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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1285002.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
06.06.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:55

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04418 Status: öffentlich Eingereicht von Florian Kurth Betreff: Nachfrage zur Antwort unserer Bürgeranfrage vom 12.4.2017 "Mittel für Instandhaltung und Bau von Schulen" (VI-EF-03948-AW-01) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.06.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Nach der Entschuldungskonzeption, Beschluss RBV-1276/12, (und der Ergänzung der Ratsversammlung vom 23.03.2016) wird die Nettokredittilgung der Stadt im Gesamtzeitraum 2017-2020 um maximal 100 Millionen Euro abgesenkt, vorrangig zur Finanzierung von Schulen. Somit werden pro Doppelhaushalt etwa 50 Millionen Euro frei gelenkt, jährlich etwa 25 Millionen Euro. Laut Ihrer Antwort zu oben benannter Einwohneranfrage wurden im Haushalt 2015/16 genau 40,64 Millionen Euro zum Bau und Unterhalt von Schulen bereitgestellt, für den Doppelhaushalt 2017/18 benennen Sie 49,11 Millionen Euro.(Dies ist eine Mehraufwendung von nur 8,47 Millionen Euro.) 1. Wenn im Haushalt 2017/18 laut Veranschlagung 49,11 Millionen Euro für den Bau und Unterhalt von Schulen bereitgestellt sind, ist es dann richtig, dass sich diese Summe zuzüglich der maximal 50 Millionen Euro aus oben genanntem Ratsbeschluss verstehen? 2. In welcher Höhe sind derzeit bereits Gelder gebunden (im Sinne von: verplant/ verbaut)? 3. Wann ist mit konkreten Aussagen zu rechnen, für welche Finanzierung von Schulen (Instandhaltung und Bau) die noch nicht gebundenen Gelder verwandt werden? 1/1