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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1284577.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
01.06.17, 12:00
Aktualisiert
10.02.18, 18:57

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04402 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Übernahme von Sprachmittler_innenkosten bei medizinischen Behandlungen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.06.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Die Universitätsklinik Leipzig stellt seit kurzem für die Einsätze von Sprach- und Integrationsmittler_innen keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung. Generell haben es Geflüchtete, die nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften leben, und andere Migrant_innen in Bezug auf die Kostenübernahme für Sprach- und Kulturmittlung – nicht nur – bei medizinischen Behandlungen ungleich schwerer und sind darum auf private Unterstützung, Entgegenkommen der behandelnden Stellen oder Fremdsprachenkompetenzen behandelnder Ärzt_innen angewiesen. Mit dem Antrag A-00043/14 wurde die Stadtverwaltung im November 2014 aufgefordert, Verhandlungen mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) bezüglich der Finanzierung von Dolmetscherleistungen für den ambulanten Bereich der medizinischen Versorgung aufzunehmen. Wir bitten den Oberbürgermeister um Beantwortung folgender Fragen: 1. 2. 3. 4. Haben medizinische Versorgungseinrichtungen und niedergelassene Ärzt_innen im Rahmen ambulanter und stationärer medizinischer Behandlungen von Geflüchteten, die nicht mehr in den Gemeinschaftsunterkünften wohnen oder bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen, und Migrant_innen die Möglichkeit der Kostenübernahme für (SprInt-)Sprachmittler_innendienste? Welche sonstigen Stellen übernehmen die Kosten für Sprachmittler_innendienste für ambulante und stationäre medizinische Behandlungen von Geflüchteten, die dezentral wohnen oder bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen, und Migrant_innen? Sind der Stadt Fälle bekannt, in denen Geflüchteten und Migrant_innen die medizinische Versorgung aufgrund von mangelnder sprachlicher Verständigung verwehrt wurde? Um wie viele Fälle handelt es sich? Hat die Stadt Leipzig den Auftrag des Antrages A-00043/14 umgesetzt und Verhandlungen mit Krankenkassen und KSV KVS über die Bereitstellung von Mitteln für Sprachmittler_innendienste im Rahmen der medizinischen Versorgung aufgenommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 1/2 5. 6. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, den Einsatz von sprachmittler_innen bei ambulanten medizinischen Behandlungen zu gewährleisten? Wie stellt sich der Mittelabfluss bei den für die (SprInt-)Sprach- und Kulturmittlung in den Jahren 2017/18 zur Verfügung gestellten Mittel im ersten Halbjahr 2017 dar (bitte nach Ämtern, sonstigen Behörden und Freien Trägern aufschlüsseln), und wird der tatsächliche Bedarf durch die 2017 zur Verfügung gestellten Mittel voraussichtlich gedeckt werden? Anlagen: 2/2