Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1283356.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
24.05.17, 12:00
Aktualisiert
28.06.17, 11:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04378
Status: öffentlich
Eingereicht von
Wohlfarth, Nicole
Lakowa, Nicole Christiane
Betreff:
Zuständigkeitsfestlegung bei der Beratung in den Ortschaftsräten und
Stadtbezirksbeiräten in Zusammenhang mit dem Antrag zur Wiederaufforstung
Streuobstwiese Prager Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.06.2017
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Im Zuge der widerrechtlichen Rodung des Streuobstwiese an der Prager Straße im Dezember 2015
wurde von den StadträtInnen Hollick, Wohlfarth, Volger ein Antrag zur Wiederaufforstung des Biotops
gestellt und in verschiedenen Gremien beraten. Die Vorlage - VI-A-02966 wurde am 12.07.2016 im
Ortschaftsrat Holzhausen beraten und lt. Protokoll sprach sich das Gremium gegen Baumaßnahmen
auf dem Gelände aus.
Als es im ersten Quartal 2017 zu einer weiteren Beratung in den Gremien kommen sollte, erklärte der
Ortsvorsteher gegenüber dem Büro für Ratsangelegenheiten (Aussagen BfR), dass der OR
Holzhausen nicht zuständig und eine Beratung daher nicht nötig sei und konnte dieses Vorgehen
auch in der April-Sitzung des OR Holzhausen auf Anfrage von Einwohnern nicht zufriedenstellend
erläutern. Dieses Vorgehen widerspricht sowohl der Gebietsmäßigen Zuständigkeit, da das Flurstück
164c auf dem Gebiet der Ortschaft Holzhausen liegt und Holzhausener BürgerInnen direkt davon
betroffen sind, als auch der bisherigen Beratung der Vorlage im Gremium.
Darüber hinaus wurde die Vorlage dem Stadtbezirksbeirat Südost nicht zugewiesen, obwohl das 164i
Flurstück auf dem Zuständigkeitsgebiet des Stadtbezirksbeirates Südost liegt.
Daher fragen wir an:
1. Nach welchen Kriterien werden Vorlagen den einzelnen lokalen Gremien zugewiesen?
2. Auf welcher Grundlage können Ortsvorsteher darüber befinden, dass Vorlagen, die ihr Gebiet
betreffen nicht behandelt werden?
3. Wie wird die Verwaltung zukünftig sicherstellen, dass alle Vorlagen in die entsprechenden Gremien
verwiesen werden?
4. Sieht die Verwaltung einen Zusammenhang zwischen der Rodung der Streuobstwiese Prager
Straße, die am Tag nach der Beschlussfassung des OR Holzhausen zur Errichtung eines P + R
Platzes an der Endhaltestelle Meusdorf geschah?
5. Wie bewertet die Verwaltung, die durch Zeugen belegbaren Aussagen des stllv. Ortsvorstehers,
dass der OR Holzhausen eben die Fläche der Streuobstwiese Prager Straße für einen P + R Platz
angedacht hatte, im Kontext der zeitnahen widerrechtlichen Rodung?
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