Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1285002.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
06.06.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04418
Status: öffentlich
Eingereicht von
Florian Kurth
Betreff:
Nachfrage zur Antwort unserer Bürgeranfrage vom 12.4.2017 "Mittel für
Instandhaltung und Bau von Schulen" (VI-EF-03948-AW-01)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Nach der Entschuldungskonzeption, Beschluss RBV-1276/12, (und der Ergänzung der
Ratsversammlung vom 23.03.2016) wird die Nettokredittilgung der Stadt im Gesamtzeitraum
2017-2020 um maximal 100 Millionen Euro abgesenkt, vorrangig zur Finanzierung von
Schulen. Somit werden pro Doppelhaushalt etwa 50 Millionen Euro frei gelenkt, jährlich etwa
25 Millionen Euro.
Laut Ihrer Antwort zu oben benannter Einwohneranfrage wurden im Haushalt 2015/16 genau
40,64 Millionen Euro zum Bau und Unterhalt von Schulen bereitgestellt, für den
Doppelhaushalt 2017/18 benennen Sie 49,11 Millionen Euro.(Dies ist eine Mehraufwendung
von nur 8,47 Millionen Euro.)
1. Wenn im Haushalt 2017/18 laut Veranschlagung 49,11 Millionen Euro für den Bau und
Unterhalt von Schulen bereitgestellt sind, ist es dann richtig, dass sich diese Summe
zuzüglich der maximal 50 Millionen Euro aus oben genanntem Ratsbeschluss verstehen?
2. In welcher Höhe sind derzeit bereits Gelder gebunden (im Sinne von: verplant/ verbaut)?
3. Wann ist mit konkreten Aussagen zu rechnen, für welche Finanzierung von Schulen
(Instandhaltung und Bau) die noch nicht gebundenen Gelder verwandt werden?
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