Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1285515.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
07.06.17, 12:00
Aktualisiert
20.09.17, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04434
Status: öffentlich
Eingereicht von
Thomas Krüger
Betreff:
Bürgereinwendung BE 0218/17/18 zum Doppelhaushalt 2017/18 der Petrischule
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
folgender Bürgereinwand der Petrischule wurde am 01.02.2017 vom Stadtrat abgelehnt:
BE 0218/17/18- Malerarbeiten
ln der Verwaltungsmeinung heißt es u.a.: Die molermäßige Instandsetzung kann nur
schrittweise im Rahmen der baulichen Unterhaltung erfolgen. Der hierfür aufzustellende sog.
Jahresvorhabenplan wird zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres anhand von festgestellten
Bedarfen und Prioritäten erstellt. Im Rahmen der Erarbeitung dieses Planes kann die
Aufnahme der beantragten Maßnahmen geprüft und ggf. berücksichtigt werden. Dabei muss
bei der Vielzahl von Fachliegenschaften stets eine Priorisierung erfolgen.
Ich frage daher:
1. Sind die o.g. Malerarbeiten im sog. Jahresvorhabenplan aufgenommen wurden?
2. Welchefestgestellten Bedarfe und Prioritäten wurden aufgenommen?
3. Nach welchen Indikatoren erfolgt die von der Verwaltung benannte Priorisierung?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
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