Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1286520.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
09.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04450
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Ausschreibung der Stelle des Rechtsamtsleiters
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
schriftliche Beantwortung
Anlässlich der Ausschreibung der Stelle des Rechtsamtsleiters vom 18.5.2017 fragen wir :
1.)
Warum werden die Inhalte von Stellenausschreibungen - insbesondere dann, wenn der
Stadtrat über die Stellenbesetzung zu entscheiden hat- nicht in Gremien des Stadtrates
vorberaten?
Abweichend von der bisherigen Übung wird in der oben genannten Stellenausschreibung
nicht, wie bisher, das zweite juristische Staatsexamen gefordert (Volljurist), sondern
(lediglich) ein Diplom oder Mastergrad nach einem abgeschlossenen Studium in der
Fachrichtung Rechtswissenschaft.
Wir fragen:
2.)
Warum ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass der Mastergrad (wie er bislang nur an
wenigen deutschen Universitäten wie z.B. seit ca. 10 Jahren in Mannheim erworben werden
kann) bei der Suche nach dem Rechtsamtsleiter einer deutschen Großstadt dem zweiten
juristischen Staatsexamen gleichgesetzt werden kann?
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