Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1285670.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
08.06.17, 12:00
Aktualisiert
13.06.17, 14:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03920-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Außenwerbekonzession - Abschluss Erweiterungsvertrag mit der Rechtsberatung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der aufgrund der VOF-Ausschreibung mit der Kanzlei Görg/White & Case abgeschlossene
Rechtsberatungsvertrag wird für die Neuausschreibung der Werbekonzession für Los 1 mit
einem voraussichtlichen Leistungsumfang von 47.600 EUR brutto erweitert.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
2018
47.600
1.100.54.9.0.01.66
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
1. Veranlassung
In 2013 wurde die Fach- und Rechtsberatung im Ergebnis eines europaweiten VOFVerfahrens 2013/S163-284310 für die Begleitung der Vergabe der Außenwerberechte
vergeben. Die Legitimation zur Durchführung eines Verfahrens zur Beauftragung von
externen Beratern erfolgte mit Beschluss der RBV-1687/13. Das daran anschließende VOFVerfahren beinhaltete die Vergabe von fachlichen und juristischen Beraterleistungen für die
Erarbeitung eines Werbekonzeptes sowie für die Vorbereitung und Durchführung der
Ausschreibung der Außenwerbekonzession der Stadt Leipzig. In der 493. Sitzung des
Vergabegremiums VOL am 03.02.2014 wurde der Vergabevorschlag für die fachliche und
juristische Beratung durch das Gremium bestätigt. Die Honorarverträge wurden daraufhin
zeitnah mit den jeweiligen Beratern abgeschlossen.
Da bis Ende 2016 nicht alle Werberechte der Stadt neu vergeben werden konnten, muss
2017/2018 ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau wurde beauftragt, federführend einen Vorschlag in
Varianten zur Anpassung des Werbekonzeptes für die offenen Leistungen aus Los 1 mit dem
Ziel der Vergabe der Werberechte zu erarbeiten.
Für die Durchführung des Vergabeverfahrens in 2017/2018 nach der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) wird eine externe Rechtsberatung benötigt. Mit Einführung
der neuen Vergabegesetze zum 18.04.2016 haben sich die Vergabegesetze auch unterhalb
des Schwellwertes geändert. Momentan gilt im Freistaat Sachsen keine VOF im
Unterschwellenbereich. Darüber hinaus ist die DA 10/2015 vom 27.04.2015, die einen
Beschluss des Verwaltungsausschusses für eine derartige Vergabe in Höhe über 25.000
Euro vorsieht, bindend.
2. Zielsetzung der Vorlage
Gemäß der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 10/2015 zur Regelung zur
Vergabe von freiberuflichen Leistungen außerhalb der VOF, die keine Architekten- und
Ingenieurleistungen sind, ist für die Beauftragung von Beratungsleistungen ab einem
Auftragswert von 25.000 Euro bis 50.000 Euro (brutto) die Zustimmung des
Verwaltungsausschusses einzuholen. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für die
Beratungsleistungen unterhalb von 50.000 Euro liegen.
Die Beratung umfasst dabei nur die juristische Beratung im Rahmen der Vorbereitung
und Durchführung des Ausschreibungsverfahrens, während für den werbefachlichen
Teil inzwischen Erfahrungen in der Verwaltung vorliegen und hierfür keine separate
Beratungsleistung beauftragt werden muss.
3. Finanzierung
Mit Beschluss der Vorlage VI-DS-02941 aus der Dienstberatung des Oberbürgermeisters
vom 23.08.2016 wurden für die weitere Beratung insgesamt 60.000 EUR im Haushalt
2017/2018 des Verkehrs- und Tiefbauamtes zusätzlich zum derzeitigen Eckwert auf dem
PSP-Element 1.100.54.9.0.01.66 SK 44312000 eingestellt. Die Gesamtsumme wird nach
dem zu erwartenden Arbeitsaufwand gesplittet, so dass in 2017 40.000 Euro (brutto) für die
Hauptleistung der Beratung im Haushalt eingestellt werden und die restliche Summe von
20.000 Euro (brutto) in 2018. Diese finanziellen Mittel in Höhe von 60.000 EUR (brutto)
standen dem Verkehrs- und Tiefbauamt entsprechend der damaligen Kalkulation aus
dem RBV 1687/13 bereits 2013 zur Verfügung. Da die Berater die Arbeit erst ab 2014
aufnahmen, wurde diese Summe in den Haushalt 2013 zurückgeführt. Entsprechend
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der Kalkulation wird der Betrag nun in 2017/18 zur Erweiterung der Rechtsberatung
benötigt. Den kalkulierten insgesamt 47.600 EUR stehen damit 60.000 EUR geplante
bzw. zur Verfügung stehende Mittel gegenüber.
4. Zeitlicher Abriss
Mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Vergabe der
Werberechte der Stadt Leipzig konnten die Lose 2, 3 und 4 durch die Stadt Leipzig im
Frühjahr 2016 vergeben werden. Der jeweilige Vergabevorschlag für die Lose 2, 3 und 4
wurde durch die Ratsversammlung bestätigt.
Das Los 1 wurde im Januar 2016 aufgehoben. Mit den Altkonzessionären wurde mit
Zustimmung der Ratsversammlung vom 18.05.2016 (VI-DS-02527) das Vertragsverhältnis
über die noch nicht vergebenen Werberechte (Fahrgastunterstände, hinterleuchtete
Werbeträger und geklebte Großflächen) bis zum 30.06.2019 verlängert, um eine
Neuausschreibung dieser Werberechte vorbereiten zu können und ein neues
Vergabeverfahren durchzuführen.
Die aus dem VOF-Verfahren als Gewinner hervorgegangene Kanzleigemeinschaft GÖRG
und White & Case LLP konnte im zurückliegenden Ausschreibungsprozess ihre
umfangreichen Erfahrungen bei der Vergabe von Werbekonzessionen unter Beweis stellen.
Zusätzlich sind sie mit der tatsächlichen Situation der Werberechte in Leipzig umfassend
vertraut.
5. Arbeitsaufgaben der Rechtsberatung
Für die Ausschreibung der noch offenen Werberechte wird eine externe Rechtsberatung
benötigt, da das neue Ausschreibungsverfahren nach der Konzessionsvergabeverordnung
(KonzVgV) in Verbindung mit dem geänderten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
ausgeschrieben werden muss. Diese neue gesetzliche Regelung für die Ausschreibung von
Dienstleistungskonzessionen gibt ein neues Verfahren vor, welches nicht gleichgesetzt
werden kann mit dem bereits stattgefundenen Vergabeverfahren.
Die Rechtsberatung muss folgende Arbeitsaufgaben abdecken:
Ermittlung der Konzessionshöhe nach § 2 KonzVgV
Anpassung aller Ausschreibungsunterlagen auf die neue KonzVgV
Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb
Überarbeitung und Ausfertigung des Konzessionsvertrages sowie Erarbeitung eines
Vertrages für die Optionsvarianten (z.B. Toiletten)
Auswertung der Endangebote und Erstellung eines Vergabevorschlages
6. Prüfung von Alternativen
Das neue Verfahren baut auf die bereits erarbeiteten Unterlagen aus dem ersten Verfahren
auf. Bei Beauftragung einer neuen Kanzlei kämen weitere Arbeitsaufgaben hinzu, wie die
Neuerarbeitung aller Ausschreibungsunterlagen sowie des Konzessionsvertrages.
Außerdem wäre die Stadt in der Pflicht, die Rechtsberatung neu auszuschreiben.
Dieses Verfahren würde neben dem zeitlichen Aufwand von mindestens 4 Monaten
zusätzlich eine zeitaufwendige Einarbeitung neuer Rechtsberater in die Thematik der
Ausschreibung von Werberechten insbesondere für die Stadt Leipzig bedeuten. Denn
bereits mit der VOF-Ausschreibung der Rechtsberatung in 2013 wurde deutlich, dass
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sehr wenige Rechtsanwälte Erfahrungen mit der Ausschreibung von Werberechten
aufweisen können.
Nicht nur durch den zusätzlichen zeitlichen Aufwand würden der Stadt erhebliche
zusätzliche Kosten entstehen, auch die Einarbeitung und zusätzliche Abstimmung mit
den Rechtsanwälten würde zu einem erhöhten geldlichen Aufwand führen. Nach
heutigen Schätzungen würde demnach eine derartige Neubeauftragung der
Rechtsberatung ca. 100.000 EUR betragen. Diese Kostensteigerung sollte vermieden
werden, da die Weiterführung des Vertragsverhältnisses mit der Rechtsberatung auf der
Grundlage des VOF-Verfahrens zulässig ist. Zusätzlich ist es auch nach § 132 Abs. 2 des
Gesetzes für Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zulässig, einen Erweiterungsvertrag ohne
Neuausschreibung abzuschließen, wenn die zu beauftragende Leistung nicht mehr als 50 %
vom Hauptauftragswert abweicht. Das ist hier der Fall.
7. Vorschlag für die Rechtsberatung
Im Hinblick auf die Kostenminimierung für eine fachlich hochqualifizierte Rechtsberatung
wird die Weiterführung des Vertragsverhältnisses mit dem Gewinner aus der VOFAusschreibung empfohlen. Die Rechtsberater sind mit der heutigen rechtlichen und
tatsächlichen Situation in Leipzig vertraut und können umgehend eine Verknüpfung zu den
bereits vergebenen Werberechten der Lose 2-4 herstellen. Aus diesem Grund wird davon
ausgegangen, dass der Aufwand der Berater bei ca. 47.600 Euro (brutto) liegt, was sich als
angemessen darstellt.
Aus den vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, den Erweiterungsvertrag mit der
Rechtsberatung Görg/ White & Case abzuschließen.
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