Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1256572.pdf
Größe
316 kB
Erstellt
01.03.17, 12:00
Aktualisiert
05.03.18, 14:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03903
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
23.08.2017
Bestätigung
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig zur Förderung von
Vereinen und Verbänden, die auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes tätig sind,
wird beschlossen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/3
Sachverhalt:
Nachdem die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an
außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) auf Beschluss der
Ratsversammlung Nr. VI-DS-01241-NF-05 am 18.05.2016 in Kraft getreten ist und gemäß
Punkt 16 Abs. 3 der Zuwendungsrichtlinie, Fachförderrichtlinien an diese neue
Rahmenrichtlinie anzupassen sind, wird die neue Fachförderrichtlinie des Amtes für
Umweltschutz der Stadt Leipzig vorgelegt.
Anlagen:
•
•
•
•
Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig
Anlage 1: Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung mit Kosten- und
Finanzierungsplan
Anlage 2: Rechtsbehelfsverzicht
Anlage 3: Verwendungsnachweis mit zahlenmäßigem Nachweis
3/3
Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig
1 Vorbemerkung
Die Stadt Leipzig gewährt in entsprechender Anwendung der §§ 23 und 44 i.V.m. § 105 Abs. 1
der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) auf Grundlage dieser Fachförderrichtlinie
Zuwendungen als nicht rückzahlbare Leistungen zur Förderung von Maßnahmen auf dem
Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes.
Zuwendungen können nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel und nur für
Zwecke gewährt werden, die im Interesse der Stadt Leipzig liegen. Ein Rechtsanspruch des
Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
2
Zuwendungszweck
Zuwendungen werden für ökologische Projekte zur Sicherung und Wiederherstellung der
natürlichen Funktionen der Umweltmedien Boden, Luft und Wasser sowie zum Schutz des
Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen vor schädlichen Veränderungen gewährt.
Förderfähig sind insbesondere Projekte
• zur Reduzierung der lokalen Emissionsbelastung,
• zur Verbesserung des Lokalklimas,
• zum Schutz von Pflanzen und Tieren im Stadtgebiet,
• zum Landschaftsschutz,
• zum Bodenschutz,
• zum Grundwasserschutz,
• zur Verbesserung der Gewässerqualität und Gewässergüte,
• zur Erhaltung der Selbstreinigungskraft der Gewässer, zur Revitalisierung und
Rückführung in einen naturnahen Gewässerzustand,
• zum Erhalt und zur Entwicklung von gewässerökologisch wichtigen Strukturen und
natürlichen Lebensformen,
• zur Verbesserung der Luftreinhaltung und Luftqualität, insbesondere durch Reduzierung
klimarelevanter Abgase und Förderung der umweltverträglichen Mobilität,
• zur Öffentlichkeitsarbeit, die zur Lösungsfindung bzw. Steigerung des Schutzes der
Umwelt und Natur beiträgt.
3 Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind anerkannte Naturschutzvereinigungen, sowie Vereine und
Verbände, die auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes im Stadtgebiet Leipzig aktiv tätig
sind.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden, wenn:
•
•
•
•
•
•
an der Erfüllung der Maßnahme ein Interesse der Stadt Leipzig besteht oder
gemeinnützige Ziele verfolgt werden und das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder
nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann,
die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt werden,
die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit gesichert ist,
die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers außer Zweifel
steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint,
eine angemessene Eigenbeteiligung erfolgt.
Der Ersatz des eigenen Finanzierungsanteils des Zuwendungsempfängers durch unbare
Eigenleistungen ist nur nach vorheriger sachgerechter Bewertung und Anerkennung durch das
Amt für Umweltschutz zulässig.
Zuwendungen werden grundsätzlich nur für kassenmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr
gewährt. In begründeten Ausnahmefällen darf die Zuwendung auch für Rechnungen verwendet
werden, deren zugrundeliegende Leistung im Haushaltsjahr erbracht wurde und die bis zum 15.
Januar des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres eingegangen sind (Poststempel).
5 Zuwendungs- und Finanzierungsart
Das Amt für Umweltschutz vergibt Zuwendungen ausschließlich im Rahmen der Projektförderung zur Deckung von Aufwendungen des Zuwendungsempfängers für einzelne zeitlich
und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben.
Die Zuwendung erfolgt vorrangig als Festbetragsfinanzierung und nachrangig als Anteilsfinanzierung. Die Festbetragsfinanzierung kommt nicht in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der
Bewilligung konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit nicht bestimmbaren späteren
Finanzierungsbeiträgen Dritter oder mit Einsparungen zu rechnen ist.
Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen.
6 Antragsverfahren
6.1 Antragstellung
Zuwendungen werden grundsätzlich nur auf einen begründeten und, mit den notwendigen
Unterlagen versehenen, schriftlichen Antrag hin gewährt. Die Antragstellung erfolgt beim Amt für
Umweltschutz mittels des zur Verfügung gestellten Formulars (Anlage 1).
Der Antrag muss die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung
erforderlichen Angaben enthalten. Dazu gehören auch Angaben über Ziele und Dringlichkeit des
Vorhabens, alternative Lösungsmöglichkeiten, die Höhe der erforderlichen Auszahlungen
einschließlich etwaiger Folgekosten, den erzielbaren Nutzen, sowie ein Zeitplan für die
Durchführung.
Der Antrag umfasst insbesondere:
• Angaben zum Antragsteller (Kontaktdaten, vertretungsberechtigte Person(en), Kurzprofil,
Rechtsform und ggf. Satzung),
• Angaben zum Verwendungszweck in Form einer Beschreibung des Vorhabens unter
Erläuterung der angestrebten Ziele und Zielgruppe(n) und ggf. der Faktoren, nach denen
die Wirkung des Vorhabens bewertet werden soll,
• Angaben zu den Aufwendungen des Vorhabens (aufgegliedert nach einzelnen
Positionen und einschließlich der nicht zuwendungsfähigen Aufwendungen) sowie deren
Finanzierung (Einnahmen, Dritt- und Eigenmittel) in Form eines Kosten- und
Finanzierungsplans.
Hat der Antragsteller für sein Vorhaben Zuwendungen von dritter Seite beantragt, so ist dieser
Zuwendungsantrag sowie ggf. ein bereits ergangener Zuwendungsbescheid ebenfalls
beizufügen. Werden für dasselbe Vorhaben Zuwendungsanträge bei mehreren Fachämtern der
Stadt Leipzig gestellt, ist der Antragsteller verpflichtet, das Amt für Umweltschutz zur
Vermeidung einer Doppelförderung darüber in Kenntnis zu setzen.
Im Antrag ist zu erklären, ob der Antragsteller allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum
Vorsteuerabzug nach §15 UStG berechtigt ist. Ist dies der Fall, so hat der Antragsteller die sich
2
ergebenden Vorteile auszuweisen und bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Aufwendungen abzusetzen.
6.2 Antragsfristen
Zuwendungsanträge sind grundsätzlich im laufenden Haushaltsjahr bis zum 30.09. für das
folgende Haushaltsjahr beim Amt für Umweltschutz zu stellen. Später eingehende Anträge
werden als Nachanträge behandelt und können nur berücksichtigt werden, wenn nach
Bearbeitung der fristgemäß eingereichten Anträge noch Haushaltsmittel vorhanden sind.
6.3 Vorzeitiger Maßnahmebeginn
Zuwendungen werden zukunftsbezogen bewilligt, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Eine
Förderung bereits begonnener oder durchgeführter Projekte ist grundsätzlich nicht zulässig. Der
Antragsteller muss mit dem Beginn des Vorhabens warten, bis die Zuwendungsentscheidung
mittels Zuwendungsbescheid durch das Amt für Umweltschutz getroffen wurde und hat mit
Antragsstellung zu erklären, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn ein vorzeitiger Maßnahmebeginn aus begründetem Anlass
durch Vorbescheid - ohne Rechtsanspruch auf eine spätere Zuwendung - zugelassen wurde.
Mit Einreichen des Antrags auf Gewährung einer städtischen Zuwendung ist die Genehmigung
für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen. Erst nach dieser Genehmigung, die
schriftlich zu erteilen ist, kann mit dem Projekt begonnen werden. Die Ausnahmeregelung
erstreckt sich auf den Zeitraum zwischen Antragstellung und Bewilligung.
7 Bewilligungsverfahren
Über die Gewährung von Zuwendungen entscheidet das Amt für Umweltschutz im
Einvernehmen mit dem Fachausschuss Umwelt und Ordnung im pflichtgemäßen Ermessen.
Die Bewilligung einer Zuwendung erfolgt durch schriftlichen Zuwendungsbescheid. Bestandteil
dessen sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest), die Auflagen und Bedingungen im
Sinne des § 36 VwVfG sowie notwendige Erläuterungen enthalten. Die Beachtung ist für den
Zuwendungsempfänger verpflichtend und im Rahmen des Verwendungsnachweises zu
bestätigen.
Liegt zu Beginn eines neuen Haushaltsjahres noch kein rechtskräftiger Haushalt vor, werden
Zuwendungen vorläufig gewährt, um eine bedarfsgerechte Bereitstellung an die Zuwendungsempfänger zu ermöglichen. Hierzu ergeht ein vorläufiger Zuwendungsbescheid.
8 Zuwendungsfähige Aufwendungen
Die zuwendungsfähigen Aufwendungen müssen während des Bewilligungszeitraums zur
Erreichung des Zuwendungszwecks unmittelbar erforderlich, geschäftsüblich und unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit angemessen sein.
Sie werden im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Zuwendungsfähig sind:
• Personal- und Sachkosten, die während des Bewilligungszeitraumes zur Erreichung des
Zuwendungszwecks unmittelbar erforderlich, geschäftsüblich und angemessen sind,
• gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen
Nicht zuwendungsfähig sind:
• freiwillige Versicherungen,
• Ausgaben für die Herstellung und Vervielfältigung von kommerziell zu vertreibenden
Produkten,
• Maßnahmen, die sich ausschließlich an die einzelnen Mitglieder richten,
3
•
•
•
•
•
•
die Ausgabe von Speisen, Getränken und Repräsentation,
Finanzierungsaufwendungen wie Kontoführungsgebühren, Zinsen und Mahngebühren
zahlungsunwirksame Aufwendungen (insbesondere Abschreibungsaufwand, Bildung von
Rücklagen oder Rückstellungen, sonstiger kalkulatorischer Aufwand),
Leasingkosten für Fahrzeuge,
der Aufwendungsersatz von ehrenamtlich Tätigen,
Mitgliedsbeiträge, Pflichtumlagen, Geldpreise, Spenden oder ähnliches.
9 Auszahlungsverfahren
9.1 Bestandskraft
Die bewilligte Zuwendung darf erst nach Bestandskraft (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) des
Zuwendungsbescheides angefordert und ausgezahlt werden. Ein Teilwiderspruch gegen nicht
bewilligte Antragsbestandteile behindert die Bestandskraft des bewilligten Teiles nicht.
Verzichtet der Zuwendungsempfänger schriftlich auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs (Anlage
2), führt dies zur vorzeitigen Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.
9.2 Auszahlungsmodalitäten
Die Anforderung der Zuwendung bzw. eines Teilbetrages muss die zur Beurteilung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten.
Die Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden, als sie voraussichtlich
innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des
Zuwendungszwecks benötigt werden.
Die Auszahlung der Zuwendungen setzt voraus, dass die Verwendungsnachweise für dem
Haushaltsjahr vorangegangene Zuwendungen dem Amt für Umweltschutz vorher zugegangen
sind.
10 Nachweisverfahren
10.1 Verwendungsnachweis
Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung legt der Zuwendungsempfänger dem Amt für Umweltschutz einen Verwendungsnachweis (Anlage 3) vor.
Dieser beinhaltet einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis.
Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis und seine
Auswirkungen darzustellen und im Einzelnen zu erläutern. Tätigkeits-, Geschäfts-, Abschlussund Prüfungsberichte, etwaige Veröffentlichungen und dergleichen sind ggf. beizufügen.
Im zahlenmäßigen Nachweis sind sämtliche mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden
Einzahlungen und Auszahlungen entsprechend der Gliederung des der Bewilligung zu Grunde
gelegten Finanzierungsplans summarisch darzustellen.
Dem Verwendungsnachweis sind die Originalbelege (Einzahlungs- und Auszahlungsbelege)
über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen beizufügen. Die
Belege müssen so aufgeschlüsselt werden, dass sie prüfungsfähig sind. Ausgaben, die
unzureichend nachgewiesen sind, können nicht anerkannt werden.
Der Zuwendungsempfänger hat im Verwendungsnachweis zu bestätigen, dass die Ausgaben
notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit
den Büchern und Belegen übereinstimmen.
4
Das Amt für Umweltschutz und das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig sind berechtigt,
Bücher, Belege oder sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der
Zuwendung durch örtliche Erhebung zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der
Zuwendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen
Auskünfte zu erteilen.
10.2 Einfaches Verfahren
Für Zuwendungen bis einschließlich 15.000 Euro bei Einfachförderung ist unabhängig von der
Zuwendungs- und Finanzierungsart ein einfaches Verfahren möglich, bei Mischförderung bis zu
einer Gesamtfördersumme von einschließlich 15.000 Euro.
Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich nach Punkt 10.1. Auf die Vorlage der Bücher
und Belege wird dagegen verzichtet. Das Recht der Nachforderung bzw. Einsichtnahme und
Prüfung ist davon nicht berührt.
Der einfache Verwendungsnachweis ist durch einen Kassenprüfer des Zuwendungsempfängers
(Verbände, Vereine) oder ggf. durch eine eigene Prüfungseinrichtung des Zuwendungsempfängers zu bestätigen. Sofern andere juristische Personen des öffentlichen Rechts eine
Prüfung durchführen, genügt der Nachweis dieses Prüfungsergebnisses.
Die Entscheidung über die Zulassung des einfachen Verwendungsnachweises ergeht im
Zuwendungsbescheid.
10.3 Vorlagefrist
Der vollständige Verwendungsnachweis ist dem Amt für Umweltschutz drei Monate nach
Fertigstellung der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 31.03. des Folgejahres
unaufgefordert vorzulegen.
11 Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem Fachamt unverzüglich Sachverhalte
anzuzeigen, wenn:
• er nach Vorlage des Finanzierungsplanes weitere Zuwendungen für denselben Zweck
bei anderen Stellen beantragt oder von ihnen erhält,
• sich eine Ermäßigung der Gesamtausgaben oder eine Änderung der Finanzierung
ergibt,
• der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche
Umstände sich ändern oder wegfallen,
• sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung
nicht zu erreichen ist,
• die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht
werden können,
• Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck genutzt bzw. nicht mehr
benötigt werden,
• es bei der Durchführung der Maßnahme terminliche Verschiebungen gibt,
• er seine Organisationsstruktur ändert oder
• ein Insolvenzverfahren von bzw. gegen ihn beantragt oder eröffnet wird.
12 Rückforderung
Das Amt für Umweltschutz kann einen Zuwendungsbescheid, mit Wirkung auch für die
Vergangenheit, ganz oder teilweise zurücknehmen oder widerrufen, und die Zuwendung, auch
wenn sie bereits verwendet worden ist, zurückfordern. Die zu erstattende Leistung wird durch
schriftlichen Bescheid festgesetzt.
5
13 Veröffentlichung im Zuwendungsbericht
Entsprechend dem Ratsbeschluss RBV-1286/12 werden alle Zuwendungen der Stadt Leipzig an
außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen jährlich im Zuwendungsbericht unter
Einhaltung der festgelegten datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfasst und veröffentlicht.
Der Zuwendungsempfänger wird mit Antragstellung über die beabsichtigte Veröffentlichung
informiert und erklärt mit der Unterschrift zum Antrag sein Einverständnis zur Veröffentlichung.
14 In-Kraft-Treten
Die Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig tritt mit Beschlussfassung
der Ratsversammlung in Kraft und wird auf der Homepage der Stadt Leipzig veröffentlicht.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung mit Kosten- und Finanzierungsplan
Anlage 2: Rechtsbehelfsverzicht
Anlage 3: Verwendungsnachweis mit zahlenmäßigem Nachweis
6
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Amt für Umweltschutz
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
► Hinweis:
Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter
Telefon (0341) 123 -1606/-1633 oder per E-Mail
unter umweltschutz@leipzig.de
Antrag
auf Gewährung einer städtischen Zuwendung
1 Antragsteller
Name/ Bezeichnung inkl. Rechtsform
Ansprechpartner/-in
Telefon
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
E-Mail-Adresse der Ansprechpartnerin/ des Ansprechpartners
Bankverbindung IBAN
BIC
Kreditinstitut
2 Maßnahme/ Projekt
Bezeichnung/ Arbeitstitel
Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (bitte als gesonderte Anlage beifügen)
- Inhaltliche Kurzdarstellung (Ziele und Dringlichkeit), Durchführungsort, Zielgruppen, Kooperationen, Teilnehmerzahlen, etc.)
- erzielbarer Nutzen und Zeitplan für die Durchführung
- Begründung des städtischen Interesses
- Begründung der Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a. Eigenmittel, Förderhöhe, alternative Förderungs- und
Finanzierungsmöglichkeiten)
3 Beantragte Zuwendung
Höhe der Zuwendung in Euro
Durchführungszeitraum, bitte von – bis eintragen
Seite 1/5
4 Gesamtkosten lt. Finanzierungsplan
Betrag in Euro
5 Anlagen
▼ Bitte ergänzen Sie Ihren Antrag mit folgenden Unterlagen und kreuzen Sie Zutreffendes an:
Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag
Selbstdarstellung
Nachweis Gemeinnützigkeit
Aktuelle Eintragung Vereins- bzw. Handelsregister
Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (entspr. Punkt 2)
Auflistung aller Fördermittelanträge bei der Stadt Leipzig (aller
Maßnahmen/ Projekte des Antragsstellers)
Finanzierungsplan
6 Vorzeitiger Maßnahmebeginn im Rahmen der Projektförderung
Hiermit wird ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt.
Falls zutreffend, Beginn des Projektes:
(Der Antrag ist erforderlich, wenn mit der Realisierung des Vorhabens zwischen dem 01.01. des jeweiligen Förderjahres und der
Zustellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden soll. Im Falle der Genehmigung kann daraus kein Rechtsanspruch auf
Projektförderung abgeleitet werden.)
7 Vorsteuerabzug
Der/ Die Antragsteller/-in ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Dies wurde bei den Ausgaben berücksichtigt (Beträge im Wirtschafts- oder Finanzierungsplan sind in diesem Fall als NettoBeträge ohne Mehrwertsteuer auszuweisen).
Der/ Die Antragsteller/-in ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
8 Erklärungen
Der/ Die Antragsteller/-in versichert, dass
8.1
seine/ ihre Angaben vollständig und richtig sind und durch entsprechende Unterlagen belegt werden
können,
8.2
die eingereichten Anlagen Bestandteil des Antrages sind,
8.3
der Finanzierungsplan nach den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung
aufgestellt wurden,
8.4
keine weiteren Mittel als im Finanzierungsplan angegeben beantragt wurden,
8.5
die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist,
8.6
Änderungen des Finanzierungsplanes der Bewilligungsbehörde umgehend mitgeteilt werden,
8.7
mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde,
8.8
Der/ Die Antragsteller/-in stimmt im Fall einer Förderung der Veröffentlichung der Bezeichnung des
Förderprojektes, des Namens des oder der Geförderten und der Förderhöhe zu.
Seite 2/5
Bei natürlichen Personen/ Personengesellschaften mit mindestens einer natürlichen Person erfolgt im
Fall der Förderung nur die Veröffentlichung einer Zusammenfassung aller Förderprojekte ohne Angabe
der Person/ Personengesellschaft.
Eine Zuwendung wird nicht ausgereicht, wenn der/ die Antragsteller/-in der Veröffentlichung der
genannten Angaben nicht zustimmt.
Der/ Die Antragsteller/-in erklärt sein/ ihr Einverständnis, dass die bewilligende Stelle die Verwendung der
Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche
Erhebung kontrollieren oder durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig prüfen lassen kann.
9 Datenschutzerklärung
Handelt es sich bei dem/ der Antragsteller/-in um eine natürliche Person bzw. eine Personengesellschaft mit
mindestens einer natürlichen Person werden personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Daten sind für die
Antragsprüfung und bei einer Förderung für das gesamte Antragsverfahren, einschließlich der Abrechnung
erforderlich und werden ausschließlich gemäß der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Eine
Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Nicht mehr erforderliche Daten werden unverzüglich gelöscht.
Der Antragsteller stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.
Auf sein Recht der Verweigerung der Einwilligung und die daraus resultierenden Rechtsfolgen (keine
Bearbeitung des Zuwendungsantrages) wurde der Antragsteller hingewiesen.
Leipzig,
- Stempel -
Rechtsverbindliche Unterschriften
Seite 3/5
Finanzierungsplan bei Projektförderung
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Angaben in Euro
Inhaltliche Auszahlungen lt. Kostenplan*
Gesamt
Seite 4/5
Gesamtübersicht der Deckungsquellen
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Angaben in Euro
1
Eigenmittel
2
Spenden/ Sponsoren
3
Beantragte/ bewilligte öffentliche Förderung von Bund/Land/Arbeitsverwaltung*
4
Andere Einzahlungen*
Gesamt
Zusammenfassung
Geplante Gesamtauszahlungen lt. Finanzierungsplan
Wenn der Antragsteller für diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind diese
Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben
Geplante Einzahlungen lt. Finanzierungsplan
Beantragte Zuwendung
Seite 5/5
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Amt für Umweltschutz
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
Rechtsbehelfsverzicht
Zuwendungsempfänger/in
Zuwendungszweck
bewilligte Summe
Aktenzeichen des Zuwendungsbescheides
Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheides
Eingangsdatum des Zuwendungsbescheides
Wir verzichten auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Zuwendungsbescheid, um
dessen Bestandskraft vorzeitig herbeizuführen und damit die Auszahlung der Mittel zu
beschleunigen.
Leipzig,
Rechtsverbindliche Unterschriften
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Amt für Umweltschutz
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
► Hinweis:
Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter
Telefon (0341) 123 -1606/-1633 oder per E-Mail
unter umweltschutz@leipzig.de
Verwendungsnachweis bei Projektförderung
1 Zuwendungsempfänger
Name/ Bezeichnung der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers
2 Maßnahme/ Projekt
Projektbezeichnung/ Zuwendungszweck
3 Angaben zur Zuwendung
Zuwendungsbescheid vom
Aktenzeichen/ Bewilligungs-Nr.
Bewilligungsbetrag in Euro
Auszahlungsbetrag in Euro
Anteilsfinanzierung
Festbetragsfinanzierung
4 Einfacher Verwendungsnachweis
Wurde ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen?
ja
nein
5 Vorsteuerabzug
Ist der Zuwendungsempfänger für das Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt?
Ja, der zahlenmäßige Nachweis ist in
nein
Netto-Beträgen ausgewiesen.
6 Anlagen
Sachbericht (bitte gesondert anhängen)
Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u. a. Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme,
etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen und/ oder vom Wirtschafts-/
Finanzierungsplan
Zahlenmäßiger Nachweis (s. Anlage)
Originalbelege und Zahlungsnachweise
7 Bestätigungen
Es wird bestätigt, dass
die Allgemeinen Nebenstimmungen (ANBest) des Zuwendungsbescheides beachtet wurden,
die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im
Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,
für die durchgeführte Maßnahme kein Vorsteuerabzug erfolgte.
8
Vorprüfung des Verwendungsnachweises erfolgt
nein
ja, durch den satzungsgemäß bestellten Kassenprüfer
(Name, Anschrift)
Prüfungsnachweis/ Prüfungsvermerk beigefügt ja/ nein
Leipzig,
- Stempel -
Rechtsverbindliche Unterschriften
Zahlenmäßiger Nachweis bei Projektförderung
Anlage
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Einzahlungen
lt. Finanzierungsplan
(in Euro)
1
Eigenmittel
2
Spenden/ Sponsoren
3
Bewilligte öffentliche Förderung
von Bund/ Land/ Arbeitsverwaltung*
4
Andere Einzahlungen*
5
Zuwendung der "bewilligenden
Stelle"
Einzahlungen gesamt
Auszahlungen
Inhaltliche Auszahlungen lt. Kostenplan*
Auszahlungen gesamt
lt. Abrechnung
(in Euro)