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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1263332.pdf
Größe
522 kB
Erstellt
28.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.06.17, 13:45

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04013 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 23.08.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die „Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann“ wird bestätigt. 2. Die „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von Frauenvereinigungen und Frauenprojekten durch das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann“ RB III1415/03 vom 17.09.2003 tritt gleichzeitig außer Kraft. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Mit Beschlussfassung zur „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen“ (Zuwendungsrichtlinie) mit RB VI-DS-01241-NF-05 vom 18.05.2016 sind entsprechend Punkt 16 die Fachförderrichtlinien anzupassen. Aus diesem Grund wurde die „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von Frauenvereinigungen und Frauenprojekten durch das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann“, Beschluss RB III-1415/03 vom 17.09.2003 überarbeitet und diese tritt nach Beschlussfassung außer Kraft. Die überarbeitete Fachförderrichtlinie legt die Grundlagen der durch das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann auszureichenden Fördermittel fest. Es sind Ergänzungen und Konkretisierungen enthalten, die sich vor allem auf den inhaltlichen Zuwendungszweck und das Förderverfahren beziehen. Abweichend von der Zuwendungsrichtlinie beschränkt die Fachförderrichtlinie den Kreis der Zuwendungs-empfänger auf Vereine, Verbände und Initiativen, die ihren Sitz in Leipzig haben und sich für die Gleich-stellung von Frau und Mann und den Abbau von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen einsetzen. Diese Festlegung basiert auf den Erfahrungen der letzten 10 Jahre. Ausgehend von Inhalt und Umfang der Förderung durch das Referat für Gleichstellung ist eine Eingrenzung der Zuwendungsempfänger sinnvoll und notwendig. Auf Grund der Gesamthöhe der auszureichenden Zuwendungen und der Förderung von meist kleineren Projekten wird in der Fachförderrichtlinie auf eine institutionelle Förderung verzichtet. Von der Gewährung von Zuwendungen über den Zeitraum des Doppelhaushaltes wird Abstand genommen. Eine Planung von Projekten über den Zeitraum eines Haushaltsjahres hinaus wäre für die Vereine sehr aufwändig und würde zu umfangreichen Umwidmungen führen. Anlagen: 1. 2. 3. 4. Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung Rechtsbehelfsverzicht Verwendungsnachweis 2/2 Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann Beschluss Nr. ______________ der Ratsversammlung vom ___________ (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. ___________ vom ___________) 1. Vorbemerkungen Das Referat für Gleichstellung von Mann und Frau gewährt auf Grundlage dieser Fachförderrichtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuwendungen als freiwillige Leistungen der Stadt Leipzig im pflichtgemäßen Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. 2. Rechtsgrundlagen Grundlage dieser Fachförderrichtlinie ist die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) und die darin ausgewiesenen gesetzlichen Regelungen. 3. Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden, wenn • an der Erfüllung der Maßnahme ein Interesse der Stadt Leipzig besteht oder gemeinnützige Ziele verfolgt werden und das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann, • die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt werden, • die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert ist, • die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers außer Zweifel steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint, • eine angemessene Eigenbeteiligung erfolgt. 4. Zuwendungszweck Zuwendungen können für Projekte im Bereich Chancengleichheit zum Zweck der Gleichstellung von Frau und Mann gewährt werden. Zuwendungsfähig sind folgende Inhalte: • die Projektarbeit von Frauenverbänden und Frauenvereinen mit dem Ziel, - Benachteiligungen von Frauen abzubauen, - die Teilhabe von Frauen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben sowie deren Mitwirkung in entsprechenden Gremien zu fördern, - Initiativen und Aktionen zur praktischen Durchsetzung der Chancengleichheit zu entwickeln und durchzuführen • Veranstaltungen und Publikationen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen • Kofinanzierung zu Landesfördermitteln für Projekte im Bereich Chancengleichheit 5. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Initiativen, die ihren Sitz in Leipzig haben und sich für die Gleichstellung von Frau und Mann und den Abbau von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen einsetzen. 6. Zuwendungs- und Finanzierungsarten Zuwendungen werden als Projektförderung für einzelne zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben gewährt. Sie können als Teilfinanzierung in Form einer Anteilsfinanzierung Fehlbedarfsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Der Antragsteller soll sich mit einem angemessenen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen. Bemessungsgrundlage für die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben sind die geplanten Einnahmen und Ausgaben des Zuwendungsempfängers. 7. Aufwendungen 7.1 Zuwendungsfähige Aufwendungen Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Ausgaben, soweit sie notwendig und angemessen sind: Personalausgaben • Honorare für Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit Sachausgaben • Betreiberausgaben (z. B. Miete, Mietnebenkosten, Reinigung, Energie, Wasser) • Telefonkosten, Büro- und Verbrauchsmaterial, Porto • Fachliteratur (Bücher, Broschüren, Zeitschriften) • Reisekosten auf Grundlage des Sächsischen Reisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit • Versicherungen, soweit diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Ist die Umsatzsteuer nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. 7.2 Nicht zuwendungsfähige Aufwendungen Folgende Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig: • Raumausstattung (Möbel, Lampen u. ä.) • Raumschmuck (Bilder, Kalender, Blumen u. ä.) • Ausgaben für Repräsentationen (Bewirtungskosten, Preise u. ä.) • Bildung von Rücklagen und Rückstellungen • Zinsen und Darlehen • Mahngebühren • Zahlungsverpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten • Stornogebühren • satzungsgemäße Mitgliedsbeiträge, Pflichtumlagen und Spenden 8. Antragsverfahren Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrages an das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann unter Verwendung des vom Referat für Gleichstellung zur Verfügung gestellten Formulars (Anlage Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung). Der Antrag ist bis zum 30.09. des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Haushaltsjahr zu stellen. Später eingehende Anträge werden als Nachanträge behandelt und können nur berücksichtigt werden, wenn nach Bearbeitung der fristgemäß eingereichten Anträge noch Haushaltsmittel vorhanden sind. Der Antrag muss die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Das Referat für Gleichstellung ist berechtigt, weitere Informationen vom Antragsteller abzufordern oder über ihn einzuholen. Wurden für dasselbe Vorhaben Zuwendungsanträge bei anderen Bewilligungsbehörden der Stadt Leipzig, auf Landesmittel etc. gestellt oder liegen bereits Zuwendungsbescheide vor, so ist darüber im Antrag zu informieren, um eine Doppelförderung auszuschließen. Auf Punkt 9 wird verwiesen. 9. Vorzeitiger Maßnahmebeginn Zuwendungen werden zukunftsbezogen bewilligt, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Eine Förderung bereits begonnener oder durchgeführter Projekte ist grundsätzlich nicht zulässig. Mit Einreichen des Zuwendungsantrages kann aus begründetem Anlass die Genehmigung für einen vorzeitigenMaßnahmebeginn beantragt werden. Erst nach dieser Genehmigung, die schriftlich und ohne Rechtsanspruch auf eine spätere Zuwendung erteilt wird, kann mit dem Projekt begonnen werden. Die Ausnahmeregelung erstreckt sich auf den Zeitraum zwischen Antragstellung und Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. 10. Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren Über die Zuwendung entscheidet das Referat für Gleichstellung im Einvernehmen mit dem Fachausschuss für Allgemeine Verwaltung. Die Bewilligung einer Zuwendung erfolgt durch schriftlichen Zuwendungsbescheid. Bei Projektförderung richtet sich der Bewilligungszeitraum nach der Projektdauer. Dieser darf den Zeitraum des Haushaltsjahres jedoch nicht überschreiten. Die bewilligte Zuwendung darf erst nach Bestandskraft (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) des Zuwendungsbescheides angefordert und ausgezahlt werden. Verzichtet der Zuwendungsempfänger schriftlich auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs (Anlage Rechtsbehelfsverzicht), führt dies zur vorzeitigen Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt ohne Anforderung zu den im Zuwendungsbescheid festgesetzten Terminen. Werden keine Termine angegeben, erfolgt die Auszahlung auf Anforderung des Zuwendungsempfängers, soweit die Mittel voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden. 11. Mitteilungspflicht des Zuwendungsempfängers Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem Referat für Gleichstellung unverzüglich Sachverhalte anzuzeigen, wenn • er nach Vorlage des Kosten- und Finanzierungsplanes weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen Stellen beantragt oder von ihnen erhält, sich eine Ermäßigung der Gesamtausgaben oder eine Änderung der Finanzierung ergibt, • der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen, • sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist, • Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck genutzt bzw. nicht mehr benötigt werden, • es bei der Durchführung der Maßnahme terminliche Verschiebungen gibt, • er seine Organisationsstruktur ändert, • ein Insolvenzverfahren von bzw. gegen ihn beantragt oder eröffnet wird. 12. Nachweisverfahren Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung ist dem Referat für Gleichstellung ein Verwendungsnachweis (Anlage Verwendungsnachweis) vorzulegen. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes einzureichen. Die Form des Verwendungsnachweises (ggf. einfacher Verwendungsnachweis ohne Originalbelege) wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Der Zuwendungsempfänger hat im Verwendungsnachweis zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen. Die Stadt Leipzig kann im Zusammenhang mit der Prüfung des Verwendungsnachweises eine Vor-Ort-Prüfung vornehmen. Der Zuwendungsempfänger hat Belege und sonstige angeforderte Unterlagen bereitzuhalten und Auskünfte zu erteilen. Bei Initiativen, die keinen eigenen Rechtsstatus besitzen, ist der Verwendungsnachweis von zwei Gruppenmitgliedern zu bestätigen. 13. Rückforderung Wird der Zuwendungsbescheid (teilweise) unwirksam oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen, ist die Zuwendung – auch wenn sie bereits verwendet worden ist – (anteilig) zu erstatten. Die zu erstattende Leistung wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Der Erstattungsanspruch ist gemäß § 49 VwVfG mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB für das Jahr zu verzinsen. 14. Veröffentlichung im Zuwendungsbericht Alle Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen werden jährlich im Zuwendungsbericht unter Einhaltung der festgelegten datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfasst und veröffentlicht. Die Zustimmung zur Veröffentlichung ist im Rahmen des Zuwendungsantrages zu erklären. 15. In-Kraft-Treten Die Fachförderrichtlinie tritt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung in Kraft und setzt damit die „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von Frauenvereinigungen und Frauenprojekten durch das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann“ Beschluss der Ratsversammlung Nr. RB III-1415/03 vom 17.09.2003 außer Kraft. Die „Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann“ wird im Internetportal der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de veröffentlicht. Anlagen Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung Rechtsbehelfsverzicht Verwendungsnachweis ▼ Bitte senden an: Stadt Leipzig Referat für Gleichstellung von Frau und Mann 04092 Leipzig Eingangsvermerk ► Hinweis: Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter Telefon 123-2689 oder per E-Mail unter gleichstellung@leipzig.de Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung 1 Antragsteller Name/ Bezeichnung inkl. Rechtsform Ansprechpartner/-in Telefon Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) E-Mail-Adresse der Ansprechpartnerin/ des Ansprechpartners Bankverbindung IBAN 2 BIC Kreditinstitut Maßnahme/ Projekt Bezeichnung/ Arbeitstitel Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (bitte als gesonderte Anlage beifügen) Stadt Leipzig 17/001/05.17 - Inhaltliche Kurzdarstellung (Ziele und Dringlichkeit), Durchführungsort, Zielgruppen, Kooperationen, Teilnehmerzahlen, etc.) - erzielbarer Nutzen und Zeitplan für die Durchführung - Begründung des städtischen Interesses - Begründung der Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a. Eigenmittel, Förderhöhe, alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten) Seite 1/3 3 Beantragte Zuwendung Höhe der Zuwendung in Euro Durchführungszeitraum, bitte von – bis eintragen - 4 Gesamtkosten lt. Finanzierungsplan Betrag in Euro 5 Anlagen ▼ Bitte ergänzen Sie Ihren Antrag mit folgenden Unterlagen und kreuzen Sie Zutreffendes an: Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag Selbstdarstellung Nachweis Gemeinnützigkeit Aktuelle Eintragung Vereins- bzw. Handelsregister Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (entspr. Punkt 2) Auflistung aller Fördermittelanträge bei der Stadt Leipzig (aller Maßnahmen/ Projekte des Antragsstellers) Finanzierungsplan 6 Vorzeitiger Maßnahmebeginn im Rahmen der Projektförderung Hiermit wird ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt. Falls zutreffend, Beginn des Projektes: (Der Antrag ist erforderlich, wenn mit der Realisierung des Vorhabens zwischen dem 01.01. des jeweiligen Förderjahres und der Zustellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden soll. Im Falle der Genehmigung kann daraus kein Rechtsanspruch auf Projektförderung abgeleitet werden.) 7 Vorsteuerabzug Der/ Die Antragsteller/-in ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies wurde bei den Ausgaben berücksichtigt (Beträge im Finanzierungsplan sind in diesem Fall als Netto-Beträge ohne Mehrwertsteuer auszuweisen). Der/ Die Antragsteller/-in ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. 8 Erklärungen Stadt Leipzig 17/001/05.17 Der/ Die Antragsteller/-in versichert, dass 8.1 seine/ ihre Angaben vollständig und richtig sind und durch entsprechende Unterlagen belegt werden können, 8.2 die eingereichten Anlagen Bestandteil des Antrages sind, 8.3 der Finanzierungsplan nach den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung aufgestellt wurde, 8.4 keine weiteren Mittel als im Finanzierungsplan angegeben beantragt wurden, Seite 2/3 8.5 die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist, 8.6 Änderungen des Finanzierungsplanes der Bewilligungsbehörde umgehend mitgeteilt werden, 8.6 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde, 8.7 Der/ Die Antragsteller/-in stimmt im Fall einer Förderung der Veröffentlichung der Bezeichnung des Förderprojektes, des Namens des oder der Geförderten und der Förderhöhe zu. Bei natürlichen Personen/ Personengesellschaften mit mindestens einer natürlichen Person erfolgt im Fall der Förderung nur die Veröffentlichung einer Zusammenfassung aller Förderprojekte ohne Angabe der Person/ Personengesellschaft. Eine Zuwendung wird nicht ausgereicht, wenn der/ die Antragsteller/-in der Veröffentlichung der genannten Angaben nicht zustimmt. Der/ Die Antragsteller/-in erklärt sein/ ihr Einverständnis, dass die bewilligende Stelle die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebung kontrollieren oder durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig prüfen lassen kann. 9 Datenschutzerklärung Handelt es sich bei dem/ der Antragsteller/-in um eine natürliche Person bzw. eine Personengesellschaft mit mindestens einer natürlichen Person werden personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Daten sind für die Antragsprüfung und bei einer Förderung für das gesamte Antragsverfahren, einschließlich der Abrechnung erforderlich und werden ausschließlich gemäß der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Nicht mehr erforderliche Daten werden unverzüglich gelöscht. Der Antragsteller stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu. Auf sein Recht der Verweigerung der Einwilligung und die daraus resultierenden Rechtsfolgen (keine Bearbeitung des Zuwendungsantrages) wurde der Antragsteller hingewiesen. Leipzig, - Stempel - Stadt Leipzig 17/001/05.17 Rechtsverbindliche Unterschriften Seite 3/3 Finanzierungsplan bei Projektförderung * Angaben bitte einzeln eintragen Position Angaben in Euro Inhaltliche Auszahlungen lt. Kostenplan* Gesamt Gesamtübersicht der Deckungsquellen * Angaben bitte einzeln eintragen Position Angaben in Euro 1 Eigenmittel 2 Spenden/ Sponsoren 3 Beantragte/ bewilligte öffentliche Förderung von Bund/Land/Arbeitsverwaltung* 4 Andere Einzahlungen* Gesamt Zusammenfassung Geplante Gesamtauszahlungen lt. Finanzierungsplan Wenn der Antragsteller für diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind diese Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben Geplante Einzahlungen lt. Finanzierungsplan Beantragte Zuwendung Drucken Eingaben zurücksetzen ▼ Bitte senden an: Stadt Leipzig Referat für Gleichstellung von Frau und Mann 04092 Leipzig Eingangsvermerk Rechtsbehelfsverzicht Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger Zuwendungszweck/bewilligte Summe Ausstellungsdatum des Bescheides Eingangsdatum des Zuwendungsbescheides Wir verzichten auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Zuwendungsbescheid, um dessen Bestandskraft vorzeitig herbeizuführen und damit die Auszahlung der Mittel zu beschleunigen. Leipzig, Stadt Leipzig 17/003/11.04 Rechtsverbindliche Unterschriften Drucken Eingaben zurücksetzen ▼ Bitte senden an: Eingangsvermerk ►Hinweis: Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter Telefon 123-2689 oder per E-Mail unter gleichstellung@leipzig.de Stadt Leipzig Referat für Gleichstellung von Frau und Mann 04092 Leipzig Verwendungsnachweis 1 Zuwendungsempfänger Name/ Bezeichnung der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers 2 Maßnahme/ Projekt Projektbezeichnung/ Zuwendungszweck 3 Angaben zur Zuwendung Zuwendungsbescheid vom Aktenzeichen/ Bewilligungs-Nr. Bewilligungsbetrag in Euro Auszahlungsbetrag in Euro Anteilsfinanzierung Fehlbedarfsfinanzierung Festbetragsfinanzierung 4 Einfacher Verwendungsnachweis Wurde ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen? Stadt Leipzig 17/002/08.16 ja nein 5 Vorsteuerabzug Ist der Zuwendungsempfänger für das Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt? Ja, der zahlenmäßige Nachweis ist in Netto-Beträgen ausgewiesen. nein 6 Anlagen Sachbericht (bitte gesondert anhängen) Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u. a. Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme, etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen und/ oder vom Wirtschafts-/ Finanzierungsplan Zahlenmäßiger Nachweis Originalbelege und Zahlungsnachweise 7 Bestätigungen Es wird bestätigt, dass die Allgemeinen Nebenstimmungen (ANBest) des Zuwendungsbescheides beachtet wurden, die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, für die durchgeführte Maßnahme kein Vorsteuerabzug erfolgte. 8 Vorprüfung des Verwendungsnachweises erfolgt nein ja, durch den satzungsgemäß bestellten Kassenprüfer (Name, Anschrift) Prüfungsnachweis/ Prüfungsvermerk beigefügt ja/ nein Leipzig, - Stempel - Rechtsverbindliche Unterschriften Drucken Eingabe löschen Zahlenmäßiger Nachweis bei Projektförderung * Angaben bitte einzeln eintragen Position Einzahlungen lt. Finanzierungsplan (in Euro) 1 Eigenmittel 2 Spenden/ Sponsoren 3 Bewilligte öffentliche Förderung lt. Abrechnung (in Euro) von Bund/ Land/ Arbeitsverwaltung* 4 Andere Einzahlungen* 5 Zuwendung der "bewilligenden Stelle" Einzahlungen gesamt Auszahlungen Inhaltliche Auszahlungen lt. Kostenplan* Stadt Leipzig 17/005/05.17 Auszahlungen gesamt Drucken Eingaben zurücksetzen