Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1286739.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
12.06.17, 12:00
Aktualisiert
13.06.17, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-03901-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Sitzgelegenheiten an Haltestellen von Friedhofseingängen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob an der Haltestelle Lindenau, Friedhof
ab Juli 2019 ein Fahrgastunterstand errichtet werden kann.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob ggf. in Verbindung mit den
Eigentümern von Friedhöfen Sitzbänke dort aufgestellt werden können, wo die Aufstellung
eines Fahrgastunterstandes nicht möglich ist.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Der nachfolgende Sachstand orientiert sich an den beiden Beschlusspunkten des
Alternativvorschlages.
zum Beschlusspunkt 1:
Zielstellung der Stadt Leipzig ist es, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
durch eine attraktive Gestaltung der Haltestellen zu fördern. Fahrgastunterstände sind dafür
ein sehr wesentliches Element.
Auch seitens der Stadt Leipzig wird der Nachholbedarf hinsichtlich der Errichtung weiterer
Fahrgastunterstände gesehen. Bis Juni 2019 können allerdings keine neuen
Fahrgastunterstände an Bushaltestellen errichtet werden. Der bestehende Vertrag zwischen
der Wall GmbH und der Stadt Leipzig regelt die Anzahl der Fahrgastunterstände und lässt
bis dahin keine Erweiterungen zu. Mit der Neuvergabe wird aber zukünftig ein größeres
Kontingent angestrebt. In diesem Zusammenhang wird zu gegebener Zeit geprüft, ob die
Haltestelle Lindenau, Friedhof gemäß den Kriterien der Prioritätenliste einen
Fahrgastunterstand erhalten kann.
Da auch perspektivisch nicht für alle der vorhandenen ca. 1.350 Einzelhaltestellen
Fahrgastunterstände zur Verfügung stehen werden, ist eine Priorisierung der Haltestellen
unabdingbar. Die Festlegung der Rangfolge erfolgt auf Grundlage nachfolgender
Bewertungskriterien. Neben der Haltestellennutzung (Kriterium Einsteigerzahl) wird auch
berücksichtigt, ob es sich um eine Stadtbahnhaltestelle handelt, ob die Haltestelle einen
wichtigen Verknüpfungspunkt darstellt, ob diese barrierefrei ausgebaut ist und wie die
Örtlichkeit hinsichtlich alternativer Unterstellmöglichkeiten eingeschätzt wird. Zudem wird
auch der soziale Aspekt (bspw. Friedhöfe, Krankenhäuser, Altenheime) bei der Priorisierung
mit berücksichtigt. Allerdings macht nur die Gesamtheit der Kriterien eine gerechte
Priorisierung möglich. Dabei werden alle Haltestellen im Stadtgebiet betrachtet, auch die im
Umfeld weiterer Friedhöfe im Stadtgebiet.
zum Beschlusspunkt 2:
Außerdem besteht die Zielstellung an Haltestellen, an denen es nicht gelingt einen
Fahrgastunterstand aufzustellen, zu prüfen, ob dort eine Sitzbank errichtet werden kann.
Insofern wird vom Amt für Stadtgrün und Gewässer geprüft, ob seitens der Stadt Leipzig
oder durch den Eigentümer des Friedhofs in Lindenau eine Sitzbank errichtet werden kann.
Für kirchliche Einrichtungen ist das Aufstellen einer transportablen Sitzbank entgeltfrei
möglich. Bei einer fest eingebauten Bank regelt sich die Nutzung des öffentlichen Raumes
nach der “Entgeltordnung für die sonstige Nutzung von Straßen“.
Anlagen:
2/2
VI-P-03901
Einreicher: Herr Demmig
LVB-Fahrgastbeirat - Sitzgelegenheit an Haltestellen von Friedhofseingängen
Am 20.08.2015 bekam der LVB-Fahrgastbeirat die Bitte des Friedhofsverbandes sich für die
Aufstellung einer Sitzbank an der Haltstelle am Friedhofseingang in Lindenau einzusetzen. Im
Fahrgastbeirat selbst wurde diesem Anliegen am 24.09.2015 einstimmig zugestimmt und zugleich
der Vorschlag unterbreitet, dass dieses Anliegen an allen Haltestellen von Friedhofseingängen
umzusetzen sei und zukünftig auch ein Fahrgastunterstand hingehöre. Gerade in dieser doch
besonderen Situation eines Friedhofsbesuchs sollte durch die Aufstellung einer Sitzgelegenheit
oder gar ein geschützter Unterstand den nötigen "sozialen" Halt geben, zumindest allen
Fahrgästen mit diesem Ziel ein wenig Entlastung bescheren und natürlich vor Wind und Wetter
schützen. Der Friedhofsverband verwies in seiner Bitte dabei auf zahlreiche Rückmeldungen
älterer Friedhofsbesucher.
Der LVB-Fahrgastbeirat setzt sich für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der An- und
Abreise an allen Haltestellen des LVB Liniennetzes ein, denn je besser dieses Angebot vom
Kunden wahrgenommen wird, desto eher nutzt dieser schlussendlich auch die öffentlichen
Verkehrsmittel. Deshalb haben wir als Gremium ein nachhaltiges Interesse daran, dass alle
Friedhofsbesucher in ihrer An- und Abreise strukturell unterstützt werden sollen. Dazu gehört
insbesondere das Vorhalten von Sitzbänken und Fahrgastunterständen. Dieses Anliegen haben
wir Ende 2015 auch der Stadt weitergeleitet und um Mithilfe gebeten.
Am 06.11.2015 bekamen wir eine Rückmeldung von der Stadtverwaltung. Frau Marion Kneisel, die
Amtsleiterin Verkehrs- und Tiefbauamt, Fachbereich Nahverkehr, hat Verständnis für dieses
Anliegen gezeigt, aber zugleich darauf hingewiesen, dass aus finanziellen Gründen eben nicht alle
Haltestellen mit Fahrgastunterständen oder Sitzbänken ausgestattet werden können. Uns wurde
jedoch versichert, dass es das Ziel der Stadt sei, diese Situation mit der Vergabe und der
Ausschreibung der Werbekonzessionen ab 2017 zu verbessern. In der Begründung hieß es weiter,
dass alle Haltestellen mit mehr als 100 Einsteiger/Tag mit Fahrgastunterständen ausgestattet
werden sollen, was bisher noch nicht der Fall sei. Deshalb schließe der Vertrag den Ausbau der
Fahrgastunterstände mit ein. Einsteigerzahlen seien dabei ein wichtiges aber nicht das einzige
Kriterium für die Festlegung der besagten Priorität im Aufbau der Fahrgastunterstände oder der
Aufstellung von Sitzbänken. Die von uns ins Feld geführte Argumentation in der Einbeziehung von
sozialen Aspekten beispielsweise an einem Friedhof wurde von der Stadt zugegebenermaßen in
der Entscheidungsfindung bislang nicht berücksichtigt. Sie teilte uns mit, dass sie diesen Hinweis
zum Anlass nimmt, diesen Aspekt zukünftig miteinzubeziehen. Allerdings wies sie auch darauf hin,
dass eine Aufstellung von Sitzbänken an Haltestellen mit sehr geringen Einsteigerzahlen wie
beispielsweise am Lindenauer Friedhofseingang in der Merseburger Straße mit weniger als 10
Einsteigern/Tag kurz- und mittelfristig wahrscheinlich keine Realisierungschance bekommen kann.
Der LVB-Fahrgastbeirat möchte Sie auch im Namen des ev.-luth. Friedhofsverbandes um Mithilfe
bitten zu prüfen, ob die folgenden Punkte nicht doch im Sinne der Bürger/ Fahrgäste umzusetzen
sind:
1. Die Aufstellung einer Sitzbank an der Haltestelle am Friedhofseingang in Lindenau in der
Merseburger Straße in beiden Richtungen.
2. Die Aufstellung von Sitzbänken an allen Friedhofseingängen im Stadtgebiet, sofern nicht schon
Sitzgelegenheiten vorhanden sind.
3. Perspektivisch Fahrgastunterstände mit Sitzbänken an Haltestellen an oder in der Nähe von
besonderen sozialen Räumen ungeachtet der Einsteiger/ Tag beispielsweise bei Haltestellen an
Friedhofseingängen aufzustellen.
Vielen Dank.