Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1282592.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
23.05.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-04045-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Musik-Akademie in der Südvorstadt
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
Das von der Petentin begehrte Gebäude befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Leipzig,
Eigentümer ist der Freistaat Sachsen. Für einen möglichen Grundstücks- bzw. Objekterwerb
sind im Doppelhaushalt 2017/18 keine finanziellen Mittel bereitgestellt. Vor dem Hintergrund
der umfänglichen kommunalen Aufgaben im pflichtigen Bereichen, insbesondere bei den
Themen Schulhausbau und der Schaffung von Kindergartenplätzen sind keine
außerplanmäßigen Aufwendungen für einen Grundstückserwerb für den von der Petentin
angestrebten Nutzungszweck möglich.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/2
VI-P-04045
Einreicherin: Frau Lawerenz
Musik-Akademie in der Südvorstadt
Für eine professionelle Arbeit als Musiker/in fehlen in Leipzig seit Jahren Räume, die bezahlbar
sind und den für Künstler/innen benötigten Freiraum für kreative Arbeit gemischt mit anderen
Angeboten bieten. Mir entstand allein dadurch ein immenser mind. 6-stelliger Schaden.
Jetzt besteht die Möglichkeit eine Musikakademie in der Südvorstadt im ehemaligen Gefängnis am
Amtsgericht zu realisieren und damit mir und anderen Berufsmusiker/innen, die in der Südvorstadt
wohnen und arbeiten möchten, eine gute und sichere Arbeitsgrundlage zu schaffen.
Das Gebäude ist ungenutzt und bietet von der vorhandenen Wandstärke gute akustische
Abschirmungsmöglichkeiten nach innen und außen.
Der Stadtrat möge daher beschließen:
1. Das Gebäude zu diesem Nutzungszweck für 10 Jahre zu 1,- € an mich zu verpachten. Dann
übernimmt eine Nutzergemeinschaft der dort Arbeitenden die Pacht. Sollte das Gebäude nicht in
städtischem Besitz sein, möge es vom Land erworben werden bzw. mit diesem ein Pachtvertrag
vereinbart werden. Der Stadtrat möge dann Mitglieder bestimmen, die eine entsprechende
parteiübergreifende Petition im Landrat einbringen.
2. Für eine einfache bauliche Instandsetzung Eigenmittel als zinsloses Darlehen anzubieten und
einen kompetenten Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung zu benennen, der die
Einwerbung von Fremdmitteln zur Instandsetzung (Vorbild Muko) koordiniert.
3. Bürokratische Hürden selbst zu beseitigen und nicht den Künstler/innen anzulasten.
Ich biete als Gegenleistung
1. Die Koordination der ersten Projektjahre bis zu einer funktionierenden Selbstverwaltung des
Gebäude als Ansprechpartner nach außen und innen zum Wohle der Gemeinschaft aller dort
Arbeitenden.
2. Gute Arbeitsbedingungen für Berufsmusiker, bei Interesse auch für Musiker der vorhandenen
Musikschulen, eine offene und ehrliche Kommunikation und Kooperationsbereitschaft, Umsetzung
der Ansprüche aus dem Grundgesetz: Gleichheit der Geschlechter, Nachhaltigeit, demokratisch &
sozial, ggf. Offenheit für andere Künstler.
3. Berichterstattung und Unterstützung der Stadtratsarbeit nach Bedarf.