Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1253734.pdf
Größe
552 kB
Erstellt
17.02.17, 12:00
Aktualisiert
14.06.17, 11:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03858
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Fachförderrichtlinie des Referats für Migration und Integration zur Vergabe von
Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Allgemeine Verwaltung
Migrantenbeirat
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
23.08.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Fachförderrichtlinie des Referats für Migration und Integration zur Vergabe an
Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen tritt mit Beschlussfassung
der Ratsversammlung in Kraft.
2. Die Richtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Vereinen und Verbänden durch
das Referat Ausländerbeauftragter, RB III-1416/03 vom 17.09.2003, tritt gleichzeitig außer
Kraft.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Begründung:
Bei der vorliegenden Fachförderrichtlinie des Referats für Migration und Integration handelt
es sich um die Neufassung der Richtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Vereinen
und Verbänden durch das Referat Ausländerbeauftragter (RB III-1416/03 vom 17.09.2003),
welche die Vorgaben der am 18.05.2016 beschlossenen „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von
Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen
(Zuwendungsrichtlinie)“ umsetzt (s. Beschluss Nr. VI-DS-01241-NF-05). Der Auftrag zur
Überarbeitung der Fachförderrichtlinie ergibt sich aus Ziffer 16 Abs. 3 der Zuwendungsrichtlinie.
Die nunmehr vorliegende Fachförderrichtlinie des Referats für Migration und Integration
konkretisiert die Regelungen der Zuwendungsrichtlinie im Bereich des Zuwendungszwecks
(Nr. 3), dem Kreis der Zuwendungsempfänger (Nr. 5), den Zuwendungs- und Finanzierungsarten (Nr. 6) und den zuwendungsfähigen Aufwendungen (Nr. 7). Im Zuge der Anpassung
der Fachförderrichtlinie an die neue Zuwendungsrichtlinie wurden auch bereits bestehende
abweichende Regelungen bezüglich des Kreises der Zuwendungsempfänger geprüft und
fortgeschrieben, da sich die Einschränkung auf juristische Personen des Privatrechts in der
praktischen Umsetzung des Förderverfahrens des Referats in den letzten knapp 15 Jahren
sehr gut bewährt hat.
Die weiterhin in der Fachförderrichtlinie aufgeführten Regelungen zum Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren (Nrn. 8, 9, 10) sowie dem Nachweis- und Prüfverfahren
(Nr. 11) und zu den Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfänger (Nr. 12) sollen den
Antragstellern den Umgang mit dem Fördermittelverfahren des Referats für Migration und
Integration erleichtern. Im Auszahlungsverfahren soll - wie auch schon bisher - die Erstattung
bereits bezahlter Kosten der Regelfall sein (nach Vorlage des Verwendungsnachweises), in
geeigneten Fällen können jedoch Abschlagszahlungen erfolgen.
Schließlich werden die Regelungen zu Rückforderung und Verzinsung (Nr. 13), zu Veröffentlichungen des Zuwendungsempfängers als auch die Veröffentlichung im jährlichen Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig (Nr. 14) sowie das In- bzw. Außerkrafttreten der neuen bzw.
bisherigen Fachförderrichtlinie aufgeführt (Nr. 15).
Auch die neu gefassten und im Rahmen des Antrags- bzw. Verwendungsnachweisverfahrens einzureichenden Formulare wurden mit den Angaben des Referats für Migration und
Integration versehen (s. Anlagen). Diese werden nach Beschlussfassung der Fachförderrichtlinie durch die Ratsversammlung auf der städtischen Internetseite unter
www.leipzig.de/formulare eingestellt.
Die neu gefasste Fachförderrichtlinie soll ebenfalls nach erfolgter Beschlussfassung auf dem
städtischen Internetportal veröffentlicht werden (www.leipzig.de/satzungen).
2/3
Anlagen:
0
Fachförderrichtlinie des Referats für Migration und Integration
1.0
Formular „Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung“
1.1
Formular Wirtschaftsplan zum Antrag
1.2
Formular Finanzierungsplan zum Antrag
2.0
Formular „Verwendungsnachweis“
2.1
Formular Anlage zum Verwendungsnachweis für Institutionelle Förderung
2.2
Formular Anlage zum Verwendungsnachweis für Projektförderung
3.0
Formular „Rechtsbehelfsverzicht“
3/3
Anlage 0
Stadt Leipzig
Referat für Migration und Integration
__________________________________________________________________________________________
Fachförderrichtlinie des Referats für Migration und Integration zur Vergabe von
Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen
Beschluss der Ratsversammlung Nr. …...... vom …......
Veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. …. vom …. sowie im Internetportal der Stadt Leipzig
unter www.leipzig.de/satzungen.
Inhaltsverzeichnis:
Nr.
Inhalt
Seite
1.
Grundlagen der Zuwendungsvergabe..........................................................2
2.
Rechtsgrundlagen........................................................................................2
3.
Zuwendungszweck......................................................................................3
4.
Zuwendungsvoraussetzungen.....................................................................3
5.
Zuwendungsempfänger...............................................................................3
6.
Zuwendungs- und Finanzierungsarten.........................................................3
7.
Zuwendungsfähige Aufwendungen..............................................................4
8.
Antragsverfahren.........................................................................................4
9.
Bewilligungsverfahren..................................................................................5
10.
Auszahlungsverfahren.................................................................................6
11.
Nachweis- und Prüfverfahren......................................................................6
12.
Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers.......................................7
13.
Rückforderung und Verzinsung...................................................................8
14.
Veröffentlichungen.......................................................................................8
15.
Inkrafttreten.................................................................................................9
Anlagen
__________________________________________________________________________________________
Seite 1 von 9
Stadt Leipzig
Referat für Migration und Integration
__________________________________________________________________________________________
1.
Grundlagen der Zuwendungsvergabe
Die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) ermächtigt die Fachämter und
Referate der Stadt Leipzig, die allgemeinen Regelungen zur Beantragung, Bewilligung,
Auszahlung und zum Nachweis der Verwendung von Zuwendungen durch eine
Fachförderrichtlinie zu spezifizieren.
Diese Fachförderrichtlinie gilt für die Gewährung von Zuwendungen im Verantwortungsbereich
des Referats für Migration und Integration der Stadt Leipzig, regelt das Verwaltungsverfahren
und trifft Aussagen zur Förderfähigkeit von Projekten und Maßnahmen. Soweit diese
Fachförderrichtlinie keine spezifischen Regelungen enthält, gilt die eingangs benannte
Rahmenrichtlinie.
Die Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen erfolgt als
freiwillige Leistung der Stadt Leipzig generell in Anlehnung an die §§ 23, 44 i.V.m. § 105 Abs. 1
SäHO auf Grundlage dieser Fachförderrichtlinie und der durch die geltende Haushaltssatzung
bereitgestellten Haushaltsmittel im pflichtgemäßen Ermessen und im Einvernehmen mit dem
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung.
Die Antragsteller werden vor und während des Antrags-, Bewilligungs- und
Auszahlungsverfahrens beraten. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Gewährung
einer Zuwendung besteht nicht. Gleichzeitige Zuwendungen mehrerer Ämter für denselben
Zweck an einen Zuwendungsempfänger sind ausgeschlossen („Doppelförderung“);
Zuwendungen mehrerer Ämter an einen Zuwendungsempfänger für jeweils unterschiedliche,
abgrenzbare Zwecke sind dagegen zulässig („Mehrfachförderung“).
2.
Rechtsgrundlagen
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung - SäHO)
vom 10.04.2001 in der jeweils geltenden Fassung
Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur
Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) vom 27.06.2005 in der jeweils geltenden
Fassung
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18.03.2003 in der
jeweils geltenden Fassung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale
Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik (SächsKomHVO-Doppik) vom
08.02.2008 in der jeweils geltenden Fassung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale
Kassen- und Buchführung (SächsKomKBVO) vom 26.01.2005 in der jeweils geltenden
Fassung
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die
Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen und Kontenrahmen sowie Muster für
das neue Haushalts- und Rechnungswesen der Kommunen im Freistaat Sachsen
(VwV KomHSys) vom 04.09.2008 in der jeweils geltenden Fassung
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 25.05.1976 in der jeweils geltenden Fassung
Abgabenordnung (AO) vom 01.10.2002 in der jeweils geltenden Fassung
Umsatzsteuergesetz (UStG) vom 21.02.2005 in der jeweils geltenden Fassung
__________________________________________________________________________________________
Seite 2 von 9
Stadt Leipzig
Referat für Migration und Integration
__________________________________________________________________________________________
3.
Zuwendungszweck
Förderfähig sind Vorhaben und Projekte mit folgenden Inhalten:
4.
Förderung der Integration der Migrantinnen und Migranten, ihrer gesellschaftlichen,
politischen und kulturellen Teilhabe
öffentlichkeitswirksame interkulturelle Angebote, die das Wissen über und die
Akzeptanz von ethnischer, kultureller und religiöser Vielfalt in der Stadtgesellschaft
fördern
Prävention vor und Abbau von Ressentiments, Vorurteilen und Diskriminierungen
aufgrund ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit
Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungen dürfen nur gewährt werden, wenn
5.
am Zuwendungszweck ein städtisches Interesse besteht oder gemeinnützige Ziele
verfolgt werden und das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im
notwendigen Umfang durchgeführt werden kann,
die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt werden,
die Kosten des Vorhabens angemessen sind und den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen,
die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers außer Zweifel
steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint,
die Gesamtfinanzierung durch den Träger des Projektes gesichert und nachgewiesen
ist und eine angemessene Eigenbeteiligung erfolgt.
Zuwendungsempfänger
Förderungsfähig nach dieser Fachförderrichtlinie sind juristische Personen des Privatrechts, die
-
gemeinnützig i. S .d. § 52 Abgabenordnung arbeiten
in ein Vereins- bzw. Handelsregister eingetragen sind
in der Regel ihren Sitz in Leipzig haben oder auf dem Stadtgebiet Leipzig tätig sind
gemäß ihrer Satzung und Selbstdarstellung die unter Punkt 3 genannten Inhalte
erfüllen
Bei der Bezeichnung des Zuwendungsempfängers ist der verantwortliche Vertreter anzugeben,
wenn es sich um eine juristische oder nichts rechtsfähige Personenmehrheit handelt.
Gesetzliche Vertreter (Organe) werden durch natürliche Personen repräsentiert, da nur eine
natürliche Person handlungsfähig sein kann. Insoweit ist bei der notwendigen Bezeichnung des
Vertreters die namentliche Benennung gemeint und rechtlich notwendig.
6.
Zuwendungs- und Finanzierungsarten
Die Förderung erfolgt grundsätzlich im Wege der Projektförderung und nur in geeigneten
Ausnahmefällen als Institutionelle Förderung.
Die Zuwendung erfolgt als Teilfinanzierung in Form von Festbetrags- oder
Fehlbedarfsfinanzierung. Eine Festbetragsfinanzierung kommt dann nicht in Betracht, wenn zum
Zeitpunkt der Bewilligung konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit nicht bestimmbaren
späteren Finanzierungsbeiträgen Dritter oder mit Einsparungen zu rechnen ist.
Der Zuschuss wird auf einen Höchstbetrag begrenzt. Es gilt, dass Antragsteller einen
angemessenen finanziellen Eigenanteil zu leisten haben; dieser liegt regelmäßig bei mindestens
__________________________________________________________________________________________
Seite 3 von 9
Stadt Leipzig
Referat für Migration und Integration
__________________________________________________________________________________________
10%. Der Ersatz des eigenen Finanzierungsanteils des Antragstellers durch unbare
Eigenleistungen ist nur nach vorheriger sachgerechter Bewertung und Anerkennung durch das
Referat für Migration und Integration zulässig.
7.
Zuwendungsfähige Aufwendungen
7.1
Zuwendungsfähige Aufwendungen sind insbesondere:
-
Aufwendungen für Honorare sowie Aufwandsentschädigungen für
ehrenamtliche Tätigkeiten
Nutzungsgebühren und Aufwendungen für die Anmietung von Räumlichkeiten,
technischen Geräten, Filmen und vergleichbaren Gegenständen
Aufwendungen für die öffentlichkeitswirksame Bewerbung der Maßnahme
(Druckkosten für Flyer, Plakate oder vergleichbares).
Soweit aus der Zuwendung Auszahlungen für Personalaufwendungen geleistet werden und die
Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen
Hand bestritten werden, darf der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten finanziell nicht
besser stellen als vergleichbare Bedienstete nach TVöD (Besserstellungsverbot). Höhere
Vergütungen als im jeweils gültigen Tarifvertrag TVöD sowie sonstige über- und außertarifliche
Leistungen dürfen nicht gewährt werden. Bei institutioneller Förderung gilt das
Besserstellungsverbot generell.
Risiken für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen dürfen nur versichert werden, soweit
eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ist die Umsatzsteuer nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar, gehört sie nicht zu den
zuwendungsfähigen Aufwendungen.
7.2
-
Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere Aufwendungen für:
Speisen, Getränke, Verpflegung
Geschenke / Präsente
Repräsentationskosten
Verbrauchsmaterialien (Bastel- / Kreativ- / Büromaterial)
Zahlungsunwirksame Aufwendungen (insbesondere Abschreibungsaufwand, Bildung von
Rücklagen oder Rückstellungen, sonstiger kalkulatorischer Aufwand) und
Finanzierungsaufwendungen sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig.
Nicht zuwendungsfähig sind ferner Leasingkosten für Fahrzeuge.
8.
Antragsverfahren
8.1
Antragstellung
Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der Stadt Leipzig,
Referat für Migration und Integration, unter Verwendung des Antragsformulars (siehe Anlage A
1.0) zu stellen. Der Antrag muss die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der
Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Dem Antragsformular sind ein aktueller Nachweis
der Gemeinnützigkeit, die Satzung, ein aktueller Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister
und eine aktuelle Selbstdarstellung des Antragstellers beizufügen.
Hat ein Zuwendungsempfänger für seine Institution oder für ein Vorhaben Zuwendungen von
dritter Seite beantragt, so ist dieser Zuwendungsantrag sowie ggf. ein bereits ergangener
Zuwendungsbescheid ebenfalls beizufügen.
__________________________________________________________________________________________
Seite 4 von 9
Stadt Leipzig
Referat für Migration und Integration
__________________________________________________________________________________________
Wenn der Antragsteller für dasselbe Vorhaben bzw. die gleiche Einrichtung Zuwendungsanträge
bei mehreren Fachämtern stellt, ist er verpflichtet, die jeweiligen Fachämter zur Vermeidung
einer Doppelförderung darüber in Kenntnis zu setzen.
Der Endtermin der Antragstellung für das folgende Haushaltsjahr ist grundsätzlich der 30.09. des
laufenden Haushaltsjahres. Später eingehende Anträge werden als Nachanträge behandelt und
können nur berücksichtigt werden, wenn nach Entscheidung über die fristgerecht
eingegangenen Zuwendungsanträge noch Fördermittel vorhanden sind.
Bei Vorliegen eines Doppelhaushaltes kann ein Zuwendungsantrag für beide Haushaltsjahre des
Doppelhaushaltes gestellt werden.
8.2
Verbot des vorzeitigen Beginns von Vorhaben bei Projektförderung
Zuwendungen werden zukunftsbezogen bewilligt, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Eine
Förderung bereits begonnener oder durchgeführter Projekte ist grundsätzlich nicht zulässig.
Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden
Lieferungs- und Leistungsvertrages (ohne Rücktrittsrecht) zu werten. Der
Zuwendungsempfänger muss mit dem Beginn des Vorhabens warten, bis die Entscheidung
durch Zuwendungsbescheid gefällt wurde. Der Zuwendungsempfänger hat mit der
Antragstellung zu erklären, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn der vorzeitige Beginn aus begründetem Anlass durch
Vorbescheid - ohne Rechtsanspruch auf eine spätere Zuwendung - zugelassen wurde.
Mit Einreichen des Zuwendungsantrages ist die Genehmigung für einen vorzeitigen
Vorhabenbeginn vor Projektbeginn zu beantragen. Erst nach dieser Genehmigung, die schriftlich
zu erteilen ist, kann mit dem Projekt begonnen werden. Die Ausnahmeregelung erstreckt sich
auf den Zeitraum zwischen Antragstellung und Bewilligung.
9.
Bewilligungsverfahren, Bewilligungsbedingungen, Bewilligungszeitraum
Über die Vergabe von Zuwendungen nach dieser Fachförderrichtlinie entscheidet das Referat
für Migration und Integration im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel im Einvernehmen mit
dem Fachausschuss Allgemeine Verwaltung aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens.
Die Bewilligung einer Zuwendung erfolgt durch schriftlichen Zuwendungsbescheid. Soweit dem
Antrag des Zuwendungsempfängers nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen wird, ist dies
zu begründen (§ 39 VwVfG). Der Zuwendungsbescheid kann zusätzliche Auflagen enthalten.
Die Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides
und enthalten Auflagen und Bedingungen im Sinne des § 36 VwVfG sowie notwendige
Erläuterungen.
Bei Projektförderung soll sich der Bewilligungszeitraum nach der Projektdauer richten. Der
Zeitraum des Doppelhaushaltes ist dabei jedoch nicht zu überschreiten. Die
Zuwendungsgewährung bei Institutioneller Förderung soll in der Regel auf höchstens zwei Jahre
befristet werden und sich bezüglich Beginn und Ende am jeweiligen Doppelhaushalt orientieren.
Liegt zu Beginn eines neuen Haushaltsjahres noch kein rechtskräftiger Haushalt vor, werden
Zuwendungen vorläufig gewährt, um eine bedarfsgerechte Bereitstellung an die
Zuwendungsempfänger zu ermöglichen. Hierzu ergeht ein vorläufiger Zuwendungsbescheid.
Nach Rechtskraft des Haushalts wird die vorläufige in eine endgültige Bewilligung umgewandelt.
__________________________________________________________________________________________
Seite 5 von 9
Stadt Leipzig
Referat für Migration und Integration
__________________________________________________________________________________________
10.
Auszahlungsverfahren
10.1
Bestandskraft des Zuwendungsbescheides
Die bewilligte Zuwendung darf erst nach Bestandskraft (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) des
Zuwendungsbescheides angefordert und ausgezahlt werden. Ein Teilwiderspruch gegen nicht
bewilligte Antragsbestandteile behindert die Bestandskraft des bewilligten Teiles nicht.
Verzichtet der Zuwendungsempfänger schriftlich auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs, führt
dies zur vorzeitigen Bestandskraft des Zuwendungsbescheides (Formular siehe Anlage A 3.0).
10.2
Auszahlungsmodalitäten
Die Auszahlung der im Zuwendungsbescheid bewilligten Fördermittel erfolgt nach Vorlage des
Verwendungsnachweises (vgl. Punkt 11) oder in geeigneten Fällen nach Anforderung durch den
Zuwendungsempfänger; hierbei dürfen die Zuwendungen nur insoweit und nicht eher ausgezahlt
werden, als sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige
Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden.
Die Anforderung der Zuwendung bzw. eines Teilbetrages muss die zur Beurteilung des
Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten. Die Auszahlung erfolgt anteilig mit den
vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers.
Ist die Zuwendung über den Zeitraum eines Doppelhaushaltes gewährt worden, ist der
Grundsatz der Jährlichkeit zu beachten.
Die Auszahlung der Zuwendungen setzt voraus, dass die Verwendungsnachweise für dem
Haushaltsjahr vorangegangene Zuwendungen der Stadtverwaltung vorher zugegangen sind.
Dies gilt nicht, wenn im Zuwendungsbescheid eine andere Regelung getroffen wurde.
11.
Nachweis- und Prüfungsverfahren
11.1
Verwendungsnachweis
Der Zuwendungsempfänger hat die zweckentsprechende Verwendung der Mittel durch Vorlage
eines Verwendungsnachweises nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus dem
entsprechenden Formblatt (siehe Anlage 2.0), einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen
Nachweis (siehe Anlagen 2.1 bei institutioneller Förderung bzw. 2.2 bei Projektförderung) mit
Originalbelegen.
Der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes
bzw. nach Fertigstellung der Maßnahme vom Zuwendungsempfänger unaufgefordert beim
Referat für Migration und Integration einzureichen. Dies gilt nicht, wenn im Zuwendungsbescheid
eine abweichende Regelung getroffen wurde.
Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis und seine
Auswirkungen darzustellen und im Einzelnen zu erläutern. Tätigkeits-, Geschäfts-, Abschlussund Prüfungsberichte, etwaige Veröffentlichungen und dergleichen sind ggf. beizufügen.
Im zahlenmäßigen Nachweis bei Projektförderung sind sämtliche mit dem Zuwendungszweck
zusammenhängenden Einzahlungen und Auszahlungen entsprechend der Gliederung des der
Bewilligung zu Grunde gelegten Finanzierungsplanes summarisch darzustellen.
__________________________________________________________________________________________
Seite 6 von 9
Stadt Leipzig
Referat für Migration und Integration
__________________________________________________________________________________________
Im zahlenmäßigen Nachweis bei institutioneller Förderung sind sämtliche mit dem
Zuwendungszweck zusammenhängenden Einzahlungen und Auszahlungen entsprechend der
Gliederung des der Bewilligung zu Grunde gelegten Haushalts- oder Wirtschaftsplans
summarisch darzustellen. Der Nachweis kann bei einer Förderung, die sich nur auf einzelne
Sparten der Institution bezieht, auf den geförderten Bereich begrenzt werden. Bucht der
Zuwendungsempfänger nach Einnahmen und Ausgaben, so ist dem Verwendungsnachweis die
letzte Jahresrechnung beizufügen, bei kaufmännischer Buchführung des
Zuwendungsempfängers der letzte Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung).
Dem Verwendungsnachweis sind die Originalbelege (Einzahlungs- und Auszahlungsbelege)
über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen beizufügen.
Der Zuwendungsempfänger hat im Verwendungsnachweis zu bestätigen, dass die Ausgaben
notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit
den Büchern und Belegen übereinstimmen.
11.2
einfaches Verfahren
Für Zuwendungen bis zu einer Gesamtfördersumme von einschließlich 15.000 € ist unabhängig
von der Zuwendungs- und Finanzierungsart ein einfaches Verfahren möglich.
Der einfache Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen
Nachweis, in dem alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einzahlungen und
Auszahlungen entsprechend der Gliederung des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes bzw. des
Finanzierungsplans in summarischer Gliederung dargestellt werden. Im Rahmen einer
institutionellen Förderung ist zusätzlich die Vorlage der letzten Jahresrechnung bzw. des letzten
Jahresabschlusses erforderlich. Auf die Vorlage der Bücher und Belege wird verzichtet. Das
Recht der Nachforderung bzw. Einsichtnahme und Prüfung wird davon nicht berührt.
Der einfache Verwendungsnachweis ist durch einen Kassenprüfer des Zuwendungsempfängers
(Verbände, Vereine) oder ggf. durch eine eigene Prüfungseinrichtung des
Zuwendungsempfängers zu bestätigen. Sofern andere juristische Personen des öffentlichen
Rechts eine Prüfung durchführen, genügt der Nachweis dieses Prüfungsergebnisses.
12.
Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem Referat für Migration und Integration
unverzüglich Sachverhalte anzuzeigen, wenn
• er nach Vorlage des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes bzw. Finanzierungsplanes
weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen Stellen beantragt oder von
ihnen erhält,
• sich eine Ermäßigung der Gesamtausgaben oder eine Änderung der Finanzierung ergibt,
• der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche
Umstände sich ändern oder wegfallen,
• sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung
nicht zu erreichen ist,
• die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht
werden können, soweit die Auszahlung der Zuwendung nicht nach festen Zeitpunkten
bestimmt wurde,
• Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck genutzt bzw. nicht mehr
benötigt werden,
• es bei der Durchführung der Maßnahme terminliche Verschiebungen gibt,
• er seine Organisationsstruktur ändert,
• ein Insolvenzverfahren von bzw. gegen ihn beantragt oder eröffnet wird.
__________________________________________________________________________________________
Seite 7 von 9
Stadt Leipzig
Referat für Migration und Integration
__________________________________________________________________________________________
13.
Rückforderung und Verzinsung
13.1 Voraussetzung für eine Rückforderung ist die Aufhebung des Zuwendungsbescheides
durch Rücknahme oder Widerruf oder die Unwirksamkeit durch Befristung oder auflösende
Bedingung.
13.2 Wird der Zuwendungsbescheid (teilweise) unwirksam oder mit Wirkung für die
Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen, ist die Zuwendung - auch wenn sie bereits
verwendet worden ist - (anteilig) zu erstatten. Die zu erstattende Leistung wird durch
schriftlichen Bescheid festgesetzt.
13.3
Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt und geltend gemacht, wenn
•
eine nachträgliche Ermäßigung der Aufwendungen oder Änderung der Finanzierung
eingetreten ist (auflösende Bedingung),
•
der Zuwendungsempfänger den Zuwendungsbescheid durch Angaben erwirkt hat, die in
wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren,
•
die Zuwendung oder aus der Zuwendung beschaffte Gegenstände nicht oder nicht mehr
für den vorgesehenen Zweck oder unwirtschaftlich verwendet werden,
•
der Zuwendungsempfänger seiner Mitteilungspflicht gegenüber der Verwaltung nicht
rechtzeitig und unvollständig nachkommt,
•
der Verwendungsnachweis nicht wie vorgeschrieben geführt oder nicht rechtzeitig
vorgelegt wird,
•
die Zweckbindungsfrist nicht eingehalten wird.
13.4 Der Erstattungsanspruch ist mit seiner Entstehung fällig. Er ist gemäß § 49 VwVfG mit 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB für das Jahr zu verzinsen.
13.5 Wird die Zuwendung nicht alsbald nach Auszahlung zur Erfüllung des
Zuwendungszwecks verwendet und wird der Zuwendungsbescheid nicht widerrufen, können für
die Zeit von der Auszahlung bis zur zweckentsprechenden Verwendung ebenfalls Zinsen mit 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet werden.
13.6 Soweit sich Rückforderungen bzw. Zinsansprüche ergeben, ist von einer Festsetzung
und Rückforderung bis zur Gesamthöhe von 100 Euro abzusehen.
14.
Veröffentlichungen
14.1
Veröffentlichungen des Zuwendungsempfängers
Veröffentlichungen, die sich auf das geförderte Projekt beziehen, müssen Hinweise auf die
Förderung durch die Stadt Leipzig, Referat für Migration und Integration, enthalten.
14.2
Veröffentlichung im Zuwendungsbericht
Entsprechend Ratsbeschluss RBV-1286/12 werden alle Zuwendungen der Stadt Leipzig an
außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen jährlich im Zuwendungsbericht unter Einhaltung
der festgelegten datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfasst und veröffentlicht.
__________________________________________________________________________________________
Seite 8 von 9
Stadt Leipzig
Referat für Migration und Integration
__________________________________________________________________________________________
Die zu veröffentlichenden Daten beinhalten:
a) den Empfänger der Zuwendung,
b) die Art der Zuwendung,
c) die vom Empfänger beantragten Mittel,
d) die dem Empfänger bewilligten Mittel,
e) die vom Empfänger abgerufenen Mittel sowie
f) die Verwendung der abgerufenen Mittel.
15.
Inkrafttreten
Diese Fachförderrichtlinie tritt mit Beschlussfassung durch die Ratsversammlung in Kraft und
setzt damit gleichzeitig die bisherige „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung
von Vereinen und Verbänden durch das Referat Ausländerbeauftragter“ (Beschluss der
Ratsversammlung Nr. RBIII-1416/2003) außer Kraft.
Anlagen
Anlage 1.0
Anlage 1.1
Anlage 1.2
Anlage 2.0
Anlage 2.1
Anlage 2.2
Anlage 3.0
Formular „Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung“
Formular „Wirtschaftsplan zum Antrag“
Formular „Finanzierungsplan zum Antrag“
Formular „Verwendungsnachweis“
Anlage zum Verwendungsnachweis - Institutionelle Förderung
Anlage zum Verwendungsnachweis - Projektförderung
Formular „Rechtsbehelfsverzicht“
__________________________________________________________________________________________
Seite 9 von 9
Anlage 1.0
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Referat für Migration und Integration
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
► Hinweis:
Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter
Telefon 123-2691 oder per E-Mail unter
migration.integration@leipzig.de
Antrag
auf Gewährung einer städtischen Zuwendung
Bitte fügen Sie dem Antrag bei institutioneller
Förderung Anlage II.1 und bei Projektförderung
Anlage II.2 hinzu.
Institutionelle Förderung
Projektförderung
1 Antragsteller
Name/ Bezeichnung inkl. Rechtsform
Ansprechpartner/-in
Telefon
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
E-Mail-Adresse der Ansprechpartnerin/ des Ansprechpartners
Bankverbindung IBAN
BIC
Kreditinstitut
2 Maßnahme/ Projekt
Bezeichnung/ Arbeitstitel
Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (bitte als gesonderte Anlage beifügen)
- Inhaltliche Kurzdarstellung (Ziele und Dringlichkeit), Durchführungsort, Zielgruppen, Kooperationen, Teilnehmerzahlen, etc.)
- erzielbarer Nutzen und Zeitplan für die Durchführung
- Begründung des städtischen Interesses
- Begründung der Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a. Eigenmittel, Förderhöhe, alternative Förderungs- und
Finanzierungsmöglichkeiten)
Seite 1/3
3 Beantragte Zuwendung
Höhe der Zuwendung in Euro
Durchführungszeitraum, bitte von – bis eintragen
4 Gesamtkosten lt. Wirtschaftsplan/ Finanzierungsplan
Betrag in Euro
5 Anlagen
▼ Bitte ergänzen Sie Ihren Antrag mit folgenden Unterlagen und kreuzen Sie Zutreffendes an:
Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag
Selbstdarstellung
Nachweis Gemeinnützigkeit
Aktuelle Eintragung Vereins- bzw. Handelsregister
Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (entspr. Punkt 2)
Auflistung aller Fördermittelanträge bei der Stadt Leipzig (aller
Maßnahmen/ Projekte des Antragsstellers)
bei institutioneller Förderung:
Angaben über Vermögen und Schulden
Wirtschaftsplan mit Organisations- und Stellenplan (Anlage 1)
Finanzierungsplan (Anlage 2)
6 Vorzeitiger Maßnahmebeginn im Rahmen der Projektförderung
Hiermit wird ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt.
Falls zutreffend, Beginn des Projektes:
(Der Antrag ist erforderlich, wenn mit der Realisierung des Vorhabens zwischen dem 01.01. des jeweiligen Förderjahres und der
Zustellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden soll. Im Falle der Genehmigung kann daraus kein Rechtsanspruch auf
Projektförderung abgeleitet werden.)
7 Vorsteuerabzug
Der/ Die Antragsteller/-in ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Dies wurde bei den Ausgaben berücksichtigt (Beträge im Wirtschafts- oder Finanzierungsplan sind in diesem Fall als NettoBeträge ohne Mehrwertsteuer auszuweisen).
Der/ Die Antragsteller/-in ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
8 Erklärungen
Der/ Die Antragsteller/-in versichert, dass
8.1
seine/ ihre Angaben vollständig und richtig sind und durch entsprechende Unterlagen belegt werden
können,
8.2
die eingereichten Anlagen Bestandteil des Antrages sind,
8.3
der Wirtschafts- oder Finanzierungsplan nach den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen
Haushaltsführung aufgestellt wurden,
Seite 2/3
8.4
keine weiteren Mittel als im Wirtschafts- oder Finanzierungsplan angegeben beantragt wurden,
8.5
die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist,
8.6
Änderungen des Wirtschafts- oder Finanzierungsplanes der Bewilligungsbehörde umgehend mitgeteilt
werden,
8.7
mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde,
8.8
Der/ Die Antragsteller/-in stimmt im Fall einer Förderung der Veröffentlichung der Bezeichnung des
Förderprojektes, des Namens des oder der Geförderten und der Förderhöhe zu.
Bei natürlichen Personen/ Personengesellschaften mit mindestens einer natürlichen Person erfolgt im
Fall der Förderung nur die Veröffentlichung einer Zusammenfassung aller Förderprojekte ohne Angabe
der Person/ Personengesellschaft.
Eine Zuwendung wird nicht ausgereicht, wenn der/ die Antragsteller/-in der Veröffentlichung der
genannten Angaben nicht zustimmt.
Der/ Die Antragsteller/-in erklärt sein/ ihr Einverständnis, dass die bewilligende Stelle die Verwendung der
Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche
Erhebung kontrollieren oder durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig prüfen lassen kann.
9 Datenschutzerklärung
Handelt es sich bei dem/ der Antragsteller/-in um eine natürliche Person bzw. eine Personengesellschaft mit
mindestens einer natürlichen Person werden personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Daten sind für die
Antragsprüfung und bei einer Förderung für das gesamte Antragsverfahren, einschließlich der Abrechnung
erforderlich und werden ausschließlich gemäß der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Eine
Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Nicht mehr erforderliche Daten werden unverzüglich gelöscht.
Der Antragsteller stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.
Auf sein Recht der Verweigerung der Einwilligung und die daraus resultierenden Rechtsfolgen (keine
Bearbeitung des Zuwendungsantrages) wurde der Antragsteller hingewiesen.
Leipzig,
- Stempel -
Rechtsverbindliche Unterschriften
Seite 3/3
Wirtschaftsplan bei institutioneller Förderung
Anlage 1.1
Teil Auszahlungen
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Angaben in Euro
1
Personalausgaben
2
Sächlicher Verwaltungsaufwand
2.1
Miete bzw. Pacht lt. Vertrag
2.2
Betriebskosten, wenn nicht Bestandteil des Mietvertrages
2.3
Energie
2.4
Gebäudereinigung
2.5
Versicherung*
2.6
Büromaterial, Telefon- und Postgebühren
2.7
Reise- und Kraftfahrzeugkosten
2.8
Wartung/ Reparatur
2.9
Sonstige Sachauszahlungen*
Zwischensumme (von 2)
3
Anschaffung von Ausstattungsgegenständen*
Zwischensumme (von 3)
4
Inhaltliche Auszahlungen*
Zwischensumme (von 4)
Gesamt (1 bis 4)
Teil Einzahlungen – Gesamtübersicht der Deckungsquellen
▼ Die aufgelisteten Behörden erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, bei Bedarf bitte
Position
Angaben in Euro
1
Mitgliedsbeiträge
2
Spenden/ Sponsoren
3
Beantragte/ bewilligte öffentliche Förderung von Bund/ Land/
Arbeitsverwaltung*
4
Beantragte/ bewilligte andere Fördermittel der Stadt Leipzig*
5
Andere Einzahlungen
Gesamt
Zusammenfassung
Geplante Gesamtauszahlungen lt. Wirtschaftsplan
Wenn der Antragsteller für diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind diese
Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben
Geplante Einzahlungen lt. Wirtschaftsplan
Beantragte Zuwendung
* ergänzen
Finanzierungsplan bei Projektförderung
* Angaben bitte einzeln eintragen
Anlage 1.2
Position
Angaben in Euro
Inhaltliche Auszahlungen lt. Kostenplan*
Gesamt
Gesamtübersicht der Deckungsquellen
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Angaben in Euro
1
Eigenmittel
2
Spenden/ Sponsoren
3
Beantragte/ bewilligte öffentliche Förderung von Bund/Land/Arbeitsverwaltung*
4
Andere Einzahlungen*
Gesamt
Zusammenfassung
Geplante Gesamtauszahlungen lt. Finanzierungsplan
Wenn der Antragsteller für diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind diese
Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben
Geplante Einzahlungen lt. Finanzierungsplan
Beantragte Zuwendung
Anlage 2.0
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Referat für Migration und Integration
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
► Hinweis:
Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter
Telefon 123-2691 oder per E-Mail unter
migration.integration@leipzig.de
Verwendungsnachweis
Bitte fügen Sie dem Verwendungsnachweis bei
institutioneller Förderung Anlage 2.1 und bei
Projektförderung Anlage 2.2 hinzu.
Institutionelle Förderung
Projektförderung
1 Zuwendungsempfänger
Name/ Bezeichnung der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers
2 Maßnahme/ Projekt
Projektbezeichnung/ Zuwendungszweck
3 Angaben zur Zuwendung
Zuwendungsbescheid vom
Aktenzeichen/ Bewilligungs-Nr.
Bewilligungsbetrag in Euro
Auszahlungsbetrag in Euro
Fehlbedarfsfinanzierung
Festbetragsfinanzierung
4 Einfacher Verwendungsnachweis
Wurde ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen?
ja
nein
5 Vorsteuerabzug
Ist der Zuwendungsempfänger für das Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt?
Ja, der zahlenmäßige Nachweis ist in
Netto-Beträgen ausgewiesen.
nein
6 Anlagen
Sachbericht (bitte gesondert anhängen)
Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u. a. Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme,
etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen und/ oder vom Wirtschafts-/
Finanzierungsplan
Zahlenmäßiger Nachweis (auf Anlage 2.1 bzw. Anlage 2.2 auszufüllen)
Originalbelege und Zahlungsnachweise
7 Bestätigungen
Es wird bestätigt, dass
die Allgemeinen Nebenstimmungen (ANBest) des Zuwendungsbescheides beachtet wurden,
die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im
Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,
für die durchgeführte Maßnahme kein Vorsteuerabzug erfolgte.
8
Vorprüfung des Verwendungsnachweises erfolgt
nein
ja, durch den satzungsgemäß bestellten Kassenprüfer
(Name, Anschrift)
Prüfungsnachweis/ Prüfungsvermerk beigefügt ja/ nein
Leipzig,
- Stempel -
Rechtsverbindliche Unterschriften
Zahlenmäßiger Nachweis
bei institutioneller Förderung
Anlage 2.1
Gesamtdarstellung
► Bitte alle Angaben in Euro eintragen
lt. Abrechnung
Bestand aus dem Vorjahr
+ Einzahlungen
= Summe verfügbare Mittel
./. Auszahlungen
= Bestand (Übertrag in Folgejahr)
Einzahlungen * Angaben bitte einzeln eintragen
Position
1
Mitgliedsbeiträge
2
Spenden/ Sponsoren
3
Bewilligte öffentliche Förderung
lt. Wirtschaftsplan
lt. Abrechnung
Gesamt
Gesamt
darunter "bewilligende Stelle"
darunter "bewilligende Stelle"
von Bund/ Land/ Arbeitsverwaltung*
4
Bewilligte Fördermittel der Stadt
Leipzig
(Gewährte Zuwendungen zur
Projektförderung sind einzeln
anzugeben)
5
Andere Einzahlungen*
Gesamt
Auszahlungen * Angaben bitte einzeln eintragen
Position
lt. Wirtschaftsplan
1
Personalausgaben
2
Sachlicher Verwaltungsaufwand
2.1 Miete bzw. Pacht lt. Vertrag
2.2 Betriebskosten, wenn nicht
Bestandteil des Mietvertrages
2.3 Energie
2.4 Gebäudereinigung
2.5 Versicherung*
2.6 Büromaterial, Telefon- und
Postgebühren
2.7 Reisekosten- und Kfz-Kosten
2.8 Wartung/ Reparatur
2.9 Sonstige Sachauszahlungen*
Zwischensumme (von 2)
3
Anschaffung von Ausstattungsgegenständen*
Zwischensumme (von 3)
4
Inhaltliche Auszahlungen*
Zwischensumme (von 4)
Gesamt (1-4)
lt. Abrechnung
Zahlenmäßiger Nachweis
bei Projektförderung
Anlage 2.2
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Einzahlungen
lt. Finanzierungsplan
(in Euro)
1
Eigenmittel
2
Spenden/ Sponsoren
3
Bewilligte öffentliche Förderung
von Bund/ Land/ Arbeitsverwaltung*
4
Andere Einzahlungen*
5
Zuwendung der "bewilligenden
Stelle"
Einzahlungen gesamt
Auszahlungen
Inhaltliche Auszahlungen lt. Kostenplan*
Auszahlungen gesamt
lt. Abrechnung
(in Euro)
Anlage 3.0
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Referat für Migration und Integration
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
Rechtsbehelfsverzicht
Zuwendungsempfänger/in
Zuwendungszweck
bewilligte Summe
Aktenzeichen des Zuwendungsbescheides
Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheides
Eingangsdatum des Zuwendungsbescheides
Wir verzichten auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Zuwendungsbescheid, um
dessen Bestandskraft vorzeitig herbeizuführen und damit die Auszahlung der Mittel zu
beschleunigen.
Leipzig,
Rechtsverbindliche Unterschriften