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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1260462.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
14.03.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:46

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-03901-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Sitzgelegenheiten an Haltestellen von Friedhofseingängen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtler Sitzungstermin Petitionsausschuss Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht x Alternativvorschlag Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob an der Haltestelle Lindenau, Friedhof ab Juli 2019 ein Fahrgastunterstand errichtet werden kann. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob ggf. in Verbindung mit den Eigentümern von Friedhöfen Sitzbänke dort aufgestellt werden können, wo die Aufstellung eines Fahrgastunterstandes nicht möglich ist. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/3 Sachverhalt: Der nachfolgende Sachstand orientiert sich an den beiden Beschlusspunkten des Alternativvorschlages. zum Beschlusspunkt 1: Zielstellung der Stadt Leipzig ist es, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch eine attraktive Gestaltung der Haltestellen zu fördern. Fahrgastunterstände sind dafür ein sehr wesentliches Element. Auch seitens der Stadt Leipzig wird der Nachholbedarf hinsichtlich der Errichtung weiterer Fahrgastunterstände gesehen. Bis Juni 2019 können allerdings keine neuen Fahrgastunterstände an Bushaltestellen errichtet werden. Der bestehende Vertrag zwischen der Wall GmbH und der Stadt Leipzig regelt die Anzahl der Fahrgastunterstände und lässt bis dahin keine Erweiterungen zu. Mit der Neuvergabe wird aber zukünftig ein größeres Kontingent angestrebt. In diesem Zusammenhang wird zu gegebener Zeit geprüft, ob die Haltestelle Lindenau, Friedhof gemäß den Kriterien der Prioritätenliste einen Fahrgastunterstand erhalten kann. Da auch perspektivisch nicht für alle der vorhandenen ca. 1.350 Einzelhaltestellen Fahrgastunterstände zur Verfügung stehen werden, ist eine Priorisierung der Haltestellen unabdingbar. Die Festlegung der Rangfolge erfolgt auf Grundlage nachfolgender Bewertungskriterien. Neben der Haltestellennutzung (Kriterium Einsteigerzahl) wird auch berücksichtigt, ob es sich um eine Stadtbahnhaltestelle handelt, ob die Haltestelle einen wichtigen Verknüpfungspunkt darstellt, ob diese barrierefrei ausgebaut ist und wie die Örtlichkeit hinsichtlich alternativer Unterstellmöglichkeiten eingeschätzt wird. Zudem wird auch der soziale Aspekt (bspw. Friedhöfe, Krankenhäuser, Altenheime) bei der Priorisierung mit berücksichtigt. Allerdings macht nur die Gesamtheit der Kriterien eine gerechte Priorisierung möglich. Dabei werden alle Haltestellen im Stadtgebiet betrachtet, auch die im Umfeld weiterer Friedhöfe im Stadtgebiet. zum Beschlusspunkt 2: Außerdem besteht die Zielstellung an Haltestellen, an denen es nicht gelingt einen Fahrgastunterstand aufzustellen, zu prüfen, ob dort eine Sitzbank errichtet werden kann. Insofern wird vom Amt für Stadtgrün und Gewässer geprüft, ob seitens der Stadt Leipzig oder durch den Eigentümer des Friedhofs in Lindenau eine Sitzbank errichtet werden kann. Für kirchliche Einrichtungen ist das Aufstellen einer transportablen Sitzbank entgeltfrei möglich. Bei einer fest eingebauten Bank regelt sich die Nutzung des öffentlichen Raumes nach der “Entgeltordnung für die sonstige Nutzung von Straßen“. Anlagen: 3/3