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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1276736.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
10.05.17, 12:00
Aktualisiert
11.07.17, 16:05

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04167 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Personalangelegenheit gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsausschuss BA Eigenbetrieb Engelsdorf Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 23.08.2017 Bestätigung Vorberatung Information zur Kenntnis Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Zahlung einer außertariflichen Vergütung gemäß Ratsbeschluss Nr. 785/07 vom 17. Januar 2007 (DS-Nr. IV/2197 „Festlegung außertariflicher Entgelte“) an den Leiter des Kommunalen Eigenbetriebes Engelsdorf wird zugestimmt. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Die Stelle des Leiters des Kommunalen Eigenbetriebes Engelsdorf wurde vom Hauptamt auf Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung bewertet und im Ergebnis festgestellt, dass die Tätigkeit oberhalb der Entgeltgruppe 15 TVöD einzugruppieren ist. Somit ergibt sich eine außertarifliche Vergütung (AT I). Die Höhe dieser Vergütung wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. RBIV-785/07 vom 17. Januar 2007 festgelegt und beträgt derzeit 7.756,62 Euro monatlich. Die Stellenbewertung ist rückwirkend zum 1.1.2016 erfolgt; die außertarifliche Vergütung soll unter Berücksichtigung der arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfrist rückwirkend ab 1. März 2016 gezahlt werden. Nach der Hauptsatzung (§ 8 Abs. 3 Nr. 3) entscheidet die Ratsversammlung über die Höhergruppierung von leitenden Bediensteten und die Gewährung außertariflicher Vergütungen. 2/2