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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1285005.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
06.06.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:55

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04417 Status: öffentlich Eingereicht von Antje Kurth Betreff: "Brandschutzertüchtigung" an der Geschwister-Scholl-Schule-Grundschule (BE 0111/17/18 Brandschutzsanierung beenden/ BE 0121 Trenntüren) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.06.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: An der Geschwister-Scholl-Schule Grundschule wurde im Jahr 2008 (mit ca. 330 Schülern) die Brandschutzertüchtigung begonnen. Seit 2012 wurden die Arbeiten eingestellt, wobei viele Auflagen und Vorgaben bis heute (mit etwa 380 Schülern) nicht umgesetzt wurden. In den Folgejahren gab es jährliche Begehungen und immer wieder Auflagen, jedoch keinerlei Umsetzungen. Die Geschwister-Scholl-Schule gilt jetzt schon als Integrationsschule, zukünftig Inklusionsschule. Ohne tatsächliche Brandschutzertüchtigung ist dies ausgeschlossen. Die derzeitige Situation der Geschwister-Scholl-Schule stellt sich wie folgt dar: Kinder werden in den Gängen beschult, da im jeweiligen Klassenzimmer nicht ausreichend Platz für alle Kinder ist à diesen Platz bekäme man nur, wenn die Schränke aus den Zimmern genommen werden könnten – dies wäre möglich, könnte man Spinte in den Gängen aufstellen à lt. aktuellem Brandschutzgutachten, dürfen Spinte erst nach Erfüllung der bestehenden Auflagen (bspw. Trenntüren) aufgestellt werden à also sitzen die Kinder weiterhin auf den Gängen und wir wären wieder am Anfang. Daher frage ich: 1. Wann wird die Brandschutzertüchtigung fortgesetzt? 2. Wann wird diese fertiggestellt? 3. Wer trägt die Verantwortung dafür, wenn auf Grund der fehlenden Brandschutzvorkehrungen Kinder im Ernstfall verletzt werden, oder sterben müssen? 1/2 2/2