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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1284637.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
01.06.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:56

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04408 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Werden Bäume nur auf dem Papier nachgepflanzt? Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung 21.06.2017 Zuständigkeit mündliche/schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Der Antwort vom 20.04.2016 auf die Stadtratsanfrage „Baumschutz oder doch nicht?“ war u.a. zu entnehmen, dass im Jahr 2009 4.856 Genehmigungen zur Beseitigung von Bäumen erteilt sowie 8.961 Ersatzpflanzungen beauflagt wurden. 2015 wurden 1.404 Genehmigungen zur Beseitigung erteilt und 3.934 Ersatzpflanzungen beauflagt. Es steht durch die anhaltende Wahrnahme an unterschiedlichsten Stellen zu vermuten, dass auch im vergangenen und in diesem Jahr zahlreiche weitere Bäume durch die weitere starke Bautätigkeit im gesamten Stadtgebiet gefällt wurden. In Bebauungsplänen werden stets Festlegungen zur Nachpflanzung von Bäumen, Hecken, Sträuchern etc. beschlossen, währenddessen bei Baugenehmigungen unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen dahingehend Auflagen erteilt werden, um einen Ausgleich für die im Baugebiet beantragten Fällungen zu gewährleisten. Während diese Festsetzungen in BPlänen öffentlich einsehbar sind, werden die Pflanz- und Fällauflagen im Rahmen von Baugenehmigungen nicht öffentlich bekannt. Daher bitten wir bis zum 21. Mai 2017 um schriftliche Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie haben sich die Zahlen der beantragten Fällungen und beauflagten Nachpflanzungen fortentwickelt? 2. Wie viele Jahre rückwirkend wurden die tatsächlich durchgeführten Nachpflanzungen ermittelt und zu welchem Ergebnis kommt man dabei? 3. Wie hoch ist der Anteil an Bäumen, Hecken und Sträuchern der geforderten Ersatzpflanzungen, die bislang nicht nachgepflanzt wurden und in welchem Umfang sind dabei gesetzte Fristen bereits verstrichen? 4. Wie wird mit festgestellten Fällen, in denen nicht fristgerecht nachgepflanzt wurde, umgegangen? (Bußgelder, Forderung von Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen…)? 5. In welchem Umfang wurden Ausgleichszahlungen, alternativ zu umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen, tatsächlich geleistet und in welchem Umfang sind diese offen? 1/2 Des Weiteren bitten wir um mündliche Beantwortung folgender Fragen: 6. Wie wurde bislang durch die Verwaltung die Umsetzung der beauflagten Nachpflanzungen überprüft? 7. Wie wird künftig sichergestellt, dass beauflagte Nachpflanzungen nicht nur auf dem Papier, sondern auch tatsächlich durchgeführt werden? 8. Inwieweit kontrolliert die Verwaltung, ob Baumfällungen, die nicht genehmigt wurden, nicht doch durchgeführt wurden? Wie viele Fälle sind bekannt und wie wird damit umgegangen? Anlagen: 2/2