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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1286739.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
12.06.17, 12:00
Aktualisiert
13.06.17, 14:50

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-03901-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Sitzgelegenheiten an Haltestellen von Friedhofseingängen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.06.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob an der Haltestelle Lindenau, Friedhof ab Juli 2019 ein Fahrgastunterstand errichtet werden kann. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob ggf. in Verbindung mit den Eigentümern von Friedhöfen Sitzbänke dort aufgestellt werden können, wo die Aufstellung eines Fahrgastunterstandes nicht möglich ist. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Der nachfolgende Sachstand orientiert sich an den beiden Beschlusspunkten des Alternativvorschlages. zum Beschlusspunkt 1: Zielstellung der Stadt Leipzig ist es, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch eine attraktive Gestaltung der Haltestellen zu fördern. Fahrgastunterstände sind dafür ein sehr wesentliches Element. Auch seitens der Stadt Leipzig wird der Nachholbedarf hinsichtlich der Errichtung weiterer Fahrgastunterstände gesehen. Bis Juni 2019 können allerdings keine neuen Fahrgastunterstände an Bushaltestellen errichtet werden. Der bestehende Vertrag zwischen der Wall GmbH und der Stadt Leipzig regelt die Anzahl der Fahrgastunterstände und lässt bis dahin keine Erweiterungen zu. Mit der Neuvergabe wird aber zukünftig ein größeres Kontingent angestrebt. In diesem Zusammenhang wird zu gegebener Zeit geprüft, ob die Haltestelle Lindenau, Friedhof gemäß den Kriterien der Prioritätenliste einen Fahrgastunterstand erhalten kann. Da auch perspektivisch nicht für alle der vorhandenen ca. 1.350 Einzelhaltestellen Fahrgastunterstände zur Verfügung stehen werden, ist eine Priorisierung der Haltestellen unabdingbar. Die Festlegung der Rangfolge erfolgt auf Grundlage nachfolgender Bewertungskriterien. Neben der Haltestellennutzung (Kriterium Einsteigerzahl) wird auch berücksichtigt, ob es sich um eine Stadtbahnhaltestelle handelt, ob die Haltestelle einen wichtigen Verknüpfungspunkt darstellt, ob diese barrierefrei ausgebaut ist und wie die Örtlichkeit hinsichtlich alternativer Unterstellmöglichkeiten eingeschätzt wird. Zudem wird auch der soziale Aspekt (bspw. Friedhöfe, Krankenhäuser, Altenheime) bei der Priorisierung mit berücksichtigt. Allerdings macht nur die Gesamtheit der Kriterien eine gerechte Priorisierung möglich. Dabei werden alle Haltestellen im Stadtgebiet betrachtet, auch die im Umfeld weiterer Friedhöfe im Stadtgebiet. zum Beschlusspunkt 2: Außerdem besteht die Zielstellung an Haltestellen, an denen es nicht gelingt einen Fahrgastunterstand aufzustellen, zu prüfen, ob dort eine Sitzbank errichtet werden kann. Insofern wird vom Amt für Stadtgrün und Gewässer geprüft, ob seitens der Stadt Leipzig oder durch den Eigentümer des Friedhofs in Lindenau eine Sitzbank errichtet werden kann. Für kirchliche Einrichtungen ist das Aufstellen einer transportablen Sitzbank entgeltfrei möglich. Bei einer fest eingebauten Bank regelt sich die Nutzung des öffentlichen Raumes nach der “Entgeltordnung für die sonstige Nutzung von Straßen“. Anlagen: 2/2 VI-P-03901 Einreicher: Herr Demmig LVB-Fahrgastbeirat - Sitzgelegenheit an Haltestellen von Friedhofseingängen Am 20.08.2015 bekam der LVB-Fahrgastbeirat die Bitte des Friedhofsverbandes sich für die Aufstellung einer Sitzbank an der Haltstelle am Friedhofseingang in Lindenau einzusetzen. Im Fahrgastbeirat selbst wurde diesem Anliegen am 24.09.2015 einstimmig zugestimmt und zugleich der Vorschlag unterbreitet, dass dieses Anliegen an allen Haltestellen von Friedhofseingängen umzusetzen sei und zukünftig auch ein Fahrgastunterstand hingehöre. Gerade in dieser doch besonderen Situation eines Friedhofsbesuchs sollte durch die Aufstellung einer Sitzgelegenheit oder gar ein geschützter Unterstand den nötigen "sozialen" Halt geben, zumindest allen Fahrgästen mit diesem Ziel ein wenig Entlastung bescheren und natürlich vor Wind und Wetter schützen. Der Friedhofsverband verwies in seiner Bitte dabei auf zahlreiche Rückmeldungen älterer Friedhofsbesucher. Der LVB-Fahrgastbeirat setzt sich für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der An- und Abreise an allen Haltestellen des LVB Liniennetzes ein, denn je besser dieses Angebot vom Kunden wahrgenommen wird, desto eher nutzt dieser schlussendlich auch die öffentlichen Verkehrsmittel. Deshalb haben wir als Gremium ein nachhaltiges Interesse daran, dass alle Friedhofsbesucher in ihrer An- und Abreise strukturell unterstützt werden sollen. Dazu gehört insbesondere das Vorhalten von Sitzbänken und Fahrgastunterständen. Dieses Anliegen haben wir Ende 2015 auch der Stadt weitergeleitet und um Mithilfe gebeten. Am 06.11.2015 bekamen wir eine Rückmeldung von der Stadtverwaltung. Frau Marion Kneisel, die Amtsleiterin Verkehrs- und Tiefbauamt, Fachbereich Nahverkehr, hat Verständnis für dieses Anliegen gezeigt, aber zugleich darauf hingewiesen, dass aus finanziellen Gründen eben nicht alle Haltestellen mit Fahrgastunterständen oder Sitzbänken ausgestattet werden können. Uns wurde jedoch versichert, dass es das Ziel der Stadt sei, diese Situation mit der Vergabe und der Ausschreibung der Werbekonzessionen ab 2017 zu verbessern. In der Begründung hieß es weiter, dass alle Haltestellen mit mehr als 100 Einsteiger/Tag mit Fahrgastunterständen ausgestattet werden sollen, was bisher noch nicht der Fall sei. Deshalb schließe der Vertrag den Ausbau der Fahrgastunterstände mit ein. Einsteigerzahlen seien dabei ein wichtiges aber nicht das einzige Kriterium für die Festlegung der besagten Priorität im Aufbau der Fahrgastunterstände oder der Aufstellung von Sitzbänken. Die von uns ins Feld geführte Argumentation in der Einbeziehung von sozialen Aspekten beispielsweise an einem Friedhof wurde von der Stadt zugegebenermaßen in der Entscheidungsfindung bislang nicht berücksichtigt. Sie teilte uns mit, dass sie diesen Hinweis zum Anlass nimmt, diesen Aspekt zukünftig miteinzubeziehen. Allerdings wies sie auch darauf hin, dass eine Aufstellung von Sitzbänken an Haltestellen mit sehr geringen Einsteigerzahlen wie beispielsweise am Lindenauer Friedhofseingang in der Merseburger Straße mit weniger als 10 Einsteigern/Tag kurz- und mittelfristig wahrscheinlich keine Realisierungschance bekommen kann. Der LVB-Fahrgastbeirat möchte Sie auch im Namen des ev.-luth. Friedhofsverbandes um Mithilfe bitten zu prüfen, ob die folgenden Punkte nicht doch im Sinne der Bürger/ Fahrgäste umzusetzen sind: 1. Die Aufstellung einer Sitzbank an der Haltestelle am Friedhofseingang in Lindenau in der Merseburger Straße in beiden Richtungen. 2. Die Aufstellung von Sitzbänken an allen Friedhofseingängen im Stadtgebiet, sofern nicht schon Sitzgelegenheiten vorhanden sind. 3. Perspektivisch Fahrgastunterstände mit Sitzbänken an Haltestellen an oder in der Nähe von besonderen sozialen Räumen ungeachtet der Einsteiger/ Tag beispielsweise bei Haltestellen an Friedhofseingängen aufzustellen. Vielen Dank.