Daten
Kommune
Leipzig
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1270377.pdf
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294 kB
Erstellt
18.04.17, 12:00
Aktualisiert
30.05.17, 07:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04085
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Planungsbeschluss zur Kapazitätserweiterung der Kindertageseinrichtungen
Tarostraße 7/9, Schulzeweg 11-13 und Kändlerstr. 11
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Mitte
SBB Ost
SBB West
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 23.05.2017:
1.
Der Planungsbeschluss zur Kapazitätserweiterung der Kindertageseinrichtungen
Tarostraße 7/9, Schulzeweg 11-13 und Kändlerstraße 11 wird gefasst.
2.
Die Planungskosten werden aus dem Haushalt des laufenden Haushaltsjahres 2017,
PSP-Element 7.0000876.700 "Vorplanung von Kitas" gedeckt. Mittel in Höhe von 25.000
Euro 2017 werden über eine außerplanmäßige/überplanmäßige Auszahlung nach § 79
Abs. 1 SächsGemO gedeckt. Die Deckung der Planungskosten erfolgt aus dem PSPElement 7.00919.700 "Kita Breisgaustraße".
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
2018
506.300
7.00001568.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
7.xxx
7.xxx
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
wenn ja,
Der Punkt "Folgekosten" als auch der Punkt "Auswirkung auf den Stellenplan" wird erst mit
dem Baubeschluss angegeben.
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
von
bis
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
2/3
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Sachverhalt 18.04.2017
Tabelle Prüfkriterien
3/3
Planungsbeschluss
Zum Investitionsvorhaben:
Erweiterung zur Kapazitätserhöhung bestehender
Kita-Einrichtungen im Eigentum der Stadt Leipzig
Bauherrenamt:
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig
Vertretung
Bauherrenamt:
Amt für Gebäudemanagement
Prager Str. 126 - 128
04317 Leipzig
Leipzig, 12.04.2017
Seite 1 von 6
Stand 12.04.2017
Inhaltsverzeichnis
1 Grundlagen
3
2 Ausgangslage
3
3 Ermittlung der Erweiterungskapazitäten
4
4 Priorität 1
4
5 Investitionsaufwand
5
6 Finanzierungsplan/ Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
5
7 Planungsbüros
6
8 Anlagenverzeichnis
6
Grundlagen
•
Rechtsanspruch
Die Stadt Leipzig hat sich mit dem strategischen Ziel „Schaffung von
Rahmenbedingungen für eine ausgeglichene Altersstruktur, Ausrichten des Handelns
der Stadt Leipzig auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern“ eindeutig
positioniert und investiert erhebliche Ressourcen in die Qualifizierung der Bildungsund Erziehungsarbeit und die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes.
Wichtige Grundlage dafür ist die Bereitstellung und Entwicklung der notwendigen
städtischen Infrastruktur an Kindertagesstätten. Entsprechend der Fortschreibung
des langfristigen Entwicklungskonzeptes Kindertagesstätten bis 2025 ist die
Gewährleistung einer möglichst wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen
vorgesehen. Diese Zielstellung wurde zudem mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs
auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr ab August 2013
Pflichtaufgabe der Kommune.
Aufgrund der positiven demografischen Entwicklung und der angesichts der zu
erwartenden starken Zunahme wohnhafter Kinder in den planungsrelevanten
Altersgruppen ist die Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung mit
Betreuungsplätzen für die Stadt Leipzig eine große Herausforderung für die nächsten
Jahre. Bereits jetzt fehlen entsprechend des ermittelten Platzbedarfes nach
Bedarfsplanung
für
das
Schuljahr
2016/17
(VI-DS-02537-NF-01)
in
Kindertageseinrichtungen mehr als 2.100 Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt
(Stand März 2017). Dieses Defizit muss möglichst durch kurzfristig zu realisierende
Maßnahmen kompensiert werden.
• Antrag
Ausgehend vom Antrag A-0157 „Ausbau kommunaler Kitas“ ist Ziel dieser Vorlage,
die Beschlussgrundlage für ausgewählte Objekte des Amtes für Jugend, Familie und
Bildung (AfJFB) den Investitionsaufwand im baulichen Bereich für eine
Kapazitätserweiterung darzustellen. Dieser soll aus dem PSP-Element 7.0000876 –
Vorplanung von Kindertagesstätten, als über-/außerplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 79 SächsGemO gedeckt werden.
Die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Jahr 2017/18 nach
§ 78 (1) SächsGemO werden bestätigt. Eine weitere Deckung erfolgt aus dem PSPElement 7.000919.700 „Kita Breisgaustraße“.
•
Untersuchung AGM
Untersucht wurden hierbei geeignete Kindertagesstätten, welche über ausreichende
Freiflächen verfügen, die eine angemessene Erweiterung der Kapazitäten zulassen.
Zudem befinden sich die Einrichtungen ausschließlich im städtischen
Immobilienbesitz, für deren bauliche Unterhaltung, einschließlich der Freiflächen, die
Stadt Leipzig verantwortlich ist.
Ausgangslage
Ziel der Erweiterung der in Betrieb befindlichen Kita-Einrichtungen im
Immobilienbestand der Stadt Leipzig ist es, mit einem geringen Finanzbedarf und in
kürzester Zeit zusätzliche Betreuungsplätze in der Stadt Leipzig zu schaffen.
Seite 3 von 6
Stand 12.04.2017
Dabei ist ein sinnvoller, sparsamer, nutzungsorientierter und optimierter Mitteleinsatz
für entsprechend nachhaltige Lösungen zu beachten, welche auf der Grundlage der
in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen erarbeitet werden.
Ermittlung der Erweiterungskapazitäten
Das AGM hat hierfür eine Prüfung ausgewählter Einrichtungen bzw. Standorte
durchgeführt, die nach bestimmten Kriterien und Rahmenbedingen, wie z.B. der
Reaktivierung von leerstehenden Flächen, eventuell notwendige Auslagerungen
sowie Anzahl der möglichen zusätzlichen Kita-Plätze und der damit verbundenen
Kosten,
welche
das
Erweiterungspotenzial
dieser
unterschiedlichen
Kindereinrichtungen analysieren und darstellen.
Unter Berücksichtigung der derzeit zur Verfügung stehenden Planungsmittel i.H.v.
250 T€ in der JS 2017 sowie 250 T€ in der JS 2018 wurden durch das AfJFB hieraus
drei Einrichtungen ausgewählt, welche die o.g. Kriterien bestmöglich erfüllen.
Einrichtungen
•
KiTa Tarostraße 7/9, Erweiterung durch einen separaten Neubau
Da das Flurstück der Einrichtung mit 8.300 m² über ausreichend Flächen verfügt, ist
ein separater Neubau auf dem Grundstück möglich. Hierfür bietet sich der östliche
Grundstücksbereich an. Für die Maßnahme sind keine Eingriffe am
Bestandsgebäude bzw. keine Auslagerung während der Bauzeit notwendig.
Kapazität Bestand: 240 Plätze;
Kapazitätserweiterung: 81 Plätze;
Kostenannahme: 1,7 Mio. €
•
KiTa Schulzeweg 11-13, Sanierung und Erweiterung durch einen Anbau
Die bauliche Erweiterung der Einrichtung ist durch einen eingeschossigen Anbau im
westlichen Teil des Bestandsgebäudes möglich. Zudem muß im Zuge der
Maßnahme die Beseitigung der Mängel im Brandschutz und eine Fortführung der
energetischen Sanierung im Kitabereich erfolgen. Die Kapazität der Einrichtung
würde sich von 125 auf 155 Kita-Pätze erhöhen. Der heute im Gebäude bestehende
OFT wird ebenfalls das sanierte Gebäude weiterhin nutzen. Die Kosten für die
Maßnahme belaufen sich auf ca. 2,6 Mio. €.
Kapazität Bestand: 125 Plätze;
Kapazitätserweiterung: 30 Plätze;
Kostenannahme: 1,0 Mio. € (Anbau) + 1,6 Mio. € (Sanierung)
Seite 4 von 6
Stand 12.04.2017
KiTa Kändlerstraße 11, Erweiterung durch Innutzungnahme des
leerstehenden Gebäudeteils
Bei dem unsanierten Gebäude können auf Grund des baulichen Zustandes nur
einzelne Gebäudeteile genutzt werden. Durch eine Sanierung und Herstellung des
notwendigen Brandschutzes könnten zusätzlich Räume der Einrichtung zur
Verfügung gestellt werden. Allerdings macht dies eine Auslagerung während der
Baumaßnahme notwendig. Zudem müssen die ungenutzten Freiflächen reaktiviert
werden. Ebenfalls ist eine Abriss-/Neubaulösung vorab zu prüfen.
•
Kapazität Bestand: 132 Plätze;
Kapazitätserweiterung: 84 Plätze;
Kostenannahme: 3,0 Mio. €
5
Investitionsaufwand (Kosten in € brutto inkl. 19% MwSt)
Objekte
Priorität
Sonstige
Planungskosten +
Baukosten
nach Planungskosten
bis LP4
Gesamtkosten*
Tarostr. 7/9
140.600
1559400
1.700.000
Schulzeweg 11-13
168.800
2431200
2.600.000
Kändlerstr. 11
196.900
2.803.100
3.000.000
Summe
506.300
6.793.700
7.300.000
*die Notwendigkeit eines VgV-Verfahrens muß geprüft werden, dies ist mit
Mehrkosten von je ca. 20 T€ verbunden.
6
Finanzierungsplan, Planungskosten bis LP4
PSP-Element
Objekt
2017
2018
Gesamt bis LP4
7.00001568.700 Tarostr. 7/9
125.000
15.600
140.600
7.xxx
Schulzeweg 11-13
150.000
18.800
168.800
7.xxx
Kändlerstr. 11
196.900
196.900
231.300
506.300
Summe:
275.000
Die notwendigen finanziellen Bedarfe werden aus dem Haushalt des laufenden
Haushaltsjahres 2017, PSP-Element 7.0000876 „Vorplanung von Kitas“, gedeckt.
Mittel in Höhe von 25.000 Euro in der JS 2017 werden über eine
außerplanmäßige/überplanmäßige Auszahlung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO
gedeckt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSPE 7.000919.700 „Kita Breisgaustraße“.
Nach Vorlage der LP3 wird über die weitere Finanzierung im Haushalt beschlossen.
Im Jahr 2018 sollen von den verbleibenden Vorplanungsmitteln, ca.18 T€, weitere
Standorte untersucht werden.
7
Planungsbüros
Seite 5 von 6
Stand 12.04.2017
Die Projektsteuerung wird mit dem entsprechenden Baubeschluss benannt.
8
Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Tabellenübersicht der geprüften Einrichtungen mit Auswahlkriterien
Seite 6 von 6
Stand 12.04.2017
Kriterientabelle zur Erweiterung bestehender Kindereinrichtungen (Stand 12.04.17)
Bezirk
Mitte
Mitte
Nord
Nordost
Nordost
Nordost
Nordost
Nordost
Nordost
Ost
Ost
Ost
Ost
Südost
Süd
Süd
West
West
West
West
West
West
West
Altwest
Straße
Tarostraße 7/9; V1
Tarostraße 7/9, V2
Mothesstraße 2
Poserstraße 55/a; V1
Poserstraße 55/a; V2
Schulzeweg 11/13; V1
Schulzeweg 11/13; V2
Schulzeweg 11/13; V3
Schulzeweg 11/13; V4
Döllingstraße 21
Engelsdorfer Straße 279
Krönerstraße 43-45; V1
L.-Fürnberg-Str. 19/21
Russenstraße 135
K.-Tucholsky-Str. 10; V1
K.-Tucholsky-Str. 10; V2
Kändlerstraße 11; V1
Kändlerstraße 11; V2
Zingster Straße 2; V1
Zingster Straße 2; V2
Weißdornstraße 2; V1
Weißdornstraße 2; V2
Weißdornstraße 2; V3
Auenstraße 10/12
Träger
Mieterauszug
Stadt/StraßenKiGA
Stadt/StraßenKiGA
IB-Kita e.V.
IB Mitte GmbH
IB Mitte GmbH
Kinderver.-/Hilfe
Kinderver.-/Hilfe
Kinderver.-/Hilfe
Kinderver.-/Hilfe
Fröbel
DRK Land
Vosi Stadt
Fröbel
DRK Land
AWO/OFT KV Stadt
AWO/OFT KV Stadt
Stadt
Stadt
Fröbel
Fröbel
DRK Stadt/Herbie
DRK Stadt/Herbie
DRK Stadt/Herbie
DRK Land
Legende:
rot
Erweiterbare Einrichtungen Priorität 1-2
Einrichtungen ohne Kapazitätserweiterungsmöglichkeit
VI-DS-_PB_Kitakap.070317_Anlage 1
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
baul. Aufwand
Auslagerung nötig?
vorh. Kita-Plätze
zusätzl. Kita-Plätze
gesamt. Kita-Plätze
Kosten Erw. Mio.€
Kosten €/Kita-Platz
Niedrig
Normal
Nein
Nein
3
6,8
3
3
6,8
2,6
15700
20606
17647
16484
20606
16774
Normal
Nein
274
321
110
221
330
170
182
330
155
90
57
252
152
205
223
149
216
165
241
290
152
204
165
72
23529
18889
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Nein
34
81
0
54
163
45
57
205
30
0
0
90
0
0
104
30
84
33
51
100
19
71
32
0
0,8
1,7
Normal
Hoch
Normal
Normal
Hoch
Normal
240
240
110
167
167
125
125
125
125
90
57
162
152
205
119
119
132
132
190
190
133
133
133
72
2,3
25556
Normal
Normal
Normal
Mormal
Normal
Hoch
Niedrig
Normal
Normal
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Bemerkungen
Anbau eines eingeschossigen Flachbaus NW
Errichtung eines zusätzl. eingeschossigen Flachbaus
Erweiterung der Kapazität nicht möglich
Sanierung des Gebäudes und Verdichtung
Abbruch und Neubau nach Musterprogramm
Sanierung und Reaktivierung d. Leerstandes
Sanierung und Nutzung des gesamten Gebäudes
Abbruch und Neubau nach Musterprogramm
Sanierung des Gebäudes und ein zusätzl. Anbau
Erweiterung der Kapazität nicht möglich
Erweiterung der Kapazität nicht möglich
Neubau eines zus. zweigeschossigen Gebäudes
Erweiterung der Kapazität nicht möglich
2
1,2
3
3,4
2
4
0,7
3
3,4
15700
40000
15700
20606
15700
15700
15700
15700
20606
Erweiterung der Kapazität nicht möglich
Sanierung und Umnutzung des OFT-Gebäudeteils
Neubau Krippengebäude mit Verbindungsgang
Sanierung und Innutzungnahme des Leerstandes
Abbruch und Neubau nach Musterprogramm
Sanierung und Innutzungnahme des Leerstandes
Erweiterung durch Sanierung und Anbau
Brandschutzertüchtigung, Reaktivierung d. Leerstands
Sanierung und Nutzung des gesamten Gebäudes
Abbruch und Neubau nach Musterprogramm
Erweiterung der Kapazität nicht möglich