Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1285497.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
07.06.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04431
Status: öffentlich
Eingereicht von
Juliane Nagel
Betreff:
Nachfrage zu VI-F-04131 "Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für
Geflüchtete"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
In seiner Antwort auf o.g. Anfrage schreibt das Sozialdezernat, dass neun Krankenkassen
angefragt wurden, ob „Interesse am Abschluss einer Vereinbarung zur Übernahme der
Krankenbehandlung und Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete
besteht. Eine weitere hätte Interesse bekundet. Verhandelt wurde schließlich mit acht
Krankenkassen.
Nachfrage 1:
Mit welchen Krankenkassen wurde verhandelt? Warum wurde nur mit acht von insgesamt
zehn verhandelt?
Nachfrage 2:
Welche Kommunen, auf deren Erfahrungen die Stadt Leipzig zurückgriff, haben bereits –
unabhängig von der Entscheidung des Bundeslandes – eine kommunale eGk für Geflüchtete
eingeführt? Wie konnte die Lösung der in der Antwort auf die o.g. Anfrage aufgeführten
Probleme („z.B. die Einschränkung des Leistungsumfangs für Personen mit gekürzten
Leistungen nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz oder die Prüfung des Leistungsumfangs
nach den §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz“) dort gelöst werden?
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