Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1286475.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
09.06.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04447
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Schulbauförderprogramm des Bundes
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Durch die Neuregelung des Bund-Länder-Ausgleichs und die damit verbundene Lockerung
des Kooperationsverbots hat der Bundestag den Weg dafür frei gemacht, dass der Bund
künftig direkt Fördermittel für Schulhausbau und Schulsanierungen ausreichen kann. Von
den insgesamt 3,5 Milliarden Euro, die der Bund für Schulen zur Verfügung stellt, entfallen
178 Millionen Euro auf den Freistaat Sachsen. Vor dem Hintergrund, dass auf Initiative der
Fraktionen von CDU und SPD im aktuellen Leipziger Doppelhaushalt der Haushaltsansatz
der Eigenmittel für Schulinvestitionen erhöht worden ist, fragen wird:
1. Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf die Stadt Leipzig?
2. Ist bereits bekannt wie hoch theoretisch der Anteil für die Stadt Leipzig ist?
3. Können Kommunen Fördermittelanträge direkt bei den entsprechenden Behörden
des Bundes stellen oder sind auch hierbei Landesbehörden zwischengeschaltet?
Anlagen:
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