Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1285154.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
06.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-HP-03701-NF-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Lärmschutz für die Güntzstraße ( A 0084/ 17)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
Bestätigung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert gegen die DB Netz AG Rechtsmittel einzulegen.
Ziel der Klage soll der Lückenschluss der Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke zur
Güntzstraße am S-Bahnhof Stötteritz sein.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
Die Anwohner der Wohnsiedlung in der Schönbachstraße 63/65 (insgesamt 13 Eigenheime
und 6 Eigentumswohnungen) sowie die Wohnhäuser im unteren Teil der Güntzstraße
werden, seit dem Umbau des S-Bahnhofs Stötteritz, sehr stark von Güter- und S-Bahnzügen
ausgehendem Lärm, insbesondere in der Nacht, gestört. Mit dem DB-Bauprojekt weist der
Lärmschutz jetzt zur Güntzstraße zwischen- Haus Nr. 5 bis Haus Nr. 13 hin eine gravierende
Lücke auf. Die aktuelle Lärmkartierung zeigt für das Gebiet in der nördlichen Güntzstraße
Lärmwerte über den zulässigen von 54 dB(A) in der Nacht und 64 dB (A) am Tag. Darüber
wurden der Oberbürgermeister und das Amt für Umweltschutz mehrfach von den betroffenen
Anwohnenden bei Gesprächen und durch die Übergabe von Gutachten hingewiesen.
Die betroffenen Bürger im Bereich der unteren Güntzstraße kämpfen seit vielen Jahren um
einen angemessenen Lärmschutz. Inzwischen ziehen Mieter wegen des belastenden Lärms
weg. Die positive Entwicklung des Gebietes wird beeinträchtigt.
Mit Neugestaltung des Stötteritzer Bahnhofs wurde die gesamte Fläche, d.h. der ganze
Bahnhof wesentlich angehoben. Darüber wurden beide Güterzuggleise zur Güntzstraße hin
verlegt. Zudem hat man zusätzliche Weichengleise errichtet, die einen Rangierverkehr
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ermöglichen. Außerdem wurde ein Endhaltepunkt geschaffen, sodass jetzt durch wartende
S-Bahnen eine erhöhte Lärmbelastung entsteht. Das Amt für Umweltschutz hat betroffenen
Anwohner empfohlen, da ein Schlafen bei geöffneten Fenstern nicht möglich sei,
Schlafräume mit unabhängigen Lüftungseinrichtungen zu versehen.
Die Folgen, die starker Lärm für die Gesundheit, insbesondere während der Nacht haben
kann, sind hinlänglich bekannt und wissenschaftlich bewiesen. Daher ist ein wirkungsvoller
Lärmschutz für dieses Gebiet dringend angebracht.
Am Bahnhof Rückmarsdorf wird im Rahmen des oben genannten Bundesprogramms durch
die DB Netz AG (Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes - Neubau
Lärmschutzwand Rückmarsdorf Bahn-km 9,271 bis Bahn-km 9,508 der Strecke 6367 Leipzig
Hbf – Großkorbetha) eine solche Lärmschutzwand realisiert. Daher scheint es nur logisch,
dass dies auch für den Bahnhof Stötteritz erfolgt.
Anlagen:
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