wurde auch der Vorschlag durch
die Verwaltung eingebracht
- mit gemeinsamen SB wird das
selbständige Zurücklegen des Schulweges - beide Schulen liegen im 2 km-Radius, so
dass durchaus eine fußläufige Erreichfür die Grundschüler stark eingeschränkt
barkeit gewährleistet werden kann →
- es wird befürchtet, dass ein kurzer,
Schulwege sind durch Ampeln gesichert
gefahrenloser Schulweg nicht mehr für alle (siehe Schulwegmappen – Schulwegplan)
Kinder gewährleistet wird
- derzeitige Klassenstärke liegt bereits jetzt
in vielen Klassen bei 27 – 28 Schülern
- 2 VKA-Klassen → hierfür müssen Plätze
freigehalten werden
- Sporthallenkapazitäten sind begrenzt
- problematisch ist die Zimmergröße von
durchschnittlich 47 m²
- Hort – es müssen immer mehr
Klassenzimmer nachgenutzt werden (bei
steigender Schülerzahl)
- bei einem gemeinsamen Schulbezirk
könnte mehr Platzkapazität in der
Marienbrunner Schule geschaffen werden,
da die 9. Schule noch Platzkapazitäten
besitzt
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1