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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1282592.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
23.05.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:46

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-04045-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Musik-Akademie in der Südvorstadt Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.06.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Das von der Petentin begehrte Gebäude befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Leipzig, Eigentümer ist der Freistaat Sachsen. Für einen möglichen Grundstücks- bzw. Objekterwerb sind im Doppelhaushalt 2017/18 keine finanziellen Mittel bereitgestellt. Vor dem Hintergrund der umfänglichen kommunalen Aufgaben im pflichtigen Bereichen, insbesondere bei den Themen Schulhausbau und der Schaffung von Kindergartenplätzen sind keine außerplanmäßigen Aufwendungen für einen Grundstückserwerb für den von der Petentin angestrebten Nutzungszweck möglich. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/2 VI-P-04045 Einreicherin: Frau Lawerenz Musik-Akademie in der Südvorstadt Für eine professionelle Arbeit als Musiker/in fehlen in Leipzig seit Jahren Räume, die bezahlbar sind und den für Künstler/innen benötigten Freiraum für kreative Arbeit gemischt mit anderen Angeboten bieten. Mir entstand allein dadurch ein immenser mind. 6-stelliger Schaden. Jetzt besteht die Möglichkeit eine Musikakademie in der Südvorstadt im ehemaligen Gefängnis am Amtsgericht zu realisieren und damit mir und anderen Berufsmusiker/innen, die in der Südvorstadt wohnen und arbeiten möchten, eine gute und sichere Arbeitsgrundlage zu schaffen. Das Gebäude ist ungenutzt und bietet von der vorhandenen Wandstärke gute akustische Abschirmungsmöglichkeiten nach innen und außen. Der Stadtrat möge daher beschließen: 1. Das Gebäude zu diesem Nutzungszweck für 10 Jahre zu 1,- € an mich zu verpachten. Dann übernimmt eine Nutzergemeinschaft der dort Arbeitenden die Pacht. Sollte das Gebäude nicht in städtischem Besitz sein, möge es vom Land erworben werden bzw. mit diesem ein Pachtvertrag vereinbart werden. Der Stadtrat möge dann Mitglieder bestimmen, die eine entsprechende parteiübergreifende Petition im Landrat einbringen. 2. Für eine einfache bauliche Instandsetzung Eigenmittel als zinsloses Darlehen anzubieten und einen kompetenten Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung zu benennen, der die Einwerbung von Fremdmitteln zur Instandsetzung (Vorbild Muko) koordiniert. 3. Bürokratische Hürden selbst zu beseitigen und nicht den Künstler/innen anzulasten. Ich biete als Gegenleistung 1. Die Koordination der ersten Projektjahre bis zu einer funktionierenden Selbstverwaltung des Gebäude als Ansprechpartner nach außen und innen zum Wohle der Gemeinschaft aller dort Arbeitenden. 2. Gute Arbeitsbedingungen für Berufsmusiker, bei Interesse auch für Musiker der vorhandenen Musikschulen, eine offene und ehrliche Kommunikation und Kooperationsbereitschaft, Umsetzung der Ansprüche aus dem Grundgesetz: Gleichheit der Geschlechter, Nachhaltigeit, demokratisch & sozial, ggf. Offenheit für andere Künstler. 3. Berichterstattung und Unterstützung der Stadtratsarbeit nach Bedarf.