Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1283356.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
24.05.17, 12:00
Aktualisiert
28.06.17, 11:08

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04378 Status: öffentlich Eingereicht von Wohlfarth, Nicole Lakowa, Nicole Christiane Betreff: Zuständigkeitsfestlegung bei der Beratung in den Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten in Zusammenhang mit dem Antrag zur Wiederaufforstung Streuobstwiese Prager Straße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.06.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Im Zuge der widerrechtlichen Rodung des Streuobstwiese an der Prager Straße im Dezember 2015 wurde von den StadträtInnen Hollick, Wohlfarth, Volger ein Antrag zur Wiederaufforstung des Biotops gestellt und in verschiedenen Gremien beraten. Die Vorlage - VI-A-02966 wurde am 12.07.2016 im Ortschaftsrat Holzhausen beraten und lt. Protokoll sprach sich das Gremium gegen Baumaßnahmen auf dem Gelände aus. Als es im ersten Quartal 2017 zu einer weiteren Beratung in den Gremien kommen sollte, erklärte der Ortsvorsteher gegenüber dem Büro für Ratsangelegenheiten (Aussagen BfR), dass der OR Holzhausen nicht zuständig und eine Beratung daher nicht nötig sei und konnte dieses Vorgehen auch in der April-Sitzung des OR Holzhausen auf Anfrage von Einwohnern nicht zufriedenstellend erläutern. Dieses Vorgehen widerspricht sowohl der Gebietsmäßigen Zuständigkeit, da das Flurstück 164c auf dem Gebiet der Ortschaft Holzhausen liegt und Holzhausener BürgerInnen direkt davon betroffen sind, als auch der bisherigen Beratung der Vorlage im Gremium. Darüber hinaus wurde die Vorlage dem Stadtbezirksbeirat Südost nicht zugewiesen, obwohl das 164i Flurstück auf dem Zuständigkeitsgebiet des Stadtbezirksbeirates Südost liegt. Daher fragen wir an: 1. Nach welchen Kriterien werden Vorlagen den einzelnen lokalen Gremien zugewiesen? 2. Auf welcher Grundlage können Ortsvorsteher darüber befinden, dass Vorlagen, die ihr Gebiet betreffen nicht behandelt werden? 3. Wie wird die Verwaltung zukünftig sicherstellen, dass alle Vorlagen in die entsprechenden Gremien verwiesen werden? 4. Sieht die Verwaltung einen Zusammenhang zwischen der Rodung der Streuobstwiese Prager Straße, die am Tag nach der Beschlussfassung des OR Holzhausen zur Errichtung eines P + R Platzes an der Endhaltestelle Meusdorf geschah? 5. Wie bewertet die Verwaltung, die durch Zeugen belegbaren Aussagen des stllv. Ortsvorstehers, dass der OR Holzhausen eben die Fläche der Streuobstwiese Prager Straße für einen P + R Platz angedacht hatte, im Kontext der zeitnahen widerrechtlichen Rodung? 1/2 2/2