Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1260462.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
14.03.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-03901-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Sitzgelegenheiten an Haltestellen von Friedhofseingängen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtler
Sitzungstermin
Petitionsausschuss
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
x Alternativvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob an der Haltestelle Lindenau, Friedhof
ab Juli 2019 ein Fahrgastunterstand errichtet werden kann.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob ggf. in Verbindung mit den
Eigentümern von Friedhöfen Sitzbänke dort aufgestellt werden können, wo die Aufstellung
eines Fahrgastunterstandes nicht möglich ist.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/3
Sachverhalt:
Der nachfolgende Sachstand orientiert sich an den beiden Beschlusspunkten des
Alternativvorschlages.
zum Beschlusspunkt 1:
Zielstellung der Stadt Leipzig ist es, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
durch eine attraktive Gestaltung der Haltestellen zu fördern. Fahrgastunterstände sind dafür
ein sehr wesentliches Element.
Auch seitens der Stadt Leipzig wird der Nachholbedarf hinsichtlich der Errichtung weiterer
Fahrgastunterstände gesehen. Bis Juni 2019 können allerdings keine neuen
Fahrgastunterstände an Bushaltestellen errichtet werden. Der bestehende Vertrag zwischen
der Wall GmbH und der Stadt Leipzig regelt die Anzahl der Fahrgastunterstände und lässt
bis dahin keine Erweiterungen zu. Mit der Neuvergabe wird aber zukünftig ein größeres
Kontingent angestrebt. In diesem Zusammenhang wird zu gegebener Zeit geprüft, ob die
Haltestelle Lindenau, Friedhof gemäß den Kriterien der Prioritätenliste einen
Fahrgastunterstand erhalten kann.
Da auch perspektivisch nicht für alle der vorhandenen ca. 1.350 Einzelhaltestellen
Fahrgastunterstände zur Verfügung stehen werden, ist eine Priorisierung der Haltestellen
unabdingbar. Die Festlegung der Rangfolge erfolgt auf Grundlage nachfolgender
Bewertungskriterien. Neben der Haltestellennutzung (Kriterium Einsteigerzahl) wird auch
berücksichtigt, ob es sich um eine Stadtbahnhaltestelle handelt, ob die Haltestelle einen
wichtigen Verknüpfungspunkt darstellt, ob diese barrierefrei ausgebaut ist und wie die
Örtlichkeit hinsichtlich alternativer Unterstellmöglichkeiten eingeschätzt wird. Zudem wird
auch der soziale Aspekt (bspw. Friedhöfe, Krankenhäuser, Altenheime) bei der Priorisierung
mit berücksichtigt. Allerdings macht nur die Gesamtheit der Kriterien eine gerechte
Priorisierung möglich. Dabei werden alle Haltestellen im Stadtgebiet betrachtet, auch die im
Umfeld weiterer Friedhöfe im Stadtgebiet.
zum Beschlusspunkt 2:
Außerdem besteht die Zielstellung an Haltestellen, an denen es nicht gelingt einen
Fahrgastunterstand aufzustellen, zu prüfen, ob dort eine Sitzbank errichtet werden kann.
Insofern wird vom Amt für Stadtgrün und Gewässer geprüft, ob seitens der Stadt Leipzig
oder durch den Eigentümer des Friedhofs in Lindenau eine Sitzbank errichtet werden kann.
Für kirchliche Einrichtungen ist das Aufstellen einer transportablen Sitzbank entgeltfrei
möglich. Bei einer fest eingebauten Bank regelt sich die Nutzung des öffentlichen Raumes
nach der “Entgeltordnung für die sonstige Nutzung von Straßen“.
Anlagen:
3/3