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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1284532.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
31.05.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:55

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-03313-F-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Nachfrage zur Anfrage 3313: Mittel für Radverkehrsförderung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.06.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: In 2016 wurden von der Stadt Leipzig keinerlei Fördermittel beim Freistaat für den separaten Bau von kommunalen Radverkehrsanlagen gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger RL-KStB abgerufen. In der Antwort zur Anfrage 3313 von Oktober 2016 wurde angekündigt, dass die Maßnahmen Rad-/Gehweg Muldentalstraße von Störmthaler Straße bis Eisenbahnüberführung und die Wegeverbindung Am Sommerfeld von Hussitenstraße bis Herzberger Straße im HH-Jahr 2017 realisiert werden sollen. Während der Fördertopf für den allgemeinen Straßenbau im Freistaat überzeichnet ist, wurden die sächsischen Fördermittel für kommunale Radverkehrsinfrastruktur in den letzten beiden Jahren nur zu ca. 20 Prozent abgerufen. Zu befürchten ist, dass der entsprechende Haushaltstitel im sächsischen Doppelhaushalt in den nächsten Jahren reduziert wird, wenn die Mittel regelmäßig nicht durch die Kommunen abgerufen werden. Im Haushaltsplan wurde der Anspruch an die Verwaltung formuliert und beschlossen, die Förderquote im PSP-Element Radwege (der Zusatz Gemeindestraßen wurde dabei gestrichen) zu erhöhen und die geplanten Maßnahmen anhand der überfälligen Vorlage RadVerkehrsNetz neu zu priorisieren. Wir fragen an: 1. Werden die in der Antwort zur Anfrage 3313 genannten Vorhaben wie angekündigt noch in 2017 soweit vorbereitet, dass der Bau- und Finanzierungsbeschluss im Stadtrat gefasst und tatsächlich gebaut werden kann? Werden also in 2017 Landesmittel zur Förderung der kommunalen Radverkehrsinfrastruktur beantragt und im Falle der Bewilligung abgerufen? Wenn nein, warum nicht? 2. Welche weiteren Vorhaben der kommunalen Radverkehrsinfrastruktur, die in einer Förderung durch das Land münden sollen, werden in 2017 noch planerisch begonnen? 1/2 3. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass die Förderung der kommunalen Radverkehrsinfrastruktur auch auf die Planung und Realisierung von Fahrradstreifen und Fahrradstraßen erweitert werden sollte? 4. Wann wird das mehrfach angekündigte RadVerkehrsNetz dem Stadtrat vorgelegt bzw. zur Kenntnis gegeben? Anlagen: 2/2