Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1263332.pdf
Größe
522 kB
Erstellt
28.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.06.17, 13:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04013
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
23.08.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die „Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann“ wird bestätigt.
2. Die „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von Frauenvereinigungen
und Frauenprojekten durch das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann“ RB III1415/03 vom 17.09.2003 tritt gleichzeitig außer Kraft.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Mit Beschlussfassung zur „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt
Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen“ (Zuwendungsrichtlinie) mit RB
VI-DS-01241-NF-05 vom 18.05.2016 sind entsprechend Punkt 16 die Fachförderrichtlinien
anzupassen.
Aus diesem Grund wurde die „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von
Frauenvereinigungen und Frauenprojekten durch das Referat für Gleichstellung von Frau
und Mann“, Beschluss RB III-1415/03 vom 17.09.2003 überarbeitet und diese tritt nach
Beschlussfassung außer Kraft.
Die überarbeitete Fachförderrichtlinie legt die Grundlagen der durch das Referat für
Gleichstellung von Frau und Mann auszureichenden Fördermittel fest. Es sind Ergänzungen
und Konkretisierungen enthalten, die sich vor allem auf den inhaltlichen Zuwendungszweck
und das Förderverfahren beziehen.
Abweichend von der Zuwendungsrichtlinie beschränkt die Fachförderrichtlinie den Kreis der
Zuwendungs-empfänger auf Vereine, Verbände und Initiativen, die ihren Sitz in Leipzig
haben und sich für die Gleich-stellung von Frau und Mann und den Abbau von
geschlechtsspezifischen Benachteiligungen einsetzen. Diese Festlegung basiert auf den
Erfahrungen der letzten 10 Jahre. Ausgehend von Inhalt und Umfang der Förderung durch
das Referat für Gleichstellung ist eine Eingrenzung der Zuwendungsempfänger sinnvoll und
notwendig.
Auf Grund der Gesamthöhe der auszureichenden Zuwendungen und der Förderung von
meist kleineren Projekten wird in der Fachförderrichtlinie auf eine institutionelle Förderung
verzichtet.
Von der Gewährung von Zuwendungen über den Zeitraum des Doppelhaushaltes wird
Abstand genommen. Eine Planung von Projekten über den Zeitraum eines Haushaltsjahres
hinaus wäre für die Vereine sehr aufwändig und würde zu umfangreichen Umwidmungen
führen.
Anlagen:
1.
2.
3.
4.
Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann
Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung
Rechtsbehelfsverzicht
Verwendungsnachweis
2/2
Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann
Beschluss Nr. ______________ der Ratsversammlung vom ___________
(veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. ___________ vom ___________)
1. Vorbemerkungen
Das Referat für Gleichstellung von Mann und Frau gewährt auf Grundlage dieser Fachförderrichtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuwendungen als freiwillige
Leistungen der Stadt Leipzig im pflichtgemäßen Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf die
Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
2. Rechtsgrundlagen
Grundlage dieser Fachförderrichtlinie ist die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der
Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) und die
darin ausgewiesenen gesetzlichen Regelungen.
3. Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden, wenn
• an der Erfüllung der Maßnahme ein Interesse der Stadt Leipzig besteht oder
gemeinnützige Ziele verfolgt werden und das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht
oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann,
• die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt werden,
• die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit gesichert ist,
• die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers außer Zweifel
steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint,
• eine angemessene Eigenbeteiligung erfolgt.
4. Zuwendungszweck
Zuwendungen können für Projekte im Bereich Chancengleichheit zum Zweck der Gleichstellung
von Frau und Mann gewährt werden.
Zuwendungsfähig sind folgende Inhalte:
• die Projektarbeit von Frauenverbänden und Frauenvereinen mit dem Ziel,
- Benachteiligungen von Frauen abzubauen,
- die Teilhabe von Frauen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben sowie deren
Mitwirkung in entsprechenden Gremien zu fördern,
- Initiativen und Aktionen zur praktischen Durchsetzung der Chancengleichheit zu
entwickeln und durchzuführen
• Veranstaltungen und Publikationen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen
und Männern und zum Abbau von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen
• Kofinanzierung zu Landesfördermitteln für Projekte im Bereich Chancengleichheit
5. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Initiativen, die ihren Sitz in Leipzig haben und sich
für die Gleichstellung von Frau und Mann und den Abbau von geschlechtsspezifischen
Benachteiligungen einsetzen.
6. Zuwendungs- und Finanzierungsarten
Zuwendungen werden als Projektförderung für einzelne zeitlich und inhaltlich abgegrenzte
Vorhaben gewährt.
Sie können als Teilfinanzierung in Form einer
Anteilsfinanzierung
Fehlbedarfsfinanzierung oder
Festbetragsfinanzierung
gewährt werden.
Der Antragsteller soll sich mit einem angemessenen Eigenanteil von mindestens 10 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen. Bemessungsgrundlage für die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben sind die geplanten Einnahmen und Ausgaben des Zuwendungsempfängers.
7. Aufwendungen
7.1 Zuwendungsfähige Aufwendungen
Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Ausgaben, soweit sie notwendig und angemessen
sind:
Personalausgaben
• Honorare für Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit
Sachausgaben
• Betreiberausgaben (z. B. Miete, Mietnebenkosten, Reinigung, Energie, Wasser)
• Telefonkosten, Büro- und Verbrauchsmaterial, Porto
• Fachliteratur (Bücher, Broschüren, Zeitschriften)
• Reisekosten auf Grundlage des Sächsischen Reisekostengesetzes in der jeweils gültigen
Fassung
• Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
• Versicherungen, soweit diese gesetzlich vorgeschrieben sind.
Ist die Umsatzsteuer nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar, gehört sie nicht zu den
zuwendungsfähigen Ausgaben.
7.2 Nicht zuwendungsfähige Aufwendungen
Folgende Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig:
• Raumausstattung (Möbel, Lampen u. ä.)
• Raumschmuck (Bilder, Kalender, Blumen u. ä.)
• Ausgaben für Repräsentationen (Bewirtungskosten, Preise u. ä.)
• Bildung von Rücklagen und Rückstellungen
• Zinsen und Darlehen
• Mahngebühren
• Zahlungsverpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten
• Stornogebühren
• satzungsgemäße Mitgliedsbeiträge, Pflichtumlagen und Spenden
8. Antragsverfahren
Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrages an das Referat für
Gleichstellung von Frau und Mann unter Verwendung des vom Referat für Gleichstellung zur
Verfügung gestellten Formulars (Anlage Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung).
Der Antrag ist bis zum 30.09. des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Haushaltsjahr zu
stellen. Später eingehende Anträge werden als Nachanträge behandelt und können nur
berücksichtigt werden, wenn nach Bearbeitung der fristgemäß eingereichten Anträge noch
Haushaltsmittel vorhanden sind.
Der Antrag muss die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung
erforderlichen Angaben enthalten. Das Referat für Gleichstellung ist berechtigt, weitere
Informationen vom Antragsteller abzufordern oder über ihn einzuholen.
Wurden für dasselbe Vorhaben Zuwendungsanträge bei anderen Bewilligungsbehörden der Stadt
Leipzig, auf Landesmittel etc. gestellt oder liegen bereits Zuwendungsbescheide vor, so ist
darüber im Antrag zu informieren, um eine Doppelförderung auszuschließen. Auf Punkt 9 wird
verwiesen.
9. Vorzeitiger Maßnahmebeginn
Zuwendungen werden zukunftsbezogen bewilligt, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen.
Eine Förderung bereits begonnener oder durchgeführter Projekte ist grundsätzlich nicht
zulässig.
Mit Einreichen des Zuwendungsantrages kann aus begründetem Anlass die Genehmigung für
einen vorzeitigenMaßnahmebeginn beantragt werden. Erst nach dieser Genehmigung, die
schriftlich und ohne Rechtsanspruch auf eine spätere Zuwendung erteilt wird, kann mit dem
Projekt begonnen werden. Die Ausnahmeregelung erstreckt sich auf den Zeitraum zwischen
Antragstellung und Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.
10. Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren
Über die Zuwendung entscheidet das Referat für Gleichstellung im Einvernehmen mit dem
Fachausschuss für Allgemeine Verwaltung. Die Bewilligung einer Zuwendung erfolgt durch
schriftlichen Zuwendungsbescheid. Bei Projektförderung richtet sich der Bewilligungszeitraum
nach der Projektdauer. Dieser darf den Zeitraum des Haushaltsjahres jedoch nicht überschreiten.
Die bewilligte Zuwendung darf erst nach Bestandskraft (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) des
Zuwendungsbescheides angefordert und ausgezahlt werden. Verzichtet der Zuwendungsempfänger schriftlich auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs (Anlage Rechtsbehelfsverzicht), führt
dies zur vorzeitigen Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt ohne Anforderung zu den im Zuwendungsbescheid
festgesetzten Terminen. Werden keine Termine angegeben, erfolgt die Auszahlung auf
Anforderung des Zuwendungsempfängers, soweit die Mittel voraussichtlich innerhalb von zwei
Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt
werden.
11. Mitteilungspflicht des Zuwendungsempfängers
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem Referat für Gleichstellung unverzüglich
Sachverhalte anzuzeigen, wenn
• er nach Vorlage des Kosten- und Finanzierungsplanes weitere Zuwendungen für
denselben Zweck bei anderen Stellen beantragt oder von ihnen erhält, sich eine
Ermäßigung der Gesamtausgaben oder eine Änderung der Finanzierung ergibt,
• der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche
Umstände sich ändern oder wegfallen,
• sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung
nicht zu erreichen ist,
• Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck genutzt bzw. nicht mehr
benötigt werden,
• es bei der Durchführung der Maßnahme terminliche Verschiebungen gibt,
• er seine Organisationsstruktur ändert,
• ein Insolvenzverfahren von bzw. gegen ihn beantragt oder eröffnet wird.
12. Nachweisverfahren
Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung ist dem Referat für
Gleichstellung ein Verwendungsnachweis (Anlage Verwendungsnachweis) vorzulegen.
Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes einzureichen.
Die Form des Verwendungsnachweises (ggf. einfacher Verwendungsnachweis ohne
Originalbelege) wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Der Zuwendungsempfänger hat im Verwendungsnachweis zu bestätigen, dass die
Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die
Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.
Die Stadt Leipzig kann im Zusammenhang mit der Prüfung des Verwendungsnachweises eine
Vor-Ort-Prüfung vornehmen. Der Zuwendungsempfänger hat Belege und sonstige angeforderte
Unterlagen bereitzuhalten und Auskünfte zu erteilen.
Bei Initiativen, die keinen eigenen Rechtsstatus besitzen, ist der Verwendungsnachweis von zwei
Gruppenmitgliedern zu bestätigen.
13. Rückforderung
Wird der Zuwendungsbescheid (teilweise) unwirksam oder mit Wirkung für die Vergangenheit
zurückgenommen oder widerrufen, ist die Zuwendung – auch wenn sie bereits verwendet worden
ist – (anteilig) zu erstatten. Die zu erstattende Leistung wird durch schriftlichen Bescheid
festgesetzt. Der Erstattungsanspruch ist gemäß § 49 VwVfG mit 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz nach § 247 BGB für das Jahr zu verzinsen.
14. Veröffentlichung im Zuwendungsbericht
Alle Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen werden
jährlich im Zuwendungsbericht unter Einhaltung der festgelegten datenschutzrechtlichen
Bestimmungen erfasst und veröffentlicht. Die Zustimmung zur Veröffentlichung ist im Rahmen des
Zuwendungsantrages zu erklären.
15. In-Kraft-Treten
Die Fachförderrichtlinie tritt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung in Kraft und setzt damit
die „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von Frauenvereinigungen und
Frauenprojekten durch das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann“ Beschluss der
Ratsversammlung Nr. RB III-1415/03 vom 17.09.2003 außer Kraft.
Die „Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann“ wird im Internetportal der Stadt
Leipzig unter www.leipzig.de veröffentlicht.
Anlagen
Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung
Rechtsbehelfsverzicht
Verwendungsnachweis
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Referat für Gleichstellung
von Frau und Mann
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
► Hinweis:
Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter
Telefon 123-2689 oder per E-Mail unter
gleichstellung@leipzig.de
Antrag
auf Gewährung einer städtischen Zuwendung
1
Antragsteller
Name/ Bezeichnung inkl. Rechtsform
Ansprechpartner/-in
Telefon
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
E-Mail-Adresse der Ansprechpartnerin/ des Ansprechpartners
Bankverbindung IBAN
2
BIC
Kreditinstitut
Maßnahme/ Projekt
Bezeichnung/ Arbeitstitel
Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (bitte als gesonderte Anlage beifügen)
Stadt Leipzig
17/001/05.17
- Inhaltliche Kurzdarstellung (Ziele und Dringlichkeit), Durchführungsort, Zielgruppen, Kooperationen, Teilnehmerzahlen, etc.)
- erzielbarer Nutzen und Zeitplan für die Durchführung
- Begründung des städtischen Interesses
- Begründung der Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a. Eigenmittel, Förderhöhe, alternative Förderungs- und
Finanzierungsmöglichkeiten)
Seite 1/3
3
Beantragte Zuwendung
Höhe der Zuwendung in Euro
Durchführungszeitraum, bitte von – bis eintragen
-
4
Gesamtkosten lt. Finanzierungsplan
Betrag in Euro
5 Anlagen
▼ Bitte ergänzen Sie Ihren Antrag mit folgenden Unterlagen und kreuzen Sie Zutreffendes an:
Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag
Selbstdarstellung
Nachweis Gemeinnützigkeit
Aktuelle Eintragung Vereins- bzw. Handelsregister
Inhaltliche Konzeption/ Projektbeschreibung (entspr. Punkt 2)
Auflistung aller Fördermittelanträge bei der Stadt Leipzig (aller
Maßnahmen/ Projekte des Antragsstellers)
Finanzierungsplan
6 Vorzeitiger Maßnahmebeginn im Rahmen der Projektförderung
Hiermit wird ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt.
Falls zutreffend, Beginn des Projektes:
(Der Antrag ist erforderlich, wenn mit der Realisierung des Vorhabens zwischen dem 01.01. des jeweiligen Förderjahres und der
Zustellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden soll. Im Falle der Genehmigung kann daraus kein Rechtsanspruch auf
Projektförderung abgeleitet werden.)
7 Vorsteuerabzug
Der/ Die Antragsteller/-in ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Dies wurde bei den Ausgaben berücksichtigt (Beträge im Finanzierungsplan sind in diesem Fall als Netto-Beträge ohne
Mehrwertsteuer auszuweisen).
Der/ Die Antragsteller/-in ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
8 Erklärungen
Stadt Leipzig
17/001/05.17
Der/ Die Antragsteller/-in versichert, dass
8.1
seine/ ihre Angaben vollständig und richtig sind und durch entsprechende Unterlagen belegt werden
können,
8.2
die eingereichten Anlagen Bestandteil des Antrages sind,
8.3
der Finanzierungsplan nach den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung
aufgestellt wurde,
8.4
keine weiteren Mittel als im Finanzierungsplan angegeben beantragt wurden,
Seite 2/3
8.5
die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist,
8.6
Änderungen des Finanzierungsplanes der Bewilligungsbehörde umgehend mitgeteilt werden,
8.6
mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde,
8.7
Der/ Die Antragsteller/-in stimmt im Fall einer Förderung der Veröffentlichung der Bezeichnung des
Förderprojektes, des Namens des oder der Geförderten und der Förderhöhe zu.
Bei natürlichen Personen/ Personengesellschaften mit mindestens einer natürlichen Person erfolgt im
Fall der Förderung nur die Veröffentlichung einer Zusammenfassung aller Förderprojekte ohne
Angabe der Person/ Personengesellschaft.
Eine Zuwendung wird nicht ausgereicht, wenn der/ die Antragsteller/-in der Veröffentlichung der
genannten Angaben nicht zustimmt.
Der/ Die Antragsteller/-in erklärt sein/ ihr Einverständnis, dass die bewilligende Stelle die Verwendung der
Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche
Erhebung kontrollieren oder durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig prüfen lassen kann.
9 Datenschutzerklärung
Handelt es sich bei dem/ der Antragsteller/-in um eine natürliche Person bzw. eine Personengesellschaft mit
mindestens einer natürlichen Person werden personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Daten sind für die
Antragsprüfung und bei einer Förderung für das gesamte Antragsverfahren, einschließlich der Abrechnung
erforderlich und werden ausschließlich gemäß der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Eine
Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Nicht mehr erforderliche Daten werden unverzüglich gelöscht.
Der Antragsteller stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.
Auf sein Recht der Verweigerung der Einwilligung und die daraus resultierenden Rechtsfolgen (keine
Bearbeitung des Zuwendungsantrages) wurde der Antragsteller hingewiesen.
Leipzig,
- Stempel -
Stadt Leipzig
17/001/05.17
Rechtsverbindliche Unterschriften
Seite 3/3
Finanzierungsplan bei Projektförderung
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Angaben in Euro
Inhaltliche Auszahlungen lt. Kostenplan*
Gesamt
Gesamtübersicht der Deckungsquellen
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Angaben in Euro
1
Eigenmittel
2
Spenden/ Sponsoren
3
Beantragte/ bewilligte öffentliche Förderung von Bund/Land/Arbeitsverwaltung*
4
Andere Einzahlungen*
Gesamt
Zusammenfassung
Geplante Gesamtauszahlungen lt. Finanzierungsplan
Wenn der Antragsteller für diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind diese
Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben
Geplante Einzahlungen lt. Finanzierungsplan
Beantragte Zuwendung
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Eingaben zurücksetzen
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Referat für Gleichstellung
von Frau und Mann
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
Rechtsbehelfsverzicht
Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger
Zuwendungszweck/bewilligte Summe
Ausstellungsdatum des Bescheides
Eingangsdatum des Zuwendungsbescheides
Wir verzichten auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Zuwendungsbescheid,
um dessen Bestandskraft vorzeitig herbeizuführen und damit die Auszahlung der Mittel
zu beschleunigen.
Leipzig,
Stadt Leipzig
17/003/11.04
Rechtsverbindliche Unterschriften
Drucken
Eingaben zurücksetzen
▼ Bitte senden an:
Eingangsvermerk
►Hinweis:
Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter
Telefon 123-2689 oder per E-Mail unter
gleichstellung@leipzig.de
Stadt Leipzig
Referat für Gleichstellung
von Frau und Mann
04092 Leipzig
Verwendungsnachweis
1 Zuwendungsempfänger
Name/ Bezeichnung der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers
2 Maßnahme/ Projekt
Projektbezeichnung/ Zuwendungszweck
3 Angaben zur Zuwendung
Zuwendungsbescheid vom
Aktenzeichen/ Bewilligungs-Nr.
Bewilligungsbetrag in Euro
Auszahlungsbetrag in Euro
Anteilsfinanzierung
Fehlbedarfsfinanzierung
Festbetragsfinanzierung
4 Einfacher Verwendungsnachweis
Wurde ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen?
Stadt Leipzig
17/002/08.16
ja
nein
5 Vorsteuerabzug
Ist der Zuwendungsempfänger für das Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt?
Ja, der zahlenmäßige Nachweis ist in
Netto-Beträgen ausgewiesen.
nein
6 Anlagen
Sachbericht (bitte gesondert anhängen)
Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u. a. Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme,
etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen und/ oder vom Wirtschafts-/
Finanzierungsplan
Zahlenmäßiger Nachweis
Originalbelege und Zahlungsnachweise
7 Bestätigungen
Es wird bestätigt, dass
die Allgemeinen Nebenstimmungen (ANBest) des Zuwendungsbescheides beachtet wurden,
die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im
Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,
für die durchgeführte Maßnahme kein Vorsteuerabzug erfolgte.
8
Vorprüfung des Verwendungsnachweises erfolgt
nein
ja, durch den satzungsgemäß bestellten Kassenprüfer
(Name, Anschrift)
Prüfungsnachweis/ Prüfungsvermerk beigefügt ja/ nein
Leipzig,
- Stempel -
Rechtsverbindliche Unterschriften
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Zahlenmäßiger Nachweis
bei Projektförderung
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Einzahlungen
lt. Finanzierungsplan
(in Euro)
1
Eigenmittel
2
Spenden/ Sponsoren
3
Bewilligte öffentliche Förderung
lt. Abrechnung
(in Euro)
von Bund/ Land/ Arbeitsverwaltung*
4
Andere Einzahlungen*
5
Zuwendung der "bewilligenden
Stelle"
Einzahlungen gesamt
Auszahlungen
Inhaltliche Auszahlungen lt. Kostenplan*
Stadt Leipzig
17/005/05.17
Auszahlungen gesamt
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