Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1284577.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
01.06.17, 12:00
Aktualisiert
10.02.18, 18:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04402
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Übernahme von Sprachmittler_innenkosten bei medizinischen Behandlungen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Die Universitätsklinik Leipzig stellt seit kurzem für die Einsätze von Sprach- und
Integrationsmittler_innen keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung. Generell haben es
Geflüchtete, die nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften leben, und andere Migrant_innen
in Bezug auf die Kostenübernahme für Sprach- und Kulturmittlung – nicht nur – bei
medizinischen Behandlungen ungleich schwerer und sind darum auf private Unterstützung,
Entgegenkommen der behandelnden Stellen oder Fremdsprachenkompetenzen
behandelnder Ärzt_innen angewiesen.
Mit dem Antrag A-00043/14 wurde die Stadtverwaltung im November 2014 aufgefordert,
Verhandlungen mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen
(KVS) bezüglich der Finanzierung von Dolmetscherleistungen für den ambulanten Bereich
der medizinischen Versorgung aufzunehmen.
Wir bitten den Oberbürgermeister um Beantwortung folgender Fragen:
1.
2.
3.
4.
Haben medizinische Versorgungseinrichtungen und niedergelassene Ärzt_innen
im Rahmen ambulanter und stationärer medizinischer Behandlungen von
Geflüchteten, die nicht mehr in den Gemeinschaftsunterkünften wohnen oder
bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen, und Migrant_innen die Möglichkeit
der Kostenübernahme für (SprInt-)Sprachmittler_innendienste?
Welche sonstigen Stellen übernehmen die Kosten für Sprachmittler_innendienste
für ambulante und stationäre medizinische Behandlungen von Geflüchteten, die
dezentral wohnen oder bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen, und
Migrant_innen?
Sind der Stadt Fälle bekannt, in denen Geflüchteten und Migrant_innen die
medizinische Versorgung aufgrund von mangelnder sprachlicher Verständigung
verwehrt wurde? Um wie viele Fälle handelt es sich?
Hat die Stadt Leipzig den Auftrag des Antrages A-00043/14 umgesetzt und
Verhandlungen mit Krankenkassen und KSV KVS über die Bereitstellung von
Mitteln für Sprachmittler_innendienste im Rahmen der medizinischen Versorgung
aufgenommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
1/2
5.
6.
Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, den Einsatz von
sprachmittler_innen bei ambulanten medizinischen Behandlungen zu
gewährleisten?
Wie stellt sich der Mittelabfluss bei den für die (SprInt-)Sprach- und Kulturmittlung
in den Jahren 2017/18 zur Verfügung gestellten Mittel im ersten Halbjahr 2017 dar
(bitte nach Ämtern, sonstigen Behörden und Freien Trägern aufschlüsseln), und
wird der tatsächliche Bedarf durch die 2017 zur Verfügung gestellten Mittel
voraussichtlich gedeckt werden?
Anlagen:
2/2