Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1284082.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
30.05.17, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03757-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Übertragung Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (B-Plan Nr. 132.2
"Rehbacher Straße") an die LESG in Verbindung mit außerplanmäßigen Auszahlungen
nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Grundstücksverkehrsausschuss
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südwest
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
21.06.2017
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird in Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 26.10.2016 (VIA-02691-NF-03) beauftragt, einen Grundstückskaufvertrag mit der LESG Gesellschaft der
Stadt Leipzig über den Verkauf der städtischen Flurstücke 289 und 250/18 - 250/34 der
Gemarkung Knauthain zum Kaufpreis i.H.v. 1.060.000 € (Verkehrswert) abzuschließen.
2. Der Kaufpreis i.H.v. 1.060.000 € wird in Form einer Gesellschaftereinlage an die LESG
übertragen.
3. Die Gesellschaftereinlage i.H.v. 1.060.000 € erfolgt als außerplanmäßige Auszahlung
nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO auf dem PSP-Element Werterhöhung
LESG mbH (7.0001276.730) / Sachkonto Erwerb Sonstige Anteilsrechte verbund. Untern.
(7844 1014) mit Deckung aus dem PSP-Element Veräußerung von Grundstücken
(7.0000051.770) / Sachkonto Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (6821 0000).
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der LESG einen städtebaulichen Vertrag zu
verhandeln und dem zuständigen Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen. Es ist u.a.
sicherzustellen, dass die LESG das Eigenheimgebiet Rehbacher Straße (B-Plan 132.2)
erschließt und an Einzelbauherren vermarktet. Weiterhin soll der Vertrag eine Regelung zur
Mitfinanzierung der erforderlichen Infrastruktur (insbesondere Kita-Plätze) enthalten.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen (siehe dazu Begründung der Vorlage
Seite 4)
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Erträge
bis
2017
Höhe in EUR
wo veranschlagt
802.790
…
1.060.000
7.0000051.770
Veräußerung von
Grundstücken/Sachkonto
Veräußerung von
Grundstücken und
Gebäuden (68210000)
1.060.000
7.0001276.730
Werterhöhung LESG/
Sachkonto Erwerb
sonstiger Anteilsrechte
verbund. Untern.
(78441014)
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2017
2017
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
2/3
wenn ja,
Beantragte Stellenerweiterung:
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen öffentlich:
Anlage 2: Daten und Fakten sowie Lageplan
Anlage 5: Übersichtsplan Eigenheimgebiet Rehbacher Straße
Anlagen nicht-öffentlich (wegen ihres Umfangs nur digital):
Anlage 1: Private-Investor-Test (PIT) für die Übertragung von Grundstücken auf die LESG
Anlage 3: Gutachten zur Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte)
Anlage 4: Kurzgutachten der BBVL
3/3
Begründung:
Ausgangspunkt und Ergebnis
Mit Stadtratsbeschluss vom 26.10.2016 ((VI-A-02691-NF03) wurde der Oberbürgermeister
beauftragt, in Umsetzung des Ratsbeschlusses „Neue Wege in der Realisierung von Schulund Kitaneubauten bzw. Schul- und Kitasanierungen vom 24.02.2016 (VI-A-01788-NF-2) die
städtischen Flächen im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Rehbacher Straße an
die LESG zu übertragen, sofern rechtlich möglich als Gesellschaftereinlage.
Nach Willen des Stadtrates soll die LESG vermehrt mit der Planung und Projektierung von
Kindertagesstätten und Schulen beauftragt werden. Hierzu sollen geeignete Maßnahmen
ergriffen werden, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LESG zu erhalten, so
beispielsweise auch durch Grundstücksübertragungen. Durch die Übernahme, die
eigenständige Entwicklung sowie dem späteren Verkauf der Grundstücke im
Eigenheimgebiet Rehbacher Straße (Bebauungsplan Nr. 132.2) könne die LESG zusätzliche
Eigenmittel generieren, die sie zur Finanzierung von Infrastrukturprojekte der Stadt Leipzig
nutzen kann. Dafür sollen nach Willen des Stadtrates von der Stadt Leipzig an die LESG
zeitnah Flächen zur Vermarktung übertragen werden. Das Eigenheimgebiet des
rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rehbacher Straße“ erweist sich am kurzfristigsten
vermarktbar.
Die Verwaltung hat im Rahmen eines Gutachtens prüfen lassen, ob eine
Gesellschaftereinlage ohne Verletzung des EU-Beihilferechts möglich ist. Das von der Firma
PricewaterhouseCoopers AG, Berlin, angefertigte Gutachten (Private Investor Test – PIT -)
Anlage 1 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Übertragung der städtischen Flurstücke im
Bebauungsplangebiet „Rehbacher Straße“ in Form einer Einlage in das Eigenkapital der
LESG beihilferechtlich unbedenklich ist, da keine Anhaltspunkte dafür gefunden wurden,
dass sich die Stadt Leipzig nicht wie ein unabhängiger privater Investor verhalten würde.
Hierzu wird im einzelnen unter Punkt 2 weiter ausgeführt.
Zu 1.)
Übertragung der städtischen Flurstücke auf die LESG im Eigenheimgebiet Rehbacher
Straße
Im Eigenheimgebiet Rehbacher Straße mit einer Bruttofläche von 54.991 m² verfügen die
Stadt Leipzig und die LESG über 2 große Teilflächen:
- Stadt Leipzig mit einer Größe von 25.721 m²
- LESG mit einer Größe von 29.270 m²
vergleiche Lageplan, Bestandteil der Anlage 2.
Die städtische Bruttobaulandfläche, die bereits in 18 Flurstücke parzelliert wurde, soll an die
LESG zur Komplettierung des gesamten Eigenheimgebiets übertragen werden. In der Bilanz
der Stadt Leipzig sind die Flurstücke mit einem Wert von 10 €/m² ausgewiesen. Dies
entspricht dem aktuell ausgewiesenen Bodenrichtwert. Das von einem öffentlich bestellten
und vereidigten Sachverständigen erstellte Verkehrswertgutachten vom 01.12.2016 kommt
aufgrund von Auswertungen aus der Kaufpreissammlung der Stadt Leipzig im Rahmen der
Bewertung nach dem Vergleichswertverfahren zu einem Bruttorohbaulandwert in Höhe von
41,20 €/m². Dies entspricht ca. 40 % des Baulandwertes. Für die Gesamtfläche weist das
Gutachten einen Verkehrswert (Marktwert) in Höhe von 1.060.000 € aus (Anlage 3).
1
Grundlage der Bewertung im Verkehrswertgutachten sind die Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplans:
Als Nutzungsart ist allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. reines Wohngebiet (WR) bei
eingeschossiger, offener Bauweise und einer Grundflächenzahl von 0,25 festgesetzt. Neben
den Verkehrsflächen für Anlieger und Parkflächen sind auch Grünflächen (Park- und
Spielflächen) ausgewiesen. Die künftigen Baukörper sind innerhalb der dargestellten
Baugrenzen zu errichten. Außer Einzelhäusern sind auch Doppelhäuser zulässig, hierfür sind
bestimmte Ausnahmen und Vorgaben bezüglich der Grenzbebauung der Abstandsflächen zu
beachten. Des weiteren liegen Festsetzungen zur Traufhöhe der Hauptgebäude, zur
Dachform, zur Fassadengestaltung und zur Bepflanzung vor.
Die Grundstücke sollen im wesentlichen an Einzelbauherren veräußert werden,
insbesondere auch ein Interessentenkreis angesprochen werden, der bisher ins Umland der
Stadt Leipzig mangels geeigneter Bauflächen ausweichen musste.
Zu 2.)
Übertragung der Flächen in Form einer Gesellschaftereinlage
Zu prüfen war, ob eine Übertragung der Flächen ohne Verletzung des EU-Beihilferechts in
Form einer Gesellschaftereinlage möglich ist. Zur Klärung dieser Frage hat die Stadt Leipzig
die Firma PricewaterhouseCoopers AG, Berlin, (pwc) beauftragt. Für die Frage, ob eine
Übertragung der städtischen Grundstücke an die LESG in Form einer Gesellschaftereinlage
ohne Verletzung des EU-Beihilferechts möglich ist, ist entscheidend, ob die Stadt Leipzig den
Nachweis den „Marktüblichkeit ihres Handelns“ erbringt. Wesentlicher Bestandteil des
Nachweises der Marktüblichkeit ist ein sogenannter „Private Investor Test“ (PIT). Der PIT soll
den Nachweis erbringen, dass auch ein nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen handelnder
Privater die unentgeltliche Übertragung der Grundstücke vorgenommen und auch bei deren
Behandlung als Kapitaleinlage so gehandelt hätte. Pwc hat deshalb den Vorgang daraufhin
untersucht, ob ein Dritter (privater Investor) die gleiche unternehmerische Entscheidung
getroffen hätte. Dies ist nach EU-Rechtsauffassung dann anzunehmen, wenn die
Maßnahmen nach marktüblichen Gesichtspunkten zu einer positiven Rendite führe. Im
Rahmen des PIT hat pwc die Art und Weise der Einbringung von Grundstücken sowie die Art
und die Wirtschaftlichkeit des beabsichtigten Projektes untersucht und hinsichtlich der
Marktüblichkeit beurteilt. Pwc hat festgestellt, dass in Leipzig durch ein nachhaltiges
Bevölkerungswachstum eine große Nachfrage nach Wohnraum besteht. Infolge einer
positiven Wirtschaftsentwicklung richtet sich die Nachfrage zunehmend auf Wohneigentum,
Eigentümer von Grundstücken, die eine entsprechende Nutzung als Wohnbauland erlauben,
würden sich deshalb in der gegenwärtigen Zeit grundsätzlich ebenfalls für eine
Wertschöpfung aus ihren Grundstücken entscheiden. Die Einbringung von Grundstücken in
eine Tochtergesellschaft ist dabei eine marktübliche Variante, die Muttergesellschaft nicht mit
Projektrisiken zu belasten.
Als wesentlicher Aspekt für die Wirtschaftlichkeit und die marktübliche Vergleichbarkeit ist
der Marktwert der Liegenschaften im unerschlossenen Zustand. Das bereits zitierte
Wertgutachten hat den Wert des Grundstückes zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit 41,20 € je
m² bestimmt. Die von der LESG vorgelegte Projektplanung zur Umsetzung der
Erschließungsmaßnahme wurde von pwc im Ergebnis sowohl im Hinblick auf die
Kostenschätzung als auch im Hinblick auf den Realisierungszeitraum für realistisch und in
diesem Sinne auch auf Entscheidungen Dritter übertragbar angesehen.
Die erwarteten Verkaufserlöse für die entwickelten Grundstücke sind im Hinblick auf den
Zeitpunkt der Vermarktung ab 2017 und der nachgewiesenen großen Nachfrage nach
2
Baugrundstücken als realistisch einzuschätzen. Ein Dritter würde mit einem ähnlichen
Verkaufserlös rechnen können, somit kann der erwartete Verkaufserlös in eine marktübliche
Kalkulation übernommen werden.
Unter Berücksichtigung des aktuellen Marktwerts der Grundstücke vor Entwicklung, der
Projektkalkulation der LESG zur Erschließungsmaßnahme und dem zu erwartenden
zukünftigen Verkaufserlös hat pwc für die Stadt Leipzig eine wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit
des Projektes abgeleitet. Bei einem zu erwartenden Überschuss bezogen auf die
Gesamtkosten würde sich auch ein privater Investor für eine entsprechende Maßnahme
entscheiden. Pwc hat im Rahmen ihrer Untersuchungen keine Anhaltspunkte dafür
gefunden, dass sich die Stadt Leipzig im Rahmen des beabsichtigten
Erschließungsprojektes nicht wie ein unabhängiger privater Investor verhält.
Die städtische Beratungsgesellschaft bbvl kommt im Rahmen des in diesem Zusammenhang
erteilten Prüfungsauftrages in ihrem Kurzgutachten vom 16.12.2016 (Anlage 4) unter
Einbeziehung der gutachterlichen Bewertung von pwc zu der Feststellung, dass eine
Übertragung der dargestellten Grundstücke der Stadt Leipzig unter Einhaltung der im
Gutachten von pwc näher bezeichneten Voraussetzungen in Form einer Einlage in das
Eigenkapital der LESG beihilferechtlich unschädlich ist, da keine Anhaltspunkte dafür
gefunden wurden, dass sich die Stadt Leipzig wie ein unabhängiger privater Investor
verhalten würde. Somit sei eine Übertragung der städtischen Grundstücke an die LESG in
Form einer Gesellschaftereinlage EU-beihilferechtlich unbedenklich.
Durch die Gesellschaftereinlage in Form der aufgeführten Grundstücke wird die Finanzkraft
der LESG in Höhe von 1.060.000 € gestärkt. Dies ermöglicht weitere Investitionen der LESG
in die soziale Infrastruktur der Stadt Leipzig. Bisher hat die LESG folgende Investitionen
realisiert:
- Kita Knauthain mit einem Investitionsvolumen von 1,58 Mio €
- Asylbewerberunterkunft Braunstraße 28 mit einem Investitionsvolumen von 6 Mio €
- Wohnheimkomplex für Asylbewerber, Arno-Nitzsche-Straße 37 mit einem
Investitionsvolumen von 19 Mio €.
Folgende Investitionen sind für die Jahre 2017/2018 vorgesehen:
- Kinderhaus (Kita und Förderschule) Curiestraße, Alte Messe,
- Neubau Kindertagesstätte Windscheidstraße
- Neubau Kindertagesstätte Bremer Straße und ggfs.
- Neubau Kindernotfallzentrum auf dem Gelände des St. Georg.
Des weiteren ist die LESG für Kita- und Schulprojekte für das Amt für Jugend, Familie und
Bildung als Dienstleisterin (Geschäftsbesorger) tätig.
Zu 3.)
Erschließung und Vermarktung des Eigenheimgebietes Rehbacher Straße
Die Erschließung des Eigenheimgebietes Rehbacher Straße wird in dem zwischen der Stadt
Leipzig und der LESG abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag geregelt. Folgende
Rahmenbedingungen sind am Standort bezüglich der technischen Erschließung zu
beachten:
Nach den Anforderungen der Kommunalen Wasserwerke Leipzig zur Regenentwässerung
und Einleitung ins öffentliche Netz sollen gemäß B-Plan das Niederschlagswasser der
öffentlichen Verkehrsfläche über Regenwasserrückhalteeinrichtungen versickert werden.
3
Weitere Anforderungen an die Erschließung sind die Herstellung eines Spielplatzes und
eines Radweges entlang der Rehbacher Straße sowie die Neuanlage einer Baumallee.
Die Anbindung des Wohngebietes an die Innenstadt ist durch den öffentlichen Nahverkehr
gegeben. Die Regionalbus Leipzig GmbH betreibt die Linie120 (Knautkleeberg - Rehbach Knautnaundorf - Kitzen - Zwenkau) und bindet die Rehbacher Straße mit der Haltestelle inKnauthain, Seumestraße, Am Weiher in den Buslinienverkehr ein. Die LVB Buslinie 63
verbindet Rehbach mit Knautkleeberg.
Beide Linien enden am Bahnhof Knautkleeberg, hier befindet sich die Endstation der
Straßenbahnlinie 3 (Knautkleeberg- Taucha)
Die erschlossenen Grundstücke sollen im wesentlichen an Einzelinteressenten veräußert
werden. Einer Abwanderung von bauwilligen Leipziger Bürger in das Umland soll
entgegengewirkt werden. Die Erschließung erfolgt voraussichtlich in 3 Bauabschnitten.
Insgesamt 79 Grundstücke sollen Flächen zwischen 483 m² und 767 m² aufweisen. Die
verbleibenden 11.300 m² werden für Spielplatz, Grün- und Verkehrsflächen vorgesehen. Die
Gesamtlaufzeit der Erschließungsmaßnahmen wird im Bestcase mit knapp 2 Jahren im
Worstcase mit knapp 3 Jahren geplant. Eine Kostenübersicht zu Planungszwecken eines
beauftragten Ingenieurbüros liegt bereits mit Stand vom 17.11.2016 vor.
- Übersichtsplan Eigenheimgebiet Rehbacher Straße, Anlage 5.
Die Nachfrage nach den Baugrundstücken ist sehr hoch. Nach einem entsprechenden Artikel
in der örtlichen Presse haben sich innerhalb weniger Tage über 50 Bauinteressenten bei der
LESG registrieren lassen. Insoweit sind Stadt Leipzig und LESG bemüht, das Verfahren so
schnell wie möglich durchzuführen.
Der Städtebauliche Vertrag wird auch eine Regelung zur Mitfinanzierung der erforderlichen
sozialen Infrastruktur (insbesondere Kitaplätze) enthalten. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, den Vertrag dem nach der Hauptsatzung zuständigen Gremium noch zur
Beschlussfassung vorzulegen (voraussichtlich Verwaltungsausschuss).
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt
Die vom Stadtrat gewollte Kapitaleinlage in Form des Grundstücks könnte nur in Höhe des
aktuellen Buchwertes in Höhe von 257.210 Euro erfolgen. Diese Kapitaleinlage wäre für die
Stadt bilanzneutral.
Alternativ dazu hat der Verkauf des Grundstücks zum Verkehrswert und die anschließende
Kapitaleinlage der Kaufpreisforderung einen deutlich wirtschaftlicheren Vorteil für die Stadt
Leipzig und die LESG.
Die Kapitaleinlage erfolgt in einer Höhe von 1.060.000 Euro, der außerordentliche Ertrag im
Ergebnishaushalt der Stadt hat eine Höhe von 802.790 Euro. In Bezug auf den
Finanzhaushalt ist der Vorgang liquiditätsneutral. Der Vorgang wird wie folgt gebucht:
Buchungssätze:
Verkauf:
Forderung gegenüber LESG 1.060.000 Euro an
außerordentliche Erträge aus Anlageverkauf in Höhe
von 1.060.000 Euro
Abgang Anlagevermögen:
Außerordentlicher Aufwand an Grund und Boden
257.210 Euro
4
Ausgleich Forderung LESG
über Gesellschaftereinlage:
Finanzanlagevermögen an Forderungen LESG
1.060.000 Euro
Damit wird unter dem Strich im Haushalt der Stadt ein außerordentlicher Ertrag i.H.v.
802.790 Euro realisiert.
5
Anlage 2: Daten und Fakten sowie Lageplan
Verwaltungsempfehlung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vertrag zur Übertragung der Baulandflächen in
der Rehbacher Straße
–
–
Flurstück Nr. 289, Gemarkung Knauthain, Blatt 4 Nr. 11, Fläche 9.327 m²
Flurstücke Nr. 250/18 - 250/34 Gemarkung Knauthain Blatt 4 Nr. 29,
Fläche 16.394 m“
zu einem Verkehrswert in Höhe von 1.060.000 € (25.721 m² Grundstücksfläche = 41,20 €/m²
unerschlossenes Rohbauland) beurkunden zu lassen.
1.
1.1
Objekt
Grundstücksangaben
lfd.
Nr.
Gemarkung
Flurstück
insges.
m²
GB-Eintragung
Eigentümer
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
11
29
29
29
29
29
29
29
29
29
29
29
29
29
29
29
29
29
1.2
Knauthain
Knauthain
Knauthain
Knauthain
Knauthain
Knauthain
Knauthain
Knauthain
Knauthain
Knauthain
Knauthain
Knauthain
Knauthain
Knauthain
Knauthain
Knauthain
Knauthain
Knauthain
289
250/18
250/19
250/20
250/21
250/22
250/23
250/24
250/25
250/26
250/27
250/28
250/29
250/30
250/31
250/32
250/33
250/34
9.327
767
753
508
507
508
485
509
508
564
564
564
564
554
549
59
436
7.995
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Ansprüche
lfd. Nr.
städt. VA
ja / nein
sonst. VA
ja / nein
_____________________________________________________________________________________________________________
nein
nein
1.3
Ausschreibung des Grundstückes: entfällt
1.4
Gegenwärtige Bebauung und Nutzung: Landwirtschaftliche Nutzfläche
1.5
Bodenrichtwert lt. Verkehrswertgutachten vom 01.12.2016
1.060.000,00 €
2.
Verfahren
2.1
Beschreibung des Verfahrens:
(VI-A-02691-NF 03)
Stadtratsbeschluss vom 26.10.2016
2.2
Seite 2
Bewertung durch die Jury / Auswertung der Angebote / Aussagen zu weiteren
Antragstellern: entfällt
2.4
Ergebnisse und Ablauf des Verhandlungsverfahrens: entfällt
3
Aussagen zum Antragsteller
3.1
Geschäftsform: GmbH
3.2
Anschrift: Salomonstraße 21, 04103 Leipzig
4.
Kurzbeschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Objektes
Landwirtschaftliche Nutzfläche
5.
Ziel der Übertragung: Gesellschaftereinlage
6.
Aussagen zum Investitionsvorhaben: Erschließung und Vermarktung von ca. 80
Baugrundstücken an Einzelinteressenten entsprechend B-Plan 132.2 Rehbacher
Straße.
7.
Übertragung: Kapitaleinlage an die LESG mbH in Höhe von 1.060.000 €.
Anlage
Lageplan
Anlage 2
LAGEPLAN
Eigenheimgebiet Rehbacher Straße
(B-Plan 132.2)
Anlage 5
3. BA
1. BA
2. BA
Übersichtsplan
Eigenheimgebiet Rehbacher Str.
(vorläufige Parzellierung)