Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1284532.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
31.05.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.17, 13:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03313-F-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Nachfrage zur Anfrage 3313: Mittel für Radverkehrsförderung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
In 2016 wurden von der Stadt Leipzig keinerlei Fördermittel beim Freistaat für den separaten
Bau von kommunalen Radverkehrsanlagen gemäß der Richtlinie des Sächsischen
Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und
Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger RL-KStB abgerufen. In der Antwort zur
Anfrage 3313 von Oktober 2016 wurde angekündigt, dass die Maßnahmen Rad-/Gehweg
Muldentalstraße von Störmthaler Straße bis Eisenbahnüberführung und die Wegeverbindung
Am Sommerfeld von Hussitenstraße bis Herzberger Straße im HH-Jahr 2017 realisiert
werden sollen.
Während der Fördertopf für den allgemeinen Straßenbau im Freistaat überzeichnet ist,
wurden die sächsischen Fördermittel für kommunale Radverkehrsinfrastruktur in den letzten
beiden Jahren nur zu ca. 20 Prozent abgerufen. Zu befürchten ist, dass der entsprechende
Haushaltstitel im sächsischen Doppelhaushalt in den nächsten Jahren reduziert wird, wenn
die Mittel regelmäßig nicht durch die Kommunen abgerufen werden.
Im Haushaltsplan wurde der Anspruch an die Verwaltung formuliert und beschlossen, die
Förderquote im PSP-Element Radwege (der Zusatz Gemeindestraßen wurde dabei
gestrichen) zu erhöhen und die geplanten Maßnahmen anhand der überfälligen Vorlage
RadVerkehrsNetz neu zu priorisieren. Wir fragen an:
1. Werden die in der Antwort zur Anfrage 3313 genannten Vorhaben wie angekündigt
noch in 2017 soweit vorbereitet, dass der Bau- und Finanzierungsbeschluss im
Stadtrat gefasst und tatsächlich gebaut werden kann? Werden also in 2017
Landesmittel zur Förderung der kommunalen Radverkehrsinfrastruktur beantragt und
im Falle der Bewilligung abgerufen? Wenn nein, warum nicht?
2. Welche weiteren Vorhaben der kommunalen Radverkehrsinfrastruktur, die in einer
Förderung durch das Land münden sollen, werden in 2017 noch planerisch
begonnen?
1/2
3. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass die Förderung der kommunalen
Radverkehrsinfrastruktur auch auf die Planung und Realisierung von Fahrradstreifen
und Fahrradstraßen erweitert werden sollte?
4. Wann wird das mehrfach angekündigte RadVerkehrsNetz dem Stadtrat vorgelegt
bzw. zur Kenntnis gegeben?
Anlagen:
2/2