Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1284637.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
01.06.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04408
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Werden Bäume nur auf dem Papier nachgepflanzt?
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
21.06.2017
Zuständigkeit
mündliche/schriftliche
Beantwortung
Sachverhalt:
Der Antwort vom 20.04.2016 auf die Stadtratsanfrage „Baumschutz oder doch nicht?“ war u.a. zu
entnehmen, dass im Jahr 2009 4.856 Genehmigungen zur Beseitigung von Bäumen erteilt sowie
8.961 Ersatzpflanzungen beauflagt wurden. 2015 wurden 1.404 Genehmigungen zur Beseitigung
erteilt und 3.934 Ersatzpflanzungen beauflagt. Es steht durch die anhaltende Wahrnahme an
unterschiedlichsten Stellen zu vermuten, dass auch im vergangenen und in diesem Jahr
zahlreiche weitere Bäume durch die weitere starke Bautätigkeit im gesamten Stadtgebiet gefällt
wurden.
In Bebauungsplänen werden stets Festlegungen zur Nachpflanzung von Bäumen, Hecken,
Sträuchern etc. beschlossen, währenddessen bei Baugenehmigungen unter bestimmten
gesetzlichen Voraussetzungen dahingehend Auflagen erteilt werden, um einen Ausgleich für die
im Baugebiet beantragten Fällungen zu gewährleisten. Während diese Festsetzungen in BPlänen öffentlich einsehbar sind, werden die Pflanz- und Fällauflagen im Rahmen von
Baugenehmigungen nicht öffentlich bekannt.
Daher bitten wir bis zum 21. Mai 2017 um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie haben sich die Zahlen der beantragten Fällungen und beauflagten Nachpflanzungen
fortentwickelt?
2. Wie viele Jahre rückwirkend wurden die tatsächlich durchgeführten Nachpflanzungen
ermittelt und zu welchem Ergebnis kommt man dabei?
3. Wie hoch ist der Anteil an Bäumen, Hecken und Sträuchern der geforderten
Ersatzpflanzungen, die bislang nicht nachgepflanzt wurden und in welchem Umfang sind
dabei gesetzte Fristen bereits verstrichen?
4. Wie wird mit festgestellten Fällen, in denen nicht fristgerecht nachgepflanzt wurde,
umgegangen? (Bußgelder, Forderung von Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen…)?
5. In welchem Umfang wurden Ausgleichszahlungen, alternativ zu umgesetzten
Ausgleichsmaßnahmen, tatsächlich geleistet und in welchem Umfang sind diese offen?
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Des Weiteren bitten wir um mündliche Beantwortung folgender Fragen:
6. Wie wurde bislang durch die Verwaltung die Umsetzung der beauflagten
Nachpflanzungen überprüft?
7. Wie wird künftig sichergestellt, dass beauflagte Nachpflanzungen nicht nur auf dem
Papier, sondern auch tatsächlich durchgeführt werden?
8. Inwieweit kontrolliert die Verwaltung, ob Baumfällungen, die nicht genehmigt wurden,
nicht doch durchgeführt wurden? Wie viele Fälle sind bekannt und wie wird damit
umgegangen?
Anlagen:
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