Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1276736.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
10.05.17, 12:00
Aktualisiert
11.07.17, 16:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04167
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Personalangelegenheit gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
BA Eigenbetrieb Engelsdorf
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
23.08.2017
Bestätigung
Vorberatung
Information zur Kenntnis
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Zahlung einer außertariflichen Vergütung gemäß Ratsbeschluss Nr. 785/07 vom 17.
Januar 2007 (DS-Nr. IV/2197 „Festlegung außertariflicher Entgelte“) an den Leiter des
Kommunalen Eigenbetriebes Engelsdorf wird zugestimmt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Die Stelle des Leiters des Kommunalen Eigenbetriebes Engelsdorf wurde vom Hauptamt auf
Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung bewertet und im Ergebnis
festgestellt, dass die Tätigkeit oberhalb der Entgeltgruppe 15 TVöD einzugruppieren ist.
Somit ergibt sich eine außertarifliche Vergütung (AT I). Die Höhe dieser Vergütung wurde mit
Stadtratsbeschluss Nr. RBIV-785/07 vom 17. Januar 2007 festgelegt und beträgt derzeit
7.756,62 Euro monatlich.
Die Stellenbewertung ist rückwirkend zum 1.1.2016 erfolgt; die außertarifliche Vergütung soll
unter Berücksichtigung der arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfrist rückwirkend ab 1.
März 2016 gezahlt werden.
Nach der Hauptsatzung (§ 8 Abs. 3 Nr. 3) entscheidet die Ratsversammlung über die
Höhergruppierung von leitenden Bediensteten und die Gewährung außertariflicher
Vergütungen.
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